Tarifverhandlungen - die Rolle von Gewerkschaften ... - Oeconomix
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<strong>Tarifverhandlungen</strong> - <strong>die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Gewerkschaften</strong> und<br />
Arbeitgeberverbänden<br />
Exemplarische Unterrichtsmaterialien<br />
- <strong>Oeconomix</strong> -<br />
Einbindung des Schlichterspiels<br />
Fachzuordnung: Sozialwissenschaften<br />
Schulform: Realschule<br />
Klasse : 9. / 10. Jahrgangsstufe<br />
Dipl.-Hdl. / Dipl.-Kff. Katja Koreny<br />
Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik<br />
der Universität zu Köln<br />
Im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Exemplarische Unterrichtsmaterialien<br />
zum Thema:<br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong> - <strong>die</strong> <strong>Rolle</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden<br />
A DAS TARIFVERTRAGSRECHT ......................................................................... 1<br />
A.1 Kollektives Arbeitsrecht – das Tarifvertragsrecht (Tafelbild) ........................ 1<br />
A.2 Tarifvertrag (Tafelbild) .................................................................................. 2<br />
A.3 Tarifvertrag (Arbeitsblatt).............................................................................. 6<br />
A.4 Tarifvertrag (Lösungshilfe / Tafelbild) ........................................................... 7<br />
B SOZIALPARTNER.............................................................................................. 8<br />
B.1 Sozialpartner (Tafelbild / Arbeitsblatt) .......................................................... 8<br />
B.2 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsblatt) ...................................................................... 9<br />
B.3 Das Kaufkraftargument (Arbeitsblatt) ......................................................... 12<br />
B.4 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 1)..................................... 15<br />
B.5 <strong>Gewerkschaften</strong> (Lösungshilfe).................................................................. 16<br />
B.6 Arbeitgeberverbände (Arbeitsblatt)............................................................. 18<br />
B.7 Arbeitgeberverbände (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 2) ............................. 22<br />
B.8 Arbeitgeberverbände (Lösungshilfe) .......................................................... 23<br />
C TARIFVERHANDLUNGEN ................................................................................25<br />
C.1 <strong>Tarifverhandlungen</strong> (Tafelbild / Arbeitsblatt)............................................... 25<br />
C.2 Arbeitsauftrag – Tarifverhandlung (Simulation / <strong>Rolle</strong>nspiel)...................... 28<br />
C.3 Inflationsrate in Deutschland 1975 - 2006 (Information)............................. 30<br />
C.4 Mitarbeiterentwicklung 2001 – 2006 (Information) ..................................... 32<br />
C.5 Unternehmensentwicklung 2001 – 2006 (Information) ............................... 33<br />
C.6 Streik und Aussperrung (Arbeitsaufträge für <strong>die</strong> Gruppen) ........................ 34<br />
C.7 Streik und Aussperrung (Lösungshilfe) ...................................................... 35<br />
C.8 Mögliche Argumente gegen eine Aussperrung (Arbeitsauftrag Gruppe 1) . 37<br />
C.9 Mögliche Argumente für eine Aussperrung (Arbeitsauftrag Gruppe 2)....... 38<br />
C.10 Mögliche Argumente für bzw. gegen eine Aussperrung (Lösungshilfe /<br />
Arbeitsblatt)........................................................................................................... 39<br />
C.11 Schlichtung (Tafelbild) ............................................................................ 41<br />
D VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR .................................42<br />
I -<br />
-
A Das Tarifvertragsrecht<br />
A.1 Kollektives Arbeitsrecht – das Tarifvertragsrecht (Tafelbild) 1<br />
Das Individual-Arbeitsrecht:<br />
‣ regelt das einzelne Arbeitsverhältnis<br />
‣ wird bestimmt durch den Arbeitsvertrag<br />
Das kollektive Arbeitsrecht:<br />
‣ regelt <strong>die</strong> Beziehungen zwischen den Tarifparteien (Tarifvertragsrecht)<br />
‣ regelt Beziehungen zwischen den Arbeitsgebern und Belegschaft<br />
(Betriebsverfassungsrecht).<br />
Arbeitsrecht<br />
Individual- Arbeitsrecht<br />
Kollektives Arbeitsrecht<br />
Arbeitsvertrag Tarifvertragsrecht Betriebsvereinbarung<br />
Abbildung 1: Einordnung des Tarifrechtes in das Arbeitsrecht 2<br />
Das Tarifvertragsrecht<br />
Tarifautonomie Auf der Basis des Grundgesetzes wurde den Tarifparteien<br />
(Sozialpartner) das Recht eingeräumt, <strong>die</strong> arbeitsrechtlichen<br />
Rechtsnormen (z.B. Löhne und Gehälter, Urlaubszeit,<br />
Arbeitszeit) weitgehend selbstständig und ohne staatliche<br />
Einmischung zu regeln. Diese Recht der sozialen<br />
Selbstverwaltung der Koalition als gleichberechtigte<br />
Verhandlungspartner bei der Aushandlung der<br />
Arbeitsbedingungen, wird als Tarifautonomie (Autonomie =<br />
Selbstgesetzgebung) bezeichnet und durch das<br />
Tarifvertragsgesetz konkretisiert.<br />
Privatautonomie Der Tarifautonomie steht <strong>die</strong> Privatautonomie gegenüber. Sie<br />
umfasst das Recht einzelner Arbeitnehmer, mit dem<br />
Arbeitgeber einen Vertrag abschließen zu dürfen<br />
(Vertragsfreiheit).<br />
Betriebsvereinbarung<br />
Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft regelt, gibt<br />
Das Betriebsverfassungsgesetz, das innerbetrieblich das<br />
unterhalb der Tarifverträge <strong>die</strong> Möglichkeit, durch<br />
Betriebsvereinbarungen Regelungen zwischen Arbeitsgeber<br />
und Belegschaft zu vereinbaren.<br />
Tabelle 1: Tarifvertragsrecht 3<br />
1 Vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 231.<br />
2 Ebenda, S. 232.<br />
1 -<br />
-
A.2 Tarifvertrag (Tafelbild) 4<br />
Tarifverträge<br />
‣ Tarifverträge werden zwischen den Sozialpartnern <strong>Gewerkschaften</strong><br />
(Arbeitnehmervereinigung) und den Arbeitgeberverbänden für ganze<br />
Arbeitnehmergruppen (Kollektive Arbeitsverträge) und für einen bestimmten<br />
räumlichen Geltungsbereich ausgehandelt.<br />
‣ Es handelt sich um ein schriftliches Abkommen (§ 1 TVG).<br />
‣ Der Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen gilt als durch das Grundgesetz geschützte<br />
Aufgaben der Koalitionen (Arbeitgeber-/ Arbeitnehmervereinigungen =<br />
Koalitionen) zur Ordnung des Arbeitslebens.<br />
‣ Die Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind an <strong>die</strong> Vereinbarungen des<br />
Tarifvertrags gebunden (§ 3 TVG). Grundsätzlich unbeschränkt zulässig ist<br />
hingegen <strong>die</strong> Vereinbarung günstigerer Arbeitsbedingungen (z.B.<br />
übertarifliche Löhne), als sie der Tarifvertrag vorschreibt (§ 4 TVG).<br />
‣ Abschluss, Änderung, Aufhebung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung <strong>von</strong><br />
Tarifverträgen werden im vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung<br />
geführten Tarifregister eingetragen (§ 6 TVG).<br />
Geltungsbereich eines Tarifvertrages 5<br />
‣ Er gilt nur für <strong>die</strong> Mitglieder der Tarifverbände in einem Tarifbezirk. Die<br />
anderen Tarifbezirke müssen ihren Vertrag selbst aushandeln. Oft wird der<br />
erste Abschluss einer Branche mehr oder weniger unverändert übernommen<br />
(Pilotabschluss). Deshalb ist es für eine Lohnrunde eines Jahres wichtig, wer<br />
zuerst verhandelt.<br />
‣ Ein Tarifvertrag gilt auch nicht für alle Mitarbeiter. Leitende Angestellte und<br />
Führungskräfte sind meistens vom Tarifvertrag ausgeschlossen. Hier werden<br />
Einzelverträge vereinbart.<br />
3 Vgl. ebenda, S. 232.<br />
4 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />
Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />
26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />
Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />
5 <strong>Oeconomix</strong> „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />
2 -<br />
-
Arten <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />
Die Tarifverträge können nach dem räumlichen Geltungsbereich, nach den<br />
Tarifpartnern oder nach dem Inhalt unterschieden werden.<br />
Tarifvertragsarten<br />
nach räumlichen<br />
Gesichtspunkten<br />
nach den Tarifparteien<br />
nach dem Inhalt<br />
• Werktarife<br />
• Ortstarife<br />
• Bezirkstarife<br />
• Landestarife<br />
• Bundestarife<br />
• Haustarife (Firmentarife)<br />
Tarifpartner sind ein<br />
Arbeitgeber, z.B. eine<br />
große Kapitalgesellschaft,<br />
und eine Gewerkschaft<br />
• Verbandstarife<br />
Normalfall: Tarifpartner<br />
sind ein Arbeitgeberverband<br />
und eine<br />
Gewerkschaft<br />
• Branchentarife<br />
Tarifabschluss für einen<br />
bestimmten<br />
Wirtschaftszweig<br />
• Rahmen-/ Manteltarife<br />
regeln allgemeine<br />
Arbeitsbedingungen<br />
• Lohn-/Gehaltstarife<br />
regeln Arbeitsentgelte<br />
(Lohn-/Gehaltssätze) für<br />
einen bestimmten<br />
Zeitraum<br />
• Gehalts-/<br />
Lohnrahmentarife<br />
regeln Kriterien der<br />
Eingruppierung in eine<br />
Lohn- oder<br />
Gehaltsgruppe<br />
• Rationalisierungsschutz-/<br />
Qualifizierungstarife<br />
Vereinbarungen über<br />
Arbeitsplatzsicherung<br />
und Fort- und<br />
Weiterbildungsmöglichkeiten<br />
Abbildung 2: Arten <strong>von</strong> Tarifverträgen 6<br />
6 In Anlehnung an Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im<br />
Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg- Lehrerbegleitheft. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 48; Hartmann, G./<br />
Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe<br />
für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 133; Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des<br />
Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52.<br />
3 -<br />
-
Auszug aus dem Tarifvertragsrecht: 7<br />
§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags<br />
(1) Der Tarifvertrag regelt <strong>die</strong> Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält<br />
Rechtsnormen, <strong>die</strong> den Inhalt, den Abschluss und <strong>die</strong> Beendigung <strong>von</strong><br />
Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen<br />
ordnen können.<br />
(2) Tarifverträge bedürfen der Schriftform.<br />
§ 2 Tarifvertragsparteien<br />
(1) Tarifvertragsparteien sind <strong>Gewerkschaften</strong>, einzelne Arbeitgeber sowie<br />
Vereinigungen <strong>von</strong> Arbeitgebern.<br />
(2) Zusammenschlüsse <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und <strong>von</strong> Vereinigungen <strong>von</strong> Arbeitgebern<br />
(Spitzenorganisationen) können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände<br />
Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.<br />
(3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eines Tarifvertrags sein, wenn der<br />
Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört.<br />
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl <strong>die</strong> Spitzenorganisationen wie <strong>die</strong><br />
ihnen angeschlossenen Verbände für <strong>die</strong> Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen<br />
der Tarifvertragsparteien.<br />
§ 3 Tarifgebundenheit<br />
(1) Tarifgebunden sind <strong>die</strong> Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der<br />
selbst Partei des Tarifvertrags ist.<br />
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche<br />
Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.<br />
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.<br />
§ 4 Wirkung der Rechtsnormen<br />
(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags, <strong>die</strong> den Inhalt, den Abschluss oder <strong>die</strong><br />
Beendigung <strong>von</strong> Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend<br />
zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, <strong>die</strong> unter den Geltungsbereich des<br />
Tarifvertrags fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des<br />
Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.<br />
(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien vorgesehen<br />
und geregelt (Lohnausgleichskassen, Urlaubskassen usw.), so gelten <strong>die</strong>se<br />
Regelungen auch unmittelbar und zwingend für <strong>die</strong> Satzung <strong>die</strong>ser Einrichtung und<br />
das Verhältnis der Einrichtung zu den tarifgebundenen Arbeitgebern und<br />
Arbeitnehmern.<br />
(3) Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet<br />
sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers<br />
enthalten.<br />
(4) Ein Verzicht auf entstandene tarifliche Rechte ist nur in einem <strong>von</strong> den<br />
Tarifvertragsparteien gebilligten Vergleich zulässig. Die Verwirkung <strong>von</strong> tariflichen<br />
7 Juris GmbH (2006): Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/<br />
gesamt.pdf (Stand: 26.07.2007).<br />
4 -<br />
-
Rechten ist ausgeschlossen. Ausschlussfristen für <strong>die</strong> Geltendmachung tariflicher<br />
Rechte können nur im Tarifvertrag vereinbart werden.<br />
(5) Nach Ablauf des Tarifvertrags gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine<br />
andere Abmachung ersetzt werden.<br />
§ 5 Allgemeinverbindlichkeit<br />
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im<br />
Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der<br />
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf Antrag einer<br />
Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn 1. <strong>die</strong> tarifgebundenen<br />
Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich des<br />
Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und 2. <strong>die</strong><br />
Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Von den<br />
Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 kann abgesehen werden, wenn <strong>die</strong><br />
Allgemeinverbindlicherklärung zur Behebung eines sozialen Notstands erforderlich<br />
erscheint.<br />
(2) Vor der Entscheidung über den Antrag ist Arbeitgebern und Arbeitnehmern, <strong>die</strong> <strong>von</strong><br />
der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen werden würden, den am Ausgang des<br />
Verfahrens interessierten <strong>Gewerkschaften</strong> und Vereinigungen der Arbeitgeber sowie<br />
den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag<br />
erstreckt, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme sowie zur Äußerung in einer<br />
mündlichen und öffentlichen Verhandlung zu geben.<br />
(3) Erhebt <strong>die</strong> oberste Arbeitsbehörde eines beteiligten Landes Einspruch gegen <strong>die</strong><br />
beantragte Allgemeinverbindlicherklärung, so kann das Bundesministerium für Arbeit<br />
und Soziales dem Antrag nur mit Zustimmung der Bundesregierung stattgeben.<br />
(4) Mit der Allgemeinverbindlicherklärung erfassen <strong>die</strong> Rechtsnormen des Tarifvertrags<br />
in seinem Geltungsbereich auch <strong>die</strong> bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer.<br />
(5) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann <strong>die</strong><br />
Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags im Einvernehmen mit dem in<br />
Absatz 1 genannten Ausschuß aufheben, wenn <strong>die</strong> Aufhebung im öffentlichen<br />
Interesse geboten erscheint. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. Im übrigen<br />
endet <strong>die</strong> Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags mit dessen Ablauf.<br />
(6) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der obersten Arbeitsbehörde<br />
eines Landes für einzelne Fälle das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung sowie<br />
zur Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit übertragen.<br />
(7) Die Allgemeinverbindlicherklärung und <strong>die</strong> Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit<br />
bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
§ 6 Tarifregister<br />
Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der<br />
Abschluß, <strong>die</strong> Änderung und <strong>die</strong> Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und <strong>die</strong><br />
Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.<br />
5 -<br />
-
A.3 Tarifvertrag (Arbeitsblatt) 8<br />
Bearbeite bitte in Partnerarbeit folgende Fragestellungen:<br />
(1) Welche drei Funktionen erfüllt ein Tarifvertrag?<br />
(2) Welche Vorteile ergeben sich durch Tarifverträge für Arbeitnehmer und<br />
welche für Arbeitgeber?<br />
(1) Funktionen der Tarifverträge<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
(2) Vorteile <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />
Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />
Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />
8 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />
Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />
26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />
Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />
6 -<br />
-
A.4 Tarifvertrag (Lösungshilfe / Tafelbild) 9<br />
Funktionen der Tarifverträge<br />
1. Schutzfunktion<br />
Schutz des Arbeitnehmers vor einer einseitigen Veränderung der<br />
Arbeitsbedingungen durch den Unternehmer. Die im Tarifvertrag festgelegten<br />
Arbeitsbedingungen haben den Charakter <strong>von</strong> Mindestarbeitsbedingungen, <strong>die</strong><br />
nicht unterschritten werden dürfen.<br />
2. Ordnungsfunktion<br />
Regelung sämtlicher durch den Tarifvertrag erfasster Arbeitsverhältnisse<br />
während seiner Geltungsdauer.<br />
3. Friedensfunktion<br />
Während der Laufzeit eines Tarifvertrags dürfen <strong>die</strong> Arbeitnehmer keine<br />
Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen, um <strong>die</strong> vereinbarten Regelungen zu<br />
verbessern (Wahrung des Friedens).<br />
Vorteile <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />
Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />
• Vertragliche Absicherung der wichtigsten<br />
Mindestarbeitsbedingungen (Gewährung<br />
eines Mindestlohns, Höchstarbeitszeit,<br />
Kündigungsschutz usw.).<br />
• Schutz vor willkürlicher Behandlung<br />
aufgrund der tariflichen Gleichstellung<br />
der Arbeitnehmer mit gleichen<br />
Tätigkeiten, gleicher Berufserfahrung<br />
und gleicher Verantwortung.<br />
• Größere Transparenz über <strong>die</strong><br />
möglichen Arbeitsver<strong>die</strong>nste.<br />
• …<br />
Abbildung 3: Vorteile der Tarifverträge 10<br />
Vorteile für <strong>die</strong> Arbeitgeber<br />
• Einheitliche Kalkulationsgrundlage durch<br />
einheitliche Lohn- und Gehaltstarife für<br />
<strong>die</strong> Laufzeit des Tarifvertrags.<br />
• Einschränkung der Konkurrenz innerhalb<br />
der Branchen bezüglich der<br />
Personalwerbung: geringere Fluktuation<br />
in Zeiten der Vollbeschäftigung.<br />
• Bei Branchentarifen (Verbandstarifen) im<br />
Vergleich zu Firmentarifen (Haustarifen)<br />
geringere Lohnbelastung der Branche,<br />
da <strong>die</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> auf <strong>die</strong><br />
wirtschaftlich schwachen Unternehmen<br />
(so genannte Grenzbetriebe) bei<br />
Lohnverhandlungen Rücksicht nehmen<br />
(müssen).<br />
• Größere Transparenz über den<br />
Kostenfaktor Löhne, Gehälter.<br />
• …<br />
9 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 52; Juris GmbH (2006):<br />
Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand:<br />
26.07.2007); vgl. Schuster, D. / Boller, E. (2000): Handlungsorientierte AWL für Bankkaufleute. Rinteln 2000, S. 232; Kühn, G. /<br />
Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 261.<br />
7 -<br />
-
B Sozialpartner<br />
B.1 Sozialpartner 11 (Tafelbild / Arbeitsblatt)<br />
Sozialpartner<br />
‣ Parteien eines Tarifvertrages<br />
‣ können <strong>Gewerkschaften</strong>, einzelne Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände sein<br />
‣ haben <strong>die</strong> Tariffähigkeit und können Tarifverträge abschließen<br />
Sozialpartner<br />
<strong>Gewerkschaften</strong><br />
(Interessensvertretungen<br />
der Arbeitnehmer)<br />
Tarifvertragsabschluss<br />
Arbeitgeberverbände<br />
(Interessensvertretungen<br />
der Arbeitgeber)<br />
Abbildung 4: Übersicht der Sozialpartner 12<br />
Tariffähigkeit<br />
‣ Befugnis der Sozialpartner zum Abschluss <strong>von</strong> Tarifverträgen<br />
‣ § 2 TVG - Recht einzelner Arbeitgeber, der Arbeitgeberverbände und der<br />
<strong>Gewerkschaften</strong>, Tarifverträge abschließen zu können<br />
Voraussetzungen zur Erlangung der Tariffähigkeit 13<br />
Die Vereinigung muss:<br />
‣ frei (freiwillig) und privatrechtlich,<br />
‣ auf Dauer ausgerichtet,<br />
‣ auf ein bestimmte Ziel ausgerichtet,<br />
‣ körperschaftlich organisiert,<br />
‣ gegnerfrei organisiert,<br />
‣ i.d.R. überbetrieblich tätig,<br />
sein und<br />
‣ über eine gewisse Verbandsmacht verfügen.<br />
10 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg- Lehrerbegleitheft. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 48.<br />
11 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 51.<br />
12 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 130.<br />
13 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 51.<br />
8 -<br />
-
B.2 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsblatt)<br />
9 -<br />
-
10 -<br />
-
11 -<br />
-
B.3 Das Kaufkraftargument (Arbeitsblatt)<br />
12 -<br />
-
13 -<br />
-
14 -<br />
-
B.4 <strong>Gewerkschaften</strong> (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 1)<br />
Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />
Über zwei Drittel der Arbeitnehmer verhandeln über ihre Arbeitsverträge und vor<br />
allem über Lohnanpassungen nicht individuell, sondern überlassen <strong>die</strong>s den<br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden.<br />
Da sich viele Unternehmen ohne Verbandszugehörigkeit zumindest in der Grundlinie<br />
auch an <strong>die</strong>sen Abschlüssen orientieren, ist <strong>die</strong> Breitenwirkung <strong>die</strong>ser Tarifverträge<br />
noch höher.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Beantwortet bitte gemeinsam in eurer Gruppe <strong>die</strong> folgende Frage:<br />
(1) Was sind <strong>Gewerkschaften</strong>? Welche Funktion haben <strong>Gewerkschaften</strong>?<br />
Spielt bitte das Schlichterspiel und beantwortet anschließend nachfolgende Fragen<br />
(neben dem Schlichterspiel stehen euch zur Beantwortung der Fragen auch unten<br />
genannte Hilfsmittel zur Verfügung):<br />
(2) Welche Ziele / Forderungen verfolgen <strong>Gewerkschaften</strong>?<br />
(3) Welche Argumente führen <strong>Gewerkschaften</strong> im Rahmen <strong>von</strong><br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong> an? (Berücksichtigt hierbei insbesondere das<br />
Kaufkraftargument)<br />
Als Hilfsmittel stehen euch folgende Unterlagen und Me<strong>die</strong>n zur Verfügung:<br />
o <strong>Oeconomix</strong>-CD (Bitte auch weitere Aspekte berücksichtigen)<br />
o Arbeitsblätter (<strong>Gewerkschaften</strong>, Kaufkraftargument)<br />
o Schlichter-Spiel<br />
o Internet<br />
o Schulbuch<br />
Bereitet bitte eine Präsentation eurer Gruppenergebnisse vor. Hierfür steht euch ein<br />
Wandplakat zur Verfügung. Eure Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten.<br />
15 -<br />
-
B.5 <strong>Gewerkschaften</strong> (Lösungshilfe)<br />
<strong>Gewerkschaften</strong> 14<br />
<strong>Gewerkschaften</strong> sind organisierte Zusammenschlüsse <strong>von</strong> hauptsächlich<br />
abhängigen Erwerbspersonen mit dem Zweck, wirtschaftliche, soziale und politische<br />
Interessen ihrer Mitglieder in den Arbeitsbeziehungen und im politischen System zur<br />
Geltung zu bringen beziehungsweise durchzusetzen. Dabei ist <strong>die</strong> Mitgliedschaft in<br />
der Regel freiwillig.<br />
Die wichtigsten Ziele / Forderungen der <strong>Gewerkschaften</strong> sind: 15<br />
‣ Einkommenserhöhungen: Arbeitnehmer sollen an der allgemeinen Erhöhung<br />
des Wohlstandes teilhaben. Deshalb werden Einkommenserhöhungen<br />
mindestens in der Höhe der Produktivitätsgewinne angestrebt. Erhöhung der<br />
Lohnquote.<br />
‣ Gleichmäßige und gerechte Einkommensverteilung<br />
‣ Verringerung / Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen den einzelnen<br />
Arbeitnehmergruppen durch Anhebung oder Wegfall der unteren<br />
Lohngruppen, Forderung einer sozialen Komponente bei Lohnerhöhung.<br />
‣ Inflationsausgleich: Preiserhöhungen sollen nicht auf Kosten der Arbeitnehmer<br />
gehen. Deshalb sollen <strong>die</strong> Einkommen um <strong>die</strong> Produktivität plus <strong>die</strong><br />
Inflationsrate steigen.<br />
‣ Umverteilung: Zumindest in guten Jahren wollen <strong>die</strong> <strong>Gewerkschaften</strong><br />
zusätzlich eine Umverteilung <strong>von</strong> „oben“ nach „unten“. Löhne sollen auf<br />
Kosten <strong>von</strong> Kapitaleinkommen steigen und / oder <strong>die</strong> Löhne der<br />
Niedrigver<strong>die</strong>ner sollen stärker angehoben werden. Hohe Lohnzuwächse<br />
sollen zudem „Massenkaufkraft“ stärken und über mehr Nachfrage<br />
Beschäftigung schaffen.<br />
‣ Arbeitszeitverkürzung: Forderungen nach Verbesserung der<br />
Arbeitsbedingungen und Verkürzung der Arbeitszeiten gehören zu den<br />
traditionellen Forderungen. <strong>Gewerkschaften</strong> wollen damit auch Arbeitsplätze<br />
schaffen (Verteilung einer gegebenen Menge an Arbeit auf mehr Köpfe).<br />
‣ Arbeitsplatzsicherung: Sichere Arbeitsplätze in Form <strong>von</strong><br />
Beschäftigungsgarantien sind zwar ein wichtiges Ziel, können aber nicht direkt<br />
in Flächentarifverträgen vereinbart werden, sondern nur in<br />
Firmentarifverträgen.<br />
‣ Rationalisierungsschutz: Beseitigung / Minderung negativer Folgen durch<br />
technische Erneuerungen für <strong>die</strong> Arbeitnehmer.<br />
‣ Humanisierung der Arbeitswelt: Verbesserung der Arbeitsbedingungen.<br />
‣ Hebung des Ausbildungsstands der Arbeitnehmer, z.B. durch Bildungsurlaub.<br />
‣ Verringerung der Arbeitslosigkeit.<br />
14 <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-10.<br />
15 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 131; siehe auch <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />
„Arbeitsmarkt / Verhandlungen“; <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-10.<br />
16 -<br />
-
Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong>: 16<br />
Die <strong>Gewerkschaften</strong> argumentieren nachfrageorientiert:<br />
‣ Auch in schlechten Jahren müssen Löhne steigen, weil damit <strong>die</strong> Kaufkraft der<br />
Beschäftigten erhöht und <strong>die</strong> Nachfrage geschaffen wird, <strong>die</strong> den<br />
Unternehmen ihren Absatz sichert.<br />
‣ Der Staat soll <strong>die</strong>se Politik durch höhere Ausgaben (z.B. in Infrastruktur und<br />
Bildung) unterstützen und so auch für zusätzliche Nachfrage sorgen.<br />
‣ …<br />
Mittel der <strong>Gewerkschaften</strong>: 17<br />
‣ Verlängerung der Schulzeit (erst das neunte, nun das zehnte<br />
Vollzeitschuljahr)<br />
‣ Erhöhung des Jahresurlaubs (Verdoppelung des Jahresurlaubs in den letzten<br />
25 Jahren)<br />
‣ Verknappung der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit (1960 leistete der<br />
westdeutsche Arbeitnehmer im Jahr 2083 Arbeitsstunden, 1998 nur noch<br />
1520 Arbeitsstunden)<br />
‣ Einflussnahme auf <strong>die</strong> Sozialgesetzgebung („Wer krank ist, soll sich leisten<br />
können, zu hause zu bleiben.“)<br />
16 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />
17 Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. neu bearbeitete Auflage. Rinteln 1999, S. 132.<br />
17 -<br />
-
B.6 Arbeitgeberverbände (Arbeitsblatt)<br />
18 -<br />
-
19 -<br />
-
20 -<br />
-
21 -<br />
-
B.7 Arbeitgeberverbände (Arbeitsauftrag für <strong>die</strong> Gruppe 2)<br />
Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände<br />
Über zwei Drittel der Arbeitnehmer verhandeln über ihre Arbeitsverträge und vor<br />
allem über Lohnanpassungen nicht individuell, sondern überlassen <strong>die</strong>s den<br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong> <strong>von</strong> <strong>Gewerkschaften</strong> und Arbeitgeberverbänden.<br />
Da sich viele Unternehmen ohne Verbandszugehörigkeit zumindest in der Grundlinie<br />
auch an <strong>die</strong>sen Abschlüssen orientieren, ist <strong>die</strong> Breitenwirkung <strong>die</strong>ser Tarifverträge<br />
noch höher.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Beantwortet bitte gemeinsam in eurer Gruppe <strong>die</strong> folgende Frage:<br />
(1) Was sind Arbeitgeberverbände? Welche Funktion haben<br />
Arbeitgeberverbände?<br />
Spielt bitte das Schlichterspiel und beantwortet anschließend nachfolgende Fragen<br />
(neben dem Schlichterspiel stehen euch zur Beantwortung der Fragen auch unten<br />
genannte Hilfsmittel zur Verfügung):<br />
(2) Welche Ziele / Forderungen verfolgen Arbeitgeberverbände?<br />
(3) Welche Argumente führen Arbeitgeberverbände im Rahmen <strong>von</strong><br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong> an?<br />
Als Hilfsmittel stehen euch folgende Unterlagen und Me<strong>die</strong>n zur Verfügung:<br />
o <strong>Oeconomix</strong>-CD (Bitte auch weitere Aspekte berücksichtigen)<br />
o Arbeitsblätter (Arbeitgeberverbände, Kaufkraftargument)<br />
o Schlichter-Spiel<br />
o Internet<br />
o Schulbuch<br />
Bereitet bitte eine Präsentation eurer Gruppenergebnis vor. Hierfür steht euch ein<br />
Wandplakat zur Verfügung. Eure Präsentation sollte 15 Minuten nicht überschreiten.<br />
22 -<br />
-
B.8 Arbeitgeberverbände (Lösungshilfe)<br />
Arbeitgeberverbände: 18<br />
Arbeitgeberverbände sind organisierte Zusammenschlüsse einzelner Unternehmen<br />
mit dem Zweck, wirtschaftliche, soziale und politische Interessen ihrer Mitglieder in<br />
den Arbeitsbeziehungen und im politischen System zur Geltung zu bringen<br />
beziehungsweise durchzusetzen. Dabei ist <strong>die</strong> Mitgliedschaft freiwillig.<br />
Die wichtigsten Ziele / Forderungen der Arbeitgeberverbände sind: 19<br />
‣ Kostensenkung: Für Arbeitgeber sind Löhne vor allem Kosten. Je niedriger sie<br />
sind, umso niedriger können sie <strong>die</strong> Preise ihrer Produkte halten und umso<br />
mehr können sie verkaufen. Arbeitgeber wollen deshalb möglichst niedrige<br />
Löhne.<br />
‣ Arbeitszeitverlängerung: Die Arbeitszeiten in Deutschland sind im<br />
internationalen Vergleich niedrig. Die teuren Maschinen könnten bei längeren<br />
Arbeitszeiten besser ausgelastet werden. Deshalb streben einige<br />
Unternehmen eine Verlängerung der Arbeitszeit an.<br />
‣ Arbeitszeitflexibilisierung: Die Auftragslage ist nicht immer gleich. Deshalb<br />
wollen <strong>die</strong> Unternehmer <strong>die</strong> Arbeitskräfte flexibel abrufen können. Das geht<br />
über Zeitkonten. Es wird z.B. eine Jahresarbeitszeit vereinbart, <strong>die</strong> ein<br />
Unternehmen flexibel (z.B. durch Wochenarbeitszeiten zwischen 30 und 45<br />
Stunden) nutzen kann. Damit werden teure Überstundenzuschläge gespart.<br />
‣ Ausdifferenzierte Lohnstruktur: Unternehmen müssen Leistung belohnen<br />
können. Deshalb sind Unternehmen an Löhnen interessiert, <strong>die</strong> nach den<br />
unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz möglichst genau<br />
differenziert werden können.<br />
‣ Obergrenze Produktivität: Normalerweise sind Unternehmen bereit, <strong>die</strong><br />
Produktivitätsgewinne als Lohnerhöhungen weiterzugeben. Allerdings ist das<br />
eine absolute Obergrenze, weil ein Teil der Produktivitätsgewinne zur<br />
Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit auch in sinkenden Preisen an <strong>die</strong> Kunden<br />
weitergegeben werden muss.<br />
Argumente der Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände: 20<br />
Die Arbeitgeber argumentieren angebotsorientiert und betonen <strong>die</strong> negativen<br />
Wirkungen der Kostenbelastungen durch höhere Löhne.<br />
‣ Je höher <strong>die</strong> Arbeitskosten steigen, umso weniger Arbeitskräfte können<br />
tendenziell beschäftigt werden, weil <strong>die</strong> Unternehmen teurer werden müssen<br />
und damit Nachteile gegenüber Konkurrenten vor allem aus dem Ausland<br />
haben.<br />
‣ Im Gegensatz zu den <strong>Gewerkschaften</strong> lehnen <strong>die</strong> Arbeitgeber auch einen<br />
Inflationsausgleich ab, nicht nur weil <strong>die</strong>s <strong>die</strong> Kosten weiter erhöhen würde,<br />
sondern vor allem, weil <strong>die</strong>s eine Lohn-Preis-Spirale anstoßen würde, <strong>die</strong><br />
durch ständig steigende Preise zu Inflation führt.<br />
18 <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-13.<br />
19 Siehe <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“; <strong>Oeconomix</strong>-CD: Arbeitsblatt 2-13.<br />
20 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />
23 -<br />
-
Bei schlechter Beschäftigungs- oder schwieriger Wettbewerbslage fordern<br />
Arbeitgeber Lohnzurückhaltung (Lohnerhöhung unterhalb des<br />
Produktivitätswachstums), weil das <strong>die</strong> Sicherung oder Schaffung <strong>von</strong> Arbeitsplätzen<br />
erleichtert.<br />
24 -<br />
-
C <strong>Tarifverhandlungen</strong><br />
C.1 <strong>Tarifverhandlungen</strong> (Tafelbild / Arbeitsblatt)<br />
Bei <strong>Tarifverhandlungen</strong> geht es nicht nur um Löhne, sondern um eine Vielzahl <strong>von</strong><br />
Themen: 21<br />
• Arbeitszeiten, Arbeitszeitflexibilisierungen und Urlaubsregelungen,<br />
• Härtefallklauseln, durch <strong>die</strong> Unternehmen in einer schwierigen Situation vom<br />
Tarifvertrag nach unten abweichen können,<br />
• Vereinbarungen über Entlohnungssysteme,<br />
• Laufzeit des Tarifvertrags.<br />
Verlauf <strong>von</strong> <strong>Tarifverhandlungen</strong> 22<br />
1. Verhandlung<br />
2. Eskalation<br />
21 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />
22 <strong>Oeconomix</strong>-CD „Arbeitsmarkt / Verhandlungen“.<br />
25 -<br />
-
26 -<br />
-
Alternative Darstellung:<br />
Von der Tarifverhandlung zum neuen Tarifvertrag<br />
Kündigung des Tarifvertrages<br />
Gewerkschaft<br />
Übermittlung der<br />
Forderungen<br />
an Arbeitgeberverband<br />
Beginn der<br />
<strong>Tarifverhandlungen</strong><br />
Sozialpartner<br />
Friedenspflicht<br />
endet 4 Wochen nach Ablauf<br />
des Tarifvertrages<br />
Verhandlungsfortsetzu<br />
ng, Warnstreiks<br />
erfolgreich<br />
scheitert<br />
ggf. Schlichtungsverfahren<br />
erfolgreich<br />
erfolgreich<br />
neuer<br />
Tarifvertrag<br />
Urabstimmung<br />
über Streik<br />
scheitert<br />
Streik<br />
Aussperrung<br />
Gegenmaßnahme Arbeitgeber<br />
Neuverhandlung<br />
scheitert<br />
Urabstimmung<br />
über Ergebnis<br />
Streikende<br />
erfolgreich<br />
27 -<br />
-
Abbildung 5: Möglicher Verlauf einer Tarifverhandlung 23<br />
C.2 Arbeitsauftrag – Tarifverhandlung (Simulation / <strong>Rolle</strong>nspiel)<br />
Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />
Die Arbeitnehmer der Verkehrs AG möchten einen neuen Tarifvertrag, der sie an der<br />
wirtschaftlichen Situation des Unternehmens beteiligt.<br />
Sie gehören der Gewerkschaft an und sollen nun stellvertretend für <strong>die</strong> Arbeitnehmer<br />
in <strong>die</strong> Tarifverhandlung mit den Arbeitgebern / Arbeitgeberverband treten.<br />
Halten Sie sich bitte bei Ihrem Vorgehen an den Verlauf <strong>von</strong> Tarifsverhandlungen.<br />
(1) Erstellen Sie zunächst eine Liste mit Forderungen, <strong>die</strong> Sie gerne durchsetzen<br />
möchten und überreichen Sie <strong>die</strong>se dem Arbeitgeberverband.<br />
(2) Sammeln Sie gute Argumente, <strong>die</strong> Ihre Forderungen stützen.<br />
(3) Treten Sie nun mit den Arbeitgeberverband in <strong>die</strong> Tarifverhandlung und<br />
versuchen Sie mit den Vertretern eine beidseitige Einigung zu finden.<br />
Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />
Die Arbeitnehmer der Verkehrs AG möchten einen neuen Tarifvertrag, der sie an der<br />
wirtschaftlichen Situation des Unternehmens beteiligt.<br />
Die Gewerkschaftsvertreter werden in Kürze Ihre Forderungen bei Ihnen einreichen.<br />
Halten Sie sich bitte bei Ihrem Vorgehen an den Verlauf <strong>von</strong> Tarifsverhandlungen.<br />
(1) Verschaffen Sie sich bitte im Vorfeld einen Überblick über <strong>die</strong> aktuelle Situation<br />
des Unternehmens und überlegen Sie, inwiefern Sie bereit wären, auf evt.<br />
Forderungen einzugehen.<br />
(2) Nehmen Sie <strong>die</strong> Forderungen der Gewerkschaft entgegen und schätzen Sie <strong>die</strong><br />
Forderungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab.<br />
23 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 58; vgl. Kühn, G. /<br />
Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002, S. 259.<br />
28 -<br />
-
(3) Treten Sie nun mit der Gewerkschaft in <strong>die</strong> Tarifverhandlung und versuchen Sie<br />
mit den Vertretern eine beidseitige Einigung zu finden.<br />
29 -<br />
-
C.3 Inflationsrate in Deutschland 1975 - 2006 24 (Information)<br />
24 IHK NRW: Inflationsrate, online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/volkswirtschaft_statistik/bindata/<br />
Inflationsrate_Deutschland.pdf (Stand: 26.0.2007).<br />
30 -<br />
-
31 -<br />
-
C.4 Mitarbeiterentwicklung 2001 – 2006 (Information)<br />
Arbeitnehmerzahlen 2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />
Arbeitnehmer<br />
Beamte<br />
Mitarbeiter insgesamt<br />
75664 73597 710441 69546 70326 65989<br />
3121 4199 4226 4565 4978 4598<br />
78785 77796 714667 74111 75304 70587<br />
Auszubildende<br />
809 826 835 817 989 702<br />
Beschäftigte<br />
insgesamt 79594 78622 715502 74928 76293 71289<br />
Personalaufwand<br />
(Ausgaben in Mio. €)<br />
2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />
4.987 4.025 4.321 5.004 3.387 2.487<br />
32 -<br />
-
C.5 Unternehmensentwicklung 2001 – 2006 (Information)<br />
Wachstumsraten<br />
im<br />
Personenverkehr<br />
in %<br />
Schienenpersonenv<br />
erkehr<br />
öffentlicher<br />
Straßenpersonenve<br />
rkehr<br />
2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />
+ 3,7 + 2,3 + 0,5 - 4,2 - 6,5 - 2,5<br />
+ 2,1 + 0,4 + 0,3 + 0,7 + 0,5 - 0,1<br />
Wesentliche 2006 2005 2004 2003 2002 2001<br />
Kennzahlen in<br />
Mio. €<br />
Umsatz 9.016 7.517 7.189 8.468 5.606 4.717<br />
Ergebnis vor<br />
Ertragssteuern<br />
467 147 112 -40 -131 -123<br />
Jahresergebnis 504 183 84 -74 -140 -122<br />
Langfristige<br />
Vermögenswerte<br />
Kurzfristige<br />
Vermögenswerte<br />
13.008 12.872 11.569 10.565 9.987 8.550<br />
1.524 1.258 1.023 945 897 964<br />
Bilanzsumme 14.532 14.130 13.904 14.594 13.807 12.589<br />
Eigenkapital 2.764 2.303 1.586 1.523 1.712 2.531<br />
Finanzschulden 5.964 5.992 4.833 4.867 4.798 4.568<br />
Ergebnis je Aktie<br />
Angaben in € pro<br />
Aktie<br />
1,16 0,41 0,11 -0,44 -0,35 -0,29<br />
33 -<br />
-
C.6 Streik und Aussperrung (Arbeitsaufträge für <strong>die</strong> Gruppen)<br />
Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />
Die Arbeitnehmer möchten streiken.<br />
Arbeitet bitte in eurer Gruppe folgende Fragestellungen heraus:<br />
(1) Was ist ein Streik?<br />
(2) Welche Voraussetzungen muss ein rechtsmäßiger Streik erfüllen?<br />
(3) Wie ist weiter vorzugehen?<br />
Stellt eure Arbeitsergebnisse auf einem Wandplakat dar!<br />
Mögliche Hilfemittel:<br />
o <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />
o Internet<br />
o Informationsblätter<br />
o Schulbuch<br />
Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />
Der Arbeitgeber möchte <strong>die</strong> streikenden Mitarbeiter aussperren.<br />
Arbeitet bitte in eurer Gruppe folgende Fragestellungen heraus:<br />
(1) Was ist unter einer Aussperrung zu verstehen?<br />
(2) Welche finanziellen und rechtlichen Folgen hat eine Aussperrung für <strong>die</strong><br />
Arbeitnehmer?<br />
Stellt eure Arbeitsergebnisse auf einem Wandplakat dar!<br />
Mögliche Hilfemittel:<br />
o <strong>Oeconomix</strong>-CD<br />
o Internet<br />
o Informationsblätter<br />
o Schulbuch<br />
34 -<br />
-
C.7 Streik und Aussperrung (Lösungshilfe)<br />
<strong>Gewerkschaften</strong> – Streik<br />
Streik: 25<br />
‣ Kampfmittel der Arbeitnehmer.<br />
‣ kollektive Arbeitseinstellung oder Vorenthaltung der Arbeitskraft mehrerer<br />
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,<br />
‣ mit dem Ziel, nach der Durchsetzung bestimmter Forderungen (z.B. Ausgleich für<br />
Produktivitätszuwachs, Inflationsausgleich, Umverteilungsmaßnahmen zu Gunsten<br />
der Arbeitnehmer) <strong>die</strong> Arbeit wieder aufzunehmen.<br />
‣ Arbeitsverhältnisse bleiben auch während des Streiks erhalten.<br />
‣ Streikmonopol der <strong>Gewerkschaften</strong>.<br />
5 Voraussetzungen der Rechtsmäßigkeit eines Streiks: 26<br />
1. Der Streik muss <strong>von</strong> einer Gewerkschaft ausgerufen worden sein, ansonsten ist der<br />
Streik rechtswidrig.<br />
2. Die angestrebten Änderungen der Arbeitsbedingungen müssen durch den<br />
Tarifvertrag regelbar sein.<br />
3. Die Gewerkschaft darf nicht der Friedenspflicht eines noch laufenden Tarifvertrages<br />
unterliegen.<br />
4. Die Gewerkschaft muss sich an das durch ihre Satzung vorgeschriebene Verfahren<br />
gehalten haben, d.h. in der Regel müssen mind. 75% der Mitglieder für den Streik<br />
gestimmt haben.<br />
5. Der Streik muss dem angestrebten Ziel angemessen sein. Die<br />
Verhandlungsmöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein.<br />
Arbeitgeber – Aussperrung<br />
Aussperrung: 27<br />
‣ Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber.<br />
‣ kein Auflösen der Arbeitsverhältnisse, sondern lediglich Suspen<strong>die</strong>rung bis zur<br />
Beendigung des Arbeitskampfes.<br />
‣ Arbeitnehmer werden <strong>von</strong> den Arbeitgebern <strong>von</strong> ihrem Arbeitsplatz ausgeschlossen<br />
und erhalten somit keine Lohnfortzahlungen.<br />
‣ Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (z.B. keine Arbeitsleistung, kein<br />
Lohn oder Gehalt) ruhen somit bis zur Beendigung des Arbeitskampfes.<br />
25 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 135; vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und<br />
Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 57f.<br />
26 Vgl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 56.<br />
27 Vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 136; gl. Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und<br />
Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin 2002, S. 57f.<br />
35 -<br />
-
‣ Berechtigung umstritten, nach überwiegender Rechtsmeinung aber als das legale<br />
Gegenmittel der Unternehmer gegen <strong>die</strong> kollektive Arbeitsniederlegung.<br />
‣ Die Grenze für den Umfang der Aussperrung liegt im Grundsatz der<br />
Verhältnismäßigkeit (oberstes Arbeitsgericht). Für den Umfang einer Aussperrung ist<br />
der Umfang des vorausgegangenen Streiks (Angriffsstreiks) maßgebend.<br />
36 -<br />
-
C.8 Mögliche Argumente gegen eine Aussperrung (Arbeitsauftrag<br />
Gruppe 1)<br />
Gruppe 1 – Gewerkschaft<br />
Bereitet euch bitte auf das anstehende Streitgespräch vor.<br />
Sammelt hierfür in eurer Gruppe mögliche Argumente, <strong>die</strong> gegen eine Aussperrung<br />
der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sprechen.<br />
Stellt nach dem Streitgespräch bitte eure Argumente auf einem Wandplakat<br />
zusammen.<br />
Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong> GEGEN eine Aussperrung<br />
37 -<br />
-
C.9 Mögliche Argumente für eine Aussperrung (Arbeitsauftrag<br />
Gruppe 2)<br />
Gruppe 2 – Arbeitgeber / Arbeitgeberverband<br />
Bereitet euch bitte auf das anstehende Streitgespräch vor.<br />
Sammelt hierfür in eurer Gruppe mögliche Argumente, <strong>die</strong> für eine Aussperrung der<br />
Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber sprechen.<br />
Stellt nach dem Streitgespräch bitte eure Argumente auf einem Wandplakat<br />
zusammen.<br />
Argumente der Arbeitgeber / Arbeitgeberverbände FÜR eine Aussperrung<br />
38 -<br />
-
C.10 Mögliche Argumente für bzw. gegen eine Aussperrung<br />
(Lösungshilfe / Arbeitsblatt)<br />
Argumente der <strong>Gewerkschaften</strong><br />
gegen eine Aussperrung<br />
Finanzielle Abhängigkeit der Arbeitnehmer:<br />
Arbeitgeber sind finanziell besser gestellt und<br />
daher in einer stärkeren Verhandlungsposition.<br />
Die Arbeitgeber verfügen über Produktionsmittel,<br />
während <strong>die</strong> Arbeitnehmer nur über ihre<br />
Arbeitskraft verfügen. D.h. <strong>die</strong> Arbeitnehmer sind<br />
zur Erzielung ihrer Einkünfte und zur Sicherung<br />
ihres Lebensstandards auf ihre Arbeit<br />
angewiesen.<br />
Streik ist ohne finanzielle Mittel nicht<br />
möglich: Insbesondere kleinere <strong>Gewerkschaften</strong><br />
können eine längere Aussperrung finanziell nicht<br />
durchhalten. Bei einer länger andauernden<br />
Aussperrung werden <strong>die</strong> finanziellen Mittel der<br />
<strong>Gewerkschaften</strong> aufgebraucht und <strong>die</strong>se<br />
gezwungen, <strong>die</strong> Tarifvorschläge der Arbeitgeber /<br />
Arbeitgeberverbände anzunehmen. Das<br />
Streikrecht wird dadurch zerstört, weil Streiks<br />
ohne finanzielle Mittel nicht mehr möglich sind.<br />
Arbeitnehmer haben nur den Streik als<br />
Kampfmittel: Die Arbeitgeber /<br />
Arbeitgeberverbände verfügen über mehr<br />
tarifpolitische Kampfmittel als <strong>die</strong><br />
<strong>Gewerkschaften</strong>. Letztere sind auf den Streik zur<br />
Durchsetzung ihrer Forderungen angewiesen.<br />
Die Aussperrung führt zu einem Übergewicht / zu<br />
einer Übermacht der Arbeitgeber, <strong>die</strong> nur durch<br />
ein Verbot der Aussperrung beseitig werden<br />
kann.<br />
Finanzielle Einbußen der Arbeitnehmer: Für<br />
<strong>die</strong> Arbeitnehmer ist eine Aussperrung mit einer<br />
wirtschaftlichen und vor allem finanziellen<br />
Belastung verbunden. Die <strong>Gewerkschaften</strong><br />
können ihre Lohn- und Gehaltseinbußen nicht<br />
ausgleichen. Die Arbeitgeber dagegen haben<br />
genug finanzielle Mittel und Möglichkeiten durch<br />
andere Einkünfte wie z.B. Zins, Miete, Pacht,<br />
ihren Lebensstandard aufrecht zu erhalten.<br />
Unvereinbarkeit der Aussperrung mit den<br />
sozialen Prinzipien der Sozialen<br />
Marktwirtschaft: Eine Aussperrung steht im<br />
Widerspruch zur Würde des Menschen (Recht<br />
auf Arbeit) und zu den sozialstaatlichen<br />
Prinzipien des GG.<br />
Aussperrung – rechtswidrig: In anderen<br />
westlichen Demokratien gilt eine Aussperrung als<br />
rechtswidrig und wird nicht praktiziert.<br />
Argumente der Arbeitgeber /<br />
Arbeitgeberverbände<br />
für eine Aussperrung<br />
Waffengleichheit: Nur <strong>die</strong> mögliche<br />
Aussperrung stellt ein<br />
Verhandlungsgleichgewicht der Sozialpartner<br />
her.<br />
Verkürzung des Arbeitskampfes durch <strong>die</strong><br />
Aussperrung und Verhinderung <strong>von</strong> weiteren<br />
betriebs- und gesamtwirtschaftlichen<br />
Produktionsausfällen, <strong>die</strong> letztlich alle<br />
Staatsbürger treffen.<br />
Ohne Aussperrung Zwang zur Annahme der<br />
Forderungen der <strong>Gewerkschaften</strong>: Ohne <strong>die</strong><br />
Möglichkeit einer Aussperrung sind <strong>die</strong><br />
Arbeitgeber zur Annahme ungerechtfertigter<br />
gewerkschaftlicher Forderungen gezwungen.<br />
Erforderlich zur Verteidigung des<br />
Privateigentums.<br />
Vereinbarkeit der Aussperrung mit den<br />
sozialen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft:<br />
Die Soziale Marktwirtschaft und das<br />
GG sehen den Streik und auch <strong>die</strong> Aussperrung<br />
als Kampfmittel der Sozialpartner (Tarifparteien)<br />
zur Durchsetzung ihrer Forderungen vor.<br />
Aussperrung – anerkannt: In vergleichbaren<br />
westlichen Demokratien sind Aussperrungen<br />
rechtlich anerkannt.<br />
39 -<br />
-
Tabelle 2: mögliche Argumente für / gegen eine Aussperrung 28<br />
28 vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. Lösungsheft für Lehrkräfte. 3. Auflage. Rinteln 1999, S. 49f.<br />
40 -<br />
-
C.11 Schlichtung (Tafelbild)<br />
Schlichtungswesen: 29<br />
In Deutschland werden heute Streiks meist erst dann eingeleitet, wenn<br />
vorausgegangene Schlichtungsverfahren ergebnislos verlaufen sind.<br />
Das Schlichtungswesen hat somit <strong>die</strong> Aufgabe, zur Verhinderung <strong>von</strong> Streiks<br />
beizutragen, falls <strong>die</strong> <strong>Tarifverhandlungen</strong> gescheitert sind.<br />
Es werden folgende Schlichtungsverfahren unterschieden:<br />
(1) private / vereinbarte Schlichtungsverfahren: wird <strong>von</strong> Schlichtungsstellen<br />
durchgeführt, deren Besetzung im Tarifvertrag festgelegt ist,<br />
(2) behördliche Schlichtungsverfahren: kann <strong>von</strong> den Tarifparteien dann<br />
beantragt werden, wenn das private Schlichtungsverfahren nicht zur Einigung<br />
führte. Durchführung durch einen Landesschlichter (= Personen, <strong>die</strong> vom<br />
Landesarbeitsministerium ständig mit <strong>die</strong>ser Aufgabe betraut sind).<br />
Die vereinbarten Schlichtungsstellen können im Einverständnis mit den Tarifparteien<br />
beschließen, <strong>die</strong> Entscheidung dem Landesschlichtungsausschuss (bestehend aus<br />
Landesschlichter oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden und aus Beisitzern der<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl) zu übertragen.<br />
Ein Schiedsspruch hat nur dann bindende Wirkung unter den Tarifparteien,<br />
‣ wenn <strong>die</strong> Tarifparteien vor seiner Entscheidungsfällung seine Annahme<br />
vereinbart haben oder<br />
‣ wenn beide Tarifparteien nach Verkündigung seine Annahme erklären.<br />
29 vgl. Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und<br />
Außenhandel. Ausgabe für Baden- Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999, S. 136.<br />
41 -<br />
-
D verwendete und weiterführende Literatur<br />
Schulbücher<br />
Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/<br />
Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden-<br />
Württemberg. 4. Auflage. Rinteln 1999.<br />
Hartmann, G./ Härter, F.: Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute/<br />
Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. Ausgabe für Baden-<br />
Württemberg. Lösungsheft für Lehrkräfte. 3. Auflage. Rinteln 1999.<br />
Kaiser, F.-J. (Hrsg.): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Auflage, Berlin<br />
2002.<br />
Kühn, G. / Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und<br />
Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002.<br />
Internetquellen<br />
IHK NRW: Inflationsrate, online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/<br />
volkswirtschaft_statistik/bindata/Inflationsrate_Deutschland.pdf (Stand: 26.0.2007).<br />
Juris GmbH (2006): Tarifvertragsgesetz (TVG), online erhältlich unter:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tvg/gesamt.pdf (Stand: 26.07.2007).<br />
42 -<br />
-