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PDF 7.690kB - TOBIAS-lib - Universität Tübingen

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Auch über die alamannischen Grabfunde, die A. Kley 1969 in Lonsee beim Bau der Landeswasserversorgung<br />

bergen konnte, kam es zu Missstimmungen, da das Denkmalamt von den<br />

Funden nur über Zeitungsartikel erfuhr. 41 Kley hingegen fühlte sich gegängelt und unter<br />

Druck gesetzt, da er sich selbst in der Verpflichtung zur Berichterstattung und Dokumentation<br />

der Funde sah, sich dabei aber keine Vorschriften machen lassen wollte. 42 Das Denkmalschutzgesetz<br />

von 1971, das für Grabungen grundsätzlich eine Genehmigung des Denkmalamtes<br />

forderte, war für Kley zu bürokratisch und Anlass, in den 1970er Jahren kaum noch<br />

Fundbergungen vorzunehmen.<br />

Besonders verärgert war Albert Kley, als 1973 das Landesdenkmalamt die Untersuchungen<br />

in der Martinskirche Gruibingen an sich zog, nachdem er dort den berühmten goldenen<br />

Ohrring gefunden hatte. Neben dem persönlichen Ärger über seine Zurücksetzung spielte<br />

dabei aber auch stets das Bedauern eine Rolle, dass seine Beobachtungen nicht interessiert<br />

hätten und daher die Fundzusammenhänge des goldenen Ohrrings nicht angemessen untersucht<br />

worden seien. Der goldene Ohrring wird in der Fachliteratur als Hinweis auf ein Grab<br />

gewertet, das „als eines der reichsten Gräber der Zeit um 700 aus der Alamannia gelten<br />

muss“, 43 doch gilt er offiziell als Streufund aus der Verfüllung eines Grabes. Nach den Erzählungen<br />

von Albert Kley sei er jedoch der Bestattung zuzuweisen, die bei der Untersuchung<br />

durch das Landesdenkmalamt aber nicht die nötige Beachtung gefunden hätte.<br />

29 Gruibingen, Martinskirche: goldener<br />

Ohring der Merowingerzeit (Landesmuseum<br />

Württemberg, Foto R. Schreg)<br />

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