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17. Februar 2004 - Deutscher Fluglärmdienst eV

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Erörterungstermin<br />

zum Planfeststellungsverfahren betreffend Erweiterungsmaßnahmen für<br />

die Wartung von Airbus-A380-Flugzeugen – A380-Werft – am<br />

Flughafen Frankfurt/Main<br />

Tagesordnung<br />

Dienstag, den <strong>17.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2004</strong>:<br />

6. Lärmimmissionen....................................................................................................... 1<br />

6.1 Umfang der Lärmbelastungen......................................................................................................... 1<br />

6.2 Bewertungsmaßstäbe beim Lärm ................................................................................................... 1<br />

6.3 Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen ..................................................................................... 27


Zwanzigster Erörterungstag<br />

(Beginn: 9.31 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Wir wollen fortfahren.<br />

Wir sind bei Tagesordnungspunkt 6:<br />

6. Lärmimmissionen<br />

Ich denke, wir haben gestern die Tagesordnungspunkte<br />

6.1 und 6.2 hinreichend besprochen. Aus unserer Sicht<br />

gibt es dazu keinen großen Erörterungsbedarf mehr. Was<br />

wir in diesem Zusammenhang nachfordern müssen, ist<br />

uns hier auf dem Podium weitestgehend bekannt.<br />

Deswegen würde ich ganz gerne allmählich zu Tagesordnungspunkt<br />

6.3 übergehen. - Aber ich sehe, dass dazu<br />

noch jemand etwas sagen möchte. Sie haben das Wort.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Herr Bickel, ich habe mich gestern schon zu Wort gemeldet.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie müssen für das Protokoll Ihren Namen sagen.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Entschuldigung! Mein Name ist Kühner; ich komme von<br />

der Firma deBAKOM. Ich spreche für eine Reihe von Gemeinden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ist gut.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Ich habe mich ja gestern schon zu Wort gemeldet. Mir<br />

geht es eigentlich darum, noch einmal aufzuzeigen, wo die<br />

entscheidende Diskrepanz liegt, weil das gestern in dem<br />

Hin und Her mit einigen auch weniger freundlichen Anmerkungen<br />

vielleicht verdeckt wurde.<br />

Zunächst einmal zu der Aussage von Herrn Brendle,<br />

all das, was ich gemessen habe, seien Starts gewesen.<br />

Dazu möchte ich feststellen, dass Herr Brendle nicht substanziiert<br />

vorgetragen hat, wann und wie er das im Detail<br />

überprüft haben will. Ich bezweifle auch, dass er das wirklich<br />

kann; denn er hat mit uns, die wir die Daten erstellt<br />

haben, diesbezüglich keine Rücksprache gehalten. Ich<br />

halte das daher schlicht und einfach für unmöglich. Man<br />

kann sich jetzt die Frage stellen: Was steckt denn dahinter?<br />

Warum will man darstellen, man sei nicht in der Lage,<br />

Triebwerksprobeläufe in der Nachbarschaft zu messen?<br />

Dahinter steckt doch die Überlegung - das besagt ja auch<br />

das Gutachten -, dass die Werte im Prinzip nicht so hoch<br />

sind, als dass die Triebwerksprobeläufe irgendeine Wirkung<br />

auf die Nachbarschaft hätten.<br />

Nun hat Herr Schaffert von der Firma BeSB Messungen<br />

vorgelegt, nach denen beispielsweise für Neu-Isenburg<br />

bei Triebwerksprobeläufen in der Stufe Volllast<br />

43 dB(A) erreicht werden. Wenn man diesen Wert nimmt<br />

und die Erfahrungen bezüglich der Schwankungen zwischen<br />

Mitwind- und Gegenwindrichtung einbezieht, dann<br />

stellt man fest: Diese 43 dB(A) können genauso gut<br />

73 dB(A) sein. Wenn Sie jetzt die Messsituation auf den<br />

Taxiway Charly-West übertragen - das ist etwa 4,5 km von<br />

Neu-Isenburg entfernt -, dann können Sie anhand der<br />

Daten im Gutachten ganz einfach errechnen - man<br />

braucht also gar keinen großen Aufwand zu betreiben -,<br />

dass der Wert in Neu-Isenburg bei etwa 62 dB(A) oder<br />

63 dB(A) liegt.<br />

Die Zahlen sind zwar im Mittel richtig. Aus meiner<br />

Sicht entscheidend ist aber, dass man davon ausgehen<br />

muss, dass zur Nachtzeit aufgrund der unterschiedlichen<br />

Ausbreitungsbedingungen - das ist der Kern des Problems,<br />

Herr Bickel - in 10 % der Fälle auch Pegel gemessen<br />

werden können, die 10 oder 15 dB(A) höher liegen.<br />

Das ist bei 4,5 km überhaupt kein Problem. Dass ich nicht<br />

nur aus der Theorie heraus spreche, mögen Sie daran ermessen,<br />

dass der Stadt Kelsterbach eine Messung von einem<br />

Triebwerksprobelauf durch den Technischen Überwachungs-Verein<br />

aus dem Jahre 1999 vorliegt. Da sind<br />

bei Volllast 81 dB(A) erreicht worden. Bitte schauen Sie in<br />

die Unterlagen, die vorgelegt worden sind. Dem Text ist<br />

nicht zu entnehmen, dass in diese Größenordnung vorgestoßen<br />

wird. Ich bitte Sie wirklich herzlich, den Antragsteller<br />

zu ersuchen, diesbezüglich entsprechende Aussagen<br />

zu machen; denn die Höhe dieser Pegel ist nachher entscheidend<br />

für die Bewertung.<br />

Machen Sie eine Bewertung nach TA-Lärm, dann wird<br />

man vielleicht bei den vorgelegten Mittelwerten sagen:<br />

Das liegt nicht dramatisch über den Werten, die man da<br />

ansetzt. Wenn man aber über 81 dB(A) redet, dann ist die<br />

Diskussion über dieses Thema natürlich beendet. Deswegen<br />

ist es aus meiner Sicht ganz entscheidend, dass<br />

diese sehr hohen Werte mit einer vernünftigen statistischen<br />

Wahrscheinlichkeit auch eintreten können. Aber<br />

darüber fehlt jegliche Aussage im Gutachten.<br />

Dem Gutachten fehlt auch eine Qualitätssicherung -<br />

das ist ein wirklicher Mangel -, wie sie beispielsweise sehr<br />

exemplarisch und vorbildlich in der TA-Lärm beschrieben<br />

ist. Die Forderung nach Qualitätssicherung in der TA-Lärm<br />

ist heute in der Akustik eingeführt. Sie kriegen heute keine<br />

internationale Norm mehr verabschiedet, ohne dass sich<br />

dort ein Abschnitt befindet, in dem die Verfasser der Norm<br />

darlegen, wie man die Unsicherheit der gewonnenen Ergebnisse<br />

zum Ausdruck bringt. Das hat sich seit etwa<br />

Mitte der 90er-Jahre durchgesetzt und ist heute Standard.<br />

Ich kann Ihnen berichten: Auf einer Sitzung des<br />

ISO/TC 43 in Berlin ist das als verbindliche Handlungsanleitung<br />

für den akustischen Bereich festgelegt worden. Die<br />

TA-Lärm war hier sozusagen vorauseilend. Ich würde Sie<br />

wirklich bitten: Verlangen Sie von dem Antragsteller, dass<br />

er Ihnen dazu vernünftige statistische Aussagen macht!<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 1


Noch eine Anmerkung zu den Messungen in Neu-<br />

Isenburg durch die Firma BSB. Ich würde es als Einhaltung<br />

von Mindeststandards ansehen, wenn aus diesem<br />

Gutachten nicht nur eine Seite zitiert und vorgelegt wird,<br />

sondern wenn man das Gutachten einmal in Gänze sieht.<br />

Ich habe mit meiner gestrigen Aussage, dass in Neu-Isenburg<br />

in Bodennähe gemessen wurde, Recht behalten.<br />

Herr Schaffert hat mir inzwischen bestätigt, dass 3 m über<br />

Grund gemessen worden ist. Das kann man den Messungen<br />

ansehen. Angesichts der Tatsache, wie mit dieser<br />

Messung hier agiert wird, bin ich der Meinung, dass es eigentlich<br />

dem Mindeststandard entsprechen würde, wenn<br />

auch dieses Gutachten vorgelegt würde. - Ich bedanke<br />

mich.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke. - Wenn ich das richtig sehe, war das eine Zusammenfassung<br />

Ihrer gestrigen Äußerungen. - Ich erteile<br />

jetzt das Wort Herrn Schmitz.<br />

RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />

Ich vertrete die Stadt Mörfelden-Walldorf, die Eheleute<br />

Preuß und die Kommunen Büttelborn, Trebur und Nauheim.<br />

Ich möchte auf meinen Wortbeitrag zum Ende der Erörterung<br />

gestern Abend zurückkommen. Ich hatte ausgeführt,<br />

dass es nach Prognose der Vorhabenträgerin rund<br />

1 000 zusätzliche Triebwerksprobeläufe im Jahr geben<br />

wird. Wir müssen uns jetzt einmal weiter überlegen, in<br />

welcher zeitlichen Dimension sich dann diese Triebwerksprobeläufe<br />

abspielen werden. Diese kann man anhand<br />

des Mengengerüstes und des Zeitlastprofils berechnen,<br />

welche uns von der Vorhabenträgerin vorgelegt worden<br />

sind.<br />

Wenn man die verschiedenen Arten der Triebwerksprobeläufe,<br />

also Idle, Part Power und Take-off Power, mit<br />

den verschiedenen Gesamtdauern multipliziert, kommt<br />

man zu dem Ergebnis, dass diese Triebwerksprobeläufe<br />

30 000 Minuten pro Jahr ausmachen werden. Die Dauer<br />

dieses hohen Pfeiftons nimmt also um 30 000 Minuten im<br />

Jahr zu. Ich will noch anmerken: 30 000 Minuten sind<br />

überschlägig aufs Jahr gerechnet eine Zunahme von ungefähr<br />

6 bis 7 %. Das ist meiner Ansicht nach auf jeden<br />

Fall - ich denke, damit werde ich nicht allein stehen; die<br />

Fachleute werden mir Recht geben - eine signifikante<br />

Zunahme von Triebwerksprobeläufen und den daraus resultierenden<br />

Schallereignissen. Nun stellt sich die Frage,<br />

die wir gestern andiskutiert haben und auf die Herr Dr.<br />

Kühner heute in seinem ersten Statement schon Bezug<br />

genommen hat: Wie wird sich diese signifikante Zunahme<br />

von Triebwerksprobeläufen und des damit verbundenen<br />

Lärms auf die Anwohnerschaft auswirken?<br />

Die zentrale Frage für die Tagesordnungspunkte 6.1<br />

und 6.2 lautet meiner Ansicht nach: Sind die Triebwerksprobeläufe<br />

separat von dem Lärm des Flughafens auf der<br />

einen Seite - also Grundlärm, Gewerbelärm und Bodenlärm<br />

- und vom Fluglärm auf der anderen Seite wahrnehmbar?<br />

Dabei wird die Frage nach der Dezibelzahl<br />

sicherlich eine wesentliche Rolle spielen. Es geht also um<br />

die Frage, wie groß der Schalldruck ist, der beim Betroffenen<br />

ankommt. Aber die Dezibelzahl bzw. der Schalldruck<br />

sind nicht die einzigen Kriterien, die bei der Beurteilung<br />

von Fluglärm im Hinblick auf den Betroffenen eine Rolle<br />

spielen.<br />

Die nächste Frage, die sich in diesem Zusammenhang<br />

stellt, ist die auch gestern schon andiskutierte Frage der<br />

Tonalität, also die Frage, ob sich aufgrund der Charakteristik<br />

des Lärmereignisses dieser Lärm anders darstellt als<br />

beispielsweise der Fluglärm. Wir alle haben gestern diesen<br />

hohen Pfeifton - das ist ein Beispiel für Tonalität -<br />

gehört, den uns Dr. Kühner für Idle demonstriert hat. Natürlich<br />

könnten wir ihn erst recht bei der Demonstration der<br />

anderen Laststufen Part Power und Take-off Power beobachten.<br />

Aber lassen wir das einmal beiseite. Man könnte<br />

also endgültig klären, ob sich dieser Pfeifton getrennt<br />

wahrnehmen lässt. Die weiteren Indizien sind ja schon zur<br />

Sprache gekommen. Die Anwohner, die sich gemeldet haben,<br />

haben gesagt, dass sie in der Lage sind, diesen<br />

Pfeifton zu unterscheiden. Ihr Gehör ist also im Laufe der<br />

Zeit darauf trainiert worden, diesen Pfeifton wahrzunehmen.<br />

Wir müssen uns auch vor Augen halten, dass es bei<br />

diesen Lärmereignissen folgenden Unterschied gibt: Beim<br />

Starten und beim Landen hat man eine bewegte Lärmquelle.<br />

Das Gehör des Menschen nimmt wahr, ob sich diese<br />

Lärmquelle entfernt oder nähert. Die Sinnesorgane des<br />

Menschen haben sich über Jahrtausende entwickelt. Das<br />

Gehör ist eines der wichtigsten Sinnesorgane und dient im<br />

hohen Maße der Orientierung. Es ist eindeutig so: Wenn<br />

man sich abends vor diese Halle stellt und ein Flugzeug<br />

fliegt über Mörfelden, dann nimmt man das wahr. Das wird<br />

keiner bestreiten.<br />

Man sollte diese Entwicklungen, die die menschlichen<br />

Sinnesorgane geprägt haben, nicht außer Acht lassen.<br />

Darüber wird wahrscheinlich später, wenn wir uns mit<br />

Lärmmedizinern in diesem oder in einem anderen Verfahren<br />

unterhalten, noch zu reden sein. Das sei aber nur am<br />

Rande erwähnt. Wenn wir hier vor der Halle stehen und<br />

das Gelände wird von einem Flugzeug überflogen, dann<br />

ist es jedem einleuchtend, dass man in der ersten Sekunde,<br />

wenn man das Flugzeug bewusst noch gar nicht wahrgenommen<br />

hat, genau diesen tonalen Ton hört. Man weiß<br />

noch nicht genau, was es ist. Aber eine Sekunde später -<br />

das Flugzeug hat sich genähert - hat sich der Ton verändert.<br />

Man merkt sofort, es bewegt sich etwas in der Luft.<br />

Wenn man dann überflogen wird, ist überhaupt kein Pfeifton<br />

zu hören. Dann entfernt sich das Flugzeug wieder.<br />

Diese Bewegung hin zum Betroffenen oder von ihm weg<br />

ist gerade das, was die Starts und Landungen - Herr<br />

Amann hat gestern von 1 300 Ereignissen am Tag gesprochen<br />

- kennzeichnet.<br />

Im Gegensatz dazu gibt es eben die Idle-Triebwerksprobeläufe,<br />

bei denen die Schallquelle über Zeiträume von<br />

mindestens 25 Minuten unverändert bleibt. Diese Probeläufe<br />

finden aufgrund der A380-Halle zusätzlich 680-mal<br />

im Jahr statt. So wurde es von der Vorhabenträgerin<br />

17 – 2 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


prognostiziert. Es sei dahingestellt, ob die Prognose zutrifft<br />

oder nicht.<br />

Es gibt einerseits eine Schallquelle, die 25 Minuten am<br />

gleichen Ort ist. Andererseits gibt es - im Gegensatz dazu<br />

- das Lärmereignis beim Starten oder Landen, das eine<br />

Minute zu hören ist, also so lange, bis das Flugzeug vorbeigeflogen<br />

ist. Es dürfte doch klar sein, ohne dass wir dazu<br />

einen Sachverständigen hören müssen, dass es bei<br />

diesen Lärmereignissen einen Unterschied gibt und dass<br />

dieser Unterschied auch deutlich wahrnehmbar ist. Wer<br />

das leugnet, müsste genau darlegen, warum das nicht so<br />

ist. Das ist meine erste Überlegung.<br />

Wenn es nun der Vorhabenträgerin, z. B. Dr. Schaffert,<br />

gelingen sollte, durch zusätzliche Ausführungen, die nicht<br />

in den Unterlagen enthalten sind - in dem Obermeyer-Gutachten<br />

steht nichts dazu drin -, in uns ernsthafte Zweifel<br />

an dieser Grundthese zu wecken - Herr Dr. Kühner hat<br />

gestern genau das gesagt, was ich nun mit den Worten eines<br />

Nichtphysikers ausgeführt habe; er wird es bestätigen<br />

können -, dann wären wir in einer Situation, in der man<br />

sagen müsste: Es muss ein Obergutachten vorgelegt werden,<br />

weil das für die weitere Behandlung des Themas<br />

Lärm ganz entscheidend ist. Das ist meine zweite Überlegung.<br />

Man kann nicht einfach nur sagen: Wir haben jetzt das<br />

entscheidende Thema der ganzen Erörterung erledigt und<br />

werden einmal überlegen, wie wir damit umgehen. Wir<br />

stehen praktisch am Scheideweg, also an einer Stelle, an<br />

der sich entscheiden wird, wie sich das ganze Vorhaben<br />

entwickeln wird. Der Scheideweg sieht so aus: Entweder:<br />

Das Vorhaben wird genehmigt, die Halle wird gebaut und<br />

die Lärmbelastungen kommen dazu. Diese 30 000 Minuten<br />

Lärm zusätzlich im Jahr wollen aber die Anwohner<br />

nicht hinnehmen. Oder - das ist die andere Möglichkeit -:<br />

Wir haben eine kleine Verästelung dieses Scheideweges.<br />

Entweder könnte man sagen, dass das Vorhaben überhaupt<br />

nicht zugelassen würde - dann wäre das Thema<br />

gegessen -, oder es müssten Auflagen gemacht werden,<br />

die dafür sorgen, dass es eben nicht zu diesen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kommt, die ich hier gerade darstelle.<br />

Das ist der Punkt, weshalb wir uns hier meiner Ansicht<br />

nach an einer ganz entscheidenden Stelle in dieser<br />

Erörterung befinden.<br />

Zu den Lärmauswirkungen muss ich auch noch etwas<br />

sagen. Ich habe jetzt natürlich nicht zwischen Nacht und<br />

Tag differenziert. Man kann das kritisieren und sagen: Das<br />

Einzige, was interessant ist, ist die Nacht; den Tag können<br />

wir in unseren Betrachtungen eigentlich vergessen; denn<br />

am Tag spielen diese Lärmbelastungen keine besondere<br />

Rolle. Dem möchte ich an dieser Stelle entschieden entgegentreten.<br />

Es gibt erstens zahlreiche öffentliche Einrichtungen,<br />

die insbesondere am Tag genutzt werden. Ich will<br />

nur an Spielplätze, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen<br />

erinnern. Zweitens wissen wir alle, dass man vor allen<br />

Dingen am Tag aus geschäftlichen oder aus anderen<br />

Gründen das Haus verlässt. Somit stellt sich die Frage, inwieweit<br />

solche Störungen zu Beeinträchtigungen führen.<br />

Drittens muss man fragen: Wie sieht es an Feiertagen und<br />

Wochenenden aus? Wir sehen doch an dieser Erörterung,<br />

wie wichtig der Sonntag für die Erholung ist. Nur so können<br />

wir diesen Termin überhaupt durchstehen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Wir sind auch froh, dass wir noch den Samstag haben.<br />

Aber lassen wir einmal den Samstag außen vor und sehen<br />

ihn als Werktag an. Entscheidend ist, dass man wenigstens<br />

einen Tag in der Woche hat, an dem man sich erholen<br />

kann. Ich sehe hier aber überhaupt keine Differenzierung.<br />

Das heißt also, auch am Sonntag und ebenso an<br />

den Feiertagen ist diese Belastung vorgesehen. Wenn<br />

man den Urlaub zu Hause verbringen will, ist man auf die<br />

Nutzung der Außenflächen angewiesen. Der gesamte Bereich,<br />

der hier betroffen ist, dient eigentlich der Naherholung.<br />

Das ist alles schon vorgetragen worden.<br />

Die Gäste meiner Mandantschaft Preuß sind Leute,<br />

die sich im Wesentlichen in Wald und Wiesen erholen<br />

wollen und - jedenfalls im Sommer - in Gartenlokalen einkehren.<br />

Die Nutzung der Liegenschaften, der Grünflächen<br />

und der Waldflächen zur Erholung spielt hauptsächlich am<br />

Tag eine Rolle, weil man in der Regel in der Nacht nicht in<br />

den Wald geht. Vor diesem Hintergrund sollte man das<br />

Problem der Tagbelastung nicht unterschätzen.<br />

Die Differenzierung in Tag und Nacht macht Sinn,<br />

wenn es um die Schlafstörungen geht. Wir brauchen das<br />

jetzt nicht weiter zu diskutieren. Die Schlafstörung, also<br />

das Aufwecken, ist nicht der einzige Punkt, den man in<br />

diesem Zusammenhang bedenken muss. Man muss sich<br />

auch andere Parameter vor Augen halten, die insbesondere<br />

mit der Arbeitsfunktion und mit der Erholungsfunktion,<br />

die die Umwelt erfüllen muss, zusammenhängen. Das<br />

alles und auch noch einen weiteren Aspekt müssen wir<br />

bedenken. Es ist gesagt worden, diese Ereignisse wären<br />

zu zwei Dritteln nicht planbar.<br />

(Zuruf)<br />

- Herr Amann, jetzt warten Sie doch einmal ab, was ich<br />

sagen will. Ich will nicht Ihre Zahlen infrage stellen. Aber<br />

überlegen Sie einmal: Es könnte sich die Situation ergeben,<br />

dass die Triebwerksprobeläufe an einigen Tagen<br />

nicht so häufig sind. Es wird so sein, dass es einmal 10<br />

Probeläufe am Tag gibt; dann gibt es Tage mit 5, 15 oder<br />

20 Probeläufen. Wenn man sich an einem Tag mit 20<br />

Triebwerksprobeläufen erholen will, dann könnte man diesen<br />

Tag als versaut bezeichnen, weil man die Erholung an<br />

diesem Tag vergessen kann. Wie schlimm das ist, sieht<br />

man, wenn man daran denkt, dass wir den Sonntag brauchen,<br />

um diese Arbeit überhaupt durchstehen zu können.<br />

Wir müssen uns einmal vorstellen: Im Rhein-Main-Gebiet<br />

wird so intensiv gearbeitet, wie wir das in diesen Wochen<br />

bei diesem Erörterungstermin tun; das ist eine intensive<br />

Arbeitsbeanspruchung. Da braucht man den Sonntag<br />

zur Erholung. Wenn man den Sonntag nicht hat, kann<br />

man diese Arbeit nicht leisten. Die Region erhebt zu Recht<br />

den Anspruch, dass hier ordentlich gearbeitet wird und ein<br />

hohes Bruttosozialprodukt erwirtschaftet wird. Das ist nicht<br />

nur im Taunus so, sondern auch in Südhessen. Hier leben<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 3


viele Menschen, die intensiv arbeiten - von mir aus auch<br />

am Flughafen. Sie brauchen insbesondere den Sonntag<br />

zur Erholung. Wenn es an einem Sonntag 20-mal pfeift,<br />

dann kann man die Erholung vergessen. Wenn sich das<br />

so weiter entwickelt - darüber werden wir noch sprechen<br />

müssen -, kann es letztlich auch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

kommen.<br />

Die epidemiologischen Studien werden wir vielleicht<br />

nicht an dieser Stelle vorlegen, es sei denn, Sie möchten<br />

sie haben. Wir werden das noch bei den zusätzlichen Gutachten<br />

besprechen. Es gibt erste Ansätze von epidemiologischen<br />

Studien, die genau das, was ich jetzt sage, belegen.<br />

Ich sage das also nicht aufgrund meiner Fantasie,<br />

sondern aufgrund von medizinischen Studien, über die ich<br />

verfüge. Dort lässt sich das wiederfinden.<br />

Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der<br />

Frage, ob man diese Triebwerksprobeläufe von dem Umgebungslärm<br />

und dem Fluglärm unterscheiden kann, eine<br />

wichtige Rolle spielt, ist bisher ebenfalls noch nicht angesprochen<br />

worden. Das ist die Frage, wie unser Gehirn den<br />

Lärm verarbeitet. Wie reagiert der Rezeptor auf die verschiedenen<br />

Arten von Lärm? In der Lärmwirkungsforschung<br />

ist wohl geklärt, dass es bei der Wirkung von Fluglärm<br />

insbesondere auf die Lästigkeit ankommt. Das ist,<br />

einmal ganz platt gesagt, folgendes Phänomen: Der Speditionsunternehmer,<br />

der sein Häuschen auf seinem Firmengelände<br />

hat, weiß, dass seine Firma läuft, wenn er<br />

seine Lastwagen auch in der Nacht heraus- und hereinfahren<br />

hört. Er wird daher den Lärm nicht als lästig, sondern<br />

als positiv empfinden.<br />

So ähnlich ist es vielleicht auch bei der Fraport: Je<br />

mehr Flugzeuge fliegen, desto besser geht es denen;<br />

denn der Laden läuft und der Schornstein raucht. Das sind<br />

psychologische Fragen. Das ist die Frage, wie das Gehirn<br />

die Lästigkeit von Fluglärm empfindet. Auch das ist in der<br />

Lärmwirkungsforschung mittlerweile unstreitig. Wir können<br />

dazu Sachverständige hören, wenn das irgendwie strittig<br />

ist oder problematisiert werden sollte. Ich bin ganz optimistisch,<br />

dass die meisten Lärmwirkungsforscher bestätigen<br />

werden, dass das eine wesentliche Rolle bei der Bewertung<br />

von Lärm spielt.<br />

Aber nicht nur die Bewertung von Lärm spielt eine Rolle,<br />

sondern meiner Ansicht nach auch die Frage: Ist eine<br />

Lärmquelle von anderen Lärmquellen differenziert wahrzunehmen?<br />

Es kommt nämlich letztendlich mit darauf an,<br />

wie der Betroffene über eine gewisse Zeit konditioniert ist.<br />

Herr Böhm hat gesagt, er könne mittlerweile ganz genau<br />

hören, wann ein Triebwerksprobelauf stattfindet und wann<br />

nicht. Das kann man nicht einfach nur messen. Ich gehe<br />

einmal davon aus, dass diese Phänomene, die ich mit den<br />

einfachen Worten eines Juristen beschrieben habe, auch<br />

von den Akustikern bestätigt werden können und dass es<br />

in diesem Zusammenhang nicht nur auf die reine Schalldruckmessung<br />

ankommt, sondern auch auf andere Komponenten.<br />

Man wird zu dem Ergebnis kommen: Der Betroffene,<br />

der im Rhein-Main-Gebiet lebt und arbeitet, der mit 1 900<br />

Triebwerksprobeläufen im Jahr - seit einiger Zeit ist das<br />

der Istzustand - und zusätzlich mit 1 300 Fluglärmereignissen<br />

am Tag lebt, die er zwar nicht in Gänze, aber partiell<br />

wahrnimmt, der also das alles über Jahre mitbekommt, ist<br />

darauf konditioniert, genau diesen Unterschied zu hören.<br />

Wenn man sich das vor Augen hält, wird man zu dem<br />

Schluss kommen: Diese Zunahme von Lärmereignissen,<br />

die akustisch wahrnehmbar sind und die 30 000 Minuten<br />

pro Jahr ausmachen, müssen in ihrer Gesamtheit in die<br />

Abwägung mit eingestellt werden. Meiner Meinung nach<br />

dürfen sie nicht herausfallen, wenn es um die Frage geht,<br />

mit welcher Wertigkeit diese Belange in der Abwägung zu<br />

behandeln sind. Das „Ob“ ist meiner Ansicht nach aufgrund<br />

dieser Sachverhalte gegeben; das muss in die Abwägung<br />

mit eingestellt werden. Bei der Frage, wie das in<br />

der Abwägung behandelt wird und ob dieses Vorhaben<br />

genehmigt werden kann oder nicht, müssen diese Punkte<br />

ebenfalls bedacht werden.<br />

Wenn man sich dann dafür entscheidet, dass das Vorhaben<br />

möglicherweise genehmigungsfähig ist, dann muss<br />

ich dazu sagen: Das ist nur der Fall - ich sage das jetzt<br />

rein hilfsweise -, wenn entsprechende Auflagen erteilt werden.<br />

Natürlich sind wir der Meinung, dass es aus den verschiedensten<br />

Gründen nicht genehmigungsfähig ist. Das<br />

haben wir alles diskutiert. Ich möchte nicht darauf zurückkommen.<br />

Es kommen ja noch ein paar andere Punkte wie<br />

z. B. der Naturschutz und der Bannwald.<br />

Aber davon einmal abgesehen: Wenn man vonseiten<br />

der Planfeststellungsbehörde aus irgendwelchen Gründen<br />

meint, dieses Vorhaben genehmigen zu können, dann<br />

geht das, meine ich, nur mit Auflagen. Über diese Auflagen<br />

- das habe ich am Anfang der Erörterung gesagt -<br />

kann sich die Anhörungsbehörde schon Gedanken machen.<br />

Sie kann sogar im Erörterungstermin dazu schon<br />

Ausführungen machen und durchaus Entscheidungen treffen,<br />

die dazu beizutragen - das steht jedenfalls im Kopp;<br />

Sie werden wieder sagen: der Kopp ist ein bisschen oberflächlich;<br />

aber ich komme aufgrund der Zeitbelastung nicht<br />

dazu, noch intensiver in die Bibliothek zu schauen -, dass<br />

sich die Einwendungen erledigen. Das ist nun einmal so.<br />

Insofern haben Sie eine gewisse Kompetenz.<br />

Aber Kompetenz ist eben auch mit Verantwortung gepaart.<br />

Deswegen kann ich nur raten und anregen, dass<br />

Sie diese Verantwortung und die damit verbundene Kompetenz<br />

ausfüllen. Erst recht gilt das natürlich für die Planfeststellungsbehörde,<br />

das Ministerium, das eben nicht nur<br />

die für das Vorhaben sprechenden Belange berücksichtigen<br />

kann, sondern im Rahmen der Feinabstimmung und<br />

der Abwägung eben auch die gegen das Vorhaben sprechenden<br />

Belange berücksichtigen muss. Da müssen die<br />

30 000 Minuten zusätzliche Triebwerksprobeläufe im Jahr<br />

voll umfänglich in der Abwägung berücksichtigt werden.<br />

Wenn von Ihrer Seite daran Zweifel bestehen sollten,<br />

dann sollten Sie es lieber jetzt sagen. Denn wie gesagt:<br />

Wir haben immerhin zwei Fachleute hier im Raum sitzen.<br />

Obwohl sie an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher<br />

Meinung sind, was ein Charakteristikum bei Fachleuten<br />

ist, sollte man die Gelegenheit nutzen, dass diese<br />

zwei Fachleute hier sind.<br />

17 – 4 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


(Zuruf des RA Mehler [Rechtsbeistand])<br />

- Entschuldigung, es sind sogar drei Fachleute. Denn Ihr<br />

Fachmann vom Hessischen Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie, den wir noch gar nicht gehört haben, ist auch<br />

noch da. Das heißt, wir haben hier drei Koryphäen auf diesem<br />

Gebiet sitzen. Vor dem Hintergrund, dass wir an diesem<br />

Scheideweg stehen, meine ich, sollte man in der Erörterung<br />

in aller Ruhe besprechen, ob diese Ereignisse<br />

wahrnehmbar sind, und diese Frage sehr genau klären,<br />

weil sie nach meiner Meinung gestern überhaupt nicht geklärt<br />

worden ist.<br />

Es steht Meinung gegen Meinung. Herr Schaffert hat<br />

gesagt, es sei überhaupt nicht möglich, dass man das als<br />

Betroffener hört. Die Anwohner haben gesagt, sie hören<br />

es ganz sicher. Herr Kühner hat gesagt, man hört es. Herr<br />

Müller hat noch gar nichts gesagt und auch Sie haben<br />

noch nichts dazu gesagt. Insofern ist diese Frage für mich<br />

hier in der Erörterung überhaupt noch nicht geklärt.<br />

Die Frage der Auflagen, die ausführlich in der Einwendung<br />

von Mörfelden-Walldorf enthalten ist, ist auch noch<br />

nicht geklärt. Sie können zwar sagen, dass wir das unter<br />

einem anderen Tagesordnungspunkt machen können.<br />

Aber ich meine, wir sollten hier genau zu diesem Punkt,<br />

den ich angesprochen habe, weiter erörtern.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke Ihnen, Herr Schmitz. - Hier zu einem Ergebnis<br />

zu kommen halte ich für außerordentlich schwierig. Was<br />

ich bisher, auch gestern, gehört habe, deutet mehr oder<br />

weniger auf eine Pattsituation hin, die uns zu der Überlegung<br />

bringt, dass man nach dem Erörterungstermin - soweit<br />

es entscheidungserheblich ist - die Nachforderung<br />

von ergänzenden Gutachten in die Erwägung ziehen<br />

muss.<br />

Aber ich sehe mich im Augenblick nicht veranlasst, sozusagen<br />

dieses Hin und Her der unterschiedlichen Meinungen<br />

so lange fortzusetzen, bis irgendjemand aufgibt.<br />

Das scheint mir nicht besonders zielführend zu sein. Aber<br />

die Bedenken, die Sie vorgetragen haben, haben wir notiert.<br />

Wir werden den Fragen, die insbesondere die Tonalität<br />

und die Tagesbelästigung betreffen und die ausgeblendet<br />

worden sind, selbstverständlich nachgehen. - Herr<br />

Kunz hat sich gemeldet.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Ich spreche für 40 Einwender aus dem Rhein-Main-Gebiet<br />

plus der zwei, die jetzt noch dazugekommen sind. - Ich<br />

würde gern in einem Vortrag - dazu möchte ich Ihre Technik<br />

nutzen - eine Reihe von Punkten vorbringen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann gehen Sie nach vorn.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Einen kurzen Satz noch. Es geht im Kern um die Vorbelastung,<br />

die der BUND in Mörfelden-Walldorf gemessen<br />

hat. Ich möchte Herrn Walter Raiss neben mir bitten, dass<br />

er in der Zeit, in der ich da vorne die Technik aufbaue,<br />

kurz ein paar einleitende Worte dazu sagt. Dadurch verlieren<br />

wir keine Zeit. Einleitend möchte ich noch ein paar<br />

Punkte zu den Beurteilungskriterien anführen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Kunz, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir im<br />

Augenblick noch nicht beim Thema Vorbelastung sind.<br />

Das ist Punkt 6.3.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Es geht um die Fragen: Wo sind die Grenzen der Belastbarkeit?<br />

Was ist insgesamt in die Beurteilung einzubeziehen?<br />

Die Vorbelastungen sind nur ein Punkt in dem Vortrag;<br />

sie sind, denke ich, für die Begründung relevant.<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Herr Kunz, wir hatten ja schon darüber gesprochen, dass<br />

bei Punkt 6.3 ungeschränkt die Möglichkeit besteht, auf<br />

bestehende Belastungen durch Fluglärm und sonstigen<br />

Bodenlärm einzugehen. Wenn ich das richtig verstanden<br />

habe, hat Herr Schmitz das gerade auch noch einmal betont:<br />

Wir sollten zuerst abschichten, was durch die Halle<br />

und die Standläufe, die durch die Halle induziert sind, an<br />

Lärmbelastungen hinzukommt, bevor wir dann zu dem<br />

Thema kommen - ich gehe davon aus: im Laufe des Tages<br />

oder Vormittags -, was schon an Vorbelastungen da<br />

ist und welche Belastungen in der Summe zu erwarten<br />

sind. Ich möchte Sie jetzt nicht abwürgen, sondern anregen,<br />

erst einmal darüber zu reden, welchen Anteil die<br />

Halle und die Standläufe ausmachen. Danach haben Sie<br />

uneingeschränkt die Möglichkeit, auf die Vorbelastung einzugehen.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Zu meiner Zeitplanung: Ich habe nur heute Vormittag Zeit.<br />

Ich würde das daher gern heute Vormittag vorbringen können.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aber der Vormittag dauert ja noch ein bisschen.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Ist in Ordnung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Von uns aus ist zu den Punkten 6.1 und 6.2 nicht mehr<br />

viel zu sagen. Es ist so ziemlich alles gesagt worden, was<br />

dazu zu sagen gewesen wäre.<br />

RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />

Ich muss mich wundern, Herr Bickel, dass Sie meinen, es<br />

sei schon alles gesagt. Insbesondere zu dem Punkt 6.2,<br />

Bewertungsmaßstäbe, gibt es noch einige Hunde zu heben,<br />

deren Geruch auch schon vernehmlich ist.<br />

Ich möchte noch ganz kurz etwas zu Punkt 6.1 sagen,<br />

insbesondere im Hinblick auf das Gutachten zum Bodenlärm,<br />

über das wir gestern gesprochen haben. Das ist ja<br />

ein prognostisches Gutachten. Es ist gedacht als Grund-<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 5


lage eines Planfeststellungsbeschlusses. Ein Gutachten<br />

hat den Sachverhalt vollständig und zutreffend zugrunde<br />

zu legen und muss zur Zeit seiner Erstellung lege artis, also<br />

nach den Regeln der Kunst, erstellt sein. Dieses gute<br />

Zeugnis kann man jedenfalls dem Gutachten G 6.2 nicht<br />

ausstellen. Es ist untauglich. Es leidet an schweren Mängeln.<br />

Einen Mangel - wir haben das gestern schon besprochen;<br />

ich halte das aber für gravierend, weil hier gegen die<br />

Regeln der Kunst verstoßen wird - möchte ich an den Anfang<br />

stellen: Im Gutachten vom 08.05.2003 wird rein deduktiv<br />

vorgegangen. Man setzt zunächst den A380 mit der<br />

B747 hinsichtlich des Lärmpegels bei Start und Landung<br />

gleich, nimmt als Referenztriebwerk das Triebwerk der<br />

B747, nämlich das CF6-80C, und sagt dann, es gebe<br />

darüber Herstellerangaben, die gar nicht vom Hersteller<br />

gekommen sind, sondern von der Deutschen Lufthansa<br />

geliefert wurden, aber auch nur Herstellerangaben über<br />

die Schallentwicklung bei Take-off Power; für die übrigen<br />

acht Stufen gibt es offensichtlich nichts. Man muss sich<br />

immer wieder wundern, wie die Luftverkehrswirtschaft mit<br />

der Hauptnoxe umgeht, die sie emittiert, dem Lärm. Es<br />

scheint darüber praktisch nichts zu geben. Darum wird erklärt,<br />

man nehme dafür ein anderes Triebwerk, das Triebwerk<br />

V2500-A5; denn dazu gebe es Messungen von Aero<br />

Lloyd. Das wird dann alles in einen Becher geworfen, gut<br />

geschüttelt und heraus kommen irgendwelche Daten.<br />

Das war als Datengrundlage so schlecht - Thema „vollständige<br />

und zutreffende Ermittlung des Sachverhalts“ -,<br />

so kläglich schlecht, dass dem Vorhabenträger aufgefallen<br />

ist, dass er damit wohl nicht über die Runden kommt, und<br />

er offenbar im Nachhinein eine zweite Firma beauftragt<br />

hat, zur Plausibilisierung etwas zu messen; das wird wohl<br />

die Firma des Herrn Dr. Schaffert selbst gewesen sein. Einen<br />

Tag lang ist gemessen worden, und zwar in einer Distanz,<br />

für die die meteorologischen Einflüsse hinsichtlich<br />

des Maßes an Lärm, der am Immissionsort ankommt, von<br />

entscheidender Bedeutung sind. Das unterscheidet sich<br />

um das Vier-, das Acht-, das 16-fache; das ist die Wirkungsgröße<br />

„meteorologischer Einfluss“. - An einem Tag<br />

ist hinterher gemessen worden. Glauben Sie im Ernst,<br />

dass das die Regel der Kunst ist, dass man so zu einer<br />

Aussage kommt, die die Wirklichkeit abbildet? Das kann<br />

wohl nicht sein.<br />

Dass bei dem verdächtigen Verlauf, dass man erst ein<br />

Gutachten rein theoretischer, nämlich deduktiver Art, frei<br />

von jeder Empirie, in die Auslage wirft und hinterher einen<br />

Auftragnehmer schickt, etwas zu messen, dasselbe herauskommt,<br />

wird nun wirklich keinen wundern. Sie müssen<br />

ja eine Art Beweiswürdigung durchführen. Ich würde sagen:<br />

Das können Sie auf keinen Fall akzeptieren. Das<br />

klingt nach einem gesuchten nachträglichen Alibi. Sowohl<br />

die Chronologie als auch der Hergang dieses Gutachtens<br />

sind untauglich und ganz schlecht. - Das war die Gruppe<br />

der Eingangsdaten Nummer eins: Welche Schallemission<br />

geht von den Triebwerken aus? Hier sieht es also ganz<br />

schlecht aus.<br />

Das Zweite ist das Mengengerüst. Darüber haben wir<br />

ja schon beim Thema Bedarf gesprochen; vielleicht erinnern<br />

Sie sich. Da hatte ich das Mengengerüst aus dem<br />

Gutachten G 6.2 aufgelegt und einen Widerspruch festgestellt<br />

zwischen dem Mengengerüst, das der schallphysikalischen<br />

Begutachtung zugrunde gelegt wird, und dem, was<br />

hinsichtlich des Bedarfs behauptet wird. Dieser Widerspruch<br />

ist nach wie vor nicht ausgeräumt.<br />

Wenn man sich die Aussagen der Vorhabenträgerin zu<br />

dem, was in der Halle geschehen soll, anschaut, und zwar<br />

zum einen beim Thema Bedarf und zum anderen beim<br />

Thema Lärm, dann findet man hier einen Widerspruch. Ich<br />

bestreite also die Richtigkeit des Mengengerüsts. Die Substanz<br />

für diesen Einwand - die ist ja erforderlich - entnehme<br />

ich den eigenen Unterlagen der Vorhabenträgerin, die<br />

einmal sagt: „Wir nehmen nur A380 und B747 in die Halle“<br />

- ich füge hinzu: Die werden dort gewartet; darauf komme<br />

ich noch kurz -, und an anderer Stelle deutlich macht,<br />

dass die Flugzeugfamilie A300 ebenfalls dort aufgenommen<br />

werden soll. Irgendwie hat Herr Amann vergessen,<br />

Herrn Schaffert darauf hinzuweisen, dass er sagen soll:<br />

„Die A300er kommen nur als Worst Case, nur im Ausnahmefall,<br />

also praktisch überhaupt nicht vor“, nur um der<br />

Umgebung entgegenzukommen. Sie finden diesen Hinweis<br />

auf den Ausnahmecharakter der Wartung/Reparatur<br />

der Flugzeuge der A300er-Familie in dieser Werft weder in<br />

dem Gutachten noch im Mengengerüst, noch im Vortrag<br />

von Herrn Schaffert, noch in den Charts, die er zum Mengengerüst<br />

vorgelegt hat. - So geht das nicht. Entweder ist<br />

das eine richtig oder das andere. Jedenfalls wird auch der<br />

A300 dort gewartet, auch die Kontinentalflotte.<br />

Herr Dr. Schaffert, wir haben ja darauf gewartet, dass<br />

wir zum Mengengerüst noch etwas hören, etwas, das sich<br />

nicht in einer Wiederholung dessen erschöpft, was unrichtigerweise<br />

schon in den Unterlagen steht, sondern etwas,<br />

was Fleisch an die Knochen bringt, etwas, das die Zweifel<br />

ausräumt. Das, was Sie geliefert haben, war tautologisch.<br />

Sie haben sich wie schon Herr Amann vor Wochen beim<br />

Thema Bedarf auf die Angaben der Lufthansa Technik berufen.<br />

Die Lufthansa Technik ist Ihr Deus ex Machina; er<br />

löst Ihnen die Probleme. Wo die Fraport nicht weiter weiß,<br />

wird gesagt: Das ist von der Lufthansa Technik; das ist zu<br />

glauben. - Ich weise das RP auch hier wieder darauf hin,<br />

dass Gutgläubigkeit nicht gut ist. Sie haben eine Amtsermittlungspflicht;<br />

das kann Ihnen die Lufthansa Technik AG<br />

nicht abnehmen. Was in dieser Halle geschehen soll, ist<br />

weiterhin eine Blackbox. Es gibt nur Lufthansa-Angaben,<br />

keinerlei Plausibilisierung, nichts zur Frage der Volllast.<br />

Was ich insbesondere vermisst habe, Herr Schaffert -<br />

aber vielleicht haben Sie dazu noch etwas; vielleicht steht<br />

in der Fußnote auch wieder „Lufthansa Technik“ -: Bisher<br />

ging aus Ihrem Vortrag nicht hervor, warum zum Teufel so<br />

viele A380-Werft-bedingte Triebwerksprobeläufe in der<br />

empfindlichsten Nachthälfte zwischen 1 und 6 Uhr stattfinden<br />

sollen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

17 – 6 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Sie haben die Mengen aufgezeigt und dann kam - ich<br />

kann mich gut daran erinnern - in Ihrer animierten Show<br />

von oben hereingefahren diese Tabelle 3, die wir schon<br />

aus dem Gutachten G 6.2 kennen, aber da war plötzlich<br />

eine Zeitverteilung drin. Das ergibt sich absolut nicht aus<br />

Ihren Auskünften. Wie Sie das begründen wollen, ist mir<br />

schleierhaft. Wenn Sie nun erklären, das gehe aus langjährigen<br />

Erfahrungen der Lufthansa Technik hervor, dann<br />

kann ich nur sagen: Das hatten wir schon. Jedes Fragezeichen<br />

wurde mit dem Hinweis auf Ihren Deus ex Machina<br />

beantwortet.<br />

Übrigens, Herr Bickel: Den Deus ex Machina als Lückenfüller<br />

für fehlende Unterlagen und Informationen<br />

kennt die Verfahrensordnung nicht. Das finden Sie weder<br />

im Kopp noch woanders. Das kann man so nicht akzeptieren.<br />

Die Daten sind widersprüchlich; andere fehlen völlig,<br />

etwa die der Zeitstruktur. Damit komme ich zu Punkt 6.1.1.<br />

Bei diesem Gutachten ist es mit einer Nachforderung nicht<br />

getan. Es muss neu erstellt werden, und zwar nicht nach<br />

Art antiker Wissenschaftler, irgendwie deduzierend und<br />

Autoritäten zitierend. Wir haben die Aufklärung längst hinter<br />

uns und befinden uns im empirischen Zeitalter. Der<br />

Sachverhalt muss zutreffend und vollständig ermittelt werden<br />

und auf dieser Grundlage ist zu prognostizieren. So<br />

wird das gemacht. Ich gebe Ihnen zu, dass die Rechtsprechung<br />

nur selten einen Fehler eines Planfeststellungsbeschlusses<br />

aus Fehlern der Prognose herleitet. Wenn das<br />

aber die Grundlage sein soll, dann sage ich Ihnen, um mit<br />

den Worten von Herrn Haldenwang zu sprechen: Machen<br />

Sie nur weiter so! Dann freuen wir uns vor Gericht. - Aber<br />

so weit sind wir ja noch nicht.<br />

Ein weiterer Punkt betrifft den Tagesordnungspunkt<br />

6.2. Hier wundert es mich besonders, Herr Bickel, dass<br />

Sie sagen, es sei schon alles erörtert worden und es habe<br />

sich ein Patt ergeben. Wir sprechen über die Tagesordnung.<br />

Darin haben Sie die Lärmsynopse an erster Stelle<br />

aufgeführt - zu viel Ehre für das Werkchen - und dann die<br />

TA-Lärm. Daneben erscheint in der Tagesordnung nichts.<br />

Es erscheinen nicht die Deutschen Industrie-Normen<br />

45645 und 45681 und die ISO 9613. Ich sage gleich, warum<br />

sie wichtig wären; dazu kann auch Herr Dr. Kühner<br />

noch etwas sagen. Schon die Tagesordnung verrät, dass<br />

Sie die enge Führung der Debatte, die die Fraport vorgibt -<br />

TA-Lärm oder Synopse; links und rechts davon gibt es<br />

nichts -, abbilden. Das ist nicht gut; wir haben das in den<br />

Einwendungen auch anders vorgetragen.<br />

Im Einzelnen: Das Thema TA-Lärm hatten wir schon;<br />

das möchte ich nicht wiederholen. Aber einen Hinweis als<br />

ceterum censeo mögen Sie mir gestatten: Wir haben noch<br />

immer keine Auskunft erhalten, was die Lufthansa Technik<br />

in der neuen Werft tatsächlich tun will. Wir wissen nichts<br />

über die Arbeitsgänge und insbesondere nichts über die<br />

Arbeitsmittel. Hier nenne ich nur § 6 LuftBO, einfache oder<br />

komplexe Mittel. Dafür wird das RP zwingend Aufklärung<br />

brauchen. Es wäre schön, wenn Sie noch hier im Saal sagen<br />

würden, dass Sie das haben möchten. Da muss noch<br />

etwas kommen. Wir werden uns über die Akteneinsicht<br />

nach dem Termin unterhalten müssen, wenn wir es hier<br />

nicht erfahren.<br />

Zur Synopse ist natürlich noch nicht alles gesagt. Herr<br />

Kühner hat es schon angedeutet: Es ist ein deutscher Text<br />

in einer kleinen Zeitschrift. Die Fraport hat alles unternommen,<br />

um eine internationale Diskussion zu verhindern,<br />

und versucht, ohne Diskussion mit dieser „Synopse“ von<br />

Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng einen neuen Standard<br />

zu installieren, ähnlich den unsinnigen Jansen-Kriterien,<br />

die 30 Jahre lang den Lärmschutz behindert haben.<br />

- Einer tut’s nicht mehr; jetzt braucht man vier davon, die<br />

man auf die Pay-roll nimmt. - Das ist der Versuch, der dahinter<br />

steht.<br />

Das allein würde das Werk aber noch nicht diskreditieren.<br />

Es diskreditiert sich vielmehr selbst und kommt als<br />

Maßstab nicht infrage.<br />

Zum ersten theoretischen Grund. Wer ist denn in unserem<br />

Staat befugt, Maßstäbe zu setzen, und zwar Maßstäbe<br />

in Gestalt von Grenzwerten, die bestimmen, welches<br />

Maß an Lärm die Menschen und auch die Kommunen<br />

in der Umgebung eines Flughafens zu dulden haben?<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Wir sprechen über die Festsetzung von Duldungspflichten.<br />

Wir sprechen über Risikoverteilung. Wir sprechen über<br />

Gesundheits- und am Ende Lebensrisiken. Wer ist in unserem<br />

Staat befugt, die Grenzwerte und damit die Risikoverteilung<br />

festzulegen? Frau Griefahn? Wer hat Frau<br />

Griefahn gewählt, wann, wo und wie? Wo ist die Legitimation?<br />

Sie hat, soviel ich weiß, nicht einmal einen Lehrstuhl;<br />

das würde sowieso nicht reichen. Jansen, Scheuch,<br />

Spreng: Von wem gewählt? Legitimation? - Fehlanzeige!<br />

Was ich damit sagen möchte, ist: Mediziner, ob mit<br />

oder ohne Lehrstuhl, haben nicht das Mandat, nicht die<br />

Kompetenz und nicht die Legitimation, Grenzwerte festzusetzen<br />

oder auch nur vorzuschlagen und zu sagen: Unserer<br />

Meinung nach ist es okay, wenn 25 % der Menschen<br />

stark belästigt werden. Das finden wir in Ordnung. - Zu<br />

dieser Aussage sind wir als Anwälte nicht befugt, dazu<br />

sind die Wachleute nicht befugt, dazu ist der Reinigungsdienst<br />

nicht befugt, dazu sind auch Sie vom Regierungspräsidium<br />

nicht befugt; denn Sie sind nur Anhörungsbehörde.<br />

Die Beamten der Planfeststellungsbehörde aber<br />

verfügen über die demokratische Legitimation. Das Gericht<br />

ist ebenfalls aufgrund demokratischer Legitimation jeweils<br />

zur Prüfung im Einzelfall befugt. Natürlich sind auch<br />

Gesetz- und Verordnungsgeber befugt, nicht aber vier von<br />

der Fraport bezahlte Mediziner. Wer zahlt, schafft an, sagt<br />

man bei uns. Im Grunde genommen ist es die Fraport, die<br />

sich ihre Grenzwerte selber macht. - So nicht.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.<br />

Jetzt komme ich zu dem Inhalt der Synopse. Das Erste<br />

ist die Bezugnahme auf den Einzelfall. Überall wird gesagt:<br />

Beklagenswerterweise gibt es bei uns trotz Normen-<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 7


flut für Fluglärm keine Grenz- oder Richtwerte - für Bodenlärm<br />

erst recht nicht -, die sich so nennen und deren Anwendung<br />

zweifelsfrei wäre. Diese Lücke müssen die Behörden<br />

und die Gerichte unter Inanspruchnahme ihrer<br />

demokratischen Legitimation füllen - das habe ich schon<br />

gesagt; jetzt kommt das Neue -, und zwar mit Blick auf<br />

den Einzelfall. Die Fraport weist stets darauf hin und legt<br />

großen Wert darauf, dass ihr Flughafen fantastisch, einzigartig<br />

ist. Er sucht seinesgleichen. So etwas haben wir in<br />

Deutschland nicht an anderer Stelle. - Das kann aber nicht<br />

nur gelten, wenn es um ein Selbstlob geht, sondern es<br />

muss auch gelten, wenn es um den Lärm geht. Einzigartig<br />

sind nämlich auch die schädlichen Wirkungen, die der<br />

Flughafen in seiner Umgebung verbreitet.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Darauf geht diese merkwürdige Synopse mit keinem Wort<br />

ein. Da wird einfach dekretiert - das gilt natürlich für Verkehrslandeplätze<br />

wie Augsburg, wenn sie erweitert werden,<br />

genauso wie für diesen Flughafen; das ist schon einmal<br />

ein erster und gravierender Mangel - und etwas übergestülpt,<br />

was inadäquat ist. Aber über Inadäquatheit kann<br />

man kaum reden; denn es steht ja fast nichts drin in dieser<br />

Synopse.<br />

Damit komme ich zu einem Punkt, den ich schon angesprochen<br />

habe. Fraport erklärt: Wir sind ein modernes<br />

Unternehmen. - Ihre Auskünfte in Gestalt von Gutachten<br />

bzw. von Arbeiten, die sie in Auftrag gibt, muten jedoch<br />

mittelalterlich an. Im Mittelalter, in der Antike, in der Scholastik<br />

konnte man so argumentieren, aber jetzt nicht mehr.<br />

Es fehlt nämlich sowohl in der Veröffentlichung in der<br />

„Zeitschrift für Lärmbekämpfung“ im Jahr 2002, Seiten<br />

171 ff., als auch in der Hektographie vom 23.02.2002 jeder<br />

Nachweis, jeder Inhalt. Es herrscht - man reibt sich die<br />

Augen - eine geradezu fantastische Abwesenheit von<br />

Handwerk. Herr Dr. Kühner wies schon darauf hin: Wenn<br />

jemand an der Universität, egal welcher Wissenschaft, so<br />

etwas liefert, wird das inhaltlich gar nicht angeschaut, sondern<br />

wegen Verrats an der wissenschaftlichen Methode,<br />

die wir nun einmal seit 300 Jahren in Europa als Standard<br />

haben, zurückgegeben. Es wird nicht einmal geguckt, was<br />

drinsteht. Es reicht nicht, wenn jemand nur Tabellen aufstellt<br />

und sagt: Das meine ich so. Schon deshalb - abgesehen<br />

von der Legitimation - verbietet es sich, diese Synopse<br />

für irgendetwas als Grundlage zu nehmen. Das<br />

Brainstorming von vier bezahlten Auftragnehmern des<br />

Vorhabenträgers kann kein Maßstab sein, nicht jetzt und<br />

nicht bei uns. Das konnte man vielleicht im Irak machen<br />

und vielleicht geht es in China, aber doch nicht bei uns,<br />

nicht so.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Noch ein kleiner Nebensatz: Herr Amann, ich erinnere<br />

mich noch an den Einwender - ich weiß seinen Namen<br />

nicht mehr -, der nach der Prüfstelle auf dem Parkplatz in<br />

Kelsterbach gefragt hat. Da sagten Sie: Haha, das ist ja<br />

Gewerbegebiet. - Sehr schön! Gebietstypik, wunderbar!<br />

Da haben Sie Recht. Für die Frage, welcher Lärm zu dulden<br />

ist, nehmen die Regelwerke, die wir haben - für Fluglärm<br />

haben wir leider keines; das ist richtig -, auf die Gebietstypik<br />

Rücksicht und setzen verschiedene Duldungswerte<br />

an. Dafür nehmen sie die Baunutzungsverordnung<br />

zu Hilfe. Sie haben das auch getan, als es darum ging,<br />

einem Einwender zu sagen: Haha, das ist ja Gewerbegebiet.<br />

Da hast Du eine hohe Duldungspflicht.<br />

Jetzt gucken Sie sich einmal an, was Sie dazu bei Ihren<br />

Synoptikern finden! Was Sie hier machen, ist Rosinenpickerei.<br />

Wenn es ein Gewerbegebiet ist, dann möchten<br />

Sie das schon ganz gerne zum Nachteil der Einwender<br />

verwenden. Wenn es aber ein reines Wohngebiet ist, dann<br />

soll das keine Rolle spielen; denn in der Synopse findet<br />

diese Rücksicht, finden diese Duldungswerte entsprechend<br />

der Nutzung der Grundstücke keinen Widerhall. Da<br />

gibt es zwar besonders schutzbedürftige Bereiche - Kindergärten,<br />

Schulen, Krankenhäuser, Altenheime -, aber<br />

reine Wohngebiete vermisse ich da. Wie wollen Sie es also<br />

halten: Einmal so, einmal so? Wo es Ihnen nützt, beziehen<br />

Sie sich auf die Synopse, und wo es dem Einwender<br />

schadet, halten Sie ihm vor, dass die Wohnung im Gewerbegebiet<br />

liegt? So geht das nicht. Das ist ein Widerspruch.<br />

Es entbehrt nicht einer gewissen Chuzpe oder<br />

Dreistigkeit, wie Sie hier vorgehen und sich auf die Vergesslichkeit<br />

der Einwender verlassen. Das wird nicht funktionieren.<br />

Zur Synopse noch ein Weiteres. - Ich könnte damit<br />

den ganzen Tag füllen. Herr Bickel, keine Sorge, das werde<br />

ich nicht tun. Ich nähere mich auch allmählich dem Ende<br />

meines Statements. - Man hat den Eindruck, als sei<br />

den Synoptikern die Sprache entglitten, als hätten sie irgendwann<br />

nicht mehr so recht gewusst, was sie sagen -<br />

woher das rührt, weiß man nicht -:<br />

„Kritischer Toleranzwert ...: Gesundheitsgefährdungen<br />

und/oder -beeinträchtigungen<br />

sind nicht mehr auszuschließen ...<br />

Präventiver Richtwert ...: Es handelt sich um<br />

einen Vorsorgewert, bei dessen Einhaltung<br />

Gesundheitsgefährdungen weitgehend ausgeschlossen<br />

sind.“<br />

Da kommt man ins Grübeln. Es soll ja kategoriale Unterschiede<br />

zwischen dem kritischen Toleranzwert und dem<br />

präventiven Richtwert geben. Bei dem einen ist die Gesundheitsgefährdung<br />

nicht mehr auszuschließen, bei dem<br />

anderen sind Gesundheitsgefährdungen weitgehend ausgeschlossen.<br />

Sie sind also nicht auszuschließen, sondern<br />

nur weitgehend ausgeschlossen. - Mit unbefangenem Auge<br />

würde man sagen: Das ist synonym. Wenn ich ein Risiko<br />

weitgehend ausschließe, dann ist es nicht ganz ausgeschlossen.<br />

Das ist sehr merkwürdig. Eigentlich ist das unverständlich.<br />

Herr Dr. Kühner kann noch 40 weitere interne Widersprüche<br />

dieses Machwerks aufzeigen. Selbst wenn also<br />

ein Korrektor an der Universität beim zweiten Semester so<br />

freundlich wäre, trotz der fantastisch abwesenden handwerklichen<br />

Qualität auf den Inhalt zu blicken, würde er sagen:<br />

Na ja, der Inhalt entspricht dem Handwerk. Er ist<br />

17 – 8 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


nämlich ganz und gar fehlerhaft. - Man braucht gar nicht<br />

zu gucken, ob das mit dem Recht der Lärmwirkungsforschung<br />

übereinstimmt. Schon die Widersprüche in sich<br />

sind schlagend, verurteilen dieses Werk zur Bedeutungslosigkeit<br />

und weisen es als eine unter hohem Druck entstandene<br />

Auftragsarbeit aus.<br />

Nun zu dem Thema, das gerade angeklungen ist - damit<br />

komme ich zu meinem letzten Punkt -: Die Synopse<br />

hat ja einen Fortsatz. Dieser Synopsenfortsatz findet sich<br />

in der Anlage zum Antrag, den wir hier behandeln. Es handelt<br />

sich um eine Stellungnahme von einem der Synoptiker,<br />

Scheuch. - Es wäre die Frage zu stellen: Warum nur<br />

einer? Wo sind die anderen drei? Waren die krank oder<br />

wollten sie nicht? Jedenfalls hat die Stellungnahme zur<br />

Wirkungsbetrachtung von flugverbundenem Lärm um<br />

Flughäfen und Flugplätze nur Herr Scheuch unterschrieben.<br />

- Die Fraport hat nämlich bemerkt, dass der Auftrag<br />

an die vier Synoptiker nicht weit genug ging. Sie haben<br />

hineingeschrieben, dass das, was sie zusammengetragen<br />

haben, nur für Fluglärm gelte. Irgendwie war der Bodenlärm<br />

nicht so recht vom Anwendungsbereich der Synopse<br />

umfasst. Darum musste man einen der Synoptiker bitten -<br />

vielleicht auch alle vier; vielleicht haben drei abgelehnt,<br />

das weiß man nicht -, zu sagen, dass die Synopse auch<br />

für unser Thema gilt, nämlich für Triebwerksprobeläufe<br />

und ähnliche Dinge.<br />

Dazu noch eine Sachverhaltsnebenfeststellung: Herr<br />

Kühner hatte ja etwas vorgespielt und gesagt, das sei ein<br />

Triebwerksprobelauf. Die Fraport sagt: Das ist kein Triebwerksprobelauf.<br />

Das ist möglicherweise eine C-5, eine<br />

US-Transportmilitärmaschine, im Stop-and-go-Betrieb. -<br />

Das ist eine eigene Lärmquelle, offenbar einem Triebwerksprobelauf<br />

höchst ähnlich. Man darf gespannt sein,<br />

ob dieser Stop-and-go-Betrieb als eigene Lärmquelle auch<br />

im Bodenlärmgutachten zum großen Ausbau enthalten ist;<br />

denn die Flugzeuge, die dann im Süden abgefertigt werden<br />

- B747 -, werden ja auch gelegentlich eine Anfluggrundlinie<br />

kreuzen müssen. Das ist ganz interessant. Wir<br />

werden auf das Stop and Go von 300 000-t-Geräten auf<br />

dem Flughafen achten; ich denke, das RP wird das auch<br />

tun. - Das soll aber nur ein Nebenpunkt sein.<br />

Ich komme zurück auf diesen Synopsenfortsatz von<br />

Herrn Scheuch. Man muss sich wirklich wundern: Entweder<br />

lebe ich in der falschen Zeit oder Herr Scheuch ist<br />

zurückgefallen. Da steht nämlich als Begründung dafür,<br />

dass eine Trennung zwischen Flug- und Bodenlärm nicht<br />

möglich ist und die Synopse deshalb auch für Bodenlärm<br />

zu gelten hat - ich bitte Sie, jetzt genau zuzuhören -:<br />

„Detaillierte Untersuchungen zur Trennung<br />

zwischen Flug- und Bodenlärm sowie Lärm,<br />

der durch andere Aktivitäten auf dem Flugplatz<br />

hervorgerufen wird, liegen nicht vor.<br />

Deshalb ist aus den Ergebnissen der Wirkungsforschung<br />

keine Trennung möglich.“<br />

Aus der Abwesenheit empirischer Kenntnis, zu schöpfen<br />

aus flughafenbezogenen Lärmwirkungsuntersuchungen,<br />

folgert Herr Scheuch positiv, dass alles wie Fluglärm zu<br />

behandeln ist. Aus einer leeren Datenmenge macht er<br />

eine positive Feststellung. Es täuscht nämlich, wenn er<br />

sagt, dass eine Trennung nicht möglich ist. Tatsächlich<br />

geht es ja um die positive Aussage, dass die Ergebnisse,<br />

die in der Lärmsynopse niedergelegt sind, bezüglich des<br />

Bodenlärms zur Anwendung kommen müssen. Diese positive<br />

Folgerung aus der Abwesenheit von Erkenntnis zu<br />

schöpfen ist neu; das hat quasireligiöse Züge. Es ist ein<br />

Offenbarungswissen, das uns hier zuteil wird. Das können<br />

Sie in einem Verwaltungsverfahren nicht akzeptieren.<br />

Es kommt ein Weiteres hinzu. Herr Scheuch ist ja klug.<br />

Er sagt: In den flughafenbezogenen Untersuchungen gibt<br />

es diese Trennung nicht. Das mag richtig sein. Aber es<br />

gibt Legionen von Arbeiten über die Wirkung pfeifender<br />

Geräusche aus anderen Quellen, die aber nichtsdestoweniger<br />

tonhaltig sind. Da schließt sich dann der Kreis. Hätte<br />

Herr Scheuch nicht nur auftragsgemäß gehandelt, sondern<br />

auch diejenigen Arbeiten beachtet, die den Lärm und<br />

seine Wirkung - resultierend aus Flughäfen - in den Blick<br />

nehmen, und hätte er den Rest seiner Datenbänke auch<br />

noch benutzt, dann wäre er darauf gekommen, dass es zu<br />

pfeifenden ton- und impulshaltigen Geräuschen Tausende<br />

von Arbeiten gibt und dass diese gesicherten Erkenntnisse<br />

auch in der TA-Lärm ihren Niederschlag gefunden haben,<br />

aber nicht nur dort, sondern auch in den von mir vorher<br />

zitierten Deutschen Industrienormen.<br />

Die Tonhaltigkeit eines Geräuschs ist objektiv gesehen<br />

eine physikalische Eigenschaft. Mit Computerprogrammen<br />

kann das festgestellt werden. Alle Normen, die wir haben,<br />

beinhalten, dass bei der Bewertung dieser tonhaltigen Geräusche<br />

diese physikalische Eigenschaft zu beachten ist.<br />

Warum wohl ist dieses physikalische Phänomen zu beachten?<br />

Weil es eine Wirkung hat. Tonhaltige Geräusche<br />

sind nun einmal lästiger und schädlicher als andere und<br />

davon gibt es mehr als genug.<br />

Der Umstand, dass diese Ermittlungen zur Lästigkeit<br />

und Schädlichkeit tonhaltiger Geräusche nicht irgendwo<br />

an einem Flughafen auf der Welt durchgeführt worden<br />

sind, tut doch unseren Feststellungen keinen Abbruch.<br />

Wenn eine Turbine auf dem Gelände pfeift und der Nachbar<br />

bekommt mit 50 Jahren vorzeitig einen Herzinfarkt,<br />

dann ist es gehüpft wie gesprungen, ob das Pfeifen von<br />

der Spedition kommt oder ob das Pfeifen vom Flughafen<br />

kommt. Das heißt also, dass das, was wir hier in der<br />

scheuchschen Stellungnahme haben, eine Vergewaltigung<br />

der Logik ist. Es ist aber auch sachlich falsch und repräsentiert<br />

nicht den Stand des Wissens über die Wirkungen<br />

von Lärm.<br />

Das war jetzt ein kleiner Teil - ich würde sagen: ein<br />

Zehntel - von dem, was sich über die negativen Eigenschaften<br />

dieser Synopse sagen lässt. Ich würde Herrn<br />

Kühner bitten, noch etwas zu den internen Widersprüchen<br />

zu ergänzen, wenn er mag.<br />

Meine Conclusio ist: Es gibt wirklich mehr als genug<br />

Gründe, diese Synopse und die scheuchsche Stellungnahme<br />

an die Fraport umgehend zurückzureichen. Das ist<br />

nicht lege artis, weder der Form noch dem Inhalt nach. Also<br />

zurückreichen, neu machen, neu auslegen! - Vielen<br />

Dank.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 9


(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Da die Lärmsynopse angegriffen worden ist und es keinen<br />

Sinn macht - sie ist entweder zu gebrauchen, dann ist es<br />

okay, oder nicht zu gebrauchen -, den Angriffen noch 15<br />

oder 20 weitere hinzuzufügen, würde ich zunächst einmal<br />

sagen, dass es nicht zielführend ist, die Behauptung von<br />

der Unbrauchbarkeit auf 5 oder 10 Gründe zu stützen. Ich<br />

möchte zu diesem Problem erst einmal eine Stellungnahme<br />

von Fraport haben. Dann gucken wir einmal, wie wir<br />

weiter verfahren. - Wer will sich dazu äußern?<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Einen recht schönen guten Morgen! Zunächst einmal zu<br />

den von Herrn Schröder sehr pointiert vorgetragenen Kritiken<br />

zur Lärmsynopse. Der große Vorteil dieser Lärmsynopse<br />

ist, dass sie erstmalig eine ganzheitliche Betrachtung<br />

vornimmt und gerade die Geräusche, die bislang bei der<br />

Fluglärmbetrachtung nicht berücksichtigt wurden, nämlich<br />

jene am Boden, mit einbezieht.<br />

Herr Kühner hat es in seinem ersten Statement am<br />

gestrigen Tag erwähnt. All die Papiere, die Sie zitieren,<br />

basieren auf einer Annahme des Dosis-Wirkung-Modells.<br />

Das wissen Sie, Herr Kollege Kühner. Ich möchte hinzufügen,<br />

dass ich mich hier nicht als Lärmwirkungsforscher<br />

dilettieren möchte. Ich bin Lärmphysiker und ich kann hier<br />

nicht so dezidiert, wie Sie jetzt die Kritik vortragen, diese<br />

Kritik entkräften. Ich möchte mir nicht den falschen Schuh<br />

anziehen, und zwar nicht etwa deswegen, weil ich das,<br />

was die Lärmwirkungsforscher gemacht haben, nicht unterstütze,<br />

sondern weil ich deren wissenschaftliche Leistung<br />

anerkenne und mir nicht anmaße, hierüber ein fachliches<br />

Urteil abzugeben.<br />

Ich arbeite in diesem Bereich sehr lange und achte<br />

und schätze das, was andere Kollegen in ihrem wissenschaftlichen<br />

Fachgebiet leisten, sehr wohl. Ich gehe mit<br />

dieser ganzen Angelegenheit nicht so verballhornend um<br />

wie Sie, Herr Schröder. Das Wesentliche ist, dass sich<br />

Frau Professor Griefahn seit Jahrzehnten mit der Schlafforschung<br />

auseinander setzt. Sie hat festgestellt - das<br />

wissen Sie sehr wohl, Kollege Kühner -, dass gerade das<br />

Dosis-Wirkung-Modell für den Fall der Nacht sehr in der<br />

Kritik steht. Was in der Lärmsynopse erstmals angewandt<br />

wurde, ist eine Abweichung davon.<br />

Was Sie sonst noch erwähnt haben - also die so genannten<br />

Industrienormen und das, was in der ISO steht -,<br />

sind alles Papiere, die auf dieses antiquierte Dosis-Wirkung-Modell<br />

zurückgehen. Wir setzen jetzt für die Nacht<br />

ein Maximalpegel-Kriterium an. Das heißt, das Aufwachen<br />

- das hat Frau Griefahn in ihren wissenschaftlichen<br />

Veröffentlichungen nachgewiesen - wird durch ein Maximalpegelereignis<br />

bedingt.<br />

Herr Schröder, dieser ganzheitliche Ansatz, dass also<br />

alles um den Flughafen herum betrachtet wird, bedeutet,<br />

dass alle Vorgänge, auch die am Boden, mit einbezogen<br />

sind. Sie kritisieren Herrn Scheuch. Dieser Ansatz ist aber<br />

nicht nur von der medizinischen Seite, sondern durchaus<br />

auch in Ihrer Fakultät längst bestätigt worden.<br />

Herr Kühner, die Physik macht keine Sprünge.<br />

(Zuruf)<br />

- Ja, es gibt manchmal Sprünge, aber woanders. - Wenn<br />

ein Flugzeug landet, kann ich doch nicht versuchen, diesen<br />

Vorgang mit einem Regelwerk zu beurteilen, das für<br />

diese Geräuschquelle nie gemacht wurde. Die TA-Lärm<br />

mit ihren Immissionsrichtwerten ist hierauf nicht anwendbar.<br />

Wenn über die TA-Lärm diskutiert wird, dann muss<br />

das ggf. auch weggehend von der Betrachtung der Gebietsausweisung<br />

gemacht werden, die Sie, Herr Schröder,<br />

vorhin erwähnt haben.<br />

Wir haben hier eine typische Gemengelage. Das Thema<br />

müsste in diesem Fall angesprochen werden. Sie<br />

haben auf jeden Fall nicht einen Zustand am Flughafen,<br />

für den eine Regelfallprüfung möglich wäre, sondern Sie<br />

haben allenfalls die neue Möglichkeit der Sondereinzelfallprüfung.<br />

Mit diesem Instrumentarium wären wir wieder<br />

genau dort, wo wir jetzt mit der Lärmsynopse sind. Denn<br />

wir müssten im Prinzip eine Einzelfallbetrachtung beispielsweise<br />

durch Lärmmediziner machen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Durch wen? Sie sprechen manchmal so schnell, dass man<br />

es nicht versteht.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Beispielsweise durch Lärmmediziner.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ach so.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Aber diese Frage stellt sich hier doch gar nicht. Herr Kühner<br />

hat es doch selber heute eingeräumt. Die ganzen<br />

Werte, die ermittelt werden, sind die, die wir dargestellt<br />

haben. Sie sind so niedrig, dass wir überhaupt keine Erhöhung<br />

der Gesamtbelastung haben.<br />

(Wiederspruch bei den Einwenderinnen und<br />

Einwendern)<br />

Das heißt, wir haben keine Änderung in der Größenordnung<br />

von 3 dB(A) und erreichen die oberen Grenzwerten<br />

nicht. Aus diesem Grunde - das hatte ich Ihnen gestern in<br />

meinem Vortrag dargelegt - liegen wir bei den Werten so<br />

weit unterhalb dessen, was noch zu rechtfertigen ist. Herr<br />

Kühner hat das bestätigt.<br />

Aus diesem Grunde möchte ich sagen: Es stellt sich<br />

hier gar nicht die Frage, ob wir über die Lärmsynopse inhaltlich<br />

diskutieren und sie thematisieren müssten, weil wir<br />

von den Werten, die als kritisch angesehen werden, so<br />

weit weg sind.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Schaffert, wenn ich mich recht erinnere, war bei Dr.<br />

Kühner von Spitzenwerten die Rede, die bei 70 oder sogar<br />

80 dB(A) lagen, sodass ich nicht den Eindruck habe, dass<br />

17 – 10 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


es zwischen Ihnen beiden eine inhaltliche Übereinstimmung,<br />

wie Sie es eben dargestellt haben, gibt.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

- Bitte! - Ich habe nicht ganz verstanden, dass es in diesem<br />

Punkt eine inhaltliche Übereinstimmung geben soll.<br />

Aber vielleicht habe ich das auch missverstanden.<br />

Herr Schröder hat noch eine Nachfrage. - Einen Moment,<br />

bitte!<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Noch einmal zur Konkretisierung. Es ging nicht um die<br />

Einzelpegel, die Herr Kühner heute Morgen wieder vorgestellt<br />

hat. Hier sind wir anderer Ansicht. Aber bei den anderen<br />

Werten - wie bei den Werten für die Schallemission,<br />

die von der Halle ausgeht - gab es keinen Dissens. Herr<br />

Kühner stellte 1 bis 2 dB(A) fest. Wenn er anders rechnen<br />

würde, käme das dabei heraus.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das bezog sich also darauf.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Jetzt hätte ich gern, dass Sie bitte das Wort an Herrn Lurz<br />

weitergeben.<br />

Lurz (Antragstellerin):<br />

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren!<br />

Ich möchte kurz auf einige Ausführungen von Herrn<br />

Schröder zurückkommen. Herr Schröder, Sie haben den<br />

Versuch der Diskreditierung der anerkannten Lärmwirkungsforscher<br />

Griefahn, Jansen, Scheuch und Spreng unternommen.<br />

Dieser Versuch ist jedoch untauglich und<br />

auch entlarvend.<br />

Sie haben gesagt, diese Synopse sei wissenschaftlich<br />

nicht begründet; es fehle der demokratisch legitimierte Gesetzgeber.<br />

Es ist richtig, dass kein demokratisch legitimierter<br />

Gesetzgeber hier eine Stellungnahme abgegeben hat.<br />

Aber es ist ja gerade das Manko in der gesamten Fluglärmproblematik,<br />

dass wir hier keine Zumutbarkeitskriterien<br />

haben, die gesetzlich festgelegt sind. Deshalb sieht<br />

das LuftVG die Einholung von lärmmedizinischen Gutachten<br />

vor. Deshalb haben in den letzten Jahrzehnten Lärmwirkungsforscher<br />

im Hinblick auf Fluglärm maßgeblich Kriterien<br />

für den Neubau und für wesentliche Änderungen<br />

von Flughäfen geschaffen. Das Werk, das Sie hier ziemlich<br />

plump kritisieren, ist eine hervorragende Grundlage für<br />

die den Fluglärm insgesamt betreffende Lärmwirkungsforschung.<br />

Sie wissen auch - ich nehme an, dass Sie die entsprechenden<br />

Urteile des VGH Kassel gelesen haben -, dass<br />

sich mittlerweile auch einige Gerichte auf diese Lärmsynopse<br />

stützen. Ich denke da z. B. an mehrere Entscheidungen<br />

des VGH Kassel, aber insbesondere auch an das<br />

OVG Berlin, das in seiner Entscheidung vom 09.05.2003<br />

ausdrücklich ausgeführt hat - genauer: in einer mündlichen<br />

Verhandlung -, dass es sehr eindrucksvoll und überzeugend<br />

gewesen sei, dass sich vier so renommierte<br />

Lärmwirkungsforscher, die unterschiedliche Schulen repräsentieren,<br />

zu einem gemeinsamen Standpunkt zusammengefunden<br />

hätten.<br />

Wenn Sie jetzt sagen, die Unterscheidung zwischen<br />

dem präventiven Richtwert und dem kritischen Toleranzwert<br />

sei eigentlich gar nicht vorzunehmen, weil diese Werte<br />

synonym seien, dann verkennen Sie, was uns - auch Ihnen,<br />

Herr Schröder - die Lärmwirkungsforscher schon im<br />

letzten Scoping-Termin ausführlich gesagt haben. Der<br />

kritische Toleranzwert ist, was die wissenschaftliche Erkenntnis<br />

betrifft, anders zu behandeln als der präventive<br />

Richtwert, der wissenschaftlich nicht so weit abgesichert<br />

ist wie der kritische Toleranzwert und von daher auch eher<br />

mit einem Vorsorgezuschlag versehen worden ist.<br />

Wenn man darüber hinaus noch Ihre Kritik - wie haben<br />

Sie es genannt? - an dem Synopsenfortsatz von Herrn<br />

Scheuch betrachtet, dann muss man sagen, dass es ein<br />

Fortschritt ist, dass hier nicht nur der Fluglärm für sich betrachtet<br />

worden ist, sondern, wie auch von vielen Richtern<br />

gefordert, der Bodenlärm mit in die Betrachtung einbezogen<br />

worden ist. Ich denke, es ist eine Fortentwicklung der<br />

bisherigen Lärmwirkungsforschung, dass nunmehr die vier<br />

Lärmwirkungsforscher auch dies mit in den Blick genommen<br />

haben. - Danke sehr.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Schröder.<br />

RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />

Vielen Dank für die Gelegenheit zu einer kurzen Replik. -<br />

Sie kennen vielleicht aus der griechischen Philosophie<br />

den Satz: autós épha. Das bedeutet: Er selbst hat‘s gesagt.<br />

Das war ein Satz der Pythagoräer, der sich auf Pythagoras<br />

bezog und der damals im 5. bis 3. Jahrhundert<br />

vor Christus als Argument gebraucht wurde. Ähnlich argumentiert<br />

Herr Schaffert: Frau Griefahn selbst hat es gesagt;<br />

die muss es ja wissen, denn sie beschäftigt sich seit<br />

Jahrzehnten mit der Lärmforschung. - Das reicht aber<br />

nicht. Nach wie vor fehlt die Basis. Sie ist jedenfalls nicht<br />

sichtbar. Außer einer wissenschaftlichen Reputation und<br />

ihrer Autorität haben die vier Wissenschaftler nichts in die<br />

Waagschale zu werfen.<br />

Beispielsweise hat Herr Bickel einen an der Praxis orientieren<br />

und nicht dogmatischen Kommentar zum Bundes-Bodenschutzgesetz<br />

geschrieben, der zu Recht in der<br />

4. Auflage erschienen ist. Da finden Sie Nachweise in ausreichender<br />

Zahl. So macht man das, und zwar auch und<br />

gerade in den empirischen Wissenschaften.<br />

Diese Synopse ist also handwerklich untauglich. Ich<br />

habe nicht den Versuch unternommen, die vier Wissenschaftler<br />

zu diskreditieren. Sie tun mir sogar Leid; denn sie<br />

diskreditieren sich selbst. Schon für jeden Nichtphysiker,<br />

der wissenschaftlich ausgebildet ist, und für jeden Nichtmediziner<br />

ist klar, dass da etwas nicht stimmt.<br />

Zum inhaltlichen Fortschritt. Das ist ja ein „toller“ Fortschritt.<br />

Die Menschen in der Umgebung des Flughafens<br />

wissen schon längst, dass es einzelne Flugzeuge und<br />

einzelne Überflüge sind, die sie aufwecken. Jetzt kommen<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 11


die vier Wissenschaftler sagen: Es sind einzelne Überflüge,<br />

die die Menschen aufwecken. - Das ist wirklich ein<br />

„toller“ Fortschritt. Das können Sie vielleicht im Hochtaunus<br />

als Fortschritt verkaufen, aber nicht hier.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Da hat die „Wissenschaft“ - ich setze dieses Wort in Anführungszeichen<br />

- endlich einmal einen Blick auf die Wirklichkeit<br />

geworfen, der seit mindestens vier Jahrzehnten<br />

überfällig war.<br />

Ich sage Ihnen auch, warum das so lange gedauert<br />

hat. In der Synopse, die in der „Zeitschrift für Lärmbekämpfung“<br />

veröffentlich wurde, behaupten die vier gleich<br />

auf der erste Seite - das ist die Seite 171 in der Zeitschrift<br />

-:<br />

„Um neuere wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

zum Schutz der Anwohner zu ermöglichen,<br />

ist in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

den Flugplatzbetreibern die Auflage erteilt<br />

worden, bei wesentlichen Änderungen ... ein<br />

Gutachten in Auftrag zu geben.“<br />

Gemeint ist hier § 40 Abs. 1 Nr. 10 a) und b) LuftVZO.<br />

Das hat natürlich nicht zu einem Fortschritt der Lärmwirkungsforschung<br />

im Hinblick auf den Luftverkehr geführt,<br />

sondern das hat diese Forschung behindert. Denn<br />

alles, was es dazu bis in jüngere Zeit gibt - jetzt gibt es<br />

Ausnahmen -, waren Auftragsarbeiten. Diese Arbeiten<br />

wurden in Auftrag gegeben von Vorhabenträgern, die<br />

etwas wollten, nämlich einen Verfahrenserfolg für einen<br />

Ausbau oder eine Erweiterung. Es ist die Abwesenheit<br />

objektiver Lärmwirkungsforschung im Luftverkehr, die<br />

dazu geführt hat, dass vier Jahre zu spät ein kleiner<br />

Schritt in Richtung Realität unternommen wird, der zu der<br />

Erkenntnis führt, dass es einzelne Ereignisse sind, die die<br />

Menschen aufwecken.<br />

Nun noch ein letztes Wort zu Herrn Schaffert. Sie sagen<br />

- das wurde in der kurzen Debatte klar -, dass es<br />

keinen Dissens über den L eq zur Nachtzeit gab. Darum<br />

geht es wirklich nur in zweiter Linie. Es sind gerade die<br />

Einzelpegel. Wenn Sie die Ohren gespitzt haben - das<br />

haben Sie sicher getan -, wissen Sie, dass ich gesagt<br />

habe: Wir bestreiten mit Substanz Ihr Gutachten. Ihr Gutachten<br />

verursacht fundamentale, ernste und offensichtliche<br />

Zweifel. Die Unrichtigkeit Ihrer Eingangsdaten ist<br />

Ihnen sozusagen auf die Stirn geschrieben. Sie haben<br />

keine Erkenntnis über den Lärm, den die Triebwerksprobeläufe<br />

in der Umgebung, etwa in Okriftel, in Mörfelden, in<br />

Zeppelinheim oder in Kelsterbach, verursachen werden.<br />

Ihre Aussagen beruhen nur auf Deduktion und auf einer<br />

hastig nachgeschobenen eintägigen Messung des falschen<br />

Triebwerks im falschen Flugzeug. Das reicht nicht.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Ich sehe im Moment keine weitere Wortmeldung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es gibt schon noch Wortmeldungen. Wir stehen aber jetzt<br />

kurz vor der Pause.<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Ich wollte einmal kurz ein Zwischenresümee ziehen und<br />

zusammenfassen, dass wir uns als Anhörungsbehörde<br />

natürlich Gedanken machen müssen, ob wir in verschiedenen<br />

Bereichen noch weitere Unterlagen bzw. Ergänzungen<br />

und Klarstellungen fordern müssen.<br />

Es ist schon der lärmphysikalische Bereich angesprochen<br />

worden. Es ging um die Frage, ob das Gutachten<br />

G 6.2 von richtigen Ausgangsdaten ausgeht, ob noch eine<br />

Konkretisierung notwendig ist und ob insbesondere vielleicht<br />

eine Messung durchzuführen ist, die nach Ihrer<br />

Auffassung zutreffender und realistischer ist. Das müssen<br />

wir prüfen.<br />

Wir müssen auch prüfen - das hat der Diskurs gezeigt<br />

-, ob der von Antragstellerseite vorgeschlagene Bewertungsmaßstab,<br />

nämlich die Lärmsynopse, zu dem konkreten<br />

Fall passt, also ob er auf die Halle und auf die<br />

Standläufe zutrifft.<br />

Ich wollte noch eine Klarstellung machen, weil es Herr<br />

Schmitz vorhin auf den Punkt gebracht hat. In dem heutigen<br />

Termin - Herr Bickel hat es schon gesagt - können<br />

und müssen wir das nicht entscheiden. Ich nenne nur ein<br />

Beispiel: Herr Schmitz hat angesprochen, bei den Standläufen<br />

müsse die Tonalität berücksichtigt werden; das<br />

müsse heute entschieden werden und man müsse sagen,<br />

ob man das macht oder nicht.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit - einmal unterstellt, wir<br />

würden einen bestimmten Tonalitätszuschlag für richtig<br />

halten -, das Ganze bei der Bewertung der zu erwartenden<br />

Lärmauswirkung zu berücksichtigen. Aber Sie müssen<br />

uns die Möglichkeit einräumen, dass die Fachleute die<br />

Notwendigkeit eines Tonalitätszuschlags erst einmal in<br />

Ruhe prüfen, und zwar unter Berücksichtigung dessen,<br />

was heute gesagt worden ist. Es ist vollkommen legitim,<br />

dass Sie auf mögliche lärmphysikalische Bewertungspunkte<br />

hingewiesen haben. Trotz der sehr sachlichen und<br />

fundierten Diskussion müssen wir aber als Anhörungsbehörde<br />

eine abschließende Entscheidung meines Erachtens<br />

heute nicht treffen.<br />

Das Zwischenresümee ist, dass wir diese Punkte aufgreifen<br />

und dass wir uns überlegen werden, ob wir bezüglich<br />

des Gutachtens und der Bewertungsmaßstäbe noch<br />

Ergänzungen brauchen. Aber heute können wir keine abschließende<br />

Entscheidung treffen.<br />

Ich möchte jetzt noch die weiteren Redebeiträge zulassen,<br />

damit die Diskussion abgerundet wird.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut. Dann gehen wir jetzt in die Pause. Nach der Pause<br />

kommt zunächst Herr Haldenwang dran und dann Herr<br />

Kunz. Um 11.15 Uhr geht es weiter.<br />

(Unterbrechung von 10.59 bis 11.20 Uhr)<br />

17 – 12 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Haldenwang hat das Wort.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich spreche für<br />

die Städte Neu-Isenburg, Raunheim, Mühlheim und die<br />

Privateinwender. Ich mache Gebrauch von der Untervollmacht,<br />

die Rechtsanwalt Dr. Fislake erteilt hat. Sie ist zu<br />

Protokoll gegeben worden. Ich spreche also auch für die<br />

Stadt Kelsterbach.<br />

Ein persönliches Wort am Anfang, Herr Bickel. Es hat<br />

gestern eine ziemlich laute Auseinandersetzung gegeben,<br />

an der auch ich schuld war. Dafür möchte ich mich ausdrücklich<br />

entschuldigen. Ich sage dies in aller Offenheit.<br />

Ich will Ihnen nachher auch die Erklärung geben, warum<br />

das so ist. Wir waren wirklich empört und ich bin es heute<br />

noch. Aber ich versuche, Ihnen das im Zusammenhang<br />

sachlich nahe auseinander zu setzen. Persönlich war in<br />

keiner Weise daran gedacht, irgendetwas - -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich nehme das so auf.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Der Respekt, wenigstens auf meiner Seite, ist genauso<br />

vorhanden wie am ersten Tag, auch wenn ich das Gefühl<br />

habe, dass die Dinge im Moment nicht im Griff sind. Ich<br />

sage das einmal ganz vorsichtig.<br />

Ich fange an mit einem Auszug aus dem Gutachten.<br />

Wir sind wieder bei dem Gutachten G 6.2.<br />

(Bild 1)<br />

Auf dem Bild sieht man für den Ortsteil Zeppelinheim<br />

rechts und für die Stadt Kelsterbach links bestimmte Punkte.<br />

In der Legende der Karte steht: Nachweispunkte. Was<br />

heißt „Nachweispunkte“? Wir haben gestern schon über<br />

diese Frage diskutiert. Als dieses Gutachten am 8. Mai<br />

2003 offen gelegt worden ist, ist auch dieser Plan, der<br />

Gegenstand des Gutachtens ist, offen gelegt worden. Was<br />

ist da unter Nachweispunkten zu verstehen? Wenn man<br />

so etwas in die Hände kriegt und sich das als völlig Unbefangener<br />

durchliest, dann sagt man: Guck mal an! In Zeppelinheim<br />

gibt es drei Nachweispunkte. Was ist da denn<br />

nachgewiesen worden?<br />

Die Pleite kam gestern; denn nachgewiesen worden ist<br />

gar nichts. Das sind Berechnungspunkte. Ein Punkt - das<br />

ist x-mal betont worden; ich tue es aber noch einmal, weil<br />

es für die Frage, was hier noch untersucht werden muss,<br />

ganz wichtig ist -, nämlich der am Buchenweg, ist erst im<br />

Nachhinein beleuchtet worden. Das ist aber keiner der<br />

drei Punkte auf der Karte. Der Buchenweg ist noch gar<br />

nicht erfasst. Das ist ein Extrapunkt aufgrund der Messung<br />

am 07.08.<br />

Meine Frage von gestern war: Warum hat man, nachdem<br />

man am 07.08. so toll gemessen hat, am 08.08. eine<br />

Anhörung durchgeführt? Diese Frage ist bis zum heutigen<br />

Tage nicht beantwortet worden. Wäre diese Messung unproblematisch<br />

gewesen, hätte keine Veranlassung bestanden,<br />

dieses Anhörungsschreiben am 08.08., auf das ich<br />

noch zu sprechen komme - da ist gestern wieder einmal<br />

eine falsche Behauptung aufgestellt worden - und das im<br />

Übrigen der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner<br />

Entscheidung vom, ich glaube, 23.10. verarbeitet hat,<br />

durch das Ministerium herauszuschicken. Das ist ein<br />

Punkt, der nicht geklärt worden ist. Das ist eine Frage -<br />

das halte ich fest -, die von Fraport nicht beantwortet worden<br />

ist.<br />

Meine erste Bemerkung zum Bodenlärm bezieht sich<br />

im Grunde auf das Zwischenergebnis, das wir gestern mitgenommen<br />

haben, zumindest auf Ihre Zwischenbemerkung.<br />

Es bestehen da ganz offensichtlich Diskrepanzen.<br />

Herr Dr. Kühner hat sechs Wochen gemessen und hat die<br />

Ergebnisse vorgelegt. Diese Ergebnisse sind im Gerichtsverfahren<br />

nicht kritisiert worden. Es gab gestern eine<br />

Kritik, die nicht näher begründet worden ist. Es besteht also<br />

sicherlich Veranlassung, der Frage nachzugehen: Was<br />

finden wir denn eigentlich an Bodenlärm vor? Das ist eine<br />

Frage der Bewertung des Bestandes.<br />

Die nächste Frage - Herr Schmitz, ich fand es wunderbar,<br />

wie Sie das gestern aufgeklärt haben - behandelt die<br />

Zunahme um 30 %. Das ist offensichtlich ein Problem, das<br />

im Gutachten G 6.2, also auch hier in diesem Lageplan,<br />

nicht behandelt worden ist. Das ist ausgeklammert worden.<br />

Mir drängt sich wirklich der Eindruck auf - ich werde<br />

Ihnen das noch begründen -, dass dieses Gutachten eine<br />

reine Bestellung war, um hier in diesem Verfahren ganz<br />

schnell mit dem A380 beginnen zu können und all das<br />

außer Acht zu lassen, was es vorher an warnenden sachverständigen<br />

Stimmen gegeben hat.<br />

Ich komme zurück auf die Stellungnahme des Hessischen<br />

Landesamts für Umwelt und Geologie. Sie trägt das<br />

Datum 11. <strong>Februar</strong> 2003. Sie ist also zu einem Zeitpunkt<br />

erstellt worden, zu dem man, wenn man es gewollt hätte,<br />

die Argumente, die darin stehen, hätte aufgreifen können.<br />

Man hätte dem Gutachter sagen können, dass es eine<br />

Fachbehörde in Hessen gibt, die zu verschiedenen Punkten,<br />

die ich jetzt mit Ihnen abarbeiten möchte, eine Stellungnahme<br />

abgegeben hat, und dass er diese Stellungnahme<br />

bitte noch in die Gutachten einarbeiten soll; denn<br />

das alles hat mit Bodenlärm und mit den Auswirkungen<br />

dieser Maßnahme zu tun. Es hat mit § 73 Abs. 2 VwVfG<br />

zu tun, was die Frage der Auswirkung des Vorhabens und<br />

was den Aufgabenbereich betrifft, der durch das Vorhaben<br />

berührt wird. Das Schreiben des HLUG zeigt das alles auf.<br />

Ich möchte die entscheidenden Seiten mit Ihnen jetzt<br />

einfach durchgehen.<br />

Ich habe hier die Seite 3 dieses Schreibens vorliegen.<br />

Ich will das nicht im Einzelnen mit Ihnen durchgehen, sondern<br />

ich gebe das ganze Schreiben zu Protokoll. Auf der<br />

Seite 3 befasst sich das Schreiben mit der Frage der Tonalität.<br />

Es wird auf DIN-Vorschriften hingewiesen und<br />

darauf, ab wann das ging, ab wann das nicht mehr ging<br />

und wie zu verfahren ist.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 13


Auf der nächsten Seite wird oben die Frage des Tonzuschlages<br />

behandelt, also das, was heute Morgen erörtert<br />

worden ist. Herr Amann hat mir ja gestern das Kompliment<br />

gemacht, was für einen Blödsinn ich zu den meteorologischen<br />

Korrekturen geredet hätte. Ich kann mich nur<br />

auf den Sachverstand der Fachbehörde berufen. Blöd ist<br />

das, was ich gestern gesagt habe, also offensichtlich<br />

nicht. Aber das mögen Sie selber würdigen.<br />

Wir gehen dann über zu Seite 7. Diese Seite hatte ich<br />

Ihnen gestern im Zusammenhang mit der TA-Lärm schon<br />

auszugsweise vorgelesen. Weiter unten können wir gemeinsam<br />

lesen:<br />

„Von den wesentlich durch Bodenlärm betroffenen<br />

Ortschaften ist nur Zeppelinheim<br />

von dem von Ihrem Hause ausgewiesenen<br />

Nachtschutzgebiet, das durch ein Maximumpegelkriterium<br />

von L max = 6 * 75 dB(A)<br />

und einem L eq(3) = 55 dB(A) gebildet wird,<br />

durch das hier relevante Kriterium L eq(3) = 55<br />

dB(A) betroffen.“<br />

Anmerkung dazu, von mir handschriftlich eingefügt: Es<br />

liegen nur Teile von Zeppelinheim in diesem Nachtschutzgebiet.<br />

- Die Grundstücke derer, die gegen das Land Hessen<br />

geklagt haben und dies beim Bundesverwaltungsgericht<br />

fortsetzen, liegen in dem Nachtschutzgebiet. Die<br />

Grundstücke eine Straße weiter liegen nicht darin.<br />

Letzter Auszug aus der Stellungnahme der Fachbehörde<br />

- das sollten wir wieder gemeinsam lesen -:<br />

„Zusammenfassend kann ausgesagt werden,<br />

dass sich bei einem Vergleich der Beurteilungspegel<br />

mit den Immissionsrichtwerten<br />

der TA-Lärm die folgenden Problembereiche<br />

aufzeigen (in der Reihenfolge der<br />

Pegelhöhe): ...“<br />

Da stehen u. a. die Stadt Kelsterbach und Zeppelinheim.<br />

Ich stelle fest, dass das, was ich Ihnen hier vorgetragen<br />

habe, auch Ihrer Behörde bekannt war, bevor Sie in<br />

die Beteiligung gegangen sind, und dass im Rahmen der<br />

Vollständigkeitsprüfung offenbar niemand auch nur entfernt<br />

daran gedacht hat, das in den Blick zu nehmen, was<br />

die Fachbehörde dieses Landes - die müssen es ja wissen<br />

- bezüglich der Auswirkungen geäußert hat - sie hat<br />

beschrieben, wo sich Auswirkungen auf Nachbarn, Grundstücke<br />

und Gemeinden ergeben können -, und dass niemand<br />

auch nur entfernt daran gedacht hat, zumindest die<br />

Betroffenen zu beteiligen - wir reden auch über Okriftel -,<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

die handgreiflich schriftlich in dieser Stellungnahme des<br />

HLUG benannt worden sind. Da frage ich mich allerdings,<br />

mit welcher Sorgfalt hier eigentlich vorgegangen wird. Das<br />

ist doch so deutlich, dass zumindest das Auswirken - nur<br />

davon spricht § 73 Abs. 2 VwVfG - hätte geprüft werden<br />

müssen. Den Bürgern in Okriftel und Zeppelinheim, die<br />

nicht beteiligt worden sind, hätte doch jetzt die Möglichkeit<br />

eröffnet werden müssen, sich zu erlauben, etwas zu den<br />

Auswirkungen des Istzustandes und den Auswirkungen<br />

der Mehrung zu sagen; Herr Schmitz, Ihr Beispiel: 30 %<br />

mehr. Zugegebenermaßen gibt es die stärkste Betroffenheit<br />

in Mörfelden-Walldorf, auch aufgrund des Standortes,<br />

wie wir gestern gehört haben. Aber die anderen sind in<br />

einer Art und Weise betroffen, dass man nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesverwaltungsgerichts sagen würde:<br />

absolute Relevanz.<br />

Sie haben die Bürger in Zeppelinheim und in Okriftel<br />

nicht beteiligt. Wenn Sie jetzt sagen: Die Frage der Betroffenheit,<br />

die Auswirkung des Bodenlärms, muss noch einmal<br />

untersucht werden, dann kann ich nur konstatieren,<br />

dass Sie jetzt, nach über vier Wochen, zu der Erkenntnis<br />

gekommen sind, die wir Ihnen in den ersten Tagen vorgetragen<br />

haben. Sie hätten das Verfahren besser abgebrochen;<br />

denn es liegt hier ein unheilbarer Beteiligungsmangel<br />

vor. Es ist aufgrund der gründlichen Untersuchungen,<br />

die Herr Dr. Kühner geliefert hat und die von Herrn<br />

Dr. Schaffert in keiner Weise erschüttert worden sind,<br />

ganz offensichtlich, dass hier die Frage der Relevanz - ich<br />

rede jetzt nicht vom Ergebnis - und auch der Möglichkeit,<br />

jemanden nicht zu beteiligen, was sich dann auf das Ergebnis<br />

auswirkt - das ist ja nach der Rechtsprechung<br />

entscheidend -, vorliegt.<br />

Egal, ob Sie nun das Gutachten einholen oder nicht:<br />

Die Konsequenz aus meiner ersten Bemerkung ist, dass<br />

Sie wieder von vorne anfangen können. Ob Sie das noch<br />

in diesem Jahr schaffen, ob wir wirklich Gutachten kriegen,<br />

von denen man sagen kann: „Das hat Hand und Fuß<br />

und nimmt alle Bedenken auf, die hier durch die hochqualifizierten<br />

Vorredner benannt worden sind“, werden wir ja<br />

sehen. - Mein Motto zu Ziffer 1 heißt: Gehen Sie bitte<br />

zurück auf Start!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Im Zusammenhang mit meiner Ziffer 1 möchte ich einen<br />

Punkt nur kurz streifen und später aufnehmen, den<br />

Herr Schmitz völlig zu Recht angeführt hat. Er hat Sie<br />

nämlich darauf hingewiesen, dass es bei den Triebwerksprobeläufen<br />

auch auf den Tageslärm ankommt. Einer der<br />

Gegenstände des Revisionsverfahrens der Stadt Neu-<br />

Isenburg und Privatkläger gegen das Land Hessen ist die<br />

Frage der Tagesbelastung. - Ich komme auf die Tagesbelastung<br />

unter dem Gesichtspunkt der Synopse zurück. -<br />

Diese Tagesbelastung ist bisher nicht aufgeklärt, nicht in<br />

Bezug auf Beeinträchtigungen der Gesundheit, nicht in<br />

Bezug auf Beeinträchtigungen des Eigentums, auf Wertverluste.<br />

All das sind Gesichtspunkte, die behandelt und<br />

die in einem einzuholenden - oder auch nicht einzuholenden<br />

- Gutachten zum Bodenlärm aufgenommen werden<br />

müssen, um diesem Gutachten wenigstens eines bescheinigen<br />

zu können: nicht über die grundlegenden Probleme<br />

hinweggestolpert zu sein. Wenn Sie sich mit der Frage<br />

befassen: „Geben wir das in Auftrag? Empfehlen wir das<br />

dem Verkehrsministerium?“, sollten Sie sich auch mit dieser<br />

Frage beschäftigen, egal wie das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht<br />

ausgeht. Wir haben ja bisher keine<br />

Anträge wegen Wertbeeinträchtigung, auf Übernahme von<br />

17 – 14 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Grundstücken, gestellt; diese Frage stellt sich in dieser<br />

verschärften Form beim Bodenlärm nicht. Aber der Bodenlärm<br />

am Tage ist ein Element der Gesamtbelastung. Ich<br />

gebe Ihnen heute schon Brief und Siegel, dass das in<br />

weiteren Klageverfahren vertieft werden wird.<br />

Punkt zwei. Ich habe gestern das Anhörungsschreiben<br />

vom 08.08.2003 des Ministeriums angesprochen. Ich lege<br />

es Ihnen noch einmal vor, damit Sie sich erinnern. Da<br />

steht auf der zweiten Seite: Wir wollen das in die Betriebsgenehmigung<br />

einbeziehen. Im Übrigen wird erwogen, von<br />

22 bis 6 Uhr keine Triebwerksprobeläufe mehr zu gestatten.<br />

- Es wird Bezug genommen auf den 22.10.2002.<br />

Ich hatte gestern darum gebeten, das einmal vorzulegen.<br />

Ich weiß nicht, ob Sie es dabei haben. Wenn Sie es nicht<br />

dabei haben: Sie sollten es vorlegen, weil es für alle weiteren<br />

Überlegungen von erheblicher Relevanz ist.<br />

Ich persönlich habe dieses Schreiben - das vom 08.08.<br />

hängt hinten dran - auf folgendem Wege bekommen: Das<br />

hessische Ministerium hat sein Anhörungsschreiben vom<br />

08.08. u. a. dem Regionalen Dialogforum geschickt; das<br />

ist das Schreiben vom 27.08.2003. Die mündliche Verhandlung<br />

in Kassel war einen Tag später, am 28.08.2003.<br />

Das Schreiben ist ausweislich des Eingangsstempels am<br />

1. September 2003 beim Regionalen Dialogforum eingegangen.<br />

Es stellt sich die Frage, wie Herr Dr. Gronefeld,<br />

der das Land Hessen vertreten hat, über eine Betriebsabsprache<br />

vom 22.10.2002 in der mündlichen Verhandlung<br />

mir gegenüber Erklärungen abgegeben haben soll - das<br />

war die falsche Behauptung, die Sie gestern aufgestellt<br />

haben -, wo ich doch das Schreiben gar nicht kennen<br />

konnte. Das Schreiben ist auch gar nicht zu den Gerichtsakten<br />

eingereicht worden.<br />

Ich will Ihnen damit nur demonstrieren, wie hier bewusst<br />

unwahr vorgetragen wird, wie hier bewusst die<br />

Wahrheit verfälscht wird, was den Eindruck vermittelt,<br />

dass das ein Skandal ist, meine Herren von der Ersatzbank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Gehen wir einen Schritt weiter und wenden wir uns<br />

den Darlegungen des Kollegen Lurz zu; das ist immer<br />

sehr ertragreich. Er hat sich auf den Beschluss des Hessischen<br />

Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Oktober 2003 bezogen.<br />

Wir hatten für drei Privatkläger beantragt, im Wege<br />

der einstweiligen Anordnung dem Land Hessen zu untersagen,<br />

Triebwerksprobeläufe in der Nacht zwischen 22<br />

und 6 Uhr durchzuführen. Jenseits der Hauptsache - in<br />

der Hauptsache waren andere Anträge gestellt worden -<br />

wollten wir im Rahmen dieses einstweiligen Anordnungsverfahrens<br />

eine Entscheidung des Gerichts zu den Triebwerksprobeläufen;<br />

denn wir haben die Auffassung vertreten,<br />

dass die Standorte, die hier betrieben werden, nicht<br />

genehmigt sind. Wir haben diese Standorte weder in der<br />

Betriebgenehmigung von 1966 noch im Planfeststellungsbeschluss<br />

gefunden. Es gibt in den Planfeststellungsunterlagen<br />

eine Akte „Lärmgutachten“. Im Rahmen dieses<br />

Lärmgutachtens hat der Gutachter davon gesprochen,<br />

dass auch Triebwerksprobeläufe veranstaltet werden<br />

müssten. Im Planfeststellungsbeschluss selber finden Sie<br />

dazu nichts. - Unsere Auffassung war, forsch wie wir sind:<br />

Wir beantragen eine Untersagung dieser Triebwerksprobeläufe.<br />

Gehen wir auf die Seite 8 des Beschlusses des Hessischen<br />

Verwaltungsgerichtshofs. Dort schreibt das Gericht,<br />

das sich mehr oder weniger differenziert, mehr oder weniger<br />

gut - das hängt immer davon ab, auf welcher Seite<br />

man steht - mit unseren Argumenten auseinander gesetzt<br />

hat, Folgendes:<br />

„Dass es sich hierbei - auch nur teilweise -<br />

um für einen sicheren Flugbetrieb nicht erforderliche<br />

Vorgänge handele, die, soweit<br />

überhaupt nötig, in die Zeit von 6.00 Uhr bis<br />

22.00 Uhr verlagert werden könnten, haben<br />

die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht.“<br />

Meine Mandanten und wir wurden also ohne vorherige<br />

Belehrung durch das Gericht - wir sind nicht angeschrieben<br />

worden; es ist nicht gesagt worden: Machen Sie doch<br />

einmal glaubhaft, dass man die nächtlichen Triebwerksprobeläufe<br />

auch in den Tageszeitraum verlagern kann! -<br />

dahin gehend beschieden, wir hätten das nicht glaubhaft<br />

gemacht und schon deshalb sei der Antrag unbegründet.<br />

Auf Seite 9 des Beschlusses wird es spannend, weil<br />

das unser Verfahren hier betrifft. Der Hessische VGH setzt<br />

sich dort nämlich mit der Frage auseinander, welche<br />

Rechtspositionen die Antragsteller haben, die mit ihrem<br />

Antrag, das zu untersagen, gescheitert sind. Das Gericht<br />

spricht davon - das hat Herr Lurz gestern natürlich unterschlagen<br />

-, dass möglicherweise Planergänzungsansprüche<br />

bestünden. Es hat lediglich festgestellt - das steht<br />

weiter unten -, es gebe keine individuellen Ansprüche der<br />

konkreten Antragsteller.<br />

Dass hier Planergänzungsansprüche bestünden, bezieht<br />

sich schon auf den alten Planfeststellungsbeschluss<br />

aus dem Jahre 1971; sonst hätte das Gericht Derartiges<br />

nicht angesprochen. Wenn aber auf der Grundlage der<br />

Überlegungen dieses Gerichtes diskutiert werden muss -<br />

Planergänzungsansprüche aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses<br />

1971 -, dann muss in unserem Verfahren<br />

natürlich erst recht die Frage gestellt werden, wie es<br />

denn um die Ansprüche der vom Lärm Betroffenen - ich<br />

spreche jetzt nur von Zeppelinheim und Okriftel - bestellt<br />

ist. Wir reden ja hier nicht über Planergänzungsansprüche,<br />

sondern, wie der Kollege Schmitz vorhin wieder völlig<br />

zutreffend gesagt hat, über die Frage: Wie müssen die<br />

Anspruchspositionen der privaten Einwender einbezogen<br />

werden: erstens auf der Abwägungsebene, zweitens möglicherweise<br />

auf der Auflagenebene und drittens möglicherweise<br />

auf der Entscheidungsebene?<br />

Es ist also keineswegs so, wie der Kollege Lurz gestern<br />

ausgeführt hat, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

erklärt hat, die Standorte für die Triebwerksprobeläufe<br />

seien in dem Planfeststellungsbeschluss 1971 bindend<br />

abgewogen worden. Das ist eine klassische Falschbehauptung,<br />

eine reine Interessenbekundung, die an<br />

keiner Stelle in dem Beschluss eine Grundlage findet. In<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 15


dem Beschluss heißt es vielmehr - und der Hessische<br />

VGH ist da konsequent; das resultiert aus der Offenbach-<br />

Entscheidung in der Hauptsache -: Wir legen die Betriebsgenehmigung,<br />

die erteilt worden ist - in der Offenbach-<br />

Entscheidung ist die Betriebsgenehmigung aus dem Jahre<br />

1957; sie ist aus unserer Diktion 1966 einbezogen worden,<br />

richtigerweise muss man also von der 66er-Genehmigung<br />

reden -, so aus, wie das Bundesverwaltungsgericht<br />

das heute bei Betriebsgenehmigungen tut: Gibt es in<br />

einer Betriebsgenehmigung keine Beschränkungsanordnung,<br />

dann dürfen Sie alles. Das bedeutet auf gut<br />

Deutsch: Wenn Sie eine Betriebsgenehmigung so weit<br />

auslegen, dann haben Sie nie einen Bedarf an Planergänzungsansprüchen,<br />

nie einen Bedarf, ein ergänzendes<br />

Planfeststellungsverfahren einzubeziehen. - Das ist Gegenstand<br />

des Revisionsverfahrens. - Wenn Ihre Betriebsgenehmigung<br />

nämlich unbeschränkt ist, dann dürfen Sie<br />

alles, alles ohne Ende, meinetwegen bis zur Grenze der<br />

Gesundheitsgefährdung; das könnte die einzige Schranke<br />

sein.<br />

Zweitens sagt der Hessische Verwaltungsgerichtshof:<br />

Wir gehen nicht nur von der unbeschränkten Betriebsgenehmigung<br />

aus, sondern auch von dem unanfechtbaren<br />

Planfeststellungsbeschluss. Das Gericht hat nicht gesagt:<br />

von dem bestens abgewogenen unanfechtbaren Planfeststellungsbeschluss.<br />

Das ist eben der feine Unterschied,<br />

Herr Lurz, den Sie als Interessenvertreter der Fraport nicht<br />

machen. Das Gericht sagt: Wir kümmern uns gar nicht um<br />

die Frage des Abwägens oder des Abgewogenseins in<br />

dem Planfeststellungsbeschluss von 1971; er hat einfach<br />

Duldungswirkung. Weil er diese Duldungswirkung hat,<br />

muss er hingenommen werden. - Das ist etwas völlig anderes<br />

als die Frage, vor der wir hier stehen, nämlich diesen<br />

Standort möglicherweise als ein Element des Planfeststellungsbeschlusses<br />

von 1971 hinnehmen zu müssen<br />

und jetzt aufgrund des Mehrbedarfs, dem Mehr an Wartung,<br />

dem Mehr an Triebwerksprobeläufen, die - CCT-<br />

Halle, A380-Halle - zwangsläufig kommen werden, mit<br />

diesem Standort arbeiten zu müssen.<br />

Ich sage das ganz bewusst, weil ich eines in der ganzen<br />

Diskussion vermisse: jedwede Differenzierung. Hier<br />

wird einfach Farbe an die Wand geschmiert. Es wird nicht<br />

hingeguckt, was in Wirklichkeit entschieden worden ist.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Herr Bickel, dass Herr Fislake und ich gestern so empört<br />

waren, hat folgenden Grund: Wir hatten Ihnen - und<br />

das schon vor Wochen - vorgetragen, dass die These, die<br />

Herr Lurz gestern wieder vertreten hat, das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

finde auf unser Planfeststellungsverfahren<br />

keine Anwendung, in einem Punkt grottenfalsch<br />

ist. Sehen Sie sich bitte § 11 LuftVG an! In § 11 LuftVG<br />

steht ausdrücklich, dass § 14 BImSchG unberührt bleibt.<br />

Haben Sie das gelesen? Sind wir da einer Meinung? -<br />

§ 14 BImSchG befasst sich mit dem Ausschluss von privatrechtlichen<br />

Abwehransprüchen:<br />

„Aufgrund privatrechtlicher, nicht auf besonderen<br />

Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr<br />

benachteiligender Einwirkungen von<br />

einem Grundstück auf ein benachbartes<br />

Grundstück kann nicht die Einstellung des<br />

Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren<br />

Genehmigung unanfechtbar ist;“<br />

- deren Genehmigung unanfechtbar ist! -<br />

„es können nur Vorkehrungen verlangt werden,<br />

die die benachteiligenden Wirkungen<br />

ausschließen. Soweit solche Vorkehrungen<br />

nach dem Stand der Technik“<br />

- Herr Dr. Kühner! -<br />

„nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht<br />

vertretbar sind,“<br />

- unsere Diskussion zur Alternativenprüfung, Anforderungen<br />

des Bundesverwaltungsgerichts: Belegen Sie bitte die<br />

Wirtschaftlichkeit der Alternativenüberlegung: Ist sie zumutbar<br />

oder nicht? Ist es zumutbar, hier eine geschlossene<br />

Halle zu errichten, in der eine Komplettwartung stattfindet,<br />

und zwar aller Triebwerksprobeläufe? -<br />

„kann lediglich Schadenersatz verlangt werden.“<br />

Am Ende kommen Sie also zum Schadenersatz. - Am<br />

Anfang kommen Sie als Privater über § 11 LuftVG und<br />

über § 14 BImSchG in das Verfahren der Abwägung hinein.<br />

Die Kette geht von Abwägung, Unanfechtbarkeit bis,<br />

am Schluss, Schadenersatz.<br />

Jetzt kommt ein Bürger aus Kelsterbach. Dieser Bürger<br />

stellt uns eine Vereinbarung der Stadt Kelsterbach<br />

dar, offenbar mit der Fraport. Wenn ich das gestern richtig<br />

verfolgt habe, war das keine Vereinbarung, die wir bisher<br />

diskutiert haben.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss von 1971 zeichnet sich<br />

dadurch aus, dass über verschiedene Punkte überhaupt<br />

keine Abwägung stattgefunden hat. Was von Fraport<br />

ständig falsch dargestellt wird, ist die Tatsache, dass mit<br />

dem Planfeststellungsbeschluss 1971 etwa 40 % der Flugbetriebsflächen,<br />

also der Start- und Landebahnen, erfasst<br />

worden sind, der Rest überhaupt nicht. In den Lärmgutachten,<br />

die erstellt worden sind - ich komme noch auf das<br />

Gesundheitsgutachten von Herrn Dr. Jansen -, ist nur die<br />

Mehrwirkung betrachtet worden, die durch die Verlängerung<br />

der beiden Start- und Landebahnen um 400 m<br />

und den Neubau der Startbahn 18 West entstehen würde.<br />

Es hat im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses 1971<br />

keine Gesamtabwägung mit der Flughafenanlage gegeben.<br />

Das ist Gegenstand des Revisionsverfahrens beim<br />

Bundesverwaltungsgericht. Wir werden sehen, ob sich die<br />

Bundesrichter damit beschäftigen. Das Risiko, dass sie es<br />

nicht tun, ist durchaus hoch, weil es auf eine Einzelfallentscheidung<br />

ankommen könnte. Das Bundesverwaltungsgericht<br />

könnte sagen: Das hat keine grundsätzliche Bedeutung.<br />

Selbst wenn der VGH falsch entschieden hat, bewegt<br />

uns das nicht dazu, ein Revisionsverfahren durchzuführen.<br />

17 – 16 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Fakt ist, dass der Planfeststellungsbeschluss 40 % der<br />

Start- und Landebahnen unter Einschluss der neu anzulegenden<br />

Landebahn 18 West beinhaltet. Es ist also keineswegs<br />

so, wie Fraport immer glauben macht, dass hier<br />

alles abgewogen worden sei, der gesamte Flughafen,<br />

dass alles legal, alles in Ordnung sei. Das Einzige, was<br />

ich Ihnen konzediere, ist das Risiko, dass wir zu spät<br />

gekommen sind und dass Sie möglicherweise mithilfe von<br />

§ 71 Abs. 2, dieser tollen Fiktionsregelung, gerade noch<br />

ungeschoren aus der Istzustandsklage herauskommen<br />

könnten. Aber Sie bekommen den ganzen Salat jetzt bei<br />

jedem Abwägungsvorgang präsentiert und deswegen<br />

sage ich das.<br />

Sie müssen sich nämlich beim Istzustand mit Folgendem<br />

auseinander setzen: Weil der Planfeststellungsbeschluss<br />

1971 nur einen Teil der Gesamtanlage betrifft, hat<br />

es im Nachhinein die verschiedensten Vereinbarungen<br />

gegeben, die wir hier schon alle präsentiert bekommen<br />

haben, beginnend mit der Korrespondenz „Wie verlegen<br />

wir die Kreisstraße?“, endend mit dem Planfeststellungsbeschluss<br />

vom, wie ich glaube, 28. April 1980. Es gab<br />

auch eine Korrespondenz zwischen der Stadt Mörfelden-<br />

Walldorf - ich glaube, die waren damals schon eine Gemeinde<br />

-, dem Bundesministerium, der Fraport und, ich<br />

glaube, dem hessischen Verkehrsministerium mit dem<br />

Ergebnis: Na gut, weil da eine Antennenanlage in den<br />

Wald gesetzt werden soll, fällt 1 ha Bannwald; aber darüber<br />

hinaus gibt es keine weiteren Anlagen im Bannwald.<br />

In der Vereinbarung, die uns gestern präsentiert wurde,<br />

heißt es: Bei dem Frachtverkehr, der besonderen Lärm<br />

verursacht, ist Schutz angesagt. Machen Sie das bitte mit<br />

Schleppfahrzeugen! - Das sind alles nachträgliche Regelungen,<br />

die mit dem Planfeststellungsbeschluss 1971 null<br />

zu tun haben; sie bestehen aber. Weil diese Regelungen<br />

bestehen und weil es § 11 LuftVG und § 14 BImSchG gibt<br />

und Sie in diesem Verfahren in eine neue Abwägung<br />

einzutreten haben, Herr Bickel, haben Sie gestern völlig<br />

Unrecht gehabt. Der Bürger hat zu Recht vorgetragen,<br />

dass diese Vereinbarung - das ist nämlich ein Teil des<br />

§ 11 LuftVG, ein Teil des § 14 BImSchG - bei jeder neuen<br />

Entscheidung berücksichtigt werden muss. Deswegen<br />

haben Sie ihm zu Unrecht das Wort abgeschnitten.<br />

Ich bedaure das nicht nur, weil das ein Fehler war - ein<br />

Fehler kann ja passieren -, sondern weil ich gestern ausgesprochen<br />

unzufrieden war, dass hier einem Bürger<br />

sozusagen schnöde gesagt worden ist: Sie beurteilen die<br />

Rechtslage da nicht richtig; das gehört nicht zum Thema.<br />

Herr Bickel, schneiden Sie mir meinetwegen das Wort ab;<br />

das ist völlig in Ordnung. Wenn Sie meinen, das gehöre<br />

nicht zum Thema, dann können wir darüber streiten. Aber<br />

einem Bürger sollte man auf keinen Fall das Wort abschneiden;<br />

denn ich kann von einem Bürger einfach nicht<br />

verlangen, dass er die ganze Historie und die rechtliche<br />

Einordnung kennt und Ihnen auch noch präzise sagt:<br />

Gucken Sie doch bitte in § 11 LuftVG! Da bin ich doch ein<br />

Schutzbefohlener.<br />

Ich komme jetzt zum Altschutz, nämlich zu der Vereinbarung<br />

der Stadt Kelsterbach, die die Bürger schützen<br />

soll. Gestern wurde vorgetragen, der Wald sollte dort extra<br />

angesiedelt werden und nun sei er nicht mehr da. Wir<br />

haben von Fraport nichts zum Wald gehört. Noch nicht<br />

einmal diese Frage ist uns beantwortet worden. Jetzt kommen<br />

auf den Charly C gegenüber von Kelsterbach - ich<br />

hatte gestern nachgefragt; „ein Viertel, drei Viertel“ ist die<br />

Regelung - zusätzlich drei Viertel der von Herrn Schmitz<br />

genannten 30 % und Sie sagen, unter Berücksichtigung<br />

der Altschutzvorgänge und unter Berücksichtigung von<br />

§ 11 LuftVG und § 14 BImSchG habe der Mann am Thema<br />

vorbeigeredet. Herr Bickel, es tut mir Leid, aber Sie<br />

haben die Rechtslage nicht im Griff.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das stimmt doch so nicht.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Der Mann hat Recht gehabt. Sie hätten ihn besser ausreden<br />

lassen.<br />

Eine Bemerkung zum Istzustand: Der Istzustand wird<br />

Sie verfolgen, ob Sie mögen oder nicht. Er wird auch die<br />

Fraport verfolgen, und zwar jenseits der Istzustandsklagen;<br />

die spielen in diesem Zusammenhang gar keine<br />

Rolle. Wir wollen ja mit unseren Istzustandsklagen das<br />

Maß der Beeinträchtigung herunterdrücken und dann die<br />

Diskussion auf der Grundlage eines heruntergedrückten<br />

Maßes eröffnen. Ob uns das gelingt, ist völlig offen. Wir<br />

wissen, wie schwierig diese Istzustandsklagen sind. Das<br />

entbindet Sie aber nicht davon, den Istzustand bei all<br />

Ihren Überlegungen aufzunehmen.<br />

Nehmen Sie einmal das Beispiel Ticona und die Presseerklärungen,<br />

die man heute in der „Frankfurter Allgemeinen<br />

Zeitung“ oder in der „Frankfurter Neuen Presse“ -<br />

ich weiß es nicht mehr - lesen konnte! Da kommt die Fraport<br />

her und sagt schlauerweise, das mit dem neuen Gutachten,<br />

das am 18.12. kommen soll, könne deshalb nicht<br />

richtig sein, weil schon im Istzustand eine Gefährdung<br />

durch den Flugverkehr zu besorgen sei, da bereits jetzt<br />

alle Flugzeuge über Ticona flögen, und weil das ein gefährlicher<br />

Vorgang sei, käme durch eine weitere Landebahn<br />

- jetzt kommt der Zunahmegesichtspunkt, Herr<br />

Schaffert, den Sie immer so toll vertreten - keine neue<br />

Problematik hinzu, das sei ja im Grunde mit der alten<br />

Situation vergleichbar. Das ist doch ganz schlau. Jetzt<br />

kommt plötzlich der Istzustand durch die Hintertür, indem<br />

gesagt wird: Es ist ja heute schon alles rechtswidrig. Ich<br />

kann nur sagen: Danke schön an die Herren auf der Ersatzbank<br />

und an die Herren des Vorstandes! Dümmer<br />

kann man gar nicht argumentieren. Man kann uns auch<br />

gar nicht besser zuarbeiten als mit dieser Argumentation.<br />

Das werden wir nämlich in allen künftigen Rechtsstreiten<br />

gegen Sie verwenden; das ist ja völlig klar. Das bedeutet:<br />

Machen Sie bitte keine Landung mehr über Raunheim und<br />

Ticona! Das ist für die Klagen - die Raunheimer Klage<br />

beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist ja noch nicht<br />

begründet - ein glänzendes Argument.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 17


Was ich Ihnen damit demonstrieren will, ist Ihre Unglaubwürdigkeit,<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

weil Sie das eine Argument zwiegespalten benutzen. Das<br />

ist die typische Haltung der Fraport. Ich glaube, wenn<br />

eines bei dieser tollen Veranstaltung deutlich geworden<br />

ist, dann ist das Ihr Verhalten. Ich finde das ganz besonders<br />

bemerkenswert.<br />

Nächster Punkt. Ich komme zur Synopse. Ich fand das<br />

alles toll, was der Kollege Dr. Schröder vorgetragen hat.<br />

Ich glaube, präziser, als er es gemacht hat, kann man das<br />

gar nicht vortragen. Ich wünsche mir, dass Herr Dr. Kühner<br />

zu einzelnen Punkten noch etwas ergänzt, aber das<br />

wird er sicherlich noch tun.<br />

Es ist leider nicht vorgetragen worden, was in dem<br />

Gesundheitsgutachten von Dr. Jansen steht - hier zeigt<br />

sich wieder die Doppelzüngigkeit der Fraport; daran wird<br />

sich wieder keiner erinnern -, das er in den 60er-Jahren<br />

erstellt hat, also bevor der Planfeststellungsbeschluss<br />

erfolgte, und zwar insbesondere zum Nachtflugverkehr.<br />

Ich beurteile Dr. Jansen nicht schwarz oder weiß. Ich<br />

glaube, dass der Mann sehr gute Kenntnisse hat, dass er<br />

im Moment aber in der Situation ist, in ein reines Interessengeflecht<br />

eingebaut zu werden. Dann funktioniert das<br />

nicht mehr. Dann nimmt man möglicherweise rechts und<br />

links nicht mehr die Dinge wahr, auf die es eigentlich ankommt.<br />

- In diesem Gutachten steht: Am besten sollte es<br />

überhaupt keine Nachtflugbewegungen geben. Das steht<br />

da wörtlich drin.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Was Sie hier bringen, Herr Lurz, ist wieder Ihre juristische<br />

Propaganda, von diskreditierend bis entlarvend. Entlarvend<br />

ist das, was Sie verschweigen. Aber das kennen<br />

wir von Ihnen; mich regt das nicht mehr auf. Das ist halt<br />

bei Ihnen so. Sie sind der große Verschweiger. Sie sagen<br />

uns, Herr Dr. Schaffert, diese Synopse sei einmalig, weil<br />

mit ihr zum ersten Mal der Gesamtlärm betrachtet werde.<br />

Wahrscheinlich haben Sie die Synopse nicht gelesen.<br />

Wahrscheinlich haben Sie nicht verfolgt, Herr Bickel,<br />

was wir vor einem Jahr bei der letzten Anhörung, als Herr<br />

Scheuch auf dem Podium saß, vertieft haben. Ich habe<br />

mir die bescheidene Frage erlaubt: Herr Scheuch, ich<br />

stelle für meine Mandanten fest - das sind die Stadt<br />

Raunheim und die Stadt Neu-Isenburg sowie deren Bürger<br />

-, dass sie von einer Flut von Einzelschallereignissen<br />

jeden Tag betroffen sind, die die Frage aufkommen lassen,<br />

ob denn Ihr Dreistufensystem, das Sie entwickelt<br />

haben, überhaupt noch gangbar ist oder ob da nicht Abhilfe<br />

geschaffen werden muss.<br />

Herr Scheuch hat daraufhin gesagt - das steht auch in<br />

der Synopse -, dass es noch keine Erkenntnisse über die<br />

Schädlichkeit des Lärms durch die Flugbewegung am<br />

Tage gebe. Es steht ausdrücklich darin, dass das noch<br />

untersucht werden müsse. Herr Scheuch hat mir gegenüber<br />

erstens eingeräumt: Wir haben das nicht untersucht.<br />

- Ihre Vollständigkeitserklärung ist natürlich Quatsch; es ist<br />

überhaupt nichts vollständig untersucht worden. - Er hat<br />

zweitens gesagt: Ich habe mir das in Raunheim selbst angesehen<br />

und angehört. Ich kenne die Probleme. Ich räume<br />

auch ein, dass hier eine Lösung angesagt ist. Hier<br />

besteht Handlungsbedarf. - Sie sagen, Herr Dr. Schaffert,<br />

das Wort Handlungsbedarf würden Sie gar nicht kennen.<br />

Sie hätten auch keinen Handlungsbedarf und es gebe<br />

keine Auswirkungen. Der eigene Sachverständige, auf<br />

den Sie sich berufen, hat natürlich etwas ganz anderes<br />

erklärt.<br />

Das war auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung<br />

beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Der Hessische<br />

Verwaltungsgerichtshof hat das, was ich als Prozessbevollmächtigter<br />

dem Senat als Erklärung gesagt und<br />

auch schriftlich mitgeteilt habe, als wahr unterstellt. Er hat<br />

lediglich gesagt: Aus unserer Betrachtungsweise ergibt<br />

sich, dass Sie den aktiven Schallschutz und die Reduzierung<br />

der Flugbewegungen aufgrund der Duldungswirkung<br />

des Planfeststellungsbeschlusses nicht hinkriegen. - Passiven<br />

Schallschutz haben wir nicht eingeklagt. Dass wir<br />

den hinkriegen, das wissen wir.<br />

Das Argument der Synopse und die Darlegung von<br />

Herrn Scheuch hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof<br />

- Herr Lurz, das haben Sie nicht gesagt; es ist aber<br />

so - als wahr unterstellt. Als mein Beweisantrag abgelehnt<br />

wurde - ich habe nämlich beantragt, ein Gutachten einzuholen,<br />

um die Gesundheitsbeeinträchtigung am Tag feststellen<br />

zu lassen; jetzt komme ich wieder auf die 30 % von<br />

Herrn Schmitz zu sprechen -, haben die Richter gesagt,<br />

dass sie sich in diesem Klageverfahren, das gegen den<br />

Istzustand gerichtet ist, nicht darum kümmern. Denn in<br />

dieser Situation und aufgrund der gestellten Anträge müssen<br />

die unbeschränkte Betriebsgenehmigung und der<br />

Planfeststellungsbeschluss, der unanfechtbar ist, hingenommen<br />

werden. Ob das richtig ist, ist eine Rechtsfrage.<br />

Tatsächlich kommt es darauf an. Es kommt auch in<br />

unserem Verfahren darauf an, diesem Problem nachzugehen.<br />

Sie werden also das Problem kriegen - von uns<br />

spätestens im Klageverfahren -, auch zum Lärm am Tage<br />

etwas sagen zu müssen. Denn wir gehen auch da nach<br />

dem Grundsatz des § 11 LuftVG und des § 14 BImSchG<br />

vor. Der Schadenersatz, der im Gesetz steht, kommt am<br />

Schluss. Am Anfang kommt der Anspruch. Der Anspruch<br />

muss in die Abwägung einbezogen werden. Sie müssen<br />

richtige Gutachten vorlegen, was Sie permanent verweigern.<br />

Dann reden wir über die Abwägung. Möglicherweise<br />

fallen dann einige unserer Mandanten heraus; möglicherweise<br />

läuft es für einige Mandanten auf eine reine Entschädigungsfrage<br />

hinaus. Aber es wird erst einmal abgewogen,<br />

was Sie hier in diesem Verfahren verhindern wollen.<br />

Da greife ich wieder ein Wort des Kollegen Fislake auf,<br />

mit oder ohne Untervollmacht: Sie sind der Verhinderer<br />

Ihres eigenen Verfahrens, indem Sie die wesentlichen<br />

Dinge einfach unterschlagen. Es hat also - das halte ich<br />

Ihnen entgegen, Herr Dr. Schaffert; die entsprechende Be-<br />

17 – 18 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


hauptung in der Synopse ist unwahr - nie eine gesamtheitliche<br />

Betrachtung gegeben. Das ist schlicht von Ihnen<br />

erdacht und erfunden.<br />

Ein weiterer Umstand, den Sie nicht zur Kenntnis<br />

nehmen - Sie waren bei den Prozessen nicht dabei -, ist<br />

Ihr Abstellen auf die Maximalpegelkriterien. Ich würde<br />

Herrn Dr. Kühner bitten, dass er uns dazu noch etwas auf<br />

der Grundlage der DLR-Studie sagt. Es kommt nach den<br />

für uns ersichtlichen Erkenntnissen weniger auf die Maximalpegel<br />

als auf die Pegelhäufigkeit an, und zwar auf die<br />

Pegelhäufigkeit in einer bestimmten Dimension. Über das,<br />

was uns hier als Maximalpegel verkauft wird, wird gesagt,<br />

das sei die griefahnsche These. Aber das ist genau das,<br />

was der Herr Kollege Dr. Schröder angesprochen hat: 30<br />

Jahre tätig, aber nicht mitbekommen, was die neueste<br />

Entwicklung ist. - Ich würde Herrn Dr. Kühner bitten, dass<br />

er uns das noch einmal entsprechend erläutert. Ich kann<br />

das nicht so gut.<br />

Ein weiterer grundlegender Fehler in Ihrer Argumentation,<br />

Herr Dr. Schaffert - deswegen wirklich nur Ersatzbank<br />

-, ist Ihre These: Wenn das nicht um 3 dB(A) steigt,<br />

dann ist das überhaupt nicht abwägungsrelevant. Lesen<br />

Sie einmal die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts!<br />

Die 3 dB(A) spielen beim Straßenverkehrslärm<br />

und beim Schienenverkehrslärm eine Rolle. Daher kommt<br />

diese Zahl. Das hat aber mit Abwägungsrelevanz überhaupt<br />

nichts zu tun. Das Bundesverwaltungsgericht sagt in<br />

ständiger Rechtsprechung: Was unerheblich ist - lassen<br />

Sie es 0,5 dB(A) oder 1 dB(A) sein -, kann unter den Tisch<br />

fallen. Aber alles, was darüber hinausgeht, ist abwägungsrelevant<br />

und muss in die Beurteilung. Es muss also in die<br />

Abwägungsentscheidung mit einfließen.<br />

Es kann möglicherweise herausfallen; da gebe ich Ihnen<br />

sofort Recht. Es kann durchaus sein, dass 2,4 dB(A)<br />

oder 3,9 dB(A) hier das richtige Maß sind, weil es ein so<br />

herausragendes öffentliches Interesse an dem A380 gibt.<br />

Das haben Sie uns von Anfang an nicht dargelegt. Aber<br />

vielleicht erfinden Sie noch irgendetwas, dass man zu<br />

dem Ergebnis kommen kann: 3,9 dB(A) ist das richtige<br />

Maß. Es gibt - im Flugverkehr sowieso nicht, im Bebauungsplanrecht<br />

erst recht nicht - keine Grenze von 3 dB(A),<br />

nach dem Motto: Wir fangen erst bei der Verdopplung des<br />

Lärms an - für uns Laien: das ist eine Zunahme um<br />

3 dB(A) -, darüber nachzudenken, ob man das in die Abwägung<br />

mit einzubeziehen hat oder nicht. - Das ist grottenfalsch.<br />

Deswegen kann man Ihnen nur sagen - mehr<br />

will ich zur Synopse nicht ausführen -: Geben Sie das am<br />

besten an die Gutachter zurück und überlegen Sie sich<br />

einmal, wie Sie hier den gesetzlichen Anforderungen und<br />

den Anforderungen der Rechtsprechung wirklich gerecht<br />

werden und etwas zu Papier bringen!<br />

Letzter Punkt. Herr Bickel, ich habe ein Geschenk für<br />

Sie. Es könnte auch ein Danaergeschenk sein. Wir diskutieren<br />

von Anfang an über die Frage, ob denn Fraport ein<br />

Sachbescheidungsinteresse habe. Ich stelle das deshalb<br />

in den Gesamtzusammenhang, weil ich Ihnen ein letztes<br />

Mal die Chance eröffnen möchte, um ein weiteres Bodenlärmgutachten<br />

herumzukommen und um auch darum<br />

herumzukommen, das alles noch einmal offen legen zu<br />

müssen und die Bürgerbeteiligung wiederholen zu müssen.<br />

Sie haben nach meiner Auffassung wohl einen Punkt<br />

nicht richtig geprüft. Wenn Sie es doch getan haben, haben<br />

Sie aber nicht die richtige Entscheidung getroffen.<br />

Ich habe Ihnen zwei Sargnägel benannt. Der erste<br />

Sargnagel ist die neue Rechtsprechung des Senats des<br />

Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass<br />

eine Gebietskörperschaft bei einer privatnützigen Planfeststellung<br />

an nichts gebunden ist. Sie muss keine<br />

Grundstücke hergeben. Der zweite Sargnagel war gestern<br />

die Bemerkung, die aus dem Fachplanungsrecht kommt.<br />

Wenn Sie sich einmal an mein - zugegeben: blödes -<br />

Beispiel von der Kühltruhe mit den vier Kammern erinnern:<br />

In der ersten Kammer ist der A380 gewesen. Der A380<br />

kann privatnützig sein; er kann aber auch im öffentlichen<br />

Interesse liegen. Das gebe ich unumwunden zu.<br />

In der zweiten Kammer liegt das tolle Parkhaus mit<br />

den 650 Stellplätzen. Da sage ich Ihnen: Es spricht nichts<br />

dafür, dass das im öffentlichen Interesse liegen könnte.<br />

Das müssten Sie im Gesamtzusammenhang mit einem<br />

Flughafenausbau schon perfekt begründen, um sagen zu<br />

können: Auch dieses Parkhaus zum Nachweis der Erfüllung<br />

der Stellplatzpflicht, die hier gar nicht gegeben ist,<br />

liegt im öffentlichen Interesse und ist praktisch Teil einer<br />

Gesamtüberlegung. Das ist ein schlagendes Argument.<br />

Die Chancen, dass Sie das darlegen können, sehe ich<br />

ziemlich deutlich unter 10 %. Also mit der zweiten Kammer<br />

wird es nichts.<br />

Die dritte Kammer ist das Tor 31 mit der falschen Bezeichnung.<br />

In Wirklichkeit geht es darum - obwohl eine<br />

Toranlage verlagert werden soll -, dass mitten im Bannwald<br />

für 40 LKWs Platz geschaffen wird, damit sie dort<br />

abgestellt werden können und damit sie dann zu diesen<br />

Frachtanlagen fahren können. Dazu würde ich Ihnen sagen:<br />

Die Erschließung ist immer ein privatrechtliches Problem.<br />

Sie kriegen nach § 30 BauGB keine Baugenehmigung<br />

ohne Sicherung der Erschließung. Das ist ziemlich<br />

eindeutig. Das hat also mit öffentlichem Interesse überhaupt<br />

nichts zu tun. Das kriegen Sie in ein Planfeststellungsverfahren<br />

unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen<br />

Interesses nicht hinein. Das ist schlicht privatnützig.<br />

Dann kommt die vierte Kammer in meiner Tiefkühltruhe.<br />

Das ist die Straße. Bei der Straße habe ich Ihnen<br />

gesagt: Fachplanungsrechtlich zählt nur das an Vorgaben,<br />

was Ihnen das Fachplanungsrecht abfordert. Dazu zählen<br />

nur Überlegungen hinsichtlich des Verkehrs und nicht<br />

Überlegungen eines Privaten, der den Verkehr ändern<br />

möchte, was dazu führt, dass die Lage der Straße verändert<br />

werden muss. Das ist hier der Fall.<br />

Die Lage der Kreisstraße, die am 28.04.1980 mit einer<br />

Bindungswirkung, mit einer Duldungswirkung für jedermann<br />

planfestgestellt worden ist - Herr Lurz, für jedermann,<br />

auch für die Fraport -, wollen Sie verändern. Jetzt<br />

müssten Sie darlegen, dass es dafür ein fachplanerisches,<br />

also ein nur aus dem Fachplanungsrecht kommendes<br />

Bedürfnis - das ist eine Verkehrsnotwendigkeit - gibt.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 19


Es gibt im Verkehrsrecht, soweit es um Straßen geht,<br />

nicht den Grundsatz, dass man eine derartige Anlage<br />

unter dem Gesichtspunkt der Privatnützigkeit planfeststellen<br />

kann. Das gibt es nicht. Der Verkehr ist immer öffentlich;<br />

er ist nie privatnützig. Also sind Sie in der schwierigen<br />

Situation, dass Sie mit meiner vierten Kammer - ich gebe<br />

Ihnen zu, dass die erste Kammer mit dem A380 im öffentlichen<br />

Interesse liegt; 250 Arbeitsplätze reichen dafür<br />

aus - nicht zurechtkommen. Die verbinden Sie jetzt aber<br />

mit der ersten, der zweiten und der dritten Kammer.<br />

Jetzt kommt - das ist Ihr Problem - der Beschluss des<br />

Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 1993 mit dem<br />

Aktenzeichen 7 B 123/93. Ich sage Ihnen sofort, wo der<br />

veröffentlicht worden ist: RdL 1993, 308, Buchholz 445.4<br />

§ 31 WHG Nr. 16, NWVBI 1994, 131-132, ZfW 1994,<br />

333-334, GewArch 1994, 209-210, NVwZ-RR 1994, 381,<br />

NuR 1994, 227. - Ich denke, bei so vielen Zitatstellen<br />

müsste es Ihnen eigentlich möglich sein, diese Entscheidung<br />

zu finden.<br />

Sie haben neulich die Anmerkung gemacht, die Beschlüsse<br />

des Bundesverwaltungsgerichts würden nicht<br />

alle veröffentlicht. Ich kann Ihnen nur den Buchholz empfehlen;<br />

da finden Sie alle. Sie finden nur diejenigen nicht,<br />

von denen das Bundesverwaltungsgericht sagt, die seien<br />

auch eine Veröffentlichung im Buchholz nicht wert, weil<br />

offensichtlich nichts an der ganzen Geschichte dran ist.<br />

Also der „Buchholz“ ist auch hier wieder die Fundstelle.<br />

Der Leitsatz lautet:<br />

„Die Weigerung einer Gemeinde als Eigentümerin<br />

u. a. von Wegeflächen in einem Gebiet,<br />

das ein Unternehmer für die Gewinnung<br />

von Kies und Sand (Nassauskiesung)“<br />

- das war hier also eine privatnützige Planfestellung -<br />

„in Anspruch nehmen will, kann“<br />

- jetzt kommt das Entscheidende -<br />

„ein schlechterdings nicht ausräumbares<br />

Hindernis (BVerwGE 61, 128 ) sein,<br />

das der Verwirklichung der beantragten -<br />

privatnützigen - Planfeststellung entgegensteht“<br />

- jetzt kommt es, Herr Bickel -<br />

„und deshalb ein Sachbescheidungsinteresse<br />

entfallen lässt.“<br />

Das ist genau das, was wir Ihnen von Anfang an gesagt<br />

haben.<br />

Prüfen Sie bitte in diesem Verfahren - das ist der dritte<br />

Sargnagel -, ob Fraport überhaupt ein Sachbescheidungsinteresse<br />

hat. Fraport hat bezüglich der Straße kein Sachbescheidungsinteresse.<br />

In den Beschlussgründen - wir können das gern fotokopieren,<br />

dann kann es vollständig ans Protokoll gegeben<br />

werden; ich erleichtere Ihnen die Arbeit - setzt sich das<br />

Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung mit<br />

dem Baurecht auseinander. Sie kennen die Rechtsprechung,<br />

dass man auch für ein fremdes Grundstück durchaus<br />

eine Baugenehmigung beantragen kann - das muss<br />

nicht der Eigentümer sein -, dass aber eine Grenze besteht:<br />

Wenn Sie von dem Recht, nämlich der Genehmigung,<br />

dem Verwaltungsakt, ersichtlich nicht Gebrauch<br />

machen können, dann haben Sie kein Sachbescheidungsinteresse.<br />

Diesen Fall überträgt das Bundesverwaltungsgericht<br />

auf die privatnützige Planfeststellung und sagt im Endergebnis<br />

das Gleiche mit folgender Begründung. Die Gemeinde,<br />

um die es hier ging - wir sagen: der Kreis Groß-<br />

Gerau -, hatte von Anfang an gesagt: Lieber Mann, Du,<br />

der Du die Planfeststellung für Dich in Anspruch nehmen<br />

willst, kriegst unser Grundstück nicht. - Das hat das Bundesverwaltungsgericht<br />

unterstellt und gesagt, es sei reine<br />

Spekulation, dass dieser Eigentümer seine Meinung ändern<br />

und das Grundstück doch zur Verfügung stellen<br />

werde. Dieser Eigentümer, also die Gemeinde - siehe<br />

neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs; das ist im<br />

Endergebnis das Gleiche -, habe von Anfang an gesagt:<br />

Du kannst machen, was Du willst: Mein Grundstück<br />

kriegst Du nicht.<br />

Hier hat der Kreis Groß-Gerau gesagt: Du kannst machen,<br />

was Du willst: Du kriegst die Grundstücke nicht.<br />

Weil weder die Fraport noch die Lufthansa oder die KG,<br />

die ja dieses Erbbaurecht kriegen soll, an das Grundstück<br />

herankommt, fehlt es am Sachbescheidungsinteresse.<br />

Jetzt haben Sie richtig Pech gehabt. Der dritte Sargnagel<br />

ist drauf.<br />

Ich wiederhole es - der Kollege Schröder hat sich<br />

freundlicherweise meinen Worten angeschlossen -: Machen<br />

Sie weiter so! Suchen Sie nach dem Sachbescheidungsinteresse!<br />

Vielleicht fällt Ihnen noch ein anderes<br />

Urteil in die Hände. Ein Kollege aus meinem Büro hat<br />

gestern wirklich alles abgesucht. Ich war sehr zufrieden,<br />

als er mir gestern Abend diese Entscheidung gegeben<br />

hat. Sie trifft genau den Punkt. Sie können jetzt Ihr Bodengutachten<br />

einholen oder nicht. Es ist schlicht alles an<br />

der Rechtslage vorbei. Es gibt diese höchstrichterliche<br />

Rechtsprechung.<br />

Die einzige Frage, die ich mir wirklich stelle - das ist<br />

meine Kritik am Regierungspräsidium -, ist, warum Sie das<br />

alles nicht gefunden haben. Was haben Sie eigentlich für<br />

eine Vorprüfung gemacht? Sie ist genauso schlampig wie<br />

die Eintagesfluglärmmessung, die die Fraport gemacht<br />

hat. Sie können doch nicht sozusagen mit einer Eintagsfliege<br />

ein solches Verfahren erledigen. Ich finde das unmöglich.<br />

- Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bevor ich Herrn Kunz das Wort gebe, möchte ich nur ganz<br />

kurz sagen: Dass ich da gestern dem Herrn ins Wort fiel,<br />

geschah nicht deshalb, weil ich den Vertrag, den er geschlossen<br />

hat, falsch bewertet hätte, sondern nur wegen<br />

der Insistierung auf die Frage, ob Fraport den Vertrag<br />

einhält. Da habe ich allmählich gesagt, das gehöre nicht<br />

17 – 20 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


mehr hierher. Das wollte ich nur richtig stellen. Die<br />

vertraglichen Bindungen hatte ich auch bei dem Herrn<br />

Bürgermeister Brehl ausführlich darstellen lassen. Aus<br />

den Gründen, die Sie angeführt haben, halte ich das auch<br />

für durchaus erörterungswert. - Das nur zur Klarstellung.<br />

Was Ihren Sargnagel betrifft: Das Argument steht und<br />

fällt mit der Frage der Privatnützigkeit, über die ich natürlich<br />

im Erörterungstermin keine abschließende Entscheidung<br />

treffen kann. Ob die Maßnahmen, die dort durchgeführt<br />

werden sollen und die als Nebenanlage zum Flughafen<br />

Antragsgegenstand sind, Anteil an dem öffentlichen<br />

Interesse des Vorhabens haben oder nicht, wird noch zu<br />

erörtern sein und kann also nicht schon von vornherein ein<br />

Erörterungshindernis darstellen. Das wird unter dem Tagesordnungspunkt<br />

20 noch erörtert werden.<br />

Deswegen fahren wir jetzt fort. Herr Kunz hat das<br />

Wort.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Vielen Dank, Herr Bickel.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. - Ich danke<br />

Herrn Haldenwang jedenfalls dafür, dass er in ausführlicher<br />

Weise zu der Frage der Vorbelastung übergeleitet<br />

hat, sodass Sie jetzt wunderbar daran anschließen können.<br />

Denn wir sind jetzt praktisch beim Punkt Istzustand<br />

und Vorbelastung. Das halte ich für das entscheidende<br />

und noch zu diskutierende Thema. - Bitte.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Danke schön. - Der Kern meines Vortrages sind die<br />

Lärmmessungen des BUND, in denen die Vorbelastungen<br />

zum Ausdruck kommen. Ich habe in meinem Vortrag auch<br />

eine Überleitung, die ich kurz vortragen möchte.<br />

Nach einigen Vorbemerkungen möchte ich zu den<br />

Grenzen der Belastbarkeit, zu den Lärmmessungen und<br />

dann zu den Lärmschutzwirkungen des Waldes - da gibt<br />

es hier einen Streifen, der wegfallen soll - kommen. Zu<br />

den Lärmschutzmaßnahmen - dieses Thema hatte Herr<br />

Dr. Kühner gestern schon angesprochen - möchte ich<br />

auch noch ein paar Fragen stellen. Zum Abschluss möchte<br />

ich ein paar Anträge formulieren.<br />

Ich möchte Sie bitten, für die einleitenden Vorbemerkungen<br />

Herrn Walter Raiss vom BUND, der hinter mir sitzt<br />

und der die Historie ein bisschen besser als ich kennt,<br />

kurz das Wort zu geben. Er wird erklären, warum der<br />

BUND überhaupt Lärmmessstationen betreibt; denn auch<br />

das hat eine Historie. Ich denke, es ist ganz wichtig, diese<br />

zu erwähnen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut.<br />

Raiss (BUND Hessen):<br />

Guten Morgen! Ich will versuchen, darzustellen, warum<br />

der BUND in Mörfelden-Walldorf drei Lärmmessstationen<br />

betreibt. Der Anlass dazu war das Raumordnungsverfahren<br />

für das Frachtzentrum Cargo City Süd im Jahr 1994.<br />

Bei der Anhörung wurde allen Einwendern klar, dass ihre<br />

berechtigten Interessen auf Nachtruhe nicht ernst genommen<br />

wurden, nachdem der Gutachter der damaligen<br />

FAG erklärte:<br />

„Die Messwerte der Fluglärmmessstation<br />

können wegen der anderen Mittelwertsbildung<br />

und des Nachtzuschlages nicht direkt<br />

mit den Rechenergebnissen verglichen werden.<br />

Die Rechenergebnisse liegen jedoch<br />

deutlich unter den Messwerten, sodass keine<br />

wesentliche Erhöhung der bestehenden<br />

Schallimmissionen zu erwarten ist.“<br />

Das war die Aussage der Fraport.<br />

Auf unsere Nachfrage nach gemessenen Lärmwerten<br />

im Stadtteil Walldorf erklärte die damalige FAG, die einzige<br />

Lärmmessanlage in Walldorf sei vor einigen Monaten<br />

ersatzlos abgebaut worden. Das hat die Leute und die<br />

Mitglieder unseres Verbandes so empört, dass wir beschlossen<br />

haben, dem Mangel abzuhelfen und eigene<br />

Messanlagen zu installieren.<br />

Der BUND betreibt deshalb seit November 1994 im<br />

Norden Walldorfs eine eigene Bodenlärmmessstation im<br />

Dauerbetrieb. Der Standort wurde gewählt, um die Auswirkung<br />

des Waldverlustes für das neue Cargo City Frachtzentrum<br />

bewerten zu können. Die Messstation ging vor<br />

der Waldrodung auf dem Cargogelände in Betrieb. Ein<br />

Vergleich der Messergebnisse vor und nach der Waldrodung<br />

ergab, dass sich im nördlichen Stadtteil von Walldorf<br />

der Bodenlärm um 3 dB(A) erhöht hat. Das ist eine Verdopplung<br />

des Lärmpegels. In den Nachtstunden von 22<br />

bis 6 Uhr wurden 53 bis 55 dB(A) gemessen und es wurden<br />

Spitzenwerte von 80 dB(A) erreicht.<br />

Ich möchte dazu noch bemerken, dass die Flughafengrenze<br />

durch das neue Frachtzentrum bis auf ca. 500 m<br />

an den nördlichen Stadtrand von Walldorf herangerückt ist<br />

und nur noch ein schmaler Waldstreifen für den Schutz<br />

gegen den vom Flughafen ausgehenden Bodenlärm übrig<br />

geblieben ist. - Ich bitte jetzt Herrn Kunz, fortzufahren.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Danke schön. - „Laut ist out.“ Das stammt nicht von mir.<br />

Das ist der Titel einer Ausstellung von dem ehemaligen<br />

Umlandverband, der heute Planungsverband heißt.<br />

Leiser, kleiner, weniger: Das bedeutet Fortschritt im<br />

21. Jahrhundert und nicht etwa das Gegenteil: lauter,<br />

größer, mehr. Das hatten wir im letzten Jahrhundert. Oder<br />

sehen Sie das anders? Ich empfehle, die Fraport- und<br />

Lufthansa-Managerausbildung auf den neuesten Stand zu<br />

bringen. Bei der Computertechnik redet man darüber, wie<br />

man das Geräusch eines Lüfters in einem PC von 30 auf<br />

20 dB(A) herunterbringt, damit er die Arbeit im Büro nicht<br />

stört. Man ist da schon sehr weit. Ich hoffe, dass wir bei<br />

den Triebwerken irgendwann auch in diese Größenordnung<br />

kommen.<br />

Ich möchte zu Beginn zwei Stellungnahmen von zwei<br />

Vollmachtgebern verlesen, die hinzugekommen sind. Das<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 21


ist einmal die Familie Langer, Am steinernen Kreuz 7 in<br />

Königstädten. Herr Langer war am Freitag hier. Da er<br />

nicht zu Wort kam, hat er mich gebeten, seine Stellungnahme<br />

- sie betrifft das Thema Lärm; insofern gehört sie<br />

hierher - hier zu verlesen:<br />

Wir gehen davon aus, dass, wenn die Hallen errichtet<br />

werden und Turbinen und andere Teile überprüft werden,<br />

auch Defekte entdeckt werden, die mit Ersatzteilen, die<br />

nicht auf dem Gelände in Frankfurt gelagert werden, getauscht<br />

werden müssen. Wir gehen weiter davon aus,<br />

dass diese Teile auch über den Luftweg herangeführt<br />

werden und wir befürchten, um den normalen Betrieb nicht<br />

tagsüber einzuengen, auch eine Verlegung in den Abendbzw.<br />

Nachtbereich.<br />

Wir möchten hier noch einmal unseren Standpunkt<br />

„jede Vergrößerung am Flughafen bringt uns mehr Lärm“<br />

darlegen und darauf hinweisen, dass „ein“ Einzelschallpegel<br />

in der Nacht bei Familien mit kleinen Kindern nicht in<br />

zwei Minuten erledigt ist und man bei sommerlichen Temperaturen<br />

und geschlossenen Fenstern auch nicht von<br />

einer guten Nacht reden kann.<br />

Wir fordern ein totales Nachtflugverbot zum Schutz<br />

von Kleinkindern, eine Kostenübernahme der Folgeschäden<br />

sowie eine Untersuchung zu deren Ermittlung. Auch<br />

fordern wir einen Wertausgleich oder Kostenübernahme<br />

beim Einbau und Betrieb von Klimatechnik und Schallschutz,<br />

unabhängig von Flughöhe und Schalldauer. Denn<br />

unserer Meinung nach sind 92,3 dB(A) nachts um<br />

23.39 Uhr auch 92,3 dB(A), egal wo und egal in welcher<br />

Höhe.<br />

Als Anlage ist die Antwort des Fluglärmschutzbeauftragten<br />

des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr<br />

und Landesentwicklung auf dem Flughafen Frankfurt<br />

auf eine Fluglärmbeschwerde vom 31.08.2002 beigefügt.<br />

Das war die erste Stellungnahme. Die zweite Stellungnahme<br />

ist von Frau Roswitha Velte-Hasselhorn, Pfarrerin<br />

der Evangelischen Kirchengemeinde in Mörfelden:<br />

Ärztinnen und Ärzte sagen: Lärm macht krank. Das<br />

gibt uns allen zu bedenken: Lärm macht krank. Zusammen<br />

mit anderen Christinnen und Christen frage ich: Wo<br />

ist die Schmerzgrenze? Gibt es für Expansionsbefürworter<br />

eine Grenze? Wie weit geht man damit, Mensch und Tier<br />

zu belasten, zu stressen? Muss es sein, hier in dieser<br />

Region die Belastung immer weiter zu erhöhen? Zwei<br />

Bundesstraßen im Ort, LKWs und viel Verkehr, Autobahn<br />

in Hörweite, die Schnelltrasse ICE, Güterzüge und der<br />

normalen Zug. Das ist laut.<br />

Können Sie morgens noch Vögel hören? Mir fiel es<br />

schwer. Es heißt: Eliah (Prophet) erkannte Gott im Säuseln<br />

des Windes. Wann haben wir das letzte Mal ein Säuseln<br />

in Mörfelden-Walldorf gehört? Können wir noch hören,<br />

was Gott von uns will? Oder sind wir längst hörgeschädigt?<br />

Wo ist die Grenze? Unsere Antwort im Kirchenvorstand<br />

und in den Flughafenausbau-Gegner-Gemeinden:<br />

Die Grenze ist erreicht! Mit freundlichen Grüßen,<br />

Roswitha Velte-Hasselhorn.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wenn Sie die beiden Briefe dem Protokoll beifügen würden.<br />

Kunz (Einwender):<br />

Ich denke, das ist genau die richtige Einstimmung in das<br />

Thema.<br />

Ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht? Gesundheitsschädigung<br />

durch Lärm. Das Ohr schläft nie. Das<br />

weiß man, wenn man einige Gutachten gelesen hat. Das<br />

Ohr hört unterbewusst weiter, auch wenn man das bewusst<br />

nicht wahrnimmt. Kein Mensch reagiert auf Dauerschallpegel.<br />

Ich habe es mit Freude zur Kenntnis genommen,<br />

dass das auch bei der Fraport angekommen ist.<br />

Stressreaktionen des Körpers auf Einzelschallereignisse<br />

führen - das ist bekannt - zu Herz-Kreislauf-Problemen<br />

bis hin zum Herzinfarkt. Im minderen Umfang, also<br />

bei weniger Lärm, kommt es zu Konzentrationsstörungen<br />

und Kommunikationsstörungen. Kommunikationsstörungen<br />

ergeben sich, wenn man sich auf der Terrasse von<br />

einer Tischseite zur anderen nicht mehr verständigen<br />

kann. Das kenne auch ich zur Genüge.<br />

Es ist so, dass jeder Mensch individuell verschieden<br />

auf Lärm reagiert. Es gibt keine Grenzwerte, die für alle<br />

gleich gelten. Es gibt statistische Aussagen, auf die man<br />

sich wahrscheinlich zurückziehen muss. Es gibt aber keine<br />

Grenzwerte, ab denen jeder die gleichen Reaktionen<br />

zeigt. Die Mediziner haben gewisse Probleme, in ihren<br />

Gutachten genau nachzuweisen, dass eine bestimmte<br />

Reaktion gerade wegen Fluglärm oder wegen Straßenlärm<br />

usw. zustande kommt. Wenn man diese Studien liest,<br />

erkennt man, dass es gewisse Hemmungen gibt, das<br />

rüberzubringen.<br />

Aber ich denke, es ist wichtig, dass man auf Lärm reagiert.<br />

Dabei ist es völlig egal, ob es der Fluglärm ist, ob es<br />

der Straßenlärm ist usw. Es muss hier eine Gesamtbetrachtung<br />

gemacht werden. Dazu komme ich aber noch im<br />

Einzelnen. Wir reagieren auf Lärm, weil wir noch wirklich<br />

Menschen sind; wir sind noch nicht geklont oder gentechnisch<br />

lärmresistent gemacht worden. Gott sei Dank.<br />

Wo liegt die Grenze für Lärmbelastungen? Wenn man<br />

einmal ein anderes Projekt nimmt, den Bau eines Staudamms,<br />

dann ist klar, dass überflutete Häuser später nicht<br />

mehr bewohnbar sind und die Menschen umgesiedelt<br />

werden müssen. Ist das beim Lärm wirklich anders? Wann<br />

steht uns beim Lärm das Wasser bis zum Hals? Wann<br />

brauchen wir eine Taucherausrüstung bzw. eine Umsiedlung?<br />

Das ist hier, denke ich, eine Frage, die wir beantworten<br />

müssen; das ist die Frage nach den Grenzen der<br />

Belastbarkeit. Wann ist diese Region überflutet mit zu viel<br />

Lärm?<br />

Die Rechtsprechung - ich habe fast einen Schock bekommen,<br />

als ich das von einem Anwalt gehört habe -<br />

mutet den schon durch Lärm vorbelasteten Menschen<br />

17 – 22 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


eher noch mehr Lärm zu als den noch nicht durch Lärm<br />

belasteten Menschen. Das ist letztendlich auch die Begründung<br />

für die Nordwestbahn, weil da die wenigsten<br />

Menschen zusätzlich von Lärm betroffen werden. Ich<br />

muss Ihnen sagen, dass das für Normalbürger nicht ganz<br />

nachvollziehbar ist.<br />

Die Frage, die auch Sie sich hier in diesem Verfahren<br />

stellen müssen, ist: Gibt es hier Grenzen für noch mögliche<br />

Zusatzbelastungen? Wenn ja: Wo liegen diese? Ich<br />

denke, die Frage nach den Grenzwerten ist eine entscheidende<br />

Frage. Deswegen ist die Frage der Vorbelastung im<br />

Zusammenhang mit diesem Thema sehr interessant.<br />

Ich möchte mich jetzt in den Reigen der Grenzwertforderer<br />

einreihen - es gibt derer ja ganz viele -: Ich fordere<br />

für Walldorf-Nord - es handelt sich um ein reines Wohngebiet<br />

- in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr kein Einzelschallereignis<br />

über 50 dB(A) - ich denke, dann werden<br />

sich die Probeläufe von selbst verbieten - und einen maximalen<br />

Dauerschallpegel von 35 dB(A) pro Nacht - das<br />

entspricht der TA-Lärm -, tagsüber, von 6 bis 22 Uhr, kein<br />

Einzelschallereignis über 60 dB(A) und maximal 50 dB(A)<br />

in dieser Zeit.<br />

Betrachtet werden sollen nicht einzelne Komponenten,<br />

sondern die Summe aller dort anfallenden Schallkomponenten,<br />

wie es eben am Ohr ankommt. Kein Mensch hat<br />

einen Sensor, geschweige denn einen Sensor für seine<br />

Gesundheit, der es erlaubt, zwischen Straßenverkehrslärm,<br />

Fluglärm, Bodenlärm oder Lärm durch Roll- und<br />

Schleppvorgänge zu differenzieren. Sollten Sie tatsächlich<br />

in diese Richtung gehen, müsste vielleicht einmal ein<br />

solcher Sensor entwickelt werden. Die Gesundheit der<br />

Menschen sollte sich nach Möglichkeit danach richten.<br />

Das wäre bestimmt eine Marktlücke. Ich denke aber, dass<br />

das etwas utopisch ist. - Man sollte sich also mehr an der<br />

Natur der Sache orientieren. Betrachtet werden soll daher<br />

die Summe aller Schallkomponenten, wie der Schall heute<br />

am Ohr ankommt. Die Gesundheit reagiert darauf.<br />

Hier wurden jetzt eine ganze Reihe von Beurteilungskriterien<br />

genannt. Ich weiß nicht, ob ich sie wirklich alle<br />

mitgeschrieben habe für meinen Vortrag. Ich beneide Sie<br />

vom Regierungspräsidium nicht, das richtige Kriterium<br />

auszuwählen. Ich wüsste auch nicht, was ich da machen<br />

sollte. Es gibt ja keine gesetzliche Grundlage, aufgrund<br />

derer man eindeutig sagen kann: Das ist das Richtige.<br />

Das wenden wir hier an. - Wir streiten uns seit etwa drei<br />

Tagen, was die richtige Grundlage ist: die TA-Lärm, das<br />

Fluglärmgesetz? Es werden auch Differenzierungen vorgenommen.<br />

Der Lärm geht in dem Verkehrslärm unter,<br />

war eine Aussage von Ihnen, Herr Schaffert. Wenn wir<br />

jetzt noch nach Bahn-, Verkehrs-, Boden- und Fluglärm<br />

differenzieren wollen, na toll!<br />

Es gibt eine ganze Reihe von Studien zur Lärmwirkungsforschung.<br />

Ich habe selber ein paar gelesen, vielleicht<br />

5 %, und weiß, dass sie nicht alle vergleichbar sind.<br />

Ich habe zur Aufbereitung meiner Lärmmessdaten Grenzwerte<br />

gesucht. Um zu bestimmen, was im grünen, was im<br />

gelben und was im roten Bereich ist, wollte ich vernünftige<br />

Grenzwerte haben. Das war sehr schwierig. Ich habe<br />

dann die Grenzwerte vom Umweltbundesamt genommen;<br />

das ist wenigstens eine kompetente Stelle. Es gibt keine<br />

richtigen Regeln. Hier wurden aktuelle Urteile aus der<br />

Rechtsprechung herangezogen. Es gibt sicherlich solche<br />

und solche. Welche nimmt man?<br />

In dem Obermeyer-Gutachten G 6.2 wird die Einzelkomponente<br />

„A380-Wartung“ betrachtet. Es fehlt die Gesamtbetrachtung<br />

aller Lärmkomponenten. Immerhin wird<br />

in dem Gutachten von einer Lärmzunahme um 0,4 dB(A)<br />

oder 0,8 dB(A) gesprochen. Ich habe die genaue Zahl<br />

nicht im Kopf. Vielleicht gilt die eine auch für die Nacht<br />

und die andere für den Tag. Es handelt sich jedenfalls um<br />

eine Zunahme. Ich denke, man sollte das durchaus ernst<br />

nehmen. Es stellt sich die Frage, ob diese Zunahme nicht<br />

genau der Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen<br />

bringt. Können wir hier überhaupt noch mehr Lärm vertragen?<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Herr Dr. Kühner hat gestern die Umgebungslärmrichtlinie<br />

der EU vom 25.06.2002 ins Spiel gebracht. Ich habe<br />

mir die einmal angesehen. Den Ansatz finde ich perfekt.<br />

Er geht in die Richtung, den Lärm insgesamt zu betrachten<br />

und nicht zu differenzieren. Ich denke, das ist der<br />

richtige Ansatz. Allerdings gibt es darin keine Grenzwerte.<br />

Ich habe aber einen Absatz gefunden, in dem steht, dass<br />

die Grenzwerte hier später einmal eingetragen werden<br />

sollen.<br />

Das Regierungspräsidium ist ja geübt in der Vorwegnahme<br />

von Gesetzen. Ich erinnere an das Raumordnungsverfahren.<br />

Dort hieß es: Die Flughafenerweiterung<br />

kann raumverträglich gemacht werden, wenn - dann kommen<br />

einige Sätze - z. B. das Bannwaldgesetz geändert<br />

wird. Kommentar unseres Landrats: Im Kreis Groß-Gerau<br />

war das ein einmaliger Vorgang. Dass man sich auf zukünftige<br />

Gesetze beruft, hat es noch nie gegeben. - Ich<br />

denke aber, wir haben hier keine andere Wahl. Es gibt<br />

keine Richtlinie, die man heranziehen kann. Man sollte<br />

aber vielleicht einmal die Umgebungslärmrichtlinie nehmen<br />

und eine Summationsbetrachtung machen; das ist<br />

das eine. Zum Zweiten: Da die Grenzwerte fehlen, könnten<br />

Sie ja ein statistisches Mittel der Werte aller Gutachten<br />

oder was auch immer heranziehen. Nehmen Sie irgendein<br />

Hilfsmittel. Sie brauchen hier wieder genau den Mut, den<br />

Sie damals mit Ihrer Aussage im Raumordnungsverfahren<br />

bewiesen haben.<br />

Entscheidend ist - ich wiederhole es -, was am Ohr<br />

des jeweiligen Betroffenen ankommt und wie dieser darauf<br />

reagiert. Ist die Grenze zur Gesundheitsschädigung schon<br />

überschritten? Das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur<br />

sagen, was für mich überschritten ist: die Grenze des<br />

Erträglichen. Das gilt sicherlich für jeden, der unter diesem<br />

Lärm leidet. Hier sind allgemein gültige Grenzwerte gefordert;<br />

das ist, denke ich, sehr wichtig. Wenn man eine<br />

Gesamtbetrachtung vornimmt, muss man natürlich die<br />

Lärmvorbelastung in alle Betrachtungen einbeziehen.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 23


(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich komme jetzt zu den Messungen des BUND. Wir<br />

haben an zwei Standorten gemessen. Das entspricht - ich<br />

lege einmal den Plan auf den Beamer - vermutlich den<br />

Standorten Walldorf 3 und Walldorf 2.<br />

(Bild 1)<br />

Die eine Messstation steht Am Wildzaun. Das ist vermutlich<br />

Walldorf 2; es ist aber nicht genau auszumachen. Die<br />

andere ist in der Oderstraße 18. Da haben wir bei der Familie<br />

Krumb im Garten gemessen; das ist in etwa der<br />

Messpunkt Walldorf 3.<br />

Ich möchte die Grundlagen der Messung darlegen: Wir<br />

haben mit dem Schallmessgerät CIRRUS 245/3 gemessen.<br />

Es hat eine PTB-Zulassung, also eine Zulassung von<br />

der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Berlin<br />

und Brandenburg. Um die entsprechende Frage gleich<br />

vorwegzunehmen: Es ist geeicht. Der Kalibrator hat ebenfalls<br />

eine PTB-Zulassung und ist geeicht. Wir haben mit<br />

der Bewertung FAST gemessen. Pro Sekunde haben wir<br />

jeweils einen Schallmesswert im Messgerät und auf dem<br />

externen Computer gespeichert, um auch im Nachhinein<br />

beliebige Bewertungen vornehmen zu können. Welche<br />

Formel Sie sich jetzt auch immer ausdenken - die aus der<br />

Umgebungslärmrichtlinie, aus der TA-Lärm oder was auch<br />

immer -, das lässt sich aus diesen Sekundenwerten berechnen,<br />

sofern die Aufstellung und das, was sonst noch<br />

dazukommt, in Ordnung ist. Es gibt eine Wetterstation zur<br />

Aufzeichnung von Windrichtung, Windgeschwindigkeit,<br />

Temperatur und Regenmenge. Die Anlage kann ferngewartet<br />

werden und die Aufbereitung der Messdaten für<br />

das Internet erfolgt mit der Software der Firma ASPIA.<br />

Die Messdaten sind auch im Internet veröffentlicht. Sie<br />

sind permanent aktuell für die Station Am Wildzaun. Wir<br />

haben auch noch einige andere Fluglärmmessstationen,<br />

deren Daten ebenfalls dort veröffentlicht werden.<br />

Für diese Messungen wurde das Außenmikrofon in<br />

etwa 6,30 m Höhe in ausreichendem Abstand zur Außenwand<br />

aufgestellt, um Schallreflexionen zu vermeiden. Das<br />

entspricht nach der TA-Lärm oder einer entsprechenden<br />

DIN-Vorschrift, die ich zurate gezogen habe, etwa der<br />

Messung vor einem geöffnetem Fenster im 1. Stock. Zwischen<br />

dem Mikrofon und dem Flughafen liegen nur das<br />

Waldstück und eine kleine Wiese; es ist kein Verkehrslärm<br />

mehr dazwischen und auch kein Gebäude.<br />

Ich nehme einmal die Ergebnisse vorweg, die ich dann<br />

noch im Einzelnen zeigen will - ich möchte hier nicht auf<br />

den Dauerschallpegel abheben, sondern auf Einzelschallereignisse,<br />

hauptsächlich die in der Nacht -: Wir haben mit<br />

nahezu täglicher Regelmäßigkeit zwischen zehn und 30<br />

Einzelschallereignisse mit 55 dB(A) bis über 70 dB(A) in<br />

der Zeit von 22 bis 24 Uhr - das ist schon relativ viel und<br />

sehr massiv - und in der Zeit von 0 bis 6 Uhr etwa gleich<br />

viele Einzelschallereignisse - man muss sich das von Tag<br />

zu Tag ansehen - mit mehr als 55 dB(A). Die Größe<br />

„55 dB(A)“ habe ich gewählt, weil wir in der Oderstraße<br />

reines Wohngebiet haben. Dort liegt die Grenze für Dauerschallpegel,<br />

die die TA-Lärm ausweist, bei 35 dB(A).<br />

Einzelschallereignisse sind nach der TA-Lärm relevant,<br />

wenn dieser Wert um 20 dB(A) überschritten wird. Dann<br />

sind wir bei diesen 55 dB(A). - Um das Ergebnis, das ich<br />

gleich mit den Messungen untermauern möchte, ein bisschen<br />

vorwegzunehmen: Diese Störungen ermöglichen<br />

keinen Tiefschlaf, zumindest nicht bei geöffnetem Fenster.<br />

Es erfolgt ein Aufwecken im Zeittakt von zehn bis 40 Minuten.<br />

Ich zeige Ihnen noch einmal die Messstation. - Es war<br />

ein bisschen dunkel und trüb an dem Tag. Das Mikrofon<br />

steht hier auf dem Gebäude. Es besteht ein Abstand zu<br />

dem Gebäude hier rechts, das selbst nicht mehr drauf ist.<br />

Dahinter ist der Wald in Richtung Flughafen zu sehen.<br />

Zunächst zu den Messungen in der Oderstraße.<br />

(Bilder 2 a und 2 b)<br />

Die Messungen wurden in dem Zeitraum zwischen dem<br />

09.11.2002 und 19.01.2003 gemacht. - Ich gehe jetzt doch<br />

einmal kurz auf den Dauerschallpegel ein, weil man die<br />

Lärmwerte dann in etwa einordnen kann. Wir haben hier<br />

um die 50 dB(A) Dauerschallpegel gemessen. Es gibt<br />

Tage, da ist er höher, z. B. bei 54 dB(A). Was ich hier<br />

noch ausgewiesen habe, ist der L 95 , d. h. 95 % aller gemessenen<br />

Sekundenwerte sind größer als der hier angegebene<br />

Wert. Ich habe mir sagen lassen, die Akustiker<br />

würden so etwas wie ein Grundrauschen darunter verstehen.<br />

Dann ist hier noch der L 05 angegeben. Das ist nicht<br />

ganz der Maximalpegel; denn 5 % aller Werte sind lauter.<br />

Die mit ESE überschriebene Spalte bezeichnet die Anzahl<br />

der Einzelschallereignisse an diesem Tag, wobei in der<br />

Zeit von 0 bis 6 Uhr als Einzelschallereignis ein Schallereignis<br />

gewertet wird, das über 55 dB(A) liegt und über<br />

einen Zeitraum von zwei Minuten geht. Das wiederholt<br />

sich für die Zeiträume 0 bis 6 Uhr, 6 bis 22 Uhr und 22 bis<br />

24 Uhr.<br />

Gehen wir einmal die Anzahl der Einzelschallereignisse<br />

durch; ich habe das Ergebnis schon als Resümee vorweggenommen.<br />

Fangen wir einmal mit dem 19.01. an: In<br />

dem Zeitraum zwischen 0 und 6 Uhr haben wir 17 Einzelschallereignisse<br />

gemessen, in den Vortagen 12, 20, 21<br />

und 20. Da ist eine erhebliche Zahl. Ich denke, das ist<br />

schon ganz gravierend für diese Zeit. Wenn man um 22<br />

oder 23 Uhr ins Bett geht, beginnt die Tiefschlafphase um<br />

diese Zeit. Dann wird man schon erheblich gestört.<br />

Etwa die gleiche Anzahl von Einzelschallereignissen<br />

wie in diesem längeren Zeitraum von 0 bis 6 Uhr haben<br />

wir auch in der Zeit von 22 bis 24 Uhr. Das sind nur zwei<br />

Stunden; vorher waren es sechs Stunden. D. h., der Lärm<br />

bündelt sich in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. Im späteren<br />

Teil der Nacht gibt es dann eine Verteilung der Einzelschallereignisse.<br />

- Den Tag will ich hier nicht weiter betrachten.<br />

Ich möchte jetzt einmal die einzelnen Tage näher zeigen.<br />

Ich klicke einmal auf den 19.01.2003.<br />

(Bild 3)<br />

17 – 24 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Wir haben hier eine Übersichtsgrafik. Ich denke, man sieht<br />

durch die Farbgebung ein bisschen mehr. Die Farben sind<br />

wie folgt gewählt: Der grüne Bereich verdeutlicht Minutenmittelwerte<br />

bis 45 dB(A) und der gelbe Bereich Minutenmittelwerte<br />

von 45 dB(A) bis 55 dB(A). Minutenmittelwerte<br />

über 55 dB(A) sind mit Rot gekennzeichnet. Die<br />

blaue Linie, die Sie hier sehen, ist die Grenze, die die TA-<br />

Lärm für reines Wohngebiet vorgibt. Das sind die Dauerschallpegel;<br />

da haben wir 35 dB(A) in der Nacht und<br />

50 dB(A) am Tag. - Sie sind nur zur Orientierung eingezeichnet.<br />

Das Schwarze habe ich noch nicht erklärt. Das sind<br />

Einzelschallereignisse, die nicht über die Minute gemittelt<br />

worden sind, sondern das ist der direkt gemessene Sekundenwert,<br />

der Mamimalwert in einer Periode. Sie sehen<br />

hier sehr viele „Haare“, die herausschauen; das sind Maximalwerte.<br />

Sie sehen an diesem Tag Werte um 60 dB(A),<br />

einige liegen um die 65 dB(A). Am Abend, 22 bis 24 Uhr,<br />

ist das ganz massiv, bis nahezu 70 dB(A).<br />

Hier rechts stehen die Zeiten der Einzelschallereignisse,<br />

also wann das jeweils war. Ich will zur Orientierung einige<br />

Daten vorlesen - keine Angst, ich lese nicht alle Werte<br />

vor, die wir hier gemessen haben; ich möchte nur das<br />

Ergebnis, das ich vorweggenommen habe, untermauern -:<br />

23.49 Uhr 63,2 dB(A), acht Minuten früher 67,8 dB(A),<br />

23.38 Uhr 61,6 dB(A), 23.17 Uhr 58 dB(A) usw.<br />

Ich möchte, um einfach einmal einen Eindruck zu vermitteln,<br />

noch ein paar andere Tage zeigen. Der Tag, den<br />

ich genommen habe, ist nicht unbedingt ein lauter Tag;<br />

das ist ein ganz normaler Tag. Ich kann Ihnen auch jeden<br />

Tag zeigen. Das können Sie sich aber selber im Internet<br />

ansehen.<br />

Gehen wir einfach einmal weiter zum 18.01.2003.<br />

(Bild 4)<br />

Hier haben wir eine Spitze in der Nacht um 5 Uhr mit etwa<br />

70 dB(A).<br />

(Bild 5)<br />

Sie sehen hier den <strong>17.</strong>01.2003,<br />

(Bild 6)<br />

den 16.01.2003. Die Tage gleichen sich, wie man sieht.<br />

(Bild 7)<br />

Hier ist von 3 bis 4 Uhr nichts; da kann man einmal kurz<br />

durchatmen und schön schlafen. Aber man muss sich<br />

beeilen; denn um halb fünf wird man dann doch gleich<br />

wieder wach. - Das sind jetzt Messwerte von der Oderstraße.<br />

Ich will Ihnen die Messwerte von der Messstation Am<br />

Wildzaun, deren Werte wir aktuell im Internet haben, nicht<br />

vorenthalten. Ich lasse am besten die Tagesgrafik durchrauschen,<br />

um einen Eindruck zu vermitteln.<br />

(Bild 8)<br />

Das sind die Werte vom 15.02.; das war vorgestern.<br />

Wir haben hier nachts mit einer gewissen Häufigkeit Werte<br />

zwischen 60 dB(A) und 65 dB(A), tagsüber 80 dB(A). -<br />

Man muss natürlich einmal gucken, was wir da gemessen<br />

haben; diese Frage wird kommen. Ich denke, nachts ist es<br />

eindeutig, wo der Lärm herkommt. Tagsüber ist das nicht<br />

so ganz klar. Das kann durchaus auch einmal ein Presslufthammer<br />

in der Gegend gewesen sein. Jeden Tag haben<br />

wir das mit Sicherheit nicht. Vor allen Dingen ist die<br />

Messstation zur Straße hin abgeschirmt und auf der Wiese<br />

ist selten ein Presslufthammer zugange.<br />

Ich möchte Ihnen noch einige Tage zeigen. Dann beende<br />

ich das Durchblättern.<br />

(Bild 9)<br />

Hier haben wir noch einmal eine laute Nacht. Da sind<br />

Werte von über 70 dB(A) zu verzeichnen, ebenso in den<br />

Abendstunden.<br />

(Bild 10)<br />

Das ist ja Wahnsinn. Hier geht es bis beinahe<br />

90 dB(A) hoch. Das fängt um 15 Uhr an. In der Zeit von 18<br />

bis 24 Uhr ist es ziemlich unerträglich. Nicht jeder Tag ist<br />

so; das haben Sie gesehen. Es gibt aber noch einige<br />

solcher Tage. Das möchte ich hier einfach nur einmal<br />

sagen.<br />

Es gibt Tage, da ist es laut. Da aber der Schwellenwert<br />

von 80 dB(A) am Tag für Einzelschallereignisse nicht so<br />

oft erreicht wird, sieht man hier nicht so viele schwarze<br />

Linien. Aber die kommen eben mit erheblicher Regelmäßigkeit<br />

in den Nachtstunden. Ich denke, das ist das Entscheidende;<br />

denn dann können die Leute nicht schlafen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

So viel zu den Lärmmessungen.<br />

(Bild 11)<br />

Walter Raiss hat eingangs über Messungen vor und<br />

nach der Waldrodung für Cargo City Süd berichtet und die<br />

Zahl 6 dB(A) angegeben. Ich habe die Werte dazu, will<br />

aber nicht näher darauf eingehen, weil diese Einzelwerte<br />

im Vergleich zur Gesamtaussage nichts bringen.<br />

Ich möchte aber sehr wohl darauf eingehen, dass im<br />

Zusammenhang mit dem Verfahren auch ein ganz erhebliches<br />

Stück Wald geopfert wird. Wald an sich ist ja leise.<br />

Es fällt etwas Leises weg und wird durch etwas Lautes<br />

ersetzt. Der Wald hat ja eine gewisse Dämmwirkung. Bei<br />

Cargo City Süd ist eine Dämmwirkung von 6 dB(A)<br />

weggefallen. Mich würde einmal interessieren: Welche<br />

Dämmwirkung hat der Wald, der jetzt wegfällt, und wie<br />

würden sich die Werte durch den Bau der Werft erhöhen?<br />

Es geht jetzt nicht darum, dass dort Triebwerksprobeläufe<br />

stattfinden. Vielmehr ist der Flughafen an sich sehr laut.<br />

Durch die Wegnahme des Waldes wird der gemessene<br />

Lärm in Walldorf zunehmen; denn der Lärm wird ja nicht<br />

nur durch die Triebwerksprobeläufe des A380 erhöht,<br />

sondern auch durch die Entfernung des Waldes. Ich denke,<br />

das ist ganz erheblich.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 25


(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Das war der zweite Punkt.<br />

Nun zu den Lärmschutzmaßnahmen. Herr Dr. Kühner<br />

hat gestern an dem Gutachten von Obermeyer bemängelt,<br />

dass darin keine Lärmschutzmaßnahmen aufgeführt sind.<br />

Ich möchte mich dem anschließen und noch auf einige<br />

Dinge hinweisen.<br />

Wird ein Neubaugebiet ausgewiesen, wie in Mörfelden-Walldorf<br />

das Neubaugebiet „Plassage/Lange Äcker“,<br />

muss an der existierenden Bahnlinie, an der nichts verändert<br />

wurde, eine Schallschutzwand gebaut werden, weil<br />

die Lärmschutzgesetze inzwischen schärfer geworden<br />

sind. Eine solche Wand muss nur in dem neuen Bereich<br />

gebaut werden, nicht in dem alten. Das heißt, wenn man<br />

etwas ändert, muss man sich gegebenenfalls nach den<br />

inzwischen schärfer gewordenen Anforderungen richten.<br />

Wenn man eine Bahnlinie ändert und der Lärm dadurch<br />

zunimmt, dann müssen ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen<br />

getroffen werden, die vorher nicht erforderlich waren. Die<br />

Frage, die sich mir stellt und die ich hier gerne weitergeben<br />

möchte, ist: Wie verhält es sich mit Änderungen auf<br />

dem Flughafen, die ebenfalls zu mehr Verkehr und zu<br />

mehr Lärm führen? Müssen dann nicht für den Gesamtflughafen<br />

- Herr Haldenwang hat mich durch seinen Vortrag<br />

ein bisschen darin bestärkt - plötzlich andere Maßstäbe<br />

angelegt werden und muss der Istzustand bei dieser<br />

Änderung nicht mit einbezogen werden?<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Wenn Fraport jetzt den Lärm erhöhen will, kann das dazu<br />

führen, dass die Grenze der Belastbarkeit, die Grenze, die<br />

Sie finden und wir akzeptieren müssen, überschritten wird.<br />

Das, denke ich, ist der wesentliche Punkt.<br />

Ich komme jetzt zu meinen Anträgen: Ich beantrage im<br />

Namen meiner Vollmachtgeber und für mich, dass im<br />

Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens ein<br />

neues Lärmgutachten erstellt wird, in das alle bestehenden<br />

und geplanten Lärmkomponenten einfließen und die<br />

schallverstärkende Wirkung geplanter Rodungen einbezogen<br />

wird. Es sollten auch die Rodungen einbezogen werden,<br />

die schon für das nächste Verfahren in der Planung<br />

sind - ich meine den Kelsterbacher Wald -; denn dadurch<br />

wird sich der Schall in Richtung Kelsterbach, Okriftel und<br />

Hattersheim erhöhen.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Eine Reduzierung der gerechneten Schallbetrachtung<br />

auf ein einzelnes Instrument, sprich: im Wesentlichen die<br />

A380-Probeläufe, wie in dem vorliegenden Gutachten 6.2<br />

geschehen, repräsentiert eben nicht den am Ohr der Betroffenen<br />

ankommenden Schall des ganzen Orchesters,<br />

wobei ich dem Flughafen mit dem „Orchester“ etwas geschmeichelt<br />

habe. - Darüber hinaus sollen in diesem Gutachten<br />

Maßnahmen zur Lärmminderung für bestehenden<br />

und neuen Lärm gemacht, entsprechend benannt und<br />

bewertet werden.<br />

Ich beantrage im Namen meiner Vollmachtgeber und<br />

für mich, dass die in dem neuen Lärmgutachten gemachten<br />

Maßnahmen, sofern diese den Lärm auf ein erträgliches<br />

Maß gemäß den vorgetragenen Beurteilungsgrenzwerten<br />

reduzieren, als Auflage im Planfeststellungsverfahren<br />

bei einer Planfeststellung aufgenommen werden,<br />

sodass sie auch erfüllt werden.<br />

Ich bin aber auch kein Traumtänzer; kommen wir also<br />

zu dem Punkt Wirtschaftlichkeit. Für den Fall, dass diese<br />

lärmmindernden Maßnahmen nicht oder nicht wirtschaftlich<br />

zu realisieren sind - ich denke, das wird so sein -,<br />

beantrage ich, die Planfeststellung abzulehnen, hilfsweise<br />

der Fraport AG eine finanzielle Abgabe in der Höhe abzuverlangen,<br />

wie sie z. B. der Deutschen Bahn beim Ausbau<br />

der ICE-Trasse für Lärmminderungsmaßnahmen entsteht,<br />

und diesen Erlös den Betroffenen als Ausgleich für eine<br />

Wertminderung ihrer Immobilien zukommen zu lassen.<br />

Ich denke, es sollte nicht mehr Lärm zum Nulltarif geben.<br />

Ich erinnere an die Klage der Deutschen Bahn gegen<br />

die Subventionierung des Fluglärms. Ich werde das Argument<br />

der Bahn weitergeben. Es kann nicht sein, dass, falls<br />

etwas wirtschaftlich nicht machbar ist, eine Genehmigung<br />

erteilt wird und quasi zum Nulltarif mehr Lärm produziert<br />

werden kann. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke für Ihren Beitrag. Wir gehen jetzt in die Pause.<br />

(Bracht [Einwender]: Könnte ich noch eine<br />

Kleinigkeit sagen?)<br />

- Gut. Sie haben zwei Minuten. Es ist jetzt 12.58 Uhr.<br />

Dann sind wir genau bei 13 Uhr.<br />

Bracht (Einwender):<br />

Ich heiße Walter Bracht und wohne in Walldorf. Wir haben<br />

unten auf der Folie gesehen, dass Herr Bernd Kunz Unternehmensberater<br />

ist und hier seine Freizeit bzw. Arbeitszeit<br />

opfert. Die Gründlichkeit, mit der er diese Dinge<br />

behandelt und Jahre lang verfolgt hat, ist schon bewundernswert.<br />

Ich möchte mich im Namen vieler Leute für<br />

sein Engagement und für das, was er für uns tut, bedanken.<br />

Es tut sehr gut, das zu sehen. Denn das, was er<br />

gemessen bzw. registriert hat, ist die Wirklichkeit. Es ist<br />

nicht geschönt, sondern es ist der Istzustand. - Ich danke<br />

vielmals.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch. - Wir treffen uns wieder um 14.15 Uhr.<br />

(Mittagspause von 12.59 bis 14.19 Uhr)<br />

17 – 26 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir wollen mit Tagesordnungspunkt 6.3 fortfahren:<br />

6.3 Erforderlichkeit weiterer Untersuchungen<br />

Zu diesem Punkt gehörten schon die letzten Redebeiträge.<br />

- Das Wort hat die Dame am Mikrofon 44. Bitte schön.<br />

Winkler (Einwenderin):<br />

Ich heiße Andrea Winkler und wohne in Mörfelden-Walldorf<br />

in einem Stadtteil im Norden. Ich bin Einwenderin und<br />

Betroffene.<br />

Vorab will ich sagen, dass es doch sehr schwierig ist,<br />

als Betroffene dranzukommen. Wenn man berufstätig und<br />

kein Rentner, kein Anwalt, kein Verbandsvertreter oder<br />

kein Behördenvertreter ist, dann ist es sehr schwierig, sich<br />

die Zeit so einzuteilen, dass man sich melden und irgendwann<br />

drankommen kann. Es wäre besser, wenn es eine<br />

Nummerierung gäbe, die dann eingeblendet wird, wenn<br />

man an der Reihe ist. Dadurch hätten die Betroffenen<br />

auch mehr Möglichkeiten, zu Wort zu kommen.<br />

Da ich jetzt dran bin, möchte ich gleich die Wirkung<br />

des gesamten Lärmpakets, das wir in Walldorf im Norden<br />

haben, aus der Sicht der Betroffenen schildern. Es geht<br />

also um das, was der BUND vorgetragen hat und was<br />

man in Flughafennähe während des Tages erlebt.<br />

Wie ich gestern erfahren habe, sollen 6,5 Volllastprobeläufe<br />

zusätzlich kommen und es sollen ca. 1 000 neue<br />

Wartungsgeschehen im Süden stattfinden; die A380-Flugzeuge<br />

sollen geschleppt werden. Dabei hat man aber<br />

auch mitgekriegt, dass die alten Verträge nicht eingehalten<br />

werden und dass nicht alle Flugzeuge geschleppt werden.<br />

Es ist also schwierig, alles zu glauben, was einem<br />

aufgetischt wird.<br />

Ich habe eh kein Vertrauen. Ich habe das große Startbahnverfahren<br />

nicht mitgemacht; ich habe das Verfahren<br />

für Cargo City mitgemacht. Das war nur ein Raumordnungsverfahren,<br />

gegen das man nicht klagen kann. Ich<br />

habe sehr wohl gesehen, dass im Raumordnungsverfahren<br />

damals bei Cargo City Süd einige wenige Maßgaben<br />

vom RP getroffen worden sind. Aber selbst die sind nicht<br />

erfüllt worden. Es guckt keiner Fraport auf die Finger und<br />

beobachtet, was sie erfüllen und was sie nicht erfüllen.<br />

Es wurde zwar gesagt, dass alles in bester Ordnung<br />

ist. Ich wohne ein paar hundert Meter von Cargo City Süd<br />

entfernt und sehe, dass z. B. dieser 6 m breite Waldstreifen<br />

bzw. Baumstreifen nicht existiert. Dann sollte ein 60 m<br />

breiter Waldstreifen vollständig mit Gebüsch unterpflanzt<br />

werden, um den Wald zu stabilisieren. Das ist nur streckenweise,<br />

in ganz wenigen Bereichen, erfüllt, im Großen<br />

und Ganzen aber nicht.<br />

Dann sollte - das war ein ganz wichtiger Punkt - die<br />

Anordnung der Gebäude so liegen, dass es eine lärmabschirmende<br />

Wirkung für den Walldorfer Norden gibt. Auch<br />

das ist nicht der Fall. Die Gebäude kanalisieren eher den<br />

Lärm, weil sie nicht quer, sondern längs stehen. Wie soll<br />

man da Vertrauen haben, wenn selbst nahe liegende<br />

Sachen nicht befolgt werden? Es ist sehr schwierig.<br />

Damals wurde in dem Gutachten zu Cargo City Süd<br />

errechnet, dass es in Walldorf 1 dB(A) mehr gibt. Sie haben<br />

eben gehört, was die Messungen vom BUND ergeben<br />

haben. Das hören die Betroffenen. Uns kann man nicht<br />

erzählen, dass es nur 1 dB(A) ist, weil wir hören, dass es<br />

Tag und Nacht lauter geworden ist. Gut, es gibt Flugschallereignisse<br />

durch Hubschrauber und Kleinflugzeuge,<br />

aber wir haben auch ganz starken Bodenlärm und Dauerschall.<br />

Dann haben wir bemerkt, welche Wertigkeit dieses<br />

kleine Waldgebiet, das uns schützt, hat. Damals bei Cargo<br />

City waren das nur 30 ha. Es ist eine erhebliche Mehrbelastung<br />

geworden, seitdem dieser Wald nicht mehr da ist;<br />

denn der Verkehr ist einfach mehr geworden, und das Tag<br />

und Nacht.<br />

Für uns ist es unerheblich, ob der ehemalige Wirtschafts-<br />

und Verkehrsminister Posch oder der ehemalige<br />

Wirtschaftsminister Klemm da war. Unsere Situation ist<br />

immer schlechter geworden. Das gilt besonders für die<br />

Nachtzeit. In 2000/2001 ist der Flugverkehr zwischen 22<br />

und 6 Uhr mittlerweile auf über 45 000 bis 46 000 in die<br />

Höhe geschnellt ist. Das kann man nicht mehr ertragen.<br />

Es gibt Spitzenzeiten, zu denen ich 191 bzw. 193 Flugbewegungen<br />

in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr notiert habe.<br />

Das heißt, alle 2,5 Minuten findet ein Fluggeschehen<br />

statt.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Die Grundbelastung, die wir haben, ist enorm hoch.<br />

Und das soll jetzt noch mehr werden. Das Obermeyer-<br />

Gutachten zum Bodenlärm will unsere Belastung kleinrechnen,<br />

als hätten wir überhaupt keine Belastung. Das ist<br />

vollkommen unglaubhaft. Die Firma Obermeyer - ich bin in<br />

Mörfelden-Walldorf in der Stadtverordnetenversammlung -<br />

hat auch schon für Mörfelden-Walldorf gearbeitet.<br />

Der BUND-Vertreter hat schon erwähnt, dass eine<br />

Lärmschutzmauer in einem Baugebiet ausgewiesen worden<br />

ist. Dort war - das war eine RP-Auflage - eine Lärmschutzmauer<br />

notwendig. Die Lärmschutzmauer, die das<br />

neue Baugebiet vom Lärm abgrenzt, ist einseitig; denn<br />

das alte Baugebiet auf der anderen Seite kriegt mehr<br />

Lärm ab. Die Firma Obermeyer hat natürlich festgestellt:<br />

Es gibt überhaupt keinen Reflexionsschall von dieser<br />

Lärmschutzmauer zur anderen Seite, die keinen Lärmschutz<br />

hat. Das ist aber physikalisch eine Unmöglichkeit.<br />

Deswegen wird alles, was von der Firma Obermeyer<br />

kommt, von mir von vornherein kritisch betrachtet. Es ist<br />

vollkommen unglaubwürdig, was sie zusammenrechnen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />

- Zuruf: Deswegen hat die Fraport<br />

AG sie auch beauftragt!)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte keine Zwischenrufe!<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 27


Winkler (Einwenderin):<br />

Jetzt komme ich zur persönlichen Betroffenheit, weil die<br />

Grunderkrankungen, die jemand hat, auch Auswirkungen<br />

sind. Ich will jetzt nicht der Fraport die Schuld für meine<br />

Krebsoperation in die Schuhe schieben. Ich will auch nicht<br />

sagen, dass meine Migräne der Fraport zuzuschustern ist;<br />

denn das ist eine erblich bedingte Krankheit. Aber ich will<br />

sehr wohl meinen Tinnitus der Fraport zuschustern und<br />

möchte die Rechnung über die Leistungen, die ich dem<br />

Hals-Nasen-Ohren-Arzt bis jetzt bezahlt habe, gern der<br />

Fraport vorlegen und von ihr bezahlen lassen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Fakt ist - ich habe mich in diese Sachen ziemlich gut<br />

eingelesen -, dass die Kopfschmerzen durch<br />

stressbedingte Verspannung und Belastung sehr wohl<br />

zunehmen können. Das sehe ich auch an meinem Mann,<br />

der früher nie Kopfschmerzen hatte. Es muss doch einen<br />

Grund haben, wenn wir beide nach dem Aufstehen um<br />

halb sieben Kopfschmerzen haben. Diese werden ganz<br />

bestimmt dadurch bedingt, dass man keine Nacht mehr<br />

durchschlafen kann. Das Jahr 1999/2000 war ein<br />

Einschnitt, weil die Anzahl der Flugbewegungen so hoch<br />

geworden ist, dass man einfach nicht mehr durchschlafen<br />

kann und ein- bis zweimal in der Nacht aufwacht.<br />

In dieser Zeit stellten sich die Ohrgeräusche, der Tinnitus,<br />

bei mir ein. Versuchen Sie einmal, in Deutschland<br />

einen Facharzt zu finden, der Linderung bringt. Das ist<br />

eindeutig ein lärm- und stressbedingter Faktor; denn Tinnitus<br />

entsteht nicht von einem Tag auf den anderen, sondern<br />

das dauert manchmal Jahre, bis sich so etwas aufbaut.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Was mich am meisten in den Unterlagen aufgeregt<br />

hat, ist natürlich dieses Lärmgutachten. Es ist wirklich so,<br />

dass die Menschen, die schon belastet sind, immer stärker<br />

belastet werden sollen, und das ohne jegliche Schutzmaßnahmen.<br />

Das ist menschenverachtend.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Das wäre bei moderneren Flughäfen wie Hamburg und<br />

München unmöglich. Es ist dort generell schon so, dass<br />

die Triebwerksprobeläufe in Lärmschutzhallen durchgeführt<br />

werden.<br />

Hier kommt ein zusätzliches Negativum auf die Bevölkerung<br />

zu. Maßnahmen für unseren Schutz werden nicht<br />

einmal angedacht. Es wird negiert; da passiert nichts. Man<br />

sieht ja, dass sich anderswo diese Lärmschutzhallen sehr<br />

wohl bewährt haben und einige Dezibel weniger an Lärmbelastung<br />

bringen. Wenn man die Halle bauen will, gibt es<br />

mehrere Möglichkeiten - ich weiß von Lärmschutzmauern<br />

aus lärmabsorbierendem Material oder Erdwälle als Abschirmung<br />

direkt am Lärmgeschehen -, um auf die Bevölkerung<br />

zuzugehen und um ihre Leiden zu verringern. Aber<br />

das wird nicht einmal angedacht, weil die Politiker so sehr<br />

hinter diesem Ausbau stehen, dass sich die Fraport nicht<br />

einmal Gedanken darüber machen muss, was mit der<br />

Bevölkerung ist.<br />

Nebenbei möchte ich noch Folgendes erwähnen: Ich<br />

habe zwar keine eigenen Kinder, aber ich habe von Lehrerinnen,<br />

die mir berichtet haben, gehört, dass es in den<br />

Grundschulen immer mehr von diesen so genannten Zappelphilippen<br />

gibt. Die Konzentrationsfähigkeit hat enorm<br />

nachgelassen. Die Lehrerinnen haben auch festgestellt:<br />

Je weiter diese Schüler aus dem Walldorfer Norden kommen,<br />

umso nervöser und unkonzentrierter sind sie. Mich<br />

überrascht das nicht; denn die Kinder können nicht durchschlafen.<br />

Wie sollen sie dann am nächsten Tag konzentriert<br />

lernen? Wie sollen wir Erwachsenen am nächsten<br />

Tag konzentriert arbeiten? Wenn es mit rechten Dingen<br />

zugehen würde, wäre ein Nachtflugverbot und ein Verbot<br />

der nächtlichen Triebwerksprobeläufe nahe liegend. Das<br />

wäre ein Schutz für die Bevölkerung.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Ich stelle den Antrag, dass, falls diese Halle gebaut<br />

werden sollte und diese Flugzeuge nicht wie die Titanic<br />

untergehen, für die Bevölkerung Lärmschutzmaßnahmen<br />

durchgeführt werden: entweder in Form von Lärmschutzhallen,<br />

wo die Triebwerksprobeläufe durchgeführt werden,<br />

oder durch Erdwälle bzw. Lärmschutzmauern aus lärmabsorbierendem<br />

Material.<br />

Ich denke, die Gutachter werden feststellen können,<br />

was für die Bevölkerung den größten Schutz bringt. An<br />

uns soll man jetzt nicht sparen. An uns wurde bis jetzt<br />

genug gespart. Aber ich denke, Gesundheit ist wichtiger<br />

als Profit. Was nützt ein Arbeitsplatz, wenn es kaum noch<br />

Gesunde in unserem Umfeld gibt? - Danke.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />

- Zuruf)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich bitte Sie, die Zwischenrufe zu unterlassen. Sie stören<br />

nur und kommen doch nicht ins Protokoll.<br />

(Zuruf)<br />

- Nein, das belebt überhaupt nicht; das stört nur. Irgendwann<br />

muss ich dann auch zu härteren Maßnahmen greifen.<br />

(Lachen)<br />

- Lachen Sie nur! Sie werden es schon merken. - Ganz<br />

rechts hat sich jemand zu Wort gemeldet.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Meine Name ist Paulitsch und ich komme aus Offenbach.<br />

Ich darf an das Pult gehen, weil ich ein paar Folien mitgebracht<br />

habe.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, bitte.<br />

(Zuruf)<br />

17 – 28 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


- Moment! Er ist dran; er geht nur ans Pult.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Herr Dr. Schaffert hatte gestern in seiner Präsentation<br />

pauschal gesagt, eine weitergehende Betrachtung der<br />

Auswirkungen sei nicht notwendig. Ich weiß nicht, ob sich<br />

Herr Dr. Schaffert bewusst ist, dass Fraport ein ganz junges<br />

Gutachten herausgegeben - ich muss mich korrigieren:<br />

dass Fraport ein ganz neues Gutachten finanziert -<br />

und maßgeblich gestaltet hat, das zu ganz anderen Ergebnissen<br />

kommt als die, die Sie nennen.<br />

Dieses Gutachten hat den Titel: „Ermittlung externer<br />

Kosten des Flugverkehrs am Flughafen Frankfurt/Main“.<br />

Der Endbericht - es gab davor verschiedene Zwischenberichte<br />

- stammt aus dem November 2003. Die Vorarbeiten<br />

hatten vor zwei Jahren begonnen. Ein Professor aus dem<br />

technischen Bereich der Uni Stuttgart, nämlich vom Institut<br />

für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung,<br />

hat sich an dieses Thema herangewagt. Dieses Gutachten<br />

ist in der breiten Öffentlichkeit noch nicht bekannt, aber es<br />

hat enorme Bedeutung für unser Thema.<br />

(Bild 12)<br />

Sie sehen hier das Inhaltsverzeichnis. Dieses Gutachten<br />

beschäftigt sich also sehr ausführlich mit Lärm. Vieles<br />

davon haben wir gehört. Interessant sind die Ergebnisse<br />

und Aussagen.<br />

Was hat Fraport mit diesem Gutachten zu tun? „Externe<br />

Kosten“ stand auf der Restantenliste; das war der Rest<br />

der Mediatoren. Daraufhin wurden vom RDF Mittel gesucht.<br />

Im Jahresbericht Juni 2000/Juni 2001 wurde in die<br />

Wege geleitet, die Restantenliste zu diesem Thema abzuarbeiten.<br />

Dort steht:<br />

„Für das Jahr 2001 werden von der Hessischen<br />

Landesregierung 2,5 Millionen DM<br />

und von der Fraport AG 1 Million DM in diesem<br />

Fonds bereitgestellt ... “<br />

Fraport hat sich also mit großem Mittelaufwand daran<br />

beteiligt, diese restlichen Untersuchungen zu finanzieren,<br />

und hat zahlreiche Treffen mit Professor Friedrich von der<br />

Uni Stuttgart durchgeführt, sodass man durchaus sagen<br />

kann: 60 bis 70 % des Inhalts dieses Gutachtens stammen<br />

von der Fraport und wurden letztlich auch, was die<br />

Ergebnisse angeht, bewusst mitgestaltet.<br />

Im Übrigen argumentiert Fraport durchaus mit diesem<br />

Gutachten. Ich erinnere mich an letzte Woche. Als ein<br />

Herr Lehmann aus Rüsselsheim erklärt hat, dass die Fläche<br />

von 220 000 m 2 einen Wert von vielleicht 100 Millionen<br />

darstellt, argumentierte Herr Dr. Harsche von der<br />

Fraport, das sei natürlich alles Unsinn, in diesem Gutachten<br />

sei ein Wert von 8,8 Millionen aufgeführt.<br />

(Bild 13)<br />

Sie sehen diesen Wert von 8,8 Millionen hier in der Tabelle.<br />

Das war natürlich eine gemeine Argumentation. Diese<br />

8,8 Millionen stellen nämlich nur den jährlichen Wert der<br />

Erholungsfunktion eines allerdings größeren Gebiets des<br />

Bannwaldes dar. Das hat also nichts mit der volkswirtschaftlichen<br />

Ressource Boden zu tun. Das sage ich aber<br />

nur, um zu zeigen, wie eng die Verzahnung dieses Gutachtens,<br />

zu dem ich jetzt komme, mit Fraport ist.<br />

Zu den Leitgedanken dieser Studie. Dieses Gutachten<br />

bezieht sich auf Aussagen der Generaldirektion Umwelt<br />

der Europäischen Kommission im Rahmen der Begründung<br />

von Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. Es kommt<br />

zum Ergebnis, man sollte einen Wert von 50/55 dB lden<br />

empfehlen. Für Fluglärm sollte er etwas niedriger angesetzt<br />

sein; da sollte man natürlich von niedrigeren Lärmpegeln<br />

ausgehen.<br />

Zu den einzelnen Auswirkungen des Lärms auf die<br />

Gesundheit äußert sich der Gutachter wie folgt: Wir haben<br />

einen Schwellwert von 70 dB(A). - Das liegt etwa in der<br />

Höhe von Dr. Schafferts Angaben. Aber der Gutachter<br />

rechnet mit anderen Wahrscheinlichkeiten die externen<br />

Kosten dieser Krankheitseffekte aus. Er ist durchaus der<br />

Meinung, dass Schallereignisse mit niedrigeren Lärmpegeln<br />

zur Krankheit führen können. Andererseits haben wir<br />

heute gehört - das wird sicherlich nicht bestritten -, dass<br />

dieser Schwellwert von 70 dB(A) einzelschallmäßig durchaus<br />

häufig überschritten wird, sodass die Auswirkungen<br />

natürlich unter diesem Aspekt zu sehen sind.<br />

Ich komme jetzt zu den Schlafstörungen. Was die<br />

Schlafstörungen betrifft, ist der Gutachter der Meinung,<br />

dass bei Verkehrslärm ein mittlerer Pegel von 35 dB(A)<br />

und im besonderen Fall des Fluglärms ein Pegel von<br />

32 dB(A) anzusetzen ist. Er errechnet dann die externen<br />

Kosten aufgrund dieser Maßgabe. Ich denke, hier stimmt<br />

dieser von Fraport geduldete und gelenkte Gutachter ganz<br />

deutlich nicht mit Herrn Dr. Schafferts Ausführungen überein.<br />

Breiten Raum räumt der Gutachter dem Kapitel Belästigungen<br />

ein. Sie sehen etwa in diesem Bereich die Dezibel-Werte,<br />

nach denen er unter Beachtung zahlloser internationaler<br />

wissenschaftlicher Arbeiten die externen Kosten<br />

berechnet. Der Gutachter scheut sich auch nicht, die<br />

Wertminderung der Liegenschaften anzugehen. Er<br />

schreibt:<br />

„ ... ergibt sich eine einmalige Wertminderung<br />

pro dB über 55 dB ... “<br />

Einige Zeilen tiefer schreibt er:<br />

„Des Weiteren enthält dieser Ansatz keine<br />

Bewertung von Lärm, der zu Lärmpegeln<br />

unter 55 dB führt, obwohl auch bei geringeren<br />

Lärmpegeln eine Lärmbelästigung“<br />

- und damit natürlich auch eine Auswirkung auf diese<br />

externen Kosten -<br />

„vorliegt.“<br />

Zusammengefasst: Mein Eindruck ist, dass Fraport<br />

hier doppelzüngig vorgeht. Herr Dr. Schaffert wird als<br />

Hardliner, als Interessenvertreter, ins Feld geführt nach<br />

der Devise: Mal sehen, wie er sich schlägt. Aber Fraport<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 29


ist sich bewusst, dass man sich um objektive, inzwischen<br />

allgemein anerkannte Standards nicht herumdrücken<br />

kann. Sie hat deshalb mit Blick auf den Ausbau schon ein<br />

Gutachten gefertigt. Wie gesagt, dieses Gutachten ist so<br />

gut wie unbekannt. Weder die Presse noch sonst wer hat<br />

berichtet. Meine Anrufe in den letzten drei Wochen haben<br />

dazu geführt, dass man mir einfach erklärt: Das ist noch<br />

nicht ganz so weit. So viel zu diesem Punkt. - Wenn es<br />

dazu keinen Kommentar gibt, hätte ich noch gern eine<br />

technische Frage. Darf ich?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja. Technische Fragen, warum nicht?<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Herr Dr. Schaffert hat dankenswerterweise viele Details<br />

über die Belastung in Minuten und Sekunden gebracht.<br />

Was natürlich seit dem ersten Tag noch immer fehlt, ist<br />

etwa die Einschätzung, wie häufig diese Halle von den<br />

großen Flugzeugen für A-Checks, B-Checks und C-<br />

Checks benutzt wird. Auf diese Antwort warten wir natürlich<br />

noch. Ich möchte eine überschlägige Kostenberechnung<br />

machen und brauche dazu ein paar Daten.<br />

Ich lese einmal vor, was die Lufthansa im Umweltbericht<br />

1999/2000 dazu schreibt. Ich bitte Sie, mir vielleicht<br />

zu sagen - das muss nicht heute sein, aber vielleicht in<br />

den nächsten Tagen -, wie sich die B747 und die A380 da<br />

einordnen. Es heißt in dem Umweltbericht zu dem A-<br />

Check:<br />

„Wartungsereignis mit routinemäßiger Ü-<br />

berprüfung von technischen Systemen, die<br />

für den Flugbetrieb wichtig sind, sowie<br />

gründliche Überarbeitung der Kabine. Ein A-<br />

Check“<br />

- und das ist wichtig -<br />

„ist je nach Flugzeugtyp alle 350 bis 650<br />

Flugstunden fällig, also etwa alle zwei Monate.<br />

... Ein C-Check findet je nach Flugzeugtyp<br />

alle 15 bis 18 Monate statt.“<br />

Ich halte es für notwendig, um bei der Bewertung dieser<br />

versteckten Kosten weiterzukommen, dass man hier<br />

doch einmal ziemlich genau über Intervalle informiert wird.<br />

Das war es von meiner Seite. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Danke schön. - Was dieses Mengengerüst anbetrifft, haben<br />

wir im Hinterkopf, dass wir noch Ergänzungen genau<br />

zu diesem Punkt Intervalle und zu der Abhängigkeit zwischen<br />

Flugzeuganzahl und Wartungsereignissen brauchen.<br />

Paulitsch (Einwender):<br />

Ich gebe Ihnen eine Kopie der Unterlagen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das wäre sehr nett.<br />

RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zunächst<br />

einmal die Vorbelastung meiner Mandanten kurz<br />

darstellen, um dann noch einmal auf die Frage der Lärmermittlung<br />

und Lärmbewertung zurückzukommen.<br />

(Bild 14)<br />

Die Vorbelastung, so wie sie sich jetzt darstellt, ist Gegenstand<br />

der Einwendung der Stadt Mörfelden-Walldorf<br />

und der Eheleute Preuß. Insofern möchte ich das jetzt<br />

nicht in allen Einzelheiten darlegen. Aber es ist bisher<br />

nicht deutlich geworden, inwieweit das Regierungspräsidium<br />

über den Inhalt der Einwendungen informiert ist. Deswegen<br />

muss ich es hier noch einmal kurz ausführen.<br />

Wir haben uns vorgenommen, als Parameter für die<br />

Vorbelastung zunächst einmal die Lage des Grundstücks<br />

der Eheleute Preuß, Privateinwender, darzustellen. Die Art<br />

der Nutzung ist der nächste Parameter. Weitere Parameter<br />

sind der Nachweispunkt und der Messpunkt im Schallgutachten,<br />

das die deBAKOM für die Stadt Mörfelden-<br />

Walldorf erstellt hat. Diese Nachweispunkte heißen „W“.<br />

Dann ist der Dauerschallpegel aus den Triebwerksprobeläufen<br />

und Schleppvorgängen A380-Werft anhand des<br />

Gutachtens G 6.2 dargestellt, dann die Maximalpegel aus<br />

den Triebwerksprobeläufen, ebenfalls aus dem Gutachten<br />

G 6.2, dann die Vorbelastung mit Lärm und Triebwerksprobeläufen<br />

und Abfertigungsvorgängen, ebenfalls aus<br />

dem Gutachten G 6.2, und die Vorbelastung mit Fluglärm,<br />

gegebenenfalls auch Bodenlärm - das ist nicht ganz komplett<br />

-, aus dem Gutachten der deBAKOM für die Stadt<br />

Mörfelden-Walldorf. In der letzten Spalte kommt die Bewertung:<br />

„Anzeichen für Erheblichkeit oder gar Funktionsbeeinträchtigung“.<br />

Dort fließen die bekannten Kriterien aus<br />

der juristischen Literatur und die Kriterien, die Sie in Ihrer<br />

Landesplanerischen Beurteilung aufgestellt haben, ein.<br />

Wir wollen uns jetzt einmal anschauen, wie das für die<br />

Eheleute Preuß aussieht: Wir haben nach Angaben der<br />

Fraport, der Vorhabenträgerin, einen Dauerschallpegel<br />

von 36,8 dB(A) am Tag und 31,5 dB(A) in der Nacht -<br />

zwischen Tag und Nacht besteht an diesem Standort also<br />

ein Unterschied von etwa 5 dB(A) -, und zwar aufgrund<br />

der Triebwerksprobeläufe und der Schleppvorgänge, wie<br />

sie jetzt, also im Istzustand, stattfinden. Wir haben einen<br />

Maximalpegel der Triebwerksprobeläufe, wie sie prognostiziert<br />

werden, von 65,7 dB(A) am Tag und 61,8 dB(A) in<br />

der Nacht sowie eine Vorbelastung mit Triebwerksprobeläufen<br />

von 40,5 dB(A) und mit Fluglärm von 56,1 dB(A)<br />

bzw. 54,4 dB(A). Im Ergebnis sieht es so aus, dass der<br />

Grenzwert der Landesplanerischen Beurteilung zum Thema<br />

„Erholung/Rekreation“ durch eine Zunahme von wie<br />

auch immer gearteten Lärmereignissen überschritten wird,<br />

dass der Grenzwert „Störung des Tiefschlafs“ allein durch<br />

die Vorbelastung Fluglärm erreicht und außerdem durch<br />

Bodenlärm überschritten wird und dass analog der Synopse<br />

das Schutzziel „Kindergarten“ - Mittagsruhe für Kinder;<br />

L eq(3) = 36 dB(A) am Tag - überschritten ist. - Ich vergaß<br />

17 – 30 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


zu erwähnen, dass die Synopse von uns in die Bewertung<br />

eingearbeitet worden ist, was jedoch nicht heißt, dass wir<br />

sie akzeptieren.<br />

Das war die Vorbelastung. Wir müssen uns jetzt aber<br />

einmal die räumliche Situation vorstellen: Bisher, im Istzustand,<br />

werden die Triebwerksprobeläufe im Wesentlichen<br />

im Norden des Flughafens bzw. auf den Runways vollzogen.<br />

Die Zunahme der Triebwerksprobeläufe, des Lärms,<br />

hat damit überhaupt noch nichts zu tun. Ich hatte von<br />

ungefähr 1 000 Triebwerksprobeläufen gesprochen, die<br />

zusätzlich kommen werden. Von diesen zusätzlichen<br />

1 000 Triebwerksprobeläufen finden 99 %, nämlich alle mit<br />

Ausnahme der 6,5 im Jahr, die auf dem Runway stattfinden,<br />

vor der Halle statt, vor der Werft. Damit hier keine<br />

Missverständnisse entstehen: Wenn wir über die Runways<br />

geredet haben, dann haben wir von 6,5 Ereignissen im<br />

Jahr gesprochen. Aber die anderen Ereignisse, nämlich<br />

die 995 - oder meinetwegen 994 oder 993 - Triebwerksprobeläufe,<br />

finden alle vor der Halle statt.<br />

Diese Halle ist rund 2,5 km von dem Wohn- und Arbeitsort<br />

der Familie Preuß entfernt. Die Hauptbetriebsrichtung<br />

ist West. Das heißt, bei 80 % der Triebwerksprobeläufe<br />

sind die Triebwerke in Richtung Walldorf ausgerichtet.<br />

Es kommt das Phänomen hinzu, dass die Schallausbreitung<br />

quer dazu verläuft. Das heißt, die Schallausbreitung<br />

findet genau in Richtung der Liegenschaft meiner<br />

Mandanten statt. Mit anderen Worten: Zu der Vorbelastung,<br />

bei der schon u. a. die Grenzwerte Ihrer eigenen<br />

Landesplanerischen Beurteilung überschritten sind,<br />

kommt jetzt noch eine Zusatzbelastung von ungefähr 995<br />

Triebwerksprobeläufen im Jahr hinzu, 80 % davon entsprechend<br />

der Schallausbreitung ausgerichtet auf dieses<br />

Grundstück. - So muss man sich nicht nur das Grundstück<br />

meiner Mandanten anschauen, sondern den gesamten<br />

Bereich Walldorf, also die Nachweispunkte 2, 3 und 4.<br />

Es ist hier eben anders, als es gestern dargestellt worden<br />

ist, wobei ich überhaupt nichts gegen die Belange der<br />

Stadt Kelsterbach sagen will. Es ist anders als in Kelsterbach,<br />

weil es sich hier um eine Wohnbebauung handelt.<br />

Es findet sich keine Industrie oder Ähnliches in 200 km<br />

Entfernung. Walldorf ist rund 2,5 km entfernt und dort ist<br />

reine Wohnbebauung und Erholung. Das ist der nächste<br />

Punkt, in dem es eine Unterscheidung gibt.<br />

Das Beste an der Geschichte von Herrn Schaffert ist<br />

natürlich - man muss es langsam als eine Demaskierung<br />

dessen bezeichnen, was er hier vorgelegt hat -, dass er<br />

jetzt mit Referenzmessungen kommt, die auf dem Runway<br />

gemacht worden sind. Das heißt: Er macht seine Referenzmessungen<br />

für das zusätzliche 1 %, diese 6,5 Ereignisse<br />

in der Nacht, wenn sie denn kommen werden, aber<br />

für die zusätzlichen 99 % hat er keine. Das ist völlig absurd.<br />

Es ist schon klar, dass er dafür keine Messungen<br />

haben kann, weil er auf dem A380-Gelände keine Triebwerksprobeläufe<br />

machen kann; denn das ist im Bannwald.<br />

Aber was uns hier vorgeführt worden ist, ist natürlich eine<br />

völlige Maskierung der eigentlichen Sachverhalte. Jetzt<br />

kommt langsam heraus, wie es wirklich aussieht: dass es<br />

überhaupt keine Referenzmessung gibt, die wir für Walldorf<br />

heranziehen könnten, weil, wie gesagt, in der Lage<br />

der Halle überhaupt keine Messungen durchgeführt werden<br />

können. Das heißt, wir bewegen uns hier nach wie vor<br />

im Bereich irgendwelcher Prognosen. - Das nur als kleiner<br />

Zwischenschritt, zurück zu den Tagesordnungspunkten<br />

6.1 und 6.2.<br />

Ich möchte mit der Darstellung der Vorbelastung an<br />

anderen Punkten in der Stadt Mörfelden-Walldorf fortfahren;<br />

denn es gab das Phänomen, dass das Grundstück<br />

der Familie Preuß im Norden von Mörfelden-Walldorf mit<br />

56 dB(A) nicht der am härtesten vom Fluglärm betroffene<br />

Punkt ist. In Mörfelden gibt es beispielsweise wesentlich<br />

lautere Lagen, wo wir einen L eq(3) von 60 dB(A), 61 dB(A)<br />

am Tag und in der Nacht - da ändert sich nämlich nicht<br />

viel - als Dauerschallpegel vorfinden.<br />

(Bild 15)<br />

Wenn man das im Einzelnen durchgeht, sieht man,<br />

dass aufgrund der Entfernung zur A380-Werft auch in<br />

Mörfelden, was natürlich weiter weg ist, noch Lärmereignisse<br />

von ungefähr 51 dB(A) im Maximalpegel hinzukommen.<br />

Dabei unterstelle ich einmal, dass die Rechnungen<br />

von Obermeyer richtig sind, wobei wir heute schon oft<br />

gehört haben, dass die Werte viel zu niedrig seien. Aber<br />

lassen wir das einmal außen vor. Mit den Referenzmessungen<br />

können wir eh nicht arbeiten. Unterstellen wir also<br />

einmal, dass diese Berechnungen richtig sind, obwohl ich<br />

da erhebliche Zweifel habe; ich kann insofern nur auf<br />

meine Vorredner Bezug nehmen.<br />

Wir sollten uns einmal die Nachweispunkte im Einzelnen<br />

ansehen. Worum geht es? Hier sind ein Altenhilfezentrum,<br />

eine Altenwohnanlage und ein Kinderhort aufgeführt,<br />

alles lärmempfindliche öffentliche Einrichtungen.<br />

Was kommt im Ergebnis heraus? L max „Altenheim“, Innenpegel<br />

wird nicht überschritten, aber Überschreitung aller<br />

Kriterien durch Vorbelastung Fluglärm Tag und Nacht. -<br />

L max „Altenheim“, Innenpegel wird nicht überschritten, aber<br />

Überschreitung aller Kriterien durch Vorbelastung Fluglärm.<br />

- So geht das weiter. Wenn Sie wollen, Herr Bickel,<br />

können wir jetzt sämtliche öffentlichen Einrichtungen der<br />

Stadt durchgehen; die sind in diesem Schema in der Einwendung<br />

enthalten. Da steht überall ein Plus; überall sind<br />

die Kriterien überschritten. Es ist einmal dieses Kriterium,<br />

einmal jenes. Die Vorbelastung führt aber immer dazu,<br />

dass die Kriterien entweder aus der Synopse oder aus<br />

Ihrer Landesplanerischen Beurteilung überschritten sind,<br />

natürlich nicht alle Kriterien, aber die für die Nutzung relevanten.<br />

So ist beim Kindergarten der entsprechende Wert,<br />

den Sie dafür annehmen, überschritten usw. Die Aussage<br />

ist: Aufgrund dieser Vorbelastung ist das Glas voll. Es ist<br />

nicht zulässig, noch ein bisschen draufzugeben, und das<br />

ohne Schallschutzmaßnahmen. Das ist die Situation.<br />

(Bild 16)<br />

Sehen wir uns jetzt noch die Situation in Walldorf an;<br />

wie ich schon ausgeführt habe, leben die Eheleute Preuß<br />

In Walldorf. Nehmen wir einmal die drei Beispiele Kindergarten,<br />

Kinderhort und Kindertagesstätte und sehen wir<br />

uns die Ergebnisse an:<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 31


„Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />

durch Fluglärm und Bodenlärm überschritten.<br />

Lärmsensible Wertstufe B und Grünanlagen<br />

C der LPB erfüllt.<br />

... Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />

durch Fluglärm und Bodenlärm überschritten.<br />

Lärmsensible Wertstufe B und Grünanlagen<br />

C der LPB erfüllt.<br />

Ähnlich ist es bei der Kindertagesstätte:<br />

... Schutzziel ‚Kindergarten’ der ‚Synopse’<br />

durch Fluglärm, Bodenlärm und Triebwerksprobeläufe<br />

überschritten. Lärmsensible<br />

Wertstufe B und Grünanlagen C der LPB erfüllt.“<br />

Sie kennen das oder Sie kennen das nicht; ich weiß es<br />

nicht. Sie werden es im Wesentlichen vorliegen haben.<br />

Sie werden sich wahrscheinlich auch schon mit dem Vorhalt<br />

auseinander gesetzt haben. Aber ich weiß es nicht;<br />

denn es ist aus Ihrem Erörterungsstil nicht ersichtlich geworden,<br />

ob Sie sich damit beschäftigen oder nicht. Es<br />

wäre nahe liegend gewesen, wenn Sie, bevor Sie den Tagesordnungspunkt<br />

wechseln und zu Tagesordnungspunkt<br />

6.3 kommen, sagen, was Sie an Vorbelastung bewertet<br />

haben, insbesondere bezüglich der Kommune, die am<br />

härtesten von diesem Vorhaben betroffen sein wird. Das<br />

haben Sie aber nicht gemacht. Deswegen musste ich das<br />

jetzt einmal kurz darlegen.<br />

Was mir ganz wichtig war und wobei ich mir sicher bin,<br />

dass Sie sich das noch nicht überlegt haben, sind die<br />

Punkte, die ich zwischendurch angesprochen habe. Das<br />

hat sich offensichtlich zumindest die Fraport nicht überlegt;<br />

denn was sie hier dargestellt hat, mag von mir aus<br />

richtig sein - unterstellen wir wieder einmal juristisch, dass<br />

das richtig ist -, trifft aber überhaupt nicht die eigentlichen<br />

Probleme. Es werden Vorhänge über die eigentlichen<br />

Probleme gelegt, von mir aus auch Vorhänge aus Stoff,<br />

aber so treten sie nicht zutage. Und die eigentlichen Probleme<br />

sind eben, dass hier 1 000 zusätzliche Ereignisse<br />

im Jahr stattfinden werden und diese in Walldorf alle wahrnehmbar<br />

sind. Mir kann einer etwas von Fluglärmmaximalpegeln<br />

erzählen. Wir können ja darüber diskutieren, ob<br />

bei diesen 6,5 Probeläufen im Jahr vom Runway aus<br />

70 dB(A) oder 60 dB(A), was auch immer, zu messen<br />

sind. Für mich und die Bürger in Walldorf aber ist entscheidend,<br />

dass sie jeden Triebwerksprobelauf, der in der<br />

Werft stattfindet, hören werden, und zwar deutlich, losgelöst<br />

von dem Umgebungslärm. Das ist den Leuten angesichts<br />

dieser Vorbelastung nicht zuzumuten; das ist das<br />

Entscheidende. Die Fraport ist in Ihrer Darstellung völlig<br />

darum herumgegangen. Sie hat überhaupt nichts dazu<br />

gesagt, weil sie sich mit völlig anderen Fragestellungen<br />

beschäftigt hat.<br />

Sie fordere ich auf, diesen Fragestellungen nachzugehen<br />

und die entsprechenden Gutachten einzuholen - dies<br />

zumindest in Ihrem Bericht an das Ministerium anzuregen<br />

- und die Vorbelastung hinreichend zu bewerten. Ich<br />

möchte noch einmal darauf hinweisen: Bei der Vorbelastung<br />

geht es um Rechte und nicht um Interessen, nicht um<br />

Dinge, die abgewogen werden können. Hier stellt sich die<br />

Frage: Wo ist die Unzumutbarkeitsschwelle, wo ist die<br />

Grenze der erheblichen Belästigung? Da können Sie nicht<br />

einfach mit einem präventiven Richtwert kommen. Nur,<br />

damit das ganz klar im Protokoll steht: Wir lehnen es entschieden<br />

ab, hier die planungsrechtliche Unzumutbarkeitsschwelle<br />

mit einem präventiven Richtwert aus der<br />

Synopse zu definieren. Da sind noch ganz andere Parameter<br />

heranzuziehen. Wenn wir weiter darüber sprechen -<br />

es wird sicher noch den einen oder anderen Anlass gebe<br />

-, können wir das ausführen.<br />

Wichtig ist, den Zusammenhang darzustellen. Da ich<br />

gerade dran bin, werde ich das auch noch tun, bevor ich<br />

das nächste Mal morgen drankomme. Die Frage ist: Kann<br />

der Fluglärm nach dem gleichen Gesetz und mit den gleichen<br />

Maßstäben gemessen und bewertet werden wie der<br />

Lärm durch die Triebwerksprobeläufe? Wir hatten das ja<br />

besprochen, dabei allerdings nicht unbedingt einen Konsens<br />

erzielt. Wir sind der Meinung, dass die Triebwerksprobeläufe<br />

vor der Halle, weil sie eben noch nicht genehmigt<br />

sind, weil sie außerhalb des Flughafenzauns stattfinden<br />

werden und weil Sie sich nicht auf die Planfeststellung<br />

für den Istzustand berufen können, da jetzt etwas Neues<br />

planfestgestellt werden soll - wenn das schon im Rahmen<br />

der großen Genehmigung von 1971 genehmigt wäre,<br />

bräuchten wir ja jetzt kein Planfeststellungsverfahren<br />

durchzuführen -, dass also die Triebwerksprobeläufe vor<br />

der Halle - das sind immerhin 99 % aller Triebwerksprobeläufe,<br />

über die wir hier sprechen - und die Halle selber neu<br />

genehmigt werden müssen. Das wird in diesem Verfahren<br />

genehmigt; darum geht es.<br />

Diese Triebwerksprobeläufe sind entweder direkt nach<br />

der TA-Lärm oder zumindest in sinngemäßer Anwendung<br />

der TA-Lärm zu beurteilen. Wir müssen uns das noch<br />

einmal vor Augen führen - wir hatten das bereits besprochen<br />

-: Die Halle fällt unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz,<br />

ob sie nun genehmigungsbedürftig ist oder nicht;<br />

denn auch nicht genehmigungsbedürftige Hallen fallen unter<br />

das Bundes-Immissionsschutzgesetz. - Ich will den<br />

Streit jetzt nicht fortführen. Ich verdeutliche nur noch einmal<br />

unsere Argumentationslinie. - Wenn wir feststellen,<br />

dass wir bei der Lärmbewertung mehrere Kriterien heranziehen<br />

müssen, nämlich die Fluglärmkriterien und die TA-<br />

Lärm-Kriterien, entweder direkt oder mittelbar, dann hat<br />

das auch Auswirkungen auf die Lärmermittlung, dann<br />

kann man nicht einfach die Summenpegel addieren, so<br />

wie es hier gemacht worden ist. Dann muss mit dieser Tonalität<br />

und der Wahrnehmbarkeit dieser Vielzahl von<br />

Schallereignissen anders umgegangen werden. Man kann<br />

dann nicht einfach hergehen und sagen: Wir haben am<br />

Tag einen präventiven Richtwert, das ist ein Dauerschallpegel,<br />

und damit hat sich die Sache. - Mit dieser Problematik,<br />

wie sie sich hier im Einzelfall stellt, muss man anders<br />

umgehen. Das sind, wie gesagt, deutlich wahrnehmbare<br />

Einzelschallereignisse.<br />

Ich will Ihnen das einmal anhand der Folie „Bodenlärm<br />

- Vergleich: Prognoserechnung/Hintergrundgeräuschmessung“<br />

von Herrn Schaffert verdeutlichen:<br />

17 – 32 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


(Bild 17)<br />

Die Addition, die hier vorgenommen worden ist, ist völlig<br />

falsch. Man kann nicht sagen: Istzustand 2000 ohne Werft<br />

40,5 dB(A) und Istzustand 2000 mit A380-Werft 41,0<br />

dB(A), das entspricht einer Zunahme des Bodenlärms von<br />

0,5 dB(A). Das ist völlig falsch vor dem Hintergrund, dass<br />

man verschiedene Bewertungsmaßstäbe berücksichtigen<br />

muss. Dann muss man bei der Lärmermittlung differenzieren;<br />

man kann nicht einfach addieren.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Herr Schmitz, ich bin sehr dankbar für die konkreten Beispiele<br />

zu dem Problem der Darstellung der Vorbelastung.<br />

Wir sind ja beim Tagesordnungspunkt „Erforderlichkeit<br />

weiterer Untersuchungen“. Wir sind uns darüber einig,<br />

dass in jedem Fall die Auswirkungen des Werftbereiches<br />

und der Standläufe vor der Halle dargestellt werden müssen.<br />

Es war ja die ganze Zeit unser Thema: Ist das richtig<br />

dargestellt worden?<br />

Jetzt geht es um die Frage: Gehört der Istzustand des<br />

Flughafens bezüglich der Lärmbelastung, die durch Fluggeräusche<br />

und Bodenlärm entsteht, in die Unterlagen für<br />

dieses Verfahren, muss er dargestellt werden? Ihre Zahlen<br />

waren ein hervorragendes konkretes Beispiel dafür,<br />

wie das zusammenwirkt: wie groß nach Ihrer Darstellung<br />

die Vorbelastung durch den Fluglärm und den vorhandenen<br />

Bodenlärm ist und wie groß der Zusatzanteil durch<br />

das hier beantragte Vorhaben ist.<br />

Ich möchte diese Zahlen einfach einmal als Aufhänger<br />

nutzen, um Fraport die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen<br />

- wenn es geht, unter Einbeziehung dieser konkreten<br />

Beispiele -, inwieweit in ihren Unterlagen eine Vorbelastungsdarstellung<br />

gemacht worden ist. Es ist ja nicht<br />

so, dass überhaupt nichts zur Vorbelastung gesagt wird. -<br />

Welche Darstellungen haben Sie gemacht, wo und in<br />

welchem Umfang? Mit welcher Begründung haben Sie<br />

diese Vorbelastungsdarstellung gemacht und mit welcher<br />

Begründung haben Sie von der umfassenden Darstellung<br />

für die nähere Umgebung bezüglich der bestehenden<br />

Fluglärm- und Bodenlärmbelastung abgesehen? Es wäre<br />

recht hilfreich, wenn Sie anhand des Beispiels von Herrn<br />

Schmitz einfach einmal Ihre Kriterien erläutern und sagen<br />

würden, warum in bestimmten Fällen in bestimmtem Umfang<br />

von einer umfassenden Vorbelastungsdarstellung<br />

abgesehen worden ist. Ein Stichwort aus früheren Beiträgen<br />

ist der Wert von 95 % für das Hintergrundgeräusch.<br />

Es wäre hilfreich für die Diskussion, auch um das etwas<br />

zu strukturieren, wenn Sie Ihre Vorgehensweise noch<br />

einmal erläutern könnten. Wir sind nämlich gerade bei der<br />

Frage: War diese Vorgehensweise in rechtlicher und tatsächlicher<br />

Hinsicht in Ordnung oder müssen wir zu dem<br />

Thema, das Herr Schmitz und andere konkretisiert haben,<br />

noch zusätzliche Vorbelastungsdarstellungen verlangen,<br />

um ein komplettes Bild zu bekommen? Darum geht es. -<br />

Ich würde Fraport jetzt um die entsprechende Darstellung<br />

bitten. Auf dieser Basis sollten wir dann weiter diskutieren.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Wir haben verschiedene Lärmgutachten gemacht. Hier<br />

sprechen wir gerade über das Gutachten 6.2; das ist das<br />

Bodenlärmgutachten.<br />

Wir haben, um die Auswirkungen, die sich aus dem<br />

Vorhaben A380-Werft ergeben, zu beschreiben, dieses<br />

Bodenlärmgutachten für die Nacht gemacht. Dabei haben<br />

wir die Geräusche berechnet, die aus dem Werftbetrieb<br />

selbst und den Triebwerksprobeläufen, die sich in der<br />

Nacht abspielen, hervorgehen. Kurz gefasst: Mit dieser<br />

Vorgehensweise ergibt sich als Ergebnis in diesem Gutachten,<br />

dass die Geräusche aus dem Betrieb der A380-<br />

Werft einschließlich der Triebwerksprobeläufe in der Nacht<br />

zu 31 dB(A) führen.<br />

(Lachen bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

- Das ist das Ergebnis des Gutachtens.<br />

Wir haben dieses Ergebnis dann der Vorbelastung gegenübergestellt.<br />

Damit wir Äpfel mit Äpfeln vergleichen,<br />

haben wir uns bei der Frage, welche Vorbelastung wir<br />

nehmen, für die Vorbelastung aus Bodenlärm entschieden.<br />

Wir haben als Vorbelastung die Ergebnisse eines anderen<br />

Gutachtens gegenübergestellt, das für das HMWVL<br />

erstellt worden ist und in dem das Mengengerüst für das<br />

Jahr 2005 beschrieben wird. - Ich erinnere an die Diskussion:<br />

Istzustand - was ist „ist“? - Wir haben das Mengengerüst<br />

bzw. die Aussagen dieses Gutachtens korrigiert,<br />

indem wir den Bodenlärm, der sich aus 138 Flugbewegungen<br />

pro Nacht ergibt, ermittelt, die in dem Gutachten<br />

angenommenen 150 Flugbewegungen pro Nacht auf 138<br />

zurückgenommen und den daraus resultierenden Bodenlärm<br />

zugrunde gelegt haben. Was die Angabe der Vorbelastung<br />

durch Triebwerksprobeläufe in diesem Gutachten<br />

anbetrifft, so haben wir es bei diesem Mengengerüst belassen,<br />

u. a. weil wir damit auf der sicheren, sprich: für uns<br />

ungünstigen Seite sind.<br />

Das heißt, wir haben basierend auf diesem Gutachten<br />

die Vorbelastung genannt, die sich aus dem Mengengerüst<br />

der Triebwerksprobeläufe zur Nacht und dem Bodenlärm<br />

auf der Grundlage von 138 nächtlichen Flugbewegungen<br />

ergibt. Dies entspricht einer Vorbelastung von<br />

40,5 dB(A) bzw. 41,0 dB(A) am Immissionspunkt Walldorf<br />

2 bzw. am Walldorf 3. Wenn man das mit dem addiert,<br />

was sich durch die A380-Werft ergibt, kommt man<br />

auf eine Gesamtbelastung, die wir in der Tabelle auf Seite<br />

35 des Gutachtens als „IST 2000 mit A380-Werft“ bezeichnet<br />

haben, von 41,0 dB(A) bzw. 41,4 dB(A). Das heißt, es<br />

ergibt sich ein Zuwachs an Bodenlärm aus dem Betrieb<br />

der A380-Halle von 0,5 dB(A) bzw. 0,4 dB(A).<br />

(Lachen bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte!<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 33


Amann (Antragstellerin):<br />

Gestatten Sie mir noch einige ergänzende Worte. Damit<br />

wir uns richtig verstehen - ich spreche jetzt bewusst Herrn<br />

Schmitz an, weil er dies angesprochen hatte -: Ich darf<br />

daran erinnern, dass hinsichtlich der Auswirkungsprognose<br />

des Bodenlärms im Gutachten 6.2 auch das Mengengerüst<br />

- Sie sprachen von 1 000 Triebwerksprobeläufen;<br />

ich nehme einmal diese Zahl - in gewissem Maße überzeichnet<br />

ist; denn wir haben darin die Triebwerksprobeläufe<br />

berücksichtigt, die sich aus den 15 A380 und den zu<br />

wartenden B747 ergeben. Zusätzlich haben wir, und zwar<br />

aus den Gründen, die wir schon genannt haben, die Flotte<br />

A300/A310 hinzugenommen. Wir haben beispielsweise -<br />

auch das als ergänzende Information; danach hätte man<br />

Ihrerseits noch fragen können - die 28 A330/A340, die<br />

durch das Platzmachen der B747 im Norden hinzukommen,<br />

nicht extra ermittelt, erstens weil es in der Summe<br />

weniger Flugzeuge sind und zweitens weil sie modernerer<br />

Bauart sind, andere Triebwerke haben und so weniger<br />

Triebwerksprobeläufe verursachen als die 30 B747, die<br />

vorher im Norden gewartet worden sind. Somit sind wir mit<br />

diesem Mengengerüst absolut auf der sicheren Seite, Herr<br />

Schmitz.<br />

Wenn man jetzt die Frage stellt, wie das aussieht,<br />

wenn man nicht nur den Bodenlärm in der Nacht als Vorbelastung<br />

einbezieht, dann muss man die UVS in den<br />

Blick nehmen. In der UVS wird beispielsweise eine Relation<br />

zu der Vorbelastung in der Nacht einschließlich des<br />

Flugbetriebs hergestellt. Da werden Größenordnungen<br />

von 46 dB(A) als Vorbelastung genannt. Vor diesem Hintergrund<br />

beschreiben die 31 dB(A), die durch die A380-<br />

Werft erzeugt werden, einen noch geringeren Zuwachs als<br />

in Relation zu den 40 dB(A) oder 41 dB(A), die ich gerade<br />

genannt habe.<br />

Wir haben keinen Vergleich mit der Situation am Tage<br />

vorgenommen, weil wir der sicheren Überzeugung sind,<br />

waren und bleiben, dass die Triebwerksprobeläufe, auch<br />

die vielen vor der A380-Werft am Tage, die Herr Schmitz<br />

angesprochen hat, im Vergleich zu den mehreren tausend<br />

Bewegungen an Starts und Landungen, die es gibt, nicht<br />

wahrnehmbar sind; denn jeder Start und jede Landung<br />

erzeugt im Prinzip einen Idle-Probelauf, weil das Flugzeug<br />

im Idle auf die Position rollt und wieder weg. Aus diesem<br />

Grunde haben wir die Betrachtung der Vorbelastung für<br />

die Auswirkungsprognose für die Nachtzeit gemacht.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte, bitte!<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Herr Amann, ich habe noch eine kurze Rückfrage. In den<br />

Fallbeispielen von Herrn Schmitz wurde u. a. die Konstellation<br />

angesprochen, dass der Fluglärm aufgrund der Zahlen,<br />

die hier angenommen worden sind, beispielsweise der<br />

Fluglärm in der Nacht, sehr hoch ist, nach Auffassung von<br />

Herrn Schmitz an der Grenze der Zumutbarkeit, vielleicht<br />

auch darüber. Dem hat er die Zusatzbelastung durch die<br />

Standläufe vor der Halle und die Hallengeräusche gegenübergestellt.<br />

Noch einmal zu meinem Verständnis: Unterstellt, es<br />

gebe solche Fälle in der Praxis. Wie argumentieren Sie<br />

da? Sie sagen: Die Vorbelastung durch den Flughafen ist<br />

schon so hoch, dass der Zusatzanteil durch die Standläufe<br />

vor der Halle oder durch die Halle selbst, weil er geringer<br />

ist, quasi mit höherer Wahrscheinlichkeit in dem Hintergrundgeräusch<br />

untergeht. Ich glaube, das sind die kritischen<br />

Fälle, die auch schon von dritter Seite angesprochen<br />

worden sind. Es wird argumentiert, dass die Vorbelastung<br />

schon an der Grenze sei und der Zusatzanteil<br />

durch die Halle das Fass zum Überlaufen bringe, wie Herr<br />

Kunz ganz plastisch dargestellt hat, oder dass zumindest<br />

kritische Werte erreicht werden.<br />

Ich bitte einfach um eine Erklärung dafür, wieso Sie<br />

bei diesen Konstellationen davon ausgehen, dass auch da<br />

keine oder erst recht keine Vorbelastungsdarstellung notwendig<br />

ist, weil sie im Endeffekt bezüglich des Erkenntnisgewinns<br />

nichts bringe. Ich würde Sie bitten, das klar zu<br />

machen, um die kritischen Fälle, wo die Vorbelastung<br />

vielleicht wirklich an der Grenze ist, aus Ihrer Sicht einmal<br />

abzuarbeiten.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Genauso ist es, Herr Eck: Je größer die Differenz zwischen<br />

dem Vorbelastungswert und dem Prognosewert ist,<br />

desto geringer ist der Zuwachs. Das wird also immer weniger<br />

relevant, je höher die Vorbelastung ist.<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Noch eine Rückfrage: Gibt es nach Ihren Erkenntnissen -<br />

ich kann vielleicht auch noch Herrn Müller fragen - bestimmte<br />

Bereiche in der näheren Umgebung des Flughafens,<br />

wo die Vorbelastung so gering ist, dass sich der Zusatzanteil<br />

durch die Halle rechnerisch, wenn man das<br />

addiert, überhaupt auswirken kann? - Das ist jetzt vielleicht<br />

ein bisschen verquer gefragt. Ich meine nicht die<br />

Fälle, in denen man 60 dB(A) Dauerschallpegel in der<br />

Nacht und über 30 dB(A) Dauerschallpegel aufgrund der<br />

Halle hat.<br />

Gibt es aus Ihrer Erfahrung auch Vorbelastungen in<br />

der näheren Umgebung von Neu-Isenburg und Raunheim,<br />

die relativ gering sind, sodass sich dieser Zusatzanteil<br />

durch die Halle rechnerisch überhaupt auswirken kann?<br />

Der umgekehrte Fall wäre, dass bei einer relativ geringen<br />

Vorbelastung die Zusatzbelastung relevant werden könnte.<br />

Dann könnte man natürlich ableiten, dass man zumindest<br />

bei dieser Konstellation eine Vorbelastungsdarstellung<br />

braucht, um den Zusatzanteil der Halle rechnerisch<br />

ermitteln zu können. Ich habe das jetzt einfach konstruiert.<br />

Oder ist es aus Ihrer Erfahrung so - wie gesagt, ich<br />

würde dazu auch gern einmal Herrn Müller fragen -, dass<br />

in der näheren Umgebung die Vorbelastung durch den<br />

Fluglärm des Flughafens selbst so hoch ist, dass eine Zunahme<br />

durch den Hallenanteil rechnerisch kaum zu erwarten<br />

ist?<br />

17 – 34 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Erst einmal Fraport, bitte.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Es ist so, wie Sie es gerade schildern. Sie fragen, ob es<br />

irgendwo in der Nähe des Flughafens so leise ist, dass die<br />

31,0 dB(A) einen nennenswerten Zuwachs darstellen. Das<br />

würde bedeuten: Wir müssten unterstellen, dass wir irgendwo<br />

in die Nähe kleiner 41dB(A) kommen und dass<br />

wir einen Zuwachs von mehr als 0,4 dB(A) hätten. Das ist<br />

mir nicht bekannt. Aber vielleicht weiß es Herr Müller.<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Herr Müller, ich hatte diese Frage indirekt auch an Sie<br />

gestellt. Aber man kann die Frage, wie hoch die Vorbelastung<br />

durch Fluglärm und Bodenlärm ist, also die Frage<br />

nach dem Istzustand des Flughafens, wahrscheinlich nicht<br />

so pauschal beantworten. Vielleicht können Sie trotzdem<br />

eine Abschätzung geben, ob es solche Bereiche zumindest<br />

für die Nachtzeit gibt, wo die Vorbelastung so gering<br />

ist, dass sich dieser Hallenanteil in der Summe auswirken<br />

könnte.<br />

Ich habe auch noch eine Zusatzfrage von Herrn<br />

Schmitz. Er hatte für Mörfelden einen Nachtwert von<br />

60,1 dB(A) unterstellt. Das ist eine Detailfrage; aber vielleicht<br />

können Sie auch darauf eingehen. Da würde mich,<br />

um die Sache abzurunden, interessieren, ob dieser Bereich<br />

von Mörfelden im Nachtschutzgebiet des Ministeriums<br />

liegt, das mit einem Dauerschallpegel von 55 dB(A)<br />

definiert worden ist. Wenn das der Fall wäre, dann wäre<br />

das ein aussagekräftiges Beispiel für eine relativ hohe<br />

Vorbelastung.<br />

Die erste Frage war also: Gibt es Bereiche in der näheren<br />

Umgebung mit einer relativ geringen Vorbelastung,<br />

in denen sich dieser Zusatzanteil auswirken könnte?<br />

Müller (HLUG):<br />

Ich kann natürlich jetzt nicht auf die Schnelle die Situation<br />

für das gesamte Gebiet abschätzen und sagen, wo es<br />

solche Punkte gibt. Aber ich möchte hier ausführen, dass<br />

diese Zusatzbelastung durch die A380-Werft in der Größenordnung<br />

von 30 dB(A) liegt. Das kommt natürlich daher,<br />

dass die Standläufe über sechs Monate gemittelt<br />

sind. Wenn ich sechs Standläufe über sechs Monate mittle,<br />

dann kommen diese niedrigen Werte zustande.<br />

(Zuruf)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte unterbrechen Sie Herrn Müller nicht!<br />

Müller (HLUG):<br />

Jetzt zu dem Nachtschutzgebiet, Herr Eck. Soweit ich das<br />

in Erinnerung habe, schneidet das Nachtschutzgebiet des<br />

HMWVL Mörfelden im westlichen Teil mit einer Häuserzeile<br />

an.<br />

Eck (RP Darmstadt):<br />

Vielen Dank, Herr Müller.<br />

RA Schmitz (Rechtsbeistand):<br />

Es ist in der Tat so, dass die beiden Punkte mit 60,1 dB(A)<br />

Vorbelastung - das sind die Schubertstraße sowie das Altenhilfezentrum<br />

und die Altenwohnanlage - nicht im Nachtschutzprogramm<br />

sind. Das hängt möglicherweise damit<br />

zusammen, dass die Klage über den Istzustand - - Ich will<br />

jetzt nicht die Prozessgeschichte unseres Parallelverfahrens<br />

vor dem VGH anreißen. Es ist jedenfalls so, dass wir<br />

nicht unbedingt der Meinung sind, dass dieses Nachtschutzgebiet<br />

zutreffend abgegrenzt worden ist. Wir klagen<br />

gerade für diese Liegenschaften den passiven Schallschutz<br />

mit dieser Begründung ein.<br />

Aber die Frage macht auf jeden Fall Sinn und ist positiv<br />

zu beantworten. Denn ich hatte die Belastung der Kindertagesstätte<br />

auf der Heidelberger Straße auch mit 60,1<br />

dB(A) angenommen und sie ist im Nachtschutzprogramm<br />

drin. Insofern ist es so, wie Sie sagen: Es gibt ganz starke<br />

Indizien dafür, dass die Vorbelastung an der Grenze der<br />

Zumutbarkeit liegt.<br />

Allerdings müssen wir uns hier vor Augen halten - das<br />

wissen Sie, aber ich möchte es noch einmal sagen -, dass<br />

das eine andere Zumutbarkeitsgrenze ist. Die Zumutbarkeitsgrenze,<br />

die dem Entscheid des Hessischen Ministeriums<br />

zugrunde liegt, ist ja die für die Lärmsanierung bestehender<br />

Flughäfen. Hier geht es aber - das wissen Sie,<br />

aber ich muss es noch einmal ganz klar herausstellen -<br />

um die Zumutbarkeitsgrenze für die Erweiterung eines<br />

Flughafens, also um eine neue Planfeststellung. Sie liegt<br />

rechtlich ganz woanders, nämlich weit vor dieser Zumutbarkeitsgrenze<br />

für die Lärmsanierung. Da geht es um<br />

Grundrechtsbeeinträchtigungen, während es hier um eine<br />

neue Planfeststellung mit all den Vorsorgegedanken geht,<br />

die immanent sein müssen. Das war nur ein kleiner Hinweis<br />

zu diesem Punkt, der aber sicherlich zu berücksichtigen<br />

ist und der auch meine Darlegungen an dieser Stelle<br />

stützt.<br />

Jetzt zurück zum Thema Demaskierung. Herr Amann<br />

hat das eigentlich noch einmal recht gut ausgeführt. Aber<br />

ich möchte dazu einfach noch etwas sagen, weil ich eben<br />

nicht davon ausgehen kann, dass man hier irgendetwas<br />

für sich selber reden lassen kann. Er hat gesagt: Wir haben<br />

uns die Situation in der Nacht angeschaut, haben<br />

gerechnet, haben dann eine Zusatzbelastung in der<br />

Nacht, über sechs Monate gemittelt, erhalten und haben<br />

das dann in Relation gesetzt. Er hat gesagt, dass sie so<br />

vorgegangen seien. Das sind die besagten 1 % von dem,<br />

was eigentlich kommen wird; das sind diese 6,5 Probeläufe<br />

in der Nacht.<br />

(Zuruf)<br />

- Moment! Effektiv! Sie können es drehen und wenden,<br />

wie Sie wollen. Ich habe noch nicht ausgeredet. Es kommen<br />

noch mehr Sachen, die das Ganze in einem anderen<br />

Licht erscheinen lassen.<br />

Egal wie er die Zahlen dreht, geht es in der Realität<br />

darum, dass in der Nacht 6,5 Probeläufe stattfinden sollen.<br />

Da kann er berechnen, was er will. Darum geht es<br />

und so steht es auch im Mengengerüst.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 35


Aus diesem Mengengerüst ergibt sich, dass aufgrund<br />

der Vorbelastung und der Zusatzbelastung die Nacht<br />

relativ gesehen nur eine untergeordnete Rolle spielt.<br />

Triebwerksprobeläufe werden in der Nacht wesentlich<br />

weniger durchgeführt als am Tag. Das heißt, wenn man so<br />

rechnet und das gesamte LHT-Eingangsdatenmengengerüst<br />

betrachtet, kommt man darauf, dass ungefähr drei<br />

Viertel der Triebwerksprobeläufe am Tag stattfinden und<br />

ein Viertel in der Nacht.<br />

Was soll denn das? Es wird hier das begutachtet, was<br />

am wenigsten, nämlich nur zu einem Viertel, stattfindet,<br />

und zu dem, was zu drei Viertel stattfindet, findet sich<br />

nichts in den Unterlagen. Genauso ist es mit dem Idle. Der<br />

Idle, der mit Abstand am häufigsten vorkommt und die<br />

meiste Zeit im Jahr in Anspruch nimmt, wird in dem Gutachten<br />

überhaupt nicht behandelt. Es ist immer wieder die<br />

alte Leier, man würde das nicht hören können. Das ist<br />

aber gerade falsch und deswegen komme ich auch wieder<br />

darauf zurück. Das ist der Scheideweg.<br />

Kann man diese Triebwerksprobeläufe heraushören<br />

oder nicht? Das kann man nicht anhand des Istzustandes<br />

beurteilen; denn im Moment finden im Bannwald keine<br />

Probeläufe statt. Die Probeläufe kommen auf Walldorf zu.<br />

Sie liegen 1 km näher in Richtung Walldorf. Jetzt ist die<br />

Distanz noch ungefähr 50 % größer. Man kann es drehen<br />

und wenden, wie man will: Die eigentlichen Probleme<br />

werden hier ausgeblendet. Es ist an keiner Stelle in irgendeiner<br />

Weise der Nachweis geführt worden, dass man<br />

in 2,5 km Entfernung die Triebwerksprobeläufe vor der<br />

Halle - wie gesagt: 80 % der Triebwerke sind nach Osten<br />

mit der Schnauze nach Westen gerichtet - in Walldorf<br />

nicht hören würde. Das Gegenteil wird der Fall sein. Von<br />

daher ist die ganze Herangehensweise mit dem nächtlichen<br />

Bodenlärm, dem Vergleich und diesem ganzen<br />

Krempel nicht unbedingt zielführend.<br />

Wir müssen uns jetzt überlegen, wie denn der Fluglärm<br />

in der Nacht ist: Ist er an der Grenze der Unzumutbarkeit?<br />

Haben wir Nachtflug? Sind wir hier im Nachtschutzgebiet?<br />

Das kann man als Indiz für die Betroffenheit<br />

mit Fluglärm nehmen. Ich finde es absolut richtig, so etwas<br />

als Indiz für die Betroffenheit mit Fluglärm heranzuziehen.<br />

Denn es ist klar, dass die Leute schon jetzt sehr<br />

stark durch Fluglärm vorbelastet sind, weil sie nachts nicht<br />

schlafen können. Worum es hier eigentlich geht, ist die<br />

zusätzliche Belastung am Tag. Diese zusätzliche Belastung<br />

am Tag findet eben auch am Wochenende und an<br />

Feiertagen statt. Das ist der Punkt, über den wir hier zu<br />

befinden haben.<br />

Hier geht es nicht um den Fluglärm, der möglicherweise<br />

schon aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses von<br />

1971 genehmigt ist, und auch nicht um das, was damit<br />

zusammenhängt. Hier geht es auch nicht um die 6,5<br />

Triebwerksprobeläufe in der Nacht im Jahr auf dem möglicherweise<br />

schon genehmigten Runway. Um das alles geht<br />

es überhaupt nicht. Es geht um eine neue Planfeststellung<br />

für eine neue Halle mit einem Vorfeld im Bannwald. Das<br />

ist eine Zusatzbelastung, die zu der Nachtbelastung hinzukommt,<br />

die also nicht in der Nacht relevant ist, sondern<br />

hauptsächlich am Tag. Natürlich ist auch wichtig, was in<br />

der Nacht noch hinzukommt. Aber entscheidend ist, was<br />

am Tag dazukommt, wie viele Minuten das auch immer<br />

sind.<br />

Herr Amann sagt, es war eine Worst-Case-Betrachtung,<br />

was die absolute Zeit anbelangt. Dann sind es von<br />

mir aus eben ein paar Minuten weniger. Wir können das<br />

jetzt nicht wissen, weil das alles nur Prognosen sind. Ich<br />

muss mit dieser Prognose hier arbeiten. Sie ist aber für<br />

die Relationen wichtig; denn auch wenn die absoluten<br />

Zahlen in Wirklichkeit ein bisschen geringer sind, dann<br />

ändern sich doch die Relationen nicht.<br />

Von der Prognose, über die wir hier reden, müssen wir<br />

erst einmal ausgehen. Da sieht es eben so aus, wie ich es<br />

geschildert habe. Das muss ganz klargestellt werden und<br />

das muss bei der Frage nach der planungsrechtlichen<br />

Unzumutbarkeitsschwelle, die sich hier stellt, berücksichtigt<br />

werden. Es kann nicht nur um die Nacht gehen, sondern<br />

es muss auch um den Tag gehen. Bei der Vorbelastung<br />

geht es von mir aus um Fluglärm in der Nacht. Es<br />

geht aber nicht nur darum, was in der Nacht dazukommt,<br />

sondern auch darum, was am Tag dazukommt.<br />

Weil wir gerade darüber sprechen, wie die Problematik<br />

von der Fraport angegangen wird, möchte ich noch zwei<br />

Dinge loswerden, die mir aufgefallen sind. Ich möchte<br />

noch einmal erwähnen, dass Herr Amann gesagt hat, die<br />

Messungen seien in 15 m Höhe gemacht worden. Hinterher<br />

hat sich herausgestellt, dass sie in 3 m Höhe gemacht<br />

worden sind. Das möchte ich festhalten.<br />

Bezüglich der Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge<br />

und der Bewertungskriterien durch Herrn Lurz<br />

möchte ich festhalten, dass er meiner Ansicht nach an einem<br />

Punkt geheuchelt hat. Er hat nämlich gesagt, wir<br />

hätten in Deutschland bedauerlicherweise kein neues<br />

Fluglärmgesetz und deswegen wäre es begrüßenswert,<br />

dass die Lärmsynoptiker einen ganzheitlichen Ansatz gefunden<br />

hätten und diese Scharte ausmerzen würden. Ich<br />

möchte dazu sagen, Herr Lurz: Es ist Ihre Hauptaufgabe,<br />

zu verhindern, dass es in Deutschland ein Fluglärmgesetz<br />

gibt. Das ist die Arbeit, der Sie seit Jahren nachgehen.<br />

Insofern ist es heuchlerisch, wenn Sie jetzt sagen, dass es<br />

in Deutschland bedauerlicherweise keine Novellierung des<br />

Fluglärmgesetzes gibt.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Es sei denn, Sie meinen eine Novellierung des Flughafengesetzes,<br />

welches von der Fraport geschrieben wird. Da<br />

kann ich mir natürlich vorstellen, dass Sie bedauern, dass<br />

es das jetzt noch nicht gibt. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Dann würde ich sagen, dass wir uns um 15.45 Uhr wieder<br />

treffen. Dann ist Herr Kühner dran.<br />

(Unterbrechung von 15.32 bis 15.48 Uhr)<br />

17 – 36 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir wollen fortfahren. - Herr Kühner, bitte. - Ist Herr Kühner<br />

da? Ansonsten ziehe ich einen anderen vor und Herr<br />

Kühner ist hinterher dran. - Herr Haldenwang.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Herr Bickel, dürfen wir uns bitte die Redezeit teilen? Herr<br />

Friedrich fängt an.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja. Das ist ein Büro. Sie können sich, wie es auch beim<br />

BUND der Fall war, abwechseln.<br />

RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />

Herr Bickel, ich muss doch noch einmal auf einen Punkt<br />

zurückkommen. Auch ich musste leider einen guten Tag<br />

warten, um hier vorzutragen. Gleich vorweg: Natürlich haben<br />

wir das Recht, hier zu bestimmten Punkten das 16.<br />

oder <strong>17.</strong> Argument vorzutragen. Sie können nicht sagen,<br />

nach vier Argumenten sei Feierabend.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, wir sagen das nicht. Bitte sprechen Sie.<br />

RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />

Ich komme noch einmal auf das Gutachten 6.2 zu sprechen.<br />

Wir haben uns schon den ganzen Tag mit der Frage<br />

beschäftigt, was an dem Gutachten verkehrt ist und was<br />

neu gemacht werden müsste.<br />

(Bild 1)<br />

Ich lege noch einmal die Lageplanskizze A-1 auf. Darin<br />

kann man eine ganze Reihe von Messpunkten sehen,<br />

die ganz konkret mit einem Kreuz und einem Kreis drum<br />

herum eingezeichnet sind.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das sind keine Messpunkte; das sind Berechnungspunkte.<br />

RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />

Richtig. Das ist genau mein Thema.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das wurde schon gestern ausführlich dargestellt.<br />

RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />

Das sind die Gauß-Krüger-Koordinatenpunkte. Auffallend<br />

ist natürlich, dass ein Punkt fehlt. Der Punkt für die A380-<br />

Werft ist nämlich nicht eingezeichnet. Wenn ich Berechnungen<br />

und Messungen anstelle, muss dieser Punkt e-<br />

benfalls definiert sein.<br />

Was noch hinzukommt: Selbst Obermeyer stellt in seinem<br />

Gutachten vom November 2002 Folgendes fest:<br />

„Stand läuft mit hoher Triebwerksleistung,<br />

Teillast und Volllast (werden an den oben<br />

beschriebenen Standlaufplätzen mit einer<br />

vorgegebenen Orientierung der Luftfahrzeuge<br />

durchgeführt). Strahltriebwerke weisen<br />

insbesondere bei hoher Triebwerksleistung<br />

eine ausgeprägte Richtungsabhängigkeit<br />

der Schallabstrahlung auf.“<br />

Dazu möchte ich als Nächstes die Skizze auflegen, die<br />

wir auch schon öfter hier gesehen haben.<br />

(Bild 18)<br />

Was hier auffällt, ist - unabhängig davon, dass die Positionen<br />

in der Skizze, die der Gutachter wohl offenbar als<br />

Grundlage für sein Gutachten nimmt, gar nicht nach<br />

Gauß-Krüger markiert sind -, dass diese kleinen netten<br />

Flugzeuge in der Draufsicht - ich möchte sagen - liederlich<br />

hineingemalt worden sind. Das geht so natürlich nicht.<br />

Im Hinblick darauf, was ich hier gerade aus dem Gutachten<br />

vom 19.11. zitiert habe und was wir auch in dem<br />

Gutachten 6.2 wiederfinden, muss ich sagen, dass diese<br />

richtungsabhängige Lärmausstrahlung natürlich bedingt,<br />

dass als Grundlage für dieses Gutachten die Längsachse<br />

der Flugzeuge selbstverständlich auf das Grad genau<br />

hätte eingezeichnet werden müssen. Hier wird immer<br />

locker von Westausrichtung und Ostausrichtung gesprochen.<br />

Das ist natürlich relativ. Einmal unterstellt, sie stünden<br />

parallel zur Bahn: Selbst das ist nicht Ost bzw. West,<br />

sondern eine ganz andere Richtung, nämlich 2,5 und 0,7.<br />

Ob es denn so sein soll, wissen wir gar nicht. In den<br />

Unterlagen ist erst einmal nur die Fläche dargestellt und<br />

selbstverständlich kann man dort ein Flugzeug durchaus<br />

um einige Grad drehen. Es hätte hier aber zumindest für<br />

das Gutachten der Angabe bedurft, ob das später tatsächlich<br />

so ist oder ob sich das um ein oder zwei Grad ändern<br />

wird. Selbstverständlich hätte man hier für alle Muster, die<br />

gewartet werden - so macht man es auch am Terminal -,<br />

die Stelle aufmalen müssen, wo die Reifen stehen bleiben.<br />

Man hätte a) die Gradzahl der Längsrichtung festlegen<br />

müssen und man hätte b) ganz konkret die Gauß-Krüger-<br />

Koordinaten der Positionen einmalen sollen. Hier sind<br />

zwei eingemalt, die eigentlich gar nicht so liegen können.<br />

Wahrscheinlich würden sie in der besseren Detailskizze<br />

viel weiter westlich und östlich liegen. Das macht schon,<br />

so denke ich, einen erheblichen Unterschied in dieser Betrachtung.<br />

Was ich noch zu den Ausführungen von Herrn Schaffert,<br />

die gestern von ihm gemacht wurden, anmerken<br />

wollte: Das Bild mit den drei Säulen, bei denen es um die<br />

drei Flugzeuge A380, A300/310 und B747 ging, wurde<br />

hier nur für wenige Sekunden an die Wand geworfen. Die<br />

Mengengerüste für ein Muster in einem Jahr sind natürlich<br />

nach wie vor durch nichts belegt. Ihre Prognosen, mit<br />

denen Sie offenbar arbeiten und mit denen Sie Ihre Gutachter<br />

füttern, nämlich dass die Lufthansa anstrebt, irgendwann<br />

einmal nur noch 0,3 bis 0,4 % aller Triebwerksprobeläufe<br />

mit Take-off Power durchzuführen, stimmen<br />

natürlich nicht. Wie oft ein Triebwerk in welchen Stufen<br />

und mit welcher Stufe ein ausgetauschtes Triebwerk probelaufen<br />

muss, bestimmt letzten Endes der Hersteller des<br />

Triebwerks in Verbindung mit den Zulassungsbehörden.<br />

Bei uns ist es das LBA und nicht die Lufthansa.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 37


Es kann durchaus sein, dass nach der Luftverkehrsbetriebsordnung<br />

die Lufthansa irgendwann anregen kann -<br />

auch weltweite Erfahrungen können dazu führen -, dass<br />

es Veränderungen für ein Flugzeugmuster, für ein Triebwerk<br />

gibt. Aber grundsätzlich bestimmt das nicht der Luftfahrzeughalter<br />

und auch nicht die Lufthansa, mag sie noch<br />

so intensive Wartungsarbeiten durchführen.<br />

Der nächste Punkt. Ich möchte an Fraport die folgende<br />

Frage richten. Wir wissen nun alle, dass es für die CCT-<br />

Werft, die in einem Winkel von etwa 90 Grad zu der geplanten<br />

A380-Halle errichtet werden soll, die Genehmigung<br />

vom 14.11.2003 gibt. Die Planfeststellung erfolgte<br />

nach § 8 LuftVG. Da heißt es auf Seite 4, dass auf dem<br />

Vorfeld dieser CCT-Halle keine Triebwerksprobeläufe mit<br />

Part Power oder Take-off Power stattfinden dürfen. Sie<br />

dürfen nur im Idle erfolgen.<br />

Meine Fragen lauten: Wo finden die Triebwerksprobeläufe<br />

der Maschinen, speziell der MD11, statt, die in dieser<br />

Halle gewartet werden sollen? Ist das auch das Hallenvorfeld<br />

jener Halle, über die wir hier sprechen? Oder welche<br />

andere Örtlichkeit wäre dafür vorgesehen? Das ist natürlich<br />

nicht nur für den Istzustand - wenn wir davon ausgehen,<br />

dass die CCT-Halle ggf. vorher gebaut wird -, sondern<br />

auch für die Gesamtlärmbetrachtung entscheidend.<br />

Deswegen meine Frage zunächst an Fraport: Welche<br />

Örtlichkeit ist für die Triebwerksprobeläufe Part Power und<br />

Take-off Power der MD11 oder aller anderen Flugzeuge<br />

vorgesehen, die demnächst in dieser Halle gewartet werden<br />

sollen?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Charly, also auf den ausgewiesenen Standorten auf dem<br />

Charly, weil vor der CCT-Halle, wie Sie selbst gesagt<br />

haben, nur Idle-Läufe erfolgen können.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gilt das auch für den Tag?<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das gilt auch für den Tag.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich frage, weil Sie vorhin gesagt haben, das wäre für den<br />

Tag sehr unangenehm, weil dann immer die Fahrbahn<br />

gekreuzt werden müsste.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das bleibt unangenehm; es ist aber so. Man kann das vor<br />

der CCT-Halle nicht machen; deswegen müssen sie dorthin.<br />

Aber vielleicht noch ganz kurz: Sie stehen immer in<br />

der Ausrichtung der Landebahn. Sie stehen also nicht<br />

Ost/West, wie Sie gesagt haben, sondern immer 25/07, so<br />

wie sie hier eingezeichnet sind.<br />

RA Friedrich (Rechtsbeistand):<br />

Herr Amann, das steht aber nirgendwo. Das muss doch<br />

der Gutachter in sein Gutachten schreiben. Er muss doch<br />

genau hineinschreiben, dass die Flugzeuglängsachse<br />

einen Winkel von 250 Grad oder 70 Grad bildet. Sie<br />

erzählen uns hier vieles. Aber das muss doch Grundlage<br />

des Gutachtens sein. Das ist hier wirklich nur von Hand<br />

reingekritzelt. Das macht aber eine Menge aus.<br />

Ich möchte den Bogen weiterschlagen. Für die Lärmausbreitung<br />

bedeuten 10 Grad einen erheblichen Unterschied.<br />

Sie sind entscheidend dafür, welcher Lärm welchen<br />

Messpunkt später erreicht. Was ich für unsere Mandantschaft<br />

Raunheim und Zeppelinheim noch erheblich<br />

infrage stellen muss, sind die Daten aus dem Gutachten<br />

im Hinblick auf die Summenhäufigkeitsverteilung der Volllast-,<br />

Teillast- und Standläufe am Tage. Das ist alles nur<br />

berechnet; das ist nicht nachvollziehbar. Jedenfalls sieht<br />

man, dass die Messpunkte in Zeppelinheim Ost, Zeppelinheim<br />

West und Zeppelinheim Nord/West durch die<br />

Triebwerksprobeläufe vor der Halle am Tag angeblich gar<br />

nicht beschallt werden.<br />

Raunheim ist mit 20 Ereignissen mit 55 dB(A) bedacht.<br />

Wenn ich die Distanz auf der Karte ausmesse - sie ist<br />

zwar nicht konkret eingemalt, aber man kann es ungefähr<br />

erahnen; wo „A380“ steht, befindet sich in etwa die<br />

Werft -, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass es von<br />

dem Punkt, wo die A380-Werft errichtet werden soll und<br />

wo sich das Hallenvorfeld befindet, bis zu dem Messpunkt<br />

in Raunheim fast 7 km sind. Auf dieser Distanz von 7 km,<br />

wovon ungefähr ein Drittel Wiese und Wald ist, wird ein<br />

Lärmmaß angenommen. Ob das richtig ist, sei dahingestellt.<br />

Selbst für Okriftel mit einer Distanz von 4,5 km und<br />

dem Kelsterbacher Wald dazwischen wird in der Summenhäufigkeitsverteilung<br />

noch Lärm zwischen 55 und<br />

57 dB(A) angenommen, während hingegen an dem am<br />

nächsten gelegenen Messpunkt von Zeppelinheim angeblich<br />

überhaupt kein Lärm durch die Triebwerksprobeläufe<br />

am Tage entstehen soll.<br />

Ich bin kein Lärmsachverständiger. Dr. Kühner könnte<br />

dazu mehr sagen. Ich denke aber, es bedarf keines eingehenden<br />

Gutachtens, um hier infrage zu stellen, dass die<br />

freie Fläche nicht beschallt werden soll. Man weiß auch<br />

gar nicht, welchen Stichtag das Gutachten annimmt. Soll<br />

das 2015 sein? Auch das versäumt der Gutachter voranzustellen.<br />

Man kann nur erahnen, dass er alle A380 in das<br />

Gutachten mit einstellt.<br />

Die nächsten Fragen wären: Wovon ist er bei der<br />

Lärmausbreitung ausgegangen? Hat es einen Atomschlag<br />

gegeben und ist alles hier nur flaches Land? Was ist mit<br />

dem heutigen Gelände der US-Airbase? Das wäre im<br />

Jahre 2015 so, wie es heute ist, nicht mehr existent. Wird<br />

es ausgebaut, wird es nicht ausgebaut? Wenn ja: womit<br />

und wie? Wie sieht diese Bebauung dann aus? Das Gleiche<br />

gilt natürlich auch für die Messung des Istzustands.<br />

Das sind alles Dinge, die in das Gutachten nicht eingestellt<br />

wurden. Auch das ist ein Grund mehr, um das Gutachten<br />

infrage zu stellen. Das noch als Nachtrag zu dem<br />

Tagesordnungspunkt 6.2. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

17 – 38 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Könnte sich Fraport kurz dazu äußern, wie es dazu<br />

kommt, dass es für Raunheim einen Lärmaufschlag gibt<br />

und für Zeppelinheim nicht? Das ist ziemlich frappierend.<br />

(Zuruf: Vergessen!)<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Das ergibt sich ganz einfach aus der Berechnung. Sie<br />

haben ja gerade die Abschnitte aufgezeigt. Es wird in<br />

die - -<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte! - Ich habe es akustisch nicht verstanden. Der Applaus<br />

stört immer wieder. Würden Sie den letzten Satz<br />

wiederholen?<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Das ergibt sich ganz eindeutig aus der Berechnung. Die<br />

Berechnung ist nachvollziehbar, im Gegensatz zu dem,<br />

was Sie hier ausgeführt haben. Es ist genau diese Richtwirkung<br />

unterstellt. Das passiert am Tage vor der A380-<br />

Halle. Eine entsprechende Bebauungs- und Bewuchsdämpfung<br />

ist eingerechnet.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Welchen Zustand der Bebauung haben Sie denn für die<br />

Airbase angenommen? Ist die berücksichtigt? - Das war ja<br />

auch eine Frage.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Nein, die ist da nicht berücksichtigt.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut. - Dann ist Herr Haldenwang wieder dran.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Das Mengengerüst behalten Sie im Auge? - Meine Fragen<br />

sind immer noch nicht beantwortet. Ich habe die Hoffung<br />

schon fast aufgegeben. Aber Sie haben die Sache wieder<br />

im Griff, Herr Bickel. Ich denke, Sie werden es schon<br />

richten, dass Fraport Angaben dazu macht.<br />

Zu der Synopse und den Grenzwerten. Ich weiß nicht,<br />

wer Sie berät. Offensichtlich berät Sie niemand; denn Sie<br />

sagen: Abwägung ist Grenzwertberechnungsrecht. Wir haben<br />

keine Grenzwerte; die bilden wir uns selber. Was wir<br />

abzuwägen haben, geht immer an die obere Grenze. Die<br />

obere Grenze hängt immer knapp unterhalb der Schwelle<br />

zum Verfassungsverstoß - Eigentumsbeeinträchtigung,<br />

Gesundheitsbeeinträchtigung -; wenn wir nur einen Zentimeter<br />

darunter bleiben, dann liegen wir im grünen Bereich.<br />

- Machen Sie das mal! Sie kommen alle zu den<br />

Richtern des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts.<br />

Machen Sie denen das mal klar! Die wissen es viel besser<br />

als Sie; das sind nämlich Abwägungsrechtler. Die haben<br />

das ganze Bebauungsplanrecht und das ganze Straßenplanfeststellungsrecht,<br />

also alles, was Abwägungsvorgänge<br />

anbelangt, zu beurteilen. Die werden sich freuen, sich<br />

einmal mit der Frage zu beschäftigen - das ist bisher in<br />

der Bundesrepublik leider noch nicht aufgearbeitet worden<br />

in der Rechtsprechung -, welche Abwägungsanforderungen<br />

an Lärmsituationen zu stellen sind, die - das ist für<br />

mich das wesentliche Anliegen in der Darstellung; ich<br />

hoffe, dass mir die Sachverständigen dabei helfen - eine<br />

ganz unterschiedliche Störwirkung haben, die ganz unterschiedliche<br />

Belästigungswirkungen haben.<br />

Ich will Ihnen das einmal anhand von Beispielen verdeutlichen:<br />

Ich bin stolzer Besitzer eines kleinen Fischteiches.<br />

Dort wird regelmäßig gelaicht. Ich habe wenig Frösche;<br />

es sind in der Hauptsache Kröten. Ich habe sehr<br />

genau die Rechtsprechung zur Frage Froschteichlärm<br />

verfolgt, und zwar bis hin zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.<br />

- Man kann darüber lachen, -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich kenne die Entscheidung.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

- man kann dem aber auch richtige Wohltaten für unser<br />

Verfahren entnehmen. - Veranlassung der Froschteich-<br />

Entscheidung des Bundesgerichtshofs war natürlich ein<br />

Nachbarrechtsstreit. Der eine hat gesagt: Was da gequakt<br />

wird, ist mir einfach zu laut. Das muss ich nicht hinnehmen.<br />

- „Ortsüblich“ nach §§ 906 f. BGB würde bedeuten:<br />

Frösche weg oder zumindest ein großer Teil der Frösche -<br />

ein paar können vielleicht noch quaken -, damit diese<br />

Störung zu bestimmten Zeiten aufhört.<br />

Jetzt nehmen Sie einmal diese Froschteich-Entscheidung<br />

des Bundesgerichtshofs und übertragen Sie darauf<br />

die Argumentation von Herrn Dr. Schaffert. Der mittelt<br />

Ihnen das über das Jahr, sodass Sie von den Fröschen<br />

praktisch im ganzen Jahr nichts hören.<br />

(Heiterkeit und Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Man kann nur sagen: Wenn etwas wirklich blödsinnig ist,<br />

dann ist es Ihre Theorie, Herr Dr. Schaffert.<br />

Es gibt eine zweite Entscheidung; ich nenne Ihnen<br />

gleich auch noch eine dritte. Die kennen Sie vielleicht, zumindest<br />

können Sie sie als sachverständiger Mensch<br />

nachvollziehen.<br />

Die zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die<br />

ich Ihnen nennen möchte, betrifft das Glockengeläute.<br />

Stellen Sie sich einmal vor, es wird morgens um fünf die<br />

Glocke geläutet! Das war der Anlass für diesen Nachbarrechtsstreit.<br />

- Warum müssen die Kirchenglocken um fünf<br />

läuten? Ich falle dann um fünf aus dem Bett. Um sieben<br />

sitze ich beim Frühstück; da stört es mich nicht. Um acht<br />

bin ich mit meinem Hund im Wald; da höre ich die Glocken<br />

gar nicht. Mittags bin ich wieder beim Essen. Dann sitze<br />

ich vor dem Fernseher. Die anderen Glockenschläge, jede<br />

Stunde oder jede halbe Stunde, stören mich überhaupt<br />

nicht. - Wenn ich die Glockenschläge mittele, dann haben<br />

Sie Friedhofsruhe, dann hören Sie praktisch nichts.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 39


Ihre Mittelungsbetrachtung ist der größte Mist, den<br />

man überhaupt machen kann. Das kann nur in Hirnen<br />

entstehen, die das, was der Bundesgerichtshof zu solchen<br />

Situationen sagt, nicht kapieren.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Sie müssen zunächst einmal feststellen: Was ist das<br />

für ein Lärm? Inwiefern stört der Lärm? Wie wirkt er auf<br />

die menschliche Physis, auf die menschliche Gesundheit?<br />

Wie kann man ihn fassen? Wie kann man ihn messen?<br />

Wie nachhaltig ist er? Welche Besonderheiten hat dieser<br />

Lärm? - Der Tatrichter ist gefragt, sagt der Bundesgerichtshof.<br />

Er muss zunächst einmal die Lästigkeit des<br />

Lärms ermitteln. Wenn er dies ermittelt hat - und das muss<br />

er mithilfe von Sachverständigen tun -, dann muss er das<br />

in einem zweiten Schritt bewerten.<br />

Jetzt kommt unser Problem: Was Sie uns hier am<br />

Flughafen in Frankfurt vorgaukeln, ist daueräquivalente<br />

Scheiße; denn Sie sagen: Mit einem daueräquivalenten<br />

Pegel sind wir im Bereich unterhalb der Gesundheitsbeeinträchtigung.<br />

Das ist Ihre These. Dabei berücksichtigen<br />

Sie überhaupt nicht die Maximalpegel. Diese haben meiner<br />

Auffassung nach eine gewisse Relevanz, sind aber<br />

nicht das Entscheidende. Sie berücksichtigen aber auch<br />

den entscheidenden Gesichtspunkt nicht, den, der am<br />

Frankfurter Flughafen die Hauptrolle spielt: die über 600<br />

Einzelschallereignisse - 600 Einzelschallereignisse! - bei<br />

Raunheim, die alle in einer Größenordnung - ich sage es<br />

einmal ganz vorsichtig - zwischen 55 dB(A), 57 dB(A) und<br />

80 dB(A) oder 85 dB(A) liegen, alle.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Es stellt sich die Frage, ob diese Art der Beeinträchtigung<br />

durch Einzelschallereignisse über eine Mittelungsbetrachtung<br />

abgefangen werden kann, auch noch über eine<br />

Halbjahresbetrachtung, oder ob man nicht überlegen<br />

muss: Wie wirkt es sich auf mich als Menschen aus, wenn<br />

ich an einem Tage durch 600 Einzelschallereignisse deutlich<br />

fühlbar beeinträchtigt bin? Ich will mich ins Freie setzen.<br />

Wie wirkt das auf meine Gesundheit? Wie wirkt das<br />

auf mein Eigentum? - Ist das nicht ein Fall, der abnorm<br />

ist? So etwas gibt es in der ganzen Bundesrepublik nicht.<br />

Sie nennen sich ja Fraport Worldwide; Sie wollen in der<br />

Champions League spielen. In Wirklichkeit sind Sie Kreisklasse.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Die entscheidende Frage ist, ob das Bundesverwaltungsgericht<br />

sich damit schon bei der Istzustandsklage beschäftigt;<br />

denn das ist Gegenstand unseres Revisionsverfahrens.<br />

Wir haben das vorgetragen. Der Hessische VGH<br />

hat das nicht aufgenommen und gesagt: Nö, wir ziehen<br />

das alles durch, Betriebsgenehmigung, Planfeststellungsbeschluss<br />

und das ganze Pipapo. Das ist halt so. Das<br />

müssen Sie hinnehmen. - Das Bundesverwaltungsgericht<br />

wird sich im Rahmen des Revisionsverfahrens zumindest<br />

Gedanken dazu machen; so faul sind die nicht. Auch<br />

wenn sie die Revision nicht annehmen, können Sie davon<br />

ausgehen, dass in dem Nichtannahmebeschluss, wenn es<br />

denn dazu kommt, etwas dazu steht. Sie können erst<br />

recht davon ausgehen, dass bei jedem weiteren Klageverfahren<br />

- - Und ich drohe Ihnen jedes Klageverfahren an:<br />

gegen die CCT-Werft, gegen den A380, gegen die Baugenehmigung,<br />

gegen Ihren Schwarzbau. Das kommt alles<br />

aufs Tapet; das kommt alles vor die Gerichte. Machen Sie<br />

sich keine Sorgen!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Worauf es mir ankommt: Bei diesen Abwägungsverfahren<br />

stellen wir auf den Prüfstand, welche Bedeutung<br />

diese Vielzahl von Einzelschallereignissen hat, gegen die<br />

ich mich nicht zur Wehr setzen kann. Stellen Sie sich<br />

einmal vor, Sie wollen sich in Raunheim am Sonntag oder<br />

Samstag - Herr Schmitz, den Sonntag wollen wir heiligen -<br />

auf Ihr Grundstück setzen, Sie wollen sich zu Hause erholen,<br />

und bekommen 600 Einzelschallereignisse serviert.<br />

Prost Mahlzeit! Ich wünsche Ihnen gute Erholung! Hoffentlich<br />

sitzen Sie am Flughafen in Ihren klimatisierten Räumen;<br />

da hören Sie nichts. Aber da merken Sie auch<br />

nichts. Sie schädigen die Bevölkerung und das Schlimme<br />

ist, dass Sie das nicht merken.<br />

Die These in den Verfahren wird also heißen: Es muss<br />

ein Wirkungsgutachten eingeholt werden, um einmal abzuklären,<br />

wie die Besonderheit des Frankfurter Flughafens<br />

auf den Menschen, auf seinen Organismus, auf seine<br />

Gesundheit und letztlich auch auf sein Eigentum wirkt.<br />

Verkaufen Sie doch einmal ein Grundstück in Raunheim!<br />

Nach dem neuen Schuldrecht müssen Sie dem Käufer<br />

sagen: Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie schon so<br />

600 Einzelschallereignisse am Tag haben werden. - Dann<br />

sagt der Ihnen: Was wollen Sie denn haben als Kaufpreis?<br />

500 000 €? Na ja, 200 000 gebe ich Ihnen. - Die Zeche<br />

werden Sie bezahlen; das garantiere ich Ihnen. Das werden<br />

Sie bezahlen.<br />

Worauf ich hinaus will: Was Sie bei der Bewertung des<br />

Bodenlärms durch Ihre Mittelung gemacht haben, ist, was<br />

man „in die Augen schmieren“ nennt. Ich will ein Beispiel<br />

aus dem Bauplanungsrecht bringen - unsere Diskussion,<br />

Herr Eck -: Eine Gemeinde hat versucht, bei einer Gemengesituation<br />

zwischen Wohn- und Gewerbebebauung<br />

in den Bebauungsplänen einen Schallleistungspegel festzuschreiben;<br />

denn durch die Gewerbebebauung wird<br />

Lärm verursacht und dieser Lärm kommt an der Grenze<br />

des Bebauungsplangebietes bei der Wohnbebauung an.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu gesagt: Das geht<br />

nicht. Ihr könnt nicht das Abwägungsergebnis davon abhängig<br />

machen, welcher Lärm an der Grundstücksgrenze,<br />

also beim Häuslebesitzer, ankommt. Es ist nämlich nicht<br />

nachweisbar, dass der Lärm, der dort ankommt, ausschließlich<br />

durch den Gewerbebetrieb verursacht ist. Es<br />

gibt möglicherweise auch Straße, Schiene, Luftverkehr.<br />

Das geht nicht. Aber - jetzt kam die Ersatzlösung - macht<br />

doch Folgendes: Wenn Ihr einen Gewerbebetrieb habt<br />

und eine angrenzende Wohnbebauung, dann habt Ihr<br />

zwei Möglichkeiten: Ihr könnt emissionswirksame Schall-<br />

17 – 40 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


leistungspegel festsetzen oder immissionswirksame<br />

Schallleistungspegel.<br />

Ich bleibe beim emissionswirksamen Schallleistungspegel.<br />

Das bedeutet Folgendes: Sie haben ein bestimmtes<br />

Bebauungsplangebiet und eine Gewerbebebauung, meinetwegen<br />

auch eine Industriefestsetzung; dann müssen<br />

Sie entsprechend abzustufen. Nun messen Sie dem Betrieb<br />

ein bestimmtes Emissionsverhalten zu. Das heißt,<br />

Sie sagen: Wenn der Betrieb dort seine Tätigkeit ausübt -<br />

hoffentlich sind die Schornsteine alle in Ordnung und ist<br />

auch sonst für Lärmschutz gesorgt; die Gewerbeaufsicht<br />

mag das nachprüfen -, darf es an einem bestimmten<br />

Punkt, wo der Schall austritt, nur eine Emission von, ich<br />

nenne einmal als Beispiel: 60 dB(A) geben. Dann wird<br />

ausgerechnet - das machen die Physiker -, wie diese<br />

Emission, die an dieser bestimmten Austrittsstelle als Maximalgröße<br />

festgelegt wird, bei der Wohnbebauung ankommt,<br />

ob man überschlägig sagen kann: Wenn einer mit<br />

einer Emission von 60 dB(A) ins Rennen geht, kommen<br />

bei der Wohnbebauung noch 45 dB(A) an. Das ist zulässig;<br />

das habe ich Ihnen neulich gesagt. Das ist der Bezug<br />

zur TA-Lärm, hineintransportiert in das Bauplanungsrecht.<br />

Ich stelle jetzt folgenden Antrag: Nach Ihren schlauen<br />

Formulierungen beantrage ich, dass bei allen Werftanlagen<br />

emissionswirksame Schallleistungspegel festgelegt<br />

werden, und zwar Höchstschallpegel. Sie sagen: Wir haben<br />

da nur 30 dB(A). Ich bin ein großzügiger Mensch. Ich<br />

gestehe Ihnen zu, dass am Emissionsort maximal<br />

40 dB(A) weggehen dürfen, und zwar bei allen Triebwerksprobeläufen,<br />

egal wo Sie die machen: ob auf dem<br />

Charly - ob Sie Taxi fahren - oder auf den Scheißvorfeldern.<br />

40 dB(A) maximaler Emissionspegel - und das wird<br />

kontrolliert.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Wenn Sie das machen, dann garantiere ich hier allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern, dass sie keine Not haben müssen.<br />

Dann hören sie nämlich wirklich nichts.<br />

Sie haben 90 oder 100 dB(A) vor der Halle, aber meinen,<br />

da über das Jahr gemittelt, gepegelt und gekegelt<br />

wird, käme davon überhaupt nichts mehr an. Das ist der<br />

Betrug, der hier begangen wird.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Herr Müller hat das in seiner Bescheidenheit wunderbar<br />

aufgezeigt. Ich habe es mit meinen Worten etwas plastischer<br />

zu machen versucht.<br />

Gehen wir ab von der Immission! Gehen wir über auf<br />

die Emission! Man muss den Störer an der Störquelle greifen.<br />

Da muss die Fraport gepackt werden. - Vielen Dank.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich merke an dem Beitrag von Herrn Haldenwang, dass<br />

wir so ganz allmählich zu dem Thema der Störminderungsmaßnahmen<br />

übergleiten, das wir auch auf der Tagesordnung<br />

haben.<br />

Im Übrigen möchte ich noch etwas sagen - damit mir<br />

nicht der Vorwurf gemacht wird, ich hätte etwas vergessen<br />

-: Ich hoffe, dass wir die ergänzenden Angaben zum<br />

Mengengerüst nach der nächsten Pause bekommen,<br />

wenn da überhaupt noch etwas kommen soll. Ich kann Sie<br />

ja nicht zwingen. Aber wenn Sie dazu etwas haben, wäre<br />

das der richtige Ort. Weil Sie dafür unter Umständen noch<br />

etwas vorbereiten müssen, machen wir das nach der<br />

nächsten Pause. - Das nur, weil Herr Haldenwang mich<br />

noch einmal ermahnt hat, das nicht zu vergessen. Ich<br />

habe es zwar hier stehen, aber es war jetzt die richtige<br />

Gelegenheit, das noch einmal ins Spiel zu bringen.<br />

Ich habe noch elf Wortmeldungen vorliegen. Die werden<br />

wir heute nicht mehr abarbeiten - das sage ich Ihnen<br />

gleich -, wenn alle Redebeiträge so lange dauern wie die<br />

vorherigen. Ich will jetzt keine Beschränkung einführen;<br />

denn das wäre zum Nachteil der folgenden Redner. Aber<br />

vielleicht denken Sie daran, die Dinge, die schon einmal<br />

besprochen worden sind, nicht noch einmal anzusprechen,<br />

nur mit eigenen Worten. Vielleicht sollten wir bei der<br />

Gelegenheit langsam zu den Lärmminderungsmaßnahmen<br />

und die sonstigen Dinge, die wir noch nicht besprochen<br />

haben, überleiten.<br />

Aber jetzt hat Herr Kühner das Wort.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Danke schön, Herr Bickel. - Ich bin immer noch bei der<br />

Vorbelastung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ja. Das war nur eine allgemeine Richtungsbestimmung<br />

der weiteren Diskussion. Es geht ja auch darum, welche<br />

weiteren Gutachten wir brauchen.<br />

Ich höre ja zu meiner Freude - wenn ich das noch sagen<br />

darf -, dass am Ende jedes Redebeitrags ein entsprechendes<br />

Resümee kommt: Ich erwarte noch diese und<br />

jene Gutachten über dieses und jenes. Das ist ja auch ein<br />

Punkt auf unserer Tagesordnung: Welche weiteren Gutachten<br />

brauchen wir? Insofern will ich mich nicht über die<br />

Art und Weise der Diskussion beklagen. Ich wollte nur<br />

sagen, dass die übrigen auch noch etwas sagen wollen<br />

und dass man sich vielleicht auf diese Punkte etwas konzentriert.<br />

- Aber bitte. Fahren Sie fort.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Ich möchte noch ganz kurz auf den Beitrag von Herrn<br />

Schmitz eingehen. Die ganze Zeit über ging es um abstrakte<br />

Zahlen wie Schallleistungspegel von 151 dB(A)<br />

oder 143 dB(A). Ich möchte das einmal plastisch machen,<br />

und zwar zunächst am Beispiel Idle.<br />

Wenn ich in das Obermeyer-Gutachten schaue, dann<br />

habe ich das Problem, dass es darin eigentlich keine<br />

Angabe für Idle gibt. Man kann die Schallleistung nur aus<br />

einem Diagramm, in dem der Zeitverlauf angegeben ist,<br />

schätzen. Ich möchte feststellen: Die Messung der Schallleistung<br />

inklusive der Richtcharakteristik fehlt für den Be-<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 41


triebszustand Idle. Ich weiß aber, dass man vonseiten des<br />

Flughafens sagen wird: Na ja, das braucht man eigentlich<br />

nicht. Idle ist gar nicht so wichtig.<br />

Wenn ich die Angaben der Fraport bzw. von Obermeyer<br />

nehme, dann bin ich bei - 151 dB(A) minus<br />

19 dB(A) - 132 bzw. 131 dB(A). Nun möchte ich Ihnen einmal<br />

veranschaulichen, was das heißt: Wenn Sie heute<br />

nach der DIN 18005 Großchemieanlagen planen, dann<br />

nehmen Sie 65 dB(A) pro m 2 an. Rechnen Sie das einmal<br />

hoch: Bei einem km 2 kommen 60 dB(A) drauf. Dann sind<br />

Sie bei 125 dB(A). Wenn Sie von 125 dB(A) auf 131 dB(A)<br />

gehen wollen, bedeutet das noch einmal 6 dB(A) oder<br />

multipliziert mit vier. Das heißt also, bei Idle erzeugt das<br />

Flugzeug den gleichen Lärm wie 4 km 2 Industrieanlagen,<br />

und zwar als immissionswirksame Schallleistung. Gehen<br />

Sie einmal durch diese Republik! Ich kenne sie ganz gut<br />

auf diesem Sektor. Ich sage Ihnen: Sie werden nicht sehr<br />

viele Gebiete finden, wo Sie 4 km 2 Industrieanlagen an<br />

einer Stelle haben, die zudem alle in die Kategorie Großchemie<br />

fallen. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein. -<br />

Und wenn wir über Volllast reden, reden wir nicht über<br />

4 km 2 , sondern über 400 km 2 Industrieanlagen. Vielleicht<br />

veranschaulichen Ihnen diese beiden Zahlen, mit welchem<br />

Problem Sie es zu tun haben.<br />

Andersherum formuliert: Die Schallleistung eines Flugzeugs<br />

ist identisch mit der Schallleistung eines G3, des<br />

Standardgewehrs der Bundeswehr, bezogen auf 125 Millisekunden.<br />

Das heißt also: Der Volllastbetrieb ist im Grunde<br />

ein G3, geschossen achtmal pro Sekunde. - Nur, damit<br />

man in etwa weiß, mit welchen Größenordnungen man es<br />

zu tun hat.<br />

Ich komme nun zu Herrn Rechtsanwalt Schmitz, der<br />

sich wegen des Idle-Betriebslaufs mit 130 dB(A) etwas<br />

gewundert hat und fragte, ob man das in Mörfelden-<br />

Walldorf wahrnimmt oder nicht. - Herr Schaffert, ich nehme<br />

an, Sie werden mir jetzt zustimmen. - Wenn ich eine<br />

Kugelcharakteristik und eine Absorption von 5 dB(A) annehme,<br />

dann lande ich bei 45 dB(A) als Momentanpegel<br />

in Idle. Hinzu kommt, dass das in der Regel tonal ist. Das<br />

kann ich natürlich wahrnehmen, wenn der Umgebungslärmpegel<br />

unter 45 dB(A) liegt. Die Vorbelastung durch<br />

ständig einwirkende Fremdgeräusche im Bereich Mörfelden,<br />

in dem Bereich, den Herr Schmitz angesprochen hat,<br />

schätze ich derzeit auf etwa 42 dB(A). Die Vorbelastung<br />

wird an dieser Stelle durch das Dauergeräusch der Autobahn<br />

bestimmt; das ist die Verbindung von Darmstadt<br />

nach Frankfurt. Das heißt also: Man kann diese Triebwerksprobeläufe<br />

in der Regel bei einigermaßen vernünftigen<br />

Ausbreitungsbedingungen insbesondere zur Nachtzeit<br />

wahrnehmen. Das geht aus Ihrem Gutachten hervor.<br />

Jetzt kann man sich die Frage stellen: Wie kommt man<br />

zu dem Mittelungspegel von 31 dB(A)? Die Antwort ist<br />

ganz einfach. Wenn ich annehme, dass solche Triebwerksprobeläufe<br />

im Mittel über das Jahr 3 % der Nachtzeit<br />

ausmachen, dann geht der Wert in der Größenordnung<br />

von etwa 13 dB(A) runter und dann bin ich bei dem Wert,<br />

der in dem Gutachten steht.<br />

Auch das Rätsel, das vorhin angesprochen wurde, warum<br />

denn in Zeppelinheim nichts ankomme, ist leicht beantwortet:<br />

Wenn ich natürlich alles, was unter 55 dB(A)<br />

liegt, weglasse, dann ist es auch nicht überraschend, dass<br />

es nicht da ist. Es heißt ja nicht, dass man das nicht rechnen<br />

könnte. Ich glaube, auf der entsprechenden Folie<br />

waren 54 dB(A) angegeben.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Mein Wundern bezog sich ja nicht darauf, dass da nichts<br />

ist, sondern darauf, dass in Orten, die weiter liegen, etwas<br />

ankommt. Da hätte es ja auch weg sein müssen.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Ja, das hat eventuell etwas mit der Richtcharakteristik zu<br />

tun.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ach so, ja.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Wenn ich das Gutachten als Sachverständiger betrachte,<br />

muss ich sagen: Ich finde darin keine Schallleistung für<br />

Idle. Das gehört aber hinein.<br />

Ich möchte noch etwas zur Schallleistung sagen, weil<br />

Sie das Thema Gutachten angesprochen haben. Herr<br />

Eck, bitte geben Sie denen auf, dass die Schallleistungsmessung<br />

nach der neusten ISO-Norm über die Messung<br />

von Schallleistung von Einzelanlagen im Freien erfolgt.<br />

Soweit ich weiß, gibt es dazu eine ganz neue ISO-Richtlinie<br />

- ich habe jetzt nicht nachgeschaut - oder einen Entwurf.<br />

Es ist keine triviale messtechnische Aufgabe, die<br />

Schallleistung eines Flugzeugs zu messen. Ich gebe nur<br />

ein oder zwei Hinweise, warum das nicht so einfach ist:<br />

Sie können nicht beliebig nahe an das Flugzeug heran;<br />

Sie müssen in einer bestimmten Entfernung bleiben. Sie<br />

müssen daher alles, was auf dem Ausbreitungsweg bis zu<br />

Ihrem Messmikrofon passiert, insbesondere die Bodenreflexion,<br />

mit berücksichtigen. Bitte akzeptieren Sie kein<br />

Gutachten, in dem steht: Wir haben die Bodenreflexion<br />

berücksichtigt und 3 dB(A) abgezogen. Dann sind Sie<br />

nämlich auch beschissen. Das ist etwas, was bei Flugzeugen<br />

nicht funktioniert; denn die Hauptanregung ist in<br />

der Regel tieffrequent, also unter 500 Hz. Da spielt die<br />

entscheidende Musik. Das ist auch die entscheidende<br />

Musik für eine Entfernung von 2 km, weil die höheren<br />

Frequenzen schon stark abgebaut sind. Wenn man sich<br />

den Bereich der niedrigen Frequenzen anschaut, kann die<br />

Bodenindifferenz eine dramatische Rolle spielen. Das<br />

muss man sehr sorgfältig korrigieren. Das nur als Hinweis.<br />

Das in der Form abzuhandeln, wie es hier geschehen<br />

ist - ich habe irgendwelche Messwerte von einem Hersteller<br />

gekriegt, die er irgendwann im Rundumverfahren gemessen<br />

hat, mit oder ohne Bodenkorrektur, ohne Referenz<br />

etc. -, ist inakzeptabel. Es ist auch inakzeptabel, dass<br />

nicht beschrieben ist, mit welcher Messmethode man die<br />

Schallleistung bestimmt hat. Das ist es ganz konkret, was<br />

Sie fordern sollten.<br />

17 – 42 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Nun bin ich gestern etwas angegriffen worden. Sie haben<br />

an meiner Reaktion gesehen, dass ich das nicht ganz<br />

so ernst nehme. Aber es ist unter Naturwissenschaftlern<br />

üblich, dass man, wenn man sagt: Du schwafelst rum!,<br />

auch meint: Nun zeig mal, wie Du es machst! Das möchte<br />

ich jetzt tun. Das gehört auch zum Thema Vorbelastung.<br />

Es geht um die Frage: Wie ist man in der Lage, überhaupt<br />

zu unterscheiden, was ein startendes und was ein<br />

landendes Flugzeug ist? Wie macht man das? Natürlich<br />

ist die simpelste Methode, mitzuhören. Es hat sich aber<br />

gezeigt, dass das menschliche Gehör - da muss ich Herrn<br />

Schaffert sogar Recht geben - nicht in jedem Fall geeignet<br />

ist, das zu unterscheiden. Aber wir sind sehr wohl in der<br />

Lage, diese Vorgänge mithilfe bildgebender Verfahren<br />

darzustellen.<br />

(Bild 19)<br />

Sie sehen hier von links nach rechts den Zeitverlauf;<br />

oben ist der Pegelverlauf dargestellt. Der farbige Bereich<br />

ist die Frequenzachse; ich beschreibe es einmal so, es ist<br />

aber nicht exakt die Frequenz dargestellt. Sie sehen die<br />

Pegel je nach Farbsättigung: die niedrigsten Pegel sind<br />

schwarz. Dann geht es über zu Rot, Blau, Grün bis zu<br />

Gelb. Gelb sind die höchsten Werte dargestellt.<br />

(Bild 20)<br />

Hier sehen Sie rechts ein relativ verwaschenes Bild eines<br />

startendes Flugzeuges. Auf der linken Bildhälfte können<br />

Sie ein landendes Flugzeug erkennen. Insbesondere<br />

Neu-Isenburger kennen das: Dieser obere Strich bildet<br />

das typische Jaulen der Triebwerke im Landeanflug ab.<br />

Sie können sehen, wie die Frequenz fällt. Das resultiert<br />

teilweise aus der Leistungsreduzierung und teilweise aus<br />

dem Dopplereffekt. Man kann den Dopplereffekt auch aus<br />

diesen Linien ablesen. Das ist eine ganz charakteristische<br />

Signatur. Ich kann die Bilder inzwischen ohne Hereinzuhören<br />

lesen. - Das startende Flugzeug hat kaum eine ausgeprägte<br />

Frequenzstruktur. Das ist aber nicht bei allen<br />

Triebwerken so.<br />

(Bild 21)<br />

Hier habe ich ein anderes charakteristisches Beispiel.<br />

Dieses Beispiel ist meiner Meinung nach für Sie, Herr Eck,<br />

sehr wichtig; denn Sie sehen in diesem Diagramm Teile,<br />

die in dem Gutachten zum Bodenlärm nicht erfasst sind.<br />

Vor dem ersten Hubbel, den Sie hier links sehen, bleibt<br />

der Pilot offenkundig stehen; denn Sie sehen die ganz<br />

stabile Frequenzstruktur. Dann fährt er die Leistung hoch<br />

und wieder runter. Dann dauert es eine Zeit, dann fährt er<br />

wieder hoch und wieder unter. Hier startet er; ab hier greift<br />

die AzB.<br />

Es besteht ja - ich will nicht sagen Streit - ein Dissens<br />

zwischen dem, was ich mache, und dem, was Herr Schaffert<br />

und Herr Brendle meinen, was ich mache. Die Frage<br />

ist ja: Wenn es keine Triebwerksprobeläufe sind, die ich<br />

gemessen habe, was ist es dann? Es ist in jedem Fall<br />

Bodenlärm. Sie können hier die Beispiele sehen.<br />

Schauen Sie sich das Diagramm weiter an: Nun startet<br />

das Flugzeug. Am Anfang ist der Verlauf horizontal, dann<br />

flacht er ab, d. h., das Flugzeug fängt an, sich zu bewegen.<br />

In etwas größerer Entfernung - ganz typisch für startende<br />

Flugzeuge - verliert sich diese Struktur.<br />

(Bild 22)<br />

Nun zum letzten Bild; damit will ich mein Geschwafel<br />

zu diesem Thema beenden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das fuchst ihn zu sehr.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Hier ist die Struktur eines Probelaufs abgebildet. Sie können<br />

ganz eindeutig das Hochfahren in die unterschiedlichen<br />

Laststufen sehen und - das ist der entscheidende<br />

Punkt - auch wieder das Herunterfahren. Bei einem startenden<br />

Flugzeug gibt es dieses Herunterfahren nicht.<br />

Ich habe Verständnis dafür, dass man diese messtechnischen<br />

Methoden bei der Fraport noch nicht hat. Ich<br />

bin auch froh drum; ich habe das ja erst entwickelt. Natürlich<br />

haben wir an dieser Aufgabe trainiert und uns damit<br />

auseinander gesetzt. Die Art physikalischer Schwafelei in<br />

Form der Bilder, die Sie jetzt gesehen haben, ist dabei<br />

herausgekommen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Danke. - Ach, ich dachte, Sie seien fertig.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Ich wollte nun eigentlich zum nächsten Punkt kommen,<br />

aber noch zum Gutachten. Wir brauchen nicht nur für Idle,<br />

sondern auch für die übrigen Betriebszustände ordentliche<br />

Schallleistungsmessungen. Diese sollten am besten nicht<br />

beim Herstellerwerk gemacht werden, sondern vor Ort,<br />

hier in Frankfurt.<br />

Nun komme ich zum zweiten Thema, zum Thema<br />

Lärmsynopse. Dass mein Kollege Schaffert ein guter<br />

Physiker ist, daran habe ich keinen Zweifel. Ich habe bei<br />

dieser Veranstaltung aber noch entdeckt, dass er auch ein<br />

guter Schauspieler ist.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Um die Lärmsynopse als Physiker gut zu finden, muss<br />

man schauspielern. Wenn man das so formuliert, klingt<br />

das sehr polemisch. Aber haben Sie bitte Verständnis:<br />

Von den vier Autoren, die sie geschrieben haben, kenne<br />

ich drei persönlich. Ich schätze diese drei Kollegen oder<br />

Mitstreiter. Ich habe mit Professor Jansen zehn Jahre lang<br />

eine Fortbildungsveranstaltung in Essen gemacht. Die<br />

Personen und auch die Schwächen sind mir bekannt.<br />

Ich gebe Ihnen ein Beispiel für die Schwächen. Sie finden<br />

in der Synopse die im Zusammenhang mit den Kommunikationsstörungen<br />

bekannten L eq -Werte. Es ergeben<br />

sich für den kritischen Toleranzwert 62 dB(A), für den<br />

präventiven Richtwert 59 dB(A) und für den Schwellenwert<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 43


56 dB(A). Als ich das gelesen hatte, habe ich mich gefragt:<br />

Sind die verrückt geworden? Die Kommunikationsstörung<br />

ist eines der bestuntersuchten Phänomene in der<br />

Akustik. Die Forscher haben sich schon in den 30er-<br />

Jahren damit befasst. Dazu gibt es internationale und<br />

nationale Normen. Ich bin gern bereit, sie hier kurz zu<br />

zitieren. - Wo habe ich sie? Sie sind verschwunden. Ich<br />

kann Ihnen die Fundstellen geben.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das können Sie nachher zu Protokoll geben. Die Zahlenkombinationen<br />

sagen sowieso nicht viel aus.<br />

Dr. Kühner (Groß-Gerau, Rüsselsheim, Mörfelden):<br />

Ich kann Ihnen auch sagen, warum man sie entwickelt hat.<br />

Nehmen wir einmal ein Kernkraftwerk an. Nun ist die Frage:<br />

Wie laut darf es in der Messstation oder in der Chemieanlage<br />

sein, damit sichergestellt ist, dass in einer Notsituation<br />

von der einen Seite der Messstation zur anderen<br />

Seite noch eine Kommunikation möglich ist? Das ist einer<br />

der Gründe, warum das so gut untersucht ist. Es steht<br />

natürlich nirgendwo etwas von einem Mittelungspegel. Es<br />

ist für jeden, der nur wenige Sekunden nachdenkt, klar,<br />

dass der Momentanpegel entscheidend ist.<br />

Ich veranschauliche Ihnen das einmal an einem ganz<br />

simplen Beispiel einer Galaxy mit 98 dB(A) Überflugpegel<br />

und einer Dauer von 30 s. Das erzeugt einen Mittelungspegel<br />

über den ganzen Tag von 62 dB(A). Das ist der kritische<br />

Toleranzwert. Das Ganze dauert vielleicht drei Minuten.<br />

Würden Sie dann sagen, dass die Kommunikation<br />

in unzumutbarer Weise gestört ist? Ich zumindest würde<br />

mich nicht daran stören, wenn ich mein blödes Maul einmal<br />

fünf Minuten halten müsste. Ich bin mir ganz sicher,<br />

dass sich kein Richter finden würde, der sagen würde,<br />

dass es unzumutbar wäre, einmal fünf Minuten nicht kommunizieren<br />

zu können.<br />

Ein anderes Beispiel, das viel näher liegend ist: 400<br />

Überflüge mit einem Maximalpegel von, ich glaube, 68<br />

dB(A) erzeugen einen Mittelungspegel von 56 dB(A). Das<br />

ist der Schwellenwert. Nun kann ich ganz leicht nachrechnen<br />

und komme zu dem Ergebnis, dass meine Kommunikation<br />

3,3 Stunden gestört ist. Das sind die Festlegungen<br />

der Lärmsynoptiker. Da muss man Schauspieler sein -<br />

oder man hat sie nicht richtig gelesen -, um die Synopse<br />

gut zu finden. Es tut mir Leid: Aber das ist Stuss.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Dass es geschätzte Kollegen sind, ändert nichts daran.<br />

Weiß der Henker, wie ihnen das passiert ist. Ich kann es<br />

nicht nachvollziehen.<br />

Ich gebe Ihnen noch ein anderes Beispiel, das in diesem<br />

Zusammenhang meiner Meinung nach sehr wesentlich<br />

ist. Man hat mit viel Akribie die Nacht in verschiedene<br />

Phasen aufgeteilt und die kritischen Toleranzwerte usw.<br />

eingeführt. Nun kann man einmal diese Kriterien nehmen<br />

und sie für bestimmte Situationen, die man hier in Frankfurt<br />

beobachtet, durchspielen. Nun geht es immer um das<br />

Aufwecken. Darüber gibt es internationale Publikationen,<br />

die man anwenden kann. Wenn man z. B. mit den Aufweckkurven<br />

des Holländischen Gesundheitsrates arbeitet,<br />

also im Prinzip mit Miedema, dann kommt man bei bestimmten<br />

Kombinationen zu dem Ergebnis, dass man im<br />

Bereich des Schwellenwerts häufiger geweckt wird als im<br />

Bereich des präventiven Richtwerts. Das heißt: Wenn man<br />

wirklich Aufweckfunktionen unterstellt, stellt sich heraus,<br />

dass sie das überhaupt nicht abgeprüft haben und dass<br />

die Absicht, die sie hatten und die im Text erkennbar ist,<br />

sich in den Kriterien, die sie aufstellen, nicht widerspiegelt.<br />

Das sind einfach innere Widersprüche. Daran merkt man,<br />

dass diese Herren, die ich, wie gesagt, persönlich kenne,<br />

mit diesem Thema, was die Physik angeht, etwas überfordert<br />

sind. Es tut mir Leid: Wenn man das von Anfang bis<br />

Ende durchliest, dann merkt man das.<br />

In einer anderen Textpassage steht drin, dass die Prüfung<br />

der Zonen mit q=3 gemacht werden soll. Nur wenn<br />

man für q=4 Zonen kriegen würde, die größer sind als die<br />

mit q=3, dann soll man auf q=4 übergehen. Sie können<br />

ganz leicht zeigen: Damit eine solche Situation überhaupt<br />

eintritt, müssten 1,2 Millionen Flugzeuge hier in Frankfurt<br />

fliegen. Die gibt es aber nicht. Daran merkt man, dass die<br />

Herren diesem Thema etwas entfernt gegenüber stehen.<br />

Wenn ich heute Professor Spreng fragen würde, ob er<br />

sich einmal irgendwo in Zeppelinheim oder an einem<br />

vergleichbaren Ort die Zeit genommen hat, einen Triebwerksprobelauf<br />

in der Nachbarschaft anzuhören, dann bin<br />

ich mir ganz sicher, dass er mir diese Frage mit Nein beantworten<br />

würde.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Deswegen muss man sagen: Die ganze Schwäche<br />

wird schon dadurch deutlich, dass es kein Literaturverzeichnis<br />

gibt. Ich habe noch vergessen, zu sagen, dass<br />

man im Hinblick auf diese Aufweckkriterien sagen könnte,<br />

dass wegen der miedemaschen Formel ein falsches Ergebnis<br />

geliefert wird. Ich habe noch einmal anhand der<br />

neuesten Forschungsergebnisse der Deutschen Gesellschaft<br />

für Luft- und Raumfahrt und anhand der empirischen<br />

Kurven, die abgeleitet wurden, den Mechanismus<br />

abgeprüft und komme zu demselben Ergebnis. Das heißt<br />

also: Die Synopse ist in sich nicht stimmig.<br />

Aus meiner Sicht gibt es einen ganz entscheidenden<br />

Einwand. Da geht es auch um eine Rechtsfrage. Im Gesetz<br />

steht: ein medizinisches Gutachten. Jetzt frage ich<br />

Sie: Hat sich der Gesetzgeber vorgestellt, dass der Gutachter<br />

in diesem medizinischen Gutachten Werte nennt,<br />

die von allen Seiten akzeptiert werden? Das würde also<br />

bedeuten, dass Werte geschaffen werden sollen, die akzeptiert<br />

werden. Aber dazu brauche ich doch keinen Mediziner<br />

und keine medizinischen Fachkenntnisse. Ich<br />

erwarte von den Medizinern Aussagen zu ihrem Fachgebiet.<br />

Was in der Praxis akzeptabel ist, ist doch etwas völlig<br />

anderes. Das ist doch völlig außerhalb der Fachkenntnisse<br />

dieser Herren.<br />

Man muss wirklich sagen, die Herren haben einfach<br />

überzogen; sonst wäre ihnen dieser Fehler bei der Kommunikation<br />

nicht passiert. Wenn man solche - ich darf es<br />

17 – 44 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


einmal ganz populär formulieren - Klopse in einer Veröffentlichung<br />

findet, dann ist es normalerweise so, dass man<br />

diese Veröffentlichung in der runden Ablage ablegt. Leider<br />

Gottes ist die Sache zu hoch aufgehängt, als dass man<br />

das tun könnte und sagen könnte: Na ja, das ist ein weiterer<br />

Artikel aus der „Zeitschrift für Lärmbekämpfung“. Da ist<br />

schon manches geschrieben worden, was hinterher ohne<br />

Folgen geblieben ist. - Das zum Thema Lärmsynopse.<br />

Nun möchte ich noch die Gelegenheit ergreifen, um<br />

Folgendes zu sagen - ich formuliere es fast als persönliches<br />

Anliegen -: Vieles von dem, was in diesem Gutachten<br />

steht, ist für einen Laien manchmal schwer zu durchschauen.<br />

Das ist für mich auch nachvollziehbar. Aber<br />

davon abgesehen gibt es einige Dinge, von denen man<br />

einfach sagen muss, dass man sie nicht verstehen kann.<br />

Ich will einmal eine Situation mit hoher Belastung beschreiben:<br />

Die Autobahn A 3 hat ein Verkehrsaufkommen<br />

in der Größenordnung von 100 000 Fahrzeugen. Die Zunahme<br />

des Verkehrs seit 1992 liegt in der Größenordnung<br />

von 40 000 Fahrzeugen. Die Eisenbahn und der Luftverkehr<br />

kommen noch hinzu. Da bin ich der Meinung: Wenn<br />

man in einem solchen Raum operiert und man technisch<br />

die Möglichkeit hat, unnötigen Lärm mit einem akzeptablen<br />

Aufwand mehr oder weniger zu verhindern, dann<br />

müsste es eigentlich selbstverständlich sein, dass man<br />

das tut.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Erschwerend kommt hinzu, dass auch im Gesetz steht,<br />

dass das zu tun ist.<br />

Nun bin ich in der glücklichen oder unglücklichen Lage,<br />

dass ich einen Haufen Akten zum Thema Flughafen<br />

Frankfurt gelesen habe. Mir ist ein Gutachten aus dem<br />

Jahre 1967 von den Herren Müller und Matschak in die<br />

Hände gefallen. Da steht für die Startbahn West schon<br />

drin, dass für die Triebwerksprobeläufe selbstverständlich<br />

ein entsprechender Prüfstand gebaut werden wird. Wenn<br />

Sie das lesen, werden Sie genauso wie ich heute sagen:<br />

Das ist vernünftig und das wird man vernünftigerweise tun.<br />

Wenn es - ich schätze die Größenordnung ab - vielleicht<br />

20 Millionen € kostet, dann wird man das tun. Es gibt<br />

überhaupt keinen Grund, es nicht zu tun. Es ist technisch<br />

möglich.<br />

Ich stelle mir die Frage - in der Industrie ist man gewohnt,<br />

auch Betriebskosten zu betrachten -, ob der ganze<br />

Aufwand, den man betreiben muss, um das Flugzeug auf<br />

diesem Taxiway C nach West oder Ost zu schleppen, auf<br />

zehn Jahre hochgerechnet nicht längst die Kosten für die<br />

Halle inklusive der Schalldämpfer, die man einbaut, abdecken<br />

würde. Das ist eine Überlegung wert.<br />

Herr Eck, schauen Sie nach Berlin, schauen Sie nach<br />

München, schauen Sie nach Hamburg, schauen Sie nach<br />

Düsseldorf! Nach meiner Kenntnis gibt es dort überall<br />

entsprechende Hallen, wo solche Probeläufe stattfinden<br />

können. Ich kann Ihnen z. B. berichten: Ich habe in der<br />

Nähe des Münchener Flughafens eine sechswöchige<br />

Messung gemacht, die die Realität widerspiegelt. Natürlich<br />

gibt es dort einen Prüfstand. Wir haben in sechs Wochen<br />

einen Triebwerksprobelauf festgestellt und sonst nichts.<br />

Es geht also auch anders. Es ist technisch machbar und<br />

es ist von der Flughafengesellschaft in München von<br />

vornherein als Genehmigungsbedingung akzeptiert worden.<br />

Es ist aus meiner Sicht wirklich nicht nachvollziehbar<br />

- das ist meine persönliche Meinung -, wie man diesen<br />

Antrag ohne einen solchen Prüfstand stellen kann. - Danke<br />

schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern<br />

- Dr. Schaffert [Antragstellerin]<br />

meldet sich)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Eigentlich ungern.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Ich höre gerade: eigentlich ungern. Aber so ganz unwidersprochen<br />

kann ich das nicht stehen lassen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Es ist im Augenblick nicht entscheidungserheblich, welche<br />

Stellungnahmen sich zu den Ausführungen ergeben. Deswegen<br />

habe ich „ungern“ gesagt.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Kann ich trotzdem kurz etwas dazu sagen?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Ich werde mich ganz kurz fassen; denn Herr Kühner hat<br />

doch wieder relativ lange gesprochen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja. Deswegen befürchte ich - -<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Nein, ganz kurz.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut.<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Ich fange von hinten an. Zu dem, was Sie aus dem Jahr<br />

1967 zitiert haben, muss man sagen: Das waren Flieger,<br />

die ca. 20 dB(A) lauter waren als die jetzigen. Insofern<br />

sollte man nicht unbedingt sehr alte Unterlagen als Zeugnis<br />

dafür heranziehen. Ich habe schon gestern erwähnt,<br />

dass die Halle in Hamburg für einen Wert konzipiert wurde,<br />

den wir hier ohne Standlaufeinrichtung erreichen,<br />

nämlich 66 dB(A) Maximalpegel.<br />

Zu der Synopse und den vier Leuten sage ich gar<br />

nichts mehr. Sie haben schon ausgeführt, dass Sie sie<br />

relativ gut kennen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass<br />

sich Herr Spreng sein halbes Leben lang auch mit Tieffluglärm<br />

auseinander gesetzt hat und diese Geräuschart<br />

sehr wohl einschätzen kann. Daher wird er wohl auch die-<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 45


se Einschätzung bezüglich der Kommunikation vornehmen<br />

können. Denn von ihm stammt dieses Kriterium. Sie<br />

wissen selbst, dass Herr Spreng in seinem Erstberuf<br />

Nachrichtentechniker ist und in Karlsruhe promoviert hat,<br />

sodass er durchaus in der Lage ist, die lärmphysikalischen<br />

Dinge nachzuvollziehen.<br />

Ganz kurz zu Herrn Haldenwang. Ich glaube, Sie haben<br />

gestern nicht ganz verstanden, was ich gesagt habe.<br />

Ich verwende nicht das Wort - Sie haben von Mittelungsmasche<br />

oder so etwas gesprochen -, das Sie verwendet<br />

haben. Ihre Frösche und Ihr Glockengeläut zählen wir in<br />

der Nacht. Wir zählen die Anzahl der Maximalpegel. Wir<br />

machen genau das, was Sie im Zusammenhang mit den<br />

Problemen an Ihrem Froschteich geschildert haben. Das<br />

ist tatsächlich eine vollkommene Neuerung. In gewisser<br />

Weise widersprechen Sie sich, wenn Sie immer wieder die<br />

anderen Normen zitieren - Herr Kühner macht es ähnlich<br />

-, die im Prinzip auf einen L den , also auf einen L eq ,<br />

hinauslaufen. Wir gehen anders vor. Genau das ist die<br />

Neuerung. So viel vielleicht dazu.<br />

Im Prinzip ist es tatsächlich so, dass wir einen viel akzeptableren<br />

Ansatz für die betroffene Bevölkerung haben.<br />

(Widerspruch bei den Einwenderinnen und<br />

Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte! Jeder hat das Recht, hier seine Meinung zu äußern.<br />

- Bitte!<br />

(Zuruf)<br />

Dr. Schaffert (Antragstellerin):<br />

Dadurch, dass wir diese Pegel mit einbeziehen, wird dem,<br />

was hier geschildert wurde, Rechnung getragen.<br />

Noch einmal zurück zu Herrn Haldenwang. Die Bilder,<br />

die Sie und zudem Herr Kühner gezeigt haben, sind schön<br />

bunt. Leider kann ich aber nicht erkennen, weshalb es<br />

Ihnen nicht gelungen ist, in dem von Ihnen vorgelegten<br />

Gutachten zwischen den Standläufen und den abfliegenden<br />

Flugzeugen zu unterscheiden. Wir haben Ihnen schon<br />

gestern angedeutet, dass wir zu den Zeiten von den von<br />

Ihnen angegebenen Standläufen immer wieder Abflüge<br />

vorfinden. Sie haben gestern für sich das Recht auf Irrtum<br />

in Anspruch genommen, als wir Ihnen sagten: Da sind<br />

abfliegende Flugzeuge drin. So viel zu dieser Art von Qualität.<br />

Die Bilder sind schön bunt und Ihre Interpretationen<br />

mögen interessant sein. Sie sind aber auf keinen Fall geeignet,<br />

das, was Sie schildern, nachvollziehen zu können.<br />

Noch ganz kurz - dann bin ich schon fertig - zu dem<br />

Problem der flächenbezogenen Schallleistungspegel. Sie<br />

haben so dramatisch von 400 km 2 gesprochen. Sie verwechseln<br />

aber eines: Auch das sind wiederum L eq . Wir<br />

gehen hier aber von einer Spitzenschallleistung aus.<br />

Zum Abschluss. Ich bin - das wissen Sie selber - Convener<br />

für die Harmonisierung der Europäischen Normen<br />

gerade in diesem Bereich Schallleistung gewesen. Sie<br />

brauchen mir nicht zu erzählen, wie man Schallleistungen<br />

zu bestimmen hat. - Vielen Dank.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Aber bitte wirklich nur einen Satz.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Nur einen Satz. Im Prozess, den wir führen, ist eine Behauptung<br />

unstrittig geblieben, nämlich dass im Ortsteil<br />

Zeppelinheim von den Ergebnissen gerade 6 % gemessen<br />

wurden und 94 % berechnet wurden. Was Sie uns erzählt<br />

haben, ist die nächste Unwahrheit.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Jetzt bin ich wieder in der Reihenfolge. - Bitte.<br />

Schmirler (Einwender):<br />

Guten Tag! Meine Name ist Günter Schmirler aus der<br />

Großgemeinde Büttelborn, Ortsteil Klein-Gerau. - Ich bin<br />

immer noch bei der Darstellung der Vorbelastung. Die<br />

Punkte, über die ich heute sprechen möchte, sind die folgenden:<br />

Eine A380-Werft in Frankfurt wird zu noch mehr<br />

Fluglärm in meinem Wohngebiet führen. Ich möchte die<br />

Fluglärmbelastung in Klein-Gerau kurz illustrieren. Dann<br />

komme ich auf die Irreführung der Bevölkerung durch die<br />

Fraport-Fluglärmveröffentlichungen zu sprechen. Der<br />

nächste Punkt: Fluglärmreduzierungsziele müssen her<br />

und in diesem Fall muss sie der Gesetzgeber vorschreiben.<br />

Der nächste Punkt: Passive Schallschutzmaßnahmen<br />

bringen nichts bzw. reichen nicht aus. Ich habe sie<br />

eingebaut und kann beweisen, dass sie 0,0 bringen. Dann<br />

komme ich zur Zusammenfassung.<br />

Fakt ist für mich, dass die Stationierung einer A380-<br />

Werft in Frankfurt auf alle Fälle Teil des geplanten Ausbaus<br />

in Frankfurt ist. Sie wird mit Sicherheit die Hub-<br />

Funktion in Frankfurt unterstützen. Sie wird noch mehr<br />

Flugzeuge anlocken und zu noch mehr Fluglärm in meinem<br />

Wohngebiet führen. Daher meine Forderung: Es<br />

muss ein anderer Standort gesucht werden, z. B. in München,<br />

wie schon oft hier diskutiert wurde. Wir können nicht<br />

noch mehr Fluglärm ertragen. Das Maß ist voll. Das ist<br />

jetzt kein Fakt, aber die Vermutung liegt nahe, dass die<br />

Werft überdimensioniert ist. Man muss wahrscheinlich die<br />

Vermutung hegen, dass sie zu einem Wartungsstützpunkt<br />

für Gesamteuropa wird.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

(Bild 23)<br />

Auf diesem Bild möchte ich noch einmal zeigen, wie<br />

wir betroffen sind. Das Gelbe oder Grüne zeigt die drei<br />

Ortsteile der Großgemeinde Büttelborn. Der Messpunkt 52<br />

ist Klein-Gerau, der Messpunkt 51 ist Worfelden und der<br />

Messpunkt 55 ist Büttelborn. Wir werden primär durch die<br />

Abflüge von der Startbahn 18 terrorisiert, aber auch, wenn<br />

die Start- und Landebahn 25 benutzt wird. Die Flugzeuge<br />

schwenken von der Startbahn 25 vor den drei Ortsteilen<br />

17 – 46 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


auf diese rot eingezeichnete Strecke ein. Funkfeuer RID<br />

ist die Richtung. Hinter der Großgemeinde Büttelborn<br />

schwenken dann einige Flieger ab zu der so genannten<br />

18-KIR (lang) bzw. 18-KNG (lang).<br />

(Bild 24)<br />

Jetzt möchte ich zu dieser bewussten Irreführung<br />

durch die Fraport kommen. Auf dem Bild sieht man die Tabelle,<br />

die in der Werkszeitschrift der Fraport „Start frei“<br />

regelmäßig veröffentlicht wird. Ich habe mich schon im<br />

Jahr 2000 mit den Sachbearbeitern herumgeschlagen und<br />

gesagt: Was Ihr hier veröffentlicht, ist schlichtweg Mist.<br />

Das stimmt überhaupt nicht. Denn hier wird die Fluglärmbelastung<br />

in dB(A) nach Fluglärmgesetz, L eq=4 , gezeigt. In<br />

der Tabelle oben sehen Sie Büttelborn, Messpunkt 55. Die<br />

Fraport ist Betreiber des Schallschutzmesspunktes. Darunter<br />

ist Worfelden, Messpunkt 51, und im Mittelfeld sehen<br />

Sie Klein-Gerau, Messpunkt 52.<br />

Damals, als ich mich über die sehr lauten Flieger beschwert<br />

habe, hat man mir gesagt: Was regen Sie sich<br />

auf? Klein-Gerau liegt doch im Mittelfeld! Dann habe ich<br />

gesagt: Guten Morgen! Wenn Sie wüssten, wo die Messpunkte<br />

sind, dann wüssten Sie, dass Klein-Gerau mit<br />

Sicherheit noch höher liegt als Büttelborn. Vielleicht liegt<br />

es so hoch wie Offenbach-Lauterborn, Opelbrücke oder<br />

vielleicht auch Raunheim. Aber dort, wo sie es dargestellt<br />

haben, liegt Klein-Gerau schlichtweg falsch. Das war im<br />

Jahr 2000.<br />

(Bild 25)<br />

Im Jahr 2003 ergibt sich ein ähnliches Bild: Büttelborn<br />

liegt oben, dann kommt Worfelden und weiter unten Klein-<br />

Gerau. Ich habe den Fraport-Mitarbeiter öfter zu einer<br />

Ortsbesichtigung eingeladen. Er kam natürlich nie. Aber<br />

ich möchte es jetzt einmal zeigen.<br />

(Bild 26)<br />

Hier sieht man die drei Ortsteile, wobei der Messpunkt<br />

in Klein-Gerau in diesem Bereich total falsch liegt. Die<br />

Flugzeuge fliegen über den Ostteil von Klein-Gerau, aber<br />

der Messpunkt befindet sich im Westen. Der Büttelborner<br />

Messpunkt befindet sich mitten in der Prärie, im Feld. Der<br />

Ortsteil liegt relativ weit weg. Natürlich haben die Leute<br />

ohne Zweifel auch sehr viel Fluglärm. Der einzige Messpunkt,<br />

der richtig liegt, ist der Messpunkt 51 in Worfelden.<br />

Er befindet sich zumindest nicht im Ostteil der Gemeinde.<br />

Das habe ich zeigen müssen, um in die Karte, die ich<br />

Ihnen jetzt zeige, die Messpunkte einzeichnen zu können.<br />

(Bild 27)<br />

Die Quelle ist das Hessische Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie. Das Bild zeigt die bekannten Fluglärmkonturen<br />

für das Schallschutzprogramm und die Messpunkte, in<br />

dem Fall Messpunkt 52 in Klein-Gerau und Messpunkt 51<br />

in Büttelborn. Wie man sehen kann, ist in Klein-Gerau<br />

über die Hälfte der Gemeinde berechtigt, ein Schallschutzprogramm<br />

zu bekommen. Der Messpunkt liegt in dem Fall<br />

außerhalb, weil er auf der falschen Seite sitzt. In Worfelden<br />

ist ein Drittel berechtigt, das zu bekommen. Zumindest<br />

liegt der Messpunkt in dem Bereich, in dem auch<br />

wirklich sehr großer Lärm ist.<br />

(Bild 28)<br />

Hier sehen Sie noch einmal das gesamte Bild, auch<br />

mit dem Messpunkt 55, auf den ich zu sprechen kommen<br />

möchte. Sie sehen auch die Startbahn 18. Die Ideallinie,<br />

die ich eingezeichnet habe, liegt natürlich genau in der<br />

Mitte von dieser Lärmschutzzone. Man sieht, dass der<br />

Messpunkt 55 fast direkt überflogen wird. Man sieht auch,<br />

dass die Ideallinie die Ostseite von Klein-Gerau tangiert.<br />

Man sieht ferner, dass Büttelborn, das ja ganz weit oben<br />

liegt, überhaupt keine Schallschutzmaßnahmen bekommt.<br />

Man kann auch hier gut erkennen: Wenn in Büttelborn<br />

der Fluglärm schon so extrem hoch liegt, dann ist er hier<br />

in Klein-Gerau noch höher; denn die Flugzeuge steigen<br />

langsam hoch. Die Boeing 747 überfliegt unser Wohngebiet<br />

in 500 bis 800 m Höhe - sie wird am Messpunkt 55<br />

noch größer sein -, sodass der Fluglärm, den wir mitbekommen,<br />

dem höheren Wert entspricht.<br />

(Bild 29)<br />

Jetzt komme ich zur Fluglärmbelastung, die von Fraport<br />

gemessen wurde. Hier sehen Sie originale Fraport-<br />

Messdaten. Man sieht Messpunkt 52, Klein-Gerau, und<br />

Messpunkt 55, Büttelborn. Ich gehe einmal auf zwei Einzelschallereignisse<br />

ein, wobei das nicht ein volles Jahr ist;<br />

denn die Daten, die ich hinsichtlich unserer Gemeinde<br />

bekommen konnte, waren Daten von Januar bis August.<br />

Zwei Drittel des Jahres werden also abgedeckt und ein<br />

Drittel fehlt noch. Wir haben 188 Einzelschallereignisse<br />

über 80 dB(A) in der Nacht; das tut schon weh. Ab<br />

65 dB(A) liegen wir bei über 35 000 Ereignissen von Januar<br />

bis August.<br />

In Büttelborn haben wir - ich beziehe mich jetzt einmal<br />

nur auf die Nacht - 403 Einzelschallereignisse ab 80 dB(A)<br />

für zwei Drittel des Jahres. Mit dem falschen Messpunkt<br />

erhält man die doppelte Anzahl von Einzelschallereignissen.<br />

Ergo würde die Anzahl in Klein-Gerau, wenn man<br />

richtig messen würde, noch höher liegen als 403. Nur am<br />

Rande sei erwähnt: Ab 65 dB(A) haben wir über 38 000<br />

Einzelschallereignisse.<br />

(Bild 30)<br />

Dieses Bild - es wurde hier schon öfter gezeigt - zeigt,<br />

wie der Fluglärm ansteigt. Es wurde hier auch schon gesagt,<br />

dass bis zum Jahre 2015 die Anzahl der Starts und<br />

Landungen ohne Militärverkehr noch einmal um 43 %<br />

steigen wird.<br />

(Bild 31)<br />

Meine Forderung an die Regierung und an Sie, Herr<br />

Bickel, mit der Bitte um Weitergabe an die entsprechenden<br />

Stellen lautet: Ich fordere den Gesetzgeber auf, Lärmreduzierungsziele<br />

für Einzelschallereignisse gesetzlich<br />

vorzuschreiben, und zwar an allen Messpunkten im Rhein-<br />

Main-Gebiet. So etwas zu fordern war nicht meine Idee.<br />

Eine andere Industrie hat mich diesbezüglich beeinflusst.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 47


Ich gehe jetzt nur auf Einzelschallereignisse ein; denn die<br />

sind es, die stören.<br />

Ich präsentiere jetzt ein fiktives Beispiel, über das natürlich<br />

diskutiert werden muss. Man sieht hier die Einzelschallereignisse<br />

unterteilt in ≥ 65, ≥ 70, ≥ 75, ≥ 80 und<br />

≥ 85 dB(A). Danach müsste sich der Lärm aller Einzelschallereignisse<br />

im Jahr 2005 um 10 % reduzieren, im<br />

Jahr 2008 um 20 %, im Jahr 2010 um 30 % und im<br />

Jahr 2015 um 40 %.<br />

Ich möchte an einem Beispiel zeigen, dass uns dies<br />

eine andere Industrie, die noch größer ist als die Flugzeugindustrie,<br />

bereits vormacht, nämlich die Automobilindustrie.<br />

Der europäische Automobilverband ACEA hat<br />

sich, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen, verpflichtet,<br />

bis zum Jahre 2008 die CO 2 -Emissionen, den Ausstoß an<br />

Kohlendioxid, das für die Klimaveränderung verantwortlich<br />

ist, im Flottenverbrauch - das ist der Flottendurchschnitt -<br />

um 25 % gegenüber 1996, als der Verkehr noch geringer<br />

war, zu reduzieren. Das EU-Ziel für 2012 ist eine Reduktion<br />

gegenüber 1996 um 35 %. - Hier wurde eine freiwillige<br />

Verpflichtung eingegangen, um dem Gesetzgeber zuvorzukommen.<br />

Dies wird in unserem Fall nicht geschehen; das ist mir<br />

klar. Denn in diesen Bereich sind viel mehr Shareholder<br />

verwickelt, Leute, die Aktien haben. Also muss die Flugzeugindustrie<br />

her, die Fraport, die Deutsche Flugsicherung,<br />

Fluglärmschutzbeauftragte. - Der Gesetzgeber aber<br />

muss diese Lärmreduzierungsziele fordern. Es geht nicht<br />

an, dass die Fluglärmbelastung noch einmal um 43 %<br />

steigt, dass es immer lauter wird. Nein, es muss besser<br />

werden. Man muss in die andere Richtung gehen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich komme jetzt zu dem Punkt, den ich schon benannt<br />

habe: Fluglärmmaßnahmen bringen nichts.<br />

(Bild 32)<br />

Ich messe seit geraumer Zeit über den Deutschen<br />

<strong>Fluglärmdienst</strong> den Fluglärm außen und auch innen. Die<br />

grüne, die obere Kurve zeigt das Außengeräusch und die<br />

untere Kurve, die rote das Innengeräusch. Am 03.09.2003<br />

hatte ich noch kein Lärmschutz-Dachfenster. Fraport kam<br />

und hat mir gesagt: Sie bekommen ein Lärmschutz-Dachfenster;<br />

das andere ist okay. - Ich habe gesagt: Was<br />

macht das Dach aus? Das Dach ist gut gegen Kälte und<br />

Wärme isoliert, aber nicht gegen Schall. - Nein, wurde<br />

gesagt, machen Sie das. Das wird schon reichen. - An<br />

diesem Beispiel kann man sehen, dass es zwischen 22<br />

und 23.30 Uhr, also nachts, fünf Überflüge über 80 dB(A)<br />

gab. Ich nehme einmal einen heraus: Hier betrug das Außengeräusch<br />

86 dB(A) und das Innengeräusch 60 dB(A),<br />

und zwar ohne Lärmschutz-Dachfenster. Diese 60 dB(A)<br />

sind am Ohr des Schläfers gemessen; das Mikrofon ist ca.<br />

30 oder 40 cm vom Ohr des Schläfers entfernt.<br />

(Bild 33)<br />

Hier wurde am 26.01.<strong>2004</strong> mit dem gleichen Gerät gemessen.<br />

Mittlerweile habe ich ein Lärmschutz-Dachfenster<br />

eingebaut bekommen. Ich habe wieder zwischen 22 und<br />

23.30 Uhr gemessen und zufälligerweise gab es auch<br />

wieder fünf Einzelschallereignisse über 80 dB(A). Man<br />

sieht hier, dass ich außen 84 dB(A) gemessen habe und<br />

innen, am Ohr des Schläfers, 63 dB(A). Das Fluggeräusch<br />

am Ohr des Schläfers darf aber 52 dB(A) nicht überschreiten.<br />

Kurz nach elf gab es wieder ein Ereignis mit 86 dB(A)<br />

außen und innen, am Ohr des Schläfers, 61 dB(A).<br />

Was nun? Die passiven Lärmschutzmaßnahmen bringen<br />

nichts. Meine Forderung: Wenn Passives nichts<br />

bringt, müssen aktive Maßnahmen her.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich komme zum Schluss zur Zusammenfassung: Erstens.<br />

Heute schon ist die Fluglärmbelastung in Klein-Gerau<br />

unzumutbar. Selbst die von Fraport gemessenen Einzelschallereignisse<br />

ab 80 dB(A) - und das tut schon weh -<br />

am Messpunkt 52, der ja falsch ist, in der Zeit von Januar<br />

bis August 2003 betragen am Tag 500 und in der Nacht<br />

188. Das ist schon Körperverletzung.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

(Bild 34)<br />

Zweitens. Die Messwerte für Klein-Gerau liegen in der<br />

Realität natürlich viel höher - das habe ich ausgeführt -, da<br />

der Messpunkt 52 im Westen liegt, die Flieger aber über<br />

den Osten von Klein-Gerau fliegen. Die realistischen Werte<br />

liegen höher als die am Messpunkt 55 in Büttelborn. -<br />

Ich habe die Zahlen, bezogen auf den Zeitraum Januar bis<br />

August, einmal linear auf ein Jahr hochgerechnet. Danach<br />

haben wir am Tag über 1 100 und nachts über 600 Einzelschallereignisse<br />

ab 80 dB(A) und über 58 000 Einzelschallereignisse<br />

ab 65 dB(A).<br />

Drittens. Die bewusste Irreführung der Bürger in der<br />

Fraport-Werkszeitschrift „Start frei“ bezüglich der Fluglärmbelastung<br />

muss sofort gestoppt werden. Ich bitte Sie,<br />

sich hier einzuschalten. Ich konnte das nicht bewerkstelligen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Viertens. Der Fluglärm in Klein-Gerau ist heute schon<br />

so hoch, dass der Regierungspräsident kein Baugebiet in<br />

Klein-Gerau mehr genehmigt.<br />

Fünftens. Unter www.dfld.de - Messstation Klein-<br />

Gerau - kann man sehen, dass in kurzen Abständen die<br />

Fluglärmereignisse in Klein-Gerau zwischen 70 und<br />

90 dB(A) liegen, und das rund um die Uhr, 24 Stunden<br />

lang, 365 Tage im Jahr.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Sechstens. Die Anzahl der Einzelschallereignisse zwischen<br />

70 und 90 dB(A) sind das Problem und nicht ein bestimmter<br />

Durchschnittswert, wie hier öfter dargestellt wurde,<br />

von vielleicht 55 dB(A). Ein Kanonenschuss um 24 Uhr<br />

17 – 48 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


eißt in Büttelborn, Worfelden oder Klein-Gerau 15 000<br />

Menschen aus dem Schlaf; im Durchschnittswert wird sich<br />

das aber nicht ausdrücken.<br />

Siebtens. Klein-Gerau hat heute schon die lautesten<br />

Überflüge bzw. Einzelschallereignisse im Rhein-Main-Gebiet.<br />

Startende Flugzeuge sind ja bekanntlich lauter. Eine<br />

Steigerung des Fluglärms ist meines Erachtens gesetzwidrig.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Achtens. Wie ich gezeigt habe, bringen passive Schallschutzmaßnahmen<br />

nichts. Aktive Maßnahmen müssen<br />

her. Die Flugrouten, so wie sie heute verlaufen, müssen<br />

geändert werden. Klein-Gerau muss heute schon entlastet<br />

werden. Meine Forderung - ich habe das vorhin schon<br />

zum Ausdruck gebracht -: Ich fordere den Gesetzgeber<br />

auf, sukzessive Fluglärmreduzierungsziele festzuschreiben,<br />

und zwar bezüglich der Einzelschallereignisse an<br />

allen Messpunkten im Rhein-Main-Gebiet. Keine Flüge<br />

über Klein-Gerau oder nahe Vorbeiflüge an Klein-Gerau!<br />

Meine Gesundheit wird durch den Fluglärm ernsthaft bedroht.<br />

Das ist heute schon Körperverletzung. - Ich danke<br />

Ihnen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch. - Ich schließe jetzt die Rednerliste. Ich<br />

habe noch acht Wortmeldungen und wir machen gleich<br />

noch eine Pause.<br />

Ich habe allmählich den Eindruck, dass die Frage der<br />

A380-Werft dazu benutzt wird, sich über den gesamten<br />

Fluglärm am Flughafen auszubreiten.<br />

(Zurufe)<br />

- Lassen Sie mich ausreden! - Natürlich spielt die Rolle<br />

der Vorbelastung eine Rolle; das soll auch nicht unterschlagen<br />

werden. Es ist aber eine Sache, die Vorbelastung<br />

zu thematisieren, und eine andere, sich über die<br />

persönliche Betroffenheit durch einzelne Flugrouten auszubreiten.<br />

Selbstverständlich müssen wir uns darüber<br />

Gedanken machen, inwieweit eine Vorbelastung bereits<br />

besteht. Natürlich muss auch eine gewisse Überschreitung<br />

durch die A380-Werft thematisiert werden. Ich sehe<br />

im Augenblick aber keinen großen Erkenntnisgewinn<br />

darin, wenn der eine sagt, was die Vorbelastungen angehe,<br />

so sei das Glas schon voll, und der nächste sagt: Mein<br />

Glas ist auch voll. Wenn das Glas voll ist, dann muss<br />

dieser Frage eben nachgegangen werden, egal wie viele<br />

Personen für sich bekennen, dass das Glas bei ihnen<br />

bereits gefüllt sei.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Wie gesagt, wir haben jetzt noch acht Wortmeldungen.<br />

Wir gehen jetzt erst einmal für eine Viertelstunde in die<br />

Pause. Wir haben aber noch ein oder zwei Minuten. Ich<br />

möchte Herrn Haldenwang bitten, noch einmal ganz präzise<br />

zu formulieren, was genau er noch zum Mengengerüst<br />

haben möchte, damit nachher keine Dissonanz darüber<br />

besteht, was ihm genau fehlt. Da er den Antrag gestellt<br />

hat, hätte ich es gern, wenn er das noch einmal ganz<br />

konkret sagen würde.<br />

RA Haldenwang (Rechtsbeistand):<br />

Ich hätte erstens gern die Worst-Case-Betrachtung beim<br />

A380. Angeblich ist ja eine Worst-Case-Untersuchung<br />

gemacht worden, während dies bei der durch Plangenehmigung<br />

ausgestatteten CCT-Werft nicht gemacht worden<br />

ist. Diese Untersuchung möchte ich gerne haben. Es<br />

kommt auf die Summation an. Es kommt darauf an, welche<br />

Schallereignisse aufgrund dieser beiden Neubauvorhaben<br />

zum Istzustand hinzukommen, und zwar in der<br />

Summe. Um den Istzustand festzustellen, ist es erforderlich,<br />

die Auflage zu erfüllen. Damit meine ich die Anmerkung<br />

auf Seite 21 des Obermeyer-Gutachtens, nämlich<br />

die Abforderung gegenüber allen Fluggesellschaften, den<br />

Bedarf an Wartungsereignissen darzustellen, damit man<br />

den Regelbedarf kennt. Sie haben ja Statistiken über den<br />

außerordentlichen Bedarf. Diese Abgrenzung ist deshalb<br />

notwendig, weil - das sage ich Ihnen ganz offen - bei der<br />

Lufthansa-Werft nicht von einer Wartungshalle gesprochen<br />

wird, sondern intern von einer Produktionshalle. Da<br />

wird von einer Produktionshalle gesprochen. Wartung und<br />

Reparatur ist gleich Produktion. Das hat selbstverständlich<br />

Auswirkungen auf das Verfahren. Das hat Auswirkungen<br />

auf die Beurteilung. Deshalb brauchen wir das.<br />

Ich finde das im Übrigen auch ungewöhnlich: Im<br />

Obermeyer-Gutachten vom 19.11.2002 wird das abgefordert.<br />

Die Planunterlagen - das nächste Gutachten - stammen<br />

vom 08.05.2003. Man hatte ein halbes Jahr Zeit, um<br />

die Angaben, die von dem eigenen Gutachter abgefordert<br />

worden sind, zu bekommen und dann im Gutachten vom<br />

08.05.2003 niederzulegen, zu verarbeiten. Das ist nicht<br />

passiert; das brauchen wir aber.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wissen Sie jetzt Bescheid, Herr Amann? - Gut. Ich möchte<br />

nachher keine große Diskussion, dass aneinander vorbei<br />

geredet wird, weil es falsch verstanden wurde.<br />

Dann treffen wir uns wieder um halb sechs.<br />

(Unterbrechung von <strong>17.</strong>16 bis <strong>17.</strong>33 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Wir wollen fortfahren. - Herr Amann wird jetzt ganz kurz<br />

die Fragen so weit beantworten, wie er sie beantworten<br />

will. Er hat das Wort. Dann fahren wir in der Rednerliste<br />

fort.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Sie haben von der Worst-Case-Betrachtung gesprochen<br />

und in diesem Zusammenhang von einer Summationsbetrachtung<br />

der CCT-Werft und der A380-Halle. Wir haben<br />

das nicht gemacht. Wir haben die Auswirkungsprognose<br />

für die A380-Halle gemacht, weil hier eine Verände-<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 49


ung eintritt, die man, was die Auswirkungen anbetrifft,<br />

auch darstellen muss.<br />

Bei der CCT-Werft tritt keine Veränderung ein, einmal<br />

abgesehen von der Örtlichkeit: Das Mengengerüst der zu<br />

wartenden Flugzeuge bleibt gleich. Der Bedarf bleibt der<br />

Gleiche und auch die Anzahl der Probeläufe bleibt gleich.<br />

Die sind natürlich in dem Vergleichshorizont drin; aber es<br />

gibt ja keinen Anlass.<br />

Bei der A380-Halle ist das anders. Da haben Sie einen<br />

Mengenzuwachs an Flugzeugen und Verlagerungen. Deshalb<br />

ist es richtig, diese Auswirkungen darzustellen. Es ist<br />

aber nicht notwendig, sie gemeinsam mit der CCT-Werft<br />

zu betrachten, weil diese wie heute bleibt.<br />

Der Bedarf an Wartungsereignissen, wie oft sie anfallen<br />

und was das für Arbeiten sind, ist hinreichend und<br />

ausführlich auf den Seiten 32 und 33 des Erläuterungsberichts<br />

beschrieben, Band B 1. Dort steht, nach wie vielen<br />

Stunden ein C-Check, ein A-Check und ein B-Check erfolgen.<br />

Es sind auch die Arbeiten beschrieben. Wir haben in<br />

den letzten Tagen präzisiert, welche Arbeiten darunter zu<br />

verstehen sind. Insofern wüsste ich nicht, was man dazu<br />

noch ergänzend sagen kann. Die Wartungsarbeiten sind<br />

beschrieben; wir haben sie auch mehrfach genannt. Der<br />

Bedarf an Wartungsereignissen, selbst wann und wie oft<br />

sie auftreten, nach wie vielen Monaten, nach wie vielen<br />

Flugstunden, ist dem eindeutig zu entnehmen.<br />

Es bleibt auch dabei, dass es keine Produktionshalle<br />

ist, auch keine Reparaturhalle, sondern eine Wartungshalle.<br />

Dort werden Flugzeuge gewartet, und zwar in dem<br />

Sinne, wie wir es beschrieben haben. Ein Austausch von<br />

Aggregaten ist keine Reparatur, sondern eben ein Austausch<br />

von Steuereinheiten, Aggregaten usw. Es bleibt<br />

also bei der Wartungshalle. Reparatur und Produktion<br />

finden dort nicht statt. - Das wäre es von meiner Seite.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut. Mehr ist nicht zu holen. - Damit hat der Nächste das<br />

Wort.<br />

(RA Haldenwang [Rechtsbeistand] meldet<br />

sich)<br />

- Nein, das hat keinen Zweck. Sie kriegen nicht mehr.<br />

Friebe (Einwender):<br />

Darf ich Herrn Haldenwang vorlassen?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, nein. Die Fragen sind gestellt. Es ist auf die Fragen<br />

geantwortet worden. Mehr ist nicht rauszuholen, auch<br />

nicht durch Nachfrage und erneute Nachfrage. Wir müssen<br />

nachher entscheiden, ob uns das reicht oder ob wir<br />

uns durch eine Verpflichtung zu mehr Informationen gedrängt<br />

fühlen. Ich kann sie nicht zwingen.<br />

Friebe (Einwender):<br />

Würden Sie mir bitte das Mikrofon vorne einschalten?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja. - Ich sehe an Ihrer Folie, dass Sie zu der Lärmschutzhalle<br />

kommen. Sie gleiten also schon zu den Abwehrmaßnahmen<br />

über. - Ich konstatiere das nur; ich finde das<br />

gut.<br />

Friebe (Einwender):<br />

Es war ja heute schon mehrfach die Rede davon. Die<br />

Lärmschutzhalle in Hamburg ist jetzt schon seit zwei Jahren<br />

in Betrieb; sie funktioniert wunderbar.<br />

Ich möchte gleich eine Feststellung zu dem machen,<br />

was Herr Dr. Schaffert wieder einmal etwas abfällig bemerkt<br />

hat. Herr Schaffert, ich hätte das Ziel, das in Hamburg<br />

formuliert wurde, gerne auf Frankfurt übertragen,<br />

wenn der erwünschte Wert in 650 m erreicht wird, und das<br />

zweifle ich nicht an.<br />

Ich lege einmal kurz das Bild auf.<br />

(Bild 35)<br />

Es handelt sich hierbei um eine Darstellung, wie sie auch<br />

Fraport bringen sollte, aber nicht gebracht hat. Hier sehen<br />

wir also keine gemittelten Pegel, sondern berechnete mittlere<br />

Maximalpegel, und das ist ein großer Unterschied. So<br />

sah es also vor dem Bau der neuen Lärmschutzhalle aus.<br />

Man kann sich jetzt die entsprechenden Werte raussuchen.<br />

Ziel war, wie gesagt, in 650 m Entfernung 65 dB(A).<br />

- Das muss man jetzt natürlich auf Frankfurt übertragen.<br />

Wir sind im Allgemeinen weiter als diese 650 m davon<br />

entfernt.<br />

Schauen Sie sich jetzt bitte einmal zum Vergleich das<br />

Bild nach dem Bau der Halle an.<br />

(Bild 36)<br />

Durch den Drucker und die Darstellung im Internet, wo nur<br />

mit beschränkter Bildqualität gearbeitet wird, ist das Bild<br />

jetzt nicht ganz klar. Sie sehen aber, dass in einer Entfernung<br />

von rund 1 km ein Wert von 30 bis 35 dB(A) erreicht<br />

wird. Das ist doch enorm. Denken Sie daran, dass diese<br />

Werte nicht über ein halbes Jahr gemittelt sind; das sind<br />

kurzzeitige Maximalpegel. - Das ist auch für Frankfurt zu<br />

fordern. Im Übrigen fordere ich eine genau solche Darstellung<br />

für den Rollweg Charly-Ost und -West und die Wartungsfläche<br />

vor der A380-Halle ein, und zwar vorher und<br />

nachher, damit kontrollierbar bleibt, ob das Schutzziel entsprechend<br />

erreicht wurde.<br />

Wir haben gestern über das Mengengerüst gesprochen.<br />

Ich möchte Fraport bitten, noch einmal diese Säulengrafik<br />

aufzulegen, in der man die drei verschiedenen<br />

Flugzeugtypen sehen kann, und zwar die B747, den A380<br />

und, wie ich glaube, den A300. Wäre das möglich?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Geht das? - Es kommt.<br />

(Bild 37)<br />

Friebe (Einwender):<br />

Da fällt natürlich auf, dass die Volllaststufe beim A380<br />

praktisch nicht mehr vorhanden ist. Das hängt mit der<br />

17 – 50 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


mysteriösen Blackbox zusammen. Darüber hätte ich gerne<br />

ein bisschen mehr Informationen. Wir haben ja gehört,<br />

dass das irgendetwas mit Triebwerksmonitoring zu tun<br />

hat. So etwas gibt es auch im Kfz-Bereich. Das hat dazu<br />

geführt, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zu<br />

Wartungszwecken wesentlich geringer wird. Das ist begrüßenswert.<br />

Man hat weniger Aufwand, man hat weniger<br />

Wartung.<br />

Ich greife einmal ein oder zwei Wochen zurück. Wir<br />

haben ja von dem Verhältnis „fliegende Flugzeuge zu<br />

erforderliche Hallenplätze am Boden“ gehört. Wenn es<br />

dieses Gerät gibt - und das gibt es tatsächlich -, dann<br />

kann ich folgendermaßen argumentieren: Durch diese<br />

Vorsorgemaßnahme wird das Verhältnis von 1 : 8 - ein<br />

Flieger am Boden, acht in der Luft - bzw. von 1 : 12 massiv<br />

geändert, und zwar genauso massiv, wie sich die Änderung<br />

in dem zuvor gezeigten Diagramm dargestellt hat.<br />

Jetzt kommt das Allertollste. Dieses Gerät von dem<br />

Hersteller Meggitt eignet sich nicht nur für den A380, sondern<br />

für alle Triebwerke dieses Herstellers. Ich darf hier<br />

kurz zitieren: EMU - so nennt sich das Gerät - kann für<br />

weitere Typen konfiguriert werden. - Das heißt, auch andere<br />

Flugzeuge können damit arbeiten. Es ist sogar geplant,<br />

Gasturbinen generell, auch in Kraftwerken - wo<br />

immer diese Dinger auftauchen -, damit in den Griff zu<br />

kriegen.<br />

Das heißt: Der von Fraport prognostizierte Wartungsaufwand<br />

für die Flieger wird in Zukunft genereller. Damit<br />

wird meine Kritik, dass die Wartungshalle eh schon überdimensioniert<br />

ist, noch verstärkt; denn das Ding wird durch<br />

solche technischen Verbesserungen viel - -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, es wird leistungsfähiger. Ich verstehe schon.<br />

Friebe (Einwender):<br />

Dann noch eine kleine Randbemerkung: Heute Morgen<br />

gab es die Meldung, dass der Fraport-Vize Schölch zugegeben<br />

hat, der Termin könne nicht eingehalten werden.<br />

Wir können hier also in aller Ruhe fortfahren.<br />

In dieser Meldung steht aber auch, vor welch schwieriger<br />

Aufgabe Sie stehen, Herr Bickel bzw. das Regierungspräsidium:<br />

Man überträgt Ihnen die Verantwortung<br />

und fordert von Ihnen eine Feststellung, was wichtiger ist;<br />

ich formuliere es einmal etwas schärfer. Sie werden<br />

aufgefordert, eine Güterabwägung zu treffen zwischen der<br />

überörtlichen Bedeutung des Flughafens und einer einzelnen<br />

Chemiefabrik. Viel Spaß dabei! - Danke.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich danke auch. - Bei der Gelegenheit möchte ich doch<br />

einmal die Fraport fragen, was sie zu diesem Gerät und<br />

seiner Leistungsfähigkeit zu sagen hat.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das Gerät gibt es. Wir hatten heute früh schon ausgeführt,<br />

dass bei den modernen Triebwerken mit entsprechender<br />

Unterstützung die Anzahl der Triebwerksprobeläufe, insbesondere<br />

die der Laststufe Take-off Power, sehr stark reduziert<br />

werden kann. Das ist auch der Fall. Sie sehen<br />

selbst an dem Diagramm, dass nur noch ganz wenige notwendig<br />

werden.<br />

Es ist aber ein Trugschluss, wenn man jetzt von der<br />

erforderlichen Anzahl der Laststufen der Triebwerksprobeläufe<br />

eine Schlussfolgerung hinsichtlich des Bedarfs an<br />

Wartungsereignissen ziehen würde. Wir haben auch hier<br />

mehrfach ausgeführt, dass das nicht unmittelbar zusammenhängt,<br />

dass ein Großteil der Triebwerksprobeläufe,<br />

insbesondere die der Volllaststufe, unabhängig von den<br />

eigentlichen Wartungsereignissen stattfindet und dass die<br />

meisten Prüfungen mit der Leerlauflaststufe erfolgen können.<br />

Es ist einfach ein Trugschluss, zu glauben, man<br />

bräuchte dann weniger Wartung.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Das habe ich mir schon gedacht. Mich würde aber interessieren,<br />

ob das Gerät möglicherweise auch bei anderen<br />

Flugzeugen eingesetzt werden könnte, sodass sich auch<br />

da die Zahl der Volllastläufe reduzieren könnte. Das war<br />

nämlich der andere Gesichtspunkt. - Die Frage der Kapazitätserweiterung<br />

war für mich jedenfalls ein Nebenkriegsschauplatz.<br />

Es ging mir hauptsächlich darum, ob sich die<br />

Zahl der Volllastprobeläufe auf diese Weise bei den anderen<br />

Maschinen ebenfalls reduzieren ließe.<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Ja, ich gehe einmal davon aus. Ich muss die Lufthansa<br />

einmal fragen, was sie konkret vorhaben. Aber selbst das<br />

würde unsere Worst-Case-Betrachtung ja noch deutlicher<br />

- -<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ja. Das war nur eine Rückfrage. Es wäre gut, wenn Sie<br />

einmal Erkundigungen einziehen würden, -<br />

Amann (Antragstellerin):<br />

Das tun wir.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

- weil das natürlich auch für die zukünftige Belästigungssituation<br />

nicht ganz unwichtig ist.<br />

Herr Korte hat das Wort.<br />

Korte (Stadt Mainz):<br />

Wir haben gestern und heute Morgen über Bodenlärm<br />

gesprochen. Wir hatten deutlich unsere Position vertreten,<br />

dass der Bodenlärm nach der TA-Lärm zu beurteilen ist.<br />

Jetzt geht es hier um Vorbelastungen, u. a. auch um Fluglärm.<br />

Es soll eine Wartungshalle gebaut werden. Ich stelle<br />

mir vor, dass diese Wartungshalle auf den A380 in Europa<br />

wirken wird wie ein Bienenstock: Die kommen alle hierher<br />

und suchen ihre Wartungsstation auf. Ich bin der Auffassung,<br />

dass es dadurch zur Erhöhung und Verlagerung des<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 51


Fluglärms kommt. Denn - wir haben es gehört - der A380<br />

soll auf der Startbahn West nicht starten können; er wird<br />

auf der Nordbahn starten müssen und daher andere Flugrouten<br />

benutzen als die heute von der Startbahn West<br />

startenden Flugzeuge.<br />

Wir in Mainz befürchten, dass die Abflugroute GO-<br />

GAS, die über die Mainzer Innenstadt führt, stärker frequentiert<br />

wird. Wir fordern, dass hier eine detaillierte Untersuchung<br />

stattfindet und dass der Fluglärm prognostiziert<br />

wird. Wir fordern weiterhin, dass für die so genannten<br />

Eindrehbereiche, zu denen die AzB keine zutreffenden<br />

Aussagen enthält, detaillierte Untersuchungen stattfinden<br />

und dass Prognosen erstellt werden, wie sich ein derart<br />

großes Flugzeug mit den zu befürchtenden aerodynamischen<br />

Geräuschen auf die Lärmsituation auswirken könnte,<br />

welche Werte in Mainz unter den Eindrehbereichen<br />

auftreten werden.<br />

Ich möchte jetzt auf die Bewertungsmaßstäbe zurückkommen.<br />

Ich hatte gestern ausgeführt, dass ich es für<br />

richtig hielte, die Werte der 16. BImSchV heranzuziehen,<br />

allerdings korrigiert um einen Fluglärmmalus von 6 dB(A).<br />

Das entspräche für allgemeine Wohngebiete - ich hatte es<br />

gestern schon gesagt - einem Wert von 53 dB(A) tags und<br />

43 dB(A) nachts als äquivalenter Dauerschallpegel. Man<br />

kann genauso bei Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern<br />

vorgehen. Man braucht die entsprechenden Werte<br />

in der 16. BImSchV nur um den Fluglärmmalus zu korrigieren.<br />

Das ist im Prinzip ein Vorgehen, das auf die Lästigkeit<br />

des Lärms zurückgeht.<br />

Warum beziehe ich mich auf die Lästigkeit? In § 29 b<br />

LuftVG ist die erhebliche Belästigung ausdrücklich als<br />

Schutzgut genannt. Im Luftverkehrsgesetz spielt das also<br />

eine zentrale Rolle, auch wenn das bisher nicht so in den<br />

Blick genommen wurde.<br />

Warum ist die Belästigung so wichtig? Ich möchte hier<br />

aus der Veröffentlichung „Fluglärmwirkungen“ des Umweltbundesamtes<br />

zitieren. Da heißt es auf Seite 21:<br />

„Belästigung durch Lärm ist der wichtigste<br />

Indikator für die Entscheidung, welche Geräuschbelastungen<br />

als erheblich oder unzumutbar<br />

angesehen werden müssen. Der<br />

Belästigung durch Lärm kommt deshalb im<br />

Rahmen des BImSchG eine Schlüsselrolle<br />

zu, da mit ihr sowohl Schutzkriterien als<br />

auch Vorsorgekriterien abgeleitet und konkretisiert<br />

werden. Kutscheidt (1993), Richter<br />

am Verwaltungsgericht Köln, verdeutlicht<br />

dies:<br />

‚Das Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert<br />

in § 3 auch solche Geräuschimmissionen<br />

unterhalb der Gefahrenschwelle als<br />

schädliche Umwelteinwirkungen, die nach<br />

Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche<br />

Belästigungen für die Nachbarschaft<br />

herbeizuführen. ... Es schützt daher,<br />

wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt<br />

hat, nicht nur die „körperliche Unversehrtheit<br />

in biologisch-physiologischer Hinsicht,<br />

sondern schließt das körperliche und<br />

seelische Wohlbefinden im Sinne einer<br />

menschenwürdigen Lebensqualität“ ein. Die<br />

amtliche Begründung zu § 3 BlmSchG bemerkt<br />

dazu: Belästigungen sind Beeinträchtigungen<br />

des körperlichen und seelischen<br />

Wohlbefindens des Menschen. Der Übergang<br />

zwischen Belästigungen und Gesundheitsgefahren<br />

ist fließend. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

und ihm folgend andere<br />

Gesetze und Regelwerke entheben<br />

uns damit der Notwendigkeit, bei der Einstufung<br />

von Lärm als schädlich eine Gesundheitsgefährdung<br />

im engeren Sinne feststellen<br />

zu müssen.’“<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Dies ist nicht nur im Bundes-lmmissionsschutzgesetz<br />

so, sondern - wie man leicht sieht, wenn man § 29 b<br />

LuftVG betrachtet - auch im Luftverkehrsgesetz. Es ist also<br />

einerlei, welche Grundlage ich hier heranziehe. Meiner<br />

Meinung nach muss ein Maßstab für die Beurteilung des<br />

Fluglärms die erhebliche Belästigung sein. Deswegen<br />

können wir aus anderen Regelwerken über Belästigungsanalysen<br />

auf Grenzwerte schließen und befinden uns damit<br />

im Einklang mit der Rechtsetzung.<br />

Ich möchte hilfsweise, falls diese von uns angegebenen<br />

Werte das RP nicht überzeugen sollten, noch weiter<br />

aus der gleichen Veröffentlichung zitieren, in der es auf<br />

Seite 31 heißt:<br />

„Bei Fluglärmbelastungen (außen) von<br />

55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts wird die<br />

Grenze zu erheblichen Belästigungen erreicht.“<br />

Das ist eine ganz klare und deutliche Aussage. Ich meine,<br />

dass sie nicht durch die Lärmsynopse und durch die dort<br />

veröffentlichten, völlig anderen Größenordnungen beiseite<br />

geschoben werden kann.<br />

Ich möchte den RP auffordern, bei der Beurteilung der<br />

erheblichen Belästigung in Bezug auf den Bodenlärm die<br />

TA-Lärm heranzuziehen und in Bezug auf eine Fluglärmbetrachtung,<br />

die einer Gesamtlärmbetrachtung zugrunde<br />

liegt, die von uns genannten Grenzen von 53 dB(A) tags<br />

und 43 dB(A) nachts sowie hilfsweise die vom Umweltbundesamt<br />

genannten Grenzwerte.<br />

Ich möchte weiterhin auf das Schutzziel Schlaf eingehen<br />

und auch hier die genannte Veröffentlichung zurate<br />

ziehen. Das Umweltbundesamt schreibt:<br />

„Da ungestörter Schlaf nach allgemeiner<br />

Auffassung besondere Bedeutung für die<br />

menschliche Gesundheit hat, die langfristigen<br />

Folgen anhaltender Schlafstörungen jedoch<br />

noch unbekannt sind ..., wird aus<br />

Gründen der Vorsorge empfohlen, lärmbedingte<br />

Schlafstörungen und -veränderungen<br />

17 – 52 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


weitgehend zu vermeiden. Diese Sicht wird<br />

von der WHO bei ihren Empfehlungen zu<br />

Geräuschrichtwerten geteilt: So sollen die<br />

Mittelungspegel in Schlafräumen für Geräusche<br />

von außen 30 dB(A), die Maximalpegel<br />

45 dB(A) nicht übersteigen. Auch in bestehenden<br />

rechtlichen Regelungen, wie z. B.<br />

der TA-Lärm, der 18. BlmSchV sowie in der<br />

Verkehrslärmschutzverordnung, geht der<br />

vorgesehene Schutz über die Vermeidung<br />

von Aufwachreaktionen hinaus. Auf ein solches,<br />

schärferes Schutzziel stellt z. B. auch<br />

die VDI-Richtlinie 2719 ab, die als Anhaltswerte<br />

für Innenschallpegel für Schlafräume<br />

in Wohngebieten mittlere Spitzenpegel von<br />

40 dB(A) nennt.“<br />

Ich meine, dass man diese genannten Regelwerke<br />

nicht einfach im Luftverkehrsrecht wegwischen kann. Es<br />

sind genau die gleichen Schutzziele betroffen, nämlich der<br />

ungestörte Schlaf. Ich sehe keinerlei Berechtigung dafür,<br />

dass der Luftverkehr bevorzugt oder anders beurteilt werden<br />

sollte und dass er größere Störungen für sich in Anspruch<br />

nimmt.<br />

Deswegen fordere ich hier ausdrücklich, die in den anderen<br />

Regelwerken der Akustik zugrunde gelegten Maßstäbe<br />

uneingeschränkt anzuwenden. - Danke schön.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Herr Schröder.<br />

RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />

Ich gehe zunächst einmal ans Pult. - Herr Bickel, ich<br />

springe in der Tagesordnung wegen einer neuen Erkenntnis<br />

ganz kurz zurück. Diese Erkenntnis hat mit dem Mengengerüst<br />

zu tun, über das wir auch implizit bei der Bedarfsfeststellung<br />

schon gesprochen haben. Damals, in<br />

einer Phase der Großzügigkeit, hatte uns die Fraport ein<br />

Hand-out „A380-Wartung anderer Luftverkehrsgesellschaften“<br />

gegeben und darin erklärt, was international<br />

hinsichtlich der Wartungskapazität für den A380 zu erwarten<br />

ist. Beispielsweise will Virgin Atlantic in London Heathrow<br />

warten lassen. Das habe ich mittlerweile prüfen lassen.<br />

Das Ergebnis ist, dass das nicht zu stimmen scheint.<br />

Es gibt zwei Quellen - man könnte sagen, zwei Bürgerinitiativen<br />

-: die Aviation Environment Federation, AEF, und<br />

die Heathrow Association for the Control of Aircraft Noise,<br />

HACAN. Eine Quelle ist aber auch die British Airports<br />

Authority: „There is no firm proposal to build any<br />

maintenance facility for A380.” Das ist unsere Auskunft.<br />

Ich sage das ausdrücklich an die Adresse des RP: Es<br />

bestehen begründete Zweifel. Singapur und Doha haben<br />

wir nicht geprüft. Aber für London Heathrow bestehen<br />

ernsthafte Zweifel. Natürlich ist schon klar: BA, obwohl<br />

nichts bestellt, hat offenbar geplant, eine Halle zu bauen,<br />

but dropped this plan meanwhile. Virgin Atlantic hat wohl<br />

eine Halle, die man irgendwie auch aufstocken könnte, um<br />

einen A380 zu warten. Über Pläne, das in London Heathrow<br />

zu tun, ist nichts bekannt. Das ist nur ein Teil.<br />

Die Aussage, dass in der A380-Halle in Frankfurt, die<br />

für vier A380 ausgelegt ist, nur Lufthansa-Flugzeuge gewartet<br />

werden würden, weil die anderen A380 im Hinblick<br />

auf Reparatur und Wartung ohnehin schon verräumt seien,<br />

begegnet ernsten Zweifeln. Das ist etwas, was Sie<br />

erneut prüfen müssen. Ihr Input ist nicht stichhaltig. So viel<br />

zum ersten wilden Pferd. Es ist schon toll, was hier vom<br />

wilden Pferd erzählt wird.<br />

Es gibt noch eine zweite Story vom wilden Pferd, die<br />

wir gerade von Herrn Schaffert gehört haben. Ich springe<br />

wieder nach vorn zu den Schutzeinrichtungen im Hinblick<br />

auf die Triebwerksprobeläufe. Ich komme zu dem Planfeststellungsverfahren<br />

für das Vorfeld 2 am Flughafen<br />

Hamburg und zu dem Verwaltungsakt, mit dem die Lärmschutzhalle<br />

zugelassen worden ist.<br />

Unter der Überschrift „Lärmschutzziel“ ist Interessantes<br />

zu lesen:<br />

„Für die Konzeption der neuen Lärmschutzeinrichtung“<br />

- es geht also um die Lärmschutzhalle in Hamburg -<br />

„sollen unabhängig von dem anzuwendenden<br />

Genehmigungsverfahren (BImSchG<br />

oder LuftVG)“<br />

- diese Kampflinie gibt es auch anderswo -<br />

„in Bezug auf das zu erreichende Schutzziel<br />

die materiellen Anforderungen der TA-Lärm<br />

gelten.“<br />

Warum wohl? Weil es nicht anwendbar ist oder weil da<br />

Dummheiten drinstehen? - Nein, weil sie, wenn schon<br />

nicht unmittelbar geltend, die richtigen und akzeptierten<br />

Inhalte hat. Weiter heißt es unter „Lärmschutzziel“:<br />

„Hieraus lässt sich ein Immissionsrichtwert<br />

für den Spitzenpegel von 40 dB(A) nachts<br />

für allgemeine Wohngebiete ableiten, der<br />

durch einen einzelnen Probelauf um nicht<br />

mehr als 20 dB(A) überschritten werden<br />

darf.“<br />

Da kommt man nach Adam Riese auf 60 dB(A). Herr<br />

Schaffert nannte ja 66 dB(A). Aber man sieht, woher das<br />

kommt. Es geht nämlich weiter:<br />

„Als weitere Prämisse wurde gesetzt, dass<br />

die neue Lärmschutzeinrichtung aus Vorsorgegründen<br />

dem Stand der Lärmminderungstechnik<br />

zu entsprechen hat.“<br />

Selbstverständlich ist das auch für Ihr Vorhaben, für<br />

Ihr gewaltiges Wartungskapazitätsvorhaben, zu fordern.<br />

Wo wären wir denn, dass ausgerechnet der größte Flughafen<br />

mit dem größten Wartungsschwerpunkt diese Anforderungen<br />

nicht zu erfüllen hätte, wenn auf der anderen<br />

Seite die Hamburger, die vergleichsweise wenig Flugverkehr<br />

haben, das machen müssten? Das wäre sehr merkwürdig.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 53


Ihre Auffassung, mit der Sie hoffentlich nicht durchkommen<br />

werden, geht aber noch weiter:<br />

„Damit wird auch der Forderung des Luftverkehrsgesetzes<br />

entsprochen, den Lärm<br />

von Flugzeugen am Boden auf das Mindestmaß<br />

zu beschränken.“<br />

Herr Korte hat § 29 b Abs. 1 LuftVG zitiert; der steckt<br />

darin.<br />

Jetzt kommt es nämlich:<br />

„Die Abwägung dieser rechtlichen Vorgaben<br />

mit den technischen Anforderungen und<br />

Möglichkeiten sowie der Finanzierbarkeit<br />

der Maßnahme führte zur Festlegung eines<br />

zu erreichenden Grenzwertes in Form eines<br />

Wirkpegels von 65 dB(A).“<br />

Das heißt also eine Art Leistungsunfähigkeitsentgegenkommen.<br />

Der kleine Hamburger Flughafen hat von seiner<br />

Behörde einen Bonus von 5 dB(A) für wirtschaftliche Unfähigkeit<br />

bekommen. Ob die Fraport den ebenfalls bekäme,<br />

steht auf einem völlig anderen Blatt. Also 66 dB(A),<br />

Herr Schaffert, waren es auf keinen Fall und 65 dB(A)<br />

waren es nur, weil der Hamburger Flughafen - in ökonomischer<br />

Hinsicht - einen Unfähigkeitszuschlag von 5 dB(A)<br />

bekommen hat. Aus dem Recht ergeben sich 60 dB(A).<br />

Ähnliches ist natürlich auch für Ihr Vorhaben zu fordern.<br />

Herr Schaffert, solches hätten Sie - nicht Sie persönlich;<br />

Sie sind ja nicht in einer guten Lage, weil Sie ein<br />

insuffizientes Gutachten von Obermeyer Planen + Beraten<br />

hier vertreten müssen - auch für Ihre Lärmschutzkonzeption<br />

unbedingt prüfen müssen.<br />

Wir fordern also, dass nach dem Stand der Technik<br />

Lärmminderung für die Triebwerksprobeläufe auf dem<br />

Flughafen Frankfurt/Main betrieben wird, insbesondere<br />

durch die ohne weiteres technisch mögliche Lärmschutzhalle.<br />

Wer freitragende Gewölbe baut, die 150 m überspannen,<br />

der wird wohl auch eine Lärmschutzhalle errichten<br />

können. So schwierig kann das nicht sein.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Herr Bickel, erschrecken Sie nicht. Ich springe nicht<br />

mehr zurück. Ich will als Aufhänger nur sagen, dass Air<br />

France in Paris warten lässt. Es stellt sich nur die Frage:<br />

Ist das der Flughafen Charles de Gaulle oder der Flughafen<br />

Orly? Ich stelle diese Frage, weil das nicht aus dem<br />

Hand-out hervorgeht. Mag jemand antworten?<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Weiß das jemand?<br />

RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />

Es ist egal, wenn man es nicht weiß.<br />

In Paris - das ist eine Information aus dem RDF - ist es<br />

der Flughafen Charles de Gaulle. Dort sind Triebwerksprobeläufe<br />

in der Nacht grundsätzlich verboten. Es gibt<br />

nur zwei Stunden, in denen Triebwerksprobeläufe nächtens<br />

erlaubt sind. Dort wird also auch gewartet, woraus<br />

man messerscharf folgern kann: Ein internationaler Verkehrsflughafen<br />

mit Wartungsschwerpunkt kommt ohne<br />

weiteres ohne Triebwerksprobeläufe in der Nacht aus.<br />

Daher also die Forderung - neben dem technischen Lärmschutz<br />

wie der Lärmschutzhalle - nach einem wartungsbedingten<br />

Triebwerksprobelaufverbot ähnlich Charles de<br />

Gaulle für Frankfurt. Nächtliche Triebswerkprobeläufe -<br />

Ihre Begründung dafür liegt nach wie vor im Dunkeln; wir<br />

haben sie nicht gehört - sind nicht erforderlich und sind<br />

daher der Umgebung nicht zuzumuten.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Schließlich komme ich zurück auf das Wort, das auch<br />

Herrn Schaffert so gefallen hat: Schrumpfgutachten vom<br />

Umfang eines Asterix-Heftes. Warum Schrumpfgutachten?<br />

Wir sprechen von Vorbelastung und Zusatzbelastung.<br />

Ein kupiertes Gutachten ist es deshalb, weil allein<br />

der Anlagenlärm, der Baulärm, der Straßenlärm durch die<br />

Okrifteler Straße und der Lärm der Triebwerksprobeläufe<br />

berücksichtigt wird, nicht aber die flugbetrieblichen Auswirkungen.<br />

Der Fluglärm und die durch dieses Vorhaben<br />

bewirkten Änderungen werden ausgeblendet. Das ist<br />

unzulässig. Warum ist es unzulässig? - Weil nach einer<br />

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, siehe Erfurt-Entscheidung,<br />

bei der wesentlichen Änderung einer<br />

planfeststellungsbedürftigen Anlage die Auswirkungsbetrachtung<br />

beim Zustand der gesamten Anlage, wie sie<br />

nach der Erweiterung sein wird, anzusetzen hat. Jede zusätzliche,<br />

nicht nur geringfügige, Lärmbelastung ist einzubeziehen.<br />

Jetzt können Sie sagen: So etwas entsteht aber nicht.<br />

Da knüpfe ich an die Ausführungen von Herrn Korte an<br />

und spreche insbesondere für die Landeshauptstadt<br />

Mainz, aber auch für die nordmainischen Kommunen<br />

Flörsheim, Hattersheim, Hochheim und den Main-Taunus-<br />

Kreis. Und da, Herr Bickel, kann ich es Ihnen nicht ersparen,<br />

auf die Flugrouten zu schauen; denn sie sind der<br />

Wirkungspfad, auf dem sich die zusätzlichen, nicht unerheblichen<br />

Beeinträchtigungen verbreiten.<br />

(Bild 38)<br />

Sie sehen eine Karte mit der Landebahn Nordwest.<br />

Sehen Sie darin kein Eingeständnis; denn so wird es nicht<br />

kommen. Aber der Rest der Anlage steht. Man sieht hier<br />

die seit dem 19.04.2001 existierende Abflugroute bei<br />

Betriebsrichtung 25, Richtung Navigationspunkt GOGAS,<br />

zwischen Wiesbaden und Mainz hindurch.<br />

Wenn die Antragstellerin sagt, durch den A380 ändere<br />

sich der Flottenmix nicht und deshalb ändere sich auch<br />

auf diesen Flugwegen nichts, dann ist schon das falsch.<br />

Ich verweise auf die Unterlagen. Wie wir gehört haben,<br />

wird die B747 nicht durch den A380 ersetzt. Jetzt und<br />

auch 2015 sind 30 B747 in der Lufthansa-Flotte. Die 15<br />

A380 kommen noch dazu. In 2015 werden sie auf diesen<br />

Routen auf Interkontinentalstrecken verkehren. Das ist<br />

z. B. die GOGAS-Route für die Flugzeuge in Richtung<br />

17 – 54 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Atlantik. Die großen Röhren werden hier insbesondere<br />

entlangfliegen.<br />

Ich würde sagen - schlecht gereimt, das gebe ich zu -:<br />

Die Änderung des Flottenmix, das hilft in Mainz nix. Denn<br />

es kommt darauf an, ob sich an der Belegung der konkret<br />

zu Lärmimmissionen führenden Route etwas ändert. Das<br />

muss man erforschen, das muss man nachprüfen; denn<br />

die über 360 Grad der Kursrose gemittelte statistische<br />

Flottenverteilung und Belegungsverteilung hilft dem einzelnen<br />

Ort nichts. Es ist mehr als plausibel, dass es eine<br />

Interkontinentalroute über die GOGAS-Route zwischen<br />

Wicker und Weilbach hindurch - das gehört zu Flörsheim -<br />

in Richtung TABUM geben wird. Das wird die Belegung<br />

der Routen spürbar, also mehr als geringfügig, ändern.<br />

Deshalb werden dort Auswirkungen der A380-Halle zu<br />

spüren sein.<br />

Es hätte dort auch ausgelegt werden müssen - das ist<br />

unsere Forderung, die wir schriftlich schon am Anfang und<br />

hier wieder erhoben haben - und das hätte bezüglich des<br />

Lärms zwingend ermittelt werden müssen. Man kann nicht<br />

einerseits behaupten, die A380-Werft werde gebraucht,<br />

weil sonst der A380 nicht stationiert wird und weil sonst<br />

die Hub-Funktion flöten gehen wird - zumindest wird sie<br />

stark eingeschränkt -, und andererseits sagen, dass sich<br />

am Flugverkehr nichts ändert. Bei diesen Widersprüchen<br />

in Ihren eigenen Unterlagen sträuben sich mir die Haare.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass es ein kupiertes<br />

oder Schrumpfgutachten ist. Die Fluglärmauswirkungen<br />

dieser Halle sind im Istzustand und bei der Zusatzbelastung<br />

zu berücksichtigen. Damit bin ich beim<br />

eigentlichen Thema. Das dauert aber nicht mehr so lange.<br />

Ich möchte vom Platz aus fortsetzen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Bitte.<br />

RA Dr. Schröder (Rechtsbeistand):<br />

Zur Vorbelastung. Es gibt zweierlei Arten von Vorbelastung.<br />

Das ist einmal die tatsächliche Vorbelastung und die<br />

plangegebene Vorbelastung. Ich sage dies, damit das RP<br />

oder auch sonst wer nicht auf die Idee kommt, was ja<br />

immer nahe liegt, der Umgebung zu erklären, sie lebe seit<br />

1934, 1936 mit dem Flughafen und habe füglich mit der<br />

Apokalypse zu rechnen. Egal was passiert: Es sei alles<br />

schon immer geplant gewesen. - So ist es also nicht. Das<br />

sage ich vorbeugend.<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Zur Kategorie der plangegebenen Vorbelastung. Dazu<br />

zitiere ich aus Steinberg/Berg/Wickel „Fachplanung“ - die<br />

Autoren sind eher konservativ -:<br />

„Eine plangegebene Vorbelastung liegt nach<br />

dieser Rechtsprechung dann vor, wenn sie<br />

einer tatsächlichen Vorbelastung gleichgewichtig<br />

ist. Das ist dann der Fall, wenn eine<br />

im Zeitpunkt der Bebauung, aber auch im<br />

Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens eines qualifizierten<br />

Bebauungsplans, bereits hinreichend<br />

verfestigte Planung vorhanden ist,<br />

die der Anlieger als gegeben und konkret<br />

bevorstehend erkennt oder erkennen muss<br />

derart, dass er mit einem der Planung entsprechendem<br />

Maß von Lärmbelastungen in<br />

absehbarer Zeit rechnen muss.“<br />

Da erinnert man sich dann an das Referat von Bürgermeister<br />

Brehl. Die Fraport hat im Gefolge der Errichtung<br />

der Startbahn 18 und des Planfeststellungsbeschlusses<br />

von 1971 allerlei versprochen. Sie hat insbesondere<br />

versprochen, dass ein weiteres Ausgreifen über den Zaun<br />

hinaus nicht stattfinden wird. Das möchte ich im Protokoll<br />

ausdrücklich festgehalten wissen: Die Fraport hat versprochen,<br />

nichts zu tun, was über den Zaun hinausgeht und in<br />

den Bannwald ausgreift. Sie hat also versprochen, dieses<br />

Vorhaben, das wir jetzt verhandeln, nicht auszuführen. Sie<br />

hat sogar versprochen, eine weitere Landebahn werde es<br />

nicht geben. Das heißt also, eine plangegebene Vorbelastung<br />

- jedenfalls seit 1971 - gibt es nicht.<br />

Das Thema Rücksichtnahme ist schon angesprochen<br />

worden. Hier beim Lärm muss sich der Flughafen daran<br />

messen lassen, wenn nicht sogar juristisch binden lassen<br />

nach Art einer Zusicherung oder eines öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrages. Eine plangegebene Vorbelastung können<br />

Sie schutzmindernd der Umgebung nicht anrechnen.<br />

Das geht auf keinen Fall. So viel zur ersten Kategorie der<br />

Vorbelastung.<br />

Dann kommt die tatsächliche Vorbelastung. Da kann<br />

ich mich kurz fassen. Es wurde von Herrn Kollegen<br />

Schmitz für Walldorf schon exemplifiziert: Das Glas ist<br />

voll. Das Maß an Lärm, das die Rechtsordnung erlaubt,<br />

hat der Flughafen ausgeschöpft und schon längst überschritten.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Da passt nichts mehr hinein.<br />

Der Ausweg, zu sagen, dieser Vorbelastungsexpander<br />

sei plangegeben, deshalb passe doch noch etwas hinein,<br />

ist, wie gesagt, versperrt. Es bleibt tatsächlich nichts mehr<br />

übrig. Da kommt man wieder auf die Relevanz von Grenzund<br />

Zumutbarkeitswerten. Wir halten einen L eq(3) von 53<br />

dB(A) tags und 43 dB(A) nachts für die Grenze und die<br />

Schranke. Das Umweltbundesamt - Herr Korte hat es<br />

vorgetragen - sagt: 55 dB(A) bzw. 45 dB(A). Da gibt es<br />

noch ein bisschen etwas darüber und etwas darunter.<br />

Aber diese Werte sind bereits überschritten. Deshalb ist<br />

jegliche Zusatzbelastung unerlaubt. Ein Vorhaben, das zu<br />

einer solchen führt, ist ebenfalls unerlaubt, auch wenn es<br />

die Fraport ist und auch wenn sie behaupten kann, ein<br />

wichtiges Unternehmen zu betreiben.<br />

Ich könnte jetzt im Einzelnen für Flörsheim, Hattersheim,<br />

Hochheim, die Ortsteile sowie für Mainz und auch<br />

für die Privaten, Herrn Dirk Treber, Frau Ursula Frühwacht-Treber<br />

und Herrn Reinhard Treber aus Mörfelden,<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 55


ausgedruckt. Dies ist die Zusammenfügung auf ein DIN-<br />

A4-Blatt; das machen die selbstverständlich. Sie sehen<br />

hier die 50er- und die 60er-Linie. Die 50er-Linie bezieht<br />

sich auf die Nacht. Jetzt sagen Sie mir einmal, wie Sie da<br />

noch in Ihrem eigenen Grundbesitz im Sommer bei geöffnetem<br />

Fenster schlafen wollen? Ich weigere mich, hier wie<br />

eine Ameise eingebunkert tief im Boden zu leben oder in<br />

einem Hühnerkäfig, schön abgedichtet, damit ja keiner<br />

stirbt. Schauen Sie sich das einmal an!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich habe noch eine Rolle von 1999. Die ist ungefähr<br />

20 m lang. Das war der erste Lärmnachweis, den es hier<br />

gab. Den kann ich Ihnen zur Verfügung stellen; er ist aber<br />

veraltet. Das Regionale Dialogforum hat inzwischen bessere<br />

Nachweise als diese Rolle; das steht im Internet.<br />

(Bild 49)<br />

Sie sehen hier die rote Linie; das sind die Messwerte<br />

von unserer Station in Mörfelden-West. Im Internet können<br />

Sie das überschalten mit den Werten von bis zu drei, vier<br />

anderen Orten, an denen solche Stationen sind. Die blaue<br />

Linie stellt die Werte von Hochheim dar. Sie können also<br />

genau feststellen, welche Prioritäten bei den Lärmschutzmaßnahmen<br />

getroffen werden müssen.<br />

Wir haben hier in der Nacht zwischen 24 und 1 Uhr<br />

68,7 dB(A), nicht genormt nach der EU-Richtlinie. Deshalb<br />

meine Forderung: Stellen Sie allen Lärmmessstationen<br />

von Fraport private, vom Regionalen Dialogforum u. U.,<br />

oder unsere eigene - im Internet - vom Deutschen <strong>Fluglärmdienst</strong><br />

gegenüber! Eigentlich ist es eine staatliche Aufgabe,<br />

diese Dinge festzustellen. Es ist von den Bürgern<br />

nicht zu verlangen, dass sie so etwas auf eigene Kosten<br />

machen. Die Gesundheitsvorsorge ist Pflicht des Staates.<br />

In Art. 74 Nr. 24 GG steht „Lärmbekämpfung“. Ich merke<br />

hier nichts davon. Aber das steht im Grundgesetz. Die<br />

Richter machen zum Teil nicht mit. Ich hoffe nur auf Leipzig;<br />

denn so geht das einfach nicht.<br />

Ich komme gleich noch auf meine Petition zu sprechen.<br />

Der Gesetzgeber, die Bundestagsabgeordneten und<br />

die Landtagsabgeordneten, lehnen es ab, irgendetwas zu<br />

unternehmen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Werfen Sie nur einmal einen Blick darauf. Dann brauchen<br />

wir hier gar nicht mehr zu diskutieren, meine Herren<br />

insbesondere von Fraport aber auch Sie vom Regierungspräsidium.<br />

(Bild 50)<br />

Schauen Sie sich einmal diese Grafik an. Da ist kein<br />

Schlafen mehr möglich. Meine Kinder sind inzwischen<br />

ausgezogen. Ich habe meiner jüngsten Tochter ein Haus<br />

bei Ingelheim in der ruhigen Pfalz finanziert, in Engelstadt.<br />

Da hat mir ein Herr gesagt: Das ist die Stadt der zwei<br />

Lügen. Es ist weder eine Stadt noch sind es Engel. - Meine<br />

Herren von Fraport, denken Sie mal daran!<br />

(Vereinzelt Beifall bei den Einwenderinnen<br />

und Einwendern)<br />

Ich könnte das im Takt weitermachen. Schauen Sie<br />

sich einmal diese Kurve an und sehen Sie, wie das über<br />

24 Stunden ausschaut!<br />

(Bild 51)<br />

Das ist ein Tag. Sie sehen hier die Spitzen: 80 dB(A). Das<br />

ist natürlich nicht genormt nach physikalischen Effekten,<br />

sondern so, wie das ein normaler Bürger macht, der sich<br />

selbst Hilfe verschaffen muss. Wenn es der Gesetzgeber<br />

nicht macht und unsere Landes- und Bundesabgeordneten<br />

nicht eingreifen, die auf das Volk vereidigt sind, was<br />

bleibt uns dann anderes übrig? Ich habe dem Ministerpräsidenten<br />

Koch, als das mit der Nordwestbahn losging,<br />

einen Brief geschrieben. Er hat mir geantwortet, aber Reaktionen<br />

sind bisher keine da.<br />

(Bild 52)<br />

Das sind die Aussagen in Kurzform; die Originale liegen<br />

hier vor. Ich lese das einmal kurz vor:<br />

Der Hessische Landtag hat mir am 29.01.02 nach<br />

Vorgabe des Ministers, also der Exekutive, den Petitionsbescheid<br />

geschickt, dass „notwendige wissenschaftliche<br />

Aussagen nicht für eine gesetzliche Regelung ausreichen“.<br />

- Ich hatte die Petition nach Berlin geschickt. Die<br />

Berliner haben sie nach Wiesbaden gegeben. Die Wiesbadener<br />

haben mir diesen Bescheid geschickt. Dann habe<br />

ich Herrn Bundestagspräsidenten Thierse angeschrieben<br />

und gefragt: Was ist nun? Bund oder Land? - Die Petition<br />

wurde in Kraft gesetzt.<br />

Die nächste Aussage am 25.06.03, und zwar hier<br />

durch den Deutschen Bundestag: „mangels ausreichender<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse keine Gesetzesinitiative<br />

geplant“. - Der Bundestag hat dann nach Vorgabe des<br />

Bundesverkehrsministers geschrieben - ich habe es dabei;<br />

ich habe es am 30.12. erhalten, nachdem der Bundestag<br />

am 29.12. beschlossen hat -: „zurzeit keine Chance... zu<br />

klären ist, wie die Lärmwirkungsforschung eine Zusammenfassung<br />

der Lärmereignisse bewertet. Lärm ist unterschiedlich.“<br />

- Hurra und Helau, kann ich da nur sagen!<br />

Bei dem Ganzen ging es um meine Bitte, ein Lärmsummationsgesetz<br />

zu machen. Da das natürlich sehr<br />

teuer wird in Deutschland bzw. künftig in der EU, habe ich<br />

um ein Lex Fraport gebeten, um diesen Verein - - Ich bin<br />

Aktionär. Bei der Hauptversammlung werden wir uns weiter<br />

sprechen wegen dieser rausgeschmissenen Gelder,<br />

die letzten Endes dem Aktionär fehlen. Meine Aktie habe<br />

ich von meinem Vater geerbt; aber damit bin ich sprachberechtigt.<br />

- Ich sage es noch einmal: Die Augen kann man<br />

schließen. Machen Sie einmal die Augen zu, dann sehen<br />

Sie keine Farben mehr. Aber die Ohren kann man nicht<br />

schließen, meine Herren. Seit Urzeiten, seit die Menschheit<br />

existiert, sind sie ein Warnzeichen. Als der Bagdad-<br />

Bomber bei Nacht und bei Tag geflogen ist, konnte ich das<br />

im Schlafzimmer hören, und zwar fast schon im Schlaf.<br />

Ich bitte Sie als Exekutive also, dieses Lex Fraport ü-<br />

ber die Hessische Landesregierung, die ja im Bundesrat<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 57


tätig werden kann, zu exekutieren. Wir können unsere<br />

Heimat nicht platt machen lassen. Dagegen wehren wir<br />

uns mit Haut und Haaren. - Ich war einmal vor Jahren im<br />

Jagdschloss Kranichstein. Da wurde im Mittelalter zur Zeit<br />

des Absolutismus ein Bild eingefügt: Der Mörfelder Förster<br />

hat das Dach angezündet bekommen, weil die Wildschweine<br />

oder die Hirsche in die Felder sind. - Ich bin mit<br />

einem Bekannten aus den jetzt neuen Bundesländern<br />

dorthin gegangen und wollte ihm das zeigen. Da war das<br />

herausgenommen worden. Das war vielleicht zu gefährlich,<br />

zu aufrührerisch.<br />

Ich habe die Schreiben vom Bundestag hier. Das letzte<br />

habe ich am 01.02. dieses Jahres erhalten. Darin steht,<br />

ich hätte keinen Anspruch auf zweimalige Behandlung. Ich<br />

bin Soldat gewesen. Ich habe keinen Dienstherrn kennen<br />

gelernt, nur einen Arbeitgeber. Um über die Auswirkungen<br />

zu sprechen: Inzwischen werden die Soldaten zu Legionären.<br />

Wenn in New York das World Trade Center in sich<br />

zusammenstürzt, dann hat das die Auswirkung, dass<br />

Deutschland am Hindukusch verteidigt wird. Wenn so eine<br />

Bannwaldkratzerhalle gebaut wird, dann hat das Auswirkungen<br />

auf mich. Und dann soll man hier nicht diskutieren<br />

dürfen?<br />

Herr Bickel und meine Herren vom RP, Sie sehen hier<br />

Ihr Angebot an Leistungen.<br />

(Bild 53)<br />

Das sind 22 Punkte. An vorletzte Stelle ist der Service für<br />

Fraport aufgeführt, an zweiter Stelle steht der Lärm, an<br />

vierter der Erholungsraum. Setzen Sie so auch Ihre Prioritäten!<br />

Dazu muss ich sagen: Fraport ist aus meiner Sicht ein<br />

volkseigener Betrieb - im Besitz von Stadt, Land und<br />

Bund.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich bin auch Besitzer, wahrscheinlich von einem Sargnagel.<br />

Ich müsste ihn eigentlich abstoßen. So schaut das<br />

heute aus.<br />

Ich habe hier das Schreiben vom hessischen Verkehrsministerium<br />

als Antwort auf die Petition im Original<br />

vorliegen. Das gebe ich Ihnen nachher.<br />

(Bild 54)<br />

Das sind die berühmten Werte, die einen 13-mal in der<br />

Nacht ruhig aufwachen lassen. Ich sage ausdrücklich:<br />

„ruhig aufwachen lassen“. Aber dann am Heiligen Abend<br />

„Stille Nacht“ singen und Urlaub in der schönen heilen<br />

weiten Welt machen, nur nicht in der eigenen Heimat!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich habe hier ein Rechtsgutachten von Professor<br />

Dr. Dolde „Rechtliche Aspekte einer Lärmbetrachtung“,<br />

Stuttgart, Mai 2001, das in Fachzeitungen veröffentlicht<br />

ist. Darin steht klipp und klar - ich sage das jetzt einmal<br />

mit meinen Worten; ich gebe Ihnen das nachher -: Die<br />

Sondersituation Einzelfall gebietet dann, erstens verschiedene<br />

Schallquellen ... Richtwerte nahezu erreichen ... -<br />

also eine Sonderfallbehandlung -, zweitens segmentierter<br />

Lärm ... Grenze der Zumutbarkeit ... jeder Quelle nahezu<br />

erreicht ist ... die dritte Prüfung, ob Zusammenwirken<br />

verschiedener Geräuscharten stärker als jede einzelne ist.<br />

Es gibt eine Musterverwaltungsvorschrift LAI. Ist dann<br />

praktikabel, ist aufgeführt.<br />

Ich weise darauf hin: B 486 und B 44 sind seit Jahren<br />

ohne einen Schallschutz, ohne Südumgehung, seit 1960<br />

geplant. In dem Plan der Stadt, den ich im Original habe,<br />

ist schon seit 1960 die Startbahn West geplant und bis<br />

heute eine Umgehungsstraße. Passiert ist gar nichts. Die<br />

ICE-Riedbahn führt vielleicht irgendwann einmal an der<br />

Autobahn entlang; das weiß ich nicht. Fraport: 18 West<br />

und jetzt kommen neu hinzu die Halle und die Nordwestbahn.<br />

- Das geht einfach nicht.<br />

Ich habe die Umgebungslärmrichtlinie eigentlich durch<br />

Zufall herausgekitzelt; ich wusste gar nicht, dass es so<br />

etwas gibt. Meine Petition ist viel früher gelaufen; das begann<br />

im Januar. Im Juni kam dann die EU-Richtlinie.<br />

(Bild 55)<br />

Hier stehen die genauen Vorgaben und die Termine. Der<br />

erste Termin war am 18.01.04. Am 18.07. wird diese<br />

Richtlinie in Kraft gesetzt.<br />

Wir reden ja immer so schön, wie der Soldat sagt, vom<br />

vorauseilenden Gehorsam. Machen Sie doch bitte einmal<br />

Druck, dass es ein vorauseilendes Gesetz gibt! Verschiedene<br />

Herren haben das hier schon gemacht. Warum wollen<br />

Sie als politische Führer - das ist die Regierung; sie<br />

exekutiert - immer warten? Sie müssen vorneweg durch<br />

den finsteren Wald führen wie ich meine Kompanie durch<br />

den finsteren Gebirgswald geführt habe. Warten Sie doch<br />

nicht, bis 51 % kommen und von hinten schieben à la<br />

Startbahn West! Ich habe dem Ministerpräsidenten Koch<br />

einen Brief geschrieben, um diese Dinge nicht ausarten zu<br />

lassen. Sie sind auf dem besten Weg dorthin, wenn man<br />

dieses Chaos hier mitkriegt. Das ist ja keine Planfeststellung<br />

mehr; wahrscheinlich wird eine Planlosfeststellung<br />

auf uns zukommen.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Jetzt noch kurz zur EU-Richtlinie:<br />

„Begriffsbestimmungen<br />

... ‚Umgebungslärm‘ unerwünschte“<br />

- unerwünscht, meine Herren! -<br />

„oder gesundheitsschädliche Geräusche im<br />

Freien,“<br />

- nicht in Käfighaltung bei geschlossenem Schlafzimmerfenster<br />

-<br />

„die durch Aktivitäten von Menschen verursacht<br />

werden, einschließlich des Lärms ...<br />

von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr,<br />

Flugverkehr ...“<br />

17 – 58 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Das ist die Definition.<br />

Zum nächsten Punkt. Es gibt hier so schöne Begriffe<br />

wie „ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum“ und „ruhiges<br />

Gebiet auf dem Land“. Meinen Kindern habe ich ein Haus<br />

in einem ruhigen Gebiet auf dem Land, südlich von Ingelheim,<br />

bezahlt. Ich wohne in einem ruhigen Gebiet in einem<br />

Ballungsraum nicht. Ich bin auch kein Flüchtling. Ich<br />

verteidige meine Heimat mit Haut und Haaren.<br />

Hier ist noch eine Definition:<br />

„Der Tag entspricht einem Zeitraum von<br />

12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von<br />

4 Stunden und die Nacht einem Zeitraum<br />

von 8 Stunden; ...<br />

... der Tagesanfang (und damit der Anfang<br />

des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat<br />

festzulegen (dies ist für sämtliche<br />

Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden<br />

die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die<br />

Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr, 19.00-23.00<br />

Uhr und 23.00-7.00 Uhr ...“<br />

Die Nacht kann aber verschoben werden. Wenn wir<br />

die Fraport-Nacht mit 23 Uhr bekommen, dann muss sie<br />

eine Stunde länger in den Tag gehen, also bis 7 Uhr. Das<br />

ist auch so festgelegt. - Bitte führen Sie durch den Wald<br />

und warten Sie nicht, bis Sie geschoben werden!<br />

Zu den Messpunkten, von denen ich gesprochen habe:<br />

Fördern Sie bitte alle vorhandenen Lärmmessstationen<br />

von Staats wegen mit Unterstützung, Subvention, um<br />

diese Kette zu bilden. - Da steht klipp und klar drin:<br />

„Im Fall von Berechnungen zur Ausarbeitung<br />

von strategischen Lärmkarten für die<br />

Lärmbelastung in Gebäuden und in der Nähe<br />

von Gebäuden liegen die Ermittlungspunkte<br />

in einer Höhe von 4,0 ± 0,2 m ...<br />

über dem Boden an der am stärksten lärmbelasteten<br />

Fassade; ...“<br />

Das wird wahrscheinlich bisher keiner geschnallt, geschweige<br />

denn durchgeführt haben. Unsere Lärmmessstation<br />

ist im Keller - wir hätten sonst eine Fensterveränderung<br />

am Haus durchführen müssen -, sogar geschützt<br />

durch eine Mauer. Ich kann Ihnen das einmal zeigen.<br />

„Für die Bewertung der Auswirkungen von<br />

Lärm auf die Bevölkerung sollten Dosis-Wirkung-Relationen<br />

verwendet werden.“<br />

Die Dosis kenne ich noch von Tschernobyl. Da gab es die<br />

so genannten Becquerelchen. Vielleicht entwickeln wir ja<br />

auch einen solch schönen Begriff.<br />

„Die Dosis-Wirkung-Relationen, die durch<br />

künftige Änderungen dieses Anhangs nach<br />

Artikel 13 Absatz 2 eingeführt werden, betreffen<br />

insbesondere Folgendes:<br />

- die Relation zwischen Belästigung ... für<br />

Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Fluglärm...<br />

- die Relation zwischen Schlafstörung ... für<br />

Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Fluglärm...“<br />

Setzen Sie das bitte in Kraft! Warten Sie nicht, bis Sie<br />

geschoben werden!<br />

Ich bin gleich fertig.<br />

(Bild 56)<br />

Luftkreuz Frankfurt: Im Westen steigt Startbahn 18<br />

West überm Wildbann Mönchbruch hoch zum Himmel<br />

hinauf. Im Osten laufen zwei Rollbahnen vor Autobahnen<br />

am Stadtwald aus, unantastbar laut Oberbürgermeisterin.<br />

Im Süden, im Naturschutzgebiet, im grünen Bannwald im<br />

Mönchbruch, ist keine Landebahn zu sehen. Im Norden im<br />

Rundblick viele Städte - FINIS -, im Bannwald wird die<br />

Nordbahn untergehen, im Süden erst recht. Im Zentrum -<br />

Fraport, denken Sie an Ihre Flächen, zugebaut mit Speditionen;<br />

anderen hat man die Arbeitsplätze in Kelsterbach<br />

weggenommen -: viel Flugplatz. Schönefeld, Brandenburg,<br />

Berlin - für Hessen und Preußen der Großgewinn.<br />

Endlich kann auch der Osten voll erblühen. - 2015: Fraport<br />

wird wieder glühen. BBI: 80 000 Arbeitsplätze aufblühen.<br />

Wiesbaden-Erbenheim, Brandenburg-Berlin: Es kommt<br />

fliegendes Jumbo dickes, blüht im Glanze diese Glückes.<br />

(Bild 57)<br />

Das ist im Moment meine Summierung aus dieser<br />

chaotischen Anhörung, die aus meiner Sicht ohne Substanz<br />

ist. Fachleute haben das bestätigt; ich kann das nur<br />

aus dem hohlen Bauch heraus sagen.<br />

„Es ist nie ein Fehler, höchste Kompetenz<br />

an seiner Seite zu wissen“<br />

Für die 40 000 Normalbürger: Ich danke den Herren Fachleuten,<br />

Professoren und Rechtsanwälten. Die Kommunikationsberatung<br />

erfolgt durch alle, durch ausgewählte Spitzenmanager.<br />

Ob das bei Fraport der Fall ist, bezweifle ich.<br />

Herr Bickel, Sie sind Beamter. Sie sind auf die deutsche<br />

oder hessische Verfassung vereidigt. Ich möchte Sie<br />

bitten, die Pannen ernst zu nehmen und einen neuen Weg<br />

zu suchen. Sie stehen hier mitten im Feuer. Unser Ministerpräsident,<br />

ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender, hat die<br />

Flucht ergriffen und den Verkehrsminister eingesetzt. Der<br />

Verkehrsminister setzt den RP ein. Der RP setzt Sie ein. -<br />

Auf der anderen Seite ist es ähnlich: ein volkseigener<br />

Betrieb mit einem Vorstandsvorsitzenden, der letzten Endes<br />

auch wieder vom Mehrheitsaktionär abhängig ist. Wer<br />

bestimmt also die Richtlinien der Politik? Ich hoffe auf<br />

Besserung, auf den neuen Weg.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Zum Schluss noch die Fabel vom König der Tiere: Der<br />

Vogel des Jahres <strong>2004</strong> ist der Zaunkönig. Wer ist der<br />

König der Vögel? Natürlich der Zaunkönig. Der Adler<br />

schrie: Ich flieg viel höher. - Das ist der Bundesadler. - Der<br />

kleine Zaunkönig saust unter die Flügel und nachdem er<br />

blau geworden ist in höchsten Höhen, fliegt er noch einen<br />

Meter höher: Ich bin der König der Tiere. Das ist Beschiss,<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 59


sagen alle Tiere. Jetzt machen wir das umgekehrt. Wer<br />

kann am tiefsten in die Höhlen krabbeln? Da sagt der<br />

Zaunkönig: Haha, ich bin schon im Mauseloch verschwunden.<br />

Da war er auch der König der Tiere. - Wenn<br />

Sie hier mal gucken:<br />

(Bild 58)<br />

Der Adler entspricht der Bundesrepublik Deutschland, der<br />

Kranich der Lufthansa und der Löwe ist Hessen. Wer ist<br />

der König der Tiere?<br />

Das ist vielleicht eine Vorsehung oder ein Hinweis.<br />

Manchmal gilt auch ein Gottesgericht, dass der Zaunkönig<br />

der Vogel des Jahres ist. - Meine Herren, wir sind hier<br />

zwar nur Zaunkönige. Aber Sie haben ja gehört, wie<br />

schlau sich der Zaumkönig durchgesetzt hat. Das ist unser<br />

Symbol dieses Jahres. Lernen Sie etwas aus dieser Fabel!<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Ich bin ja am ersten Tag in die Bütt gegangen. Ich<br />

möchte jetzt den Schlussvers von Bert Brechts „Das Lied<br />

von der Moldau“ vorlesen - Sie können eine andere Überschrift<br />

nehmen -:<br />

„Am Grunde der Moldau wandern die Steine.<br />

Es liegen drei Kaiser<br />

- Startbahn oder Rollbahn -<br />

begraben in Prag.<br />

Das Große bleibt groß nicht und<br />

klein nicht das Kleine.<br />

Die Nacht hat zwölf Stunden,<br />

dann kommt schon der Tag.“<br />

Ein sonniger Tag, denke ich.<br />

Meine Anträge an den RP: Erstens: Feststellung Zuständigkeit<br />

und Durchführung der Bekämpfung des Umgebungslärms!<br />

Wer ist in Mörfelden zuständig - die Stadt,<br />

das Land, der Bund, die EU - gemäß den Stadt-lärmminderungsmaßnahmen?<br />

Das liegt bei der Stadt vor. Der<br />

Bürgermeister ist geknebelt. Wir sind hier in einem Hochsicherheitstrakt<br />

zur Erörterung, bewacht von Herren im<br />

schwarzen Zwirn. - Auf dem Podium sehe ich auch einen<br />

schönen Namen.<br />

Zweitens: Sofortvollzug Lärmminderungsmaßnahmen<br />

in Mörfelden-Walldorf an B 44 und B 486, Stichwort: Südumgehung!<br />

Wir brauchen nur 50 %. Das reicht uns, um<br />

die B 486 von Mörfelden nach Groß-Gerau zu weisen und<br />

Mörfelden-Wohngebiet, Mörfelden-Sportpark, Mörfelden-<br />

Bannwald und das Naturschutzgebiet Mönchbruch zu<br />

schützen. - Die Grenzüberschreitung war ursprünglich mit<br />

100 000 DM bewehrt. Wenn Ihr die Grenzen schon mit<br />

Balken dichtmacht und mit 100 000 DM, dann müsst Ihr<br />

auch die B 486 dichtmachen. Was macht der RP? Das<br />

Naturschutzgebiet Mönchbruch ist inzwischen in Teil Nord<br />

und Teil Süd aufgeteilt. Das können wir damit wiedervereinigen<br />

und vielleicht auch aufforsten. So schlau war der<br />

RP; so macht man das. Der Korridor war auf einmal da<br />

und kein Naturschutzgebiet, was es vorher war.<br />

Dritter Punkt: Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von<br />

Umgebungslärm vom 25.06.02 umsetzen! Im vorauseilenden<br />

politischen Geschehen muss das jetzt schnell passieren.<br />

Ich bitte darum, dies sofort in deutsches Recht umzusetzen,<br />

und zwar bezogen auf Art. 3 l bis p und Art. 8<br />

Abs. 1. Entschädigung analog der Deutschen Bahn AG<br />

oder anderen Entschädigungen, und zwar bevor Fraport<br />

den Generalausbau plant oder wie hier mit Tunnelblick ein<br />

Parkhaus, eine C-Halle, eine A-Halle mitten im Bannwald!<br />

Ich glaube, ich schrei nur noch Helau!<br />

Vierter Punkt: Sofort für B 486 und B 44 LKW-<br />

Nachtfahrverbot und Ortsteil Mörfelden mit Umwidmung!<br />

Wenn das keine Bundesstraße mehr ist, kann man eine<br />

Einbahnstraße daraus machen.<br />

Fünfter Punkt: Erörterung des Gesamtausbaus und<br />

Nordwestbahn, A- und C-Halle, Parkhaus, Terminal 3,<br />

Verkehrsrouten und anderes und so planfeststellen, dass<br />

es Hand und Fuß hat!<br />

Das wären meine abschließenden Worte. Ich bitte Sie<br />

herzlich darum, nicht nur Sie von der Exekutive; ich bitte<br />

Sie, das auch an die Legislative weiterzugeben. Die verweigern<br />

sich einfach. Ich kapier das nicht, gerade angesichts<br />

dieser Zeit. Wir hatten Kreistagswahlen. Ich glaube,<br />

nur noch 17 % wählen einen Landrat. Die Bürger sind<br />

nicht mehr hier.<br />

Meine Herren von Fraport, Sie sind ja eine Weltfirma,<br />

meine Aktiengesellschaft. Machen Sie doch einmal den<br />

Buckel steif und machen Sie Ihren Herren Vorständen mal<br />

klar, dass sie doch auch einmal hier erscheinen möchten,<br />

um Antworten zu geben, und nicht nur Sie, Herr Bickel,<br />

und Sie, Herr Amann. - Ich möchte mich jetzt nicht weiter<br />

auslassen. Das ist alles nicht mehr in Ordnung. Wir haben<br />

das ja hier gehabt.<br />

(Bild 57)<br />

Professionelles Management ist daher Chefsache. Wo<br />

sind die Chefs? - Danke.<br />

(Beifall bei den Einwenderinnen und Einwendern)<br />

Mätzke (Einwender):<br />

Mein Name ist Mätzke; ich komme aus Flörsheim. - Ich<br />

wollte eigentlich vor Stunden sprechen. Ich denke, die<br />

zwölf Minuten, die wir noch bis 19 Uhr haben, reichen für<br />

das, was ich zu sagen habe - und ich möchte das im Zusammenhang<br />

vortragen -, nicht aus. Ich bitte Sie, mir<br />

mitzuteilen, wann ich z. B. am Donnerstag früh zu Wort<br />

komme.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie sind als Nächster dran. Sie können daher als Erster<br />

reden. Die Meldeliste ist eh geschlossen. Ich behalte es<br />

hier auf dem Bildschirm; ich habe es mir notiert. Dann<br />

fangen wir mit Ihnen am Donnerstag an.<br />

Mätzke (Einwender):<br />

Am Donnerstag um wie viel Uhr? Um 9.30 Uhr?<br />

17 – 60 Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong>


Verhandlungsleiter Bickel:<br />

So ist es.<br />

Mätzke (Einwender):<br />

Danke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Sie müssen sich dann aber wieder an dieselbe Stelle<br />

setzen; denn ich habe hier nur die Nummern der Mikrofone,<br />

nicht Ihre Namen.<br />

Mätzke (Einwender):<br />

Ja, hier sitzt sonst jemand vom BUND. Ich muss nur aufpassen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ich kann die Namen ja einmal dazusetzen.<br />

Mätzke (Einwender):<br />

Mein Name ist Mätzke.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ja, ich weiß. - Danach habe ich hier die Nr. 22. Wer<br />

sind Sie?<br />

Keute (Einwender):<br />

Mein Name ist Keute. Ich bin Haupteinwender, komme<br />

aus dem nördlichsten Wohngebiet der Stadt Darmstadt.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Nein, nein. Sie kommen am Donnerstag dran. Ich will nur<br />

einmal die Nummern aufrufen. - Wer ist auf Nr. 47?<br />

Lehmann (Einwender):<br />

Mein Name ist Wolfgang Robert Lehmann. Ich komme aus<br />

Rüsselsheim, stellvertretend und bevollmächtigt für weitere<br />

fünf Personen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Ja, ja. - Dann kommt als Letztes die Nr. 45. - Name!<br />

Koza (Einwender):<br />

Manfred Koza.<br />

Hoepfner (RP Darmstadt):<br />

Ich darf zum Abschluss des heutigen Tages noch eine<br />

Entscheidung über einen Befangenheitsantrag bekannt<br />

geben, den Herr Rechtsanwalt Haldenwang am 13.02.<br />

gestellt hat. Die Besorgnis der Befangenheit war damit<br />

begründet worden, dass Herr Bickel als Verhandlungsleiter<br />

es abgelehnt hatte, die Erörterung auf Montag, den<br />

16., deshalb zu vertagen, weil der Sachverständige der<br />

Kommunen erst an diesem Tag zur Verfügung stehen<br />

konnte.<br />

Im Regierungspräsidium hat die zuständige Beauftragte,<br />

Frau Müller, diesen Antrag geprüft und ist zu dem<br />

Ergebnis gekommen, dass kein vernünftiger Grund vorliegt,<br />

der geeignet ist, Misstrauen gegen die unparteiische<br />

Amtsausübung von Herrn Bickel zu rechtfertigen.<br />

(Zuruf: Ja, ja! Die war ja auch dabei!)<br />

In der Begründung wird festgestellt, dass Herr Bickel mit<br />

seiner Entscheidung seiner Aufgabe nachgekommen ist,<br />

für einen zielstrebigen Verfahrensablauf zu sorgen, ohne<br />

dass dadurch Rechte von Teilnehmern verkürzt oder gar<br />

abgeschnitten worden sind. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass den Teilnehmern bereits ab 10.12. bekannt war,<br />

dass ab Donnerstag, den 12.02., „Lärm“ Thema der Erörterung<br />

sein könnte. Entsprechend waren auch die Terminpläne<br />

ausgezeichnet. Außerdem hatte Herr Bickel darauf<br />

hingewiesen, dass sich die Erörterung am Freitag schwerpunktmäßig<br />

mit den rechtlichen Gesichtspunkten befassen<br />

sollte und die fachlichen Fragen, zu denen dann auch der<br />

Sachverständige zu Wort kommen sollte, am Montag<br />

erörtert würden.<br />

Es gibt daher keinen Grund, Herrn Bickel wegen der<br />

Besorgnis der Befangenheit von seinem Amt zu entbinden.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Danke. - Am Donnerstag geht es um halb zehn weiter.<br />

Die Sitzung ist geschlossen.<br />

(Schluss des Erörterungstages: 18.53 Uhr)<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Gut.<br />

(Zuruf eines Einwenders: Ich habe mich<br />

auch auf der Nr. 45 gemeldet!)<br />

- Ach so, Sie haben dasselbe Mikrofon benutzt. - Gut, wer<br />

ist der Zweite?<br />

Hahn (Einwender):<br />

Mein Name ist Helmut Hahn aus Darmstadt-Wixhausen.<br />

Verhandlungsleiter Bickel:<br />

Alles klar. - Jetzt kommt Herr Hoepfner noch mit einer<br />

Verkündung.<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong> 20 – 61


Index<br />

Amann (AS)........................................... 33, 34, 38, 49, 51<br />

Bracht (Ew) ................................................................... 26<br />

Eck (RP).................................................. 5, 12, 33, 34, 35<br />

Friebe (Ew).............................................................. 50, 51<br />

Friedrich, RA (RB)................................................... 37, 38<br />

Gernandt (Ew)............................................................... 56<br />

Hahn (Ew) ..................................................................... 61<br />

Haldenwang, RA (RB)..................... 13, 17, 37, 39, 46, 49<br />

Hoepfner (RP) ............................................................... 61<br />

Keute (Ew) .................................................................... 61<br />

Korte (Mainz)................................................................. 51<br />

Koza (Ew)...................................................................... 61<br />

Kühner, Dr. (Groß-Gerau, Rüsselsh., Mörf.) ...... 1, 41, 42,<br />

43, 44<br />

Kunz (Ew)............................................................ 5, 21, 22<br />

A<br />

B<br />

E<br />

F<br />

G<br />

H<br />

K<br />

Lehmann (Ew) ...............................................................61<br />

Lurz (AS) .......................................................................11<br />

Mätzke (Ew).............................................................60, 61<br />

Müller (HLUG) ...............................................................35<br />

Paulitsch (Ew)....................................................28, 29, 30<br />

Raiss (BUND) ................................................................21<br />

Schaffert, Dr. (AS) ...........................10, 11, 35, 39, 45, 46<br />

Schmirler (Ew) ...............................................................46<br />

Schmitz, RA (RB) ................................................2, 30, 35<br />

Schröder, Dr., RA (RB)............................5, 11, 53, 54, 55<br />

Winkler (Ew’n) .........................................................27, 28<br />

L<br />

M<br />

P<br />

R<br />

S<br />

W<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong><br />

20 – Index


Protokollführer:<br />

______________________________<br />

Dr. Andreas Hackmann, Rangsdorf<br />

_____________________________<br />

Petra Weber, Berlin<br />

Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren betreffend A380-Werft am Flughafen Frankfurt/Main – <strong>17.</strong>02.<strong>2004</strong><br />

20 – Ende

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