Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers
Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers
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Vere<strong>in</strong> zur Förderung der wissenschaftlichen Weiterbildung<br />
an der Universität-Gesamthochschule Siegen<br />
Zolltarifposition fällt. Darüberh<strong>in</strong>aus kann das Zollverfahren<br />
vere<strong>in</strong>facht werden durch e<strong>in</strong>e "Zollbehandlung ohne Abfertigung",<br />
bei dem <strong>die</strong> Zollämter <strong>die</strong> Waren nicht mehr unter Beschau nehmen, wenn<br />
<strong>die</strong> Waren so e<strong>in</strong>deutig beschaffen s<strong>in</strong>d, daß sie aufgrund schriftlicher<br />
Unterlagen zutreffend tarifiert und bewertet werden können. Hierzu muß e<strong>in</strong><br />
Antrag auf Gestellungsbefreiung formlos beim Zollamt gestellt werden.<br />
Darüberh<strong>in</strong>aus gibt es auf Antrag e<strong>in</strong>e Sammelzollanmeldung.<br />
Den Zollämtern obliegen auch Aufgaben der außenhandelsstatistischen Erfassung<br />
sowie <strong>die</strong> Kontrolle der Verbote und Beschränkungen bestimmter Ausfuhren,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> menschliche Gesundheit gefährden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Pflanzen- und<br />
Tierwelt bee<strong>in</strong>trächtigen, usw. Wichtig für <strong>die</strong> Ausfuhren s<strong>in</strong>d <strong>die</strong> Zolltarife<br />
anderer Staaten, <strong>die</strong> z.T. erheblich <strong>die</strong> Exporte beh<strong>in</strong>dern können,<br />
<strong>in</strong>sbesondere dann, wenn der Exporteur nicht e<strong>in</strong>em Präferenzland angehört.<br />
Insbesondere s<strong>in</strong>d hierbei auch <strong>die</strong> E<strong>in</strong>fuhrnebenabgaben zu beachten, <strong>die</strong><br />
<strong>in</strong>ländischen Steuern entsprechen oder <strong>die</strong> Bearbeitungsgebühren darstellen.<br />
Zusätzlich wirken oft Markierungsvorschriften, z.B. "Made <strong>in</strong> Germany".<br />
A<br />
Steuerrecht<br />
1 und<br />
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, <strong>die</strong> im Erhebungsgebiet hergestellt<br />
werden, entsteht <strong>die</strong> Steuerschuld <strong>in</strong> der Regel dann, wenn <strong>die</strong> Waren aus<br />
dem Herstellungbetrieb entfernt oder zum Verbrauch <strong>in</strong> <strong>die</strong>sem Betrieb<br />
verwendet werden. Sie unterliegen dann e<strong>in</strong>er Verbrauchssteuer. Waren, <strong>die</strong><br />
e<strong>in</strong>er Verbrauchsteuer unterliegen, können grundsätzlich steuerfrei ausgeführt<br />
werden.<br />
Die Mehrwertsteuer ist e<strong>in</strong>e Verbrauchsteuer, <strong>die</strong> endgültig beim<br />
Letztverbraucher wirksam wird, da <strong>die</strong> Unternehmen von ihren<br />
Steuerschulden <strong>die</strong> Vorsteuern abziehen können, d. h. <strong>die</strong> Steuerbeträge, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> Vorlieferanten schon entrichtet haben. Dazu gehört auch <strong>die</strong><br />
E<strong>in</strong>fuhrumsatzsteuer. Die E<strong>in</strong>fuhrumsatzsteuer wird bei der E<strong>in</strong>fuhr von<br />
Waren <strong>in</strong> das deutsche Zollgebiet erhoben, um Wettbewerbsunterschiede<br />
zwischen <strong>in</strong>- und ausländischen Erzeugnissen zu vermeiden. Es gelten <strong>die</strong><br />
gleichen Steuersätze wie bei der Mehrwertsteuer. Durch <strong>die</strong><br />
Inanspruchnahme von Zahlungsaufschub kann der Nachteil der<br />
Vorf<strong>in</strong>anzierung der E<strong>in</strong>fuhrumsatzsteuer vermieden werden. Auch zollfreie<br />
Waren unterliegen der Zollbehandlung. E<strong>in</strong>e Zollanmeldung zur Erhebeung<br />
der E<strong>in</strong>fuhrumsatzsteuer ist erforderlich. In Spezialverfahren gibt es