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Einführung in die Exportwirtschaft - Jürgen Bellers

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verbleibenden Kontrollen u.a. zur statistischen Erfassung sollen am Produktionsort<br />

selbst vorgenommen werden.)<br />

ad. 2) Dieses Verfahren bezieht sich auf Transporte mit Lastkraftwagen außerhalb von<br />

EG-Staaten. Zur Vermeidung <strong>in</strong>dividueller Sicherheitsleistungen für <strong>die</strong> etwa fällig<br />

werdenden Zölle wird hier e<strong>in</strong>e Zollbürgenkette e<strong>in</strong>gesetzt, <strong>die</strong> von den<br />

Organisationen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gebildet wird. Von <strong>die</strong>sen<br />

wird für jede Fahrt e<strong>in</strong> Zollpassiersche<strong>in</strong>heft (Carnet) zur Verfügung gestellt. Von der<br />

Standort-Zollstelle wird e<strong>in</strong>malig e<strong>in</strong> Verschlußanerkenntnis ausgestellt, <strong>die</strong> auch von<br />

den anderen Zollstellen anerkannt wird.<br />

ad. 3) Dies gilt für <strong>die</strong> Berförderung von Zollgut <strong>in</strong>nerhalb des deutschen Zollgebietes,<br />

<strong>die</strong> mit <strong>in</strong>ernationalen Papieren versehen s<strong>in</strong>d. Es ist faktisch ohne gerößere<br />

Bedeutung.<br />

In Zollagern können Importwaren gelagert werden, ohne daß e<strong>in</strong>e Zollschuld entsteht.<br />

Zu unterscheiden s<strong>in</strong>d private und öffentliche Zollager. Vom Zollamt werden Menge,<br />

Beschaffenheit und Zollwert der Waren festgestellt. Der aktive Veredelungsverkehr<br />

<strong>die</strong>nt der zollbegünstigten Veredelung im deutschen Zollgebiet, und zwar von Waren,<br />

<strong>die</strong> ausgeführt werden sollen. Die Begünstigung besteht <strong>in</strong> der teilweisen oder völligen<br />

Zollbefreiung. Unter Veredelung versteht man das Bearbeiten, Verarbeiten und<br />

Ausbessern von Waren.<br />

Der passive Veredelungsverkehr ermöglicht <strong>die</strong> zollbegünstigte Bearbeitung,<br />

Verarbeitung und Ausbesserung von Waren außerhalb des - Zollgebietes der<br />

EG-Staaten. Die Begünstigung besteht <strong>in</strong> der teilweisen oder völligen Zollbefreiung<br />

bei der Wiedere<strong>in</strong>fuhr der veredelten Waren. Voraussetzung hierfür s<strong>in</strong>d ausreichende<br />

Möglichkeiten der Nämlichkeitssicherung. Der Zollsatz der veredelten Ware wird<br />

dabei bei der Zollbemessung nüt dem Zollsatz der unveredelten Ware verrechnet. Die<br />

vorübergehende Zollverwendung ermöglicht <strong>die</strong> zollbegünstigte Verwendung von<br />

Importwaren, <strong>die</strong> nach vorübergehendem Verbleib im deutschen Zollgebiet wieder<br />

ausgeführt werden. Carnets ATA ermöglichen wesentliche Erleichterung der<br />

vorübergehenden Zollgutverwendung, <strong>in</strong>sbesondere von Mustern, Messe- und<br />

Ausstellungsgütern, usw. Carnets ECS ermöglichen Erleichterungen nur für Muster.<br />

Die <strong>in</strong>dividuellen Sicherheitsleistung für <strong>die</strong> normalerweise zu erbr<strong>in</strong>genden Zölle<br />

wird bei beiden Verfahren ersetzt durch <strong>die</strong> Zollbürgenkette der Industrie- und<br />

Handelskammern.<br />

Durch Umwandlung von Waren <strong>in</strong> andere Verarbeitungsstufen kann <strong>die</strong> Zollschuld<br />

reduziert werden, wenn das anders verarbeitete Produkt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e andere<br />

Anhang 10<br />

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