Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER
Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER
Mahnverfahren & Inkasso - AUTOMEISTER
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung<br />
eines Rechtsanwaltes dagegen schon.<br />
Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:<br />
• Portokosten<br />
• Verzugszinsen<br />
• Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt<br />
• Gerichtskosten für Mahnbescheid<br />
• Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt<br />
sind hier 2,50 €/ Mahnung)<br />
Darüber hinaus können insbesondere Kosten für Auskünfte (z.B. zur Ermittlung des<br />
Wohnortes des Schuldners) und Kosten für Bankrücklasten neben der<br />
Hauptforderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden.<br />
1. Verzugszinsen<br />
Gesetzlich stehen dem Gläubiger vom Schuldner ab dem Zeitpunkt des Verzuges<br />
Verzugszinsen auf die Hauptforderung zu. Dies sind grundsätzlich 4%/ Jahr, wenn<br />
der Schuldner eine Privatperson ist, 5%/ Jahr, wenn Gläubiger und Schuldner<br />
Unternehmen sind. Entstehen dem Gläubiger durch das Ausbleiben der Zahlung<br />
höhere Zinsen oder ist ein höherer Zinssatz vereinbart worden, kann stattdessen der<br />
entsprechende Zins als Verzugschaden geltend machen, wie in folgenden Fällen:<br />
• Vertragliche Vereinbarung: In einem Vertrag wurden für den Fall des Verzugs<br />
höhere Verzugszinsen vereinbart.<br />
• Verlust von Anlagezinsen: Vom Gläubiger kann konkret dargelegt werden<br />
kann, dass ihm durch die mangelnde Zahlung, ein Zinsverlust entstanden ist,<br />
da er den Forderungsbetrag hätte anlegen können.<br />
• Aufwendung von Kreditzinsen: Vom Gläubiger kann glaubhaft gemacht<br />
werden, dass es ihm aufgrund der ausstehenden Zahlung nicht möglich war<br />
mit dieser einen Kredit zu tilgen. In diesem Fall können die dadurch<br />
entstandenen Kreditzinsen geltend gemacht werden.<br />
• Bei Kreditverträgen nach dem Verbraucherkreditgesetz, beträgt der<br />
Verzugszins 5% über dem Diskontsatz der Bundesbank.<br />
Der Verzugszinssatz liegt derzeit gegenüber Nichtkaufleuten bei 7,57 Prozent und<br />
bei Kaufleuten bei 10,57 Prozent pro Jahr.<br />
Zinseszinsen von Verzugszinsen können grundsätzlich nicht dem Schuldner in<br />
Rechnung gestellt werden.<br />
3