Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER
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Durchführung des gerichtlichen <strong>Mahnverfahren</strong>s<br />
Der Mahnbescheid<br />
Voraussetzung für das Beantragen eines Mahnbescheides, dass die Zahlung fällig und der<br />
Schuldner bereits in Verzug ist.<br />
Die Formulare, mit denen der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen ist, können<br />
Sie jederzeit in Schreibwarengeschäften oder beim Amtsgericht selbst käuflich erwerben.<br />
Zur Vereinfachung einige Informationen zum Formular:<br />
zu Punkt 2:<br />
Die Anschrift des Antragsgegners muss vollständig sein. Eine Zustellung per Postfach ist<br />
nicht möglich, deswegen immer Straßennamen angeben. Richtet sich der<br />
Mahnbescheidsantrag gegen eine Firma, so sind unbedingt die gesetzlichen Vertreter<br />
vollständig zu nennen.<br />
zu Punkt 3:<br />
Ihre vollständige Firmenbezeichnung, sowie die vollständigen Namen der Geschäftsführer<br />
sind anzugeben.<br />
zu Punkt 6:<br />
Der Betrag der nicht bezahlten Rechnung ist anzugeben.<br />
zu Punkt 7:<br />
Die von Ihnen angesetzten vorgerichtlichen Mahnkosten sind anzugeben.<br />
Die Höhe der Zinsen und seit wann sie zu berechnen sind sowie die Bezeichnung „vorgerichtliche<br />
Mahnkosten“ ist anzugeben.<br />
zu Punkt 8:<br />
Die Summe aus 1. und 2. ist anzugeben.<br />
1. Gerichtskosten sind in Höhe von 80 % einer ½ Gebühr fällig. Eine Gebührentafel erhält<br />
man beim Amtsgericht.<br />
2. Auslagen des Antragstellers können zum Beispiel der Kaufpreis des<br />
Mahnbescheidformulars sein.<br />
zu Punkt 9:<br />
Es ist anzukreuzen, dass der Anspruch von einer Gegenleistung (die durchgeführte<br />
Reparatur) abhängt, diese aber erbracht ist.<br />
zu Punkt 10:<br />
Hier ist das Gericht anzugeben, das mit der Durchführung des streitigen Verfahrens zu beauftragen<br />
ist. Dieses Gericht richtet sich immer nach dem Wohnort des Antragsgegners,<br />
außer Sie sollten einen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart haben. Es ist<br />
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