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Lobbying Regulierung im europäischen Vergleich - Marco Althaus

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Ausschusssitzungen; (2) <strong>Lobbying</strong> von Parlamentariern unter jeglichen Bedingungen und<br />

(3) <strong>Lobbying</strong> von Parlamentariern, ihren Mitarbeitern, Mitgliedern von Behörden und<br />

Gremien der Exekutive. 5<br />

Das zweite Hauptelement der Lobby-<strong>Regulierung</strong> hat mit den Beschränkungen der Tätigkeit<br />

von Lobbyisten und lobbyierten Amtsträgern zu tun. Lobbyisten werden üblicherweise<br />

verpflichtet, sich zu registrieren und ihre Aktivitäten zu melden. Wie viele Informationen<br />

bei der Registrierung gemeldet werden müssen, ist sehr unterschiedlich; dazu<br />

können Kontaktdaten, ein allgemeines Wirtschaftsprofil, etablierte Kontakte, organisatorische<br />

Details oder Finanzinformationen gehören. In gleicher Weise unterscheiden sich<br />

die regelmäßigen Meldepflichten zu Klienten, Kontakten, Ausgaben, spezifische Lobbytätigkeiten,<br />

Kommunikationstechniken oder Positionen. Schließlich gibt es Gesetze, die von<br />

Lobbyisten die Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes bei der Registrierung verlangen. 6<br />

Dritter Bestandteil jedes Lobbygesetzes sind Regelungen über die Aufsichtsbehörden<br />

und ihre Komptenzen. Die Verantwortung wird übertragen auf parlamentarische Ethik-<br />

Ausschüsse, spezielle Registerbeamte und<br />

Kommissare, Behörden oder unabhängige Gremien.<br />

Die Verantwortung für den Gesetzesvollzug reicht<br />

von der Verwaltung des Registrierungsverfahrens<br />

über die Überprüfung der Erfassung und Meldungen,<br />

den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Datenbank,<br />

Information und Öffentlichkeitsarbeit zu Lobbyfragen<br />

bis zu Ermittlungen bei Beschwerden und die Bestrafung<br />

von Übeltätern.<br />

Viertens enthalten die Lobbygesetze Sanktionen.<br />

Diese reichen vom schlichten Entzug eines<br />

Hausausweises für das Parlament über mehr oder<br />

weniger hohe Bußgelder bis hin zum Strafrecht.<br />

Schließlich beinhalten einige Gesetze<br />

Sonderregeln zu einkommensbezogenen Meldepflichten,<br />

zu Geschenken, Reisen, Wahlkampfspenden<br />

oder den beruflichen Wechsel auf die private Seite<br />

(„revolving doors“).<br />

Abbildung 2 verschafft einen Überblick über diese<br />

fünf Bausteine von Lobbygesetzen. In diesem Rahmen soll eine vergleichende Evaluation<br />

existierender Richtlinien in Deutschland, Polen und bei den <strong>europäischen</strong> Institutionen<br />

vorgenommen werden.<br />

5 Hamm, Keith, Weber, Andrew R., and Anderson, R. Bruce. 1994. “The Impact of <strong>Lobbying</strong><br />

Laws and Their Enforcement: A Contrasting View.” Social Science Quarterly 75: p. 379.<br />

6 Cf. Toronto Computer Leasing Inquiry, 2003. “Lobbyist Registration. Comparative Overview”,<br />

vol. 1.<br />

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