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Lobbying Regulierung im europäischen Vergleich - Marco Althaus

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Was die rechtliche Definition des <strong>Lobbying</strong>s angeht, sticht die be<strong>im</strong> Europäischen<br />

Parlament angelegte <strong>Regulierung</strong> als besonders stringent hervor. Sie identifiziert Lobbyisten<br />

als Vertreter jedweder Interessengruppe, ohne Berücksichtigung der Fragen nach<br />

Bezahlung oder finanzieller Interessen. Dagegen sind die Regeln in Polen und Deutschland<br />

deutlich enger gefasst. Tatsächlich betrifft Polens Lobbyistengesetz nur so genannte<br />

professionelle Lobbyisten, die für Dritte und für Honorar arbeiten. In Deutschland sind,<br />

wie gesagt, nur Vertreter von Verbänden gehalten, sich zu registrieren. Es gibt keine<br />

Registrierungspflicht, aber es wird erwartet und bietet den Vorteil, eher als betroffener<br />

Verband zu Stellungnahmen und Anhörungen geladen zu werden.<br />

Jedoch findet man nur wenige<br />

Unterschiede, wenn man die<br />

Verpflichtungen der Lobbyisten<br />

unter die Lupe n<strong>im</strong>mt. Alle<br />

Regelwerke halten Lobbyisten zur<br />

Registrierung an, womit die Angabe<br />

von Basisinformationen wie etwa<br />

Kontaktdaten oder Branchenprofilen<br />

verbunden sind. Selbst die Europäische<br />

Kommission, die keine<br />

rechtlich verbindlichen Regeln<br />

kennt, ermuntert Interessenvertreter,<br />

sich öffentlich listen zu lassen.<br />

Interessanterweise beziehen sich diese Regeln – bis auf das polnische Gesetz – bisher<br />

überwiegend auf Lobbyisten, während die lobbyierten Amtsträger außerhalb des Blickfelds<br />

bleiben. Dabei geht es nicht so sehr um meldepflichtige Nebentätigkeiten der Politiker,<br />

sondern um den alltäglichen Kontakt zu Lobbyisten. In Polen wird von Entscheidungsträgern<br />

verlangt, jeden Kontakt mit Lobbyisten zu melden, eine ziemlich mühevolle<br />

Angelegenheit.<br />

In Berlin and Brüssel gehören die Aufsichtsbehörden zum regulären Personal des Parlaments.<br />

In Polen ist de iure das Innenministerium damit betraut, das Lobbyregister zu<br />

führen und Interessenvertreter, die gegen die Regeln verstoßen, mit Bußgeldern bis zu<br />

12.500 Euro zu belegen – eine Sanktion, die in anderen Ländern keine Rolle spielt. Im<br />

Westen wird eher der Zugang zum Parlament verweigert, sollten die Lobbyisten gegen die<br />

Regeln verstoßen.<br />

Keines der diskutierten Regelwerke enthält weitergehende Sonderregeln, denn verschiedene<br />

finden sich oft auch schon in anderen Gesetzen. In Polen lassen sich beispielsweise<br />

17 Rechtsdokumente mit Fragestellungen der <strong>Lobbying</strong>-<strong>Regulierung</strong> verknüpfen,<br />

eingeschlossen die Staatsverfassung, das Ausschreibungs- und Beschaffungsrecht sowie<br />

Gesetze über die allgemeine Verwaltung und das Beamtentum.<br />

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