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Erste-Hilfe-Skript - Allgemeine Sanitätshilfe e.V.

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eines Patienten sind jedoch zumutbar und müssen vom Helfer in Kauf<br />

genommen werden.<br />

Die leider oft angeführten Ausreden „kein Blut sehen zu können“, Angst vor<br />

einem „fingierten Unfall“ oder einer „HIV-Infektion“ zu haben sind – Fälle mit<br />

klar ersichtlicher Eigengefährdung ausgenommen – keine Gründe, sich der<br />

Hilfspflicht zu entziehen.<br />

„...Verletzung anderer wichtiger Pflichten...“:<br />

Hat ein am Notfallort Anwesender kleine Kinder oder hilfsbedürftige Personen<br />

zu betreuen und zu beaufsichtigen, so darf er aufgrund des Notfallgeschehens<br />

diese Aufsichtspflicht nicht aufgeben oder grob vernachlässigen.<br />

Auch hier gelten natürlich die Regeln der Verhältnismäßigkeit. So darf<br />

beispielsweise eine Mutter, die Ihr Kind von der Schule abholen muss, nicht<br />

einfach am Notfallort vorbeifahren "weil sonst das Kind alleine vor der Schule<br />

steht“. Ereignet sich der Unfall jedoch auf der Autobahn, und könnte z.B. ein<br />

Kleinkind ohne Aufsicht auf die Straße laufen, so darf die Mutter ihre<br />

Sorgfaltspflicht natürlich nicht vernachlässigen.<br />

Auch wenn eine oder mehrere der genannten Ausnahmesituationen vorliegen,<br />

dürfen Sie sich nicht einfach tatenlos vom Notfallort entfernen, sondern<br />

müssen anderweitig geeignete <strong>Hilfe</strong> leisten.<br />

So können Sie z.B. einen Notruf absetzen, Verbandsmittel und Decken<br />

bereitstellen, Verletzte betreuen, die Unfallstelle mit Ihrem Warndreieck<br />

absichern, und vieles mehr.<br />

Übrigens:<br />

Die am häufigsten gehörte Ausrede lautet: "Der <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs ist schon so<br />

lange her – ich weiß gar nicht mehr wie ich helfen kann...“, gefolgt von „Ich<br />

hatte Angst, etwas falsch zu machen“.<br />

Die Kenntnisse der lebensrettenden Sofortmaßnahmen sind Bestandteil Ihrer<br />

Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Besitzen Sie diese Fähigkeit<br />

nicht mehr, müssen Sie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen.<br />

Schließlich können Sie auch nicht sagen:<br />

„Die Fahrschule ist schon so lange her – ich wusste nicht mehr, dass ich bei<br />

Rotlicht anhalten muss...“<br />

Was, wenn ich etwas falsch mache?<br />

Viele Ersthelfer können sich nur deshalb nicht überwinden, am Notfallort aktiv<br />

zu werden, weil sie befürchten, dass sie Fehler machen könnten. Diese Sorge<br />

ist jedoch unbegründet: vom Ersthelfer wird lediglich erwartet, nach seinem<br />

gesunden Menschenverstand und seinen im <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Kurs erworbenen<br />

Kenntnissen nach zu handeln.<br />

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www.notfallmedizin.de

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