KW 18 - Gemeinde Leingarten
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Seite 9 · 02.05.2013 · Woche <strong>18</strong><br />
Dass sich dies auch auf die jährliche Heizkostenrechnung massiv<br />
auswirkt spüren Sie am Geldbeutel. Mit der energetischen Sanierung<br />
Ihres Gebäudes können Sie dieser Entwicklung ein Schnäppchen<br />
schlagen.<br />
Wie sich das sich lohnen kann, zeigen Ihnen die nachfolgenden<br />
Schaubilder:<br />
LEINGARTEN<br />
Frau Kott, Tel. Nr. 06202/9504912 (d.kott@iib-institut.de)<br />
Welche Unterlagen werden benötigt?<br />
Große Umstände müssen Sie sich nicht machen. Für die Beratung<br />
genügen Fotos und Pläne vom Haus mit Baujahr, Heizöl-, Gas-/<br />
Abrechnungen der letzten 3 Jahre, das Abgas-Messprotokoll vom<br />
Kaminfeger und die Angaben zur qm-Wohnfläche.<br />
Welche Kosten entstehen?<br />
Diese Erstberatung kostet üblicherWeise 100 €. Im Zuge der<br />
„Energiekarawane“ und mit der Förderung der KfW hat die <strong>Gemeinde</strong><br />
erreicht, dass die Kosten halbiert werden. Für 49 € und<br />
zweimal eine halbe Stunde Zeitaufwand erhalten Sie damit alle<br />
Angaben, die Sie für Ihre Entscheidung brauchen.<br />
Machen Sie von dem einmaligen Angebot regen Gebrauch.<br />
Viele Grüße aus dem Rathaus<br />
Ihr<br />
Ralf Steinbrenner<br />
Bürgermeister<br />
Heizölverbrauch pro Quadratmeter und Jahr eines unsanierten<br />
Hauses ( Baujahr 1970 und älter) im Vergleich zum heute üblichen<br />
„Referenzhaus“ bzw. einem sehr gut gedämmten Haus …<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Kappmannsgrund<br />
Ost, 4. Bauabschnitt“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Leingarten</strong> hat am 21.03.2013 in<br />
öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Kappmannsgrund<br />
Ost, 4. Bauabschnitt“ und den Entwurf der zusammen<br />
mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt<br />
und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan umgrenzt.<br />
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.03.2013. Der Planbereich ist<br />
im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:<br />
… und daraus resultierende Heizkosten in 10, 15 und 20 Jahren.<br />
Wie bringe ich mein Haus auf Vordermann?<br />
Ohne zeitraubende Untersuchungen und ohne alte, vielleicht gar<br />
nicht mehr vorhandene Unterlagen mühsam zusammen suchen<br />
zu müssen, erfahren Hausbesitzer nach einer halbstündigen Gebäudeaufnahme<br />
und eine Woche später nach einer halbstündigen<br />
Beratung:<br />
• Was ist mein Haus vor und nach der Sanierung wert.<br />
• Wie sieht meine Gebäudeenergiebilanz aus.<br />
• Wie viel Geld muss ich für die Gebäudesanierung investieren.<br />
• Kann ich auch nur einzelne Sanierungsmaßnahmen realisieren:<br />
• Welche Zuschüsse oder zinsvergünstigten Kredite kann ich bekommen.<br />
• Was kann ich durch die Gebäudesanierung jährlich an Energiekosten<br />
sparen.<br />
Mit dem Ergebnis der Erstberatung haben die Hausbesitzer die<br />
Angaben, die sie für die Entscheidung für eine Sanierung benötigen.<br />
Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf energetische Fragen<br />
sondern bezieht auch den Wohnwert (z. B. wie gehe ich vor, um<br />
mein Haus barrierefrei zu machen) und natürlich die Wirtschaftlichkeit<br />
möglicher Maßnahmen mit ein. Und das unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen persönlichen Situation.<br />
Neue Beratungstermine<br />
Die „erste Beratungsrunde“ haben bereits mehr als 30 Hauseigentümer<br />
genutzt, um sich über die Möglichkeiten für ihr Gebäude<br />
zu informieren.<br />
Wir bieten nochmal zusätzliche Termine an, am<br />
Donnerstag, dem 6. Juni und am Freitag, dem 7. Juni 2013<br />
Im Rathaus, Zimmer E07.<br />
Anmeldung bei iib Institut Innovatives Bauen Dr. Hettenbach<br />
Gmbh<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom<br />
06.05.2013 bis einschließlich 07.06.2013 bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Leingarten</strong>, Heilbronner Straße 38, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />
während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.<br />
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich<br />
zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Leingarten</strong>, Bauamt, Heilbronner Straße 38, 74211 <strong>Leingarten</strong>,<br />
abgegeben werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber<br />
hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Leingarten</strong>, den 02.05.2013<br />
gez. Ralf Steinbrenner<br />
Bürgermeister