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KW 18 - Gemeinde Leingarten

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LEINGARTEN<br />

Zwischenzeitlich sind die Elektrofahrzeuge serientauglich und stellen<br />

abgesehen vom Kaufpreis eine gute Alternative gegenüber rein<br />

verbrennungsmotorisch angetriebenen Nutzfahrzeugen und<br />

Pkw’s dar. Die Ersatzbeschaffung eines Elektrofahrzeuges in Verbindung<br />

mit der Nutzung der Ökostrom-Zapfsäule auf dem Rathausvorplatz<br />

ist ein weiterer Beitrag zum kommunalen Klimaschutz.<br />

Die Ökostrom-Zapfsäule ist für 40 Kilowatt Leistung ausgelegt und<br />

liefert Antriebsstrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien.<br />

Die Verwaltung möchte auf diese zukunftsweisende Technologie<br />

setzen und hat in Zusammenarbeit mit der ZEAG Energie ein Car<br />

Sharing Konzept <strong>Leingarten</strong> (siehe Anlage) entwickelt. Dieses Konzept<br />

orientiert sich am Stadtmobil-Konzept Heilbronn.<br />

Das Konzept sieht eine Laufzeit von 5 Jahren vor. Die monatlichen<br />

Kosten betragen 600 € (incl. 19 % MwSt.). Die Pauschale deckt alle<br />

Nebenkosten (Benzin, Wartung, Reparaturen, Reifen, Versicherung,<br />

Steuer) ab. Zusätzlich fallen pro Monat noch 10 € für die Nutzung<br />

des Stadtmobil-Buchungssystem sowie für die Zugangskarten an.<br />

Über diese Kosten wird jährlich eine Rechnung von Stadtmobil gestellt.<br />

Die Hauptnutzung des Elektrofahrzeuges erfolgt durch das<br />

Bauamt. Das Fahrzeug (Opel Ampera) ist von Montag 7:00 – 16:00<br />

Uhr und freitags von 7:00 – 12:00 Uhr für die <strong>Gemeinde</strong> reserviert.<br />

Außerhalb der reservierten Zeiten haben die Bürger die Möglichkeit<br />

das Elektrofahrzeug über das Portal Stadtmobil zu reservieren.<br />

Ein Leasingangebot ohne Carsharing liegt bei rd. 1000 € im Monat.<br />

Von einem Fahrzeugkauf wird aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung<br />

und der Kosten abgeraten.<br />

Für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für den Vollzugsdienst<br />

soll ein benzinbetriebener VW Up (5–türig) zum Einsatz kommen.<br />

Als Alternative war noch ein Opel Corso angefragt.<br />

Folgende Entscheidungskriterien für die Ersatzbeschaffung wurde<br />

zugrunde gelegt:<br />

– geringere CO2 – Emission g/km)<br />

– Preis<br />

Die Entscheidung auf den VW Up fiel letztendlich durch die geringere<br />

CO2 – Emission und daraus resultierende Effizienzklasse sowie<br />

durch den Preis. Zusätzlich zu der Serienausstattung soll das Fahrzeug<br />

noch mit einer Standheizung und Winterreifen ausgestattet<br />

werden. Die Verwaltung rechnet mit Kosten von rd. 14.000 €.<br />

Vergleich der Fahrzeuge<br />

VW Up<br />

Opel Corsa<br />

Leistung 55 <strong>KW</strong> / 75 PS 51 <strong>KW</strong> / 70 PS<br />

Hubraum 999 ccm 1229 ccm<br />

Türen 5 5<br />

Schaltgetriebe 5 Gang 5 Gang<br />

Farbe Weiß Weiß<br />

Verbrauch<br />

(Stadt/ausserstädt./kombiniert 5,9 / 4,0 / 4,7 (l/100 km) 6,4 / 4,3 / 5,1 (l/100 km)<br />

CO2 – Emission 108,0 g/km 119,0 g/km<br />

Effizienzklasse C C<br />

Gesamtpreis 14.000 15.500 <br />

Beschlussantrag:<br />

1. Der Ersatzbeschaffung eines VW Up für das Hauptamt mit Kosten<br />

von rd. 14.000 € wird zugestimmt. Die Vergabe erfolgt an den<br />

günstigsten Bieter.<br />

2. Dem Car Sharing Konzept <strong>Leingarten</strong> mit einer Vertragslaufzeit<br />

von 5 Jahren wird zugestimmt.<br />

3. Den überplanmäßigen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung<br />

Dienstfahrzeuge wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über<br />

den Nachtragshaushalt 2013.<br />

In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt äußerten sich<br />

mehrere Gremiumsmitglieder kritisch gegenüber dem vorgeschlagenen<br />

Car-Sharing Konzept, mit der Begründung, dass die Kosten<br />

zu hoch seien bzw. die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht passe. Es<br />

wäre „nice to have“ aber dafür könne man eher einen zweiten<br />

VW up kaufen. Eine Minderheit im Gremium sprach sich für das<br />

Konzept aus, da die <strong>Gemeinde</strong> hier eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz<br />

einnehmen könne.<br />

Ein anderer Redner war der Meinung, dass man den Preis doch<br />

nachverhandeln solle. Er merkte an, dass ein E-Bike für das übrige<br />

Geld sinnvoller wäre.<br />

Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Weinreuter stellte den Antrag, den Beschlussantrag<br />

Nr. 2 zu vertagen und erneut in Verhandlung zu treten.<br />

Woche <strong>18</strong> · 02.05.2013 · Seite 6<br />

In der abschließenden Abstimmung wurde Beschlussantrag Nr. 1<br />

einstimmig angenommen.<br />

Beschlussantrag Nr. 2 der Verwaltung wurde mit 7 Ja-Stimmen bei<br />

11 Gegenstimmen abgelehnt.<br />

Hilfsweise wurde der Antrag von Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Weinreuter<br />

mit 10 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen angenommen.<br />

Beschlussantrag Nr. 3 der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.<br />

6. Baugesuch Neubau eines Reihenhauses mit Doppelgarage in<br />

der Eppinger Straße<br />

– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Eppinger<br />

Straße 134 – 140“. Für das Grundstück gelten laut Bebauungsplan<br />

folgende Festsetzungen: Grundflächenzahl 0,4, zwingend<br />

zweigeschossige Bauweise mit Höhenbeschränkung, maximale<br />

Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) 176,6 m. ü. NN, maximale Traufhöhe<br />

<strong>18</strong>2,5 m. ü. NN, maximale Firsthöhe <strong>18</strong>7,0 m. ü. NN (Traufhöhe<br />

maximal also 5,90 m und Firsthöhe maximal 10,40 m) und Satteldach<br />

mit einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad.<br />

Folgende Befreiungen werden beantragt:<br />

1. Wohngebäude und Doppelgarage liegen teilweise außerhalb des<br />

Baufensters.<br />

2. Überschreitung der EFH um 0,80 m.<br />

3. Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) mit dem Wohnhaus<br />

um 9 qm und der Garage um 20 qm.<br />

Die Begründung des Antragstellers zu den genannten Befreiungen<br />

kann den eingereichten Baugesuchsunterlagen entnommen werden.<br />

zu 1: Aufgrund der Gestaltung des Grundstückes ist eine Bebauung<br />

nur innerhalb der vorgegebenen Flächen nicht möglich.<br />

zu 2: Bei Einhaltung der festgelegten EFH ist eine Entwässerung<br />

ohne Sondermaßnahmen nicht möglich. Durch die Anhebung<br />

der EFH um 0,80 m wird auch einem möglichen Schaden<br />

durch evtl. Hochwasser entgegengewirkt. Die geplante Firsthöhe<br />

ist noch unterhalb der Firsthöhe der Nachbargebäude,<br />

wie im Schnitt a-a ersichtlich ist.<br />

zu 3: Aufgrund der Aufteilung des Grundstücks ist eine Einhaltung<br />

der GRZ nicht möglich. Das Grundstück ist spezifiziert für ein<br />

Reihenmittelhaus. Bei Einhaltung der GRZ ist eine sinnvolle<br />

Bebauung nicht möglich.<br />

Das Bauvorhaben wurde bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom<br />

22.02.2013 behandelt und damals unter anderem deshalb abgelehnt,<br />

da die vorgelegte bildliche Darstellung des Projektes nicht<br />

nachzuvollziehen sei. Es sei schwer vorstellbar, wie das Gebäude nach<br />

Fertigstellung aussehen würde.<br />

Mit Schreiben vom 28.02.2013 hat der für das Bauvorhaben zuständige<br />

Architekt Planansichten, eine 3-DAnimation, sowie Bilder der<br />

Lage vor Ort an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gesandt (vgl. Anlage 1), um<br />

einen besseren Überblick über das o. g. Bauvorhaben aufzeigen zu<br />

können. Der Antragsteller erhofft sich nun, aufgrund der neuen Darstellungen,<br />

doch noch ein positives Signal seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

zu erhalten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die genannten<br />

Überschreitungen keine Bedenken, da diese städtebaulich vertretbar<br />

sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.<br />

Beschlussantrag:<br />

Das Einvernehmen wird erteilt.<br />

In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wurde deutlich,<br />

dass sich das Meinungsbild des Gremiums aufgrund der ergänzten<br />

Darstellung nicht geändert hat.<br />

Ein Teil des Gremiums hielt die Überschreitungen für unschädlich,<br />

ein anderer Teil sprach sich dafür aus, dass an dieser Stelle<br />

eine sinnvolle Planung als Ganzes umgesetzt werden sollte.<br />

In der Abstimmung wurde der Beschlussantrag mit 9 Ja-Stimmen<br />

bei 9 Gegenstimmen abgelehnt.<br />

7. Bekanntgaben<br />

a) Nichtöffentliche Beschlüsse<br />

Die nichtöffentlichen Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />

22. Februar 2013 wurden im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> am 7. März<br />

2013 öffentlich bekannt gemacht.<br />

b) Spenden<br />

Folgende Spendenangebote sind bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />

eingegangen:

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