Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers
Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers
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verbleibenden Kontrollen u.a. zur statistischen Erfassung sollen am Produktionsort<br />
selbst vorgenommen werden.)<br />
ad. 2) Dieses Verfahren bezieht sich auf Transporte mit Lastkraftwagen außerhalb von<br />
EG-Staaten. Zur Vermeidung <strong>in</strong>dividueller Sicherheitsleistungen für <strong>die</strong> etwa fällig<br />
werdenden Zölle wird hier e<strong>in</strong>e Zollbürgenkette e<strong>in</strong>gesetzt, <strong>die</strong> von den<br />
Organisationen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gebildet wird. Von <strong>die</strong>sen<br />
wird für jede Fahrt e<strong>in</strong> Zollpassiersche<strong>in</strong>heft (Carnet) zur Verfügung gestellt. Von der<br />
Standort-Zollstelle wird e<strong>in</strong>malig e<strong>in</strong> Verschlußanerkenntnis ausgestellt, <strong>die</strong> auch von<br />
den anderen Zollstellen anerkannt wird.<br />
ad. 3) Dies gilt für <strong>die</strong> Berförderung von Zollgut <strong>in</strong>nerhalb des deutschen Zollgebietes,<br />
<strong>die</strong> mit <strong>in</strong>ernationalen Papieren versehen s<strong>in</strong>d. Es ist faktisch ohne gerößere<br />
Bedeutung.<br />
In Zollagern können Importwaren gelagert werden, ohne daß e<strong>in</strong>e Zollschuld entsteht.<br />
Zu unterscheiden s<strong>in</strong>d private und öffentliche Zollager. Vom Zollamt werden Menge,<br />
Beschaffenheit und Zollwert der Waren festgestellt. Der aktive Veredelungsverkehr<br />
<strong>die</strong>nt der zollbegünstigten Veredelung im deutschen Zollgebiet, und zwar von Waren,<br />
<strong>die</strong> ausgeführt werden sollen. Die Begünstigung besteht <strong>in</strong> der teilweisen oder völligen<br />
Zollbefreiung. Unter Veredelung versteht man das Bearbeiten, Verarbeiten und<br />
Ausbessern von Waren.<br />
Der passive Veredelungsverkehr ermöglicht <strong>die</strong> zollbegünstigte Bearbeitung,<br />
Verarbeitung und Ausbesserung von Waren außerhalb des - Zollgebietes der<br />
EG-Staaten. Die Begünstigung besteht <strong>in</strong> der teilweisen oder völligen Zollbefreiung<br />
bei der Wiedere<strong>in</strong>fuhr der veredelten Waren. Voraussetzung hierfür s<strong>in</strong>d ausreichende<br />
Möglichkeiten der Nämlichkeitssicherung. Der Zollsatz der veredelten Ware wird<br />
dabei bei der Zollbemessung nüt dem Zollsatz der unveredelten Ware verrechnet. Die<br />
vorübergehende Zollverwendung ermöglicht <strong>die</strong> zollbegünstigte Verwendung von<br />
Importwaren, <strong>die</strong> nach vorübergehendem Verbleib im deutschen Zollgebiet wieder<br />
ausgeführt werden. Carnets ATA ermöglichen wesentliche Erleichterung der<br />
vorübergehenden Zollgutverwendung, <strong>in</strong>sbesondere von Mustern, Messe- und<br />
Ausstellungsgütern, usw. Carnets ECS ermöglichen Erleichterungen nur für Muster.<br />
Die <strong>in</strong>dividuellen Sicherheitsleistung für <strong>die</strong> normalerweise zu erbr<strong>in</strong>genden Zölle<br />
wird bei beiden Verfahren ersetzt durch <strong>die</strong> Zollbürgenkette der Industrie- und<br />
Handelskammern.<br />
Durch Umwandlung von Waren <strong>in</strong> andere Verarbeitungsstufen kann <strong>die</strong> Zollschuld<br />
reduziert werden, wenn das anders verarbeitete Produkt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere<br />
Anhang 10<br />
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