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Erziehungsgeld und Elternzeit<br />

<strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Im Auftrag des<br />

Bundesministeriums für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend<br />

erstellt von der<br />

Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

AutorInnen:<br />

Sandra Fendrich<br />

Jörg Fischer<br />

Matthias Schilling<br />

FACHBEREICH ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT<br />

UND SOZIOLOGIE<br />

Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/<br />

Universität Dortmund


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Impressum<br />

Dortmund 2005<br />

Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

AKJ Stat<br />

Tel.: 0231/755-5557<br />

Fax: 0231/755-5559<br />

www.akj-stat.fb12.uni-dortmund.de<br />

E-Mail: fendrich@fb12.uni-dortmund.de<br />

schilling@fb12.uni-dortmund.de<br />

Verantwortlich:<br />

Sandra Fendrich<br />

Jörg Fischer<br />

Matthias Schilling<br />

Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut /<br />

Universität Dortmund<br />

Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und<br />

Jugendhilfestatistik<br />

CDI-Gebäude<br />

Vogelpothsweg 78<br />

44227 Dortmund<br />

2 2<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Inhalt<br />

1. Einleitung .............................................................................................................. 4<br />

2. Auswertungen der Bundesstatistik zum Erziehungsgeld ............................................... 7<br />

2.1 Die Entwicklung der bewilligten Erziehungsgeldanträge im Überblick.................. 7<br />

2.1.1 Bewilligte Erst- und Zweitanträge des Erziehungsgeldes im Verhältnis<br />

zur Geburtenzahl ............................................................................. 12<br />

2.1.2 Die bewilligten Erziehungsgeldanträge im Bundesländervergleich ......... 16<br />

2.2 Bezugsdauer von Erziehungsgeld und Gewährung von ungemindertem und<br />

gemindertem Erziehungsgeld........................................................................ 20<br />

2.2.1 Die Gewährung von gemindertem und ungemindertem<br />

Erziehungsgeld nach dem 6. Lebensmonat des Kindes......................... 22<br />

2.3 Die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag oder in<br />

Budgetform ................................................................................................ 24<br />

2.4 Zur Beteiligung von Müttern und Vätern bei der Inanspruchnahme von<br />

Erziehungsgeld............................................................................................ 27<br />

2.5 Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger von<br />

Erziehungsgeld............................................................................................ 28<br />

2.6 Familienstand und Anzahl der Kinder der Erziehungsgeldempfängerinnen<br />

und -empfänger.......................................................................................... 30<br />

3. Ausgaben der öffentlichen Hand für Erziehungsgeld ................................................ 33<br />

3.1 Die finanziellen Aufwendungen für Erziehungsgeld im<br />

Bundesländervergleich................................................................................. 35<br />

4. Auswertungen der Bundesstatistik zur Elternzeit........................................................ 37<br />

4.1 Inanspruchnahme von Elternzeit und Beteiligung am Erwerbsleben bei<br />

bewilligten Erstanträgen auf Erziehungsgeld................................................... 37<br />

4.2 Inanspruchnahme von Elternzeit und Beteiligung am Erwerbsleben bei<br />

bewilligten Zweitanträgen auf Erziehungsgeld ................................................ 41<br />

Anhang ................................................................................................................. 43<br />

Abbildungsverzeichnis........................................................................................... 43<br />

Tabellenverzeichnis .............................................................................................. 44<br />

Literaturverzeichnis ............................................................................................... 45<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

3


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

1. Einleitung<br />

Das Erziehungsgeld stellt ein wichtiges Element im Leistungskatalog des Familienlastenausgleichs<br />

dar. Als Teil der einkommenspolitischen Maßnahmen im Rahmen der Familienpolitik<br />

dient das Erziehungsgeld innerhalb der sekundären staatlichen Umverteilung von Einkommen<br />

einer Ergänzung des primären Erwerbseinkommens sowie der auf früheren Einkommen<br />

aufbauenden Lohnersatzleistungen. 1 Ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Regelungen<br />

zur Erziehung von Kindern durch deren Eltern ist der Anspruch auf eine Elternzeit, bei der<br />

gleichzeitig das Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Weiterbeschäftigung gesichert ist. Somit<br />

existiert neben der finanziellen Förderung von Familien u.a. im Rahmen des Kindergeldes<br />

(gem. Bundeskindergeldgesetz) oder des Erziehungsgeldes (gem. Bundeserziehungsgeldgesetz)<br />

auch eine Absicherung der Eltern im Zugang zum Berufsleben.<br />

Mit der staatlichen Unterstützung von Familien wird die Erziehungsleistung von Müttern<br />

und Vätern in der besonders wichtigen Sorge um das Wohl der Kinder in ihren ersten Lebensjahren<br />

gewürdigt. Gleichzeitig dienen Erziehungsgeld und Elternzeit auch der Erleichterung<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern und der gemeinsamen Betreuung<br />

des Kindes.<br />

Unter Anerkennung der spezifischen wirtschaftlichen und sozialen Belastungssituation von<br />

jungen Eltern trägt das Erziehungsgeld zur finanziellen Grundsicherung einer festen Kinderbetreuung<br />

durch Mutter bzw. Vater und somit zur Verbesserung der ökonomischen Voraussetzungen<br />

für die frühkindliche Sozialisation bei. 2 Insofern ist die Gewährung des Erziehungsgeldes<br />

nicht nur auf die finanzielle Unterstützung der Eltern gerichtet, sondern auch an<br />

die Förderung der Rahmenbedingungen gebunden, in denen das Kind aufwächst.<br />

Innerhalb der staatlichen Fürsorgefunktion stellt das Erziehungsgeld keine Lohnersatzleistung<br />

im Sinne des Versicherungsprinzips dar. Vielmehr werden diese Unterstützungsleistungen<br />

des Bundes aus Steuermitteln des öffentlichen Haushalts finanziert. Die Förderung von<br />

Familien obliegt somit den politischen Prioritätensetzungen entsprechend des sozialstaatlichen<br />

Gestaltungsanspruches und nicht versicherungsrechtlich begründeten Anspruchsleistungen<br />

der jeweiligen Betroffenen. Die Eltern müssen demzufolge vorab keine entsprechenden<br />

Vorleistungen in einer Anwartschaftsphase erbringen.<br />

Im Zugang zu der finanziellen Unterstützung sind Eltern mit und ohne Trauschein hinsichtlich<br />

der Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gleichberechtigt. Die Höhe der<br />

Leistungen ist einkommensabhängig gestaffelt. Für die ersten sechs Lebensmonate gilt eine<br />

deutlich höhere Einkommensgrenze als für die Zeit danach. Die gesetzlichen Einkommensgrenzen<br />

für das ungekürzte Erziehungsgeld sind etwa vergleichbar mit einem pauschalierten<br />

jährlichen Nettoeinkommen. Somit wird zur Feststellung des Erziehungsgeldes aus Gründen<br />

der Verfahrensvereinfachung nur eine pauschalierte Berechnung des maßgeblichen steuer-<br />

1 Vgl. Hauser/Becker (2001, S. 10).<br />

2 Vgl. Wingen (1997, zitiert nach Wingen 2002, S. 284).<br />

4 4<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

pflichtigen Einkommens durchgeführt, die mit den Regelungen des Einkommenssteuergesetzes<br />

nicht vergleichbar ist.<br />

Elternzeit löst als Begriff den ‚Erziehungsurlaub’ ab, der als problematisch auf Grund seiner<br />

Assoziation zum Begriff Freizeit betrachtet wird, wohingegen Elternzeit die verantwortliche<br />

Übernahme von Erziehungsaufgaben betont. 3 Durch die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

zum 01.01.2001 sowie die Änderungen zum 01.01.2004 ergibt sich für die Eltern<br />

eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder; so<br />

besteht nun eine Wahlmöglichkeit dahingehend, dass das Erziehungsgeld als Regelbetrag für<br />

maximal zwei Jahre oder in Budgetform, dann aber längstens für ein Jahr, in Anspruch genommen<br />

werden kann. Für Mütter und Väter in einem Arbeitsverhältnis regelt die Elternzeit<br />

einen Anspruch auf eine Auszeit von bis zu drei Jahren, in der sich die Eltern der Pflege und<br />

Sorge um ihre Kinder widmen können. 4 Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.<br />

Der Anspruch auf die Elternzeit besteht in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Mit Zustimmung<br />

des Arbeitgebers kann ein Teil der dreijährigen Elternzeit von bis zu einem Jahr<br />

aufgespart und auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes<br />

übertragen werden. Die Eltern verfügen über die Möglichkeit, ihre Elternzeit ganz oder teilweise<br />

gleichzeitig zu nehmen, ohne dass sich dadurch die Elternzeit verkürzt.<br />

Väter oder Mütter, die eine Elternzeit beantragt haben, dürfen bis zu 30 Stunden wöchentlich<br />

erwerbstätig sein, ohne den grundsätzlichen Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten<br />

ein Rechtsanspruch auf die Wahrnehmung einer Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von 15 bis<br />

30 Wochenstunden. Gegenüber den bis zum 31.12.2000 geltenden gesetzlichen Regelungen<br />

der Beschränkung von Erziehungsurlaub für nur einen Elternteil, einer Teilzeitarbeit auf<br />

19 Wochenstunden sowie einer zeitlichen Begrenzung auf die ersten drei Lebensjahre des<br />

Kindes stellen die nunmehr in den §§ 15 und 16 des Bundeserziehungsgeldgesetzes verankerten<br />

Neuregelungen zum 01.01.2001 eine spürbare Verbesserung in der Ausgestaltung<br />

der Elternzeit dar. Väter und Mütter sollen in die Lage versetzt werden, Berufstätigkeit, Kinder<br />

und die Arbeit im Haushalt besser zu vereinbaren. Insofern stellt die Elternzeit einen wichtigen<br />

Beitrag zur Vereinbarkeit von Familien- und reduzierter Berufstätigkeit dar. Die Eltern erhalten<br />

so die Möglichkeit, sich in einer wichtigen Erziehungsphase auf das Wohl ihres Kindes<br />

zu konzentrieren und anschließend die Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen oder auszuweiten.<br />

Gerade durch die Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung eröffnet sich den Eltern die Möglichkeit,<br />

die Risiken einer vollständigen längeren beruflichen Unterbrechung zu vermeiden. Außerdem<br />

verbindet sich mit der Ausrichtung an den Bedürfnissen der Arbeitswelt auch die Erwartung,<br />

dass gerade Väter zunehmend diese Regelung nutzen, um sich stärker an der Kinderbetreuung<br />

zu beteiligen.<br />

Für Alleinerziehende bietet sich mit der Elternzeit insbesondere die Chance, die Mehrbelastung<br />

etwas zu reduzieren. Jedoch weisen die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelun-<br />

3 Vgl. Diller-Murschall (1996, S. 176).<br />

4 Vgl. Wingen (2002, S. 284).<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

5


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

gen angesichts der extremen Situation von Alleinerziehenden in der Übernahme von Alleinverantwortung<br />

für die Erziehung des Kindes/der Kinder auf eine weiterhin kaum vorhandene<br />

Flexibilität in der Alltagsorganisation, an der auch die Erweiterung der Möglichkeiten in der<br />

Elternzeit keine grundlegenden Veränderungen herbeizuführen vermögen. 5<br />

In ihrer Intention zielt die Elternzeit zusammenfassend auf eine Stärkung der Familien, eine<br />

familienfreundlichere Einstellung der Arbeitgeber sowie eine höhere gesellschaftliche Anerkennung<br />

der Kinderbetreuung.<br />

Sowohl die Anträge zum Erziehungsgeld als auch die Anträge zur Elternzeit werden gem.<br />

§ 23 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) bundesweit statistisch erfasst. Die für Erziehungsgeld<br />

und Elternzeit jeweils zuständigen Behörden der Länder erfassen gem. § 23<br />

Abs. 4 BErzGG die statistischen Angaben jährlich und teilen sie bis zum 30. Juni des folgenden<br />

Jahres dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit. Das Statistische<br />

Bundesamt führt die Länderangaben zusammen. Erfasst werden im Rahmen der<br />

„Bundesstatistik über Erziehungsgeld und Elternzeit“ u.a. Angaben zur Antragstellerin bzw.<br />

zum Antragsteller, zur Beteiligung am Erwerbsleben während des Erziehungsgeldbezuges, zur<br />

Bezugsdauer und zur Höhe des Erziehungsgeldes im Hinblick auf Erst- und Zweitantrag sowie<br />

Angaben zur Dauer der Elternzeit und Erwerbsbeteiligung während dieser Phase. Nicht<br />

bewilligte Anträge auf Erziehungsgeld werden in der Statistik nicht erfasst. Welche Anspruchsvoraussetzungen<br />

bei einer Ablehnung nicht erfüllt wurden, kann somit nicht belegt<br />

werden. Ein Ablehnungsgrund ist z.B. das Überschreiten der Einkommensgrenzen. Bei nicht<br />

deutschen Antragstellerinnen und Antragstellern kann ein Ablehnungsgrund sein, dass kein<br />

qualifizierter Aufenthaltstitel vorliegt.<br />

In dem vorliegenden <strong>Bericht</strong> werden die Daten der Bundesstatistik zum Erziehungsgeld<br />

und zur Elternzeit insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Daten des Jahres 2003 ausgewertet<br />

und analysiert. Dabei konzentriert sich das Interesse der Auswertungen vor allem auf<br />

die möglichen Zusammenhänge zwischen den Veränderungen in der Inanspruchnahme der<br />

familienunterstützenden Rechte und Leistungen und den Folgen des demografischen Wandels<br />

einerseits sowie den unterschiedlichen Einkommenssituationen in Ost- und Westdeutschland<br />

andererseits.<br />

5 Vgl. BMFSFJ (2004, S. 43).<br />

6 6<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

2. Auswertungen der Bundesstatistik zum Erziehungsgeld<br />

2.1 Die Entwicklung der bewilligten Erziehungsgeldanträge im Überblick<br />

Die Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes ist gekennzeichnet durch einen diskontinuierlichen<br />

Verlauf in der Entwicklung seit 1987 (vgl. Tabelle 1). Während in den späten 1980er-<br />

Jahren ein starkes Wachstum im Umfang der Bewilligungen von Erziehungsgeld im Hinblick<br />

auf den Erstantrag, d.h. für das erste Lebensjahr des Kindes, verzeichnet werden konnte, der<br />

durch die Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer noch verstärkt wurde, zeichnet sich<br />

in den nachfolgenden Jahren bis 1997 zunächst ein weiterer Anstieg, gefolgt von einem<br />

Rückgang der Bewilligungen ab. Mit 788.562 Erstanträgen wurde 1994 der größte Umfang<br />

der Inanspruchnahme von Erziehungsgeld beobachtet.<br />

Seit dem Jahr 1997 ist ein kontinuierlicher Rückgang auf nunmehr 647.031 bewilligte<br />

Erstanträge im Jahr 2003 zu verzeichnen. Da die gesetzliche Regelung eine Änderung der<br />

Anspruchsgrundlage ab dem 7. Lebensmonat vorsieht, erhalten nicht alle Eltern für das gesamte<br />

erste Lebensjahr ihres Kindes Erziehungsgeld: 21,4% der Antragstellerinnen und Antragsteller,<br />

deren Erstanträge bewilligt wurden, hatten im Jahr 2003 nur Anspruch auf Leistungen<br />

bis zum 6. Lebensmonat ihres Kindes (vgl. hierzu ausführlich Kap. 2.2). Ungeachtet<br />

der 2001 in Kraft getretenen Novelle im Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) und der für<br />

2001 vorgenommenen Schätzung der Inanspruchnahme von Erziehungsgeld 6 , nehmen somit<br />

insgesamt in den letzten Jahren in absoluten Zahlen betrachtet weniger Mütter und Väter<br />

diese familienunterstützenden Leistungen in Anspruch bzw. sind anspruchsberechtigt.<br />

Betrachtet man die Entwicklung der bewilligten Erstanträge differenziert für die beiden<br />

Landesteile seit 1995, sind gegenläufige Trends festzustellen: So ist die Anzahl der bewilligten<br />

Erstanträge in Westdeutschland zwischen 1995 und 2000 zunächst von 643.098 auf<br />

592.076 gesunken und zwischen 2000 und 2003 weiter auf etwa 549.500 zurückgegangen<br />

(vgl. Tabelle 1; Abbildung 1). Diesen Trend verdeutlicht auch der Blick auf die Indexentwick-<br />

6 Die Zahl der dem Statistischen Bundesamt für 2001 gemeldeten Bewilligungen von Erziehungsgeld nach dem<br />

3. Änderungsgesetz zum BErzGG beläuft sich auf 570.556. Bei einer durchschnittlichen Zeitspanne zwischen<br />

Geburt und Bewilligung von 1,5 Monaten kann von ca. 650.000 Erziehungsgeldempfängerinnen und<br />

-empfängern ausgegangen werden. Die Länder bestätigten die Hochrechnung auf der Bund-Länder-Tagung im<br />

September 2002.<br />

Gründe für die geschätzte Anzahl von 650.000 Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfängern sind:<br />

a) Anträge auf Erziehungsgeld werden nicht unmittelbar nach der Geburt gestellt. Dadurch verschiebt sich die<br />

Bewilligung.<br />

b) Anträge auf Erziehungsgeld für Geburten im Jahr 2000 wurden auch 2001 bewilligt, sind aber für die Statistik<br />

auf Grundlage der neuen Regelung nicht relevant und wurden nicht erfasst.<br />

c) Da die Umsetzung des neuen Gesetzes einige Anfangsschwierigkeiten in den Erziehungsgeldstellen bereitete<br />

(u.a. die Programmierung), kam es zu längeren Bearbeitungszeiten.<br />

Grundsätzlich ist bei der statistischen Erfassung auch nicht auszuschließen, dass in einigen Erziehungsgeldstellen<br />

bei Mehrlingen pro Kind ein Antrag erfasst wird, bzw. bei einem Wechsel der Erziehungsgeldempfängerinnen<br />

und Erziehungsgeldempfänger der Antrag nochmals in die Statistik eingeht. Auch durch vielfachen Hinweis<br />

ist diese Unsicherheit nicht gänzlich zu vermeiden (vgl. BMFSFJ o.J., S. 3).<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

7


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

lung. So werden im westlichen Landesteil im Jahr 2000 rund 8% weniger bewilligte Erstanträge<br />

gezählt als noch 1995 (vgl. Abbildung 2). Demgegenüber ist in der Bewilligung von<br />

Erstanträgen in den ostdeutschen Bundesländern ein überaus deutlicher Anstieg der Inanspruchnahme<br />

zwischen 1995 mit 80.379 Fällen bis auf 111.047 im Jahr 2000 zu verzeichnen<br />

(+38%, vgl. Tabelle 1; Abbildung 1; Abbildung 2).<br />

Tabelle 1: Anzahl der Bewilligungen von Erziehungsgeld nach Erst- und Zweitantrag (Deutschland,<br />

West- und Ostdeutschland; 1987 bis 2003; Angaben absolut)<br />

Jahr Deutschland Westdeutschland 1 Ostdeutschland 2<br />

1987 613.995 ------- -------<br />

1988 639.934 ------- -------<br />

1989 649.796 ------- -------<br />

1990 680.897 ------- -------<br />

1991 3 789.703 ------- -------<br />

1992 769.685 ------- -------<br />

1993 703.386 ------- -------<br />

1994 788.562 ------- -------<br />

1995 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

723.477<br />

551.565<br />

643.098<br />

486.449<br />

80.379<br />

65.116<br />

1996 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

725.468<br />

539.112<br />

639.416<br />

472.544<br />

86.052<br />

66.568<br />

1997 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

751.245<br />

558.083<br />

655.958<br />

480.973<br />

95.287<br />

77.110<br />

1998 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

732.372<br />

553.142<br />

631.769<br />

470.526<br />

100.603<br />

82.616<br />

1999 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

715.287<br />

526.143<br />

610.773<br />

441.008<br />

104.514<br />

85.135<br />

2000 Erstantrag<br />

Zweitantrag<br />

703.123<br />

506.334<br />

592.076<br />

420.211<br />

111.047<br />

86.123<br />

2001 Erstantrag 4 ca. 650.000-<br />

------- -------<br />

670.000<br />

2002 5 Erstantrag 653.365 558.657 94.708<br />

Zweitantrag 405.941 338.685 67.256<br />

2003 Erstantrag 647.031 549.448 97.583<br />

Zweitantrag 408.318 339.154 69.164<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

3 Einführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes in den neuen Bundesländern<br />

4 Auf Grund der Novelle 2001 nur Schätzungen bezüglich des Erstantrags möglich (vgl. auch Fußnote 6).<br />

5 Auf Grund der unterschiedlichen Zuordnung von Berlin sind die Werte für West- und Ostdeutschland ab 2002<br />

mit früheren Werten nur eingeschränkt vergleichbar.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Nach der Implementierung des modifizierten Bundeserziehungsgeldgesetzes im Jahre<br />

2001 ist ein erheblicher Rückgang der Fallzahlen in Ostdeutschland zwischen 2000 und<br />

2002 zu erkennen. Dies kann zu einem erheblichen Teil darauf zurückgeführt werden, dass<br />

bis zum Jahre 2000 Berlin-Ost zu Ostdeutschland gezählt wurde und ab 2001 Berlin insgesamt<br />

bei den westdeutschen Bundesländern miterfasst wird, so dass ein Vergleich der aktuellen<br />

Werte für die beiden Landesteile mit früheren Werten vor 2001 nur sehr eingeschränkt<br />

möglich ist (vgl. auch BMFSFJ o.J., S. 3).<br />

8 8<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 1: Entwicklung der bewilligten Erstanträge von Erziehungsgeld (Westdeutschland 1 und<br />

Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2003; Angaben absolut)<br />

700.000<br />

600.000<br />

643.098 639.416<br />

655.958<br />

631.769<br />

610.773<br />

592.076<br />

558.657 549.448<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

80.379 86.052 95.287 100.603 104.514 111.047<br />

94.708<br />

97.583<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Westdeutschland<br />

Ostdeutschland<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

Für das Jahr 2001 liegen keine Werte vor. Zur Vergleichbarkeit der Werte ab 2002 mit früheren Ergebnissen vgl.<br />

die Anmerkung 5 in Tabelle 1.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

9


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 2: Entwicklung der bewilligten Erstanträge von Erziehungsgeld (Deutschland, West 1 -<br />

und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2000; Indexentwicklung 1995 = 100)<br />

150,0<br />

140,0<br />

130,0<br />

138,2<br />

130,0<br />

125,2<br />

Indexentwicklung 1995 = 100<br />

120,0<br />

110,0<br />

100,0<br />

90,0<br />

80,0<br />

100,0<br />

107,1<br />

100,3<br />

99,4<br />

118,5<br />

103,8<br />

102,0<br />

101,2<br />

98,2<br />

98,9<br />

95,0<br />

97,2<br />

92,1<br />

70,0<br />

60,0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Infolge der 2001 vor dem Hintergrund der Gesetzesnovelle eingeschränkten Erfassung,<br />

kann erst wieder im Jahr 2002 der Umfang von Bewilligungen des Erziehungsgeldes bestimmt<br />

werden. Dabei ist, nicht zuletzt auf Grund der neuen Zuordnung von Berlin-Ost, mit<br />

94.708 Leistungen in Ostdeutschland ein niedrigerer Wert zu beobachten, der 2003 wieder<br />

auf 97.583 Bewilligungen und damit um 3,0% ansteigt.<br />

Bei der Betrachtung der Entwicklung der bewilligten Zweitanträge für den Erhalt von Erziehungsgeld,<br />

also die Bewilligung dieser Unterstützungsleistung über den 12. Lebensmonat<br />

des Kindes hinaus, ist zu beachten, dass der Betrachtungszeitraum in den Zeitraum bis zum<br />

Jahr 2000 und nach dem Jahr 2000 differenziert werden muss. Grund hierfür ist, dass die<br />

seit dem 01.01.2001 geltende Novelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes zu einer Differenzierung<br />

der Leistungen in Regelbetrag und Budget (vgl. hierzu auch die Auswertungen in<br />

Kap. 2.3) geführt hat, so dass die ab 2001 bzw. 2002 erhobenen Daten mit den vor 2001<br />

erhobenen Daten in Bezug auf den Zweitantrag nicht mehr vergleichbar sind: Viele Anspruchsberechtigte<br />

haben durch die Möglichkeit, das Budget zu wählen, ihren vollen Erziehungsgeldanspruch<br />

bereits im ersten Jahr ausgeschöpft und können keinen Zweitantrag<br />

mehr stellen.<br />

Für den Zeitraum zwischen 1995 und 2000 zeigen die Daten zu den bewilligten Zweitanträgen<br />

– ähnlich wie bei den Erstanträgen – bundesweit eine zunächst schwankende Entwick-<br />

10 10<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

lung auf (vgl. Tabelle 1): Nach einem Rückgang im Jahre 1996 steigt die Anzahl der bewilligten<br />

Zweitanträge im Jahr 1997 erst auf 558.083 an und sinkt anschließend kontinuierlich<br />

bis auf 506.334 im Jahr 2000 (-9,3%). Hinter dieser bundesweiten Entwicklung stehen unterschiedliche<br />

Trends in West- und Ostdeutschland. So geht die Anzahl der bewilligten<br />

Zweitanträge für Erziehungsgeld in den westdeutschen Bundesländern seit 1997 von<br />

480.973 auf 420.211 (-12,6%) in 2000 zurück (vgl. Abbildung 3). Demgegenüber ist in<br />

Ostdeutschland zwischen 1995 und 2000 eine kontinuierliche Zunahme der bewilligten<br />

Zweitanträge von 65.116 auf 86.123 (+32,3%) festzustellen (vgl. Abbildung 3; Abbildung<br />

4).<br />

Abbildung 3: Entwicklung der bewilligten Zweitanträge von Erziehungsgeld (Westdeutschland 1<br />

und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2003; Angaben absolut)<br />

600.000<br />

500.000<br />

486.449<br />

472.544<br />

480.973<br />

470.526<br />

441.008<br />

420.211<br />

Zum 01.01.2001 geltende Novelle<br />

des Bundeserziehungsgeldgesetzes:<br />

Leistungen als Regelbetrag und in<br />

Budgetform wählbar; keine Vergleichbarkeit<br />

mit früheren Werten möglich<br />

400.000<br />

338.685 339.154<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

65.116<br />

66.568<br />

77.110<br />

82.616<br />

85.135<br />

86.123<br />

67.256<br />

69.164<br />

0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Westdeutschland<br />

Ostdeutschland<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

Zur Vergleichbarkeit der Werte ab 2002 mit früheren Ergebnissen vgl. die Anmerkung 5 in Tabelle 1.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

11


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 4: Entwicklung der bewilligten Zweitanträge von Erziehungsgeld (Deutschland, Westdeutschland<br />

1 und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2000; Indexentwicklung 1995 = 100)<br />

140,0<br />

130,0<br />

126,9<br />

130,7<br />

132,3<br />

Indexentwicklung 1995 = 100<br />

120,0<br />

110,0<br />

100,0<br />

90,0<br />

80,0<br />

100,0<br />

102,2<br />

97,7<br />

97,1<br />

118,4<br />

101,2<br />

98,9<br />

100,3<br />

96,7<br />

95,4<br />

90,7<br />

86,4<br />

91,8<br />

70,0<br />

60,0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Neben den oben beschriebenen Änderungen durch die Novelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

zum 01.01.2001 führt auch die Änderung in der Zuordnung von Berlin nach<br />

dem Jahr 2000 dazu, dass die aktuellen Werte eingeschränkt mit den früheren verglichen<br />

werden können.<br />

Wendet man sich daher dem Zeitraum nach 2001 zu, zeigt sich bundesweit zwischen<br />

2002 7 und 2003 ein geringfügiger Anstieg der bewilligten Zweitanträge zum Erziehungsgeld<br />

von 405.941 auf 408.318 (+0,6%). Diese Entwicklung resultiert aus dem Anstieg der bewilligten<br />

Zweitanträge in Ostdeutschland von 67.256 auf 69.164 (+2,8%) in diesem Zeitraum<br />

(vgl. Abbildung 3). Die Anzahl der bewilligten Zweitanträge in den westdeutschen Bundesländern<br />

ist zwischen 2002 und 2003 relativ konstant geblieben.<br />

2.1.1 Bewilligte Erst- und Zweitanträge des Erziehungsgeldes im Verhältnis zur Geburtenzahl<br />

Im Hinblick auf die rückläufige Entwicklung der bundesweiten Anzahl bewilligter Anträge zum<br />

Erziehungsgeld stellt sich die Frage nach möglichen Gründen für diesen Trend. Um zu erfahren,<br />

ob die Anzahl der bewilligten Erziehungsgeldanträge tatsächlich zurückgeht, oder vielmehr<br />

durch die seit einigen Jahren rückläufigen Geburtenzahlen in Deutschland verursacht<br />

7 Für das Jahr 2001 liegen keine Vergleichsdaten vor, da die Zweitanträge auf Grund der Gesetzesänderung<br />

nicht erhoben werden konnten.<br />

12 12<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

wird (vgl. Tabelle 2), ist daher die Anzahl der bewilligten Anträge in Beziehung zu setzen mit<br />

der Anzahl der Geburten in den jeweiligen Jahren.<br />

Tabelle 2: Anzahl der Lebendgeburten (Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland;<br />

1995 bis 2003; Angaben absolut; einschließlich Mehrlingsgeburten)<br />

Deutschland Westdeutschland 1 Ostdeutschland 2<br />

1995 765.221 681.374 83.847<br />

1996 796.013 702.688 93.325<br />

1997 812.173 711.915 100.258<br />

1998 785.034 682.172 102.862<br />

1999 770.744 664.018 106.726<br />

2000 766.999 655.732 111.267<br />

2001 734.475 636.448 98.027<br />

2002 719.250 622.900 96.350<br />

2003 706.721 610.090 96.631<br />

1 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

2 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik, verschiedene Jahrgänge<br />

In Bezug auf die bewilligten Erstanträge im Verhältnis zu den Geburten eines Jahres zeigt<br />

sich für Deutschland eine Quote von 93,1%, d.h. im Jahr 2003 erhalten 93,1% der Mütter<br />

bzw. Väter von Neugeborenen Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrags (vgl. Tabelle 3).<br />

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 6,9% der Eltern mit einem Neugeborenen kein Erziehungsgeld<br />

erhalten. Wie bereits dargelegt ist davon auszugehen, dass diese Eltern in erster<br />

Linie auf Grund der Höhe ihres Einkommens keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben.<br />

Zwischen 2002 und 2003 nimmt die Quote der bewilligten Anträge in Bezug zu den Geburten<br />

leicht zu, während gleichzeitig weniger Anträge bewilligt werden (vgl. Tabelle 1), so dass<br />

offensichtlich wieder mehr Personen anspruchsberechtigt sind. Im Verlauf der letzten Jahre<br />

bis 2002 ist diese Quote der Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger noch leicht zurückgegangen.<br />

Hier ist erkennbar, dass die sinkende Anzahl bewilligter Anträge im Zeitraum<br />

bis 2002 zwar auch, aber nicht allein mit den zurückgegangenen Geburtenzahlen zu erklären<br />

ist. Betrug der prozentuale Anteil der bewilligten Erziehungsgeldanträge 1995 noch<br />

95,9% bezogen auf die Geburten in diesem Jahr, sind es 2000 noch 93,2% bzw. 92,4% in<br />

2002. Diese Entwicklung geht auf den Trend in Westdeutschland zurück, wo sich für den<br />

Zeitraum von 1995 bis 2000 ein Rückgang der Inanspruchnahmequote von 95,7% auf<br />

91,8% zeigt. Im gleichen Zeitraum nimmt der prozentuale Anteil in den ostdeutschen Bundesländern<br />

seit 1997 bis auf 99,9% im Jahr 2000 zu. Eine statistisch eindeutig belegbare<br />

Erklärung kann für diese Entwicklung nicht gegeben werden, da die abgelehnten Anträge<br />

nicht erfasst werden. Allerdings ist zu vermuten, dass in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre<br />

zunehmend mehr Eltern in Westdeutschland auf Grund der Höhe ihres Einkommens und der<br />

entsprechenden Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Erziehungsgeld hatten.<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

13


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Tabelle 3: Entwicklung der bewilligten Erstanträge zum Erziehungsgeld in Bezug auf die Geburten<br />

1 (Deutschland, West- und Ostdeutschland; 1995 bis 2003; Angaben in %)<br />

Jahr<br />

Deutschland<br />

Westdeutschland 2<br />

Ostdeutschland 3<br />

Anteil in %<br />

Anteil in %<br />

Anteil in %<br />

1995 Erstantrag 95,9 95,7 97,0<br />

1996 Erstantrag 92,5 92,4 93,4<br />

1997 Erstantrag 93,9 93,6 96,2<br />

1998 Erstantrag 94,8 94,2 99,1<br />

1999 Erstantrag 94,3 93,5 99,3<br />

2000 Erstantrag 93,2 91,8 99,9<br />

2001 Erstantrag 4 Ca. 90-92 ca. 88-90 ca. 91-93<br />

2002 Erstantrag 92,4 91,2 99,7<br />

2003 Erstantrag 93,1 91,6 102,5<br />

1 Bezogen auf die Mütter, die in dem Jahr ein Kind/Kinder geboren haben (Geburten bereinigt um die Mehrlingsgeburten)<br />

2 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

3 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

4 Auf Grund der Novelle 2001 nur Schätzungen bezüglich des Erstantrags möglich (vgl. auch Fußnote 6, S. 7)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Abbildung 5 verdeutlicht noch einmal das unterschiedliche Verhältnis zwischen der Anzahl<br />

bewilligter Erstanträge des Erziehungsgeldes und der Geburtenzahlen in West- und Ostdeutschland<br />

bis zum Ende der 1990er-Jahre. Zwischen 2002 und 2003 ist der prozentuale<br />

Anteil der bewilligten Erstanträge an den Lebendgeburten in West- und Ostdeutschland nahezu<br />

konstant geblieben, wenngleich sich eher eine geringfügige Zunahme erkennen lässt.<br />

Im Hinblick auf das Verhältnis der bewilligten Erstanträge zum Erziehungsgeld und der Lebendgeburten<br />

wird jedoch deutlich, dass in Ostdeutschland mehr Anträge bewilligt werden<br />

als in Westdeutschland. Die Differenz liegt für 2002 bei 8,5 Prozentpunkten und im Jahr<br />

2003 bei 10,9 Prozentpunkten. Die bezogen auf die Geburten höhere Zahl von Bewilligungen<br />

im Jahr 2003 in Ostdeutschland geht dabei insbesondere auf die ostdeutschen Bundesländer<br />

Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück (vgl. hierzu die Bundesländerdaten in Tabelle 4).<br />

Grund hierfür ist nach Einschätzung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales im Wesentlichen<br />

die Umstellung der EDV Ende 2002. Durch die Umstellung hatte sich ein gewisser<br />

Antragstau ergeben, der 2003 abgearbeitet wurde. Der gleichfalls über 100% liegende Umfang<br />

der Bewilligungen in Sachsen-Anhalt (vgl. Tabelle 4) dürfte auf ähnliche statistische Ursachen<br />

zurückzuführen sein.<br />

Trotz dieser Problematik wird deutlich, dass die Differenz zwischen Ost und West im Laufe<br />

der letzten Jahre – auch wenn durch die andere Zuordnung von Berlin seit 2001 eine direkte<br />

Vergleichbarkeit nicht gegeben ist – größer geworden ist. Dies zeigt ebenso die Betrachtung<br />

des Zeitraums zwischen 1995 und 2000: Die Differenz der bewilligten Erstanträge zwischen<br />

West und Ost ist von 1,3 auf 8,1 Prozentpunkte gestiegen (vgl. Abbildung 5).<br />

14 14<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 5: Bewilligte Erstanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(West 2 - und Ostdeutschland 3 ; 1995 bis 2003; Angaben in %)<br />

100,0<br />

90,0<br />

94,5<br />

97,0<br />

99,1 99,3 99,9 99,7 102,5<br />

96,2<br />

91,1 93,4 92,5 93,3 92,8<br />

91,7 90,8 91,6<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />

Westdeutschland<br />

Ostdeutschland<br />

1 Lebendgeburten bereinigt um die Mehrlingsgeburten<br />

2 Westdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-West, ab 2001 einschließlich Berlin-Gesamt<br />

3 Ostdeutschland: Bis 2000 einschließlich Berlin-Ost, ab 2001 ohne Berlin<br />

Für das Jahr 2001 liegen keine Werte vor (vgl. Fußnote 6, S. 7). Die bezogen auf die Geburten höhere Zahl von<br />

Bewilligungen im Jahr 2003 in Ostdeutschland geht vor allem auf die Werte in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück<br />

(vgl. Tabelle 4). Grund ist in Sachsen eine Umstellung der EDV Ende 2002. Dadurch hatte sich ein Antragstau<br />

ergeben, der 2003 abgearbeitet wurde. Der gleichfalls über 100% liegende Umfang der Bewilligungen in<br />

Sachsen-Anhalt dürfte auf ähnliche statistische Ursachen zurückzuführen sein.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik, verschiedene Jahrgänge; BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Im Vergleich zu dem prozentualen Anteil der bewilligten Erstanträge des Erziehungsgeldes<br />

in Bezug auf die Lebendgeburten mit über 90%, beträgt der Wert der bewilligten Zweitanträge<br />

in Bezug auf die Lebendgeburten des Vorjahres bundesweit im Jahr 2003 noch 57,7%<br />

(vgl. Abbildung 6). Von allen bewilligten Erstanträgen im Jahre 2002 werden noch 62,5%<br />

als Zweitantrag in 2003 bewilligt, im Hinblick auf die über den 6. Lebensmonat hinaus bewilligten<br />

Erstanträge des Jahres 2002 sind es noch 79,3%. Auf Grund der Gesetzesnovelle in<br />

2001 mit der Einführung der Wahlmöglichkeit von Regelbeitrag und Budgetform des Erziehungsgeldes<br />

können die Ergebnisse der Zweitanträge nicht mit früheren Jahren verglichen<br />

werden. Zwischen 2002 und 2003 hat jedoch die Anzahl der bewilligten Zweitanträge im<br />

Verhältnis zu den Lebendgeburten bundesweit leicht von 56,1% auf 57,7% zugenommen<br />

(vgl. Abbildung 6). Wurde bereits in Bezug auf den Erstantrag in der Ost-West-Perspektive<br />

der Unterschied zwischen den beiden Landesteilen deutlich, zeigt sich dieser in Bezug auf<br />

den Zweitantrag noch offensichtlicher: Während 2003 in Westdeutschland 55,4% der Mütter<br />

bzw. Väter Erziehungsgeld nach bewilligtem Zweitantrag erhalten, sind es in Ostdeutschland<br />

72,8%. Die Differenz beträgt damit 17,4 Prozentpunkte. Auch ist der prozentuale Anteil zwi-<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

15


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

schen den Jahren 2002 und 2003 in Ostdeutschland etwas mehr angestiegen als in Westdeutschland.<br />

Abbildung 6: Bewilligte Zweitanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2002 bis 2003; Angaben in %)<br />

80,0<br />

70,0<br />

69,6<br />

72,8<br />

60,0<br />

56,1<br />

57,7<br />

54,1<br />

55,4<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland<br />

2002 2003<br />

1 Lebendgeburten bereinigt um die Mehrlingsgeburten<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2002 und 2003, BMFSFJ: Bundesstatistik Erziehungsgeld<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

2.1.2 Die bewilligten Erziehungsgeldanträge im Bundesländervergleich<br />

Wie bereits in der Ost-West-Perspektive erkennbar wurde, bestehen große Unterschiede bei<br />

der Anzahl bzw. der Quote der bewilligten Erst- und Zweitanträge im Hinblick auf die Geburten.<br />

Ein Blick auf die Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern macht zudem deutlich,<br />

dass nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch zwischen den einzelnen west- und ostdeutschen<br />

Bundesländern Differenzen bestehen.<br />

Bleibt man zunächst bei den westdeutschen Bundesländern, ergibt sich für das Jahr 2003<br />

eine Spannweite bewilligter Anträge in Bezug auf die Lebendgeburten in diesem Jahr von<br />

85,7% in Rheinland-Pfalz und 97,0% in Schleswig-Holstein (vgl. Tabelle 4; Abbildung 7).<br />

Dabei liegen die Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit den Werten 88,3% und 90,8%<br />

recht nahe beieinander im unteren Drittel des Feldes, während der Stadtstaat Berlin mit einem<br />

prozentualen Anteil von 95,6% bewilligter Erstanträge an den Lebendgeburten zum o-<br />

beren Drittel zählt.<br />

16 16<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Tabelle 4: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Geburtenzahlen 1 nach<br />

bewilligtem Erst- und Zweitantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Länder<br />

Erstantrag<br />

2003<br />

Zweitantrag<br />

2003<br />

Lebendgeburtenzahlen<br />

1<br />

2002<br />

Lebendgeburtenzahlen<br />

1<br />

2003<br />

%-Anteil<br />

bewilligter<br />

Erstanträge<br />

an den<br />

Lebendgeburten<br />

2003<br />

%-Anteil<br />

bewilligter<br />

Zweitanträge<br />

an den<br />

Lebendgeburten<br />

2002<br />

Deutschland 647.031 408.318 707.470 695.273 93,1 57,7<br />

Westd. (mit Berlin) 549.448 339.154 612.469 600.046 91,6 55,4<br />

Ostdeutschland 2 97.583 69.164 95.001 95.227 102,5 72,8<br />

Baden-Württ. 88.792 48.196 98.011 96.033 92,5 49,2<br />

Bayern 94.279 48.061 111.909 109.757 85,9 42,9<br />

Berlin 27.023 18.015 28.311 28.252 95,6 63,6<br />

Brandenburg 17.412 10.704 17.427 17.690 98,4 61,4<br />

Bremen 4.850 3.371 5.393 5.491 88,3 62,5<br />

Hamburg 14.234 9.007 15.441 15.679 90,8 58,3<br />

Hessen 49.805 30.906 54.472 53.510 93,1 56,7<br />

Mecklenburg-Vor. 12.731 8.384 12.324 12.584 101,2 68,0<br />

Niedersachsen 64.106 43.970 71.888 69.380 92,4 61,2<br />

Nordrhein-Westf. 147.376 98.866 160.663 157.140 93,8 61,5<br />

Rheinland-Pfalz 28.737 18.751 34.181 33.533 85,7 54,9<br />

Saarland 7.161 4.823 7.745 7.474 95,8 62,3<br />

Sachsen 33.598 25.201 31.119 31.637 106,2 81,0<br />

Sachsen-Anhalt 17.126 11.545 17.353 16.654 102,8 66,5<br />

Schleswig-Holst. 23.085 15.188 24.455 23.797 97,0 62,1<br />

Thüringen 16.716 13.330 16.778 16.662 100,3 79,4<br />

1 Die Anzahl der Lebendgeburten wurde um die Mehrlingsgeburten bereinigt.<br />

2 Die bezogen auf die Geburten höhere Zahl von Bewilligungen im Jahr 2003 in Ostdeutschland geht im Wesentlichen<br />

auf die Werte in Sachsen und Sachsen-Anhalt zurück. Grund hierfür ist in Sachsen nach Einschätzung<br />

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales im Wesentlichen eine Umstellung der EDV Ende 2002.<br />

Dadurch hatte sich ein Antragstau ergeben, der 2003 abgearbeitet wurde. Betrachtet man statt der Bewilligungen<br />

im Kalenderjahr die innerhalb des Geburtsjahrgangs, können 2003 30.986 Bewilligungen in Sachsen<br />

nach Auskunft des dortigen Statistischen Landesamtes festgestellt werden, was einer Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes<br />

von 96,6% entspricht. Der gleichfalls über 100% liegende Umfang der Bewilligungen in Sachsen-Anhalt<br />

dürfte auf ähnliche statistische Ursachen zurückzuführen sein. Außerdem kommt hinzu, dass auf<br />

Grund der hohen Inanspruchnahmequote von Erziehungsgeld in den ostdeutschen Ländern die in Fußnote 6<br />

beschriebenen Erfassungsprobleme bei entsprechendem Auftreten eher sichtbar werden als in den westdeutschen<br />

Bundesländern, in denen die Inanspruchnahmequote geringer ist und weniger nahe an die 100% heranreicht.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik<br />

2002 und 2003; eigene Berechnungen<br />

Demgegenüber liegt die Spannweite in den ostdeutschen Bundesländern zwischen 98,4%<br />

in Brandenburg und 106,2% in Sachsen (vgl. Tabelle 4; Abbildung 7), wobei die über 100%<br />

liegenden Werte der ostdeutschen Bundesländer, bei denen die Anzahl der bewilligten Anträge<br />

höher ist als die Zahl der um die Mehrlingsgeburten bereinigten Lebendgeburten, bereits<br />

oben problematisiert wurden, da sie im Wesentlichen mit einer Umstellung der EDV und<br />

einem damit verbundenen Antragstau zusammenhängen. Trotzdem kann festgehalten werden,<br />

dass der niedrigste Wert eines ostdeutschen Bundeslandes – Brandenburg mit 98,4% –<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

17


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

über dem höchsten Wert eines westdeutschen Bundeslandes – 97,0% in Schleswig-Holstein –<br />

liegt. 8<br />

Abbildung 7: Bewilligte Erstanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(Bundesländer; 2003; Angaben in %)<br />

100,0<br />

90,0<br />

100,3 101,2 102,8 106,2 102,5<br />

85,7 85,9 88,3 90,8 92,4 92,5 93,1 93,8 95,6 95,8 97,0 98,4 93,1 91,6<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Bayern<br />

Bremen<br />

Hamburg<br />

Niedersachsen<br />

Baden-Württem.<br />

Hessen<br />

Nordrhein-Westf.<br />

Berlin<br />

Saarland<br />

Schleswig-Holstein<br />

Brandenburg<br />

Thüringen<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Sachsen<br />

Deutschland<br />

Westdeutschland mit Berlin<br />

Ostdeutschland<br />

1 Die Anzahl der Lebendgeburten wurde um die Mehrlingsgeburten bereinigt.<br />

Zur höheren Zahl von Bewilligungen der Erstanträge in Ostdeutschland bzw. in ostdeutschen Bundesländern vgl.<br />

Anmerkung 2 in Tabelle 4.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik<br />

2003; eigene Berechnungen<br />

Bei dem prozentualen Anteil der bewilligten Zweitanträge im Jahr 2003 an den Lebendgeburten<br />

des Jahres 2002 wird zum einen eine noch größere Differenz zwischen Ost und<br />

West deutlich (vgl. auch Abbildung 6), aber auch größere Spannweiten zwischen den Bundesländern<br />

des jeweiligen Landesteils.<br />

So erhalten im westdeutschen Landesteil im Jahr 2003 in Bayern bezogen auf die Geburten<br />

des Jahres 2002 noch 42,9% der Mütter bzw. Väter Erziehungsgeld auf der Grundlage<br />

des bewilligten Zweitantrages, während es in Berlin 63,6% der Eltern sind (vgl. Abbildung 8).<br />

Die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Wert der westdeutschen Bundesländer liegt<br />

somit bei 20,7 Prozentpunkten. Die Spannweite der Bewilligungsquote in den ostdeutschen<br />

Bundesländern liegt für die Zweitanträge des Jahres 2003 zwischen 61,4% in Brandenburg<br />

und 81,0% in Sachsen; hier liegt der Unterschied bei 19,6% Prozentpunkten. Die Differenz<br />

8 Auch im Jahr 2002 ist die grundsätzliche Tendenz der höheren Werte in den ostdeutschen im Vergleich zu<br />

den westdeutschen Bundesländern gegeben, jedoch liegen die höchsten Werte in Westdeutschland mit 97,1%<br />

in Schleswig-Holstein und im Saarland noch geringfügig über dem niedrigsten Wert von 96,7% in Brandenburg.<br />

18 18<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

zwischen den einzelnen Bundesländern der beiden Landesteile ist somit in Westdeutschland<br />

größer als in Ostdeutschland. Es lässt sich aber eine nachdrücklich höhere Bewilligungsquote<br />

in Ost- im Vergleich zu Westdeutschland, insbesondere in Thüringen und Sachsen, festhalten.<br />

Grund für diese Differenz könnte sein, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller in<br />

den ostdeutschen Bundesländern eher die Anforderungen der festgelegten Einkommensgrenze<br />

zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld erfüllen.<br />

Nachfolgende Analysen zur Inanspruchnahme von budgetiertem und unbudgetiertem Erziehungsgeld<br />

(vgl. Kap. 2.3) sowie zur Frage der Verteilung von bewilligten Anträgen bis zum<br />

6. Lebensmonat des Kindes und über den 6. Lebensmonat hinaus, die im Zusammenhang<br />

mit den Einkommensverhältnissen der Eltern stehen (vgl. Kap. 2.2), sollen weiteren Aufschluss<br />

über die unterschiedliche Verteilung in West- und Ostdeutschland geben.<br />

Abbildung 8: Bewilligte Zweitanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(Bundesländer; 2003; Angaben in %)<br />

100,0<br />

90,0<br />

80,0<br />

70,0<br />

60,0<br />

50,0<br />

42,9<br />

49,2<br />

54,9 56,7 58,3 61,2 61,5 62,1 62,3 62,5 63,6 61,4<br />

66,5 68,0 79,4 81,0 57,7 55,4<br />

72,8<br />

40,0<br />

30,0<br />

20,0<br />

10,0<br />

0,0<br />

Bayern<br />

Baden-Württem.<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Hessen<br />

Hamburg<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Schleswig-Holstein<br />

Saarland<br />

Bremen<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Mecklenburg-Vorp.<br />

Thüringen<br />

Sachsen<br />

Deutschland<br />

Westdeutschland mit Berlin<br />

Ostdeutschland<br />

1 Die Anzahl der Lebendgeburten wurde um die Mehrlingsgeburten bereinigt.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik<br />

2002; eigene Berechnungen<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

19


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

2.2 Bezugsdauer von Erziehungsgeld und Gewährung von<br />

ungemindertem und gemindertem Erziehungsgeld<br />

Die Höhe des Erziehungsgeldes, das die anspruchsberechtigten Mütter und Väter erhalten,<br />

bemisst sich nach dem Einkommen der Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger. Für<br />

die ersten sechs Lebensmonate beträgt die Einkommensgrenze im Jahr 2003 bei Ehepaaren<br />

mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt leben, 51.130 EUR für das jährliche Einkommen.<br />

Diese Grenze gilt ebenfalls für Eltern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie<br />

für einen Elternteil und seine Lebenspartnerin bzw. seinen Lebenspartner. Bei Alleinerziehenden<br />

mit einem Kind beträgt die Grenze 38.350 EUR für das jährliche Einkommen. 9 Die Einkommensgrenzen<br />

erhöhen sich für jedes weitere Kind um einen Zuschlag in Höhe von 3.140<br />

EUR (vgl. BMFSFJ 2003a).<br />

Der Regelbetrag des Erziehungsgeldes beläuft sich im Jahr 2003 auf 307 EUR monatlich<br />

für jedes Kind. Alternativ besteht die Möglichkeit der Wahl des Erziehungsgeldes in Budgetform<br />

in Höhe von 460 EUR monatlich, jedoch längstens für ein Jahr (vgl. hierzu Kap. 2.3).<br />

Bei Mehrlingsgeburten sind die gezahlten Gesamtbeträge entsprechend höher. Überschreitet<br />

das Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze für die ersten sechs Lebensmonate des<br />

Kindes, besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld (vgl. BMFSFJ 2003a).<br />

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten deutlich niedrigere Einkommensgrenzen als<br />

für die ersten sechs Lebensmonate. Bei Ehepaaren mit einem Kind, die nicht dauernd getrennt<br />

leben, liegt sie bei 16.470 EUR für das jährliche Einkommen im Jahr 2003, ebenso<br />

für Eltern, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie für einen Elternteil und seine<br />

Lebenspartnerin bzw. seinen Lebenspartner. Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt die<br />

Einkommensgrenze bei 13.498 EUR jährlich. Beide Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes<br />

weitere Kind jeweils um die Kinderzuschläge. Bis zu diesen Einkommensgrenzen erhalten<br />

die Anspruchsberechtigten ein ungemindertes Erziehungsgeld. Wird die Einkommensgrenze<br />

überschritten, entfällt das Erziehungsgeld nicht wie bei der Überschreitung der Grenze für die<br />

ersten sechs Lebensmonate des Kindes, sondern verringert sich stufenweise 10 und es wird ein<br />

gemindertes Erziehungsgeld gezahlt (vgl. BMFSFJ 2003a).<br />

Bundesweit sind im Jahr 2003 von den insgesamt 647.031 Empfängerinnen und Empfängern<br />

von Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrags 21,4% nur in den ersten sechs Lebensmonaten<br />

des Kindes anspruchsberechtigt und 78,6% über den sechsten Lebensmonat<br />

hinaus (vgl. Abbildung 9). Hinsichtlich der Ost-West-Perspektive bestehen insofern Differen-<br />

9 Diese Beträge der Einkommensgrenzen sind in etwa mit einem jährlichen Nettoeinkommen vergleichbar,<br />

wenngleich für die Berechnung des Einkommens im Bundeserziehungsgeldgesetz andere Grundsätze als im<br />

Steuerrecht gelten (vgl. BMFSFJ 2003a).<br />

10 Gemindertes Erziehungsgeld wird im Jahr 2003 stufenweise bis zu einem jährlichen Einkommen von 23.553<br />

EUR (beim Regelbetrag) bzw. 23.736 EUR (bei der Budgetform) bei Ehepaaren bzw. eheähnlichen Lebensgemeinschaften<br />

sowie für einen Elternteil mit Lebenspartner/-in mit einem Kind gezahlt. Bei Alleinerziehenden<br />

mit einem Kind liegt die Grenze des Anspruchs auf gemindertes Erziehungsgeld bei jährlich 20.581 EUR (Regelbetrag)<br />

bzw. 20.764 EUR (bei der Budgetform) (vgl. BMFSFJ 2003a).<br />

20 20<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

zen, als dass in Ostdeutschland ein größerer Teil der Empfängerinnen und Empfänger von<br />

Erziehungsgeld, nämlich 90,3%, auch über den 6. Lebensmonat des Kindes hinaus anspruchsberechtigt<br />

ist, d.h. die oben aufgeführten Einkommensgrenzen ab dem 7. Lebensmonat<br />

des Kindes nicht überschreitet. In Westdeutschland haben nur 76,5% der Empfängerinnen<br />

und Empfänger von Erziehungsgeld über den 6. Lebensmonat hinaus einen Anspruch.<br />

Abbildung 9: Bezugsdauer bei bewilligten Erstanträgen von Erziehungsgeld (Deutschland, Westdeutschland<br />

einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

78,6 76,5<br />

90,3<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

21,4 23,5<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

9,7<br />

Bezugsdauer bis 6. Lebensmonat<br />

Bezugsdauer über den 6. Lebensmonat hinaus<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Die Verteilung des jeweiligen Anteils der Anspruchsberechtigten, die über den 6. Lebensmonat<br />

des Kindes hinaus Erziehungsgeld erhalten, ist auch wiederum in den west- und ostdeutschen<br />

Bundesländern unterschiedlich. Die Spannweite reicht dabei insgesamt von 63,0%<br />

in Baden-Württemberg bis zu 92,4% in Thüringen (vgl. Abbildung 10). Darüber hinaus bleibt<br />

festzuhalten, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im Rahmen des<br />

Erstantrags in den ostdeutschen Bundesländern zu einem höheren prozentualen Anteil auch<br />

nach dem 6. Lebensmonat des Kindes Erziehungsgeld erhalten als in den westdeutschen<br />

Bundesländern – nur Nordrhein-Westfalen weist als westdeutsches Bundesland mit einem<br />

prozentualen Anteil von 89,3% einen höheren Wert als Sachsen auf. Die Spannweite reicht<br />

in den ostdeutschen Ländern von 88,9% in Sachsen bis zu den besagten 92,4% in Thüringen.<br />

Die diesbezüglichen Unterschiede in den westdeutschen Bundesländern sind hier mit einer<br />

Spannweite von 63,0% in Baden-Württemberg und 89,3% in Nordrhein-Westfalen größer.<br />

Hintergrund für diese Bundesländerdifferenzen ist die unterschiedliche Einkommenssituation<br />

in den einzelnen Ländern, wie Auswertungen des Mikrozensus 2002 zeigen (hier nicht<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

21


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

ausgewiesen), die sich entsprechend auch in der Bezugsdauer des Erziehungsgeldes vor dem<br />

Hintergrund der genannten Einkommensgrenzen spiegelt.<br />

Abbildung 10: Bezugsdauer bei bewilligten Erstanträgen von Erziehungsgeld (Bundesländer;<br />

2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

80%<br />

63,0<br />

70,7 73,2 74,1 74,3 75,6 76,7 77,5<br />

84,0 84,0<br />

88,9 89,3 89,9 90,4 91,2 92,4<br />

60%<br />

78,6 76,5<br />

90,3<br />

40%<br />

37,0<br />

20%<br />

29,3 26,8 25,9 25,7 24,4 23,3 22,5<br />

21,4 23,5 9,7<br />

16,0 16,0<br />

11,1 10,7 10,1 9,6 8,8 7,6<br />

0%<br />

Baden-Württem.<br />

Bayern<br />

Hessen<br />

Niedersachsen<br />

Hamburg<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Schleswig-Holstein<br />

Saarland<br />

Bremen<br />

Berlin<br />

Sachsen<br />

Nordrhein-Westf.<br />

Brandenburg<br />

Mecklenburg-Vor.<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Thüringen<br />

Deutschland<br />

Westd. einschl. Berlin<br />

Ostdeutschland<br />

Bezugsdauer bis 6. Lebensmonat<br />

Bezugsdauer über den 6. Lebensmonat hinaus<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

2.2.1 Die Gewährung von gemindertem und ungemindertem Erziehungsgeld nach dem 6.<br />

Lebensmonat des Kindes<br />

Im Erhebungsbogen für die statistische Erfassung des Erziehungsgeldes werden die in Tabelle<br />

5 aufgeführten Höhen des monatlichen Erziehungsgeldes über den 6. Lebensmonat des Kindes<br />

hinaus für den Erstantrag erfasst, und zwar sowohl für den Regelbetrag als auch für die<br />

Budgetform. 2003 erhält bundesweit der größte Teil der Anspruchsberechtigten mit 61,7%<br />

aller Empfängerinnen und Empfänger des Erziehungsgeldes über den 6. Lebensmonat des<br />

Kindes hinaus den ungeminderten Regelbetrag in Höhe von 307 EUR. 10,9% erhalten einen<br />

geminderten Betrag bis 102 EUR, 8,7% von 103 bis 204 EUR und 9,7% zwischen 205 und<br />

306 EUR monatlich. Den ungeminderten Betrag für die Budgetform bekommen 7,5% der<br />

Anspruchsberechtigten.<br />

Auch im Ost-West-Vergleich nimmt der prozentuale Anteil des ungeminderten Regelbetrags<br />

von 307 EUR in beiden Landesteilen mit 60,2% in West und 68,7% in Ost den größten<br />

Teil ein. Weiterhin ist erkennbar, dass jedoch in Ostdeutschland der Anteil der Empfängerinnen<br />

und Empfänger des ungeminderten Regelbetrags von 307 EUR größer ist als in Westdeutschland,<br />

d.h., wie oben bereits bei der Bezugsdauer ersichtlich wurde, wird in Ostdeutschland<br />

bei der Frage des geminderten und ungeminderten Erziehungsgeldes 2003 die<br />

22 22<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Einkommensgrenze weniger häufig überschritten als in Westdeutschland. Gleichzeitig sind<br />

die Kategorien des geminderten Regelbetrags im Osten weniger stark besetzt als im westdeutschen<br />

Landesteil. Zudem erhalten in Ostdeutschland auch deutlich mehr Antragstellerinnen<br />

und Antragsteller den umgeminderten Betrag des Erziehungsgeldes in der Budgetform in<br />

Höhe von 460 EUR. Die Gruppen der geminderten Budgetbeträge des Erziehungsgeldes in<br />

Höhe von 308 bis 383 EUR bzw. 384 bis 459 EUR sind sowohl bundesweit als auch in<br />

West- und Ostdeutschland nur sehr gering besetzt.<br />

Tabelle 5: Höhe des monatlichen Erziehungsgeldes über den 6. Lebensmonat des Kindes hinaus<br />

(Erstantrag, Regelbetrag und Budgetform) (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und<br />

Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)<br />

Höhe des<br />

monatlichen<br />

Erziehungsgeldes<br />

in Euro<br />

Anteil der jeweiligen Empfänger/-innen in % an allen<br />

Empfänger/-innen, die über den 6. Lebensmonat des<br />

Kindes hinaus Erziehungsgeld erhalten<br />

Deutschland<br />

Regelbetrag<br />

Westdeutschland<br />

einschl. Berlin<br />

Ostdeutschland<br />

bis 102 10,9 12,6 2,5<br />

Gemindert 103 bis 204 8,7 9,9 3,3<br />

205 bis 306 9,7 10,8 4,7<br />

Ungemindert 307 61,7 60,2 68,7<br />

Budget-Form<br />

308 bis 383 0,8 0,7 1,1<br />

Gemindert<br />

384 bis 459 0,7 0,6 1,2<br />

Ungemindert 460 7,5 5,3 18,4<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Sind Mütter bzw. Väter über den 12. Lebensmonat des Kindes hinaus anspruchsberechtigt,<br />

Erziehungsgeld zu erhalten, dann bekommen sie im Jahre 2003 bundesweit zu einem<br />

größeren Teil als beim Erstantrag, nämlich zu 72,0%, das ungeminderte Erziehungsgeld in<br />

Höhe von 307 EUR monatlich im Rahmen des Regelbetrages 11 (vgl. Tabelle 6). Während<br />

dies in Westdeutschland 68,8% der Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger beim<br />

Zweitantrag erreichen, sind es in Ostdeutschland sogar 87,4% und damit bald 20% mehr als<br />

in den westdeutschen Bundesländern. Gleichzeitig sind wiederum die Gruppen der Anspruchsberechtigten,<br />

die ein gemindertes Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes<br />

erhalten, insbesondere in Ostdeutschland vergleichsweise gering besetzt.<br />

11 Da Erziehungsgeld in Budgetform nur für das erste Lebensjahr des Kindes gewählt werden kann und damit der<br />

Anspruch voll ausgeschöpft ist, werden beim Zweitantrag entsprechend nur Erziehungsgeldbeträge bis zum<br />

vollen Regelbetrag in Höhe von 307 EUR aufgeführt.<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

23


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Tabelle 6: Höhe des monatlichen Erziehungsgeldes beim Zweitantrag (Deutschland, Westdeutschland<br />

einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)<br />

Höhe des monatlichen<br />

Erziehungsgeldes<br />

in Euro<br />

Anteil der jeweiligen Empfänger/-innen in % an allen Empfänger/-innen,<br />

die über den 6. Lebensmonat des Kindes<br />

hinaus Erziehungsgeld erhalten<br />

Deutschland<br />

Westdeutschland<br />

einschl. Berlin<br />

Ostdeutschland<br />

Gemindert bis 102 7,2 7,9 3,4<br />

103 bis 204 9,3 10,4 3,6<br />

205 bis 306 11,6 12,8 5,5<br />

Ungemindert 307 72,0 68,8 87,4<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

2.3 Die Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag oder in<br />

Budgetform<br />

Wie bereits angesprochen wurde, besteht für Eltern die Möglichkeit, Erziehungsgeld als Regelbetrag<br />

in Höhe von 307 EUR oder als Budgetbetrag in Höhe von 460 EUR zu erhalten,<br />

wenn das Einkommen der Eltern die entsprechenden, in Kap. 2.2 aufgeführten Einkommensgrenzen<br />

nicht überschreitet. Beim Regelbetrag kann der Anspruch auf Erziehungsgeld<br />

bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 24. Lebensmonat des Kindes gezahlt werden.<br />

Wählen die Eltern die Budgetform, also den monatlich höheren Betrag, endet der Anspruch<br />

auf Erziehungsgeld mit Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Die Zahlung des Erziehungsgeldes<br />

in Budgetform ist allerdings dann nicht möglich, wenn ein Anspruch der Eltern<br />

auf Erziehungsgeld auf Grund ihrer Einkommenssituation und der bestehenden Einkommensgrenzen<br />

nur für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes besteht. In der Regel ist<br />

die Gesamtsumme des Regelbetrages höher als die Gesamtsumme des Budgets (vgl.<br />

BMFSFJ 2003a). Ein möglicher Grund für die Wahl der Budgetform könnte z.B. sein, dass<br />

der Elternteil, der Anspruch auf Erziehungsgeld anmeldet, nach dem ersten Geburtstag des<br />

Kindes wieder eine Beschäftigung aufnehmen will, und klar ist, dass durch dieses zusätzliche<br />

Einkommen die Einkommensgrenze zum Bezug von Erziehungsgeld überschritten werden<br />

würde bzw. bei einer Beschäftigung von mehr als 30 Stunden wöchentlich kein Anspruch<br />

mehr bestehen würde.<br />

Im Jahr 2003 nehmen bundesweit 88,3%, also der deutlich größere Teil aller Erziehungsgeldempfängerinnen<br />

und -empfänger die Leistung in Form des Regelbetrages in Anspruch<br />

(vgl. Abbildung 11). 11,7% wählen die Budgetform. Hinter dieser bundesweiten Verteilung<br />

stehen jedoch unterschiedliche Formen der Inanspruchnahme in West- und Ostdeutschland.<br />

Während in Westdeutschland 90,3% der Anspruchsberechtigten Erziehungsgeld als Regelbetrag<br />

erhalten, sind es in Ostdeutschland nur 77,0%. In diesem Landesteil wählen 2003<br />

23,0% der Eltern den Budgetbetrag, der damit erheblich mehr in Anspruch genommen wird<br />

als mit 9,7% in Westdeutschland. Grund für diese Differenz könnten unterschiedliche Ansprüche<br />

in Ost und West an die Erwerbsbeteiligung sein, so dass Eltern bzw. insbesondere<br />

Mütter, die zu einem Hauptteil Erziehungsgeld beantragen (vgl. Kap. 2.4), in Ostdeutschland<br />

24 24<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

auch auf Grund der dort langen Tradition der Erwerbstätigkeit von Frauen (vgl. hierzu u.a.<br />

BMFSFJ 2003b, S. 105) eine frühere Rückkehr in den Beruf planen. So weisen Auswertungen<br />

des Mikrozensus darauf hin, dass Frauen in Ostdeutschland insbesondere auch mit jüngeren<br />

Kindern zu einem höheren Anteil erwerbstätig sind als Frauen in Westdeutschland (vgl.<br />

BMFSFJ 2003b, S. 107).<br />

Abbildung 11: Inanspruchnahme von Regelbetrag und Budgetform des Erziehungsgeldes bei allen<br />

bewilligten Erstanträgen (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland;<br />

2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

90%<br />

11,7<br />

9,7<br />

23,0<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

88,3 90,3<br />

77,0<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Deutschland Westdeutschland einschließl. Berlin Ostdeutschland<br />

Regelbetrag<br />

Budgetform<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Die bei der Betrachtung der beiden Landesteile festzustellende unterschiedliche Inanspruchnahme<br />

von Regelbetrag und Budgetform des Erziehungsgeldes setzt sich im Bundesländervergleich<br />

weiter fort, wie Abbildung 12 und Abbildung 13 verdeutlichen. Dabei zeigen<br />

sich erhebliche Spannweiten in Bezug auf die jeweilige prozentuale Inanspruchnahme in den<br />

Ländern. So reicht die Spannweite der Inanspruchnahme des Regelbetrages bei den westdeutschen<br />

Bundesländern im Jahre 2003 von 78,6% in Hessen bis zu 95,4% in Bremen (vgl.<br />

Tabelle 7). In den ostdeutschen Bundesländern wird der Regelbetrag am wenigsten in Sachsen-Anhalt<br />

(70,5%) und am meisten in Thüringen (87,6%) gewählt.<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

25


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Tabelle 7: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag und in Budgetform (Erstantrag)<br />

(Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Insgesamt<br />

Unbudgetiert<br />

(Regelbetrag)<br />

Budgetiert<br />

Absolut Anteil % Absolut Anteil % Absolut Anteil %<br />

Deutschland 647.031 100,0 571.117 88,3 75.914 11,7<br />

Westd. mit Berlin 549.448 100,0 495.991 90,3 53.457 9,7<br />

Ostdeutschland 97.583 100,0 75.126 77,0 22.457 23,0<br />

Baden-Württemb. 88.792 100,0 83.077 93,6 5.715 6,4<br />

Bayern 94.279 100,0 88.706 94,1 5.573 5,9<br />

Berlin 27.023 100,0 22.590 83,6 4.433 16,4<br />

Brandenburg 17.412 100,0 12.492 71,7 4.920 28,3<br />

Bremen 4.850 100,0 4.629 95,4 221 4,6<br />

Hamburg 14.234 100,0 12.335 86,7 1.899 13,3<br />

Hessen 49.805 100,0 39.151 78,6 10.654 21,4<br />

Mecklenburg-Vorp. 12.731 100,0 9.021 70,9 3.710 29,1<br />

Niedersachsen 64.106 100,0 57.869 90,3 6.237 9,7<br />

Nordrhein-Westf. 147.376 100,0 135.167 91,7 12.209 8,3<br />

Rheinland-Pfalz 28.737 100,0 25.510 88,8 3.227 11,2<br />

Saarland 7.161 100,0 6.437 89,9 724 10,1<br />

Sachsen 33.598 100,0 26.901 80,1 6.697 19,9<br />

Sachsen-Anhalt 17.126 100,0 12.071 70,5 5.055 29,5<br />

Schleswig-Holstein 23.085 100,0 20.520 88,9 2.565 11,1<br />

Thüringen 16.716 100,0 14.641 87,6 2.075 12,4<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Abbildung 12: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag (Bundesländer; 2003; Angaben<br />

in % in Bezug auf alle bewilligten Erstanträge)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

26 26<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 13: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld in Budgetform (Bundesländer; 2003; Angaben<br />

in % in Bezug auf alle bewilligten Erstanträge)<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

2.4 Zur Beteiligung von Müttern und Vätern bei der Inanspruchnahme<br />

von Erziehungsgeld<br />

Erziehungsgeld kann an die Mutter oder den Vater des Kindes gezahlt werden. Beide Elternteile<br />

können sich hierbei auch abwechseln. Voraussetzung ist u.a. die persönliche Betreuung<br />

des Kindes und der Verzicht auf eine gleichzeitige Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden<br />

in der Woche (vgl. BMFSFJ 2003a). Im Hinblick auf die Beteiligung von Müttern und Vätern<br />

als Empfängerin bzw. Empfänger von Erziehungsgeld kann festgehalten werden, dass Mütter<br />

sowohl bundesweit als auch in West- und in Ostdeutschland mit deutlicher Mehrheit<br />

Empfängerinnen der Leistung sind. So beträgt der Anteil der Mütter an der Gesamtzahl der<br />

bewilligten Anträge im Jahr 2003 bundesweit und in West und Ost für den Erst- und für den<br />

Zweitantrag ca. 97% (vgl. Tabelle 8). Die Väterbeteiligung liegt dementsprechend bundesweit<br />

nur bei 2,6% (Erstantrag) bzw. 2,8% (Zweitantrag) im Jahr 2003 und ist im Vergleich<br />

zum Vorjahr geringfügig von 2,4% beim Erstantrag und 2,6% beim Zweitantrag angestiegen<br />

(hier nicht ausgewiesen). Ein geringer Unterschied in Bezug auf die beiden Landesteile besteht<br />

darin, dass der Anteil der Väter als Antragsteller des Erziehungsgeldes bei Erst- und<br />

Zweitantrag 2003 im Osten etwas höher ist (2,8% beim Erstantrag und 3,1% beim Zweitantrag)<br />

als im Westen (2,5% beim Erstantrag und 2,7% beim Zweitantrag).<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

27


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Tabelle 8: Beteiligung von Müttern und Vätern als Antragstellerinnen bzw. Antragsteller beim<br />

Erst- und Zweitantrag des Erziehungsgeldes (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und<br />

Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Insgesamt Mütter Väter<br />

Absolut Anteil % Absolut Anteil % Absolut Anteil %<br />

Erstantrag<br />

Deutschland 647.031 100,0 630.455 97,4 16.576 2,6<br />

Westd. einschl. Berlin 549.448 100,0 535.641 97,5 13.807 2,5<br />

Ostdeutschland 97.583 100,0 94.814 97,2 2.769 2,8<br />

Zweitantrag<br />

Absolut Anteil % Absolut Anteil % Absolut Anteil %<br />

Deutschland 408.318 100,0 397.009 97,2 11.309 2,8<br />

Westd. einschl. Berlin 339.154 100,0 329.981 97,3 9.173 2,7<br />

Ostdeutschland 69.164 100,0 67.028 96,9 2.136 3,1<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

2.5 Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der Empfängerinnen und<br />

Empfänger von Erziehungsgeld<br />

Bei Erstanträgen haben im Jahr 2003 84,5% der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit, 2,5% haben die Staatsangehörigkeit eines anderen<br />

EU/EWR-Staates und 13,0% die eines anderen ausländischen Staates bzw. sind staatenlos<br />

(vgl. Tabelle 9). Der Anteil unterscheidet sich in den einzelnen Landesteilen. So haben<br />

in Ostdeutschland 96,5% der Eltern, die Erziehungsgeld erhalten, die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

gegenüber 82,3% in Westdeutschland. Demgegenüber liegt der Anteil der Eltern<br />

mit einer nicht deutschen Staatsangehörigkeit aus den Staaten der EU/EWR sowie insbesondere<br />

aus dem sonstigen Ausland in Westdeutschland deutlich über dem Wert in Ostdeutschland.<br />

Dies spiegelt sich entsprechend in den Werten der west- bzw. ostdeutschen Bundesländer<br />

wider. Der vergleichsweise deutlich höhere Wert von 12,7% der Anspruchsberechtigten<br />

mit ausländischer EU-/EWR-Staatsangehörigkeit im Saarland erscheint dabei noch erklärungsbedürftig,<br />

da sich zumindest über die repräsentative Bevölkerungsstichprobe des Mikrozensus<br />

2002 kein so hoher Wert der ausländischen Bevölkerung aus EU-Staaten in diesem<br />

Bundesland zeigt. Auch die entsprechende Nähe des Saarlandes, das noch bis 1959 in den<br />

französischen Wirtschaftsraum eingegliedert war 12 , zum Nachbarland Frankreich scheint<br />

nicht ausreichend, um diese Differenz erklären zu können. Bei den Anspruchsberechtigten<br />

mit sonstiger ausländischer Staatsangehörigkeit, zu denen auch die türkische Staatsangehörigkeit<br />

zählt, sowie den staatenlosen Empfängerinnen und Empfängern von Erziehungsgeld,<br />

weisen die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit jeweils rund 22% die höchsten<br />

prozentualen Anteile auf.<br />

12 Am 6. Juli 1959 erfolgte die wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes aus dem französischen in den<br />

deutschen Wirtschaftsraum (vgl. hierzu www.saarland.de/einblicke_landesgeschichte.html vom 25.04.2005).<br />

28 28<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Ähnlich stellt sich die Situation bei den bewilligten Zweitanträgen dar. Hierbei haben<br />

bundesweit ca. 81,3% der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit, 2,7% besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates und<br />

16,7% eine sonstige ausländische Staatsangehörigkeit bzw. sind staatenlos (hier nicht ausgewiesen).<br />

Tabelle 9: Staatsangehörigkeit der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld beim<br />

Erstantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Insgesamt<br />

Deutsche Staatsangehörigkeit<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Staaten der<br />

EU/EWR 1<br />

Sonst. Ausland<br />

einschl. staatenlos<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

Deutschl. 647.031 100,0 546.610 84,5 16.079 2,5 84.342 13,0<br />

West+BE 549.448 100,0 452.423 82,3 15.838 2,9 81.187 14,8<br />

Ost 97.583 100,0 94.187 96,5 241 0,2 3.155 3,2<br />

BW 88.792 100,0 69.611 78,4 4.328 4,9 14.853 16,7<br />

BY 94.279 100,0 80.629 85,5 2.675 2,8 10.975 11,6<br />

BE 27.023 100,0 20.588 76,2 508 1,9 5.927 21,9<br />

BB 17.412 100,0 16.785 96,4 76 0,4 551 3,2<br />

HB 4.850 100,0 3.693 76,1 100 2,1 1.057 21,8<br />

HH 14.234 100,0 10.819 76,0 195 1,4 3.220 22,6<br />

HE 49.805 100,0 37.825 75,9 1.857 3,7 10.123 20,3<br />

MV 12.731 100,0 12.397 97,4 23 0,2 311 2,4<br />

NI 64.106 100,0 59.293 92,5 698 1,1 4.115 6,4<br />

NW 147.376 100,0 117.977 80,1 4.005 2,7 25.394 17,2<br />

RP 28.737 100,0 24.680 85,9 523 1,8 3.534 12,3<br />

SL 7.161 100,0 6.001 83,8 911 12,7 249 3,5<br />

SN 33.598 100,0 32.233 95,9 92 0,3 1.273 3,8<br />

ST 17.126 100,0 16.521 96,5 40 0,2 565 3,3<br />

SH 23.085 100,0 21.307 92,3 38 0,2 1.740 7,5<br />

TH 16.716 100,0 16.251 97,2 10 0,1 455 2,7<br />

1 Staaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

Bundesländerkürzel: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BE = Berlin, BB = Brandenburg, HB = Bremen,<br />

HH = Hamburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-<br />

Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, TH = Thüringen<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Eine Voraussetzung für die Bewilligung eines Antrages auf Erziehungsgeld ist, dass die<br />

Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Wohnort bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland haben (vgl. BMFSFJ 2003a). Dementsprechend gering ist der Anteil der<br />

Empfängerinnen und Empfänger beim Erstantrag ohne Wohnsitz in Deutschland. Bundesweit<br />

sind es nur rund 0,2% und diese konzentrieren sich vor allem auf die typischen „Grenzbundesländer“<br />

(vgl. Tabelle 10). So haben 2,7% der Empfängerinnen und Empfänger im Saarland<br />

ihren Wohnsitz in einem Land des EU/EWR-Auslands, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg<br />

z.B. betragen die anteiligen Werte noch 0,3% bzw. 0,2%.<br />

Beim Zweitantrag ist das Verhältnis nahezu identisch: 99,8% der Anspruchsberechtigten<br />

im Rahmen des Zweitantrags haben ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt 2003 in<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

29


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Deutschland und rund 0,2% gaben als Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt EU/EWR-Ausland<br />

bzw. sonstiges Ausland (einschließlich staatenlos) an (hier nicht ausgewiesen).<br />

Tabelle 10: Wohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld beim Erstantrag<br />

(Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Insgesamt Deutschland EU/EWR-Ausland Sonst. Ausland<br />

einschl. staatenlos<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

Deutschl. 647.031 100,0 645.707 99,8 990 0,2 334 0,1<br />

West + BE 549.448 100,0 548.136 99,8 985 0,2 327 0,1<br />

Ost 97.583 100,0 97.571 100,0 5 0,0 7 0,0<br />

BW 88.792 100,0 88.580 99,8 205 0,2 7 0,0<br />

BY 94.279 100,0 94.134 99,8 117 0,1 28 0,0<br />

BE 27.023 100,0 26.946 99,7 18 0,1 59 0,2<br />

BB 17.412 100,0 17.409 100,0 1 0,0 2 0,0<br />

HB 4.850 100,0 4.849 100,0 1 0,0 / 0,0<br />

HH 14.234 100,0 14.233 100,0 / 0,0 1 0,0<br />

HE 49.805 100,0 49.796 100,0 2 0,0 7 0,0<br />

MV 12.731 100,0 12.731 100,0 / 0,0 / 0,0<br />

NI 64.106 100,0 63.994 99,8 21 0,0 91 0,1<br />

NW 147.376 100,0 146.865 99,7 396 0,3 115 0,1<br />

RP 28.737 100,0 28.686 99,8 32 0,1 19 0,1<br />

SL 7.161 100,0 6.968 97,3 193 2,7 / 0,0<br />

SN 33.598 100,0 33.591 100,0 2 0,0 5 0,0<br />

ST 17.126 100,0 17.124 100,0 2 0,0 / 0,0<br />

SH 23.085 100,0 23.085 100,0 / 0,0 / 0,0<br />

TH 16.716 100,0 16.716 100,0 / 0,0 / 0,0<br />

Zu den Bundesländerkürzeln siehe die Anmerkung in Tabelle 9.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

2.6 Familienstand und Anzahl der Kinder der<br />

Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger<br />

Von den Personen, die im Jahr 2003 Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrages dieser<br />

Leistung erhalten, ist der größte Teil, nämlich 72,3%, verheiratet und nicht dauernd getrennt<br />

lebend (vgl. Tabelle 11). Weiterhin leben 15,5% in einer eheähnlichen Gemeinschaft und<br />

12,2% sind alleinstehend. Zieht man zur Einordnung dieser prozentualen Verteilung die Anteile<br />

der Haushaltstypen an der Gesamtbevölkerung heran, zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus<br />

2002, dass Ehepaare mit Kindern unter 1 Jahr einen Anteil von 77,9% an der Gesamtbevölkerung<br />

einnehmen (hier nicht ausgewiesen), sie also damit in der Erziehungsgeldstatistik<br />

etwas unterrepräsentiert sind (wenngleich in dem neuen Konzept der Lebensformen<br />

nach Lebensformtypen des Mikrozensus 2002 nicht zwischen verheirateten zusammenlebenden<br />

und verheirateten getrennt lebenden Partnern unterschieden wird). Als Grund für diese<br />

Differenz zwischen dem prozentualen Anteil dieser Lebensform in der Erziehungsgeldstatistik<br />

und im Mikrozensus liegt nahe, dass zusammenlebende Ehepaare auf Grund ihrer finanziellen<br />

Situation eher die Einkommensgrenze zur Bewilligung des Erziehungsgeldes erreichen<br />

und nicht mehr anspruchsberechtigt sind. Demgegenüber sind Alleinerziehende, aber auch<br />

30 30<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft<br />

leben, gegenüber ihren Anteilen an der Gesamtbevölkerung etwas überrepräsentiert.<br />

So nehmen laut Mikrozensus 2002 Alleinerziehende mit Kindern unter 1 Jahr einen Anteil<br />

von 8,8% und nicht eheliche Lebensgemeinschaften einen prozentualen Anteil von 13,1% an<br />

der Gesamtbevölkerung ein (hier nicht ausgewiesen). Da insbesondere Alleinerziehende, vor<br />

allem mit jüngeren Kindern, finanziell oft schlechter gestellt sind, sind sie als Anspruchsberechtigte<br />

im Rahmen des Erziehungsgeldes entsprechend überrepräsentiert.<br />

Die Ergebnisse der Erziehungsgeldstatistik im Hinblick auf den Familienstand der Anspruchsberechtigten<br />

unterscheiden sich mit Blick auf die Ost-West-Perspektive insofern, als<br />

dass der Anteil der verheirateten und zusammenlebenden Empfängerinnen und Empfänger<br />

von Erziehungsgeld in Westdeutschland mit 77,7% höher ist als in Ostdeutschland mit<br />

41,9%. Demgegenüber ist im Osten der Anteil der Personen mit Erziehungsgeld, die in einer<br />

eheähnlichen Gemeinschaft leben (36,4%) sowie der Alleinstehenden (21,7%) größer als im<br />

Westen (11,7% bzw. 10,5%). Die Ergebnisse der Bundesländer entsprechen im Wesentlichen<br />

denen der Landesteile, wenngleich es Unterschiede zwischen den westdeutschen Flächenländern<br />

und Stadtstaaten gibt. So liegt der prozentuale Anteil der verheirateten und nicht dauernd<br />

getrennt lebenden Anspruchsberechtigten in den Stadtstaaten, insbesondere in Berlin<br />

unter dem Durchschnitt von Westdeutschland, während der Wert in Bezug auf die eheähnlichen<br />

Gemeinschaften und Alleinstehenden höher ist als der westdeutsche Durchschnittswert.<br />

Bei den bewilligten Zweitanträgen sind 67,6% der Anspruchsberechtigten verheiratet und<br />

nicht dauernd getrennt lebend, 15,0% leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft und 17,3%<br />

sind alleinstehend (vgl. Tabelle 11).<br />

Tabelle 11: Familienstand der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

Insgesamt<br />

Abs.<br />

Anteil<br />

in %<br />

Verheiratet und<br />

zusammenlebend<br />

Abs.<br />

Anteil<br />

in %<br />

Alleinstehend<br />

Abs.<br />

Anteil<br />

in %<br />

In eheähnlicher<br />

Gemeinschaft<br />

lebend<br />

Abs. Anteil<br />

in %<br />

Erstantrag<br />

Deutschl. 647.031 100,0 467.865 72,3 79.145 12,2 100.002 15,5<br />

West + BE 1 549.448 100,0 426.988 77,7 57.951 10,5 64.492 11,7<br />

Ost 97.583 100,0 40.877 41,9 21.194 21,7 35.510 36,4<br />

Zweitantrag<br />

Deutschl. 408.318 100,0 276.225 67,6 70.659 17,3 61.413 15,0<br />

West + BE 1 339.154 100,0 248.083 73,1 52.369 15,4 38.689 11,4<br />

Ost 69.164 100,0 28.142 40,7 18.290 26,4 22.724 32,9<br />

1 Westdeutschland einschließlich Berlin<br />

Auf Grund der geringen Anzahl und daraus folgend des geringen Anteils an Insgesamt werden die Personen in<br />

eingetragener Lebenspartnerschaft hier außen vor gelassen.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

In der Mehrzahl der Familien, die 2003 Erziehungsgeld erhalten, lebt bundesweit sowohl<br />

beim Erst- als auch beim Zweitantrag (52,5% bzw. 50,9%) ein Kind im Haushalt (vgl.<br />

Abbildung 14; Abbildung 15). Dies gilt in West und Ost gleichermaßen, wenngleich der pro-<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

31


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

zentuale Anteil im ostdeutschen Landesteil um rund 10 Prozentpunkte höher ist (60,5% beim<br />

Erstantrag und 59,7% beim Zweitantrag) als im westdeutschen (51,1% beim Erstantrag und<br />

49,1% beim Zweitantrag).<br />

Abbildung 14: Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im Rahmen des Erstantrags<br />

nach Anzahl der Kinder im Haushalt (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland;<br />

2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

4,4 4,6 3,2<br />

10,6 11,1<br />

7,6<br />

80%<br />

60%<br />

32,5 33,2<br />

28,7<br />

40%<br />

20%<br />

52,5 51,1<br />

60,5<br />

0%<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 und mehr Kinder<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Abbildung 15: Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im Rahmen des Zweitantrags<br />

nach Anzahl der Kinder im Haushalt (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland;<br />

2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

6,0 6,4 4,0<br />

8,4<br />

11,9 12,7<br />

28,0<br />

31,2 31,9<br />

40%<br />

20%<br />

50,9 49,1<br />

59,7<br />

0%<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 und mehr Kinder<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

32 32<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

3. Ausgaben der öffentlichen Hand für Erziehungsgeld<br />

Die Aufwendungen der öffentlichen Hand für Erziehungsgeld werden vom Bund übernommen.<br />

Anders als bei den personenbezogenen Merkmalen der Anspruchsberechtigten des Erziehungsgeldes,<br />

wird die Summe der Ausgaben für Erziehungsgeld nicht beim Statistischen<br />

Bundesamt zusammengetragen, sondern beim Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend.<br />

Im Jahr 2003 wurden 3,17 Mrd. EUR für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz<br />

aufgewendet. Während die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Hand für diese<br />

Leistung zwischen 2001 und 2002 fast konstant geblieben sind (-0,4%), gingen sie zwischen<br />

2002 und 2003 um 0,14 Mrd. EUR bzw. -4,3% zurück. Dies geht tendenziell einher mit der<br />

sinkenden Anzahl der bewilligten Erst- und Zweitanträge auf Erziehungsgeld, wenngleich der<br />

prozentuale Rückgang der finanziellen Aufwendungen etwas höher ist als der Rückgang der<br />

bewilligten Anträge zwischen 2002 und 2003 (vgl. Tabelle 1). Die Bezugnahme auf die Entwicklung<br />

der geminderten und ungeminderten Ansprüche auf Erziehungsgeld kann dabei<br />

nicht zur Erklärung herangezogen werden, da im Jahr 2003 der Anteil des ungeminderten<br />

Erziehungsgeldes sowohl beim Erstantrag als auch beim Zweitantrag sogar etwas höher ist<br />

als in 2002.<br />

Abbildung 16: Entwicklung der finanziellen Aufwendungen für Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in Mrd. EUR)<br />

3,50<br />

3,32<br />

3,31<br />

3,17<br />

3,00<br />

2,50<br />

2,77 2,75<br />

2,64<br />

Angaben in Mrd. EUR<br />

2,00<br />

1,50<br />

1,00<br />

0,50<br />

0,55<br />

0,56<br />

0,53<br />

0,00<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

2001 2002 2003<br />

Quelle: BMFSFJ: Ausgaben für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz 2001, 2002, 2003<br />

Die Entwicklung der finanziellen Aufwendungen für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz<br />

geht insbesondere auf die Ausgaben in Westdeutschland zurück. Hier sind<br />

die Ausgaben für Erziehungsgeld zwischen 2002 und 2003 um 0,11 Mrd. EUR (-4,0%) ge-<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

33


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

sunken. In Ostdeutschland beträgt der Rückgang in diesem Zeitraum 0,03 Mrd. EUR<br />

(-6,0%), obgleich die Zahl der bewilligten Anträge in diesem Zeitraum etwas zugenommen<br />

hat (Tabelle 1).<br />

Neben dem Erziehungsgeld stehen Eltern weitere sozial- und familienpolitische Leistungen<br />

zur Verfügung, so u.a. Kindergeld oder auch die Hilfe zum Lebensunterhalt (für unter 18-<br />

Jährige) als Geldleistungen sowie Infrastruktur- und Personaldienstleistungen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe. Um einen Einblick zu bekommen, wie sich die Aufwendungen für Erziehungsgeld<br />

im Verhältnis zu anderen Leistungen darstellen, können sie entsprechend gegenübergestellt<br />

werden. Nimmt man beispielhaft die Ergebnisse für das Jahr 2002, nimmt die Ausgabenposition<br />

des Erziehungsgeldes mit 3,3 Mrd. EUR zunächst einen deutlich geringeren finanziellen<br />

Posten ein als die Aufwendungen für Kindergeld mit 28,8 Mrd. EUR (vgl.<br />

Abbildung 17). Zu beachten ist allerdings, dass das Kindergeld eine finanzielle Leistung ist,<br />

die maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eines Kindes, wenn sich dieses z.B.<br />

noch in der Ausbildung befindet, gezahlt wird. Demgegenüber ist das Erziehungsgeld eine<br />

Ausgabenposition, die maximal bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gezahlt wird, also<br />

nur für zwei Altersjahrgänge gilt. In dieser Perspektive bedeutet das Erziehungsgeld bezogen<br />

auf den einzelnen Altersjahrgang der unter 1- und unter 2-Jährigen eine größere finanzielle<br />

Aufwendung als das Kindergeld. Gleichzeitig stellt Erziehungsgeld eine höhere Ausgabenposition<br />

dar als die von den Kommunen gezahlten Aufwendungen der Hilfen zum Lebensunterhalt<br />

für unter 18-Jährige. Blickt man darüber hinaus auf die Ausgaben für Infrastruktur und<br />

Personal in ausgewählten Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zur Unterstützung von<br />

Familien, fallen im Jahr 2002 10,9 Mrd. EUR an Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen<br />

als größtem Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe an. Für erzieherische Hilfen betragen<br />

die finanziellen Aufwendungen 5,5 Mrd. EUR und für die Kinder- und Jugendarbeit 1,6<br />

Mrd. EUR.<br />

34 34<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 17: Ausgaben für sozial- und familienpolitische Leistungen (Deutschland; 2002; Angaben<br />

in Mrd. EUR)<br />

Kindertagesbetreuung<br />

10,9<br />

Hilfen zur Erziehung<br />

Jugendarbeit<br />

1,6<br />

5,5<br />

Infrastruktur und<br />

Personaldienstleistungen<br />

der Kinder- und Jugendhilfe<br />

insgesamt 20,2 Mrd. Euro<br />

Leistungsart<br />

Sonstige<br />

2,2<br />

Kindergeld<br />

28,8<br />

Erziehungsgeld<br />

Hilfe zum Lebensunterhalt HLU<br />

('Sozialhilfe') für unter 18-Jährige<br />

3,3<br />

2,4<br />

Geldleistungen<br />

insgesamt 34,5 Mrd. Euro<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50<br />

in Mrd. Euro<br />

Quelle: BMFSFJ: Ausgaben für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz; Statistisches Bundesamt: Statistiken<br />

der Kinder- und Jugendhilfe – Ausgaben und Einnahmen 2002; Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse –<br />

Kindergeld Jahreszahlen 2003; Deutsches Jugendinstitut: Regionaldatenbank 2004; eigene Berechnungen<br />

3.1 Die finanziellen Aufwendungen für Erziehungsgeld im<br />

Bundesländervergleich<br />

Die sich bereits bei der Betrachtung der bewilligten Anträge auf Erziehungsgeld (vgl. Kap.<br />

2.1) sowie auch insbesondere in Bezug auf die Verteilung der Bezugsdauer (vgl. Kap. 2.2)<br />

sowie von gemindertem und ungemindertem Erziehungsgeld (vgl. Kap. 2.2.1) zeigenden<br />

Ost-West-Differenzen, setzen sich auch in Bezug auf die Ausgaben in den einzelnen Ländern<br />

weiter fort. Dies wird deutlich, wenn man die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen<br />

Hand im Jahre 2003 in den einzelnen Bundesländern in Beziehung setzt zur Bevölkerungsanzahl<br />

der unter 2-Jährigen als potenzielle Altersgruppe, für die Erziehungsgeld (Erst- und<br />

Zweitantrag) beantragt werden kann.<br />

Bundesweit werden im Jahr 2003 durchschnittlich pro unter 2-Jähriger/-m 2.216 EUR für<br />

Erziehungsgeld aufgewendet (vgl. Tabelle 12). Im Ost-West-Vergleich zeigen sich unterschiedliche<br />

Durchschnittswerte: So betragen die finanziellen Aufwendungen in Westdeutschland<br />

pro unter 2-Jähriger/-m 2.137 EUR, in Ostdeutschland sind es 2.720 EUR. Die Differenz<br />

kommt aus dem Grund zu Stande, da in Ostdeutschland vor dem Hintergrund der unterschiedlichen<br />

Einkommenssituation mehr Anträge auf Erziehungsgeld bewilligt werden können<br />

und gleichzeitig auch mehr Anspruchsberechtigte ein ungemindertes Erziehungsgeld erhalten<br />

(vgl. auch Kap. 2.2). Diese Unterschiede setzen sich in den Bundesländern weiter fort.<br />

So liegen die ostdeutschen Bundesländer im Bundesländervergleich an der Spitze mit einer<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

35


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Spannweite der Ausgaben für Erziehungsgeld pro unter 2-Jähriger/-m zwischen 2.570 EUR<br />

in Brandenburg und 2.898 EUR in Thüringen. In den westdeutschen Bundesländern liegt die<br />

Spannweite zwischen 1.892 EUR in Baden-Württemberg und 2.564 EUR in Berlin, wobei<br />

sich auch bei den meisten westdeutschen Bundesländern wiederum Parallelen zum prozentualen<br />

Anteil der Bezugsdauer feststellen lassen (vgl. hierzu Abbildung 10 in Kap. 2.2).<br />

Tabelle 12: Finanzielle Aufwendungen für Erziehungsgeld im Verhältnis zur Bevölkerung unter 2<br />

Jahren (Bundesländer; 2003; Angaben absolut in EUR, aufsteigend sortiert nach der Höhe der<br />

Ausgaben pro unter 2-Jähriger/-m)<br />

Land<br />

Ist-Ausgaben<br />

2003 in EUR<br />

Bevölkerung unter<br />

2 Jahren zum<br />

31.12.2003<br />

Ausgaben in EUR<br />

pro unter<br />

2-Jähriger/-m<br />

Deutschland 3.167.080.581 1.429.294 2.216<br />

Westd. + Berlin 2.641.275.524 1.235.960 2.137<br />

Ostdeutschland 525.805.058 193.334 2.720<br />

Baden-Württemberg 375.133.612 198.243 1.892<br />

Bayern 462.214.538 226.651 2.039<br />

Hessen 226.411.639 109.613 2.066<br />

Hamburg 66.899.219 30.886 2.166<br />

Nordrhein-Westfalen 701.706.548 323.562 2.169<br />

Rheinland-Pfalz 154.116.142 69.423 2.220<br />

Schleswig-Holstein 111.132.700 49.779 2.233<br />

Niedersachsen 334.065.362 144.566 2.311<br />

Saarland 36.051.079 15.528 2.322<br />

Bremen 27.866.754 10.897 2.557<br />

Berlin 145.677.932 56.812 2.564<br />

Brandenburg 92.991.681 36.180 2.570<br />

Sachsen 170.476.036 63.656 2.678<br />

Mecklenburg-Vorp. 68.430.529 25.261 2.709<br />

Sachsen-Anhalt 95.869.448 34.410 2.786<br />

Thüringen 98.037.363 33.827 2.898<br />

Quelle: BMFSFJ: Aufwendungen für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz 2003; Statistisches Bundesamt:<br />

Bevölkerungsstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

36 36<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

4. Auswertungen der Bundesstatistik zur Elternzeit<br />

Mit den Angaben zu den Anträgen werden in der Bundesstatistik zum Erziehungsgeld auch<br />

Angaben zur Inanspruchnahme von Elternzeit erfasst. Da es sich jedoch bei der Erziehungsgeldstatistik<br />

um eine Bewilligungsstatistik handelt, werden nur Personen erfasst, die Erziehungsgeld<br />

beantragt haben und deren Anträge bewilligt wurden. Antragstellerinnen und Antragsteller,<br />

die z.B. auf Grund eines zu hohen Einkommens kein Erziehungsgeld erhalten<br />

(insbesondere beim Zweitantrag), aber Elternzeit in Anspruch nehmen, werden somit nicht<br />

erhoben. Aus diesem Grund ist keine vollständige Erfassung der Elternzeit möglich. Darüber<br />

hinaus kommt hinzu, dass nicht alle Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfänger Angaben<br />

zur beantragten oder geplanten Elternzeit machen bzw. nicht alle Bundesländer alle Daten<br />

erfasst haben (vgl. BMFSF o.J.).<br />

Bis zum Jahr 2001 enthielt die Statistik nur freiwillige Angaben der Antragstellerinnen und<br />

Antragsteller zum Erziehungsurlaub bzw. der Elternzeit, da diese Angaben für eine positive<br />

Entscheidung des Antrags auf Erziehungsgeld nicht zwingend vorliegen mussten. Infolgedessen<br />

konnte die Statistik keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben sowie keine repräsentativen<br />

Daten zur Elternzeit liefern. Auf Grund der Neuregelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes<br />

zum 01.01.2001 gibt es erstmalig eine gesetzliche Regelung zur Statistik. Da aber<br />

die Elternzeit mit der Novelle flexibler ausgestaltet wurde und die Eltern ihre Angaben lediglich<br />

zu einem Zeitpunkt bei Beginn des Erziehungsgeldbezugs machen, ist die statistische Erhebung<br />

problembehaftet. Hinzu kommt, dass das dritte Jahr Elternzeit gar nicht erfasst wird,<br />

da der Erziehungsgeldbezug sich auf maximal zwei Jahre bezieht (vgl. BMFSFJ o.J., S. 14).<br />

Die Statistik zur Elternzeit hat damit nach wie vor nur eine eingeschränkte Aussagekraft.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass wegen der unklaren Datenlage<br />

zur Elternzeit im Jahr 2003 eine repräsentative Befragung im Auftrag des BMFSFJ durchgeführt<br />

wurde, die ergeben hat, dass zu diesem Zeitpunkt in ca. 85% der anspruchsberechtigten<br />

Haushalte Eltern Elternzeit nehmen. Der Anteil der Väter, die Elternzeit in Anspruch nahmen,<br />

betrug rund 5% (vgl. BMFSFJ 2004, S. 57).<br />

4.1 Inanspruchnahme von Elternzeit und Beteiligung am Erwerbsleben<br />

bei bewilligten Erstanträgen auf Erziehungsgeld<br />

Im Jahr 2003 gibt der größte Anteil mit 54,6% der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld<br />

beim Erstantrag an, Elternzeit in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. Abbildung<br />

18). Von diesen möchten nur 0,2% der Eltern gleichzeitig Elternzeit in Anspruch nehmen (vgl.<br />

Abbildung 19). 45,4% nehmen keine Elternzeit in Anspruch. In West- und Ostdeutschland<br />

zeigen sich nur geringfügige Unterschiede. So ist der Anteil derjenigen, die angeben Elternzeit<br />

nehmen zu wollen mit insgesamt 56,3% (davon 0,4% beide Elternteile gleichzeitig) in<br />

Ostdeutschland etwas höher als in Westdeutschland mit insgesamt 54,3% (davon 0,2% beide<br />

Elternteile gleichzeitig) (vgl. Abbildung 18; Abbildung 19).<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

37


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 18: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland, Westdeutschland<br />

einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

353.418<br />

298.460 54.958<br />

(54,6%) (54,3%) (56,3%)<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

293.613 250.988 42.625<br />

(45,4%) (45,7%) (43,7%)<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

keine Elternzeit<br />

Elternzeit<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Zwischen 2002 und 2003 zeigt sich sowohl bundesweit als auch in West- und Ostdeutschland<br />

eine geringfügige Abnahme des prozentualen Anteils derer, die angeben, Elternzeit<br />

in Anspruch zu nehmen (vgl. Abbildung 19).<br />

Abbildung 19: Entwicklung der Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2002 bis 2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

0,3<br />

0,2<br />

0,3<br />

0,2<br />

0,4<br />

0,4<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

55,5 54,4 54,9 54,1<br />

44,2 45,4 44,8 45,7<br />

59,1 55,9<br />

40,5 43,7<br />

0%<br />

2002 2003 2002 2003 2002 2003<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

keine Elternzeit ja, beide Elternteile nicht gleichzeitig ja, beide Elternteile gleichzeitig<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2002 und 2003; eigene Berechnungen<br />

38 38<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

In der Bundesländerperspektive zeigt sich, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit bei<br />

den Empfängerinnen und Empfängern von Erziehungsgeld sehr unterschiedlich ist und in den<br />

Fällen, in denen beide Elternteile nicht gleichzeitig Elternzeit nehmen, in den westdeutschen<br />

Bundesländern 2003 von 38,9% in Berlin und 64,2% in Bayern reicht (vgl. Tabelle 13). Im<br />

Vergleich zu dem Durchschnittswert des westdeutschen Landesteils von 54,1% ergibt sich<br />

somit eine breite Spannweite durch die scheinbar unterschiedlichen Bedürfnisse der Eltern in<br />

Bezug auf die Elternzeit in den westdeutschen Ländern. Für die ostdeutschen Bundesländer<br />

ergibt sich eine geringere Spannweite von 50,3% in Mecklenburg-Vorpommern und 59,0%<br />

in Thüringen; die Werte weichen weniger stark vom Durchschnittswert des ostdeutschen Landesteils<br />

ab.<br />

Tabelle 13: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut<br />

und in %; aufsteigend sortiert nach dem Anteil der bewilligten Erstanträge, bei denen beide<br />

Eltern nicht gleichzeitig Elternzeit nehmen)<br />

Anzahl der bewilligten Erstanträge<br />

zum Erziehungsgeld<br />

2003<br />

Anteil der bewilligten Erstanträge auf Erziehungsgeld,<br />

bei denen ...<br />

Angaben<br />

absolut<br />

Anteil<br />

in %<br />

beide Elternteile<br />

nicht<br />

gleichzeitig<br />

Elternzeit<br />

nehmen<br />

in %<br />

beide Elternteile<br />

gleichzeitig<br />

Elternzeit<br />

nehmen<br />

in %<br />

Elternzeit<br />

nicht in Anspruch<br />

genommen<br />

wird<br />

in %<br />

Deutschland 647.031 100,0 54,4 0,2 45,4<br />

Westd. + Berlin 549.448 100,0 54,1 0,2 45,7<br />

Ostdeutschland 97.583 100,0 55,9 0,4 43,7<br />

Berlin 27.023 100,0 38,9 0,1 61,0<br />

Bremen 4.850 100,0 47,6 0,0 52,4<br />

Nordrhein-Westf. 147.376 100,0 47,7 0,1 52,1<br />

Saarland 7.161 100,0 49,4 0,1 50,5<br />

Mecklenburg-Vor. 12.731 100,0 50,3 0,4 49,2<br />

Hamburg 14.234 100,0 52,9 0,4 46,8<br />

Niedersachsen 64.106 100,0 53,3 0,3 46,4<br />

Sachsen-Anhalt 17.126 100,0 53,7 0,2 46,2<br />

Rheinland-Pfalz 28.737 100,0 55,0 0,3 44,7<br />

Brandenburg 17.412 100,0 55,2 0,3 44,5<br />

Schleswig-Holstein 23.085 100,0 56,1 0,7 43,2<br />

Hessen 49.805 100,0 56,1 0,2 43,6<br />

Sachsen 33.598 100,0 58,1 0,7 41,2<br />

Baden-Württem. 88.792 100,0 58,2 0,2 41,6<br />

Thüringen 16.716 100,0 59,0 0,1 40,9<br />

Bayern 94.279 100,0 64,2 0,1 35,7<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

In Ostdeutschland wollen zudem weniger Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen,<br />

dies über den 12. Lebensmonat des Kindes hinaus aufrechterhalten und somit eher wieder in<br />

die Berufstätigkeit mit mehr als 30 Stunden wöchentlich zurückkehren als in Westdeutschland.<br />

Während 89,7% der westdeutschen Personen über den 12. Lebensmonat des Kindes<br />

hinaus Elternzeit nehmen, sind es in Ostdeutschland nur 64,4% (vgl. Abbildung 20).<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

39


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 20: Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum 12. Lebensmonat und über den 12. Lebensmonat<br />

hinaus (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003;<br />

Angaben in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

64,4<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

85,7<br />

89,7<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

35,6<br />

14,3<br />

10,3<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

bis zum 12. Lebensmonat<br />

über den 12. Lebensmonat hinaus<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Im Rahmen der Elternzeit soll insbesondere auch Vätern durch den Rechtsanspruch auf<br />

Teilzeitarbeit eine realistische Chance eröffnet werden, sich an den Erziehungsaufgaben zu<br />

beteiligen. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten haben Eltern einen Anspruch auf Ermäßigung<br />

ihrer Arbeitszeit in der Elternzeit, soweit dem nicht dringende betriebliche Gründe<br />

entgegenstehen. Bisher sind Väter nur mit einem geringen Anteil vertreten. Von allen Anspruchsberechtigten<br />

im Rahmen des Erstantrags auf Erziehungsgeld sind bundesweit im Jahre<br />

2003 2,6% Männer (vgl. Kap. 2.4), und der Anteil der Männer an der Personengruppe derer,<br />

die Elternzeit nehmen, beträgt insgesamt 1,6%. Oder anders formuliert: Von allen Vätern,<br />

die im Jahre 2003 Empfänger von Erziehungsgeld sind, nehmen nur 33,7% Elternzeit.<br />

Mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit erhalten aber auch Frauen bessere Möglichkeiten,<br />

durch eine Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während der Elternzeit aufrecht<br />

zu erhalten. Die Wahlfreiheit für Eltern bei der Gestaltung der Aufgabenverteilung in ihrer<br />

Familie soll damit verbessert werden. Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die erweiterte<br />

Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung interessant, da ihnen eingearbeitete Arbeitskräfte<br />

auch während der Elternzeit erhalten bleiben.<br />

Gemäß den Angaben beim Erstantrag des Erziehungsgeldes ist 2003 von bundesweit allen<br />

Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfängern, die Elternzeit in Anspruch nehmen<br />

wollen, der überaus größte Teil, nämlich 92,6%, während der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt<br />

(vgl. Abbildung 21). In Ostdeutschland ist der Anteil mit 95,3% noch etwas höher als in<br />

Westdeutschland mit 92,1%.<br />

40 40<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 21: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland, Westdeutschland<br />

einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

92,6 92,1<br />

95,3<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

0,2<br />

0,2<br />

7,2 7,7<br />

4,6<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

0,1<br />

ja, beide Elternteile nicht gleichzeitig ja, beide Elternteile gleichzeitig nein<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

4.2 Inanspruchnahme von Elternzeit und Beteiligung am Erwerbsleben<br />

bei bewilligten Zweitanträgen auf Erziehungsgeld<br />

Im Jahr 2003 beabsichtigt der größte Anteil mit 57,5% der Empfängerinnen und Empfänger<br />

von Erziehungsgeld im Rahmen des Zweitantrags keine Elternzeit in Anspruch zu nehmen<br />

(vgl. Abbildung 22). 42,5% nehmen Elternzeit in Anspruch, davon in 0,2% der Fälle beide<br />

Elternteile gleichzeitig. Auch beim Zweitantrag sind Väter, die Elternzeit nehmen, noch sehr<br />

gering vertreten. Von allen Anspruchsberechtigten des Erziehungsgeldes bei bewilligten<br />

Zweitanträgen im Jahre 2003 beträgt der Anteil der Männer an der Personengruppe derjenigen,<br />

die angeben Elternzeit nehmen zu wollen, bundesweit 1,8%; hier liegt der Wert geringfügig<br />

über dem prozentualen Anteil beim Erstantrag von 1,6% (vgl. Kap. 4.1).<br />

In West- und Ostdeutschland zeigen sich in Bezug auf die Inanspruchnahme von Elternzeit<br />

beim Zweitantrag nur geringe Unterschiede. So ist der Anteil derjenigen, die angeben<br />

keine Elternzeit nehmen zu wollen mit insgesamt 54,0% etwas niedriger als in Westdeutschland<br />

mit insgesamt 58,2%.<br />

Gemäß den Angaben beim Zweitantrag des Erziehungsgeldes ist 2003 von bundesweit<br />

allen Erziehungsgeldempfängerinnen und -empfängern, die Elternzeit in Anspruch nehmen<br />

wollen, der größte Teil (86,4%) während der Elternzeit nicht teilzeitbeschäftigt (vgl. Abbildung<br />

23). In Ostdeutschland ist der Anteil mit 89,4% noch etwas höher als in Westdeutschland mit<br />

85,7%.<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

41


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 22: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Zweitantrag (Deutschland, Westdeutschland<br />

einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut und in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

173.610<br />

141.765<br />

31.845<br />

(42,5%) (41,8%) (46,0%)<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

234.708 197.389<br />

(57,5%) (58,2%)<br />

37.319<br />

(54,0%)<br />

0%<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

keine Elternzeit<br />

Elternzeit<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

Abbildung 23: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit beim Zweitantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

86,4<br />

85,7<br />

89,4<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

0,3<br />

0,2<br />

13,3 14,0<br />

10,4<br />

Deutschland Westdeutschland einschl. Berlin Ostdeutschland<br />

0,3<br />

ja, beide Elternteile nicht gleichzeitig ja, beide Elternteile gleichzeitig nein<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt: Erziehungsgeldstatistik 2003; eigene Berechnungen<br />

42 42<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Anhang<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Entwicklung der bewilligten Erstanträge von Erziehungsgeld (Westdeutschland 1<br />

und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2003; Angaben absolut) ........................................9<br />

Abbildung 2: Entwicklung der bewilligten Erstanträge von Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

West 1 - und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2000; Indexentwicklung 1995 = 100) ........10<br />

Abbildung 3: Entwicklung der bewilligten Zweitanträge von Erziehungsgeld<br />

(Westdeutschland 1 und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2003; Angaben absolut)...........11<br />

Abbildung 4: Entwicklung der bewilligten Zweitanträge von Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland 1 und Ostdeutschland 2 ; 1995 bis 2000; Indexentwicklung<br />

1995 = 100) ....................................................................................................12<br />

Abbildung 5: Bewilligte Erstanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(West 2 - und Ostdeutschland 3 ; 1995 bis 2003; Angaben in %) ...............................15<br />

Abbildung 6: Bewilligte Zweitanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den<br />

Lebendgeburten 1 (Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2002<br />

bis 2003; Angaben in %) ....................................................................................16<br />

Abbildung 7: Bewilligte Erstanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Lebendgeburten 1<br />

(Bundesländer; 2003; Angaben in %) ..................................................................18<br />

Abbildung 8: Bewilligte Zweitanträge für Erziehungsgeld im Verhältnis zu den<br />

Lebendgeburten 1 (Bundesländer; 2003; Angaben in %) .........................................19<br />

Abbildung 9: Bezugsdauer bei bewilligten Erstanträgen von Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........21<br />

Abbildung 10: Bezugsdauer bei bewilligten Erstanträgen von Erziehungsgeld (Bundesländer;<br />

2003; Angaben in %) .........................................................................................22<br />

Abbildung 11: Inanspruchnahme von Regelbetrag und Budgetform des Erziehungsgeldes bei<br />

allen bewilligten Erstanträgen (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin<br />

und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %)..........................................................25<br />

Abbildung 12: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag (Bundesländer; 2003;<br />

Angaben in % in Bezug auf alle bewilligten Erstanträge).........................................26<br />

Abbildung 13: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld in Budgetform (Bundesländer; 2003;<br />

Angaben in % in Bezug auf alle bewilligten Erstanträge).........................................27<br />

Abbildung 14: Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im Rahmen des<br />

Erstantrags nach Anzahl der Kinder im Haushalt (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........32<br />

Abbildung 15: Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld im Rahmen des<br />

Zweitantrags nach Anzahl der Kinder im Haushalt (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........32<br />

Abbildung 16: Entwicklung der finanziellen Aufwendungen für Erziehungsgeld (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in Mrd.<br />

EUR) .................................................................................................................33<br />

Abbildung 17: Ausgaben für sozial- und familienpolitische Leistungen (Deutschland; 2002;<br />

Angaben in Mrd. EUR)........................................................................................35<br />

Abbildung 18: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut<br />

und in %)...........................................................................................................38<br />

Abbildung 19: Entwicklung der Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2002 bis 2003; Angaben<br />

in %) .................................................................................................................38<br />

Abbildung 20: Inanspruchnahme von Elternzeit bis zum 12. Lebensmonat und über den 12.<br />

Lebensmonat hinaus (Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und<br />

Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ................................................................40<br />

Abbildung 21: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit beim Erstantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........41<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

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Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Abbildung 22: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Zweitantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut<br />

und in %)...........................................................................................................42<br />

Abbildung 23: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit beim Zweitantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........42<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Anzahl der Bewilligungen von Erziehungsgeld nach Erst- und Zweitantrag<br />

(Deutschland, West- und Ostdeutschland; 1987 bis 2003; Angaben absolut) ...........8<br />

Tabelle 2: Anzahl der Lebendgeburten (Deutschland, Westdeutschland und<br />

Ostdeutschland; 1995 bis 2003; Angaben absolut; einschließlich<br />

Mehrlingsgeburten) ............................................................................................13<br />

Tabelle 3: Entwicklung der bewilligten Erstanträge zum Erziehungsgeld in Bezug auf die<br />

Geburten 1 (Deutschland, West- und Ostdeutschland; 1995 bis 2003; Angaben<br />

in %) .................................................................................................................14<br />

Tabelle 4: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld im Verhältnis zu den Geburtenzahlen 1<br />

nach bewilligtem Erst- und Zweitantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut<br />

und in %)...........................................................................................................17<br />

Tabelle 5: Höhe des monatlichen Erziehungsgeldes über den 6. Lebensmonat des Kindes<br />

hinaus (Erstantrag, Regelbetrag und Budgetform) (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........23<br />

Tabelle 6: Höhe des monatlichen Erziehungsgeldes beim Zweitantrag (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben in %) ...........24<br />

Tabelle 7: Inanspruchnahme von Erziehungsgeld als Regelbetrag und in Budgetform<br />

(Erstantrag) (Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %) ...............................26<br />

Tabelle 8: Beteiligung von Müttern und Vätern als Antragstellerinnen bzw. Antragsteller<br />

beim Erst- und Zweitantrag des Erziehungsgeldes (Deutschland,<br />

Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003; Angaben absolut<br />

und in %)...........................................................................................................28<br />

Tabelle 9: Staatsangehörigkeit der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld<br />

beim Erstantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %).........................29<br />

Tabelle 10: Wohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld beim<br />

Erstantrag (Bundesländer; 2003; Angaben absolut und in %).................................30<br />

Tabelle 11: Familienstand der Empfängerinnen und Empfänger von Erziehungsgeld<br />

(Deutschland, Westdeutschland einschl. Berlin und Ostdeutschland; 2003;<br />

Angaben absolut und in %) .................................................................................31<br />

Tabelle 12:<br />

Finanzielle Aufwendungen für Erziehungsgeld im Verhältnis zur Bevölkerung<br />

unter 2 Jahren (Bundesländer; 2003; Angaben absolut in EUR, aufsteigend<br />

sortiert nach der Höhe der Ausgaben pro unter 2-Jähriger/-m)...............................36<br />

Tabelle 13: Inanspruchnahme von Elternzeit beim Erstantrag (Bundesländer; 2003;<br />

Angaben absolut und in %; aufsteigend sortiert nach dem Anteil der bewilligten<br />

Erstanträge, bei denen beide Eltern nicht gleichzeitig Elternzeit nehmen)..................39<br />

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Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik


Erziehungsgeld und Elternzeit – <strong>Bericht</strong> des Jahres 2003<br />

Literaturverzeichnis<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.): Erziehungsgeld,<br />

Elternzeit. Das neue Bundeserziehungsgeldgesetz für Eltern mit Kindern ab dem<br />

Geburtsjahrgang 2001, Berlin 2003a.<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.): Die Familie<br />

im Spiegel der amtlichen Statistik, Berlin 2003b.<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.): <strong>Bericht</strong> über<br />

die Auswirkungen der §§ 15 und 16 Bundeserziehungsgeldgesetz, Berlin 2004.<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.): Erziehungsgeldstatistik.<br />

<strong>Bericht</strong> des Jahres 2002, Berlin o.J.<br />

Diller-Murschall, I.: Erziehungsgeld/Erziehungsurlaub, in: D. Kreft, I. Mielenz (Hrsg.), Wörterbuch<br />

Soziale Arbeit, Weinheim 1996, S. 176.<br />

Hauser, R./Becker, I.: Mehr Geld für arme Eltern, in: Neue Caritas, 102. Jg., Heft 5, 2001,<br />

S. 9-15.<br />

Wingen, M.: Familienpolitik – Grundlagen und aktuelle Probleme, Bonn 1997.<br />

Wingen, M.: Erziehungsgeld, in: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV)<br />

(Hrsg.), Fachlexikon der sozialen Arbeit, Stuttgart 2002, S. 284.<br />

Dortmunder Arbeitstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

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