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Tarifverhandlungen - die Rolle von Gewerkschaften ... - Oeconomix

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<strong>Tarifverhandlungen</strong> - <strong>die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Gewerkschaften</strong> und<br />

Arbeitgeberverbänden<br />

Exemplarische Unterrichtsmaterialien<br />

- <strong>Oeconomix</strong> -<br />

Einbindung des Schlichterspiels<br />

Fachzuordnung: Sozialwissenschaften<br />

Schulform: Realschule<br />

Klasse : 9. / 10. Jahrgangsstufe<br />

Dipl.-Hdl. / Dipl.-Kff. Katja Koreny<br />

Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik<br />

der Universität zu Köln<br />

Im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln


Exemplarische Unterrichtsmaterialien<br />

zum Thema:<br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong> - <strong>die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden<br />

A DAS TARIFVERTRAGSRECHT ......................................................................... 1<br />

A.1 Kollektives Arbeitsrecht – das Tarifvertragsrecht (Tafelbild) ........................ 1<br />

A.2 Tarifvertrag (Tafelbild) .................................................................................. 2<br />

A.3 Tarifvertrag (Arbeitsblatt).............................................................................. 6<br />

A.4 Tarifvertrag (Lösungshilfe / Tafelbild) ........................................................... 7<br />

B SOZIALPARTNER.............................................................................................. 8<br />

B.1 Sozialpartner (Tafelbild / Arbeitsblatt) .......................................................... 8<br />

B.2 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsblatt) ...................................................................... 9<br />

B.3 Das Kaufkraftargument (Arbeitsblatt) ......................................................... 12<br />

B.4 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 1)..................................... 15<br />

B.5 <strong>Gewerkschaften</strong> (Lösungshilfe).................................................................. 16<br />

B.6 Arbeitgeberverbände (Arbeitsblatt)............................................................. 18<br />

B.7 Arbeitgeberverbände (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 2) ............................. 22<br />

B.8 Arbeitgeberverbände (Lösungshilfe) .......................................................... 23<br />

C TARIFVERHANDLUNGEN ................................................................................25<br />

C.1 <strong>Tarifverhandlungen</strong> (Tafelbild / Arbeitsblatt)............................................... 25<br />

C.2 Arbeitsauftrag – Tarifverhandlung (Simulation / <strong>Rolle</strong>nspiel)...................... 28<br />

C.3 Inflationsrate in Deutschland 1975 - 2006 (Information)............................. 30<br />

C.4 Mitarbeiterentwicklung 2001 – 2006 (Information) ..................................... 32<br />

C.5 Unternehmensentwicklung 2001 – 2006 (Information) ............................... 33<br />

C.6 Streik und Aussperrung (Arbeitsaufträge für <strong>die</strong> Gruppen) ........................ 34<br />

C.7 Streik und Aussperrung (Lösungshilfe) ...................................................... 35<br />

C.8 Mögliche Argumente gegen eine Aussperrung (Arbeitsauftrag Gruppe 1) . 37<br />

C.9 Mögliche Argumente für eine Aussperrung (Arbeitsauftrag Gruppe 2)....... 38<br />

C.10 Mögliche Argumente für bzw. gegen eine Aussperrung (Lösungshilfe /<br />

Arbeitsblatt)........................................................................................................... 39<br />

C.11 Schlichtung (Tafelbild) ............................................................................ 41<br />

D VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR .................................42<br />

I -<br />

-


A Das Tarifvertragsrecht<br />

A.1 Kollektives Arbeitsrecht – das Tarifvertragsrecht (Tafelbild) 1<br />

Das Individual-Arbeitsrecht:<br />

‣ regelt das einzelne Arbeitsverhältnis<br />

‣ wird bestimmt durch den Arbeitsvertrag<br />

Das kollektive Arbeitsrecht:<br />

‣ regelt <strong>die</strong> Beziehungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertragsrecht)<br />

‣ regelt Beziehungen zwischen den Arbeitsgebern und Belegschaft<br />

(Betriebsverfassungsrecht).<br />

Arbeitsrecht<br />

Individual- Arbeitsrecht<br />

Kollektives Arbeitsrecht<br />

Arbeitsvertrag Tarifvertragsrecht Betriebsvereinbarung<br />

Abbildung 1: Einordnung des Tarifrechtes in das Arbeitsrecht 2<br />

Das Tarifvertragsrecht<br />

Tarifautonomie Auf der Basis des Grundgesetzes wurde den Tarifparteien<br />

(Sozialpartner) das Recht eingeräumt, <strong>die</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Rechtsnormen (z.B. Löhne und Gehälter, Urlaubszeit,<br />

Arbeitszeit) weitgehend selbstständig und ohne staatliche<br />

Einmischung zu regeln. Diese Recht der sozialen<br />

Selbstverwaltung der Koalition als gleichberechtigte<br />

Verhandlungspartner bei der Aushandlung der<br />

Arbeitsbedingungen, wird als Tarifautonomie (Autonomie =<br />

Selbstgesetzgebung) bezeichnet und durch das<br />

Tarifvertragsgesetz konkretisiert.<br />

Privatautonomie Der Tarifautonomie steht <strong>die</strong> Privatautonomie gegenüber. Sie<br />

umfasst das Recht einzelner Arbeitnehmer, mit dem<br />

Arbeitgeber einen Vertrag abschließen zu dürfen<br />

(Vertragsfreiheit).<br />

Betriebsvereinbarung<br />

Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft regelt, gibt<br />

Das Betriebsverfassungsgesetz, das innerbetrieblich das<br />

unterhalb der Tarifverträge <strong>die</strong> Möglichkeit, durch<br />

Betriebsvereinbarungen Regelungen zwischen Arbeitsgeber<br />

und Belegschaft zu vereinbaren.<br />

Tabelle 1: Tarifvertragsrecht 3<br />

1 Vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 231.<br />

2 Ebenda, S. 232.<br />

1 -<br />

-


A.2 Tarifvertrag (Tafelbild) 4<br />

Tarifverträge<br />

‣ Tarifverträge werden zwischen den Sozialpartnern <strong>Gewerkschaften</strong><br />

(Arbeitnehmervereinigung) und den Arbeitgeberverbänden für ganze<br />

Arbeitnehmergruppen (Kollektive Arbeitsverträge) und für einen bestimmten<br />

räumlichen Geltungsbereich ausgehandelt.<br />

‣ Es handelt sich um ein schriftliches Abkommen (§ 1 TVG).<br />

‣ Der Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen gilt als durch das Grundgesetz geschützte<br />

Aufgaben der Koalitionen (Arbeitgeber-/ Arbeitnehmervereinigungen =<br />

Koalitionen) zur Ordnung des Arbeitslebens.<br />

‣ Die Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind an <strong>die</strong> Vereinbarungen des<br />

Tarifvertrags gebunden (§ 3 TVG). Grundsätzlich unbeschränkt zulässig ist<br />

hingegen <strong>die</strong> Vereinbarung günstigerer Arbeitsbedingungen (z.B.<br />

übertarifliche Löhne), als sie der Tarifvertrag vorschreibt (§ 4 TVG).<br />

‣ Abschluss, Änderung, Aufhebung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung <strong>von</strong><br />

Tarifverträgen werden im vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung<br />

geführten Tarifregister eingetragen (§ 6 TVG).<br />

Geltungsbereich eines Tarifvertrages 5<br />

‣ Er gilt nur für <strong>die</strong> Mitglieder der Tarifverbände in einem Tarifbezirk. Die<br />

anderen Tarifbezirke müssen ihren Vertrag selbst aushandeln. Oft wird der<br />

erste Abschluss einer Branche mehr oder weniger unverändert übernommen<br />

(Pilotabschluss). Deshalb ist es für eine Lohnrunde eines Jahres wichtig, wer<br />

zuerst verhandelt.<br />

‣ Ein Tarifvertrag gilt auch nicht für alle Mitarbeiter. Leitende Angestellte und<br />

Führungskräfte sind meistens vom Tarifvertrag ausgeschlossen. Hier werden<br />

Einzelverträge vereinbart.<br />

3 Vgl. ebenda, S. 232.<br />

4 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />

Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />

26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />

Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />

5 <strong>Oeconomix</strong> „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />

2 -<br />

-


Arten <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />

Die Tarifverträge können nach dem räumlichen Geltungsbereich, nach den<br />

Tarifpartnern oder nach dem Inhalt unterschieden werden.<br />

Tarifvertragsarten<br />

nach räumlichen<br />

Gesichtspunkten<br />

nach den Tarifparteien<br />

nach dem Inhalt<br />

• Werktarife<br />

• Ortstarife<br />

• Bezirkstarife<br />

• Landestarife<br />

• Bundestarife<br />

• Haustarife (Firmentarife)<br />

Tarifpartner sind ein<br />

Arbeitgeber, z.B. eine<br />

große Kapitalgesellschaft,<br />

und eine Gewerkschaft<br />

• Verbandstarife<br />

Normalfall: Tarifpartner<br />

sind ein Arbeitgeberverband<br />

und eine<br />

Gewerkschaft<br />

• Branchentarife<br />

Tarifabschluss für einen<br />

bestimmten<br />

Wirtschaftszweig<br />

• Rahmen-/ Manteltarife<br />

regeln allgemeine<br />

Arbeitsbedingungen<br />

• Lohn-/Gehaltstarife<br />

regeln Arbeitsentgelte<br />

(Lohn-/Gehaltssätze) für<br />

einen bestimmten<br />

Zeitraum<br />

• Gehalts-/<br />

Lohnrahmentarife<br />

regeln Kriterien der<br />

Eingruppierung in eine<br />

Lohn- oder<br />

Gehaltsgruppe<br />

• Rationalisierungsschutz-/<br />

Qualifizierungstarife<br />

Vereinbarungen über<br />

Arbeitsplatzsicherung<br />

und Fort- und<br />

Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

Abbildung 2: Arten <strong>von</strong> Tarifverträgen 6<br />

6 In Anlehnung an Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im<br />

Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg- Lehrerbegleitheft. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 48; Hartmann, G./<br />

Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe<br />

für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 133; Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des<br />

Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52.<br />

3 -<br />

-


Auszug aus dem Tarifvertragsrecht: 7<br />

§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags<br />

(1) Der Tarifvertrag regelt <strong>die</strong> Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält<br />

Rechtsnormen, <strong>die</strong> den Inhalt, den Abschluss und <strong>die</strong> Beendigung <strong>von</strong><br />

Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen<br />

ordnen können.<br />

(2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform.<br />

§ 2 Tarifvertragsparteien<br />

(1) Tarifvertragsparteien sind <strong>Gewerkschaften</strong>, einzelne Arbeitgeber sowie<br />

Vereinigungen <strong>von</strong> Arbeitgebern.<br />

(2) Zusammenschlüsse <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und <strong>von</strong> Vereinigungen <strong>von</strong> Arbeitgebern<br />

(Spitzenorganisationen) können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände<br />

Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.<br />

(3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eines Tarifvertrags sein, wenn der<br />

Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört.<br />

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl <strong>die</strong> Spitzenorganisationen wie <strong>die</strong><br />

ihnen angeschlossenen Verbände für <strong>die</strong> Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen<br />

der Tarifvertragsparteien.<br />

§ 3 Tarifgebundenheit<br />

(1) Tarifgebunden sind <strong>die</strong> Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der<br />

selbst Partei des Tarifvertrags ist.<br />

(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche<br />

Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.<br />

(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.<br />

§ 4 Wirkung der Rechtsnormen<br />

(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, <strong>die</strong> den Inhalt, den Abschluss oder <strong>die</strong><br />

Beendigung <strong>von</strong> Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend<br />

zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, <strong>die</strong> unter den Geltungsbereich des<br />

Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des<br />

Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.<br />

(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen<br />

und geregelt (Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen usw.), so gelten <strong>die</strong>se<br />

Regelungen auch unmittelbar und zwingend für <strong>die</strong> Satzung <strong>die</strong>ser Einrichtung und<br />

das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und<br />

Arbeitnehmern.<br />

(3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet<br />

sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers<br />

enthalten.<br />

(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem <strong>von</strong> den<br />

Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung <strong>von</strong> tariflichen<br />

7 Juris GmbH (2006): Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/<br />

gesamt.pdf (Stand: 26.07.2007).<br />

4 -<br />

-


Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für <strong>die</strong> Geltendmachung tariflicher<br />

Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.<br />

(5) Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine<br />

andere Abmachung ersetzt werden.<br />

§ 5 Allgemeinverbindlichkeit<br />

(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im<br />

Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der<br />

Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer<br />

Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. <strong>die</strong> tarifgebundenen<br />

Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich des<br />

Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und 2. <strong>die</strong><br />

Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Von den<br />

Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn <strong>die</strong><br />

Allgemeinverbindlicherklärung zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich<br />

erscheint.<br />

(2) Vor der Entscheidung über den Antrag ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern, <strong>die</strong> <strong>von</strong><br />

der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, den am Ausgang des<br />

Verfahrens interessierten <strong>Gewerkschaften</strong> und Vereinigungen der Arbeitgeber sowie<br />

den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag<br />

erstreckt, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme sowie zur Äußerung in einer<br />

mündlichen und öffentlichen Verhandlung zu geben.<br />

(3) Erhebt <strong>die</strong> oberste Arbeitsbehörde eines beteiligten Landes Einspruch gegen <strong>die</strong><br />

beantragte Allgemeinverbindlicherklärung, so kann das Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales dem Antrag nur mit Zustimmung der Bundesregierung stattgeben.<br />

(4) Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen <strong>die</strong> Rechtsnormen des Tarifvertrags<br />

in seinem Geltungsbereich auch <strong>die</strong> bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer.<br />

(5) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann <strong>die</strong><br />

Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags im Einvernehmen mit dem in<br />

Absatz 1 genannten Ausschuß aufheben, wenn <strong>die</strong> Aufhebung im öffentlichen<br />

Interesse geboten erscheint. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Im übrigen<br />

endet <strong>die</strong> Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags mit dessen Ablauf.<br />

(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der obersten Arbeitsbehörde<br />

eines Landes für einzelne Fälle das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung sowie<br />

zur Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit übertragen.<br />

(7) Die Allgemeinverbindlicherklärung und <strong>die</strong> Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit<br />

bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

§ 6 Tarifregister<br />

Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der<br />

Abschluß, <strong>die</strong> Änderung und <strong>die</strong> Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und <strong>die</strong><br />

Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.<br />

5 -<br />

-


A.3 Tarifvertrag (Arbeitsblatt) 8<br />

Bearbeite bitte in Partnerarbeit folgende Fragestellungen:<br />

(1) Welche drei Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag?<br />

(2) Welche Vorteile ergeben sich durch Tarifverträge für Arbeitnehmer und<br />

welche für Arbeitgeber?<br />

(1) Funktionen der Tarifverträge<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

(2) Vorteile <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />

Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />

Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />

8 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />

Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />

26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />

Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />

6 -<br />

-


A.4 Tarifvertrag (Lösungshilfe / Tafelbild) 9<br />

Funktionen der Tarifverträge<br />

1. Schutzfunktion<br />

Schutz des Arbeitnehmers vor einer einseitigen Veränderung der<br />

Arbeitsbedingungen durch den Unternehmer. Die im Tarifvertrag festgelegten<br />

Arbeitsbedingungen haben den Charakter <strong>von</strong> Mindestarbeitsbedingungen, <strong>die</strong><br />

nicht unterschritten werden dürfen.<br />

2. Ordnungsfunktion<br />

Regelung sämtlicher durch den Tarifvertrag erfasster Arbeitsverhältnisse<br />

während seiner Geltungsdauer.<br />

3. Friedensfunktion<br />

Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen <strong>die</strong> Arbeitnehmer keine<br />

Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen, um <strong>die</strong> vereinbarten Regelungen zu<br />

verbessern (Wahrung des Friedens).<br />

Vorteile <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />

Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />

• Vertragliche Absicherung der wichtigsten<br />

Mindestarbeitsbedingungen (Gewährung<br />

eines Mindestlohns, Höchstarbeitszeit,<br />

Kündigungsschutz usw.).<br />

• Schutz vor willkürlicher Behandlung<br />

aufgrund der tariflichen Gleichstellung<br />

der Arbeitnehmer mit gleichen<br />

Tätigkeiten, gleicher Berufserfahrung<br />

und gleicher Verantwortung.<br />

• Größere Transparenz über <strong>die</strong><br />

möglichen Arbeitsver<strong>die</strong>nste.<br />

• …<br />

Abbildung 3: Vorteile der Tarifverträge 10<br />

Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />

• Einheitliche Kalkulationsgrundlage durch<br />

einheitliche Lohn- und Gehaltstarife für<br />

<strong>die</strong> Laufzeit des Tarifvertrags.<br />

• Einschränkung der Konkurrenz innerhalb<br />

der Branchen bezüglich der<br />

Personalwerbung: geringere Fluktuation<br />

in Zeiten der Vollbeschäftigung.<br />

• Bei Branchentarifen (Verbandstarifen) im<br />

Vergleich zu Firmentarifen (Haustarifen)<br />

geringere Lohnbelastung der Branche,<br />

da <strong>die</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> auf <strong>die</strong><br />

wirtschaftlich schwachen Unternehmen<br />

(so genannte Grenzbetriebe) bei<br />

Lohnverhandlungen Rücksicht nehmen<br />

(müssen).<br />

• Größere Transparenz über den<br />

Kostenfaktor Löhne, Gehälter.<br />

• …<br />

9 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />

Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />

26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />

Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />

7 -<br />

-


B Sozialpartner<br />

B.1 Sozialpartner 11 (Tafelbild / Arbeitsblatt)<br />

Sozialpartner<br />

‣ Parteien eines Tarifvertrages<br />

‣ können <strong>Gewerkschaften</strong>, einzelne Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände sein<br />

‣ haben <strong>die</strong> Tariffähigkeit und können Tarifverträge abschließen<br />

Sozialpartner<br />

<strong>Gewerkschaften</strong><br />

(Interessensvertretungen<br />

der Arbeitnehmer)<br />

Tarifvertragsabschluss<br />

Arbeitgeberverbände<br />

(Interessensvertretungen<br />

der Arbeitgeber)<br />

Abbildung 4: Übersicht der Sozialpartner 12<br />

Tariffähigkeit<br />

‣ Befugnis der Sozialpartner zum Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />

‣ § 2 TVG - Recht einzelner Arbeitgeber, der Arbeitgeberverbände und der<br />

<strong>Gewerkschaften</strong>, Tarifverträge abschließen zu können<br />

Voraussetzungen zur Erlangung der Tariffähigkeit 13<br />

Die Vereinigung muss:<br />

‣ frei (freiwillig) und privatrechtlich,<br />

‣ auf Dauer ausgerichtet,<br />

‣ auf ein bestimmte Ziel ausgerichtet,<br />

‣ körperschaftlich organisiert,<br />

‣ gegnerfrei organisiert,<br />

‣ i.d.R. überbetrieblich tätig,<br />

sein und<br />

‣ über eine gewisse Verbandsmacht verfügen.<br />

10 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg- Lehrerbegleitheft. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 48.<br />

11 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 51.<br />

12 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 130.<br />

13 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 51.<br />

8 -<br />

-


B.2 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsblatt)<br />

9 -<br />

-


10 -<br />

-


11 -<br />

-


B.3 Das Kaufkraftargument (Arbeitsblatt)<br />

12 -<br />

-


13 -<br />

-


14 -<br />

-


B.4 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 1)<br />

Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />

Über zwei Drittel der Arbeitnehmer verhandeln über ihre Arbeitsverträge und vor<br />

allem über Lohnanpassungen nicht individuell, sondern überlassen <strong>die</strong>s den<br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden.<br />

Da sich viele Unternehmen ohne Verbandszugehörigkeit zumindest in der Grundlinie<br />

auch an <strong>die</strong>sen Abschlüssen orientieren, ist <strong>die</strong> Breitenwirkung <strong>die</strong>ser Tarifverträge<br />

noch höher.<br />

Aufgabenstellung:<br />

Beantwortet bitte gemeinsam in eurer Gruppe <strong>die</strong> folgende Frage:<br />

(1) Was sind <strong>Gewerkschaften</strong>? Welche Funktion haben <strong>Gewerkschaften</strong>?<br />

Spielt bitte das Schlichterspiel und beantwortet anschließend nachfolgende Fragen<br />

(neben dem Schlichterspiel stehen euch zur Beantwortung der Fragen auch unten<br />

genannte Hilfsmittel zur Verfügung):<br />

(2) Welche Ziele / Forderungen verfolgen <strong>Gewerkschaften</strong>?<br />

(3) Welche Argumente führen <strong>Gewerkschaften</strong> im Rahmen <strong>von</strong><br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong> an? (Berücksichtigt hierbei insbesondere das<br />

Kaufkraftargument)<br />

Als Hilfsmittel stehen euch folgende Unterlagen und Me<strong>die</strong>n zur Verfügung:<br />

o <strong>Oeconomix</strong>-CD (Bitte auch weitere Aspekte berücksichtigen)<br />

o Arbeitsblätter (<strong>Gewerkschaften</strong>, Kaufkraftargument)<br />

o Schlichter-Spiel<br />

o Internet<br />

o Schulbuch<br />

Bereitet bitte eine Präsentation eurer Gruppenergebnisse vor. Hierfür steht euch ein<br />

Wandplakat zur Verfügung. Eure Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten.<br />

15 -<br />

-


B.5 <strong>Gewerkschaften</strong> (Lösungshilfe)<br />

<strong>Gewerkschaften</strong> 14<br />

<strong>Gewerkschaften</strong> sind organisierte Zusammenschlüsse <strong>von</strong> hauptsächlich<br />

abhängigen Erwerbspersonen mit dem Zweck, wirtschaftliche, soziale und politische<br />

Interessen ihrer Mitglieder in den Arbeitsbeziehungen und im politischen System zur<br />

Geltung zu bringen beziehungsweise durchzusetzen. Dabei ist <strong>die</strong> Mitgliedschaft in<br />

der Regel freiwillig.<br />

Die wichtigsten Ziele / Forderungen der <strong>Gewerkschaften</strong> sind: 15<br />

‣ Einkommenserhöhungen: Arbeitnehmer sollen an der allgemeinen Erhöhung<br />

des Wohlstandes teilhaben. Deshalb werden Einkommenserhöhungen<br />

mindestens in der Höhe der Produktivitätsgewinne angestrebt. Erhöhung der<br />

Lohnquote.<br />

‣ Gleichmäßige und gerechte Einkommensverteilung<br />

‣ Verringerung / Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen den einzelnen<br />

Arbeitnehmergruppen durch Anhebung oder Wegfall der unteren<br />

Lohngruppen, Forderung einer sozialen Komponente bei Lohnerhöhung.<br />

‣ Inflationsausgleich: Preiserhöhungen sollen nicht auf Kosten der Arbeitnehmer<br />

gehen. Deshalb sollen <strong>die</strong> Einkommen um <strong>die</strong> Produktivität plus <strong>die</strong><br />

Inflationsrate steigen.<br />

‣ Umverteilung: Zumindest in guten Jahren wollen <strong>die</strong> <strong>Gewerkschaften</strong><br />

zusätzlich eine Umverteilung <strong>von</strong> „oben“ nach „unten“. Löhne sollen auf<br />

Kosten <strong>von</strong> Kapitaleinkommen steigen und / oder <strong>die</strong> Löhne der<br />

Niedrigver<strong>die</strong>ner sollen stärker angehoben werden. Hohe Lohnzuwächse<br />

sollen zudem „Massenkaufkraft“ stärken und über mehr Nachfrage<br />

Beschäftigung schaffen.<br />

‣ Arbeitszeitverkürzung: Forderungen nach Verbesserung der<br />

Arbeitsbedingungen und Verkürzung der Arbeitszeiten gehören zu den<br />

traditionellen Forderungen. <strong>Gewerkschaften</strong> wollen damit auch Arbeitsplätze<br />

schaffen (Verteilung einer gegebenen Menge an Arbeit auf mehr Köpfe).<br />

‣ Arbeitsplatzsicherung: Sichere Arbeitsplätze in Form <strong>von</strong><br />

Beschäftigungsgarantien sind zwar ein wichtiges Ziel, können aber nicht direkt<br />

in Flächentarifverträgen vereinbart werden, sondern nur in<br />

Firmentarifverträgen.<br />

‣ Rationalisierungsschutz: Beseitigung / Minderung negativer Folgen durch<br />

technische Erneuerungen für <strong>die</strong> Arbeitnehmer.<br />

‣ Humanisierung der Arbeitswelt: Verbesserung der Arbeitsbedingungen.<br />

‣ Hebung des Ausbildungsstands der Arbeitnehmer, z.B. durch Bildungsurlaub.<br />

‣ Verringerung der Arbeitslosigkeit.<br />

14 <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-10.<br />

15 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 131; siehe auch <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />

„Arbeitsmarkt / Verhandlungen“; <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-10.<br />

16 -<br />

-


Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong>: 16<br />

Die <strong>Gewerkschaften</strong> argumentieren nachfrageorientiert:<br />

‣ Auch in schlechten Jahren müssen Löhne steigen, weil damit <strong>die</strong> Kaufkraft der<br />

Beschäftigten erhöht und <strong>die</strong> Nachfrage geschaffen wird, <strong>die</strong> den<br />

Unternehmen ihren Absatz sichert.<br />

‣ Der Staat soll <strong>die</strong>se Politik durch höhere Ausgaben (z.B. in Infrastruktur und<br />

Bildung) unterstützen und so auch für zusätzliche Nachfrage sorgen.<br />

‣ …<br />

Mittel der <strong>Gewerkschaften</strong>: 17<br />

‣ Verlängerung der Schulzeit (erst das neunte, nun das zehnte<br />

Vollzeitschuljahr)<br />

‣ Erhöhung des Jahresurlaubs (Verdoppelung des Jahresurlaubs in den letzten<br />

25 Jahren)<br />

‣ Verknappung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (1960 leistete der<br />

westdeutsche Arbeitnehmer im Jahr 2083 Arbeitsstunden, 1998 nur noch<br />

1520 Arbeitsstunden)<br />

‣ Einflussnahme auf <strong>die</strong> Sozialgesetzgebung („Wer krank ist, soll sich leisten<br />

können, zu hause zu bleiben.“)<br />

16 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />

17 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 132.<br />

17 -<br />

-


B.6 Arbeitgeberverbände (Arbeitsblatt)<br />

18 -<br />

-


19 -<br />

-


20 -<br />

-


21 -<br />

-


B.7 Arbeitgeberverbände (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 2)<br />

Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände<br />

Über zwei Drittel der Arbeitnehmer verhandeln über ihre Arbeitsverträge und vor<br />

allem über Lohnanpassungen nicht individuell, sondern überlassen <strong>die</strong>s den<br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden.<br />

Da sich viele Unternehmen ohne Verbandszugehörigkeit zumindest in der Grundlinie<br />

auch an <strong>die</strong>sen Abschlüssen orientieren, ist <strong>die</strong> Breitenwirkung <strong>die</strong>ser Tarifverträge<br />

noch höher.<br />

Aufgabenstellung:<br />

Beantwortet bitte gemeinsam in eurer Gruppe <strong>die</strong> folgende Frage:<br />

(1) Was sind Arbeitgeberverbände? Welche Funktion haben<br />

Arbeitgeberverbände?<br />

Spielt bitte das Schlichterspiel und beantwortet anschließend nachfolgende Fragen<br />

(neben dem Schlichterspiel stehen euch zur Beantwortung der Fragen auch unten<br />

genannte Hilfsmittel zur Verfügung):<br />

(2) Welche Ziele / Forderungen verfolgen Arbeitgeberverbände?<br />

(3) Welche Argumente führen Arbeitgeberverbände im Rahmen <strong>von</strong><br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong> an?<br />

Als Hilfsmittel stehen euch folgende Unterlagen und Me<strong>die</strong>n zur Verfügung:<br />

o <strong>Oeconomix</strong>-CD (Bitte auch weitere Aspekte berücksichtigen)<br />

o Arbeitsblätter (Arbeitgeberverbände, Kaufkraftargument)<br />

o Schlichter-Spiel<br />

o Internet<br />

o Schulbuch<br />

Bereitet bitte eine Präsentation eurer Gruppenergebnis vor. Hierfür steht euch ein<br />

Wandplakat zur Verfügung. Eure Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten.<br />

22 -<br />

-


B.8 Arbeitgeberverbände (Lösungshilfe)<br />

Arbeitgeberverbände: 18<br />

Arbeitgeberverbände sind organisierte Zusammenschlüsse einzelner Unternehmen<br />

mit dem Zweck, wirtschaftliche, soziale und politische Interessen ihrer Mitglieder in<br />

den Arbeitsbeziehungen und im politischen System zur Geltung zu bringen<br />

beziehungsweise durchzusetzen. Dabei ist <strong>die</strong> Mitgliedschaft freiwillig.<br />

Die wichtigsten Ziele / Forderungen der Arbeitgeberverbände sind: 19<br />

‣ Kostensenkung: Für Arbeitgeber sind Löhne vor allem Kosten. Je niedriger sie<br />

sind, umso niedriger können sie <strong>die</strong> Preise ihrer Produkte halten und umso<br />

mehr können sie verkaufen. Arbeitgeber wollen deshalb möglichst niedrige<br />

Löhne.<br />

‣ Arbeitszeitverlängerung: Die Arbeitszeiten in Deutschland sind im<br />

internationalen Vergleich niedrig. Die teuren Maschinen könnten bei längeren<br />

Arbeitszeiten besser ausgelastet werden. Deshalb streben einige<br />

Unternehmen eine Verlängerung der Arbeitszeit an.<br />

‣ Arbeitszeitflexibilisierung: Die Auftragslage ist nicht immer gleich. Deshalb<br />

wollen <strong>die</strong> Unternehmer <strong>die</strong> Arbeitskräfte flexibel abrufen können. Das geht<br />

über Zeitkonten. Es wird z.B. eine Jahresarbeitszeit vereinbart, <strong>die</strong> ein<br />

Unternehmen flexibel (z.B. durch Wochenarbeitszeiten zwischen 30 und 45<br />

Stunden) nutzen kann. Damit werden teure Überstundenzuschläge gespart.<br />

‣ Ausdifferenzierte Lohnstruktur: Unternehmen müssen Leistung belohnen<br />

können. Deshalb sind Unternehmen an Löhnen interessiert, <strong>die</strong> nach den<br />

unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz möglichst genau<br />

differenziert werden können.<br />

‣ Obergrenze Produktivität: Normalerweise sind Unternehmen bereit, <strong>die</strong><br />

Produktivitätsgewinne als Lohnerhöhungen weiterzugeben. Allerdings ist das<br />

eine absolute Obergrenze, weil ein Teil der Produktivitätsgewinne zur<br />

Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit auch in sinkenden Preisen an <strong>die</strong> Kunden<br />

weitergegeben werden muss.<br />

Argumente der Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände: 20<br />

Die Arbeitgeber argumentieren angebotsorientiert und betonen <strong>die</strong> negativen<br />

Wirkungen der Kostenbelastungen durch höhere Löhne.<br />

‣ Je höher <strong>die</strong> Arbeitskosten steigen, umso weniger Arbeitskräfte können<br />

tendenziell beschäftigt werden, weil <strong>die</strong> Unternehmen teurer werden müssen<br />

und damit Nachteile gegenüber Konkurrenten vor allem aus dem Ausland<br />

haben.<br />

‣ Im Gegensatz zu den <strong>Gewerkschaften</strong> lehnen <strong>die</strong> Arbeitgeber auch einen<br />

Inflationsausgleich ab, nicht nur weil <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Kosten weiter erhöhen würde,<br />

sondern vor allem, weil <strong>die</strong>s eine Lohn-Preis-Spirale anstoßen würde, <strong>die</strong><br />

durch ständig steigende Preise zu Inflation führt.<br />

18 <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-13.<br />

19 Siehe <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“; <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-13.<br />

20 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />

23 -<br />

-


Bei schlechter Beschäftigungs- oder schwieriger Wettbewerbslage fordern<br />

Arbeitgeber Lohnzurückhaltung (Lohnerhöhung unterhalb des<br />

Produktivitätswachstums), weil das <strong>die</strong> Sicherung oder Schaffung <strong>von</strong> Arbeitsplätzen<br />

erleichtert.<br />

24 -<br />

-


C <strong>Tarifverhandlungen</strong><br />

C.1 <strong>Tarifverhandlungen</strong> (Tafelbild / Arbeitsblatt)<br />

Bei <strong>Tarifverhandlungen</strong> geht es nicht nur um Löhne, sondern um eine Vielzahl <strong>von</strong><br />

Themen: 21<br />

• Arbeitszeiten, Arbeitszeitflexibilisierungen und Urlaubsregelungen,<br />

• Härtefallklauseln, durch <strong>die</strong> Unternehmen in einer schwierigen Situation vom<br />

Tarifvertrag nach unten abweichen können,<br />

• Vereinbarungen über Entlohnungssysteme,<br />

• Laufzeit des Tarifvertrags.<br />

Verlauf <strong>von</strong> <strong>Tarifverhandlungen</strong> 22<br />

1. Verhandlung<br />

2. Eskalation<br />

21 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />

22 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />

25 -<br />

-


26 -<br />

-


Alternative Darstellung:<br />

Von der Tarifverhandlung zum neuen Tarifvertrag<br />

Kündigung des Tarifvertrages<br />

Gewerkschaft<br />

Übermittlung der<br />

Forderungen<br />

an Arbeitgeberverband<br />

Beginn der<br />

<strong>Tarifverhandlungen</strong><br />

Sozialpartner<br />

Friedenspflicht<br />

endet 4 Wochen nach Ablauf<br />

des Tarifvertrages<br />

Verhandlungsfortsetzu<br />

ng, Warnstreiks<br />

erfolgreich<br />

scheitert<br />

ggf. Schlichtungsverfahren<br />

erfolgreich<br />

erfolgreich<br />

neuer<br />

Tarifvertrag<br />

Urabstimmung<br />

über Streik<br />

scheitert<br />

Streik<br />

Aussperrung<br />

Gegenmaßnahme Arbeitgeber<br />

Neuverhandlung<br />

scheitert<br />

Urabstimmung<br />

über Ergebnis<br />

Streikende<br />

erfolgreich<br />

27 -<br />

-


Abbildung 5: Möglicher Verlauf einer Tarifverhandlung 23<br />

C.2 Arbeitsauftrag – Tarifverhandlung (Simulation / <strong>Rolle</strong>nspiel)<br />

Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />

Die Arbeitnehmer der Verkehrs AG möchten einen neuen Tarifvertrag, der sie an der<br />

wirtschaftlichen Situation des Unternehmens beteiligt.<br />

Sie gehören der Gewerkschaft an und sollen nun stellvertretend für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />

in <strong>die</strong> Tarifverhandlung mit den Arbeitgebern / Arbeitgeberverband treten.<br />

Halten Sie sich bitte bei Ihrem Vorgehen an den Verlauf <strong>von</strong> Tarifsverhandlungen.<br />

(1) Erstellen Sie zunächst eine Liste mit Forderungen, <strong>die</strong> Sie gerne durchsetzen<br />

möchten und überreichen Sie <strong>die</strong>se dem Arbeitgeberverband.<br />

(2) Sammeln Sie gute Argumente, <strong>die</strong> Ihre Forderungen stützen.<br />

(3) Treten Sie nun mit den Arbeitgeberverband in <strong>die</strong> Tarifverhandlung und<br />

versuchen Sie mit den Vertretern eine beidseitige Einigung zu finden.<br />

Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />

Die Arbeitnehmer der Verkehrs AG möchten einen neuen Tarifvertrag, der sie an der<br />

wirtschaftlichen Situation des Unternehmens beteiligt.<br />

Die Gewerkschaftsvertreter werden in Kürze Ihre Forderungen bei Ihnen einreichen.<br />

Halten Sie sich bitte bei Ihrem Vorgehen an den Verlauf <strong>von</strong> Tarifsverhandlungen.<br />

(1) Verschaffen Sie sich bitte im Vorfeld einen Überblick über <strong>die</strong> aktuelle Situation<br />

des Unternehmens und überlegen Sie, inwiefern Sie bereit wären, auf evt.<br />

Forderungen einzugehen.<br />

(2) Nehmen Sie <strong>die</strong> Forderungen der Gewerkschaft entgegen und schätzen Sie <strong>die</strong><br />

Forderungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.<br />

23 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 58; vgl. Kühn, G. /<br />

Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 259.<br />

28 -<br />

-


(3) Treten Sie nun mit der Gewerkschaft in <strong>die</strong> Tarifverhandlung und versuchen Sie<br />

mit den Vertretern eine beidseitige Einigung zu finden.<br />

29 -<br />

-


C.3 Inflationsrate in Deutschland 1975 - 2006 24 (Information)<br />

24 IHK NRW: Inflationsrate, online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/volkswirtschaft_statistik/bindata/<br />

Inflationsrate_Deutschland.pdf (Stand: 26.0.2007).<br />

30 -<br />

-


31 -<br />

-


C.4 Mitarbeiterentwicklung 2001 – 2006 (Information)<br />

Arbeitnehmerzahlen 2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />

Arbeitnehmer<br />

Beamte<br />

Mitarbeiter insgesamt<br />

75664 73597 710441 69546 70326 65989<br />

3121 4199 4226 4565 4978 4598<br />

78785 77796 714667 74111 75304 70587<br />

Auszubildende<br />

809 826 835 817 989 702<br />

Beschäftigte<br />

insgesamt 79594 78622 715502 74928 76293 71289<br />

Personalaufwand<br />

(Ausgaben in Mio. €)<br />

2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />

4.987 4.025 4.321 5.004 3.387 2.487<br />

32 -<br />

-


C.5 Unternehmensentwicklung 2001 – 2006 (Information)<br />

Wachstumsraten<br />

im<br />

Personenverkehr<br />

in %<br />

Schienenpersonenv<br />

erkehr<br />

öffentlicher<br />

Straßenpersonenve<br />

rkehr<br />

2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />

+ 3,7 + 2,3 + 0,5 - 4,2 - 6,5 - 2,5<br />

+ 2,1 + 0,4 + 0,3 + 0,7 + 0,5 - 0,1<br />

Wesentliche 2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />

Kennzahlen in<br />

Mio. €<br />

Umsatz 9.016 7.517 7.189 8.468 5.606 4.717<br />

Ergebnis vor<br />

Ertragssteuern<br />

467 147 112 -40 -131 -123<br />

Jahresergebnis 504 183 84 -74 -140 -122<br />

Langfristige<br />

Vermögenswerte<br />

Kurzfristige<br />

Vermögenswerte<br />

13.008 12.872 11.569 10.565 9.987 8.550<br />

1.524 1.258 1.023 945 897 964<br />

Bilanzsumme 14.532 14.130 13.904 14.594 13.807 12.589<br />

Eigenkapital 2.764 2.303 1.586 1.523 1.712 2.531<br />

Finanzschulden 5.964 5.992 4.833 4.867 4.798 4.568<br />

Ergebnis je Aktie<br />

Angaben in € pro<br />

Aktie<br />

1,16 0,41 0,11 -0,44 -0,35 -0,29<br />

33 -<br />

-


C.6 Streik und Aussperrung (Arbeitsaufträge für <strong>die</strong> Gruppen)<br />

Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />

Die Arbeitnehmer möchten streiken.<br />

Arbeitet bitte in eurer Gruppe folgende Fragestellungen heraus:<br />

(1) Was ist ein Streik?<br />

(2) Welche Voraussetzungen muss ein rechtsmäßiger Streik erfüllen?<br />

(3) Wie ist weiter vorzugehen?<br />

Stellt eure Arbeitsergebnisse auf einem Wandplakat dar!<br />

Mögliche Hilfemittel:<br />

o <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />

o Internet<br />

o Informationsblätter<br />

o Schulbuch<br />

Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />

Der Arbeitgeber möchte <strong>die</strong> streikenden Mitarbeiter aussperren.<br />

Arbeitet bitte in eurer Gruppe folgende Fragestellungen heraus:<br />

(1) Was ist unter einer Aussperrung zu verstehen?<br />

(2) Welche finanziellen und rechtlichen Folgen hat eine Aussperrung für <strong>die</strong><br />

Arbeitnehmer?<br />

Stellt eure Arbeitsergebnisse auf einem Wandplakat dar!<br />

Mögliche Hilfemittel:<br />

o <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />

o Internet<br />

o Informationsblätter<br />

o Schulbuch<br />

34 -<br />

-


C.7 Streik und Aussperrung (Lösungshilfe)<br />

<strong>Gewerkschaften</strong> – Streik<br />

Streik: 25<br />

‣ Kampfmittel der Arbeitnehmer.<br />

‣ kollektive Arbeitseinstellung oder Vorenthaltung der Arbeitskraft mehrerer<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,<br />

‣ mit dem Ziel, nach der Durchsetzung bestimmter Forderungen (z.B. Ausgleich für<br />

Produktivitätszuwachs, Inflationsausgleich, Umverteilungsmaßnahmen zu Gunsten<br />

der Arbeitnehmer) <strong>die</strong> Arbeit wieder aufzunehmen.<br />

‣ Arbeitsverhältnisse bleiben auch während des Streiks erhalten.<br />

‣ Streikmonopol der <strong>Gewerkschaften</strong>.<br />

5 Voraussetzungen der Rechtsmäßigkeit eines Streiks: 26<br />

1. Der Streik muss <strong>von</strong> einer Gewerkschaft ausgerufen worden sein, ansonsten ist der<br />

Streik rechtswidrig.<br />

2. Die angestrebten Änderungen der Arbeitsbedingungen müssen durch den<br />

Tarifvertrag regelbar sein.<br />

3. Die Gewerkschaft darf nicht der Friedenspflicht eines noch laufenden Tarifvertrages<br />

unterliegen.<br />

4. Die Gewerkschaft muss sich an das durch ihre Satzung vorgeschriebene Verfahren<br />

gehalten haben, d.h. in der Regel müssen mind. 75% der Mitglieder für den Streik<br />

gestimmt haben.<br />

5. Der Streik muss dem angestrebten Ziel angemessen sein. Die<br />

Verhandlungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.<br />

Arbeitgeber – Aussperrung<br />

Aussperrung: 27<br />

‣ Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber.<br />

‣ kein Auflösen der Arbeitsverhältnisse, sondern lediglich Suspen<strong>die</strong>rung bis zur<br />

Beendigung des Arbeitskampfes.<br />

‣ Arbeitnehmer werden <strong>von</strong> den Arbeitgebern <strong>von</strong> ihrem Arbeitsplatz ausgeschlossen<br />

und erhalten somit keine Lohnfortzahlungen.<br />

‣ Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. keine Arbeitsleistung, kein<br />

Lohn oder Gehalt) ruhen somit bis zur Beendigung des Arbeitskampfes.<br />

25 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 135; vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und<br />

Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 57f.<br />

26 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 56.<br />

27 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 136; gl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und<br />

Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 57f.<br />

35 -<br />

-


‣ Berechtigung umstritten, nach überwiegender Rechtsmeinung aber als das legale<br />

Gegenmittel der Unternehmer gegen <strong>die</strong> kollektive Arbeitsniederlegung.<br />

‣ Die Grenze für den Umfang der Aussperrung liegt im Grundsatz der<br />

Verhältnismäßigkeit (oberstes Arbeitsgericht). Für den Umfang einer Aussperrung ist<br />

der Umfang des vorausgegangenen Streiks (Angriffsstreiks) maßgebend.<br />

36 -<br />

-


C.8 Mögliche Argumente gegen eine Aussperrung (Arbeitsauftrag<br />

Gruppe 1)<br />

Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />

Bereitet euch bitte auf das anstehende Streitgespräch vor.<br />

Sammelt hierfür in eurer Gruppe mögliche Argumente, <strong>die</strong> gegen eine Aussperrung<br />

der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sprechen.<br />

Stellt nach dem Streitgespräch bitte eure Argumente auf einem Wandplakat<br />

zusammen.<br />

Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong> GEGEN eine Aussperrung<br />

37 -<br />

-


C.9 Mögliche Argumente für eine Aussperrung (Arbeitsauftrag<br />

Gruppe 2)<br />

Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />

Bereitet euch bitte auf das anstehende Streitgespräch vor.<br />

Sammelt hierfür in eurer Gruppe mögliche Argumente, <strong>die</strong> für eine Aussperrung der<br />

Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sprechen.<br />

Stellt nach dem Streitgespräch bitte eure Argumente auf einem Wandplakat<br />

zusammen.<br />

Argumente der Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände FÜR eine Aussperrung<br />

38 -<br />

-


C.10 Mögliche Argumente für bzw. gegen eine Aussperrung<br />

(Lösungshilfe / Arbeitsblatt)<br />

Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong><br />

gegen eine Aussperrung<br />

Finanzielle Abhängigkeit der Arbeitnehmer:<br />

Arbeitgeber sind finanziell besser gestellt und<br />

daher in einer stärkeren Verhandlungsposition.<br />

Die Arbeitgeber verfügen über Produktionsmittel,<br />

während <strong>die</strong> Arbeitnehmer nur über ihre<br />

Arbeitskraft verfügen. D.h. <strong>die</strong> Arbeitnehmer sind<br />

zur Erzielung ihrer Einkünfte und zur Sicherung<br />

ihres Lebensstandards auf ihre Arbeit<br />

angewiesen.<br />

Streik ist ohne finanzielle Mittel nicht<br />

möglich: Insbesondere kleinere <strong>Gewerkschaften</strong><br />

können eine längere Aussperrung finanziell nicht<br />

durchhalten. Bei einer länger andauernden<br />

Aussperrung werden <strong>die</strong> finanziellen Mittel der<br />

<strong>Gewerkschaften</strong> aufgebraucht und <strong>die</strong>se<br />

gezwungen, <strong>die</strong> Tarifvorschläge der Arbeitgeber /<br />

Arbeitgeberverbände anzunehmen. Das<br />

Streikrecht wird dadurch zerstört, weil Streiks<br />

ohne finanzielle Mittel nicht mehr möglich sind.<br />

Arbeitnehmer haben nur den Streik als<br />

Kampfmittel: Die Arbeitgeber /<br />

Arbeitgeberverbände verfügen über mehr<br />

tarifpolitische Kampfmittel als <strong>die</strong><br />

<strong>Gewerkschaften</strong>. Letztere sind auf den Streik zur<br />

Durchsetzung ihrer Forderungen angewiesen.<br />

Die Aussperrung führt zu einem Übergewicht / zu<br />

einer Übermacht der Arbeitgeber, <strong>die</strong> nur durch<br />

ein Verbot der Aussperrung beseitig werden<br />

kann.<br />

Finanzielle Einbußen der Arbeitnehmer: Für<br />

<strong>die</strong> Arbeitnehmer ist eine Aussperrung mit einer<br />

wirtschaftlichen und vor allem finanziellen<br />

Belastung verbunden. Die <strong>Gewerkschaften</strong><br />

können ihre Lohn- und Gehaltseinbußen nicht<br />

ausgleichen. Die Arbeitgeber dagegen haben<br />

genug finanzielle Mittel und Möglichkeiten durch<br />

andere Einkünfte wie z.B. Zins, Miete, Pacht,<br />

ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten.<br />

Unvereinbarkeit der Aussperrung mit den<br />

sozialen Prinzipien der Sozialen<br />

Marktwirtschaft: Eine Aussperrung steht im<br />

Widerspruch zur Würde des Menschen (Recht<br />

auf Arbeit) und zu den sozialstaatlichen<br />

Prinzipien des GG.<br />

Aussperrung – rechtswidrig: In anderen<br />

westlichen Demokratien gilt eine Aussperrung als<br />

rechtswidrig und wird nicht praktiziert.<br />

Argumente der Arbeitgeber /<br />

Arbeitgeberverbände<br />

für eine Aussperrung<br />

Waffengleichheit: Nur <strong>die</strong> mögliche<br />

Aussperrung stellt ein<br />

Verhandlungsgleichgewicht der Sozialpartner<br />

her.<br />

Verkürzung des Arbeitskampfes durch <strong>die</strong><br />

Aussperrung und Verhinderung <strong>von</strong> weiteren<br />

betriebs- und gesamtwirtschaftlichen<br />

Produktionsausfällen, <strong>die</strong> letztlich alle<br />

Staatsbürger treffen.<br />

Ohne Aussperrung Zwang zur Annahme der<br />

Forderungen der <strong>Gewerkschaften</strong>: Ohne <strong>die</strong><br />

Möglichkeit einer Aussperrung sind <strong>die</strong><br />

Arbeitgeber zur Annahme ungerechtfertigter<br />

gewerkschaftlicher Forderungen gezwungen.<br />

Erforderlich zur Verteidigung des<br />

Privateigentums.<br />

Vereinbarkeit der Aussperrung mit den<br />

sozialen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft:<br />

Die Soziale Marktwirtschaft und das<br />

GG sehen den Streik und auch <strong>die</strong> Aussperrung<br />

als Kampfmittel der Sozialpartner (Tarifparteien)<br />

zur Durchsetzung ihrer Forderungen vor.<br />

Aussperrung – anerkannt: In vergleichbaren<br />

westlichen Demokratien sind Aussperrungen<br />

rechtlich anerkannt.<br />

39 -<br />

-


Tabelle 2: mögliche Argumente für / gegen eine Aussperrung 28<br />

28 vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. Lösungsheft für Lehrkräfte. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 49f.<br />

40 -<br />

-


C.11 Schlichtung (Tafelbild)<br />

Schlichtungswesen: 29<br />

In Deutschland werden heute Streiks meist erst dann eingeleitet, wenn<br />

vorausgegangene Schlichtungsverfahren ergebnislos verlaufen sind.<br />

Das Schlichtungswesen hat somit <strong>die</strong> Aufgabe, zur Verhinderung <strong>von</strong> Streiks<br />

beizutragen, falls <strong>die</strong> <strong>Tarifverhandlungen</strong> gescheitert sind.<br />

Es werden folgende Schlichtungsverfahren unterschieden:<br />

(1) private / vereinbarte Schlichtungsverfahren: wird <strong>von</strong> Schlichtungsstellen<br />

durchgeführt, deren Besetzung im Tarifvertrag festgelegt ist,<br />

(2) behördliche Schlichtungsverfahren: kann <strong>von</strong> den Tarifparteien dann<br />

beantragt werden, wenn das private Schlichtungsverfahren nicht zur Einigung<br />

führte. Durchführung durch einen Landesschlichter (= Personen, <strong>die</strong> vom<br />

Landesarbeitsministerium ständig mit <strong>die</strong>ser Aufgabe betraut sind).<br />

Die vereinbarten Schlichtungsstellen können im Einverständnis mit den Tarifparteien<br />

beschließen, <strong>die</strong> Entscheidung dem Landesschlichtungsausschuss (bestehend aus<br />

Landesschlichter oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden und aus Beisitzern der<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl) zu übertragen.<br />

Ein Schiedsspruch hat nur dann bindende Wirkung unter den Tarifparteien,<br />

‣ wenn <strong>die</strong> Tarifparteien vor seiner Entscheidungsfällung seine Annahme<br />

vereinbart haben oder<br />

‣ wenn beide Tarifparteien nach Verkündigung seine Annahme erklären.<br />

29 vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />

Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 136.<br />

41 -<br />

-


D verwendete und weiterführende Literatur<br />

Schulbücher<br />

Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/<br />

Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden-<br />

Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999.<br />

Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/<br />

Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden-<br />

Württemberg. Lösungsheft für Lehrkräfte. 3. Auflage. Rinteln 1999.<br />

Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin<br />

2002.<br />

Kühn, G. / Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und<br />

Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002.<br />

Internetquellen<br />

IHK NRW: Inflationsrate, online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/<br />

volkswirtschaft_statistik/bindata/Inflationsrate_Deutschland.pdf (Stand: 26.0.2007).<br />

Juris GmbH (2006): Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter:<br />

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand: 26.07.2007).<br />

42 -<br />

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