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TRBA 250 - Infektionsschutz.gesundheitsdienstportal.de

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Viele Erreger können über mehrere Übertragungswege aufgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

wie Leptospiren (aerogen, aber auch über Haut, Schleimhaut und Wun<strong>de</strong>n),<br />

Brucellen (Verdauungstrakt, Haut, Schleimhaut) und Listerien (vorrangig oral,<br />

aber auch durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren).<br />

Die hier getroffene Aufzählung ist beispielhaft und nicht als vollständig o<strong>de</strong>r abschließend<br />

zu betrachten.<br />

3.1.8 Zur Abschätzung <strong>de</strong>r Relevanz einzelner Erreger für die betreffen<strong>de</strong> Einrichtung<br />

ist die epi<strong>de</strong>miologische Situation im Einzugsbereich zu betrachten. Zur Informationsbeschaffung<br />

ist daher eine Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>m Gesundheitsamt,<br />

<strong>de</strong>m Veterinäramt und gegebenenfalls einem Krankenhaushygieniker sinnvoll.<br />

3.1.9 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei <strong>de</strong>r Behandlung von Patienten,<br />

die an einer Infektionskrankheit lei<strong>de</strong>n, entsprechen<strong>de</strong> Informationen an die<br />

weiterbehan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r -versorgen<strong>de</strong>n Bereiche gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Zuordnung zu Schutzstufen<br />

3.2.1 Allgemeines<br />

3.2.1.1 Nach <strong>de</strong>r Biostoffverordnung sind Tätigkeiten in Abhängigkeit <strong>de</strong>r von ihnen<br />

ausgehen<strong>de</strong>n Gefährdungen einer Schutzstufe zuzuordnen und die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Schutzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen neben <strong>de</strong>n allgemein vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Infektionsgefährdungen die in bestimmten Bereichen vorhan<strong>de</strong>nenspezifischen<br />

Gefährdungen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Zu beachten ist, dass die<br />

konkrete Expositionssituation für <strong>de</strong>n einzelnen Beschäftigten vom Arbeitsbereich<br />

und <strong>de</strong>n von ihm ausgeführten Tätigkeiten abhängt.<br />

3.2.1.2 Fin<strong>de</strong>n in einem Arbeitsbereich weitgehend Tätigkeiten <strong>de</strong>r gleichen Schutzstufe<br />

statt, so kann er auch insgesamt dieser Schutzstufe zugeordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

So kann beispielsweise die unreine Seite <strong>de</strong>r Zentralsterilisation insgesamt <strong>de</strong>r<br />

Schutzstufe 2 zugeordnet wer<strong>de</strong>n, da hier weit gehend Tätigkeiten <strong>de</strong>r Schutzstufe<br />

2 durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Patientenzimmer stellen dagegen Bereiche dar, in <strong>de</strong>nen neben Tätigkeiten <strong>de</strong>r<br />

Schutzstufe 2, z. B. Blutabnahmen, Wechsel von Drainageflaschen, Pflege von<br />

inkontinenten Patienten und Heimbewohnern, auch Tätigkeiten <strong>de</strong>r Schutzstufe1,<br />

z. B. Reinigungsarbeiten, stattfin<strong>de</strong>n, sowie Tätigkeiten, welche nicht unter<br />

die Biostoffverordnung fallen, z. B. Essensausgabe. Deswegen ist es nicht<br />

sinnvoll, das Patientenzimmer insgesamt einer bestimmten Schutzstufe zuzuordnen.<br />

3.2.2 Schutzstufe 1<br />

Tätigkeiten, bei <strong>de</strong>nen<br />

− kein Umgang o<strong>de</strong>r sehr selten geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material,<br />

wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen o<strong>de</strong>r -gewebe<br />

und<br />

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - www.baua.<strong>de</strong>

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