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Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER

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Durchführung des gerichtlichen <strong>Mahnverfahren</strong>s<br />

Der Mahnbescheid<br />

Voraussetzung für das Beantragen eines Mahnbescheides, dass die Zahlung fällig und der<br />

Schuldner bereits in Verzug ist.<br />

Die Formulare, mit denen der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen ist, können<br />

Sie jederzeit in Schreibwarengeschäften oder beim Amtsgericht selbst käuflich erwerben.<br />

Zur Vereinfachung einige Informationen zum Formular:<br />

zu Punkt 2:<br />

Die Anschrift des Antragsgegners muss vollständig sein. Eine Zustellung per Postfach ist<br />

nicht möglich, deswegen immer Straßennamen angeben. Richtet sich der<br />

Mahnbescheidsantrag gegen eine Firma, so sind unbedingt die gesetzlichen Vertreter<br />

vollständig zu nennen.<br />

zu Punkt 3:<br />

Ihre vollständige Firmenbezeichnung, sowie die vollständigen Namen der Geschäftsführer<br />

sind anzugeben.<br />

zu Punkt 6:<br />

Der Betrag der nicht bezahlten Rechnung ist anzugeben.<br />

zu Punkt 7:<br />

Die von Ihnen angesetzten vorgerichtlichen Mahnkosten sind anzugeben.<br />

Die Höhe der Zinsen und seit wann sie zu berechnen sind sowie die Bezeichnung „vorgerichtliche<br />

Mahnkosten“ ist anzugeben.<br />

zu Punkt 8:<br />

Die Summe aus 1. und 2. ist anzugeben.<br />

1. Gerichtskosten sind in Höhe von 80 % einer ½ Gebühr fällig. Eine Gebührentafel erhält<br />

man beim Amtsgericht.<br />

2. Auslagen des Antragstellers können zum Beispiel der Kaufpreis des<br />

Mahnbescheidformulars sein.<br />

zu Punkt 9:<br />

Es ist anzukreuzen, dass der Anspruch von einer Gegenleistung (die durchgeführte<br />

Reparatur) abhängt, diese aber erbracht ist.<br />

zu Punkt 10:<br />

Hier ist das Gericht anzugeben, das mit der Durchführung des streitigen Verfahrens zu beauftragen<br />

ist. Dieses Gericht richtet sich immer nach dem Wohnort des Antragsgegners,<br />

außer Sie sollten einen ausschließlichen Gerichtsstand vereinbart haben. Es ist<br />

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