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Hochstrittige Eltern - Kinder in der Zerreißprobe - Beratungsstelle ...

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Unter dieser Voraussetzung mag es s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>, zunächst mit jedem <strong>der</strong> beiden<br />

Partner e<strong>in</strong>zeln zu sprechen. Dies dient dem Beziehungsaufbau zwischen Klient und<br />

Berater und gibt die Chance für jeden, sich zunächst gegenüber dem Berater<br />

„auszuklagen“. Der sollte diese Klagen zunächst offen anhören, damit <strong>der</strong> Klient sich<br />

ernst genommen fühlen kann. Danach muss es aber schon relativ bald um die Frage<br />

gehen, ob und wie mit dem an<strong>der</strong>en <strong>Eltern</strong>teil <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Gespräch<br />

gearbeitet werden kann. Kann e<strong>in</strong>e solche geme<strong>in</strong>same Gesprächsbereitschaft trotz<br />

<strong>der</strong> Beteuerungen, für die <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> etwas erreichen zu wollen, nicht erzielt werden,<br />

sollte an Stelle e<strong>in</strong>er Familienberatung e<strong>in</strong>e Lösung <strong>der</strong> Konflikte auf juristischem<br />

Wege empfohlen werden. Die Rücküberweisung unsererseits an die Justiz ersche<strong>in</strong>t<br />

uns manchmal als <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zige noch übrig bleibende Weg. Wir bedauern ihn jedoch <strong>in</strong><br />

aller Regel, weil wir die negativen Konsequenzen für die <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> sehen: Es ist<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich, dass die Streitsituation (bis zum Abschluss <strong>der</strong> juristischen Lösung)<br />

weiter eskaliert, zum<strong>in</strong>dest aber sich chronifiziert.<br />

In beson<strong>der</strong>em Maße schwierig und für die Berater/<strong>in</strong>nen emotional belastend ist <strong>der</strong><br />

Umgang mit dem PAS-Syndrom. Häufig sehen wir hier verzweifelte <strong>Eltern</strong>teile, die,<br />

ohne überzeugende Argumente, vom Kontakt zu ihren <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong>n ausgeschlossen s<strong>in</strong>d<br />

(weil es entsprechende Gerichtsbeschlüsse gibt und/o<strong>der</strong> die <strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong></strong> von sich aus<br />

alle Besuche o<strong>der</strong> Kontaktaufnahmen ablehnen). Sie kommen mit Fragen wie:<br />

• Was kann ich sonst noch tun? Ich habe doch schon alles versucht!<br />

• Können Sie nicht e<strong>in</strong>e Therapie mit me<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d machen?<br />

• Was soll ich tun, wenn jetzt klar ist, dass ke<strong>in</strong> Kontakt möglich ist?<br />

• Soll ich noch e<strong>in</strong>e juristische Instanz höher gehen?<br />

• Soll ich unter diesen Umständen nicht besser den Kontakt zu me<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d ganz<br />

abbrechen?<br />

• Wie kann ich mit me<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d umgehen, wenn es e<strong>in</strong>es Tages erwachsen ist?<br />

Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass e<strong>in</strong>e schwerwiegende PAS-Symptomatik vorliegt,<br />

s<strong>in</strong>d unsere Hilfsmöglichkeiten lei<strong>der</strong> begrenzt. Der wichtigste Grund: Man kann<br />

ke<strong>in</strong>e Therapie machen, wenn gleichzeitig e<strong>in</strong> großer Wi<strong>der</strong>stand (von Seiten des<br />

K<strong>in</strong>des und/o<strong>der</strong> des betreuenden <strong>Eltern</strong>teils) gegen e<strong>in</strong>e Therapie besteht. Dieser<br />

Wi<strong>der</strong>stand mag offen se<strong>in</strong> (Mutter/Vater: „Warum sollte ich e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

Therapie aufdrängen, wenn es den Kontakt und die Therapie nicht will?“) o<strong>der</strong> aber<br />

auch unbewusst und verdeckt (Dem K<strong>in</strong>d wird dann zwar „erlaubt“, zur<br />

Therapiestunde zu gehen. Es spürt jedoch deutlich, dass es von Seiten des<br />

betreuenden <strong>Eltern</strong>teils „erwünscht“ ist, sich auf „nichts e<strong>in</strong>zulassen“.<br />

Dementsprechend verlaufen die Therapiestunden „flach“ und lustlos. Nach e<strong>in</strong>iger<br />

Zeit werden sie meistens von Seiten des K<strong>in</strong>des abgelehnt und anschließend<br />

beendet). Hier bleibt dann nur e<strong>in</strong>e Beratung <strong>der</strong> „verlassenen“ <strong>Eltern</strong>, wie sie<br />

möglichst gut mit dieser Situation umgehen können:<br />

• Dem K<strong>in</strong>d sollten ke<strong>in</strong>e Vorwürfe gemacht werden. Es verhält sich nur aus e<strong>in</strong>er<br />

großen <strong>in</strong>neren Not so ablehnend.<br />

• Dem K<strong>in</strong>d sollte signalisiert werden: „Ich gebe (Dich) nicht auf“.<br />

• E<strong>in</strong> unaufdr<strong>in</strong>glicher Kontakt aus <strong>der</strong> Distanz sollte unter allen Umständen über<br />

lange Jahre (zum<strong>in</strong>dest bis zur Volljährigkeit) aufrechterhalten werden, auch wenn<br />

er nicht erwi<strong>der</strong>t wird (ca. zwei bis drei Kontaktversuche pro Jahr). An<strong>der</strong>enfalls<br />

www.beratungsstelle-zeitraum.de - Dödterstr. 10 - Hagen - Tel.: 02331-9058-2 8

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