KW 18 - Gemeinde Leingarten
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LEINGARTEN<br />
Zwischenzeitlich sind die Elektrofahrzeuge serientauglich und stellen<br />
abgesehen vom Kaufpreis eine gute Alternative gegenüber rein<br />
verbrennungsmotorisch angetriebenen Nutzfahrzeugen und<br />
Pkw’s dar. Die Ersatzbeschaffung eines Elektrofahrzeuges in Verbindung<br />
mit der Nutzung der Ökostrom-Zapfsäule auf dem Rathausvorplatz<br />
ist ein weiterer Beitrag zum kommunalen Klimaschutz.<br />
Die Ökostrom-Zapfsäule ist für 40 Kilowatt Leistung ausgelegt und<br />
liefert Antriebsstrom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien.<br />
Die Verwaltung möchte auf diese zukunftsweisende Technologie<br />
setzen und hat in Zusammenarbeit mit der ZEAG Energie ein Car<br />
Sharing Konzept <strong>Leingarten</strong> (siehe Anlage) entwickelt. Dieses Konzept<br />
orientiert sich am Stadtmobil-Konzept Heilbronn.<br />
Das Konzept sieht eine Laufzeit von 5 Jahren vor. Die monatlichen<br />
Kosten betragen 600 € (incl. 19 % MwSt.). Die Pauschale deckt alle<br />
Nebenkosten (Benzin, Wartung, Reparaturen, Reifen, Versicherung,<br />
Steuer) ab. Zusätzlich fallen pro Monat noch 10 € für die Nutzung<br />
des Stadtmobil-Buchungssystem sowie für die Zugangskarten an.<br />
Über diese Kosten wird jährlich eine Rechnung von Stadtmobil gestellt.<br />
Die Hauptnutzung des Elektrofahrzeuges erfolgt durch das<br />
Bauamt. Das Fahrzeug (Opel Ampera) ist von Montag 7:00 – 16:00<br />
Uhr und freitags von 7:00 – 12:00 Uhr für die <strong>Gemeinde</strong> reserviert.<br />
Außerhalb der reservierten Zeiten haben die Bürger die Möglichkeit<br />
das Elektrofahrzeug über das Portal Stadtmobil zu reservieren.<br />
Ein Leasingangebot ohne Carsharing liegt bei rd. 1000 € im Monat.<br />
Von einem Fahrzeugkauf wird aufgrund der fehlenden Langzeiterfahrung<br />
und der Kosten abgeraten.<br />
Für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges für den Vollzugsdienst<br />
soll ein benzinbetriebener VW Up (5–türig) zum Einsatz kommen.<br />
Als Alternative war noch ein Opel Corso angefragt.<br />
Folgende Entscheidungskriterien für die Ersatzbeschaffung wurde<br />
zugrunde gelegt:<br />
– geringere CO2 – Emission g/km)<br />
– Preis<br />
Die Entscheidung auf den VW Up fiel letztendlich durch die geringere<br />
CO2 – Emission und daraus resultierende Effizienzklasse sowie<br />
durch den Preis. Zusätzlich zu der Serienausstattung soll das Fahrzeug<br />
noch mit einer Standheizung und Winterreifen ausgestattet<br />
werden. Die Verwaltung rechnet mit Kosten von rd. 14.000 €.<br />
Vergleich der Fahrzeuge<br />
VW Up<br />
Opel Corsa<br />
Leistung 55 <strong>KW</strong> / 75 PS 51 <strong>KW</strong> / 70 PS<br />
Hubraum 999 ccm 1229 ccm<br />
Türen 5 5<br />
Schaltgetriebe 5 Gang 5 Gang<br />
Farbe Weiß Weiß<br />
Verbrauch<br />
(Stadt/ausserstädt./kombiniert 5,9 / 4,0 / 4,7 (l/100 km) 6,4 / 4,3 / 5,1 (l/100 km)<br />
CO2 – Emission 108,0 g/km 119,0 g/km<br />
Effizienzklasse C C<br />
Gesamtpreis 14.000 15.500 <br />
Beschlussantrag:<br />
1. Der Ersatzbeschaffung eines VW Up für das Hauptamt mit Kosten<br />
von rd. 14.000 € wird zugestimmt. Die Vergabe erfolgt an den<br />
günstigsten Bieter.<br />
2. Dem Car Sharing Konzept <strong>Leingarten</strong> mit einer Vertragslaufzeit<br />
von 5 Jahren wird zugestimmt.<br />
3. Den überplanmäßigen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung<br />
Dienstfahrzeuge wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über<br />
den Nachtragshaushalt 2013.<br />
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt äußerten sich<br />
mehrere Gremiumsmitglieder kritisch gegenüber dem vorgeschlagenen<br />
Car-Sharing Konzept, mit der Begründung, dass die Kosten<br />
zu hoch seien bzw. die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht passe. Es<br />
wäre „nice to have“ aber dafür könne man eher einen zweiten<br />
VW up kaufen. Eine Minderheit im Gremium sprach sich für das<br />
Konzept aus, da die <strong>Gemeinde</strong> hier eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz<br />
einnehmen könne.<br />
Ein anderer Redner war der Meinung, dass man den Preis doch<br />
nachverhandeln solle. Er merkte an, dass ein E-Bike für das übrige<br />
Geld sinnvoller wäre.<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>rat Weinreuter stellte den Antrag, den Beschlussantrag<br />
Nr. 2 zu vertagen und erneut in Verhandlung zu treten.<br />
Woche <strong>18</strong> · 02.05.2013 · Seite 6<br />
In der abschließenden Abstimmung wurde Beschlussantrag Nr. 1<br />
einstimmig angenommen.<br />
Beschlussantrag Nr. 2 der Verwaltung wurde mit 7 Ja-Stimmen bei<br />
11 Gegenstimmen abgelehnt.<br />
Hilfsweise wurde der Antrag von Herrn <strong>Gemeinde</strong>rat Weinreuter<br />
mit 10 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen angenommen.<br />
Beschlussantrag Nr. 3 der Verwaltung wurde einstimmig angenommen.<br />
6. Baugesuch Neubau eines Reihenhauses mit Doppelgarage in<br />
der Eppinger Straße<br />
– Entscheidung über das Einvernehmen –<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Eppinger<br />
Straße 134 – 140“. Für das Grundstück gelten laut Bebauungsplan<br />
folgende Festsetzungen: Grundflächenzahl 0,4, zwingend<br />
zweigeschossige Bauweise mit Höhenbeschränkung, maximale<br />
Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) 176,6 m. ü. NN, maximale Traufhöhe<br />
<strong>18</strong>2,5 m. ü. NN, maximale Firsthöhe <strong>18</strong>7,0 m. ü. NN (Traufhöhe<br />
maximal also 5,90 m und Firsthöhe maximal 10,40 m) und Satteldach<br />
mit einer Dachneigung von 35 bis 40 Grad.<br />
Folgende Befreiungen werden beantragt:<br />
1. Wohngebäude und Doppelgarage liegen teilweise außerhalb des<br />
Baufensters.<br />
2. Überschreitung der EFH um 0,80 m.<br />
3. Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) mit dem Wohnhaus<br />
um 9 qm und der Garage um 20 qm.<br />
Die Begründung des Antragstellers zu den genannten Befreiungen<br />
kann den eingereichten Baugesuchsunterlagen entnommen werden.<br />
zu 1: Aufgrund der Gestaltung des Grundstückes ist eine Bebauung<br />
nur innerhalb der vorgegebenen Flächen nicht möglich.<br />
zu 2: Bei Einhaltung der festgelegten EFH ist eine Entwässerung<br />
ohne Sondermaßnahmen nicht möglich. Durch die Anhebung<br />
der EFH um 0,80 m wird auch einem möglichen Schaden<br />
durch evtl. Hochwasser entgegengewirkt. Die geplante Firsthöhe<br />
ist noch unterhalb der Firsthöhe der Nachbargebäude,<br />
wie im Schnitt a-a ersichtlich ist.<br />
zu 3: Aufgrund der Aufteilung des Grundstücks ist eine Einhaltung<br />
der GRZ nicht möglich. Das Grundstück ist spezifiziert für ein<br />
Reihenmittelhaus. Bei Einhaltung der GRZ ist eine sinnvolle<br />
Bebauung nicht möglich.<br />
Das Bauvorhaben wurde bereits in der <strong>Gemeinde</strong>ratsitzung vom<br />
22.02.2013 behandelt und damals unter anderem deshalb abgelehnt,<br />
da die vorgelegte bildliche Darstellung des Projektes nicht<br />
nachzuvollziehen sei. Es sei schwer vorstellbar, wie das Gebäude nach<br />
Fertigstellung aussehen würde.<br />
Mit Schreiben vom 28.02.2013 hat der für das Bauvorhaben zuständige<br />
Architekt Planansichten, eine 3-DAnimation, sowie Bilder der<br />
Lage vor Ort an die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung gesandt (vgl. Anlage 1), um<br />
einen besseren Überblick über das o. g. Bauvorhaben aufzeigen zu<br />
können. Der Antragsteller erhofft sich nun, aufgrund der neuen Darstellungen,<br />
doch noch ein positives Signal seitens des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
zu erhalten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die genannten<br />
Überschreitungen keine Bedenken, da diese städtebaulich vertretbar<br />
sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.<br />
Beschlussantrag:<br />
Das Einvernehmen wird erteilt.<br />
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wurde deutlich,<br />
dass sich das Meinungsbild des Gremiums aufgrund der ergänzten<br />
Darstellung nicht geändert hat.<br />
Ein Teil des Gremiums hielt die Überschreitungen für unschädlich,<br />
ein anderer Teil sprach sich dafür aus, dass an dieser Stelle<br />
eine sinnvolle Planung als Ganzes umgesetzt werden sollte.<br />
In der Abstimmung wurde der Beschlussantrag mit 9 Ja-Stimmen<br />
bei 9 Gegenstimmen abgelehnt.<br />
7. Bekanntgaben<br />
a) Nichtöffentliche Beschlüsse<br />
Die nichtöffentlichen Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am<br />
22. Februar 2013 wurden im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> am 7. März<br />
2013 öffentlich bekannt gemacht.<br />
b) Spenden<br />
Folgende Spendenangebote sind bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong><br />
eingegangen: