Hochstrittige Eltern - Kinder in der Zerreißprobe - Beratungsstelle ...
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bei vorliegen<strong>der</strong> PAS-Symptomatik mit e<strong>in</strong>deutiger Rechtsprechung und<br />
juristischen Zwangsmaßnahmen (z.B. angeordnete Besuche gegen den<br />
Willen des K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> Sorgerechtsentzug für den bisher betreuenden<br />
<strong>Eltern</strong>teil) zu reagieren.<br />
E<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Sichtweise geht davon aus, dass die beteiligten <strong>Eltern</strong> eher<br />
unbewusst reagieren. Auch sei denkbar, dass die betroffenen <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> aus<br />
sich heraus die Lösung ihres Loyalitätskonfliktes <strong>in</strong> dieser Form gestalten,<br />
um ihr seelisches Dilemma zu lösen. Insofern sei e<strong>in</strong>e schuldhafte<br />
Verursachung durch den betreuenden <strong>Eltern</strong>teil nicht gegeben. Vertreter<br />
dieser Perspektive neigen dementsprechend eher dazu, das Verhalten des<br />
K<strong>in</strong>des als „se<strong>in</strong>en Willen“ zu deuten; mit <strong>der</strong> Konsequenz, z.B. juristisch<br />
den Besuchskontakt auszuschließen o<strong>der</strong> aber das Problem psychologisch<br />
durch Verordnung e<strong>in</strong>er Therapie für K<strong>in</strong>d, <strong>Eltern</strong> o<strong>der</strong> die gesamte Familie<br />
zu lösen.<br />
3. Beratungspraxis mit Trennungs- und Scheidungsfamilien<br />
Zur Verdeutlichung soll vorangestellt werden: Unsere Bemühungen, im Falle von<br />
Trennung und Scheidung e<strong>in</strong>en für das K<strong>in</strong>d angemessenen Umgang mit beiden<br />
<strong>Eltern</strong>teilen (betrifft also Sorge- und Umgangsrechtsfragen) zu för<strong>der</strong>n, hören an<br />
e<strong>in</strong>er Stelle auf: Handelt es sich um erwiesene Fälle (o<strong>der</strong> bei hohem Tatverdacht)<br />
von schwerer Vernachlässigung, K<strong>in</strong>desmisshandlung o<strong>der</strong> sexuellen Missbrauch,<br />
greifen für uns die übergeordneten Gesichtspunkte des „Schutzauftrags bei<br />
K<strong>in</strong>deswohlgefährdung“, dem ja auch im novellierten § 8a SGB VIII <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em<br />
Maße Rechnung getragen wird. In diesen Fällen verlangt das K<strong>in</strong>deswohl<br />
selbstverständlich, dass Kontakte von <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong>n zu gewalttätigen o<strong>der</strong><br />
missbrauchenden <strong>Eltern</strong>teilen nicht geför<strong>der</strong>t bzw. dass <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> aktiv vor solchen<br />
Kontakten geschützt werden.<br />
Jenseits von diesen extrem schwierigen Themen, mit denen wir uns lei<strong>der</strong> ebenfalls<br />
relativ oft beschäftigen müssen, nimmt generell <strong>der</strong> Umgang mit <strong>der</strong> Problematik von<br />
<strong>Eltern</strong> <strong>in</strong> Trennung und Scheidung <strong>in</strong> unserer alltäglichen Beratungsarbeit e<strong>in</strong>en<br />
beson<strong>der</strong>s hohen Stellenwert e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>erseits, weil sich e<strong>in</strong>e sehr große Zahl von<br />
Anmeldungen auf dieses Thema bezieht und an<strong>der</strong>erseits, weil auch auf Beraterseite<br />
diese Gespräche als beson<strong>der</strong>s emotionsgeladen und belastend erlebt werden: Von<br />
unserem Auftrag her haben wir <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie das Wohl <strong>der</strong> betroffenen <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> im<br />
Auge, müssen an<strong>der</strong>erseits die notwendigen „Verhandlungen“ mit <strong>Eltern</strong> führen,<br />
<strong>der</strong>en Perspektive (<strong>in</strong> dieser Phase) gerade nicht die Bedürfnisse von <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong>n im<br />
Vor<strong>der</strong>grund hat. Berater/<strong>in</strong>nen bewegen sich auf e<strong>in</strong>em schmalen Grat:<br />
• Der Kontakt und die Beziehung zu den <strong>Eltern</strong> muss sorgsam aufgebaut und<br />
gepflegt werden, damit ke<strong>in</strong>e vorzeitigen Beratungsabbrüche entstehen.<br />
• Gleichzeitig müssen auch kritische Rückmeldungen und Interventionen erfolgen,<br />
wenn die Bedürfnisse <strong>der</strong> <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> übersehen werden.<br />
Am leichtesten und effektivsten ist unsere Arbeit, wenn Ratsuchende schon im<br />
Vorfeld von Trennung und Scheidung (am besten sogar im Sett<strong>in</strong>g des<br />
geme<strong>in</strong>samen <strong>Eltern</strong>gesprächs) um Rat bitten, wie <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> vor unangemessenen<br />
Belastungen geschützt werden können. Wenn am Anfang die Frage steht, wie die<br />
Trennungsabsicht an die betroffenen <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> weitergegeben kann, hilft zunächst <strong>in</strong><br />
vielen Fällen schon das Vermitteln von Informationen und das Durchspielen von<br />
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