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BGI 658 01.pdf, Seiten 57-75 - Berufsgenossenschaft Holz und Metall

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dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen.<br />

Falls die erforderlichen Angaben nicht<br />

ausreichend oder unvollständig sind,<br />

müssen diese beim Hersteller oder Lieferant<br />

des Gefahrstoffes oder dem Handschuh-Hersteller<br />

beschafft werden.<br />

Sind nach der Gefährdungsbeurteilung<br />

persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich,<br />

können Hautschutzmittel erfahrungsgemäß<br />

nur bei Tätigkeiten mit schwach<br />

hautschädigenden Arbeitsstoffen eingesetzt<br />

werden. Ansonsten sind geeignete<br />

Schutzhandschuhe auszuwählen. Der Betriebsarzt<br />

kann bei dieser Fragestellung<br />

Unternehmer <strong>und</strong> Vorgesetzte beraten.<br />

Wenn in den Bildern 6-9 bis 6-16 der<br />

Kennbuchstabe der Auswahl-Liste für<br />

Hautmittel in Klammern gesetzt ist, muss<br />

im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung<br />

geprüft werden, ob Hautschutzmittel<br />

alleine für den vorgesehenen Einsatz eine<br />

ausreichende Schutzwirkung besitzen.<br />

Eine Entscheidungshilfe enthält die<br />

TRGS 401 in der Anlage 9.<br />

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