BGI 658 01.pdf, Seiten 57-75 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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3 Informationsermittlung<br />
<strong>und</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
Der Unternehmer muss ermitteln, welchen<br />
Gefährdungen die Beschäftigten bei<br />
der Ausübung der beruflichen Tätigkeit<br />
ausgesetzt sind. Diese Gefährdungen<br />
sind in ihren möglichen Auswirkungen<br />
zu beurteilen. Daran orientieren sich die<br />
zu ergreifenden Schutzmaßnahmen.<br />
Die getroffenen Maßnahmen sind hinsichtlich<br />
ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.<br />
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen<br />
genügt die Beurteilung einer Tätigkeit.<br />
Eine Gefährdung der Haut kann sich<br />
insbesondere durch chemische, physikalische<br />
oder biologische Einwirkungen<br />
ergeben (siehe auch Bild 3-1, Prüfliste<br />
auf Seite 18). Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
sind die hautschädigenden<br />
Einwirkungen, die Art <strong>und</strong> Dauer des<br />
Hautkontaktes, die betroffenen Körperstellen<br />
<strong>und</strong> ggf. die Gefährdung erhöhende<br />
Faktoren (z. B. abrasive Arbeitsstoffe)<br />
zu ermitteln. Bei Tätigkeiten mit<br />
Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt<br />
eine wichtige Informationsquelle.<br />
Bei der Beurteilung der chemischen<br />
Gefährdungen ist die Technische Regel<br />
für Gefahrstoffe (TRGS) 401 zu beachten.<br />
Hautgefährdungen treten auf durch:<br />
● Arbeitsstoffe mit ätzenden,<br />
hautreizenden oder hautentfettenden<br />
Eigenschaften<br />
Diese sind an der Kennzeichnung C,<br />
Xi oder Xn, den zugehörigen Gefahrensymbolen<br />
sowie den R-Sätzen 34,<br />
35 oder 38 zu erkennen. Solche<br />
Arbeitsstoffe sind beispielsweise<br />
konzentrierte Säuren oder Laugen,<br />
Biozide, Lösemittel, Lacke oder Kühlschmierstoff-Konzentrate.<br />
● Arbeitsstoffe mit langfristig hautschädigender<br />
Wirkung<br />
Der Gefahrenhinweis R 66 weist auf<br />
diese Eigenschaft hin.<br />
● Hautsensibilisierende Arbeitsstoffe<br />
Diese können zu Hautallergien führen<br />
<strong>und</strong> sind mit dem Gefahrenhinweis<br />
R 43 gekennzeichnet. Typische Vertreter<br />
sind Epoxidharze in Klebern, Vergussmassen<br />
oder Lacken, Chromsäure<br />
oder Nickelsalze in der Galvanik sowie<br />
Biozide zur Nachkonservierung<br />
von Kühlschmierstoffen. Weitere<br />
Stoffe finden sich in der TRGS 907<br />
„Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“.<br />
● Hautresorptive Arbeitsstoffe<br />
Diese werden in der TRGS 900 mit<br />
H ausgewiesen <strong>und</strong> können zusätzlich<br />
mit den R-Sätzen 21, 24 oder 27<br />
gekennzeichnet sein. Beispiele sind<br />
Benzol in Ottokraftstoffen, Xylol <strong>und</strong><br />
Toluol in Lacken <strong>und</strong> Lösemittelgemischen,<br />
Glykol in Frostschutzmitteln<br />
<strong>und</strong> Bremsflüssigkeiten.<br />
● Feuchtarbeit<br />
Darunter versteht man<br />
– Arbeiten im feuchten Milieu von<br />
regelmäßig mehr als 2 St<strong>und</strong>en<br />
pro Tag,<br />
– das Tragen von flüssigkeitsdichten<br />
Schutzhandschuhen im gleichen<br />
Zeitraum,<br />
– die häufige oder intensive Händereinigung.<br />
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