BGI 658 01.pdf, Seiten 57-75 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall
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dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.<br />
Falls die erforderlichen Angaben nicht<br />
ausreichend oder unvollständig sind,<br />
müssen diese beim Hersteller oder Lieferant<br />
des Gefahrstoffes oder dem Handschuh-Hersteller<br />
beschafft werden.<br />
Sind nach der Gefährdungsbeurteilung<br />
persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />
können Hautschutzmittel erfahrungsgemäß<br />
nur bei Tätigkeiten mit schwach<br />
hautschädigenden Arbeitsstoffen eingesetzt<br />
werden. Ansonsten sind geeignete<br />
Schutzhandschuhe auszuwählen. Der Betriebsarzt<br />
kann bei dieser Fragestellung<br />
Unternehmer <strong>und</strong> Vorgesetzte beraten.<br />
Wenn in den Bildern 6-9 bis 6-16 der<br />
Kennbuchstabe der Auswahl-Liste für<br />
Hautmittel in Klammern gesetzt ist, muss<br />
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />
geprüft werden, ob Hautschutzmittel<br />
alleine für den vorgesehenen Einsatz eine<br />
ausreichende Schutzwirkung besitzen.<br />
Eine Entscheidungshilfe enthält die<br />
TRGS 401 in der Anlage 9.<br />
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