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KW 18 - Gemeinde Leingarten

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Seite 9 · 02.05.2013 · Woche <strong>18</strong><br />

Dass sich dies auch auf die jährliche Heizkostenrechnung massiv<br />

auswirkt spüren Sie am Geldbeutel. Mit der energetischen Sanierung<br />

Ihres Gebäudes können Sie dieser Entwicklung ein Schnäppchen<br />

schlagen.<br />

Wie sich das sich lohnen kann, zeigen Ihnen die nachfolgenden<br />

Schaubilder:<br />

LEINGARTEN<br />

Frau Kott, Tel. Nr. 06202/9504912 (d.kott@iib-institut.de)<br />

Welche Unterlagen werden benötigt?<br />

Große Umstände müssen Sie sich nicht machen. Für die Beratung<br />

genügen Fotos und Pläne vom Haus mit Baujahr, Heizöl-, Gas-/<br />

Abrechnungen der letzten 3 Jahre, das Abgas-Messprotokoll vom<br />

Kaminfeger und die Angaben zur qm-Wohnfläche.<br />

Welche Kosten entstehen?<br />

Diese Erstberatung kostet üblicherWeise 100 €. Im Zuge der<br />

„Energiekarawane“ und mit der Förderung der KfW hat die <strong>Gemeinde</strong><br />

erreicht, dass die Kosten halbiert werden. Für 49 € und<br />

zweimal eine halbe Stunde Zeitaufwand erhalten Sie damit alle<br />

Angaben, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen.<br />

Machen Sie von dem einmaligen Angebot regen Gebrauch.<br />

Viele Grüße aus dem Rathaus<br />

Ihr<br />

Ralf Steinbrenner<br />

Bürgermeister<br />

Heizölverbrauch pro Quadratmeter und Jahr eines unsanierten<br />

Hauses ( Baujahr 1970 und älter) im Vergleich zum heute üblichen<br />

„Referenzhaus“ bzw. einem sehr gut gedämmten Haus …<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Kappmannsgrund<br />

Ost, 4. Bauabschnitt“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> hat am 21.03.2013 in<br />

öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kappmannsgrund<br />

Ost, 4. Bauabschnitt“ und den Entwurf der zusammen<br />

mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt<br />

und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt.<br />

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.03.2013. Der Planbereich ist<br />

im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:<br />

… und daraus resultierende Heizkosten in 10, 15 und 20 Jahren.<br />

Wie bringe ich mein Haus auf Vordermann?<br />

Ohne zeitraubende Untersuchungen und ohne alte, vielleicht gar<br />

nicht mehr vorhandene Unterlagen mühsam zusammen suchen<br />

zu müssen, erfahren Hausbesitzer nach einer halbstündigen Gebäudeaufnahme<br />

und eine Woche später nach einer halbstündigen<br />

Beratung:<br />

• Was ist mein Haus vor und nach der Sanierung wert.<br />

• Wie sieht meine Gebäudeenergiebilanz aus.<br />

• Wie viel Geld muss ich für die Gebäudesanierung investieren.<br />

• Kann ich auch nur einzelne Sanierungsmaßnahmen realisieren:<br />

• Welche Zuschüsse oder zinsvergünstigten Kredite kann ich bekommen.<br />

• Was kann ich durch die Gebäudesanierung jährlich an Energiekosten<br />

sparen.<br />

Mit dem Ergebnis der Erstberatung haben die Hausbesitzer die<br />

Angaben, die sie für die Entscheidung für eine Sanierung benötigen.<br />

Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf energetische Fragen<br />

sondern bezieht auch den Wohnwert (z. B. wie gehe ich vor, um<br />

mein Haus barrierefrei zu machen) und natürlich die Wirtschaftlichkeit<br />

möglicher Maßnahmen mit ein. Und das unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen persönlichen Situation.<br />

Neue Beratungstermine<br />

Die „erste Beratungsrunde“ haben bereits mehr als 30 Hauseigentümer<br />

genutzt, um sich über die Möglichkeiten für ihr Gebäude<br />

zu informieren.<br />

Wir bieten nochmal zusätzliche Termine an, am<br />

Donnerstag, dem 6. Juni und am Freitag, dem 7. Juni 2013<br />

Im Rathaus, Zimmer E07.<br />

Anmeldung bei iib Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach<br />

Gmbh<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom<br />

06.05.2013 bis einschließlich 07.06.2013 bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Leingarten</strong>, Heilbronner Straße 38, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />

während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.<br />

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Leingarten</strong>, Bauamt, Heilbronner Straße 38, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />

abgegeben werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />

nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />

Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />

hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Leingarten</strong>, den 02.05.2013<br />

gez. Ralf Steinbrenner<br />

Bürgermeister

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