Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER
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Zahlung durch Schuldner<br />
Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem<br />
Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere<br />
Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom<br />
Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Schuldner<br />
aufgrund des Mahnbescheides, erhält der Gläubiger somit die Gerichtskosten in<br />
voller Höhe vom Schuldner erstattet!<br />
Es ist als Gläubiger abzuwägen, für welche Form der Forderungseintreibung man<br />
sich entscheidet, jedoch im Gegensatz zum Klageverfahren kostet das gerichtliche<br />
<strong>Mahnverfahren</strong> nur ein Sechstel der Gerichtskosten.<br />
Ein Anwaltszwang besteht – unabhängig vom Streitwert – nicht.<br />
Die Kosten eines <strong>Mahnverfahren</strong>s können Sie sich berechnen lassen unter:<br />
http://www.mahnverfahren.nrw.de/service/kosten/gebuehr2004.php .<br />
5. Richtig mahnen<br />
Beim Antrag auf den Mahnbescheid kommt es auf Kleinigkeiten an.<br />
Jeder kann das Verfahren selber betreiben. Zur Vereinfachung des Verfahrens<br />
wurden Vordrucke mit ausführlichen Ausfüllanleitungen eingeführt. Der Antrag auf<br />
Erlass eines Mahnbescheids leitet das gerichtliche <strong>Mahnverfahren</strong> ein. In der Regel<br />
wird man hierfür einen Rechtsanwalt beauftragen. Einen Mahnbescheid kann jedoch<br />
auch vom Gläubiger selbst beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. In der<br />
Regel ist dies das Amtsgericht, an dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat.<br />
Die Kosten eines <strong>Mahnverfahren</strong>s können gemindert werden, wenn Sie den<br />
Mahnantrag selbst einleiten und sich mit dem ortsansässigen Amtsgericht in<br />
Verbindung setzen. Hilfreich hierbei ist der Online-Mahnantrag; zu finden unter<br />
www.Online-Mahnantrag.de oder www.letzte-Mahnung.de. Die Onlineprogramme<br />
begleiten Sie von der Antragsstellung bis zur Vollstreckung in übersichtlicher und<br />
nachvollziehbarer Weise.<br />
Natürlich muss man sich ein wenig mit diesem Verfahren beschäftigen, wenn man<br />
als Nicht-Jurist zum ersten Mal ein <strong>Mahnverfahren</strong> beantragen will – aber der geringe<br />
Aufwand lohnt sich.<br />
Um einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, benötigt man<br />
ein entsprechendes Formular, das im Handel erhältlich ist. Hat jemand keinen<br />
Internetzugang, so können die Informationen für das Antragsformular in der<br />
beigefügten Anlage entnommen werden.<br />
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