Erste-Hilfe-Skript - Allgemeine Sanitätshilfe e.V.
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eines Patienten sind jedoch zumutbar und müssen vom Helfer in Kauf<br />
genommen werden.<br />
Die leider oft angeführten Ausreden „kein Blut sehen zu können“, Angst vor<br />
einem „fingierten Unfall“ oder einer „HIV-Infektion“ zu haben sind – Fälle mit<br />
klar ersichtlicher Eigengefährdung ausgenommen – keine Gründe, sich der<br />
Hilfspflicht zu entziehen.<br />
„...Verletzung anderer wichtiger Pflichten...“:<br />
Hat ein am Notfallort Anwesender kleine Kinder oder hilfsbedürftige Personen<br />
zu betreuen und zu beaufsichtigen, so darf er aufgrund des Notfallgeschehens<br />
diese Aufsichtspflicht nicht aufgeben oder grob vernachlässigen.<br />
Auch hier gelten natürlich die Regeln der Verhältnismäßigkeit. So darf<br />
beispielsweise eine Mutter, die Ihr Kind von der Schule abholen muss, nicht<br />
einfach am Notfallort vorbeifahren "weil sonst das Kind alleine vor der Schule<br />
steht“. Ereignet sich der Unfall jedoch auf der Autobahn, und könnte z.B. ein<br />
Kleinkind ohne Aufsicht auf die Straße laufen, so darf die Mutter ihre<br />
Sorgfaltspflicht natürlich nicht vernachlässigen.<br />
Auch wenn eine oder mehrere der genannten Ausnahmesituationen vorliegen,<br />
dürfen Sie sich nicht einfach tatenlos vom Notfallort entfernen, sondern<br />
müssen anderweitig geeignete <strong>Hilfe</strong> leisten.<br />
So können Sie z.B. einen Notruf absetzen, Verbandsmittel und Decken<br />
bereitstellen, Verletzte betreuen, die Unfallstelle mit Ihrem Warndreieck<br />
absichern, und vieles mehr.<br />
Übrigens:<br />
Die am häufigsten gehörte Ausrede lautet: "Der <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs ist schon so<br />
lange her – ich weiß gar nicht mehr wie ich helfen kann...“, gefolgt von „Ich<br />
hatte Angst, etwas falsch zu machen“.<br />
Die Kenntnisse der lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind Bestandteil Ihrer<br />
Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Besitzen Sie diese Fähigkeit<br />
nicht mehr, müssen Sie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen.<br />
Schließlich können Sie auch nicht sagen:<br />
„Die Fahrschule ist schon so lange her – ich wusste nicht mehr, dass ich bei<br />
Rotlicht anhalten muss...“<br />
Was, wenn ich etwas falsch mache?<br />
Viele Ersthelfer können sich nur deshalb nicht überwinden, am Notfallort aktiv<br />
zu werden, weil sie befürchten, dass sie Fehler machen könnten. Diese Sorge<br />
ist jedoch unbegründet: vom Ersthelfer wird lediglich erwartet, nach seinem<br />
gesunden Menschenverstand und seinen im <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs erworbenen<br />
Kenntnissen nach zu handeln.<br />
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www.notfallmedizin.de