C:\Daten\Ventura 8\13113.vp - Gemeinde.Schallstadt
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Donnerstag, den 01. April 2010<br />
Seite 3<br />
Apotheken<br />
Freitag, 2. April 2010<br />
Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13, 79238 Ehrenkirchen,<br />
Tel.: 07633 8794<br />
Samstag, 3. April 2010<br />
Rebland-Apotheke, Basler Straße 24, 79227 <strong>Schallstadt</strong>,<br />
Tel.: 07664 6371<br />
Sonntag, 4. April 2010<br />
Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22, 79423 Heitersheim,<br />
Tel: 07634 51050<br />
Montag, 5. April 2010<br />
Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82, 79227 <strong>Schallstadt</strong>,<br />
Tel.: 07664 60180<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schallstadt</strong><br />
www.<strong>Schallstadt</strong>.de<br />
Auszüge aus dem Mitteilungsblatt sind neben anderen ständig aktualisierten<br />
Informationen auch unter www.schallstadt.de abzurufen. Nutzen<br />
Sie den Internetservice der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schallstadt</strong> mit<br />
den Diensten Aktuell, Mitteilungsblatt, ÖPNV-Fahrpläne, Terminkalender,<br />
Notdienste, Interaktivem Ortsplan, Online-Formularen und vielem<br />
mehr.<br />
Redaktionsschluss<br />
nächstes Mitteilungsblatt Nr. 14<br />
Dienstag, 6. April 2010, bis 12:00 Uhr<br />
im Rathaus in Wolfenweiler<br />
Erscheinungstag: Freitag, 9. April 2010<br />
Später eingehende Manuskripte haben keinen Anspruch auf<br />
Veröffentlichung<br />
Vereinsbeiträge:<br />
Die eingehenden Textbeiträge der Vereine werden in digitaler<br />
Form angenommen. Für Vorlagen, die per e-mail geschickt werden,<br />
lautet die e-mail-Adresse rathaus@schallstadt.de<br />
Anzeigenaufträge:<br />
Für eine kostenpflichtige Anzeige können Sie zu den üblichen Öffnungszeiten<br />
im Rathaus einen Anzeigenauftrag abgeben oder<br />
eine e-mail mit Ihren Bankdaten sowie Anschrift an<br />
rathaus@schallstadt.de oder direkt an den Primoverlag<br />
anzeigen@primo-stockach.de schicken.<br />
Notizen zur Sitzung des Technischen<br />
Ausschusses vom 22. März 2010<br />
Bauanträge<br />
In der Sitzung am 22. März 2010 hat der Technische Ausschuss den Bauanträgen<br />
zum Neubau eines Doppelhauses auf den Grundstücken Flst.<br />
Nr. 1928 und 1928/1, Staufener Straße, Gemarkung Wolfenweiler zugestimmt.<br />
Die Grundstücke befinden sich planungsrechtlich im Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Wolfenweiler/Rebling". Auf den Grundstücken entsteht<br />
jeweils ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von ca. 150 m²<br />
bzw. 170 m². Aufgrund der topographischen Verhältnisse muss die geplante<br />
Natursteinmauer abweichend von den Bebauungsvorschriften mit<br />
einer Höhe von 0,75 m anstatt 0,30 m gebaut werden. Der Technische<br />
Ausschuss hat für diese planungsrechtliche Abweichung der beantragten<br />
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.<br />
Räum- und Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong><br />
In der gleichen Sitzung hat sich der Technische Ausschuss mit einem Antrag<br />
eines Bürgers aus Föhren befasst, der im Rahmen einer Unterschriftenaktion<br />
die Aufnahme der bebauten Bereiche Föhren, Föhrenschallstadt<br />
und Verbindungsstück Lindenstraße bis Föhren 13 in den Räumund<br />
Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong> beantragt hat. Der Technische<br />
Ausschuss hat diesem Antrag aus den nachfolgend aufgeführten Gründen<br />
nicht zugestimmt:<br />
„Unabhängig von der bestehenden Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen<br />
durch die Straßenanlieger führt der Bauhof der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong><br />
in der geschlossenen Ortslage den Winterdienst durch. Grundlage<br />
für die Räum- und Streupflicht ist der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene<br />
Räum- und Streuplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schallstadt</strong>. Im Rahmen des Räumund<br />
Streuplanes ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, die im Winter durch<br />
Schneefall und Glätte auftretende Verkehrsgefährdung auf Fahrbahnen<br />
im Rahmen ihrer finanziellen und sachlichen Leistungsfähigkeit durch<br />
Räumen und Streuen zu beseitigen. Da es technisch nicht möglich ist, bei<br />
Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen gleichzeitig zu räumen und zu<br />
streuen, setzt die <strong>Gemeinde</strong> im Räum- und Streuplan Prioritäten für das<br />
Räumen und Streuen fest (Topographie, Sammelstraßen, Schulwege).<br />
Zu diesen Prioritäten muss die <strong>Gemeinde</strong> noch wie alle Straßenanlieger<br />
auch ihre Gehwege sowie Brückenübergänge und stark frequentierte<br />
Radwege räumen und streuen.<br />
Nach einem Urteil des VG Stuttgart haben Straßenanlieger keinen<br />
einklagbaren Anspruch auf Winterdienst vor ihrem Grundstück. Wie<br />
die <strong>Gemeinde</strong> ihrer Pflicht zur Aufrechterhaltung des. Straßenverkehrs<br />
im Winter nachkommt, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.<br />
Einen Anspruch hat der Bürger nur, wenn eine konkrete Gefahr<br />
für ein überragendes Rechtsgut wie etwa Leben oder Gesundheit besteht.<br />
Dabei hat das Gericht auch nicht beanstandet, dass die <strong>Gemeinde</strong><br />
Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung vom Winterdienst<br />
ausgenommen hat, um den Winterdienst mit dem zur Verfügung<br />
stehenden begrenzten Personal und Gerät jedenfalls auf den<br />
vorrangig zu räumenden Straßen im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
auch in dem gebotenen zeitlichen Rahmen, also möglichst zeitnah sicherstellen<br />
zu können.<br />
Die Bereiche „Föhren" und „Föhrenschallstadt" weisen keine Besonderheiten<br />
auf (wie z.B. Topographie, Sammelstraße etc.), die sie von anderen<br />
Bereichen, die im Räum- und Streuplan auch nicht erfasst sind, unterscheiden.<br />
Auch ist nicht erkennbar, dass die Bürger in Föhren oder Föhrenschallstadt<br />
mehr gefährdet sind, als Bürger in anderen Bereichen.<br />
Würde man den beantragten Bereich in den Räum- und Streuplan aufnehmen,<br />
müssten auch andere Bereiche in Mengen, <strong>Schallstadt</strong>, Wolfenweiler<br />
und Leutersberg im Rahmen der Gleichbehandlung ernsthaft geprüft<br />
werden. Gerade im jetzt vergangenen Winter ist der gemeindeeigene<br />
Bauhof personell und auch maschinell an die Leistungsgrenze gestoßen.<br />
Die Mitarbeiter des Bauhofes mussten sehr viele Überstunden leisten,<br />
um zumindest die im Räum- und Streuplan aufgeführten Bereiche<br />
von Schnee und Glätte zu räumen. Die Aufnahme weiterer Bereiche würde<br />
die finanzielle und sachliche Leistungsfähigkeit der <strong>Gemeinde</strong> deutlich<br />
übersteigen".<br />
Aktionskreis Häusle /<br />
Mobile Jugendarbeit<br />
Der Jugendtreff ist momentan immer<br />
montags von 16.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Alle<br />
interessierten Kinder und Jugendlichen sind<br />
herzlich willkommen!<br />
Hier habt ihr die Möglichkeit zusammen abzuhängen,<br />
Musik zu hören und X-Box oder andere<br />
Spiele zu spielen! Schaut einfach vorbei!<br />
Unser MOBILER JUGENDARBEITER bietet<br />
euch außerdem ebenfalls montags von 16:00<br />
bis 19:00 Uhr eine Sprechstunde im Häusle an. Herr Wenberg ist euer<br />
Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der offenen, mobilen Jugendarbeit<br />
in allen Ortsteilen von <strong>Schallstadt</strong>. Auch Eltern sind herzlich<br />
eingeladen. Bei Terminwünschen außerhalb der Sprechstunde<br />
bitte direkt Kontakt aufnehmen mit<br />
e-mail: markuswenberg@gmx.de, mobil: 0176 41102783<br />
Falls ihr Fragen zum Häusle habt, wendet euch an Lea de Biasi (1.<br />
Vorsitzende Häusle e.V.)<br />
e-mail: Lea-de-Biasi@web.de, mobil: 0172 6863799