40 Anhang 3 Beispiel einer Betriebsanweisung nach § 12 Biostoffverordnung Einrichtung: Betriebsanweisung-Pflege, biologische Arbeitsstoffe, Stand vom: freigegeben am: durch: Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - www.baua.<strong>de</strong>
41 Anhang 4 Glie<strong>de</strong>rung eines Hygieneplans (Vorschlag aus BGR 206) Ein Hygieneplan setzt sich aus einzelnen fachbezogenen Hygieneanleitungen zusammen, die sowohl zum Schutz <strong>de</strong>r zu betreuen<strong>de</strong>n Patienten bzw. <strong>de</strong>r zu betreuen<strong>de</strong>n Personen als auch zum Schutz <strong>de</strong>s Personals schriftlich festzulegen und zu beachten sind. Ziel ist die Verhin<strong>de</strong>rung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigen<strong>de</strong> Einflüsse durch erfor<strong>de</strong>rliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen. Entsprechend erfor<strong>de</strong>rliche Hygienemaßnahmen sind je Tätigkeitsbereich festzulegen. Nachfolgend als Beispiel eine Inhaltsübersicht einzelner Hygieneanleitungen für einen tätigkeitsbezogenen Hygieneplan. In diesem ist zu regeln, wann welche Maßnahme wie und von wem durchzuführen ist. A. Allgemeine Personalhygiene − Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung, − Durchführung <strong>de</strong>r hygienischen Hän<strong>de</strong><strong>de</strong>sinfektion, − Hän<strong>de</strong>waschen, Hän<strong>de</strong>pflege, − Tragen von Schutzhandschuhen, − allgemeiner <strong>Infektionsschutz</strong>, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien. B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen − Auflistung <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit, − Umgang mit Flächen- und Instrumenten<strong>de</strong>sinfektionsmitteln, − Desinfektion und Sterilisation <strong>de</strong>r Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstän<strong>de</strong>, − Desinfizieren<strong>de</strong> Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung, − Flächen<strong>de</strong>sinfektion <strong>de</strong>s Raumes einschließlich Mobiliar. C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschie<strong>de</strong>nen Funktionsbereichen − bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung, − <strong>de</strong>sinfizieren<strong>de</strong> Instrumenten- und Geräteaufbereitung, − Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten. D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie − Tragen von Schutzkleidung, − hygienische und chirurgische Hän<strong>de</strong><strong>de</strong>sinfektion, − Durchführung <strong>de</strong>r Haut- und Schleimhaut<strong>de</strong>sinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen, − Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten, − Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen. Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - www.baua.<strong>de</strong>