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Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers

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- Hauptzollämter - Zollämter<br />

Umfang des deutschen Zollgebietes: deutsches Hoheitsgebiet <strong>in</strong> den Grenzen von 1937<br />

(also auch <strong>die</strong> DDR), dazu <strong>die</strong> Zollanschlüsse (Kle<strong>in</strong>es Walsertal und Hungholz) und<br />

<strong>die</strong> Zollabfertigungsplätze auf fremdem Staatsgebiet ohne <strong>die</strong> Zollausschlüsse (Gebiete<br />

östlich der Oder-Neiße-Grenze) und <strong>die</strong> Zollfreigebiete (Helgoland, Freihäfen).<br />

Jeglicher grenzüberschreitender Warenverkehr wird statistisch erfaßt und e<strong>in</strong>em<br />

Besteuerungsverfahren unterworfen. Das gilt auch für Waren im<br />

<strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Verkehr der EG. Dabei ist zunächst jedes Gut Zollgut, das<br />

unter bestimmten Bed<strong>in</strong>gungen zu zollfreiem Freigut deklariert werden kann. Nach<br />

dem Zollstraßenzwang dürfen Waren nur auf bestimmten Land- und Wasserwegen<br />

oder über Zollflughäfen e<strong>in</strong>- oder ausgeführt werden, und zwar nur während der<br />

Öffnungszeiten der Zollstellen. Nach der Gestellungspflicht müssen Waren im<br />

Normalfall <strong>in</strong>nerhalb der Öffnungszeiten der Zollstelle an deren Amtsplatz zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

An <strong>die</strong> Gestellung schließt sich meistens - ggf. nach e<strong>in</strong>er zwischenzeitlichen<br />

Verwahrung - <strong>die</strong> Zollbehandlung an. Spätestens 15 Tage nach der Gestellung ist e<strong>in</strong><br />

Zollantrag zu stellen (h<strong>in</strong>sichtlich der gewünschten Art des Verzollungsverfahrens). In<br />

der Zollanmeldung s<strong>in</strong>d Menge, Beschaffenheit und Qualität der Ware,<br />

Präferenzberechtigung, Ursprung, Rechnungspreis und Kosten anzugeben, ebenso <strong>die</strong><br />

Tarifstelle des Zolltarifs. Fremdwährungsbeträge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> DM umzurechnen.<br />

(Erleichterungen durch Sammelzollanmeldungen s<strong>in</strong>d möglich.)<br />

Die Zollverwaltung kann e<strong>in</strong>e Beschau der Ware vornehmen. Nämlichkeitssicherung<br />

(Verplombungen, Versiegelungen, Muster, usw.) s<strong>in</strong>d erforderlich, wenn <strong>die</strong> Waren<br />

z.B. im Rahmen e<strong>in</strong>es Veredelung-Imports nochmals identiflziert werden müssen.<br />

Durch Verschlußanerkenntnisse kann der Nachweis dafür erbracht werden, daß<br />

Fahrzeuge und Behälter bis auf weiteres zollsicher s<strong>in</strong>d. Im Zollbefund werden <strong>in</strong> der<br />

Regel <strong>die</strong> Zollbehandlung und das Ergebnis der dabei angestellten Ermittlungen<br />

beurkundet. (Zollwert, Zollsatz, Tarifstelle, usw.) Folgende Zollsätze s<strong>in</strong>d zu<br />

unterscheiden:

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