17. Februar 2004 - Deutscher Fluglärmdienst eV
17. Februar 2004 - Deutscher Fluglärmdienst eV
17. Februar 2004 - Deutscher Fluglärmdienst eV
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Erörterungstermin<br />
zum Planfeststellungsverfahren betreffend Erweiterungsmaßnahmen für<br />
die Wartung von Airbus-A380-Flugzeugen – A380-Werft – am<br />
Flughafen Frankfurt/Main<br />
Tagesordnung<br />
Dienstag, den <strong>17.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2004</strong>:<br />
6. Lärmimmissionen....................................................................................................... 1<br />
6.1 Umfang der Lärmbelastungen......................................................................................................... 1<br />
6.2 Bewertungsmaßstäbe beim Lärm ................................................................................................... 1<br />
6.3 Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen ..................................................................................... 27
Zwanzigster Erörterungstag<br />
(Beginn: 9.31 Uhr)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Wir wollen fortfahren.<br />
Wir sind bei Tagesordnungspunkt 6:<br />
6. Lärmimmissionen<br />
Ich denke, wir haben gestern die Tagesordnungspunkte<br />
6.1 und 6.2 hinreichend besprochen. Aus unserer Sicht<br />
gibt es dazu keinen großen Erörterungsbedarf mehr. Was<br />
wir in diesem Zusammenhang nachfordern müssen, ist<br />
uns hier auf dem Podium weitestgehend bekannt.<br />
Deswegen würde ich ganz gerne allmählich zu Tagesordnungspunkt<br />
6.3 übergehen. - Aber ich sehe, dass dazu<br />
noch jemand etwas sagen möchte. Sie haben das Wort.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Herr Bickel, ich habe mich gestern schon zu Wort gemeldet.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Sie müssen für das Protokoll Ihren Namen sagen.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Entschuldigung! Mein Name ist Kühner; ich komme von<br />
der Firma deBAKOM. Ich spreche für eine Reihe von Gemeinden.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ist gut.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Ich habe mich ja gestern schon zu Wort gemeldet. Mir<br />
geht es eigentlich darum, noch einmal aufzuzeigen, wo die<br />
entscheidende Diskrepanz liegt, weil das gestern in dem<br />
Hin und Her mit einigen auch weniger freundlichen Anmerkungen<br />
vielleicht verdeckt wurde.<br />
Zunächst einmal zu der Aussage von Herrn Brendle,<br />
all das, was ich gemessen habe, seien Starts gewesen.<br />
Dazu möchte ich feststellen, dass Herr Brendle nicht substanziiert<br />
vorgetragen hat, wann und wie er das im Detail<br />
überprüft haben will. Ich bezweifle auch, dass er das wirklich<br />
kann; denn er hat mit uns, die wir die Daten erstellt<br />
haben, diesbezüglich keine Rücksprache gehalten. Ich<br />
halte das daher schlicht und einfach für unmöglich. Man<br />
kann sich jetzt die Frage stellen: Was steckt denn dahinter?<br />
Warum will man darstellen, man sei nicht in der Lage,<br />
Triebwerksprobeläufe in der Nachbarschaft zu messen?<br />
Dahinter steckt doch die Überlegung - das besagt ja auch<br />
das Gutachten -, dass die Werte im Prinzip nicht so hoch<br />
sind, als dass die Triebwerksprobeläufe irgendeine Wirkung<br />
auf die Nachbarschaft hätten.<br />
Nun hat Herr Schaffert von der Firma BeSB Messungen<br />
vorgelegt, nach denen beispielsweise für Neu-Isenburg<br />
bei Triebwerksprobeläufen in der Stufe Volllast<br />
43 dB(A) erreicht werden. Wenn man diesen Wert nimmt<br />
und die Erfahrungen bezüglich der Schwankungen zwischen<br />
Mitwind- und Gegenwindrichtung einbezieht, dann<br />
stellt man fest: Diese 43 dB(A) können genauso gut<br />
73 dB(A) sein. Wenn Sie jetzt die Messsituation auf den<br />
Taxiway Charly-West übertragen - das ist etwa 4,5 km von<br />
Neu-Isenburg entfernt -, dann können Sie anhand der<br />
Daten im Gutachten ganz einfach errechnen - man<br />
braucht also gar keinen großen Aufwand zu betreiben -,<br />
dass der Wert in Neu-Isenburg bei etwa 62 dB(A) oder<br />
63 dB(A) liegt.<br />
Die Zahlen sind zwar im Mittel richtig. Aus meiner<br />
Sicht entscheidend ist aber, dass man davon ausgehen<br />
muss, dass zur Nachtzeit aufgrund der unterschiedlichen<br />
Ausbreitungsbedingungen - das ist der Kern des Problems,<br />
Herr Bickel - in 10 % der Fälle auch Pegel gemessen<br />
werden können, die 10 oder 15 dB(A) höher liegen.<br />
Das ist bei 4,5 km überhaupt kein Problem. Dass ich nicht<br />
nur aus der Theorie heraus spreche, mögen Sie daran ermessen,<br />
dass der Stadt Kelsterbach eine Messung von einem<br />
Triebwerksprobelauf durch den Technischen Überwachungs-Verein<br />
aus dem Jahre 1999 vorliegt. Da sind<br />
bei Volllast 81 dB(A) erreicht worden. Bitte schauen Sie in<br />
die Unterlagen, die vorgelegt worden sind. Dem Text ist<br />
nicht zu entnehmen, dass in diese Größenordnung vorgestoßen<br />
wird. Ich bitte Sie wirklich herzlich, den Antragsteller<br />
zu ersuchen, diesbezüglich entsprechende Aussagen<br />
zu machen; denn die Höhe dieser Pegel ist nachher entscheidend<br />
für die Bewertung.<br />
Machen Sie eine Bewertung nach TA-Lärm, dann wird<br />
man vielleicht bei den vorgelegten Mittelwerten sagen:<br />
Das liegt nicht dramatisch über den Werten, die man da<br />
ansetzt. Wenn man aber über 81 dB(A) redet, dann ist die<br />
Diskussion über dieses Thema natürlich beendet. Deswegen<br />
ist es aus meiner Sicht ganz entscheidend, dass<br />
diese sehr hohen Werte mit einer vernünftigen statistischen<br />
Wahrscheinlichkeit auch eintreten können. Aber<br />
darüber fehlt jegliche Aussage im Gutachten.<br />
Dem Gutachten fehlt auch eine Qualitätssicherung -<br />
das ist ein wirklicher Mangel -, wie sie beispielsweise sehr<br />
exemplarisch und vorbildlich in der TA-Lärm beschrieben<br />
ist. Die Forderung nach Qualitätssicherung in der TA-Lärm<br />
ist heute in der Akustik eingeführt. Sie kriegen heute keine<br />
internationale Norm mehr verabschiedet, ohne dass sich<br />
dort ein Abschnitt befindet, in dem die Verfasser der Norm<br />
darlegen, wie man die Unsicherheit der gewonnenen Ergebnisse<br />
zum Ausdruck bringt. Das hat sich seit etwa<br />
Mitte der 90er-Jahre durchgesetzt und ist heute Standard.<br />
Ich kann Ihnen berichten: Auf einer Sitzung des<br />
ISO/TC 43 in Berlin ist das als verbindliche Handlungsanleitung<br />
für den akustischen Bereich festgelegt worden. Die<br />
TA-Lärm war hier sozusagen vorauseilend. Ich würde Sie<br />
wirklich bitten: Verlangen Sie von dem Antragsteller, dass<br />
er Ihnen dazu vernünftige statistische Aussagen macht!<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 1
Noch eine Anmerkung zu den Messungen in Neu-<br />
Isenburg durch die Firma BSB. Ich würde es als Einhaltung<br />
von Mindeststandards ansehen, wenn aus diesem<br />
Gutachten nicht nur eine Seite zitiert und vorgelegt wird,<br />
sondern wenn man das Gutachten einmal in Gänze sieht.<br />
Ich habe mit meiner gestrigen Aussage, dass in Neu-Isenburg<br />
in Bodennähe gemessen wurde, Recht behalten.<br />
Herr Schaffert hat mir inzwischen bestätigt, dass 3 m über<br />
Grund gemessen worden ist. Das kann man den Messungen<br />
ansehen. Angesichts der Tatsache, wie mit dieser<br />
Messung hier agiert wird, bin ich der Meinung, dass es eigentlich<br />
dem Mindeststandard entsprechen würde, wenn<br />
auch dieses Gutachten vorgelegt würde. - Ich bedanke<br />
mich.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke. - Wenn ich das richtig sehe, war das eine Zusammenfassung<br />
Ihrer gestrigen Äußerungen. - Ich erteile<br />
jetzt das Wort Herrn Schmitz.<br />
RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />
Ich vertrete die Stadt Mörfelden-Walldorf, die Eheleute<br />
Preuß und die Kommunen Büttelborn, Trebur und Nauheim.<br />
Ich möchte auf meinen Wortbeitrag zum Ende der Erörterung<br />
gestern Abend zurückkommen. Ich hatte ausgeführt,<br />
dass es nach Prognose der Vorhabenträgerin rund<br />
1 000 zusätzliche Triebwerksprobeläufe im Jahr geben<br />
wird. Wir müssen uns jetzt einmal weiter überlegen, in<br />
welcher zeitlichen Dimension sich dann diese Triebwerksprobeläufe<br />
abspielen werden. Diese kann man anhand<br />
des Mengengerüstes und des Zeitlastprofils berechnen,<br />
welche uns von der Vorhabenträgerin vorgelegt worden<br />
sind.<br />
Wenn man die verschiedenen Arten der Triebwerksprobeläufe,<br />
also Idle, Part Power und Take-off Power, mit<br />
den verschiedenen Gesamtdauern multipliziert, kommt<br />
man zu dem Ergebnis, dass diese Triebwerksprobeläufe<br />
30 000 Minuten pro Jahr ausmachen werden. Die Dauer<br />
dieses hohen Pfeiftons nimmt also um 30 000 Minuten im<br />
Jahr zu. Ich will noch anmerken: 30 000 Minuten sind<br />
überschlägig aufs Jahr gerechnet eine Zunahme von ungefähr<br />
6 bis 7 %. Das ist meiner Ansicht nach auf jeden<br />
Fall - ich denke, damit werde ich nicht allein stehen; die<br />
Fachleute werden mir Recht geben - eine signifikante<br />
Zunahme von Triebwerksprobeläufen und den daraus resultierenden<br />
Schallereignissen. Nun stellt sich die Frage,<br />
die wir gestern andiskutiert haben und auf die Herr Dr.<br />
Kühner heute in seinem ersten Statement schon Bezug<br />
genommen hat: Wie wird sich diese signifikante Zunahme<br />
von Triebwerksprobeläufen und des damit verbundenen<br />
Lärms auf die Anwohnerschaft auswirken?<br />
Die zentrale Frage für die Tagesordnungspunkte 6.1<br />
und 6.2 lautet meiner Ansicht nach: Sind die Triebwerksprobeläufe<br />
separat von dem Lärm des Flughafens auf der<br />
einen Seite - also Grundlärm, Gewerbelärm und Bodenlärm<br />
- und vom Fluglärm auf der anderen Seite wahrnehmbar?<br />
Dabei wird die Frage nach der Dezibelzahl<br />
sicherlich eine wesentliche Rolle spielen. Es geht also um<br />
die Frage, wie groß der Schalldruck ist, der beim Betroffenen<br />
ankommt. Aber die Dezibelzahl bzw. der Schalldruck<br />
sind nicht die einzigen Kriterien, die bei der Beurteilung<br />
von Fluglärm im Hinblick auf den Betroffenen eine Rolle<br />
spielen.<br />
Die nächste Frage, die sich in diesem Zusammenhang<br />
stellt, ist die auch gestern schon andiskutierte Frage der<br />
Tonalität, also die Frage, ob sich aufgrund der Charakteristik<br />
des Lärmereignisses dieser Lärm anders darstellt als<br />
beispielsweise der Fluglärm. Wir alle haben gestern diesen<br />
hohen Pfeifton - das ist ein Beispiel für Tonalität -<br />
gehört, den uns Dr. Kühner für Idle demonstriert hat. Natürlich<br />
könnten wir ihn erst recht bei der Demonstration der<br />
anderen Laststufen Part Power und Take-off Power beobachten.<br />
Aber lassen wir das einmal beiseite. Man könnte<br />
also endgültig klären, ob sich dieser Pfeifton getrennt<br />
wahrnehmen lässt. Die weiteren Indizien sind ja schon zur<br />
Sprache gekommen. Die Anwohner, die sich gemeldet haben,<br />
haben gesagt, dass sie in der Lage sind, diesen<br />
Pfeifton zu unterscheiden. Ihr Gehör ist also im Laufe der<br />
Zeit darauf trainiert worden, diesen Pfeifton wahrzunehmen.<br />
Wir müssen uns auch vor Augen halten, dass es bei<br />
diesen Lärmereignissen folgenden Unterschied gibt: Beim<br />
Starten und beim Landen hat man eine bewegte Lärmquelle.<br />
Das Gehör des Menschen nimmt wahr, ob sich diese<br />
Lärmquelle entfernt oder nähert. Die Sinnesorgane des<br />
Menschen haben sich über Jahrtausende entwickelt. Das<br />
Gehör ist eines der wichtigsten Sinnesorgane und dient im<br />
hohen Maße der Orientierung. Es ist eindeutig so: Wenn<br />
man sich abends vor diese Halle stellt und ein Flugzeug<br />
fliegt über Mörfelden, dann nimmt man das wahr. Das wird<br />
keiner bestreiten.<br />
Man sollte diese Entwicklungen, die die menschlichen<br />
Sinnesorgane geprägt haben, nicht außer Acht lassen.<br />
Darüber wird wahrscheinlich später, wenn wir uns mit<br />
Lärmmedizinern in diesem oder in einem anderen Verfahren<br />
unterhalten, noch zu reden sein. Das sei aber nur am<br />
Rande erwähnt. Wenn wir hier vor der Halle stehen und<br />
das Gelände wird von einem Flugzeug überflogen, dann<br />
ist es jedem einleuchtend, dass man in der ersten Sekunde,<br />
wenn man das Flugzeug bewusst noch gar nicht wahrgenommen<br />
hat, genau diesen tonalen Ton hört. Man weiß<br />
noch nicht genau, was es ist. Aber eine Sekunde später -<br />
das Flugzeug hat sich genähert - hat sich der Ton verändert.<br />
Man merkt sofort, es bewegt sich etwas in der Luft.<br />
Wenn man dann überflogen wird, ist überhaupt kein Pfeifton<br />
zu hören. Dann entfernt sich das Flugzeug wieder.<br />
Diese Bewegung hin zum Betroffenen oder von ihm weg<br />
ist gerade das, was die Starts und Landungen - Herr<br />
Amann hat gestern von 1 300 Ereignissen am Tag gesprochen<br />
- kennzeichnet.<br />
Im Gegensatz dazu gibt es eben die Idle-Triebwerksprobeläufe,<br />
bei denen die Schallquelle über Zeiträume von<br />
mindestens 25 Minuten unverändert bleibt. Diese Probeläufe<br />
finden aufgrund der A380-Halle zusätzlich 680-mal<br />
im Jahr statt. So wurde es von der Vorhabenträgerin<br />
17 – 2 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
prognostiziert. Es sei dahingestellt, ob die Prognose zutrifft<br />
oder nicht.<br />
Es gibt einerseits eine Schallquelle, die 25 Minuten am<br />
gleichen Ort ist. Andererseits gibt es - im Gegensatz dazu<br />
- das Lärmereignis beim Starten oder Landen, das eine<br />
Minute zu hören ist, also so lange, bis das Flugzeug vorbeigeflogen<br />
ist. Es dürfte doch klar sein, ohne dass wir dazu<br />
einen Sachverständigen hören müssen, dass es bei<br />
diesen Lärmereignissen einen Unterschied gibt und dass<br />
dieser Unterschied auch deutlich wahrnehmbar ist. Wer<br />
das leugnet, müsste genau darlegen, warum das nicht so<br />
ist. Das ist meine erste Überlegung.<br />
Wenn es nun der Vorhabenträgerin, z. B. Dr. Schaffert,<br />
gelingen sollte, durch zusätzliche Ausführungen, die nicht<br />
in den Unterlagen enthalten sind - in dem Obermeyer-Gutachten<br />
steht nichts dazu drin -, in uns ernsthafte Zweifel<br />
an dieser Grundthese zu wecken - Herr Dr. Kühner hat<br />
gestern genau das gesagt, was ich nun mit den Worten eines<br />
Nichtphysikers ausgeführt habe; er wird es bestätigen<br />
können -, dann wären wir in einer Situation, in der man<br />
sagen müsste: Es muss ein Obergutachten vorgelegt werden,<br />
weil das für die weitere Behandlung des Themas<br />
Lärm ganz entscheidend ist. Das ist meine zweite Überlegung.<br />
Man kann nicht einfach nur sagen: Wir haben jetzt das<br />
entscheidende Thema der ganzen Erörterung erledigt und<br />
werden einmal überlegen, wie wir damit umgehen. Wir<br />
stehen praktisch am Scheideweg, also an einer Stelle, an<br />
der sich entscheiden wird, wie sich das ganze Vorhaben<br />
entwickeln wird. Der Scheideweg sieht so aus: Entweder:<br />
Das Vorhaben wird genehmigt, die Halle wird gebaut und<br />
die Lärmbelastungen kommen dazu. Diese 30 000 Minuten<br />
Lärm zusätzlich im Jahr wollen aber die Anwohner<br />
nicht hinnehmen. Oder - das ist die andere Möglichkeit -:<br />
Wir haben eine kleine Verästelung dieses Scheideweges.<br />
Entweder könnte man sagen, dass das Vorhaben überhaupt<br />
nicht zugelassen würde - dann wäre das Thema<br />
gegessen -, oder es müssten Auflagen gemacht werden,<br />
die dafür sorgen, dass es eben nicht zu diesen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kommt, die ich hier gerade darstelle.<br />
Das ist der Punkt, weshalb wir uns hier meiner Ansicht<br />
nach an einer ganz entscheidenden Stelle in dieser<br />
Erörterung befinden.<br />
Zu den Lärmauswirkungen muss ich auch noch etwas<br />
sagen. Ich habe jetzt natürlich nicht zwischen Nacht und<br />
Tag differenziert. Man kann das kritisieren und sagen: Das<br />
Einzige, was interessant ist, ist die Nacht; den Tag können<br />
wir in unseren Betrachtungen eigentlich vergessen; denn<br />
am Tag spielen diese Lärmbelastungen keine besondere<br />
Rolle. Dem möchte ich an dieser Stelle entschieden entgegentreten.<br />
Es gibt erstens zahlreiche öffentliche Einrichtungen,<br />
die insbesondere am Tag genutzt werden. Ich will<br />
nur an Spielplätze, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen<br />
erinnern. Zweitens wissen wir alle, dass man vor allen<br />
Dingen am Tag aus geschäftlichen oder aus anderen<br />
Gründen das Haus verlässt. Somit stellt sich die Frage, inwieweit<br />
solche Störungen zu Beeinträchtigungen führen.<br />
Drittens muss man fragen: Wie sieht es an Feiertagen und<br />
Wochenenden aus? Wir sehen doch an dieser Erörterung,<br />
wie wichtig der Sonntag für die Erholung ist. Nur so können<br />
wir diesen Termin überhaupt durchstehen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Wir sind auch froh, dass wir noch den Samstag haben.<br />
Aber lassen wir einmal den Samstag außen vor und sehen<br />
ihn als Werktag an. Entscheidend ist, dass man wenigstens<br />
einen Tag in der Woche hat, an dem man sich erholen<br />
kann. Ich sehe hier aber überhaupt keine Differenzierung.<br />
Das heißt also, auch am Sonntag und ebenso an<br />
den Feiertagen ist diese Belastung vorgesehen. Wenn<br />
man den Urlaub zu Hause verbringen will, ist man auf die<br />
Nutzung der Außenflächen angewiesen. Der gesamte Bereich,<br />
der hier betroffen ist, dient eigentlich der Naherholung.<br />
Das ist alles schon vorgetragen worden.<br />
Die Gäste meiner Mandantschaft Preuß sind Leute,<br />
die sich im Wesentlichen in Wald und Wiesen erholen<br />
wollen und - jedenfalls im Sommer - in Gartenlokalen einkehren.<br />
Die Nutzung der Liegenschaften, der Grünflächen<br />
und der Waldflächen zur Erholung spielt hauptsächlich am<br />
Tag eine Rolle, weil man in der Regel in der Nacht nicht in<br />
den Wald geht. Vor diesem Hintergrund sollte man das<br />
Problem der Tagbelastung nicht unterschätzen.<br />
Die Differenzierung in Tag und Nacht macht Sinn,<br />
wenn es um die Schlafstörungen geht. Wir brauchen das<br />
jetzt nicht weiter zu diskutieren. Die Schlafstörung, also<br />
das Aufwecken, ist nicht der einzige Punkt, den man in<br />
diesem Zusammenhang bedenken muss. Man muss sich<br />
auch andere Parameter vor Augen halten, die insbesondere<br />
mit der Arbeitsfunktion und mit der Erholungsfunktion,<br />
die die Umwelt erfüllen muss, zusammenhängen. Das<br />
alles und auch noch einen weiteren Aspekt müssen wir<br />
bedenken. Es ist gesagt worden, diese Ereignisse wären<br />
zu zwei Dritteln nicht planbar.<br />
(Zuruf)<br />
- Herr Amann, jetzt warten Sie doch einmal ab, was ich<br />
sagen will. Ich will nicht Ihre Zahlen infrage stellen. Aber<br />
überlegen Sie einmal: Es könnte sich die Situation ergeben,<br />
dass die Triebwerksprobeläufe an einigen Tagen<br />
nicht so häufig sind. Es wird so sein, dass es einmal 10<br />
Probeläufe am Tag gibt; dann gibt es Tage mit 5, 15 oder<br />
20 Probeläufen. Wenn man sich an einem Tag mit 20<br />
Triebwerksprobeläufen erholen will, dann könnte man diesen<br />
Tag als versaut bezeichnen, weil man die Erholung an<br />
diesem Tag vergessen kann. Wie schlimm das ist, sieht<br />
man, wenn man daran denkt, dass wir den Sonntag brauchen,<br />
um diese Arbeit überhaupt durchstehen zu können.<br />
Wir müssen uns einmal vorstellen: Im Rhein-Main-Gebiet<br />
wird so intensiv gearbeitet, wie wir das in diesen Wochen<br />
bei diesem Erörterungstermin tun; das ist eine intensive<br />
Arbeitsbeanspruchung. Da braucht man den Sonntag<br />
zur Erholung. Wenn man den Sonntag nicht hat, kann<br />
man diese Arbeit nicht leisten. Die Region erhebt zu Recht<br />
den Anspruch, dass hier ordentlich gearbeitet wird und ein<br />
hohes Bruttosozialprodukt erwirtschaftet wird. Das ist nicht<br />
nur im Taunus so, sondern auch in Südhessen. Hier leben<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 3
viele Menschen, die intensiv arbeiten - von mir aus auch<br />
am Flughafen. Sie brauchen insbesondere den Sonntag<br />
zur Erholung. Wenn es an einem Sonntag 20-mal pfeift,<br />
dann kann man die Erholung vergessen. Wenn sich das<br />
so weiter entwickelt - darüber werden wir noch sprechen<br />
müssen -, kann es letztlich auch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />
kommen.<br />
Die epidemiologischen Studien werden wir vielleicht<br />
nicht an dieser Stelle vorlegen, es sei denn, Sie möchten<br />
sie haben. Wir werden das noch bei den zusätzlichen Gutachten<br />
besprechen. Es gibt erste Ansätze von epidemiologischen<br />
Studien, die genau das, was ich jetzt sage, belegen.<br />
Ich sage das also nicht aufgrund meiner Fantasie,<br />
sondern aufgrund von medizinischen Studien, über die ich<br />
verfüge. Dort lässt sich das wiederfinden.<br />
Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der<br />
Frage, ob man diese Triebwerksprobeläufe von dem Umgebungslärm<br />
und dem Fluglärm unterscheiden kann, eine<br />
wichtige Rolle spielt, ist bisher ebenfalls noch nicht angesprochen<br />
worden. Das ist die Frage, wie unser Gehirn den<br />
Lärm verarbeitet. Wie reagiert der Rezeptor auf die verschiedenen<br />
Arten von Lärm? In der Lärmwirkungsforschung<br />
ist wohl geklärt, dass es bei der Wirkung von Fluglärm<br />
insbesondere auf die Lästigkeit ankommt. Das ist,<br />
einmal ganz platt gesagt, folgendes Phänomen: Der Speditionsunternehmer,<br />
der sein Häuschen auf seinem Firmengelände<br />
hat, weiß, dass seine Firma läuft, wenn er<br />
seine Lastwagen auch in der Nacht heraus- und hereinfahren<br />
hört. Er wird daher den Lärm nicht als lästig, sondern<br />
als positiv empfinden.<br />
So ähnlich ist es vielleicht auch bei der Fraport: Je<br />
mehr Flugzeuge fliegen, desto besser geht es denen;<br />
denn der Laden läuft und der Schornstein raucht. Das sind<br />
psychologische Fragen. Das ist die Frage, wie das Gehirn<br />
die Lästigkeit von Fluglärm empfindet. Auch das ist in der<br />
Lärmwirkungsforschung mittlerweile unstreitig. Wir können<br />
dazu Sachverständige hören, wenn das irgendwie strittig<br />
ist oder problematisiert werden sollte. Ich bin ganz optimistisch,<br />
dass die meisten Lärmwirkungsforscher bestätigen<br />
werden, dass das eine wesentliche Rolle bei der Bewertung<br />
von Lärm spielt.<br />
Aber nicht nur die Bewertung von Lärm spielt eine Rolle,<br />
sondern meiner Ansicht nach auch die Frage: Ist eine<br />
Lärmquelle von anderen Lärmquellen differenziert wahrzunehmen?<br />
Es kommt nämlich letztendlich mit darauf an,<br />
wie der Betroffene über eine gewisse Zeit konditioniert ist.<br />
Herr Böhm hat gesagt, er könne mittlerweile ganz genau<br />
hören, wann ein Triebwerksprobelauf stattfindet und wann<br />
nicht. Das kann man nicht einfach nur messen. Ich gehe<br />
einmal davon aus, dass diese Phänomene, die ich mit den<br />
einfachen Worten eines Juristen beschrieben habe, auch<br />
von den Akustikern bestätigt werden können und dass es<br />
in diesem Zusammenhang nicht nur auf die reine Schalldruckmessung<br />
ankommt, sondern auch auf andere Komponenten.<br />
Man wird zu dem Ergebnis kommen: Der Betroffene,<br />
der im Rhein-Main-Gebiet lebt und arbeitet, der mit 1 900<br />
Triebwerksprobeläufen im Jahr - seit einiger Zeit ist das<br />
der Istzustand - und zusätzlich mit 1 300 Fluglärmereignissen<br />
am Tag lebt, die er zwar nicht in Gänze, aber partiell<br />
wahrnimmt, der also das alles über Jahre mitbekommt, ist<br />
darauf konditioniert, genau diesen Unterschied zu hören.<br />
Wenn man sich das vor Augen hält, wird man zu dem<br />
Schluss kommen: Diese Zunahme von Lärmereignissen,<br />
die akustisch wahrnehmbar sind und die 30 000 Minuten<br />
pro Jahr ausmachen, müssen in ihrer Gesamtheit in die<br />
Abwägung mit eingestellt werden. Meiner Meinung nach<br />
dürfen sie nicht herausfallen, wenn es um die Frage geht,<br />
mit welcher Wertigkeit diese Belange in der Abwägung zu<br />
behandeln sind. Das „Ob“ ist meiner Ansicht nach aufgrund<br />
dieser Sachverhalte gegeben; das muss in die Abwägung<br />
mit eingestellt werden. Bei der Frage, wie das in<br />
der Abwägung behandelt wird und ob dieses Vorhaben<br />
genehmigt werden kann oder nicht, müssen diese Punkte<br />
ebenfalls bedacht werden.<br />
Wenn man sich dann dafür entscheidet, dass das Vorhaben<br />
möglicherweise genehmigungsfähig ist, dann muss<br />
ich dazu sagen: Das ist nur der Fall - ich sage das jetzt<br />
rein hilfsweise -, wenn entsprechende Auflagen erteilt werden.<br />
Natürlich sind wir der Meinung, dass es aus den verschiedensten<br />
Gründen nicht genehmigungsfähig ist. Das<br />
haben wir alles diskutiert. Ich möchte nicht darauf zurückkommen.<br />
Es kommen ja noch ein paar andere Punkte wie<br />
z. B. der Naturschutz und der Bannwald.<br />
Aber davon einmal abgesehen: Wenn man vonseiten<br />
der Planfeststellungsbehörde aus irgendwelchen Gründen<br />
meint, dieses Vorhaben genehmigen zu können, dann<br />
geht das, meine ich, nur mit Auflagen. Über diese Auflagen<br />
- das habe ich am Anfang der Erörterung gesagt -<br />
kann sich die Anhörungsbehörde schon Gedanken machen.<br />
Sie kann sogar im Erörterungstermin dazu schon<br />
Ausführungen machen und durchaus Entscheidungen treffen,<br />
die dazu beizutragen - das steht jedenfalls im Kopp;<br />
Sie werden wieder sagen: der Kopp ist ein bisschen oberflächlich;<br />
aber ich komme aufgrund der Zeitbelastung nicht<br />
dazu, noch intensiver in die Bibliothek zu schauen -, dass<br />
sich die Einwendungen erledigen. Das ist nun einmal so.<br />
Insofern haben Sie eine gewisse Kompetenz.<br />
Aber Kompetenz ist eben auch mit Verantwortung gepaart.<br />
Deswegen kann ich nur raten und anregen, dass<br />
Sie diese Verantwortung und die damit verbundene Kompetenz<br />
ausfüllen. Erst recht gilt das natürlich für die Planfeststellungsbehörde,<br />
das Ministerium, das eben nicht nur<br />
die für das Vorhaben sprechenden Belange berücksichtigen<br />
kann, sondern im Rahmen der Feinabstimmung und<br />
der Abwägung eben auch die gegen das Vorhaben sprechenden<br />
Belange berücksichtigen muss. Da müssen die<br />
30 000 Minuten zusätzliche Triebwerksprobeläufe im Jahr<br />
voll umfänglich in der Abwägung berücksichtigt werden.<br />
Wenn von Ihrer Seite daran Zweifel bestehen sollten,<br />
dann sollten Sie es lieber jetzt sagen. Denn wie gesagt:<br />
Wir haben immerhin zwei Fachleute hier im Raum sitzen.<br />
Obwohl sie an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher<br />
Meinung sind, was ein Charakteristikum bei Fachleuten<br />
ist, sollte man die Gelegenheit nutzen, dass diese<br />
zwei Fachleute hier sind.<br />
17 – 4 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
(Zuruf des RA Mehler [Rechtsbeistand])<br />
- Entschuldigung, es sind sogar drei Fachleute. Denn Ihr<br />
Fachmann vom Hessischen Landesamt für Umwelt und<br />
Geologie, den wir noch gar nicht gehört haben, ist auch<br />
noch da. Das heißt, wir haben hier drei Koryphäen auf diesem<br />
Gebiet sitzen. Vor dem Hintergrund, dass wir an diesem<br />
Scheideweg stehen, meine ich, sollte man in der Erörterung<br />
in aller Ruhe besprechen, ob diese Ereignisse<br />
wahrnehmbar sind, und diese Frage sehr genau klären,<br />
weil sie nach meiner Meinung gestern überhaupt nicht geklärt<br />
worden ist.<br />
Es steht Meinung gegen Meinung. Herr Schaffert hat<br />
gesagt, es sei überhaupt nicht möglich, dass man das als<br />
Betroffener hört. Die Anwohner haben gesagt, sie hören<br />
es ganz sicher. Herr Kühner hat gesagt, man hört es. Herr<br />
Müller hat noch gar nichts gesagt und auch Sie haben<br />
noch nichts dazu gesagt. Insofern ist diese Frage für mich<br />
hier in der Erörterung überhaupt noch nicht geklärt.<br />
Die Frage der Auflagen, die ausführlich in der Einwendung<br />
von Mörfelden-Walldorf enthalten ist, ist auch noch<br />
nicht geklärt. Sie können zwar sagen, dass wir das unter<br />
einem anderen Tagesordnungspunkt machen können.<br />
Aber ich meine, wir sollten hier genau zu diesem Punkt,<br />
den ich angesprochen habe, weiter erörtern.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke Ihnen, Herr Schmitz. - Hier zu einem Ergebnis<br />
zu kommen halte ich für außerordentlich schwierig. Was<br />
ich bisher, auch gestern, gehört habe, deutet mehr oder<br />
weniger auf eine Pattsituation hin, die uns zu der Überlegung<br />
bringt, dass man nach dem Erörterungstermin - soweit<br />
es entscheidungserheblich ist - die Nachforderung<br />
von ergänzenden Gutachten in die Erwägung ziehen<br />
muss.<br />
Aber ich sehe mich im Augenblick nicht veranlasst, sozusagen<br />
dieses Hin und Her der unterschiedlichen Meinungen<br />
so lange fortzusetzen, bis irgendjemand aufgibt.<br />
Das scheint mir nicht besonders zielführend zu sein. Aber<br />
die Bedenken, die Sie vorgetragen haben, haben wir notiert.<br />
Wir werden den Fragen, die insbesondere die Tonalität<br />
und die Tagesbelästigung betreffen und die ausgeblendet<br />
worden sind, selbstverständlich nachgehen. - Herr<br />
Kunz hat sich gemeldet.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Ich spreche für 40 Einwender aus dem Rhein-Main-Gebiet<br />
plus der zwei, die jetzt noch dazugekommen sind. - Ich<br />
würde gern in einem Vortrag - dazu möchte ich Ihre Technik<br />
nutzen - eine Reihe von Punkten vorbringen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Dann gehen Sie nach vorn.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Einen kurzen Satz noch. Es geht im Kern um die Vorbelastung,<br />
die der BUND in Mörfelden-Walldorf gemessen<br />
hat. Ich möchte Herrn Walter Raiss neben mir bitten, dass<br />
er in der Zeit, in der ich da vorne die Technik aufbaue,<br />
kurz ein paar einleitende Worte dazu sagt. Dadurch verlieren<br />
wir keine Zeit. Einleitend möchte ich noch ein paar<br />
Punkte zu den Beurteilungskriterien anführen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Kunz, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir im<br />
Augenblick noch nicht beim Thema Vorbelastung sind.<br />
Das ist Punkt 6.3.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Es geht um die Fragen: Wo sind die Grenzen der Belastbarkeit?<br />
Was ist insgesamt in die Beurteilung einzubeziehen?<br />
Die Vorbelastungen sind nur ein Punkt in dem Vortrag;<br />
sie sind, denke ich, für die Begründung relevant.<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Herr Kunz, wir hatten ja schon darüber gesprochen, dass<br />
bei Punkt 6.3 ungeschränkt die Möglichkeit besteht, auf<br />
bestehende Belastungen durch Fluglärm und sonstigen<br />
Bodenlärm einzugehen. Wenn ich das richtig verstanden<br />
habe, hat Herr Schmitz das gerade auch noch einmal betont:<br />
Wir sollten zuerst abschichten, was durch die Halle<br />
und die Standläufe, die durch die Halle induziert sind, an<br />
Lärmbelastungen hinzukommt, bevor wir dann zu dem<br />
Thema kommen - ich gehe davon aus: im Laufe des Tages<br />
oder Vormittags -, was schon an Vorbelastungen da<br />
ist und welche Belastungen in der Summe zu erwarten<br />
sind. Ich möchte Sie jetzt nicht abwürgen, sondern anregen,<br />
erst einmal darüber zu reden, welchen Anteil die<br />
Halle und die Standläufe ausmachen. Danach haben Sie<br />
uneingeschränkt die Möglichkeit, auf die Vorbelastung einzugehen.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Zu meiner Zeitplanung: Ich habe nur heute Vormittag Zeit.<br />
Ich würde das daher gern heute Vormittag vorbringen können.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Aber der Vormittag dauert ja noch ein bisschen.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Ist in Ordnung.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Von uns aus ist zu den Punkten 6.1 und 6.2 nicht mehr<br />
viel zu sagen. Es ist so ziemlich alles gesagt worden, was<br />
dazu zu sagen gewesen wäre.<br />
RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />
Ich muss mich wundern, Herr Bickel, dass Sie meinen, es<br />
sei schon alles gesagt. Insbesondere zu dem Punkt 6.2,<br />
Bewertungsmaßstäbe, gibt es noch einige Hunde zu heben,<br />
deren Geruch auch schon vernehmlich ist.<br />
Ich möchte noch ganz kurz etwas zu Punkt 6.1 sagen,<br />
insbesondere im Hinblick auf das Gutachten zum Bodenlärm,<br />
über das wir gestern gesprochen haben. Das ist ja<br />
ein prognostisches Gutachten. Es ist gedacht als Grund-<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 5
lage eines Planfeststellungsbeschlusses. Ein Gutachten<br />
hat den Sachverhalt vollständig und zutreffend zugrunde<br />
zu legen und muss zur Zeit seiner Erstellung lege artis, also<br />
nach den Regeln der Kunst, erstellt sein. Dieses gute<br />
Zeugnis kann man jedenfalls dem Gutachten G 6.2 nicht<br />
ausstellen. Es ist untauglich. Es leidet an schweren Mängeln.<br />
Einen Mangel - wir haben das gestern schon besprochen;<br />
ich halte das aber für gravierend, weil hier gegen die<br />
Regeln der Kunst verstoßen wird - möchte ich an den Anfang<br />
stellen: Im Gutachten vom 08.05.2003 wird rein deduktiv<br />
vorgegangen. Man setzt zunächst den A380 mit der<br />
B747 hinsichtlich des Lärmpegels bei Start und Landung<br />
gleich, nimmt als Referenztriebwerk das Triebwerk der<br />
B747, nämlich das CF6-80C, und sagt dann, es gebe<br />
darüber Herstellerangaben, die gar nicht vom Hersteller<br />
gekommen sind, sondern von der Deutschen Lufthansa<br />
geliefert wurden, aber auch nur Herstellerangaben über<br />
die Schallentwicklung bei Take-off Power; für die übrigen<br />
acht Stufen gibt es offensichtlich nichts. Man muss sich<br />
immer wieder wundern, wie die Luftverkehrswirtschaft mit<br />
der Hauptnoxe umgeht, die sie emittiert, dem Lärm. Es<br />
scheint darüber praktisch nichts zu geben. Darum wird erklärt,<br />
man nehme dafür ein anderes Triebwerk, das Triebwerk<br />
V2500-A5; denn dazu gebe es Messungen von Aero<br />
Lloyd. Das wird dann alles in einen Becher geworfen, gut<br />
geschüttelt und heraus kommen irgendwelche Daten.<br />
Das war als Datengrundlage so schlecht - Thema „vollständige<br />
und zutreffende Ermittlung des Sachverhalts“ -,<br />
so kläglich schlecht, dass dem Vorhabenträger aufgefallen<br />
ist, dass er damit wohl nicht über die Runden kommt, und<br />
er offenbar im Nachhinein eine zweite Firma beauftragt<br />
hat, zur Plausibilisierung etwas zu messen; das wird wohl<br />
die Firma des Herrn Dr. Schaffert selbst gewesen sein. Einen<br />
Tag lang ist gemessen worden, und zwar in einer Distanz,<br />
für die die meteorologischen Einflüsse hinsichtlich<br />
des Maßes an Lärm, der am Immissionsort ankommt, von<br />
entscheidender Bedeutung sind. Das unterscheidet sich<br />
um das Vier-, das Acht-, das 16-fache; das ist die Wirkungsgröße<br />
„meteorologischer Einfluss“. - An einem Tag<br />
ist hinterher gemessen worden. Glauben Sie im Ernst,<br />
dass das die Regel der Kunst ist, dass man so zu einer<br />
Aussage kommt, die die Wirklichkeit abbildet? Das kann<br />
wohl nicht sein.<br />
Dass bei dem verdächtigen Verlauf, dass man erst ein<br />
Gutachten rein theoretischer, nämlich deduktiver Art, frei<br />
von jeder Empirie, in die Auslage wirft und hinterher einen<br />
Auftragnehmer schickt, etwas zu messen, dasselbe herauskommt,<br />
wird nun wirklich keinen wundern. Sie müssen<br />
ja eine Art Beweiswürdigung durchführen. Ich würde sagen:<br />
Das können Sie auf keinen Fall akzeptieren. Das<br />
klingt nach einem gesuchten nachträglichen Alibi. Sowohl<br />
die Chronologie als auch der Hergang dieses Gutachtens<br />
sind untauglich und ganz schlecht. - Das war die Gruppe<br />
der Eingangsdaten Nummer eins: Welche Schallemission<br />
geht von den Triebwerken aus? Hier sieht es also ganz<br />
schlecht aus.<br />
Das Zweite ist das Mengengerüst. Darüber haben wir<br />
ja schon beim Thema Bedarf gesprochen; vielleicht erinnern<br />
Sie sich. Da hatte ich das Mengengerüst aus dem<br />
Gutachten G 6.2 aufgelegt und einen Widerspruch festgestellt<br />
zwischen dem Mengengerüst, das der schallphysikalischen<br />
Begutachtung zugrunde gelegt wird, und dem, was<br />
hinsichtlich des Bedarfs behauptet wird. Dieser Widerspruch<br />
ist nach wie vor nicht ausgeräumt.<br />
Wenn man sich die Aussagen der Vorhabenträgerin zu<br />
dem, was in der Halle geschehen soll, anschaut, und zwar<br />
zum einen beim Thema Bedarf und zum anderen beim<br />
Thema Lärm, dann findet man hier einen Widerspruch. Ich<br />
bestreite also die Richtigkeit des Mengengerüsts. Die Substanz<br />
für diesen Einwand - die ist ja erforderlich - entnehme<br />
ich den eigenen Unterlagen der Vorhabenträgerin, die<br />
einmal sagt: „Wir nehmen nur A380 und B747 in die Halle“<br />
- ich füge hinzu: Die werden dort gewartet; darauf komme<br />
ich noch kurz -, und an anderer Stelle deutlich macht,<br />
dass die Flugzeugfamilie A300 ebenfalls dort aufgenommen<br />
werden soll. Irgendwie hat Herr Amann vergessen,<br />
Herrn Schaffert darauf hinzuweisen, dass er sagen soll:<br />
„Die A300er kommen nur als Worst Case, nur im Ausnahmefall,<br />
also praktisch überhaupt nicht vor“, nur um der<br />
Umgebung entgegenzukommen. Sie finden diesen Hinweis<br />
auf den Ausnahmecharakter der Wartung/Reparatur<br />
der Flugzeuge der A300er-Familie in dieser Werft weder in<br />
dem Gutachten noch im Mengengerüst, noch im Vortrag<br />
von Herrn Schaffert, noch in den Charts, die er zum Mengengerüst<br />
vorgelegt hat. - So geht das nicht. Entweder ist<br />
das eine richtig oder das andere. Jedenfalls wird auch der<br />
A300 dort gewartet, auch die Kontinentalflotte.<br />
Herr Dr. Schaffert, wir haben ja darauf gewartet, dass<br />
wir zum Mengengerüst noch etwas hören, etwas, das sich<br />
nicht in einer Wiederholung dessen erschöpft, was unrichtigerweise<br />
schon in den Unterlagen steht, sondern etwas,<br />
was Fleisch an die Knochen bringt, etwas, das die Zweifel<br />
ausräumt. Das, was Sie geliefert haben, war tautologisch.<br />
Sie haben sich wie schon Herr Amann vor Wochen beim<br />
Thema Bedarf auf die Angaben der Lufthansa Technik berufen.<br />
Die Lufthansa Technik ist Ihr Deus ex Machina; er<br />
löst Ihnen die Probleme. Wo die Fraport nicht weiter weiß,<br />
wird gesagt: Das ist von der Lufthansa Technik; das ist zu<br />
glauben. - Ich weise das RP auch hier wieder darauf hin,<br />
dass Gutgläubigkeit nicht gut ist. Sie haben eine Amtsermittlungspflicht;<br />
das kann Ihnen die Lufthansa Technik AG<br />
nicht abnehmen. Was in dieser Halle geschehen soll, ist<br />
weiterhin eine Blackbox. Es gibt nur Lufthansa-Angaben,<br />
keinerlei Plausibilisierung, nichts zur Frage der Volllast.<br />
Was ich insbesondere vermisst habe, Herr Schaffert -<br />
aber vielleicht haben Sie dazu noch etwas; vielleicht steht<br />
in der Fußnote auch wieder „Lufthansa Technik“ -: Bisher<br />
ging aus Ihrem Vortrag nicht hervor, warum zum Teufel so<br />
viele A380-Werft-bedingte Triebwerksprobeläufe in der<br />
empfindlichsten Nachthälfte zwischen 1 und 6 Uhr stattfinden<br />
sollen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
17 – 6 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Sie haben die Mengen aufgezeigt und dann kam - ich<br />
kann mich gut daran erinnern - in Ihrer animierten Show<br />
von oben hereingefahren diese Tabelle 3, die wir schon<br />
aus dem Gutachten G 6.2 kennen, aber da war plötzlich<br />
eine Zeitverteilung drin. Das ergibt sich absolut nicht aus<br />
Ihren Auskünften. Wie Sie das begründen wollen, ist mir<br />
schleierhaft. Wenn Sie nun erklären, das gehe aus langjährigen<br />
Erfahrungen der Lufthansa Technik hervor, dann<br />
kann ich nur sagen: Das hatten wir schon. Jedes Fragezeichen<br />
wurde mit dem Hinweis auf Ihren Deus ex Machina<br />
beantwortet.<br />
Übrigens, Herr Bickel: Den Deus ex Machina als Lückenfüller<br />
für fehlende Unterlagen und Informationen<br />
kennt die Verfahrensordnung nicht. Das finden Sie weder<br />
im Kopp noch woanders. Das kann man so nicht akzeptieren.<br />
Die Daten sind widersprüchlich; andere fehlen völlig,<br />
etwa die der Zeitstruktur. Damit komme ich zu Punkt 6.1.1.<br />
Bei diesem Gutachten ist es mit einer Nachforderung nicht<br />
getan. Es muss neu erstellt werden, und zwar nicht nach<br />
Art antiker Wissenschaftler, irgendwie deduzierend und<br />
Autoritäten zitierend. Wir haben die Aufklärung längst hinter<br />
uns und befinden uns im empirischen Zeitalter. Der<br />
Sachverhalt muss zutreffend und vollständig ermittelt werden<br />
und auf dieser Grundlage ist zu prognostizieren. So<br />
wird das gemacht. Ich gebe Ihnen zu, dass die Rechtsprechung<br />
nur selten einen Fehler eines Planfeststellungsbeschlusses<br />
aus Fehlern der Prognose herleitet. Wenn das<br />
aber die Grundlage sein soll, dann sage ich Ihnen, um mit<br />
den Worten von Herrn Haldenwang zu sprechen: Machen<br />
Sie nur weiter so! Dann freuen wir uns vor Gericht. - Aber<br />
so weit sind wir ja noch nicht.<br />
Ein weiterer Punkt betrifft den Tagesordnungspunkt<br />
6.2. Hier wundert es mich besonders, Herr Bickel, dass<br />
Sie sagen, es sei schon alles erörtert worden und es habe<br />
sich ein Patt ergeben. Wir sprechen über die Tagesordnung.<br />
Darin haben Sie die Lärmsynopse an erster Stelle<br />
aufgeführt - zu viel Ehre für das Werkchen - und dann die<br />
TA-Lärm. Daneben erscheint in der Tagesordnung nichts.<br />
Es erscheinen nicht die Deutschen Industrie-Normen<br />
45645 und 45681 und die ISO 9613. Ich sage gleich, warum<br />
sie wichtig wären; dazu kann auch Herr Dr. Kühner<br />
noch etwas sagen. Schon die Tagesordnung verrät, dass<br />
Sie die enge Führung der Debatte, die die Fraport vorgibt -<br />
TA-Lärm oder Synopse; links und rechts davon gibt es<br />
nichts -, abbilden. Das ist nicht gut; wir haben das in den<br />
Einwendungen auch anders vorgetragen.<br />
Im Einzelnen: Das Thema TA-Lärm hatten wir schon;<br />
das möchte ich nicht wiederholen. Aber einen Hinweis als<br />
ceterum censeo mögen Sie mir gestatten: Wir haben noch<br />
immer keine Auskunft erhalten, was die Lufthansa Technik<br />
in der neuen Werft tatsächlich tun will. Wir wissen nichts<br />
über die Arbeitsgänge und insbesondere nichts über die<br />
Arbeitsmittel. Hier nenne ich nur § 6 LuftBO, einfache oder<br />
komplexe Mittel. Dafür wird das RP zwingend Aufklärung<br />
brauchen. Es wäre schön, wenn Sie noch hier im Saal sagen<br />
würden, dass Sie das haben möchten. Da muss noch<br />
etwas kommen. Wir werden uns über die Akteneinsicht<br />
nach dem Termin unterhalten müssen, wenn wir es hier<br />
nicht erfahren.<br />
Zur Synopse ist natürlich noch nicht alles gesagt. Herr<br />
Kühner hat es schon angedeutet: Es ist ein deutscher Text<br />
in einer kleinen Zeitschrift. Die Fraport hat alles unternommen,<br />
um eine internationale Diskussion zu verhindern,<br />
und versucht, ohne Diskussion mit dieser „Synopse“ von<br />
Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng einen neuen Standard<br />
zu installieren, ähnlich den unsinnigen Jansen-Kriterien,<br />
die 30 Jahre lang den Lärmschutz behindert haben.<br />
- Einer tut’s nicht mehr; jetzt braucht man vier davon, die<br />
man auf die Pay-roll nimmt. - Das ist der Versuch, der dahinter<br />
steht.<br />
Das allein würde das Werk aber noch nicht diskreditieren.<br />
Es diskreditiert sich vielmehr selbst und kommt als<br />
Maßstab nicht infrage.<br />
Zum ersten theoretischen Grund. Wer ist denn in unserem<br />
Staat befugt, Maßstäbe zu setzen, und zwar Maßstäbe<br />
in Gestalt von Grenzwerten, die bestimmen, welches<br />
Maß an Lärm die Menschen und auch die Kommunen<br />
in der Umgebung eines Flughafens zu dulden haben?<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Wir sprechen über die Festsetzung von Duldungspflichten.<br />
Wir sprechen über Risikoverteilung. Wir sprechen über<br />
Gesundheits- und am Ende Lebensrisiken. Wer ist in unserem<br />
Staat befugt, die Grenzwerte und damit die Risikoverteilung<br />
festzulegen? Frau Griefahn? Wer hat Frau<br />
Griefahn gewählt, wann, wo und wie? Wo ist die Legitimation?<br />
Sie hat, soviel ich weiß, nicht einmal einen Lehrstuhl;<br />
das würde sowieso nicht reichen. Jansen, Scheuch,<br />
Spreng: Von wem gewählt? Legitimation? - Fehlanzeige!<br />
Was ich damit sagen möchte, ist: Mediziner, ob mit<br />
oder ohne Lehrstuhl, haben nicht das Mandat, nicht die<br />
Kompetenz und nicht die Legitimation, Grenzwerte festzusetzen<br />
oder auch nur vorzuschlagen und zu sagen: Unserer<br />
Meinung nach ist es okay, wenn 25 % der Menschen<br />
stark belästigt werden. Das finden wir in Ordnung. - Zu<br />
dieser Aussage sind wir als Anwälte nicht befugt, dazu<br />
sind die Wachleute nicht befugt, dazu ist der Reinigungsdienst<br />
nicht befugt, dazu sind auch Sie vom Regierungspräsidium<br />
nicht befugt; denn Sie sind nur Anhörungsbehörde.<br />
Die Beamten der Planfeststellungsbehörde aber<br />
verfügen über die demokratische Legitimation. Das Gericht<br />
ist ebenfalls aufgrund demokratischer Legitimation jeweils<br />
zur Prüfung im Einzelfall befugt. Natürlich sind auch<br />
Gesetz- und Verordnungsgeber befugt, nicht aber vier von<br />
der Fraport bezahlte Mediziner. Wer zahlt, schafft an, sagt<br />
man bei uns. Im Grunde genommen ist es die Fraport, die<br />
sich ihre Grenzwerte selber macht. - So nicht.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.<br />
Jetzt komme ich zu dem Inhalt der Synopse. Das Erste<br />
ist die Bezugnahme auf den Einzelfall. Überall wird gesagt:<br />
Beklagenswerterweise gibt es bei uns trotz Normen-<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 7
flut für Fluglärm keine Grenz- oder Richtwerte - für Bodenlärm<br />
erst recht nicht -, die sich so nennen und deren Anwendung<br />
zweifelsfrei wäre. Diese Lücke müssen die Behörden<br />
und die Gerichte unter Inanspruchnahme ihrer<br />
demokratischen Legitimation füllen - das habe ich schon<br />
gesagt; jetzt kommt das Neue -, und zwar mit Blick auf<br />
den Einzelfall. Die Fraport weist stets darauf hin und legt<br />
großen Wert darauf, dass ihr Flughafen fantastisch, einzigartig<br />
ist. Er sucht seinesgleichen. So etwas haben wir in<br />
Deutschland nicht an anderer Stelle. - Das kann aber nicht<br />
nur gelten, wenn es um ein Selbstlob geht, sondern es<br />
muss auch gelten, wenn es um den Lärm geht. Einzigartig<br />
sind nämlich auch die schädlichen Wirkungen, die der<br />
Flughafen in seiner Umgebung verbreitet.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Darauf geht diese merkwürdige Synopse mit keinem Wort<br />
ein. Da wird einfach dekretiert - das gilt natürlich für Verkehrslandeplätze<br />
wie Augsburg, wenn sie erweitert werden,<br />
genauso wie für diesen Flughafen; das ist schon einmal<br />
ein erster und gravierender Mangel - und etwas übergestülpt,<br />
was inadäquat ist. Aber über Inadäquatheit kann<br />
man kaum reden; denn es steht ja fast nichts drin in dieser<br />
Synopse.<br />
Damit komme ich zu einem Punkt, den ich schon angesprochen<br />
habe. Fraport erklärt: Wir sind ein modernes<br />
Unternehmen. - Ihre Auskünfte in Gestalt von Gutachten<br />
bzw. von Arbeiten, die sie in Auftrag gibt, muten jedoch<br />
mittelalterlich an. Im Mittelalter, in der Antike, in der Scholastik<br />
konnte man so argumentieren, aber jetzt nicht mehr.<br />
Es fehlt nämlich sowohl in der Veröffentlichung in der<br />
„Zeitschrift für Lärmbekämpfung“ im Jahr 2002, Seiten<br />
171 ff., als auch in der Hektographie vom 23.02.2002 jeder<br />
Nachweis, jeder Inhalt. Es herrscht - man reibt sich die<br />
Augen - eine geradezu fantastische Abwesenheit von<br />
Handwerk. Herr Dr. Kühner wies schon darauf hin: Wenn<br />
jemand an der Universität, egal welcher Wissenschaft, so<br />
etwas liefert, wird das inhaltlich gar nicht angeschaut, sondern<br />
wegen Verrats an der wissenschaftlichen Methode,<br />
die wir nun einmal seit 300 Jahren in Europa als Standard<br />
haben, zurückgegeben. Es wird nicht einmal geguckt, was<br />
drinsteht. Es reicht nicht, wenn jemand nur Tabellen aufstellt<br />
und sagt: Das meine ich so. Schon deshalb - abgesehen<br />
von der Legitimation - verbietet es sich, diese Synopse<br />
für irgendetwas als Grundlage zu nehmen. Das<br />
Brainstorming von vier bezahlten Auftragnehmern des<br />
Vorhabenträgers kann kein Maßstab sein, nicht jetzt und<br />
nicht bei uns. Das konnte man vielleicht im Irak machen<br />
und vielleicht geht es in China, aber doch nicht bei uns,<br />
nicht so.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Noch ein kleiner Nebensatz: Herr Amann, ich erinnere<br />
mich noch an den Einwender - ich weiß seinen Namen<br />
nicht mehr -, der nach der Prüfstelle auf dem Parkplatz in<br />
Kelsterbach gefragt hat. Da sagten Sie: Haha, das ist ja<br />
Gewerbegebiet. - Sehr schön! Gebietstypik, wunderbar!<br />
Da haben Sie Recht. Für die Frage, welcher Lärm zu dulden<br />
ist, nehmen die Regelwerke, die wir haben - für Fluglärm<br />
haben wir leider keines; das ist richtig -, auf die Gebietstypik<br />
Rücksicht und setzen verschiedene Duldungswerte<br />
an. Dafür nehmen sie die Baunutzungsverordnung<br />
zu Hilfe. Sie haben das auch getan, als es darum ging,<br />
einem Einwender zu sagen: Haha, das ist ja Gewerbegebiet.<br />
Da hast Du eine hohe Duldungspflicht.<br />
Jetzt gucken Sie sich einmal an, was Sie dazu bei Ihren<br />
Synoptikern finden! Was Sie hier machen, ist Rosinenpickerei.<br />
Wenn es ein Gewerbegebiet ist, dann möchten<br />
Sie das schon ganz gerne zum Nachteil der Einwender<br />
verwenden. Wenn es aber ein reines Wohngebiet ist, dann<br />
soll das keine Rolle spielen; denn in der Synopse findet<br />
diese Rücksicht, finden diese Duldungswerte entsprechend<br />
der Nutzung der Grundstücke keinen Widerhall. Da<br />
gibt es zwar besonders schutzbedürftige Bereiche - Kindergärten,<br />
Schulen, Krankenhäuser, Altenheime -, aber<br />
reine Wohngebiete vermisse ich da. Wie wollen Sie es also<br />
halten: Einmal so, einmal so? Wo es Ihnen nützt, beziehen<br />
Sie sich auf die Synopse, und wo es dem Einwender<br />
schadet, halten Sie ihm vor, dass die Wohnung im Gewerbegebiet<br />
liegt? So geht das nicht. Das ist ein Widerspruch.<br />
Es entbehrt nicht einer gewissen Chuzpe oder<br />
Dreistigkeit, wie Sie hier vorgehen und sich auf die Vergesslichkeit<br />
der Einwender verlassen. Das wird nicht funktionieren.<br />
Zur Synopse noch ein Weiteres. - Ich könnte damit<br />
den ganzen Tag füllen. Herr Bickel, keine Sorge, das werde<br />
ich nicht tun. Ich nähere mich auch allmählich dem Ende<br />
meines Statements. - Man hat den Eindruck, als sei<br />
den Synoptikern die Sprache entglitten, als hätten sie irgendwann<br />
nicht mehr so recht gewusst, was sie sagen -<br />
woher das rührt, weiß man nicht -:<br />
„Kritischer Toleranzwert ...: Gesundheitsgefährdungen<br />
und/oder -beeinträchtigungen<br />
sind nicht mehr auszuschließen ...<br />
Präventiver Richtwert ...: Es handelt sich um<br />
einen Vorsorgewert, bei dessen Einhaltung<br />
Gesundheitsgefährdungen weitgehend ausgeschlossen<br />
sind.“<br />
Da kommt man ins Grübeln. Es soll ja kategoriale Unterschiede<br />
zwischen dem kritischen Toleranzwert und dem<br />
präventiven Richtwert geben. Bei dem einen ist die Gesundheitsgefährdung<br />
nicht mehr auszuschließen, bei dem<br />
anderen sind Gesundheitsgefährdungen weitgehend ausgeschlossen.<br />
Sie sind also nicht auszuschließen, sondern<br />
nur weitgehend ausgeschlossen. - Mit unbefangenem Auge<br />
würde man sagen: Das ist synonym. Wenn ich ein Risiko<br />
weitgehend ausschließe, dann ist es nicht ganz ausgeschlossen.<br />
Das ist sehr merkwürdig. Eigentlich ist das unverständlich.<br />
Herr Dr. Kühner kann noch 40 weitere interne Widersprüche<br />
dieses Machwerks aufzeigen. Selbst wenn also<br />
ein Korrektor an der Universität beim zweiten Semester so<br />
freundlich wäre, trotz der fantastisch abwesenden handwerklichen<br />
Qualität auf den Inhalt zu blicken, würde er sagen:<br />
Na ja, der Inhalt entspricht dem Handwerk. Er ist<br />
17 – 8 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
nämlich ganz und gar fehlerhaft. - Man braucht gar nicht<br />
zu gucken, ob das mit dem Recht der Lärmwirkungsforschung<br />
übereinstimmt. Schon die Widersprüche in sich<br />
sind schlagend, verurteilen dieses Werk zur Bedeutungslosigkeit<br />
und weisen es als eine unter hohem Druck entstandene<br />
Auftragsarbeit aus.<br />
Nun zu dem Thema, das gerade angeklungen ist - damit<br />
komme ich zu meinem letzten Punkt -: Die Synopse<br />
hat ja einen Fortsatz. Dieser Synopsenfortsatz findet sich<br />
in der Anlage zum Antrag, den wir hier behandeln. Es handelt<br />
sich um eine Stellungnahme von einem der Synoptiker,<br />
Scheuch. - Es wäre die Frage zu stellen: Warum nur<br />
einer? Wo sind die anderen drei? Waren die krank oder<br />
wollten sie nicht? Jedenfalls hat die Stellungnahme zur<br />
Wirkungsbetrachtung von flugverbundenem Lärm um<br />
Flughäfen und Flugplätze nur Herr Scheuch unterschrieben.<br />
- Die Fraport hat nämlich bemerkt, dass der Auftrag<br />
an die vier Synoptiker nicht weit genug ging. Sie haben<br />
hineingeschrieben, dass das, was sie zusammengetragen<br />
haben, nur für Fluglärm gelte. Irgendwie war der Bodenlärm<br />
nicht so recht vom Anwendungsbereich der Synopse<br />
umfasst. Darum musste man einen der Synoptiker bitten -<br />
vielleicht auch alle vier; vielleicht haben drei abgelehnt,<br />
das weiß man nicht -, zu sagen, dass die Synopse auch<br />
für unser Thema gilt, nämlich für Triebwerksprobeläufe<br />
und ähnliche Dinge.<br />
Dazu noch eine Sachverhaltsnebenfeststellung: Herr<br />
Kühner hatte ja etwas vorgespielt und gesagt, das sei ein<br />
Triebwerksprobelauf. Die Fraport sagt: Das ist kein Triebwerksprobelauf.<br />
Das ist möglicherweise eine C-5, eine<br />
US-Transportmilitärmaschine, im Stop-and-go-Betrieb. -<br />
Das ist eine eigene Lärmquelle, offenbar einem Triebwerksprobelauf<br />
höchst ähnlich. Man darf gespannt sein,<br />
ob dieser Stop-and-go-Betrieb als eigene Lärmquelle auch<br />
im Bodenlärmgutachten zum großen Ausbau enthalten ist;<br />
denn die Flugzeuge, die dann im Süden abgefertigt werden<br />
- B747 -, werden ja auch gelegentlich eine Anfluggrundlinie<br />
kreuzen müssen. Das ist ganz interessant. Wir<br />
werden auf das Stop and Go von 300 000-t-Geräten auf<br />
dem Flughafen achten; ich denke, das RP wird das auch<br />
tun. - Das soll aber nur ein Nebenpunkt sein.<br />
Ich komme zurück auf diesen Synopsenfortsatz von<br />
Herrn Scheuch. Man muss sich wirklich wundern: Entweder<br />
lebe ich in der falschen Zeit oder Herr Scheuch ist<br />
zurückgefallen. Da steht nämlich als Begründung dafür,<br />
dass eine Trennung zwischen Flug- und Bodenlärm nicht<br />
möglich ist und die Synopse deshalb auch für Bodenlärm<br />
zu gelten hat - ich bitte Sie, jetzt genau zuzuhören -:<br />
„Detaillierte Untersuchungen zur Trennung<br />
zwischen Flug- und Bodenlärm sowie Lärm,<br />
der durch andere Aktivitäten auf dem Flugplatz<br />
hervorgerufen wird, liegen nicht vor.<br />
Deshalb ist aus den Ergebnissen der Wirkungsforschung<br />
keine Trennung möglich.“<br />
Aus der Abwesenheit empirischer Kenntnis, zu schöpfen<br />
aus flughafenbezogenen Lärmwirkungsuntersuchungen,<br />
folgert Herr Scheuch positiv, dass alles wie Fluglärm zu<br />
behandeln ist. Aus einer leeren Datenmenge macht er<br />
eine positive Feststellung. Es täuscht nämlich, wenn er<br />
sagt, dass eine Trennung nicht möglich ist. Tatsächlich<br />
geht es ja um die positive Aussage, dass die Ergebnisse,<br />
die in der Lärmsynopse niedergelegt sind, bezüglich des<br />
Bodenlärms zur Anwendung kommen müssen. Diese positive<br />
Folgerung aus der Abwesenheit von Erkenntnis zu<br />
schöpfen ist neu; das hat quasireligiöse Züge. Es ist ein<br />
Offenbarungswissen, das uns hier zuteil wird. Das können<br />
Sie in einem Verwaltungsverfahren nicht akzeptieren.<br />
Es kommt ein Weiteres hinzu. Herr Scheuch ist ja klug.<br />
Er sagt: In den flughafenbezogenen Untersuchungen gibt<br />
es diese Trennung nicht. Das mag richtig sein. Aber es<br />
gibt Legionen von Arbeiten über die Wirkung pfeifender<br />
Geräusche aus anderen Quellen, die aber nichtsdestoweniger<br />
tonhaltig sind. Da schließt sich dann der Kreis. Hätte<br />
Herr Scheuch nicht nur auftragsgemäß gehandelt, sondern<br />
auch diejenigen Arbeiten beachtet, die den Lärm und<br />
seine Wirkung - resultierend aus Flughäfen - in den Blick<br />
nehmen, und hätte er den Rest seiner Datenbänke auch<br />
noch benutzt, dann wäre er darauf gekommen, dass es zu<br />
pfeifenden ton- und impulshaltigen Geräuschen Tausende<br />
von Arbeiten gibt und dass diese gesicherten Erkenntnisse<br />
auch in der TA-Lärm ihren Niederschlag gefunden haben,<br />
aber nicht nur dort, sondern auch in den von mir vorher<br />
zitierten Deutschen Industrienormen.<br />
Die Tonhaltigkeit eines Geräuschs ist objektiv gesehen<br />
eine physikalische Eigenschaft. Mit Computerprogrammen<br />
kann das festgestellt werden. Alle Normen, die wir haben,<br />
beinhalten, dass bei der Bewertung dieser tonhaltigen Geräusche<br />
diese physikalische Eigenschaft zu beachten ist.<br />
Warum wohl ist dieses physikalische Phänomen zu beachten?<br />
Weil es eine Wirkung hat. Tonhaltige Geräusche<br />
sind nun einmal lästiger und schädlicher als andere und<br />
davon gibt es mehr als genug.<br />
Der Umstand, dass diese Ermittlungen zur Lästigkeit<br />
und Schädlichkeit tonhaltiger Geräusche nicht irgendwo<br />
an einem Flughafen auf der Welt durchgeführt worden<br />
sind, tut doch unseren Feststellungen keinen Abbruch.<br />
Wenn eine Turbine auf dem Gelände pfeift und der Nachbar<br />
bekommt mit 50 Jahren vorzeitig einen Herzinfarkt,<br />
dann ist es gehüpft wie gesprungen, ob das Pfeifen von<br />
der Spedition kommt oder ob das Pfeifen vom Flughafen<br />
kommt. Das heißt also, dass das, was wir hier in der<br />
scheuchschen Stellungnahme haben, eine Vergewaltigung<br />
der Logik ist. Es ist aber auch sachlich falsch und repräsentiert<br />
nicht den Stand des Wissens über die Wirkungen<br />
von Lärm.<br />
Das war jetzt ein kleiner Teil - ich würde sagen: ein<br />
Zehntel - von dem, was sich über die negativen Eigenschaften<br />
dieser Synopse sagen lässt. Ich würde Herrn<br />
Kühner bitten, noch etwas zu den internen Widersprüchen<br />
zu ergänzen, wenn er mag.<br />
Meine Conclusio ist: Es gibt wirklich mehr als genug<br />
Gründe, diese Synopse und die scheuchsche Stellungnahme<br />
an die Fraport umgehend zurückzureichen. Das ist<br />
nicht lege artis, weder der Form noch dem Inhalt nach. Also<br />
zurückreichen, neu machen, neu auslegen! - Vielen<br />
Dank.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 9
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Da die Lärmsynopse angegriffen worden ist und es keinen<br />
Sinn macht - sie ist entweder zu gebrauchen, dann ist es<br />
okay, oder nicht zu gebrauchen -, den Angriffen noch 15<br />
oder 20 weitere hinzuzufügen, würde ich zunächst einmal<br />
sagen, dass es nicht zielführend ist, die Behauptung von<br />
der Unbrauchbarkeit auf 5 oder 10 Gründe zu stützen. Ich<br />
möchte zu diesem Problem erst einmal eine Stellungnahme<br />
von Fraport haben. Dann gucken wir einmal, wie wir<br />
weiter verfahren. - Wer will sich dazu äußern?<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Einen recht schönen guten Morgen! Zunächst einmal zu<br />
den von Herrn Schröder sehr pointiert vorgetragenen Kritiken<br />
zur Lärmsynopse. Der große Vorteil dieser Lärmsynopse<br />
ist, dass sie erstmalig eine ganzheitliche Betrachtung<br />
vornimmt und gerade die Geräusche, die bislang bei der<br />
Fluglärmbetrachtung nicht berücksichtigt wurden, nämlich<br />
jene am Boden, mit einbezieht.<br />
Herr Kühner hat es in seinem ersten Statement am<br />
gestrigen Tag erwähnt. All die Papiere, die Sie zitieren,<br />
basieren auf einer Annahme des Dosis-Wirkung-Modells.<br />
Das wissen Sie, Herr Kollege Kühner. Ich möchte hinzufügen,<br />
dass ich mich hier nicht als Lärmwirkungsforscher<br />
dilettieren möchte. Ich bin Lärmphysiker und ich kann hier<br />
nicht so dezidiert, wie Sie jetzt die Kritik vortragen, diese<br />
Kritik entkräften. Ich möchte mir nicht den falschen Schuh<br />
anziehen, und zwar nicht etwa deswegen, weil ich das,<br />
was die Lärmwirkungsforscher gemacht haben, nicht unterstütze,<br />
sondern weil ich deren wissenschaftliche Leistung<br />
anerkenne und mir nicht anmaße, hierüber ein fachliches<br />
Urteil abzugeben.<br />
Ich arbeite in diesem Bereich sehr lange und achte<br />
und schätze das, was andere Kollegen in ihrem wissenschaftlichen<br />
Fachgebiet leisten, sehr wohl. Ich gehe mit<br />
dieser ganzen Angelegenheit nicht so verballhornend um<br />
wie Sie, Herr Schröder. Das Wesentliche ist, dass sich<br />
Frau Professor Griefahn seit Jahrzehnten mit der Schlafforschung<br />
auseinander setzt. Sie hat festgestellt - das<br />
wissen Sie sehr wohl, Kollege Kühner -, dass gerade das<br />
Dosis-Wirkung-Modell für den Fall der Nacht sehr in der<br />
Kritik steht. Was in der Lärmsynopse erstmals angewandt<br />
wurde, ist eine Abweichung davon.<br />
Was Sie sonst noch erwähnt haben - also die so genannten<br />
Industrienormen und das, was in der ISO steht -,<br />
sind alles Papiere, die auf dieses antiquierte Dosis-Wirkung-Modell<br />
zurückgehen. Wir setzen jetzt für die Nacht<br />
ein Maximalpegel-Kriterium an. Das heißt, das Aufwachen<br />
- das hat Frau Griefahn in ihren wissenschaftlichen<br />
Veröffentlichungen nachgewiesen - wird durch ein Maximalpegelereignis<br />
bedingt.<br />
Herr Schröder, dieser ganzheitliche Ansatz, dass also<br />
alles um den Flughafen herum betrachtet wird, bedeutet,<br />
dass alle Vorgänge, auch die am Boden, mit einbezogen<br />
sind. Sie kritisieren Herrn Scheuch. Dieser Ansatz ist aber<br />
nicht nur von der medizinischen Seite, sondern durchaus<br />
auch in Ihrer Fakultät längst bestätigt worden.<br />
Herr Kühner, die Physik macht keine Sprünge.<br />
(Zuruf)<br />
- Ja, es gibt manchmal Sprünge, aber woanders. - Wenn<br />
ein Flugzeug landet, kann ich doch nicht versuchen, diesen<br />
Vorgang mit einem Regelwerk zu beurteilen, das für<br />
diese Geräuschquelle nie gemacht wurde. Die TA-Lärm<br />
mit ihren Immissionsrichtwerten ist hierauf nicht anwendbar.<br />
Wenn über die TA-Lärm diskutiert wird, dann muss<br />
das ggf. auch weggehend von der Betrachtung der Gebietsausweisung<br />
gemacht werden, die Sie, Herr Schröder,<br />
vorhin erwähnt haben.<br />
Wir haben hier eine typische Gemengelage. Das Thema<br />
müsste in diesem Fall angesprochen werden. Sie<br />
haben auf jeden Fall nicht einen Zustand am Flughafen,<br />
für den eine Regelfallprüfung möglich wäre, sondern Sie<br />
haben allenfalls die neue Möglichkeit der Sondereinzelfallprüfung.<br />
Mit diesem Instrumentarium wären wir wieder<br />
genau dort, wo wir jetzt mit der Lärmsynopse sind. Denn<br />
wir müssten im Prinzip eine Einzelfallbetrachtung beispielsweise<br />
durch Lärmmediziner machen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Durch wen? Sie sprechen manchmal so schnell, dass man<br />
es nicht versteht.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Beispielsweise durch Lärmmediziner.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ach so.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Aber diese Frage stellt sich hier doch gar nicht. Herr Kühner<br />
hat es doch selber heute eingeräumt. Die ganzen<br />
Werte, die ermittelt werden, sind die, die wir dargestellt<br />
haben. Sie sind so niedrig, dass wir überhaupt keine Erhöhung<br />
der Gesamtbelastung haben.<br />
(Wiederspruch bei den Einwenderinnen und<br />
Einwendern)<br />
Das heißt, wir haben keine Änderung in der Größenordnung<br />
von 3 dB(A) und erreichen die oberen Grenzwerten<br />
nicht. Aus diesem Grunde - das hatte ich Ihnen gestern in<br />
meinem Vortrag dargelegt - liegen wir bei den Werten so<br />
weit unterhalb dessen, was noch zu rechtfertigen ist. Herr<br />
Kühner hat das bestätigt.<br />
Aus diesem Grunde möchte ich sagen: Es stellt sich<br />
hier gar nicht die Frage, ob wir über die Lärmsynopse inhaltlich<br />
diskutieren und sie thematisieren müssten, weil wir<br />
von den Werten, die als kritisch angesehen werden, so<br />
weit weg sind.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Schaffert, wenn ich mich recht erinnere, war bei Dr.<br />
Kühner von Spitzenwerten die Rede, die bei 70 oder sogar<br />
80 dB(A) lagen, sodass ich nicht den Eindruck habe, dass<br />
17 – 10 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
es zwischen Ihnen beiden eine inhaltliche Übereinstimmung,<br />
wie Sie es eben dargestellt haben, gibt.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
- Bitte! - Ich habe nicht ganz verstanden, dass es in diesem<br />
Punkt eine inhaltliche Übereinstimmung geben soll.<br />
Aber vielleicht habe ich das auch missverstanden.<br />
Herr Schröder hat noch eine Nachfrage. - Einen Moment,<br />
bitte!<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Noch einmal zur Konkretisierung. Es ging nicht um die<br />
Einzelpegel, die Herr Kühner heute Morgen wieder vorgestellt<br />
hat. Hier sind wir anderer Ansicht. Aber bei den anderen<br />
Werten - wie bei den Werten für die Schallemission,<br />
die von der Halle ausgeht - gab es keinen Dissens. Herr<br />
Kühner stellte 1 bis 2 dB(A) fest. Wenn er anders rechnen<br />
würde, käme das dabei heraus.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das bezog sich also darauf.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Jetzt hätte ich gern, dass Sie bitte das Wort an Herrn Lurz<br />
weitergeben.<br />
Lurz (Antragstellerin):<br />
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!<br />
Ich möchte kurz auf einige Ausführungen von Herrn<br />
Schröder zurückkommen. Herr Schröder, Sie haben den<br />
Versuch der Diskreditierung der anerkannten Lärmwirkungsforscher<br />
Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng unternommen.<br />
Dieser Versuch ist jedoch untauglich und<br />
auch entlarvend.<br />
Sie haben gesagt, diese Synopse sei wissenschaftlich<br />
nicht begründet; es fehle der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.<br />
Es ist richtig, dass kein demokratisch legitimierter<br />
Gesetzgeber hier eine Stellungnahme abgegeben hat.<br />
Aber es ist ja gerade das Manko in der gesamten Fluglärmproblematik,<br />
dass wir hier keine Zumutbarkeitskriterien<br />
haben, die gesetzlich festgelegt sind. Deshalb sieht<br />
das LuftVG die Einholung von lärmmedizinischen Gutachten<br />
vor. Deshalb haben in den letzten Jahrzehnten Lärmwirkungsforscher<br />
im Hinblick auf Fluglärm maßgeblich Kriterien<br />
für den Neubau und für wesentliche Änderungen<br />
von Flughäfen geschaffen. Das Werk, das Sie hier ziemlich<br />
plump kritisieren, ist eine hervorragende Grundlage für<br />
die den Fluglärm insgesamt betreffende Lärmwirkungsforschung.<br />
Sie wissen auch - ich nehme an, dass Sie die entsprechenden<br />
Urteile des VGH Kassel gelesen haben -, dass<br />
sich mittlerweile auch einige Gerichte auf diese Lärmsynopse<br />
stützen. Ich denke da z. B. an mehrere Entscheidungen<br />
des VGH Kassel, aber insbesondere auch an das<br />
OVG Berlin, das in seiner Entscheidung vom 09.05.2003<br />
ausdrücklich ausgeführt hat - genauer: in einer mündlichen<br />
Verhandlung -, dass es sehr eindrucksvoll und überzeugend<br />
gewesen sei, dass sich vier so renommierte<br />
Lärmwirkungsforscher, die unterschiedliche Schulen repräsentieren,<br />
zu einem gemeinsamen Standpunkt zusammengefunden<br />
hätten.<br />
Wenn Sie jetzt sagen, die Unterscheidung zwischen<br />
dem präventiven Richtwert und dem kritischen Toleranzwert<br />
sei eigentlich gar nicht vorzunehmen, weil diese Werte<br />
synonym seien, dann verkennen Sie, was uns - auch Ihnen,<br />
Herr Schröder - die Lärmwirkungsforscher schon im<br />
letzten Scoping-Termin ausführlich gesagt haben. Der<br />
kritische Toleranzwert ist, was die wissenschaftliche Erkenntnis<br />
betrifft, anders zu behandeln als der präventive<br />
Richtwert, der wissenschaftlich nicht so weit abgesichert<br />
ist wie der kritische Toleranzwert und von daher auch eher<br />
mit einem Vorsorgezuschlag versehen worden ist.<br />
Wenn man darüber hinaus noch Ihre Kritik - wie haben<br />
Sie es genannt? - an dem Synopsenfortsatz von Herrn<br />
Scheuch betrachtet, dann muss man sagen, dass es ein<br />
Fortschritt ist, dass hier nicht nur der Fluglärm für sich betrachtet<br />
worden ist, sondern, wie auch von vielen Richtern<br />
gefordert, der Bodenlärm mit in die Betrachtung einbezogen<br />
worden ist. Ich denke, es ist eine Fortentwicklung der<br />
bisherigen Lärmwirkungsforschung, dass nunmehr die vier<br />
Lärmwirkungsforscher auch dies mit in den Blick genommen<br />
haben. - Danke sehr.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Schröder.<br />
RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />
Vielen Dank für die Gelegenheit zu einer kurzen Replik. -<br />
Sie kennen vielleicht aus der griechischen Philosophie<br />
den Satz: autós épha. Das bedeutet: Er selbst hat‘s gesagt.<br />
Das war ein Satz der Pythagoräer, der sich auf Pythagoras<br />
bezog und der damals im 5. bis 3. Jahrhundert<br />
vor Christus als Argument gebraucht wurde. Ähnlich argumentiert<br />
Herr Schaffert: Frau Griefahn selbst hat es gesagt;<br />
die muss es ja wissen, denn sie beschäftigt sich seit<br />
Jahrzehnten mit der Lärmforschung. - Das reicht aber<br />
nicht. Nach wie vor fehlt die Basis. Sie ist jedenfalls nicht<br />
sichtbar. Außer einer wissenschaftlichen Reputation und<br />
ihrer Autorität haben die vier Wissenschaftler nichts in die<br />
Waagschale zu werfen.<br />
Beispielsweise hat Herr Bickel einen an der Praxis orientieren<br />
und nicht dogmatischen Kommentar zum Bundes-Bodenschutzgesetz<br />
geschrieben, der zu Recht in der<br />
4. Auflage erschienen ist. Da finden Sie Nachweise in ausreichender<br />
Zahl. So macht man das, und zwar auch und<br />
gerade in den empirischen Wissenschaften.<br />
Diese Synopse ist also handwerklich untauglich. Ich<br />
habe nicht den Versuch unternommen, die vier Wissenschaftler<br />
zu diskreditieren. Sie tun mir sogar Leid; denn sie<br />
diskreditieren sich selbst. Schon für jeden Nichtphysiker,<br />
der wissenschaftlich ausgebildet ist, und für jeden Nichtmediziner<br />
ist klar, dass da etwas nicht stimmt.<br />
Zum inhaltlichen Fortschritt. Das ist ja ein „toller“ Fortschritt.<br />
Die Menschen in der Umgebung des Flughafens<br />
wissen schon längst, dass es einzelne Flugzeuge und<br />
einzelne Überflüge sind, die sie aufwecken. Jetzt kommen<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 11
die vier Wissenschaftler sagen: Es sind einzelne Überflüge,<br />
die die Menschen aufwecken. - Das ist wirklich ein<br />
„toller“ Fortschritt. Das können Sie vielleicht im Hochtaunus<br />
als Fortschritt verkaufen, aber nicht hier.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Da hat die „Wissenschaft“ - ich setze dieses Wort in Anführungszeichen<br />
- endlich einmal einen Blick auf die Wirklichkeit<br />
geworfen, der seit mindestens vier Jahrzehnten<br />
überfällig war.<br />
Ich sage Ihnen auch, warum das so lange gedauert<br />
hat. In der Synopse, die in der „Zeitschrift für Lärmbekämpfung“<br />
veröffentlich wurde, behaupten die vier gleich<br />
auf der erste Seite - das ist die Seite 171 in der Zeitschrift<br />
-:<br />
„Um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse<br />
zum Schutz der Anwohner zu ermöglichen,<br />
ist in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />
den Flugplatzbetreibern die Auflage erteilt<br />
worden, bei wesentlichen Änderungen ... ein<br />
Gutachten in Auftrag zu geben.“<br />
Gemeint ist hier § 40 Abs. 1 Nr. 10 a) und b) LuftVZO.<br />
Das hat natürlich nicht zu einem Fortschritt der Lärmwirkungsforschung<br />
im Hinblick auf den Luftverkehr geführt,<br />
sondern das hat diese Forschung behindert. Denn<br />
alles, was es dazu bis in jüngere Zeit gibt - jetzt gibt es<br />
Ausnahmen -, waren Auftragsarbeiten. Diese Arbeiten<br />
wurden in Auftrag gegeben von Vorhabenträgern, die<br />
etwas wollten, nämlich einen Verfahrenserfolg für einen<br />
Ausbau oder eine Erweiterung. Es ist die Abwesenheit<br />
objektiver Lärmwirkungsforschung im Luftverkehr, die<br />
dazu geführt hat, dass vier Jahre zu spät ein kleiner<br />
Schritt in Richtung Realität unternommen wird, der zu der<br />
Erkenntnis führt, dass es einzelne Ereignisse sind, die die<br />
Menschen aufwecken.<br />
Nun noch ein letztes Wort zu Herrn Schaffert. Sie sagen<br />
- das wurde in der kurzen Debatte klar -, dass es<br />
keinen Dissens über den L eq zur Nachtzeit gab. Darum<br />
geht es wirklich nur in zweiter Linie. Es sind gerade die<br />
Einzelpegel. Wenn Sie die Ohren gespitzt haben - das<br />
haben Sie sicher getan -, wissen Sie, dass ich gesagt<br />
habe: Wir bestreiten mit Substanz Ihr Gutachten. Ihr Gutachten<br />
verursacht fundamentale, ernste und offensichtliche<br />
Zweifel. Die Unrichtigkeit Ihrer Eingangsdaten ist<br />
Ihnen sozusagen auf die Stirn geschrieben. Sie haben<br />
keine Erkenntnis über den Lärm, den die Triebwerksprobeläufe<br />
in der Umgebung, etwa in Okriftel, in Mörfelden, in<br />
Zeppelinheim oder in Kelsterbach, verursachen werden.<br />
Ihre Aussagen beruhen nur auf Deduktion und auf einer<br />
hastig nachgeschobenen eintägigen Messung des falschen<br />
Triebwerks im falschen Flugzeug. Das reicht nicht.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Ich sehe im Moment keine weitere Wortmeldung.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Es gibt schon noch Wortmeldungen. Wir stehen aber jetzt<br />
kurz vor der Pause.<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Ich wollte einmal kurz ein Zwischenresümee ziehen und<br />
zusammenfassen, dass wir uns als Anhörungsbehörde<br />
natürlich Gedanken machen müssen, ob wir in verschiedenen<br />
Bereichen noch weitere Unterlagen bzw. Ergänzungen<br />
und Klarstellungen fordern müssen.<br />
Es ist schon der lärmphysikalische Bereich angesprochen<br />
worden. Es ging um die Frage, ob das Gutachten<br />
G 6.2 von richtigen Ausgangsdaten ausgeht, ob noch eine<br />
Konkretisierung notwendig ist und ob insbesondere vielleicht<br />
eine Messung durchzuführen ist, die nach Ihrer<br />
Auffassung zutreffender und realistischer ist. Das müssen<br />
wir prüfen.<br />
Wir müssen auch prüfen - das hat der Diskurs gezeigt<br />
-, ob der von Antragstellerseite vorgeschlagene Bewertungsmaßstab,<br />
nämlich die Lärmsynopse, zu dem konkreten<br />
Fall passt, also ob er auf die Halle und auf die<br />
Standläufe zutrifft.<br />
Ich wollte noch eine Klarstellung machen, weil es Herr<br />
Schmitz vorhin auf den Punkt gebracht hat. In dem heutigen<br />
Termin - Herr Bickel hat es schon gesagt - können<br />
und müssen wir das nicht entscheiden. Ich nenne nur ein<br />
Beispiel: Herr Schmitz hat angesprochen, bei den Standläufen<br />
müsse die Tonalität berücksichtigt werden; das<br />
müsse heute entschieden werden und man müsse sagen,<br />
ob man das macht oder nicht.<br />
Es besteht auch die Möglichkeit - einmal unterstellt, wir<br />
würden einen bestimmten Tonalitätszuschlag für richtig<br />
halten -, das Ganze bei der Bewertung der zu erwartenden<br />
Lärmauswirkung zu berücksichtigen. Aber Sie müssen<br />
uns die Möglichkeit einräumen, dass die Fachleute die<br />
Notwendigkeit eines Tonalitätszuschlags erst einmal in<br />
Ruhe prüfen, und zwar unter Berücksichtigung dessen,<br />
was heute gesagt worden ist. Es ist vollkommen legitim,<br />
dass Sie auf mögliche lärmphysikalische Bewertungspunkte<br />
hingewiesen haben. Trotz der sehr sachlichen und<br />
fundierten Diskussion müssen wir aber als Anhörungsbehörde<br />
eine abschließende Entscheidung meines Erachtens<br />
heute nicht treffen.<br />
Das Zwischenresümee ist, dass wir diese Punkte aufgreifen<br />
und dass wir uns überlegen werden, ob wir bezüglich<br />
des Gutachtens und der Bewertungsmaßstäbe noch<br />
Ergänzungen brauchen. Aber heute können wir keine abschließende<br />
Entscheidung treffen.<br />
Ich möchte jetzt noch die weiteren Redebeiträge zulassen,<br />
damit die Diskussion abgerundet wird.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut. Dann gehen wir jetzt in die Pause. Nach der Pause<br />
kommt zunächst Herr Haldenwang dran und dann Herr<br />
Kunz. Um 11.15 Uhr geht es weiter.<br />
(Unterbrechung von 10.59 bis 11.20 Uhr)<br />
17 – 12 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Haldenwang hat das Wort.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich spreche für<br />
die Städte Neu-Isenburg, Raunheim, Mühlheim und die<br />
Privateinwender. Ich mache Gebrauch von der Untervollmacht,<br />
die Rechtsanwalt Dr. Fislake erteilt hat. Sie ist zu<br />
Protokoll gegeben worden. Ich spreche also auch für die<br />
Stadt Kelsterbach.<br />
Ein persönliches Wort am Anfang, Herr Bickel. Es hat<br />
gestern eine ziemlich laute Auseinandersetzung gegeben,<br />
an der auch ich schuld war. Dafür möchte ich mich ausdrücklich<br />
entschuldigen. Ich sage dies in aller Offenheit.<br />
Ich will Ihnen nachher auch die Erklärung geben, warum<br />
das so ist. Wir waren wirklich empört und ich bin es heute<br />
noch. Aber ich versuche, Ihnen das im Zusammenhang<br />
sachlich nahe auseinander zu setzen. Persönlich war in<br />
keiner Weise daran gedacht, irgendetwas - -<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich nehme das so auf.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Der Respekt, wenigstens auf meiner Seite, ist genauso<br />
vorhanden wie am ersten Tag, auch wenn ich das Gefühl<br />
habe, dass die Dinge im Moment nicht im Griff sind. Ich<br />
sage das einmal ganz vorsichtig.<br />
Ich fange an mit einem Auszug aus dem Gutachten.<br />
Wir sind wieder bei dem Gutachten G 6.2.<br />
(Bild 1)<br />
Auf dem Bild sieht man für den Ortsteil Zeppelinheim<br />
rechts und für die Stadt Kelsterbach links bestimmte Punkte.<br />
In der Legende der Karte steht: Nachweispunkte. Was<br />
heißt „Nachweispunkte“? Wir haben gestern schon über<br />
diese Frage diskutiert. Als dieses Gutachten am 8. Mai<br />
2003 offen gelegt worden ist, ist auch dieser Plan, der<br />
Gegenstand des Gutachtens ist, offen gelegt worden. Was<br />
ist da unter Nachweispunkten zu verstehen? Wenn man<br />
so etwas in die Hände kriegt und sich das als völlig Unbefangener<br />
durchliest, dann sagt man: Guck mal an! In Zeppelinheim<br />
gibt es drei Nachweispunkte. Was ist da denn<br />
nachgewiesen worden?<br />
Die Pleite kam gestern; denn nachgewiesen worden ist<br />
gar nichts. Das sind Berechnungspunkte. Ein Punkt - das<br />
ist x-mal betont worden; ich tue es aber noch einmal, weil<br />
es für die Frage, was hier noch untersucht werden muss,<br />
ganz wichtig ist -, nämlich der am Buchenweg, ist erst im<br />
Nachhinein beleuchtet worden. Das ist aber keiner der<br />
drei Punkte auf der Karte. Der Buchenweg ist noch gar<br />
nicht erfasst. Das ist ein Extrapunkt aufgrund der Messung<br />
am 07.08.<br />
Meine Frage von gestern war: Warum hat man, nachdem<br />
man am 07.08. so toll gemessen hat, am 08.08. eine<br />
Anhörung durchgeführt? Diese Frage ist bis zum heutigen<br />
Tage nicht beantwortet worden. Wäre diese Messung unproblematisch<br />
gewesen, hätte keine Veranlassung bestanden,<br />
dieses Anhörungsschreiben am 08.08., auf das ich<br />
noch zu sprechen komme - da ist gestern wieder einmal<br />
eine falsche Behauptung aufgestellt worden - und das im<br />
Übrigen der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner<br />
Entscheidung vom, ich glaube, 23.10. verarbeitet hat,<br />
durch das Ministerium herauszuschicken. Das ist ein<br />
Punkt, der nicht geklärt worden ist. Das ist eine Frage -<br />
das halte ich fest -, die von Fraport nicht beantwortet worden<br />
ist.<br />
Meine erste Bemerkung zum Bodenlärm bezieht sich<br />
im Grunde auf das Zwischenergebnis, das wir gestern mitgenommen<br />
haben, zumindest auf Ihre Zwischenbemerkung.<br />
Es bestehen da ganz offensichtlich Diskrepanzen.<br />
Herr Dr. Kühner hat sechs Wochen gemessen und hat die<br />
Ergebnisse vorgelegt. Diese Ergebnisse sind im Gerichtsverfahren<br />
nicht kritisiert worden. Es gab gestern eine<br />
Kritik, die nicht näher begründet worden ist. Es besteht also<br />
sicherlich Veranlassung, der Frage nachzugehen: Was<br />
finden wir denn eigentlich an Bodenlärm vor? Das ist eine<br />
Frage der Bewertung des Bestandes.<br />
Die nächste Frage - Herr Schmitz, ich fand es wunderbar,<br />
wie Sie das gestern aufgeklärt haben - behandelt die<br />
Zunahme um 30 %. Das ist offensichtlich ein Problem, das<br />
im Gutachten G 6.2, also auch hier in diesem Lageplan,<br />
nicht behandelt worden ist. Das ist ausgeklammert worden.<br />
Mir drängt sich wirklich der Eindruck auf - ich werde<br />
Ihnen das noch begründen -, dass dieses Gutachten eine<br />
reine Bestellung war, um hier in diesem Verfahren ganz<br />
schnell mit dem A380 beginnen zu können und all das<br />
außer Acht zu lassen, was es vorher an warnenden sachverständigen<br />
Stimmen gegeben hat.<br />
Ich komme zurück auf die Stellungnahme des Hessischen<br />
Landesamts für Umwelt und Geologie. Sie trägt das<br />
Datum 11. <strong>Februar</strong> 2003. Sie ist also zu einem Zeitpunkt<br />
erstellt worden, zu dem man, wenn man es gewollt hätte,<br />
die Argumente, die darin stehen, hätte aufgreifen können.<br />
Man hätte dem Gutachter sagen können, dass es eine<br />
Fachbehörde in Hessen gibt, die zu verschiedenen Punkten,<br />
die ich jetzt mit Ihnen abarbeiten möchte, eine Stellungnahme<br />
abgegeben hat, und dass er diese Stellungnahme<br />
bitte noch in die Gutachten einarbeiten soll; denn<br />
das alles hat mit Bodenlärm und mit den Auswirkungen<br />
dieser Maßnahme zu tun. Es hat mit § 73 Abs. 2 VwVfG<br />
zu tun, was die Frage der Auswirkung des Vorhabens und<br />
was den Aufgabenbereich betrifft, der durch das Vorhaben<br />
berührt wird. Das Schreiben des HLUG zeigt das alles auf.<br />
Ich möchte die entscheidenden Seiten mit Ihnen jetzt<br />
einfach durchgehen.<br />
Ich habe hier die Seite 3 dieses Schreibens vorliegen.<br />
Ich will das nicht im Einzelnen mit Ihnen durchgehen, sondern<br />
ich gebe das ganze Schreiben zu Protokoll. Auf der<br />
Seite 3 befasst sich das Schreiben mit der Frage der Tonalität.<br />
Es wird auf DIN-Vorschriften hingewiesen und<br />
darauf, ab wann das ging, ab wann das nicht mehr ging<br />
und wie zu verfahren ist.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 13
Auf der nächsten Seite wird oben die Frage des Tonzuschlages<br />
behandelt, also das, was heute Morgen erörtert<br />
worden ist. Herr Amann hat mir ja gestern das Kompliment<br />
gemacht, was für einen Blödsinn ich zu den meteorologischen<br />
Korrekturen geredet hätte. Ich kann mich nur<br />
auf den Sachverstand der Fachbehörde berufen. Blöd ist<br />
das, was ich gestern gesagt habe, also offensichtlich<br />
nicht. Aber das mögen Sie selber würdigen.<br />
Wir gehen dann über zu Seite 7. Diese Seite hatte ich<br />
Ihnen gestern im Zusammenhang mit der TA-Lärm schon<br />
auszugsweise vorgelesen. Weiter unten können wir gemeinsam<br />
lesen:<br />
„Von den wesentlich durch Bodenlärm betroffenen<br />
Ortschaften ist nur Zeppelinheim<br />
von dem von Ihrem Hause ausgewiesenen<br />
Nachtschutzgebiet, das durch ein Maximumpegelkriterium<br />
von L max = 6 * 75 dB(A)<br />
und einem L eq(3) = 55 dB(A) gebildet wird,<br />
durch das hier relevante Kriterium L eq(3) = 55<br />
dB(A) betroffen.“<br />
Anmerkung dazu, von mir handschriftlich eingefügt: Es<br />
liegen nur Teile von Zeppelinheim in diesem Nachtschutzgebiet.<br />
- Die Grundstücke derer, die gegen das Land Hessen<br />
geklagt haben und dies beim Bundesverwaltungsgericht<br />
fortsetzen, liegen in dem Nachtschutzgebiet. Die<br />
Grundstücke eine Straße weiter liegen nicht darin.<br />
Letzter Auszug aus der Stellungnahme der Fachbehörde<br />
- das sollten wir wieder gemeinsam lesen -:<br />
„Zusammenfassend kann ausgesagt werden,<br />
dass sich bei einem Vergleich der Beurteilungspegel<br />
mit den Immissionsrichtwerten<br />
der TA-Lärm die folgenden Problembereiche<br />
aufzeigen (in der Reihenfolge der<br />
Pegelhöhe): ...“<br />
Da stehen u. a. die Stadt Kelsterbach und Zeppelinheim.<br />
Ich stelle fest, dass das, was ich Ihnen hier vorgetragen<br />
habe, auch Ihrer Behörde bekannt war, bevor Sie in<br />
die Beteiligung gegangen sind, und dass im Rahmen der<br />
Vollständigkeitsprüfung offenbar niemand auch nur entfernt<br />
daran gedacht hat, das in den Blick zu nehmen, was<br />
die Fachbehörde dieses Landes - die müssen es ja wissen<br />
- bezüglich der Auswirkungen geäußert hat - sie hat<br />
beschrieben, wo sich Auswirkungen auf Nachbarn, Grundstücke<br />
und Gemeinden ergeben können -, und dass niemand<br />
auch nur entfernt daran gedacht hat, zumindest die<br />
Betroffenen zu beteiligen - wir reden auch über Okriftel -,<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
die handgreiflich schriftlich in dieser Stellungnahme des<br />
HLUG benannt worden sind. Da frage ich mich allerdings,<br />
mit welcher Sorgfalt hier eigentlich vorgegangen wird. Das<br />
ist doch so deutlich, dass zumindest das Auswirken - nur<br />
davon spricht § 73 Abs. 2 VwVfG - hätte geprüft werden<br />
müssen. Den Bürgern in Okriftel und Zeppelinheim, die<br />
nicht beteiligt worden sind, hätte doch jetzt die Möglichkeit<br />
eröffnet werden müssen, sich zu erlauben, etwas zu den<br />
Auswirkungen des Istzustandes und den Auswirkungen<br />
der Mehrung zu sagen; Herr Schmitz, Ihr Beispiel: 30 %<br />
mehr. Zugegebenermaßen gibt es die stärkste Betroffenheit<br />
in Mörfelden-Walldorf, auch aufgrund des Standortes,<br />
wie wir gestern gehört haben. Aber die anderen sind in<br />
einer Art und Weise betroffen, dass man nach der Rechtsprechung<br />
des Bundesverwaltungsgerichts sagen würde:<br />
absolute Relevanz.<br />
Sie haben die Bürger in Zeppelinheim und in Okriftel<br />
nicht beteiligt. Wenn Sie jetzt sagen: Die Frage der Betroffenheit,<br />
die Auswirkung des Bodenlärms, muss noch einmal<br />
untersucht werden, dann kann ich nur konstatieren,<br />
dass Sie jetzt, nach über vier Wochen, zu der Erkenntnis<br />
gekommen sind, die wir Ihnen in den ersten Tagen vorgetragen<br />
haben. Sie hätten das Verfahren besser abgebrochen;<br />
denn es liegt hier ein unheilbarer Beteiligungsmangel<br />
vor. Es ist aufgrund der gründlichen Untersuchungen,<br />
die Herr Dr. Kühner geliefert hat und die von Herrn<br />
Dr. Schaffert in keiner Weise erschüttert worden sind,<br />
ganz offensichtlich, dass hier die Frage der Relevanz - ich<br />
rede jetzt nicht vom Ergebnis - und auch der Möglichkeit,<br />
jemanden nicht zu beteiligen, was sich dann auf das Ergebnis<br />
auswirkt - das ist ja nach der Rechtsprechung<br />
entscheidend -, vorliegt.<br />
Egal, ob Sie nun das Gutachten einholen oder nicht:<br />
Die Konsequenz aus meiner ersten Bemerkung ist, dass<br />
Sie wieder von vorne anfangen können. Ob Sie das noch<br />
in diesem Jahr schaffen, ob wir wirklich Gutachten kriegen,<br />
von denen man sagen kann: „Das hat Hand und Fuß<br />
und nimmt alle Bedenken auf, die hier durch die hochqualifizierten<br />
Vorredner benannt worden sind“, werden wir ja<br />
sehen. - Mein Motto zu Ziffer 1 heißt: Gehen Sie bitte<br />
zurück auf Start!<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Im Zusammenhang mit meiner Ziffer 1 möchte ich einen<br />
Punkt nur kurz streifen und später aufnehmen, den<br />
Herr Schmitz völlig zu Recht angeführt hat. Er hat Sie<br />
nämlich darauf hingewiesen, dass es bei den Triebwerksprobeläufen<br />
auch auf den Tageslärm ankommt. Einer der<br />
Gegenstände des Revisionsverfahrens der Stadt Neu-<br />
Isenburg und Privatkläger gegen das Land Hessen ist die<br />
Frage der Tagesbelastung. - Ich komme auf die Tagesbelastung<br />
unter dem Gesichtspunkt der Synopse zurück. -<br />
Diese Tagesbelastung ist bisher nicht aufgeklärt, nicht in<br />
Bezug auf Beeinträchtigungen der Gesundheit, nicht in<br />
Bezug auf Beeinträchtigungen des Eigentums, auf Wertverluste.<br />
All das sind Gesichtspunkte, die behandelt und<br />
die in einem einzuholenden - oder auch nicht einzuholenden<br />
- Gutachten zum Bodenlärm aufgenommen werden<br />
müssen, um diesem Gutachten wenigstens eines bescheinigen<br />
zu können: nicht über die grundlegenden Probleme<br />
hinweggestolpert zu sein. Wenn Sie sich mit der Frage<br />
befassen: „Geben wir das in Auftrag? Empfehlen wir das<br />
dem Verkehrsministerium?“, sollten Sie sich auch mit dieser<br />
Frage beschäftigen, egal wie das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht<br />
ausgeht. Wir haben ja bisher keine<br />
Anträge wegen Wertbeeinträchtigung, auf Übernahme von<br />
17 – 14 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Grundstücken, gestellt; diese Frage stellt sich in dieser<br />
verschärften Form beim Bodenlärm nicht. Aber der Bodenlärm<br />
am Tage ist ein Element der Gesamtbelastung. Ich<br />
gebe Ihnen heute schon Brief und Siegel, dass das in<br />
weiteren Klageverfahren vertieft werden wird.<br />
Punkt zwei. Ich habe gestern das Anhörungsschreiben<br />
vom 08.08.2003 des Ministeriums angesprochen. Ich lege<br />
es Ihnen noch einmal vor, damit Sie sich erinnern. Da<br />
steht auf der zweiten Seite: Wir wollen das in die Betriebsgenehmigung<br />
einbeziehen. Im Übrigen wird erwogen, von<br />
22 bis 6 Uhr keine Triebwerksprobeläufe mehr zu gestatten.<br />
- Es wird Bezug genommen auf den 22.10.2002.<br />
Ich hatte gestern darum gebeten, das einmal vorzulegen.<br />
Ich weiß nicht, ob Sie es dabei haben. Wenn Sie es nicht<br />
dabei haben: Sie sollten es vorlegen, weil es für alle weiteren<br />
Überlegungen von erheblicher Relevanz ist.<br />
Ich persönlich habe dieses Schreiben - das vom 08.08.<br />
hängt hinten dran - auf folgendem Wege bekommen: Das<br />
hessische Ministerium hat sein Anhörungsschreiben vom<br />
08.08. u. a. dem Regionalen Dialogforum geschickt; das<br />
ist das Schreiben vom 27.08.2003. Die mündliche Verhandlung<br />
in Kassel war einen Tag später, am 28.08.2003.<br />
Das Schreiben ist ausweislich des Eingangsstempels am<br />
1. September 2003 beim Regionalen Dialogforum eingegangen.<br />
Es stellt sich die Frage, wie Herr Dr. Gronefeld,<br />
der das Land Hessen vertreten hat, über eine Betriebsabsprache<br />
vom 22.10.2002 in der mündlichen Verhandlung<br />
mir gegenüber Erklärungen abgegeben haben soll - das<br />
war die falsche Behauptung, die Sie gestern aufgestellt<br />
haben -, wo ich doch das Schreiben gar nicht kennen<br />
konnte. Das Schreiben ist auch gar nicht zu den Gerichtsakten<br />
eingereicht worden.<br />
Ich will Ihnen damit nur demonstrieren, wie hier bewusst<br />
unwahr vorgetragen wird, wie hier bewusst die<br />
Wahrheit verfälscht wird, was den Eindruck vermittelt,<br />
dass das ein Skandal ist, meine Herren von der Ersatzbank.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Gehen wir einen Schritt weiter und wenden wir uns<br />
den Darlegungen des Kollegen Lurz zu; das ist immer<br />
sehr ertragreich. Er hat sich auf den Beschluss des Hessischen<br />
Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2003 bezogen.<br />
Wir hatten für drei Privatkläger beantragt, im Wege<br />
der einstweiligen Anordnung dem Land Hessen zu untersagen,<br />
Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22<br />
und 6 Uhr durchzuführen. Jenseits der Hauptsache - in<br />
der Hauptsache waren andere Anträge gestellt worden -<br />
wollten wir im Rahmen dieses einstweiligen Anordnungsverfahrens<br />
eine Entscheidung des Gerichts zu den Triebwerksprobeläufen;<br />
denn wir haben die Auffassung vertreten,<br />
dass die Standorte, die hier betrieben werden, nicht<br />
genehmigt sind. Wir haben diese Standorte weder in der<br />
Betriebgenehmigung von 1966 noch im Planfeststellungsbeschluss<br />
gefunden. Es gibt in den Planfeststellungsunterlagen<br />
eine Akte „Lärmgutachten“. Im Rahmen dieses<br />
Lärmgutachtens hat der Gutachter davon gesprochen,<br />
dass auch Triebwerksprobeläufe veranstaltet werden<br />
müssten. Im Planfeststellungsbeschluss selber finden Sie<br />
dazu nichts. - Unsere Auffassung war, forsch wie wir sind:<br />
Wir beantragen eine Untersagung dieser Triebwerksprobeläufe.<br />
Gehen wir auf die Seite 8 des Beschlusses des Hessischen<br />
Verwaltungsgerichtshofs. Dort schreibt das Gericht,<br />
das sich mehr oder weniger differenziert, mehr oder weniger<br />
gut - das hängt immer davon ab, auf welcher Seite<br />
man steht - mit unseren Argumenten auseinander gesetzt<br />
hat, Folgendes:<br />
„Dass es sich hierbei - auch nur teilweise -<br />
um für einen sicheren Flugbetrieb nicht erforderliche<br />
Vorgänge handele, die, soweit<br />
überhaupt nötig, in die Zeit von 6.00 Uhr bis<br />
22.00 Uhr verlagert werden könnten, haben<br />
die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht.“<br />
Meine Mandanten und wir wurden also ohne vorherige<br />
Belehrung durch das Gericht - wir sind nicht angeschrieben<br />
worden; es ist nicht gesagt worden: Machen Sie doch<br />
einmal glaubhaft, dass man die nächtlichen Triebwerksprobeläufe<br />
auch in den Tageszeitraum verlagern kann! -<br />
dahin gehend beschieden, wir hätten das nicht glaubhaft<br />
gemacht und schon deshalb sei der Antrag unbegründet.<br />
Auf Seite 9 des Beschlusses wird es spannend, weil<br />
das unser Verfahren hier betrifft. Der Hessische VGH setzt<br />
sich dort nämlich mit der Frage auseinander, welche<br />
Rechtspositionen die Antragsteller haben, die mit ihrem<br />
Antrag, das zu untersagen, gescheitert sind. Das Gericht<br />
spricht davon - das hat Herr Lurz gestern natürlich unterschlagen<br />
-, dass möglicherweise Planergänzungsansprüche<br />
bestünden. Es hat lediglich festgestellt - das steht<br />
weiter unten -, es gebe keine individuellen Ansprüche der<br />
konkreten Antragsteller.<br />
Dass hier Planergänzungsansprüche bestünden, bezieht<br />
sich schon auf den alten Planfeststellungsbeschluss<br />
aus dem Jahre 1971; sonst hätte das Gericht Derartiges<br />
nicht angesprochen. Wenn aber auf der Grundlage der<br />
Überlegungen dieses Gerichtes diskutiert werden muss -<br />
Planergänzungsansprüche aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses<br />
1971 -, dann muss in unserem Verfahren<br />
natürlich erst recht die Frage gestellt werden, wie es<br />
denn um die Ansprüche der vom Lärm Betroffenen - ich<br />
spreche jetzt nur von Zeppelinheim und Okriftel - bestellt<br />
ist. Wir reden ja hier nicht über Planergänzungsansprüche,<br />
sondern, wie der Kollege Schmitz vorhin wieder völlig<br />
zutreffend gesagt hat, über die Frage: Wie müssen die<br />
Anspruchspositionen der privaten Einwender einbezogen<br />
werden: erstens auf der Abwägungsebene, zweitens möglicherweise<br />
auf der Auflagenebene und drittens möglicherweise<br />
auf der Entscheidungsebene?<br />
Es ist also keineswegs so, wie der Kollege Lurz gestern<br />
ausgeführt hat, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
erklärt hat, die Standorte für die Triebwerksprobeläufe<br />
seien in dem Planfeststellungsbeschluss 1971 bindend<br />
abgewogen worden. Das ist eine klassische Falschbehauptung,<br />
eine reine Interessenbekundung, die an<br />
keiner Stelle in dem Beschluss eine Grundlage findet. In<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 15
dem Beschluss heißt es vielmehr - und der Hessische<br />
VGH ist da konsequent; das resultiert aus der Offenbach-<br />
Entscheidung in der Hauptsache -: Wir legen die Betriebsgenehmigung,<br />
die erteilt worden ist - in der Offenbach-<br />
Entscheidung ist die Betriebsgenehmigung aus dem Jahre<br />
1957; sie ist aus unserer Diktion 1966 einbezogen worden,<br />
richtigerweise muss man also von der 66er-Genehmigung<br />
reden -, so aus, wie das Bundesverwaltungsgericht<br />
das heute bei Betriebsgenehmigungen tut: Gibt es in<br />
einer Betriebsgenehmigung keine Beschränkungsanordnung,<br />
dann dürfen Sie alles. Das bedeutet auf gut<br />
Deutsch: Wenn Sie eine Betriebsgenehmigung so weit<br />
auslegen, dann haben Sie nie einen Bedarf an Planergänzungsansprüchen,<br />
nie einen Bedarf, ein ergänzendes<br />
Planfeststellungsverfahren einzubeziehen. - Das ist Gegenstand<br />
des Revisionsverfahrens. - Wenn Ihre Betriebsgenehmigung<br />
nämlich unbeschränkt ist, dann dürfen Sie<br />
alles, alles ohne Ende, meinetwegen bis zur Grenze der<br />
Gesundheitsgefährdung; das könnte die einzige Schranke<br />
sein.<br />
Zweitens sagt der Hessische Verwaltungsgerichtshof:<br />
Wir gehen nicht nur von der unbeschränkten Betriebsgenehmigung<br />
aus, sondern auch von dem unanfechtbaren<br />
Planfeststellungsbeschluss. Das Gericht hat nicht gesagt:<br />
von dem bestens abgewogenen unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss.<br />
Das ist eben der feine Unterschied,<br />
Herr Lurz, den Sie als Interessenvertreter der Fraport nicht<br />
machen. Das Gericht sagt: Wir kümmern uns gar nicht um<br />
die Frage des Abwägens oder des Abgewogenseins in<br />
dem Planfeststellungsbeschluss von 1971; er hat einfach<br />
Duldungswirkung. Weil er diese Duldungswirkung hat,<br />
muss er hingenommen werden. - Das ist etwas völlig anderes<br />
als die Frage, vor der wir hier stehen, nämlich diesen<br />
Standort möglicherweise als ein Element des Planfeststellungsbeschlusses<br />
von 1971 hinnehmen zu müssen<br />
und jetzt aufgrund des Mehrbedarfs, dem Mehr an Wartung,<br />
dem Mehr an Triebwerksprobeläufen, die - CCT-<br />
Halle, A380-Halle - zwangsläufig kommen werden, mit<br />
diesem Standort arbeiten zu müssen.<br />
Ich sage das ganz bewusst, weil ich eines in der ganzen<br />
Diskussion vermisse: jedwede Differenzierung. Hier<br />
wird einfach Farbe an die Wand geschmiert. Es wird nicht<br />
hingeguckt, was in Wirklichkeit entschieden worden ist.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Herr Bickel, dass Herr Fislake und ich gestern so empört<br />
waren, hat folgenden Grund: Wir hatten Ihnen - und<br />
das schon vor Wochen - vorgetragen, dass die These, die<br />
Herr Lurz gestern wieder vertreten hat, das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
finde auf unser Planfeststellungsverfahren<br />
keine Anwendung, in einem Punkt grottenfalsch<br />
ist. Sehen Sie sich bitte § 11 LuftVG an! In § 11 LuftVG<br />
steht ausdrücklich, dass § 14 BImSchG unberührt bleibt.<br />
Haben Sie das gelesen? Sind wir da einer Meinung? -<br />
§ 14 BImSchG befasst sich mit dem Ausschluss von privatrechtlichen<br />
Abwehransprüchen:<br />
„Aufgrund privatrechtlicher, nicht auf besonderen<br />
Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr<br />
benachteiligender Einwirkungen von<br />
einem Grundstück auf ein benachbartes<br />
Grundstück kann nicht die Einstellung des<br />
Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren<br />
Genehmigung unanfechtbar ist;“<br />
- deren Genehmigung unanfechtbar ist! -<br />
„es können nur Vorkehrungen verlangt werden,<br />
die die benachteiligenden Wirkungen<br />
ausschließen. Soweit solche Vorkehrungen<br />
nach dem Stand der Technik“<br />
- Herr Dr. Kühner! -<br />
„nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht<br />
vertretbar sind,“<br />
- unsere Diskussion zur Alternativenprüfung, Anforderungen<br />
des Bundesverwaltungsgerichts: Belegen Sie bitte die<br />
Wirtschaftlichkeit der Alternativenüberlegung: Ist sie zumutbar<br />
oder nicht? Ist es zumutbar, hier eine geschlossene<br />
Halle zu errichten, in der eine Komplettwartung stattfindet,<br />
und zwar aller Triebwerksprobeläufe? -<br />
„kann lediglich Schadenersatz verlangt werden.“<br />
Am Ende kommen Sie also zum Schadenersatz. - Am<br />
Anfang kommen Sie als Privater über § 11 LuftVG und<br />
über § 14 BImSchG in das Verfahren der Abwägung hinein.<br />
Die Kette geht von Abwägung, Unanfechtbarkeit bis,<br />
am Schluss, Schadenersatz.<br />
Jetzt kommt ein Bürger aus Kelsterbach. Dieser Bürger<br />
stellt uns eine Vereinbarung der Stadt Kelsterbach<br />
dar, offenbar mit der Fraport. Wenn ich das gestern richtig<br />
verfolgt habe, war das keine Vereinbarung, die wir bisher<br />
diskutiert haben.<br />
Der Planfeststellungsbeschluss von 1971 zeichnet sich<br />
dadurch aus, dass über verschiedene Punkte überhaupt<br />
keine Abwägung stattgefunden hat. Was von Fraport<br />
ständig falsch dargestellt wird, ist die Tatsache, dass mit<br />
dem Planfeststellungsbeschluss 1971 etwa 40 % der Flugbetriebsflächen,<br />
also der Start- und Landebahnen, erfasst<br />
worden sind, der Rest überhaupt nicht. In den Lärmgutachten,<br />
die erstellt worden sind - ich komme noch auf das<br />
Gesundheitsgutachten von Herrn Dr. Jansen -, ist nur die<br />
Mehrwirkung betrachtet worden, die durch die Verlängerung<br />
der beiden Start- und Landebahnen um 400 m<br />
und den Neubau der Startbahn 18 West entstehen würde.<br />
Es hat im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 1971<br />
keine Gesamtabwägung mit der Flughafenanlage gegeben.<br />
Das ist Gegenstand des Revisionsverfahrens beim<br />
Bundesverwaltungsgericht. Wir werden sehen, ob sich die<br />
Bundesrichter damit beschäftigen. Das Risiko, dass sie es<br />
nicht tun, ist durchaus hoch, weil es auf eine Einzelfallentscheidung<br />
ankommen könnte. Das Bundesverwaltungsgericht<br />
könnte sagen: Das hat keine grundsätzliche Bedeutung.<br />
Selbst wenn der VGH falsch entschieden hat, bewegt<br />
uns das nicht dazu, ein Revisionsverfahren durchzuführen.<br />
17 – 16 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Fakt ist, dass der Planfeststellungsbeschluss 40 % der<br />
Start- und Landebahnen unter Einschluss der neu anzulegenden<br />
Landebahn 18 West beinhaltet. Es ist also keineswegs<br />
so, wie Fraport immer glauben macht, dass hier<br />
alles abgewogen worden sei, der gesamte Flughafen,<br />
dass alles legal, alles in Ordnung sei. Das Einzige, was<br />
ich Ihnen konzediere, ist das Risiko, dass wir zu spät<br />
gekommen sind und dass Sie möglicherweise mithilfe von<br />
§ 71 Abs. 2, dieser tollen Fiktionsregelung, gerade noch<br />
ungeschoren aus der Istzustandsklage herauskommen<br />
könnten. Aber Sie bekommen den ganzen Salat jetzt bei<br />
jedem Abwägungsvorgang präsentiert und deswegen<br />
sage ich das.<br />
Sie müssen sich nämlich beim Istzustand mit Folgendem<br />
auseinander setzen: Weil der Planfeststellungsbeschluss<br />
1971 nur einen Teil der Gesamtanlage betrifft, hat<br />
es im Nachhinein die verschiedensten Vereinbarungen<br />
gegeben, die wir hier schon alle präsentiert bekommen<br />
haben, beginnend mit der Korrespondenz „Wie verlegen<br />
wir die Kreisstraße?“, endend mit dem Planfeststellungsbeschluss<br />
vom, wie ich glaube, 28. April 1980. Es gab<br />
auch eine Korrespondenz zwischen der Stadt Mörfelden-<br />
Walldorf - ich glaube, die waren damals schon eine Gemeinde<br />
-, dem Bundesministerium, der Fraport und, ich<br />
glaube, dem hessischen Verkehrsministerium mit dem<br />
Ergebnis: Na gut, weil da eine Antennenanlage in den<br />
Wald gesetzt werden soll, fällt 1 ha Bannwald; aber darüber<br />
hinaus gibt es keine weiteren Anlagen im Bannwald.<br />
In der Vereinbarung, die uns gestern präsentiert wurde,<br />
heißt es: Bei dem Frachtverkehr, der besonderen Lärm<br />
verursacht, ist Schutz angesagt. Machen Sie das bitte mit<br />
Schleppfahrzeugen! - Das sind alles nachträgliche Regelungen,<br />
die mit dem Planfeststellungsbeschluss 1971 null<br />
zu tun haben; sie bestehen aber. Weil diese Regelungen<br />
bestehen und weil es § 11 LuftVG und § 14 BImSchG gibt<br />
und Sie in diesem Verfahren in eine neue Abwägung<br />
einzutreten haben, Herr Bickel, haben Sie gestern völlig<br />
Unrecht gehabt. Der Bürger hat zu Recht vorgetragen,<br />
dass diese Vereinbarung - das ist nämlich ein Teil des<br />
§ 11 LuftVG, ein Teil des § 14 BImSchG - bei jeder neuen<br />
Entscheidung berücksichtigt werden muss. Deswegen<br />
haben Sie ihm zu Unrecht das Wort abgeschnitten.<br />
Ich bedaure das nicht nur, weil das ein Fehler war - ein<br />
Fehler kann ja passieren -, sondern weil ich gestern ausgesprochen<br />
unzufrieden war, dass hier einem Bürger<br />
sozusagen schnöde gesagt worden ist: Sie beurteilen die<br />
Rechtslage da nicht richtig; das gehört nicht zum Thema.<br />
Herr Bickel, schneiden Sie mir meinetwegen das Wort ab;<br />
das ist völlig in Ordnung. Wenn Sie meinen, das gehöre<br />
nicht zum Thema, dann können wir darüber streiten. Aber<br />
einem Bürger sollte man auf keinen Fall das Wort abschneiden;<br />
denn ich kann von einem Bürger einfach nicht<br />
verlangen, dass er die ganze Historie und die rechtliche<br />
Einordnung kennt und Ihnen auch noch präzise sagt:<br />
Gucken Sie doch bitte in § 11 LuftVG! Da bin ich doch ein<br />
Schutzbefohlener.<br />
Ich komme jetzt zum Altschutz, nämlich zu der Vereinbarung<br />
der Stadt Kelsterbach, die die Bürger schützen<br />
soll. Gestern wurde vorgetragen, der Wald sollte dort extra<br />
angesiedelt werden und nun sei er nicht mehr da. Wir<br />
haben von Fraport nichts zum Wald gehört. Noch nicht<br />
einmal diese Frage ist uns beantwortet worden. Jetzt kommen<br />
auf den Charly C gegenüber von Kelsterbach - ich<br />
hatte gestern nachgefragt; „ein Viertel, drei Viertel“ ist die<br />
Regelung - zusätzlich drei Viertel der von Herrn Schmitz<br />
genannten 30 % und Sie sagen, unter Berücksichtigung<br />
der Altschutzvorgänge und unter Berücksichtigung von<br />
§ 11 LuftVG und § 14 BImSchG habe der Mann am Thema<br />
vorbeigeredet. Herr Bickel, es tut mir Leid, aber Sie<br />
haben die Rechtslage nicht im Griff.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das stimmt doch so nicht.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Der Mann hat Recht gehabt. Sie hätten ihn besser ausreden<br />
lassen.<br />
Eine Bemerkung zum Istzustand: Der Istzustand wird<br />
Sie verfolgen, ob Sie mögen oder nicht. Er wird auch die<br />
Fraport verfolgen, und zwar jenseits der Istzustandsklagen;<br />
die spielen in diesem Zusammenhang gar keine<br />
Rolle. Wir wollen ja mit unseren Istzustandsklagen das<br />
Maß der Beeinträchtigung herunterdrücken und dann die<br />
Diskussion auf der Grundlage eines heruntergedrückten<br />
Maßes eröffnen. Ob uns das gelingt, ist völlig offen. Wir<br />
wissen, wie schwierig diese Istzustandsklagen sind. Das<br />
entbindet Sie aber nicht davon, den Istzustand bei all<br />
Ihren Überlegungen aufzunehmen.<br />
Nehmen Sie einmal das Beispiel Ticona und die Presseerklärungen,<br />
die man heute in der „Frankfurter Allgemeinen<br />
Zeitung“ oder in der „Frankfurter Neuen Presse“ -<br />
ich weiß es nicht mehr - lesen konnte! Da kommt die Fraport<br />
her und sagt schlauerweise, das mit dem neuen Gutachten,<br />
das am 18.12. kommen soll, könne deshalb nicht<br />
richtig sein, weil schon im Istzustand eine Gefährdung<br />
durch den Flugverkehr zu besorgen sei, da bereits jetzt<br />
alle Flugzeuge über Ticona flögen, und weil das ein gefährlicher<br />
Vorgang sei, käme durch eine weitere Landebahn<br />
- jetzt kommt der Zunahmegesichtspunkt, Herr<br />
Schaffert, den Sie immer so toll vertreten - keine neue<br />
Problematik hinzu, das sei ja im Grunde mit der alten<br />
Situation vergleichbar. Das ist doch ganz schlau. Jetzt<br />
kommt plötzlich der Istzustand durch die Hintertür, indem<br />
gesagt wird: Es ist ja heute schon alles rechtswidrig. Ich<br />
kann nur sagen: Danke schön an die Herren auf der Ersatzbank<br />
und an die Herren des Vorstandes! Dümmer<br />
kann man gar nicht argumentieren. Man kann uns auch<br />
gar nicht besser zuarbeiten als mit dieser Argumentation.<br />
Das werden wir nämlich in allen künftigen Rechtsstreiten<br />
gegen Sie verwenden; das ist ja völlig klar. Das bedeutet:<br />
Machen Sie bitte keine Landung mehr über Raunheim und<br />
Ticona! Das ist für die Klagen - die Raunheimer Klage<br />
beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist ja noch nicht<br />
begründet - ein glänzendes Argument.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 17
Was ich Ihnen damit demonstrieren will, ist Ihre Unglaubwürdigkeit,<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
weil Sie das eine Argument zwiegespalten benutzen. Das<br />
ist die typische Haltung der Fraport. Ich glaube, wenn<br />
eines bei dieser tollen Veranstaltung deutlich geworden<br />
ist, dann ist das Ihr Verhalten. Ich finde das ganz besonders<br />
bemerkenswert.<br />
Nächster Punkt. Ich komme zur Synopse. Ich fand das<br />
alles toll, was der Kollege Dr. Schröder vorgetragen hat.<br />
Ich glaube, präziser, als er es gemacht hat, kann man das<br />
gar nicht vortragen. Ich wünsche mir, dass Herr Dr. Kühner<br />
zu einzelnen Punkten noch etwas ergänzt, aber das<br />
wird er sicherlich noch tun.<br />
Es ist leider nicht vorgetragen worden, was in dem<br />
Gesundheitsgutachten von Dr. Jansen steht - hier zeigt<br />
sich wieder die Doppelzüngigkeit der Fraport; daran wird<br />
sich wieder keiner erinnern -, das er in den 60er-Jahren<br />
erstellt hat, also bevor der Planfeststellungsbeschluss<br />
erfolgte, und zwar insbesondere zum Nachtflugverkehr.<br />
Ich beurteile Dr. Jansen nicht schwarz oder weiß. Ich<br />
glaube, dass der Mann sehr gute Kenntnisse hat, dass er<br />
im Moment aber in der Situation ist, in ein reines Interessengeflecht<br />
eingebaut zu werden. Dann funktioniert das<br />
nicht mehr. Dann nimmt man möglicherweise rechts und<br />
links nicht mehr die Dinge wahr, auf die es eigentlich ankommt.<br />
- In diesem Gutachten steht: Am besten sollte es<br />
überhaupt keine Nachtflugbewegungen geben. Das steht<br />
da wörtlich drin.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Was Sie hier bringen, Herr Lurz, ist wieder Ihre juristische<br />
Propaganda, von diskreditierend bis entlarvend. Entlarvend<br />
ist das, was Sie verschweigen. Aber das kennen<br />
wir von Ihnen; mich regt das nicht mehr auf. Das ist halt<br />
bei Ihnen so. Sie sind der große Verschweiger. Sie sagen<br />
uns, Herr Dr. Schaffert, diese Synopse sei einmalig, weil<br />
mit ihr zum ersten Mal der Gesamtlärm betrachtet werde.<br />
Wahrscheinlich haben Sie die Synopse nicht gelesen.<br />
Wahrscheinlich haben Sie nicht verfolgt, Herr Bickel,<br />
was wir vor einem Jahr bei der letzten Anhörung, als Herr<br />
Scheuch auf dem Podium saß, vertieft haben. Ich habe<br />
mir die bescheidene Frage erlaubt: Herr Scheuch, ich<br />
stelle für meine Mandanten fest - das sind die Stadt<br />
Raunheim und die Stadt Neu-Isenburg sowie deren Bürger<br />
-, dass sie von einer Flut von Einzelschallereignissen<br />
jeden Tag betroffen sind, die die Frage aufkommen lassen,<br />
ob denn Ihr Dreistufensystem, das Sie entwickelt<br />
haben, überhaupt noch gangbar ist oder ob da nicht Abhilfe<br />
geschaffen werden muss.<br />
Herr Scheuch hat daraufhin gesagt - das steht auch in<br />
der Synopse -, dass es noch keine Erkenntnisse über die<br />
Schädlichkeit des Lärms durch die Flugbewegung am<br />
Tage gebe. Es steht ausdrücklich darin, dass das noch<br />
untersucht werden müsse. Herr Scheuch hat mir gegenüber<br />
erstens eingeräumt: Wir haben das nicht untersucht.<br />
- Ihre Vollständigkeitserklärung ist natürlich Quatsch; es ist<br />
überhaupt nichts vollständig untersucht worden. - Er hat<br />
zweitens gesagt: Ich habe mir das in Raunheim selbst angesehen<br />
und angehört. Ich kenne die Probleme. Ich räume<br />
auch ein, dass hier eine Lösung angesagt ist. Hier<br />
besteht Handlungsbedarf. - Sie sagen, Herr Dr. Schaffert,<br />
das Wort Handlungsbedarf würden Sie gar nicht kennen.<br />
Sie hätten auch keinen Handlungsbedarf und es gebe<br />
keine Auswirkungen. Der eigene Sachverständige, auf<br />
den Sie sich berufen, hat natürlich etwas ganz anderes<br />
erklärt.<br />
Das war auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung<br />
beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Der Hessische<br />
Verwaltungsgerichtshof hat das, was ich als Prozessbevollmächtigter<br />
dem Senat als Erklärung gesagt und<br />
auch schriftlich mitgeteilt habe, als wahr unterstellt. Er hat<br />
lediglich gesagt: Aus unserer Betrachtungsweise ergibt<br />
sich, dass Sie den aktiven Schallschutz und die Reduzierung<br />
der Flugbewegungen aufgrund der Duldungswirkung<br />
des Planfeststellungsbeschlusses nicht hinkriegen. - Passiven<br />
Schallschutz haben wir nicht eingeklagt. Dass wir<br />
den hinkriegen, das wissen wir.<br />
Das Argument der Synopse und die Darlegung von<br />
Herrn Scheuch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />
- Herr Lurz, das haben Sie nicht gesagt; es ist aber<br />
so - als wahr unterstellt. Als mein Beweisantrag abgelehnt<br />
wurde - ich habe nämlich beantragt, ein Gutachten einzuholen,<br />
um die Gesundheitsbeeinträchtigung am Tag feststellen<br />
zu lassen; jetzt komme ich wieder auf die 30 % von<br />
Herrn Schmitz zu sprechen -, haben die Richter gesagt,<br />
dass sie sich in diesem Klageverfahren, das gegen den<br />
Istzustand gerichtet ist, nicht darum kümmern. Denn in<br />
dieser Situation und aufgrund der gestellten Anträge müssen<br />
die unbeschränkte Betriebsgenehmigung und der<br />
Planfeststellungsbeschluss, der unanfechtbar ist, hingenommen<br />
werden. Ob das richtig ist, ist eine Rechtsfrage.<br />
Tatsächlich kommt es darauf an. Es kommt auch in<br />
unserem Verfahren darauf an, diesem Problem nachzugehen.<br />
Sie werden also das Problem kriegen - von uns<br />
spätestens im Klageverfahren -, auch zum Lärm am Tage<br />
etwas sagen zu müssen. Denn wir gehen auch da nach<br />
dem Grundsatz des § 11 LuftVG und des § 14 BImSchG<br />
vor. Der Schadenersatz, der im Gesetz steht, kommt am<br />
Schluss. Am Anfang kommt der Anspruch. Der Anspruch<br />
muss in die Abwägung einbezogen werden. Sie müssen<br />
richtige Gutachten vorlegen, was Sie permanent verweigern.<br />
Dann reden wir über die Abwägung. Möglicherweise<br />
fallen dann einige unserer Mandanten heraus; möglicherweise<br />
läuft es für einige Mandanten auf eine reine Entschädigungsfrage<br />
hinaus. Aber es wird erst einmal abgewogen,<br />
was Sie hier in diesem Verfahren verhindern wollen.<br />
Da greife ich wieder ein Wort des Kollegen Fislake auf,<br />
mit oder ohne Untervollmacht: Sie sind der Verhinderer<br />
Ihres eigenen Verfahrens, indem Sie die wesentlichen<br />
Dinge einfach unterschlagen. Es hat also - das halte ich<br />
Ihnen entgegen, Herr Dr. Schaffert; die entsprechende Be-<br />
17 – 18 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
hauptung in der Synopse ist unwahr - nie eine gesamtheitliche<br />
Betrachtung gegeben. Das ist schlicht von Ihnen<br />
erdacht und erfunden.<br />
Ein weiterer Umstand, den Sie nicht zur Kenntnis<br />
nehmen - Sie waren bei den Prozessen nicht dabei -, ist<br />
Ihr Abstellen auf die Maximalpegelkriterien. Ich würde<br />
Herrn Dr. Kühner bitten, dass er uns dazu noch etwas auf<br />
der Grundlage der DLR-Studie sagt. Es kommt nach den<br />
für uns ersichtlichen Erkenntnissen weniger auf die Maximalpegel<br />
als auf die Pegelhäufigkeit an, und zwar auf die<br />
Pegelhäufigkeit in einer bestimmten Dimension. Über das,<br />
was uns hier als Maximalpegel verkauft wird, wird gesagt,<br />
das sei die griefahnsche These. Aber das ist genau das,<br />
was der Herr Kollege Dr. Schröder angesprochen hat: 30<br />
Jahre tätig, aber nicht mitbekommen, was die neueste<br />
Entwicklung ist. - Ich würde Herrn Dr. Kühner bitten, dass<br />
er uns das noch einmal entsprechend erläutert. Ich kann<br />
das nicht so gut.<br />
Ein weiterer grundlegender Fehler in Ihrer Argumentation,<br />
Herr Dr. Schaffert - deswegen wirklich nur Ersatzbank<br />
-, ist Ihre These: Wenn das nicht um 3 dB(A) steigt,<br />
dann ist das überhaupt nicht abwägungsrelevant. Lesen<br />
Sie einmal die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts!<br />
Die 3 dB(A) spielen beim Straßenverkehrslärm<br />
und beim Schienenverkehrslärm eine Rolle. Daher kommt<br />
diese Zahl. Das hat aber mit Abwägungsrelevanz überhaupt<br />
nichts zu tun. Das Bundesverwaltungsgericht sagt in<br />
ständiger Rechtsprechung: Was unerheblich ist - lassen<br />
Sie es 0,5 dB(A) oder 1 dB(A) sein -, kann unter den Tisch<br />
fallen. Aber alles, was darüber hinausgeht, ist abwägungsrelevant<br />
und muss in die Beurteilung. Es muss also in die<br />
Abwägungsentscheidung mit einfließen.<br />
Es kann möglicherweise herausfallen; da gebe ich Ihnen<br />
sofort Recht. Es kann durchaus sein, dass 2,4 dB(A)<br />
oder 3,9 dB(A) hier das richtige Maß sind, weil es ein so<br />
herausragendes öffentliches Interesse an dem A380 gibt.<br />
Das haben Sie uns von Anfang an nicht dargelegt. Aber<br />
vielleicht erfinden Sie noch irgendetwas, dass man zu<br />
dem Ergebnis kommen kann: 3,9 dB(A) ist das richtige<br />
Maß. Es gibt - im Flugverkehr sowieso nicht, im Bebauungsplanrecht<br />
erst recht nicht - keine Grenze von 3 dB(A),<br />
nach dem Motto: Wir fangen erst bei der Verdopplung des<br />
Lärms an - für uns Laien: das ist eine Zunahme um<br />
3 dB(A) -, darüber nachzudenken, ob man das in die Abwägung<br />
mit einzubeziehen hat oder nicht. - Das ist grottenfalsch.<br />
Deswegen kann man Ihnen nur sagen - mehr<br />
will ich zur Synopse nicht ausführen -: Geben Sie das am<br />
besten an die Gutachter zurück und überlegen Sie sich<br />
einmal, wie Sie hier den gesetzlichen Anforderungen und<br />
den Anforderungen der Rechtsprechung wirklich gerecht<br />
werden und etwas zu Papier bringen!<br />
Letzter Punkt. Herr Bickel, ich habe ein Geschenk für<br />
Sie. Es könnte auch ein Danaergeschenk sein. Wir diskutieren<br />
von Anfang an über die Frage, ob denn Fraport ein<br />
Sachbescheidungsinteresse habe. Ich stelle das deshalb<br />
in den Gesamtzusammenhang, weil ich Ihnen ein letztes<br />
Mal die Chance eröffnen möchte, um ein weiteres Bodenlärmgutachten<br />
herumzukommen und um auch darum<br />
herumzukommen, das alles noch einmal offen legen zu<br />
müssen und die Bürgerbeteiligung wiederholen zu müssen.<br />
Sie haben nach meiner Auffassung wohl einen Punkt<br />
nicht richtig geprüft. Wenn Sie es doch getan haben, haben<br />
Sie aber nicht die richtige Entscheidung getroffen.<br />
Ich habe Ihnen zwei Sargnägel benannt. Der erste<br />
Sargnagel ist die neue Rechtsprechung des Senats des<br />
Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass<br />
eine Gebietskörperschaft bei einer privatnützigen Planfeststellung<br />
an nichts gebunden ist. Sie muss keine<br />
Grundstücke hergeben. Der zweite Sargnagel war gestern<br />
die Bemerkung, die aus dem Fachplanungsrecht kommt.<br />
Wenn Sie sich einmal an mein - zugegeben: blödes -<br />
Beispiel von der Kühltruhe mit den vier Kammern erinnern:<br />
In der ersten Kammer ist der A380 gewesen. Der A380<br />
kann privatnützig sein; er kann aber auch im öffentlichen<br />
Interesse liegen. Das gebe ich unumwunden zu.<br />
In der zweiten Kammer liegt das tolle Parkhaus mit<br />
den 650 Stellplätzen. Da sage ich Ihnen: Es spricht nichts<br />
dafür, dass das im öffentlichen Interesse liegen könnte.<br />
Das müssten Sie im Gesamtzusammenhang mit einem<br />
Flughafenausbau schon perfekt begründen, um sagen zu<br />
können: Auch dieses Parkhaus zum Nachweis der Erfüllung<br />
der Stellplatzpflicht, die hier gar nicht gegeben ist,<br />
liegt im öffentlichen Interesse und ist praktisch Teil einer<br />
Gesamtüberlegung. Das ist ein schlagendes Argument.<br />
Die Chancen, dass Sie das darlegen können, sehe ich<br />
ziemlich deutlich unter 10 %. Also mit der zweiten Kammer<br />
wird es nichts.<br />
Die dritte Kammer ist das Tor 31 mit der falschen Bezeichnung.<br />
In Wirklichkeit geht es darum - obwohl eine<br />
Toranlage verlagert werden soll -, dass mitten im Bannwald<br />
für 40 LKWs Platz geschaffen wird, damit sie dort<br />
abgestellt werden können und damit sie dann zu diesen<br />
Frachtanlagen fahren können. Dazu würde ich Ihnen sagen:<br />
Die Erschließung ist immer ein privatrechtliches Problem.<br />
Sie kriegen nach § 30 BauGB keine Baugenehmigung<br />
ohne Sicherung der Erschließung. Das ist ziemlich<br />
eindeutig. Das hat also mit öffentlichem Interesse überhaupt<br />
nichts zu tun. Das kriegen Sie in ein Planfeststellungsverfahren<br />
unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen<br />
Interesses nicht hinein. Das ist schlicht privatnützig.<br />
Dann kommt die vierte Kammer in meiner Tiefkühltruhe.<br />
Das ist die Straße. Bei der Straße habe ich Ihnen<br />
gesagt: Fachplanungsrechtlich zählt nur das an Vorgaben,<br />
was Ihnen das Fachplanungsrecht abfordert. Dazu zählen<br />
nur Überlegungen hinsichtlich des Verkehrs und nicht<br />
Überlegungen eines Privaten, der den Verkehr ändern<br />
möchte, was dazu führt, dass die Lage der Straße verändert<br />
werden muss. Das ist hier der Fall.<br />
Die Lage der Kreisstraße, die am 28.04.1980 mit einer<br />
Bindungswirkung, mit einer Duldungswirkung für jedermann<br />
planfestgestellt worden ist - Herr Lurz, für jedermann,<br />
auch für die Fraport -, wollen Sie verändern. Jetzt<br />
müssten Sie darlegen, dass es dafür ein fachplanerisches,<br />
also ein nur aus dem Fachplanungsrecht kommendes<br />
Bedürfnis - das ist eine Verkehrsnotwendigkeit - gibt.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 19
Es gibt im Verkehrsrecht, soweit es um Straßen geht,<br />
nicht den Grundsatz, dass man eine derartige Anlage<br />
unter dem Gesichtspunkt der Privatnützigkeit planfeststellen<br />
kann. Das gibt es nicht. Der Verkehr ist immer öffentlich;<br />
er ist nie privatnützig. Also sind Sie in der schwierigen<br />
Situation, dass Sie mit meiner vierten Kammer - ich gebe<br />
Ihnen zu, dass die erste Kammer mit dem A380 im öffentlichen<br />
Interesse liegt; 250 Arbeitsplätze reichen dafür<br />
aus - nicht zurechtkommen. Die verbinden Sie jetzt aber<br />
mit der ersten, der zweiten und der dritten Kammer.<br />
Jetzt kommt - das ist Ihr Problem - der Beschluss des<br />
Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1993 mit dem<br />
Aktenzeichen 7 B 123/93. Ich sage Ihnen sofort, wo der<br />
veröffentlicht worden ist: RdL 1993, 308, Buchholz 445.4<br />
§ 31 WHG Nr. 16, NWVBI 1994, 131-132, ZfW 1994,<br />
333-334, GewArch 1994, 209-210, NVwZ-RR 1994, 381,<br />
NuR 1994, 227. - Ich denke, bei so vielen Zitatstellen<br />
müsste es Ihnen eigentlich möglich sein, diese Entscheidung<br />
zu finden.<br />
Sie haben neulich die Anmerkung gemacht, die Beschlüsse<br />
des Bundesverwaltungsgerichts würden nicht<br />
alle veröffentlicht. Ich kann Ihnen nur den Buchholz empfehlen;<br />
da finden Sie alle. Sie finden nur diejenigen nicht,<br />
von denen das Bundesverwaltungsgericht sagt, die seien<br />
auch eine Veröffentlichung im Buchholz nicht wert, weil<br />
offensichtlich nichts an der ganzen Geschichte dran ist.<br />
Also der „Buchholz“ ist auch hier wieder die Fundstelle.<br />
Der Leitsatz lautet:<br />
„Die Weigerung einer Gemeinde als Eigentümerin<br />
u. a. von Wegeflächen in einem Gebiet,<br />
das ein Unternehmer für die Gewinnung<br />
von Kies und Sand (Nassauskiesung)“<br />
- das war hier also eine privatnützige Planfestellung -<br />
„in Anspruch nehmen will, kann“<br />
- jetzt kommt das Entscheidende -<br />
„ein schlechterdings nicht ausräumbares<br />
Hindernis (BVerwGE 61, 128 ) sein,<br />
das der Verwirklichung der beantragten -<br />
privatnützigen - Planfeststellung entgegensteht“<br />
- jetzt kommt es, Herr Bickel -<br />
„und deshalb ein Sachbescheidungsinteresse<br />
entfallen lässt.“<br />
Das ist genau das, was wir Ihnen von Anfang an gesagt<br />
haben.<br />
Prüfen Sie bitte in diesem Verfahren - das ist der dritte<br />
Sargnagel -, ob Fraport überhaupt ein Sachbescheidungsinteresse<br />
hat. Fraport hat bezüglich der Straße kein Sachbescheidungsinteresse.<br />
In den Beschlussgründen - wir können das gern fotokopieren,<br />
dann kann es vollständig ans Protokoll gegeben<br />
werden; ich erleichtere Ihnen die Arbeit - setzt sich das<br />
Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung mit<br />
dem Baurecht auseinander. Sie kennen die Rechtsprechung,<br />
dass man auch für ein fremdes Grundstück durchaus<br />
eine Baugenehmigung beantragen kann - das muss<br />
nicht der Eigentümer sein -, dass aber eine Grenze besteht:<br />
Wenn Sie von dem Recht, nämlich der Genehmigung,<br />
dem Verwaltungsakt, ersichtlich nicht Gebrauch<br />
machen können, dann haben Sie kein Sachbescheidungsinteresse.<br />
Diesen Fall überträgt das Bundesverwaltungsgericht<br />
auf die privatnützige Planfeststellung und sagt im Endergebnis<br />
das Gleiche mit folgender Begründung. Die Gemeinde,<br />
um die es hier ging - wir sagen: der Kreis Groß-<br />
Gerau -, hatte von Anfang an gesagt: Lieber Mann, Du,<br />
der Du die Planfeststellung für Dich in Anspruch nehmen<br />
willst, kriegst unser Grundstück nicht. - Das hat das Bundesverwaltungsgericht<br />
unterstellt und gesagt, es sei reine<br />
Spekulation, dass dieser Eigentümer seine Meinung ändern<br />
und das Grundstück doch zur Verfügung stellen<br />
werde. Dieser Eigentümer, also die Gemeinde - siehe<br />
neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs; das ist im<br />
Endergebnis das Gleiche -, habe von Anfang an gesagt:<br />
Du kannst machen, was Du willst: Mein Grundstück<br />
kriegst Du nicht.<br />
Hier hat der Kreis Groß-Gerau gesagt: Du kannst machen,<br />
was Du willst: Du kriegst die Grundstücke nicht.<br />
Weil weder die Fraport noch die Lufthansa oder die KG,<br />
die ja dieses Erbbaurecht kriegen soll, an das Grundstück<br />
herankommt, fehlt es am Sachbescheidungsinteresse.<br />
Jetzt haben Sie richtig Pech gehabt. Der dritte Sargnagel<br />
ist drauf.<br />
Ich wiederhole es - der Kollege Schröder hat sich<br />
freundlicherweise meinen Worten angeschlossen -: Machen<br />
Sie weiter so! Suchen Sie nach dem Sachbescheidungsinteresse!<br />
Vielleicht fällt Ihnen noch ein anderes<br />
Urteil in die Hände. Ein Kollege aus meinem Büro hat<br />
gestern wirklich alles abgesucht. Ich war sehr zufrieden,<br />
als er mir gestern Abend diese Entscheidung gegeben<br />
hat. Sie trifft genau den Punkt. Sie können jetzt Ihr Bodengutachten<br />
einholen oder nicht. Es ist schlicht alles an<br />
der Rechtslage vorbei. Es gibt diese höchstrichterliche<br />
Rechtsprechung.<br />
Die einzige Frage, die ich mir wirklich stelle - das ist<br />
meine Kritik am Regierungspräsidium -, ist, warum Sie das<br />
alles nicht gefunden haben. Was haben Sie eigentlich für<br />
eine Vorprüfung gemacht? Sie ist genauso schlampig wie<br />
die Eintagesfluglärmmessung, die die Fraport gemacht<br />
hat. Sie können doch nicht sozusagen mit einer Eintagsfliege<br />
ein solches Verfahren erledigen. Ich finde das unmöglich.<br />
- Danke schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bevor ich Herrn Kunz das Wort gebe, möchte ich nur ganz<br />
kurz sagen: Dass ich da gestern dem Herrn ins Wort fiel,<br />
geschah nicht deshalb, weil ich den Vertrag, den er geschlossen<br />
hat, falsch bewertet hätte, sondern nur wegen<br />
der Insistierung auf die Frage, ob Fraport den Vertrag<br />
einhält. Da habe ich allmählich gesagt, das gehöre nicht<br />
17 – 20 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
mehr hierher. Das wollte ich nur richtig stellen. Die<br />
vertraglichen Bindungen hatte ich auch bei dem Herrn<br />
Bürgermeister Brehl ausführlich darstellen lassen. Aus<br />
den Gründen, die Sie angeführt haben, halte ich das auch<br />
für durchaus erörterungswert. - Das nur zur Klarstellung.<br />
Was Ihren Sargnagel betrifft: Das Argument steht und<br />
fällt mit der Frage der Privatnützigkeit, über die ich natürlich<br />
im Erörterungstermin keine abschließende Entscheidung<br />
treffen kann. Ob die Maßnahmen, die dort durchgeführt<br />
werden sollen und die als Nebenanlage zum Flughafen<br />
Antragsgegenstand sind, Anteil an dem öffentlichen<br />
Interesse des Vorhabens haben oder nicht, wird noch zu<br />
erörtern sein und kann also nicht schon von vornherein ein<br />
Erörterungshindernis darstellen. Das wird unter dem Tagesordnungspunkt<br />
20 noch erörtert werden.<br />
Deswegen fahren wir jetzt fort. Herr Kunz hat das<br />
Wort.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Vielen Dank, Herr Bickel.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. - Ich danke<br />
Herrn Haldenwang jedenfalls dafür, dass er in ausführlicher<br />
Weise zu der Frage der Vorbelastung übergeleitet<br />
hat, sodass Sie jetzt wunderbar daran anschließen können.<br />
Denn wir sind jetzt praktisch beim Punkt Istzustand<br />
und Vorbelastung. Das halte ich für das entscheidende<br />
und noch zu diskutierende Thema. - Bitte.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Danke schön. - Der Kern meines Vortrages sind die<br />
Lärmmessungen des BUND, in denen die Vorbelastungen<br />
zum Ausdruck kommen. Ich habe in meinem Vortrag auch<br />
eine Überleitung, die ich kurz vortragen möchte.<br />
Nach einigen Vorbemerkungen möchte ich zu den<br />
Grenzen der Belastbarkeit, zu den Lärmmessungen und<br />
dann zu den Lärmschutzwirkungen des Waldes - da gibt<br />
es hier einen Streifen, der wegfallen soll - kommen. Zu<br />
den Lärmschutzmaßnahmen - dieses Thema hatte Herr<br />
Dr. Kühner gestern schon angesprochen - möchte ich<br />
auch noch ein paar Fragen stellen. Zum Abschluss möchte<br />
ich ein paar Anträge formulieren.<br />
Ich möchte Sie bitten, für die einleitenden Vorbemerkungen<br />
Herrn Walter Raiss vom BUND, der hinter mir sitzt<br />
und der die Historie ein bisschen besser als ich kennt,<br />
kurz das Wort zu geben. Er wird erklären, warum der<br />
BUND überhaupt Lärmmessstationen betreibt; denn auch<br />
das hat eine Historie. Ich denke, es ist ganz wichtig, diese<br />
zu erwähnen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut.<br />
Raiss (BUND Hessen):<br />
Guten Morgen! Ich will versuchen, darzustellen, warum<br />
der BUND in Mörfelden-Walldorf drei Lärmmessstationen<br />
betreibt. Der Anlass dazu war das Raumordnungsverfahren<br />
für das Frachtzentrum Cargo City Süd im Jahr 1994.<br />
Bei der Anhörung wurde allen Einwendern klar, dass ihre<br />
berechtigten Interessen auf Nachtruhe nicht ernst genommen<br />
wurden, nachdem der Gutachter der damaligen<br />
FAG erklärte:<br />
„Die Messwerte der Fluglärmmessstation<br />
können wegen der anderen Mittelwertsbildung<br />
und des Nachtzuschlages nicht direkt<br />
mit den Rechenergebnissen verglichen werden.<br />
Die Rechenergebnisse liegen jedoch<br />
deutlich unter den Messwerten, sodass keine<br />
wesentliche Erhöhung der bestehenden<br />
Schallimmissionen zu erwarten ist.“<br />
Das war die Aussage der Fraport.<br />
Auf unsere Nachfrage nach gemessenen Lärmwerten<br />
im Stadtteil Walldorf erklärte die damalige FAG, die einzige<br />
Lärmmessanlage in Walldorf sei vor einigen Monaten<br />
ersatzlos abgebaut worden. Das hat die Leute und die<br />
Mitglieder unseres Verbandes so empört, dass wir beschlossen<br />
haben, dem Mangel abzuhelfen und eigene<br />
Messanlagen zu installieren.<br />
Der BUND betreibt deshalb seit November 1994 im<br />
Norden Walldorfs eine eigene Bodenlärmmessstation im<br />
Dauerbetrieb. Der Standort wurde gewählt, um die Auswirkung<br />
des Waldverlustes für das neue Cargo City Frachtzentrum<br />
bewerten zu können. Die Messstation ging vor<br />
der Waldrodung auf dem Cargogelände in Betrieb. Ein<br />
Vergleich der Messergebnisse vor und nach der Waldrodung<br />
ergab, dass sich im nördlichen Stadtteil von Walldorf<br />
der Bodenlärm um 3 dB(A) erhöht hat. Das ist eine Verdopplung<br />
des Lärmpegels. In den Nachtstunden von 22<br />
bis 6 Uhr wurden 53 bis 55 dB(A) gemessen und es wurden<br />
Spitzenwerte von 80 dB(A) erreicht.<br />
Ich möchte dazu noch bemerken, dass die Flughafengrenze<br />
durch das neue Frachtzentrum bis auf ca. 500 m<br />
an den nördlichen Stadtrand von Walldorf herangerückt ist<br />
und nur noch ein schmaler Waldstreifen für den Schutz<br />
gegen den vom Flughafen ausgehenden Bodenlärm übrig<br />
geblieben ist. - Ich bitte jetzt Herrn Kunz, fortzufahren.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Danke schön. - „Laut ist out.“ Das stammt nicht von mir.<br />
Das ist der Titel einer Ausstellung von dem ehemaligen<br />
Umlandverband, der heute Planungsverband heißt.<br />
Leiser, kleiner, weniger: Das bedeutet Fortschritt im<br />
21. Jahrhundert und nicht etwa das Gegenteil: lauter,<br />
größer, mehr. Das hatten wir im letzten Jahrhundert. Oder<br />
sehen Sie das anders? Ich empfehle, die Fraport- und<br />
Lufthansa-Managerausbildung auf den neuesten Stand zu<br />
bringen. Bei der Computertechnik redet man darüber, wie<br />
man das Geräusch eines Lüfters in einem PC von 30 auf<br />
20 dB(A) herunterbringt, damit er die Arbeit im Büro nicht<br />
stört. Man ist da schon sehr weit. Ich hoffe, dass wir bei<br />
den Triebwerken irgendwann auch in diese Größenordnung<br />
kommen.<br />
Ich möchte zu Beginn zwei Stellungnahmen von zwei<br />
Vollmachtgebern verlesen, die hinzugekommen sind. Das<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 21
ist einmal die Familie Langer, Am steinernen Kreuz 7 in<br />
Königstädten. Herr Langer war am Freitag hier. Da er<br />
nicht zu Wort kam, hat er mich gebeten, seine Stellungnahme<br />
- sie betrifft das Thema Lärm; insofern gehört sie<br />
hierher - hier zu verlesen:<br />
Wir gehen davon aus, dass, wenn die Hallen errichtet<br />
werden und Turbinen und andere Teile überprüft werden,<br />
auch Defekte entdeckt werden, die mit Ersatzteilen, die<br />
nicht auf dem Gelände in Frankfurt gelagert werden, getauscht<br />
werden müssen. Wir gehen weiter davon aus,<br />
dass diese Teile auch über den Luftweg herangeführt<br />
werden und wir befürchten, um den normalen Betrieb nicht<br />
tagsüber einzuengen, auch eine Verlegung in den Abendbzw.<br />
Nachtbereich.<br />
Wir möchten hier noch einmal unseren Standpunkt<br />
„jede Vergrößerung am Flughafen bringt uns mehr Lärm“<br />
darlegen und darauf hinweisen, dass „ein“ Einzelschallpegel<br />
in der Nacht bei Familien mit kleinen Kindern nicht in<br />
zwei Minuten erledigt ist und man bei sommerlichen Temperaturen<br />
und geschlossenen Fenstern auch nicht von<br />
einer guten Nacht reden kann.<br />
Wir fordern ein totales Nachtflugverbot zum Schutz<br />
von Kleinkindern, eine Kostenübernahme der Folgeschäden<br />
sowie eine Untersuchung zu deren Ermittlung. Auch<br />
fordern wir einen Wertausgleich oder Kostenübernahme<br />
beim Einbau und Betrieb von Klimatechnik und Schallschutz,<br />
unabhängig von Flughöhe und Schalldauer. Denn<br />
unserer Meinung nach sind 92,3 dB(A) nachts um<br />
23.39 Uhr auch 92,3 dB(A), egal wo und egal in welcher<br />
Höhe.<br />
Als Anlage ist die Antwort des Fluglärmschutzbeauftragten<br />
des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr<br />
und Landesentwicklung auf dem Flughafen Frankfurt<br />
auf eine Fluglärmbeschwerde vom 31.08.2002 beigefügt.<br />
Das war die erste Stellungnahme. Die zweite Stellungnahme<br />
ist von Frau Roswitha Velte-Hasselhorn, Pfarrerin<br />
der Evangelischen Kirchengemeinde in Mörfelden:<br />
Ärztinnen und Ärzte sagen: Lärm macht krank. Das<br />
gibt uns allen zu bedenken: Lärm macht krank. Zusammen<br />
mit anderen Christinnen und Christen frage ich: Wo<br />
ist die Schmerzgrenze? Gibt es für Expansionsbefürworter<br />
eine Grenze? Wie weit geht man damit, Mensch und Tier<br />
zu belasten, zu stressen? Muss es sein, hier in dieser<br />
Region die Belastung immer weiter zu erhöhen? Zwei<br />
Bundesstraßen im Ort, LKWs und viel Verkehr, Autobahn<br />
in Hörweite, die Schnelltrasse ICE, Güterzüge und der<br />
normalen Zug. Das ist laut.<br />
Können Sie morgens noch Vögel hören? Mir fiel es<br />
schwer. Es heißt: Eliah (Prophet) erkannte Gott im Säuseln<br />
des Windes. Wann haben wir das letzte Mal ein Säuseln<br />
in Mörfelden-Walldorf gehört? Können wir noch hören,<br />
was Gott von uns will? Oder sind wir längst hörgeschädigt?<br />
Wo ist die Grenze? Unsere Antwort im Kirchenvorstand<br />
und in den Flughafenausbau-Gegner-Gemeinden:<br />
Die Grenze ist erreicht! Mit freundlichen Grüßen,<br />
Roswitha Velte-Hasselhorn.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wenn Sie die beiden Briefe dem Protokoll beifügen würden.<br />
Kunz (Einwender):<br />
Ich denke, das ist genau die richtige Einstimmung in das<br />
Thema.<br />
Ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht? Gesundheitsschädigung<br />
durch Lärm. Das Ohr schläft nie. Das<br />
weiß man, wenn man einige Gutachten gelesen hat. Das<br />
Ohr hört unterbewusst weiter, auch wenn man das bewusst<br />
nicht wahrnimmt. Kein Mensch reagiert auf Dauerschallpegel.<br />
Ich habe es mit Freude zur Kenntnis genommen,<br />
dass das auch bei der Fraport angekommen ist.<br />
Stressreaktionen des Körpers auf Einzelschallereignisse<br />
führen - das ist bekannt - zu Herz-Kreislauf-Problemen<br />
bis hin zum Herzinfarkt. Im minderen Umfang, also<br />
bei weniger Lärm, kommt es zu Konzentrationsstörungen<br />
und Kommunikationsstörungen. Kommunikationsstörungen<br />
ergeben sich, wenn man sich auf der Terrasse von<br />
einer Tischseite zur anderen nicht mehr verständigen<br />
kann. Das kenne auch ich zur Genüge.<br />
Es ist so, dass jeder Mensch individuell verschieden<br />
auf Lärm reagiert. Es gibt keine Grenzwerte, die für alle<br />
gleich gelten. Es gibt statistische Aussagen, auf die man<br />
sich wahrscheinlich zurückziehen muss. Es gibt aber keine<br />
Grenzwerte, ab denen jeder die gleichen Reaktionen<br />
zeigt. Die Mediziner haben gewisse Probleme, in ihren<br />
Gutachten genau nachzuweisen, dass eine bestimmte<br />
Reaktion gerade wegen Fluglärm oder wegen Straßenlärm<br />
usw. zustande kommt. Wenn man diese Studien liest,<br />
erkennt man, dass es gewisse Hemmungen gibt, das<br />
rüberzubringen.<br />
Aber ich denke, es ist wichtig, dass man auf Lärm reagiert.<br />
Dabei ist es völlig egal, ob es der Fluglärm ist, ob es<br />
der Straßenlärm ist usw. Es muss hier eine Gesamtbetrachtung<br />
gemacht werden. Dazu komme ich aber noch im<br />
Einzelnen. Wir reagieren auf Lärm, weil wir noch wirklich<br />
Menschen sind; wir sind noch nicht geklont oder gentechnisch<br />
lärmresistent gemacht worden. Gott sei Dank.<br />
Wo liegt die Grenze für Lärmbelastungen? Wenn man<br />
einmal ein anderes Projekt nimmt, den Bau eines Staudamms,<br />
dann ist klar, dass überflutete Häuser später nicht<br />
mehr bewohnbar sind und die Menschen umgesiedelt<br />
werden müssen. Ist das beim Lärm wirklich anders? Wann<br />
steht uns beim Lärm das Wasser bis zum Hals? Wann<br />
brauchen wir eine Taucherausrüstung bzw. eine Umsiedlung?<br />
Das ist hier, denke ich, eine Frage, die wir beantworten<br />
müssen; das ist die Frage nach den Grenzen der<br />
Belastbarkeit. Wann ist diese Region überflutet mit zu viel<br />
Lärm?<br />
Die Rechtsprechung - ich habe fast einen Schock bekommen,<br />
als ich das von einem Anwalt gehört habe -<br />
mutet den schon durch Lärm vorbelasteten Menschen<br />
17 – 22 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
eher noch mehr Lärm zu als den noch nicht durch Lärm<br />
belasteten Menschen. Das ist letztendlich auch die Begründung<br />
für die Nordwestbahn, weil da die wenigsten<br />
Menschen zusätzlich von Lärm betroffen werden. Ich<br />
muss Ihnen sagen, dass das für Normalbürger nicht ganz<br />
nachvollziehbar ist.<br />
Die Frage, die auch Sie sich hier in diesem Verfahren<br />
stellen müssen, ist: Gibt es hier Grenzen für noch mögliche<br />
Zusatzbelastungen? Wenn ja: Wo liegen diese? Ich<br />
denke, die Frage nach den Grenzwerten ist eine entscheidende<br />
Frage. Deswegen ist die Frage der Vorbelastung im<br />
Zusammenhang mit diesem Thema sehr interessant.<br />
Ich möchte mich jetzt in den Reigen der Grenzwertforderer<br />
einreihen - es gibt derer ja ganz viele -: Ich fordere<br />
für Walldorf-Nord - es handelt sich um ein reines Wohngebiet<br />
- in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr kein Einzelschallereignis<br />
über 50 dB(A) - ich denke, dann werden<br />
sich die Probeläufe von selbst verbieten - und einen maximalen<br />
Dauerschallpegel von 35 dB(A) pro Nacht - das<br />
entspricht der TA-Lärm -, tagsüber, von 6 bis 22 Uhr, kein<br />
Einzelschallereignis über 60 dB(A) und maximal 50 dB(A)<br />
in dieser Zeit.<br />
Betrachtet werden sollen nicht einzelne Komponenten,<br />
sondern die Summe aller dort anfallenden Schallkomponenten,<br />
wie es eben am Ohr ankommt. Kein Mensch hat<br />
einen Sensor, geschweige denn einen Sensor für seine<br />
Gesundheit, der es erlaubt, zwischen Straßenverkehrslärm,<br />
Fluglärm, Bodenlärm oder Lärm durch Roll- und<br />
Schleppvorgänge zu differenzieren. Sollten Sie tatsächlich<br />
in diese Richtung gehen, müsste vielleicht einmal ein<br />
solcher Sensor entwickelt werden. Die Gesundheit der<br />
Menschen sollte sich nach Möglichkeit danach richten.<br />
Das wäre bestimmt eine Marktlücke. Ich denke aber, dass<br />
das etwas utopisch ist. - Man sollte sich also mehr an der<br />
Natur der Sache orientieren. Betrachtet werden soll daher<br />
die Summe aller Schallkomponenten, wie der Schall heute<br />
am Ohr ankommt. Die Gesundheit reagiert darauf.<br />
Hier wurden jetzt eine ganze Reihe von Beurteilungskriterien<br />
genannt. Ich weiß nicht, ob ich sie wirklich alle<br />
mitgeschrieben habe für meinen Vortrag. Ich beneide Sie<br />
vom Regierungspräsidium nicht, das richtige Kriterium<br />
auszuwählen. Ich wüsste auch nicht, was ich da machen<br />
sollte. Es gibt ja keine gesetzliche Grundlage, aufgrund<br />
derer man eindeutig sagen kann: Das ist das Richtige.<br />
Das wenden wir hier an. - Wir streiten uns seit etwa drei<br />
Tagen, was die richtige Grundlage ist: die TA-Lärm, das<br />
Fluglärmgesetz? Es werden auch Differenzierungen vorgenommen.<br />
Der Lärm geht in dem Verkehrslärm unter,<br />
war eine Aussage von Ihnen, Herr Schaffert. Wenn wir<br />
jetzt noch nach Bahn-, Verkehrs-, Boden- und Fluglärm<br />
differenzieren wollen, na toll!<br />
Es gibt eine ganze Reihe von Studien zur Lärmwirkungsforschung.<br />
Ich habe selber ein paar gelesen, vielleicht<br />
5 %, und weiß, dass sie nicht alle vergleichbar sind.<br />
Ich habe zur Aufbereitung meiner Lärmmessdaten Grenzwerte<br />
gesucht. Um zu bestimmen, was im grünen, was im<br />
gelben und was im roten Bereich ist, wollte ich vernünftige<br />
Grenzwerte haben. Das war sehr schwierig. Ich habe<br />
dann die Grenzwerte vom Umweltbundesamt genommen;<br />
das ist wenigstens eine kompetente Stelle. Es gibt keine<br />
richtigen Regeln. Hier wurden aktuelle Urteile aus der<br />
Rechtsprechung herangezogen. Es gibt sicherlich solche<br />
und solche. Welche nimmt man?<br />
In dem Obermeyer-Gutachten G 6.2 wird die Einzelkomponente<br />
„A380-Wartung“ betrachtet. Es fehlt die Gesamtbetrachtung<br />
aller Lärmkomponenten. Immerhin wird<br />
in dem Gutachten von einer Lärmzunahme um 0,4 dB(A)<br />
oder 0,8 dB(A) gesprochen. Ich habe die genaue Zahl<br />
nicht im Kopf. Vielleicht gilt die eine auch für die Nacht<br />
und die andere für den Tag. Es handelt sich jedenfalls um<br />
eine Zunahme. Ich denke, man sollte das durchaus ernst<br />
nehmen. Es stellt sich die Frage, ob diese Zunahme nicht<br />
genau der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen<br />
bringt. Können wir hier überhaupt noch mehr Lärm vertragen?<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Herr Dr. Kühner hat gestern die Umgebungslärmrichtlinie<br />
der EU vom 25.06.2002 ins Spiel gebracht. Ich habe<br />
mir die einmal angesehen. Den Ansatz finde ich perfekt.<br />
Er geht in die Richtung, den Lärm insgesamt zu betrachten<br />
und nicht zu differenzieren. Ich denke, das ist der<br />
richtige Ansatz. Allerdings gibt es darin keine Grenzwerte.<br />
Ich habe aber einen Absatz gefunden, in dem steht, dass<br />
die Grenzwerte hier später einmal eingetragen werden<br />
sollen.<br />
Das Regierungspräsidium ist ja geübt in der Vorwegnahme<br />
von Gesetzen. Ich erinnere an das Raumordnungsverfahren.<br />
Dort hieß es: Die Flughafenerweiterung<br />
kann raumverträglich gemacht werden, wenn - dann kommen<br />
einige Sätze - z. B. das Bannwaldgesetz geändert<br />
wird. Kommentar unseres Landrats: Im Kreis Groß-Gerau<br />
war das ein einmaliger Vorgang. Dass man sich auf zukünftige<br />
Gesetze beruft, hat es noch nie gegeben. - Ich<br />
denke aber, wir haben hier keine andere Wahl. Es gibt<br />
keine Richtlinie, die man heranziehen kann. Man sollte<br />
aber vielleicht einmal die Umgebungslärmrichtlinie nehmen<br />
und eine Summationsbetrachtung machen; das ist<br />
das eine. Zum Zweiten: Da die Grenzwerte fehlen, könnten<br />
Sie ja ein statistisches Mittel der Werte aller Gutachten<br />
oder was auch immer heranziehen. Nehmen Sie irgendein<br />
Hilfsmittel. Sie brauchen hier wieder genau den Mut, den<br />
Sie damals mit Ihrer Aussage im Raumordnungsverfahren<br />
bewiesen haben.<br />
Entscheidend ist - ich wiederhole es -, was am Ohr<br />
des jeweiligen Betroffenen ankommt und wie dieser darauf<br />
reagiert. Ist die Grenze zur Gesundheitsschädigung schon<br />
überschritten? Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur<br />
sagen, was für mich überschritten ist: die Grenze des<br />
Erträglichen. Das gilt sicherlich für jeden, der unter diesem<br />
Lärm leidet. Hier sind allgemein gültige Grenzwerte gefordert;<br />
das ist, denke ich, sehr wichtig. Wenn man eine<br />
Gesamtbetrachtung vornimmt, muss man natürlich die<br />
Lärmvorbelastung in alle Betrachtungen einbeziehen.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 23
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich komme jetzt zu den Messungen des BUND. Wir<br />
haben an zwei Standorten gemessen. Das entspricht - ich<br />
lege einmal den Plan auf den Beamer - vermutlich den<br />
Standorten Walldorf 3 und Walldorf 2.<br />
(Bild 1)<br />
Die eine Messstation steht Am Wildzaun. Das ist vermutlich<br />
Walldorf 2; es ist aber nicht genau auszumachen. Die<br />
andere ist in der Oderstraße 18. Da haben wir bei der Familie<br />
Krumb im Garten gemessen; das ist in etwa der<br />
Messpunkt Walldorf 3.<br />
Ich möchte die Grundlagen der Messung darlegen: Wir<br />
haben mit dem Schallmessgerät CIRRUS 245/3 gemessen.<br />
Es hat eine PTB-Zulassung, also eine Zulassung von<br />
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Berlin<br />
und Brandenburg. Um die entsprechende Frage gleich<br />
vorwegzunehmen: Es ist geeicht. Der Kalibrator hat ebenfalls<br />
eine PTB-Zulassung und ist geeicht. Wir haben mit<br />
der Bewertung FAST gemessen. Pro Sekunde haben wir<br />
jeweils einen Schallmesswert im Messgerät und auf dem<br />
externen Computer gespeichert, um auch im Nachhinein<br />
beliebige Bewertungen vornehmen zu können. Welche<br />
Formel Sie sich jetzt auch immer ausdenken - die aus der<br />
Umgebungslärmrichtlinie, aus der TA-Lärm oder was auch<br />
immer -, das lässt sich aus diesen Sekundenwerten berechnen,<br />
sofern die Aufstellung und das, was sonst noch<br />
dazukommt, in Ordnung ist. Es gibt eine Wetterstation zur<br />
Aufzeichnung von Windrichtung, Windgeschwindigkeit,<br />
Temperatur und Regenmenge. Die Anlage kann ferngewartet<br />
werden und die Aufbereitung der Messdaten für<br />
das Internet erfolgt mit der Software der Firma ASPIA.<br />
Die Messdaten sind auch im Internet veröffentlicht. Sie<br />
sind permanent aktuell für die Station Am Wildzaun. Wir<br />
haben auch noch einige andere Fluglärmmessstationen,<br />
deren Daten ebenfalls dort veröffentlicht werden.<br />
Für diese Messungen wurde das Außenmikrofon in<br />
etwa 6,30 m Höhe in ausreichendem Abstand zur Außenwand<br />
aufgestellt, um Schallreflexionen zu vermeiden. Das<br />
entspricht nach der TA-Lärm oder einer entsprechenden<br />
DIN-Vorschrift, die ich zurate gezogen habe, etwa der<br />
Messung vor einem geöffnetem Fenster im 1. Stock. Zwischen<br />
dem Mikrofon und dem Flughafen liegen nur das<br />
Waldstück und eine kleine Wiese; es ist kein Verkehrslärm<br />
mehr dazwischen und auch kein Gebäude.<br />
Ich nehme einmal die Ergebnisse vorweg, die ich dann<br />
noch im Einzelnen zeigen will - ich möchte hier nicht auf<br />
den Dauerschallpegel abheben, sondern auf Einzelschallereignisse,<br />
hauptsächlich die in der Nacht -: Wir haben mit<br />
nahezu täglicher Regelmäßigkeit zwischen zehn und 30<br />
Einzelschallereignisse mit 55 dB(A) bis über 70 dB(A) in<br />
der Zeit von 22 bis 24 Uhr - das ist schon relativ viel und<br />
sehr massiv - und in der Zeit von 0 bis 6 Uhr etwa gleich<br />
viele Einzelschallereignisse - man muss sich das von Tag<br />
zu Tag ansehen - mit mehr als 55 dB(A). Die Größe<br />
„55 dB(A)“ habe ich gewählt, weil wir in der Oderstraße<br />
reines Wohngebiet haben. Dort liegt die Grenze für Dauerschallpegel,<br />
die die TA-Lärm ausweist, bei 35 dB(A).<br />
Einzelschallereignisse sind nach der TA-Lärm relevant,<br />
wenn dieser Wert um 20 dB(A) überschritten wird. Dann<br />
sind wir bei diesen 55 dB(A). - Um das Ergebnis, das ich<br />
gleich mit den Messungen untermauern möchte, ein bisschen<br />
vorwegzunehmen: Diese Störungen ermöglichen<br />
keinen Tiefschlaf, zumindest nicht bei geöffnetem Fenster.<br />
Es erfolgt ein Aufwecken im Zeittakt von zehn bis 40 Minuten.<br />
Ich zeige Ihnen noch einmal die Messstation. - Es war<br />
ein bisschen dunkel und trüb an dem Tag. Das Mikrofon<br />
steht hier auf dem Gebäude. Es besteht ein Abstand zu<br />
dem Gebäude hier rechts, das selbst nicht mehr drauf ist.<br />
Dahinter ist der Wald in Richtung Flughafen zu sehen.<br />
Zunächst zu den Messungen in der Oderstraße.<br />
(Bilder 2 a und 2 b)<br />
Die Messungen wurden in dem Zeitraum zwischen dem<br />
09.11.2002 und 19.01.2003 gemacht. - Ich gehe jetzt doch<br />
einmal kurz auf den Dauerschallpegel ein, weil man die<br />
Lärmwerte dann in etwa einordnen kann. Wir haben hier<br />
um die 50 dB(A) Dauerschallpegel gemessen. Es gibt<br />
Tage, da ist er höher, z. B. bei 54 dB(A). Was ich hier<br />
noch ausgewiesen habe, ist der L 95 , d. h. 95 % aller gemessenen<br />
Sekundenwerte sind größer als der hier angegebene<br />
Wert. Ich habe mir sagen lassen, die Akustiker<br />
würden so etwas wie ein Grundrauschen darunter verstehen.<br />
Dann ist hier noch der L 05 angegeben. Das ist nicht<br />
ganz der Maximalpegel; denn 5 % aller Werte sind lauter.<br />
Die mit ESE überschriebene Spalte bezeichnet die Anzahl<br />
der Einzelschallereignisse an diesem Tag, wobei in der<br />
Zeit von 0 bis 6 Uhr als Einzelschallereignis ein Schallereignis<br />
gewertet wird, das über 55 dB(A) liegt und über<br />
einen Zeitraum von zwei Minuten geht. Das wiederholt<br />
sich für die Zeiträume 0 bis 6 Uhr, 6 bis 22 Uhr und 22 bis<br />
24 Uhr.<br />
Gehen wir einmal die Anzahl der Einzelschallereignisse<br />
durch; ich habe das Ergebnis schon als Resümee vorweggenommen.<br />
Fangen wir einmal mit dem 19.01. an: In<br />
dem Zeitraum zwischen 0 und 6 Uhr haben wir 17 Einzelschallereignisse<br />
gemessen, in den Vortagen 12, 20, 21<br />
und 20. Da ist eine erhebliche Zahl. Ich denke, das ist<br />
schon ganz gravierend für diese Zeit. Wenn man um 22<br />
oder 23 Uhr ins Bett geht, beginnt die Tiefschlafphase um<br />
diese Zeit. Dann wird man schon erheblich gestört.<br />
Etwa die gleiche Anzahl von Einzelschallereignissen<br />
wie in diesem längeren Zeitraum von 0 bis 6 Uhr haben<br />
wir auch in der Zeit von 22 bis 24 Uhr. Das sind nur zwei<br />
Stunden; vorher waren es sechs Stunden. D. h., der Lärm<br />
bündelt sich in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. Im späteren<br />
Teil der Nacht gibt es dann eine Verteilung der Einzelschallereignisse.<br />
- Den Tag will ich hier nicht weiter betrachten.<br />
Ich möchte jetzt einmal die einzelnen Tage näher zeigen.<br />
Ich klicke einmal auf den 19.01.2003.<br />
(Bild 3)<br />
17 – 24 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Wir haben hier eine Übersichtsgrafik. Ich denke, man sieht<br />
durch die Farbgebung ein bisschen mehr. Die Farben sind<br />
wie folgt gewählt: Der grüne Bereich verdeutlicht Minutenmittelwerte<br />
bis 45 dB(A) und der gelbe Bereich Minutenmittelwerte<br />
von 45 dB(A) bis 55 dB(A). Minutenmittelwerte<br />
über 55 dB(A) sind mit Rot gekennzeichnet. Die<br />
blaue Linie, die Sie hier sehen, ist die Grenze, die die TA-<br />
Lärm für reines Wohngebiet vorgibt. Das sind die Dauerschallpegel;<br />
da haben wir 35 dB(A) in der Nacht und<br />
50 dB(A) am Tag. - Sie sind nur zur Orientierung eingezeichnet.<br />
Das Schwarze habe ich noch nicht erklärt. Das sind<br />
Einzelschallereignisse, die nicht über die Minute gemittelt<br />
worden sind, sondern das ist der direkt gemessene Sekundenwert,<br />
der Mamimalwert in einer Periode. Sie sehen<br />
hier sehr viele „Haare“, die herausschauen; das sind Maximalwerte.<br />
Sie sehen an diesem Tag Werte um 60 dB(A),<br />
einige liegen um die 65 dB(A). Am Abend, 22 bis 24 Uhr,<br />
ist das ganz massiv, bis nahezu 70 dB(A).<br />
Hier rechts stehen die Zeiten der Einzelschallereignisse,<br />
also wann das jeweils war. Ich will zur Orientierung einige<br />
Daten vorlesen - keine Angst, ich lese nicht alle Werte<br />
vor, die wir hier gemessen haben; ich möchte nur das<br />
Ergebnis, das ich vorweggenommen habe, untermauern -:<br />
23.49 Uhr 63,2 dB(A), acht Minuten früher 67,8 dB(A),<br />
23.38 Uhr 61,6 dB(A), 23.17 Uhr 58 dB(A) usw.<br />
Ich möchte, um einfach einmal einen Eindruck zu vermitteln,<br />
noch ein paar andere Tage zeigen. Der Tag, den<br />
ich genommen habe, ist nicht unbedingt ein lauter Tag;<br />
das ist ein ganz normaler Tag. Ich kann Ihnen auch jeden<br />
Tag zeigen. Das können Sie sich aber selber im Internet<br />
ansehen.<br />
Gehen wir einfach einmal weiter zum 18.01.2003.<br />
(Bild 4)<br />
Hier haben wir eine Spitze in der Nacht um 5 Uhr mit etwa<br />
70 dB(A).<br />
(Bild 5)<br />
Sie sehen hier den <strong>17.</strong>01.2003,<br />
(Bild 6)<br />
den 16.01.2003. Die Tage gleichen sich, wie man sieht.<br />
(Bild 7)<br />
Hier ist von 3 bis 4 Uhr nichts; da kann man einmal kurz<br />
durchatmen und schön schlafen. Aber man muss sich<br />
beeilen; denn um halb fünf wird man dann doch gleich<br />
wieder wach. - Das sind jetzt Messwerte von der Oderstraße.<br />
Ich will Ihnen die Messwerte von der Messstation Am<br />
Wildzaun, deren Werte wir aktuell im Internet haben, nicht<br />
vorenthalten. Ich lasse am besten die Tagesgrafik durchrauschen,<br />
um einen Eindruck zu vermitteln.<br />
(Bild 8)<br />
Das sind die Werte vom 15.02.; das war vorgestern.<br />
Wir haben hier nachts mit einer gewissen Häufigkeit Werte<br />
zwischen 60 dB(A) und 65 dB(A), tagsüber 80 dB(A). -<br />
Man muss natürlich einmal gucken, was wir da gemessen<br />
haben; diese Frage wird kommen. Ich denke, nachts ist es<br />
eindeutig, wo der Lärm herkommt. Tagsüber ist das nicht<br />
so ganz klar. Das kann durchaus auch einmal ein Presslufthammer<br />
in der Gegend gewesen sein. Jeden Tag haben<br />
wir das mit Sicherheit nicht. Vor allen Dingen ist die<br />
Messstation zur Straße hin abgeschirmt und auf der Wiese<br />
ist selten ein Presslufthammer zugange.<br />
Ich möchte Ihnen noch einige Tage zeigen. Dann beende<br />
ich das Durchblättern.<br />
(Bild 9)<br />
Hier haben wir noch einmal eine laute Nacht. Da sind<br />
Werte von über 70 dB(A) zu verzeichnen, ebenso in den<br />
Abendstunden.<br />
(Bild 10)<br />
Das ist ja Wahnsinn. Hier geht es bis beinahe<br />
90 dB(A) hoch. Das fängt um 15 Uhr an. In der Zeit von 18<br />
bis 24 Uhr ist es ziemlich unerträglich. Nicht jeder Tag ist<br />
so; das haben Sie gesehen. Es gibt aber noch einige<br />
solcher Tage. Das möchte ich hier einfach nur einmal<br />
sagen.<br />
Es gibt Tage, da ist es laut. Da aber der Schwellenwert<br />
von 80 dB(A) am Tag für Einzelschallereignisse nicht so<br />
oft erreicht wird, sieht man hier nicht so viele schwarze<br />
Linien. Aber die kommen eben mit erheblicher Regelmäßigkeit<br />
in den Nachtstunden. Ich denke, das ist das Entscheidende;<br />
denn dann können die Leute nicht schlafen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
So viel zu den Lärmmessungen.<br />
(Bild 11)<br />
Walter Raiss hat eingangs über Messungen vor und<br />
nach der Waldrodung für Cargo City Süd berichtet und die<br />
Zahl 6 dB(A) angegeben. Ich habe die Werte dazu, will<br />
aber nicht näher darauf eingehen, weil diese Einzelwerte<br />
im Vergleich zur Gesamtaussage nichts bringen.<br />
Ich möchte aber sehr wohl darauf eingehen, dass im<br />
Zusammenhang mit dem Verfahren auch ein ganz erhebliches<br />
Stück Wald geopfert wird. Wald an sich ist ja leise.<br />
Es fällt etwas Leises weg und wird durch etwas Lautes<br />
ersetzt. Der Wald hat ja eine gewisse Dämmwirkung. Bei<br />
Cargo City Süd ist eine Dämmwirkung von 6 dB(A)<br />
weggefallen. Mich würde einmal interessieren: Welche<br />
Dämmwirkung hat der Wald, der jetzt wegfällt, und wie<br />
würden sich die Werte durch den Bau der Werft erhöhen?<br />
Es geht jetzt nicht darum, dass dort Triebwerksprobeläufe<br />
stattfinden. Vielmehr ist der Flughafen an sich sehr laut.<br />
Durch die Wegnahme des Waldes wird der gemessene<br />
Lärm in Walldorf zunehmen; denn der Lärm wird ja nicht<br />
nur durch die Triebwerksprobeläufe des A380 erhöht,<br />
sondern auch durch die Entfernung des Waldes. Ich denke,<br />
das ist ganz erheblich.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 25
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Das war der zweite Punkt.<br />
Nun zu den Lärmschutzmaßnahmen. Herr Dr. Kühner<br />
hat gestern an dem Gutachten von Obermeyer bemängelt,<br />
dass darin keine Lärmschutzmaßnahmen aufgeführt sind.<br />
Ich möchte mich dem anschließen und noch auf einige<br />
Dinge hinweisen.<br />
Wird ein Neubaugebiet ausgewiesen, wie in Mörfelden-Walldorf<br />
das Neubaugebiet „Plassage/Lange Äcker“,<br />
muss an der existierenden Bahnlinie, an der nichts verändert<br />
wurde, eine Schallschutzwand gebaut werden, weil<br />
die Lärmschutzgesetze inzwischen schärfer geworden<br />
sind. Eine solche Wand muss nur in dem neuen Bereich<br />
gebaut werden, nicht in dem alten. Das heißt, wenn man<br />
etwas ändert, muss man sich gegebenenfalls nach den<br />
inzwischen schärfer gewordenen Anforderungen richten.<br />
Wenn man eine Bahnlinie ändert und der Lärm dadurch<br />
zunimmt, dann müssen ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen<br />
getroffen werden, die vorher nicht erforderlich waren. Die<br />
Frage, die sich mir stellt und die ich hier gerne weitergeben<br />
möchte, ist: Wie verhält es sich mit Änderungen auf<br />
dem Flughafen, die ebenfalls zu mehr Verkehr und zu<br />
mehr Lärm führen? Müssen dann nicht für den Gesamtflughafen<br />
- Herr Haldenwang hat mich durch seinen Vortrag<br />
ein bisschen darin bestärkt - plötzlich andere Maßstäbe<br />
angelegt werden und muss der Istzustand bei dieser<br />
Änderung nicht mit einbezogen werden?<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Wenn Fraport jetzt den Lärm erhöhen will, kann das dazu<br />
führen, dass die Grenze der Belastbarkeit, die Grenze, die<br />
Sie finden und wir akzeptieren müssen, überschritten wird.<br />
Das, denke ich, ist der wesentliche Punkt.<br />
Ich komme jetzt zu meinen Anträgen: Ich beantrage im<br />
Namen meiner Vollmachtgeber und für mich, dass im<br />
Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens ein<br />
neues Lärmgutachten erstellt wird, in das alle bestehenden<br />
und geplanten Lärmkomponenten einfließen und die<br />
schallverstärkende Wirkung geplanter Rodungen einbezogen<br />
wird. Es sollten auch die Rodungen einbezogen werden,<br />
die schon für das nächste Verfahren in der Planung<br />
sind - ich meine den Kelsterbacher Wald -; denn dadurch<br />
wird sich der Schall in Richtung Kelsterbach, Okriftel und<br />
Hattersheim erhöhen.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Eine Reduzierung der gerechneten Schallbetrachtung<br />
auf ein einzelnes Instrument, sprich: im Wesentlichen die<br />
A380-Probeläufe, wie in dem vorliegenden Gutachten 6.2<br />
geschehen, repräsentiert eben nicht den am Ohr der Betroffenen<br />
ankommenden Schall des ganzen Orchesters,<br />
wobei ich dem Flughafen mit dem „Orchester“ etwas geschmeichelt<br />
habe. - Darüber hinaus sollen in diesem Gutachten<br />
Maßnahmen zur Lärmminderung für bestehenden<br />
und neuen Lärm gemacht, entsprechend benannt und<br />
bewertet werden.<br />
Ich beantrage im Namen meiner Vollmachtgeber und<br />
für mich, dass die in dem neuen Lärmgutachten gemachten<br />
Maßnahmen, sofern diese den Lärm auf ein erträgliches<br />
Maß gemäß den vorgetragenen Beurteilungsgrenzwerten<br />
reduzieren, als Auflage im Planfeststellungsverfahren<br />
bei einer Planfeststellung aufgenommen werden,<br />
sodass sie auch erfüllt werden.<br />
Ich bin aber auch kein Traumtänzer; kommen wir also<br />
zu dem Punkt Wirtschaftlichkeit. Für den Fall, dass diese<br />
lärmmindernden Maßnahmen nicht oder nicht wirtschaftlich<br />
zu realisieren sind - ich denke, das wird so sein -,<br />
beantrage ich, die Planfeststellung abzulehnen, hilfsweise<br />
der Fraport AG eine finanzielle Abgabe in der Höhe abzuverlangen,<br />
wie sie z. B. der Deutschen Bahn beim Ausbau<br />
der ICE-Trasse für Lärmminderungsmaßnahmen entsteht,<br />
und diesen Erlös den Betroffenen als Ausgleich für eine<br />
Wertminderung ihrer Immobilien zukommen zu lassen.<br />
Ich denke, es sollte nicht mehr Lärm zum Nulltarif geben.<br />
Ich erinnere an die Klage der Deutschen Bahn gegen<br />
die Subventionierung des Fluglärms. Ich werde das Argument<br />
der Bahn weitergeben. Es kann nicht sein, dass, falls<br />
etwas wirtschaftlich nicht machbar ist, eine Genehmigung<br />
erteilt wird und quasi zum Nulltarif mehr Lärm produziert<br />
werden kann. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke für Ihren Beitrag. Wir gehen jetzt in die Pause.<br />
(Bracht [Einwender]: Könnte ich noch eine<br />
Kleinigkeit sagen?)<br />
- Gut. Sie haben zwei Minuten. Es ist jetzt 12.58 Uhr.<br />
Dann sind wir genau bei 13 Uhr.<br />
Bracht (Einwender):<br />
Ich heiße Walter Bracht und wohne in Walldorf. Wir haben<br />
unten auf der Folie gesehen, dass Herr Bernd Kunz Unternehmensberater<br />
ist und hier seine Freizeit bzw. Arbeitszeit<br />
opfert. Die Gründlichkeit, mit der er diese Dinge<br />
behandelt und Jahre lang verfolgt hat, ist schon bewundernswert.<br />
Ich möchte mich im Namen vieler Leute für<br />
sein Engagement und für das, was er für uns tut, bedanken.<br />
Es tut sehr gut, das zu sehen. Denn das, was er<br />
gemessen bzw. registriert hat, ist die Wirklichkeit. Es ist<br />
nicht geschönt, sondern es ist der Istzustand. - Ich danke<br />
vielmals.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke auch. - Wir treffen uns wieder um 14.15 Uhr.<br />
(Mittagspause von 12.59 bis 14.19 Uhr)<br />
17 – 26 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wir wollen mit Tagesordnungspunkt 6.3 fortfahren:<br />
6.3 Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen<br />
Zu diesem Punkt gehörten schon die letzten Redebeiträge.<br />
- Das Wort hat die Dame am Mikrofon 44. Bitte schön.<br />
Winkler (Einwenderin):<br />
Ich heiße Andrea Winkler und wohne in Mörfelden-Walldorf<br />
in einem Stadtteil im Norden. Ich bin Einwenderin und<br />
Betroffene.<br />
Vorab will ich sagen, dass es doch sehr schwierig ist,<br />
als Betroffene dranzukommen. Wenn man berufstätig und<br />
kein Rentner, kein Anwalt, kein Verbandsvertreter oder<br />
kein Behördenvertreter ist, dann ist es sehr schwierig, sich<br />
die Zeit so einzuteilen, dass man sich melden und irgendwann<br />
drankommen kann. Es wäre besser, wenn es eine<br />
Nummerierung gäbe, die dann eingeblendet wird, wenn<br />
man an der Reihe ist. Dadurch hätten die Betroffenen<br />
auch mehr Möglichkeiten, zu Wort zu kommen.<br />
Da ich jetzt dran bin, möchte ich gleich die Wirkung<br />
des gesamten Lärmpakets, das wir in Walldorf im Norden<br />
haben, aus der Sicht der Betroffenen schildern. Es geht<br />
also um das, was der BUND vorgetragen hat und was<br />
man in Flughafennähe während des Tages erlebt.<br />
Wie ich gestern erfahren habe, sollen 6,5 Volllastprobeläufe<br />
zusätzlich kommen und es sollen ca. 1 000 neue<br />
Wartungsgeschehen im Süden stattfinden; die A380-Flugzeuge<br />
sollen geschleppt werden. Dabei hat man aber<br />
auch mitgekriegt, dass die alten Verträge nicht eingehalten<br />
werden und dass nicht alle Flugzeuge geschleppt werden.<br />
Es ist also schwierig, alles zu glauben, was einem<br />
aufgetischt wird.<br />
Ich habe eh kein Vertrauen. Ich habe das große Startbahnverfahren<br />
nicht mitgemacht; ich habe das Verfahren<br />
für Cargo City mitgemacht. Das war nur ein Raumordnungsverfahren,<br />
gegen das man nicht klagen kann. Ich<br />
habe sehr wohl gesehen, dass im Raumordnungsverfahren<br />
damals bei Cargo City Süd einige wenige Maßgaben<br />
vom RP getroffen worden sind. Aber selbst die sind nicht<br />
erfüllt worden. Es guckt keiner Fraport auf die Finger und<br />
beobachtet, was sie erfüllen und was sie nicht erfüllen.<br />
Es wurde zwar gesagt, dass alles in bester Ordnung<br />
ist. Ich wohne ein paar hundert Meter von Cargo City Süd<br />
entfernt und sehe, dass z. B. dieser 6 m breite Waldstreifen<br />
bzw. Baumstreifen nicht existiert. Dann sollte ein 60 m<br />
breiter Waldstreifen vollständig mit Gebüsch unterpflanzt<br />
werden, um den Wald zu stabilisieren. Das ist nur streckenweise,<br />
in ganz wenigen Bereichen, erfüllt, im Großen<br />
und Ganzen aber nicht.<br />
Dann sollte - das war ein ganz wichtiger Punkt - die<br />
Anordnung der Gebäude so liegen, dass es eine lärmabschirmende<br />
Wirkung für den Walldorfer Norden gibt. Auch<br />
das ist nicht der Fall. Die Gebäude kanalisieren eher den<br />
Lärm, weil sie nicht quer, sondern längs stehen. Wie soll<br />
man da Vertrauen haben, wenn selbst nahe liegende<br />
Sachen nicht befolgt werden? Es ist sehr schwierig.<br />
Damals wurde in dem Gutachten zu Cargo City Süd<br />
errechnet, dass es in Walldorf 1 dB(A) mehr gibt. Sie haben<br />
eben gehört, was die Messungen vom BUND ergeben<br />
haben. Das hören die Betroffenen. Uns kann man nicht<br />
erzählen, dass es nur 1 dB(A) ist, weil wir hören, dass es<br />
Tag und Nacht lauter geworden ist. Gut, es gibt Flugschallereignisse<br />
durch Hubschrauber und Kleinflugzeuge,<br />
aber wir haben auch ganz starken Bodenlärm und Dauerschall.<br />
Dann haben wir bemerkt, welche Wertigkeit dieses<br />
kleine Waldgebiet, das uns schützt, hat. Damals bei Cargo<br />
City waren das nur 30 ha. Es ist eine erhebliche Mehrbelastung<br />
geworden, seitdem dieser Wald nicht mehr da ist;<br />
denn der Verkehr ist einfach mehr geworden, und das Tag<br />
und Nacht.<br />
Für uns ist es unerheblich, ob der ehemalige Wirtschafts-<br />
und Verkehrsminister Posch oder der ehemalige<br />
Wirtschaftsminister Klemm da war. Unsere Situation ist<br />
immer schlechter geworden. Das gilt besonders für die<br />
Nachtzeit. In 2000/2001 ist der Flugverkehr zwischen 22<br />
und 6 Uhr mittlerweile auf über 45 000 bis 46 000 in die<br />
Höhe geschnellt ist. Das kann man nicht mehr ertragen.<br />
Es gibt Spitzenzeiten, zu denen ich 191 bzw. 193 Flugbewegungen<br />
in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr notiert habe.<br />
Das heißt, alle 2,5 Minuten findet ein Fluggeschehen<br />
statt.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Die Grundbelastung, die wir haben, ist enorm hoch.<br />
Und das soll jetzt noch mehr werden. Das Obermeyer-<br />
Gutachten zum Bodenlärm will unsere Belastung kleinrechnen,<br />
als hätten wir überhaupt keine Belastung. Das ist<br />
vollkommen unglaubhaft. Die Firma Obermeyer - ich bin in<br />
Mörfelden-Walldorf in der Stadtverordnetenversammlung -<br />
hat auch schon für Mörfelden-Walldorf gearbeitet.<br />
Der BUND-Vertreter hat schon erwähnt, dass eine<br />
Lärmschutzmauer in einem Baugebiet ausgewiesen worden<br />
ist. Dort war - das war eine RP-Auflage - eine Lärmschutzmauer<br />
notwendig. Die Lärmschutzmauer, die das<br />
neue Baugebiet vom Lärm abgrenzt, ist einseitig; denn<br />
das alte Baugebiet auf der anderen Seite kriegt mehr<br />
Lärm ab. Die Firma Obermeyer hat natürlich festgestellt:<br />
Es gibt überhaupt keinen Reflexionsschall von dieser<br />
Lärmschutzmauer zur anderen Seite, die keinen Lärmschutz<br />
hat. Das ist aber physikalisch eine Unmöglichkeit.<br />
Deswegen wird alles, was von der Firma Obermeyer<br />
kommt, von mir von vornherein kritisch betrachtet. Es ist<br />
vollkommen unglaubwürdig, was sie zusammenrechnen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />
- Zuruf: Deswegen hat die Fraport<br />
AG sie auch beauftragt!)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte keine Zwischenrufe!<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 27
Winkler (Einwenderin):<br />
Jetzt komme ich zur persönlichen Betroffenheit, weil die<br />
Grunderkrankungen, die jemand hat, auch Auswirkungen<br />
sind. Ich will jetzt nicht der Fraport die Schuld für meine<br />
Krebsoperation in die Schuhe schieben. Ich will auch nicht<br />
sagen, dass meine Migräne der Fraport zuzuschustern ist;<br />
denn das ist eine erblich bedingte Krankheit. Aber ich will<br />
sehr wohl meinen Tinnitus der Fraport zuschustern und<br />
möchte die Rechnung über die Leistungen, die ich dem<br />
Hals-Nasen-Ohren-Arzt bis jetzt bezahlt habe, gern der<br />
Fraport vorlegen und von ihr bezahlen lassen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Fakt ist - ich habe mich in diese Sachen ziemlich gut<br />
eingelesen -, dass die Kopfschmerzen durch<br />
stressbedingte Verspannung und Belastung sehr wohl<br />
zunehmen können. Das sehe ich auch an meinem Mann,<br />
der früher nie Kopfschmerzen hatte. Es muss doch einen<br />
Grund haben, wenn wir beide nach dem Aufstehen um<br />
halb sieben Kopfschmerzen haben. Diese werden ganz<br />
bestimmt dadurch bedingt, dass man keine Nacht mehr<br />
durchschlafen kann. Das Jahr 1999/2000 war ein<br />
Einschnitt, weil die Anzahl der Flugbewegungen so hoch<br />
geworden ist, dass man einfach nicht mehr durchschlafen<br />
kann und ein- bis zweimal in der Nacht aufwacht.<br />
In dieser Zeit stellten sich die Ohrgeräusche, der Tinnitus,<br />
bei mir ein. Versuchen Sie einmal, in Deutschland<br />
einen Facharzt zu finden, der Linderung bringt. Das ist<br />
eindeutig ein lärm- und stressbedingter Faktor; denn Tinnitus<br />
entsteht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern<br />
das dauert manchmal Jahre, bis sich so etwas aufbaut.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Was mich am meisten in den Unterlagen aufgeregt<br />
hat, ist natürlich dieses Lärmgutachten. Es ist wirklich so,<br />
dass die Menschen, die schon belastet sind, immer stärker<br />
belastet werden sollen, und das ohne jegliche Schutzmaßnahmen.<br />
Das ist menschenverachtend.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Das wäre bei moderneren Flughäfen wie Hamburg und<br />
München unmöglich. Es ist dort generell schon so, dass<br />
die Triebwerksprobeläufe in Lärmschutzhallen durchgeführt<br />
werden.<br />
Hier kommt ein zusätzliches Negativum auf die Bevölkerung<br />
zu. Maßnahmen für unseren Schutz werden nicht<br />
einmal angedacht. Es wird negiert; da passiert nichts. Man<br />
sieht ja, dass sich anderswo diese Lärmschutzhallen sehr<br />
wohl bewährt haben und einige Dezibel weniger an Lärmbelastung<br />
bringen. Wenn man die Halle bauen will, gibt es<br />
mehrere Möglichkeiten - ich weiß von Lärmschutzmauern<br />
aus lärmabsorbierendem Material oder Erdwälle als Abschirmung<br />
direkt am Lärmgeschehen -, um auf die Bevölkerung<br />
zuzugehen und um ihre Leiden zu verringern. Aber<br />
das wird nicht einmal angedacht, weil die Politiker so sehr<br />
hinter diesem Ausbau stehen, dass sich die Fraport nicht<br />
einmal Gedanken darüber machen muss, was mit der<br />
Bevölkerung ist.<br />
Nebenbei möchte ich noch Folgendes erwähnen: Ich<br />
habe zwar keine eigenen Kinder, aber ich habe von Lehrerinnen,<br />
die mir berichtet haben, gehört, dass es in den<br />
Grundschulen immer mehr von diesen so genannten Zappelphilippen<br />
gibt. Die Konzentrationsfähigkeit hat enorm<br />
nachgelassen. Die Lehrerinnen haben auch festgestellt:<br />
Je weiter diese Schüler aus dem Walldorfer Norden kommen,<br />
umso nervöser und unkonzentrierter sind sie. Mich<br />
überrascht das nicht; denn die Kinder können nicht durchschlafen.<br />
Wie sollen sie dann am nächsten Tag konzentriert<br />
lernen? Wie sollen wir Erwachsenen am nächsten<br />
Tag konzentriert arbeiten? Wenn es mit rechten Dingen<br />
zugehen würde, wäre ein Nachtflugverbot und ein Verbot<br />
der nächtlichen Triebwerksprobeläufe nahe liegend. Das<br />
wäre ein Schutz für die Bevölkerung.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Ich stelle den Antrag, dass, falls diese Halle gebaut<br />
werden sollte und diese Flugzeuge nicht wie die Titanic<br />
untergehen, für die Bevölkerung Lärmschutzmaßnahmen<br />
durchgeführt werden: entweder in Form von Lärmschutzhallen,<br />
wo die Triebwerksprobeläufe durchgeführt werden,<br />
oder durch Erdwälle bzw. Lärmschutzmauern aus lärmabsorbierendem<br />
Material.<br />
Ich denke, die Gutachter werden feststellen können,<br />
was für die Bevölkerung den größten Schutz bringt. An<br />
uns soll man jetzt nicht sparen. An uns wurde bis jetzt<br />
genug gespart. Aber ich denke, Gesundheit ist wichtiger<br />
als Profit. Was nützt ein Arbeitsplatz, wenn es kaum noch<br />
Gesunde in unserem Umfeld gibt? - Danke.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />
- Zuruf)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich bitte Sie, die Zwischenrufe zu unterlassen. Sie stören<br />
nur und kommen doch nicht ins Protokoll.<br />
(Zuruf)<br />
- Nein, das belebt überhaupt nicht; das stört nur. Irgendwann<br />
muss ich dann auch zu härteren Maßnahmen greifen.<br />
(Lachen)<br />
- Lachen Sie nur! Sie werden es schon merken. - Ganz<br />
rechts hat sich jemand zu Wort gemeldet.<br />
Paulitsch (Einwender):<br />
Meine Name ist Paulitsch und ich komme aus Offenbach.<br />
Ich darf an das Pult gehen, weil ich ein paar Folien mitgebracht<br />
habe.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, bitte.<br />
(Zuruf)<br />
17 – 28 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
- Moment! Er ist dran; er geht nur ans Pult.<br />
Paulitsch (Einwender):<br />
Herr Dr. Schaffert hatte gestern in seiner Präsentation<br />
pauschal gesagt, eine weitergehende Betrachtung der<br />
Auswirkungen sei nicht notwendig. Ich weiß nicht, ob sich<br />
Herr Dr. Schaffert bewusst ist, dass Fraport ein ganz junges<br />
Gutachten herausgegeben - ich muss mich korrigieren:<br />
dass Fraport ein ganz neues Gutachten finanziert -<br />
und maßgeblich gestaltet hat, das zu ganz anderen Ergebnissen<br />
kommt als die, die Sie nennen.<br />
Dieses Gutachten hat den Titel: „Ermittlung externer<br />
Kosten des Flugverkehrs am Flughafen Frankfurt/Main“.<br />
Der Endbericht - es gab davor verschiedene Zwischenberichte<br />
- stammt aus dem November 2003. Die Vorarbeiten<br />
hatten vor zwei Jahren begonnen. Ein Professor aus dem<br />
technischen Bereich der Uni Stuttgart, nämlich vom Institut<br />
für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung,<br />
hat sich an dieses Thema herangewagt. Dieses Gutachten<br />
ist in der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannt, aber es<br />
hat enorme Bedeutung für unser Thema.<br />
(Bild 12)<br />
Sie sehen hier das Inhaltsverzeichnis. Dieses Gutachten<br />
beschäftigt sich also sehr ausführlich mit Lärm. Vieles<br />
davon haben wir gehört. Interessant sind die Ergebnisse<br />
und Aussagen.<br />
Was hat Fraport mit diesem Gutachten zu tun? „Externe<br />
Kosten“ stand auf der Restantenliste; das war der Rest<br />
der Mediatoren. Daraufhin wurden vom RDF Mittel gesucht.<br />
Im Jahresbericht Juni 2000/Juni 2001 wurde in die<br />
Wege geleitet, die Restantenliste zu diesem Thema abzuarbeiten.<br />
Dort steht:<br />
„Für das Jahr 2001 werden von der Hessischen<br />
Landesregierung 2,5 Millionen DM<br />
und von der Fraport AG 1 Million DM in diesem<br />
Fonds bereitgestellt ... “<br />
Fraport hat sich also mit großem Mittelaufwand daran<br />
beteiligt, diese restlichen Untersuchungen zu finanzieren,<br />
und hat zahlreiche Treffen mit Professor Friedrich von der<br />
Uni Stuttgart durchgeführt, sodass man durchaus sagen<br />
kann: 60 bis 70 % des Inhalts dieses Gutachtens stammen<br />
von der Fraport und wurden letztlich auch, was die<br />
Ergebnisse angeht, bewusst mitgestaltet.<br />
Im Übrigen argumentiert Fraport durchaus mit diesem<br />
Gutachten. Ich erinnere mich an letzte Woche. Als ein<br />
Herr Lehmann aus Rüsselsheim erklärt hat, dass die Fläche<br />
von 220 000 m 2 einen Wert von vielleicht 100 Millionen<br />
darstellt, argumentierte Herr Dr. Harsche von der<br />
Fraport, das sei natürlich alles Unsinn, in diesem Gutachten<br />
sei ein Wert von 8,8 Millionen aufgeführt.<br />
(Bild 13)<br />
Sie sehen diesen Wert von 8,8 Millionen hier in der Tabelle.<br />
Das war natürlich eine gemeine Argumentation. Diese<br />
8,8 Millionen stellen nämlich nur den jährlichen Wert der<br />
Erholungsfunktion eines allerdings größeren Gebiets des<br />
Bannwaldes dar. Das hat also nichts mit der volkswirtschaftlichen<br />
Ressource Boden zu tun. Das sage ich aber<br />
nur, um zu zeigen, wie eng die Verzahnung dieses Gutachtens,<br />
zu dem ich jetzt komme, mit Fraport ist.<br />
Zu den Leitgedanken dieser Studie. Dieses Gutachten<br />
bezieht sich auf Aussagen der Generaldirektion Umwelt<br />
der Europäischen Kommission im Rahmen der Begründung<br />
von Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. Es kommt<br />
zum Ergebnis, man sollte einen Wert von 50/55 dB lden<br />
empfehlen. Für Fluglärm sollte er etwas niedriger angesetzt<br />
sein; da sollte man natürlich von niedrigeren Lärmpegeln<br />
ausgehen.<br />
Zu den einzelnen Auswirkungen des Lärms auf die<br />
Gesundheit äußert sich der Gutachter wie folgt: Wir haben<br />
einen Schwellwert von 70 dB(A). - Das liegt etwa in der<br />
Höhe von Dr. Schafferts Angaben. Aber der Gutachter<br />
rechnet mit anderen Wahrscheinlichkeiten die externen<br />
Kosten dieser Krankheitseffekte aus. Er ist durchaus der<br />
Meinung, dass Schallereignisse mit niedrigeren Lärmpegeln<br />
zur Krankheit führen können. Andererseits haben wir<br />
heute gehört - das wird sicherlich nicht bestritten -, dass<br />
dieser Schwellwert von 70 dB(A) einzelschallmäßig durchaus<br />
häufig überschritten wird, sodass die Auswirkungen<br />
natürlich unter diesem Aspekt zu sehen sind.<br />
Ich komme jetzt zu den Schlafstörungen. Was die<br />
Schlafstörungen betrifft, ist der Gutachter der Meinung,<br />
dass bei Verkehrslärm ein mittlerer Pegel von 35 dB(A)<br />
und im besonderen Fall des Fluglärms ein Pegel von<br />
32 dB(A) anzusetzen ist. Er errechnet dann die externen<br />
Kosten aufgrund dieser Maßgabe. Ich denke, hier stimmt<br />
dieser von Fraport geduldete und gelenkte Gutachter ganz<br />
deutlich nicht mit Herrn Dr. Schafferts Ausführungen überein.<br />
Breiten Raum räumt der Gutachter dem Kapitel Belästigungen<br />
ein. Sie sehen etwa in diesem Bereich die Dezibel-Werte,<br />
nach denen er unter Beachtung zahlloser internationaler<br />
wissenschaftlicher Arbeiten die externen Kosten<br />
berechnet. Der Gutachter scheut sich auch nicht, die<br />
Wertminderung der Liegenschaften anzugehen. Er<br />
schreibt:<br />
„ ... ergibt sich eine einmalige Wertminderung<br />
pro dB über 55 dB ... “<br />
Einige Zeilen tiefer schreibt er:<br />
„Des Weiteren enthält dieser Ansatz keine<br />
Bewertung von Lärm, der zu Lärmpegeln<br />
unter 55 dB führt, obwohl auch bei geringeren<br />
Lärmpegeln eine Lärmbelästigung“<br />
- und damit natürlich auch eine Auswirkung auf diese<br />
externen Kosten -<br />
„vorliegt.“<br />
Zusammengefasst: Mein Eindruck ist, dass Fraport<br />
hier doppelzüngig vorgeht. Herr Dr. Schaffert wird als<br />
Hardliner, als Interessenvertreter, ins Feld geführt nach<br />
der Devise: Mal sehen, wie er sich schlägt. Aber Fraport<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 29
ist sich bewusst, dass man sich um objektive, inzwischen<br />
allgemein anerkannte Standards nicht herumdrücken<br />
kann. Sie hat deshalb mit Blick auf den Ausbau schon ein<br />
Gutachten gefertigt. Wie gesagt, dieses Gutachten ist so<br />
gut wie unbekannt. Weder die Presse noch sonst wer hat<br />
berichtet. Meine Anrufe in den letzten drei Wochen haben<br />
dazu geführt, dass man mir einfach erklärt: Das ist noch<br />
nicht ganz so weit. So viel zu diesem Punkt. - Wenn es<br />
dazu keinen Kommentar gibt, hätte ich noch gern eine<br />
technische Frage. Darf ich?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja. Technische Fragen, warum nicht?<br />
Paulitsch (Einwender):<br />
Herr Dr. Schaffert hat dankenswerterweise viele Details<br />
über die Belastung in Minuten und Sekunden gebracht.<br />
Was natürlich seit dem ersten Tag noch immer fehlt, ist<br />
etwa die Einschätzung, wie häufig diese Halle von den<br />
großen Flugzeugen für A-Checks, B-Checks und C-<br />
Checks benutzt wird. Auf diese Antwort warten wir natürlich<br />
noch. Ich möchte eine überschlägige Kostenberechnung<br />
machen und brauche dazu ein paar Daten.<br />
Ich lese einmal vor, was die Lufthansa im Umweltbericht<br />
1999/2000 dazu schreibt. Ich bitte Sie, mir vielleicht<br />
zu sagen - das muss nicht heute sein, aber vielleicht in<br />
den nächsten Tagen -, wie sich die B747 und die A380 da<br />
einordnen. Es heißt in dem Umweltbericht zu dem A-<br />
Check:<br />
„Wartungsereignis mit routinemäßiger Ü-<br />
berprüfung von technischen Systemen, die<br />
für den Flugbetrieb wichtig sind, sowie<br />
gründliche Überarbeitung der Kabine. Ein A-<br />
Check“<br />
- und das ist wichtig -<br />
„ist je nach Flugzeugtyp alle 350 bis 650<br />
Flugstunden fällig, also etwa alle zwei Monate.<br />
... Ein C-Check findet je nach Flugzeugtyp<br />
alle 15 bis 18 Monate statt.“<br />
Ich halte es für notwendig, um bei der Bewertung dieser<br />
versteckten Kosten weiterzukommen, dass man hier<br />
doch einmal ziemlich genau über Intervalle informiert wird.<br />
Das war es von meiner Seite. - Danke schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Danke schön. - Was dieses Mengengerüst anbetrifft, haben<br />
wir im Hinterkopf, dass wir noch Ergänzungen genau<br />
zu diesem Punkt Intervalle und zu der Abhängigkeit zwischen<br />
Flugzeuganzahl und Wartungsereignissen brauchen.<br />
Paulitsch (Einwender):<br />
Ich gebe Ihnen eine Kopie der Unterlagen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das wäre sehr nett.<br />
RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst<br />
einmal die Vorbelastung meiner Mandanten kurz<br />
darstellen, um dann noch einmal auf die Frage der Lärmermittlung<br />
und Lärmbewertung zurückzukommen.<br />
(Bild 14)<br />
Die Vorbelastung, so wie sie sich jetzt darstellt, ist Gegenstand<br />
der Einwendung der Stadt Mörfelden-Walldorf<br />
und der Eheleute Preuß. Insofern möchte ich das jetzt<br />
nicht in allen Einzelheiten darlegen. Aber es ist bisher<br />
nicht deutlich geworden, inwieweit das Regierungspräsidium<br />
über den Inhalt der Einwendungen informiert ist. Deswegen<br />
muss ich es hier noch einmal kurz ausführen.<br />
Wir haben uns vorgenommen, als Parameter für die<br />
Vorbelastung zunächst einmal die Lage des Grundstücks<br />
der Eheleute Preuß, Privateinwender, darzustellen. Die Art<br />
der Nutzung ist der nächste Parameter. Weitere Parameter<br />
sind der Nachweispunkt und der Messpunkt im Schallgutachten,<br />
das die deBAKOM für die Stadt Mörfelden-<br />
Walldorf erstellt hat. Diese Nachweispunkte heißen „W“.<br />
Dann ist der Dauerschallpegel aus den Triebwerksprobeläufen<br />
und Schleppvorgängen A380-Werft anhand des<br />
Gutachtens G 6.2 dargestellt, dann die Maximalpegel aus<br />
den Triebwerksprobeläufen, ebenfalls aus dem Gutachten<br />
G 6.2, dann die Vorbelastung mit Lärm und Triebwerksprobeläufen<br />
und Abfertigungsvorgängen, ebenfalls aus<br />
dem Gutachten G 6.2, und die Vorbelastung mit Fluglärm,<br />
gegebenenfalls auch Bodenlärm - das ist nicht ganz komplett<br />
-, aus dem Gutachten der deBAKOM für die Stadt<br />
Mörfelden-Walldorf. In der letzten Spalte kommt die Bewertung:<br />
„Anzeichen für Erheblichkeit oder gar Funktionsbeeinträchtigung“.<br />
Dort fließen die bekannten Kriterien aus<br />
der juristischen Literatur und die Kriterien, die Sie in Ihrer<br />
Landesplanerischen Beurteilung aufgestellt haben, ein.<br />
Wir wollen uns jetzt einmal anschauen, wie das für die<br />
Eheleute Preuß aussieht: Wir haben nach Angaben der<br />
Fraport, der Vorhabenträgerin, einen Dauerschallpegel<br />
von 36,8 dB(A) am Tag und 31,5 dB(A) in der Nacht -<br />
zwischen Tag und Nacht besteht an diesem Standort also<br />
ein Unterschied von etwa 5 dB(A) -, und zwar aufgrund<br />
der Triebwerksprobeläufe und der Schleppvorgänge, wie<br />
sie jetzt, also im Istzustand, stattfinden. Wir haben einen<br />
Maximalpegel der Triebwerksprobeläufe, wie sie prognostiziert<br />
werden, von 65,7 dB(A) am Tag und 61,8 dB(A) in<br />
der Nacht sowie eine Vorbelastung mit Triebwerksprobeläufen<br />
von 40,5 dB(A) und mit Fluglärm von 56,1 dB(A)<br />
bzw. 54,4 dB(A). Im Ergebnis sieht es so aus, dass der<br />
Grenzwert der Landesplanerischen Beurteilung zum Thema<br />
„Erholung/Rekreation“ durch eine Zunahme von wie<br />
auch immer gearteten Lärmereignissen überschritten wird,<br />
dass der Grenzwert „Störung des Tiefschlafs“ allein durch<br />
die Vorbelastung Fluglärm erreicht und außerdem durch<br />
Bodenlärm überschritten wird und dass analog der Synopse<br />
das Schutzziel „Kindergarten“ - Mittagsruhe für Kinder;<br />
L eq(3) = 36 dB(A) am Tag - überschritten ist. - Ich vergaß<br />
17 – 30 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
zu erwähnen, dass die Synopse von uns in die Bewertung<br />
eingearbeitet worden ist, was jedoch nicht heißt, dass wir<br />
sie akzeptieren.<br />
Das war die Vorbelastung. Wir müssen uns jetzt aber<br />
einmal die räumliche Situation vorstellen: Bisher, im Istzustand,<br />
werden die Triebwerksprobeläufe im Wesentlichen<br />
im Norden des Flughafens bzw. auf den Runways vollzogen.<br />
Die Zunahme der Triebwerksprobeläufe, des Lärms,<br />
hat damit überhaupt noch nichts zu tun. Ich hatte von<br />
ungefähr 1 000 Triebwerksprobeläufen gesprochen, die<br />
zusätzlich kommen werden. Von diesen zusätzlichen<br />
1 000 Triebwerksprobeläufen finden 99 %, nämlich alle mit<br />
Ausnahme der 6,5 im Jahr, die auf dem Runway stattfinden,<br />
vor der Halle statt, vor der Werft. Damit hier keine<br />
Missverständnisse entstehen: Wenn wir über die Runways<br />
geredet haben, dann haben wir von 6,5 Ereignissen im<br />
Jahr gesprochen. Aber die anderen Ereignisse, nämlich<br />
die 995 - oder meinetwegen 994 oder 993 - Triebwerksprobeläufe,<br />
finden alle vor der Halle statt.<br />
Diese Halle ist rund 2,5 km von dem Wohn- und Arbeitsort<br />
der Familie Preuß entfernt. Die Hauptbetriebsrichtung<br />
ist West. Das heißt, bei 80 % der Triebwerksprobeläufe<br />
sind die Triebwerke in Richtung Walldorf ausgerichtet.<br />
Es kommt das Phänomen hinzu, dass die Schallausbreitung<br />
quer dazu verläuft. Das heißt, die Schallausbreitung<br />
findet genau in Richtung der Liegenschaft meiner<br />
Mandanten statt. Mit anderen Worten: Zu der Vorbelastung,<br />
bei der schon u. a. die Grenzwerte Ihrer eigenen<br />
Landesplanerischen Beurteilung überschritten sind,<br />
kommt jetzt noch eine Zusatzbelastung von ungefähr 995<br />
Triebwerksprobeläufen im Jahr hinzu, 80 % davon entsprechend<br />
der Schallausbreitung ausgerichtet auf dieses<br />
Grundstück. - So muss man sich nicht nur das Grundstück<br />
meiner Mandanten anschauen, sondern den gesamten<br />
Bereich Walldorf, also die Nachweispunkte 2, 3 und 4.<br />
Es ist hier eben anders, als es gestern dargestellt worden<br />
ist, wobei ich überhaupt nichts gegen die Belange der<br />
Stadt Kelsterbach sagen will. Es ist anders als in Kelsterbach,<br />
weil es sich hier um eine Wohnbebauung handelt.<br />
Es findet sich keine Industrie oder Ähnliches in 200 km<br />
Entfernung. Walldorf ist rund 2,5 km entfernt und dort ist<br />
reine Wohnbebauung und Erholung. Das ist der nächste<br />
Punkt, in dem es eine Unterscheidung gibt.<br />
Das Beste an der Geschichte von Herrn Schaffert ist<br />
natürlich - man muss es langsam als eine Demaskierung<br />
dessen bezeichnen, was er hier vorgelegt hat -, dass er<br />
jetzt mit Referenzmessungen kommt, die auf dem Runway<br />
gemacht worden sind. Das heißt: Er macht seine Referenzmessungen<br />
für das zusätzliche 1 %, diese 6,5 Ereignisse<br />
in der Nacht, wenn sie denn kommen werden, aber<br />
für die zusätzlichen 99 % hat er keine. Das ist völlig absurd.<br />
Es ist schon klar, dass er dafür keine Messungen<br />
haben kann, weil er auf dem A380-Gelände keine Triebwerksprobeläufe<br />
machen kann; denn das ist im Bannwald.<br />
Aber was uns hier vorgeführt worden ist, ist natürlich eine<br />
völlige Maskierung der eigentlichen Sachverhalte. Jetzt<br />
kommt langsam heraus, wie es wirklich aussieht: dass es<br />
überhaupt keine Referenzmessung gibt, die wir für Walldorf<br />
heranziehen könnten, weil, wie gesagt, in der Lage<br />
der Halle überhaupt keine Messungen durchgeführt werden<br />
können. Das heißt, wir bewegen uns hier nach wie vor<br />
im Bereich irgendwelcher Prognosen. - Das nur als kleiner<br />
Zwischenschritt, zurück zu den Tagesordnungspunkten<br />
6.1 und 6.2.<br />
Ich möchte mit der Darstellung der Vorbelastung an<br />
anderen Punkten in der Stadt Mörfelden-Walldorf fortfahren;<br />
denn es gab das Phänomen, dass das Grundstück<br />
der Familie Preuß im Norden von Mörfelden-Walldorf mit<br />
56 dB(A) nicht der am härtesten vom Fluglärm betroffene<br />
Punkt ist. In Mörfelden gibt es beispielsweise wesentlich<br />
lautere Lagen, wo wir einen L eq(3) von 60 dB(A), 61 dB(A)<br />
am Tag und in der Nacht - da ändert sich nämlich nicht<br />
viel - als Dauerschallpegel vorfinden.<br />
(Bild 15)<br />
Wenn man das im Einzelnen durchgeht, sieht man,<br />
dass aufgrund der Entfernung zur A380-Werft auch in<br />
Mörfelden, was natürlich weiter weg ist, noch Lärmereignisse<br />
von ungefähr 51 dB(A) im Maximalpegel hinzukommen.<br />
Dabei unterstelle ich einmal, dass die Rechnungen<br />
von Obermeyer richtig sind, wobei wir heute schon oft<br />
gehört haben, dass die Werte viel zu niedrig seien. Aber<br />
lassen wir das einmal außen vor. Mit den Referenzmessungen<br />
können wir eh nicht arbeiten. Unterstellen wir also<br />
einmal, dass diese Berechnungen richtig sind, obwohl ich<br />
da erhebliche Zweifel habe; ich kann insofern nur auf<br />
meine Vorredner Bezug nehmen.<br />
Wir sollten uns einmal die Nachweispunkte im Einzelnen<br />
ansehen. Worum geht es? Hier sind ein Altenhilfezentrum,<br />
eine Altenwohnanlage und ein Kinderhort aufgeführt,<br />
alles lärmempfindliche öffentliche Einrichtungen.<br />
Was kommt im Ergebnis heraus? L max „Altenheim“, Innenpegel<br />
wird nicht überschritten, aber Überschreitung aller<br />
Kriterien durch Vorbelastung Fluglärm Tag und Nacht. -<br />
L max „Altenheim“, Innenpegel wird nicht überschritten, aber<br />
Überschreitung aller Kriterien durch Vorbelastung Fluglärm.<br />
- So geht das weiter. Wenn Sie wollen, Herr Bickel,<br />
können wir jetzt sämtliche öffentlichen Einrichtungen der<br />
Stadt durchgehen; die sind in diesem Schema in der Einwendung<br />
enthalten. Da steht überall ein Plus; überall sind<br />
die Kriterien überschritten. Es ist einmal dieses Kriterium,<br />
einmal jenes. Die Vorbelastung führt aber immer dazu,<br />
dass die Kriterien entweder aus der Synopse oder aus<br />
Ihrer Landesplanerischen Beurteilung überschritten sind,<br />
natürlich nicht alle Kriterien, aber die für die Nutzung relevanten.<br />
So ist beim Kindergarten der entsprechende Wert,<br />
den Sie dafür annehmen, überschritten usw. Die Aussage<br />
ist: Aufgrund dieser Vorbelastung ist das Glas voll. Es ist<br />
nicht zulässig, noch ein bisschen draufzugeben, und das<br />
ohne Schallschutzmaßnahmen. Das ist die Situation.<br />
(Bild 16)<br />
Sehen wir uns jetzt noch die Situation in Walldorf an;<br />
wie ich schon ausgeführt habe, leben die Eheleute Preuß<br />
In Walldorf. Nehmen wir einmal die drei Beispiele Kindergarten,<br />
Kinderhort und Kindertagesstätte und sehen wir<br />
uns die Ergebnisse an:<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 31
„Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />
durch Fluglärm und Bodenlärm überschritten.<br />
Lärmsensible Wertstufe B und Grünanlagen<br />
C der LPB erfüllt.<br />
... Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />
durch Fluglärm und Bodenlärm überschritten.<br />
Lärmsensible Wertstufe B und Grünanlagen<br />
C der LPB erfüllt.<br />
Ähnlich ist es bei der Kindertagesstätte:<br />
... Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />
durch Fluglärm, Bodenlärm und Triebwerksprobeläufe<br />
überschritten. Lärmsensible<br />
Wertstufe B und Grünanlagen C der LPB erfüllt.“<br />
Sie kennen das oder Sie kennen das nicht; ich weiß es<br />
nicht. Sie werden es im Wesentlichen vorliegen haben.<br />
Sie werden sich wahrscheinlich auch schon mit dem Vorhalt<br />
auseinander gesetzt haben. Aber ich weiß es nicht;<br />
denn es ist aus Ihrem Erörterungsstil nicht ersichtlich geworden,<br />
ob Sie sich damit beschäftigen oder nicht. Es<br />
wäre nahe liegend gewesen, wenn Sie, bevor Sie den Tagesordnungspunkt<br />
wechseln und zu Tagesordnungspunkt<br />
6.3 kommen, sagen, was Sie an Vorbelastung bewertet<br />
haben, insbesondere bezüglich der Kommune, die am<br />
härtesten von diesem Vorhaben betroffen sein wird. Das<br />
haben Sie aber nicht gemacht. Deswegen musste ich das<br />
jetzt einmal kurz darlegen.<br />
Was mir ganz wichtig war und wobei ich mir sicher bin,<br />
dass Sie sich das noch nicht überlegt haben, sind die<br />
Punkte, die ich zwischendurch angesprochen habe. Das<br />
hat sich offensichtlich zumindest die Fraport nicht überlegt;<br />
denn was sie hier dargestellt hat, mag von mir aus<br />
richtig sein - unterstellen wir wieder einmal juristisch, dass<br />
das richtig ist -, trifft aber überhaupt nicht die eigentlichen<br />
Probleme. Es werden Vorhänge über die eigentlichen<br />
Probleme gelegt, von mir aus auch Vorhänge aus Stoff,<br />
aber so treten sie nicht zutage. Und die eigentlichen Probleme<br />
sind eben, dass hier 1 000 zusätzliche Ereignisse<br />
im Jahr stattfinden werden und diese in Walldorf alle wahrnehmbar<br />
sind. Mir kann einer etwas von Fluglärmmaximalpegeln<br />
erzählen. Wir können ja darüber diskutieren, ob<br />
bei diesen 6,5 Probeläufen im Jahr vom Runway aus<br />
70 dB(A) oder 60 dB(A), was auch immer, zu messen<br />
sind. Für mich und die Bürger in Walldorf aber ist entscheidend,<br />
dass sie jeden Triebwerksprobelauf, der in der<br />
Werft stattfindet, hören werden, und zwar deutlich, losgelöst<br />
von dem Umgebungslärm. Das ist den Leuten angesichts<br />
dieser Vorbelastung nicht zuzumuten; das ist das<br />
Entscheidende. Die Fraport ist in Ihrer Darstellung völlig<br />
darum herumgegangen. Sie hat überhaupt nichts dazu<br />
gesagt, weil sie sich mit völlig anderen Fragestellungen<br />
beschäftigt hat.<br />
Sie fordere ich auf, diesen Fragestellungen nachzugehen<br />
und die entsprechenden Gutachten einzuholen - dies<br />
zumindest in Ihrem Bericht an das Ministerium anzuregen<br />
- und die Vorbelastung hinreichend zu bewerten. Ich<br />
möchte noch einmal darauf hinweisen: Bei der Vorbelastung<br />
geht es um Rechte und nicht um Interessen, nicht um<br />
Dinge, die abgewogen werden können. Hier stellt sich die<br />
Frage: Wo ist die Unzumutbarkeitsschwelle, wo ist die<br />
Grenze der erheblichen Belästigung? Da können Sie nicht<br />
einfach mit einem präventiven Richtwert kommen. Nur,<br />
damit das ganz klar im Protokoll steht: Wir lehnen es entschieden<br />
ab, hier die planungsrechtliche Unzumutbarkeitsschwelle<br />
mit einem präventiven Richtwert aus der<br />
Synopse zu definieren. Da sind noch ganz andere Parameter<br />
heranzuziehen. Wenn wir weiter darüber sprechen -<br />
es wird sicher noch den einen oder anderen Anlass gebe<br />
-, können wir das ausführen.<br />
Wichtig ist, den Zusammenhang darzustellen. Da ich<br />
gerade dran bin, werde ich das auch noch tun, bevor ich<br />
das nächste Mal morgen drankomme. Die Frage ist: Kann<br />
der Fluglärm nach dem gleichen Gesetz und mit den gleichen<br />
Maßstäben gemessen und bewertet werden wie der<br />
Lärm durch die Triebwerksprobeläufe? Wir hatten das ja<br />
besprochen, dabei allerdings nicht unbedingt einen Konsens<br />
erzielt. Wir sind der Meinung, dass die Triebwerksprobeläufe<br />
vor der Halle, weil sie eben noch nicht genehmigt<br />
sind, weil sie außerhalb des Flughafenzauns stattfinden<br />
werden und weil Sie sich nicht auf die Planfeststellung<br />
für den Istzustand berufen können, da jetzt etwas Neues<br />
planfestgestellt werden soll - wenn das schon im Rahmen<br />
der großen Genehmigung von 1971 genehmigt wäre,<br />
bräuchten wir ja jetzt kein Planfeststellungsverfahren<br />
durchzuführen -, dass also die Triebwerksprobeläufe vor<br />
der Halle - das sind immerhin 99 % aller Triebwerksprobeläufe,<br />
über die wir hier sprechen - und die Halle selber neu<br />
genehmigt werden müssen. Das wird in diesem Verfahren<br />
genehmigt; darum geht es.<br />
Diese Triebwerksprobeläufe sind entweder direkt nach<br />
der TA-Lärm oder zumindest in sinngemäßer Anwendung<br />
der TA-Lärm zu beurteilen. Wir müssen uns das noch<br />
einmal vor Augen führen - wir hatten das bereits besprochen<br />
-: Die Halle fällt unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz,<br />
ob sie nun genehmigungsbedürftig ist oder nicht;<br />
denn auch nicht genehmigungsbedürftige Hallen fallen unter<br />
das Bundes-Immissionsschutzgesetz. - Ich will den<br />
Streit jetzt nicht fortführen. Ich verdeutliche nur noch einmal<br />
unsere Argumentationslinie. - Wenn wir feststellen,<br />
dass wir bei der Lärmbewertung mehrere Kriterien heranziehen<br />
müssen, nämlich die Fluglärmkriterien und die TA-<br />
Lärm-Kriterien, entweder direkt oder mittelbar, dann hat<br />
das auch Auswirkungen auf die Lärmermittlung, dann<br />
kann man nicht einfach die Summenpegel addieren, so<br />
wie es hier gemacht worden ist. Dann muss mit dieser Tonalität<br />
und der Wahrnehmbarkeit dieser Vielzahl von<br />
Schallereignissen anders umgegangen werden. Man kann<br />
dann nicht einfach hergehen und sagen: Wir haben am<br />
Tag einen präventiven Richtwert, das ist ein Dauerschallpegel,<br />
und damit hat sich die Sache. - Mit dieser Problematik,<br />
wie sie sich hier im Einzelfall stellt, muss man anders<br />
umgehen. Das sind, wie gesagt, deutlich wahrnehmbare<br />
Einzelschallereignisse.<br />
Ich will Ihnen das einmal anhand der Folie „Bodenlärm<br />
- Vergleich: Prognoserechnung/Hintergrundgeräuschmessung“<br />
von Herrn Schaffert verdeutlichen:<br />
17 – 32 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
(Bild 17)<br />
Die Addition, die hier vorgenommen worden ist, ist völlig<br />
falsch. Man kann nicht sagen: Istzustand 2000 ohne Werft<br />
40,5 dB(A) und Istzustand 2000 mit A380-Werft 41,0<br />
dB(A), das entspricht einer Zunahme des Bodenlärms von<br />
0,5 dB(A). Das ist völlig falsch vor dem Hintergrund, dass<br />
man verschiedene Bewertungsmaßstäbe berücksichtigen<br />
muss. Dann muss man bei der Lärmermittlung differenzieren;<br />
man kann nicht einfach addieren.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Herr Schmitz, ich bin sehr dankbar für die konkreten Beispiele<br />
zu dem Problem der Darstellung der Vorbelastung.<br />
Wir sind ja beim Tagesordnungspunkt „Erforderlichkeit<br />
weiterer Untersuchungen“. Wir sind uns darüber einig,<br />
dass in jedem Fall die Auswirkungen des Werftbereiches<br />
und der Standläufe vor der Halle dargestellt werden müssen.<br />
Es war ja die ganze Zeit unser Thema: Ist das richtig<br />
dargestellt worden?<br />
Jetzt geht es um die Frage: Gehört der Istzustand des<br />
Flughafens bezüglich der Lärmbelastung, die durch Fluggeräusche<br />
und Bodenlärm entsteht, in die Unterlagen für<br />
dieses Verfahren, muss er dargestellt werden? Ihre Zahlen<br />
waren ein hervorragendes konkretes Beispiel dafür,<br />
wie das zusammenwirkt: wie groß nach Ihrer Darstellung<br />
die Vorbelastung durch den Fluglärm und den vorhandenen<br />
Bodenlärm ist und wie groß der Zusatzanteil durch<br />
das hier beantragte Vorhaben ist.<br />
Ich möchte diese Zahlen einfach einmal als Aufhänger<br />
nutzen, um Fraport die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen<br />
- wenn es geht, unter Einbeziehung dieser konkreten<br />
Beispiele -, inwieweit in ihren Unterlagen eine Vorbelastungsdarstellung<br />
gemacht worden ist. Es ist ja nicht<br />
so, dass überhaupt nichts zur Vorbelastung gesagt wird. -<br />
Welche Darstellungen haben Sie gemacht, wo und in<br />
welchem Umfang? Mit welcher Begründung haben Sie<br />
diese Vorbelastungsdarstellung gemacht und mit welcher<br />
Begründung haben Sie von der umfassenden Darstellung<br />
für die nähere Umgebung bezüglich der bestehenden<br />
Fluglärm- und Bodenlärmbelastung abgesehen? Es wäre<br />
recht hilfreich, wenn Sie anhand des Beispiels von Herrn<br />
Schmitz einfach einmal Ihre Kriterien erläutern und sagen<br />
würden, warum in bestimmten Fällen in bestimmtem Umfang<br />
von einer umfassenden Vorbelastungsdarstellung<br />
abgesehen worden ist. Ein Stichwort aus früheren Beiträgen<br />
ist der Wert von 95 % für das Hintergrundgeräusch.<br />
Es wäre hilfreich für die Diskussion, auch um das etwas<br />
zu strukturieren, wenn Sie Ihre Vorgehensweise noch<br />
einmal erläutern könnten. Wir sind nämlich gerade bei der<br />
Frage: War diese Vorgehensweise in rechtlicher und tatsächlicher<br />
Hinsicht in Ordnung oder müssen wir zu dem<br />
Thema, das Herr Schmitz und andere konkretisiert haben,<br />
noch zusätzliche Vorbelastungsdarstellungen verlangen,<br />
um ein komplettes Bild zu bekommen? Darum geht es. -<br />
Ich würde Fraport jetzt um die entsprechende Darstellung<br />
bitten. Auf dieser Basis sollten wir dann weiter diskutieren.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Wir haben verschiedene Lärmgutachten gemacht. Hier<br />
sprechen wir gerade über das Gutachten 6.2; das ist das<br />
Bodenlärmgutachten.<br />
Wir haben, um die Auswirkungen, die sich aus dem<br />
Vorhaben A380-Werft ergeben, zu beschreiben, dieses<br />
Bodenlärmgutachten für die Nacht gemacht. Dabei haben<br />
wir die Geräusche berechnet, die aus dem Werftbetrieb<br />
selbst und den Triebwerksprobeläufen, die sich in der<br />
Nacht abspielen, hervorgehen. Kurz gefasst: Mit dieser<br />
Vorgehensweise ergibt sich als Ergebnis in diesem Gutachten,<br />
dass die Geräusche aus dem Betrieb der A380-<br />
Werft einschließlich der Triebwerksprobeläufe in der Nacht<br />
zu 31 dB(A) führen.<br />
(Lachen bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
- Das ist das Ergebnis des Gutachtens.<br />
Wir haben dieses Ergebnis dann der Vorbelastung gegenübergestellt.<br />
Damit wir Äpfel mit Äpfeln vergleichen,<br />
haben wir uns bei der Frage, welche Vorbelastung wir<br />
nehmen, für die Vorbelastung aus Bodenlärm entschieden.<br />
Wir haben als Vorbelastung die Ergebnisse eines anderen<br />
Gutachtens gegenübergestellt, das für das HMWVL<br />
erstellt worden ist und in dem das Mengengerüst für das<br />
Jahr 2005 beschrieben wird. - Ich erinnere an die Diskussion:<br />
Istzustand - was ist „ist“? - Wir haben das Mengengerüst<br />
bzw. die Aussagen dieses Gutachtens korrigiert,<br />
indem wir den Bodenlärm, der sich aus 138 Flugbewegungen<br />
pro Nacht ergibt, ermittelt, die in dem Gutachten<br />
angenommenen 150 Flugbewegungen pro Nacht auf 138<br />
zurückgenommen und den daraus resultierenden Bodenlärm<br />
zugrunde gelegt haben. Was die Angabe der Vorbelastung<br />
durch Triebwerksprobeläufe in diesem Gutachten<br />
anbetrifft, so haben wir es bei diesem Mengengerüst belassen,<br />
u. a. weil wir damit auf der sicheren, sprich: für uns<br />
ungünstigen Seite sind.<br />
Das heißt, wir haben basierend auf diesem Gutachten<br />
die Vorbelastung genannt, die sich aus dem Mengengerüst<br />
der Triebwerksprobeläufe zur Nacht und dem Bodenlärm<br />
auf der Grundlage von 138 nächtlichen Flugbewegungen<br />
ergibt. Dies entspricht einer Vorbelastung von<br />
40,5 dB(A) bzw. 41,0 dB(A) am Immissionspunkt Walldorf<br />
2 bzw. am Walldorf 3. Wenn man das mit dem addiert,<br />
was sich durch die A380-Werft ergibt, kommt man<br />
auf eine Gesamtbelastung, die wir in der Tabelle auf Seite<br />
35 des Gutachtens als „IST 2000 mit A380-Werft“ bezeichnet<br />
haben, von 41,0 dB(A) bzw. 41,4 dB(A). Das heißt, es<br />
ergibt sich ein Zuwachs an Bodenlärm aus dem Betrieb<br />
der A380-Halle von 0,5 dB(A) bzw. 0,4 dB(A).<br />
(Lachen bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte!<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 33
Amann (Antragstellerin):<br />
Gestatten Sie mir noch einige ergänzende Worte. Damit<br />
wir uns richtig verstehen - ich spreche jetzt bewusst Herrn<br />
Schmitz an, weil er dies angesprochen hatte -: Ich darf<br />
daran erinnern, dass hinsichtlich der Auswirkungsprognose<br />
des Bodenlärms im Gutachten 6.2 auch das Mengengerüst<br />
- Sie sprachen von 1 000 Triebwerksprobeläufen;<br />
ich nehme einmal diese Zahl - in gewissem Maße überzeichnet<br />
ist; denn wir haben darin die Triebwerksprobeläufe<br />
berücksichtigt, die sich aus den 15 A380 und den zu<br />
wartenden B747 ergeben. Zusätzlich haben wir, und zwar<br />
aus den Gründen, die wir schon genannt haben, die Flotte<br />
A300/A310 hinzugenommen. Wir haben beispielsweise -<br />
auch das als ergänzende Information; danach hätte man<br />
Ihrerseits noch fragen können - die 28 A330/A340, die<br />
durch das Platzmachen der B747 im Norden hinzukommen,<br />
nicht extra ermittelt, erstens weil es in der Summe<br />
weniger Flugzeuge sind und zweitens weil sie modernerer<br />
Bauart sind, andere Triebwerke haben und so weniger<br />
Triebwerksprobeläufe verursachen als die 30 B747, die<br />
vorher im Norden gewartet worden sind. Somit sind wir mit<br />
diesem Mengengerüst absolut auf der sicheren Seite, Herr<br />
Schmitz.<br />
Wenn man jetzt die Frage stellt, wie das aussieht,<br />
wenn man nicht nur den Bodenlärm in der Nacht als Vorbelastung<br />
einbezieht, dann muss man die UVS in den<br />
Blick nehmen. In der UVS wird beispielsweise eine Relation<br />
zu der Vorbelastung in der Nacht einschließlich des<br />
Flugbetriebs hergestellt. Da werden Größenordnungen<br />
von 46 dB(A) als Vorbelastung genannt. Vor diesem Hintergrund<br />
beschreiben die 31 dB(A), die durch die A380-<br />
Werft erzeugt werden, einen noch geringeren Zuwachs als<br />
in Relation zu den 40 dB(A) oder 41 dB(A), die ich gerade<br />
genannt habe.<br />
Wir haben keinen Vergleich mit der Situation am Tage<br />
vorgenommen, weil wir der sicheren Überzeugung sind,<br />
waren und bleiben, dass die Triebwerksprobeläufe, auch<br />
die vielen vor der A380-Werft am Tage, die Herr Schmitz<br />
angesprochen hat, im Vergleich zu den mehreren tausend<br />
Bewegungen an Starts und Landungen, die es gibt, nicht<br />
wahrnehmbar sind; denn jeder Start und jede Landung<br />
erzeugt im Prinzip einen Idle-Probelauf, weil das Flugzeug<br />
im Idle auf die Position rollt und wieder weg. Aus diesem<br />
Grunde haben wir die Betrachtung der Vorbelastung für<br />
die Auswirkungsprognose für die Nachtzeit gemacht.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte, bitte!<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Herr Amann, ich habe noch eine kurze Rückfrage. In den<br />
Fallbeispielen von Herrn Schmitz wurde u. a. die Konstellation<br />
angesprochen, dass der Fluglärm aufgrund der Zahlen,<br />
die hier angenommen worden sind, beispielsweise der<br />
Fluglärm in der Nacht, sehr hoch ist, nach Auffassung von<br />
Herrn Schmitz an der Grenze der Zumutbarkeit, vielleicht<br />
auch darüber. Dem hat er die Zusatzbelastung durch die<br />
Standläufe vor der Halle und die Hallengeräusche gegenübergestellt.<br />
Noch einmal zu meinem Verständnis: Unterstellt, es<br />
gebe solche Fälle in der Praxis. Wie argumentieren Sie<br />
da? Sie sagen: Die Vorbelastung durch den Flughafen ist<br />
schon so hoch, dass der Zusatzanteil durch die Standläufe<br />
vor der Halle oder durch die Halle selbst, weil er geringer<br />
ist, quasi mit höherer Wahrscheinlichkeit in dem Hintergrundgeräusch<br />
untergeht. Ich glaube, das sind die kritischen<br />
Fälle, die auch schon von dritter Seite angesprochen<br />
worden sind. Es wird argumentiert, dass die Vorbelastung<br />
schon an der Grenze sei und der Zusatzanteil<br />
durch die Halle das Fass zum Überlaufen bringe, wie Herr<br />
Kunz ganz plastisch dargestellt hat, oder dass zumindest<br />
kritische Werte erreicht werden.<br />
Ich bitte einfach um eine Erklärung dafür, wieso Sie<br />
bei diesen Konstellationen davon ausgehen, dass auch da<br />
keine oder erst recht keine Vorbelastungsdarstellung notwendig<br />
ist, weil sie im Endeffekt bezüglich des Erkenntnisgewinns<br />
nichts bringe. Ich würde Sie bitten, das klar zu<br />
machen, um die kritischen Fälle, wo die Vorbelastung<br />
vielleicht wirklich an der Grenze ist, aus Ihrer Sicht einmal<br />
abzuarbeiten.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Genauso ist es, Herr Eck: Je größer die Differenz zwischen<br />
dem Vorbelastungswert und dem Prognosewert ist,<br />
desto geringer ist der Zuwachs. Das wird also immer weniger<br />
relevant, je höher die Vorbelastung ist.<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Noch eine Rückfrage: Gibt es nach Ihren Erkenntnissen -<br />
ich kann vielleicht auch noch Herrn Müller fragen - bestimmte<br />
Bereiche in der näheren Umgebung des Flughafens,<br />
wo die Vorbelastung so gering ist, dass sich der Zusatzanteil<br />
durch die Halle rechnerisch, wenn man das<br />
addiert, überhaupt auswirken kann? - Das ist jetzt vielleicht<br />
ein bisschen verquer gefragt. Ich meine nicht die<br />
Fälle, in denen man 60 dB(A) Dauerschallpegel in der<br />
Nacht und über 30 dB(A) Dauerschallpegel aufgrund der<br />
Halle hat.<br />
Gibt es aus Ihrer Erfahrung auch Vorbelastungen in<br />
der näheren Umgebung von Neu-Isenburg und Raunheim,<br />
die relativ gering sind, sodass sich dieser Zusatzanteil<br />
durch die Halle rechnerisch überhaupt auswirken kann?<br />
Der umgekehrte Fall wäre, dass bei einer relativ geringen<br />
Vorbelastung die Zusatzbelastung relevant werden könnte.<br />
Dann könnte man natürlich ableiten, dass man zumindest<br />
bei dieser Konstellation eine Vorbelastungsdarstellung<br />
braucht, um den Zusatzanteil der Halle rechnerisch<br />
ermitteln zu können. Ich habe das jetzt einfach konstruiert.<br />
Oder ist es aus Ihrer Erfahrung so - wie gesagt, ich<br />
würde dazu auch gern einmal Herrn Müller fragen -, dass<br />
in der näheren Umgebung die Vorbelastung durch den<br />
Fluglärm des Flughafens selbst so hoch ist, dass eine Zunahme<br />
durch den Hallenanteil rechnerisch kaum zu erwarten<br />
ist?<br />
17 – 34 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Erst einmal Fraport, bitte.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Es ist so, wie Sie es gerade schildern. Sie fragen, ob es<br />
irgendwo in der Nähe des Flughafens so leise ist, dass die<br />
31,0 dB(A) einen nennenswerten Zuwachs darstellen. Das<br />
würde bedeuten: Wir müssten unterstellen, dass wir irgendwo<br />
in die Nähe kleiner 41dB(A) kommen und dass<br />
wir einen Zuwachs von mehr als 0,4 dB(A) hätten. Das ist<br />
mir nicht bekannt. Aber vielleicht weiß es Herr Müller.<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Herr Müller, ich hatte diese Frage indirekt auch an Sie<br />
gestellt. Aber man kann die Frage, wie hoch die Vorbelastung<br />
durch Fluglärm und Bodenlärm ist, also die Frage<br />
nach dem Istzustand des Flughafens, wahrscheinlich nicht<br />
so pauschal beantworten. Vielleicht können Sie trotzdem<br />
eine Abschätzung geben, ob es solche Bereiche zumindest<br />
für die Nachtzeit gibt, wo die Vorbelastung so gering<br />
ist, dass sich dieser Hallenanteil in der Summe auswirken<br />
könnte.<br />
Ich habe auch noch eine Zusatzfrage von Herrn<br />
Schmitz. Er hatte für Mörfelden einen Nachtwert von<br />
60,1 dB(A) unterstellt. Das ist eine Detailfrage; aber vielleicht<br />
können Sie auch darauf eingehen. Da würde mich,<br />
um die Sache abzurunden, interessieren, ob dieser Bereich<br />
von Mörfelden im Nachtschutzgebiet des Ministeriums<br />
liegt, das mit einem Dauerschallpegel von 55 dB(A)<br />
definiert worden ist. Wenn das der Fall wäre, dann wäre<br />
das ein aussagekräftiges Beispiel für eine relativ hohe<br />
Vorbelastung.<br />
Die erste Frage war also: Gibt es Bereiche in der näheren<br />
Umgebung mit einer relativ geringen Vorbelastung,<br />
in denen sich dieser Zusatzanteil auswirken könnte?<br />
Müller (HLUG):<br />
Ich kann natürlich jetzt nicht auf die Schnelle die Situation<br />
für das gesamte Gebiet abschätzen und sagen, wo es<br />
solche Punkte gibt. Aber ich möchte hier ausführen, dass<br />
diese Zusatzbelastung durch die A380-Werft in der Größenordnung<br />
von 30 dB(A) liegt. Das kommt natürlich daher,<br />
dass die Standläufe über sechs Monate gemittelt<br />
sind. Wenn ich sechs Standläufe über sechs Monate mittle,<br />
dann kommen diese niedrigen Werte zustande.<br />
(Zuruf)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte unterbrechen Sie Herrn Müller nicht!<br />
Müller (HLUG):<br />
Jetzt zu dem Nachtschutzgebiet, Herr Eck. Soweit ich das<br />
in Erinnerung habe, schneidet das Nachtschutzgebiet des<br />
HMWVL Mörfelden im westlichen Teil mit einer Häuserzeile<br />
an.<br />
Eck (RP Darmstadt):<br />
Vielen Dank, Herr Müller.<br />
RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />
Es ist in der Tat so, dass die beiden Punkte mit 60,1 dB(A)<br />
Vorbelastung - das sind die Schubertstraße sowie das Altenhilfezentrum<br />
und die Altenwohnanlage - nicht im Nachtschutzprogramm<br />
sind. Das hängt möglicherweise damit<br />
zusammen, dass die Klage über den Istzustand - - Ich will<br />
jetzt nicht die Prozessgeschichte unseres Parallelverfahrens<br />
vor dem VGH anreißen. Es ist jedenfalls so, dass wir<br />
nicht unbedingt der Meinung sind, dass dieses Nachtschutzgebiet<br />
zutreffend abgegrenzt worden ist. Wir klagen<br />
gerade für diese Liegenschaften den passiven Schallschutz<br />
mit dieser Begründung ein.<br />
Aber die Frage macht auf jeden Fall Sinn und ist positiv<br />
zu beantworten. Denn ich hatte die Belastung der Kindertagesstätte<br />
auf der Heidelberger Straße auch mit 60,1<br />
dB(A) angenommen und sie ist im Nachtschutzprogramm<br />
drin. Insofern ist es so, wie Sie sagen: Es gibt ganz starke<br />
Indizien dafür, dass die Vorbelastung an der Grenze der<br />
Zumutbarkeit liegt.<br />
Allerdings müssen wir uns hier vor Augen halten - das<br />
wissen Sie, aber ich möchte es noch einmal sagen -, dass<br />
das eine andere Zumutbarkeitsgrenze ist. Die Zumutbarkeitsgrenze,<br />
die dem Entscheid des Hessischen Ministeriums<br />
zugrunde liegt, ist ja die für die Lärmsanierung bestehender<br />
Flughäfen. Hier geht es aber - das wissen Sie,<br />
aber ich muss es noch einmal ganz klar herausstellen -<br />
um die Zumutbarkeitsgrenze für die Erweiterung eines<br />
Flughafens, also um eine neue Planfeststellung. Sie liegt<br />
rechtlich ganz woanders, nämlich weit vor dieser Zumutbarkeitsgrenze<br />
für die Lärmsanierung. Da geht es um<br />
Grundrechtsbeeinträchtigungen, während es hier um eine<br />
neue Planfeststellung mit all den Vorsorgegedanken geht,<br />
die immanent sein müssen. Das war nur ein kleiner Hinweis<br />
zu diesem Punkt, der aber sicherlich zu berücksichtigen<br />
ist und der auch meine Darlegungen an dieser Stelle<br />
stützt.<br />
Jetzt zurück zum Thema Demaskierung. Herr Amann<br />
hat das eigentlich noch einmal recht gut ausgeführt. Aber<br />
ich möchte dazu einfach noch etwas sagen, weil ich eben<br />
nicht davon ausgehen kann, dass man hier irgendetwas<br />
für sich selber reden lassen kann. Er hat gesagt: Wir haben<br />
uns die Situation in der Nacht angeschaut, haben<br />
gerechnet, haben dann eine Zusatzbelastung in der<br />
Nacht, über sechs Monate gemittelt, erhalten und haben<br />
das dann in Relation gesetzt. Er hat gesagt, dass sie so<br />
vorgegangen seien. Das sind die besagten 1 % von dem,<br />
was eigentlich kommen wird; das sind diese 6,5 Probeläufe<br />
in der Nacht.<br />
(Zuruf)<br />
- Moment! Effektiv! Sie können es drehen und wenden,<br />
wie Sie wollen. Ich habe noch nicht ausgeredet. Es kommen<br />
noch mehr Sachen, die das Ganze in einem anderen<br />
Licht erscheinen lassen.<br />
Egal wie er die Zahlen dreht, geht es in der Realität<br />
darum, dass in der Nacht 6,5 Probeläufe stattfinden sollen.<br />
Da kann er berechnen, was er will. Darum geht es<br />
und so steht es auch im Mengengerüst.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 35
Aus diesem Mengengerüst ergibt sich, dass aufgrund<br />
der Vorbelastung und der Zusatzbelastung die Nacht<br />
relativ gesehen nur eine untergeordnete Rolle spielt.<br />
Triebwerksprobeläufe werden in der Nacht wesentlich<br />
weniger durchgeführt als am Tag. Das heißt, wenn man so<br />
rechnet und das gesamte LHT-Eingangsdatenmengengerüst<br />
betrachtet, kommt man darauf, dass ungefähr drei<br />
Viertel der Triebwerksprobeläufe am Tag stattfinden und<br />
ein Viertel in der Nacht.<br />
Was soll denn das? Es wird hier das begutachtet, was<br />
am wenigsten, nämlich nur zu einem Viertel, stattfindet,<br />
und zu dem, was zu drei Viertel stattfindet, findet sich<br />
nichts in den Unterlagen. Genauso ist es mit dem Idle. Der<br />
Idle, der mit Abstand am häufigsten vorkommt und die<br />
meiste Zeit im Jahr in Anspruch nimmt, wird in dem Gutachten<br />
überhaupt nicht behandelt. Es ist immer wieder die<br />
alte Leier, man würde das nicht hören können. Das ist<br />
aber gerade falsch und deswegen komme ich auch wieder<br />
darauf zurück. Das ist der Scheideweg.<br />
Kann man diese Triebwerksprobeläufe heraushören<br />
oder nicht? Das kann man nicht anhand des Istzustandes<br />
beurteilen; denn im Moment finden im Bannwald keine<br />
Probeläufe statt. Die Probeläufe kommen auf Walldorf zu.<br />
Sie liegen 1 km näher in Richtung Walldorf. Jetzt ist die<br />
Distanz noch ungefähr 50 % größer. Man kann es drehen<br />
und wenden, wie man will: Die eigentlichen Probleme<br />
werden hier ausgeblendet. Es ist an keiner Stelle in irgendeiner<br />
Weise der Nachweis geführt worden, dass man<br />
in 2,5 km Entfernung die Triebwerksprobeläufe vor der<br />
Halle - wie gesagt: 80 % der Triebwerke sind nach Osten<br />
mit der Schnauze nach Westen gerichtet - in Walldorf<br />
nicht hören würde. Das Gegenteil wird der Fall sein. Von<br />
daher ist die ganze Herangehensweise mit dem nächtlichen<br />
Bodenlärm, dem Vergleich und diesem ganzen<br />
Krempel nicht unbedingt zielführend.<br />
Wir müssen uns jetzt überlegen, wie denn der Fluglärm<br />
in der Nacht ist: Ist er an der Grenze der Unzumutbarkeit?<br />
Haben wir Nachtflug? Sind wir hier im Nachtschutzgebiet?<br />
Das kann man als Indiz für die Betroffenheit<br />
mit Fluglärm nehmen. Ich finde es absolut richtig, so etwas<br />
als Indiz für die Betroffenheit mit Fluglärm heranzuziehen.<br />
Denn es ist klar, dass die Leute schon jetzt sehr<br />
stark durch Fluglärm vorbelastet sind, weil sie nachts nicht<br />
schlafen können. Worum es hier eigentlich geht, ist die<br />
zusätzliche Belastung am Tag. Diese zusätzliche Belastung<br />
am Tag findet eben auch am Wochenende und an<br />
Feiertagen statt. Das ist der Punkt, über den wir hier zu<br />
befinden haben.<br />
Hier geht es nicht um den Fluglärm, der möglicherweise<br />
schon aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses von<br />
1971 genehmigt ist, und auch nicht um das, was damit<br />
zusammenhängt. Hier geht es auch nicht um die 6,5<br />
Triebwerksprobeläufe in der Nacht im Jahr auf dem möglicherweise<br />
schon genehmigten Runway. Um das alles geht<br />
es überhaupt nicht. Es geht um eine neue Planfeststellung<br />
für eine neue Halle mit einem Vorfeld im Bannwald. Das<br />
ist eine Zusatzbelastung, die zu der Nachtbelastung hinzukommt,<br />
die also nicht in der Nacht relevant ist, sondern<br />
hauptsächlich am Tag. Natürlich ist auch wichtig, was in<br />
der Nacht noch hinzukommt. Aber entscheidend ist, was<br />
am Tag dazukommt, wie viele Minuten das auch immer<br />
sind.<br />
Herr Amann sagt, es war eine Worst-Case-Betrachtung,<br />
was die absolute Zeit anbelangt. Dann sind es von<br />
mir aus eben ein paar Minuten weniger. Wir können das<br />
jetzt nicht wissen, weil das alles nur Prognosen sind. Ich<br />
muss mit dieser Prognose hier arbeiten. Sie ist aber für<br />
die Relationen wichtig; denn auch wenn die absoluten<br />
Zahlen in Wirklichkeit ein bisschen geringer sind, dann<br />
ändern sich doch die Relationen nicht.<br />
Von der Prognose, über die wir hier reden, müssen wir<br />
erst einmal ausgehen. Da sieht es eben so aus, wie ich es<br />
geschildert habe. Das muss ganz klargestellt werden und<br />
das muss bei der Frage nach der planungsrechtlichen<br />
Unzumutbarkeitsschwelle, die sich hier stellt, berücksichtigt<br />
werden. Es kann nicht nur um die Nacht gehen, sondern<br />
es muss auch um den Tag gehen. Bei der Vorbelastung<br />
geht es von mir aus um Fluglärm in der Nacht. Es<br />
geht aber nicht nur darum, was in der Nacht dazukommt,<br />
sondern auch darum, was am Tag dazukommt.<br />
Weil wir gerade darüber sprechen, wie die Problematik<br />
von der Fraport angegangen wird, möchte ich noch zwei<br />
Dinge loswerden, die mir aufgefallen sind. Ich möchte<br />
noch einmal erwähnen, dass Herr Amann gesagt hat, die<br />
Messungen seien in 15 m Höhe gemacht worden. Hinterher<br />
hat sich herausgestellt, dass sie in 3 m Höhe gemacht<br />
worden sind. Das möchte ich festhalten.<br />
Bezüglich der Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge<br />
und der Bewertungskriterien durch Herrn Lurz<br />
möchte ich festhalten, dass er meiner Ansicht nach an einem<br />
Punkt geheuchelt hat. Er hat nämlich gesagt, wir<br />
hätten in Deutschland bedauerlicherweise kein neues<br />
Fluglärmgesetz und deswegen wäre es begrüßenswert,<br />
dass die Lärmsynoptiker einen ganzheitlichen Ansatz gefunden<br />
hätten und diese Scharte ausmerzen würden. Ich<br />
möchte dazu sagen, Herr Lurz: Es ist Ihre Hauptaufgabe,<br />
zu verhindern, dass es in Deutschland ein Fluglärmgesetz<br />
gibt. Das ist die Arbeit, der Sie seit Jahren nachgehen.<br />
Insofern ist es heuchlerisch, wenn Sie jetzt sagen, dass es<br />
in Deutschland bedauerlicherweise keine Novellierung des<br />
Fluglärmgesetzes gibt.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Es sei denn, Sie meinen eine Novellierung des Flughafengesetzes,<br />
welches von der Fraport geschrieben wird. Da<br />
kann ich mir natürlich vorstellen, dass Sie bedauern, dass<br />
es das jetzt noch nicht gibt. - Danke schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Dann würde ich sagen, dass wir uns um 15.45 Uhr wieder<br />
treffen. Dann ist Herr Kühner dran.<br />
(Unterbrechung von 15.32 bis 15.48 Uhr)<br />
17 – 36 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wir wollen fortfahren. - Herr Kühner, bitte. - Ist Herr Kühner<br />
da? Ansonsten ziehe ich einen anderen vor und Herr<br />
Kühner ist hinterher dran. - Herr Haldenwang.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Herr Bickel, dürfen wir uns bitte die Redezeit teilen? Herr<br />
Friedrich fängt an.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja. Das ist ein Büro. Sie können sich, wie es auch beim<br />
BUND der Fall war, abwechseln.<br />
RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />
Herr Bickel, ich muss doch noch einmal auf einen Punkt<br />
zurückkommen. Auch ich musste leider einen guten Tag<br />
warten, um hier vorzutragen. Gleich vorweg: Natürlich haben<br />
wir das Recht, hier zu bestimmten Punkten das 16.<br />
oder <strong>17.</strong> Argument vorzutragen. Sie können nicht sagen,<br />
nach vier Argumenten sei Feierabend.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Nein, wir sagen das nicht. Bitte sprechen Sie.<br />
RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />
Ich komme noch einmal auf das Gutachten 6.2 zu sprechen.<br />
Wir haben uns schon den ganzen Tag mit der Frage<br />
beschäftigt, was an dem Gutachten verkehrt ist und was<br />
neu gemacht werden müsste.<br />
(Bild 1)<br />
Ich lege noch einmal die Lageplanskizze A-1 auf. Darin<br />
kann man eine ganze Reihe von Messpunkten sehen,<br />
die ganz konkret mit einem Kreuz und einem Kreis drum<br />
herum eingezeichnet sind.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das sind keine Messpunkte; das sind Berechnungspunkte.<br />
RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />
Richtig. Das ist genau mein Thema.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das wurde schon gestern ausführlich dargestellt.<br />
RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />
Das sind die Gauß-Krüger-Koordinatenpunkte. Auffallend<br />
ist natürlich, dass ein Punkt fehlt. Der Punkt für die A380-<br />
Werft ist nämlich nicht eingezeichnet. Wenn ich Berechnungen<br />
und Messungen anstelle, muss dieser Punkt e-<br />
benfalls definiert sein.<br />
Was noch hinzukommt: Selbst Obermeyer stellt in seinem<br />
Gutachten vom November 2002 Folgendes fest:<br />
„Stand läuft mit hoher Triebwerksleistung,<br />
Teillast und Volllast (werden an den oben<br />
beschriebenen Standlaufplätzen mit einer<br />
vorgegebenen Orientierung der Luftfahrzeuge<br />
durchgeführt). Strahltriebwerke weisen<br />
insbesondere bei hoher Triebwerksleistung<br />
eine ausgeprägte Richtungsabhängigkeit<br />
der Schallabstrahlung auf.“<br />
Dazu möchte ich als Nächstes die Skizze auflegen, die<br />
wir auch schon öfter hier gesehen haben.<br />
(Bild 18)<br />
Was hier auffällt, ist - unabhängig davon, dass die Positionen<br />
in der Skizze, die der Gutachter wohl offenbar als<br />
Grundlage für sein Gutachten nimmt, gar nicht nach<br />
Gauß-Krüger markiert sind -, dass diese kleinen netten<br />
Flugzeuge in der Draufsicht - ich möchte sagen - liederlich<br />
hineingemalt worden sind. Das geht so natürlich nicht.<br />
Im Hinblick darauf, was ich hier gerade aus dem Gutachten<br />
vom 19.11. zitiert habe und was wir auch in dem<br />
Gutachten 6.2 wiederfinden, muss ich sagen, dass diese<br />
richtungsabhängige Lärmausstrahlung natürlich bedingt,<br />
dass als Grundlage für dieses Gutachten die Längsachse<br />
der Flugzeuge selbstverständlich auf das Grad genau<br />
hätte eingezeichnet werden müssen. Hier wird immer<br />
locker von Westausrichtung und Ostausrichtung gesprochen.<br />
Das ist natürlich relativ. Einmal unterstellt, sie stünden<br />
parallel zur Bahn: Selbst das ist nicht Ost bzw. West,<br />
sondern eine ganz andere Richtung, nämlich 2,5 und 0,7.<br />
Ob es denn so sein soll, wissen wir gar nicht. In den<br />
Unterlagen ist erst einmal nur die Fläche dargestellt und<br />
selbstverständlich kann man dort ein Flugzeug durchaus<br />
um einige Grad drehen. Es hätte hier aber zumindest für<br />
das Gutachten der Angabe bedurft, ob das später tatsächlich<br />
so ist oder ob sich das um ein oder zwei Grad ändern<br />
wird. Selbstverständlich hätte man hier für alle Muster, die<br />
gewartet werden - so macht man es auch am Terminal -,<br />
die Stelle aufmalen müssen, wo die Reifen stehen bleiben.<br />
Man hätte a) die Gradzahl der Längsrichtung festlegen<br />
müssen und man hätte b) ganz konkret die Gauß-Krüger-<br />
Koordinaten der Positionen einmalen sollen. Hier sind<br />
zwei eingemalt, die eigentlich gar nicht so liegen können.<br />
Wahrscheinlich würden sie in der besseren Detailskizze<br />
viel weiter westlich und östlich liegen. Das macht schon,<br />
so denke ich, einen erheblichen Unterschied in dieser Betrachtung.<br />
Was ich noch zu den Ausführungen von Herrn Schaffert,<br />
die gestern von ihm gemacht wurden, anmerken<br />
wollte: Das Bild mit den drei Säulen, bei denen es um die<br />
drei Flugzeuge A380, A300/310 und B747 ging, wurde<br />
hier nur für wenige Sekunden an die Wand geworfen. Die<br />
Mengengerüste für ein Muster in einem Jahr sind natürlich<br />
nach wie vor durch nichts belegt. Ihre Prognosen, mit<br />
denen Sie offenbar arbeiten und mit denen Sie Ihre Gutachter<br />
füttern, nämlich dass die Lufthansa anstrebt, irgendwann<br />
einmal nur noch 0,3 bis 0,4 % aller Triebwerksprobeläufe<br />
mit Take-off Power durchzuführen, stimmen<br />
natürlich nicht. Wie oft ein Triebwerk in welchen Stufen<br />
und mit welcher Stufe ein ausgetauschtes Triebwerk probelaufen<br />
muss, bestimmt letzten Endes der Hersteller des<br />
Triebwerks in Verbindung mit den Zulassungsbehörden.<br />
Bei uns ist es das LBA und nicht die Lufthansa.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 37
Es kann durchaus sein, dass nach der Luftverkehrsbetriebsordnung<br />
die Lufthansa irgendwann anregen kann -<br />
auch weltweite Erfahrungen können dazu führen -, dass<br />
es Veränderungen für ein Flugzeugmuster, für ein Triebwerk<br />
gibt. Aber grundsätzlich bestimmt das nicht der Luftfahrzeughalter<br />
und auch nicht die Lufthansa, mag sie noch<br />
so intensive Wartungsarbeiten durchführen.<br />
Der nächste Punkt. Ich möchte an Fraport die folgende<br />
Frage richten. Wir wissen nun alle, dass es für die CCT-<br />
Werft, die in einem Winkel von etwa 90 Grad zu der geplanten<br />
A380-Halle errichtet werden soll, die Genehmigung<br />
vom 14.11.2003 gibt. Die Planfeststellung erfolgte<br />
nach § 8 LuftVG. Da heißt es auf Seite 4, dass auf dem<br />
Vorfeld dieser CCT-Halle keine Triebwerksprobeläufe mit<br />
Part Power oder Take-off Power stattfinden dürfen. Sie<br />
dürfen nur im Idle erfolgen.<br />
Meine Fragen lauten: Wo finden die Triebwerksprobeläufe<br />
der Maschinen, speziell der MD11, statt, die in dieser<br />
Halle gewartet werden sollen? Ist das auch das Hallenvorfeld<br />
jener Halle, über die wir hier sprechen? Oder welche<br />
andere Örtlichkeit wäre dafür vorgesehen? Das ist natürlich<br />
nicht nur für den Istzustand - wenn wir davon ausgehen,<br />
dass die CCT-Halle ggf. vorher gebaut wird -, sondern<br />
auch für die Gesamtlärmbetrachtung entscheidend.<br />
Deswegen meine Frage zunächst an Fraport: Welche<br />
Örtlichkeit ist für die Triebwerksprobeläufe Part Power und<br />
Take-off Power der MD11 oder aller anderen Flugzeuge<br />
vorgesehen, die demnächst in dieser Halle gewartet werden<br />
sollen?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Charly, also auf den ausgewiesenen Standorten auf dem<br />
Charly, weil vor der CCT-Halle, wie Sie selbst gesagt<br />
haben, nur Idle-Läufe erfolgen können.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gilt das auch für den Tag?<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Das gilt auch für den Tag.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich frage, weil Sie vorhin gesagt haben, das wäre für den<br />
Tag sehr unangenehm, weil dann immer die Fahrbahn<br />
gekreuzt werden müsste.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Das bleibt unangenehm; es ist aber so. Man kann das vor<br />
der CCT-Halle nicht machen; deswegen müssen sie dorthin.<br />
Aber vielleicht noch ganz kurz: Sie stehen immer in<br />
der Ausrichtung der Landebahn. Sie stehen also nicht<br />
Ost/West, wie Sie gesagt haben, sondern immer 25/07, so<br />
wie sie hier eingezeichnet sind.<br />
RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />
Herr Amann, das steht aber nirgendwo. Das muss doch<br />
der Gutachter in sein Gutachten schreiben. Er muss doch<br />
genau hineinschreiben, dass die Flugzeuglängsachse<br />
einen Winkel von 250 Grad oder 70 Grad bildet. Sie<br />
erzählen uns hier vieles. Aber das muss doch Grundlage<br />
des Gutachtens sein. Das ist hier wirklich nur von Hand<br />
reingekritzelt. Das macht aber eine Menge aus.<br />
Ich möchte den Bogen weiterschlagen. Für die Lärmausbreitung<br />
bedeuten 10 Grad einen erheblichen Unterschied.<br />
Sie sind entscheidend dafür, welcher Lärm welchen<br />
Messpunkt später erreicht. Was ich für unsere Mandantschaft<br />
Raunheim und Zeppelinheim noch erheblich<br />
infrage stellen muss, sind die Daten aus dem Gutachten<br />
im Hinblick auf die Summenhäufigkeitsverteilung der Volllast-,<br />
Teillast- und Standläufe am Tage. Das ist alles nur<br />
berechnet; das ist nicht nachvollziehbar. Jedenfalls sieht<br />
man, dass die Messpunkte in Zeppelinheim Ost, Zeppelinheim<br />
West und Zeppelinheim Nord/West durch die<br />
Triebwerksprobeläufe vor der Halle am Tag angeblich gar<br />
nicht beschallt werden.<br />
Raunheim ist mit 20 Ereignissen mit 55 dB(A) bedacht.<br />
Wenn ich die Distanz auf der Karte ausmesse - sie ist<br />
zwar nicht konkret eingemalt, aber man kann es ungefähr<br />
erahnen; wo „A380“ steht, befindet sich in etwa die<br />
Werft -, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass es von<br />
dem Punkt, wo die A380-Werft errichtet werden soll und<br />
wo sich das Hallenvorfeld befindet, bis zu dem Messpunkt<br />
in Raunheim fast 7 km sind. Auf dieser Distanz von 7 km,<br />
wovon ungefähr ein Drittel Wiese und Wald ist, wird ein<br />
Lärmmaß angenommen. Ob das richtig ist, sei dahingestellt.<br />
Selbst für Okriftel mit einer Distanz von 4,5 km und<br />
dem Kelsterbacher Wald dazwischen wird in der Summenhäufigkeitsverteilung<br />
noch Lärm zwischen 55 und<br />
57 dB(A) angenommen, während hingegen an dem am<br />
nächsten gelegenen Messpunkt von Zeppelinheim angeblich<br />
überhaupt kein Lärm durch die Triebwerksprobeläufe<br />
am Tage entstehen soll.<br />
Ich bin kein Lärmsachverständiger. Dr. Kühner könnte<br />
dazu mehr sagen. Ich denke aber, es bedarf keines eingehenden<br />
Gutachtens, um hier infrage zu stellen, dass die<br />
freie Fläche nicht beschallt werden soll. Man weiß auch<br />
gar nicht, welchen Stichtag das Gutachten annimmt. Soll<br />
das 2015 sein? Auch das versäumt der Gutachter voranzustellen.<br />
Man kann nur erahnen, dass er alle A380 in das<br />
Gutachten mit einstellt.<br />
Die nächsten Fragen wären: Wovon ist er bei der<br />
Lärmausbreitung ausgegangen? Hat es einen Atomschlag<br />
gegeben und ist alles hier nur flaches Land? Was ist mit<br />
dem heutigen Gelände der US-Airbase? Das wäre im<br />
Jahre 2015 so, wie es heute ist, nicht mehr existent. Wird<br />
es ausgebaut, wird es nicht ausgebaut? Wenn ja: womit<br />
und wie? Wie sieht diese Bebauung dann aus? Das Gleiche<br />
gilt natürlich auch für die Messung des Istzustands.<br />
Das sind alles Dinge, die in das Gutachten nicht eingestellt<br />
wurden. Auch das ist ein Grund mehr, um das Gutachten<br />
infrage zu stellen. Das noch als Nachtrag zu dem<br />
Tagesordnungspunkt 6.2. - Danke schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
17 – 38 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Könnte sich Fraport kurz dazu äußern, wie es dazu<br />
kommt, dass es für Raunheim einen Lärmaufschlag gibt<br />
und für Zeppelinheim nicht? Das ist ziemlich frappierend.<br />
(Zuruf: Vergessen!)<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Das ergibt sich ganz einfach aus der Berechnung. Sie<br />
haben ja gerade die Abschnitte aufgezeigt. Es wird in<br />
die - -<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte! - Ich habe es akustisch nicht verstanden. Der Applaus<br />
stört immer wieder. Würden Sie den letzten Satz<br />
wiederholen?<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Das ergibt sich ganz eindeutig aus der Berechnung. Die<br />
Berechnung ist nachvollziehbar, im Gegensatz zu dem,<br />
was Sie hier ausgeführt haben. Es ist genau diese Richtwirkung<br />
unterstellt. Das passiert am Tage vor der A380-<br />
Halle. Eine entsprechende Bebauungs- und Bewuchsdämpfung<br />
ist eingerechnet.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Welchen Zustand der Bebauung haben Sie denn für die<br />
Airbase angenommen? Ist die berücksichtigt? - Das war ja<br />
auch eine Frage.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Nein, die ist da nicht berücksichtigt.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut. - Dann ist Herr Haldenwang wieder dran.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Das Mengengerüst behalten Sie im Auge? - Meine Fragen<br />
sind immer noch nicht beantwortet. Ich habe die Hoffung<br />
schon fast aufgegeben. Aber Sie haben die Sache wieder<br />
im Griff, Herr Bickel. Ich denke, Sie werden es schon<br />
richten, dass Fraport Angaben dazu macht.<br />
Zu der Synopse und den Grenzwerten. Ich weiß nicht,<br />
wer Sie berät. Offensichtlich berät Sie niemand; denn Sie<br />
sagen: Abwägung ist Grenzwertberechnungsrecht. Wir haben<br />
keine Grenzwerte; die bilden wir uns selber. Was wir<br />
abzuwägen haben, geht immer an die obere Grenze. Die<br />
obere Grenze hängt immer knapp unterhalb der Schwelle<br />
zum Verfassungsverstoß - Eigentumsbeeinträchtigung,<br />
Gesundheitsbeeinträchtigung -; wenn wir nur einen Zentimeter<br />
darunter bleiben, dann liegen wir im grünen Bereich.<br />
- Machen Sie das mal! Sie kommen alle zu den<br />
Richtern des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts.<br />
Machen Sie denen das mal klar! Die wissen es viel besser<br />
als Sie; das sind nämlich Abwägungsrechtler. Die haben<br />
das ganze Bebauungsplanrecht und das ganze Straßenplanfeststellungsrecht,<br />
also alles, was Abwägungsvorgänge<br />
anbelangt, zu beurteilen. Die werden sich freuen, sich<br />
einmal mit der Frage zu beschäftigen - das ist bisher in<br />
der Bundesrepublik leider noch nicht aufgearbeitet worden<br />
in der Rechtsprechung -, welche Abwägungsanforderungen<br />
an Lärmsituationen zu stellen sind, die - das ist für<br />
mich das wesentliche Anliegen in der Darstellung; ich<br />
hoffe, dass mir die Sachverständigen dabei helfen - eine<br />
ganz unterschiedliche Störwirkung haben, die ganz unterschiedliche<br />
Belästigungswirkungen haben.<br />
Ich will Ihnen das einmal anhand von Beispielen verdeutlichen:<br />
Ich bin stolzer Besitzer eines kleinen Fischteiches.<br />
Dort wird regelmäßig gelaicht. Ich habe wenig Frösche;<br />
es sind in der Hauptsache Kröten. Ich habe sehr<br />
genau die Rechtsprechung zur Frage Froschteichlärm<br />
verfolgt, und zwar bis hin zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.<br />
- Man kann darüber lachen, -<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich kenne die Entscheidung.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
- man kann dem aber auch richtige Wohltaten für unser<br />
Verfahren entnehmen. - Veranlassung der Froschteich-<br />
Entscheidung des Bundesgerichtshofs war natürlich ein<br />
Nachbarrechtsstreit. Der eine hat gesagt: Was da gequakt<br />
wird, ist mir einfach zu laut. Das muss ich nicht hinnehmen.<br />
- „Ortsüblich“ nach §§ 906 f. BGB würde bedeuten:<br />
Frösche weg oder zumindest ein großer Teil der Frösche -<br />
ein paar können vielleicht noch quaken -, damit diese<br />
Störung zu bestimmten Zeiten aufhört.<br />
Jetzt nehmen Sie einmal diese Froschteich-Entscheidung<br />
des Bundesgerichtshofs und übertragen Sie darauf<br />
die Argumentation von Herrn Dr. Schaffert. Der mittelt<br />
Ihnen das über das Jahr, sodass Sie von den Fröschen<br />
praktisch im ganzen Jahr nichts hören.<br />
(Heiterkeit und Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Man kann nur sagen: Wenn etwas wirklich blödsinnig ist,<br />
dann ist es Ihre Theorie, Herr Dr. Schaffert.<br />
Es gibt eine zweite Entscheidung; ich nenne Ihnen<br />
gleich auch noch eine dritte. Die kennen Sie vielleicht, zumindest<br />
können Sie sie als sachverständiger Mensch<br />
nachvollziehen.<br />
Die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die<br />
ich Ihnen nennen möchte, betrifft das Glockengeläute.<br />
Stellen Sie sich einmal vor, es wird morgens um fünf die<br />
Glocke geläutet! Das war der Anlass für diesen Nachbarrechtsstreit.<br />
- Warum müssen die Kirchenglocken um fünf<br />
läuten? Ich falle dann um fünf aus dem Bett. Um sieben<br />
sitze ich beim Frühstück; da stört es mich nicht. Um acht<br />
bin ich mit meinem Hund im Wald; da höre ich die Glocken<br />
gar nicht. Mittags bin ich wieder beim Essen. Dann sitze<br />
ich vor dem Fernseher. Die anderen Glockenschläge, jede<br />
Stunde oder jede halbe Stunde, stören mich überhaupt<br />
nicht. - Wenn ich die Glockenschläge mittele, dann haben<br />
Sie Friedhofsruhe, dann hören Sie praktisch nichts.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 39
Ihre Mittelungsbetrachtung ist der größte Mist, den<br />
man überhaupt machen kann. Das kann nur in Hirnen<br />
entstehen, die das, was der Bundesgerichtshof zu solchen<br />
Situationen sagt, nicht kapieren.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Sie müssen zunächst einmal feststellen: Was ist das<br />
für ein Lärm? Inwiefern stört der Lärm? Wie wirkt er auf<br />
die menschliche Physis, auf die menschliche Gesundheit?<br />
Wie kann man ihn fassen? Wie kann man ihn messen?<br />
Wie nachhaltig ist er? Welche Besonderheiten hat dieser<br />
Lärm? - Der Tatrichter ist gefragt, sagt der Bundesgerichtshof.<br />
Er muss zunächst einmal die Lästigkeit des<br />
Lärms ermitteln. Wenn er dies ermittelt hat - und das muss<br />
er mithilfe von Sachverständigen tun -, dann muss er das<br />
in einem zweiten Schritt bewerten.<br />
Jetzt kommt unser Problem: Was Sie uns hier am<br />
Flughafen in Frankfurt vorgaukeln, ist daueräquivalente<br />
Scheiße; denn Sie sagen: Mit einem daueräquivalenten<br />
Pegel sind wir im Bereich unterhalb der Gesundheitsbeeinträchtigung.<br />
Das ist Ihre These. Dabei berücksichtigen<br />
Sie überhaupt nicht die Maximalpegel. Diese haben meiner<br />
Auffassung nach eine gewisse Relevanz, sind aber<br />
nicht das Entscheidende. Sie berücksichtigen aber auch<br />
den entscheidenden Gesichtspunkt nicht, den, der am<br />
Frankfurter Flughafen die Hauptrolle spielt: die über 600<br />
Einzelschallereignisse - 600 Einzelschallereignisse! - bei<br />
Raunheim, die alle in einer Größenordnung - ich sage es<br />
einmal ganz vorsichtig - zwischen 55 dB(A), 57 dB(A) und<br />
80 dB(A) oder 85 dB(A) liegen, alle.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Es stellt sich die Frage, ob diese Art der Beeinträchtigung<br />
durch Einzelschallereignisse über eine Mittelungsbetrachtung<br />
abgefangen werden kann, auch noch über eine<br />
Halbjahresbetrachtung, oder ob man nicht überlegen<br />
muss: Wie wirkt es sich auf mich als Menschen aus, wenn<br />
ich an einem Tage durch 600 Einzelschallereignisse deutlich<br />
fühlbar beeinträchtigt bin? Ich will mich ins Freie setzen.<br />
Wie wirkt das auf meine Gesundheit? Wie wirkt das<br />
auf mein Eigentum? - Ist das nicht ein Fall, der abnorm<br />
ist? So etwas gibt es in der ganzen Bundesrepublik nicht.<br />
Sie nennen sich ja Fraport Worldwide; Sie wollen in der<br />
Champions League spielen. In Wirklichkeit sind Sie Kreisklasse.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Die entscheidende Frage ist, ob das Bundesverwaltungsgericht<br />
sich damit schon bei der Istzustandsklage beschäftigt;<br />
denn das ist Gegenstand unseres Revisionsverfahrens.<br />
Wir haben das vorgetragen. Der Hessische VGH<br />
hat das nicht aufgenommen und gesagt: Nö, wir ziehen<br />
das alles durch, Betriebsgenehmigung, Planfeststellungsbeschluss<br />
und das ganze Pipapo. Das ist halt so. Das<br />
müssen Sie hinnehmen. - Das Bundesverwaltungsgericht<br />
wird sich im Rahmen des Revisionsverfahrens zumindest<br />
Gedanken dazu machen; so faul sind die nicht. Auch<br />
wenn sie die Revision nicht annehmen, können Sie davon<br />
ausgehen, dass in dem Nichtannahmebeschluss, wenn es<br />
denn dazu kommt, etwas dazu steht. Sie können erst<br />
recht davon ausgehen, dass bei jedem weiteren Klageverfahren<br />
- - Und ich drohe Ihnen jedes Klageverfahren an:<br />
gegen die CCT-Werft, gegen den A380, gegen die Baugenehmigung,<br />
gegen Ihren Schwarzbau. Das kommt alles<br />
aufs Tapet; das kommt alles vor die Gerichte. Machen Sie<br />
sich keine Sorgen!<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Worauf es mir ankommt: Bei diesen Abwägungsverfahren<br />
stellen wir auf den Prüfstand, welche Bedeutung<br />
diese Vielzahl von Einzelschallereignissen hat, gegen die<br />
ich mich nicht zur Wehr setzen kann. Stellen Sie sich<br />
einmal vor, Sie wollen sich in Raunheim am Sonntag oder<br />
Samstag - Herr Schmitz, den Sonntag wollen wir heiligen -<br />
auf Ihr Grundstück setzen, Sie wollen sich zu Hause erholen,<br />
und bekommen 600 Einzelschallereignisse serviert.<br />
Prost Mahlzeit! Ich wünsche Ihnen gute Erholung! Hoffentlich<br />
sitzen Sie am Flughafen in Ihren klimatisierten Räumen;<br />
da hören Sie nichts. Aber da merken Sie auch<br />
nichts. Sie schädigen die Bevölkerung und das Schlimme<br />
ist, dass Sie das nicht merken.<br />
Die These in den Verfahren wird also heißen: Es muss<br />
ein Wirkungsgutachten eingeholt werden, um einmal abzuklären,<br />
wie die Besonderheit des Frankfurter Flughafens<br />
auf den Menschen, auf seinen Organismus, auf seine<br />
Gesundheit und letztlich auch auf sein Eigentum wirkt.<br />
Verkaufen Sie doch einmal ein Grundstück in Raunheim!<br />
Nach dem neuen Schuldrecht müssen Sie dem Käufer<br />
sagen: Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie schon so<br />
600 Einzelschallereignisse am Tag haben werden. - Dann<br />
sagt der Ihnen: Was wollen Sie denn haben als Kaufpreis?<br />
500 000 €? Na ja, 200 000 gebe ich Ihnen. - Die Zeche<br />
werden Sie bezahlen; das garantiere ich Ihnen. Das werden<br />
Sie bezahlen.<br />
Worauf ich hinaus will: Was Sie bei der Bewertung des<br />
Bodenlärms durch Ihre Mittelung gemacht haben, ist, was<br />
man „in die Augen schmieren“ nennt. Ich will ein Beispiel<br />
aus dem Bauplanungsrecht bringen - unsere Diskussion,<br />
Herr Eck -: Eine Gemeinde hat versucht, bei einer Gemengesituation<br />
zwischen Wohn- und Gewerbebebauung<br />
in den Bebauungsplänen einen Schallleistungspegel festzuschreiben;<br />
denn durch die Gewerbebebauung wird<br />
Lärm verursacht und dieser Lärm kommt an der Grenze<br />
des Bebauungsplangebietes bei der Wohnbebauung an.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu gesagt: Das geht<br />
nicht. Ihr könnt nicht das Abwägungsergebnis davon abhängig<br />
machen, welcher Lärm an der Grundstücksgrenze,<br />
also beim Häuslebesitzer, ankommt. Es ist nämlich nicht<br />
nachweisbar, dass der Lärm, der dort ankommt, ausschließlich<br />
durch den Gewerbebetrieb verursacht ist. Es<br />
gibt möglicherweise auch Straße, Schiene, Luftverkehr.<br />
Das geht nicht. Aber - jetzt kam die Ersatzlösung - macht<br />
doch Folgendes: Wenn Ihr einen Gewerbebetrieb habt<br />
und eine angrenzende Wohnbebauung, dann habt Ihr<br />
zwei Möglichkeiten: Ihr könnt emissionswirksame Schall-<br />
17 – 40 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
leistungspegel festsetzen oder immissionswirksame<br />
Schallleistungspegel.<br />
Ich bleibe beim emissionswirksamen Schallleistungspegel.<br />
Das bedeutet Folgendes: Sie haben ein bestimmtes<br />
Bebauungsplangebiet und eine Gewerbebebauung, meinetwegen<br />
auch eine Industriefestsetzung; dann müssen<br />
Sie entsprechend abzustufen. Nun messen Sie dem Betrieb<br />
ein bestimmtes Emissionsverhalten zu. Das heißt,<br />
Sie sagen: Wenn der Betrieb dort seine Tätigkeit ausübt -<br />
hoffentlich sind die Schornsteine alle in Ordnung und ist<br />
auch sonst für Lärmschutz gesorgt; die Gewerbeaufsicht<br />
mag das nachprüfen -, darf es an einem bestimmten<br />
Punkt, wo der Schall austritt, nur eine Emission von, ich<br />
nenne einmal als Beispiel: 60 dB(A) geben. Dann wird<br />
ausgerechnet - das machen die Physiker -, wie diese<br />
Emission, die an dieser bestimmten Austrittsstelle als Maximalgröße<br />
festgelegt wird, bei der Wohnbebauung ankommt,<br />
ob man überschlägig sagen kann: Wenn einer mit<br />
einer Emission von 60 dB(A) ins Rennen geht, kommen<br />
bei der Wohnbebauung noch 45 dB(A) an. Das ist zulässig;<br />
das habe ich Ihnen neulich gesagt. Das ist der Bezug<br />
zur TA-Lärm, hineintransportiert in das Bauplanungsrecht.<br />
Ich stelle jetzt folgenden Antrag: Nach Ihren schlauen<br />
Formulierungen beantrage ich, dass bei allen Werftanlagen<br />
emissionswirksame Schallleistungspegel festgelegt<br />
werden, und zwar Höchstschallpegel. Sie sagen: Wir haben<br />
da nur 30 dB(A). Ich bin ein großzügiger Mensch. Ich<br />
gestehe Ihnen zu, dass am Emissionsort maximal<br />
40 dB(A) weggehen dürfen, und zwar bei allen Triebwerksprobeläufen,<br />
egal wo Sie die machen: ob auf dem<br />
Charly - ob Sie Taxi fahren - oder auf den Scheißvorfeldern.<br />
40 dB(A) maximaler Emissionspegel - und das wird<br />
kontrolliert.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Wenn Sie das machen, dann garantiere ich hier allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern, dass sie keine Not haben müssen.<br />
Dann hören sie nämlich wirklich nichts.<br />
Sie haben 90 oder 100 dB(A) vor der Halle, aber meinen,<br />
da über das Jahr gemittelt, gepegelt und gekegelt<br />
wird, käme davon überhaupt nichts mehr an. Das ist der<br />
Betrug, der hier begangen wird.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Herr Müller hat das in seiner Bescheidenheit wunderbar<br />
aufgezeigt. Ich habe es mit meinen Worten etwas plastischer<br />
zu machen versucht.<br />
Gehen wir ab von der Immission! Gehen wir über auf<br />
die Emission! Man muss den Störer an der Störquelle greifen.<br />
Da muss die Fraport gepackt werden. - Vielen Dank.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich merke an dem Beitrag von Herrn Haldenwang, dass<br />
wir so ganz allmählich zu dem Thema der Störminderungsmaßnahmen<br />
übergleiten, das wir auch auf der Tagesordnung<br />
haben.<br />
Im Übrigen möchte ich noch etwas sagen - damit mir<br />
nicht der Vorwurf gemacht wird, ich hätte etwas vergessen<br />
-: Ich hoffe, dass wir die ergänzenden Angaben zum<br />
Mengengerüst nach der nächsten Pause bekommen,<br />
wenn da überhaupt noch etwas kommen soll. Ich kann Sie<br />
ja nicht zwingen. Aber wenn Sie dazu etwas haben, wäre<br />
das der richtige Ort. Weil Sie dafür unter Umständen noch<br />
etwas vorbereiten müssen, machen wir das nach der<br />
nächsten Pause. - Das nur, weil Herr Haldenwang mich<br />
noch einmal ermahnt hat, das nicht zu vergessen. Ich<br />
habe es zwar hier stehen, aber es war jetzt die richtige<br />
Gelegenheit, das noch einmal ins Spiel zu bringen.<br />
Ich habe noch elf Wortmeldungen vorliegen. Die werden<br />
wir heute nicht mehr abarbeiten - das sage ich Ihnen<br />
gleich -, wenn alle Redebeiträge so lange dauern wie die<br />
vorherigen. Ich will jetzt keine Beschränkung einführen;<br />
denn das wäre zum Nachteil der folgenden Redner. Aber<br />
vielleicht denken Sie daran, die Dinge, die schon einmal<br />
besprochen worden sind, nicht noch einmal anzusprechen,<br />
nur mit eigenen Worten. Vielleicht sollten wir bei der<br />
Gelegenheit langsam zu den Lärmminderungsmaßnahmen<br />
und die sonstigen Dinge, die wir noch nicht besprochen<br />
haben, überleiten.<br />
Aber jetzt hat Herr Kühner das Wort.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Danke schön, Herr Bickel. - Ich bin immer noch bei der<br />
Vorbelastung.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, ja. Das war nur eine allgemeine Richtungsbestimmung<br />
der weiteren Diskussion. Es geht ja auch darum, welche<br />
weiteren Gutachten wir brauchen.<br />
Ich höre ja zu meiner Freude - wenn ich das noch sagen<br />
darf -, dass am Ende jedes Redebeitrags ein entsprechendes<br />
Resümee kommt: Ich erwarte noch diese und<br />
jene Gutachten über dieses und jenes. Das ist ja auch ein<br />
Punkt auf unserer Tagesordnung: Welche weiteren Gutachten<br />
brauchen wir? Insofern will ich mich nicht über die<br />
Art und Weise der Diskussion beklagen. Ich wollte nur<br />
sagen, dass die übrigen auch noch etwas sagen wollen<br />
und dass man sich vielleicht auf diese Punkte etwas konzentriert.<br />
- Aber bitte. Fahren Sie fort.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Ich möchte noch ganz kurz auf den Beitrag von Herrn<br />
Schmitz eingehen. Die ganze Zeit über ging es um abstrakte<br />
Zahlen wie Schallleistungspegel von 151 dB(A)<br />
oder 143 dB(A). Ich möchte das einmal plastisch machen,<br />
und zwar zunächst am Beispiel Idle.<br />
Wenn ich in das Obermeyer-Gutachten schaue, dann<br />
habe ich das Problem, dass es darin eigentlich keine<br />
Angabe für Idle gibt. Man kann die Schallleistung nur aus<br />
einem Diagramm, in dem der Zeitverlauf angegeben ist,<br />
schätzen. Ich möchte feststellen: Die Messung der Schallleistung<br />
inklusive der Richtcharakteristik fehlt für den Be-<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 41
triebszustand Idle. Ich weiß aber, dass man vonseiten des<br />
Flughafens sagen wird: Na ja, das braucht man eigentlich<br />
nicht. Idle ist gar nicht so wichtig.<br />
Wenn ich die Angaben der Fraport bzw. von Obermeyer<br />
nehme, dann bin ich bei - 151 dB(A) minus<br />
19 dB(A) - 132 bzw. 131 dB(A). Nun möchte ich Ihnen einmal<br />
veranschaulichen, was das heißt: Wenn Sie heute<br />
nach der DIN 18005 Großchemieanlagen planen, dann<br />
nehmen Sie 65 dB(A) pro m 2 an. Rechnen Sie das einmal<br />
hoch: Bei einem km 2 kommen 60 dB(A) drauf. Dann sind<br />
Sie bei 125 dB(A). Wenn Sie von 125 dB(A) auf 131 dB(A)<br />
gehen wollen, bedeutet das noch einmal 6 dB(A) oder<br />
multipliziert mit vier. Das heißt also, bei Idle erzeugt das<br />
Flugzeug den gleichen Lärm wie 4 km 2 Industrieanlagen,<br />
und zwar als immissionswirksame Schallleistung. Gehen<br />
Sie einmal durch diese Republik! Ich kenne sie ganz gut<br />
auf diesem Sektor. Ich sage Ihnen: Sie werden nicht sehr<br />
viele Gebiete finden, wo Sie 4 km 2 Industrieanlagen an<br />
einer Stelle haben, die zudem alle in die Kategorie Großchemie<br />
fallen. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. -<br />
Und wenn wir über Volllast reden, reden wir nicht über<br />
4 km 2 , sondern über 400 km 2 Industrieanlagen. Vielleicht<br />
veranschaulichen Ihnen diese beiden Zahlen, mit welchem<br />
Problem Sie es zu tun haben.<br />
Andersherum formuliert: Die Schallleistung eines Flugzeugs<br />
ist identisch mit der Schallleistung eines G3, des<br />
Standardgewehrs der Bundeswehr, bezogen auf 125 Millisekunden.<br />
Das heißt also: Der Volllastbetrieb ist im Grunde<br />
ein G3, geschossen achtmal pro Sekunde. - Nur, damit<br />
man in etwa weiß, mit welchen Größenordnungen man es<br />
zu tun hat.<br />
Ich komme nun zu Herrn Rechtsanwalt Schmitz, der<br />
sich wegen des Idle-Betriebslaufs mit 130 dB(A) etwas<br />
gewundert hat und fragte, ob man das in Mörfelden-<br />
Walldorf wahrnimmt oder nicht. - Herr Schaffert, ich nehme<br />
an, Sie werden mir jetzt zustimmen. - Wenn ich eine<br />
Kugelcharakteristik und eine Absorption von 5 dB(A) annehme,<br />
dann lande ich bei 45 dB(A) als Momentanpegel<br />
in Idle. Hinzu kommt, dass das in der Regel tonal ist. Das<br />
kann ich natürlich wahrnehmen, wenn der Umgebungslärmpegel<br />
unter 45 dB(A) liegt. Die Vorbelastung durch<br />
ständig einwirkende Fremdgeräusche im Bereich Mörfelden,<br />
in dem Bereich, den Herr Schmitz angesprochen hat,<br />
schätze ich derzeit auf etwa 42 dB(A). Die Vorbelastung<br />
wird an dieser Stelle durch das Dauergeräusch der Autobahn<br />
bestimmt; das ist die Verbindung von Darmstadt<br />
nach Frankfurt. Das heißt also: Man kann diese Triebwerksprobeläufe<br />
in der Regel bei einigermaßen vernünftigen<br />
Ausbreitungsbedingungen insbesondere zur Nachtzeit<br />
wahrnehmen. Das geht aus Ihrem Gutachten hervor.<br />
Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wie kommt man<br />
zu dem Mittelungspegel von 31 dB(A)? Die Antwort ist<br />
ganz einfach. Wenn ich annehme, dass solche Triebwerksprobeläufe<br />
im Mittel über das Jahr 3 % der Nachtzeit<br />
ausmachen, dann geht der Wert in der Größenordnung<br />
von etwa 13 dB(A) runter und dann bin ich bei dem Wert,<br />
der in dem Gutachten steht.<br />
Auch das Rätsel, das vorhin angesprochen wurde, warum<br />
denn in Zeppelinheim nichts ankomme, ist leicht beantwortet:<br />
Wenn ich natürlich alles, was unter 55 dB(A)<br />
liegt, weglasse, dann ist es auch nicht überraschend, dass<br />
es nicht da ist. Es heißt ja nicht, dass man das nicht rechnen<br />
könnte. Ich glaube, auf der entsprechenden Folie<br />
waren 54 dB(A) angegeben.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Mein Wundern bezog sich ja nicht darauf, dass da nichts<br />
ist, sondern darauf, dass in Orten, die weiter liegen, etwas<br />
ankommt. Da hätte es ja auch weg sein müssen.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Ja, das hat eventuell etwas mit der Richtcharakteristik zu<br />
tun.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ach so, ja.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Wenn ich das Gutachten als Sachverständiger betrachte,<br />
muss ich sagen: Ich finde darin keine Schallleistung für<br />
Idle. Das gehört aber hinein.<br />
Ich möchte noch etwas zur Schallleistung sagen, weil<br />
Sie das Thema Gutachten angesprochen haben. Herr<br />
Eck, bitte geben Sie denen auf, dass die Schallleistungsmessung<br />
nach der neusten ISO-Norm über die Messung<br />
von Schallleistung von Einzelanlagen im Freien erfolgt.<br />
Soweit ich weiß, gibt es dazu eine ganz neue ISO-Richtlinie<br />
- ich habe jetzt nicht nachgeschaut - oder einen Entwurf.<br />
Es ist keine triviale messtechnische Aufgabe, die<br />
Schallleistung eines Flugzeugs zu messen. Ich gebe nur<br />
ein oder zwei Hinweise, warum das nicht so einfach ist:<br />
Sie können nicht beliebig nahe an das Flugzeug heran;<br />
Sie müssen in einer bestimmten Entfernung bleiben. Sie<br />
müssen daher alles, was auf dem Ausbreitungsweg bis zu<br />
Ihrem Messmikrofon passiert, insbesondere die Bodenreflexion,<br />
mit berücksichtigen. Bitte akzeptieren Sie kein<br />
Gutachten, in dem steht: Wir haben die Bodenreflexion<br />
berücksichtigt und 3 dB(A) abgezogen. Dann sind Sie<br />
nämlich auch beschissen. Das ist etwas, was bei Flugzeugen<br />
nicht funktioniert; denn die Hauptanregung ist in<br />
der Regel tieffrequent, also unter 500 Hz. Da spielt die<br />
entscheidende Musik. Das ist auch die entscheidende<br />
Musik für eine Entfernung von 2 km, weil die höheren<br />
Frequenzen schon stark abgebaut sind. Wenn man sich<br />
den Bereich der niedrigen Frequenzen anschaut, kann die<br />
Bodenindifferenz eine dramatische Rolle spielen. Das<br />
muss man sehr sorgfältig korrigieren. Das nur als Hinweis.<br />
Das in der Form abzuhandeln, wie es hier geschehen<br />
ist - ich habe irgendwelche Messwerte von einem Hersteller<br />
gekriegt, die er irgendwann im Rundumverfahren gemessen<br />
hat, mit oder ohne Bodenkorrektur, ohne Referenz<br />
etc. -, ist inakzeptabel. Es ist auch inakzeptabel, dass<br />
nicht beschrieben ist, mit welcher Messmethode man die<br />
Schallleistung bestimmt hat. Das ist es ganz konkret, was<br />
Sie fordern sollten.<br />
17 – 42 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Nun bin ich gestern etwas angegriffen worden. Sie haben<br />
an meiner Reaktion gesehen, dass ich das nicht ganz<br />
so ernst nehme. Aber es ist unter Naturwissenschaftlern<br />
üblich, dass man, wenn man sagt: Du schwafelst rum!,<br />
auch meint: Nun zeig mal, wie Du es machst! Das möchte<br />
ich jetzt tun. Das gehört auch zum Thema Vorbelastung.<br />
Es geht um die Frage: Wie ist man in der Lage, überhaupt<br />
zu unterscheiden, was ein startendes und was ein<br />
landendes Flugzeug ist? Wie macht man das? Natürlich<br />
ist die simpelste Methode, mitzuhören. Es hat sich aber<br />
gezeigt, dass das menschliche Gehör - da muss ich Herrn<br />
Schaffert sogar Recht geben - nicht in jedem Fall geeignet<br />
ist, das zu unterscheiden. Aber wir sind sehr wohl in der<br />
Lage, diese Vorgänge mithilfe bildgebender Verfahren<br />
darzustellen.<br />
(Bild 19)<br />
Sie sehen hier von links nach rechts den Zeitverlauf;<br />
oben ist der Pegelverlauf dargestellt. Der farbige Bereich<br />
ist die Frequenzachse; ich beschreibe es einmal so, es ist<br />
aber nicht exakt die Frequenz dargestellt. Sie sehen die<br />
Pegel je nach Farbsättigung: die niedrigsten Pegel sind<br />
schwarz. Dann geht es über zu Rot, Blau, Grün bis zu<br />
Gelb. Gelb sind die höchsten Werte dargestellt.<br />
(Bild 20)<br />
Hier sehen Sie rechts ein relativ verwaschenes Bild eines<br />
startendes Flugzeuges. Auf der linken Bildhälfte können<br />
Sie ein landendes Flugzeug erkennen. Insbesondere<br />
Neu-Isenburger kennen das: Dieser obere Strich bildet<br />
das typische Jaulen der Triebwerke im Landeanflug ab.<br />
Sie können sehen, wie die Frequenz fällt. Das resultiert<br />
teilweise aus der Leistungsreduzierung und teilweise aus<br />
dem Dopplereffekt. Man kann den Dopplereffekt auch aus<br />
diesen Linien ablesen. Das ist eine ganz charakteristische<br />
Signatur. Ich kann die Bilder inzwischen ohne Hereinzuhören<br />
lesen. - Das startende Flugzeug hat kaum eine ausgeprägte<br />
Frequenzstruktur. Das ist aber nicht bei allen<br />
Triebwerken so.<br />
(Bild 21)<br />
Hier habe ich ein anderes charakteristisches Beispiel.<br />
Dieses Beispiel ist meiner Meinung nach für Sie, Herr Eck,<br />
sehr wichtig; denn Sie sehen in diesem Diagramm Teile,<br />
die in dem Gutachten zum Bodenlärm nicht erfasst sind.<br />
Vor dem ersten Hubbel, den Sie hier links sehen, bleibt<br />
der Pilot offenkundig stehen; denn Sie sehen die ganz<br />
stabile Frequenzstruktur. Dann fährt er die Leistung hoch<br />
und wieder runter. Dann dauert es eine Zeit, dann fährt er<br />
wieder hoch und wieder unter. Hier startet er; ab hier greift<br />
die AzB.<br />
Es besteht ja - ich will nicht sagen Streit - ein Dissens<br />
zwischen dem, was ich mache, und dem, was Herr Schaffert<br />
und Herr Brendle meinen, was ich mache. Die Frage<br />
ist ja: Wenn es keine Triebwerksprobeläufe sind, die ich<br />
gemessen habe, was ist es dann? Es ist in jedem Fall<br />
Bodenlärm. Sie können hier die Beispiele sehen.<br />
Schauen Sie sich das Diagramm weiter an: Nun startet<br />
das Flugzeug. Am Anfang ist der Verlauf horizontal, dann<br />
flacht er ab, d. h., das Flugzeug fängt an, sich zu bewegen.<br />
In etwas größerer Entfernung - ganz typisch für startende<br />
Flugzeuge - verliert sich diese Struktur.<br />
(Bild 22)<br />
Nun zum letzten Bild; damit will ich mein Geschwafel<br />
zu diesem Thema beenden.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das fuchst ihn zu sehr.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Hier ist die Struktur eines Probelaufs abgebildet. Sie können<br />
ganz eindeutig das Hochfahren in die unterschiedlichen<br />
Laststufen sehen und - das ist der entscheidende<br />
Punkt - auch wieder das Herunterfahren. Bei einem startenden<br />
Flugzeug gibt es dieses Herunterfahren nicht.<br />
Ich habe Verständnis dafür, dass man diese messtechnischen<br />
Methoden bei der Fraport noch nicht hat. Ich<br />
bin auch froh drum; ich habe das ja erst entwickelt. Natürlich<br />
haben wir an dieser Aufgabe trainiert und uns damit<br />
auseinander gesetzt. Die Art physikalischer Schwafelei in<br />
Form der Bilder, die Sie jetzt gesehen haben, ist dabei<br />
herausgekommen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Danke. - Ach, ich dachte, Sie seien fertig.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Ich wollte nun eigentlich zum nächsten Punkt kommen,<br />
aber noch zum Gutachten. Wir brauchen nicht nur für Idle,<br />
sondern auch für die übrigen Betriebszustände ordentliche<br />
Schallleistungsmessungen. Diese sollten am besten nicht<br />
beim Herstellerwerk gemacht werden, sondern vor Ort,<br />
hier in Frankfurt.<br />
Nun komme ich zum zweiten Thema, zum Thema<br />
Lärmsynopse. Dass mein Kollege Schaffert ein guter<br />
Physiker ist, daran habe ich keinen Zweifel. Ich habe bei<br />
dieser Veranstaltung aber noch entdeckt, dass er auch ein<br />
guter Schauspieler ist.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Um die Lärmsynopse als Physiker gut zu finden, muss<br />
man schauspielern. Wenn man das so formuliert, klingt<br />
das sehr polemisch. Aber haben Sie bitte Verständnis:<br />
Von den vier Autoren, die sie geschrieben haben, kenne<br />
ich drei persönlich. Ich schätze diese drei Kollegen oder<br />
Mitstreiter. Ich habe mit Professor Jansen zehn Jahre lang<br />
eine Fortbildungsveranstaltung in Essen gemacht. Die<br />
Personen und auch die Schwächen sind mir bekannt.<br />
Ich gebe Ihnen ein Beispiel für die Schwächen. Sie finden<br />
in der Synopse die im Zusammenhang mit den Kommunikationsstörungen<br />
bekannten L eq -Werte. Es ergeben<br />
sich für den kritischen Toleranzwert 62 dB(A), für den<br />
präventiven Richtwert 59 dB(A) und für den Schwellenwert<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 43
56 dB(A). Als ich das gelesen hatte, habe ich mich gefragt:<br />
Sind die verrückt geworden? Die Kommunikationsstörung<br />
ist eines der bestuntersuchten Phänomene in der<br />
Akustik. Die Forscher haben sich schon in den 30er-<br />
Jahren damit befasst. Dazu gibt es internationale und<br />
nationale Normen. Ich bin gern bereit, sie hier kurz zu<br />
zitieren. - Wo habe ich sie? Sie sind verschwunden. Ich<br />
kann Ihnen die Fundstellen geben.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das können Sie nachher zu Protokoll geben. Die Zahlenkombinationen<br />
sagen sowieso nicht viel aus.<br />
Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />
Ich kann Ihnen auch sagen, warum man sie entwickelt hat.<br />
Nehmen wir einmal ein Kernkraftwerk an. Nun ist die Frage:<br />
Wie laut darf es in der Messstation oder in der Chemieanlage<br />
sein, damit sichergestellt ist, dass in einer Notsituation<br />
von der einen Seite der Messstation zur anderen<br />
Seite noch eine Kommunikation möglich ist? Das ist einer<br />
der Gründe, warum das so gut untersucht ist. Es steht<br />
natürlich nirgendwo etwas von einem Mittelungspegel. Es<br />
ist für jeden, der nur wenige Sekunden nachdenkt, klar,<br />
dass der Momentanpegel entscheidend ist.<br />
Ich veranschauliche Ihnen das einmal an einem ganz<br />
simplen Beispiel einer Galaxy mit 98 dB(A) Überflugpegel<br />
und einer Dauer von 30 s. Das erzeugt einen Mittelungspegel<br />
über den ganzen Tag von 62 dB(A). Das ist der kritische<br />
Toleranzwert. Das Ganze dauert vielleicht drei Minuten.<br />
Würden Sie dann sagen, dass die Kommunikation<br />
in unzumutbarer Weise gestört ist? Ich zumindest würde<br />
mich nicht daran stören, wenn ich mein blödes Maul einmal<br />
fünf Minuten halten müsste. Ich bin mir ganz sicher,<br />
dass sich kein Richter finden würde, der sagen würde,<br />
dass es unzumutbar wäre, einmal fünf Minuten nicht kommunizieren<br />
zu können.<br />
Ein anderes Beispiel, das viel näher liegend ist: 400<br />
Überflüge mit einem Maximalpegel von, ich glaube, 68<br />
dB(A) erzeugen einen Mittelungspegel von 56 dB(A). Das<br />
ist der Schwellenwert. Nun kann ich ganz leicht nachrechnen<br />
und komme zu dem Ergebnis, dass meine Kommunikation<br />
3,3 Stunden gestört ist. Das sind die Festlegungen<br />
der Lärmsynoptiker. Da muss man Schauspieler sein -<br />
oder man hat sie nicht richtig gelesen -, um die Synopse<br />
gut zu finden. Es tut mir Leid: Aber das ist Stuss.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Dass es geschätzte Kollegen sind, ändert nichts daran.<br />
Weiß der Henker, wie ihnen das passiert ist. Ich kann es<br />
nicht nachvollziehen.<br />
Ich gebe Ihnen noch ein anderes Beispiel, das in diesem<br />
Zusammenhang meiner Meinung nach sehr wesentlich<br />
ist. Man hat mit viel Akribie die Nacht in verschiedene<br />
Phasen aufgeteilt und die kritischen Toleranzwerte usw.<br />
eingeführt. Nun kann man einmal diese Kriterien nehmen<br />
und sie für bestimmte Situationen, die man hier in Frankfurt<br />
beobachtet, durchspielen. Nun geht es immer um das<br />
Aufwecken. Darüber gibt es internationale Publikationen,<br />
die man anwenden kann. Wenn man z. B. mit den Aufweckkurven<br />
des Holländischen Gesundheitsrates arbeitet,<br />
also im Prinzip mit Miedema, dann kommt man bei bestimmten<br />
Kombinationen zu dem Ergebnis, dass man im<br />
Bereich des Schwellenwerts häufiger geweckt wird als im<br />
Bereich des präventiven Richtwerts. Das heißt: Wenn man<br />
wirklich Aufweckfunktionen unterstellt, stellt sich heraus,<br />
dass sie das überhaupt nicht abgeprüft haben und dass<br />
die Absicht, die sie hatten und die im Text erkennbar ist,<br />
sich in den Kriterien, die sie aufstellen, nicht widerspiegelt.<br />
Das sind einfach innere Widersprüche. Daran merkt man,<br />
dass diese Herren, die ich, wie gesagt, persönlich kenne,<br />
mit diesem Thema, was die Physik angeht, etwas überfordert<br />
sind. Es tut mir Leid: Wenn man das von Anfang bis<br />
Ende durchliest, dann merkt man das.<br />
In einer anderen Textpassage steht drin, dass die Prüfung<br />
der Zonen mit q=3 gemacht werden soll. Nur wenn<br />
man für q=4 Zonen kriegen würde, die größer sind als die<br />
mit q=3, dann soll man auf q=4 übergehen. Sie können<br />
ganz leicht zeigen: Damit eine solche Situation überhaupt<br />
eintritt, müssten 1,2 Millionen Flugzeuge hier in Frankfurt<br />
fliegen. Die gibt es aber nicht. Daran merkt man, dass die<br />
Herren diesem Thema etwas entfernt gegenüber stehen.<br />
Wenn ich heute Professor Spreng fragen würde, ob er<br />
sich einmal irgendwo in Zeppelinheim oder an einem<br />
vergleichbaren Ort die Zeit genommen hat, einen Triebwerksprobelauf<br />
in der Nachbarschaft anzuhören, dann bin<br />
ich mir ganz sicher, dass er mir diese Frage mit Nein beantworten<br />
würde.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Deswegen muss man sagen: Die ganze Schwäche<br />
wird schon dadurch deutlich, dass es kein Literaturverzeichnis<br />
gibt. Ich habe noch vergessen, zu sagen, dass<br />
man im Hinblick auf diese Aufweckkriterien sagen könnte,<br />
dass wegen der miedemaschen Formel ein falsches Ergebnis<br />
geliefert wird. Ich habe noch einmal anhand der<br />
neuesten Forschungsergebnisse der Deutschen Gesellschaft<br />
für Luft- und Raumfahrt und anhand der empirischen<br />
Kurven, die abgeleitet wurden, den Mechanismus<br />
abgeprüft und komme zu demselben Ergebnis. Das heißt<br />
also: Die Synopse ist in sich nicht stimmig.<br />
Aus meiner Sicht gibt es einen ganz entscheidenden<br />
Einwand. Da geht es auch um eine Rechtsfrage. Im Gesetz<br />
steht: ein medizinisches Gutachten. Jetzt frage ich<br />
Sie: Hat sich der Gesetzgeber vorgestellt, dass der Gutachter<br />
in diesem medizinischen Gutachten Werte nennt,<br />
die von allen Seiten akzeptiert werden? Das würde also<br />
bedeuten, dass Werte geschaffen werden sollen, die akzeptiert<br />
werden. Aber dazu brauche ich doch keinen Mediziner<br />
und keine medizinischen Fachkenntnisse. Ich<br />
erwarte von den Medizinern Aussagen zu ihrem Fachgebiet.<br />
Was in der Praxis akzeptabel ist, ist doch etwas völlig<br />
anderes. Das ist doch völlig außerhalb der Fachkenntnisse<br />
dieser Herren.<br />
Man muss wirklich sagen, die Herren haben einfach<br />
überzogen; sonst wäre ihnen dieser Fehler bei der Kommunikation<br />
nicht passiert. Wenn man solche - ich darf es<br />
17 – 44 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
einmal ganz populär formulieren - Klopse in einer Veröffentlichung<br />
findet, dann ist es normalerweise so, dass man<br />
diese Veröffentlichung in der runden Ablage ablegt. Leider<br />
Gottes ist die Sache zu hoch aufgehängt, als dass man<br />
das tun könnte und sagen könnte: Na ja, das ist ein weiterer<br />
Artikel aus der „Zeitschrift für Lärmbekämpfung“. Da ist<br />
schon manches geschrieben worden, was hinterher ohne<br />
Folgen geblieben ist. - Das zum Thema Lärmsynopse.<br />
Nun möchte ich noch die Gelegenheit ergreifen, um<br />
Folgendes zu sagen - ich formuliere es fast als persönliches<br />
Anliegen -: Vieles von dem, was in diesem Gutachten<br />
steht, ist für einen Laien manchmal schwer zu durchschauen.<br />
Das ist für mich auch nachvollziehbar. Aber<br />
davon abgesehen gibt es einige Dinge, von denen man<br />
einfach sagen muss, dass man sie nicht verstehen kann.<br />
Ich will einmal eine Situation mit hoher Belastung beschreiben:<br />
Die Autobahn A 3 hat ein Verkehrsaufkommen<br />
in der Größenordnung von 100 000 Fahrzeugen. Die Zunahme<br />
des Verkehrs seit 1992 liegt in der Größenordnung<br />
von 40 000 Fahrzeugen. Die Eisenbahn und der Luftverkehr<br />
kommen noch hinzu. Da bin ich der Meinung: Wenn<br />
man in einem solchen Raum operiert und man technisch<br />
die Möglichkeit hat, unnötigen Lärm mit einem akzeptablen<br />
Aufwand mehr oder weniger zu verhindern, dann<br />
müsste es eigentlich selbstverständlich sein, dass man<br />
das tut.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Erschwerend kommt hinzu, dass auch im Gesetz steht,<br />
dass das zu tun ist.<br />
Nun bin ich in der glücklichen oder unglücklichen Lage,<br />
dass ich einen Haufen Akten zum Thema Flughafen<br />
Frankfurt gelesen habe. Mir ist ein Gutachten aus dem<br />
Jahre 1967 von den Herren Müller und Matschak in die<br />
Hände gefallen. Da steht für die Startbahn West schon<br />
drin, dass für die Triebwerksprobeläufe selbstverständlich<br />
ein entsprechender Prüfstand gebaut werden wird. Wenn<br />
Sie das lesen, werden Sie genauso wie ich heute sagen:<br />
Das ist vernünftig und das wird man vernünftigerweise tun.<br />
Wenn es - ich schätze die Größenordnung ab - vielleicht<br />
20 Millionen € kostet, dann wird man das tun. Es gibt<br />
überhaupt keinen Grund, es nicht zu tun. Es ist technisch<br />
möglich.<br />
Ich stelle mir die Frage - in der Industrie ist man gewohnt,<br />
auch Betriebskosten zu betrachten -, ob der ganze<br />
Aufwand, den man betreiben muss, um das Flugzeug auf<br />
diesem Taxiway C nach West oder Ost zu schleppen, auf<br />
zehn Jahre hochgerechnet nicht längst die Kosten für die<br />
Halle inklusive der Schalldämpfer, die man einbaut, abdecken<br />
würde. Das ist eine Überlegung wert.<br />
Herr Eck, schauen Sie nach Berlin, schauen Sie nach<br />
München, schauen Sie nach Hamburg, schauen Sie nach<br />
Düsseldorf! Nach meiner Kenntnis gibt es dort überall<br />
entsprechende Hallen, wo solche Probeläufe stattfinden<br />
können. Ich kann Ihnen z. B. berichten: Ich habe in der<br />
Nähe des Münchener Flughafens eine sechswöchige<br />
Messung gemacht, die die Realität widerspiegelt. Natürlich<br />
gibt es dort einen Prüfstand. Wir haben in sechs Wochen<br />
einen Triebwerksprobelauf festgestellt und sonst nichts.<br />
Es geht also auch anders. Es ist technisch machbar und<br />
es ist von der Flughafengesellschaft in München von<br />
vornherein als Genehmigungsbedingung akzeptiert worden.<br />
Es ist aus meiner Sicht wirklich nicht nachvollziehbar<br />
- das ist meine persönliche Meinung -, wie man diesen<br />
Antrag ohne einen solchen Prüfstand stellen kann. - Danke<br />
schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />
- Dr. Schaffert [Antragstellerin]<br />
meldet sich)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Eigentlich ungern.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Ich höre gerade: eigentlich ungern. Aber so ganz unwidersprochen<br />
kann ich das nicht stehen lassen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Es ist im Augenblick nicht entscheidungserheblich, welche<br />
Stellungnahmen sich zu den Ausführungen ergeben. Deswegen<br />
habe ich „ungern“ gesagt.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Kann ich trotzdem kurz etwas dazu sagen?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Ich werde mich ganz kurz fassen; denn Herr Kühner hat<br />
doch wieder relativ lange gesprochen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja. Deswegen befürchte ich - -<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Nein, ganz kurz.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut.<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Ich fange von hinten an. Zu dem, was Sie aus dem Jahr<br />
1967 zitiert haben, muss man sagen: Das waren Flieger,<br />
die ca. 20 dB(A) lauter waren als die jetzigen. Insofern<br />
sollte man nicht unbedingt sehr alte Unterlagen als Zeugnis<br />
dafür heranziehen. Ich habe schon gestern erwähnt,<br />
dass die Halle in Hamburg für einen Wert konzipiert wurde,<br />
den wir hier ohne Standlaufeinrichtung erreichen,<br />
nämlich 66 dB(A) Maximalpegel.<br />
Zu der Synopse und den vier Leuten sage ich gar<br />
nichts mehr. Sie haben schon ausgeführt, dass Sie sie<br />
relativ gut kennen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass<br />
sich Herr Spreng sein halbes Leben lang auch mit Tieffluglärm<br />
auseinander gesetzt hat und diese Geräuschart<br />
sehr wohl einschätzen kann. Daher wird er wohl auch die-<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 45
se Einschätzung bezüglich der Kommunikation vornehmen<br />
können. Denn von ihm stammt dieses Kriterium. Sie<br />
wissen selbst, dass Herr Spreng in seinem Erstberuf<br />
Nachrichtentechniker ist und in Karlsruhe promoviert hat,<br />
sodass er durchaus in der Lage ist, die lärmphysikalischen<br />
Dinge nachzuvollziehen.<br />
Ganz kurz zu Herrn Haldenwang. Ich glaube, Sie haben<br />
gestern nicht ganz verstanden, was ich gesagt habe.<br />
Ich verwende nicht das Wort - Sie haben von Mittelungsmasche<br />
oder so etwas gesprochen -, das Sie verwendet<br />
haben. Ihre Frösche und Ihr Glockengeläut zählen wir in<br />
der Nacht. Wir zählen die Anzahl der Maximalpegel. Wir<br />
machen genau das, was Sie im Zusammenhang mit den<br />
Problemen an Ihrem Froschteich geschildert haben. Das<br />
ist tatsächlich eine vollkommene Neuerung. In gewisser<br />
Weise widersprechen Sie sich, wenn Sie immer wieder die<br />
anderen Normen zitieren - Herr Kühner macht es ähnlich<br />
-, die im Prinzip auf einen L den , also auf einen L eq ,<br />
hinauslaufen. Wir gehen anders vor. Genau das ist die<br />
Neuerung. So viel vielleicht dazu.<br />
Im Prinzip ist es tatsächlich so, dass wir einen viel akzeptableren<br />
Ansatz für die betroffene Bevölkerung haben.<br />
(Widerspruch bei den Einwenderinnen und<br />
Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte! Jeder hat das Recht, hier seine Meinung zu äußern.<br />
- Bitte!<br />
(Zuruf)<br />
Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />
Dadurch, dass wir diese Pegel mit einbeziehen, wird dem,<br />
was hier geschildert wurde, Rechnung getragen.<br />
Noch einmal zurück zu Herrn Haldenwang. Die Bilder,<br />
die Sie und zudem Herr Kühner gezeigt haben, sind schön<br />
bunt. Leider kann ich aber nicht erkennen, weshalb es<br />
Ihnen nicht gelungen ist, in dem von Ihnen vorgelegten<br />
Gutachten zwischen den Standläufen und den abfliegenden<br />
Flugzeugen zu unterscheiden. Wir haben Ihnen schon<br />
gestern angedeutet, dass wir zu den Zeiten von den von<br />
Ihnen angegebenen Standläufen immer wieder Abflüge<br />
vorfinden. Sie haben gestern für sich das Recht auf Irrtum<br />
in Anspruch genommen, als wir Ihnen sagten: Da sind<br />
abfliegende Flugzeuge drin. So viel zu dieser Art von Qualität.<br />
Die Bilder sind schön bunt und Ihre Interpretationen<br />
mögen interessant sein. Sie sind aber auf keinen Fall geeignet,<br />
das, was Sie schildern, nachvollziehen zu können.<br />
Noch ganz kurz - dann bin ich schon fertig - zu dem<br />
Problem der flächenbezogenen Schallleistungspegel. Sie<br />
haben so dramatisch von 400 km 2 gesprochen. Sie verwechseln<br />
aber eines: Auch das sind wiederum L eq . Wir<br />
gehen hier aber von einer Spitzenschallleistung aus.<br />
Zum Abschluss. Ich bin - das wissen Sie selber - Convener<br />
für die Harmonisierung der Europäischen Normen<br />
gerade in diesem Bereich Schallleistung gewesen. Sie<br />
brauchen mir nicht zu erzählen, wie man Schallleistungen<br />
zu bestimmen hat. - Vielen Dank.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Aber bitte wirklich nur einen Satz.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Nur einen Satz. Im Prozess, den wir führen, ist eine Behauptung<br />
unstrittig geblieben, nämlich dass im Ortsteil<br />
Zeppelinheim von den Ergebnissen gerade 6 % gemessen<br />
wurden und 94 % berechnet wurden. Was Sie uns erzählt<br />
haben, ist die nächste Unwahrheit.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Jetzt bin ich wieder in der Reihenfolge. - Bitte.<br />
Schmirler (Einwender):<br />
Guten Tag! Meine Name ist Günter Schmirler aus der<br />
Großgemeinde Büttelborn, Ortsteil Klein-Gerau. - Ich bin<br />
immer noch bei der Darstellung der Vorbelastung. Die<br />
Punkte, über die ich heute sprechen möchte, sind die folgenden:<br />
Eine A380-Werft in Frankfurt wird zu noch mehr<br />
Fluglärm in meinem Wohngebiet führen. Ich möchte die<br />
Fluglärmbelastung in Klein-Gerau kurz illustrieren. Dann<br />
komme ich auf die Irreführung der Bevölkerung durch die<br />
Fraport-Fluglärmveröffentlichungen zu sprechen. Der<br />
nächste Punkt: Fluglärmreduzierungsziele müssen her<br />
und in diesem Fall muss sie der Gesetzgeber vorschreiben.<br />
Der nächste Punkt: Passive Schallschutzmaßnahmen<br />
bringen nichts bzw. reichen nicht aus. Ich habe sie<br />
eingebaut und kann beweisen, dass sie 0,0 bringen. Dann<br />
komme ich zur Zusammenfassung.<br />
Fakt ist für mich, dass die Stationierung einer A380-<br />
Werft in Frankfurt auf alle Fälle Teil des geplanten Ausbaus<br />
in Frankfurt ist. Sie wird mit Sicherheit die Hub-<br />
Funktion in Frankfurt unterstützen. Sie wird noch mehr<br />
Flugzeuge anlocken und zu noch mehr Fluglärm in meinem<br />
Wohngebiet führen. Daher meine Forderung: Es<br />
muss ein anderer Standort gesucht werden, z. B. in München,<br />
wie schon oft hier diskutiert wurde. Wir können nicht<br />
noch mehr Fluglärm ertragen. Das Maß ist voll. Das ist<br />
jetzt kein Fakt, aber die Vermutung liegt nahe, dass die<br />
Werft überdimensioniert ist. Man muss wahrscheinlich die<br />
Vermutung hegen, dass sie zu einem Wartungsstützpunkt<br />
für Gesamteuropa wird.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
(Bild 23)<br />
Auf diesem Bild möchte ich noch einmal zeigen, wie<br />
wir betroffen sind. Das Gelbe oder Grüne zeigt die drei<br />
Ortsteile der Großgemeinde Büttelborn. Der Messpunkt 52<br />
ist Klein-Gerau, der Messpunkt 51 ist Worfelden und der<br />
Messpunkt 55 ist Büttelborn. Wir werden primär durch die<br />
Abflüge von der Startbahn 18 terrorisiert, aber auch, wenn<br />
die Start- und Landebahn 25 benutzt wird. Die Flugzeuge<br />
schwenken von der Startbahn 25 vor den drei Ortsteilen<br />
17 – 46 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
auf diese rot eingezeichnete Strecke ein. Funkfeuer RID<br />
ist die Richtung. Hinter der Großgemeinde Büttelborn<br />
schwenken dann einige Flieger ab zu der so genannten<br />
18-KIR (lang) bzw. 18-KNG (lang).<br />
(Bild 24)<br />
Jetzt möchte ich zu dieser bewussten Irreführung<br />
durch die Fraport kommen. Auf dem Bild sieht man die Tabelle,<br />
die in der Werkszeitschrift der Fraport „Start frei“<br />
regelmäßig veröffentlicht wird. Ich habe mich schon im<br />
Jahr 2000 mit den Sachbearbeitern herumgeschlagen und<br />
gesagt: Was Ihr hier veröffentlicht, ist schlichtweg Mist.<br />
Das stimmt überhaupt nicht. Denn hier wird die Fluglärmbelastung<br />
in dB(A) nach Fluglärmgesetz, L eq=4 , gezeigt. In<br />
der Tabelle oben sehen Sie Büttelborn, Messpunkt 55. Die<br />
Fraport ist Betreiber des Schallschutzmesspunktes. Darunter<br />
ist Worfelden, Messpunkt 51, und im Mittelfeld sehen<br />
Sie Klein-Gerau, Messpunkt 52.<br />
Damals, als ich mich über die sehr lauten Flieger beschwert<br />
habe, hat man mir gesagt: Was regen Sie sich<br />
auf? Klein-Gerau liegt doch im Mittelfeld! Dann habe ich<br />
gesagt: Guten Morgen! Wenn Sie wüssten, wo die Messpunkte<br />
sind, dann wüssten Sie, dass Klein-Gerau mit<br />
Sicherheit noch höher liegt als Büttelborn. Vielleicht liegt<br />
es so hoch wie Offenbach-Lauterborn, Opelbrücke oder<br />
vielleicht auch Raunheim. Aber dort, wo sie es dargestellt<br />
haben, liegt Klein-Gerau schlichtweg falsch. Das war im<br />
Jahr 2000.<br />
(Bild 25)<br />
Im Jahr 2003 ergibt sich ein ähnliches Bild: Büttelborn<br />
liegt oben, dann kommt Worfelden und weiter unten Klein-<br />
Gerau. Ich habe den Fraport-Mitarbeiter öfter zu einer<br />
Ortsbesichtigung eingeladen. Er kam natürlich nie. Aber<br />
ich möchte es jetzt einmal zeigen.<br />
(Bild 26)<br />
Hier sieht man die drei Ortsteile, wobei der Messpunkt<br />
in Klein-Gerau in diesem Bereich total falsch liegt. Die<br />
Flugzeuge fliegen über den Ostteil von Klein-Gerau, aber<br />
der Messpunkt befindet sich im Westen. Der Büttelborner<br />
Messpunkt befindet sich mitten in der Prärie, im Feld. Der<br />
Ortsteil liegt relativ weit weg. Natürlich haben die Leute<br />
ohne Zweifel auch sehr viel Fluglärm. Der einzige Messpunkt,<br />
der richtig liegt, ist der Messpunkt 51 in Worfelden.<br />
Er befindet sich zumindest nicht im Ostteil der Gemeinde.<br />
Das habe ich zeigen müssen, um in die Karte, die ich<br />
Ihnen jetzt zeige, die Messpunkte einzeichnen zu können.<br />
(Bild 27)<br />
Die Quelle ist das Hessische Landesamt für Umwelt und<br />
Geologie. Das Bild zeigt die bekannten Fluglärmkonturen<br />
für das Schallschutzprogramm und die Messpunkte, in<br />
dem Fall Messpunkt 52 in Klein-Gerau und Messpunkt 51<br />
in Büttelborn. Wie man sehen kann, ist in Klein-Gerau<br />
über die Hälfte der Gemeinde berechtigt, ein Schallschutzprogramm<br />
zu bekommen. Der Messpunkt liegt in dem Fall<br />
außerhalb, weil er auf der falschen Seite sitzt. In Worfelden<br />
ist ein Drittel berechtigt, das zu bekommen. Zumindest<br />
liegt der Messpunkt in dem Bereich, in dem auch<br />
wirklich sehr großer Lärm ist.<br />
(Bild 28)<br />
Hier sehen Sie noch einmal das gesamte Bild, auch<br />
mit dem Messpunkt 55, auf den ich zu sprechen kommen<br />
möchte. Sie sehen auch die Startbahn 18. Die Ideallinie,<br />
die ich eingezeichnet habe, liegt natürlich genau in der<br />
Mitte von dieser Lärmschutzzone. Man sieht, dass der<br />
Messpunkt 55 fast direkt überflogen wird. Man sieht auch,<br />
dass die Ideallinie die Ostseite von Klein-Gerau tangiert.<br />
Man sieht ferner, dass Büttelborn, das ja ganz weit oben<br />
liegt, überhaupt keine Schallschutzmaßnahmen bekommt.<br />
Man kann auch hier gut erkennen: Wenn in Büttelborn<br />
der Fluglärm schon so extrem hoch liegt, dann ist er hier<br />
in Klein-Gerau noch höher; denn die Flugzeuge steigen<br />
langsam hoch. Die Boeing 747 überfliegt unser Wohngebiet<br />
in 500 bis 800 m Höhe - sie wird am Messpunkt 55<br />
noch größer sein -, sodass der Fluglärm, den wir mitbekommen,<br />
dem höheren Wert entspricht.<br />
(Bild 29)<br />
Jetzt komme ich zur Fluglärmbelastung, die von Fraport<br />
gemessen wurde. Hier sehen Sie originale Fraport-<br />
Messdaten. Man sieht Messpunkt 52, Klein-Gerau, und<br />
Messpunkt 55, Büttelborn. Ich gehe einmal auf zwei Einzelschallereignisse<br />
ein, wobei das nicht ein volles Jahr ist;<br />
denn die Daten, die ich hinsichtlich unserer Gemeinde<br />
bekommen konnte, waren Daten von Januar bis August.<br />
Zwei Drittel des Jahres werden also abgedeckt und ein<br />
Drittel fehlt noch. Wir haben 188 Einzelschallereignisse<br />
über 80 dB(A) in der Nacht; das tut schon weh. Ab<br />
65 dB(A) liegen wir bei über 35 000 Ereignissen von Januar<br />
bis August.<br />
In Büttelborn haben wir - ich beziehe mich jetzt einmal<br />
nur auf die Nacht - 403 Einzelschallereignisse ab 80 dB(A)<br />
für zwei Drittel des Jahres. Mit dem falschen Messpunkt<br />
erhält man die doppelte Anzahl von Einzelschallereignissen.<br />
Ergo würde die Anzahl in Klein-Gerau, wenn man<br />
richtig messen würde, noch höher liegen als 403. Nur am<br />
Rande sei erwähnt: Ab 65 dB(A) haben wir über 38 000<br />
Einzelschallereignisse.<br />
(Bild 30)<br />
Dieses Bild - es wurde hier schon öfter gezeigt - zeigt,<br />
wie der Fluglärm ansteigt. Es wurde hier auch schon gesagt,<br />
dass bis zum Jahre 2015 die Anzahl der Starts und<br />
Landungen ohne Militärverkehr noch einmal um 43 %<br />
steigen wird.<br />
(Bild 31)<br />
Meine Forderung an die Regierung und an Sie, Herr<br />
Bickel, mit der Bitte um Weitergabe an die entsprechenden<br />
Stellen lautet: Ich fordere den Gesetzgeber auf, Lärmreduzierungsziele<br />
für Einzelschallereignisse gesetzlich<br />
vorzuschreiben, und zwar an allen Messpunkten im Rhein-<br />
Main-Gebiet. So etwas zu fordern war nicht meine Idee.<br />
Eine andere Industrie hat mich diesbezüglich beeinflusst.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 47
Ich gehe jetzt nur auf Einzelschallereignisse ein; denn die<br />
sind es, die stören.<br />
Ich präsentiere jetzt ein fiktives Beispiel, über das natürlich<br />
diskutiert werden muss. Man sieht hier die Einzelschallereignisse<br />
unterteilt in ≥ 65, ≥ 70, ≥ 75, ≥ 80 und<br />
≥ 85 dB(A). Danach müsste sich der Lärm aller Einzelschallereignisse<br />
im Jahr 2005 um 10 % reduzieren, im<br />
Jahr 2008 um 20 %, im Jahr 2010 um 30 % und im<br />
Jahr 2015 um 40 %.<br />
Ich möchte an einem Beispiel zeigen, dass uns dies<br />
eine andere Industrie, die noch größer ist als die Flugzeugindustrie,<br />
bereits vormacht, nämlich die Automobilindustrie.<br />
Der europäische Automobilverband ACEA hat<br />
sich, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen, verpflichtet,<br />
bis zum Jahre 2008 die CO 2 -Emissionen, den Ausstoß an<br />
Kohlendioxid, das für die Klimaveränderung verantwortlich<br />
ist, im Flottenverbrauch - das ist der Flottendurchschnitt -<br />
um 25 % gegenüber 1996, als der Verkehr noch geringer<br />
war, zu reduzieren. Das EU-Ziel für 2012 ist eine Reduktion<br />
gegenüber 1996 um 35 %. - Hier wurde eine freiwillige<br />
Verpflichtung eingegangen, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen.<br />
Dies wird in unserem Fall nicht geschehen; das ist mir<br />
klar. Denn in diesen Bereich sind viel mehr Shareholder<br />
verwickelt, Leute, die Aktien haben. Also muss die Flugzeugindustrie<br />
her, die Fraport, die Deutsche Flugsicherung,<br />
Fluglärmschutzbeauftragte. - Der Gesetzgeber aber<br />
muss diese Lärmreduzierungsziele fordern. Es geht nicht<br />
an, dass die Fluglärmbelastung noch einmal um 43 %<br />
steigt, dass es immer lauter wird. Nein, es muss besser<br />
werden. Man muss in die andere Richtung gehen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich komme jetzt zu dem Punkt, den ich schon benannt<br />
habe: Fluglärmmaßnahmen bringen nichts.<br />
(Bild 32)<br />
Ich messe seit geraumer Zeit über den Deutschen<br />
<strong>Fluglärmdienst</strong> den Fluglärm außen und auch innen. Die<br />
grüne, die obere Kurve zeigt das Außengeräusch und die<br />
untere Kurve, die rote das Innengeräusch. Am 03.09.2003<br />
hatte ich noch kein Lärmschutz-Dachfenster. Fraport kam<br />
und hat mir gesagt: Sie bekommen ein Lärmschutz-Dachfenster;<br />
das andere ist okay. - Ich habe gesagt: Was<br />
macht das Dach aus? Das Dach ist gut gegen Kälte und<br />
Wärme isoliert, aber nicht gegen Schall. - Nein, wurde<br />
gesagt, machen Sie das. Das wird schon reichen. - An<br />
diesem Beispiel kann man sehen, dass es zwischen 22<br />
und 23.30 Uhr, also nachts, fünf Überflüge über 80 dB(A)<br />
gab. Ich nehme einmal einen heraus: Hier betrug das Außengeräusch<br />
86 dB(A) und das Innengeräusch 60 dB(A),<br />
und zwar ohne Lärmschutz-Dachfenster. Diese 60 dB(A)<br />
sind am Ohr des Schläfers gemessen; das Mikrofon ist ca.<br />
30 oder 40 cm vom Ohr des Schläfers entfernt.<br />
(Bild 33)<br />
Hier wurde am 26.01.<strong>2004</strong> mit dem gleichen Gerät gemessen.<br />
Mittlerweile habe ich ein Lärmschutz-Dachfenster<br />
eingebaut bekommen. Ich habe wieder zwischen 22 und<br />
23.30 Uhr gemessen und zufälligerweise gab es auch<br />
wieder fünf Einzelschallereignisse über 80 dB(A). Man<br />
sieht hier, dass ich außen 84 dB(A) gemessen habe und<br />
innen, am Ohr des Schläfers, 63 dB(A). Das Fluggeräusch<br />
am Ohr des Schläfers darf aber 52 dB(A) nicht überschreiten.<br />
Kurz nach elf gab es wieder ein Ereignis mit 86 dB(A)<br />
außen und innen, am Ohr des Schläfers, 61 dB(A).<br />
Was nun? Die passiven Lärmschutzmaßnahmen bringen<br />
nichts. Meine Forderung: Wenn Passives nichts<br />
bringt, müssen aktive Maßnahmen her.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich komme zum Schluss zur Zusammenfassung: Erstens.<br />
Heute schon ist die Fluglärmbelastung in Klein-Gerau<br />
unzumutbar. Selbst die von Fraport gemessenen Einzelschallereignisse<br />
ab 80 dB(A) - und das tut schon weh -<br />
am Messpunkt 52, der ja falsch ist, in der Zeit von Januar<br />
bis August 2003 betragen am Tag 500 und in der Nacht<br />
188. Das ist schon Körperverletzung.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
(Bild 34)<br />
Zweitens. Die Messwerte für Klein-Gerau liegen in der<br />
Realität natürlich viel höher - das habe ich ausgeführt -, da<br />
der Messpunkt 52 im Westen liegt, die Flieger aber über<br />
den Osten von Klein-Gerau fliegen. Die realistischen Werte<br />
liegen höher als die am Messpunkt 55 in Büttelborn. -<br />
Ich habe die Zahlen, bezogen auf den Zeitraum Januar bis<br />
August, einmal linear auf ein Jahr hochgerechnet. Danach<br />
haben wir am Tag über 1 100 und nachts über 600 Einzelschallereignisse<br />
ab 80 dB(A) und über 58 000 Einzelschallereignisse<br />
ab 65 dB(A).<br />
Drittens. Die bewusste Irreführung der Bürger in der<br />
Fraport-Werkszeitschrift „Start frei“ bezüglich der Fluglärmbelastung<br />
muss sofort gestoppt werden. Ich bitte Sie,<br />
sich hier einzuschalten. Ich konnte das nicht bewerkstelligen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Viertens. Der Fluglärm in Klein-Gerau ist heute schon<br />
so hoch, dass der Regierungspräsident kein Baugebiet in<br />
Klein-Gerau mehr genehmigt.<br />
Fünftens. Unter www.dfld.de - Messstation Klein-<br />
Gerau - kann man sehen, dass in kurzen Abständen die<br />
Fluglärmereignisse in Klein-Gerau zwischen 70 und<br />
90 dB(A) liegen, und das rund um die Uhr, 24 Stunden<br />
lang, 365 Tage im Jahr.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Sechstens. Die Anzahl der Einzelschallereignisse zwischen<br />
70 und 90 dB(A) sind das Problem und nicht ein bestimmter<br />
Durchschnittswert, wie hier öfter dargestellt wurde,<br />
von vielleicht 55 dB(A). Ein Kanonenschuss um 24 Uhr<br />
17 – 48 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
eißt in Büttelborn, Worfelden oder Klein-Gerau 15 000<br />
Menschen aus dem Schlaf; im Durchschnittswert wird sich<br />
das aber nicht ausdrücken.<br />
Siebtens. Klein-Gerau hat heute schon die lautesten<br />
Überflüge bzw. Einzelschallereignisse im Rhein-Main-Gebiet.<br />
Startende Flugzeuge sind ja bekanntlich lauter. Eine<br />
Steigerung des Fluglärms ist meines Erachtens gesetzwidrig.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Achtens. Wie ich gezeigt habe, bringen passive Schallschutzmaßnahmen<br />
nichts. Aktive Maßnahmen müssen<br />
her. Die Flugrouten, so wie sie heute verlaufen, müssen<br />
geändert werden. Klein-Gerau muss heute schon entlastet<br />
werden. Meine Forderung - ich habe das vorhin schon<br />
zum Ausdruck gebracht -: Ich fordere den Gesetzgeber<br />
auf, sukzessive Fluglärmreduzierungsziele festzuschreiben,<br />
und zwar bezüglich der Einzelschallereignisse an<br />
allen Messpunkten im Rhein-Main-Gebiet. Keine Flüge<br />
über Klein-Gerau oder nahe Vorbeiflüge an Klein-Gerau!<br />
Meine Gesundheit wird durch den Fluglärm ernsthaft bedroht.<br />
Das ist heute schon Körperverletzung. - Ich danke<br />
Ihnen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke auch. - Ich schließe jetzt die Rednerliste. Ich<br />
habe noch acht Wortmeldungen und wir machen gleich<br />
noch eine Pause.<br />
Ich habe allmählich den Eindruck, dass die Frage der<br />
A380-Werft dazu benutzt wird, sich über den gesamten<br />
Fluglärm am Flughafen auszubreiten.<br />
(Zurufe)<br />
- Lassen Sie mich ausreden! - Natürlich spielt die Rolle<br />
der Vorbelastung eine Rolle; das soll auch nicht unterschlagen<br />
werden. Es ist aber eine Sache, die Vorbelastung<br />
zu thematisieren, und eine andere, sich über die<br />
persönliche Betroffenheit durch einzelne Flugrouten auszubreiten.<br />
Selbstverständlich müssen wir uns darüber<br />
Gedanken machen, inwieweit eine Vorbelastung bereits<br />
besteht. Natürlich muss auch eine gewisse Überschreitung<br />
durch die A380-Werft thematisiert werden. Ich sehe<br />
im Augenblick aber keinen großen Erkenntnisgewinn<br />
darin, wenn der eine sagt, was die Vorbelastungen angehe,<br />
so sei das Glas schon voll, und der nächste sagt: Mein<br />
Glas ist auch voll. Wenn das Glas voll ist, dann muss<br />
dieser Frage eben nachgegangen werden, egal wie viele<br />
Personen für sich bekennen, dass das Glas bei ihnen<br />
bereits gefüllt sei.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Wie gesagt, wir haben jetzt noch acht Wortmeldungen.<br />
Wir gehen jetzt erst einmal für eine Viertelstunde in die<br />
Pause. Wir haben aber noch ein oder zwei Minuten. Ich<br />
möchte Herrn Haldenwang bitten, noch einmal ganz präzise<br />
zu formulieren, was genau er noch zum Mengengerüst<br />
haben möchte, damit nachher keine Dissonanz darüber<br />
besteht, was ihm genau fehlt. Da er den Antrag gestellt<br />
hat, hätte ich es gern, wenn er das noch einmal ganz<br />
konkret sagen würde.<br />
RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />
Ich hätte erstens gern die Worst-Case-Betrachtung beim<br />
A380. Angeblich ist ja eine Worst-Case-Untersuchung<br />
gemacht worden, während dies bei der durch Plangenehmigung<br />
ausgestatteten CCT-Werft nicht gemacht worden<br />
ist. Diese Untersuchung möchte ich gerne haben. Es<br />
kommt auf die Summation an. Es kommt darauf an, welche<br />
Schallereignisse aufgrund dieser beiden Neubauvorhaben<br />
zum Istzustand hinzukommen, und zwar in der<br />
Summe. Um den Istzustand festzustellen, ist es erforderlich,<br />
die Auflage zu erfüllen. Damit meine ich die Anmerkung<br />
auf Seite 21 des Obermeyer-Gutachtens, nämlich<br />
die Abforderung gegenüber allen Fluggesellschaften, den<br />
Bedarf an Wartungsereignissen darzustellen, damit man<br />
den Regelbedarf kennt. Sie haben ja Statistiken über den<br />
außerordentlichen Bedarf. Diese Abgrenzung ist deshalb<br />
notwendig, weil - das sage ich Ihnen ganz offen - bei der<br />
Lufthansa-Werft nicht von einer Wartungshalle gesprochen<br />
wird, sondern intern von einer Produktionshalle. Da<br />
wird von einer Produktionshalle gesprochen. Wartung und<br />
Reparatur ist gleich Produktion. Das hat selbstverständlich<br />
Auswirkungen auf das Verfahren. Das hat Auswirkungen<br />
auf die Beurteilung. Deshalb brauchen wir das.<br />
Ich finde das im Übrigen auch ungewöhnlich: Im<br />
Obermeyer-Gutachten vom 19.11.2002 wird das abgefordert.<br />
Die Planunterlagen - das nächste Gutachten - stammen<br />
vom 08.05.2003. Man hatte ein halbes Jahr Zeit, um<br />
die Angaben, die von dem eigenen Gutachter abgefordert<br />
worden sind, zu bekommen und dann im Gutachten vom<br />
08.05.2003 niederzulegen, zu verarbeiten. Das ist nicht<br />
passiert; das brauchen wir aber.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wissen Sie jetzt Bescheid, Herr Amann? - Gut. Ich möchte<br />
nachher keine große Diskussion, dass aneinander vorbei<br />
geredet wird, weil es falsch verstanden wurde.<br />
Dann treffen wir uns wieder um halb sechs.<br />
(Unterbrechung von <strong>17.</strong>16 bis <strong>17.</strong>33 Uhr)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Wir wollen fortfahren. - Herr Amann wird jetzt ganz kurz<br />
die Fragen so weit beantworten, wie er sie beantworten<br />
will. Er hat das Wort. Dann fahren wir in der Rednerliste<br />
fort.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Sie haben von der Worst-Case-Betrachtung gesprochen<br />
und in diesem Zusammenhang von einer Summationsbetrachtung<br />
der CCT-Werft und der A380-Halle. Wir haben<br />
das nicht gemacht. Wir haben die Auswirkungsprognose<br />
für die A380-Halle gemacht, weil hier eine Verände-<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 49
ung eintritt, die man, was die Auswirkungen anbetrifft,<br />
auch darstellen muss.<br />
Bei der CCT-Werft tritt keine Veränderung ein, einmal<br />
abgesehen von der Örtlichkeit: Das Mengengerüst der zu<br />
wartenden Flugzeuge bleibt gleich. Der Bedarf bleibt der<br />
Gleiche und auch die Anzahl der Probeläufe bleibt gleich.<br />
Die sind natürlich in dem Vergleichshorizont drin; aber es<br />
gibt ja keinen Anlass.<br />
Bei der A380-Halle ist das anders. Da haben Sie einen<br />
Mengenzuwachs an Flugzeugen und Verlagerungen. Deshalb<br />
ist es richtig, diese Auswirkungen darzustellen. Es ist<br />
aber nicht notwendig, sie gemeinsam mit der CCT-Werft<br />
zu betrachten, weil diese wie heute bleibt.<br />
Der Bedarf an Wartungsereignissen, wie oft sie anfallen<br />
und was das für Arbeiten sind, ist hinreichend und<br />
ausführlich auf den Seiten 32 und 33 des Erläuterungsberichts<br />
beschrieben, Band B 1. Dort steht, nach wie vielen<br />
Stunden ein C-Check, ein A-Check und ein B-Check erfolgen.<br />
Es sind auch die Arbeiten beschrieben. Wir haben in<br />
den letzten Tagen präzisiert, welche Arbeiten darunter zu<br />
verstehen sind. Insofern wüsste ich nicht, was man dazu<br />
noch ergänzend sagen kann. Die Wartungsarbeiten sind<br />
beschrieben; wir haben sie auch mehrfach genannt. Der<br />
Bedarf an Wartungsereignissen, selbst wann und wie oft<br />
sie auftreten, nach wie vielen Monaten, nach wie vielen<br />
Flugstunden, ist dem eindeutig zu entnehmen.<br />
Es bleibt auch dabei, dass es keine Produktionshalle<br />
ist, auch keine Reparaturhalle, sondern eine Wartungshalle.<br />
Dort werden Flugzeuge gewartet, und zwar in dem<br />
Sinne, wie wir es beschrieben haben. Ein Austausch von<br />
Aggregaten ist keine Reparatur, sondern eben ein Austausch<br />
von Steuereinheiten, Aggregaten usw. Es bleibt<br />
also bei der Wartungshalle. Reparatur und Produktion<br />
finden dort nicht statt. - Das wäre es von meiner Seite.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut. Mehr ist nicht zu holen. - Damit hat der Nächste das<br />
Wort.<br />
(RA Haldenwang [Rechtsbeistand] meldet<br />
sich)<br />
- Nein, das hat keinen Zweck. Sie kriegen nicht mehr.<br />
Friebe (Einwender):<br />
Darf ich Herrn Haldenwang vorlassen?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Nein, nein. Die Fragen sind gestellt. Es ist auf die Fragen<br />
geantwortet worden. Mehr ist nicht rauszuholen, auch<br />
nicht durch Nachfrage und erneute Nachfrage. Wir müssen<br />
nachher entscheiden, ob uns das reicht oder ob wir<br />
uns durch eine Verpflichtung zu mehr Informationen gedrängt<br />
fühlen. Ich kann sie nicht zwingen.<br />
Friebe (Einwender):<br />
Würden Sie mir bitte das Mikrofon vorne einschalten?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja. - Ich sehe an Ihrer Folie, dass Sie zu der Lärmschutzhalle<br />
kommen. Sie gleiten also schon zu den Abwehrmaßnahmen<br />
über. - Ich konstatiere das nur; ich finde das<br />
gut.<br />
Friebe (Einwender):<br />
Es war ja heute schon mehrfach die Rede davon. Die<br />
Lärmschutzhalle in Hamburg ist jetzt schon seit zwei Jahren<br />
in Betrieb; sie funktioniert wunderbar.<br />
Ich möchte gleich eine Feststellung zu dem machen,<br />
was Herr Dr. Schaffert wieder einmal etwas abfällig bemerkt<br />
hat. Herr Schaffert, ich hätte das Ziel, das in Hamburg<br />
formuliert wurde, gerne auf Frankfurt übertragen,<br />
wenn der erwünschte Wert in 650 m erreicht wird, und das<br />
zweifle ich nicht an.<br />
Ich lege einmal kurz das Bild auf.<br />
(Bild 35)<br />
Es handelt sich hierbei um eine Darstellung, wie sie auch<br />
Fraport bringen sollte, aber nicht gebracht hat. Hier sehen<br />
wir also keine gemittelten Pegel, sondern berechnete mittlere<br />
Maximalpegel, und das ist ein großer Unterschied. So<br />
sah es also vor dem Bau der neuen Lärmschutzhalle aus.<br />
Man kann sich jetzt die entsprechenden Werte raussuchen.<br />
Ziel war, wie gesagt, in 650 m Entfernung 65 dB(A).<br />
- Das muss man jetzt natürlich auf Frankfurt übertragen.<br />
Wir sind im Allgemeinen weiter als diese 650 m davon<br />
entfernt.<br />
Schauen Sie sich jetzt bitte einmal zum Vergleich das<br />
Bild nach dem Bau der Halle an.<br />
(Bild 36)<br />
Durch den Drucker und die Darstellung im Internet, wo nur<br />
mit beschränkter Bildqualität gearbeitet wird, ist das Bild<br />
jetzt nicht ganz klar. Sie sehen aber, dass in einer Entfernung<br />
von rund 1 km ein Wert von 30 bis 35 dB(A) erreicht<br />
wird. Das ist doch enorm. Denken Sie daran, dass diese<br />
Werte nicht über ein halbes Jahr gemittelt sind; das sind<br />
kurzzeitige Maximalpegel. - Das ist auch für Frankfurt zu<br />
fordern. Im Übrigen fordere ich eine genau solche Darstellung<br />
für den Rollweg Charly-Ost und -West und die Wartungsfläche<br />
vor der A380-Halle ein, und zwar vorher und<br />
nachher, damit kontrollierbar bleibt, ob das Schutzziel entsprechend<br />
erreicht wurde.<br />
Wir haben gestern über das Mengengerüst gesprochen.<br />
Ich möchte Fraport bitten, noch einmal diese Säulengrafik<br />
aufzulegen, in der man die drei verschiedenen<br />
Flugzeugtypen sehen kann, und zwar die B747, den A380<br />
und, wie ich glaube, den A300. Wäre das möglich?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Geht das? - Es kommt.<br />
(Bild 37)<br />
Friebe (Einwender):<br />
Da fällt natürlich auf, dass die Volllaststufe beim A380<br />
praktisch nicht mehr vorhanden ist. Das hängt mit der<br />
17 – 50 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
mysteriösen Blackbox zusammen. Darüber hätte ich gerne<br />
ein bisschen mehr Informationen. Wir haben ja gehört,<br />
dass das irgendetwas mit Triebwerksmonitoring zu tun<br />
hat. So etwas gibt es auch im Kfz-Bereich. Das hat dazu<br />
geführt, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu<br />
Wartungszwecken wesentlich geringer wird. Das ist begrüßenswert.<br />
Man hat weniger Aufwand, man hat weniger<br />
Wartung.<br />
Ich greife einmal ein oder zwei Wochen zurück. Wir<br />
haben ja von dem Verhältnis „fliegende Flugzeuge zu<br />
erforderliche Hallenplätze am Boden“ gehört. Wenn es<br />
dieses Gerät gibt - und das gibt es tatsächlich -, dann<br />
kann ich folgendermaßen argumentieren: Durch diese<br />
Vorsorgemaßnahme wird das Verhältnis von 1 : 8 - ein<br />
Flieger am Boden, acht in der Luft - bzw. von 1 : 12 massiv<br />
geändert, und zwar genauso massiv, wie sich die Änderung<br />
in dem zuvor gezeigten Diagramm dargestellt hat.<br />
Jetzt kommt das Allertollste. Dieses Gerät von dem<br />
Hersteller Meggitt eignet sich nicht nur für den A380, sondern<br />
für alle Triebwerke dieses Herstellers. Ich darf hier<br />
kurz zitieren: EMU - so nennt sich das Gerät - kann für<br />
weitere Typen konfiguriert werden. - Das heißt, auch andere<br />
Flugzeuge können damit arbeiten. Es ist sogar geplant,<br />
Gasturbinen generell, auch in Kraftwerken - wo<br />
immer diese Dinger auftauchen -, damit in den Griff zu<br />
kriegen.<br />
Das heißt: Der von Fraport prognostizierte Wartungsaufwand<br />
für die Flieger wird in Zukunft genereller. Damit<br />
wird meine Kritik, dass die Wartungshalle eh schon überdimensioniert<br />
ist, noch verstärkt; denn das Ding wird durch<br />
solche technischen Verbesserungen viel - -<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, es wird leistungsfähiger. Ich verstehe schon.<br />
Friebe (Einwender):<br />
Dann noch eine kleine Randbemerkung: Heute Morgen<br />
gab es die Meldung, dass der Fraport-Vize Schölch zugegeben<br />
hat, der Termin könne nicht eingehalten werden.<br />
Wir können hier also in aller Ruhe fortfahren.<br />
In dieser Meldung steht aber auch, vor welch schwieriger<br />
Aufgabe Sie stehen, Herr Bickel bzw. das Regierungspräsidium:<br />
Man überträgt Ihnen die Verantwortung<br />
und fordert von Ihnen eine Feststellung, was wichtiger ist;<br />
ich formuliere es einmal etwas schärfer. Sie werden<br />
aufgefordert, eine Güterabwägung zu treffen zwischen der<br />
überörtlichen Bedeutung des Flughafens und einer einzelnen<br />
Chemiefabrik. Viel Spaß dabei! - Danke.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich danke auch. - Bei der Gelegenheit möchte ich doch<br />
einmal die Fraport fragen, was sie zu diesem Gerät und<br />
seiner Leistungsfähigkeit zu sagen hat.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Das Gerät gibt es. Wir hatten heute früh schon ausgeführt,<br />
dass bei den modernen Triebwerken mit entsprechender<br />
Unterstützung die Anzahl der Triebwerksprobeläufe, insbesondere<br />
die der Laststufe Take-off Power, sehr stark reduziert<br />
werden kann. Das ist auch der Fall. Sie sehen<br />
selbst an dem Diagramm, dass nur noch ganz wenige notwendig<br />
werden.<br />
Es ist aber ein Trugschluss, wenn man jetzt von der<br />
erforderlichen Anzahl der Laststufen der Triebwerksprobeläufe<br />
eine Schlussfolgerung hinsichtlich des Bedarfs an<br />
Wartungsereignissen ziehen würde. Wir haben auch hier<br />
mehrfach ausgeführt, dass das nicht unmittelbar zusammenhängt,<br />
dass ein Großteil der Triebwerksprobeläufe,<br />
insbesondere die der Volllaststufe, unabhängig von den<br />
eigentlichen Wartungsereignissen stattfindet und dass die<br />
meisten Prüfungen mit der Leerlauflaststufe erfolgen können.<br />
Es ist einfach ein Trugschluss, zu glauben, man<br />
bräuchte dann weniger Wartung.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Das habe ich mir schon gedacht. Mich würde aber interessieren,<br />
ob das Gerät möglicherweise auch bei anderen<br />
Flugzeugen eingesetzt werden könnte, sodass sich auch<br />
da die Zahl der Volllastläufe reduzieren könnte. Das war<br />
nämlich der andere Gesichtspunkt. - Die Frage der Kapazitätserweiterung<br />
war für mich jedenfalls ein Nebenkriegsschauplatz.<br />
Es ging mir hauptsächlich darum, ob sich die<br />
Zahl der Volllastprobeläufe auf diese Weise bei den anderen<br />
Maschinen ebenfalls reduzieren ließe.<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Ja, ich gehe einmal davon aus. Ich muss die Lufthansa<br />
einmal fragen, was sie konkret vorhaben. Aber selbst das<br />
würde unsere Worst-Case-Betrachtung ja noch deutlicher<br />
- -<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, ja. Das war nur eine Rückfrage. Es wäre gut, wenn Sie<br />
einmal Erkundigungen einziehen würden, -<br />
Amann (Antragstellerin):<br />
Das tun wir.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
- weil das natürlich auch für die zukünftige Belästigungssituation<br />
nicht ganz unwichtig ist.<br />
Herr Korte hat das Wort.<br />
Korte (Stadt Mainz):<br />
Wir haben gestern und heute Morgen über Bodenlärm<br />
gesprochen. Wir hatten deutlich unsere Position vertreten,<br />
dass der Bodenlärm nach der TA-Lärm zu beurteilen ist.<br />
Jetzt geht es hier um Vorbelastungen, u. a. auch um Fluglärm.<br />
Es soll eine Wartungshalle gebaut werden. Ich stelle<br />
mir vor, dass diese Wartungshalle auf den A380 in Europa<br />
wirken wird wie ein Bienenstock: Die kommen alle hierher<br />
und suchen ihre Wartungsstation auf. Ich bin der Auffassung,<br />
dass es dadurch zur Erhöhung und Verlagerung des<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 51
Fluglärms kommt. Denn - wir haben es gehört - der A380<br />
soll auf der Startbahn West nicht starten können; er wird<br />
auf der Nordbahn starten müssen und daher andere Flugrouten<br />
benutzen als die heute von der Startbahn West<br />
startenden Flugzeuge.<br />
Wir in Mainz befürchten, dass die Abflugroute GO-<br />
GAS, die über die Mainzer Innenstadt führt, stärker frequentiert<br />
wird. Wir fordern, dass hier eine detaillierte Untersuchung<br />
stattfindet und dass der Fluglärm prognostiziert<br />
wird. Wir fordern weiterhin, dass für die so genannten<br />
Eindrehbereiche, zu denen die AzB keine zutreffenden<br />
Aussagen enthält, detaillierte Untersuchungen stattfinden<br />
und dass Prognosen erstellt werden, wie sich ein derart<br />
großes Flugzeug mit den zu befürchtenden aerodynamischen<br />
Geräuschen auf die Lärmsituation auswirken könnte,<br />
welche Werte in Mainz unter den Eindrehbereichen<br />
auftreten werden.<br />
Ich möchte jetzt auf die Bewertungsmaßstäbe zurückkommen.<br />
Ich hatte gestern ausgeführt, dass ich es für<br />
richtig hielte, die Werte der 16. BImSchV heranzuziehen,<br />
allerdings korrigiert um einen Fluglärmmalus von 6 dB(A).<br />
Das entspräche für allgemeine Wohngebiete - ich hatte es<br />
gestern schon gesagt - einem Wert von 53 dB(A) tags und<br />
43 dB(A) nachts als äquivalenter Dauerschallpegel. Man<br />
kann genauso bei Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern<br />
vorgehen. Man braucht die entsprechenden Werte<br />
in der 16. BImSchV nur um den Fluglärmmalus zu korrigieren.<br />
Das ist im Prinzip ein Vorgehen, das auf die Lästigkeit<br />
des Lärms zurückgeht.<br />
Warum beziehe ich mich auf die Lästigkeit? In § 29 b<br />
LuftVG ist die erhebliche Belästigung ausdrücklich als<br />
Schutzgut genannt. Im Luftverkehrsgesetz spielt das also<br />
eine zentrale Rolle, auch wenn das bisher nicht so in den<br />
Blick genommen wurde.<br />
Warum ist die Belästigung so wichtig? Ich möchte hier<br />
aus der Veröffentlichung „Fluglärmwirkungen“ des Umweltbundesamtes<br />
zitieren. Da heißt es auf Seite 21:<br />
„Belästigung durch Lärm ist der wichtigste<br />
Indikator für die Entscheidung, welche Geräuschbelastungen<br />
als erheblich oder unzumutbar<br />
angesehen werden müssen. Der<br />
Belästigung durch Lärm kommt deshalb im<br />
Rahmen des BImSchG eine Schlüsselrolle<br />
zu, da mit ihr sowohl Schutzkriterien als<br />
auch Vorsorgekriterien abgeleitet und konkretisiert<br />
werden. Kutscheidt (1993), Richter<br />
am Verwaltungsgericht Köln, verdeutlicht<br />
dies:<br />
‚Das Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert<br />
in § 3 auch solche Geräuschimmissionen<br />
unterhalb der Gefahrenschwelle als<br />
schädliche Umwelteinwirkungen, die nach<br />
Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche<br />
Belästigungen für die Nachbarschaft<br />
herbeizuführen. ... Es schützt daher,<br />
wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt<br />
hat, nicht nur die „körperliche Unversehrtheit<br />
in biologisch-physiologischer Hinsicht,<br />
sondern schließt das körperliche und<br />
seelische Wohlbefinden im Sinne einer<br />
menschenwürdigen Lebensqualität“ ein. Die<br />
amtliche Begründung zu § 3 BlmSchG bemerkt<br />
dazu: Belästigungen sind Beeinträchtigungen<br />
des körperlichen und seelischen<br />
Wohlbefindens des Menschen. Der Übergang<br />
zwischen Belästigungen und Gesundheitsgefahren<br />
ist fließend. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
und ihm folgend andere<br />
Gesetze und Regelwerke entheben<br />
uns damit der Notwendigkeit, bei der Einstufung<br />
von Lärm als schädlich eine Gesundheitsgefährdung<br />
im engeren Sinne feststellen<br />
zu müssen.’“<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Dies ist nicht nur im Bundes-lmmissionsschutzgesetz<br />
so, sondern - wie man leicht sieht, wenn man § 29 b<br />
LuftVG betrachtet - auch im Luftverkehrsgesetz. Es ist also<br />
einerlei, welche Grundlage ich hier heranziehe. Meiner<br />
Meinung nach muss ein Maßstab für die Beurteilung des<br />
Fluglärms die erhebliche Belästigung sein. Deswegen<br />
können wir aus anderen Regelwerken über Belästigungsanalysen<br />
auf Grenzwerte schließen und befinden uns damit<br />
im Einklang mit der Rechtsetzung.<br />
Ich möchte hilfsweise, falls diese von uns angegebenen<br />
Werte das RP nicht überzeugen sollten, noch weiter<br />
aus der gleichen Veröffentlichung zitieren, in der es auf<br />
Seite 31 heißt:<br />
„Bei Fluglärmbelastungen (außen) von<br />
55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die<br />
Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht.“<br />
Das ist eine ganz klare und deutliche Aussage. Ich meine,<br />
dass sie nicht durch die Lärmsynopse und durch die dort<br />
veröffentlichten, völlig anderen Größenordnungen beiseite<br />
geschoben werden kann.<br />
Ich möchte den RP auffordern, bei der Beurteilung der<br />
erheblichen Belästigung in Bezug auf den Bodenlärm die<br />
TA-Lärm heranzuziehen und in Bezug auf eine Fluglärmbetrachtung,<br />
die einer Gesamtlärmbetrachtung zugrunde<br />
liegt, die von uns genannten Grenzen von 53 dB(A) tags<br />
und 43 dB(A) nachts sowie hilfsweise die vom Umweltbundesamt<br />
genannten Grenzwerte.<br />
Ich möchte weiterhin auf das Schutzziel Schlaf eingehen<br />
und auch hier die genannte Veröffentlichung zurate<br />
ziehen. Das Umweltbundesamt schreibt:<br />
„Da ungestörter Schlaf nach allgemeiner<br />
Auffassung besondere Bedeutung für die<br />
menschliche Gesundheit hat, die langfristigen<br />
Folgen anhaltender Schlafstörungen jedoch<br />
noch unbekannt sind ..., wird aus<br />
Gründen der Vorsorge empfohlen, lärmbedingte<br />
Schlafstörungen und -veränderungen<br />
17 – 52 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
weitgehend zu vermeiden. Diese Sicht wird<br />
von der WHO bei ihren Empfehlungen zu<br />
Geräuschrichtwerten geteilt: So sollen die<br />
Mittelungspegel in Schlafräumen für Geräusche<br />
von außen 30 dB(A), die Maximalpegel<br />
45 dB(A) nicht übersteigen. Auch in bestehenden<br />
rechtlichen Regelungen, wie z. B.<br />
der TA-Lärm, der 18. BlmSchV sowie in der<br />
Verkehrslärmschutzverordnung, geht der<br />
vorgesehene Schutz über die Vermeidung<br />
von Aufwachreaktionen hinaus. Auf ein solches,<br />
schärferes Schutzziel stellt z. B. auch<br />
die VDI-Richtlinie 2719 ab, die als Anhaltswerte<br />
für Innenschallpegel für Schlafräume<br />
in Wohngebieten mittlere Spitzenpegel von<br />
40 dB(A) nennt.“<br />
Ich meine, dass man diese genannten Regelwerke<br />
nicht einfach im Luftverkehrsrecht wegwischen kann. Es<br />
sind genau die gleichen Schutzziele betroffen, nämlich der<br />
ungestörte Schlaf. Ich sehe keinerlei Berechtigung dafür,<br />
dass der Luftverkehr bevorzugt oder anders beurteilt werden<br />
sollte und dass er größere Störungen für sich in Anspruch<br />
nimmt.<br />
Deswegen fordere ich hier ausdrücklich, die in den anderen<br />
Regelwerken der Akustik zugrunde gelegten Maßstäbe<br />
uneingeschränkt anzuwenden. - Danke schön.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Herr Schröder.<br />
RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />
Ich gehe zunächst einmal ans Pult. - Herr Bickel, ich<br />
springe in der Tagesordnung wegen einer neuen Erkenntnis<br />
ganz kurz zurück. Diese Erkenntnis hat mit dem Mengengerüst<br />
zu tun, über das wir auch implizit bei der Bedarfsfeststellung<br />
schon gesprochen haben. Damals, in<br />
einer Phase der Großzügigkeit, hatte uns die Fraport ein<br />
Hand-out „A380-Wartung anderer Luftverkehrsgesellschaften“<br />
gegeben und darin erklärt, was international<br />
hinsichtlich der Wartungskapazität für den A380 zu erwarten<br />
ist. Beispielsweise will Virgin Atlantic in London Heathrow<br />
warten lassen. Das habe ich mittlerweile prüfen lassen.<br />
Das Ergebnis ist, dass das nicht zu stimmen scheint.<br />
Es gibt zwei Quellen - man könnte sagen, zwei Bürgerinitiativen<br />
-: die Aviation Environment Federation, AEF, und<br />
die Heathrow Association for the Control of Aircraft Noise,<br />
HACAN. Eine Quelle ist aber auch die British Airports<br />
Authority: „There is no firm proposal to build any<br />
maintenance facility for A380.” Das ist unsere Auskunft.<br />
Ich sage das ausdrücklich an die Adresse des RP: Es<br />
bestehen begründete Zweifel. Singapur und Doha haben<br />
wir nicht geprüft. Aber für London Heathrow bestehen<br />
ernsthafte Zweifel. Natürlich ist schon klar: BA, obwohl<br />
nichts bestellt, hat offenbar geplant, eine Halle zu bauen,<br />
but dropped this plan meanwhile. Virgin Atlantic hat wohl<br />
eine Halle, die man irgendwie auch aufstocken könnte, um<br />
einen A380 zu warten. Über Pläne, das in London Heathrow<br />
zu tun, ist nichts bekannt. Das ist nur ein Teil.<br />
Die Aussage, dass in der A380-Halle in Frankfurt, die<br />
für vier A380 ausgelegt ist, nur Lufthansa-Flugzeuge gewartet<br />
werden würden, weil die anderen A380 im Hinblick<br />
auf Reparatur und Wartung ohnehin schon verräumt seien,<br />
begegnet ernsten Zweifeln. Das ist etwas, was Sie<br />
erneut prüfen müssen. Ihr Input ist nicht stichhaltig. So viel<br />
zum ersten wilden Pferd. Es ist schon toll, was hier vom<br />
wilden Pferd erzählt wird.<br />
Es gibt noch eine zweite Story vom wilden Pferd, die<br />
wir gerade von Herrn Schaffert gehört haben. Ich springe<br />
wieder nach vorn zu den Schutzeinrichtungen im Hinblick<br />
auf die Triebwerksprobeläufe. Ich komme zu dem Planfeststellungsverfahren<br />
für das Vorfeld 2 am Flughafen<br />
Hamburg und zu dem Verwaltungsakt, mit dem die Lärmschutzhalle<br />
zugelassen worden ist.<br />
Unter der Überschrift „Lärmschutzziel“ ist Interessantes<br />
zu lesen:<br />
„Für die Konzeption der neuen Lärmschutzeinrichtung“<br />
- es geht also um die Lärmschutzhalle in Hamburg -<br />
„sollen unabhängig von dem anzuwendenden<br />
Genehmigungsverfahren (BImSchG<br />
oder LuftVG)“<br />
- diese Kampflinie gibt es auch anderswo -<br />
„in Bezug auf das zu erreichende Schutzziel<br />
die materiellen Anforderungen der TA-Lärm<br />
gelten.“<br />
Warum wohl? Weil es nicht anwendbar ist oder weil da<br />
Dummheiten drinstehen? - Nein, weil sie, wenn schon<br />
nicht unmittelbar geltend, die richtigen und akzeptierten<br />
Inhalte hat. Weiter heißt es unter „Lärmschutzziel“:<br />
„Hieraus lässt sich ein Immissionsrichtwert<br />
für den Spitzenpegel von 40 dB(A) nachts<br />
für allgemeine Wohngebiete ableiten, der<br />
durch einen einzelnen Probelauf um nicht<br />
mehr als 20 dB(A) überschritten werden<br />
darf.“<br />
Da kommt man nach Adam Riese auf 60 dB(A). Herr<br />
Schaffert nannte ja 66 dB(A). Aber man sieht, woher das<br />
kommt. Es geht nämlich weiter:<br />
„Als weitere Prämisse wurde gesetzt, dass<br />
die neue Lärmschutzeinrichtung aus Vorsorgegründen<br />
dem Stand der Lärmminderungstechnik<br />
zu entsprechen hat.“<br />
Selbstverständlich ist das auch für Ihr Vorhaben, für<br />
Ihr gewaltiges Wartungskapazitätsvorhaben, zu fordern.<br />
Wo wären wir denn, dass ausgerechnet der größte Flughafen<br />
mit dem größten Wartungsschwerpunkt diese Anforderungen<br />
nicht zu erfüllen hätte, wenn auf der anderen<br />
Seite die Hamburger, die vergleichsweise wenig Flugverkehr<br />
haben, das machen müssten? Das wäre sehr merkwürdig.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 53
Ihre Auffassung, mit der Sie hoffentlich nicht durchkommen<br />
werden, geht aber noch weiter:<br />
„Damit wird auch der Forderung des Luftverkehrsgesetzes<br />
entsprochen, den Lärm<br />
von Flugzeugen am Boden auf das Mindestmaß<br />
zu beschränken.“<br />
Herr Korte hat § 29 b Abs. 1 LuftVG zitiert; der steckt<br />
darin.<br />
Jetzt kommt es nämlich:<br />
„Die Abwägung dieser rechtlichen Vorgaben<br />
mit den technischen Anforderungen und<br />
Möglichkeiten sowie der Finanzierbarkeit<br />
der Maßnahme führte zur Festlegung eines<br />
zu erreichenden Grenzwertes in Form eines<br />
Wirkpegels von 65 dB(A).“<br />
Das heißt also eine Art Leistungsunfähigkeitsentgegenkommen.<br />
Der kleine Hamburger Flughafen hat von seiner<br />
Behörde einen Bonus von 5 dB(A) für wirtschaftliche Unfähigkeit<br />
bekommen. Ob die Fraport den ebenfalls bekäme,<br />
steht auf einem völlig anderen Blatt. Also 66 dB(A),<br />
Herr Schaffert, waren es auf keinen Fall und 65 dB(A)<br />
waren es nur, weil der Hamburger Flughafen - in ökonomischer<br />
Hinsicht - einen Unfähigkeitszuschlag von 5 dB(A)<br />
bekommen hat. Aus dem Recht ergeben sich 60 dB(A).<br />
Ähnliches ist natürlich auch für Ihr Vorhaben zu fordern.<br />
Herr Schaffert, solches hätten Sie - nicht Sie persönlich;<br />
Sie sind ja nicht in einer guten Lage, weil Sie ein<br />
insuffizientes Gutachten von Obermeyer Planen + Beraten<br />
hier vertreten müssen - auch für Ihre Lärmschutzkonzeption<br />
unbedingt prüfen müssen.<br />
Wir fordern also, dass nach dem Stand der Technik<br />
Lärmminderung für die Triebwerksprobeläufe auf dem<br />
Flughafen Frankfurt/Main betrieben wird, insbesondere<br />
durch die ohne weiteres technisch mögliche Lärmschutzhalle.<br />
Wer freitragende Gewölbe baut, die 150 m überspannen,<br />
der wird wohl auch eine Lärmschutzhalle errichten<br />
können. So schwierig kann das nicht sein.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Herr Bickel, erschrecken Sie nicht. Ich springe nicht<br />
mehr zurück. Ich will als Aufhänger nur sagen, dass Air<br />
France in Paris warten lässt. Es stellt sich nur die Frage:<br />
Ist das der Flughafen Charles de Gaulle oder der Flughafen<br />
Orly? Ich stelle diese Frage, weil das nicht aus dem<br />
Hand-out hervorgeht. Mag jemand antworten?<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Weiß das jemand?<br />
RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />
Es ist egal, wenn man es nicht weiß.<br />
In Paris - das ist eine Information aus dem RDF - ist es<br />
der Flughafen Charles de Gaulle. Dort sind Triebwerksprobeläufe<br />
in der Nacht grundsätzlich verboten. Es gibt<br />
nur zwei Stunden, in denen Triebwerksprobeläufe nächtens<br />
erlaubt sind. Dort wird also auch gewartet, woraus<br />
man messerscharf folgern kann: Ein internationaler Verkehrsflughafen<br />
mit Wartungsschwerpunkt kommt ohne<br />
weiteres ohne Triebwerksprobeläufe in der Nacht aus.<br />
Daher also die Forderung - neben dem technischen Lärmschutz<br />
wie der Lärmschutzhalle - nach einem wartungsbedingten<br />
Triebwerksprobelaufverbot ähnlich Charles de<br />
Gaulle für Frankfurt. Nächtliche Triebswerkprobeläufe -<br />
Ihre Begründung dafür liegt nach wie vor im Dunkeln; wir<br />
haben sie nicht gehört - sind nicht erforderlich und sind<br />
daher der Umgebung nicht zuzumuten.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Schließlich komme ich zurück auf das Wort, das auch<br />
Herrn Schaffert so gefallen hat: Schrumpfgutachten vom<br />
Umfang eines Asterix-Heftes. Warum Schrumpfgutachten?<br />
Wir sprechen von Vorbelastung und Zusatzbelastung.<br />
Ein kupiertes Gutachten ist es deshalb, weil allein<br />
der Anlagenlärm, der Baulärm, der Straßenlärm durch die<br />
Okrifteler Straße und der Lärm der Triebwerksprobeläufe<br />
berücksichtigt wird, nicht aber die flugbetrieblichen Auswirkungen.<br />
Der Fluglärm und die durch dieses Vorhaben<br />
bewirkten Änderungen werden ausgeblendet. Das ist<br />
unzulässig. Warum ist es unzulässig? - Weil nach einer<br />
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe Erfurt-Entscheidung,<br />
bei der wesentlichen Änderung einer<br />
planfeststellungsbedürftigen Anlage die Auswirkungsbetrachtung<br />
beim Zustand der gesamten Anlage, wie sie<br />
nach der Erweiterung sein wird, anzusetzen hat. Jede zusätzliche,<br />
nicht nur geringfügige, Lärmbelastung ist einzubeziehen.<br />
Jetzt können Sie sagen: So etwas entsteht aber nicht.<br />
Da knüpfe ich an die Ausführungen von Herrn Korte an<br />
und spreche insbesondere für die Landeshauptstadt<br />
Mainz, aber auch für die nordmainischen Kommunen<br />
Flörsheim, Hattersheim, Hochheim und den Main-Taunus-<br />
Kreis. Und da, Herr Bickel, kann ich es Ihnen nicht ersparen,<br />
auf die Flugrouten zu schauen; denn sie sind der<br />
Wirkungspfad, auf dem sich die zusätzlichen, nicht unerheblichen<br />
Beeinträchtigungen verbreiten.<br />
(Bild 38)<br />
Sie sehen eine Karte mit der Landebahn Nordwest.<br />
Sehen Sie darin kein Eingeständnis; denn so wird es nicht<br />
kommen. Aber der Rest der Anlage steht. Man sieht hier<br />
die seit dem 19.04.2001 existierende Abflugroute bei<br />
Betriebsrichtung 25, Richtung Navigationspunkt GOGAS,<br />
zwischen Wiesbaden und Mainz hindurch.<br />
Wenn die Antragstellerin sagt, durch den A380 ändere<br />
sich der Flottenmix nicht und deshalb ändere sich auch<br />
auf diesen Flugwegen nichts, dann ist schon das falsch.<br />
Ich verweise auf die Unterlagen. Wie wir gehört haben,<br />
wird die B747 nicht durch den A380 ersetzt. Jetzt und<br />
auch 2015 sind 30 B747 in der Lufthansa-Flotte. Die 15<br />
A380 kommen noch dazu. In 2015 werden sie auf diesen<br />
Routen auf Interkontinentalstrecken verkehren. Das ist<br />
z. B. die GOGAS-Route für die Flugzeuge in Richtung<br />
17 – 54 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Atlantik. Die großen Röhren werden hier insbesondere<br />
entlangfliegen.<br />
Ich würde sagen - schlecht gereimt, das gebe ich zu -:<br />
Die Änderung des Flottenmix, das hilft in Mainz nix. Denn<br />
es kommt darauf an, ob sich an der Belegung der konkret<br />
zu Lärmimmissionen führenden Route etwas ändert. Das<br />
muss man erforschen, das muss man nachprüfen; denn<br />
die über 360 Grad der Kursrose gemittelte statistische<br />
Flottenverteilung und Belegungsverteilung hilft dem einzelnen<br />
Ort nichts. Es ist mehr als plausibel, dass es eine<br />
Interkontinentalroute über die GOGAS-Route zwischen<br />
Wicker und Weilbach hindurch - das gehört zu Flörsheim -<br />
in Richtung TABUM geben wird. Das wird die Belegung<br />
der Routen spürbar, also mehr als geringfügig, ändern.<br />
Deshalb werden dort Auswirkungen der A380-Halle zu<br />
spüren sein.<br />
Es hätte dort auch ausgelegt werden müssen - das ist<br />
unsere Forderung, die wir schriftlich schon am Anfang und<br />
hier wieder erhoben haben - und das hätte bezüglich des<br />
Lärms zwingend ermittelt werden müssen. Man kann nicht<br />
einerseits behaupten, die A380-Werft werde gebraucht,<br />
weil sonst der A380 nicht stationiert wird und weil sonst<br />
die Hub-Funktion flöten gehen wird - zumindest wird sie<br />
stark eingeschränkt -, und andererseits sagen, dass sich<br />
am Flugverkehr nichts ändert. Bei diesen Widersprüchen<br />
in Ihren eigenen Unterlagen sträuben sich mir die Haare.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass es ein kupiertes<br />
oder Schrumpfgutachten ist. Die Fluglärmauswirkungen<br />
dieser Halle sind im Istzustand und bei der Zusatzbelastung<br />
zu berücksichtigen. Damit bin ich beim<br />
eigentlichen Thema. Das dauert aber nicht mehr so lange.<br />
Ich möchte vom Platz aus fortsetzen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Bitte.<br />
RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />
Zur Vorbelastung. Es gibt zweierlei Arten von Vorbelastung.<br />
Das ist einmal die tatsächliche Vorbelastung und die<br />
plangegebene Vorbelastung. Ich sage dies, damit das RP<br />
oder auch sonst wer nicht auf die Idee kommt, was ja<br />
immer nahe liegt, der Umgebung zu erklären, sie lebe seit<br />
1934, 1936 mit dem Flughafen und habe füglich mit der<br />
Apokalypse zu rechnen. Egal was passiert: Es sei alles<br />
schon immer geplant gewesen. - So ist es also nicht. Das<br />
sage ich vorbeugend.<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Zur Kategorie der plangegebenen Vorbelastung. Dazu<br />
zitiere ich aus Steinberg/Berg/Wickel „Fachplanung“ - die<br />
Autoren sind eher konservativ -:<br />
„Eine plangegebene Vorbelastung liegt nach<br />
dieser Rechtsprechung dann vor, wenn sie<br />
einer tatsächlichen Vorbelastung gleichgewichtig<br />
ist. Das ist dann der Fall, wenn eine<br />
im Zeitpunkt der Bebauung, aber auch im<br />
Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens eines qualifizierten<br />
Bebauungsplans, bereits hinreichend<br />
verfestigte Planung vorhanden ist,<br />
die der Anlieger als gegeben und konkret<br />
bevorstehend erkennt oder erkennen muss<br />
derart, dass er mit einem der Planung entsprechendem<br />
Maß von Lärmbelastungen in<br />
absehbarer Zeit rechnen muss.“<br />
Da erinnert man sich dann an das Referat von Bürgermeister<br />
Brehl. Die Fraport hat im Gefolge der Errichtung<br />
der Startbahn 18 und des Planfeststellungsbeschlusses<br />
von 1971 allerlei versprochen. Sie hat insbesondere<br />
versprochen, dass ein weiteres Ausgreifen über den Zaun<br />
hinaus nicht stattfinden wird. Das möchte ich im Protokoll<br />
ausdrücklich festgehalten wissen: Die Fraport hat versprochen,<br />
nichts zu tun, was über den Zaun hinausgeht und in<br />
den Bannwald ausgreift. Sie hat also versprochen, dieses<br />
Vorhaben, das wir jetzt verhandeln, nicht auszuführen. Sie<br />
hat sogar versprochen, eine weitere Landebahn werde es<br />
nicht geben. Das heißt also, eine plangegebene Vorbelastung<br />
- jedenfalls seit 1971 - gibt es nicht.<br />
Das Thema Rücksichtnahme ist schon angesprochen<br />
worden. Hier beim Lärm muss sich der Flughafen daran<br />
messen lassen, wenn nicht sogar juristisch binden lassen<br />
nach Art einer Zusicherung oder eines öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrages. Eine plangegebene Vorbelastung können<br />
Sie schutzmindernd der Umgebung nicht anrechnen.<br />
Das geht auf keinen Fall. So viel zur ersten Kategorie der<br />
Vorbelastung.<br />
Dann kommt die tatsächliche Vorbelastung. Da kann<br />
ich mich kurz fassen. Es wurde von Herrn Kollegen<br />
Schmitz für Walldorf schon exemplifiziert: Das Glas ist<br />
voll. Das Maß an Lärm, das die Rechtsordnung erlaubt,<br />
hat der Flughafen ausgeschöpft und schon längst überschritten.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Da passt nichts mehr hinein.<br />
Der Ausweg, zu sagen, dieser Vorbelastungsexpander<br />
sei plangegeben, deshalb passe doch noch etwas hinein,<br />
ist, wie gesagt, versperrt. Es bleibt tatsächlich nichts mehr<br />
übrig. Da kommt man wieder auf die Relevanz von Grenzund<br />
Zumutbarkeitswerten. Wir halten einen L eq(3) von 53<br />
dB(A) tags und 43 dB(A) nachts für die Grenze und die<br />
Schranke. Das Umweltbundesamt - Herr Korte hat es<br />
vorgetragen - sagt: 55 dB(A) bzw. 45 dB(A). Da gibt es<br />
noch ein bisschen etwas darüber und etwas darunter.<br />
Aber diese Werte sind bereits überschritten. Deshalb ist<br />
jegliche Zusatzbelastung unerlaubt. Ein Vorhaben, das zu<br />
einer solchen führt, ist ebenfalls unerlaubt, auch wenn es<br />
die Fraport ist und auch wenn sie behaupten kann, ein<br />
wichtiges Unternehmen zu betreiben.<br />
Ich könnte jetzt im Einzelnen für Flörsheim, Hattersheim,<br />
Hochheim, die Ortsteile sowie für Mainz und auch<br />
für die Privaten, Herrn Dirk Treber, Frau Ursula Frühwacht-Treber<br />
und Herrn Reinhard Treber aus Mörfelden,<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 55
ausgedruckt. Dies ist die Zusammenfügung auf ein DIN-<br />
A4-Blatt; das machen die selbstverständlich. Sie sehen<br />
hier die 50er- und die 60er-Linie. Die 50er-Linie bezieht<br />
sich auf die Nacht. Jetzt sagen Sie mir einmal, wie Sie da<br />
noch in Ihrem eigenen Grundbesitz im Sommer bei geöffnetem<br />
Fenster schlafen wollen? Ich weigere mich, hier wie<br />
eine Ameise eingebunkert tief im Boden zu leben oder in<br />
einem Hühnerkäfig, schön abgedichtet, damit ja keiner<br />
stirbt. Schauen Sie sich das einmal an!<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich habe noch eine Rolle von 1999. Die ist ungefähr<br />
20 m lang. Das war der erste Lärmnachweis, den es hier<br />
gab. Den kann ich Ihnen zur Verfügung stellen; er ist aber<br />
veraltet. Das Regionale Dialogforum hat inzwischen bessere<br />
Nachweise als diese Rolle; das steht im Internet.<br />
(Bild 49)<br />
Sie sehen hier die rote Linie; das sind die Messwerte<br />
von unserer Station in Mörfelden-West. Im Internet können<br />
Sie das überschalten mit den Werten von bis zu drei, vier<br />
anderen Orten, an denen solche Stationen sind. Die blaue<br />
Linie stellt die Werte von Hochheim dar. Sie können also<br />
genau feststellen, welche Prioritäten bei den Lärmschutzmaßnahmen<br />
getroffen werden müssen.<br />
Wir haben hier in der Nacht zwischen 24 und 1 Uhr<br />
68,7 dB(A), nicht genormt nach der EU-Richtlinie. Deshalb<br />
meine Forderung: Stellen Sie allen Lärmmessstationen<br />
von Fraport private, vom Regionalen Dialogforum u. U.,<br />
oder unsere eigene - im Internet - vom Deutschen <strong>Fluglärmdienst</strong><br />
gegenüber! Eigentlich ist es eine staatliche Aufgabe,<br />
diese Dinge festzustellen. Es ist von den Bürgern<br />
nicht zu verlangen, dass sie so etwas auf eigene Kosten<br />
machen. Die Gesundheitsvorsorge ist Pflicht des Staates.<br />
In Art. 74 Nr. 24 GG steht „Lärmbekämpfung“. Ich merke<br />
hier nichts davon. Aber das steht im Grundgesetz. Die<br />
Richter machen zum Teil nicht mit. Ich hoffe nur auf Leipzig;<br />
denn so geht das einfach nicht.<br />
Ich komme gleich noch auf meine Petition zu sprechen.<br />
Der Gesetzgeber, die Bundestagsabgeordneten und<br />
die Landtagsabgeordneten, lehnen es ab, irgendetwas zu<br />
unternehmen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Werfen Sie nur einmal einen Blick darauf. Dann brauchen<br />
wir hier gar nicht mehr zu diskutieren, meine Herren<br />
insbesondere von Fraport aber auch Sie vom Regierungspräsidium.<br />
(Bild 50)<br />
Schauen Sie sich einmal diese Grafik an. Da ist kein<br />
Schlafen mehr möglich. Meine Kinder sind inzwischen<br />
ausgezogen. Ich habe meiner jüngsten Tochter ein Haus<br />
bei Ingelheim in der ruhigen Pfalz finanziert, in Engelstadt.<br />
Da hat mir ein Herr gesagt: Das ist die Stadt der zwei<br />
Lügen. Es ist weder eine Stadt noch sind es Engel. - Meine<br />
Herren von Fraport, denken Sie mal daran!<br />
(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />
und Einwendern)<br />
Ich könnte das im Takt weitermachen. Schauen Sie<br />
sich einmal diese Kurve an und sehen Sie, wie das über<br />
24 Stunden ausschaut!<br />
(Bild 51)<br />
Das ist ein Tag. Sie sehen hier die Spitzen: 80 dB(A). Das<br />
ist natürlich nicht genormt nach physikalischen Effekten,<br />
sondern so, wie das ein normaler Bürger macht, der sich<br />
selbst Hilfe verschaffen muss. Wenn es der Gesetzgeber<br />
nicht macht und unsere Landes- und Bundesabgeordneten<br />
nicht eingreifen, die auf das Volk vereidigt sind, was<br />
bleibt uns dann anderes übrig? Ich habe dem Ministerpräsidenten<br />
Koch, als das mit der Nordwestbahn losging,<br />
einen Brief geschrieben. Er hat mir geantwortet, aber Reaktionen<br />
sind bisher keine da.<br />
(Bild 52)<br />
Das sind die Aussagen in Kurzform; die Originale liegen<br />
hier vor. Ich lese das einmal kurz vor:<br />
Der Hessische Landtag hat mir am 29.01.02 nach<br />
Vorgabe des Ministers, also der Exekutive, den Petitionsbescheid<br />
geschickt, dass „notwendige wissenschaftliche<br />
Aussagen nicht für eine gesetzliche Regelung ausreichen“.<br />
- Ich hatte die Petition nach Berlin geschickt. Die<br />
Berliner haben sie nach Wiesbaden gegeben. Die Wiesbadener<br />
haben mir diesen Bescheid geschickt. Dann habe<br />
ich Herrn Bundestagspräsidenten Thierse angeschrieben<br />
und gefragt: Was ist nun? Bund oder Land? - Die Petition<br />
wurde in Kraft gesetzt.<br />
Die nächste Aussage am 25.06.03, und zwar hier<br />
durch den Deutschen Bundestag: „mangels ausreichender<br />
wissenschaftlicher Erkenntnisse keine Gesetzesinitiative<br />
geplant“. - Der Bundestag hat dann nach Vorgabe des<br />
Bundesverkehrsministers geschrieben - ich habe es dabei;<br />
ich habe es am 30.12. erhalten, nachdem der Bundestag<br />
am 29.12. beschlossen hat -: „zurzeit keine Chance... zu<br />
klären ist, wie die Lärmwirkungsforschung eine Zusammenfassung<br />
der Lärmereignisse bewertet. Lärm ist unterschiedlich.“<br />
- Hurra und Helau, kann ich da nur sagen!<br />
Bei dem Ganzen ging es um meine Bitte, ein Lärmsummationsgesetz<br />
zu machen. Da das natürlich sehr<br />
teuer wird in Deutschland bzw. künftig in der EU, habe ich<br />
um ein Lex Fraport gebeten, um diesen Verein - - Ich bin<br />
Aktionär. Bei der Hauptversammlung werden wir uns weiter<br />
sprechen wegen dieser rausgeschmissenen Gelder,<br />
die letzten Endes dem Aktionär fehlen. Meine Aktie habe<br />
ich von meinem Vater geerbt; aber damit bin ich sprachberechtigt.<br />
- Ich sage es noch einmal: Die Augen kann man<br />
schließen. Machen Sie einmal die Augen zu, dann sehen<br />
Sie keine Farben mehr. Aber die Ohren kann man nicht<br />
schließen, meine Herren. Seit Urzeiten, seit die Menschheit<br />
existiert, sind sie ein Warnzeichen. Als der Bagdad-<br />
Bomber bei Nacht und bei Tag geflogen ist, konnte ich das<br />
im Schlafzimmer hören, und zwar fast schon im Schlaf.<br />
Ich bitte Sie als Exekutive also, dieses Lex Fraport ü-<br />
ber die Hessische Landesregierung, die ja im Bundesrat<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 57
tätig werden kann, zu exekutieren. Wir können unsere<br />
Heimat nicht platt machen lassen. Dagegen wehren wir<br />
uns mit Haut und Haaren. - Ich war einmal vor Jahren im<br />
Jagdschloss Kranichstein. Da wurde im Mittelalter zur Zeit<br />
des Absolutismus ein Bild eingefügt: Der Mörfelder Förster<br />
hat das Dach angezündet bekommen, weil die Wildschweine<br />
oder die Hirsche in die Felder sind. - Ich bin mit<br />
einem Bekannten aus den jetzt neuen Bundesländern<br />
dorthin gegangen und wollte ihm das zeigen. Da war das<br />
herausgenommen worden. Das war vielleicht zu gefährlich,<br />
zu aufrührerisch.<br />
Ich habe die Schreiben vom Bundestag hier. Das letzte<br />
habe ich am 01.02. dieses Jahres erhalten. Darin steht,<br />
ich hätte keinen Anspruch auf zweimalige Behandlung. Ich<br />
bin Soldat gewesen. Ich habe keinen Dienstherrn kennen<br />
gelernt, nur einen Arbeitgeber. Um über die Auswirkungen<br />
zu sprechen: Inzwischen werden die Soldaten zu Legionären.<br />
Wenn in New York das World Trade Center in sich<br />
zusammenstürzt, dann hat das die Auswirkung, dass<br />
Deutschland am Hindukusch verteidigt wird. Wenn so eine<br />
Bannwaldkratzerhalle gebaut wird, dann hat das Auswirkungen<br />
auf mich. Und dann soll man hier nicht diskutieren<br />
dürfen?<br />
Herr Bickel und meine Herren vom RP, Sie sehen hier<br />
Ihr Angebot an Leistungen.<br />
(Bild 53)<br />
Das sind 22 Punkte. An vorletzte Stelle ist der Service für<br />
Fraport aufgeführt, an zweiter Stelle steht der Lärm, an<br />
vierter der Erholungsraum. Setzen Sie so auch Ihre Prioritäten!<br />
Dazu muss ich sagen: Fraport ist aus meiner Sicht ein<br />
volkseigener Betrieb - im Besitz von Stadt, Land und<br />
Bund.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich bin auch Besitzer, wahrscheinlich von einem Sargnagel.<br />
Ich müsste ihn eigentlich abstoßen. So schaut das<br />
heute aus.<br />
Ich habe hier das Schreiben vom hessischen Verkehrsministerium<br />
als Antwort auf die Petition im Original<br />
vorliegen. Das gebe ich Ihnen nachher.<br />
(Bild 54)<br />
Das sind die berühmten Werte, die einen 13-mal in der<br />
Nacht ruhig aufwachen lassen. Ich sage ausdrücklich:<br />
„ruhig aufwachen lassen“. Aber dann am Heiligen Abend<br />
„Stille Nacht“ singen und Urlaub in der schönen heilen<br />
weiten Welt machen, nur nicht in der eigenen Heimat!<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich habe hier ein Rechtsgutachten von Professor<br />
Dr. Dolde „Rechtliche Aspekte einer Lärmbetrachtung“,<br />
Stuttgart, Mai 2001, das in Fachzeitungen veröffentlicht<br />
ist. Darin steht klipp und klar - ich sage das jetzt einmal<br />
mit meinen Worten; ich gebe Ihnen das nachher -: Die<br />
Sondersituation Einzelfall gebietet dann, erstens verschiedene<br />
Schallquellen ... Richtwerte nahezu erreichen ... -<br />
also eine Sonderfallbehandlung -, zweitens segmentierter<br />
Lärm ... Grenze der Zumutbarkeit ... jeder Quelle nahezu<br />
erreicht ist ... die dritte Prüfung, ob Zusammenwirken<br />
verschiedener Geräuscharten stärker als jede einzelne ist.<br />
Es gibt eine Musterverwaltungsvorschrift LAI. Ist dann<br />
praktikabel, ist aufgeführt.<br />
Ich weise darauf hin: B 486 und B 44 sind seit Jahren<br />
ohne einen Schallschutz, ohne Südumgehung, seit 1960<br />
geplant. In dem Plan der Stadt, den ich im Original habe,<br />
ist schon seit 1960 die Startbahn West geplant und bis<br />
heute eine Umgehungsstraße. Passiert ist gar nichts. Die<br />
ICE-Riedbahn führt vielleicht irgendwann einmal an der<br />
Autobahn entlang; das weiß ich nicht. Fraport: 18 West<br />
und jetzt kommen neu hinzu die Halle und die Nordwestbahn.<br />
- Das geht einfach nicht.<br />
Ich habe die Umgebungslärmrichtlinie eigentlich durch<br />
Zufall herausgekitzelt; ich wusste gar nicht, dass es so<br />
etwas gibt. Meine Petition ist viel früher gelaufen; das begann<br />
im Januar. Im Juni kam dann die EU-Richtlinie.<br />
(Bild 55)<br />
Hier stehen die genauen Vorgaben und die Termine. Der<br />
erste Termin war am 18.01.04. Am 18.07. wird diese<br />
Richtlinie in Kraft gesetzt.<br />
Wir reden ja immer so schön, wie der Soldat sagt, vom<br />
vorauseilenden Gehorsam. Machen Sie doch bitte einmal<br />
Druck, dass es ein vorauseilendes Gesetz gibt! Verschiedene<br />
Herren haben das hier schon gemacht. Warum wollen<br />
Sie als politische Führer - das ist die Regierung; sie<br />
exekutiert - immer warten? Sie müssen vorneweg durch<br />
den finsteren Wald führen wie ich meine Kompanie durch<br />
den finsteren Gebirgswald geführt habe. Warten Sie doch<br />
nicht, bis 51 % kommen und von hinten schieben à la<br />
Startbahn West! Ich habe dem Ministerpräsidenten Koch<br />
einen Brief geschrieben, um diese Dinge nicht ausarten zu<br />
lassen. Sie sind auf dem besten Weg dorthin, wenn man<br />
dieses Chaos hier mitkriegt. Das ist ja keine Planfeststellung<br />
mehr; wahrscheinlich wird eine Planlosfeststellung<br />
auf uns zukommen.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Jetzt noch kurz zur EU-Richtlinie:<br />
„Begriffsbestimmungen<br />
... ‚Umgebungslärm‘ unerwünschte“<br />
- unerwünscht, meine Herren! -<br />
„oder gesundheitsschädliche Geräusche im<br />
Freien,“<br />
- nicht in Käfighaltung bei geschlossenem Schlafzimmerfenster<br />
-<br />
„die durch Aktivitäten von Menschen verursacht<br />
werden, einschließlich des Lärms ...<br />
von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr,<br />
Flugverkehr ...“<br />
17 – 58 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Das ist die Definition.<br />
Zum nächsten Punkt. Es gibt hier so schöne Begriffe<br />
wie „ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum“ und „ruhiges<br />
Gebiet auf dem Land“. Meinen Kindern habe ich ein Haus<br />
in einem ruhigen Gebiet auf dem Land, südlich von Ingelheim,<br />
bezahlt. Ich wohne in einem ruhigen Gebiet in einem<br />
Ballungsraum nicht. Ich bin auch kein Flüchtling. Ich<br />
verteidige meine Heimat mit Haut und Haaren.<br />
Hier ist noch eine Definition:<br />
„Der Tag entspricht einem Zeitraum von<br />
12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von<br />
4 Stunden und die Nacht einem Zeitraum<br />
von 8 Stunden; ...<br />
... der Tagesanfang (und damit der Anfang<br />
des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat<br />
festzulegen (dies ist für sämtliche<br />
Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden<br />
die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die<br />
Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr, 19.00-23.00<br />
Uhr und 23.00-7.00 Uhr ...“<br />
Die Nacht kann aber verschoben werden. Wenn wir<br />
die Fraport-Nacht mit 23 Uhr bekommen, dann muss sie<br />
eine Stunde länger in den Tag gehen, also bis 7 Uhr. Das<br />
ist auch so festgelegt. - Bitte führen Sie durch den Wald<br />
und warten Sie nicht, bis Sie geschoben werden!<br />
Zu den Messpunkten, von denen ich gesprochen habe:<br />
Fördern Sie bitte alle vorhandenen Lärmmessstationen<br />
von Staats wegen mit Unterstützung, Subvention, um<br />
diese Kette zu bilden. - Da steht klipp und klar drin:<br />
„Im Fall von Berechnungen zur Ausarbeitung<br />
von strategischen Lärmkarten für die<br />
Lärmbelastung in Gebäuden und in der Nähe<br />
von Gebäuden liegen die Ermittlungspunkte<br />
in einer Höhe von 4,0 ± 0,2 m ...<br />
über dem Boden an der am stärksten lärmbelasteten<br />
Fassade; ...“<br />
Das wird wahrscheinlich bisher keiner geschnallt, geschweige<br />
denn durchgeführt haben. Unsere Lärmmessstation<br />
ist im Keller - wir hätten sonst eine Fensterveränderung<br />
am Haus durchführen müssen -, sogar geschützt<br />
durch eine Mauer. Ich kann Ihnen das einmal zeigen.<br />
„Für die Bewertung der Auswirkungen von<br />
Lärm auf die Bevölkerung sollten Dosis-Wirkung-Relationen<br />
verwendet werden.“<br />
Die Dosis kenne ich noch von Tschernobyl. Da gab es die<br />
so genannten Becquerelchen. Vielleicht entwickeln wir ja<br />
auch einen solch schönen Begriff.<br />
„Die Dosis-Wirkung-Relationen, die durch<br />
künftige Änderungen dieses Anhangs nach<br />
Artikel 13 Absatz 2 eingeführt werden, betreffen<br />
insbesondere Folgendes:<br />
- die Relation zwischen Belästigung ... für<br />
Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Fluglärm...<br />
- die Relation zwischen Schlafstörung ... für<br />
Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Fluglärm...“<br />
Setzen Sie das bitte in Kraft! Warten Sie nicht, bis Sie<br />
geschoben werden!<br />
Ich bin gleich fertig.<br />
(Bild 56)<br />
Luftkreuz Frankfurt: Im Westen steigt Startbahn 18<br />
West überm Wildbann Mönchbruch hoch zum Himmel<br />
hinauf. Im Osten laufen zwei Rollbahnen vor Autobahnen<br />
am Stadtwald aus, unantastbar laut Oberbürgermeisterin.<br />
Im Süden, im Naturschutzgebiet, im grünen Bannwald im<br />
Mönchbruch, ist keine Landebahn zu sehen. Im Norden im<br />
Rundblick viele Städte - FINIS -, im Bannwald wird die<br />
Nordbahn untergehen, im Süden erst recht. Im Zentrum -<br />
Fraport, denken Sie an Ihre Flächen, zugebaut mit Speditionen;<br />
anderen hat man die Arbeitsplätze in Kelsterbach<br />
weggenommen -: viel Flugplatz. Schönefeld, Brandenburg,<br />
Berlin - für Hessen und Preußen der Großgewinn.<br />
Endlich kann auch der Osten voll erblühen. - 2015: Fraport<br />
wird wieder glühen. BBI: 80 000 Arbeitsplätze aufblühen.<br />
Wiesbaden-Erbenheim, Brandenburg-Berlin: Es kommt<br />
fliegendes Jumbo dickes, blüht im Glanze diese Glückes.<br />
(Bild 57)<br />
Das ist im Moment meine Summierung aus dieser<br />
chaotischen Anhörung, die aus meiner Sicht ohne Substanz<br />
ist. Fachleute haben das bestätigt; ich kann das nur<br />
aus dem hohlen Bauch heraus sagen.<br />
„Es ist nie ein Fehler, höchste Kompetenz<br />
an seiner Seite zu wissen“<br />
Für die 40 000 Normalbürger: Ich danke den Herren Fachleuten,<br />
Professoren und Rechtsanwälten. Die Kommunikationsberatung<br />
erfolgt durch alle, durch ausgewählte Spitzenmanager.<br />
Ob das bei Fraport der Fall ist, bezweifle ich.<br />
Herr Bickel, Sie sind Beamter. Sie sind auf die deutsche<br />
oder hessische Verfassung vereidigt. Ich möchte Sie<br />
bitten, die Pannen ernst zu nehmen und einen neuen Weg<br />
zu suchen. Sie stehen hier mitten im Feuer. Unser Ministerpräsident,<br />
ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, hat die<br />
Flucht ergriffen und den Verkehrsminister eingesetzt. Der<br />
Verkehrsminister setzt den RP ein. Der RP setzt Sie ein. -<br />
Auf der anderen Seite ist es ähnlich: ein volkseigener<br />
Betrieb mit einem Vorstandsvorsitzenden, der letzten Endes<br />
auch wieder vom Mehrheitsaktionär abhängig ist. Wer<br />
bestimmt also die Richtlinien der Politik? Ich hoffe auf<br />
Besserung, auf den neuen Weg.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Zum Schluss noch die Fabel vom König der Tiere: Der<br />
Vogel des Jahres <strong>2004</strong> ist der Zaunkönig. Wer ist der<br />
König der Vögel? Natürlich der Zaunkönig. Der Adler<br />
schrie: Ich flieg viel höher. - Das ist der Bundesadler. - Der<br />
kleine Zaunkönig saust unter die Flügel und nachdem er<br />
blau geworden ist in höchsten Höhen, fliegt er noch einen<br />
Meter höher: Ich bin der König der Tiere. Das ist Beschiss,<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 59
sagen alle Tiere. Jetzt machen wir das umgekehrt. Wer<br />
kann am tiefsten in die Höhlen krabbeln? Da sagt der<br />
Zaunkönig: Haha, ich bin schon im Mauseloch verschwunden.<br />
Da war er auch der König der Tiere. - Wenn<br />
Sie hier mal gucken:<br />
(Bild 58)<br />
Der Adler entspricht der Bundesrepublik Deutschland, der<br />
Kranich der Lufthansa und der Löwe ist Hessen. Wer ist<br />
der König der Tiere?<br />
Das ist vielleicht eine Vorsehung oder ein Hinweis.<br />
Manchmal gilt auch ein Gottesgericht, dass der Zaunkönig<br />
der Vogel des Jahres ist. - Meine Herren, wir sind hier<br />
zwar nur Zaunkönige. Aber Sie haben ja gehört, wie<br />
schlau sich der Zaumkönig durchgesetzt hat. Das ist unser<br />
Symbol dieses Jahres. Lernen Sie etwas aus dieser Fabel!<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Ich bin ja am ersten Tag in die Bütt gegangen. Ich<br />
möchte jetzt den Schlussvers von Bert Brechts „Das Lied<br />
von der Moldau“ vorlesen - Sie können eine andere Überschrift<br />
nehmen -:<br />
„Am Grunde der Moldau wandern die Steine.<br />
Es liegen drei Kaiser<br />
- Startbahn oder Rollbahn -<br />
begraben in Prag.<br />
Das Große bleibt groß nicht und<br />
klein nicht das Kleine.<br />
Die Nacht hat zwölf Stunden,<br />
dann kommt schon der Tag.“<br />
Ein sonniger Tag, denke ich.<br />
Meine Anträge an den RP: Erstens: Feststellung Zuständigkeit<br />
und Durchführung der Bekämpfung des Umgebungslärms!<br />
Wer ist in Mörfelden zuständig - die Stadt,<br />
das Land, der Bund, die EU - gemäß den Stadt-lärmminderungsmaßnahmen?<br />
Das liegt bei der Stadt vor. Der<br />
Bürgermeister ist geknebelt. Wir sind hier in einem Hochsicherheitstrakt<br />
zur Erörterung, bewacht von Herren im<br />
schwarzen Zwirn. - Auf dem Podium sehe ich auch einen<br />
schönen Namen.<br />
Zweitens: Sofortvollzug Lärmminderungsmaßnahmen<br />
in Mörfelden-Walldorf an B 44 und B 486, Stichwort: Südumgehung!<br />
Wir brauchen nur 50 %. Das reicht uns, um<br />
die B 486 von Mörfelden nach Groß-Gerau zu weisen und<br />
Mörfelden-Wohngebiet, Mörfelden-Sportpark, Mörfelden-<br />
Bannwald und das Naturschutzgebiet Mönchbruch zu<br />
schützen. - Die Grenzüberschreitung war ursprünglich mit<br />
100 000 DM bewehrt. Wenn Ihr die Grenzen schon mit<br />
Balken dichtmacht und mit 100 000 DM, dann müsst Ihr<br />
auch die B 486 dichtmachen. Was macht der RP? Das<br />
Naturschutzgebiet Mönchbruch ist inzwischen in Teil Nord<br />
und Teil Süd aufgeteilt. Das können wir damit wiedervereinigen<br />
und vielleicht auch aufforsten. So schlau war der<br />
RP; so macht man das. Der Korridor war auf einmal da<br />
und kein Naturschutzgebiet, was es vorher war.<br />
Dritter Punkt: Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm vom 25.06.02 umsetzen! Im vorauseilenden<br />
politischen Geschehen muss das jetzt schnell passieren.<br />
Ich bitte darum, dies sofort in deutsches Recht umzusetzen,<br />
und zwar bezogen auf Art. 3 l bis p und Art. 8<br />
Abs. 1. Entschädigung analog der Deutschen Bahn AG<br />
oder anderen Entschädigungen, und zwar bevor Fraport<br />
den Generalausbau plant oder wie hier mit Tunnelblick ein<br />
Parkhaus, eine C-Halle, eine A-Halle mitten im Bannwald!<br />
Ich glaube, ich schrei nur noch Helau!<br />
Vierter Punkt: Sofort für B 486 und B 44 LKW-<br />
Nachtfahrverbot und Ortsteil Mörfelden mit Umwidmung!<br />
Wenn das keine Bundesstraße mehr ist, kann man eine<br />
Einbahnstraße daraus machen.<br />
Fünfter Punkt: Erörterung des Gesamtausbaus und<br />
Nordwestbahn, A- und C-Halle, Parkhaus, Terminal 3,<br />
Verkehrsrouten und anderes und so planfeststellen, dass<br />
es Hand und Fuß hat!<br />
Das wären meine abschließenden Worte. Ich bitte Sie<br />
herzlich darum, nicht nur Sie von der Exekutive; ich bitte<br />
Sie, das auch an die Legislative weiterzugeben. Die verweigern<br />
sich einfach. Ich kapier das nicht, gerade angesichts<br />
dieser Zeit. Wir hatten Kreistagswahlen. Ich glaube,<br />
nur noch 17 % wählen einen Landrat. Die Bürger sind<br />
nicht mehr hier.<br />
Meine Herren von Fraport, Sie sind ja eine Weltfirma,<br />
meine Aktiengesellschaft. Machen Sie doch einmal den<br />
Buckel steif und machen Sie Ihren Herren Vorständen mal<br />
klar, dass sie doch auch einmal hier erscheinen möchten,<br />
um Antworten zu geben, und nicht nur Sie, Herr Bickel,<br />
und Sie, Herr Amann. - Ich möchte mich jetzt nicht weiter<br />
auslassen. Das ist alles nicht mehr in Ordnung. Wir haben<br />
das ja hier gehabt.<br />
(Bild 57)<br />
Professionelles Management ist daher Chefsache. Wo<br />
sind die Chefs? - Danke.<br />
(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />
Mätzke (Einwender):<br />
Mein Name ist Mätzke; ich komme aus Flörsheim. - Ich<br />
wollte eigentlich vor Stunden sprechen. Ich denke, die<br />
zwölf Minuten, die wir noch bis 19 Uhr haben, reichen für<br />
das, was ich zu sagen habe - und ich möchte das im Zusammenhang<br />
vortragen -, nicht aus. Ich bitte Sie, mir<br />
mitzuteilen, wann ich z. B. am Donnerstag früh zu Wort<br />
komme.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Sie sind als Nächster dran. Sie können daher als Erster<br />
reden. Die Meldeliste ist eh geschlossen. Ich behalte es<br />
hier auf dem Bildschirm; ich habe es mir notiert. Dann<br />
fangen wir mit Ihnen am Donnerstag an.<br />
Mätzke (Einwender):<br />
Am Donnerstag um wie viel Uhr? Um 9.30 Uhr?<br />
17 – 60 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
So ist es.<br />
Mätzke (Einwender):<br />
Danke.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Sie müssen sich dann aber wieder an dieselbe Stelle<br />
setzen; denn ich habe hier nur die Nummern der Mikrofone,<br />
nicht Ihre Namen.<br />
Mätzke (Einwender):<br />
Ja, hier sitzt sonst jemand vom BUND. Ich muss nur aufpassen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ich kann die Namen ja einmal dazusetzen.<br />
Mätzke (Einwender):<br />
Mein Name ist Mätzke.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, ja, ich weiß. - Danach habe ich hier die Nr. 22. Wer<br />
sind Sie?<br />
Keute (Einwender):<br />
Mein Name ist Keute. Ich bin Haupteinwender, komme<br />
aus dem nördlichsten Wohngebiet der Stadt Darmstadt.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Nein, nein. Sie kommen am Donnerstag dran. Ich will nur<br />
einmal die Nummern aufrufen. - Wer ist auf Nr. 47?<br />
Lehmann (Einwender):<br />
Mein Name ist Wolfgang Robert Lehmann. Ich komme aus<br />
Rüsselsheim, stellvertretend und bevollmächtigt für weitere<br />
fünf Personen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Ja, ja. - Dann kommt als Letztes die Nr. 45. - Name!<br />
Koza (Einwender):<br />
Manfred Koza.<br />
Hoepfner (RP Darmstadt):<br />
Ich darf zum Abschluss des heutigen Tages noch eine<br />
Entscheidung über einen Befangenheitsantrag bekannt<br />
geben, den Herr Rechtsanwalt Haldenwang am 13.02.<br />
gestellt hat. Die Besorgnis der Befangenheit war damit<br />
begründet worden, dass Herr Bickel als Verhandlungsleiter<br />
es abgelehnt hatte, die Erörterung auf Montag, den<br />
16., deshalb zu vertagen, weil der Sachverständige der<br />
Kommunen erst an diesem Tag zur Verfügung stehen<br />
konnte.<br />
Im Regierungspräsidium hat die zuständige Beauftragte,<br />
Frau Müller, diesen Antrag geprüft und ist zu dem<br />
Ergebnis gekommen, dass kein vernünftiger Grund vorliegt,<br />
der geeignet ist, Misstrauen gegen die unparteiische<br />
Amtsausübung von Herrn Bickel zu rechtfertigen.<br />
(Zuruf: Ja, ja! Die war ja auch dabei!)<br />
In der Begründung wird festgestellt, dass Herr Bickel mit<br />
seiner Entscheidung seiner Aufgabe nachgekommen ist,<br />
für einen zielstrebigen Verfahrensablauf zu sorgen, ohne<br />
dass dadurch Rechte von Teilnehmern verkürzt oder gar<br />
abgeschnitten worden sind. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass den Teilnehmern bereits ab 10.12. bekannt war,<br />
dass ab Donnerstag, den 12.02., „Lärm“ Thema der Erörterung<br />
sein könnte. Entsprechend waren auch die Terminpläne<br />
ausgezeichnet. Außerdem hatte Herr Bickel darauf<br />
hingewiesen, dass sich die Erörterung am Freitag schwerpunktmäßig<br />
mit den rechtlichen Gesichtspunkten befassen<br />
sollte und die fachlichen Fragen, zu denen dann auch der<br />
Sachverständige zu Wort kommen sollte, am Montag<br />
erörtert würden.<br />
Es gibt daher keinen Grund, Herrn Bickel wegen der<br />
Besorgnis der Befangenheit von seinem Amt zu entbinden.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Danke. - Am Donnerstag geht es um halb zehn weiter.<br />
Die Sitzung ist geschlossen.<br />
(Schluss des Erörterungstages: 18.53 Uhr)<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Gut.<br />
(Zuruf eines Einwenders: Ich habe mich<br />
auch auf der Nr. 45 gemeldet!)<br />
- Ach so, Sie haben dasselbe Mikrofon benutzt. - Gut, wer<br />
ist der Zweite?<br />
Hahn (Einwender):<br />
Mein Name ist Helmut Hahn aus Darmstadt-Wixhausen.<br />
Verhandlungsleiter Bickel:<br />
Alles klar. - Jetzt kommt Herr Hoepfner noch mit einer<br />
Verkündung.<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 61
Index<br />
Amann (AS)........................................... 33, 34, 38, 49, 51<br />
Bracht (Ew) ................................................................... 26<br />
Eck (RP).................................................. 5, 12, 33, 34, 35<br />
Friebe (Ew).............................................................. 50, 51<br />
Friedrich, RA (RB)................................................... 37, 38<br />
Gernandt (Ew)............................................................... 56<br />
Hahn (Ew) ..................................................................... 61<br />
Haldenwang, RA (RB)..................... 13, 17, 37, 39, 46, 49<br />
Hoepfner (RP) ............................................................... 61<br />
Keute (Ew) .................................................................... 61<br />
Korte (Mainz)................................................................. 51<br />
Koza (Ew)...................................................................... 61<br />
Kühner, Dr. (Groß-Gerau, Rüsselsh., Mörf.) ...... 1, 41, 42,<br />
43, 44<br />
Kunz (Ew)............................................................ 5, 21, 22<br />
A<br />
B<br />
E<br />
F<br />
G<br />
H<br />
K<br />
Lehmann (Ew) ...............................................................61<br />
Lurz (AS) .......................................................................11<br />
Mätzke (Ew).............................................................60, 61<br />
Müller (HLUG) ...............................................................35<br />
Paulitsch (Ew)....................................................28, 29, 30<br />
Raiss (BUND) ................................................................21<br />
Schaffert, Dr. (AS) ...........................10, 11, 35, 39, 45, 46<br />
Schmirler (Ew) ...............................................................46<br />
Schmitz, RA (RB) ................................................2, 30, 35<br />
Schröder, Dr., RA (RB)............................5, 11, 53, 54, 55<br />
Winkler (Ew’n) .........................................................27, 28<br />
L<br />
M<br />
P<br />
R<br />
S<br />
W<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong><br />
20 – Index
Protokollführer:<br />
______________________________<br />
Dr. Andreas Hackmann, Rangsdorf<br />
_____________________________<br />
Petra Weber, Berlin<br />
Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong><br />
20 – Ende