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BGI 658 01.pdf, Seiten 57-75 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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3 Informationsermittlung<br />

<strong>und</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

Der Unternehmer muss ermitteln, welchen<br />

Gefährdungen die Beschäftigten bei<br />

der Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />

ausgesetzt sind. Diese Gefährdungen<br />

sind in ihren möglichen Auswirkungen<br />

zu beurteilen. Daran orientieren sich die<br />

zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.<br />

Die getroffenen Maßnahmen sind hinsichtlich<br />

ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.<br />

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen<br />

genügt die Beurteilung einer Tätigkeit.<br />

Eine Gefährdung der Haut kann sich<br />

insbesondere durch chemische, physikalische<br />

oder biologische Einwirkungen<br />

ergeben (siehe auch Bild 3-1, Prüfliste<br />

auf Seite 18). Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

sind die hautschädigenden<br />

Einwirkungen, die Art <strong>und</strong> Dauer des<br />

Hautkontaktes, die betroffenen Körperstellen<br />

<strong>und</strong> ggf. die Gefährdung erhöhende<br />

Faktoren (z. B. abrasive Arbeitsstoffe)<br />

zu ermitteln. Bei Tätigkeiten mit<br />

Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt<br />

eine wichtige Informationsquelle.<br />

Bei der Beurteilung der chemischen<br />

Gefährdungen ist die Technische Regel<br />

für Gefahrstoffe (TRGS) 401 zu beachten.<br />

Hautgefährdungen treten auf durch:<br />

● Arbeitsstoffe mit ätzenden,<br />

hautreizenden oder hautentfettenden<br />

Eigenschaften<br />

Diese sind an der Kennzeichnung C,<br />

Xi oder Xn, den zugehörigen Gefahrensymbolen<br />

sowie den R-Sätzen 34,<br />

35 oder 38 zu erkennen. Solche<br />

Arbeitsstoffe sind beispielsweise<br />

konzentrierte Säuren oder Laugen,<br />

Biozide, Lösemittel, Lacke oder Kühlschmierstoff-Konzentrate.<br />

● Arbeitsstoffe mit langfristig hautschädigender<br />

Wirkung<br />

Der Gefahrenhinweis R 66 weist auf<br />

diese Eigenschaft hin.<br />

● Hautsensibilisierende Arbeitsstoffe<br />

Diese können zu Hautallergien führen<br />

<strong>und</strong> sind mit dem Gefahrenhinweis<br />

R 43 gekennzeichnet. Typische Vertreter<br />

sind Epoxidharze in Klebern, Vergussmassen<br />

oder Lacken, Chromsäure<br />

oder Nickelsalze in der Galvanik sowie<br />

Biozide zur Nachkonservierung<br />

von Kühlschmierstoffen. Weitere<br />

Stoffe finden sich in der TRGS 907<br />

„Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“.<br />

● Hautresorptive Arbeitsstoffe<br />

Diese werden in der TRGS 900 mit<br />

H ausgewiesen <strong>und</strong> können zusätzlich<br />

mit den R-Sätzen 21, 24 oder 27<br />

gekennzeichnet sein. Beispiele sind<br />

Benzol in Ottokraftstoffen, Xylol <strong>und</strong><br />

Toluol in Lacken <strong>und</strong> Lösemittelgemischen,<br />

Glykol in Frostschutzmitteln<br />

<strong>und</strong> Bremsflüssigkeiten.<br />

● Feuchtarbeit<br />

Darunter versteht man<br />

– Arbeiten im feuchten Milieu von<br />

regelmäßig mehr als 2 St<strong>und</strong>en<br />

pro Tag,<br />

– das Tragen von flüssigkeitsdichten<br />

Schutzhandschuhen im gleichen<br />

Zeitraum,<br />

– die häufige oder intensive Händereinigung.<br />

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