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C:\Daten\Ventura 8\13113.vp - Gemeinde.Schallstadt

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Donnerstag, den 01. April 2010<br />

Seite 3<br />

Apotheken<br />

Freitag, 2. April 2010<br />

Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13, 79238 Ehrenkirchen,<br />

Tel.: 07633 8794<br />

Samstag, 3. April 2010<br />

Rebland-Apotheke, Basler Straße 24, 79227 <strong>Schallstadt</strong>,<br />

Tel.: 07664 6371<br />

Sonntag, 4. April 2010<br />

Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22, 79423 Heitersheim,<br />

Tel: 07634 51050<br />

Montag, 5. April 2010<br />

Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82, 79227 <strong>Schallstadt</strong>,<br />

Tel.: 07664 60180<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schallstadt</strong><br />

www.<strong>Schallstadt</strong>.de<br />

Auszüge aus dem Mitteilungsblatt sind neben anderen ständig aktualisierten<br />

Informationen auch unter www.schallstadt.de abzurufen. Nutzen<br />

Sie den Internetservice der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schallstadt</strong> mit<br />

den Diensten Aktuell, Mitteilungsblatt, ÖPNV-Fahrpläne, Terminkalender,<br />

Notdienste, Interaktivem Ortsplan, Online-Formularen und vielem<br />

mehr.<br />

Redaktionsschluss<br />

nächstes Mitteilungsblatt Nr. 14<br />

Dienstag, 6. April 2010, bis 12:00 Uhr<br />

im Rathaus in Wolfenweiler<br />

Erscheinungstag: Freitag, 9. April 2010<br />

Später eingehende Manuskripte haben keinen Anspruch auf<br />

Veröffentlichung<br />

Vereinsbeiträge:<br />

Die eingehenden Textbeiträge der Vereine werden in digitaler<br />

Form angenommen. Für Vorlagen, die per e-mail geschickt werden,<br />

lautet die e-mail-Adresse rathaus@schallstadt.de<br />

Anzeigenaufträge:<br />

Für eine kostenpflichtige Anzeige können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten<br />

im Rathaus einen Anzeigenauftrag abgeben oder<br />

eine e-mail mit Ihren Bankdaten sowie Anschrift an<br />

rathaus@schallstadt.de oder direkt an den Primoverlag<br />

anzeigen@primo-stockach.de schicken.<br />

Notizen zur Sitzung des Technischen<br />

Ausschusses vom 22. März 2010<br />

Bauanträge<br />

In der Sitzung am 22. März 2010 hat der Technische Ausschuss den Bauanträgen<br />

zum Neubau eines Doppelhauses auf den Grundstücken Flst.<br />

Nr. 1928 und 1928/1, Staufener Straße, Gemarkung Wolfenweiler zugestimmt.<br />

Die Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Wolfenweiler/Rebling". Auf den Grundstücken entsteht<br />

jeweils ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 150 m²<br />

bzw. 170 m². Aufgrund der topographischen Verhältnisse muss die geplante<br />

Natursteinmauer abweichend von den Bebauungsvorschriften mit<br />

einer Höhe von 0,75 m anstatt 0,30 m gebaut werden. Der Technische<br />

Ausschuss hat für diese planungsrechtliche Abweichung der beantragten<br />

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.<br />

Räum- und Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong><br />

In der gleichen Sitzung hat sich der Technische Ausschuss mit einem Antrag<br />

eines Bürgers aus Föhren befasst, der im Rahmen einer Unterschriftenaktion<br />

die Aufnahme der bebauten Bereiche Föhren, Föhrenschallstadt<br />

und Verbindungsstück Lindenstraße bis Föhren 13 in den Räumund<br />

Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> beantragt hat. Der Technische<br />

Ausschuss hat diesem Antrag aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />

nicht zugestimmt:<br />

„Unabhängig von der bestehenden Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen<br />

durch die Straßenanlieger führt der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong><br />

in der geschlossenen Ortslage den Winterdienst durch. Grundlage<br />

für die Räum- und Streupflicht ist der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene<br />

Räum- und Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong>. Im Rahmen des Räumund<br />

Streuplanes ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, die im Winter durch<br />

Schneefall und Glätte auftretende Verkehrsgefährdung auf Fahrbahnen<br />

im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch<br />

Räumen und Streuen zu beseitigen. Da es technisch nicht möglich ist, bei<br />

Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen gleichzeitig zu räumen und zu<br />

streuen, setzt die <strong>Gemeinde</strong> im Räum- und Streuplan Prioritäten für das<br />

Räumen und Streuen fest (Topographie, Sammelstraßen, Schulwege).<br />

Zu diesen Prioritäten muss die <strong>Gemeinde</strong> noch wie alle Straßenanlieger<br />

auch ihre Gehwege sowie Brückenübergänge und stark frequentierte<br />

Radwege räumen und streuen.<br />

Nach einem Urteil des VG Stuttgart haben Straßenanlieger keinen<br />

einklagbaren Anspruch auf Winterdienst vor ihrem Grundstück. Wie<br />

die <strong>Gemeinde</strong> ihrer Pflicht zur Aufrechterhaltung des. Straßenverkehrs<br />

im Winter nachkommt, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.<br />

Einen Anspruch hat der Bürger nur, wenn eine konkrete Gefahr<br />

für ein überragendes Rechtsgut wie etwa Leben oder Gesundheit besteht.<br />

Dabei hat das Gericht auch nicht beanstandet, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />

Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung vom Winterdienst<br />

ausgenommen hat, um den Winterdienst mit dem zur Verfügung<br />

stehenden begrenzten Personal und Gerät jedenfalls auf den<br />

vorrangig zu räumenden Straßen im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

auch in dem gebotenen zeitlichen Rahmen, also möglichst zeitnah sicherstellen<br />

zu können.<br />

Die Bereiche „Föhren" und „Föhrenschallstadt" weisen keine Besonderheiten<br />

auf (wie z.B. Topographie, Sammelstraße etc.), die sie von anderen<br />

Bereichen, die im Räum- und Streuplan auch nicht erfasst sind, unterscheiden.<br />

Auch ist nicht erkennbar, dass die Bürger in Föhren oder Föhrenschallstadt<br />

mehr gefährdet sind, als Bürger in anderen Bereichen.<br />

Würde man den beantragten Bereich in den Räum- und Streuplan aufnehmen,<br />

müssten auch andere Bereiche in Mengen, <strong>Schallstadt</strong>, Wolfenweiler<br />

und Leutersberg im Rahmen der Gleichbehandlung ernsthaft geprüft<br />

werden. Gerade im jetzt vergangenen Winter ist der gemeindeeigene<br />

Bauhof personell und auch maschinell an die Leistungsgrenze gestoßen.<br />

Die Mitarbeiter des Bauhofes mussten sehr viele Überstunden leisten,<br />

um zumindest die im Räum- und Streuplan aufgeführten Bereiche<br />

von Schnee und Glätte zu räumen. Die Aufnahme weiterer Bereiche würde<br />

die finanzielle und sachliche Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> deutlich<br />

übersteigen".<br />

Aktionskreis Häusle /<br />

Mobile Jugendarbeit<br />

Der Jugendtreff ist momentan immer<br />

montags von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Alle<br />

interessierten Kinder und Jugendlichen sind<br />

herzlich willkommen!<br />

Hier habt ihr die Möglichkeit zusammen abzuhängen,<br />

Musik zu hören und X-Box oder andere<br />

Spiele zu spielen! Schaut einfach vorbei!<br />

Unser MOBILER JUGENDARBEITER bietet<br />

euch außerdem ebenfalls montags von 16:00<br />

bis 19:00 Uhr eine Sprechstunde im Häusle an. Herr Wenberg ist euer<br />

Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der offenen, mobilen Jugendarbeit<br />

in allen Ortsteilen von <strong>Schallstadt</strong>. Auch Eltern sind herzlich<br />

eingeladen. Bei Terminwünschen außerhalb der Sprechstunde<br />

bitte direkt Kontakt aufnehmen mit<br />

e-mail: markuswenberg@gmx.de, mobil: 0176 41102783<br />

Falls ihr Fragen zum Häusle habt, wendet euch an Lea de Biasi (1.<br />

Vorsitzende Häusle e.V.)<br />

e-mail: Lea-de-Biasi@web.de, mobil: 0172 6863799

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