Lobbying Regulierung im europäischen Vergleich - Marco Althaus
Lobbying Regulierung im europäischen Vergleich - Marco Althaus
Lobbying Regulierung im europäischen Vergleich - Marco Althaus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Was die rechtliche Definition des <strong>Lobbying</strong>s angeht, sticht die be<strong>im</strong> Europäischen<br />
Parlament angelegte <strong>Regulierung</strong> als besonders stringent hervor. Sie identifiziert Lobbyisten<br />
als Vertreter jedweder Interessengruppe, ohne Berücksichtigung der Fragen nach<br />
Bezahlung oder finanzieller Interessen. Dagegen sind die Regeln in Polen und Deutschland<br />
deutlich enger gefasst. Tatsächlich betrifft Polens Lobbyistengesetz nur so genannte<br />
professionelle Lobbyisten, die für Dritte und für Honorar arbeiten. In Deutschland sind,<br />
wie gesagt, nur Vertreter von Verbänden gehalten, sich zu registrieren. Es gibt keine<br />
Registrierungspflicht, aber es wird erwartet und bietet den Vorteil, eher als betroffener<br />
Verband zu Stellungnahmen und Anhörungen geladen zu werden.<br />
Jedoch findet man nur wenige<br />
Unterschiede, wenn man die<br />
Verpflichtungen der Lobbyisten<br />
unter die Lupe n<strong>im</strong>mt. Alle<br />
Regelwerke halten Lobbyisten zur<br />
Registrierung an, womit die Angabe<br />
von Basisinformationen wie etwa<br />
Kontaktdaten oder Branchenprofilen<br />
verbunden sind. Selbst die Europäische<br />
Kommission, die keine<br />
rechtlich verbindlichen Regeln<br />
kennt, ermuntert Interessenvertreter,<br />
sich öffentlich listen zu lassen.<br />
Interessanterweise beziehen sich diese Regeln – bis auf das polnische Gesetz – bisher<br />
überwiegend auf Lobbyisten, während die lobbyierten Amtsträger außerhalb des Blickfelds<br />
bleiben. Dabei geht es nicht so sehr um meldepflichtige Nebentätigkeiten der Politiker,<br />
sondern um den alltäglichen Kontakt zu Lobbyisten. In Polen wird von Entscheidungsträgern<br />
verlangt, jeden Kontakt mit Lobbyisten zu melden, eine ziemlich mühevolle<br />
Angelegenheit.<br />
In Berlin and Brüssel gehören die Aufsichtsbehörden zum regulären Personal des Parlaments.<br />
In Polen ist de iure das Innenministerium damit betraut, das Lobbyregister zu<br />
führen und Interessenvertreter, die gegen die Regeln verstoßen, mit Bußgeldern bis zu<br />
12.500 Euro zu belegen – eine Sanktion, die in anderen Ländern keine Rolle spielt. Im<br />
Westen wird eher der Zugang zum Parlament verweigert, sollten die Lobbyisten gegen die<br />
Regeln verstoßen.<br />
Keines der diskutierten Regelwerke enthält weitergehende Sonderregeln, denn verschiedene<br />
finden sich oft auch schon in anderen Gesetzen. In Polen lassen sich beispielsweise<br />
17 Rechtsdokumente mit Fragestellungen der <strong>Lobbying</strong>-<strong>Regulierung</strong> verknüpfen,<br />
eingeschlossen die Staatsverfassung, das Ausschreibungs- und Beschaffungsrecht sowie<br />
Gesetze über die allgemeine Verwaltung und das Beamtentum.<br />
83