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PÖYRY/IMS Ausbau Flughafen Frankfurt Main Planteil B 5 ...

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

B<br />

<strong>Planteil</strong> B 5<br />

Erläuterungsbericht<br />

Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

<strong>Frankfurt</strong>, 20. Dezember 2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

B<br />

<strong>Planteil</strong> B 5<br />

Erläuterungsbericht<br />

Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller<br />

<strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH<br />

Binger Strasse 14 -16<br />

55122 <strong>Main</strong>z<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006<br />

3


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Inhalt<br />

Seite<br />

0.1 Abbildungsverzeichnis 7<br />

0.2 Tabellenverzeichnis 8<br />

0.3 Planverzeichnis 9<br />

0.4 Anlagenverzeichnis 11<br />

0.5 Abkürzungsverzeichnis 13<br />

0.6 Glossar 14<br />

0.7 Literatur- und Quellenverzeichnis 16<br />

1 Gegenstand der Planung 21<br />

2 Planungsgrundlagen 23<br />

2.1 Rechtliche Grundlagen 23<br />

2.2 Technische und betriebliche Grundlagen 23<br />

3 Baumaßnahmen 25<br />

3.1 Flugbetriebsflächen (Technische Planung siehe Band B1) 26<br />

3.2 Verkehrsanlagen (Technische Planung siehe Band B2) 36<br />

3.3 Ver- und Entsorgungsanlagen (Technische Planung siehe Band B3) 58<br />

3.4 Hochbauten und sonstige bauliche Maßnahmen (Techn. Planung siehe Band B4) 67<br />

4 Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und Bereitstellungsflächen 77<br />

4.1 Baustraßen 77<br />

4.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) 78<br />

4.3 Baustellenver- und entsorgung 87<br />

5 Massenbilanzen 89<br />

5.1 Erdmassen 89<br />

5.2 Rückbaumassen 89<br />

5.3 Neubaumassen 89<br />

6 Transporte 91<br />

6.1 Transportmengen 91<br />

6.1.1 Baustoffe und Baumaterialien 91<br />

6.1.2 Baustellenrestmassen, Baustellenabfälle 91<br />

6.1.3 Oberboden und Erdmassen 91<br />

6.1.4 Rückbaumassen 92<br />

6.2 Transportabläufe 92<br />

6.2.1 Transportwege 92<br />

6.2.2 Transportarten 93<br />

6.2.3 Transportstrecken und Fahrten 94<br />

6.3 Ermittlung der Auswirkungen des Baustellenverkehrs im Bereich der<br />

Übergabepunkte auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes 96<br />

6.3.1 Anlass und Vorgehensweise 96<br />

6.4 Verkehrsaufkommen Baustellenverkehr 98<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFAR GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006<br />

5


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

6.5 Ergebnisse 100<br />

6.5.1 Übergabepunkt AS Zeppelinheim 101<br />

6.5.2 Übergabepunkt Kelsterbacher Spange 101<br />

6.5.3 Übergabepunkt Rüsselsheimer Straße 101<br />

6.5.4 Baumaßnahmen Dritter 104<br />

7 Schutzmaßnahmen in der Bauzeit 105<br />

8 Verkehrsführung während der Bauzeit 107<br />

9 Grundwasserhaltung während der Bauzeit 111<br />

9.1 Grundlagen 111<br />

9.1.1 Zielsetzung und Leistungsabgrenzung 111<br />

9.1.2 Gliederung des Berichtes zum bauzeitlichen Grundwassermanagement 112<br />

9.1.3 Zusammenfassung 113<br />

9.1.4 Antragsgegenstand 114<br />

9.2 Geologie und Grundwassersituation 115<br />

9.2.1 Geologie/Hydrogeologie 115<br />

9.2.2 Grundwassersituation 116<br />

9.2.3 Vorhandene Grundwassernutzungen 116<br />

9.2.4 Einfluss grundwasserschonender Bauweisen auf das Grundwasserregime<br />

und den bauzeitlichen Wasseranfall 117<br />

9.2.5 Bauzeitlicher Grundwasserstand 119<br />

9.2.6 Grundwasserqualität 124<br />

9.2.7 Bauzeitliche Qualitätsbeeinflussung des anfallenden Grundwassers 126<br />

9.3 Grundwasserrelevante Bauwerke 131<br />

9.3.1 Tunnel Landebahn Nordwest 132<br />

9.3.2 Tunnel Startbahn 18 West 139<br />

9.3.3 GFA-Tunnel 145<br />

9.3.4 Passagier-Transfer-System (PTS) 152<br />

9.3.5 Neue Regenrückhaltebecken/abwassertechnische Einrichtungen 155<br />

9.3.6 Terminal 3, Ebene -2 (PTS-Bahnhof) 161<br />

9.3.7 Entwässerungssystem Landebahn Nordwest 165<br />

9.3.8 Unterführung Rollbrücke West 2 167<br />

9.4 Verbringung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers 167<br />

9.4.1 Gesamtkonzept 168<br />

9.4.2 Direkteinleitung - Grundlagen 168<br />

9.4.3 Versickerung - Grundlagen 169<br />

9.4.4 Vorschriften/Einleitbedingungen 171<br />

9.4.5 Direkteinleitung/Vorfluter 175<br />

9.4.6 Versickerungsanlagen 178<br />

9.5 Leitungsnetz 187<br />

9.5.1 Leitungssysteme 187<br />

9.5.2 Förder- und Steuereinrichtungen 189<br />

9.6 Hinweise zum Grundwassermanagement während der Bauzeit 189<br />

9.6.1 Wasserqualitätsmanagement 190<br />

9.6.2 Wassermengenmanagement 191<br />

9.6.3 Grundwassermonitoringkonzept 191<br />

9.6.4 Verhalten im Havariefall 194<br />

6


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.1 Abbildungsverzeichnis<br />

Seite<br />

Abb. 3-1: Prinzipdarstellung Bauabschnitte PTS 48<br />

Abb. 3-2: Prinzipdarstellung Terminal 3 (baulogistische Abschnitte) 72<br />

Abb. 6-1: Untersuchte Netzelemente im Bereich der AS Zeppelinheim 97<br />

Abb. 6-2: Untersuchte Netzelemente im Bereich der Kelsterbacher Spange 97<br />

Abb. 6-3: Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt AS<br />

Zeppelinheim 98<br />

Abb. 6-4: Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt Kelsterbacher<br />

Spange 98<br />

Abb. 6–5 Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt<br />

Rüsselsheimer Straße 99<br />

Abb. 6–6 Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der AS Zeppelinheim unter<br />

Berücksichtigung des Baustellenverkehrs 102<br />

Abb. 6–7 Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der Kelsterbacher Spange unter<br />

Berücksichtigung des Baustellenverkehrs 103<br />

Abb. 6–8 Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der Rüsselsheimer Straße unter<br />

Berücksichtigung des Baustellenverkehrs 104<br />

Abb. 8-1: Prinzipdarstellung Verkehrsführung AS Zeppelinheim 108<br />

Abb. 8-2: Prinzipdarstellung Verkehrsführung Rollbrücke West 2 109<br />

Abb. 9-1: Schematische Darstellung von Lenzwasserkörper und Zutrittsfläche<br />

Restleckagewasser 119<br />

Abb. 9-2: Schematische Darstellung möglicher Bereiche bauzeitlicher Grundwasserstände 122<br />

Abb. 9-3: Überschreitung des maßgeblichen GW-Standes bei nicht<br />

grundwasserschonender Bauweise 123<br />

Abb. 9-4: Überschreitung des maßgeblichen GW-Standes bei teilweise<br />

grundwasserschonender Bauweise 124<br />

Abb. 9-5: Grundfließbild der Wasserreinigungsanlagen 131<br />

Abb. 9-6: Schematischer Längsschnitt durch den Tunnel Landebahn Nordwest 134<br />

Abb. 9-7: Querschnitt durch Tunnel Landebahn Nordwest mit Darstellung der<br />

wasserdichtenden Elemente 134<br />

Abb. 9-8: Schematischer Bauablauf Tunnel Landebahn Nordwest 136<br />

Abb. 9-9:<br />

Querschnitt Tunnel Startbahn 18 West mit Darstellung der wasserdichtenden<br />

Elemente 141<br />

Abb. 9-10: Schematischer Schnitt durch Trogbauwerke und Tunnel Startbahn 18 West<br />

(überhöhte Darstellung) 144<br />

Abb. 9-11: Lageplan des neuen GFA-Tunnels 146<br />

Abb. 9-12: Querschnitt durch den GFA-Anschlusstunnel (Schlitzwandbereich) mit<br />

Darstellung der wasserdichtenden Bauteile 147<br />

Abb. 9-13: Längsschnitt durch den GFA-Anschlusstunnel mit Darstellung der<br />

Bauabschnitte (überhöhte Darstellung) 149<br />

Abb. 9-14: Querschnitt durch die Baugrube des PTS-Tunnels mit Darstellung der<br />

wasserdichtenden Elemente 153<br />

Abb. 9-15: Grundriss des PTS-Bahnhofs (Ebene –2 des Terminals 3) 163<br />

Abb. 9-16: Grundwasserzutritt für Pumpwerk PW 1 (Landebahn Nordwest) 166<br />

Abb. 9-17: Anschluss des GFA-Zielschachts an das Regenentwässerungssystem im<br />

<strong>Flughafen</strong>-Nordbereich 177<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

7<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.2 Tabellenverzeichnis<br />

Seite<br />

Tab. 3-1: Resultierende Transporte 27<br />

Tab. 3-2: Resultierende Transporte 29<br />

Tab. 3-3: Resultierende Transporte 31<br />

Tab. 3-4: Resultierende Transporte 32<br />

Tab. 3-5: Resultierende Transporte 33<br />

Tab. 3-6: Resultierende Transporte 35<br />

Tab. 3-7: Resultierende Transporte 37<br />

Tab. 3-8: Resultierende Transporte 39<br />

Tab. 3-9: Resultierende Transporte 40<br />

Tab. 3-10: Resultierende Transporte 42<br />

Tab. 3-11: Resultierende Transporte 44<br />

Tab. 3-12: Resultierende Transporte 45<br />

Tab. 3-13: Resultierende Transporte 46<br />

Tab. 3-14: Resultierende Transporte 47<br />

Tab. 3-15: Resultierende Transporte 48<br />

Tab. 3-16: Resultierende Transporte 49<br />

Tab. 3-17: Resultierende Transporte 50<br />

Tab. 3-18: Resultierende Transporte 51<br />

Tab. 3-19: Resultierende Transporte 52<br />

Tab. 3-20: Resultierende Transporte 54<br />

Tab. 3-21: Resultierende Transporte 56<br />

Tab. 3-22: Resultierende Transporte 57<br />

Tab. 3-23: Resultierende Transporte 59<br />

Tab. 3-24: Resultierende Transporte 60<br />

Tab. 3-25: Resultierende Transporte 62<br />

Tab. 3-26: Resultierende Transporte 64<br />

Tab. 3-27: Resultierende Transporte 65<br />

Tab. 3-28: Resultierende Transporte 66<br />

Tab. 3-29: Resultierende Transporte 67<br />

Tab. 3-30: Resultierende Transporte 69<br />

Tab. 3-31: Resultierende Transporte 70<br />

Tab. 3-32: Resultierende Transporte 72<br />

Tab. 3-33: Zuordnung der Bauwerksnummern 73<br />

Tab. 4-1: Verzeichnis Baustraßen, BE- und Logistikflächen 80<br />

Tab. 6-1: Kumulative Transportwegebelastung 95<br />

Tab. 9-1: Hintergrundkonzentrationen ausgewählter Parameter im Grundwasser 126<br />

Tab. 9-2: Übersicht über den GW-Andrang bei den neuen RHB 157<br />

Tab. 9-3: Übersicht über das Verbringungsrohrsystem 188<br />

8


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.3 Planverzeichnis<br />

Band Gliederungs-Nr. Titel Maßstab Ordner<br />

B 5.1-1<br />

Baulogistik<br />

1:10.000 25<br />

Übersichtslageplan<br />

Transportwege und Logistikflächen<br />

B 5.2-1<br />

Baulogistik<br />

1:5.000 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Übersichtslageplan<br />

Erweiterungsbereich Nord-West<br />

B 5.2-2<br />

Baulogistik<br />

1:5.000 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Übersichtslageplan<br />

Erweiterungsbereich Süd<br />

B 5.3-1<br />

Baulogistik<br />

1:2.500 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan – Detailausschnitt Bereich<br />

Rollbrücken West<br />

B 5.3-2<br />

Baulogistik<br />

1:2.500 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan – Detailausschnitt<br />

Bereich Rollbrücken Ost<br />

B 5.3-3<br />

Baulogistik<br />

1:2.500 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan – Detailausschnitt<br />

Bereich Tunnel Vorfeldstraße<br />

B 5.3-4<br />

Baulogistik<br />

1:2.500 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan – Detailausschnitt<br />

Terminal 3 und Terminalvorfahrt<br />

B 5.3-5<br />

Baulogistik<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan – Detailausschnitt<br />

Umbau <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz<br />

1:2.500 25<br />

B 5.3-6<br />

B 5.3-7<br />

Baulogistik<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Regelaufbau Bau-/Ausweichstraßen<br />

Baulogistik<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan-Detailausschnitt<br />

Bereich Voreinflugzeichen VEZ 07N<br />

1:50 25<br />

1:2.500 25<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

9<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Band Gliederungs-Nr. Titel Maßstab Ordner<br />

B 5.3-8<br />

Baulogistik<br />

1:2.500 25<br />

Baustraßen und Baustelleinrichtung<br />

Lageplan-Detailausschnitt<br />

Bereich Voreinflugzeichen VEZ 25N<br />

B 5.4-1<br />

Baulogistik<br />

1:20.000 25<br />

Übersichtslageplan<br />

GW-Nutzungen und Verunreinigungen<br />

B 5.4-2<br />

Baulogistik<br />

1:10.000 25<br />

Übersichtslageplan GW-relevante Bauwerke<br />

und Versickerungsflächen<br />

B 5.4-3<br />

Baulogistik<br />

1:500 25<br />

Detaillagepläne der Versickerungsflächen<br />

B 5.4-4<br />

Baulogistik<br />

Versickerungsflächen-Details Zulaufund<br />

Entnahmebereich<br />

1:25 25<br />

10


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.4 Anlagenverzeichnis<br />

Anlage 1: Bauzeitenplan<br />

Anlage 2: Massenbilanzierung<br />

Anlage 3a: Tunnel Okrifteler Straße Nord (unter der Landebahn Nordwest):<br />

Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 3b: Tunnel Okrifteler Straße Nord (unter der Landebahn Nordwest):<br />

Zeitabhängige Darstellung der Grundwasserentnahme<br />

Anlage 3c: Tunnel Okrifteler Straße Nord (unter der Landebahn Nordwest):<br />

Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 3d: Tunnel Okrifteler Straße Nord (unter der Landebahn Nordwest):<br />

Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 4: Tunnel Startbahn 18 West: Bauablauf<br />

Anlage 5a: Tunnel Startbahn 18 West: Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 5b: Tunnel Startbahn 18 West: Zeitabhängige Darstellung der Grundwasserentnahme<br />

Anlage 5c: Tunnel Startbahn 18 West: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 5d: Tunnel Startbahn 18 West: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 6a: Baugruben des GFA-Haupttunnels: Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 6b: Baugruben des GFA-Haupttunnels: Zeitabhängige Darstellung der<br />

Grundwasserentnahme<br />

Anlage 6c: Startbaugrube des GFA-Haupttunnels: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 6d: Startbaugrube des GFA-Haupttunnels: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 6e: Zielbaugrube des GFA-Haupttunnels: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 6f:<br />

Zielbaugrube des GFA-Haupttunnels: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 7a: GFA-Anschlusstunnel: Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 7b: GFA-Anschlusstunnel: Zeitabhängige Darstellung der Grundwasserentnahme<br />

Anlage 7c: GFA-Anschlusstunnel: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 7d: GFA-Anschlusstunnel: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 8a: PTS-Tunnel: Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 8b: PTS-Tunnel: Zeitabhängige Darstellung der Grundwasserentnahme<br />

Anlage 8c: PTS-Tunnel: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 8d: PTS-Tunnel: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9a: GW-berührte Sammler: Berechnung des Grundwasserzutritts<br />

Anlage 9b: Regenrückhaltebecken und GW-berührte Sammler: Zeitabhängige<br />

Darstellung der Grundwasserentnahme (5 Seiten)<br />

Anlage 9c: Regenrückhaltebecken K und Sammlersystem West: Fließschema der<br />

Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9d: Regenrückhaltebecken K und Sammlersystem West: Grundriss der<br />

Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9e:<br />

Regenrückhaltebecken G und angeschlossenes Sammlersystem:<br />

Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

11<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Anlage 9f: Regenrückhaltebecken G und angeschlossenes Sammlersystem:<br />

Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9g: Regenrückhaltebecken E: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9h: Regenrückhaltebecken E: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9i: Regenrückhaltebecken D: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9j: Regenrückhaltebecken D: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9k: Rückbau RHB 32/33: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 9l: Rückbau RHB 32/33: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 10a: PTS-Bahnhof: Zeitabhängige Darstellung der Grundwasserentnahme<br />

Anlage 10b: PTS-Bahnhof: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 10c: PTS-Bahnhof: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 11a: Pumpschacht PW1: Fließschema der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 11b: Pumpschacht PW1: Grundriss der Wasserreinigungsanlage<br />

Anlage 12: Einleitbedingungen für Wasser (Prüfwert) gemäß der Hessischen<br />

Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />

Anlage 13: Angesetzte Versickerungsgrenzwerte für Wasser, Quelle: Planfeststellungsbeschluss<br />

A380-Werft, verfügender Teil der wasserrechtlichen<br />

Gestattungen, HMWVL 2004<br />

Anlage 14: Versickerungsfläche „Nordwest“: Übersicht Versickerungsmengen und<br />

zeitliche Verteilung<br />

Anlage 15: Versickerungsflächen „West 1“/“West 2“: Übersicht Versickerungsmengen<br />

und zeitliche Verteilung<br />

Anlage 16: Versickerungsfläche „Terminal 3“: Übersicht Versickerungsmengen<br />

und zeitliche Verteilung<br />

Anlage 17: Versickerungsfläche „Süd“: Übersicht Versickerungsmengen und zeitliche<br />

Verteilung<br />

Anlage 18: Gesamtübersicht über die bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen<br />

Anlage 19a: Übersichtslageplan: Messstellen für das bauzeitliche Grundwassermonitoring<br />

Anlage 19b: Gauss-Krüger-Koordinaten der Messstellen für das bauzeitliche<br />

Grundwassermonitoring<br />

12


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.5 Abkürzungsverzeichnis<br />

AOX adsorbierbare organische Kohlenwasserstoffe<br />

ARA Abwasserreinigungsanlage<br />

AS Anschlussstelle<br />

BA Bauabschnitt<br />

BAB Bundesautobahn<br />

B (43) Bundesstraße (43)<br />

BImschG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BImschV Bundes-Immissionsschutzverordnung<br />

BTX Benzol, Toluol, Xylol<br />

CCS Cargo-City-Süd<br />

DLH Deutsche Lufthansa<br />

DN Nenndurchmesser<br />

EOX extrahierende organische Halogenverbindungen<br />

FCKW Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe<br />

FFH Flora-Fauna-Habitat (-Richtlinie)<br />

GA General Aviation („Allgemeine Luftfahrt“)<br />

GFA Gepäck-Förder-Anlage<br />

GW Grundwasser<br />

HEZ Haupteinflugszeichen<br />

i. W. im Wesentlichen<br />

k-Wert Wasserdurchlässigkeitsbeiwert [m/s]<br />

LAGA Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall<br />

LBNW Landebahn Nordwest<br />

LCKW leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe<br />

LFA Leichtflüssigkeitsabscheider<br />

LSA Lichtsignalanlage<br />

mNN Meter über Normal Null<br />

OK Oberkante<br />

PAK polychlorierte aromatische Kohlenstoffe<br />

PTS Passagier-Transfer-System<br />

RHB Regenrückhaltebecken<br />

SB Startbahn<br />

SLB Start- und Landebahn<br />

SPS speicherprogrammierbare Steuerung<br />

TwVO Trinkwasserverordnung<br />

VEZ Voreinflugszeichen<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

13<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

0.6 Glossar<br />

Absenkbrunnen<br />

unterirdisch installierter, vertikaler Förderbrunnen, der während seiner Betriebsdauer<br />

eine Absenkung des umgebenden Grundwassers bewirkt<br />

Absenklanzen<br />

kleinmaßstäbliche Absenkbrunnen (Durchmesser ca. 5 cm), die für geringe und<br />

kurzzeitige Absenkvorgänge flexibel eingesetzt werden<br />

Cargo-City-Süd<br />

Gelände südlich des bestehenden Parallelbahnsystems innerhalb des <strong>Flughafen</strong>s<br />

zur Abfertigung von Fracht<br />

Durchörterung<br />

Bauverfahren in → geschlossener Bauweise zur unterirdischen Verlegung von Leitungen.<br />

Geschlossene Bauweise<br />

Herstellung eines unterirdischen Bauwerkes unterhalb der ungestörten Geländeoberfläche<br />

in der Art, dass die oberhalb des Bauwerkes gelegene Geländeoberfläche<br />

nicht geöffnet oder auf andere Art und Weise in Anspruch genommen werden<br />

muss (z.B. Tunnelvortrieb mit Hilfe von Tunnelbohrmaschinen)<br />

Grundwasserflurabstand<br />

Abstand zwischen der Grundwasseroberfläche und der Geländeoberfläche in [m]<br />

Grundwassermanagement (bauzeitlich)<br />

Steuerung der infolge von Eingriffen in den Grundwasserkörper (z.B. durch Baugruben)<br />

während der Bauzeit entnommenen Grundwassermengen, z.B. durch gezieltes<br />

Wiederversickern oder Abschlagen in Vorfluter mit dem Ziel, grundwasserwirtschaftliche<br />

und ökologische Bedingungen oder Auflagen zu erfüllen.<br />

Grundwasserregime<br />

Physikalischer Zustand des Grundwasserkörpers, vor allem bezogen auf Fließrichtung<br />

und Geschwindigkeit<br />

Grundwasserschonende Bauweise<br />

Spezielle Bauweise für unterhalb des Grundwasserspiegels befindliche Bauwerksteile,<br />

die im Vergleich zur →konventionellen Bauweise den Anfall von bauzeitlichem<br />

(Grund)wasser minimiert. Hierzu zählen z.B. bei →offenen Bauweisen eine<br />

wasserhaltende vertikale Baugrubenumschließung (Spundwand/Schlitzwand) mit<br />

→Unterwasserbetonsohle oder →Injektionssohle bzw. bei →geschlossenen Bauweisen<br />

druckluft- oder flüssigkeitsgestützte Vortriebsmethoden.<br />

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Injektionssohle<br />

In der Regel unterhalb der Baugrubensohle liegender horizontaler, durch Injektion<br />

von Dichtmitteln (hier: Zement/Ton-Gemische) erzeugter künstlicher Dichthorizont.<br />

Durch die hierbei vorgenommene Füllung des Porenraumes des Bodens wird eine<br />

Dichtwirkung erzielt, die ein Eindringen von Grundwasser in die Baugrube von unten<br />

her verhindert. Injektionssohlen werden abschnittsweise mittels Bohrgeräten<br />

von der Geländeoberfläche in den ungestörten Untergrund eingebracht.<br />

Konventionelle Bauweise<br />

Herkömmliche Bauweise für unterhalb des Grundwasserspiegels befindliche Bauwerksteile,<br />

bei der keine besonderen Anforderungen an die Wasserdichtheit der<br />

Baugrubenwände und -sohlen gestellt werden. Bei Grundwasseranfall wird hier üblicherweise<br />

eine Grundwasserabsenkung mit →Absenkbrunnen durchgeführt.<br />

Offene Bauweise<br />

Herstellung eines unterirdischen Bauwerkes von der Geländeoberfläche aus, d.h. in<br />

einer nach oben offenen Baugrube<br />

Lenzwasser<br />

Wasser, welches beim erstmaligen Leerpumpen einer Baugrube anfällt<br />

Reinfiltration<br />

Wiederversickerung von Grundwasser<br />

Restleckagewasser<br />

Grundwasser, welches durch unvermeidbare Undichtigkeiten der „technisch dichten“<br />

Baugrubenwände und -sohle aufgrund des umgebenden höheren Grundwasserstandes<br />

in die offene, gelenzte Baugrube infiltriert<br />

Schluckbrunnen<br />

Vertikalbrunnen zur →Reinfiltration von Wasser in den Grundwasserleiter<br />

Unterwasserbetonsohle<br />

Betonsohle einer Baugrube, die nach dem Unterwasseraushub der Baugrube mit einem<br />

speziellen Verfahren unter Wasser betoniert wird<br />

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0.7 Literatur- und Quellenverzeichnis<br />

[1] Erdbaulaboratorium Essen (ELE), 2002: 1. Bericht zu Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung<br />

Projektgelände 1: Tunnel unter Landebahn Nordwest, vom<br />

25.03.2002<br />

[2] Erdbaulaboratorium Essen (ELE), 2003: Überarbeitete Ergänzung zum 1. Bericht:<br />

Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung Projektgelände 1: Tunnel unter Landebahn<br />

Nordwest, vom 30.07.2003<br />

[3] Erdbaulaboratorium Essen (ELE), 2002: 1. Bericht zu Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung<br />

Projektgelände 2: Tunnel unter Startbahn 18 West, vom<br />

22.03.2002<br />

[4] Erdbaulaboratorium Essen (ELE), 2002: 2. Bericht zu Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung<br />

Projektgelände 2: Tunnel unter Startbahn 18 West, ergänzende<br />

Erkundungen, vom 06.11.2002<br />

[5] Institut Fresenius, 2001: Raumordnungsverfahren zum <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Fachgutachten 11.2 (Dokumentation und Bewertung von Altlasten,<br />

Bereich der Variante Nordwest)<br />

[6] Institut Fresenius, 2001: Raumordnungsverfahren zum <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Gutachten 15.1 (Allgemeine Angaben zu Hydrologie und<br />

Hydrogeologie)<br />

[7] Institut Fresenius, 2001: Raumordnungsverfahren zum <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Fachgutachten 15.2 (Variantenunabhängige Fläche und<br />

Nord-Süd Tunnel - Angaben zu Hydrologie und Hydrogeologie)<br />

[8] Institut Fresenius, 2001: Raumordnungsverfahren zum <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>, Fachgutachten 15.3 (Landebahn Nordwest - Angaben zu<br />

Hydrologie und Hydrogeologie)<br />

[9] Institut für angewandte Ökologie und Gewässerkunde, 2001: Raumordnungsverfahren<br />

zum <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>/Gutachten G16 (Limnologisches<br />

Gutachten)<br />

[10] Regierungspräsidium Darmstadt, 2002: Raumordnungsverfahren <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong>: Landesplanerische Beurteilung, 10.06.2002<br />

[11] TU Darmstadt, 2001: Sachverständigen-Gutachten Nr. T75-9914/01 zu den Baugrund-<br />

und Grundwasserverhältnissen Startbahn 18 West, 14.12.2001<br />

[12] TU Darmstadt, 2002: Sachverständigen-Gutachten Nr. T75-9914/02 zu den Baugrund-<br />

und Grundwasserverhältnissen GFA-Tunnel, 09.01.2002<br />

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[13] Aicon AG, 2002: <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Projektgelände 3,<br />

GFA-Tunnel: Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung, Bericht Nr. 1, 05.03.02<br />

[14] ARGE Verkehr/Kocks Ingenieure, 2006: Planungsunterlagen zum Tunnel unter<br />

Landebahn Nordwest<br />

[15] ARGE Verkehr/Lahmeyer Int., 2004: Planungsunterlagen zum Tunnel unter<br />

Startbahn 18 West<br />

[16] ARGE Verkehr/Lahmeyer Int., 2006: Planungsunterlagen zum GFA-Haupttunnel<br />

[17] ARGE Verkehr/Lahmeyer Int., 2006: Planungsunterlagen zum GFA-<br />

Anschlusstunnel<br />

[18] ARGE Verkehr/Kocks Ingenieure, 2006: Planungsunterlagen zum Tunnel unter<br />

Rollbrücke West<br />

[19] ARGE Verkehr/Spiekermann Ingenieure, 2006: Planungsunterlagen zum Personentransportsystem<br />

(PTS)<br />

[20] Regierungspräsidium Darmstadt, 1999: Leitfaden Grundwasserentnahmen,<br />

01.07.1999<br />

[21] Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Staatl. Umweltamt <strong>Frankfurt</strong>, 2002: Fax<br />

mit Stellungnahme zur Einleitung von entnommenem Grundwasser, 27.03.2002<br />

[22] Institut Fresenius, 2002: Grundwasseranalysen in verschiedenen Bohrungen im<br />

Erweiterungsbereich Nordwest, 01.03.2002<br />

[23] Institut Fresenius, 2003: Grundwassergüte Nordwest und weitere Messstellen, ü-<br />

berarbeiteter Zwischenbericht zum Gutachten G5, Ergebnisse der Beprobung vom<br />

August 2002, 29.01.2003<br />

[24] Institut Fresenius, 2004: <strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong>, Gutachten G5, Hydrologie<br />

und Hydrogeologie<br />

[25] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), 2001: Hydrologisches<br />

Kartenwerk Hessische Oberrheinebene, Grundwasserhöhengleichen im April 2001<br />

(Hochwasser)<br />

[26] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), 2001: Hydrologisches<br />

Kartenwerk Hessische Oberrheinebene, Grundwasserflurabstand im Oktober 2000<br />

[27] Regierungspräsidium Darmstadt, 1998: Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes<br />

für die Trinkwassergewinnungsanlagen Pumpwerk „Hinkelstein“,<br />

Pumpwerk „Schwanheim“ et. al., veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen,<br />

04. Mai 1998<br />

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[28] [FGSV 2005] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.)<br />

[29] Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)<br />

Ausgabe 2001, Fassung 2005<br />

Köln, 2005<br />

[30] Aicon AG, 2002: <strong>Ausbau</strong>programm <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Projektgelände 4 –<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen/ Linienversickerung: Baugrund- und Gründungsgutachten,<br />

29.05.02<br />

[31] Fresenius Ingenieur Consult GmbH, 2002: Bohrprotokolle/-profile der Pegelbohrungen<br />

Nr. 31, 33, 89, 90, 91, 92, 93, 98, 119, 127, 138, 140, 141, 142, 143, 149,<br />

150, 151, datiert 1977 – 1998<br />

[32] Fresenius Ingenieur Consult GmbH, 2002: Grundwasseranalysen der Pegelbohrungen<br />

Nr. 98, 140, 141, 142, 143, BK1460, BK1306, BK1300, BK1005, BK1007,<br />

BK1012, BK1010, BK1013, BK1018, BK1151 bis 1155, BK1137, BK1020, BK1024,<br />

BK1025, BK1040, BK1043 bis 1045, BK1113, Beprobung August 2002<br />

[33] Harress Pickel Consult, 2004: <strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Unterlagen zum<br />

Planfeststellungsverfahren, Teil C, Band G4 - Altlasten<br />

[34] Institut Fresenius, 2002: Grundwasserstandsmessungen an vorhandenen Pegeln<br />

im Bereich <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, 1991 - 2002<br />

[35] TU Darmstadt, 2002/2003: Grundwasserstandsmessungen an neuen Pegeln im Bereich<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, April 2002 bis September 2003<br />

[36] Erdbaulaboratorium Essen, 2002: 3. Bericht: Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung<br />

zu Flugbetriebsflächen im Nordwesten, Anschluss Rollbahn TWY N3 West,<br />

Projektgelände 1, vom 29.04.2002<br />

[37] Erdbaulaboratorium Essen, 2002: 4. Bericht: Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung<br />

zu Flugbetriebsflächen im Nordwesten außerhalb der Landebahn und der<br />

Rollbahnen, Projektgelände 1, vom 03.06.2002<br />

[38] Dr. Born/Dr. Ermel, 2006: Planungsunterlagen zur Ver- und Entsorgung<br />

[39] Fraport AG, 2003: Planfeststellungsunterlagen zu den „Erweiterungsmaßnahmen<br />

für die Wartung von A380-Flugzeugen (A380-Werft)“<br />

[40] Herth/Arndts, 1994: Theorie und Praxis der Grundwasserabsenkung, 3. Auflage<br />

[41] Abwassertechnische Vereinigung, 2002: ATV-Arbeitsblatt A 138: Bau und Bemessung<br />

von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem<br />

Niederschlagswasser<br />

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[42] Keller Grundbau, 1998: Baustellenbericht 45-21 D „Baugrubentechnik“ zum Projekt<br />

Lufthansa-Zentrum Kelsterbach<br />

[43] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes/ Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Fassung<br />

vom 12.11.1996<br />

[44] Hessisches Wassergesetz (HWG) in der Fassung vom 22. Januar 1990<br />

[45] Regierungspräsidium Darmstadt (2006): Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“,<br />

Stand: 04.04.2006<br />

[46] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (1997): Richtlinie<br />

für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Stand: 08/1997<br />

[47] Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:<br />

Bundeswaldinventur 2 , 17.11.2004<br />

[48] Fraport AG: Grundwasserstandsmessungen an neuen Pegeln im Bereich <strong>Flughafen</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, April 2002 bis September 2006<br />

[49] CDM / Amann Infutec Consult: <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Projektgelände 5 – Versickerungsuntersuchungen,<br />

Technischer Sachstandsbericht Nr. 1, 13.05.2003<br />

[50] CDM / Amann Infutec Consult: PTS-Systemstudie / Planung Verkehrsanbindung,<br />

Projektgelände 5, <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, Baugrunderkundung/ Baugrundbeurteilung,<br />

15.05.2003<br />

[51] HMWVL (2004): Planfeststellungsbeschluss A380-Werft, verfügender Teil der wasserrechtlichen<br />

Gestattungen, Wiesbaden<br />

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Anlass der Aktualisierung:<br />

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2005 ist die Fraport AG durch das Hessische Ministerium<br />

für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) aufgefordert<br />

worden, die Luftverkehrsprognose zu aktualisieren und die Auswirkungsbetrachtungen<br />

an etwaige neue Prognoseergebnisse anzupassen. Dies betrifft insbesondere<br />

den in Blick zu nehmenden Planungshorizont, der gemäß dem Schreiben mindestens<br />

auf das Jahr 2020 zu erweitern ist.<br />

Dieser Aufforderung wird mit der vorliegenden Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen<br />

unter Betrachtung der Szenarien Ist-Situation 2005 sowie Prognosenullfall<br />

und Planungsfall 2020 nachgekommen.<br />

Zudem wurden einige Planungsänderungen vorgenommen. Hierbei sind unter anderem<br />

die Reduzierung des Flächenumfangs für den variantenunabhängigen Südbereich,<br />

der Einbezug der geplanten Veränderungen im Nordbereich sowie die Verschwenkung<br />

der Rollbrücke West zu nennen.<br />

1 Gegenstand der Planung<br />

Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist entsprechend der prognostizierten Nachfrage<br />

vorgesehen den <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> bedarfsgerecht auszubauen.<br />

Vorgesehen ist als Kernstück des kapazitiven <strong>Ausbau</strong>s der Neubau einer Landebahn<br />

nordwestlich des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s mit den dazugehörigen Rollbahnen.<br />

Um den hieraus veränderten Betrieb auf dem <strong>Flughafen</strong> gewährleisten zu<br />

können, müssen auch die Vorfelder und das Rollfeld entsprechend angepasst werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Erweiterung der sonstigen Einrichtungen im notwendigen<br />

Umfang vorgesehen. Hierzu zählen vor allem die Neuerrichtung von Passagieranlagen<br />

(Terminal 3), Frachtanlagen (Hallen für Frachtabfertigung) und Flugzeugserviceanlagen<br />

sowie die notwendigen Betriebsgebäude.<br />

Infolge der genannten Maßnahmen werden auch verschiedene Anpassungsmaßnahmen<br />

an der Erschließung des <strong>Flughafen</strong>s notwendig. Im verkehrlichen Bereich<br />

ist dies in erster Linie die Anpassung der Straßen und die Erweiterung des Passagier-Transfer-Systems.<br />

Zu den notwendigen Straßenanpassungen gehören sowohl<br />

Änderungen öffentlicher Straßen außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes als auch Änderungen<br />

an flughafeninternen Straßen.<br />

Neben diesen Anpassungen an der verkehrlichen Erschließung sind auch Anpassungen<br />

an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen erforderlich.<br />

In der nachfolgenden Planung zur Baulogistik und baubedingten Grundwasserhaltung<br />

werden die folgenden Punkte betrachtet:<br />

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Gegenstand der Baulogistik sind im Wesentlichen die Ermittlung der transportrelevanten<br />

Einbau- und <strong>Ausbau</strong>massen, die Erstellung von Terminplänen, die Auswertung<br />

des Bauablaufes, sowie die Ermittlung der Anzahl der Transporte. Diese Ermittlung<br />

basiert auf einer durchschnittlichen Transportkapazität von 10 m 3 bzw. 20 t<br />

je Lkw-Fuhre für Schütt- und Stückgüter (Erdbaumaterial, Abbruchmaterial, Baustraßenmaterial,<br />

Schalung, Fertigteile etc.). Für Frischbeton wurde eine durchschnittliche<br />

Transportkapazität von 7 - 10 m 3 /Fuhre (in Abhängigkeit von der Einbautechnologie)<br />

angesetzt. Die abzuwickelnden Transporte werden den Transportwegen<br />

zugeordnet und bis zu den Anbindepunkten an das übergeordnete Straßennetz<br />

dargestellt.<br />

Des Weiteren werden die erforderlichen Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

ermittelt und die Flächeninanspruchnahme dargestellt. Die Baustraßen und<br />

BE-Flächen werden jeweils zur Planfeststellung beantragt, wenn hierdurch Rechte<br />

Dritter berührt werden. Die Verkehrsführungen während der Bauphasen zur Aufrechterhaltung<br />

des öffentlichen Verkehrs sind im <strong>Planteil</strong> B 2 enthalten.<br />

Die erforderlichen Logistikflächen (Bereitstellung etc.) werden ermittelt und in den<br />

Planunterlagen dargestellt. Diese sind ausschließlich auf Fraport-eigenem Gelände<br />

vorgesehen.<br />

Die Planungen zur baubedingten Grundwasserhaltung betrachten die Verbringung<br />

des bauzeitlich in den Baugruben anfallenden Grundwassers. Die in Verbindung mit<br />

der bauzeitlichen Grundwasserhaltung notwendig werdenden wasserrechtlichen<br />

Gestattungen werden in Teil A1 beantragt.<br />

Den Untersuchungen zur Baulogistik liegen der aktuelle Planungsstand und der<br />

beigefügte Bauzeitenplan (siehe Anlage 1) zugrunde.<br />

Diese Bauzeiten basieren auf dem Kenntnisstand vom 08.11.2006.<br />

22


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2 Planungsgrundlagen<br />

2.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die rechtlichen Grundlagen für das Planfeststellungsverfahren zum <strong>Ausbau</strong>vorhaben<br />

der Fraport AG ergeben sich insbesondere aus dem Luftverkehrsgesetz<br />

(LuftVG) i. V. m. der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) sowie dem Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

des Bundes (VwVfG) i. V. mit dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz<br />

(VwVfG).<br />

Die nachfolgende technische Planung der Baulogistik und der baubedingten<br />

Grundwasserhaltung gründet auf den entsprechenden fachrechtlichen Regelwerken<br />

der EU, des Bundes und des Landes Hessen.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />

Das Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz (KrW-/AbfG)<br />

Das Hessische Wassergesetz (HWG)<br />

Die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)<br />

Der Leitfaden Grundwasserentnahmen (RP Darmstadt)<br />

Das Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen<br />

2.2 Technische und betriebliche Grundlagen<br />

Die Maßnahmen der Baulogistik und der Grundwasserhaltung während der Bauzeit<br />

wurden auf Grundlage des Gesamtplanes <strong>Flughafen</strong>ausbau 2020 (siehe B 0.1-4)<br />

erstellt, in dem die künftige Lage einzelner Betriebsbereiche und deren Funktionen<br />

dargestellt sind. Die im Rahmen der hier vorliegenden Planung erarbeiteten Anlagen<br />

orientieren sich an den Planungen der zukünftigen Flugbetriebsflächen, Verkehrsanlagen,<br />

den Anlagen für die Ver- und Entsorgung sowie der Hochbaumaßnahmen<br />

(siehe <strong>Planteil</strong> B 1 bis B 4).<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

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3 Baumaßnahmen<br />

Die eigentlichen Baumaßnahmen erfordern folgende allgemeine Vorarbeiten:<br />

Bewuchsentfernung<br />

Für die ungehinderte Kampfmittelräumung wird die Vegetationsfläche im Baugebiet<br />

für den Zutritt mit Kampfmittelsuchgerät vorbereitet. Das Gebiet muß von hinderlichem<br />

Unterholz und Strauchwerk befreit werden. Der entfernte Bewuchs ist einem<br />

verwertbaren Recycling nicht zuführbar und wird vor Ort flächenverteilt gehäckselt.<br />

Kampfmittelräumung<br />

Die Kampfmittelsuche erfolgt mit leichten Suchgeräten. Hierbei gefundene Kampfmittel<br />

werden direkt beseitigt. Die Räumzeit für 10.000 m 2 beträgt i.M. 2,5 Tage je<br />

eingesetztem Trupp.<br />

Rodung<br />

Die notwendigen Rodungsmaßnahmen sind im Rodungsplan (Plan B 8.1) dargestellt.<br />

Die Rodung beginnt nach erfolgter Kampfmittelräumung und unter Beachtung<br />

der Schutzmaßnahmen in der Bauzeit (siehe Schutzmaßnahmen in der Bauzeit).<br />

Die gesetzlich zulässigen Rodungsperioden sollen grundsätzlich eingehalten werden.<br />

Soweit nicht möglich werden Ausnahmegenehmigungen beantragt.<br />

Die Abholzungsleistung für einen Trupp und Gerätesystem wird mit 3,0 Tage je<br />

10.000 m 2 angesetzt. Für die anfallende durchschnittliche Nutzholzmenge werden<br />

300 m 3 /ha und für die Restmaterialmenge 40 m 3 /ha angesetzt (Quelle [47]). Die aus<br />

der Abholzung resultierenden Transporte sind in den Tabellen „resultierende<br />

Transporte“ der Einzelbaumaßnahmen unter dem Begriff „Abfuhr Material allgemein“<br />

enthalten.<br />

Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen<br />

Im Zuge der Neuerrichtung der geplanten baulichen Anlagen sind die im <strong>Planteil</strong> B7<br />

aufgeführten Gebäude und bauliche Anlagen zurück zu bauen.<br />

Die anfallenden Rückbaumassen werden nach Materialien getrennt und soweit<br />

möglich einer Wiederverwertung zugeführt.<br />

Die anfallenden Rückbaumassen sind in Kap. 5 berücksichtigt.<br />

Oberbodenbehandlung<br />

Der in den nicht befestigten Flächen anfallende bzw. abzutragende Oberboden wird<br />

mit einer Mächtigkeit von bis zu 30 cm angesetzt. In den Rodungsflächen wird vor<br />

dem Abtrag die Einfräsung der verbleibenden Stubben (erdbehaftetes Wurzelwerk<br />

mit Baumstumpf) in den Oberboden durchgeführt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

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Der anfallende Oberboden wird auf verschiedene baustellennahe Bereitstellungsflächen<br />

verbracht und soweit möglich nach Abschluß der Baumaßnahmen wieder<br />

eingebaut. Überschüssiges Material wird umgehend zu geeigneten Deponien abgefahren<br />

und einer späteren Wiederverwendung zugeführt. Die anfallenden Oberbodenmassen<br />

sind in der Massenzusammenfassung (siehe Kap). 5) dargestellt.<br />

Resultierende Transporte<br />

Die Transportwege sind im Plan B 5.1-1 dargestellt.<br />

Für jede relevante Baumaßnahme wurde eine direkt zugeordnete Tabelle erstellt,<br />

aus der die daraus resultierenden Transporte ersichtlich werden. In dieser Tabelle<br />

erfolgt eine Zuordnung der Transporte zu den Hauptmaterialien sowie eine Verteilung<br />

auf die benutzten Transportwegabschnitte. Dabei geht bei den Mischgut- und<br />

Zuschlagsstoffen für die vorgesehenen mobilen Mischanlagen, die Belastung der<br />

Transportwegeabschnitte doppelt ein (Anlieferung und Auslieferung). Infolge treminlicher<br />

und räumlicher Abhängigkeiten wird teilweise, insbesondere zu Beginn<br />

und zum Ende der Baumaßnahme, Fertigmischgut von externen Zulieferern verwendet.<br />

In diesen Fällen erfolgt keine Doppeltbelegung der Transportwegabschnitte.<br />

3.1 Flugbetriebsflächen (Technische Planung siehe Band B1)<br />

Landebahn Nordwest und zugehörige Rollwege<br />

Neben den in der Beschreibung der Flugbetriebsflächen (siehe Band B1) angeführten<br />

Daten werden für die Aufgaben der Baulogistik zusätzlich folgende Annahmen<br />

getroffen. Der Gesamtkomplex wird unter baulogistischen Gesichtspunkten in Teilabschnitte<br />

untergliedert. Diese werden so behandelt, dass sie den terminlichen<br />

Zwangspunkten entsprechen. Der Hauptzwangspunkt ist der Tunnel Okrifteler<br />

Straße. Nach Abschluß der bauvorbereitenden Maßnahmen (Kampfmittelräumung,<br />

Rodung, etc.) erfolgt der Erdmassenausgleich auf dem Gesamtgebiet. Im Anschluß<br />

erfolgt östlich und westlich des Tunnelbauwerkes die Herstellung des neuen Bahnsystems.<br />

Der Teil des Bahnsystems im direkten Tunnelbereich wird nach Abschluß<br />

der Tunnelbauarbeiten geschlossen.<br />

Die Medienleitungen, Versorgungsstationen, 2 Stauraumkanäle, 2 Speicherbecken,<br />

8 Bodenfilter und 2 Rigolen im Bereich Landebahn Nordwest werden entsprechend<br />

der Realisierungsabschnitte in den Bauablauf integriert.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 23 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

26


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<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-1:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Landebahn Nordwest und zugehörige Rollwege<br />

23 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 6.536 130.720 t 2 9.193<br />

Abfuhr Oberboden 24 240 m³ 3 9.193<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 15.559 147.770 m³ 4 9.193<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 1.958 19.540 m³ 5 108.564<br />

Abfuhr Mauerwerk 677 6.770 m³ 6 109.889<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 2.251 20.490 m³ 8 648<br />

Abfuhr Beton 180 1.800 m³ 9 94.704<br />

Abfuhr Asphalt 121 1.210 m³ 10 94.704<br />

11 94.704<br />

Lieferung Material allgemein 9.511 190.220 t 12 61.518<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 9.542 95.420 m³ 13 61.518<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 7.770 77.700 m³ 14 33.186<br />

Lieferung Beton 18.600 140.350 m³ 15 15.185<br />

Lieferung Asphalt 13.167 131.670 m³ 16 15.185<br />

22 117.904<br />

23 117.904<br />

24 118.056<br />

25 118.733<br />

26 150.546<br />

30 117.757<br />

31 117.525<br />

32 15.185<br />

33 15.185<br />

35 33.186<br />

37 33.186<br />

38 648<br />

39 648<br />

54 2.251<br />

88 117.525<br />

90 63.610<br />

92 118.202<br />

116 2.251<br />

117 2.251<br />

119 37.800<br />

120 2.251<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

27<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Rollbrücke West 1 und Rollbrücke West 2<br />

Die Rollbrücke West 1 wird unter baulogistischen Gesichtspunkten in drei Bereiche<br />

unterteilt. Dies sind der Bereich Widerlager Nord, Bereich Widerlager Süd und der<br />

Stützenbereich zwischen der NBS und der BAB 3. Nach Herstellung der Widerlager<br />

und der Stützen wird der Überbau in Ortbeton erstellt. Dazu werden Hilfs- und<br />

Lehrgerüste erforderlich, die unter kurzzeitiger Vollsperrung der Bahnstrecke und<br />

der Autobahn in der verkehrsarmen Zeit nachts errichtet werden. Die Sperrungen<br />

werden rechtzeitig mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt. Bei der Herstellung<br />

des Brückenaufbaus werden zur Sicherung der beiden überquerten Verkehrswege<br />

zusätzlich Schutzgerüste während der Bauzeit vorgesehen. Zeitgleich zur<br />

eigentlichen Rollbrücke West 1 wird das Brückenbauwerk der Zaunstraße über die<br />

BAB 3 und die NBS analog hergestellt.<br />

Im Bereich des Bauwerkes Rollbrücke West 2 über die Okrifteler Straße werden<br />

nach Abschluß der bauvorbereitenden Maßnahmen separate Umfahrungen angelegt<br />

und den einzelnen Bauphasen angepaßt. Diese Baumaßnahme untergliedert<br />

sich in das Brückenbauwerk sowie den nördlichen und südlichen Trogbereich.<br />

Zuerst wird das Brückenbauwerk erstellt. Im Anschluß daran folgen das Trogbauwerk<br />

Süd und zum Schluß das Trogbauwerk Nord. Im Zusammenhang mit dem<br />

Bauwerk über die Okrifteler Straße wird die Überführung der Zaunstraße erstellt.<br />

Nach Fertigstellung des nördlichen Trogbauwerkes werden die Brückenträger auf<br />

die Trogwände aufgelegt.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 15 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

28


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-2:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Rollbrücke West 1 und Rollbrücke West 2<br />

15 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 918 18.360 t 2 12.206<br />

Abfuhr Oberboden 1.550 15.370 m³ 3 12.206<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 7.920 75.220 m³ 4 12.206<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 90 900 m³ 5 9.575<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 1.150 11.480 m³ 6 15.121<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 404 3.680 m³ 8 8.304<br />

Abfuhr Beton 204 2.040 m³ 9 6.750<br />

Abfuhr Asphalt 422 4.220 m³ 10 6.750<br />

11 6.750<br />

Lieferung Material allgemein 2.819 56.380 t 12 6.750<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 273 2.730 m³ 13 9.250<br />

Lieferung Beton 5.542 41.820 m³ 15 19.441<br />

Lieferung Asphalt 260 2.600 m³ 16 529<br />

19 96<br />

20 96<br />

21 96<br />

23 2.015<br />

24 9.235<br />

25 11.735<br />

26 12.091<br />

30 2.631<br />

31 2.015<br />

33 689<br />

38 8.304<br />

39 8.304<br />

54 404<br />

82 2.284<br />

90 11.604<br />

92 216<br />

93 2.500<br />

106 2.500<br />

107 2.500<br />

116 684<br />

117 684<br />

119 9.250<br />

120 684<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

29<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Rollbrücke Ost 1, Ost 2 und Betriebsstraßentunnel<br />

Der Bereich des östlichen Rollweges (TWY N8) beinhaltet insgesamt 2 Brückenbauwerke,<br />

ein Unterführungsbauwerk (Betriebsstraßentunnel) sowie die erforderlichen<br />

Rampen und Stützbauwerke.<br />

Das Brückenbauwerk Ost 1 besteht aus den Bereichen Widerlager Nord, Bereich<br />

Widerlager Süd und dem Stützenbereich im Mittelstreifen der BAB 3 sowie an der<br />

NBS. Das Brückenbauwerk Ost 2 ist das Überführungsbauwerk über den Airportring.<br />

Innerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes ist zur Aufrechterhaltung einer Betriebsstraße<br />

im Rampenbereich des östlichen Rollweges ein Tunnelbauwerk erforderlich.<br />

Die Herstellung des Brückenbauwerks Ost 1 ist wie folgt vorgesehen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Stellen der Schalung für die Widerlager und Stützen<br />

Einbau des Lehrgerüsts im Bereich der NBS und der BAB 3 in Nachtsperrpausen<br />

oder an einem Wochenende<br />

Fertigung der vollmassiven Überbauplatte, konventionell mit Vorspannung auf<br />

dem Lehrgerüst<br />

Betonieren der Stützen und Widerlager<br />

Rückbau des Lehrgerüsts nach Abbinden und Erhärten des Ortbetons<br />

Abdichtung des Überbaus sowie das Betonieren der Gesimskappen und Fahrbahnplatten<br />

Fertigung der Schleppplattenkonstruktion<br />

Die Herstellung des Brückenbauwerks Ost 2 erfolgt entsprechend der Fertigung der<br />

Rollbrücke Ost 1.<br />

Die Fertigstellung wird zeitgleich mit der Beendigung der Arbeiten am Bauwerk Ost<br />

2 erfolgen. Das Unterführungsbauwerk wird unabhängig davon bereits fertiggestellt,<br />

wenn die Arbeiten an den anderen beiden Bauwerken noch im Gange sind. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass zunächst die Absenkung der Betriebsstraße und anschließend<br />

das Bauwerk erstellt wird.<br />

Eine Umleitung der internen Verkehre während der Bauzeit ist nicht erforderlich, da<br />

es sich bei dieser Betriebsstraße z.Zt. um eine Sackgasse handelt. Für die wechselseitige<br />

Herstellung der Betriebsstraßenabsenkung ist die Anordnung einer LSA<br />

erforderlich, die eine wechselseitige Verkehrsführung gewährleistet.<br />

Die voraussichtliche Gesamtbauzeit beträgt ca. 16 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

30


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-3:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Rollbrücke Ost 1, Ost 2 und Betriebsstraßentunnel<br />

16 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 1.277 25.540 t 2 1.831<br />

Abfuhr Oberboden 2.797 27.730 m³ 3 1.831<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 675 6.750 m³ 4 1.831<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 2.852 28.460 m³ 6 25.766<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 224 2.040 m³ 8 29.034<br />

Abfuhr Beton 802 8.020 m³ 9 29.034<br />

10 29.034<br />

Lieferung Material allgemein 5.508 110.160 t 11 25.815<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 63 630 m³ 12 26.120<br />

Lieferung Beton 14.654 110.570 m³ 13 26.675<br />

Lieferung Asphalt 62 620 m³ 14 12.159<br />

19 408<br />

20 408<br />

21 408<br />

24 29.034<br />

25 29.034<br />

26 32.134<br />

30 1.831<br />

34 12.159<br />

36 5.535<br />

38 29.034<br />

39 29.034<br />

54 224<br />

90 29.432<br />

116 224<br />

117 224<br />

119 26.675<br />

120 224<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

31<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

GA-Gelände<br />

Die Herstellung des GA-Geländes erfolgt nach Fertigstellung der zugehörigen Medienleitungen.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit für das GA-Gelände beträgt für die verschiedenen<br />

Einzelbaumaßnahmen jeweils zwischen 1 und 2 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-4:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

GA - Gelände<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und 2 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 85 1.700 t 9 253<br />

Abfuhr Oberboden 127 1.260 m³ 10 253<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 700 6.650 m³ 11 253<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 80 800 m³ 12 253<br />

13 253<br />

Lieferung Material allgemein 84 1.680 t 15 253<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 2 20 m³ 16 253<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

80 730 m³ 17 253<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 216 2.160 m³ 40 253<br />

Lieferung Beton 5 40 m³ 42 1.636<br />

Lieferung Asphalt 257 2.570 m³ 54 1.645<br />

62 253<br />

63 253<br />

64 253<br />

72 1.383<br />

74 1.383<br />

77 1.383<br />

79 1.383<br />

95 1.383<br />

116 1.303<br />

117 1.303<br />

119 253<br />

120 1.303<br />

32


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Vorfeldflächen Terminal 3<br />

Neben den beim Terminal 3 (Gebäude) in Kap. 3.4 beschriebenen terminlichen Abhängigkeiten<br />

ist bei den Vorfeldflächen zu berücksichtigen, dass die Entwässerung<br />

der östlichen Vorfeldflächen über das RHB E erfolgt. Die zugehörigen Entwässerungsanlagen<br />

sind fertigzustellen, bevor mit dem Bau der Vorfeldflächen begonnen<br />

werden kann bzw. die Fertigstellung beendet ist.<br />

Die voraussichtlichen Bauzeiten der Vorfeldflächen im direkten Terminalbereich<br />

sind bereits in den Bauzeiten des Terminalgebäudes enthalten. Die Bauzeit für die<br />

zusätzlichen Vorfeldflächen des neuen Terminals beträgt für die Einzelbaumaßnahmen<br />

zwischen 4 und 9 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-5:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Vorfeldflächen Terminal 3<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 4 und 9 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 44 420 m³ 54 233.443<br />

70 38.319<br />

Lieferung Material allgemein 624 12.480 t 73 38.319<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 16.782 167.820 m³ 74 38.319<br />

Lieferung Beton 110.981 837.410 m³ 76 46.246<br />

77 84.565<br />

79 84.565<br />

83 43.866<br />

85 43.866<br />

116 128.431<br />

117 128.431<br />

120 128.431<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

33<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Erweiterung Flugbetriebsflächen<br />

Die Erweiterung der bestehenden Flugbetriebsflächen im vorhandenen Start- und<br />

Landebahnsystem sowie im südlichen <strong>Ausbau</strong>bereich erfolgt im wesentlichen durch<br />

die Anlage neuer Roll- und Abrollwege sowie durch den Neubau einer Flugbetriebsfläche<br />

westlich der A380-Werfthalle. Die korrespondieren Medienleitungen mit Ausnahme<br />

des Entwässerungssystems sind ebenfalls enthalten. Die Anlagen des Entwässerungssystems<br />

werden im Kap. 3.3 „Weitere Anlagen der Ver- und Entsorgung“<br />

behandelt.<br />

Die zeitliche Realisierung der einzelnen Teilmaßnahmen entspricht den betrieblichen<br />

Vorgaben und wurde berücksichtigt.<br />

Unter Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und der dadurch bedingten abschnittsweisen<br />

Realisierung mit zeitlichen Unterbrechungen beträgt die Gesamtbauzeit für<br />

die Erweiterung im bestehenden Start- und Landebahnsystem ca. 73 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

34


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-6:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Erweiterung Flugbetriebsflächen<br />

verteilt auf 73 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 275 5.500 t 6 37<br />

Abfuhr Oberboden 21.883 216.960 m³ 9 37.962<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 138.143 1.311.960 m³ 10 37.962<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 1.608 16.050 m³ 11 37.962<br />

Abfuhr Beton 27.887 278.870 m³ 12 37.962<br />

Abfuhr Asphalt 16.297 162.970 m³ 13 37.999<br />

15 37.999<br />

Lieferung Material allgemein 2.200 44.000 t 16 37.999<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 1.602 16.020 m³ 17 37.999<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 62.904 629.040 m³ 26 111<br />

Lieferung Beton 16.961 127.980 m³ 40 6.955<br />

Lieferung Asphalt 29.981 299.810 m³ 41 6.420<br />

42 6.420<br />

44 169.066<br />

45 57.018<br />

47 112.048<br />

48 35.307<br />

49 35.307<br />

50 5.667<br />

51 5.667<br />

52 5.667<br />

53 5.667<br />

54 271.147<br />

61 43.884<br />

65 169.066<br />

66 112.048<br />

67 112.048<br />

68 112.048<br />

70 71.702<br />

71 57.018<br />

72 175.486<br />

73 65.282<br />

74 240.768<br />

77 240.768<br />

79 240.768<br />

86 40.974<br />

90 74<br />

92 37<br />

93 37<br />

94 57.018<br />

95 6.420<br />

106 37<br />

107 37<br />

116 246.435<br />

117 246.435<br />

119 73.306<br />

120 246.435<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

35<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

3.2 Verkehrsanlagen (Technische Planung siehe Band B2)<br />

Verkehrsanlagen Bereich Nordwest<br />

Im nordwestlichen Bereich des Erweiterungsgeländes sind verschiedene Verkehrsanlagen<br />

anzupassen bzw. neu zu errichten. Dazu gehören i. w.:<br />

− Anpassung Airportring im Bereich Tor 26<br />

Hierbei handelt es sich um eine Straßenbaustelle mit temporären verkehrlichen<br />

Einschränkungen auf dem Airportring. Die Ausführung erfolgt in Asphaltbauweise.<br />

Zur Herstellung wird am Airportring eine wechselseitige Verkehrsführung mit<br />

LSA-Regelung eingerichtet. Da keine terminlichen Zwänge bestehen, sind keine<br />

baulogistischen Besonderheiten vorhanden.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 1 Monat.<br />

−<br />

Anpassung Zufahrt Parkhaus P53<br />

Die Anpassung der Zufahrt muß zeitlich vor der Realisierung des Abrollweges<br />

Ost (TWY N8) erfolgen.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 1 Monat.<br />

− Vorfeldstraße im Bereich der Rollbrücke West 2.<br />

Mit dem Bau der Vorfeldstraße wird unmittelbar nach Fertigstellung der Rollbrücke<br />

West 2 begonnen.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monat.<br />

− Anpassung Airportring im Bereich Tor 27<br />

Hierbei handelt es sich um Anpassungsmaßnahme infolge von Abbruchmaßnahmen<br />

ohne baulogistische Besonderheiten.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 1 Monat.<br />

- Verkehrsanlage Ersatz Tor 89<br />

Dieses Teilobjekt unterliegt keinen baulogistischen Besonderheiten. Die Realisierung<br />

ist von keinem anderen Teilbauvorhaben abhängig.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 1 Monat.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

36


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-7:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Verkehrsanlagen Bereich Nordwest<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und 3 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 1 20 t 2 860<br />

Abfuhr Oberboden 285 2.830 m³ 3 860<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 75 710 m³ 4 860<br />

Abfuhr Boden über Beprobung 63 630 m³ 5 860<br />

Abfuhr Beton 8 80 m³ 6 1.416<br />

Abfuhr Asphalt 488 4.880 m³ 9 1.051<br />

10 456<br />

Lieferung Material allgemein 51 1.020 t 11 456<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 425 4.250 m³ 12 456<br />

Lieferung Beton 2 20 m³ 13 1.306<br />

Lieferung Asphalt 639 6.390 m³ 15 1.113<br />

Lieferung Oberboden 44 440 m³ 16 735<br />

25 556<br />

26 1.408<br />

30 126<br />

33 1.113<br />

54 374<br />

90 1.408<br />

92 726<br />

93 726<br />

106 726<br />

107 726<br />

116 374<br />

117 374<br />

119 1.221<br />

120 374<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

37<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Okrifteler Straße Nord/Tunnel Landebahn Nordwest/Anschluß Airportring<br />

Im Nordwestbereich wird mit dem Bau des Tunnelbauwerkes begonnen. Unter baulogistischen<br />

Gesichtspunkten wird dieser Tunnel in 8 Segmente unterteilt. Aus<br />

Gründen der Bauzeitoptimierung wird an 2 Segmenten gleichzeitig begonnen. Die<br />

Trogbauwerke Nord und Süd werden zeitgleich mit dem eigentlichen Tunnelbauwerk<br />

fertiggestellt.<br />

Parallel zu den Arbeiten am Tunnelbauwerk erfolgt der Neubau der Okrifteler Strasse.<br />

Die Fertigstellung dieses Bereiches der Okrifteler Straße erfolgt nach Beendigung<br />

der Tunnelbauarbeiten. In den Bereichen, in denen der Neubau an den Bestand<br />

anschließt, ist eine wechselseitige Verkehrsführung mit LSA erforderlich.<br />

Hierdurch kann auf eine temporäre Umleitung des Verkehrs und damit auf eine zusätzliche<br />

Flächeninanspruchnahme verzichtet werden.<br />

Der Rückbau der Okrifteler Straße erfolgt durch getrennten Aufbruch und Entsorgung<br />

der Einbaumaterialien (bituminöse und andere Materialien). Für die Rückbaumaßnahmen<br />

werden keine gesonderten Baustraßen benötigt, da der Rückbau<br />

„vor Kopf“ erfolgt.<br />

Der Anschluß des umgestalteten Airportrings an die in diesem Bereich unveränderte<br />

Okrifteler Straße erfolgt wechselseitig. Dazu ist die Anordnung einer Lichtsignalanlage<br />

erforderlich, die eine wechselseitige Verkehrsführung gewährleistet.<br />

Die voraussichtliche Gesamtbauzeit beträgt ca. 17 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

38


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-8:<br />

Resultierende Transporte<br />

Okrifteler Straße Nord,Tunnel LBNW, Anschluss Airportring<br />

Bauzeit:<br />

17 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 1.084 21.680 t 2 3.057<br />

Abfuhr Oberboden 779 7.720 m³ 3 3.057<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 653 6.200 m³ 4 698<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 71 710 m³ 5 10.687<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 279 2.540 m³ 6 11.197<br />

Abfuhr Beton 71 710 m³ 8 5.949<br />

Abfuhr Asphalt 197 1.970 m³ 9 16.044<br />

10 16.044<br />

Lieferung Material allgemein 4.626 92.520 t 11 16.044<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 14 140 m³ 12 16.044<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 1.232 12.320 m³ 13 16.328<br />

Lieferung Beton 10.059 75.900 m³ 24 52<br />

Lieferung Asphalt 320 3.200 m³ 25 178<br />

26 20.758<br />

27 17.021<br />

28 18.231<br />

29 10.095<br />

30 20.190<br />

38 17.457<br />

39 17.457<br />

54 279<br />

90 20.758<br />

92 284<br />

93 284<br />

98 106<br />

100 106<br />

106 284<br />

107 284<br />

116 279<br />

117 279<br />

119 16.049<br />

120 279<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

39<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Zaunstraße<br />

Die Baumaßnahme für die Zaunstraße wird nach Abschluß der Erdbaumaßnahmen<br />

im Nordwestbereich und nach Fertigstellung der Rollbrücken realisiert. Die Ausführung<br />

erfolgt in Asphaltbauweise.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 8 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-9:<br />

Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

8 Monate<br />

Zaunstraße<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 34 680 t 2 10.289<br />

Abfuhr Oberboden 1.786 17.710 m³ 3 10.289<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 8.469 80.430 m³ 4 10.289<br />

5 14.524<br />

Lieferung Material allgemein 4 80 t 6 14.524<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 1.450 14.500 m³ 9 14.524<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 8.741 87.410 m³ 10 14.524<br />

Lieferung Beton 405 3.060 m³ 11 14.524<br />

Lieferung Asphalt 3.924 39.240 m³ 12 14.524<br />

13 14.524<br />

22 24.813<br />

23 24.813<br />

24 24.813<br />

25 24.813<br />

26 29.142<br />

30 24.813<br />

31 24.813<br />

88 24.813<br />

90 8.658<br />

92 24.813<br />

119 14.524<br />

40


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Okrifteler Straße Süd<br />

Der hier betrachtete Bereich der Okrifteler Straße Süd beginnt östlich des bestehenden<br />

Tunnels an der Startbahn 18 West und verläuft bis zur Anbindung der geplanten<br />

neuen Trasse an den Bestand südlich des <strong>Flughafen</strong>geländes. Die Ausführung<br />

erfolgt in Asphaltbauweise. Der Umschluß erfolgt wechselseitig mittels LSA-<br />

Regelung. Der Bereich der alten Trasse wird „vor Kopf“ zurückgebaut.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

41<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-10: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

3 Monate<br />

Okrifteler Straße Süd<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 106 2.120 t 6 88<br />

Abfuhr Material allgemein auf Bereitstellungsfläche 51 510 m³ 9 2.854<br />

Abfuhr Oberboden 46 460 m³ 10 2.854<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 1.219 11.580 m³ 11 2.854<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 30 300 m³ 12 2.854<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 119 1.080 m³ 13 2.942<br />

Abfuhr Beton 2 20 m³ 15 2.942<br />

Abfuhr Asphalt 315 3.150 m³ 16 2.942<br />

17 2.942<br />

Lieferung Material allgemein 173 3.460 t 25 88<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 963 9.630 m³ 26 176<br />

Lieferung Beton 2 20 m³ 40 2.942<br />

Lieferung Asphalt 86 860 m³ 41 2.942<br />

42 3.112<br />

43 1.045<br />

54 170<br />

72 170<br />

74 170<br />

77 170<br />

79 170<br />

90 176<br />

92 88<br />

93 88<br />

95 170<br />

106 88<br />

107 88<br />

119 2.942<br />

42


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tor 31 Neu<br />

Das bestehende Tor 31 muss im Zuge der Erweiterungsmaßnahmen abgebrochen<br />

werden. Das Tor 31 Neu wird nördlich der Okrifteler Straße (Südbereich) errichtet.<br />

In diesem Zusammenhang erfolgen auch der Abbruch des bestehenden Tores und<br />

die Errichtung der Anbindung des neuen Tores an die Okrifteler Straße.<br />

Das Tor 31 Neu muss vor Herstellung der neuen Flugbetriebsfläche westlich der<br />

A 380-Werft fertiggestellt sein.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 2 und<br />

5 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

43<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-11: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Tor 31 Neu<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 2 und 5 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 226 4.520 t 6 191<br />

Abfuhr Material allgemein auf Bereitstellungsfläche 1 10 m³ 9 4.769<br />

Abfuhr Oberboden 580 5.750 m³ 10 4.769<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 1.239 11.770 m³ 11 4.769<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 560 5.590 m³ 12 5.313<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 64 580 m³ 13 4.960<br />

Abfuhr Beton 2 20 m³ 15 4.960<br />

Abfuhr Asphalt 98 980 m³ 16 4.960<br />

17 4.960<br />

Lieferung Material allgemein 360 7.200 t 25 191<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 84 840 m³ 26 382<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

544 4.950 m³ 40 4.960<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 1.334 13.340 m³ 41 4.549<br />

Lieferung Beton 5 40 m³ 42 5.504<br />

Lieferung Asphalt 529 5.290 m³ 44 65<br />

45 65<br />

54 1.267<br />

62 476<br />

63 476<br />

64 476<br />

69 65<br />

71 65<br />

72 666<br />

74 666<br />

77 666<br />

79 666<br />

90 382<br />

92 191<br />

93 191<br />

94 65<br />

95 1.077<br />

106 191<br />

107 191<br />

119 4.960<br />

44


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Betriebsstraße Werft<br />

Im Zuge der Neuerrichtung der Okrifteler Straße Süd wird zeitlich parallel die Betriebsstraße<br />

westlich der A380-Werftfläche erstellt. Die Ausführung erfolgt in Asphaltbauweise.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 2 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-12: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

2 Monate<br />

Betriebsstraße Werft<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 15 300 t 42 1.432<br />

Abfuhr Oberboden 149 1.480 m³ 54 1.703<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 567 5.380 m³ 72 1.432<br />

74 1.432<br />

Lieferung Material allgemein 17 340 t 77 1.432<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 413 4.130 m³ 79 1.432<br />

Lieferung Beton 1 10 m³ 95 1.432<br />

Lieferung Asphalt 270 2.700 m³ 116 1.432<br />

117 1.432<br />

120 1.432<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

45<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tunnel Startbahn 18 West<br />

Die Erstellung des Tunnels Startbahn 18 West erfolgt in Deckelbauweise, um eine<br />

nur möglichst kurzzeitige Sperrung der Startbahn 18 West zu gewährleisten. Infolge<br />

der Grundwasserrelevanz des Bauwerkes werden fünf Bauabschnitte vorgesehen.<br />

Der Beginn der Herstellung beider Trogbauwerke erfolgt zeitgleich mit dem Baubeginn<br />

des Tunnels. Nach Fertigstellung des Tunneldeckels wird über beide Trogbauwerke<br />

der <strong>Ausbau</strong> des eigentlichen Tunnels vorgenommen. Siehe dazu auch<br />

Abb. 9-9.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 34 Monate (inkl. der erforderlichen Vorund<br />

Nacharbeiten). Innerhalb dieser Zeit ist die Sperrung der Startbahn 18 West für<br />

einen Zeitraum von ca. 10 Monaten erforderlich.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-13: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

34 Monate<br />

Tunnel Startbahn 18 West<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 464 9.280 t 9 16.166<br />

Abfuhr Oberboden 190 1.880 m³ 10 16.166<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 8.926 84.770 m³ 11 16.166<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 1.512 15.120 m³ 12 16.166<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 808 8.060 m³ 13 16.166<br />

Abfuhr Beton 267 2.670 m³ 15 16.166<br />

Abfuhr Asphalt 80 800 m³ 16 16.166<br />

17 16.166<br />

Lieferung Material allgemein 2.859 57.180 t 40 16.166<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 558 5.580 m³ 42 10.377<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 502 5.020 m³ 54 20.754<br />

Lieferung Beton 10.208 77.020 m³ 62 26.543<br />

Lieferung Asphalt 169 1.690 m³ 63 26.543<br />

64 26.543<br />

72 10.377<br />

74 10.377<br />

77 10.377<br />

79 10.377<br />

95 10.377<br />

119 26.543<br />

46


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

GFA-Tunnel/GFA-Anschlußtunnel<br />

Die Herstellung des GFA-Tunnels (Haupttunnel) erfolgt in geschlossener Bauweise<br />

mit einer Tunnelvortriebsmaschine. Die Startgrube liegt südlich, die Zielbaugrube<br />

nördlich des bestehenden Start- und Landebahnsystems.<br />

Der Bau des GFA-Anschlusstunnels erfolgt in offener Bauweise mit Voraushub und<br />

Unterwasserbetonsohle. Zwecks Minimierung des Grundwasseranfalls wird die<br />

Herstellung in drei Bauabschnitte unterteilt. Siehe dazu auch Abb. 9-11, 9-12 und<br />

9-13. Die Beendigung der Arbeiten erfolgt zeitgleich mit der Fertigstellung des<br />

Haupttunnels.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 36 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-14: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

GFA-Tunnel / GFA-Anschlusstunnel<br />

36 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 610 12.200 t 48 943<br />

Abfuhr Oberboden 361 3.580 m³ 49 943<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 31.531 299.450 m³ 50 743<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 7.890 78.900 m³ 51 743<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 884 8.820 m³ 52 743<br />

Abfuhr Beton 213 2.130 m³ 53 743<br />

Abfuhr Asphalt 80 800 m³ 54 22.484<br />

83 55.099<br />

Lieferung Material allgemein 3.945 78.900 t 85 55.099<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 29 290 m³ 86 1.686<br />

Lieferung Beton 11.242 84.830 m³ 116 55.842<br />

117 55.842<br />

119 943<br />

120 55.842<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

47<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

PTS-Bauwerk<br />

Das PTS-Bauwerk besteht aus dem Tunnelbauwerk und dem Trogbauwerk. Die<br />

Realisierung erfolgt in offener Bauweise mit Voraushub und Unterwasserbetonsohle.<br />

Siehe dazu auch Abb. 9-14. Zur Minimierung der Grundwasseranfalls<br />

während der Bauzeit erfolgt die Herstellung in 15 Bauabschnitten (10 Tunnelabschnitte<br />

und 5 Trogbereiche). Die 4 Bauabschnitte unter dem neuen Terminalgebäude<br />

sowie weitere 3 Bauabschnitte unter der Terminalvorfahrt werden dem Baubeginn<br />

dieser Bauwerke vorgeschaltet. Siehe dazu auch Abb. 3-1.<br />

Abb. 3-1:<br />

Prinzipdarstellung Bauabschnitte PTS<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 26 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-15: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

26 Monate<br />

PTS - Bauwerk<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 749 14.980 t 54 77.727<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 39.805 378.030 m³ 79 60.456<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 510 5.090 m³ 80 60.456<br />

116 59.986<br />

Lieferung Material allgemein 1.651 33.020 t 117 59.986<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

470 4.280 m³ 120 59.986<br />

Lieferung Beton 17.271 130.320 m³<br />

48


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Ellis-Road Nordbereich<br />

Der <strong>Ausbau</strong> der Ellis-Road steht in terminlicher Hinsicht in Zusammenhang mit der<br />

Realisierung der Betriebsstraße zwischen Tor 33 und Tor 1. Der <strong>Ausbau</strong> erfolgt<br />

halbseitig wechselnd in Teilabschnitten mit vorgeschaltetem Rückbau des Bestandes.<br />

Die Bauzeiten für die Einzelbaumaßnahmen betragen zwischen 1 und 6 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-16: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Ellis Road Nordbereich<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und 6 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 25 500 t 51 3.321<br />

Abfuhr Oberboden 654 6.480 m³ 52 3.321<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 293 2.780 m³ 53 3.321<br />

Abfuhr Beton 22 220 m³ 54 3.634<br />

Abfuhr Asphalt 99 990 m³ 81 414<br />

82 414<br />

Lieferung Material allgemein 74 1.480 t 84 414<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 1.658 16.580 m³ 116 3.735<br />

Lieferung Beton 36 270 m³ 117 3.735<br />

Lieferung Asphalt 874 8.740 m³ 120 3.735<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

49<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz<br />

Der zusätzliche Fahrstreifen der direkten Rampe der Verkehrsbeziehung BAB 3<br />

aus Richtung Köln zur BAB 5 in Richtung Basel bedingt die Erweiterung des Brückenbauwerkes<br />

über die Ellis-Road. Während der Bauzeit ist auf der BAB 3 eine<br />

Fahrspureinengung mit entsprechender Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.<br />

Zunächst erfolgt die Bautätigkeit, die Zu- und Abfuhr sowie die Erdarbeiten, von der<br />

Ellis-Road aus. Nach Abschluß der Erdarbeiten wird die weitere Bautätigkeit von<br />

der Autobahnseite aus fortgesetzt. Die in diesem Bereich erforderlichen Leitungsumverlegungsmaßnahmen<br />

bzw. Sicherungsmaßnahmen sind ebenfalls berücksichtigt.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 16 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-17: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz inkl. Entwässerung<br />

16 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 56 1.120 t 51 60<br />

Abfuhr Material allgemein auf Bereitstellungsfläche 6 60 m³ 52 60<br />

Abfuhr Oberboden 66 650 m³ 53 60<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 159 1.510 m³ 54 898<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 700 7.000 m³ 116 2.751<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 436 4.350 m³ 117 2.751<br />

Abfuhr Beton 32 320 m³ 120 2.751<br />

Abfuhr Asphalt 112 1.120 m³<br />

Lieferung Material allgemein 95 1.900 t<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

436 3.970 m³<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 197 1.970 m³<br />

Lieferung Beton 40 300 m³<br />

Lieferung Asphalt 188 1.880 m³<br />

50


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

<strong>Ausbau</strong> BAB 5<br />

Die Fortführung der Fahrstreifenerweiterung der direkten Rampe (<strong>Ausbau</strong> <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Kreuz) bis zur AS Zeppelinheim erfolgt von der Autobahnseite und der <strong>Flughafen</strong>seite<br />

aus. Des Weiteren wird die vorhandene Stützmauer an der Westseite der<br />

BAB 5 abgebrochen und westlich davon neu errichtet. Hierzu ist die Einengung der<br />

vorhandenen Fahrstreifen erforderlich, um ausreichend Arbeitsraum für die Bautätigkeiten<br />

zu erhalten.<br />

In diesem Zusammenhang ist die Sicherung des westlichen Widerlagers des Bauwerks<br />

Kirschschneise zu beachten. Vorlaufend ist die Entwässerung an der BAB 5<br />

umzubauen.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 14 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-18: Resultierende Transporte<br />

<strong>Ausbau</strong> BAB 5 inkl. Entwässerung und Leitungsverlegung<br />

Bauzeit:<br />

14 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 90 1.800 t 54 1.493<br />

Abfuhr Material allgemein auf Bereitstellungsfläche 43 430 m³ 116 7.419<br />

Abfuhr Oberboden 83 820 m³ 117 7.419<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 213 2.020 m³ 120 7.419<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 4.079 40.790 m³<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 588 5.870 m³<br />

Abfuhr Beton 170 1.700 m³<br />

Abfuhr Asphalt 105 1.050 m³<br />

Lieferung Material allgemein 276 5.520 t<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 322 3.220 m³<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

588 5.350 m³<br />

Lieferung Beton 71 540 m³<br />

Lieferung Asphalt 360 3.600 m³<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

51<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Anpassung AS Zeppelinheim<br />

Die Anpassungsarbeiten an der AS Zeppelinheim erfolgen unter Aufrechterhaltung<br />

des Verkehrs. Dazu sind die folgenden Verkehrsführungen vorgesehen. Während<br />

der Bauzeit der Unterführungsbauwerke Ellis-Road erfolgt die Ausfahrt von der<br />

BAB 5 aus Norden und die Zufahrt nach Süden über temporäre Umfahrungen über<br />

die Trasse der neuen Ellis-Road.<br />

Die Verkehrsführung aus und in östlicher Richtung (Neu-Isenburg) wird ebenfalls<br />

über temporäre Umfahrungen sichergestellt.<br />

Nach Fertigstellung der Unterführungsbauwerke Ellis-Road erfolgt die Anpassung<br />

der Anschlußstelle zunächst in östlicher Richtung. Nach dem Rückbau der temporären<br />

Umfahrungen für die Verkehrsströme aus und in östlicher Richtung erfolgt der<br />

Endausbau der Anschlussstelle.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und<br />

6 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-19: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Anpassung AS Zeppelinheim<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und 6 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 208 4.160 t 53 1.558<br />

Abfuhr Oberboden 701 6.950 m³ 54 5.050<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 131 1.240 m³ 85 1.048<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 350 3.490 m³ 116 4.365<br />

117 4.365<br />

Lieferung Material allgemein 650 13.000 t 120 4.365<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 27 270 m³<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

256 2.330 m³<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 850 8.500 m³<br />

Lieferung Beton 956 7.210 m³<br />

Lieferung Asphalt 492 4.920 m³<br />

52


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Umbau AS Zeppelinheim<br />

Der Umbau der AS Zeppelinheim wird in vier baulogistisch relevante Teilbereiche<br />

untergliedert.<br />

Bereich westlich der BAB 5<br />

Bereich des neuen Brückenbauwerkes über die BAB 5<br />

Bereich östlich der BAB 5<br />

Bereich des neuen Brückenbauwerks über die DB-Strecke<br />

Die Mittelstützen für das neue Brückenbauwerk über die BAB 5 werden unter Aufrechterhaltung<br />

des Verkehrs an der BAB 5 mittels Fahrspureinengung realisiert. Zur<br />

Querung der westlichen Richtungsfahrbahnen wird eine Behelfbrücke errichtet.<br />

Diese Hilfskonstruktion (Stahl oder Holz) ermöglicht den Arbeitern den gefahrlosen<br />

Zugang des Mittelstreifens und die Mitnahme von Kleinteilen zum Baubereich der<br />

Mittelstützen. Die Herstellung des östlichen Widerlagers erfolgt, unter Nutzung der<br />

zukünftigen Ausfahrspur, von der Autobahnseite aus. Der Baustellenbereich des<br />

westlichen Widerlagers wird über den Betriebsbereich Süd angedient.<br />

Das Brückenbauwerk über die BAB 5 wird in einer Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise<br />

erstellt.<br />

Das bestehende Brückenbauwerk über die Riedbahn wird verbreitert. Die Ausführung<br />

erfolgt ebenfalls in einer Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise.<br />

Für die Herstellung der Brückenbauwerke sind während der Bauzeit Fahrstreifeneinengungen<br />

mit Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich. Des Weiteren kommen<br />

Schutz- und Hilfsgerüste über die BAB 5 und die Bahnstrecke zum Einsatz. Diese<br />

werden unter kurzzeitiger Sperrung der beiden Verkehrswege in der verkehrsarmen<br />

Zeit nachts errichtet. Die Sperrungen werden rechtzeitig mit den jeweiligen Baulastträgern<br />

abgestimmt.<br />

Anschließend erfolgen die Straßenbaumaßnahmen westlich und östlich der BAB 5.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 18 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

53<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-20: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

18 Monate<br />

Umbau AS Zeppelinheim<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 665 13.300 t 54 3.184<br />

Abfuhr Material allgemein auf Bereitstellungsfläche 5 50 m³ 55 987<br />

Abfuhr Oberboden 555 5.500 m³ 56 987<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 1.696 16.110 m³ 57 40<br />

Abfuhr Boden über Beprobung 50 500 m³ 58 40<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 46 460 m³ 59 11.879<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 1.004 10.020 m³ 60 11.879<br />

Abfuhr Beton 118 1.180 m³ 74 156<br />

Abfuhr Asphalt 3 30 m³ 77 156<br />

81 128<br />

Lieferung Material allgemein 570 11.400 t 82 128<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

1.004 9.140 m³ 84 128<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 5.774 57.740 m³ 116 2.653<br />

Lieferung Beton 720 5.430 m³ 117 2.653<br />

Lieferung Asphalt 696 6.960 m³ 120 2.653<br />

54


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Vorfahrt Terminal 3<br />

Der hier betrachtete Vorfahrtsbereich des Terminals 3 beinhaltet eine Vielzahl von<br />

Einzelbauwerken, die generell den gesamten Bereich zwischen der AS Zeppelinheim<br />

und den Bereich südlich des Terminals einschließen. Hierzu gehören i. W. die<br />

folgenden Bauwerke und Teilobjekte:<br />

− Ellis-Road-Süd inkl. der zugehörigen Bauwerke<br />

− Abzweig CCS von der AS Zeppelinheim inkl. zugehörige Unterführungsbauwerke<br />

− Tor 32 inkl. Anbindung<br />

− Tor 33<br />

− Straßen im Bereich späterer Nutzungen (Tertiärbereich)<br />

− Zu- und Abfahrten des Terminals inkl. der zugehöhrigen (Rampen-)<br />

Bauwerke<br />

− Verschiedene Betriebsstraßen<br />

− Terminalvorfahrt (Bauwerk für Terminalvorfahrt)<br />

− Bauwerk Taxinachrückung<br />

− Brückenbauwerk Parkhaus<br />

− Verschiedene Stützbauwerke<br />

Unter baulogistischen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass das Tor 32 verlegt<br />

sein muß, bevor mit den Zufahrten zum Terminal 3 begonnen wird. Als provisorische<br />

Zufahrt zum Tor 32 (alt) und zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Ellis-Road<br />

wird eine bestehende Verbindung zwischen dem Abzweig CCS und der Ellis-Road<br />

Süd (neu) und vom Bauende Ellis Road bis Tor 32 (alt) genutzt. Nach Inbetriebnahme<br />

Tor 32 (neu) werden die Verkehrsanlagen südlich der Terminalvorfahrt<br />

erstellt.<br />

Vor Beginn der Arbeiten für die Terminalvorfahrt müssen die Bauabschnitte 5 – 7<br />

des PTS-Bauwerkes fertiggestellt sein.<br />

Vor Beginn der Arbeiten zur Betriebsstraße zwischen Tor 33 und Terminal 3, der<br />

Taxinachrückung und der Rampe Nord (Terminalvorfahrt) muß das PTS-Bauwerk<br />

komplett fertiggestellt sein.<br />

Die voraussichtliche Gesamtbauzeit beträgt ca. 27 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

55<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-21: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

27 Monate<br />

Vorfahrt Terminal 3<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 2.856 57.120 t 52 1.727<br />

Abfuhr Oberboden 2.031 20.140 m³ 53 7.791<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 23.693 225.020 m³ 54 91.778<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 2.280 22.750 m³ 55 4.117<br />

Abfuhr Beton 335 3.350 m³ 77 23.518<br />

Abfuhr Asphalt 2.017 20.170 m³ 79 56.655<br />

80 32.105<br />

Lieferung Material allgemein 8.288 165.760 t 81 10.387<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 2 20 m³ 82 10.838<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

2.076 18.890 m³ 84 10.838<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 5.564 55.640 m³ 116 70.637<br />

Lieferung Beton 20.194 152.370 m³ 117 70.637<br />

Lieferung Asphalt 3.953 39.530 m³ 120 70.637<br />

56


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Sonstige Betriebsstraßen<br />

Im südlichen Erweiterungsbereich ist die Anlage von neuen Betriebsstraßen und<br />

Waldwegen vorgesehen. Dabei handelt es sich i. W. um folgende Teilobjekte:<br />

- Betriebsstraße nördlich von Tor 31 Neu<br />

- Betriebsstraße östlich von Tor 31 Neu<br />

- Betriebsstraßen am Tor 32<br />

- Verkehrsanlage Tor Frachtbereich<br />

- Verkehrsanlage Tor Tankdienst<br />

- Waldwege Südbereich (angrenzend an Betriebsstraßen)<br />

Die Ausführung erfolgt in Asphaltbauweise. Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit<br />

der verschiedenen Bauabschnitte des Südbereiches, insbesondere der Entwässerungsanlagen.<br />

Die Bauzeiten für die Einzelbaumaßnahmen betragen zwischen 1 und 6 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-22: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

sonstige Betriebsstraßen<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 1 und 6 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 163 3.260 t 54 14.009<br />

Abfuhr Oberboden 560 5.550 m³ 55 12.067<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 6.051 57.470 m³ 71 401<br />

72 401<br />

Lieferung Material allgemein 302 6.040 t 74 401<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 6 60 m³ 75 9.546<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 3.556 35.560 m³ 77 401<br />

Lieferung Beton 35 260 m³ 78 12.067<br />

Lieferung Asphalt 1.795 17.950 m³ 79 401<br />

116 12.468<br />

117 12.468<br />

120 12.468<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

57<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

3.3 Ver- und Entsorgungsanlagen (Technische Planung siehe Band B3)<br />

Abwasserreinigungsanlage und Ableitungssammler zum <strong>Main</strong><br />

Die geplante Abwasserreinigungsanlage (ARA) für die Behandlung der Abwässer<br />

aus dem Erweiterungsbereich Süd liegt im Bereich südlich des Tores 32. Nach erfolgter<br />

Reinigung wird das anfallende Wasser über Ableitungssammler dem <strong>Main</strong><br />

zugeführt. Die Trasse der Ableitungssammler verläuft ausgehend von der ARA über<br />

den südlichen Erweiterungsbereich mit Querung der Startbahn 18 West und daran<br />

anschließend parallel der westlichen Rollwege bis zur Rollbrücke West. Im Bereich<br />

der Rollbrücke West werden die Ableitungssammler in das Bauwerk integriert und<br />

queren die BAB 3 sowie die NBS-Strecke. Im Anschluß daran werden die Flugbetriebsflächen<br />

der Landebahn Nordwest unterquert. Im weiteren Verlauf folgt die<br />

Sammlerleitung der Trasse der Okrifteler Straße und endet nach Unterquerung der<br />

Bahnlinie und der B43 am <strong>Main</strong>.<br />

Baulogistisch relevant sind die Errichtung von Start- und Zielbaugruben und das<br />

Durchpressen des Sammlers unter der DB-Strecke, der B 43 und bestehenden Leitungen.<br />

Die Bauzeiten für die Einzelbaumaßnahmen betragen zwischen 11 und 16 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

58


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-23: Resultierende Transporte<br />

Abwasserreinigungsanlage und Ableitungssammler zum<br />

<strong>Main</strong><br />

Bauzeit:<br />

für die Einzelbaumaßnahmen zwischen 11 und 16 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 609 12.180 t 1 583<br />

Abfuhr Oberboden 220 2.180 m³ 2 2.208<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 6.850 65.060 m³ 3 2.208<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 75 750 m³ 4 272<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 256 2.550 m³ 5 1.344<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 397 3.610 m³ 6 1.344<br />

Abfuhr Beton 1 10 m³ 9 1.344<br />

Abfuhr Asphalt 9 90 m³ 10 1.344<br />

11 1.344<br />

Lieferung Material allgemein 2.093 41.860 t 12 1.344<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 2.933 29.330 m³ 13 1.686<br />

Lieferung Beton 2.067 15.600 m³ 23 347<br />

Lieferung Asphalt 123 1.230 m³ 26 684<br />

27 347<br />

28 2.093<br />

29 1.414<br />

30 342<br />

31 347<br />

32 347<br />

42 2.366<br />

44 5.029<br />

45 5.029<br />

46 5.029<br />

47 5.029<br />

54 15.263<br />

55 7.989<br />

70 5.029<br />

72 5.029<br />

73 5.029<br />

74 5.029<br />

76 5.029<br />

77 5.867<br />

78 7.989<br />

79 5.867<br />

90 684<br />

92 342<br />

93 342<br />

95 5.029<br />

106 342<br />

107 342<br />

116 13.415<br />

117 13.415<br />

119 1.686<br />

120 13.415<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

59<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Versickerungsanlage N<br />

Die Erweiterung der bestehenden Versickerungsanlage im Südbereich muss mit<br />

der Fertigstellung der Terminalvorfahrten betriebsbereit sein, um die Entwässerung<br />

dieser Verkehrsbereiche zu gewährleisten.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 7 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-24: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

7 Monate<br />

Versickerungsanlage N<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 147 2.940 t 54 2.747<br />

Abfuhr Oberboden 1.000 9.910 m³ 55 2.741<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 1.400 13.300 m³ 78 2.741<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 14 140 m³ 116 2.686<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 55 500 m³ 117 2.686<br />

Lieferung Material allgemein 119 2.380 t<br />

Lieferung Beton 6 50 m³<br />

120 2.686<br />

60


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Weitere Anlagen der Ver- und Entsorgung<br />

Im südlichen Erweiterungsbereich sind eine Vielzahl von Leitungssystemen und Anlagen<br />

zur Versorgung (Wasser, Strom, Gas, etc.), Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung<br />

vorgesehen. Dazu gehören insbesondere 5 Regenrückhaltebecken<br />

(RHB D, E, G, K und Umbau RHB 32/33), 2 Versickerungsanlagen, 6 Rigolensysteme<br />

sowie Schmutzwasserpumpwerke.<br />

Diese Anlagen zur Ver- und Entsorgung sowie zur Regenrückhaltung inklusive der<br />

zugehörigen Leitungssysteme sind der Realisierung der Bauwerke auf den zugehörigen<br />

Ver- und Entsorgungsgebieten vorgeschaltet.<br />

Die voraussichtliche Gesamtbauzeit beträgt zeitlich gestaffelt ca. 102 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

61<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-25: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Weitere Anlagen der Ver- und Entsorgung<br />

102 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 3.693 73.860 t 9 576<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 7.967 75.660 m³ 10 576<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 634 6.330 m³ 11 576<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 357 3.250 m³ 12 576<br />

13 576<br />

Lieferung Material allgemein 8.648 172.960 t 15 576<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

96 870 m³ 16 576<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 13.102 131.020 m³ 17 576<br />

Lieferung Beton 10.895 82.210 m³ 40 7.735<br />

41 7.735<br />

42 1.007<br />

44 11.200<br />

45 15.627<br />

46 21.639<br />

47 12.088<br />

54 61.040<br />

55 22.292<br />

56 4.594<br />

61 7.159<br />

63 3.644<br />

64 3.644<br />

65 3.644<br />

66 12.273<br />

67 12.273<br />

68 11.697<br />

69 22.607<br />

70 25.399<br />

71 11.015<br />

72 15.059<br />

73 11.015<br />

74 26.651<br />

76 27.890<br />

77 48.120<br />

78 22.292<br />

79 48.652<br />

81 532<br />

82 532<br />

83 16.875<br />

84 532<br />

85 16.875<br />

94 22.607<br />

95 1.252<br />

116 48.490<br />

117 48.490<br />

119 576<br />

120 48.490<br />

62


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Leitungsumverlegungen<br />

Im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest sowie im südlichen Erweiterungsbereich<br />

sind bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen. Dies ist darin<br />

begründet, dass für die verschiedenen Baumaßnahmen die Baufeldfreimachung erforderlich<br />

wird. Außerdem ist infolge der Nivellierung des Geländes der LBNW die<br />

Tieferlegung von Leitungen erforderlich.<br />

Die erforderlichen BE-Flächen und Baustraßen werden innerhalb der Baubereiche<br />

angelegt.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit der verschiedenen Maßnahmen beträgt zwischen 4<br />

und 5 Monaten.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus diesen Baumaßnahmen resultierenden Transporte wurden aus terminlichen<br />

und räumlichen Gründen in zwei Bereiche (LBNW und südlicher Erweiterungsbereich)<br />

unterteilt. Diese sind in den nachfolgenden Aufstellungen dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

63<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-26: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Leitungsumverlegung Bereich LBNW<br />

5 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 297 5.940 t 2 593<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 399 3.790 m³ 3 593<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 42 420 m³ 4 579<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 162 1.470 m³ 5 7<br />

Abfuhr Beton 39 390 m³ 6 5<br />

Abfuhr Asphalt 266 2.660 m³ 11 8<br />

12 8<br />

Lieferung Material allgemein 405 8.100 t 13 1.076<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 228 2.280 m³ 14 8<br />

15 5<br />

19 7<br />

20 7<br />

21 7<br />

22 5<br />

25 2<br />

26 372<br />

27 9<br />

28 14<br />

30 18<br />

31 5<br />

34 8<br />

38 9<br />

39 9<br />

90 162<br />

92 1.020<br />

93 1.020<br />

97 5<br />

98 1.364<br />

99 1.160<br />

100 176<br />

102 1.160<br />

103 992<br />

104 48<br />

106 1.020<br />

107 1.020<br />

119 1.076<br />

64


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-27: Resultierende Transporte<br />

Leitungsumverlegung südlicher Erweiterungsbereich<br />

Bauzeit:<br />

4 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 4 80 t 47 351<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 134 1.270 m³ 54 550<br />

Abfuhr Beton 87 870 m³ 68 351<br />

Abfuhr Asphalt 112 1.120 m³ 69 133<br />

72 351<br />

Lieferung Material allgemein 23 460 t 74 484<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 63 630 m³ 77 484<br />

Lieferung Beton 42 320 m³ 79 508<br />

Lieferung Asphalt 43 430 m³ 80 24<br />

116 508<br />

117 508<br />

120 508<br />

Hochspannungskabel<br />

Die im Bereich der LBNW z. Zt. vorhandenen Hochspannungsfreileitungen sind im<br />

Zusammenhang mit der Verlegung des Umspannwerkes Kelsterbach zurückzubauen<br />

und werden in neuen Trassen unterirdisch an das neue Umspannwerk Kelsterbach<br />

angeschlossen.<br />

Diese Baumaßnahme wird zu Beginn der Baumaßnahmen der LBNW realisiert. Der<br />

Rückbau der bestehenden Leitungen erfolgt unter Benutzung der vorhandenen<br />

Niederwuchsschneisen mittels Mobilkran ohne zusätzliche Erfordernis von befestigten<br />

BE-Flächen oder Baustraßen. Die in diesem Bereich vorhandenen Regenrückhaltebecken<br />

werden weder beeinträchtigt noch verändert.<br />

Die Verlegung der Hochspannungskabel erfolgt in konventioneller Tiefbauweise im<br />

offenen Graben.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 9 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus diesen Baumaßnahmen resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

65<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-28: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Hochspannungskabel / -leitungen<br />

9 Monate<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 1.157 23.140 t 2 4.769<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 706 6.700 m³ 3 2.649<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 27 270 m³ 4 2.545<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 341 3.400 m³ 5 244<br />

Abfuhr Stahlbeton 793 7.930 m³ 6 18<br />

Abfuhr Stahl 120 1.120 t 7 104<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 1.318 12.000 m³ 8 104<br />

Abfuhr Beton 51 510 m³ 9 18<br />

10 326<br />

Lieferung Material allgemein 3.329 66.580 t 11 308<br />

Lieferung einbaufähiger Boden 859 8.590 m³ 12 308<br />

Lieferung Oberboden 85 850 m³ 13 2.698<br />

23 123<br />

24 123<br />

25 139<br />

26 345<br />

31 123<br />

90 139<br />

92 2.118<br />

93 2.118<br />

97 1.103<br />

98 2.583<br />

99 1.408<br />

100 550<br />

101 231<br />

102 1.817<br />

103 2.010<br />

104 327<br />

105 256<br />

106 2.390<br />

107 2.139<br />

108 21<br />

109 325<br />

110 304<br />

111 717<br />

112 2.132<br />

113 454<br />

114 390<br />

115 351<br />

119 2.698<br />

66


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

3.4 Hochbauten und sonstige bauliche Maßnahmen (Techn. Planung siehe Band<br />

B4)<br />

Feuerwache 4 mit Anbindung an das öffentliche Straßennetz<br />

Nach Abschluß der Erdarbeiten für die neue Landebahn im Nordwestbereich wird<br />

mit den Hochbauarbeiten für die Feuerwache begonnen. Die Anbindungsstraße zu<br />

der Feuerwache wird nach Fertigstellung der Okrifteler Straße realisiert. Die Ausführung<br />

erfolgt in Asphaltbauweise.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 14 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-29: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

14 Monate<br />

Feuerwache 4<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

67<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 10 200 t 2 1.010<br />

Abfuhr Oberboden 202 2.000 m³ 3 1.010<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 730 6.930 m³ 4 1.010<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 68 680 m³ 5 308<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 269 2.450 m³ 6 3.418<br />

8 2.834<br />

Lieferung Material allgemein 1.062 21.240 t 9 3.026<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 685 6.850 m³ 10 3.026<br />

Lieferung Beton 1.012 7.640 m³ 11 3.026<br />

Lieferung Asphalt 82 820 m³ 12 3.026<br />

13 3.110<br />

24 2.722<br />

25 2.806<br />

26 2.188<br />

30 702<br />

38 4.546<br />

39 3.418<br />

54 269<br />

90 2.188<br />

92 84<br />

93 84<br />

106 84<br />

107 84<br />

116 269<br />

117 269<br />

119 3.110<br />

120 269


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Voreinflugszeichen (VEZ 07N und VEZ 25N)<br />

Die Lage der hier betrachteten neuen VEZ ist den Plänen B 5.3-7 und B 5.3-8 zu<br />

entnehmen.<br />

Für die geplante LBNW ist die Neuanordnung von 2 VEZ erforderlich. Das VEZ 07N<br />

liegt ca. 7 km westlich einer gedachten Achsverlängerung der LBNW in der Gemarkung<br />

Flörsheim. Das VEZ 25N liegt ca. 7 km östlich einer gedachten Achsverlängerung<br />

der LBNW im Schwanheimer Wald, nahe des Bahnhofs Sportfeld.<br />

Zur Anbindung der VEZ an die Elektro- und Telekommunikationsversorgung werden<br />

in vorhandenen Wegen entsprechende Kabeltrassen vorgesehen. Für die Herstellung<br />

der VEZ und der Kabeltrassen werden kurzeitig BE-Flächen benötigt, die in<br />

den Plänen B 5.3-7 und B 5.3-8 dargestellt sind.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 2 Monate.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind vernachlässigbar gering.<br />

68


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Haupteinflugzeichen (HEZ) West und Ost<br />

Für den Anschluss des HEZ West an die Steuerungszentrale ist die Durchörterung<br />

des Bahndamms nahe der B 43 erforderlich. Die Durchörterung erfolgt mittels<br />

Durchpressung eines Schutzrohres (DN 300) und startet auf der Westseite. Anschließend<br />

erfolgt das Einziehen der Leitungen in das Schutzrohr.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-30: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

3 Monate<br />

Haupteinflugzeichen (HEZ) West<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 24 480 t 2 10<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 2 20 m³ 3 10<br />

Abfuhr nichteinbaufähiger Boden 2 20 m³ 4 10<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 13 130 m³ 5 10<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 52 470 m³ 25 10<br />

Abfuhr Beton 1 10 m³ 26 10<br />

Abfuhr Asphalt 1 10 m³ 54 117<br />

89 199<br />

Lieferung Material allgemein 33 660 t 90 10<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

65 590 m³ 116 117<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 1 10 m³ 117 117<br />

Lieferung Beton 2 20 m³ 120 117<br />

Lieferung Asphalt 3 30 m³<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

69<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Der Anschluss des HEZ Ost erfolgt über eine Trasse im öffentlichen Straßenraum<br />

(„Grenzweg“ und „Im Taubengrund“). Während der Leitungsverlegung wird diese<br />

Straße partiell einseitig gesperrt und der Verkehr mittels Einsatz einer Lichtsignalanlage<br />

wechselseitig freigegeben.<br />

Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 3 Monate.<br />

Der Baumaßnahme zugeordnete Bauwerksnummern sind Tabelle 3-33 zu entnehmen.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Tab. 3-31: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

3 Monate<br />

Haupteinflugzeichen (HEZ) Ost<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 18 360 t 2 67<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 17 160 m³ 3 67<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 18 180 m³ 4 67<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 71 650 m³ 6 215<br />

Abfuhr Asphalt 14 140 m³ 8 215<br />

9 215<br />

Lieferung Material allgemein 27 540 t 10 215<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

88 800 m³ 11 215<br />

Lieferung Tragschicht-/ Frostschutzschichtmaterial 15 150 m³ 12 215<br />

Lieferung Asphalt 14 140 m³ 13 215<br />

24 215<br />

25 215<br />

26 296<br />

30 67<br />

38 215<br />

39 215<br />

54 159<br />

90 28<br />

92 282<br />

93 282<br />

116 159<br />

117 159<br />

119 215<br />

120 159<br />

70


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Terminal 3 (Gebäude)<br />

Die Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes Terminal 3 erfolgt nach derzeitigem<br />

Planungsstand in 2 <strong>Ausbau</strong>stufen. Aus baulogistischen Gesichtspunkten wird die<br />

Herstellung des Gebäudekomplexes in 4 Bauabschnitten betrachtet.<br />

Gemäß nachfolgender Abbildung erfolgt zunächst die Herstellung des Piers H. Dazu<br />

ist erforderlich, dass die für diesen Bereich erforderlichen Entwässerungsanlagen<br />

außerhalb der Hochbaumaßnahme parallel dazu erstellt werden. Die zugehörigen<br />

Vorfeldflächen werden entsprechend dem Baufortschritt des Gebäudes realisiert.<br />

Im nächsten Bauabschnitt werden der Pier I sowie das Mittelmodul des Hauptgebäudes<br />

erstellt. Voraussetzung dafür ist die parallele Fertigstellung der Entwässerungsanlagen<br />

im Baubereich sowie der ersten 4 Bauabschnitte des PTS-Tunnels.<br />

Zeitgleich mit der Fertigstellung des Mittelmoduls des Hauptgebäudes erfolgt die<br />

Fertigstellung des Bauwerkes der Terminalvorfahrt. Die zugehörigen Vorfeldflächen<br />

werden entsprechend dem Baufortschritt der Hochbaumaßnahme erstellt.<br />

Im dritten Bauabschnitt wird Pier J sowie das westliche Modul des Hauptgebäudes<br />

errichtet. Dazu ist erforderlich, dass die für diesen Bereich erforderlichen Entwässerungsanlagen<br />

parallel dazu fertiggestellt werden. Die zugehörigen Vorfeldflächen<br />

werden entsprechend dem Baufortschritt der Hochbaumaßnahme erstellt.<br />

Im vierten und letzten Bauabschnitt wird Pier G und das östliche Modul des Hauptgebäudes<br />

errichtet. Parallel dazu werden die für diesen Bereich erforderlichen Entwässerungsanlagen<br />

fertiggestellt. Die zugehörigen Vorfeldflächen werden entsprechend<br />

dem Baufortschritt der Hochbaumaßnahme erstellt.<br />

Die Bauzeit der einzelnen Bauabschnitte beträgt zwischen 23 und 36 Monaten.<br />

Die aus dieser Baumaßnahme resultierenden Transporte sind in der nachfolgenden<br />

Aufstellung dargestellt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

71<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-32: Resultierende Transporte<br />

Bauzeit:<br />

Terminal 3 Gebäude<br />

für die einzelnen Bauabschnitte zwischen 23 und 36 Monaten<br />

Materialtransporte Transporte Menge<br />

Einheit<br />

Transportwegabschnitt<br />

Transporte<br />

Abfuhr Material allgemein 15.684 313.680 t 54 166.629<br />

Abfuhr Oberboden 5.431 53.850 m³ 79 83.715<br />

Abfuhr einbaufähiger Boden 94.092 893.610 m³ 80 271.024<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial 2.285 22.800 m³ 81 187.309<br />

Abfuhr Baustraßenmaterial auf Bereitstellungsfläche 241 2.190 m³ 82 187.309<br />

Abfuhr Beton 929 9.290 m³ 84 187.309<br />

116 270.223<br />

Lieferung Material allgemein 68.888 1.377.760 t 117 270.223<br />

Lieferung Baustraßenmaterial aus Bereitstellungsfläche<br />

560 5.100 m³ 120 270.223<br />

Lieferung Beton 82.914 625.630 m³<br />

Abb. 3-2:<br />

Prinzipdarstellung Terminal 3 (baulogistische Abschnitte)<br />

72


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 3-33: Zuordnung der Bauwerksnummern<br />

Anmerkung: Rückbau und Sicherungsmaßnahmen sind hier nicht dargestellt<br />

Baumaßnahme Tab.-Nr. zugehörige Bauwerksnummern Bemerkungen<br />

Landebahn Nordwest<br />

und zugehörige<br />

Rollwege<br />

3-1 0001, 0002, 0003, 0004, 0005, 0006, 0007,<br />

0008, 0009, 0010, 0011, 0012, 0013, 0014,<br />

0015, 0018, 0020, 0023, 0026, 0031, 0032,<br />

0033, 3.004, 3.005, 3.006, 3.007, 3.008,<br />

3.009, 3.022, 3.023, 3.024, 3.025, 3.026,<br />

3.027<br />

Rollbrücke West 1<br />

und Rollbrücke<br />

West 2<br />

Rollbrücke Ost 1,<br />

Ost 2 und Betriebsstraßentunnel<br />

3-2 0016, 1008, 1009, 1010, 1057, 1058, 1059,<br />

1060, 1061, 1065, 1066, 1067, 1069, 1070,<br />

1071, 1072, 1611, 1612, 1613, 1614, 1615,<br />

1616, 1652, 1653<br />

3-3 0019, 0021, 0022, 0024, 0025, 3.010, 3.011,<br />

3028, 3029<br />

GA - Gelände 3-4 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

Vorfeldflächen<br />

3-5 0159, 0160, 5022, 5031, 5107<br />

Terminal<br />

Erweiterung<br />

Flugbetriebsflächen<br />

Verkehrsanlagen<br />

Bereich Nordwest<br />

Okrifteler Straße<br />

Nord,Tunnel LBNW,<br />

Anschluss Airportring<br />

3-6 0028, 0029, 0100, 0101, 0102, 0103, 0104,<br />

0105, 0106, 0107, 0108, 0109, 0110, 0111,<br />

0112, 0113, 0114, 0115, 0116, 0117, 0118,<br />

0119, 0120, 0121, 0122, 0123, 0124, 0125,<br />

0126, 0127, 0128, 0129, 0130, 0131, 0132,<br />

0133, 0134, 0135, 0136, 0137, 0138, 0139,<br />

0140, 0141, 0142, 0143, 0145, 0146, 0147,<br />

0148, 0149, 0150, 0151, 0152, 0153, 0156,<br />

0157, 0158, 0161, 0162, 0163, 0164, 0165,<br />

0166, 0167, 0168, 0169, 0170, 0171, 0172<br />

3-7 1006, 1007, 1389 Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für geplante<br />

Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch<br />

3-8 1000, 1002, 1003, 1005, 1009, 1021, 1022,<br />

1051, 1054, 1055, 1056, 1068, 1600, 1601,<br />

1602, 1603, 1604, 1605, 1606, 1607, 1608,<br />

1609, 1610, 1650, 1651, 1654<br />

Zaunstraße 3-9 1402, 1404, 1406, 1408, 1410, 1411, 1412,<br />

1414, 1415, 1416, 1418, 1420, 1421, 1422,<br />

1423, 1424, 1425, 1426, 1427, 1428, 1430,<br />

1434, 1436, 1438, 1440, 1441, 1442, 1443,<br />

1444, 1445, 1446, 1448, 1450, 1452, 1453,<br />

1454, 1456, 1458, 1459<br />

Okrifteler Straße Süd 3-10 1131, 1132, 1133, 1393, 1394, 1395, 1620,<br />

1621a, 1622, 1623, 1624<br />

berücksichtigt.<br />

Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für geplante<br />

Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch<br />

berücksichtigt.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

73<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Baumaßnahme Tab.-Nr. zugehörige Bauwerksnummern Bemerkungen<br />

Tor 31 Neu 3-11 1134, 1625, 1626, 1627, 3.017<br />

Betriebsstraße Werft 3-12 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

Tunnel Startbahn<br />

West<br />

3-13 1310, 1311, 1312, 1313, 1314, 1315 Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für geplante<br />

Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch berücksichtigt.<br />

Tunnel GFA-<br />

3-14 1300, 1301, 1302<br />

Anschlusstunnel<br />

PTS - Bauwerk 3-15 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

Ellis Road Nordbereich<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Frankfurt</strong>er<br />

Kreuz inkl. Entwässerung<br />

<strong>Ausbau</strong> BAB 5 inkl.<br />

Entwässerung und<br />

Leitungsverlegung<br />

Anpassung AS Zeppelinheim<br />

Umbau AS Zeppelinheim<br />

3-16 1237, 1580, 1582, 1584, 1586 Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für geplante<br />

Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch berücksichtigt.<br />

3-17 1170, 1171, 1180, 1182, 1372, 1373, 1374,<br />

1375, 1700<br />

3-18 1172, 1173, 1174, 1201, 1361, 1362, 1365,<br />

1367, 1502, 1504, 1506, 1518, 1701, 1702,<br />

1703, 3.025, 3.026, 3.027<br />

3-19 1200, 1202, 1205, 1210, 1211, 1220, 1221,<br />

1222, 1230, 1332, 1334, 1336, 1363, 1376,<br />

1508, 1510, 1512, 1514, 1515, 1516, 1520,<br />

1522, 1524, 1526, 1528, 1529, 1530, 1531,<br />

1532<br />

3-20 1175, 1176, 1177, 1178, 1179, 1181, 1183,<br />

1184, 1185, 1186, 1335, 1351, 1352, 1353,<br />

1354, 1355, 1356, 1357, 1358, 1359, 1360,<br />

1369, 1378, 1379, 1380, 1381, 1387, 1388,<br />

1389, 1390, 1704, 1705, 1706, 1707, 1708,<br />

1709, 1710, 1711, 1712, 1713, 1715, 1716,<br />

1717, 1880, 1881, 3.028, 3.029<br />

Vorfahrt Terminal 3 3-21 1231, 1233, 1235, 1236, 1240, 1241, 1242,<br />

1250, 1251, 1252, 1260, 1270, 1272, 1280,<br />

1281, 1290, 1291, 1534, 1536, 1538, 1540,<br />

1542, 1544, 1550, 1551, 1552, 1554, 1556,<br />

1558, 1560, 1562, 1564, 1566, 1568, 1570,<br />

1572, 1574, 1576, 1577, 1578, 1592, 3.022<br />

74


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Baumaßnahme Tab.-Nr. zugehörige Bauwerksnummern Bemerkungen<br />

sonstige Betriebsstraßen 3-22 1466 Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für<br />

geplante Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch<br />

berücksichtigt.<br />

Abwasserreinigungsanlage<br />

und Ableitungssammler<br />

zum <strong>Main</strong><br />

3-23 3.001, 3.002, 3.003, 3.011, 3.012,<br />

3.017, 3.101, 3.102, 3.103, 3.104,<br />

3.105, 3.106, 3.107, 3.108, 3.109,<br />

3.110, 3.111, 3.112, 3.113, 3.114,<br />

3.115, 3.116, 3.117, 3.118, 3.119,<br />

3.120, 3.121, 3.122, 3.123, 3.124,<br />

3.125, 3.126, 3.127, 3.128, 3.129,<br />

3.130, 3.131, 3.132, 3.133, 3.134<br />

Versickerungsanlage 3-24 3.024, 8032 Keine eigene Bauwerksnummer<br />

für<br />

geplante Betriebsstraßen.<br />

Baulogistisch<br />

berücksichtigt.<br />

Weitere Anlagen der<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Leitungsumverlegung<br />

Bereich LBNW<br />

Leitungsumverlegung südlicher<br />

Erweiterungsbereich<br />

Hochspannungskabel / -<br />

leitungen<br />

3-25 3.012, 3.013, 3.014, 3.015, 3.016,<br />

3.018, 3.023, 3.030<br />

3-26 5001, 5002, 5004, 5005, 5006, 5007,<br />

5008, 5012, 5013, 5016, 5020, 5021,<br />

6200, 6222, 8003, 8013, 8014, 8016<br />

3-27 4400, 4413<br />

3-28 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

berücksichtigt.<br />

Feuerwache 4 3-29 1004 Gebäude und Außenanlagen<br />

keine<br />

eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

Haupteinflugzeichen (HEZ)<br />

West<br />

Haupteinflugzeichen (HEZ)<br />

Ost<br />

3-30 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

3-31 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

Terminal 3 Gebäude 3-32 Keine eigene Bauwerksnummer.<br />

Baulogistisch<br />

sep. berücksichtigt.<br />

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75<br />

während der Bauzeit<br />

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während der Bauzeit<br />

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76


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4 Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und Bereitstellungsflächen<br />

4.1 Baustraßen<br />

Die temporär anzulegenden Baustraßen ermöglichen den An- und Abtransport von<br />

Baumaterialien und das Befahren mit schweren Baumaschinen. Für die Herstellung<br />

der Baustraße wird der anstehende Mutterboden im Fahr- und Wegebereich entfernt.<br />

Durch den schichtweisen Einbau von tragfähigen Materialien wird die Befahrbarkeit<br />

gewährleistet.<br />

Anbindepunkte von Baustraßen an das übergeordnete Straßennetz werden im<br />

Rahmen der Ausführungsplanung beplant und rechtzeitig mit dem jeweiligen Baulastträger<br />

im Detail abgestimmt.<br />

Die voraussichtlichen Verkehrslasten (Krane, Mischfahrzeuge u.v.m.) werden bestimmt<br />

und die Flächen ausreichend befestigt, um insbesondere die Befahrbarkeit<br />

bei schlechten Witterungsverhältnissen (Regen, Schnee) zu gewährleisten.<br />

Wo möglich erfolgt die Anlage von Baustraßen auf solchen Flächen die später ohnehin<br />

für den Verkehr befestigt werden. Somit erfolgt bereits durch den Baustellenverkehr<br />

eine hohe Verdichtung des Untergrundes. Bereits für den Bauverkehr erforderliche<br />

Maßnamen des Unterbaus werden in die späteren Straßenbaumaßnahmen<br />

einbezogen.<br />

Unter Termin- und Kostengesichtspunkten sowie wegen der Wiederverwendungsmöglichkeit<br />

des Baustraßenmaterials erfolgt die Ausführung als Schottertragschicht<br />

mit einer Dicke von 40 cm. Der anstehende Oberboden wird entfernt und das<br />

Schottermaterial anschließend eingebaut und verdichtet. Eine zusätzliche Regenwasserableitung<br />

der Baustraße ist infolge der Durchlässigkeit des Materials nicht<br />

erforderlich. Nach Beendigung einer Baumaßnahme wird das Baustraßenmaterial<br />

ausgebaut und nach erfolgter Reinigung bei neuen Maßnahmen wieder verwendet.<br />

Die Fahrbahnbreite beträgt bei einspuriger Befahrbarkeit 3,00 m und bei zweispuriger<br />

Befahrbarkeit 7,00 m. Der Kurvenradius wird größer als 15,00 m angenommen.<br />

Der Regelaufbau ist im Plan B 5.3-6 dargestellt.<br />

Um einen reibungslosen Ablauf der Baustellenfunktionen sicherzustellen, werden<br />

Baustraßen nach den Grundregeln des Straßenbaues angelegt und dimensioniert.<br />

Baustraßen müssen bei jedem Wetter und in jeder Jahreszeit befahrbar sein und<br />

keine Wartungsarbeiten während der Bauzeit erfordern. Radien für Wendeplätze<br />

und ausreichender Platz für den An- und Abtransport von Containern sind vorgesehen.<br />

Baustraßen werden mit dem Ende der Baumaßnahme zurückgebaut.<br />

Die Rodungsarbeiten werden mittels Harvester und Rückegeräten durchgeführt.<br />

Der Transport und die Beladung der Transportfahrzeuge ist auf den befahrbaren<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

77<br />

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Waldwegen möglich. Unter Umständen sind unbefestigte Tageslagerflächen wegenah<br />

für den Abtransport anzulegen.<br />

Eine Bereitstellung von Baumaterial ist auf allen Baustellenflächen an allen Stellen<br />

möglich, daher ist zum jetzigen Zeitpunkt eine konkrete Verortung nicht möglich.<br />

Für die Bearbeitung der Stubben und die Einfräsung in den Oberboden sind die<br />

eingesetzten Fräsen den Bodenverhältnissen entsprechend ausgelegt und benötigen<br />

keine befestigte Zuwegung. Der Rückbau von Gebäuden und baulichen Anlagen<br />

ist über die bisherigen Zufahrtswege vorgesehen.<br />

Der Oberbodenabtrag wird dem Stand der heutigen Technik entsprechend mit geländetauglichen<br />

Geräten und Fahrzeugen abgewickelt. Baustraßen sind nicht erforderlich.<br />

Oberboden, der zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Baumaßnahme wieder<br />

eingebaut werden soll, wird auf der entsprechenden Baustelle bzw. im zugehörigen<br />

Baubereich bei einer Mietenhöhe bis zu 2 m auf den u. a. dafür vorgesehenen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen gelagert.<br />

4.2 Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen)<br />

Baustelleneinrichtungsflächen dienen der Aufnahme sämtlicher Einrichtungen und<br />

Gerätschaften, die für eine vertragsgemäße Ausführung der Bauleistung erforderlich<br />

sind. Hierzu gehören Magazine und Werkstätten, Lagerplätze, Container, Ü-<br />

bergabestellen für Ver- und Entsorgungsleitungen, Baustellenbetankungsanlagen,<br />

das Baustellenbüro, Mannschaftsunterkünfte, Toiletten und Duschräume, Krane<br />

und sonstiges Baugerät.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen bilden die technische und organisatorische Voraussetzung<br />

für die Erstellung von Bauwerken und werden für den schweren Baustellenverkehr<br />

ausgelegt. Sie unterliegen einer permanenten Überwachung und Wartung<br />

während der Bauzeit.<br />

Die BE-Flächen werden als Schottertragschicht mit einer Dicke von 40 cm ausgeführt.<br />

Der anstehende Oberboden wird entfernt und das Schottermaterial anschließend<br />

eingebaut und verdichtet. Eine zusätzliche Regenwasserableitung der Baustelleneinrichtungsfläche<br />

ist infolge der Durchlässigkeit des Materials nicht erforderlich.<br />

Die Baustelleneinrichtungsflächen werden soweit möglich an die Versorgungsnetze<br />

für Trinkwasser und Strom sowie an die Schmutzwasserableitung der in der Nähe<br />

befindlichen Leitungssysteme angeschlossen. Sofern das nicht möglich ist, werden<br />

alle für den Bauprozess und für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Medien in<br />

mobiler Bevorratung auf der Baustelle vorgehalten. Zusätzliche Flächen werden<br />

nicht erforderlich. Für den Betrieb von Betankungsanlagen gilt, dass diese entsprechend<br />

den Richtlinien und Vorschriften zum Schutz des Bodens und des Grundwassers<br />

ausgelegt werden. Es kommen nur zugelassene und zertifizierte Anlagen<br />

zum Einsatz. Dies gilt sinngemäß auch für Lagerflächen für wassergefährdende<br />

Stoffe (Öle, etc.).<br />

78


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

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Außer den Teilbaumaßnahmen zugeordneten Baustelleneinrichtungsflächen werden<br />

zwei Logistikflächen vorgesehen (siehe Plan B 5.1-1). Diese dienen u. a. der<br />

Aufnahme von übergeordneten Baumaterialien und –maschinen, wie z. B Mischanlagen<br />

und Mischgut, Materialien mit langen Lieferzeiten - die nicht „just-in-time“ zugeliefert<br />

werden können -, sowie eventuell erforderlicher, zusätzlicher Übernachtungs-<br />

und Tagesunterkünfte. Bei Bedarf werden diese Logistikflächen auch als Bereitstellungsflächen<br />

für wiederverwendbare Baumaterialien (Baustraßenmaterial<br />

etc.) genutzt. Die Logistikflächen wurden so positioniert, dass diese zentral innerhalb<br />

der Hauptbaugebiete liegen, eine entsprechende Infrastrukturanbindung (Verund<br />

Entsorgung) relativ einfach realisierbar ist und über die Bauzeit störungsfrei betrieben<br />

werden können. Auf den beiden Logistikflächen ist jeweils die Errichtung einer<br />

Mischanlage vorgesehen. Nach jetzigem Planungsstand wird die südliche Logistikfläche<br />

(Gesamtgröße ca. 104.000 m 2 ) bei einer temporären Maximalbelegung<br />

mit folgenden Matarialien beschickt:<br />

• Oberboden: ca. 41.000 m³, Lagerhöhe: 2 m,<br />

Flächenbedarf: ca. 20.500 m²<br />

• Baustraßenmaterial: ca. 57.000 m ³, Lagerhöhe: 4 m,<br />

Flächenbedarf: ca. 14.250 m²<br />

• Bevorratung Zuschlagsstoffe für Beton und Asphalt: ca. 4.700 m³,<br />

Lagerhöhe: 4 m, Flächenbedarf: ca. 1.200 m²<br />

Die restlichen Flächen stehen für andere Nutzungen (Mischanlage, Materiallagerung,<br />

etc.) zur Verfügung.<br />

Die nördliche Logistikfläche wird für die Mischanlage, Bevorratung der Zuschlagstoffe<br />

und zur zentralen Materiallagerung genutzt. Im Bereich der LBNW erfolgt ein<br />

Geländeausgleich, Bodenmaterial wird auf der Logistikfläche nicht gelagert.<br />

Für die Logistikflächen ist keine über die der Baustelleneinrichtungsflächen hinausgehende<br />

Oberflächenbefestigung erforderlich. Neben dem auch für die BE-Flächen<br />

vorgesehenen Anschluss an vorhandene Ver- und Entsorgungsnetze werden die<br />

Logistikflächen, soweit möglich, mittels mobiler Trafostationen (Container) an das<br />

vorhandene Hochspannungsnetz angeschlossen. Dieser Anschluß wird für die ausreichende<br />

Stromversorgung der umfangreichen Einrichtungen auf den Logistikflächen<br />

erforderlich.<br />

Die Größen der Flächen (BE-Flächen, Logistikflächen, etc.) resultieren aus den örtlichen<br />

Gegebenheiten und den Erfordernissen bei der Realisierung. Bei den Baumaßnahmen<br />

sind die Vorgaben aus der Planfestellung zwingend einzuhalten.<br />

Folgende Baustraßen, BE- und Logistikflächen sind vorgesehen:<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

79<br />

während der Bauzeit<br />

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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

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Tab. 4-1:<br />

Verzeichnis Baustraßen, BE- und Logistikflächen<br />

Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

für Bauwerksbereiche<br />

BE-Flächen bzw.<br />

Baustraßenflächen<br />

(m²)<br />

Dauer der<br />

Inanspruchnahme<br />

(Monate)<br />

Bemerkungen<br />

Ableitungssammler Landebahn NW - <strong>Main</strong> 11000<br />

Einleitbauwerk 1400<br />

12<br />

Landebahn Nordwest<br />

60100<br />

18300<br />

1800<br />

22<br />

25000<br />

Tunnel Landebahn NW<br />

7000<br />

1500<br />

16<br />

48200 3<br />

52600 3<br />

3300<br />

3400<br />

3<br />

RWE Neubau<br />

600<br />

82400 2<br />

12300<br />

4400<br />

4<br />

22600<br />

25500<br />

78200<br />

39900<br />

RWE Rückbau<br />

10100<br />

3<br />

17900<br />

2000<br />

39000<br />

30800<br />

Rollbrücken Ost<br />

12100<br />

15<br />

31000<br />

Stauraumkanal P 3000<br />

11<br />

9600<br />

10200<br />

14<br />

Rollbrücken West<br />

6400<br />

6200<br />

6400<br />

11<br />

Feuerwache 4 8400 14<br />

HEZ Ost LBNW 2200 3<br />

Anflugblitzbefeuerung 300 3<br />

HEZ West LBNW 2700 3<br />

PTS-Tunnel 12600 26<br />

Annahme<br />

RWE-<br />

Planung<br />

Annahme<br />

RWE-<br />

Planung<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

80


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

für Bauwerksbereiche<br />

BE-Flächen bzw.<br />

Baustraßenflächen<br />

(m²)<br />

Dauer der<br />

Inanspruchnahme<br />

(Monate)<br />

Bemerkungen<br />

Terminal 3 und Vorfeldflächen<br />

5100<br />

16500<br />

3200<br />

5100<br />

6800<br />

3100<br />

3700<br />

8300<br />

2400<br />

4900<br />

2100<br />

7000<br />

96<br />

10800<br />

Terminalvorfahrt 5400 6<br />

Baustellenrandbereich Umbau AS Zeppelinheim 3200 10<br />

Brücke Umbau AS Zeppelinheim Ost 15800 11<br />

Brücke Umbau AS Zeppelinheim Mitte und West 5000 11<br />

Brücke über die Riedbahn Umbau AS Zeppelinheim<br />

1100<br />

11<br />

Ingenieurbauwerke 6400 5<br />

Terminal 3 51900 18<br />

GFA Tunnel 5300 36<br />

GFA Tunnelerweiterung 16800 21<br />

Flugbetriebsflächen - nördlicher Bereich Nordwest 4700<br />

Flugbetriebsflächen - nördlicher Bereich Nordost 2800<br />

50<br />

Flugbetriebsflächen - südlicher Bereich West 11400<br />

Flugbetriebsflächen - südlicher Bereich Ost<br />

11300<br />

45<br />

10000<br />

Okrifteler Straße Süd 3700 3<br />

Okrifteler Straße, Tunnel bis Werft West<br />

2000<br />

5<br />

9800<br />

Tor 31 Verlegung und Anbindung Betriebsstraße 13600 4<br />

Okrifteler Straße, Anbindung GA 2000 2<br />

ARA 3900 16<br />

Versickerungsanlage 1700 6<br />

Regenrückhaltebecken - D 4700 9<br />

Regenrückhaltebecken - E 3600 13<br />

Regenrückhaltebecken - G 2800 14<br />

Regenrückhaltebecken - K 2000<br />

Ableitungssammler Startbahn 18 West 9200<br />

8<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

81<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

für Bauwerksbereiche<br />

BE-Flächen bzw.<br />

Baustraßenflächen<br />

(m²)<br />

Dauer der<br />

Inanspruchnahme<br />

(Monate)<br />

Bemerkungen<br />

Regenrückhaltebecken - 32/33 2400 4<br />

Umbau <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz 10900 16<br />

BAB 5<br />

1000<br />

13700<br />

14<br />

Ellis-Road Tor 1 bis Tor 33 20100 6<br />

VEZ West<br />

300<br />

25<br />

2<br />

3200<br />

VEZ Ost<br />

200<br />

100<br />

2<br />

700<br />

Tunnel Startbahn 18 West<br />

13900<br />

6300<br />

33<br />

Anpassung AS Zeppelinheim<br />

4200<br />

4200<br />

14<br />

Treibstoffleitung Nord 5000 4<br />

Treibstoffleitung Süd Rückbau 1200<br />

Treibstoffleitung Süd Rückbau Zuwegung 3100<br />

2<br />

Zentrale Logistikfläche Süd 33300 108<br />

Temporäre Logistikfläche Süd 70600 108<br />

Beprobungsfläche Süd 13000 101<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

temporär<br />

wechselnd<br />

Bereitstellungsflächen (Erdbaumaterial, Baustoffe)<br />

Folgende Bereitstellungsflächen werden eingerichtet bzw. genutzt. Hierbei werden<br />

die geltenden rechtlichen Festlegungen zum Umgang mit Oberboden, Erdaushub<br />

sowie belasteten und verunreinigten Böden berücksichtigt. Sollten entsprechende<br />

Genehmigungen zur Zwischenlagerung der Böden erforderlich werden, so werden<br />

diese rechtzeitig beantragt.<br />

−<br />

Bereitstellungsflächen auf den Baustellen (unbelasteter Erdaushub und Oberboden)<br />

Oberboden und Erdbaumaterial, das zu einem späteren Zeitpunkt bei einer<br />

Baumaßnahme wieder eingebaut werden soll, wird auf der entsprechenden<br />

Baustelle bzw. im zugehörigen Baubereich bei einer Mietenhöhe bis zu 2 m auf<br />

den dafür vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen gelagert.<br />

Da es sich hierbei um kurzzeitige Bereitstellungsflächen für unbelastetes Erdbaumaterial<br />

handelt, sind besondere Schutzmaßnahmen und Genehmigungen<br />

nicht erforderlich.<br />

82


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Die Dauer der Inanspruchnahme entspricht maximal der Dauer der Baumaßnahmen<br />

(siehe Anlage 1).<br />

Die gelagerte Menge je Teilbaumaßnahme sowie die Gesamtmenge ist in der<br />

Anlage 2 dargestellt.<br />

− Bereiche für die Beprobung von evtl. Altlastenverdachtsflächen<br />

Im nördlichen und südlichen Bereich des Erweiterungsgeländes ist jeweils eine<br />

temporäre Bereitstellungsfläche zur Beprobung vorgesehen. Diese Beprobungsflächen<br />

werden mit Erdgewinnungsmaterial aus den Altlastenverdachtsflächen<br />

belegt.<br />

Nach heutigem Planungsstand fallen zeitlich verteilt ca. 2.500.000 m 3 Material<br />

an.<br />

Zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen während der Bereitstellung erhalten<br />

diese Flächen eine Oberflächenbefestigung aus Beton oder Asphalt mit<br />

einem nach außen geneigten Dachprofil. Eine gesonderte Regenwasserableitung<br />

und -behandlung ist nicht erforderlich, da das in Mietenform gelagerte Material<br />

unverzüglich mit wasserdichten Bahnen gegen das Eindringen von Niederschlagswasser<br />

geschützt wird. Alternativ wird eine Zeltüberdachung vorgesehen<br />

(vgl. Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“, Stand: 04.04.2006).<br />

Falls im Zuge der Baumaßnahmen Erdgewinnungsmaterial der Zuordnungswerte<br />

ab Z3 (nach LAGA) anfallen, müssen sog. Schwarz-Weiss-Baustellen eingerichtet<br />

werden. Diese werden entweder direkt an der Anfallstelle des kontaminierten<br />

Materials errichtet oder sind Teil einer Zwischenlagerstätte, die für die<br />

Aufnahme derartiger Materialien vorgesehen ist. Zur Sicherstellung eines möglichst<br />

reibungslosen Bauablaufes erfolgt die Einrichtung direkt an der Anfallstelle<br />

nur, wenn große Mengen kontaminierten Materials erwartet werden. Die<br />

Schwarz-Weiss-Baustelle umfasst die Abgrenzung des Baugeländes/ Zwischenlagers<br />

durch versetzbare Schutzzäune, so dass Unbefugte das Gelände nicht<br />

betreten können, sowie die Schwarz-Weiss-Anlagen (inkl. Sanitärräume, Unterkünfte,<br />

Pausenräume für die Beschäftigten) und Materialcontainer. Die Abgrenzung<br />

des Baugeländes erfolgt im Weiteren durch Dekontaminationsanlagen wie<br />

z.B. eine Fahrzeug- und Reifenwaschanlage, ein befestigter und ggf. eingehauster<br />

Waschplatz (mit Abscheideeinrichtungen) zur Reinigung von Fahrzeugen<br />

und Geräten, eine besondere Personenschleuse sowie Behälter zum<br />

Auffangen, Sammeln und Abtransportieren gefahrstoffbelasteter Materialien.<br />

Die Schwarz-Weiss-Anlage besteht aus drei untereinander verbundenen Räumen.<br />

Der dem Eingangsbereich zugewandte Teil dient als sogenannter Weiss-<br />

Bereich dem Ablegen, Aufbewahren der Straßenkleidung und ggf. als Aufenthaltsraum<br />

für die Arbeitspausen. Der sich anschließende Mittelteil enthält die<br />

sanitären Einrichtungen (Waschbecken, Duschen, Toiletten). Auf der der Baustelle<br />

zugewandten Seite schließt sich an den Mittelteil der sog. Schwarz-<br />

Bereich an, der dem Anlegen und Ablegen der Arbeitskleidung dient. Im<br />

Schwarz-Bereich gilt allgemeines Rauch- bzw. Essverbot.<br />

Im Anhang 8 zur 4. BImschV ist geregelt, dass Anlagen zur Behandlung bzw.<br />

zeitweiligen Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (nach<br />

§ 10 bzw. § 19 BImschG) genehmigt werden müssen. Im Rahmen der hier betrachteten<br />

Baumaßnahmen ist eine Behandlung oder längerfristige Lagerung<br />

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83<br />

während der Bauzeit<br />

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von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen nicht vorgesehen. Die Kurzzeitige<br />

Lagerung von Erdgewinnungsmaterial aus Altlastenverdachtsflächen, erfolgt<br />

nur aus Gründen der Beprobung und der Wartezeit (2-3 Tage) bis zur<br />

Klassifizierung auf dem Gelände der Entstehung. Im Anschluß daran wird das<br />

Material sofort auf eine geeignete Deponie verbracht. Daher sind nach heutigem<br />

Kenntnisstand keine weiteren Genehmigungen erforderlich und werden somit<br />

nicht beantragt.<br />

Beprobungsfläche Nord:<br />

Die Flächengröße beträgt ca. 25.000 m².<br />

Die Gesamtdauer der Inanspruchnahme einschließlich der Unterbrechungen in<br />

der Beschickung der Beprobungsfläche ergibt sich aus der Dauer der Erdbauarbeiten<br />

im Erweiterungsbereich Nord-West.<br />

Beprobungsfläche Süd:<br />

Die Flächengröße beträgt ca. 13.000 m².<br />

Die Gesamtdauer der Inanspruchnahme einschließlich der Unterbrechungen in<br />

der Beschickung der Beprobungsfläche ergibt sich aus der Dauer der Erdbauarbeiten<br />

im Erweiterungsbereich Süd.<br />

−<br />

Externe Lagerflächen<br />

Externe Lagerflächen dienen einerseits zur Deponierung von nicht wiedereinbaufähigem<br />

Material und andererseits zur temporären Lagerung von wiederverwendbaren<br />

Materialien für andere Baumaßnahmen. Als externe Lagerflächen<br />

zur Deponierung von Erdbaumaterial kommen in Abhängigkeit der abfalltechnischen<br />

Einstufung des anfallenden Materials prinzipiell die folgenden<br />

Standorte in Frage:<br />

Kommunale Deponien (für kontaminierten Bodenaushub - LAGA Z3 und Z4)<br />

− Wiesbaden<br />

− Flörsheim-Wicker<br />

− Büttelborn<br />

− Gelnhausen<br />

− Budenheim<br />

Boden- und Baustoffaufbereitungsanlagen<br />

(für minder belasteten Bodenaushub – bis LAGA Z2)<br />

− BKS Büttelborn und Wiesbaden<br />

− remex – Kelsterbach<br />

− Südhessische Wertstoffrückgewinnungs GmbH - Messel<br />

− Aufbereitungsanlage auf der Deponie Flörsheim-Wicker<br />

− Gaul – Wiesbaden<br />

84


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Verfüllungen Kiesgruben<br />

(für nicht belasteten Bodenaushub – LAGA Z0 (Z1.1))<br />

− Sehring – Langen<br />

− Rückverfüllungen von Kiesgruben in Großwallstadt, Weißkirchen,<br />

− Babenhausen und Geinsheim<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Ermittlung des optimalen und wirtschaftlichsten Verwertungsweges<br />

und der Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Verwertung<br />

wird im Folgenden aufgezeigt:<br />

Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt die Einrichtung eines „Entsorgungs-<br />

und Stoffmanagements“. Diese Institution steuert alle Arbeiten, die für eine<br />

sachgerechte und schadlose Verwertung der Materialien notwendig sind. Dazu gehören<br />

im Wesentlichen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Erstellen eines Entsorgungs- und Verwertungskonzeptes in Abhängigkeit<br />

von der terminlichen Realisierung der einzelnen Baumaßnahmen und damit<br />

des Anfalls der Materialien. Hierfür werden die zum entsprechenden<br />

Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfüllungen/ Auffüllungen<br />

und sonstiger Verwertungsmaßnahmen ermittelt und bewertet.<br />

Festlegen des Probennahme- und Analyseumfangs<br />

Vornehmen abfalltechnischer Einstufungen<br />

Ausarbeiten von Leistungsverzeichnissen zur Entsorgung<br />

Auswertung der Angebote und Beauftragung / Vergabeempfehlung<br />

Organisation und Überwachung der Entsorgung, aushubbegleitend<br />

Abstimmungen mit Behörden<br />

Berichtswesen<br />

Als Ergebnis der Arbeit des „Entsorgungs- und Stoffmanagements“ werden terminlich<br />

zum Bauablauf passende Entsorgungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie im Folgenden<br />

exemplarisch aufgeführt:<br />

Verfüllungen/Auffüllungen für andere Baumaßnahmen<br />

(für nicht oder minder belasteten Bodenaushub – bis LAGA Z1.1)<br />

− Lärmschutzwälle<br />

− Flächenauffüllungen<br />

− Anschüttungen (z.B. Brückenbauwerke o.ä.)<br />

Sonstige Verfüllungen/Auffüllungen<br />

(für nicht oder minder belasteten Bodenaushub – bis LAGA Z1.1 / Z1.2)<br />

− Verfüllungen von Tongruben oder Steinbrüchen in Hessen/Rheinland-Pfalz<br />

(z.B. in : <strong>Main</strong>hausen, Altenmittlau, Montabaur, Strohn u.ä.)<br />

− Verfüllungen Nordrhein-Westfalen auch über Schiffstransport<br />

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85<br />

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Sonstige Verwertungsmaßnahmen<br />

− toniges Material – z.B. Ziegeleien oder Deponieabdichtungen<br />

− Kies-Sand – Betonwerke o.ä.<br />

Störstoff- und schadstoffbelasteter Bauschutt<br />

Infolge unterschiedlicher Bauwerkstypen aus verschiedenen Bauepochen und dem<br />

damit verbundenen Einsatz mannigfacher Baumaterialien sind beim Abbruch gewisse<br />

Mengen an<br />

−<br />

−<br />

störstoffbelastetem Bauschutt sowie<br />

schadstoffbelastetem Bauschutt<br />

zu erwarten.<br />

Die Einschätzung von störstoffbelastetem Bauschutt kann gemäß der Richtlinien<br />

der LAGA erst nach Abbruch, Fraktionierung und Begutachtung zur Wiederverwendungsfähigkeit<br />

vorgenommem werden.<br />

Eine Einschätzung des Potentials von Schadstoffbelastungen vorhandener Baumaterialien<br />

ist im Zuge einer konkretisierten Abrissplanung vorzunehmen. Diese Abrissplanung<br />

ist nicht Gegenstand der Planfeststellungsunterlagen und erfolgt im<br />

nächsten Schritt im Rahmen der Ausführungsplanung.<br />

Hiervon sind insbesondere Gebäude bzw. Gebäudeteile mit unkontrolliertem Einsatz<br />

von Baumaterialien während Bau- oder ggf. Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen<br />

betroffen. Vorwiegend treten Schadstoffbelastungen auf durch<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

umwelt- und gesundheitsgefährdende Farb- oder Anstrichmittel, Holzschutzmittel,<br />

Flammschutzmittel, Klebe- oder Dichtungsmittel mit Halogenkohlenstoffverbindungen<br />

oberflächliche oder imprägnierende Verunreinigungen von Gebäudeteilen durch<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe<br />

pechhaltige Bauteile wie Fugendichtungen oder Dachpappeneindeckungen<br />

Faserbaustoffe und Verbundbaustoffe mit Faseranteilen, die als Krebserreger<br />

klassifiziert werden<br />

Füll- und Dämmmittel – geschäumte Kunststoffe, die unter Verwendung umweltschädlicher<br />

Treibmittel hergestellt wurden (FCKW)<br />

rußhaltige bzw. rußbehaftete Bauteile von Feuerstätten mit erhöhten PAK-<br />

Konzentrationen<br />

Die besonderen Maßnahmen zur Aufnahme dieser Bauabfälle, Bereitstellung zur<br />

Entsorgung und die Entsorgung selbst sind ebenfalls mit einer detaillierten Abrissplanung<br />

darzustellen. Wie oben bereits erwähnt, erfolgt dies im Rahmen der Ausführungsplanung.<br />

Hierbei wird dann, wie bereits vorgeschlagen, ein „Entsorgungsund<br />

Stoffmanagement“ installiert, welches die Abrissplanungen begleitet und rechtzeitig<br />

vor Beginn der Baumaßnahmen die Steuerung übernimmt. Von dieser Institution<br />

werden dann neben den bereits erwähnten Tätigkeiten wie z.B. Kubaturschät-<br />

86


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zung der anfallenden Erd- und Bauschuttabfälle, Auflistung möglicher weiterer Abfallarten,<br />

Angaben zur Behandlung, Dauer und Ort der Zwischenlagerung auch weitere<br />

Angaben zu detaillierten Entsorgungsmöglichkeiten und Anlagenkapazitäten<br />

zum Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen erarbeitet.<br />

Zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz)<br />

wird grundsätzlich zur Erreichung einer effektiven Trennung der Materialien<br />

bei den Abbruchmaßnahmen nach einem selektiven Abrissverfahren vorgegangen.<br />

Hierbei werden die mengenmäßig am meisten anfallenden Fraktionen<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

mineralische Materialien – möglichst sortenrein als Ziegel- und Betonbruch<br />

Holz – soweit möglich als behandelt und unbehandelt getrennt<br />

Metalle<br />

Verbundmaterialien einschließlich unbedenklicher Faserbaustoffe und Kunststoffe<br />

sowie<br />

eine nicht recyclefähige Mischabfallfraktion<br />

bereits direkt am Abbruchort durch das Abbruchunternehmen separiert und in ausreichender<br />

Anzahl bereitgestellte Transportgeräte verladen.<br />

Die Kontrolle und Steuerung der gewonnenen Stoffmassen entweder zum Einsatz<br />

als Recyclingmaterial für andere Baumaßnahmen (auch vor Ort) oder zur externen<br />

Entsorgung kann mit entsprechender Überprüfung von Qualitätsmerkmalen etc.<br />

vom „Entsorgungs- und Stoffmanagement“ übernommen werden.<br />

4.3 Baustellenver- und entsorgung<br />

Die Flächen für die Baustelleneinrichtung werden grundsätzlich an die vorhandenen<br />

bzw. geplanten Versorgungsnetze für Trinkwasser und Strom sowie an die<br />

Schmutzwasserableitung angeschlossen. Sofern das nicht möglich ist, werden die<br />

für den Bauprozeß erforderlichen Medien in mobiler Bevorratung auf der Baustelle<br />

vorgehalten. Sofern Betankungsanlagen betrieben werden, werden diese entsprechend<br />

den Richtlinien und Vorschriften zum Schutz des Bodens und des Grundwassers<br />

ausgelegt. Es kommen nur zugelassene und zertifizierte Anlagen zum<br />

Einsatz.<br />

Die bei den Baumaßnahmen anfallenden Baustellenrestmassen und Baustellenabfälle<br />

werden bereits vor Ort vorsortiert. Grundvoraussetzung für ein funktionierendes<br />

System der getrennten Baustellenabfallerfassung sind hierbei insbesondere<br />

entsprechende Vorgaben durch den Bauherren an seine Auftragnehmer. Die Kontroll-<br />

und Steuerungsfunktion kann ebenfalls durch das zu installierende „Entsorgungs-<br />

und Stoffmanagement“ wahrgenommen werden.<br />

Sinnvoll und bewährt sind Systeme, bei denen Abfalltrenn- und Einsammeleinrichtungen<br />

in den Baustellenbereichen zur flächendeckenden Erfassung bereit gestellt<br />

werden, die von den Bauausführenden befüllt und dann durch zugelassene Entsorgungsbetriebe<br />

einer Entsorgung oder Wiederverwendung zugeführt werden. Denk-<br />

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87<br />

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bar wäre auch die Entsorgung über eine „Zentralstelle-Abfalllogistik“ über die alle<br />

anfallenden Abfälle (auch Abbruchabfälle, etc.) laufen.<br />

Um den abfallwirtschaftlichen Vorgaben gerecht zu werden und gleichfalls ein effektives<br />

ökonomisches Potential von Wiederverwendungsmöglichkeiten auszuschöpfen,<br />

ist eine Abfallfraktionierung vorzusehen in<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Bauschutt<br />

Bauholz<br />

Baumischabfälle – als nicht recyclingfähige Anteile<br />

Metallschrott<br />

Wertstofffraktion – als Verpackungsmaterialien aus Papier, Pappe, Karton,<br />

Folien, Styropor o.ä.<br />

hausmüllähnliche Abfälle – aus Büro- und Sozialeinrichtungen<br />

Bei zeitgleich ablaufenden Abbruch- und Neubautätigkeiten können ggf. die Erfassungssysteme<br />

kombiniert und die Ablaufsteuerung zusammengefasst werden.<br />

Zur Vermeidung von Umweltbeinträchtigungen und Störungen des Flugverkehrs<br />

werden während der Durchführung von größeren Abbruch- und Rückbaumaßnahmen<br />

entsprechende Vorkehrungen, wie z. B. Verwendung von Schüttgossen, Abdichtung<br />

mit Planen sowie bei trockenem Wetter Wasserberieselung zur Verminderung<br />

der Staubemissionen, getroffen.<br />

88


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5 Massenbilanzen<br />

5.1 Erdmassen<br />

Die anfallenden Erdmassen sowie entsprechende Bilanzierung mit Massenmanagement<br />

sind in der Anlage 2 dargestellt.<br />

− Oberboden auf Deponie bzw. externe Wiederverwertung: ca. 417.000 m 3<br />

− An- und Abtransport Oberboden (Bereitstellungsflächen): max. ca. 816.000 m 3<br />

− Einbaufähiger Boden auf Deponie bzw. ext. Wiederverwertung:ca. 3.793.000 m 3<br />

− An- und Abtransport einbauf. Boden (Bereitstellungsfl.): max. ca. 363.000 m 3<br />

− Abtransport nicht einbaufähiger Boden (Deponie): ca. 152.000 m 3<br />

5.2 Rückbaumassen<br />

− Massen aus Rückbau Hochbauten:<br />

Gesamte Abbruchmaßnahmen: ca. 15.150 m 3<br />

davon Mauerwerk: ca. 7.000 m 3<br />

Stahlbeton: ca. 8.000 m 3<br />

Stahl: ca. 1.100 t (= ca. 150 m 3 )<br />

Holz: ca. 0 m 3<br />

− Massen aus Rückbau befestigter Flächen: (siehe Anlage 2)<br />

Beton: ca. 315.000 m 3<br />

Asphalt: ca. 208.000 m 3<br />

5.3 Neubaumassen<br />

Die unter baulogistischen Gesichtspunkten (Transporte, Lagerflächen) relevanten<br />

Neubaumassen betragen:<br />

Baustraßenmaterial: ca. 57.000 m 3<br />

Trag- und Frostschutzmaterial: ca. 1.374.000 m 3<br />

Beton: ca. 2.527.000 m 3<br />

Asphalt: ca. 584.000 m 3<br />

Die Gesamtübersicht ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />

In der Massenbilanzierung sind die Rodungsmassen nicht enthalten, da für diese<br />

keine Weiterverwendung bei den hier betrachteten Baumaßnahmen erfolgt. Die anfallenden<br />

Materialien werden umgehend aus dem Baufeld entfernt und einer Weiterverarbeitung<br />

zugeführt.<br />

Die aus den Rodungsmaßnahmen resultierenden Transporte (Materialabfuhr) sind<br />

den entsprechenden Teilbaustellen zugeordnet. Die anfallenden Massen aus der<br />

Rodung sind in Kap. 6.1.4 aufgeführt.<br />

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6 Transporte<br />

6.1 Transportmengen<br />

Auf der Basis der transportrelevanten Einbaumaterialien und <strong>Ausbau</strong>massen sind<br />

die anfallenden Transportmengen ermittelt worden.<br />

Im Plan B5.1-1 (Transportwege und Logistikflächen) sind die für die Baumaßnahme<br />

relevanten Transportwege dargestellt. Die Transportwegebelastungen durch die<br />

Hauptbaumaßnahmen sind in der Beschreibung der Einzelmaßnahmen integriert<br />

(s. Kap. 3). Die kumulative Transportwegebelastung ist im Kap. 6.2.3 dargestellt.<br />

6.1.1 Baustoffe und Baumaterialien<br />

Die unter transportrelevanten Gesichtspunkten ermittelten Massen betragen<br />

Baustraßenmaterial: ca. 57.000 m 3<br />

Trag- und Frostschutzmaterial: ca. 1.374.000 m 3<br />

Beton: ca. 2.527.000 m 3<br />

Asphalt: ca. 584.000 m 3<br />

Die zeitliche Verteilung ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />

6.1.2 Baustellenrestmassen, Baustellenabfälle<br />

Auf jeder Baustelle wird bereits eine Vorsortierung der anfallenden Abfälle vorgenommen.<br />

Dazu werden flächendeckend ausreichend Container oder Transportbehälter<br />

mit entsprechender Kennzeichnung bereitgestellt, die von den Bauausführenden<br />

befüllt und dann durch zugelassene Entsorgungsbetriebe einer Wiederverwendung<br />

oder Entsorgung zugeführt werden.<br />

Die daraus resultierenden Transporte sind aus baulogistischen Gesichtspunkten<br />

nicht relevant.<br />

6.1.3 Oberboden und Erdmassen<br />

In den Massenbilanzdiagrammen (Anlage 2) ist die kumulative Entwicklung der entsprechenden<br />

Oberboden- und Erdmassen dargestellt.<br />

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6.1.4 Rückbaumassen<br />

−<br />

Massen aus Rückbau Hochbauten:<br />

Mauerwerk: ca. 7.000 m 3<br />

Stahlbeton: ca. 8.000 m 3<br />

Stahl: ca. 150 m 3<br />

Holz: ca. 0 m 3<br />

− Massen aus Rückbau befestigter Flächen: (siehe Anlage 2)<br />

Beton: ca. 315.000 m 3<br />

Asphalt: ca. 208.000 m 3<br />

−<br />

−<br />

Massen aus Rückbau Baustraßen und BE-Flächen<br />

Schotter: ca. 57.000 m³<br />

Massen aus Rodungsmaßnahmen<br />

Nutzholz: ca. 56.000 m³<br />

Restmaterial: ca. 7.500 m³<br />

6.2 Transportabläufe<br />

6.2.1 Transportwege<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden bestehende Straßen und Baustraßen für<br />

den An- und Abtransport von Einbaumaterialien und <strong>Ausbau</strong>massen als Transportwege<br />

genutzt. Jedem Teilobjekt sind Ver- und Entsorgungsvorgänge mit den entsprechenden<br />

Transportwegen zugeordnet. Die Teilbaumaßnahmen ergeben einzelne<br />

Transportwegabschnitte mit unterschiedlicher zeitabhängiger Belegungsdichte.<br />

Die Transportwegabschnitte sind mit Nummern (z.B. 95) gekennzeichnet. Durch<br />

farbliche Markierung wird kenntlich gemacht, ob es sich um eine öffentliche (Externe)<br />

oder auf Fraport-Gelände liegende Straße (Interne) handelt.<br />

Die kumulative Transportwegbelastung dient als Grundlage für verschiedene andere<br />

Gutachten. Daraus läßt sich der durch die Baumaßnahmen entstehende Verkehr<br />

bis zu den Anbindepunkten an das übergeordnete Straßennetz ableiten. Die Anbindepunkte<br />

an das übergeordnete Straßennetz sind:<br />

− Querspange Kelsterbach (B 43)<br />

− AS Zeppelinheim (BAB 5)<br />

− Rüsselsheimer Straße (B 43)<br />

− „Bundestrasse“ (B 43)<br />

92


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Im Plan B 5.1-1 sind die externen und internen Transportwegabschnitte dargestellt.<br />

Deren zeitliche Belastung durch die einzelnen Teilbaumaßnahmen ist in Kapitel 3<br />

beigefügt. Die kumulierte Transportwegbelastung durch die gesamte Baumaßnahme<br />

kann Kap. 6.2.3 entnommen werden.<br />

6.2.2 Transportarten<br />

Der An- und Abtransport der benötigten und anfallenden Ver- und Entsorgungsgüter<br />

erfolgt über das angrenzende Straßennetz. Infolge der Lage der Baumaßnahmen<br />

und deren Entfernung zum übergeordneten Straßennetz bzw. zur ausgewählten<br />

externen Lagerstätte ist aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten<br />

nur der Transport mit Lkw’s sinnvoll.<br />

Als Alternativen zum Lkw-Transport sind prinzipiell denkbar:<br />

−<br />

−<br />

Im südlichen Erweiterungsbereich befindet sich ein zur Zeit ungenutzter Bahnanschluss,<br />

der - eine entsprechende Eignung vorausgesetzt - für den Antransport<br />

von Baumaterialen, insbesondere für den Terminalneubau, genutzt werden<br />

könnte. Entsprechende Genehmigungen für die Nutzung diese Anschlusses und<br />

der weiterführenden Streckenabschnitte werden rechtzeitig beantragt.<br />

Im nördlichen Erweiterungsbereich kann am ehemaligen Caltex-Gelände eine<br />

temporäre Schiffsanlegestelle eingerichtet werden. Erste Erhebungen haben<br />

ergeben, dass eine dort bereits vorhandene Anlegestelle zur Zeit für den Umschlag<br />

von Mineralölerzeugnissen etc. genutzt wird und damit nicht für den Umschlag<br />

von Baumaterialien zur Verfügung steht. Mit Hilfe einer temporären<br />

Schiffsanlegestelle könnte für die Baumaßnahmen im nördlichen Erweiterungsbereich<br />

ein Massengüterumschlagplatz zwischen Binnenschiff und Lkw eingerichtet<br />

werden. Die genehmigungsrechtlichen Aspekte werden zu einem späteren<br />

Zeitpunkt betrachtet.<br />

Die o.g. Alternativen scheiden infolge der dafür erforderlichen zusätzlichen Zwischenlagerstätten<br />

sowie der auch dabei ohnehin erforderlichen Lkw-Transporte von<br />

der Entladestelle zum Zwischenlager und von dort zur Baustelle aus, da dadurch<br />

zusätzliche Umladevorgänge erforderlich werden, die zu vermeidbaren Belastungen<br />

führen können. Des Weiteren würde durch evtl. Entlade- und Umladestellen<br />

zusätzlicher Flächenbedarf entstehen. Ein Vorteil der Alternativen zum Lkw-<br />

Transport ergibt sich nicht, da sich dadurch im Einzugsbereich des <strong>Flughafen</strong>s keine<br />

Reduzierung sondern eher eine Erhöhung von Transportfahrten ergeben würde.<br />

Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nähe von überregionalen Verkehrswegen<br />

(Autobahnen) zum <strong>Flughafen</strong>gelände und der Vermeidung von Baustellenverkehren<br />

durch angrenzende Kommunen erscheint die gewählte Transportart als<br />

sinnvoll.<br />

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93<br />

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6.2.3 Transportstrecken und Fahrten<br />

Bei der Wahl der Transportwege wurde darauf geachtet, dass angrenzende Kommunen<br />

durch den Baustellenverkehr keine zusätzlichen Belastungen zu tragen haben.<br />

Des Weiteren wurde soweit möglich darauf verzichtet Transporte über bestehende<br />

Wald- oder Forstwege zu führen, um eine Beeinträchtigung Dritter zu vermeiden<br />

und die Schonung der angrenzenden Waldflächen zu gewährleisten.<br />

−<br />

Transportwege<br />

Die vorgesehenen Transportwege sind im Plan B 5.1-1 ersichtlich. Aus der Darstellung<br />

ist erkennbar, dass externe Wegebeziehungen bis zu den Anbindepunkten<br />

an das übergeordnete Straßennetz keine bewohnten Gebiete durchfahren<br />

oder tangieren.<br />

Die Hauptverkehrsbeziehungen verlaufen aus und zu dem südlichen Erweiterungsgebiet<br />

sowohl nach Norden zur Querspange Kelsterbach (B 43) als auch<br />

nach Westen zur BAB 5 (AS Zeppelinheim).<br />

Aus dem nördlichen Erweiterungsbereich verlaufen die Hauptverkehrsbeziehungen<br />

von und zur Querspange Kelsterbach (B 43) sowie von und zur Rüsselsheimer<br />

Straße (B 43).<br />

Es ist vorgesehen, den Anbindepunkt „Bundesstraße (B 43)“ lediglich für die Anlieferung<br />

und Abfuhr der Materialien aus der Baumaßnahme HEZ West zu nutzen.<br />

Die für die Beprobung von Erdaushub aus den Altlastenverdachtsflächen vorgesehenen<br />

Bereitstellungsflächen sind über das bestehende Betriebsstraßennetz<br />

und über temporäre Baustraßen an das übergeordnete Straßennetz angebunden.<br />

Bei positivem Belastungsergebnis erfolgt der Transport von der entsprechenden<br />

Bereitstellungsfläche zu einer für die Kontamination geeigneten Deponie oder<br />

Aufbereitungsanlage.<br />

Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen wird durch das zu installierende<br />

„Entsorgungs- und Stoffmanagement“ (siehe Kap. 4) ein Entsorgungs- und<br />

Verwertungskonzept erstellt, das in Abhängigkeit von der terminlichen Realisierung<br />

der einzelnen Baumaßnahmen und den zu den entsprechenden Zeitpunkten<br />

die zur Verfügung stehenden Verwertungskapazitäten berücksichtigt. Abschließender<br />

Teil dieses Verwertungskonzeptes wird auch die Routenplanung<br />

inkl. der Ermittlung der erforderlichen Anzahl von Transporten zu den Verwertungsstellen<br />

sein. Erste Überlegungen und Untersuchungen zu diesem Entsorgungs-<br />

und Verwertungskonzept erfolgen bereits im Rahmen der Ausführungsplanung.<br />

Bei der Festlegung der Routen zu den Deponien sind solche Routen zu wählen,<br />

die nach dem Verlassen des übergeordneten Verkehrsnetzes möglichst keine<br />

bewohnten Gebiete durchfahren oder tangieren.<br />

In der nachfolgenden Tabelle ist die kumulative Transportwegbelastung dargestellt.<br />

94


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Tab. 6-1:<br />

Kumulative Transportwegebelastung<br />

Transportweg<br />

Transporte<br />

Transportwegbelastung<br />

Transportweg<br />

Transporte<br />

Transportweg<br />

Transporte<br />

1 583 41 21.646 80 363.609<br />

2 46.093 42 31.854 81 198.770<br />

3 43.973 43 1.045 82 201.505<br />

4 39.560 44 185.360 83 115.840<br />

5 146.123 45 77.739 84 199.221<br />

6 183.229 46 26.668 85 116.888<br />

7 104 47 129.516 86 42.660<br />

8 47.088 48 36.250 88 142.338<br />

9 229.290 49 36.250 89 199<br />

10 229.003 50 6.410 90 139.313<br />

11 225.774 51 9.791 92 148.403<br />

12 193.437 52 11.518 93 7.672<br />

13 201.282 53 19.140 94 79.690<br />

14 45.353 54 1.000.692 95 27.140<br />

15 98.640 55 50.193 97 1.108<br />

16 79.345 56 5.581 98 4.053<br />

17 62.896 57 40 99 2.568<br />

19 511 58 40 100 832<br />

20 511 59 11.879 101 231<br />

21 511 60 11.879 102 2.977<br />

22 142.722 61 51.043 103 3.002<br />

23 145.202 62 27.272 104 375<br />

24 184.250 63 30.916 105 256<br />

25 188.500 64 30.916 106 7.662<br />

26 250.643 65 172.710 107 7.411<br />

27 17.377 66 124.321 108 21<br />

28 20.338 67 124.321 109 325<br />

29 11.509 68 124.096 110 304<br />

30 168.477 69 22.805 111 717<br />

31 144.828 70 140.449 112 2.132<br />

32 15.532 71 68.499 113 454<br />

33 16.987 72 210.354 114 390<br />

34 12.167 73 119.645 115 351<br />

35 33.186 74 325.836 116 937.136<br />

36 5.535 75 9.546 117 937.136<br />

37 33.186 76 79.165 119 223.827<br />

38 60.213 77 417.907 120 937.136<br />

39 59.085 78 45.089<br />

40 39.011 79 595.615<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

95<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

6.3 Ermittlung der Auswirkungen des Baustellenverkehrs im Bereich der<br />

Übergabepunkte auf die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes<br />

6.3.1 Anlass und Vorgehensweise<br />

Für die Übergabepunkte des Baustellenverkehrs im Bereich der Kelsterbacher<br />

Spange, der AS Zeppelinheim und der Rüsselsheimer Straße sollen die Auswirkungen<br />

der Zusatzbelastungen durch Baustellenverkehr auf die Leistungsfähigkeit<br />

des Straßennetzes untersucht werden.<br />

Hierzu werden die folgenden, vom zu- bzw. ausfahrenden Baustellenverkehr befahrenen<br />

Netzelemente im Bereich der drei Übergabepunkte untersucht:<br />

− AS Zeppelinheim (vgl. Abb. 6–1):<br />

− AS Zeppelinheim, südliche Verflechtung der L 3262 auf der Brücke,<br />

− AS Zeppelinheim, östliche Verflechtung der L 3262 unterhalb der Brücke.<br />

− AS Zeppelinheim, nordwestliche Tangentialrampe von der BAB 5 aus Norden,<br />

− AS Zeppelinheim, südwestliche Tangentialrampe zur BAB 5 Ri. Süden,<br />

− AS Zeppelinheim, nördliche Verflechtung der L 3262 auf der Brücke.<br />

− Kelsterbacher Spange (vgl. Abb. 6–2):<br />

− Knotenpunkt „Airportring / Kelsterbacher Spange“,<br />

− Kelsterbacher Spange, nördliche Verflechtung der B 43 (unterhalb der Brücke),<br />

− Kelsterbacher Spange, westliche Verflechtung der B 43 (auf der Brücke),<br />

− Kelsterbacher Spange, östliche Verflechtung der B 43 (auf der Brücke),<br />

− Kelsterbacher Spange, Verflechtung zwischen südwestlicher Tangentialrampe<br />

aus Richtung BAB 3 (West) und Knotenpunkt „Airportring / Kelsterbacher<br />

Spange“,<br />

− Kelsterbacher Spange, südöstliche Tangentialrampe zur B 43 Ri. Osten.<br />

−<br />

Rüsselsheimer Straße:<br />

− Knotenpunkt „Okrifteler Straße / Rüsselsheimer Straße (B 43)“,<br />

Die Überprüfung erfolgt auf Basis der Grundbelastungen für das Jahr 2010. Diese<br />

werden mit den auftretenden Baustellenverkehrsströmen überlagert. Die Ermittlung<br />

des Verkehrsaufkommens im Baustellenverkehr erfolgt durch BPI-Consult.<br />

Die Leistungsfähigkeitsüberprüfung wird für die Spitzenstunden 06:00 Uhr – 07:00<br />

Uhr, 07:00 – 08:00 Uhr, 14:00 Uhr – 15:00 Uhr und 16:00 Uhr – 17:00 Uhr durchgeführt.<br />

Die Leistungsfähigkeitsüberprüfung erfolgt dabei nach dem HBS – Handbuch<br />

für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen [FGSV 2005].<br />

96


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Abb. 6-1:<br />

Untersuchte Netzelemente im Bereich der AS Zeppelinheim<br />

Abb. 6-2:<br />

Untersuchte Netzelemente im Bereich der Kelsterbacher Spange<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme<br />

Stand 20.12.2006<br />

97


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

6.4 Verkehrsaufkommen Baustellenverkehr<br />

Das Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr in Höhe der Übergabepunkte zwischen<br />

übergeordnetem Straßennetz und dem öffentlichen <strong>Flughafen</strong>straßennetz<br />

wurde differenziert für die einzelnen Tage mit Bautätigkeit im Verlauf der Bauphase<br />

von BPI-Consult ermittelt.<br />

Das Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr ist im Verlauf der Bauphase durch<br />

die Überlagerung von Bautätigkeiten an verschiedenen Einzel-Baustellen mit unterschiedlichem<br />

Transportbedarf nicht konstant. Die Ganglinien des Verkehrsaufkommens<br />

im Baustellenverkehr sind für die drei Übergabepunkte in Abb. 6–3 bis<br />

Abb. 6–5 dargestellt.<br />

Abb. 6-3:<br />

Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt AS Zeppelinheim<br />

Kfz-Fahrten/Tag<br />

Übergabepunkt AS Zeppelinheim<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000<br />

zeitlicher Verlauf der Bauphase (Tage)<br />

Abb. 6-4:<br />

Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt Kelsterbacher<br />

Spange<br />

2.500<br />

Übergabepunkt Kelsterbacher Spange<br />

Kfz-Fahrten/Tag<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

0 200 400 600 800<br />

zeitlicher Verlauf der Bauphase (Tage)<br />

98


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Abb. 6-5:<br />

Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr am Übergabepunkt Rüsselsheimer<br />

Straße<br />

1.400<br />

Übergabepunkt Rüsselsheimer Straße<br />

1.200<br />

Kfz-Fahrten/Tag<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

0 200 400<br />

zeitlicher Verlauf der Bauphase (Tage)<br />

Die Grundbelastung bezieht sich auf das Jahr 2010. Die Bauphase erstreckt sich<br />

über das Jahr 2010 hinweg. Die genaue Festlegung des Zeitpunktes des Auftretens<br />

von Baustellenverkehren ist abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Bei der Festlegung der Bemessungsbelastung des Baustellenverkehrs<br />

werden deshalb die Annahmen auf der „sicheren Seite“ gewählt, damit eine Übertragbarkeit<br />

der Ergebnisse bei in etwa gleich bleibenden Rahmenbedingungen auf<br />

andere Jahre gegeben ist.<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Baustellenverkehrs auf die Leistungsfähigkeit<br />

des Straßennetzes wird als Bemessungsbelastung das Tagesverkehrsaufkommen<br />

im Baustellenverkehr angesetzt, welches an 95% der Tage mit Bautätigkeit<br />

nicht überschritten wird (q BV 95 ). Damit ist gewährleistet, dass das im Normalfall<br />

auftretende Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr in der Überprüfung genügend<br />

berücksichtigt wird. Einzelne Belastungsspitzen im Verlauf der Bautätigkeit,<br />

die maßgebend über der Bemessungsbelastung q BV 95 liegen, sind gesondert und<br />

auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Belastungsspitze auftretenden Grundbelastung<br />

zu prüfen. Ggf. ist die Baulogistik auf die mit den verfügbaren Leistungsreserven<br />

des Straßennetzes einhergehenden Rahmenbedingungen abzustimmen<br />

(z. B. Durchführung von transportintensiven Bautätigkeiten außerhalb der allgemeinen<br />

Belastungsspitzen).<br />

Angenommen wird, dass das Verkehrsaufkommen gleichmäßig über 8 Stunden<br />

verteilt und an allen untersuchten Spitzenstunden sowohl in der Hin- als auch in der<br />

Rückrichtung anfällt. Damit wird das Verkehrsaufkommen, insbesondere zu den<br />

Randzeiten 06:00 Uhr – 07:00 Uhr, 07:00 Uhr – 08:00 Uhr und 16:00 Uhr – 17:00<br />

Uhr, tendenziell zu hoch angesetzt (Annahme auf der „sicheren Seite“).<br />

Bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit wird ferner angenommen, dass der<br />

Baustellenverkehr vollständig dem Schwerverkehr zuzuordnen ist (Annahme auf<br />

der „sicheren Seite“).<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme<br />

Stand 20.12.2006<br />

99


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Demnach ergeben sich für die drei Übergabepunkte folgende Bemessungsbelastungen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

AS Zeppelinheim:<br />

− rd. 2.350 Lkw/24h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

− rd. 294 Lkw/h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

Kelsterbacher Spange:<br />

− rd. 1.160 Lkw/24h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

− rd. 145 Lkw/h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

Rüsselsheimer Straße:<br />

− rd. 710 Lkw/24h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

− rd. 89 Lkw/h (Richtung und Gegenrichtung)<br />

Die räumliche Verteilung des Baustellenverkehrs außerhalb des <strong>Flughafen</strong>s (Herkunfts-<br />

und Zielorte in der Region) kann derzeit nicht bestimmt werden. Je nach<br />

Herkunfts- und Zielrichtung werden andere Netzelemente belastet. Für die Leistungsfähigkeitsüberprüfung<br />

werden für zwei Übergabepunkte die jeweils drei möglichen<br />

Herkunfts- und Zielrichtungen:<br />

AS Zeppelinheim: in/aus Richtung Norden (BAB 5)<br />

in/aus Richtung Osten (L3262)<br />

in/aus Richtung Süden (BAB 5)<br />

Kelsterbacher Spange: in/aus Richtung Norden (Kelsterbacher Spange/B43)<br />

in/aus Richtung Osten (B43)<br />

in/aus Richtung Westen (BAB 3)<br />

gesondert betrachtet.<br />

Für den dritten Übergabepunkt wird davon ausgegangen, dass die Baustellenverkehre<br />

über das Autobahndreieck Mönchhof in die Region fahren. Es ergibt sich<br />

eine mögliche Herkunfts- und Zielrichtung:<br />

Rüsselsheimer Straße: in/aus Richtung Westen (B43)<br />

Dabei wird das Verkehrsaufkommen im Baustellenverkehr jeweils vollständig einer<br />

Herkunfts- und Zielrichtung zugeordnet.<br />

6.5 Ergebnisse<br />

Neben der Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der Übergabepunkte ist zu beachten,<br />

dass das übergeordnete Straßennetz während der Hauptverkehrszeiten in<br />

Lastrichtung bereits ohne Baustellenverkehr hoch ausgelastet ist (z. B. BAB 3 und<br />

BAB 5). Durch das hier berücksichtigte Zusatzaufkommen durch Baustellenverkehr<br />

ist zwar keine maßgebende Verschlechterung der Verkehrsabwicklungsqualität in<br />

den betroffenen Streckenabschnitten wahrscheinlich, allerdings sind Behinderungen<br />

beim Zufluss des Baustellenverkehrs durch unabhängig vom Baustellenverkehr<br />

vorhandene Stauwirkungen während der Hauptverkehrszeiten nicht<br />

auszuschließen.<br />

100


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

6.5.1 Übergabepunkt AS Zeppelinheim<br />

Die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsüberprüfung für die AS Zeppelinheim sind in<br />

Abb. 6–6 zusammengefasst.<br />

Hieraus ist ersichtlich, dass die vorhandenen Leistungsfähigkeitsreserven der untersuchten<br />

Netzelemente ausreichend sind. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen<br />

durch Baustellenverkehr (Grundlage: q BV 95 ) kann bei allen drei der möglichen Herkunfts-<br />

und Zielrichtungen ohne maßgebende Einschränkungen für die Verkehrsabwicklungsqualität<br />

der untersuchten Netzelemente aufgenommen werden.<br />

6.5.2 Übergabepunkt Kelsterbacher Spange<br />

Die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsüberprüfung für die Kelsterbacher Spange<br />

sind in Abb. 6–7 zusammengefasst.<br />

Der Bereich Kelsterbacher Spange wird durch den Baustellenverkehr während der<br />

Spitzenzeit zusätzlich belastet. Der Baustellenverkehr kann jedoch zu allen Spitzenstunden<br />

mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden.<br />

Ferner ist aus Abbildung 6–7 ersichtlich, dass der Knotenpunkt Airportring / Kelsterbacher<br />

Spange durch den Baustellenverkehr belastet wird, allerdings kann in allen<br />

Spitzenstunden eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden, wenn die<br />

Lichtsignalsteuerung den Verkehrsbelastungen entsprechend angepasst wird.<br />

Weitere maßgebende Auswirkungen f ür die Verkehrsabwicklungsqualität der<br />

untersuchten Netzelemente sind durch die Abwicklung des Baustellenverkehrs<br />

(Grundlage:q BV95 ) nicht gegeben.<br />

6.5.3 Übergabepunkt Rüsselsheimer Straße<br />

Die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsüberprüfung für die Rüsselsheimer Straße<br />

sind in Abb. 6–8 zusammengefasst.<br />

Der Knotenpunkt Okrifteler Straße/Rüsselsheimer Straße (B 43) wird durch den<br />

Baustellenverkehr mehr belastet, allerdings kann in allen Spitzenstunden bei einer<br />

Anpassung der Lichtsignalsteuerung eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht<br />

werden.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme<br />

Stand 20.12.2006<br />

101


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Abb. 6-6:<br />

Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der AS Zeppelinheim unter Berücksichtigung<br />

des Baustellenverkehrs<br />

Verkehrsqualitätsstufe gemäss HBS 2005<br />

Netzelement<br />

(vgl. Abbildung 1)<br />

maßg.<br />

Spitzenstunde<br />

Belastungsfall<br />

Grundbelastung 2010, q BV 95<br />

(q BV 95 = Verkehrsaufkommen im<br />

Baustellenverkehr, welches während der<br />

Bauphase an 95% der Tage mit<br />

Bautätigkeit unterschritten wird)<br />

1. südliche Verflechtung der L3262 (oben)<br />

2. östliche Verflechtung (unten)<br />

3. nördliche Verflechtung der L3262 (oben)<br />

4. nordwestliche Tangentialrampe<br />

5. südwestliche Tangentialrampe<br />

06:00 - 07:00<br />

07:00 - 08:00<br />

14:00 - 15:00<br />

16:00 - 17:00<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) A A B B A<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (BAB 5) B B - C -<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (L3262) B - C - -<br />

D: BV in/aus Ri. Süden (BAB 5) - B C - B<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) A A B B A<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (BAB 5) B B - C -<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (L3262) B - C - -<br />

D: BV in/aus Ri. Süden (BAB 5) - B C - B<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B B A A B<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (BAB 5) B C - C -<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (L3262) C - B - -<br />

D: BV in/aus Ri. Süden (BAB 5) - B B - B<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B A A A B<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (BAB 5) B B - B -<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (L3262) C - B - -<br />

D: BV in/aus Ri. Süden (BAB 5) - B B - C<br />

Qualitätsstufe<br />

A<br />

B<br />

Verkehrsqualität laut HBS 2005 ausreichend<br />

C<br />

D<br />

E Verkehrsqualität laut HBS 2005 unzureichend<br />

F Leistungsfähigkeit laut HBS 2005 überschritten<br />

C<br />

C<br />

keine Änderung der Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

schlechtere Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

- Netzelement wird durch Baustellenverkehr nicht belastet<br />

102


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Abb. 6-7:<br />

Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der Kelsterbacher Spange unter Berücksichtigung<br />

des Baustellenverkehrs<br />

Verkehrsqualitätsstufe gemäss HBS 2005<br />

Netzelement<br />

(vgl. Abbildung 2)<br />

maßg.<br />

Spitzenstunde<br />

Belastungsfall<br />

Grundbelastung 2010, q BV 95<br />

(q BV 95 = Verkehrsaufkommen im<br />

Baustellenverkehr, welches während der<br />

Bauphase an 95% der Tage mit<br />

Bautätigkeit unterschritten wird)<br />

1. westliche Verflechtung (oben)<br />

2. nördliche Verflechtung (unten)<br />

3. östliche Verflechtung (oben)<br />

4. Verflechtung Kelsterbacher Spange -<br />

Airportring<br />

5. Südöstliche Tangentialrampe<br />

6. Knotenpunkt Airportring / Kelsterbacher<br />

Spange<br />

06:00 - 07:00<br />

07:00 - 08:00<br />

14:00 - 15:00<br />

16:00 - 17:00<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) C C B C C B<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (B 43) C - B C - D<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (B 43) D C - C C D<br />

D: BV in/aus Ri. Westen (BAB 3) - C B C - D<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) C B B B C B<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (B 43) D - C C - C<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (B 43) D C - C D C<br />

D: BV in/aus Ri. Westen (BAB 3) - B B C - C<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B C B A C C<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (B 43) B - B B - D<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (B 43) C C - B D D<br />

D: BV in/aus Ri. Westen (BAB 3) - D B B - D<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) C B A A C C<br />

B: BV in/aus Ri. Norden (B 43) C - B A - D<br />

C: BV in/aus Ri. Osten (B 43) C B - A D D<br />

D: BV in/aus Ri. Westen (BAB 3) - C B B - D<br />

Qualitätsstufe<br />

A<br />

B<br />

Verkehrsqualität laut HBS 2005 ausreichend<br />

C<br />

D<br />

E Verkehrsqualität laut HBS 2005 unzureichend<br />

F Leistungsfähigkeit laut HBS 2005 überschritten<br />

C<br />

C<br />

keine Änderung der Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

schlechtere Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

- Netzelement wird durch Baustellenverkehr nicht belastet<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme<br />

Stand 20.12.2006<br />

103


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

ZIV<br />

Abb. 6-8:<br />

Verkehrsabwicklungsqualität im Bereich der Rüsselsheimer Straße unter Berücksichtigung<br />

des Baustellenverkehrs<br />

Verkehrsqualitätsstufe gemäss HBS 2005<br />

maßg.<br />

Spitzenstunde<br />

Belastungsfall<br />

Grundbelastung 2010, q BV 95<br />

(q BV 95 = Verkehrsaufkommen im<br />

Baustellenverkehr, welches während der<br />

Bauphase an 95% der Tage mit<br />

Bautätigkeit unterschritten wird)<br />

Knotenpunkt Okrifteler Straße / Rüsselsheimer<br />

Straße B43<br />

06:00 - 07:00<br />

07:00 - 08:00<br />

14:00 - 15:00<br />

16:00 - 17:00<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B<br />

B: BV in/aus Ri. Westen (B 43) B<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B<br />

B: BV in/aus Ri. Westen (B 43) C<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B<br />

B: BV in/aus Ri. Westen (B 43) B<br />

A: ohne Baustellenverkehr (BV) B<br />

B: BV in/aus Ri. Westen (B 43) B<br />

Qualitätsstufe<br />

A<br />

B<br />

Verkehrsqualität laut HBS 2005 ausreichend<br />

C<br />

D<br />

E Verkehrsqualität laut HBS 2005 unzureichend<br />

F Leistungsfähigkeit laut HBS 2005 überschritten<br />

C<br />

C<br />

keine Änderung der Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

schlechtere Qualitätsstufe durch den Baustellenverkehr<br />

- Netzelement wird durch Baustellenverkehr nicht belastet<br />

6.5.4 Baumaßnahmen Dritter<br />

Während der Bauphase des <strong>Flughafen</strong>ausbaus sind im engeren Bereich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

zeitliche Überlagerungen mit weiteren Bauprojekten (z. B. achtstreifiger<br />

<strong>Ausbau</strong> der BAB 3 zwischen dem AK Wiesbaden und der AS Kelsterbach, Überbauung<br />

des Fernbahnhofs, Umnutzung der Gateway Gardens, Realisierung des<br />

Parkhauses Fläche A) wahrscheinlich. Bei einer zeitlichen Überlagerung von sonstigen<br />

Bautätigkeiten mit dem <strong>Flughafen</strong>ausbau haben sich die Bauträger abzustimmen,<br />

um eine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs zu minimieren.<br />

104


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

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7 Schutzmaßnahmen in der Bauzeit<br />

Über die flughafenspezifischen Sicherungsmaßnahmen hinaus werden im Rahmen<br />

der Baumaßnahme entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit die Gefährdung<br />

von unbeteiligten Personen und Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden<br />

kann. Dazu werden die Baustellen abgegrenzt und durch Warnzeichen gesichert.<br />

Entsprechende Umzäunungen (Bauzaun) dienen zur Abgrenzung der Baustelle<br />

sowie zum Schutz und der Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Alle Baustellenzuund<br />

-abfahrten werden gekennzeichnet.<br />

Zäune und Tore dienen zur Abwehr von Personen und Tieren. Ferner gehören<br />

Schranken und Toranlagen sowie eventuell Pförtnerhäuschen (bauliche Anlagen<br />

z.B. in Form von Containern) dazu. Zu schützen sind in gleicher Weise unkundige<br />

Personen, die auf dem Baugelände verunfallen können wie auch Baugeräte, Baustoffe<br />

und halbfertige Bauwerke vor Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus.<br />

Bei umfangreichen Erdarbeiten, die zwangsläufig eine hohe Verschmutzung der<br />

umliegenden Verkehrsflächen zur Folge haben können, sind Reifenwaschanlagen<br />

vor dem Befahren von öffentlichen Straßen vorgesehen (siehe Plan B 5.2-1). Diese<br />

mobilen Anlagen werden per Sattelfahrzeug antransportiert und an der Einsatzstelle<br />

abgesenkt. Es kommen nur zugelassene und zertifizierte Anlagen zum Einsatz,<br />

die einen geschlossenen Stoffkreislauf gewährleisten. Das Reinigungswasser wird<br />

in der Anlage aufgefangen und gereinigt. Der in der Anlage zurückgebliebene<br />

Schmutz wird automatisch über Förderbänder aus der Anlage entfernt und auf beigestellten<br />

Containern entsorgt. Durch die Wiederaufbereitung des Reinigungswassers<br />

ist nur eine geringe Zugabe von Frischwasser erforderlich, das in Tanks neben<br />

der Reifenwaschanlage bevorratet wird. Da die Anlagen in sich geschlossen sind,<br />

werden keine gesonderten Schutzmaßnahmen für Boden bzw. Grundwasser erforderlich.<br />

Die Stromversorgung erfolgt durch Anschluß an das Betriebsnetz bzw. über<br />

Generator.<br />

An die Baumaßnahme angrenzender oder zu erhaltender Baumbestand wird im<br />

Stammbereich durch geeignete Vorkehrungen wie z.B. Bohlenummantelungen geschützt.<br />

Beim Neubau des Brückenbauwerkes im Zuge der Umbaumaßnahme AS Zeppelinheim<br />

sowie beim Neubau der Rollbrücke Ost 1 und West 1 kommen jeweils Hilfsbrücken<br />

zum Einsatz. Diese dienen den Arbeitern zur fußläufigen Querung der<br />

Richtungsfahrbahnen für die Arbeiten an den Mittelstützen.<br />

Bei der Realisierung der o.g. Brückenbauwerke und der Rollbrücke West 1 werden<br />

Lehrgerüste zur Herstellung des Überbaus sowie Schutzgerüste zur Sicherung der<br />

Autobahnen BAB 5, BAB 3 und der DB-Strecke vorgesehen, um ein mögliches<br />

Herabfallen von Baumaterial etc. auf die Verkehrswege zu vermeiden.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

105<br />

während der Bauzeit<br />

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8 Verkehrsführung während der Bauzeit<br />

Baustellen, die unvermeidlich den öffentlichen Verkehr in seiner ursprünglichen<br />

Führung beeinträchtigen, erfordern besondere Verkehrsführungsmaßnahmen während<br />

der Bauzeit. Die Beschilderung und Verkehrsführung in diesen Bereichen erfolgt<br />

nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen).<br />

Die Markierungs- und Beschilderungspläne für die einzelnen Bauphasen sind in<br />

den <strong>Planteil</strong>en B 1 (Plan B 1.1.8-1 bis B 1.1.8-5) und B 2 (Plan B 2.2.10-1 bis B<br />

2.2.10-5 sowie B 2.5.10-1 bis B 2.5.10-14) enthalten.<br />

Die im Zuge der hier behandelten Baumaßnahmen erforderlichen Verkehrsführungen<br />

sind in den Plänen B 5.2-1 und B 5.2-2 sowie in den zugehörigen Detailplänen<br />

B 5.3-ff dargestellt.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Verkehrsführungen während der Bauzeit<br />

kurz beschrieben:<br />

<strong>Ausbau</strong> <strong>Frankfurt</strong>er Kreuz:<br />

Die zusätzlich erforderliche Abbiegespur an der BAB 3 in Richtung Süden bedingt<br />

die Erweiterung des Brückenbauwerkes über die Ellis-Road.<br />

Zur Realisierung dieses Bauwerkes wird die Abbiegespur von der BAB 3 aus Westen<br />

zur BAB 5 nach Süden zeitweise eingeengt. Dies erfolgt durch Sperrung des<br />

Randstreifens mittels einer mobilen Gleitwand.<br />

<strong>Ausbau</strong> BAB 5:<br />

Der <strong>Ausbau</strong> der BAB 5 um eine zusätzliche Fahrspur an der Westseite erfolgt von<br />

der Autobahn aus. Hierzu ist die abschnittsweise Sperrung des Randstreifens erforderlich.<br />

Die Fahrspuren Richtung Süden werden zeitweise eingeengt. Eine Sperrung<br />

von Fahrstreifen ist nicht vorgesehen.<br />

Anpassung der AS Zeppelinheim:<br />

Für die Anpassungsarbeiten der AS Zeppelinheim wird die Einengung der westlichen<br />

Rampen erforderlich.<br />

Während der Bauzeit der Unterführungsbauwerke Ellis-Road erfolgt die Ausfahrt<br />

von der BAB 5 aus nördlicher Richtung in das <strong>Flughafen</strong>gelände sowie die Ausfahrt<br />

aus dem <strong>Flughafen</strong>gelände zur BAB 5 in Richtung Süden über temporär angelegte<br />

Umfahrungen mit Anschluß an bestehende Straßen. Die Verkehrsbeziehung aus<br />

und in östlicher Richtung (Neu-Isenburg) wird mittels temporärer Umfahrungen jeweils<br />

südlich der Unterführungsbauwerke sichergestellt.<br />

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107<br />

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Abb. 8-1:<br />

Prinzipdarstellung Verkehrsführung AS Zeppelinheim<br />

Umbau der AS Zeppelinheim:<br />

Für den Umbau der AS Zeppelinheim werden während der Bauzeit die Fahrspuren<br />

auf der BAB 5 eingeengt. Die östliche BE-Fläche wird mittels temporärer Ein- und<br />

Ausfahrten von der BAB 5 aus erschlossen, wobei die nördliche Zufahrt auf die<br />

BAB 5 größtenteils die Trasse der späteren Auffahrtsrampe nutzt.<br />

Bauwerk Rollbrücke West 2:<br />

Dieses Bauwerk über die Okrifteler Straße erfordert zwei unterschiedliche Verkehrsführungen<br />

während der Realisierung. Zuerst erfolgt die Herstellung des eigentlichen<br />

Brückenbauwerks, dazu wird die Okrifteler Straße in nordwestliche Richtung<br />

verlegt, umfährt die Baustelle in westlicher Richtung und verschwenkt südlich<br />

des Bauwerks wieder auf die bestehende Trasse. Zur Herstellung der beiden Trogbauwerke<br />

an der Okrifteler Straße wird die temporäre Verkehrsführung in südlicher<br />

Richtung auf der Westseite der Okrifteler Straße verlängert. Nach Abschluß der Arbeiten<br />

am Bauwerk und den Trögen wird der Verkehr auf die neue Straße verlegt<br />

und im Anschluß daran die Dammschüttungen für die Brückenrampen erstellt.<br />

108


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Abb. 8-2: Prinzipdarstellung Verkehrsführung Rollbrücke West 2<br />

Rollbrücke Ost 1 und West 1:<br />

Für die Herstellung der beiden Rollbrücken sind temporäre Fahrspureinengungen<br />

auf der BAB 3 erforderlich. Für beide Bauwerke werden Baustellenzu- und -abfahrten<br />

von der BAB 3 angelegt.<br />

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9 Grundwasserhaltung während der Bauzeit<br />

9.1 Grundlagen<br />

Anlass der Aktualisierung:<br />

Mit Schreiben vom 16.12.2005 ist die Fraport AG durch das Hessische Ministerium<br />

für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) aufgefordert worden, die<br />

Luftverkehrsprognose zu aktualisieren und die Auswirkungsbetrachtungen an etwaige<br />

neue Prognoseergebnisse anzupassen. Dies betrifft insbesondere den in<br />

Blick zu nehmenden Planungshorizont, der gemäß dem Schreiben mindestens auf<br />

das Jahr 2020 zu erweitern ist.<br />

Dieser Anforderung wird mit der vorliegenden Aktualisierung der Planfeststellungsunterlagen<br />

unter Betrachtung der Szenarien Ist-Situation 2005 sowie Prognosenullfall<br />

und Planungsfall 2020 nachgekommen.<br />

Zudem wurden einige Planänderungen vorgenommen. Hierbei sind unter anderem<br />

die Reduzierung des Flächenumfangs für den variantenunabhängigen Südbereich,<br />

der Einbezug der Entwicklungsmaßnahmen im Nordbereich sowie die Verschwenkung<br />

der Rollbrücke West zu nennen.<br />

Im vorliegenden <strong>Planteil</strong> wurden zudem folgende Anpassungen vorgenommen:<br />

− weitestgehende Versickerung der bauzeitlich anfallenden Grundwässer mit Angaben<br />

zu<br />

− Lokalisierung der geplanten Versickerungsanlagen<br />

− Grundwasserverhältnissen im Bereich der geplanten Versickerungsanlagen<br />

− Lage im Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet<br />

− Bodenverhältnissen<br />

− voraussichtlichem Beginn und Dauer der Versickerung<br />

− zu erwartenden Versickerungsmengen<br />

− ggf. erforderlichen Grundwasseraufbereitungsanlagen<br />

− Qualität der zu versickernden Grundwässer (auf Basis vorliegender Analysedaten).<br />

9.1.1 Zielsetzung und Leistungsabgrenzung<br />

Das vorliegende Konzept des Grundwassermanagements für die geplante Erweiterung<br />

des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s behandelt ausschließlich die Verbringung des<br />

während der Bauzeit der Erweiterungsmaßnahmen anfallenden Grundwassers.<br />

Im Rahmen des hier beschriebenen bauzeitlichen Grundwassermanagements werden<br />

daher keine Überlegungen zu eventuellen dauerhaften Beeinflussungen des<br />

Grundwasserregimes nach Ende der Bauzeit angestellt, wie sie z. B. durch in den<br />

Grundwasserstrom eingebrachte Bauwerke (z. B. Tunnels, Tiefgeschosse von Gebäuden<br />

und Regenrückhaltebecken) verursacht werden können. Diese werden im<br />

Gutachten G5 („Hydrologie und Hydrogeologie“ [24]) dargestellt.<br />

Oberflächliche Wasserzutritte in Baugruben (z. B. aufgrund von Niederschlägen)<br />

werden im Rahmen dieser Betrachtungen nicht berücksichtigt. Deren Fassung,<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

111<br />

während der Bauzeit<br />

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Reinigung und Ableitung ist im Zuge der Planung der Baustelle von den ausführenden<br />

Firmen zu konzipieren.<br />

Ziele des hier beschriebenen Konzeptes für das Grundwassermanagement sind:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

ein System für die bauzeitliche Grundwasserverbringung vorzustellen, welches<br />

eine geordnete, umweltverträgliche und kontrollierte Verbringung des während<br />

der Errichtung der grundwasserrelevanten Bauwerke der <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />

aus den Baugruben abgeschöpften Grundwassers (Lenzwasser und Restleckagemengen)<br />

gewährleistet und allen im Rahmen der Baudurchführung üblicherweise<br />

denkbaren Störungen des Normalzustandes Rechnung trägt<br />

die hydraulischen Beeinflussungen des vorhandenen Grundwasserregimes<br />

durch die bauzeitliche Grundwasserverbringung so gering wie möglich zu halten<br />

ein Mobilisieren vorhandener Altlasten bzw. eine Verschleppung vorhandener<br />

Grundwasserverunreinigungen durch die geplanten Baumaßnahmen weitestmöglich<br />

zu unterbinden<br />

eine Leckagerate zu definieren, die den Grundwasserzutritt in die Baugruben<br />

auf ein ökologisch und wirtschaftlich sinnvolles Maß beschränkt.<br />

9.1.2 Gliederung des Berichtes zum bauzeitlichen Grundwassermanagement<br />

Der Abschätzung des Grundwasserzutritts sowie der Konzeption der Grundwasserverbringung<br />

während der Bauzeit sind die auf Seite 16ff. aufgelisteten Unterlagen<br />

zugrundegelegt.<br />

Im Abschnitt 9.2 sind die vorliegenden Erkenntnisse zur Geologie und Hydrogeologie<br />

im Untersuchungsraum zusammengestellt.<br />

Abschnitt 9.2.6 beschreibt die bestehende Grundwasserqualität und –nutzung und<br />

befasst sich mit grundsätzlichen Fragen zur bauzeitlichen Beeinflussung der<br />

Grundwasserqualität.<br />

Im Abschnitt 9.3 werden Aussagen zu den einzelnen grundwasserrelevanten Bauwerken<br />

gemacht. Die grundwasserrelevanten Bauwerke werden zunächst identifiziert<br />

und kurz beschrieben. Weiterhin sind hier unverbindliche Vorschläge zu den<br />

vorgesehenen Bauverfahren und –abläufen bei der Errichtung der betreffenden<br />

Bauwerke/Baugruben sowie den zu erwartenden Wassermengen und den jeweiligen<br />

Wasserqualitäten zusammengefasst. Abschließend wird für jedes Bauwerk die<br />

jeweils vorzusehende Wasserreinigungsanlage beschrieben.<br />

Im Abschnitt 9.4 wird das vorgeschlagene Verbringungskonzept erläutert. Zudem<br />

wird ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die bekannten<br />

Anforderungen der Genehmigungsbehörden für die Grundwasserentnahme und –<br />

verbringung gegeben.<br />

Im Abschnitt 9.5 werden Vorschläge zur Wahl und Ausbildung des Leitungsnetzes<br />

gemacht.<br />

In Abschnitt 9.6 wird das während der Bauzeit zur Anwendung kommende System<br />

des Grundwassermanagements vorgestellt. Es werden ergänzende Angaben zur<br />

Qualitäts- und Mengenkontrolle des zu verbringenden Wassers gemacht.<br />

112


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

9.1.3 Zusammenfassung<br />

Das im Folgenden beschriebene Konzept des bauzeitlichen Grundwassermanagements<br />

stützt sich bei jedem Bauwerk auf einen theoretischen, individuell bestimmten<br />

und maximal zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserspiegel. Alle gemachten<br />

Ausführungen beschreiben somit „worst case“-Maßnahmen.<br />

Die im Zusammenhang mit der <strong>Flughafen</strong>erweiterung errichteten Baugrubensohlen<br />

der grundwasserrelevanten Bauwerke binden maximal 11,50 m tief in den bauzeitlichen<br />

Grundwasserhorizont ein (neuer Tunnel unter der Startbahn 18 West).<br />

Aus heutiger Sicht können jedoch vor dem Hintergrund der aufgrund jahreszeitlicher<br />

und niederschlagsabhängiger Einflüsse schwankenden Grundwasserstände<br />

keine verlässlichen Aussagen über den tatsächlich zu erwartenden bauzeitlichen<br />

Grundwasserspiegel im Einzelfall gemacht werden. Daher soll dieser, ebenso wie<br />

die Verbindlichkeit der hier beschriebenen grundwasserschonenden Bauweisen für<br />

die betreffenden Bauwerke, erst im Zuge der Vergabe der einzelnen Baumaßnahmen<br />

festgelegt werden. Hierzu ist im Vorfeld der jeweiligen Baumaßnahme eine intensive<br />

Beobachtung der Grundwasserverhältnisse im unmittelbaren Umfeld der<br />

betreffenden Bauwerke durchzuführen.<br />

Grundsätzlich wird bei der Errichtung der grundwasserberührten Baugruben aufgrund<br />

des hohen Nutzungsgrades des Grundwasserkörpers sowie der teilweise<br />

gegebenen Gefahr von Kontaminationsverschleppungen unter Abwägung der Einbindetiefe<br />

und –dauer immer eine grundwasserschonende Bauweise eingesetzt<br />

werden. Bei der Berechnung des Grundwasseranfalls der Baugruben wird dies berücksichtigt.<br />

Es ist vorgesehen, das bauzeitlich anfallende Grundwasser nach entsprechender<br />

Aufreinigung in speziell dafür errichteten temporären Versickerungsanlagen ortsnah<br />

zu versickern. Aufgrund der im <strong>Flughafen</strong>gebiet vorherrschenden Grundwasserflurabstände<br />

( i. A. zwischen 5 und 15 m) und der damit einhergehenden, im Allgemeinen<br />

mittleren bis hohen Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers [24] soll<br />

eine Versickerung der anfallenden Bauwässer in offenen Erdbecken durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Reinigung der anfallenden Wässer geschieht in dezentralen Anlagen auf den<br />

jeweiligen Baustellen. Es wird grundsätzlich nur den Einleit- bzw. Versickerungsbedingungen<br />

entsprechendes Wasser in das Rohrsystem der Verbringung übernommen.<br />

Für die Auslegung der Wasserreinigungsanlagen wurden die in Anlage 13<br />

aufgeführten Versickerungsgrenzwerte zugrundegelegt.<br />

Für die Verbringung des bauzeitlich anfallenden Wassers wird keine separate Ableitung<br />

von Lenz- und Restleckagewasser vorgesehen.<br />

Als „Notüberlauf“ für den Fall einer Nichtnutzbarkeit einer vorgesehenen Versickerungsfläche<br />

dient der Ableitungssammler, der von der neuen Abwasserreinigungsanlage<br />

im Südbereich in den <strong>Main</strong> führt und der im Zuge der Erweiterungsmaßnahme<br />

errichtet wird. Bezüglich der einzuleitenden Wasserqualität sind die in Anlage<br />

12 aufgelisteten Prüfwerte der Hessischen Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />

einzuhalten.<br />

Das hier vorgestellte System des bauzeitlichen Grundwassermanagements gewährleistet<br />

durch eine Staffelung der Verantwortlichkeiten eine lückenlose und unabhängige<br />

(Eigen- und Fremd-)Überwachung der Qualität der verbrachten Wässer.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

113<br />

während der Bauzeit<br />

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9.1.4 Antragsgegenstand<br />

Folgende Tatbestände des bauzeitlichen Grundwassermanagements betreffen erlaubnispflichtige<br />

Gewässerbenutzungen i.S.d. §3 WHG, für welche die entsprechenden<br />

Anträge im Antragsteil A1, Kap. I.4 gestellt werden:<br />

• die Erlaubnis, die in den grundwasserberührten Baugruben während der<br />

Bauzeit anfallenden Grundwässer (Lenz- und Restleckagewasser) dem<br />

Grundwasserkörper entnehmen zu dürfen<br />

• die Erlaubnis, bauzeitlich anfallende Grundwässer (Lenz- und Restleckagewasser)<br />

dezentral nahe des Entstehungsortes zu versickern<br />

• die Erlaubnis, bauzeitlich anfallende Grundwässer (Lenz- und Restleckagewasser)<br />

beim Erreichen von bestimmten Grenzgrundwasserständen über<br />

den im Rahmen der Erweiterung des <strong>Flughafen</strong>s errichteten Ableitungssammler<br />

in den <strong>Main</strong> abzuleiten.<br />

• Bauzeitliche Einbindung von Verbauwänden in das Grundwasser (Erlaubnis<br />

gemäß §7 WHG)<br />

Alle anderen in diesem Berichtsteil beschriebenen und auf den zugehörigen<br />

Plänen dargestellten Informationen sind rein nachrichtlicher Natur.<br />

114


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

9.2 Geologie und Grundwassersituation<br />

9.2.1 Geologie/Hydrogeologie<br />

Der im Bereich des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s anstehende Untergrund wird aus<br />

Schichten des Quartär und des Tertiär gebildet. Die im tertiären Pliozän abgelagerten,<br />

bis zu 150 m mächtigen Sedimente (Sande und Kiese, durchzogen von tonigschluffigen<br />

Sedimenten) sind durch quartäre Sedimente der <strong>Main</strong>terassen (Kiese<br />

und Sande mit lokal begrenzten Einlagerungen von Schluff und Ton) überlagert, die<br />

hier ebenfalls Mächtigkeiten von mehr als 40 m erreichen.<br />

Die quartären und tertiären Sande und Kiese bilden einen relativ homogenen, gut<br />

durchlässigen Porengrundwasserleiter, der aufgrund seiner günstigen Kornzusammensetzung<br />

ein erhebliches Porenvolumen besitzt und große Grundwassermengen<br />

speichern und fortleiten kann [1], [3], [6], [24].<br />

Die k-Werte der Wasserdurchlässigkeit bewegen sich laut ELE im Untersuchungsgebiet<br />

im Bereich zwischen<br />

k = 1*10 -4 bis 6*10 -3 m/s (Tunnel Landebahn Nordwest, [1])<br />

bzw. bei<br />

k = 4 bis 9*10 -4 m/s (Tunnel Startbahn 18 West, [3]).<br />

Fresenius [6] gibt den Schwankungsbereich der k-Werte im Untersuchungsgebiet<br />

an mit<br />

k = 6,3*10 -4 bis 2,5*10 -3 m/s.<br />

Im Bereich der geplanten Landebahn Nordwest werden die Durchlässigkeitskoeffizienten<br />

von Fresenius [7] angegeben mit<br />

k = 2*10 -4 bis 2*10 -3 m/s.<br />

Von der TU Darmstadt [11] wird die Durchlässigkeit der quartären Sand- und Kiesschichten<br />

angegeben mit<br />

k = 3 bis 9*10 -4 m/s.<br />

Die Aicon AG [28] hat in ihrem Gutachten zu den Linienversickerungsanlagen im<br />

südlichen Erweiterungsbereich anhand von in-situ-Versickerungs- und Schluckversuchen<br />

die Durchlässigkeitsbeiwerte in den gewachsenen Sanden/Kiesen ermittelt<br />

zu<br />

k = 1,3 bis 3,3*10 -4 m/s.<br />

Die Aicon AG empfiehlt in dem o. g. Gutachten den Ansatz eines Durchlässigkeitsbeiwertes<br />

von k = 1*10 -4 m/s für die Dimensionierung von Versickerungsanlagen in<br />

diesem Teil des <strong>Flughafen</strong>gebietes.<br />

In einem Gutachten zur vorhandenen Versickerungsanlage im Südbereich des<br />

<strong>Flughafen</strong>s wurde von CMD [49] anhand von in-situ-Versickerungs- und Schluckversuchen<br />

der Durchlässigkeitsbeiwert in den gewachsenen Sanden/Kiesen ermittelt<br />

zu<br />

k = 2,9 bis 7,3 * 10 -4 m/s.<br />

CMD empfiehlt in dem o. g. Gutachten den Ansatz eines Durchlässigkeitsbeiwertes<br />

von k = 3*10 -4 m/s für die Dimensionierung der Versickerungsanlage im Südbereich.<br />

Für weitere Angaben zur Geologie des Untersuchungsraumes wird an dieser Stelle<br />

auf die Untersuchungen und Gutachten von ELE ([1], [3]), Institut Fresenius ([6], [7],<br />

[8], [24]), HPC [33], Aicon AG/CDM ([13], [30], [49]) und der TU Darmstadt ([11],<br />

[12] verwiesen.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

115<br />

während der Bauzeit<br />

Ersteller <strong>PÖYRY</strong> INFRA GmbH / <strong>IMS</strong> Ingenieurgesellschaft mbH<br />

Stand 20.12.2006


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

9.2.2 Grundwassersituation<br />

Grundsätzlich kann der Grundwasserleiter im Untersuchungsraum als ein zusammenhängendes,<br />

die Schichten des Tertiär und Quartär übergreifendes Grundwasserstockwerk<br />

betrachtet werden.<br />

Lediglich in einigen lokal begrenzten Bereichen, z. B. in der Nähe des vorhandenen<br />

Tunnels unter der Startbahn 18 West oder im Bereich des Tunnels unter der Landebahn<br />

Nordwest, ist die Existenz eines sog. „schwebenden“ Grundwasserstockwerks<br />

bekannt, welches das Hauptgrundwasserstockwerk überlagert und hier zu<br />

lokal auf höherem Niveau liegenden, stärker niederschlagsabhängigen Grundwasserständen<br />

führt [1], [4], [6], [24].<br />

Generell fließt das Grundwasser im Untersuchungsgebiet von Südost nach Nordwest.<br />

Lokale Beeinflussungen des Grundwasserstromes sind im Bereich der im Abschnitt<br />

9.2.3 genannten Grundwassernutzungen vorhanden [6], [24].<br />

Die Grundwasserflurabstände im <strong>Flughafen</strong>bereich bewegen sich i. A. zwischen<br />

5 und 15 m. Sie variieren vor allem in Abhängigkeit von Höhe und jahreszeitlicher<br />

Verteilung der Niederschläge sowie durch die erwähnten Grundwasserentnahmen.<br />

Tendenziell nehmen die Flurabstände von Südosten nach Nordwesten hin zu.<br />

Eine Ausnahme bildet hier der Bereich des oben erwähnten schwebenden Grundwasserstockwerkes<br />

im Bereich der Startbahn 18 West, wo sich die Flurabstände<br />

niederschlagsabhängig auf bis zu 2 m reduzieren [1], [4], [6].<br />

Zur Einschätzung der Grundwasserrelevanz der einzelnen Baumaßnahmen und zur<br />

Festlegung des maximalen bauzeitlichen Grundwasserspiegels werden neben den<br />

für die hier durchgeführten Betrachtungen maßgeblichen Kartierungen des HLUG<br />

für hohe Grundwasserstände (April 2001, [25]) auch die entsprechenden Karten<br />

des Institutes Fresenius [6], [24] sowie weitere verfügbare Pegelmessungen zugrundegelegt.<br />

Vom Institut Fresenius in den Jahren 1991 – 2002 halbjährlich durchgeführte<br />

Grundwasserstandsmessungen an großräumig im <strong>Flughafen</strong>bereich verteilten Pegeln<br />

zeigen in den Jahren bis 2002 eine tendenzielle Zunahme der Grundwasserstände,<br />

die jahreszeitlich bedingten Schwankungen unterworfen sind [32]. Von der<br />

Vorhabensträgerin wurden in flächendeckend über das <strong>Flughafen</strong>gelände verteilten<br />

GW-Messstellen in den Jahren 2002 bis 2006 monatlich GW-Stände gemessen<br />

[45]. Diese zeigen nach 2002 eine Abnahme der GW-Stände auf Werte, die generell<br />

deutlich unter den hier als maßgeblich angesetzten GW-Ständen vom April<br />

2001 liegen.<br />

Für nähere Angaben zur Grundwassersituation des Untersuchungsraumes sei an<br />

dieser Stelle auf die Untersuchungen und Gutachten von ELE [1], [3], [4]), Institut<br />

Fresenius ([6], [7], [8], [24], [34], HPC [33], Aicon AG ([13], [30]) und der TU Darmstadt<br />

([11], [12]) verwiesen.<br />

9.2.3 Vorhandene Grundwassernutzungen<br />

Der Grundwasserstrom ist vor allem im Bereich nördlich und westlich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

<strong>Frankfurt</strong> durch die folgenden für die geplanten Baumaßnahmen relevanten<br />

Grundwassernutzungen lokal beeinflusst (s.a. Plan B 5.4-1):<br />

− Trinkwassergewinnungsanlage „Hinkelstein“, nördlich des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong><br />

(wasserrechtlich beantragte Entnahme: 6,725 Mio. m³/a, tatsächliche Entnahme<br />

fallend von 3,5 auf 1,6 Mio. m³/a, dabei Infiltration von 5,6 – 1,7 Mio. m³/a aus<br />

116


<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

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Gründen des Trinkwasserschutzes) [6].<br />

Für diese Trinkwassergewinnungsanlage ist mit Verordnung des RP Darmstadt<br />

vom 17.11.1997 ein Wasserschutzgebiet mit den Zonen I bis IIIB festgelegt<br />

worden [27].<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Kombinierte Brauch- und Trinkwasserentnahmebrunnen der Fa. InfraServ westlich<br />

des <strong>Flughafen</strong>s bei der Schleuse Eddersheim am <strong>Main</strong> (gehobene wasserrechtliche<br />

Erlaubnis: 5,5 Mio. m³/a, tatsächliche Entnahme zwischen 4,5 –<br />

4,2 Mio. m³/a) [6]<br />

Brauchwasserentnahmebrunnen der Fa. Ticona/InfraServ westlich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

bei der Schleuse Eddersheim am <strong>Main</strong> (wasserrechtliche Erlaubnis:<br />

1 Mio. m³/a, tatsächliche Entnahme ca. 0,12 Mio. m³/a) [6]<br />

Trinkwasserentnahme der Fraport AG im Bereich der U.S. Air-Base im Süden<br />

des <strong>Flughafen</strong>s. Insgesamt 5 Brunnen vorhanden, derzeit Entnahme aus 2<br />

Brunnen für Versorgung der Cargo City Süd, Lokalisierung nahe Gebäude 674<br />

und 635 (Wasserrechtliche Erlaubnis 840.000 m³/a, tatsächliche Entnahme ca.<br />

370.000 m³/a) [6]<br />

Des weiteren existieren auf dem Gelände des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> noch diverse<br />

Sanierungsbrunnen zur Behandlung vorhandener Grundwasserkontaminationen.<br />

Relevant für die Baumaßnahmen der geplanten <strong>Flughafen</strong>erweiterung sind hier jedoch<br />

nur die folgenden Sanierungsbrunnen, da nur diese im Abstrom bzw. Einflussbereich<br />

der geplanten Grundwasserentnahmen und –versickerungsanlagen<br />

liegen:<br />

− Sanierungsbrunnen der Caltex westlich der geplanten Landebahn Nordwest<br />

(Förderung ca. 1,75 Mio. m³/a, Reinfiltration 1,3 Mio. m³/a) [6]<br />

− Sanierungsbrunnen der Lufthansa zur Sanierung der LCKW-Fahne nördlich des<br />

<strong>Flughafen</strong>s Richtung Kelsterbach (Förderung ca. 1,2 – 1,4 Mio. m³/a) [6].<br />

− Sanierungsbrunnen der Fraport AG zur Nitrat-Eliminierung im Nordbereich des<br />

<strong>Flughafen</strong>s, inkl. Wasseraufbereitung und –reinfiltration.<br />

9.2.4 Einfluss grundwasserschonender Bauweisen auf das Grundwasserregime und<br />

den bauzeitlichen Wasseranfall<br />

Wegen der extensiven Grundwassernutzung und –bewirtschaftung im <strong>Flughafen</strong>umfeld<br />

sowie aufgrund des i.A. sehr durchlässigen Untergrundes werden bei der<br />

Errichtung der hier behandelten, grundwasserrelevanten Bauwerke grundsätzlich<br />

grundwasserschonende Bauweisen angewendet. Dadurch wird bei der Herstellung<br />

der einzelnen Bauwerke/Bauwerksteile keine aktive Grundwasserabsenkung<br />

betrieben, eine großräumige Beeinflussung des Grundwasserstandes durch bauzeitliche<br />

Grundwasserentnahmen oder die Ausbildung von Absenktrichtern kann<br />

daher ausgeschlossen werden.<br />

Das in den jeweiligen Baugruben anfallende Wasser wird wie folgt unterschieden:<br />

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−<br />

Lenzwasser (= Wasser, welches beim erstmaligen Leerpumpen der Baugrube<br />

anfällt). Es setzt sich zusammen aus dem im Porenraum des Bodens vorhandenen<br />

Grundwasser und dem beim Aushub oder durch Niederschläge zugetretenen<br />

(Grund)wasser. Die Lenzwassermenge entspricht dabei maximal dem unterhalb<br />

des bauzeitlichen Grundwasserspiegels vorhandenen Baugrubenvolumen<br />

(s. Abbildung 9-1).<br />

− Restleckagewasser (= Wasser, welches durch die Baugrubenwände und -<br />

sohle aufgrund des umgebenden höheren Grundwasserstandes in die offene,<br />

gelenzte Baugrube infiltriert).<br />

Für die Abschätzung der mittleren Restleckagerate sowohl durch die seitlichen<br />

Baugrubenwände als auch durch Undichtigkeiten in der Unterwasserbetonsohle<br />

wird der folgende Ansatz gewählt:<br />

Restleckagerate = 1,5 l/(s * 1.000 m² benetzte Baugrubeninnenfläche).<br />

Das Restleckagewasser läuft üblicherweise im jeweils tiefsten Punkt der Baugrube<br />

- ggf. durch in Gräben auf der Baugrubensohle verlegte Dränleitungen – in einem<br />

Pumpensumpf zusammen, von wo es mittels Pumpen abgeschöpft und den entsprechenden<br />

Behandlungsstufen zugeleitet wird.<br />

Die vorgenannte Restleckagerate wurde u.a. bereits für die Konzeption der Grundwasserhaltung<br />

auf dem Potsdamer Platz in Berlin angesetzt und von behördlicher<br />

Seite vorgeschrieben. Dieser Wert ist ein Erfahrungswert, der von heute üblichen<br />

Bauverfahren (Spund-/Schlitzwandbaugruben) bei grundwasserschonender Bauweise<br />

ohne weiteres eingehalten werden kann und der daher seinerzeit auch in die<br />

wasserrechtliche Genehmigung der Baumaßnahmen am Potsdamer Platz einfloss.<br />

(Anmerkung: zur Illustration der o.g. Restleckagerate sei an dieser Stelle als Beispiel<br />

die im Jahre 1998 im unmittelbaren Umfeld des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s durchgeführte<br />

Baumaßnahme „Lufthansa-Zentrum Kelsterbach“ genannt. Hierbei wurde<br />

eine 7.800 m² große, grundwasserschonende, mit Schlitzwänden und Injektionssohle<br />

verbaute und bis zu 5 m tief in das Grundwasser einbindende Baugrube errichtet<br />

[40]. Der während der Baumaßnahmen gemessene Grundwasserandrang<br />

von ≤ 4 l/s ergibt nach Rückrechnung auf die zugehörige Baugrubengröße einen<br />

spezifischen Restleckagewert von ca. 1,4 l/s/1.000 m². Da sowohl das Bauverfahren<br />

als auch der Untergrund vergleichbar mit den hier behandelten Baumaßnahmen<br />

sind, ist davon auszugehen, dass die angesetzte Restleckagerate von<br />

1,5 l/s/1.000 m² eine für den vorliegenden Fall realistische Abschätzung darstellt.)<br />

In Abbildung 9-1 ist schematisch am Beispiel einer Baugrube dargestellt, wie der<br />

Lenzwasserkörper sowie die Eintrittsfläche des Restleckagewassers definiert sind.<br />

Als Grenzflächen für die Berechnung von Lenz- und Restleckagewasser werden<br />

demnach definiert:<br />

− Innenseite des seitlichen Baugrubenverbaus (i. A: Spund- oder Schlitzwandinnenseite)<br />

− Oberkante (OK) der Baugrubensohle (i. A. OK Unterwasserbetonsohle).<br />

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Abb. 9-1:<br />

Schematische Darstellung von Lenzwasserkörper und Zutrittsfläche Restleckagewasser<br />

9.2.5 Bauzeitlicher Grundwasserstand<br />

Festlegen des bauzeitlichen Grundwasserstandes für die Planfeststellung<br />

Im Rahmen dieses Planfeststellungsantrages wird für jedes grundwasserberührte<br />

Bauwerk ein individueller, aus heutiger Sicht maximal zu erwartender bauzeitlicher<br />

Grundwasserspiegel definiert. Auf diesem bauzeitlichen Grundwasserspiegel basieren<br />

die Abschätzungen für die hier genannten Lenz- und Restleckagewassermengen.<br />

Der Abschätzung dieses bauzeitlichen Grundwasserspiegels liegen folgende Unterlagen<br />

zugrunde:<br />

− Kartierung des HLUG zum Grundwasserstand im April 2001 (Hochwasser, [25])<br />

− Grundwasserstandsmessungen des Institutes Fresenius an Pegeln im Bereich<br />

des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, 1991-2002 [34]<br />

− Grundwasserstandsmessungen der Vorhabensträgerin an Pegeln im Bereich<br />

des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, 2002-2006 [48]<br />

− Gutachten G15.1 des Institutes Fresenius zum Raumordnungsverfahren <strong>Ausbau</strong>programm<br />

<strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, 2001 [6]<br />

− Gutachten G4 des Institutes Fresenius zu Geologie und Hydrogeologie im Untersuchungsraum,<br />

2004 [24]<br />

− Weitere Gutachten mit Angaben zu Grundwasserständen (z.B.[11], [12], [13],<br />

[30])<br />

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Aus diesen Unterlagen wurden für jedes Bauwerk immer die jeweils höchsten beobachteten<br />

Grundwasserstände als bauzeitlicher Grundwasserspiegel angesetzt<br />

(„worst case“-Abschätzung). Hierbei zeigte sich, dass die Grundwasserkartierungen<br />

des HLUG vom April 2001 durchweg die höchsten Grundwasserspiegel widerspiegelten.<br />

Anmerkung: da für die Abschätzung der bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen<br />

immer eine „worst-case“-Abschätzung durchgeführt wird, kann es im Einzelfall<br />

bei der Festlegung der bauzeitlichen Grundwasserstände zu Abweichungen gegenüber<br />

den Grundwasserstandsangaben in den Unterlagen anderer Gutachter<br />

oder Fachplaner kommen, die teilweise eher die langfristig zu erwartenden, mittleren<br />

Grundwasserstände als Planungsgrundlage verwenden.<br />

Feststellen des bauzeitlichen Grundwasserstandes für die Bauausführung<br />

Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es nicht sinnvoll, für kurzzeitig offenstehende,<br />

kleine Baugruben (z B. bei der Errichtung von Sammlerleitungen) von vorneherein<br />

einen kosten- und zeitintensiven grundwasserschonenden Baugrubenverbau mit<br />

Unterwasserbetonsohle vorzusehen, nur weil aus den Grundwasserkarten vom April<br />

2001 ein Grundwasserkontakt des betreffenden Bauwerks abgeleitet werden<br />

kann.<br />

Vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit beobachteten Grundwasserschwankungen<br />

(Rückgang der GW- Spiegel um 1 bis 2 Meter seit 2002) sowie wegen der<br />

Möglichkeit einer großräumigen Veränderung der Grundwasserstände (z. B. bei<br />

Ausschöpfung der erteilten Grundwassernutzungsrechte, s. Abschnitt 9.2.3) ist es<br />

angeraten, vor der Bauausführung der Einzelbaumaßnahmen die Aussagen zu den<br />

jeweils zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserständen zu konkretisieren.<br />

Der endgültige, bauzeitlich anzusetzende Grundwasserstand sowie damit zusammenhängend<br />

die Notwendigkeit eines Einsatzes grundwasserschonender Bauweisen<br />

und das Vorhalten der Verbringungssysteme soll daher erst bei der Auftragsvergabe<br />

nach dem im Folgenden beschriebenen Verfahren verbindlich festgelegt<br />

werden.<br />

Die Vorhabensträgerin führt seit April 2002 in monatlichen Abständen flächendeckende<br />

Grundwasserstandsmessungen in den dafür vorgesehenen Grundwasserpegeln<br />

sowohl auf dem bestehenden <strong>Flughafen</strong>gelände als auch auf dem Gelände<br />

der Landebahn Nordwest durch [48].<br />

Im Zuge der Ausführungsplanung für die hier als grundwasserrelevant definierten<br />

Bauwerke werden die Grundwasserstandsmessungen nahe der betroffenen Baugruben<br />

in kürzeren - z. B. wöchentlichen - Intervallen durchgeführt. So werden auch<br />

kurzzeitige GW-Spiegelschwankungen zuverlässig erfasst und eingeschätzt. In diesem<br />

Zusammenhang werden auch kurzzeitige Ereignisse (wie die Grundwasserbildung<br />

bei längeren Feuchteperioden oder während nasser Jahreszeiten) sowohl bezüglich<br />

ihrer Dauer als auch bezüglich der lokalen Ausformung der Spitzen erfasst.<br />

Die Festlegung des tatsächlichen bauzeitlichen Grundwasserstandes erfolgt nach<br />

folgendem Schema:<br />

−<br />

Grundlage der Festlegung sind die um aktuelle, kontinuierliche Messungen des<br />

Schreibpegels ergänzten Pegelstände im Umfeld der Baumaßnahme.<br />

120


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−<br />

−<br />

Aus den aktuellen und den bereits vorliegenden Pegelmessungen aus dem jeweiligen<br />

Baugrubenumfeld wird durch den Fachplaner eine Trendkurve abgeleitet,<br />

die eine belastbare Abschätzung des zu erwartenden bauzeitlichen Grundwasserspiegels<br />

für das betreffende Bauwerk ermöglicht.<br />

Der Fachplaner unterbreitet der Genehmigungsbehörde auf dieser Grundlage<br />

einen Vorschlag für den tatsächlich anzusetzenden bauzeitlichen Grundwasserstand.<br />

Dieser wird dann nach erfolgter Abstimmung für die Ausführung verbindlich<br />

festgeschrieben.<br />

Die Notwendigkeit der Anwendung grundwasserschonender Bauweisen sowie der<br />

Installation eines Verbringungssystems bestimmt sich danach anhand folgender<br />

Betrachtung (s. Abb. 9-2):<br />

− „Kritischer“ Bereich (rot): liegt der maßgebliche bauzeitliche Grundwasserstand<br />

oberhalb der Baugrubensohle (= Aushubsohle), so ist in jedem Fall eine grundwasserschonende<br />

Bauweise inkl. einer Grundwasserverbringung anzuwenden.<br />

−<br />

„Unkritischer“ Bereich (grün): liegt der maßgebliche bauzeitliche Grundwasserstand<br />

tiefer als die Baugrubensohle (= Aushubsohle), so werden keine besonderen<br />

Anforderungen an die Wasserdichtheit der Baugrube gestellt. Die Einrichtungen<br />

der Grundwasserverbringung müssen für diesen Fall nicht zwingend<br />

vorgehalten werden.<br />

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Abb. 9-2:<br />

Schematische Darstellung möglicher Bereiche bauzeitlicher Grundwasserstände<br />

OK Gelände<br />

Baugrube<br />

Baugrubensohle (BGS)<br />

GW-Stand<br />

über BGS<br />

Kritischer Bereich:<br />

GW-schonende Bauweise<br />

erforderlich<br />

GW-Stand<br />

unter BGS<br />

Unkritischer Bereich:<br />

konventionelle Bauweise<br />

zulässig<br />

Vorgehensweise bei unerwarteten Überschreitungen des maximalen Grundwasserstandes<br />

Eine Überschreitung des festgelegten bauzeitlichen Grundwasserstandes ist sowohl<br />

bei einer grundwasserschonenden wie auch einer nicht-grundwasserschonenden<br />

Bauweise nicht auszuschließen.<br />

Es bleibt dem AN überlassen, ob er angesichts der Grundwasserspitzen<br />

− bei einer – sofern grundsätzlich erlaubten - nicht grundwasserschonenden Baugrubenerstellung<br />

das Risiko einer vorübergehenden Überflutung der Baugrube<br />

eingeht (s. Abb.9-3),<br />

−<br />

−<br />

bei einer grundwasserschonenden Bauweise bis auf ein bestimmtes Niveau ein<br />

gewisses Überflutungsrisiko in Kauf nimmt (s. Abb.9-4)<br />

von vorneherein durch vollständig grundwasserschonende Bauwerke alle Risiken<br />

ausschließen will.<br />

Falls der Grundwasserstand während der Bauzeit so hoch ansteigt, dass ein Weiterarbeiten<br />

unmöglich wird, so muss die Baumaßnahme in diesem Zeitraum ruhen.<br />

Ein Abpumpen des in der Baugrube aufgestauten Grundwassers wäre dann eine<br />

nicht zulässige Grundwasserabsenkung.<br />

Die möglichen Fälle werden bauvertraglich geregelt.<br />

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Abb. 9-3:<br />

Überschreitung des maßgeblichen GW-Standes bei nicht grundwasserschonender<br />

Bauweise<br />

OK Gelände<br />

Überschreitungszeitraum<br />

Baugrubensohle<br />

Im Vorfeld festgelegter<br />

bauzeitlicher<br />

Grundwasserstand<br />

Tatsächlicher zeitlicher Verlauf<br />

des Grundwasserstandes<br />

während der Bauzeit<br />

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Abb. 9-4:<br />

Überschreitung des maßgeblichen GW-Standes bei teilweise grundwasserschonender<br />

Bauweise<br />

OK Gelände<br />

Überströmung bei<br />

Überschreitung<br />

Im Vorfeld festgelegter<br />

bauzeitlicher<br />

Grundwasserstand<br />

Überschreitung<br />

Tatsächlicher zeitlicher Verlauf<br />

des Grundwasserstandes<br />

während der Bauzeit<br />

Baugrubensohle<br />

9.2.6 Grundwasserqualität<br />

9.2.6.1 Vorhandene Grundwasserverunreinigungen und Sanierungsmaßnahmen<br />

Im Bereich des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s sind diverse Grundwasserverunreinigungen<br />

festgestellt worden. Diese werden detailliert beschrieben in [5] und [33]. In diesem<br />

Zusammenhang sollen nur die Maßnahmen dargestellt werden, die für die bauzeitliche<br />

Grundwasserhaltung oder –verbringung relevant werden können.<br />

Die einzigen Baumaßnahmen, die direkt in Bereiche mit Grundwasserverunreinigungen<br />

eingreifen, sind Teile des Tunnels unter der Landebahn Nordwest (Nitratfahne,<br />

s. Abschnitt 9.3.1.2), die Start- und Zielbaugruben des GFA-Tunnels sowie<br />

der GFA-Anschlusstunnel (Nitrat und Kohlenwasserstoffe, s. Abschnitt 9.3.3.2).<br />

Nitrat<br />

Durch die Anwendung von Winterdienstmitteln sowohl im zivilen Bereich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

<strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong> als auch im militärisch genutzten Bereich kam es zu einer<br />

Belastung des Grundwassers im Bereich des <strong>Flughafen</strong>s mit Nitrat. Das Nitrat hat<br />

sich als konservativer Stoff mit dem Grundwasser in Abstromrichtung bewegt. Die<br />

Konzentrationsmaxima liegen heute im nördlichen <strong>Flughafen</strong>bereich. Die Belastungsfahnen<br />

gehen ineinander über und können nicht getrennt ausgewiesen wer-<br />

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den. Für den östlichen Teil des zivil genutzten <strong>Flughafen</strong>s, der in der Trinkwasserschutzzone<br />

III B und im Zustrombereich der Wassergewinnungsanlagen der Hessenwasser<br />

GmbH liegt, wird seit 1999 eine Grundwassersanierung durchgeführt.<br />

Für den Nitratschaden auf der Air Base erfolgt derzeit keine Sanierung. Allerdings<br />

gelangt ein Teil des mit Nitrat belasteten Wassers aus dem Bereich der Air Base<br />

aufgrund der Grundwasserströmungsrichtung nach Norden in die Sanierungsbrunnen<br />

[33].<br />

Aufgrund der kartierten Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen (s. Plan<br />

B 5.4-2) muss davon ausgegangen werden, dass im Bereich des Tunnels unter der<br />

Landebahn Nordwest, bei der Errichtung des GFA-Startschachtes sowie beim Regenrückhaltebecken<br />

E eine Nitratbelastung oberhalb des von der Trinkwasserverordnung<br />

(TwVO) vorgegebenen Grenzwertes von 50 mg/l vorliegt.<br />

Kohlenwasserstoffschaden (Fa. Caltex)<br />

Im Bereich der ehemaligen Caltex-Raffinerie südöstlich der Schleuse Eddersheim<br />

am <strong>Main</strong> sind Grundwasserschäden durch Kohlenwasserstoffe bekannt. Seit 1974<br />

erfolgt hier eine Sanierung des Grundwasserschadens durch Entnahme des Wassers<br />

mit Hilfe von 6 Brunnen sowie einer anschließenden Strippung und Fällung der<br />

Schadstoffe (Förderung ca. 1,75 Mio. m³/a, Reinfiltration 1,3 Mio. m³/a) [6]. Die<br />

Restlaufzeit der Sanierungsmaßnahme wird mit ca. 10 Jahren angegeben.<br />

LCKW<br />

Vom Bereich westlich des Terminals 1 auf der Nordseite des <strong>Flughafen</strong>s erstreckt<br />

sich bis zum <strong>Main</strong> eine ca. 3 km lange LCKW-Fahne, die in den 70er Jahren beim<br />

Einsatz von leichtflüchtig chlorierten Kohlenwasserstoffen bei Reinigungsprozessen<br />

entstand. Die Lufthansa betreibt in diesem Gebiet Sanierungsbrunnen zur Sanierung<br />

der LCKW-Fahne (Förderung ca. 1,2 – 1,4 Mio. m³/a) [6].<br />

Neuere Untersuchungen des Institutes Fresenius [23] bzw. von HPC [33] zeigen<br />

außerdem singuläre Überschreitungen der LCKW-Grenzwerte der TwVO im Bereich<br />

der Landebahn Nordwest. Die Ursachen dieser Überschreitung sind unbekannt.<br />

Arsen und Nitroaromate<br />

Im südlichen Erweiterungsgebiet befindet sich in Höhe der Flugzeughalle 9 ein<br />

Schaden durch Arsen und Nitroaromate im Grundwasser (U-G 01 [7], [33]).<br />

Eine mit dem Grundwasserschaden einhergehende Bodenverunreinigung im Bereich<br />

des CargoCenter2 wurde im Jahr 1996 saniert (Auskofferung/Austausch von<br />

kontaminiertem Erdreich [33]). Der Grundwasserschaden wurde bislang nicht saniert.<br />

Die Schadstofffahne hat sich in Grundwasserfließrichtung (Nordwesten) ausgebreitet<br />

und besitzt eine kartierte Längenausdehnung von ca. 400 m (kombinierte Darstellung<br />

von Arsen und Nitroaromaten).<br />

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Weitere Grundwasserschäden<br />

Im Bereich der US Air-Base sowie der Cargo City Süd/Speditionszentrum (südliches<br />

<strong>Flughafen</strong>gebiet) werden weitere Boden- und Grundwasserverunreinigungen<br />

festgestellt oder vermutet.<br />

Aufgrund der vorgesehenen grundwasserschonenden Bauweisen sowie der i. A.<br />

kurzen Entnahmedauern des Grundwassers kann davon ausgegangen werden,<br />

dass während der Errichtung der grundwasserberührten Bauwerke mit großer<br />

Wahrscheinlichkeit keine Beeinträchtigung der bauzeitlich entnommenen Grundwässer<br />

durch etwaige, bislang nicht bekannte Grundwasserverunreinigungen stattfindet.<br />

Tab. 9-1:<br />

Hintergrundbelastungen<br />

Die (anthropogen überprägten) Hintergrundbelastungen des Grundwassers im Untersuchungsgebiet<br />

nehmen nach Aussage der Aicon AG [28] für ausgewählte Parameter<br />

die folgenden Werte an:<br />

Hintergrundkonzentrationen ausgewählter Parameter im Grundwasser<br />

Parameter Einheit Konzentration<br />

von bis<br />

Chlorid mg/l 10 40<br />

Nitrat mg/l 10 60<br />

Sulfat mg/l 20 100<br />

Gesamthärte °dH 4 10<br />

Neben den vorbeschriebenen Hintergrundbelastungen ist je nach gewähltem Bauverfahren<br />

mit weiteren, durch die Baumaßnahmen induzierten Beeinflussungen des<br />

zu verbringenden Grundwassers zu rechnen. Diese werden im folgenden Abschnitt<br />

näher behandelt.<br />

Die über die oben beschriebenen Belastungen hinausgehenden standortspezifischen<br />

Grundwasserverunreinigungen werden jeweils in den entsprechenden Abschnitten<br />

des Kapitels 9.3 „Grundwasserrelevante Bauwerke“ behandelt.<br />

9.2.7 Bauzeitliche Qualitätsbeeinflussung des anfallenden Grundwassers<br />

9.2.7.1 Konventionelle Bauweise<br />

Da konventionelle Bauweisen, bei denen keine besonderen Vorkehrungen zur<br />

Minimierung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls getroffen werden, nur oberhalb<br />

des Ruhe-Grundwasserspiegels eingesetzt werden, fällt hier planmäßig kein zu<br />

verbringendes Grundwasser an.<br />

Sollte dennoch in Notfällen das Abschöpfen von Grundwasser aus dem Baugrubenbereich<br />

erforderlich sein, so unterliegt dieses ggf. der lokalen Hintergrundbelastung<br />

sowie eventuell den durch den Baubetrieb hervorgerufenen Einträgen (z.B.<br />

126


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Leichtflüssigkeiten, s.u.) und ist entsprechend der vorgesehenen Verbringungsart<br />

(Versickerung/Direkteinleitung) zu behandeln.<br />

Hierfür ist es ausreichend, Auffangbehälter - ausgerüstet als mobile Leichtstoffabscheider<br />

(LFA) - mit dem Baubetrieb bzw. der Baustelleneinrichtung vorzuhalten.<br />

Die Beschickung wird mit transportablen Pumpen realisiert, die an die jeweiligen<br />

LFA angepasst sind. Ferner besteht die Möglichkeit, jede LFA bei mehreren Anlagen<br />

anzuwenden.<br />

9.2.7.2 Grundwasserschonende Bauweise<br />

Bei Ausführung einer grundwasserschonenden Bauweise ist beim Lenzen der Baugruben<br />

unmittelbar über der Unterwasserbetonsohle mit einem Lösen und Verfrachten<br />

von Schwebstoffen und Feinstteilen zu rechnen.<br />

Es ist davon auszugehen, dass das in der Baugrube eingeschlossene Grundwasser<br />

durch den Kontakt mit dem eingefüllten Unterwasserbeton seine Qualität verändert.<br />

Die pH-Werte des Lenzwassers bewegen sich dann deutlich oberhalb des neutralen<br />

Bereiches (= pH 7) in der Bandbreite zwischen pH 11 und pH 12.<br />

Das nach dem Lenzen in die Baugruben eintretende Restleckagewasser erhöht<br />

durch einen Kontakt mit Betonteilen (z.B. bei der Durchströmung von Leckagen)<br />

seinen pH-Wert erfahrungsgemäß auf etwa 9 bis 10.<br />

Das Wasser, welches sich in der Baugrube sammelt, kann durch Einwirkungen aus<br />

dem Baubetrieb verunreinigt sein. Hier sind vor allem Feinstteile und Leichtflüssigkeiten<br />

zu nennen (z. B. Treibstoffe/ Bauchemikalien), die entweder direkt oder<br />

durch Niederschläge in das zu fördernde und zu verbringende Wasser eingebracht<br />

werden.<br />

Falls in dem Bereich der Baugrube kontaminiertes Grundwasser vorliegt, wird sich<br />

dies auch mit dem Leckagewasser in der Baugrube sammeln. Das anfallende Wasser<br />

wird entsprechend der Verbringungsart behandelt. Nachfolgend sind Möglichkeiten<br />

der Behandlung genannt und beschrieben.<br />

9.2.7.3 Reinigung des zu verbringenden Wassers<br />

Das Konzept des bauzeitlichen Grundwassermanagements sieht vor, dass grundsätzlich<br />

alle Wässer vor ihrer Einspeisung in das Rohrleitungssystem in einen Zustand<br />

versetzt werden, der den Qualitätsanforderungen für die vorgesehene<br />

Verbringungsart genügt.<br />

Aufgrund der vorliegenden Angaben und Abschätzungen zu der zu erwartenden<br />

Wasserqualität für die grundwasserberührten Bauwerksteile ist das Wasser vor der<br />

Einleitung in das Rohrsystem der Verbringung grundsätzlich durch folgende Reinigungsstufen<br />

vorzubehandeln:<br />

− einen Leichtstoffabscheider,<br />

− eine Neutralisationsstufe und<br />

− rückspülbare Kiesschnellfilter.<br />

Alle vorgenannten Reinigungsstufen werden bezüglich Anzahl und Leistungsfähigkeit<br />

im Zuge der Ausführungsplanung zwar nochmals individuell auf die einzelnen<br />

Baumaßnahmen abgestimmt und als dezentrale, modulare, temporäre Anlagen<br />

während der Bauzeit der jeweiligen Objekte betrieben, die Anlage wird jedoch modular<br />

so aufgebaut, dass Einheiten zum Einsatz kommen, die sich je nach erforder-<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

127<br />

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licher Leistung kombinieren lassen. Aus praktikablen und wirtschaftlichen Gründen<br />

werden für die Anlagenteile baugleiche Behälter und Aggregate genutzt. So lässt<br />

sich die Anzahl der vorzuhaltenden Reinigungseinheiten minimieren.<br />

Es werden für die Anlagenteile Baugrößen gewählt, die bis zur Baustelle ohne Sondergenehmigungen<br />

auf öffentlichen Straßen transportiert werden können. Auch auf<br />

der Baustelle lassen sich die Einheiten ohne Sondergeräte transportieren, da der<br />

Aufbau der Module in Containern erfolgt.<br />

Entsprechend des Bauablaufes werden die Anlagen auch für zeitlich aufeinanderfolgende<br />

Bauabschnitte genutzt und örtlich umgesetzt. Es wurde eine Wassermengenbilanzierung<br />

durchgeführt, die zeigt, dass während der gesamten Bauzeit maximal<br />

5 gleichzeitig laufende Reinigungsanlagen zu betreiben sind. Wegen der Mobilität<br />

der Wasserreinigungsanlagen wird auf die Festlegung konkreter Anlagenstandpunkte<br />

in diesem Planungsstadium verzichtet. Diese werden sinnvollerweise<br />

erst im Zuge der bauvorbereitenden Planungen in enger Abstimmung mit der Baulogistik<br />

festgelegt.<br />

Folgender Aufbau der Anlagen (s. Abbildung 9-5, Grundfließbild) mit entsprechender<br />

Beschreibung der Funktion wird grundsätzlich vorgesehen:<br />

Pufferbehälter<br />

Für einen gewissen Mengen- und Konzentrationsausgleich, der bei Wahl gleicher<br />

Beckengrößen und entsprechend den einzelnen Reinigungsstandorten unterschiedlich<br />

ist, werden Pufferbehälter vorgesehen. Es werden grundsätzlich zwei in Reihe<br />

geschaltete Einheiten als Puffer eingesetzt (Pufferbehälter 1 und 2).<br />

Der Pufferbehälter 1 dient als Leichtstoffabscheider mit Rückhaltungsfunktion für<br />

das zu reinigende Wasser. Eine Tauchwand hält eventuell auftretende Leichtflüssigkeiten<br />

zurück. Mittels Detektion der leichten Phase im Pufferbehälter erfolgt eine<br />

Überwachung, ob sich Leichtflüssigkeiten ansammeln. Der Pufferbehälter 1 dient<br />

auch zum Sammeln von anfallenden absetzbaren Stoffen (z. B. Sand).<br />

Weiterhin dient der Pufferbehälter 1 zum Auffangen des bei der Rückspülung der<br />

nachfolgenden Kies-/Sandfilter anfallenden und mit Feststoffen belasteten Rückspülwassers.<br />

Im Pufferbehälter 2 wird die Neutralisation durchgeführt. Üblicherweise wird die<br />

Neutralisation (pH-Werterniedrigung auf Werte um pH 6,5 bis pH 9) mit z.B. Kohlensäure<br />

oder Zitronensäure durchgeführt, da hier keine schädlichen Salzfrachten<br />

entstehen und die Säure als solche ungiftig ist. Das Wasser könnte auch mit Mineralsäuren<br />

neutralisiert werden, aber der verfahrenstechnische Aufwand ist hoch und<br />

der Umgang mit diesen Säuren teilweise problematisch. Unproblematisch hingegen<br />

ist die Neutralisation mit Kohlensäure, welche im vorliegenden Fall vorgesehen<br />

wird. Während starke Säuren den pH-Wert schlagartig verändern, verläuft die Neutralisationskurve<br />

beim Einsatz von Kohlensäure wesentlich flacher. Dadurch lässt<br />

sich der zulässige pH-Wert einfacher ansteuern und besser kontrollieren. Außerdem<br />

führt die Neutralisation mit Kohlensäure zu einer maßgeblichen Erhöhung des<br />

Puffervermögens des Wassers. So wird ein sehr stabiler pH-Endwert erreicht, und<br />

eine Übersäuerung des Wassers ist ausgeschlossen.<br />

128


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Kies-/Sandfilter<br />

Die zum Einsatz kommenden Kies-/Sandfilter dienen dem Rückhalt der aus der<br />

Baugrube stammenden, auch im Pufferbehälter nicht zurückgehaltenen Schwebstoffe<br />

und den eventuell bei der Neutralisation im Pufferbehälter 2 entstehenden<br />

Flocken (s.o.). Die Schwebstoffe sind in ihrer Zusammensetzung, Stabilität und<br />

Partikelgröße zurzeit noch nicht bekannt und müssen bei Anfall entsprechend analysiert<br />

werden. Hieraus wird im Rahmen der baubegleitenden Ausführungsplanung<br />

die genaue Spezifikation des Filtersandes ermittelt.<br />

Aus den im Zuge der vorliegenden Planung bestimmten Grundwassermengen der<br />

einzelnen Bauabschnitte lassen sich die Bemessungswassermengen der einzelnen<br />

Wasserreinigungsanlagen ableiten. Grundsätzlich ist in den ersten Tagen eines<br />

Bauabschnittes (Zeitdauer 1 Tag bis zu 16 Tagen) mit einem zum Teil sehr hohen<br />

Lenzwasserstrom zu rechnen, an den sich ein kontinuierlich anfallender, in der Regel<br />

geringerer Restleckagewasserstrom anschließt.<br />

Die Bemessung der Filter erfolgt für den maximalen Leckagewasserstrom, wobei<br />

die Wahl der Filtergeschwindigkeit aufgrund der Rohwasserbeschaffenheit, der<br />

notwendigen Filtratgüte und wirtschaftlicher Aspekte gewählt wird.<br />

Um eine effektive und sichere Entfernung der Schwebstoffe zu gewährleisten, wurde<br />

für die Vorbemessung der Filter zunächst eine Filtergeschwindigkeit v F von ca.<br />

10 m/h gewählt. Unter Zugrundelegung der Restleckagewasserströme wurde dann<br />

für jedes Bauwerk die theoretisch erforderliche Kiesfilterfläche berechnet, die als<br />

Basis für die Auswahl der tatsächlich zum Einsatz kommenden Filtergröße diente.<br />

Die tatsächlichen Filtergeschwindigkeiten ergeben sich dann als Quotient aus dem<br />

Lenzwasserstrom bzw. den teilweise gemeinsam anfallenden Lenz- und Restleckagewasserströmen<br />

und den zum Einsatz kommenden Filtergrößen. Kurzfristige<br />

Spitzen aus dem Lenzwasser können mit einer Filtergeschwindigkeit von v max gleich<br />

20 m/h aufgefangen werden.<br />

Aufgrund der oben beschriebenen Bemessung ergibt sich als maximale erforderliche<br />

Filterfläche 7,9 m² (bei Tunnel Startbahn 18 West, s. Kapitel 9.3.2). Bei der<br />

vorgesehenen, modularen Bauweise der Wasserreinigungsanlagen werden Filter<br />

mit einer Filterfläche von je 3,8 m² eingesetzt. Bei den Anlagen, die eine größere<br />

Fläche erfordern, werden zwei Filter vorgehalten, die parallel beschickt werden. Die<br />

„kleineren" Anlagen erhalten einen Filter; die zur Rückspülung erforderliche Anlagenteile<br />

(Pumpe und Kompressor) müssen jeweils nur einfach vorgehalten werden.<br />

Gewählt werden geschlossene Schnellfilter nach DIN 19605 als Einstufenfilter. Im<br />

Zuge der Detailplanung wird geprüft, ob der Filter als Ein- oder Mehrschichtfilter betrieben<br />

wird. Aus derzeitiger Sicht wird vorgeschlagen, wegen der nicht genau zu<br />

definierenden Partikelgröße Mehrschichtfilter einzusetzen, die eine längere Standzeit<br />

bis zur Rückspülung zulassen.<br />

Aktivkohlefilter<br />

Nach Auswertung der vorliegenden Grundwasseranalysedaten ist es aus derzeitiger<br />

Sicht nicht erforderlich, bei den Wasserreinigungsanlagen, bei denen eine Aktivkohlefilterstufe<br />

vorzusehen ist, einen zusätzlichen "Polizeifilter" hinter dem 1. Aktivkohlefilter<br />

anzuordnen. Die vorliegenden Grundwasseranalysen und die zeitliche<br />

Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen lassen vermuten, dass die im bauzeitlichen<br />

Grundwasser anzutreffenden Belastungen seit den letzten Messungen nicht<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

129<br />

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weiter angestiegen sind oder zukünftig ansteigen werden. Da das Grundwasser in<br />

der Wasserreinigungsanlage eine Vorbehandlung durch die vorgeschalteten Stufen<br />

erfährt und die vorgesehenen Aktivkohlefiltereinheiten bezüglich der Kontaktzeit<br />

ausreichend bemessen werden, ist die Gefahr einer Verschleppung und Austragung<br />

von Schadstoffen aus dem Aktivkohlefilter als sehr gering anzusehen. Die Beladung<br />

und somit die zu erreichenden Standzeiten der Aktivkohle lassen, bei korrekter<br />

Auswahl der Filter im Rahmen der Ausführungsplanung und aufgrund der<br />

bisher vorliegenden Grundwasseranalysedaten, keine Gefahr einer Schadstoffverschleppung<br />

erkennen.<br />

Sollte sich bei der baubegleitenden fachgutachterlichen Betreuung der Anlagen<br />

herausstellen, dass aufgrund geänderter Schadstoffkonzentrationen eine zusätzliche<br />

Aktivkohlefilterstufe notwendig ist, so kann diese aufgrund des modularen Anlagenkonzeptes<br />

im Zuge der Bauausführung schnell bereitgestellt werden.<br />

Reinwasserablauf<br />

Nach der Filtration wird vor Ableitung des Wassers in das Verbringungsrohrsystem<br />

ein Reinwasserbehälter nachgeschaltet. Ein Teil des Filtrates wird für die Rückspülung<br />

der Filter verwendet. Der Behälter wird so ausgelegt, dass die Rückspülung<br />

eines Filters mit der entsprechenden Wassermenge realisiert werden kann. Bei Anlagen<br />

mit zwei Filtern läuft ein Filter weiter und beschickt zusätzlich den Reinwasserbehälter.<br />

Benötigt wird - unabhängig von der Anlagengröße - eine Rückspülwassermenge<br />

von rd. 32 m³.<br />

Peripheriemaßnahmen<br />

Die Peripheriemaßnahmen für den Betrieb der Anlage und die entsprechenden Aggregate<br />

werden in einem entsprechend ausgerüsteten Standard-Container untergebracht,<br />

der ebenfalls als Modul der Reinigungseinheit beigestellt ist. Enthalten ist<br />

hier auch die speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) für den Betrieb und die<br />

Steuerung der Anlage.<br />

130


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Abb. 9-5:<br />

Grundfließbild der Wasserreinigungsanlagen<br />

Weitere Behandlungsschritte<br />

Die Erfordernis weiterer Behandlungsschritte (z. B. Denitrifikation, Ionenaustausch,<br />

Strippung, Aktivkohlefiltration, Enteisenung/ Entmanganung etc.) kann aufgrund der<br />

vorliegenden Analysedaten zum jetzigen Zeitpunkt nur abgeschätzt, aber nicht zuverlässig<br />

festgestellt werden. Die auf Basis der vorliegenden Grundwasseruntersuchungen<br />

konzipierten zusätzlichen Reinigungsstufen sind bauwerksabhängig und<br />

werden in den betreffenden Unterkapiteln des Abschnittes 9.3 beschrieben. Die genaue<br />

Feststellung eines ggf. erforderlichen weiteren Reinigungsbedarfs sowie eine<br />

Detailplanung der dann erforderlichen Reinigungsstufen kann erst im Zuge der<br />

Entwurfs-/Ausführungsplanung und bei Vorliegen aktueller, belastbarer Analyseergebnisse<br />

geschehen.<br />

9.3 Grundwasserrelevante Bauwerke<br />

Im Rahmen der Erweiterung des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s ist die Errichtung folgender<br />

Bauwerke geplant, bei deren Errichtung eine Grundwasserrelevanz erwartet wird:<br />

− Straßentunnel der Okrifteler Straße unter der Landebahn Nordwest einschl. der<br />

Rampenbauwerke<br />

− Neuer Tunnel unter der Startbahn 18 West einschl. der Rampenbauwerke<br />

− Start- und Zielbaugrube des GFA-Tunnels<br />

− GFA-Anschlusstunnel zum Terminal 3<br />

− Tiefliegende Bauabschnitte des Passagier-Transfer-Systems (PTS)<br />

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− PTS-Bahnhof unterhalb Terminal 3<br />

− Bauwerke der Oberflächenentwässerung (Kanalisation, Regenrückhaltebecken)<br />

− Teile des Ableitungssammlers in den <strong>Main</strong><br />

− ein Pumpschacht der Versickerungsanlagen Landebahn Nordwest.<br />

Des Weiteren werden Tiefbaumaßnahmen durchgeführt, die keinem planmäßigen<br />

bauzeitlichen Grundwasserzutritt unterliegen und die daher im Rahmen dieser Betrachtungen<br />

nicht weiter untersucht werden. Hierzu zählen u.a. folgende Bauwerke:<br />

− neue Abwasserreinigungsanlage im Südbereich<br />

− GFA-Haupttunnel (wird in geschlossener Bauweise errichtet)<br />

− Flugzeugbetankungsanlagen<br />

− Unterführung des Tunnels Okrifteler Straße unter der Rollbrücke West<br />

− Gründungsstrukturen der Rollbrücken Ost und West sowie des PTS.<br />

In den folgenden Abschnitten werden ergänzende Angaben zu den vorgenannten<br />

grundwasserrelevanten Bauwerken, zum möglichen Bauablauf sowie ggf. (ergänzend<br />

zu Abschnitt 9.2) Angaben zur Geologie und Hydrogeologie in den betreffenden<br />

Bereichen gemacht.<br />

Die Menge und Qualität des anfallenden Grundwassers wird abgeschätzt sowie ein<br />

Konzept für die Reinigung des jeweiligen Grundwasserstromes vorgestellt.<br />

9.3.1 Tunnel Landebahn Nordwest<br />

Zur Unterführung der Okrifteler Strasse unter der geplanten Landebahn Nordwest<br />

ist die Errichtung eines Tunnelbauwerkes nötig. Nähere Angaben hierzu können<br />

dem Band B 2 dieses Planfeststellungsantrages sowie den zugehörigen Planunterlagen<br />

entnommen werden.<br />

Hier sollen nur einige ergänzende, für das Grundwassermanagement während der<br />

Bauzeit wesentliche Aspekte des Tunnels unter der Landebahn Nordwest herausgearbeitet<br />

werden.<br />

Es ist geplant, den Tunnel auf einer Länge von ca. 580 m in offener, grundwasserschonender<br />

Bauweise herzustellen. An beiden Enden schließen sich Rampenbauwerke<br />

an, die ca. 215 m (Nordbereich) bzw. 245 m (Südbereich) lang sind und in ihren<br />

grundwasserberührten Abschnitten ebenfalls in grundwasserschonender Bauweise<br />

hergestellt werden.<br />

Die mittlere Geländehöhe in dem betrachteten Gebiet liegt zwischen ca. 98 und<br />

101 mNN.<br />

Nach Auswertung aller verfügbaren Baugrunduntersuchungen und Grundwasserstandsmessungen<br />

([1], [2], [6], [8], [23], [24], [25], [34]) wird zur Abschätzung des<br />

bauzeitlichen Grundwasserandrangs - auf der sicheren Seite liegend - davon ausgegangen,<br />

dass der bauzeitliche Grundwasserspiegel über die gesamte Tunnellänge<br />

bei<br />

91,60 mNN<br />

liegt.<br />

Der Tunnel besitzt einen Rechteckquerschnitt (Breite ca. 18 m, Höhe ca. 8 m), die<br />

Rampenbereiche sind 15 m breit ausgebildet.<br />

Die Unterkante des Tunnels liegt durchgehend ca. 1,75 m unter der in den Plänen<br />

dargestellten Gradiente [14]. Unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Drainage-<br />

132


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kieslage unter dem Tunnel (Stärke ca. 20 cm) liegt die OK der Unterwasserbetonsohle<br />

(= OK Baugrubensohle) ca. 1,95 m unter der Tunnelgradiente. Der tiefste für<br />

die bauzeitliche Grundwasserhaltung relevante Punkt der Tunnelbaugrube (= tiefste<br />

OK Unterwasserbetonsohle) liegt demnach bei ca. 88,15 mNN - 1,95 m =<br />

86,20 mNN.<br />

9.3.1.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Die für die Berechnung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls maßgebende Einbindetiefe<br />

des Tunnels unter der Landebahn Nordwest liegt bei maximal<br />

91,60 mNN – 86,20 mNN = 5,40 m. Die grundwasserberührte Länge der Tunnelbaugrube<br />

beträgt unter Ansatz des o.g. bauzeitlichen GW-Spiegels ca. 865 m (s.<br />

Abb. 9-6).<br />

Zur Abschätzung der bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen wird entsprechend<br />

dem Stand der Technik bzw. der Tunnelfachplanung davon ausgegangen,<br />

dass die grundwasserberührten Bereiche des Tunnels abschnittweise im Schutz einer<br />

rückverankerten Spundwand (im Bereich des Haupttunnels) bzw. Schlitzwand<br />

(im Bereich der Rampenbauwerke) mit Unterwasserbetonsohle hergestellt werden.<br />

Es kann also von einer grundwasserschonenden Bauweise ausgegangen werden<br />

(s. Abb. 9-6).<br />

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Abb. 9-6:<br />

Schematischer Längsschnitt durch den Tunnel Landebahn Nordwest<br />

Abb. 9-7:<br />

Querschnitt durch Tunnel Landebahn Nordwest mit Darstellung der wasserdichtenden<br />

Elemente<br />

Im Bereich des Haupttunnels wird neben dem Tunnel ein seitlicher Arbeitsraum von<br />

jeweils ca. 1 m vorgesehen, im Bereich der Rampen wird der Straßenaufbau direkt<br />

gegen die seitlichen Spundwände gebaut.<br />

Der in Anlage 3b dargestellten Abschätzung des Grundwasserzutritts während der<br />

Bauzeit liegt der im Folgenden beschriebene und in Abb. 9-8 dargestellte Bauablauf<br />

zugrunde.<br />

134


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Zur Abschätzung der Lenz- und Restleckagemengen wird von insgesamt zehn<br />

Bauabschnitten ausgegangen. Hiervon befinden sich jeweils einer im Bereich der<br />

nördlichen bzw. südlichen Rampe (114 m bzw. 173 m lang) und acht Stück mit jeweils<br />

ca. 72 m Länge im Bereich des Haupttunnels. Die Bauabschnitte werden<br />

durch wasserdichte Querschotts voneinander getrennt.<br />

Der in Abb. 9-8 dargestellte Bauablauf gestaltet sich im Bereich des Haupttunnels<br />

wie folgt:<br />

− Ausbildung einer geböschten Baugrube oberhalb des unbeeinflussten Grundwasserspiegels<br />

(„Voraushub“, nicht dargestellt)<br />

− Einbringen der Spundwände von der Voraushubsohle aus (BA1)<br />

− Unterwasseraushub des Bodens (BA2), hierbei ggf. Zugabe von Fremdwasser<br />

zur Verhinderung eines hydraulischen Grundbruchs<br />

− Herstellung der ggf. benötigten Verankerungen für Spundwände und Sohle (nur<br />

in den tiefergelegenen Tunnelabschnitten) und Betonieren der Unterwasserbetonsohle<br />

(BA3)<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Lenzen der Tunnelbaugrube (BA4)<br />

Abschnittweises Betonieren des Tunnelbauwerkes im trockengelegten, nur<br />

durch Restleckage beaufschlagten Baugrubenabschnitt (BA 5). Hierbei muss<br />

das Querschott zum bereits betonierten (Vorgänger)abschnitt so umgebaut<br />

werden, dass es außen am fertigen Tunnel wasserdicht anschließt.<br />

Abschnittweises Wiederverfüllen des Arbeitsraumes zwischen Spundwand und<br />

fertigem Tunnelbauwerk bis zur geböschten Baugrube. Danach Einstellen der<br />

Restleckage und Ziehen des Spundwandverbaus (BA6).<br />

Ausgehend vom oben beschriebenen Taktbauverfahren wird die Bauzeit für den<br />

grundwasserrelevanten Teil der Baugrube bei entsprechender Staffelung der Bauabschnitte<br />

mit ca. 10 Monaten abgeschätzt.<br />

⇒ Anmerkung: der hier beschriebene Bauablauf wird nicht zur Planfeststellung beantragt.<br />

Auf seiner Basis werden lediglich die zu erwartenden bauzeitlichen Grundwassermengen<br />

abgeschätzt.<br />

Die Abschätzung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasseranfalls orientiert sich an<br />

der vorliegenden Bauzeitenplanung. Hier wird davon ausgegangen, dass beim Bau<br />

des Tunnels mit dem Trog Süd sowie dem mittleren Tunnelabschnitt begonnen<br />

wird. Die weiteren Bauabschnitte folgen sukzessive.<br />

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Abb. 9-8:<br />

Schematischer Bauablauf Tunnel Landebahn Nordwest<br />

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9.3.1.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen<br />

Bei der zugrundegelegten Bauweise (GW-schonende Bauweise und Taktverfahren)<br />

und der daraus resultierenden grundwasserrelevanten Bauzeit von ca. 10 Monaten<br />

ergibt sich rechnerisch folgender bauzeitlicher Grundwasserzutritt:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 334.000 m³ in 10 Monaten, davon<br />

ca. 57.000 m³ Lenzwasser<br />

− maximal zu verbringender Grundwasserstrom: ca. Q Lenz = 147 m³/h (eine Lenzwasserspitze<br />

von 2 Tagen Dauer)<br />

− maximaler Restleckagestrom: ca. 66 m³/h.<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts (Summenlinie und<br />

Monatsmengen) für den Tunnel unter der Landebahn Nordwest ist der Anlage 3b<br />

zu entnehmen.<br />

Wasserqualität<br />

Beim Bau des Tunnels unter der Landebahn Nordwest werden weder offizielle<br />

Wasserschutzgebiete noch Naturschutz-, Überschwemmungs- oder Landschaftsschutzgebiete<br />

berührt.<br />

Allerdings wird von Seiten des RP Darmstadt darauf aufmerksam gemacht, dass<br />

aufgrund der Grundwasserentnahmen aus den im Grundwasserabstrom der Landebahn<br />

Nordwest gelegenen Brunnen der InfraServ der westliche Teil des Geländes<br />

der Landebahn Nordwest als Wasserschutzgebiet III zu behandeln ist [10]. Ein<br />

Versickern von (Ab)wasser in der Schutzzone III ist nicht zulässig, sofern es sich<br />

nicht um eine „breitflächige Versickerung bei günstigen Standortverhältnissen unter<br />

Beibehaltung einer reinigenden Bodenpassage“ handelt [10].<br />

Aufgrund der Auswertung der Altlastensituation im Untersuchungsgebiet ergaben<br />

sich keine konkreten Hinweise auf eine etwaige Kontamination des Grundwassers<br />

im Umfeld des Tunnels [1], [33].<br />

Die im Rahmen einer zusätzlichen, orientierenden Untersuchung des Gebietes<br />

durchgeführte organosensorische Ansprache des Bodens ergab eine Auffälligkeit<br />

im Bereich des geplanten Tunnels, die jedoch bei der anschließenden chemischanalytischen<br />

Untersuchung des Bodens nicht bestätigt wurde [33].<br />

Im Zuge von im Jahre 2002 durchgeführten Grundwasseruntersuchungen der neuen<br />

Grundwassermessstellen in der Tunneltrasse (Bohrungen BK1151 bis BK1155)<br />

wurden in fast allen Bohrungen erhöhte Nitratbelastungen zwischen 51 und<br />

111 mg/l festgestellt [33], [32], [23].<br />

Ein Geringfügigkeitsschwellenwert sowie ein Prüfwert gemäß Hessischer Grundwasserverwaltungsvorschrift<br />

existieren für die zulässige Nitratbelastung nicht. Sollte<br />

für die Versickerung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers ein Grenzwert angesetzt<br />

werden, ist zu berücksichtigen, dass die Hintergrundbelastung des Grundwassers<br />

nach [30] zwischen 10 und 60 mg/l Nitrat liegt. So greift der Nitratgrenzwert<br />

der TwVO (50 mg/l) hier wesentlich zu weit, da mit der genannten Hintergrundbelastung<br />

bis 60 mg/l und der Versickerung in einem Bereich mit erhöhten<br />

Nitratwerten bis zu 200 mg/l keine weitere schädliche Boden- und Grundwasserverunreinigung<br />

stattfindet. Es entstehen durch die Versickerung des aus dem Tun-<br />

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nelbereich entnommenen, relativ schwach nitratbelasteten Wassers keine zusätzlichen<br />

negativen ökologischen Folgen.<br />

Im Rahmen weiterer Untersuchungen (Januar 2002) wurden für drei Bohrungen in<br />

der Tunnelachse pH-Werte im sauren Bereich (um pH 6) sowie bei zwei Bohrungen<br />

(BK1152/BK1155) im Verhältnis zu den sonstigen Messwerten erhöhte Eisen- und<br />

Manganwerte ermittelt [22], die allerdings bei späteren Untersuchungen (August<br />

2002) nicht mehr nachgewiesen werden konnten.<br />

Die Konzentrationen der Elemente Eisen und Mangan befinden sich gegenüber<br />

sonstigen Grundwässern auf sehr niedrigem Niveau. Hier besteht kein Bedarf an<br />

Behandlung, da die beiden Elemente im Zusammenhang mit der Versickerung nicht<br />

gesundheitsrelevant sind, sondern lediglich einen Einfluss bei der Wasserverteilung<br />

für das Rohrleitungssystem und Armaturen haben. Eventuelle Reste an Eisen und<br />

Mangan werden mit der Oxidation bei Einleitung in die Pufferbehälter, spätestens<br />

aber in der Filtration entfernt.<br />

Bei der Bohrung BK 1154 wurde ein Kohlenwasserstoff-Index in Größe des Prüfwertes<br />

des § 77 HWG, Anlage 3, (= 0,2 mg/l) analysiert, der aber noch deutlich unter<br />

dem Sanierungsschwellenwert liegt und der sich im gleichen Brunnen zu einem<br />

späteren Zeitpunkt nicht mehr bestätigt hat. Die bei ergänzenden Untersuchungen<br />

des Institutes Fresenius festgestellten hohen LCKW-Werte im Bereich der Landebahn<br />

Nordwest ([23], s.a. Abschnitt 9.2.6.1) befinden sich in größerer seitlicher Entfernung<br />

zur Tunnelachse (> 750 m). Nach Auswertung der Fließrichtungs- und<br />

Fließgeschwindigkeitskarten des Grundwassers [24] ist eine Verschleppung des<br />

kartierten LCKW-Schadens in den Bereich des Tunnels Landebahn Nordwest auszuschließen.<br />

Ein Vergleich der bislang für den geplanten Tunnel unter der Landebahn Nordwest<br />

ermittelten Analysewerte mit den Vorgaben für die chemische Qualität der direkteinzuleitenden<br />

Wässer (Prüfwert der Hessischen Grundwasserverwaltungsvorschrift,<br />

siehe Anlage 12) zeigt keine Auffälligkeiten.<br />

9.3.1.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Das Konzept des bauzeitlichen Grundwassermanagements sieht vor, dass grundsätzlich<br />

alle Wässer vor ihrer Verbringung in einen Zustand versetzt werden, der<br />

den Qualitätsanforderungen für die gewählte Verbringungsart genügt (siehe hierzu<br />

Abschnitt 9.6).<br />

Neben den in Abschnitt 9.2.7.3 genannten und ausführlich beschriebenen „obligatorischen“<br />

Reinigungsstufen (Leichtstoffabscheider, Neutralisation und Kiesschnellfilter)<br />

sind für die zu verbringenden Wässer aus dem Bereich des Tunnels unterhalb<br />

der Landebahn Nordwest auf Grundlage der vorliegenden Grundwasseranalysen<br />

aus heutiger Sicht keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen vorzusehen.<br />

Werden bei dem Monitoring während der Sanierung darüber hinaus erhöhte Nitratwerte<br />

festgestellt und/oder wird trotz fehlendem Geringfügigkeitsschwellen- sowie<br />

Prüfwert ein Grenzwert für die Nitratverringerung vorgegeben, so kann ein Ionenaustauschverfahren<br />

zum Einsatz kommen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass durch die notwendige Salzzugabe die Chloridbelastung des zu verbringenden<br />

Reinwassers steigt. Es bietet sich an, für den Ionenaustausch weitere „Standard-<br />

Filtermodule“ als Reaktionsbehälter einzusetzen. Weitere mögliche Verfahrenstechniken<br />

wie Denitrifikation oder Umkehrosmose sind entweder nicht praktikabel<br />

oder zu unwirtschaftlich.<br />

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Sollten sich beim baubegleitenden GW-Monitoring erhöhte Belastungen an LCKW<br />

zeigen, so können diese mit einer Aktivkohleeinheit aus dem Wasser entfernt werden.<br />

Durch die eingesetzte Filtermodulbauweise können entsprechende Filter kurzfristig<br />

mit entsprechendem Aktivkohlematerial ausgerüstet werden.<br />

Für die Wasserreinigungsanlage beim Tunnel Landebahn Nordwest ist eine Reinigungseinheit<br />

mit Puffer und zwei Kiesfiltern erforderlich. Bei einem erwarteten max.<br />

Restleckagewasserstrom von 66 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit von 8,7 m/h<br />

erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt sich ein v F von 12,2 m/h. Das<br />

zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 3c, der Grundriss in Anlage 3d dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

9.3.2 Tunnel Startbahn 18 West<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen auf der Erweiterungsfläche südlich des <strong>Flughafen</strong>s ist<br />

die Errichtung eines neuen Betriebsstraßentunnels (sog. „Tunnel Startbahn 18<br />

West“) geplant, der nördlich in ca. 50 m Abstand ungefähr parallel zum bestehenden<br />

Okrifteler Straßentunnel unter der Startbahn 18 West (SB West) verläuft.<br />

Nähere Angaben hierzu können dem Band B 2 dieses Planfeststellungsantrages<br />

sowie den zugehörigen Planunterlagen entnommen werden. Hier sollen nur die für<br />

das Grundwassermanagement während der Bauzeit wesentlichen Aspekte des<br />

neuen Tunnels Startbahn 18 West aufgezählt werden.<br />

Der neue, ca. 550 m lange Tunnel unter der SB West liegt mit nur ca. 1,0 – 2,5 m<br />

Überdeckung oberflächennah und wird aus betrieblichen Gründen in einer sog.<br />

„Deckelbauweise“ errichtet. Die offenen und geschlossenen Rampen-/ Trogbereiche<br />

des späteren Tunnels inkl. Start-/Zielbaugruben werden in offener Bauweise errichtet.<br />

Die Länge der Tröge auf der West- und Ostseite beträgt dabei jeweils ca.<br />

230 m bzw. 220 m (zusätzlich zur Länge des Haupttunnels).<br />

Flankiert wird der Tunnel Startbahn 18 West am Westportal von einem Auffangbecken<br />

mit einer Hebeanlage und am Ostportal von einer Kombination aus Auffangbecken,<br />

Hebeanlage und Löschwasserbecken.<br />

Die Geländehöhe in dem betrachteten Gebiet liegt zwischen ca. 98,5 und<br />

100,0 mNN. Die tiefsten für die Berechnung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls<br />

relevanten Baugrubensohlen liegen bei [15].:<br />

− Rampe West: ca. 87,70 mNN (OK UW-Betonsohle)<br />

− Tunnelbauwerk: ca. 87,80 mNN (UK Bauwerkssohle, Ostende)<br />

− Rampe Ost: ca. 88,10 mNN (OK UW-Betonsohle).<br />

Die grundwasserrelevante Bauwerkssohle des Tunnelbauwerks steigt von den beiden<br />

Enden zur Mitte hin auf ca. 89,30 mNN an.<br />

Im Gebiet des Tunnels Startbahn 18 West unter der SB West ist für die Ermittlung<br />

des bauzeitlichen Grundwasserzutritts der Wasserstand im sog. „schwebenden<br />

Grundwasserstockwerk“ maßgebend (siehe Abschnitt 9.2.2). Nach Auswertung al-<br />

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ler verfügbaren Baugrunduntersuchungen und Grundwasserstandsmessungen wird<br />

davon ausgegangen, dass der maßgebende bauzeitliche Grundwasserspiegel im<br />

betrachteten Gebiet bei maximal<br />

96,00 mNN<br />

liegt (Grundwasserspiegel im oberen, „schwebenden“ Grundwasserstockwerk). Das<br />

tieferliegende Grundwasserstockwerk ist zwar gespannt, liegt jedoch mit seiner<br />

Druckhöhe unterhalb des schwebenden Grundwasserspiegels und ist daher für die<br />

Ermittlung der bauzeitlichen Grundwassermengen nicht relevant.<br />

Die lichte Baugrubenbreite im Bereich der Rampen beträgt 9 bis 12 m, die Baugrubentiefe<br />

nimmt im Rampenbereich von ca. 1,5 m auf ca. 11,5 m zu. Der Tunnel besitzt<br />

einen Rechteckquerschnitt (lichte Baugrubenbreite ca. 11,85 m).<br />

9.3.2.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Der neue Tunnel unter der Startbahn 18 West wird unter dem laufenden <strong>Flughafen</strong>betrieb<br />

gebaut. Um die Stilllegungszeiten der Startbahn 18 West so gering wie<br />

möglich zu halten, wird der Tunnel in einer Deckelbauweise errichtet (s. Abb. 9-9).<br />

Rampen-/Trogbauwerke<br />

Die Baugruben im Rampenbereich werden seitlich von Schlitzwänden eingeschlossen.<br />

Nach unten werden die Baugruben durch eine (in Teilbereichen rückverankerte)<br />

Unterwasserbetonsohle begrenzt. Das für die Rampenbereiche angewendete<br />

Bauverfahren ähnelt dem Bauverfahren für den Tunnel unter der Landebahn Nordwest<br />

(siehe Abschnitt 9.3.1) und wird daher an dieser Stelle nicht näher erläutert.<br />

Haupttunnel<br />

Zunächst wird ein Voraushub oberhalb des Grundwasserspiegels bis auf die Höhe<br />

der Unterkante der späteren Tunneldecke durchgeführt.<br />

Dann werden als seitlicher Baugrubenabschluss flankierende, bis zu ca. 20 m tiefe<br />

Schlitzwände errichtet. Zwischen diesen wird eine tiefliegende Hochdruckinjektions-<br />

Sohle (HDI-Sohle) eingebracht, die einen Wasserzutritt von unten in die Baugrube<br />

unterbindet.<br />

Bei der Errichtung einer HDI-Sohle wird von der Geländeoberfläche aus mit Hilfe<br />

eines Bohrgerätes im engen Raster in der vorgesehenen Tiefe unter hohem Druck<br />

eine Zementsuspension injiziert, die am Ende einen zusammenhängenden, dichtenden<br />

Injektionskörper bildet. Da bei diesem Verfahren außer Wasser und Zement<br />

keine weiteren Fremdstoffe in den Boden injiziert werden, ist hier – außer einer<br />

kurzzeitigen Erhöhung des pH-Wertes im Grundwasser im unmittelbaren Umfeld<br />

der Bohrung (durch den Kontakt des Grundwassers mit dem Zement), der durch die<br />

puffernde Wirkung des Grundwassers schnell abgebaut wird - keine chemische<br />

Grundwasserbeeinflussung zu erwarten. Dieses Verfahren stellt den Stand der<br />

Technik dar und wurde in vergleichbaren Untergrundverhältnissen bereits mehrfach<br />

erfolgreich ausgeführt.<br />

140


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Abb. 9-9:<br />

Querschnitt Tunnel Startbahn 18 West mit Darstellung der wasserdichtenden Elemente<br />

Der Haupttunnel wird durch wasserdichte Querschotts (Spund- oder Schlitzwände),<br />

die oberhalb des bauzeitlichen Grundwasserspiegels ansetzen und in die HDI-<br />

Sohle einbinden, in fünf hydraulisch voneinander getrennte Bauabschnitte unterteilt.<br />

Es folgt eine abschnittweise Prüfung der Wasserdichtigkeit der Schlitzwände und<br />

der Injektionssohle (z. B. durch Anlegen eines Probeschurfes auf der Voraushubsohle<br />

bis in den Grundwasserkörper hinein und Absenken des im entsprechenden<br />

Bauabschnitt anstehenden Grundwassers bis auf Sohlhöhe des Probeschurfes.<br />

Durch die Beobachtung der Wiederanstiegsgeschwindigkeit des Grundwassers im<br />

Probeschurf können dann Rückschlüsse auf die Dichtigkeit der Baugrubenabschnitte<br />

gezogen werden.)<br />

Nach erfolgter Dichtigkeitsprüfung wird die Tunneldecke auf die Schlitzwände betoniert<br />

und das Gelände nach Erhärten des Betons wieder bis auf Ursprungsniveau<br />

verfüllt (s. Abb. 9-9).<br />

Der eigentliche Tunnel wird abschnittsweise im Schutz des Deckels, der Schlitzwände<br />

und der Injektionssohle errichtet, ohne den Flugbetrieb zu beeinträchtigen.<br />

Der hierbei vorgesehene Bauablauf ist in Anlage 4 skizzenhaft anhand von mehreren<br />

Phasenbildern dargestellt.<br />

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• Phase 1: Zunächst wird der Grundwasserspiegel in Kammer 1 unterhalb des<br />

Deckels durch vorher eingebrachte Entwässerungslanzen bis auf ein<br />

Niveau abgesenkt, das der Höhenlage der späteren Tunnelsohle entspricht.<br />

In Kammer 1 erfolgt dann ein Bodenaushub bis zur erforderlichen<br />

Baugrubensohle. Die wasserdichte Kammerabschottung der Kammer<br />

1 zur Rampe West wird parallel zum fortschreitenden Bodenaushub<br />

abgebrochen.<br />

Der Grundwasserspiegel wird durch Errichtung und Betrieb eines<br />

Pumpensumpfes knapp unterhalb der neuen Baugrubensohle gehalten.<br />

Der zwischen der HDI-Sohle und der späteren Tunnelsohle befindliche,<br />

noch wassergesättigte Boden verbleibt an Ort und Stelle.<br />

• Phasen 2 bis 5:<br />

In den Kammern 2 bis 5 wird analog wie in Phase 1 eine Grundwasserlenzung<br />

sowie der anschließende Bodenaushub und der parallel dazu<br />

erfolgende Abbruch der Querschotts durchgeführt.<br />

Am Ende von Phase 5 ist der komplette Haupttunnel (unterhalb des<br />

Deckels) ausgehoben, die Restleckagelenzung läuft in allen 5 Kammern.<br />

• Phase 6: In den Kammern 1 bis 5 wird ein Unterbeton/die Sauberkeitsschicht auf<br />

die Baugrubensohle aufgebracht.<br />

• Phase 7: Kammer 1: die wasserdichte Tunnelsohle wird errichtet<br />

• Phase 8: Kammer 1: Errichten der seitlichen, wasserdichten Tunnelwände<br />

Kammer 2: Errichten der wasserdichten Tunnelsohle<br />

• Phase 9: Kammer 1: Einstellen der bauzeitlichen Grundwasserhaltung, der umgebende<br />

Grundwasserspiegel steigt wieder an, wird aber durch die<br />

wasserdichte Tunnelinnenschale am Eindringen in Kammer 1 gehindert<br />

Kammer 2: Errichten der seitlichen, wasserdichten Tunnelwände<br />

Kammer 3: Errichten der wasserdichten Tunnelsohle<br />

• Phasen 10 bis 14:<br />

In den Kammern 2 bis 5 wird analog wie in Phase 9 verfahren: die<br />

wasserdichte Tunnelinnenschale wird sukzessive errichtet, nachlaufend<br />

wird die Restleckagelenzung abschnittweise eingestellt.<br />

Am Ende von Phase 14 ist der komplette Haupttunnel (unterhalb des<br />

Deckels) als wasserdichtes Bauwerk hergestellt, die Restleckagelenzung<br />

ist in allen 5 Kammern eingestellt, die grundwasserrelevante<br />

Bauzeit des Haupttunnels ist damit beendet.<br />

142


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⇒ Anmerkung: der hier beschriebene Bauablauf wird nicht zur Planfeststellung beantragt.<br />

Auf seiner Basis werden lediglich die zu erwartenden bauzeitlichen Grundwassermengen<br />

abgeschätzt.<br />

Durch die gewählten grundwasserschonenden Bauverfahren fallen sowohl für den<br />

Haupttunnel als auch für die westlichen und östlichen Rampenbereiche nur Lenzwasser<br />

und Restleckagewasser an.<br />

Bei Berücksichtigung des vorgenannten Bauablaufs sowie einer Tunnelvortriebsgeschwindigkeit<br />

bzw. Rampenbetonierzeit von 2 Blöcken/Woche (entspricht<br />

ca. 3 m/d) wird von einer grundwasserrelevanten Bauzeit von insgesamt ca.<br />

22 Monaten ausgegangen.<br />

9.3.2.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen<br />

Ebenso wie beim Tunnel unter der Landebahn Nordwest (siehe Abschnitt 9.3.1) fällt<br />

beim Bau des Tunnels unter der SB West aufgrund der mit wasserundurchlässigen<br />

Schlitzwänden und Unterwasserbeton- bzw. HDI-Sohlen umschlossenen Baugruben<br />

nur Lenz- und Restleckagewasser an.<br />

Es wird keine aktive Grundwasserabsenkung betrieben, eine großräumige Beeinflussung<br />

des Grundwasserstandes kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Abb. 9-10 (nächste Seite) zeigt einen schematischen Längsschnitt durch den Tunnel<br />

Startbahn 18 West.<br />

Aus den in den vorhergehenden Abschnitten genannten geometrischen und hydrogeologischen<br />

Randbedingungen ergibt sich die abgeschätzte, bauzeitlich anfallende<br />

Grundwassermenge wie folgt:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 647.000 m³ in ca. 23 Monaten,<br />

davon ca. 71.500 m³ Lenzwasser<br />

− maximaler Abschöpfstrom: ca. Q Lenz = 121 m³/h (max. erwarteter, kurzzeitig auftretender<br />

bauzeitlicher Grundwasserstrom aus dem Tunnelbereich, Dauer ca.<br />

2 Tage)<br />

− maximaler Restleckagestrom: ca. 79 m³/h.<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts für den Tunnel unter<br />

Startbahn 18 West ist der Anlage 5b zu entnehmen.<br />

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Abb. 9-10: Schematischer Schnitt durch Trogbauwerke und Tunnel Startbahn 18 West<br />

(überhöhte Darstellung)<br />

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Wasserqualität<br />

Beim Bau des Tunnels unter der Startbahn 18 West werden weder Wasserschutzgebiete<br />

noch Naturschutz-, Überschwemmungs- oder Landschaftsschutzgebiete<br />

berührt.<br />

Die Auswertung der Altlastensituation im Untersuchungsgebiet ergab keine unmittelbaren<br />

Hinweise auf etwaige Kontaminationen des Grundwassers im betrachteten<br />

Bereich. Dem RP Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> sowie RPU Darmstadt liegen ebenfalls<br />

keine Informationen zu nachgewiesenen Boden- und Grundwasserverunreinigungen<br />

vor (Stand Juni 2003, [33]).<br />

Über die aus dem Baustellenbetrieb voraussichtlich anfallenden Belastungen hinaus<br />

ist nach Auswertung der vorliegenden GW-Analysen in Verbindung mit den<br />

GW-Gleichenplänen nicht mit weiteren bauzeitlichen GW-Belastungen im Bereich<br />

der Baugruben zu rechnen.<br />

9.3.2.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

9.3.3 GFA-Tunnel<br />

Neben den in Abschnitt 9.2.7.3 genannten „obligatorischen“ Reinigungsstufen<br />

(Leichtstoffabscheider, Neutralisation und Kiesschnellfilter) sind für die zu verbringenden<br />

Wässer aus dem Bereich des Tunnels unterhalb der Startbahn 18 West auf<br />

Grundlage der vorliegenden Grundwasseranalysen aus heutiger Sicht keine weiteren<br />

Grundwasserbehandlungsstufen vorzusehen:<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und zwei Kiesfiltern erforderlich.<br />

Bei einem Durchsatz des Restleckagewassers von 79 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit<br />

von 10,4 m/h erreicht. Beim maximal erwarteten Lenzwasserstrom<br />

ergibt sich ein v F von 15,9 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 5c,<br />

der Grundriss in Anlage 5d dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

Es ist geplant, zwischen dem bestehenden Terminal 1 im Norden des <strong>Flughafen</strong>s<br />

und dem neuen Terminal 3 im Südbereich unter dem bestehenden Start-/ Landebahnsystem<br />

hindurch einen Tunnel zur Gepäckbeförderung (= GFA-Tunnel) zu errichten.<br />

Der Tunnel besteht aus zwei Abschnitten: einem tiefliegenden Haupttunnel<br />

unterhalb des Start-/Landebahnsystems und einem oberflächennahen Anschlusstunnel,<br />

der den Haupttunnel mit dem Terminal 3 verbindet (s. Abb. 9-11) [16], [17].<br />

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Abb. 9-11: Lageplan des neuen GFA-Tunnels<br />

Da der Bau des tiefliegenden Haupttunnels während des laufenden <strong>Flughafen</strong>betriebs<br />

erfolgen muss, wird er in bergmännischer Bauweise (= geschlossenem Vortrieb)<br />

aufgefahren. Zum Auffahren des Tunnels werden ein 25 x 25 m großer Startschacht<br />

im Südbereich sowie ein 15 x 15 m großer Zielschacht im Nordbereich benötigt.<br />

Beim geschlossenen Vortrieb des Haupttunnels wird das anstehende Grundwasser<br />

durch den in der Vortriebsmaschine hydraulisch bzw. pneumatisch aufgebauten Innendruck<br />

bzw. die bereits erstellte wasserdichte Tunnelschale am Zutritt gehindert,<br />

daher ist der Haupttunnel als solcher nicht relevant für die Betrachtung des bauzeitlichen<br />

Grundwassermanagements.<br />

Der Anschlusstunnel sowie der Start- und Zielschacht des Haupttunnels werden –<br />

analog zum Tunnel unter der Landebahn Nordwest – in offener, grundwasserschonender<br />

Bauweise mit wasserhaltenden Baugrubenwänden (abschnittsweise Schlitzbzw.<br />

Spundwände) und Unterwasserbetonsohlen erstellt (s. Abb. 9-12). Für diese<br />

Bauwerke fällt daher während der Bauzeit nur Lenz- und Restleckagewasser an,<br />

das im Zuge des bauzeitlichen Grundwassermanagements verbracht werden muss.<br />

146


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Abb. 9-12: Querschnitt durch den GFA-Anschlusstunnel (Schlitzwandbereich) mit Darstellung<br />

der wasserdichtenden Bauteile<br />

Nach Auswertung aller verfügbaren Baugrunduntersuchungen und Grundwasserstandsmessungen<br />

wird zur Abschätzung des bauzeitlichen Grundwasserandrangs<br />

davon ausgegangen, dass sich die bauzeitlichen Grundwasserspiegel für die<br />

einzelnen Bauwerke maximal bei folgenden Pegelständen einstellen:<br />

− Startschacht GFA-Haupttunnel: 97,50 mNN<br />

− Zielschacht GFA-Haupttunnel: 96,50 mNN<br />

− GFA-Anschlusstunnel: 97,60 mNN.<br />

9.3.3.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Start- und Zielschacht<br />

Die geometrischen Daten der Start- und Zielschächte stellen sich wie folgt dar:<br />

Startschacht (Südbereich):<br />

− OK Gelände: 106,60 mNN<br />

− OK Baugrubensohle/Unterwasserbetonsohle: ca. 88,80 mNN<br />

− GW-Spiegel: max. ca. 97,50 mNN<br />

− Abmessungen Baugrube: ca. 25 x 25 m<br />

Zielschacht (Nordbereich):<br />

− OK Gelände: 107,50 mNN<br />

− OK Baugrubensohle/ Unterwasserbetonsohle: ca. 90,40 mNN<br />

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− GW-Spiegel: max. ca. 96,50 mNN<br />

− lichte Abmessungen Baugrube: ca. 15 x 15 m.<br />

Beide Schächte werden von rückverankerten Schlitzwänden umgeben und schließen<br />

nach unten mit einer Unterwasserbetonsohle ab. Das Bauverfahren ähnelt dem<br />

Herstellungsverfahren des Tunnels unter der Landebahn Nordwest, für nähere Erläuterungen<br />

hierzu wird daher auf Abschnitt 9.3.1.1 verwiesen.<br />

Sowohl Startschacht als auch Zielschacht stellen relativ kleine Bauwerke dar, sie<br />

werden daher nicht in verschiedene Bauabschnitte unterteilt. Die Unterwasserbetonsohlen<br />

des Start- und Zielschachtes werden aufgrund des hohen Wasserüberdrucks<br />

an der Baugrubensohle in jedem Fall mit einer Rückverankerung aus vorher<br />

eingebrachten Stahlpfählen oder Verpressankern versehen. Dies hat keine Auswirkungen<br />

auf den bauzeitlichen Grundwasseranfall oder die Grundwasserqualität.<br />

Die grundwasserrelevante Nutzungsdauer des Startschachtes orientiert sich an der<br />

Bauzeit für den GFA-Haupttunnel und wird mit ca. 300 Tagen abgeschätzt, da der<br />

Schacht während der gesamten Vortriebsdauer des GFA-Haupttunnels offengehalten<br />

werden muss. Der Zielschacht hat eine kürzere grundwasserrelevante Nutzungsdauer;<br />

diese wird mit ca. 115 Tagen angesetzt.<br />

GFA-Anschlusstunnel<br />

Der GFA-Anschlusstunnel wird in offener Bauweise hergestellt. Das Bauverfahren<br />

ist identisch mit der Herstellung des Tunnels unter der Landebahn Nordwest, für Erläuterungen<br />

zum Bauverfahren wird daher an dieser Stelle auf Abschnitt 9.3.1.1<br />

verwiesen. Ausnahmen sind die nicht vorhandene Sohlverankerung und die Verwendung<br />

von Schlitzwänden anstelle von Spundwänden.<br />

Aufgrund seiner Länge von ca. 530 m wird der GFA-Anschlusstunnel voraussichtlich<br />

in mehreren Bauabschnitten errichtet. Für die Betrachtung des bauzeitlichen<br />

Grundwassermanagements wird davon ausgegangen, dass der Bau des Anschlusstunnels<br />

in drei Abschnitten erfolgt, wobei zuerst die Errichtung des 60 m<br />

langen nordöstlichen Teils in Schlitzwandbauweise erfolgt (BA 1) und anschließend<br />

nacheinander die zwei weiter westlich gelegenen, jeweils ca. 236 m langen Abschnitte<br />

mit Spundwänden errichtet werden (BA 2 und 3, s. Längsschnitt in Abb. 9-<br />

13).<br />

Die mittlere Geländehöhe in der Achse des Anschlusstunnels liegt zwischen<br />

105,4 mNN und 106,2 mNN. Die für die Berechnung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls<br />

relevante Baugrubensohle (=OK Unterwasserbetonsohle) liegt minimal<br />

bei ca. 91,60 mNN (am Startschacht), maximal bei ca. 96,50 mNN (am Terminal 3).<br />

Die Baugrube besitzt eine lichte Breite von 9,10 m im Bereich der Schlitzwände<br />

(BA 1) und 11,10 m im Bereich des Spundwandverbaus (BA 2 und 3).<br />

148


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Abb. 9-13: Längsschnitt durch den GFA-Anschlusstunnel mit Darstellung der Bauabschnitte<br />

(überhöhte Darstellung)<br />

9.3.3.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen/Quantität<br />

Aus den oben genannten geometrischen und hydrogeologischen Gegebenheiten<br />

leiten sich für die grundwasserrelevanten Teile des GFA-Tunnels folgende Lenzund<br />

Restleckagewassermengen ab:<br />

Startschacht (Südbereich):<br />

− Lenzwasser: ca. 5.500 m³ (bei 9 Tagen Pumpdauer ergibt dies einen Förderstrom<br />

von ca. 26 m³/h)<br />

− Restleckage: ca. 2,2 l/s (entspr. 8,1 m³/h)<br />

− Erwartete Gesamtwassermenge Startschacht: ca. 13.800 m³<br />

Zielschacht (Nordbereich):<br />

− Lenzwasser: ca. 1.400 m³ (bei 2 Tagen Pumpdauer ergibt dies einen Förderstrom<br />

von ca. 29 m³/h)<br />

− Restleckage: ca. 0,9 l/s (entspr. 3,2 m³/h)<br />

− Erwartete Gesamtwassermenge Zielschacht: ca. 4.050 m³<br />

GFA-Anschlusstunnel:<br />

− Bauabschnitt 1: Lenzwasser 2.200 m³, Restleckage ca. 5 m³/h<br />

(Summe Lenz- und Restleckagewasser: 18.000 m³ in ca. 17 Wochen)<br />

− Bauabschnitt 2: Lenzwasser 7.700 m³, Restleckage ca. 22 m³/h<br />

(Summe Lenz- und Restleckagewasser: 95.000 m³ in ca. 25 Wochen)<br />

− Bauabschnitt 3: Lenzwasser 4.600 m³, Restleckage ca. 19 m³/h<br />

(Summe Lenz- und Restleckagewasser: 85.600 m³ in ca. 24 Wochen)<br />

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−<br />

−<br />

−<br />

Gesamte Wassermenge: ca. 199.000 m³ in ca. 53 Wochen<br />

Maximaler Abschöpfstrom: Q = 65 m³/h (7 Tage Dauer, Kombination aus Lenzen<br />

3.BA und Restleckage 2.BA)<br />

Maximaler Restleckagestrom: ca. 41 m³/h<br />

Die zeitliche Verteilung des Grundwasseranfalls für die Baugruben des GFA-<br />

Haupttunnels ist der Anlage 6b zu entnehmen, die entsprechende Verteilung für<br />

den GFA-Anschlusstunnel ist in der Anlage 7b dargestellt.<br />

Wasserqualität<br />

Nach Auswertung der vorliegenden Altlastenuntersuchungen für den GFA-Tunnel<br />

([6], [7], [12], [13], [33]) muss davon ausgegangen werden, dass der Zielschacht<br />

des GFA-Tunnels in einem Bereich mit einer leicht erhöhten Nitratbelastung<br />

(≥ 50 mg/l) errichtet wird, die aus dem in Kapitel 9.2.6.1 beschriebenen Nitratschaden<br />

herrührt. Die Nitratwerte im Bereich des Startschachtes sowie des Anschlusstunnels<br />

liegen voraussichtlich unterhalb 50 mg/l.<br />

Die verwendeten Messstellen (BK1300/BK1306) liegen mindestens 140 m weit entfernt<br />

im Grundwasser-Seitenstrom des Baustellenbereiches. Nach Auswertung der<br />

Grundwassergleichen und unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der Analytik<br />

(2002) kann davon ausgegangen werden, dass die Nitratbelastung zum Zeitpunkt<br />

des Baus eher geringer sein wird als bei den damaligen Messungen festgestellt<br />

wurde.<br />

Die im Jahr 1977 bei den Bohrungen des Pegels Nr. 31 im Bereich des Terminals 1<br />

festgestellten Mineralölkontaminationen weisen darauf hin, dass u.U., aber mit sehr<br />

geringer Wahrscheinlichkeit, auch im Bereich des (nördlich gelegenen) Zielschachtes<br />

des GFA-Tunnels mit Kohlenwasserstoff-Belastungen zu rechnen ist [31].<br />

Die in den vorhandenen Grundwassermessstellen festgestellten pH-Werte bewegen<br />

sich im leicht sauren Bereich zwischen 5,2 und 7,1 [12], [13].<br />

Aufgrund der Kartierungen in [7] sowie [33] ist davon auszugehen, dass sich<br />

ca. 130 m im Abstrom (nordwestlich) des GFA-Anschlusstunnels eine Grundwasser-<br />

und Bodenverunreinigung befindet (Kerosinschaden A400, GFA-G02 bzw.<br />

GFA-B01 [33]) sowie unter Umständen mit einem breiten Spektrum an organischen<br />

und anorganischen Altablagerungen gerechnet werden muss (Altlastenverdachtsflächen<br />

GFA-ALVF02 und GFA-ALVF04 [31]). Der Altlastenverdacht konnte jedoch<br />

nach Auswertung der orientierenden Untersuchungen in den Baugrunderkundungsbohrungen<br />

und Sondierungen für den unmittelbaren Bereich der Tunneltrasse<br />

nicht bestätigt werden [33].<br />

Aufgrund der relativ großen Entfernung des bekannten Kerosinschadens GFA-G02<br />

zur Baustelle des GFA-Anschlusstunnels und –Startschachtes, der eingesetzten<br />

grundwasserschonenden Bauweisen und der Tatsache, dass sich der Grundwasserschaden<br />

im Abstrom der Baumaßnahme befindet, wird die Gefahr einer Verschleppung<br />

dieser Kontamination als sehr gering eingestuft. Genaue Konzentrationen<br />

sind nicht bekannt; diese sowie die räumliche Ausdehnung der möglicherweise<br />

belasteten Gebiete müssen im Vorfeld der Bauausführung erkundet werden.<br />

Nahezu der gesamte GFA-Tunnel (Haupt- und Anschlusstunnel sowie Start- und<br />

Zielschächte) liegt im Wasserschutzgebiet IIIB der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

Hinkelstein/Schwanheim/Goldstein [6]. Es sind die vom RP Darmstadt bei der Fest-<br />

150


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<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

setzung dieses Trinkwasserschutzgebietes getroffenen Regelungen zu beachten<br />

[27].<br />

Beim Bau des GFA-Tunnels werden keine Naturschutz-, Überschwemmungs- oder<br />

Landschaftsschutzgebiete berührt.<br />

9.3.3.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Neben den in Abschnitt 9.2.7.3 genannten „obligatorischen“ Reinigungsstufen<br />

(Leichtstoffabscheider, Neutralisation und Kiesschnellfilter) sind für die zu verbringenden<br />

Wässer aus dem Bereich des GFA-Tunnels auf Grundlage der vorliegenden<br />

Grundwasseranalysen aus heutiger Sicht keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen<br />

vorzusehen.<br />

Werden beim Monitoring während der Sanierung darüber hinaus erhöhte Nitratwerte<br />

festgestellt und/oder wird trotz fehlendem Geringfügigkeitsschwellen- sowie<br />

Prüfwert ein Grenzwert für die Nitratverringerung vorgegeben, so kann ein Ionenaustauscherverfahren<br />

zum Einsatz kommen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen,<br />

dass durch die notwendige Salzzugabe die Chloridbelastung des zu verbringenden<br />

Reinwassers steigt. Es bietet sich an, für den Ionenaustausch weitere „Standard-<br />

Filtermodule“ als Reaktionsbehälter einzusetzen. Weitere mögliche Verfahrenstechniken<br />

wie Denitrifikation oder Umkehrosmose sind entweder nicht praktikabel<br />

oder zu unwirtschaftlich.<br />

Sollten sich beim baubegleitenden GW-Monitoring erhöhte Belastungen an LCKW<br />

zeigen, so können diese mit einer Aktivkohleeinheit aus dem Wasser entfernt werden.<br />

Durch die eingesetzte Filtermodulbauweise können entsprechende „Standard-<br />

Filter“ kurzfristig mit entsprechendem Aktivkohlematerial ausgerüstet werden.<br />

Für die Wasserreinigungsanlage des GFA-Startschachtes ist eine Reinigungseinheit<br />

mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich. Bei einem Restleckagewasserstrom<br />

von 8,1 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit von 2,1 m/h erreicht. Für den maximalen<br />

Lenzwasserstrom ergibt sich ein v F von 6,8 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild<br />

ist in Anlage 6c, der Anlagengrundriss in Anlage 6d dargestellt.<br />

Für die Wasserreinigungsanlage des GFA-Zielschachtes ist eine Reinigungseinheit<br />

mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich. Bei einem Restleckagewasserstrom von<br />

3,2 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit von 0,8 m/h erreicht. Für den maximalen<br />

Lenzwasserstrom ergibt sich ein v F von 7,6 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild<br />

ist in Anlage 6e, der Anlagengrundriss in Anlage 6f dargestellt.<br />

Für die Wasserreinigungsanlage des GFA-Anschlusstunnels ist eine Reinigungseinheit<br />

mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich. Bei einem Restleckagewasserstrom<br />

von 41 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit von 10,8 m/h erreicht. Für den<br />

maximalen Lenzwasserstrom ergibt sich ein v F von 17,1 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild<br />

ist in Anlage 7c, der Grundriss in Anlage 7d dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

151<br />

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9.3.4 Passagier-Transfer-System (PTS)<br />

Das im Rahmen der <strong>Flughafen</strong>erweiterung geplante Passagier-Transfer-System<br />

(PTS) wird als Fortsetzung des bestehenden PTS zwischen den Terminals 1 und 2<br />

(im Nordbereich) errichtet und soll einen schnellen Personentransport vom Nordbereich<br />

zu dem neuen Terminal 3 im Südbereich sicherstellen.<br />

Das PTS wird entlang der Ostflanke des <strong>Flughafen</strong>geländes geführt, ist insgesamt<br />

4.440 m lang und verläuft den überwiegenden Teil der Strecke in Hochlage. Der<br />

letzte Abschnitt taucht unter die Geländeoberfläche ab und wird ab Station<br />

3+462 m als Tunnel ausgebildet, der in einer Station unterhalb des Terminals 3 endet.<br />

(Anmerkung: die ebenfalls grundwasserrelevante PTS-Station unterhalb des<br />

Terminals 3 wird separat in Abschnitt 9.3.6 beschrieben.)<br />

Der maximal erwartete bauzeitliche Grundwasserstand wird nach Auswertung<br />

der vorliegenden Kartierungen und GW-Messdaten im Bereich des grundwasserrelevanten<br />

Teils des PTS-Tunnels je nach betrachtetem Abschnitt zwischen<br />

98,30 mNN und 97,70 mNN angenommen. Somit taucht die Sohle des PTS-<br />

Tunnels etwa bei Station 3+520 in den bauzeitlichen GW-Horizont ein.<br />

Die Bauwerksbreite des fertigen PTS-Tunnels beträgt ca. 13,50 m, die Bauwerkshöhe<br />

liegt bei ca. 7 m (inkl. Deckel- und Sohlplatte)<br />

9.3.4.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Für die Abschätzung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls wird davon ausgegangen,<br />

dass der PTS-Tunnel in offener Bauweise hergestellt wird. Das Bauverfahren<br />

ist identisch mit der Herstellung des Tunnels unter der Landebahn Nordwest, für Erläuterungen<br />

zum Bauverfahren wird daher an dieser Stelle auf Abschnitt 9.3.1.1<br />

verwiesen.<br />

Aufgrund seiner grundwasserrelevanten Länge von ca. 870 m wird der PTS-Tunnel<br />

in mehreren Bauabschnitten errichtet. Für die Betrachtung des bauzeitlichen<br />

Grundwassermanagements wird davon ausgegangen, dass der Bau des grundwasserberührten<br />

Teils des PTS-Tunnels in 11 Bauabschnitten von 35 bis 100 m<br />

Länge erfolgt.. Es wird davon ausgegangen, dass der PTS-Tunnel abschnittweise<br />

von der Station unterhalb des Terminals 3 rückschreitend in Richtung Terminal 2<br />

gebaut wird (Anm.: insgesamt sind für die Errichtung des PTS-Tunnel 15 Bauabschnitte<br />

vorgesehen, lediglich 11 davon greifen in den Grundwasserkörper ein).<br />

Die mittlere Geländehöhe in der Achse des PTS-Tunnels liegt bei ca. 104,5 mNN.<br />

Die für die Berechnung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls relevante Baugrubensohle<br />

(= OK Unterwasserbetonsohle) liegt minimal bei ca. 94,00 mNN (unterhalb<br />

des Terminals 3). Die Baugrube besitzt unter der Annahme, dass die äußeren<br />

Tunnelwände direkt gegen die Baugrubenwände betoniert werden, eine lichte Breite<br />

von ca. 13,50 m.<br />

152


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Abb. 9-14: Querschnitt durch die Baugrube des PTS-Tunnels mit Darstellung der wasserdichtenden<br />

Elemente<br />

Die Bauzeit für die grundwasserberührten Bauteile des PTS-Tunnels wird<br />

ca. 18 Monate betragen.<br />

9.3.4.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen/Quantität<br />

Aus den oben genannten geometrischen und hydrogeologischen Gegebenheiten<br />

ergeben sich für den PTS-Tunnel folgende Lenz- und Restleckagewassermengen:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 165.600 m³ in ca. 18 Monaten,<br />

davon ca. 35.600 m³ Lenzwasser<br />

− maximaler Abschöpfstrom: ca. Q Lenz = 53 m³/h (max. erwarteter, kurzzeitig auftretender<br />

bauzeitlicher Grundwasserstrom aus dem Tunnelbereich, Dauer ca.<br />

7 Tage)<br />

− maximaler Restleckagestrom: ca. 33 m³/h<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts für den PTS-<br />

Tunnel ist der Anlage 8b zu entnehmen.<br />

Wasserqualität<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich des PTS-Tunnels liegt bei 6 – 7 m.<br />

Der PTS-Tunnel liegt außerhalb des in Kapitel 9.2.6.1 beschriebenen Nitratschadens<br />

[6].<br />

Beim Bau des PTS-Tunnels werden weder Naturschutzgebiete noch Überschwemmungs-<br />

oder Landschaftsschutzgebiete berührt. Der östliche Teil des PTS-<br />

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Tunnels (Rampenbauwerk) befindet sich im Wasserschutzgebiet III B der Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

Hinkelstein/Schwanheim/Goldstein [6]. Für den Bau des<br />

Tunnels sind die vom RP Darmstadt bei der Festsetzung dieses Trinkwasserschutzgebietes<br />

getroffenen Regelungen zu beachten [27].<br />

In der Trasse des PTS-Tunnels wurden im Zuge der Genehmigungsplanung insgesamt<br />

9 Bohrungen niedergebracht, von denen drei Bohrungen zu Grundwassermessstellen<br />

ausgebaut wurden [50]. Die organoleptische Prüfung des Bohrgutes<br />

wies dabei keine Auffälligkeiten auf. Bei der Bohrung BK 03504 (ungefähr in Tunnelmitte)<br />

wurde im Grundwasser bei den Parametern LCKW und AOX eine Überschreitung<br />

der Prüfwerte der Gw-VwV (s. Anlage 12) festgestellt. Es besteht daher<br />

ein Anfangsverdacht auf eine höhere Belastung im Umfeld der Bohrung [33].<br />

Der bekannte und kartierte Grundwasserschaden (Kerosinschaden A400, GFA-G02<br />

[33], s. Kapitel 9.3.3.2) im nördlichen Bereich des Terminals 3 liegt von der PTS-<br />

Tunneltrasse mindestens 170 m entfernt im Abstrom der Baugruben, die mittlere<br />

Entfernung zur PTS-Tunneltrasse beträgt ca. 480 m. Aufgrund der zur Anwendung<br />

kommenden grundwasserschonenden Bauweisen ist daher die Gefahr einer Verschleppung<br />

des Kohlenwasserstoffschadens in südliche Richtung bzw. die Kontamination<br />

des in die Baugruben zutretenden Grundwassers aufgrund dieses Schadens<br />

als sehr gering einzuschätzen.<br />

Der PTS-Tunnel tangiert in seinem Verlauf die im Gutachten G4 beschriebene Altlastenverdachtsfläche<br />

GFA-ALVF02. Aufgrund der bei den o.g. Bohrungen in der<br />

PTS-Tunneltrasse festgestellten Auffälligkeiten werden entlang der Tunneltrasse<br />

vor der Bauausführung nähere Untersuchungen durchgeführt.<br />

9.3.4.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Für den PTS-Tunnel werden während der Bauzeit – analog zu den anderen hier<br />

beschriebenen Baumaßnahmen – die in Abschnitt 9.2.7.3 aufgezählten „obligatorischen“<br />

Reinigungsstufen vorgesehen. Zusätzlich ist - bei Bestätigung des Anfangsverdachts<br />

auf erhöhte AOX- und LCKW-Konzentrationen im Bereich der PTS-<br />

Tunneltrasse (s.o.) - eine Aktivkohlefiltration vorzusehen. Durch die eingesetzte Filtermodulbauweise<br />

können entsprechende „Standard-Filter“ mit entsprechendem<br />

Aktivkohlematerial ausgerüstet werden.<br />

Aus derzeitiger Sicht werden vor der Versickerung des Grundwassers aus dem Bereich<br />

des PTS-Tunnels trotz des Anfangsverdachts keine weiteren Reinigungsstufen<br />

erforderlich:<br />

Für die Anlage des PTS-Tunnels ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und einem<br />

Kiesfilter erforderlich. Bei einem Restleckagewasserstrom von 33 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit<br />

von 8,7 m/h erreicht. Für den maximal erwarteten Lenzwasserstrom<br />

ergibt sich ein v F von 9,2 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage<br />

8c, der Grundriss in Anlage 8d dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen.. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf<br />

der Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

154


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9.3.5 Neue Regenrückhaltebecken/abwassertechnische Einrichtungen<br />

Auf dem südlichen <strong>Flughafen</strong>gelände ist im Zuge der Neuordnung der Entwässerung<br />

bei der <strong>Flughafen</strong>erweiterung die Errichtung von insgesamt 4 neuen Regenrückhaltebecken<br />

(RHBs) sowie von mehr als 100 km neuer Regen- und Schmutzwassersammler<br />

vorgesehen. Sämtliche vier neuen RHBs sowie Teile des Sammlersystems<br />

sind grundwasserrelevant. Hinzu kommt der Rückbau eines Teiles des<br />

bestehenden RHB 32/33, das westlich des Piers G des neuen Terminals 3 liegt. Die<br />

Anordnung der RHBs sowie der grundwasserrelevanten Abschnitte des Sammlersystems<br />

sind dem Plan B 5.4-2 zu entnehmen. Für weitere Details zu den RHBs<br />

sowie dem Sammlersystem wird auf [38] verwiesen.<br />

Des Weiteren ist die Errichtung einer neuen Druckrohrleitung (Ableitungssammler<br />

in den <strong>Main</strong>) von der neuen Abwasserreinigungsanlage südlich des Terminals 3<br />

entlang der südwestlichen und westlichen <strong>Flughafen</strong>grenze sowie im weiteren Verlauf<br />

entlang der Okrifteler Straße bis in den <strong>Main</strong> nördlich der Staustufe Eddersheim<br />

geplant. Die Sohllage der geplanten Trasse liegt im Schnitt ca. 3,0 m unter<br />

Gelände (Ausnahme: Querung SB West und LBNW). Bei den durchweg mehr als<br />

drei Meter betragenden Grundwasserflurabständen entlang der geplanten Trasse<br />

bindet daher nur der letzte Abschnitt vor der Mündung in den <strong>Main</strong> sowie die voraussichtlich<br />

in offener Bauweise erstellte Querung der Startbahn 18 West in den<br />

Grundwasserhorizont ein. Die grundwasserrelevanten Abschnitte des Ableitungssammlers<br />

in den <strong>Main</strong> sind ebenfalls in Plan B 5.4-2 dargestellt.<br />

Für die vorgesehene Durchpressung der Druckrohre unter der B43 und der Bahntrasse<br />

am <strong>Main</strong> hindurch wird lediglich die Baugrube für das Einleitbauwerk in den<br />

<strong>Main</strong> aufgrund ihrer Tiefenlage grundwasserrelevant. Für weitere Details zum Ableitungssammler<br />

in den <strong>Main</strong> wird auf [38] verwiesen.<br />

9.3.5.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Die Baugruben für den Neubau bzw. den Abbruch der grundwasserrelevanten Regenrückhaltebecken<br />

werden in grundwasserschonender Bauweise hergestellt.<br />

Hierzu wird aufgrund der relativ geringen Einbindetiefen der RHB’s in den Grundwasserleiter<br />

(1,6 bis 3,3 m bis Unterkante Bodenplatte) voraussichtlich in allen Fällen<br />

ein Baugrubenverbau aus Spund- oder Schlitzwänden mit einer nicht verankerten<br />

Unterwasserbetonsohle zur Ausführung kommen. Näheres zu diesem Bauverfahren<br />

ist dem Abschnitt 9.3.1.1 (Tunnel Landebahn Nordwest) zu entnehmen.<br />

Regen- und Schmutzwassersammler<br />

Kanal- bzw. Sammlerbauwerke werden bei oberflächennaher Lage üblicherweise in<br />

offenen Baugruben gebaut. Die Haltungslängen der in Plan B 5.4-2 dargestellten<br />

grundwasserberührten Abschnitte der Regen- und Schmutzwassersammler bewegen<br />

sich zwischen 6 und 113 m.<br />

Bei ungefähr der Hälfte der grundwasserrelevanten Sammlerabschnitte beträgt die<br />

Einbindetiefe in den maximal erwarteten bauzeitlichen Grundwasserhorizont (Bezug:<br />

April 2001) weniger als 1,5 m (worst case). In Anbetracht dieser geringen Einbindetiefe<br />

sowie aufgrund der in den letzten Jahren deutlich zurückgegangenen<br />

Grundwasserspiegel und wegen der kurzen Bauzeiten je Haltung (i. M. 6 Tage)<br />

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wird der aufwendige und teure Einsatz von grundwasserschonenden Bauweisen für<br />

die Errichtung der Sammler nicht von vorneherein vorgesehen. Für die Sammlerleitungen<br />

soll erst im Vorfeld der Bauausführung – bei Vorliegen aktueller Grundwasserstandsmessungen<br />

- über die (grundwasserschonende oder konventionelle)<br />

Bauart der Baugruben entschieden werden. Voraussichtlich reicht hier eine temporäre,<br />

kleinräumige Grundwasserabsenkung in den meisten Fällen aus.<br />

Lediglich in der näheren Umgebung der in Plan B 5.4-2 dargestellten grundwasserrelevanten<br />

Abschnitte des „RW-Sammlersystems RHB G“ sind Arsenkontaminationen<br />

im Grundwasser bekannt (s. Abschnitt 9.3.5.2). Daher wird dieser Sammlerabschnitt<br />

in grundwasserschonender Bauweise errichtet, um eine Verschleppung der<br />

Arsenkontaminationen auszuschließen.<br />

Ableitungssammler in den <strong>Main</strong><br />

Der Ableitungssammler in den <strong>Main</strong> wird aufgrund seiner oberflächennahen Lage<br />

ebenfalls im offenen Graben gebaut. Für den größten Teil der Ableitungssammlertrasse<br />

ist eine Grundwasserrelevanz nicht gegeben. Relevant im Sinne des bauzeitlichen<br />

Grundwassermanagements sind hier lediglich zwei Abschnitte:<br />

− die ca. 350 m lange Querung des Sammlers unter der Startbahn 18 West (in offener<br />

Bauweise, parallel zur Errichtung des Tunnels unter der SB West) sowie<br />

−<br />

die letzten ca. 100 m des Ableitungssammlers vor der Einleitung in den <strong>Main</strong>,<br />

der neben der Rohrleitung auch das kombinierte Umlenk-/ Einleitbauwerk enthält,<br />

welches als Startbaugrube für die Durchpressung der Rohre unter der<br />

B43/der Bahnlinie fungiert.<br />

Die beiden Baugruben werden mit wasserhaltenden vertikalen Verbauwänden sowie<br />

einer Unterwasserbetonsohle ausgestattet. Die Bauverfahren sind daher mit<br />

dem in Abschnitt 9.3.1.1 beschriebenen Vorgehen vergleichbar, für Details sei auf<br />

dieses Kapitel verwiesen.<br />

9.3.5.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen/Quantität<br />

Neue Regenrückhaltebecken<br />

Bei der Abschätzung des bauzeitlichen Grundwasserzutritts für die neuen Regenrückhaltebecken<br />

im Südbereich wurde entsprechend den Empfehlungen im Baugrundgutachten<br />

[30] von folgenden Randbedingungen ausgegangen:<br />

− Bauzeitlicher Grundwasserstand: siehe Tabelle 9-2<br />

− Boden: Kies, Sand<br />

− Restleckagerate = 1,5 l/(s x 1.000 m² benetzte Baugrubeninnenfläche).<br />

Aufgrund der gewählten, grundwasserschonenden Bauweisen werden bei den betrachteten<br />

Bauwerken nur Lenz- und Restleckagewasser anfallen.<br />

Unter Ansatz von grundwasserrelevanten Bauzeiten zwischen 5 und 8 Monaten ergeben<br />

sich für die grundwasserrelevanten RHB die in Tabelle 9-2 genannten Lenzund<br />

Restleckagewassermengen. Für die Dimensionierung der Baugruben wird da-<br />

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Tab. 9-2:<br />

bei von einem umlaufenden Arbeitsraum von 2 m Breite um das Bauwerk ausgegangen.<br />

Übersicht über den GW-Andrang bei den neuen RHB<br />

Einbindetiefe<br />

Baugrubenbreite<br />

[m] länge [m] ins GW<br />

Baugruben-<br />

der Baugrube<br />

Bezeichnung<br />

[m]<br />

GW-relevante<br />

Wand- und<br />

Bodenfläche<br />

[m²]<br />

Lenzwasser<br />

[m³]<br />

Restleckage<br />

[m³/h]<br />

gesamte<br />

Bauzeit<br />

[d]<br />

Restleckage<br />

für Bauwerk<br />

gesamt [m³]<br />

Gesamtmenge<br />

Lenzen und<br />

Restleckage<br />

[m³]<br />

RHB D 67 89 1,6 6.055 8.900 32,7 157 123.206 132.106<br />

RHB E 64 104 3,3 7.765 22.000 41,9 201 202.270 224.270<br />

RHB G 112,5 110,1 3,1 9.914 27.000 53,5 226 290.364 317.364<br />

RHB K 49 84 2,2 4.701 9.100 25,4 146 88.954 98.054<br />

Rückbau bei Regenrückhaltebecken 32/33<br />

Der Abbruch des nördlich an das bestehende Regenrückhaltebecken 32/33 anschließenden,<br />

ca. 24 x 18,5 m großen und 7,5 m unter GOK einbindenden Beckenteils<br />

erfolgt ebenfalls in grundwasserschonender Bauweise. Unter Ansatz der vorgenannten<br />

Randbedingungen für Bodenart und Restleckagerate ergeben sich bei<br />

Ansatz eines bauzeitlichen Grundwasserstandes von 97,5 mNN (Einbindetiefe ins<br />

Grundwasser = 2,80 m) folgende bauzeitlich anfallenden Grundwassermengen:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 9.420 m³ in 3 Monaten, davon ca.<br />

1.200 m³ Lenzwasser<br />

− maximaler Abschöpfstrom: ca. Q Lenz = 50 m³/h (Lenzdauer 1 Tag)<br />

− maximaler Restleckagestrom: 3,7 m³/h<br />

In Anlage 9b wird eine Übersicht über die erwartete zeitliche Verteilung der beim<br />

Neubau/Rückbau der Regenrückhaltebecken anfallenden Grundwassermengen<br />

gegeben.<br />

Regen- und Schmutzwassersammler<br />

Die neu zu verlegenden Regen- und Schmutzwassersammler binden abschnittsweise<br />

in den Grundwasserhorizont ein (s. Plan B 5.4-2). Eine Auswertung der Unterlagen<br />

der Fachplanung und Vergleich der Rohrtrassen mit den zu erwartenden<br />

Maximal-Grundwasserständen zeigte jedoch, dass die grundwasserberührten Trassenlängen<br />

im Vergleich zur gesamten neu errichteten Rohrnetzlänge relativ gering<br />

sind.<br />

Die Berechnung des bauzeitlichen Wasserandrangs für die Sammlerleitungen ist in<br />

Anlage 9a dargestellt. Aus dieser Auflistung sind ebenfalls die bauzeitlichen<br />

Grundwasserstände zu entnehmen. Die weiteren Randbedingungen für die Ermittlung<br />

des bauzeitlichen Grundwasseranfalls entsprechen denen der Regenrückhaltebecken<br />

(s.o.).<br />

Insgesamt fallen demnach bei der Errichtung der Regen- und Schmutzwassersammler<br />

im Süd- und Westbereich des <strong>Flughafen</strong>s ca. 32.000 m³ Grundwasser an,<br />

davon ca. 16.000 m³ Lenzwasser und ca. 16.000 m³ Restleckagewasser.<br />

Die maximal erwarteten Restleckageströme bewegen sich dabei in Größenordnungen<br />

von 1,5 bis 4,0 m³/h, wobei je nach Bauablauf nicht auszuschließen ist, dass<br />

sich mehrere Teilströme durch gleichzeitige Ausführung einzelner Bauabschnitte<br />

addieren.<br />

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Ableitungssammler - Einleitbereich in den <strong>Main</strong><br />

Dieser Abschnitt behandelt das Einleitungs- und Umlenkbauwerk in den <strong>Main</strong>, welches<br />

auch als Startbaugrube für die Rohrdurchpressung unter der Eisenbahn/B43<br />

fungiert, sowie das Tosbauwerk des Ableitungssammlers, welches als Zielbaugrube<br />

der Rohrdurchpressung fungiert. Der bauzeitliche GW-Spiegel im betrachteten<br />

Bereich wird mit 87,60 mNN (= Stauspiegel des <strong>Main</strong> [38]) angesetzt. Die Baugrubensohle<br />

(= OK Unterwasserbetonsohle) des kombinierten Einleit- und Umlenkbauwerks<br />

liegt bei ca. 84,60 mNN, die maximale Einbindetiefe des Bauwerks in den<br />

bauzeitlichen Grundwasserhorizont beträgt somit ca. 3,0 m. Die Baugrubenabmessungen<br />

betragen gem. Planung ca. 25x10 m [38].<br />

Die Unterkante der Bauwerkssohle des jenseits der Bahnlinie gelegenen Tosbeckens/der<br />

Zielbaugrube liegt ca. 2 m über dem bauzeitlichen GW-Spiegel auf ca.<br />

NN+89,75 m und ist damit nicht grundwasserrelevant.<br />

Der Sammler zwischen Start- und Zielbaugrube wird im Vorpressverfahren errichtet<br />

und ist daher ebenfalls nicht GW-relevant [36].<br />

Hieraus ergeben sich für den Ableitungssammler im Bereich des <strong>Main</strong>s folgende<br />

bauzeitlich anfallenden Wassermengen:<br />

• Einleit-/Umlenkbauwerk: 5.200 m³ insgesamt, davon ca. 700 m³ Lenzwasser<br />

und ca. 4.500 m³ Restleckagewasser (geschätzte Bauzeit ca. 90 Tage)<br />

Ableitungssammler - Querung SB West<br />

Gem. den Angaben des Fachplaners erfolgt die Querung des Ableitungssammlers<br />

im Bereich der Startbahn 18 West mit Hilfe eines Schutzrohres DN 2500, in dem alle<br />

vier Einzelstränge des Sammlers untergebracht werden. Die Gesamtlänge des<br />

Schutzrohres beträgt ca. 350 m.<br />

Die Tiefenlage des Rohres wird bestimmt durch eine darüberliegende Kabeltrasse,<br />

welche parallel zur Achse der SB West verläuft und bis ca. 2,5 m unter GOK einbindet.<br />

Erst unterhalb dieser Kabeltrasse kann das Schutzrohr DN 2500 verlegt<br />

werden, welches unter Berücksichtigung von Wandstärke und Arbeitsräumen bis<br />

ca. 6 m unter GOK einbindet. Die vorhandene Geländeoberkante (= OK der SB<br />

West) liegt bei ca. 99 mNN, die Baugrubensohle der Sammlerquerung liegt somit<br />

auf ca. 93 mNN.<br />

Der bauzeitliche GW-Spiegel wird in diesem Bereich mit 94,50 mNN angesetzt (s.<br />

Plan B 5.4-1), die Baugrube für die Verlegung des Schutzrohres bindet demnach<br />

max. ca. 1,5 m in den bauzeitlichen Grundwasserhorizont ein. Der seitliche Arbeitsraum<br />

in der Baugrube wird mit 1,5 m je Seite angesetzt.<br />

Hieraus ergeben sich für die Querung des Ableitungssammlers bei der Startbahn<br />

18 West folgende bauzeitlich anfallenden Wassermengen:<br />

• Querung SB West: 14.500 m³ insgesamt, davon ca. 2.900 m³ Lenzwasser<br />

und ca. 11.600 m³ Restleckagewasser (geschätzte Bauzeit ca. 30 Tage)<br />

Wasserqualität<br />

Die Boden- und Grundwasserverunreinigungen sind in den Gutachten des Institutes<br />

Fresenius [24], der Aicon AG [30] und von HPC [33] beschrieben.<br />

Die Nitratbelastungen sowohl im Südbereich als auch für die GW-relevanten Abschnitte<br />

des Ableitungssammlers in den <strong>Main</strong> liegen gem. der Kartierungen des<br />

Gutachtens G4 [33 ] unterhalb von 50 mg/l.<br />

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<strong>PÖYRY</strong>/<strong>IMS</strong><br />

Nennenswerte Grundwasserkontaminationen sind im südlichen <strong>Flughafen</strong>erweiterungsbereich<br />

vor allem für Arsen (s. Abschnitt 9.2.6) sowie Kohlenwasserstoffe bekannt.<br />

Ungeachtet der in den meisten Fällen ausreichenden Entfernung zwischen<br />

den grundwasserrelevanten Entwässerungsbauwerken und den bekannten Grundwasserverunreinigungen<br />

(einzige Ausnahme: Rückbau RHB 32/33, hier muss aufgrund<br />

der unmittelbaren Nähe zu dem bekannten GW-Schaden AS-G 05 [33] mit a-<br />

liphatischen, einkernigen aromatischen und leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen<br />

im abgeschöpften Grundwasser gerechnet werden) werden die Bauwerke<br />

zur Unterbindung von Schadstoffverschleppungen in grundwasserschonender<br />

Bauweise errichtet (s. o.). Bei Auswertung der Grundwassergleichenpläne ergibt<br />

sich jedoch aufgrund der Fließrichtung des Grundwassers für die bauzeitliche<br />

Grundwasserhaltung keine Gefahr der Verschleppung und Förderung von arsenbelastetem<br />

Grundwasser.<br />

Gemäß den Feststellungen der Aicon AG ist das Grundwasser im Südwestbereich<br />

(östlich der Startbahn 18 West, betrifft die östlichen Abschnitte des RW-<br />

Sammlersystems RHB K) aufgrund der teilweise hohen gemessenen pH-Werte und<br />

Gehalte an kalklösendem Kohlendioxid als schwach bis stark betonangreifend einzustufen<br />

[30]. Außerdem liegen in dem untersuchten Gebiet bereichsweise erhöhte<br />

AOX-Konzentrationen im Grundwasser vor. Vereinzelt wurden auch die für die Direkteinleitung<br />

in der Hessischen Grundwasser-Verwaltungsvorschrift festgeschriebenen<br />

Prüf- bzw. Sanierungsschwellenwerte für Phenole, BTX, Zink, EOX und PAK<br />

überschritten.<br />

Die GW-relevanten Abschnitte des Ableitungssammlers in den <strong>Main</strong> sind nicht von<br />

kartierten Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen betroffen.<br />

9.3.5.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Im Folgenden werden – getrennt für die einzelnen Baustellen – die aus derzeitiger<br />

Sicht vorzusehenden Grundwasserreinigungsanlagen vorgestellt und kurz beschrieben.<br />

Analog zu den bereits in den vorangegangenen Kapiteln gemachten<br />

Anmerkungen gilt jedoch auch hier in jedem Einzelfall, dass die genaue Erfordernis<br />

der genannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlichen Behandlungsschritte im Zuge der<br />

Genehmigungsplanung nicht eindeutig festgelegt werden kann, da die der Konzeption<br />

einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden Analysedaten zeit- und<br />

ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der Grundlage einer aktuellen Datenbasis<br />

durchzuführen.<br />

Sammlersystem West / Regenrückhaltebecken K / Querung SB West<br />

Aus heutiger Sicht ist für die Reinigung der zu verbringenden Wässer aus dem Bereich<br />

des Sammlersystems West sowie des nahe gelegene Regenrückhaltebeckens<br />

K und der Querung SB West des Ableitungssammlers in den <strong>Main</strong> auf<br />

Grundlage der vorliegenden Grundwasseranalysen neben den Reinigungsstufen<br />

Leichtstoffabscheidung, Neutralisation und Kies-/Sandfilter keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen<br />

vorzusehen:<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von 25 m³/h wird eine<br />

Filtergeschwindigkeit von 6,6 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom er-<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

159<br />

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gibt sich ein v F von 16,6 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 9c,<br />

der Grundriss in Anlage 9d dargestellt.<br />

Sammler RW G 198 – EIN1.RHB.G / Regenrückhaltebecken G<br />

Aus heutiger Sicht ist für die Reinigung der zu verbringenden Wässer aus dem Bereich<br />

des Sammlers RW G 198 – EIN1.RHB.G sowie des nahe gelegene Regenrückhaltebeckens<br />

G aufgrund der hier im Grundwasser nachgewiesenen adsorbierbaren<br />

organischen Kohlenstoffe neben den Reinigungsstufen Leichtstoffabscheidung,<br />

Neutralisation und Kies-/Sandfilter noch ein Aktivkohlefilter als weitere<br />

Grundwasserbehandlungsstufe vorzusehen.<br />

Durch die relativ geringe Konzentration der adsorbierbaren organischen Kohlenstoffe<br />

ist der Einsatz eines Aktivkohlefilters als Wasseradsorber ohne vorgeschaltete<br />

Strippung direkt möglich. Bei den erwarteten Durchsatzmengen an Restleckageund<br />

Lenzwasser ist der Einsatz von 2 Filtermodulen (baugleiche Elemente wie die<br />

Kies-Sandfilter) erforderlich. Dadurch wird auch beim maximalen Lenzwasserstrom<br />

die erforderliche Mindestaufenthaltszeit des Wassers im Filter erreicht. Die Standzeit<br />

der Filter bestimmt sich neben der Durchsatzmenge vor allem aus der Gleichgewichtsbeladung<br />

der einzelnen Inhaltsstoffe. Eine Regeneration oder ein Austausch<br />

der Aktivkohle wird während der Laufzeit der Wasserbehandlung nicht erwartet.<br />

Für die Anlage ist somit eine Reinigungseinheit mit Puffer, zwei Kiesfiltern und zwei<br />

Wasser-Aktivkohlefiltern erforderlich. Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom<br />

von 54 m³/h wird eine Filtergeschwindigkeit von 7,1 m/h erreicht. Beim<br />

maximalen Lenzwasserstrom ergibt sich ein v F von 12,4 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild<br />

ist in Anlage 9e, der Grundriss in Anlage 9f dargestellt.<br />

Regenrückhaltebecken E<br />

Aus heutiger Sicht sind für die zu verbringenden Wässer aus dem Bereich des Regenrückhaltebeckens<br />

E auf Grundlage der vorliegenden Grundwasseranalysen,<br />

neben den Reinigungsstufen Leichtstoffabscheidung, Neutralisation und Kies-<br />

/Sandfilter, keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen vorzusehen.<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und zwei Kiesfiltern erforderlich.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von 42 m³/h wird eine<br />

Filtergeschwindigkeit von 5,5 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />

sich ein v F von 12,1 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 9g,<br />

der Grundriss in Anlage 9h dargestellt.<br />

Regenrückhaltebecken D<br />

Aus heutiger Sicht sind für die zu verbringenden Wässer aus dem Bereich des Regenrückhaltebeckens<br />

D auf Grundlage der vorliegenden Grundwasseranalysen,<br />

neben den Reinigungsstufen Leichtstoffabscheidung, Neutralisation und Kies-<br />

/Sandfilter, keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen vorzusehen.<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von 33 m³/h wird eine<br />

Filtergeschwindigkeit von 8,7 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />

sich ein v F von 16,3 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 9i,<br />

der Grundriss in Anlage 9j dargestellt.<br />

160


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Rückbau Regenrückhaltebecken RHB 32/33<br />

Aus heutiger Sicht sowie aufgrund der Erfahrungen aus der Bauzeit des Regenrückhaltebeckens<br />

32/33 ist für die zu verbringenden Wässer aus diesem Bereich<br />

aufgrund des bekannten, in unmittelbarer Nähe des Bauwerks befindlichen Kohlenwasserstoffschadens<br />

AS-G 05 (s. o.) neben den Reinigungsstufen Leichtstoffabscheidung,<br />

Neutralisation und Kies-/Sandfilter eine Aktivkohlefiltration zur Entfernung<br />

der höchstwahrscheinlich im Grundwasser enthaltenen Kohlenwasserstoffe<br />

vorzusehen.<br />

Für die Wasserreinigungsanlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer, einem Kiesfilter<br />

und einem Aktivkohlefilter erforderlich. Aufgrund der zur Zeit nicht bekannten<br />

Kohlenwasserstoff-Konzentrationen und auf Basis der vorhandenen Daten wird die<br />

Vorhaltung eines Aktivkohlefilters aus derzeitiger Sicht als ausreichend erachtet.<br />

Sollte sich bei der späteren entwurfs- und ausführungsbegleitenden Analytik ergeben,<br />

dass die Konzentrationen eine zusätzliche Aktivkohlestufe erforderlich machen,<br />

so kann ein zweiter Filter in Reihe geschaltet werden.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von ca. 4 m³/h wird eine<br />

Kiesfiltergeschwindigkeit von v F = 1,1 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom<br />

ergibt sich ein v F von 13,2 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage<br />

9k, der Grundriss in Anlage 9l dargestellt. Die rechnerische Kontaktzeit mit der<br />

Aktivkohle ergibt sich unter Zugrundelegung eines Filters mit 3,8 m² Filterfläche und<br />

7,6 m³ Aktivkohlevolumen zu rd. 2 h.<br />

9.3.6 Terminal 3, Ebene -2 (PTS-Bahnhof)<br />

Im tiefsten Untergeschoss des Terminals 3 (Ebene -2) wird die PTS-Station samt<br />

zugehörigen Treppen-, Aufzugs- und Versorgungsgängen errichtet.<br />

Der maximal erwartete bauzeitliche Grundwasserstand im Bereich des PTS-<br />

Bahnhofs wird nach Auswertung der vorliegenden Kartierungen und GW-<br />

Messdaten zu 97,8 mNN bis 97,9 mNN angenommen.<br />

Die für die Berechnung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls relevante Bauwerkssohle<br />

des PTS-Bahnhofs bzw. der Ebene -2 des Terminals 3 liegt im Bereich der<br />

Bahnsteige bei 96,0 mNN, im Bereich der Gleisanlagen bei ca. 95,0 mNN, die maximal<br />

erwartete Einbindetiefe des PTS-Bahnhofs in das Grundwasser beträgt demnach<br />

zwischen ca. 2 m (Bahnsteige) und ca. 3 m (Gleisanlagen). Die mittlere Bauwerksbreite<br />

des PTS-Bahnhofs beträgt ca. 40 m.<br />

9.3.6.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Es wird davon ausgegangen, dass der PTS-Bahnhof in offener Bauweise hergestellt<br />

wird. Da nicht klar ist, ob der Bau des Bahnhofs in mehreren Teilabschnitten<br />

oder „in einem Zug“ erfolgt, wird für die Abschätzung des bauzeitlichen Grundwasseranfalls<br />

vom worst case ausgegangen, nämlich der Errichtung des Bahnhofs in<br />

zwei parallel laufenden Bauabschnitten (Anmerkung: jede Unterteilung des Bauablaufs<br />

in kleinere Bauabschnitte bedeutet eine Verringerung des berechneten und in<br />

Kapitel 9.3.6.2 dargestellten Grundwasseranfalls).<br />

Die Baugrube wird gemäß den Ausführungen in Kapitel 9.2.4 in grundwasserschonender<br />

Bauweise hergestellt. Es wird ein umlaufender Arbeitsraum von 2 m um die<br />

Außenwände des PTS-Bahnhofs vorgesehen. Bei den „schmaleren“ Bauteilen wie<br />

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Treppenhäuser und Fluchttunnels wird davon ausgegangen, dass die Baugrubenwand<br />

gleichzeitig die spätere Bauwerkswand darstellt, ein seitlicher Arbeitsraum<br />

wird daher in diesen Bereichen nicht angesetzt.<br />

162


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Abb. 9-15: Grundriss des PTS-Bahnhofs (Ebene –2 des Terminals 3)<br />

Die Bauzeit für die grundwasserberührten Bauteile des PTS-Bahnhofs wird ca.<br />

9 Monate betragen.<br />

9.3.6.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen/Quantität<br />

Aus den oben genannten geometrischen und hydrogeologischen Gegebenheiten<br />

ergeben sich für den PTS-Bahnhof bzw. die Ebene -2 des Terminals 3 folgende<br />

Lenz- und Restleckagewassermengen:<br />

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−<br />

−<br />

−<br />

gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 530.700 m³ in ca. 9 Monaten, davon<br />

ca. 25.000 m³ Lenzwasser<br />

maximaler Abschöpfstrom: ca. Q = 92 m³/h (max. erwarteter Restleckagestrom,<br />

Zeitdauer ca. 7 Monate)<br />

maximaler Lenzwasserstrom ca. Q = 72 m³/h (Zeitdauer 2 Tage).<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts für den PTS-<br />

Bahnhof ist der Anlage 10a zu entnehmen.<br />

Wasserqualität<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich des PTS-Bahnhofs liegt bei 6 – 7 m.<br />

Der PTS-Bahnhof liegt außerhalb des in Kapitel 9.2.6.1 beschriebenen Nitratschadens<br />

[6].<br />

Beim Bau des PTS-Bahnhofs werden weder Naturschutzgebiete noch<br />

Überschwemmungs- oder Landschaftsschutzgebiete berührt.<br />

Im Bereich des PTS-Bahnhofs wurde im Zuge der Genehmigungsplanung eine<br />

Bohrung niedergebracht; im Nahbereich (bis ca. 350 m Entfernung) befinden sich<br />

drei weitere Bohrungen, von denen zwei Stück zu Grundwassermessstellen ausgebaut<br />

wurden [50]. Die organoleptische Prüfung des Bohrgutes wies dabei keine<br />

Auffälligkeiten auf. Bei der Bohrung BK 03504 (ca. 350 m östlich des PTS-<br />

Bahnhofs) wurde im Grundwasser bei den Parametern LCKW und AOX eine Überschreitung<br />

der Prüfwerte der Gw-VwV (s. Anlage 12) festgestellt. Es besteht daher<br />

ein Anfangsverdacht auf eine höhere Belastung im Umfeld der Bohrung [33].<br />

Der bekannte und kartierte Grundwasserschaden (Kerosinschaden A400, GFA-G02<br />

[33], s. Kapitel 9.3.3.2) im nördlichen Bereich des Terminals 3 liegt ca. 300 m vom<br />

PTS-Bahnhof entfernt, im Abstrom der Baugrube. Aufgrund der zur Anwendung<br />

kommenden grundwasserschonenden Bauweisen ist daher die Gefahr einer Verschleppung<br />

des Kohlenwasserstoffschadens in südliche Richtung bzw. die Kontamination<br />

des in die Baugrube zutretenden Grundwassers durch diesen Schaden als<br />

sehr gering einzuschätzen.<br />

Der PTS-Bahnhof berührt keine der im Gutachten G4 kartierten Altlastenverdachtsflächen<br />

[33].<br />

9.3.6.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Für den PTS-Bahnhof werden während der Bauzeit – analog zu den anderen hier<br />

beschriebenen Baumaßnahmen – die in Abschnitt 9.2.7.3 aufgezählten „obligatorischen“<br />

Reinigungsstufen vorgesehen. Aus derzeitiger Sicht wird vor der Versickerung<br />

des Grundwassers aus dem Bereich des PTS-Tunnels voraussichtlich keine<br />

weitere Reinigungsstufe erforderlich.<br />

Zusätzlich ist – bei Bestätigung des Anfangsverdachts auf erhöhte AOX- und<br />

LCKW-Konzentrationen im Bereich der PTS-Tunneltrasse (s.o.) - eine Aktivkohlefiltration<br />

vorzusehen. Durch die eingesetzte Filtermodulbauweise können entsprechende<br />

„Standard-Filter“ mit entsprechendem Aktivkohlematerial ausgerüstet werden.<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und zwei Kiesfiltern erforderlich.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von 92 m³/h wird eine<br />

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Filtergeschwindigkeit von 12,1 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />

sich ein v F von 9,5 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 10b,<br />

der Grundriss in Anlage 10c dargestellt. Bei Bedarf kann kurzfristig ein dritter Kiesfilter<br />

installiert werden, falls sich die errechnete Filtergeschwindigkeit von 12,1 m/h<br />

im vorliegenden Fall als zu hoch erweisen sollte.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

9.3.7 Entwässerungssystem Landebahn Nordwest<br />

Das Entwässerungskonzept für die Landebahn Nordwest inkl. Rollbahnen sieht vor,<br />

das anfallende Niederschlagswasser mit Schlitzrinnen zu fassen und einer Behandlung<br />

in Bodenfiltern zuzuführen.<br />

Die Landebahn Nordwest wird dabei in drei Entwässerungsabschnitte unterteilt. Jedem<br />

Entwässerungsabschnitt wird ein Pumpwerk zugeordnet, mit dem das Niederschlagswasser<br />

in die Speicher gefördert wird. Die Pumpwerke werden dabei jeweils<br />

am unteren Ende des Entwässerungsabschnitts angeordnet.<br />

Die Unterkante der Bauwerkssohle des Pumpwerks PW 1 des westlichen (untersten)<br />

Entwässerungsabschnittes liegt bei ca. 84,0 mNN [38]. Der maximal erwartete<br />

bauzeitliche Grundwasserstand im Bereich des Pumpwerks PW 1 wird nach<br />

Auswertung der vorliegenden Kartierungen zu 88,0 mNN angenommen, so dass<br />

das Pumpwerk PW 1 ca. 4 m tief im Grundwasser liegt.<br />

Die weiter östlich gelegenen Pumpwerke PW2 und PW3 sowie alle weiteren, für die<br />

Behandlung/Versickerung vorgesehenen Elemente (Bodenfilter, Speicherbecken,<br />

Stauraumkanäle) binden nicht in den bauzeitlichen Grundwasserspiegel ein.<br />

9.3.7.1 Angaben zum Bauverfahren/Bauablauf<br />

Das Pumpwerk PW 1 wird in grundwasserschonender Bauweise hergestellt.<br />

Hierzu wird aufgrund der relativ geringen Eintauchtiefen des Pumpwerks in den<br />

Grundwasserleiter (ca. 4,0 m) voraussichtlich ein Baugrubenverbau aus Spundoder<br />

Schlitzwänden mit einer nicht verankerten Unterwasserbetonsohle zur Ausführung<br />

kommen. Näheres zu diesem Bauverfahren ist dem Abschnitt 9.3.1.1 (Tunnel<br />

Landebahn Nordwest) zu entnehmen.<br />

9.3.7.2 Abgeschätzte Wassermengen und Wasserqualität<br />

Wassermengen/Quantität<br />

Aus den oben genannten geometrischen und hydrogeologischen Gegebenheiten<br />

ergeben sich für den Pumpschacht PW 1 folgende Lenz- und Restleckagewassermengen:<br />

− gesamte geförderte Grundwassermenge: ca. 2.800 m³ in ca. 61 Tagen, davon<br />

ca. 500 m³ Lenzwasser<br />

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−<br />

−<br />

maximaler Abschöpfstrom: ca. Q Lenz = 10 m³/h<br />

(bei einer Lenzdauer von 2 Tagen)<br />

maximaler Restleckagestrom: ca. 1,5 m³/h<br />

Die Darstellung des zeitlichen Verlaufs des Grundwasserzutritts für das Pumpwerk<br />

PW 1 ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.<br />

Abb. 9-16: Grundwasserzutritt für Pumpwerk PW 1 (Landebahn Nordwest)<br />

Grundwasseranfall Zulaufpumpschacht PW1<br />

tägliche GW-Menge [m³/d]<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

gesamte GW-Menge [m³]<br />

3. Quartal<br />

1. Baujahr<br />

Tagessummen [m³/d]<br />

Gesamtsumme [m³]<br />

Wasserqualität<br />

Die Auswertung der Altlastensituation im Untersuchungsgebiet ergab keine unmittelbaren<br />

Hinweise auf etwaige Kontaminationen des Grundwassers im betrachteten<br />

Bereich (BK 1005).<br />

Über die aus dem Baustellenbetrieb voraussichtlich anfallenden Belastungen hinaus<br />

ist nach Auswertung der vorliegenden GW-Analysen in Verbindung mit den<br />

GW-Gleichenplänen nicht mit weiteren bauzeitlichen GW-Belastungen im Bereich<br />

der Baugrube zu rechnen.<br />

9.3.7.3 Reinigung der anfallenden Grundwässer<br />

Neben den in Abschnitt 9.2.7.3 genannten „obligatorischen“ Reinigungsstufen<br />

(Leichtstoffabscheider, Neutralisation und Kiesschnellfilter) sind für die zu verbringenden<br />

Wässer aus dem Bereich des Zulaufpumpschachtes PW 1 auf Grundlage<br />

der vorliegenden Grundwasseranalysen aus heutiger Sicht keine weiteren Grundwasserbehandlungsstufen<br />

vorzusehen<br />

Für die Anlage ist eine Reinigungseinheit mit Puffer und einem Kiesfilter erforderlich.<br />

Für den maximal erwarteten Restleckagewasserstrom von 2 m³/h wird eine Fil-<br />

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tergeschwindigkeit von 0,5 m/h erreicht. Beim maximalen Lenzwasserstrom ergibt<br />

sich ein v F von 2,6 m/h. Das zugehörige Verfahrensfließbild ist in Anlage 11a, der<br />

Grundriss in Anlage 11b dargestellt.<br />

Die genaue Erfordernis der vorgenannten bzw. ggf. zusätzlich erforderlicher Behandlungsschritte<br />

kann jedoch im Zuge der Genehmigungsplanung nicht eindeutig<br />

festgelegt werden, da die der Konzeption einer Wasserreinigungsanlage zugrundezulegenden<br />

Analysedaten zeit- und ortsnah ermittelt werden müssen. Dies ist daher<br />

im Rahmen der Ausführungsplanung bzw. im Vorfeld der Bauausführung auf der<br />

Grundlage einer aktuellen Datenbasis durchzuführen.<br />

9.3.8 Unterführung Rollbrücke West 2<br />

9.3.8.1 Grundwasserrelevanz der Unterführung Rollbrücke West 2<br />

Aus den Planungsunterlagen für die Unterführung der Rollbrücke West 2 [18] ist ersichtlich,<br />

dass die tiefsten Punkte der beiden betroffenen Straßen (UK Sauberkeitsschicht)<br />

wie folgt liegen:<br />

− Betriebsstraße: ca. 93,40 mNN<br />

− Okrifteler Straße: ca. 93,20 mNN.<br />

Aus den vorliegenden Grundwassergleichenkarten geht hervor, dass der Grundwasserstand<br />

in diesem Bereich zwischen 91,50 und 92,00 mNN liegt [6], [23].<br />

Diese Grundwasserstände werden untermauert durch die Messungen der Fraport<br />

in den Jahren 1991-2002 in den beiden benachbarten Grundwassermessstellen<br />

Nr. 149 und 150 [34] sowie die Messungen der TU Darmstadt im Jahr 2002 in der<br />

in Tunnelachse abgeteuften Grundwassermessstelle BK 1113 [35].<br />

Alle vorgenannten Messungen zeigten maximale Grundwasserstände von<br />

91,90 mNN (Anm.: die in Messstelle 149 im Herbst 1995/Frühjahr 1996 gemessenen<br />

untypischen Pegelstände von ca. 95 mNN werden als Ausreißer gewertet, sie<br />

können z. B. durch Verstopfung des Pegels hervorgerufen worden sein).<br />

Daraus ergibt sich für die Unterführung der Rollbrücke West 2 ein Abstand zwischen<br />

Baugrubensohle und max. anzunehmendem Grundwasserspiegel von<br />

93,20 mNN– 91,90 mNN = ca. 1,30 m.<br />

Daher wird für die Unterführung der Rollbrücke West 2 davon ausgegangen, dass<br />

hier keine Grundwasserrelevanz vorliegt und dieses Bauwerk nicht in das Verbringungskonzept<br />

eingebunden werden muss.<br />

Diese Feststellung deckt sich mit den Aussagen des zugehörigen bodenmechanischen<br />

Gutachtens vom Erdbaulaboratorium Essen [36].<br />

9.4 Verbringung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers<br />

Aus den gegebenen und in Abschnitt 9.3 beschriebenen Randbedingungen ergeben<br />

sich verschiedene Verbringungsmöglichkeiten des während der Bauzeit der<br />

Objekte anfallenden Grundwassers, die hier kurz beschrieben und bewertet werden.<br />

Hieraus wird ein Gesamtkonzept zur Verbringung der während der Bauzeit anfallenden<br />

Grundwässer abgeleitet.<br />

Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Verbringung aller anfallenden<br />

Grundwässer:<br />

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167<br />

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−<br />

−<br />

Direkteinleitung in einen Vorfluter sowie<br />

Versickerung.<br />

Zunächst wird das Gesamtkonzept der bauzeitlichen Grundwasserverbringung kurz<br />

erläutert (Abschnitt 9.4.1).<br />

Nach einem kurzen Exkurs über die Grundlagen der Direkteinleitung (Abschnitt<br />

9.4.2) bzw. Versickerung (Abschnitt 9.4.3) der anfallenden Bauwässer werden<br />

in Abschnitt 9.4.4 die derzeit gültigen und bekannten Vorschriften, Einleit- und<br />

Versickerungsbedingungen für das zu verbringende Bauwasser beschrieben.<br />

In Abschnitt 9.4.5 wird die Direkteinleitung des bauzeitlichen Wassers beschrieben.<br />

In Abschnitt 9.4.6 werden die vorgesehenen Versickerungsflächen vorgestellt.<br />

9.4.1 Gesamtkonzept<br />

Es ist vorgesehen, das gesamte bauzeitlich anfallende Grundwasser – wo sinnvoll<br />

und möglich - nach entsprechender Aufreinigung in eigens dafür errichteten, temporären<br />

Versickerungsanlagen möglichst ortsnah zu versickern. Lediglich die Bauwässer,<br />

die beim Bau des unmittelbar am <strong>Main</strong> gelegenen Umlenk- und Einleitbauwerk<br />

des Ableitungssammlers anfallen, sollen direkt in den <strong>Main</strong> abgeschlagen<br />

werden.<br />

Aufgrund der im <strong>Flughafen</strong>gebiet vorherrschenden, relativ geringen Grundwasserflurabstände<br />

(und der damit einhergehenden, im Allgemeinen hohen Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

des Aquifers) ist eine Versickerung der anfallenden Bauwässer<br />

in offenen Erdbecken vorgesehen. Eine Versickerung in Schluckbrunnen oder<br />

Rigolen ist bei den erwarteten, hohen Durchsatzraten verhältnismäßig teuer und<br />

aufwändig und erfordert aufgrund der fehlenden Bodenpassage einen höheren<br />

Reinheitsgrad des zu versickernden Wassers als bei der oberflächigen Versickerung.<br />

Es wird keine separate Ableitung von Lenz- und Restleckagewasser vorgesehen.<br />

Als „Notüberlauf“ für den Fall einer Nichtnutzbarkeit oder hydraulischen Überlastung<br />

einer Versickerungsfläche (z. B. durch Zufrieren bei extremer, langandauernder<br />

Kälte) dient der im Zuge der <strong>Flughafen</strong>erweiterung errichtete Ableitungssammler<br />

in den <strong>Main</strong>, der von der neuen Abwasserreinigungsanlage im Südbereich in<br />

den <strong>Main</strong> führt. Von jeder Versickerungsanlage wird ein ausreichend dimensionierter,<br />

temporärer Anschluss (mit Pumpwerk) an diesen Ableitungssammler vorgesehen.<br />

Die Ableitung des im Bereich des Zielschachtes des GFA-Tunnels anfallenden<br />

Bauwassers stellt aufgrund der abseitigen Lage des Bauwerks eine Besonderheit<br />

dar. In Ermangelung an potenziellen, in der Nähe befindlichen Versickerungsmöglichkeiten<br />

wird (nach vorheriger Reinigung) eine Direkteinleitung des anfallenden<br />

Wassers in das Regenwassernetz des <strong>Flughafen</strong>s vorgesehen.<br />

9.4.2 Direkteinleitung - Grundlagen<br />

Kapazität<br />

Die zur Verfügung stehende Verbringungskapazität bei einer Direkteinleitung liegt<br />

i.A. deutlich höher als die einer Versickerungsanlage. Sie hängt u.a. von folgenden<br />

Faktoren ab:<br />

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−<br />

−<br />

der hydraulischen Kapazität des Vorfluters (z.B. Versickerungsfähigkeit/ Morphologie<br />

eines Sees bzw. Ableitvermögen eines Flusses)<br />

sonstigen gewässerspezifischen Auflagen (wie z.B. Vermeidung von Querströmungen,<br />

s.a. Abschnitt 9.4.3)<br />

Dimensionierung und Betrieb der Anlagen<br />

Bei der Dimensionierung und dem Betrieb von Anlagen zur Direkteinleitung in einen<br />

Vorfluter sind vor allem die vorgenannten hydraulischen und betrieblichen Belange<br />

des Vorfluters zu berücksichtigen (z.B. mengenmäßige Beschränkung des Wasserzustroms,<br />

damit kein hydraulische Überlastung des Vorfluters riskiert wird oder Einleitwinkel<br />

eines Rohres in ein Gewässer, um die entstehenden Querströmungen zu<br />

minimieren).<br />

Im Vergleich zu einer Versickerung spielt eine mögliche Beeinträchtigung der Einleitkapazität<br />

durch Inhaltsstoffe des abzuleitenden Wassers (z.B. Verockerung, s.u.)<br />

i.A. keine Rolle beim Betrieb von Anlagen der Direkteinleitung.<br />

Bei einer Direkteinleitung erfolgt im Gegensatz zu einigen Formen der Versickerung<br />

(z.B. durch eine „Bodenpassage“, s.u.) jedoch keine weitergehende Reinigung des<br />

abgeleiteten Wassers nach Verlassen der Verbringungsrohrleitung.<br />

9.4.3 Versickerung - Grundlagen<br />

Kapazität<br />

Die Versickerung oder Reinfiltration eignet sich besonders zum stetigen Verbringen<br />

konstanter, nicht zu großer Wassermengen. Sie ist besonders dann angeraten,<br />

wenn dies aus wasserwirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll oder erforderlich erscheint,<br />

d. h. wenn die Ergiebigkeit des Grundwasserleiters ohne eine Wiederversickerung<br />

des zuvor entnommenen Grundwassers negativ beeinflusst würde.<br />

Zum Beseitigen stoßweise auftretender Belastungen bzw. großer Wassermengen,<br />

wie sie zum Beispiel beim Lenzen von Baugruben anfallen, weist eine Versickerung<br />

mehrere Nachteile gegenüber einer Direkteinleitung auf:<br />

− Versickerungsanlagen für singuläre, stoßweise bzw. sehr große Belastungen<br />

(z. B. Lenzvorgänge) müssen ggf. unwirtschaftlich groß ausgelegt werden,<br />

− Lenzvorgänge werden aufgrund einer begrenzten Versickerungskapazität unter<br />

Umständen in die Länge gezogen,<br />

− die Auswirkung einer Stoßbelastung auf den Grundwasserleiter ist aus hydraulischer-<br />

und Schadstoffsicht schwer abzuschätzen.<br />

Bei der Versickerung wird grundsätzlich zwischen einer Verbringung in oberflächennahe,<br />

offene Anlagen (Mulden) oder in oberflächennahe, geschlossene (z. B.<br />

Mulde-Rigole-) Systeme bzw. eine tiefliegende Verbringung über Schluckbrunnen<br />

direkt in tiefere Bereiche des Grundwasserleiters unterschieden.<br />

Grundsätzlich kommen die folgenden Versickerungsarten in Betracht:<br />

Flächenversickerung:<br />

Versickerung des anfallenden Wassers in den Untergrund ohne Speicherung des<br />

zu versickernden Wassers. Ist die Versickerungsfläche mit einer belebten Bodenzone<br />

versehen (= begrünte Oberbodenschicht), so findet eine physikalisch-<br />

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biologische Reinigung des zu versickernden Wassers in dieser Bodenzone statt. Je<br />

flächenhafter die Versickerung stattfindet, desto besser kommen die reinigenden<br />

Wirkungen wie Filtration, Adsorption, Fällung, biologischer Abbau und Ionenaustausch<br />

in der belebten Bodenzone zum Tragen. Gewährleistet den bestmöglichen<br />

Grundwasserschutz, ist aber wegen der relativ geringen Versickerungsleistung sehr<br />

flächenintensiv.<br />

Bedingung: Versickerungsrate > Wasserzufluss, damit kein Überschusswasser anderweitig<br />

abzuführen ist.<br />

Muldenversickerung:<br />

Kurzzeitige Zwischenspeicherung des zu versickernden Wassers in einer Bodenmulde<br />

und zeitverzögerte Versickerung über die belebte obere Bodenzone an der<br />

Muldensohle und den Böschungen. Die Muldenversickerung bietet noch die<br />

Schutzvorteile der Flächenversickerung, hat aber einen geringeren Flächenbedarf.<br />

Die Muldenversickerung gewährleistet einen guten Grundwasserschutz.<br />

Wegen der Möglichkeit einer Wasserspeicherung kann hier die Versickerungsrate<br />

vorübergehend kleiner sein als der Zufluss.<br />

Graben-/Rigolenversickerung:<br />

Zwischenspeicherung des zu versickernden Wassers in einem kiesgefüllten Graben<br />

und zeitverzögerte Versickerung in den Untergrund. Die Rigolenversickerung nutzt<br />

nicht die Schutzfunktion der belebten oberen Bodenzone, sondern leitet das zu versickernde<br />

Wasser in ca. 1 m Tiefe in den Boden ein. Ein eventuell im Kiesgraben<br />

installiertes Dränrohr stellt die Längsverteilung des eingeleiteten Wassers sicher.<br />

Die Rigolenversickerung gewährleistet einen geringen, aber für bestimmte Einsatzzwecke<br />

(z.B. bei entsprechend vorgereinigtem Wasser) ausreichenden Grundwasserschutz.<br />

Besonders bei räumlich beengten Verhältnissen bietet sich eine Rigolenversickerung<br />

an.<br />

Schluckbrunnen:<br />

Tiefenversickerung des anfallenden Wassers durch Infiltration in Vertikalbrunnen,<br />

die bis in den Grundwasserleiter hinein verfiltert sind. Ggf. kann die Infiltration auch<br />

unter Druck erfolgen, dadurch sind hohe Versickerungsleistungen bei geringem Geländeverbrauch<br />

möglich.<br />

Die Versickerung in Schluckbrunnen gewährleistet im Gegensatz zur Flächen-/<br />

Muldenversickerung keinen Grundwasserschutz durch eine Bodenpassage, da direkt<br />

in den GW-Leiter infiltriert wird. Hier werden – verglichen mit den oben beschriebenen<br />

Verfahren - die höchsten Anforderungen an das zu versickernde Wasser<br />

gestellt.<br />

Betrieb der Anlagen<br />

Besonderes Augenmerk erfordert bei einer Versickerung vor allem das allmähliche<br />

„Zusetzen“ der Versickerungsanlagen (Kolmation bei Gräben/Mulden, Verockerung<br />

bei Rigolen/Schluckbrunnen). Diese ist zurückzuführen auf chemische/organische<br />

Prozesse zwischen den Inhaltsstoffen des Grundwassers (Eisen/Mangan) und zutretendem<br />

Sauerstoff.<br />

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Im Betrieb der Versickerungsanlagen ist daher dafür Sorge zu tragen, dass<br />

− Flächen-/Muldensysteme einer regelmäßigen Überwachung und Reinigung unterzogen<br />

werden sowie<br />

− Rigolensysteme/Schluckbrunnen bei Bedarf gereinigt/klargespült werden,<br />

damit die in der Planung zugrundegelegte Leistungsfähigkeit in der Praxis auch<br />

eingehalten werden kann.<br />

Einer Verockerung/Kolmation von länger betriebenen Versickerungsanlagen wird<br />

vorgebeugt, indem in jeder Wasserreinigungsanlage eine Kiesfilteranlage zur<br />

Schwebstoffabscheidung und Enteisenung/Entmanganung der zu versickernden<br />

Wässer vorgesehen wird.<br />

Bei Schluckbrunnenanlagen muss im Einzelfall abgeschätzt werden, ob statt der<br />

Installation einer Kiesfilteranlage nicht auch das Ersetzen einzelner Schluckbrunnen<br />

nach einer Verockerung wirtschaftlicher sein kann. Bei einer Flächen- oder<br />

Muldenversickerung ist eine gelegentliche Reinigung der Muldenoberflächen ggf.<br />

wirtschaftlicher als die Installation von Kiesfiltern.<br />

Um den störungsfreien Betrieb einer Versickerungsanlage auch während der Reinigungsintervalle<br />

zu gewährleisten, sind entsprechende Redundanzen vorzuhalten<br />

(z. B. Reserveflächen bei Flächen- und Muldenversickerung bzw. Reservebrunnen<br />

bei Schluckbrunnenanlagen).<br />

Dimensionierung der Anlagen<br />

Aufgrund des zeitabhängigen Zusetzens (Kolmation) der Versickerungsanlagen,<br />

der geringeren hydraulischen Leistungsfähigkeit der ungesättigten Bodenzone sowie<br />

der im Allgemeinen annähernd horizontal verlaufenden Bodenschichtung ist bei<br />

der Dimensionierung dieser Anlagen eine Reduzierung der k-Werte zu berücksichtigen.<br />

Ferner ist der k-Wert bei bestimmten Betrachtungen in vertikaler Richtung geringer<br />

anzusetzen als in der horizontalen (Strömungs-)Richtung.<br />

Für die Dimensionierung der Versickerungsanlagen sind somit anzusetzen:<br />

− bei Mulden/Gräben: 50 % des k-Wertes<br />

− bei Schluckbrunnen: 25 % des k-Wertes.<br />

Bei der Anordnung von Versickerungsanlagen ist dafür Sorge zu tragen, dass durch<br />

die Versickerung möglichst keine bereits vorhandenen Boden- oder Grundwasserkontaminationen<br />

mobilisiert und verdrängt werden, d.h. dass durch Veränderungen<br />

des GW-Regimes und somit des Strömungsfeldes keine unzulässigen Einflüsse auf<br />

die Kontamination erfolgen.<br />

9.4.4 Vorschriften/Einleitbedingungen<br />

Eine Aufbereitung der zu verbringenden Wässer soll gemäß den Festlegungen der<br />

landesplanerischen Beurteilung grundsätzlich „an der Quelle“ erfolgen ([10], S. 191,<br />

entnommen aus LEP Hessen 2000).<br />

Die Reinigung der anfallenden Grundwässer erfolgt bei den hier vorgestellten Erweiterungsmaßnahmen<br />

des <strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> daher dezentral an jedem einzelnen<br />

grundwasserrelevanten Bauwerk, so dass nur Wässer, die den in den folgenden<br />

Abschnitten genannten Qualitätskriterien entsprechen, in das zur Verbringung<br />

errichtete Rohrsystem eingeleitet werden.<br />

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Die Übergabe sowie Qualitätskontrolle der gereinigten Wässer an den Betreiber<br />

des GW-Verbringungssystems erfolgt am jeweiligen Übergabepunkt in das Leitungssystem<br />

auf der Geländeoberfläche.<br />

Der Einsatz dezentraler Reinigungseinheiten ist aufgrund der Tatsache, dass wegen<br />

der unter Umständen großen zeitlichen Streuung der Einzelbaumaßnahmen<br />

jede Baustelle unabhängig von anderen Baumaßnahmen entwässert werden muss,<br />

unabdingbar.<br />

Zudem hat eine dezentrale Reinigung der anfallenden Wässer vor Eintritt in das<br />

Verbringungssystem noch folgende Vorteile:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Es muss keine teure zentrale Behandlungsanlage an den jeweiligen Verbringungsorten<br />

eingerichtet werden („end-of-pipe“-Lösung), die – wenn überhaupt –<br />

nur unwirtschaftlich bemessen werden könnte, da sie flexibel auf alle denkbaren<br />

Belastungen und Durchflüsse reagieren muss.<br />

(Dezentrale) Behandlungsanlagen an den einzelnen Baustellen können individuell<br />

auf die jeweilige Wasserqualität und die Wassermenge ausgelegt werden<br />

und sind somit optimal dimensionierbar.<br />

Durch das Beschicken der Leitungen mit ausschließlich qualitätsgerechtem<br />

Wasser findet keine Vermischung von sauberen und für die vorgesehene<br />

Verbringungsart ungeeigneten Wässern statt. Es ist an den einzelnen Übergabestellen<br />

in das Verbringungssystem eine klar definierte Schnittstelle gegeben,<br />

anhand derer bei Kontaminationsfällen die Schadensverursacher eindeutig bestimmt<br />

werden können.<br />

Durch die klare Zuordnungsmöglichkeit der Wässer zu den einzelnen Einspeise-<br />

und Verbringungsstellen und die dadurch eindeutige Bestimmung möglicher<br />

Schadensverursacher (s.o.) wird bei den einzelnen Nutzern des Grundwasserverbringungssystems<br />

eine Verpflichtung zum verantwortlichen Umgang mit den<br />

Ableitwässern erzeugt.<br />

Niederschlagswasser, welches in den Baugruben anfällt und in dieselben Pumpensümpfe<br />

wie das eintretende Grundwasser geleitet wird, kann u. U. durch<br />

Auswaschvorgänge im Baustellenbereich mit Schadstoffen belastet sein. Auch<br />

in solchen Fällen wird durch eine Reinigung des zu verbringenden Mischwassers<br />

„an der Quelle“, also vor Einspeisung in das Rohrnetz, eine Verschleppung<br />

von Kontaminationen vermieden.<br />

Durch die Tatsache, dass ausschließlich vorbehandeltes Wasser im Verbringungsrohrsystem<br />

transportiert wird, kann z. B. im Fall einer Rohrundichtigkeit<br />

sichergestellt werden, dass grundsätzlich kein verunreinigtes Wasser in die<br />

Umwelt gelangt.<br />

Die Zuständigkeit für die Reinigung und Förderung der zu verbringenden Wässer<br />

bis zum Übergabepunkt in das Verbringungs-Rohrsystem liegt bei den Unternehmen,<br />

die die jeweiligen Bauwerke errichten (Verursacherprinzip).<br />

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Die Messung der Wasserqualität am Übergabepunkt in das Leitungssystem fällt in<br />

den Zuständigkeitsbereich des Betreibers des GW-Verbringungssystems (s.a. Abschnitt<br />

9.6.1).<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Gesetze<br />

Rechtliche Grundlage der Entnahme und Verbringung von Grundwasser sind an<br />

erster Stelle die einschlägigen Regelungen im<br />

− Wasserhaushaltsgesetz (WHG) [43] sowie dem<br />

− Hessischen Wassergesetz (HWG) [44].<br />

Beide Gesetze fordern sowohl für oberirdische als auch für unterirdische Gewässer<br />

für alle denkbaren Nutzungen eine einheitliche staatliche Zulassung.<br />

Ausgewiesene Wasserschutzgebiete<br />

Den nördlich des Untersuchungsraumes gelegenen Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Hinkelstein“, „Schwanheim“, „Goldstein“, „Oberforsthaus“ und „Staustufe<br />

Griesheim“ wurde mit Verordnung des RP Darmstadt vom 17.11.1997, veröffentlicht<br />

im Hessischen Staatsanzeiger vom 04.05.1998, ein Wasserschutzgebiet zugewiesen.<br />

Von den hier beschriebenen, grundwasserrelevanten Baumaßnahmen befinden<br />

sich die Baumaßnahmen des GFA-Tunnels (s. Abschnitt 9.3.3) sowie der PTS-<br />

Tunnel (s. Abschnitt 9.3.4) in der Zone III B des festgelegten Wasserschutzgebietes.<br />

Die behördlichen Auflagen [27] sind bei der Erstellung dieser Bauwerke einzuhalten.<br />

Keine der im Folgenden vorgestellten Verbringungsvarianten berührt das Wasserschutzgebiet.<br />

Leitfaden<br />

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat mit Stand vom 01.07.1999 den<br />

• Leitfaden Grundwasserentnahmen [20]<br />

herausgegeben, der über die gesetzlichen Grundlagen und die einzelnen Anforderungen<br />

an die Verfahren zur Gestattung von Grundwasserentnahmen unterrichtet.<br />

Auch wenn die hier beschriebenen Maßnahmen – da temporärer Natur – nicht unmittelbar<br />

Grundwasserentnahmen im Sinne des o.g. Leitfadens darstellen, so wird<br />

dieser dennoch als Richtlinie für die Zusammenstellung der relevanten Unterlagen<br />

zugrundegelegt.<br />

Sowohl das Gesamtobjekt als auch die einzelnen Teilobjekte wären der 3. Fallgruppe<br />

des Leitfadens Grundwasserentnahmen (Absatz 3.1) zuzuordnen:<br />

„Grundwasserentnahme aus Brunnen und Quellen mit einer Menge über<br />

5.000 m³/a, aber mit Einflussbereich zumindest teilweise außerhalb des bebauten<br />

Gebietes“ ([20], Seite 20)<br />

In diesem Fall wird der Antragsumfang mit allen beteiligten Behörden festgelegt.<br />

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Landesplanerische Beurteilung<br />

Als Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren der geplanten Erweiterung des<br />

<strong>Flughafen</strong>s <strong>Frankfurt</strong> hat das RP Darmstadt mit Datum vom 10.06.2002 eine „Landesplanerische<br />

Beurteilung“ verfasst [10].<br />

Die dort getroffenen Aussagen zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung sind bei der<br />

Erstellung des hiermit vorgelegten Berichtes berücksichtigt worden. In diesem Bericht<br />

finden sich an den relevanten Stellen entsprechende Verweise auf die Landesplanerische<br />

Beurteilung.<br />

Weitere Abstimmungen<br />

Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zur geplanten <strong>Flughafen</strong>erweiterung<br />

fanden u.a. folgende zusätzliche Abstimmungen mit Behörden sowie beteiligten<br />

Dritten statt, deren Ergebnisse für das GW-Management beim <strong>Flughafen</strong>ausbau relevant<br />

sind:<br />

− RP Darmstadt, StUA Abteilung IV, Dezernat 41.1, Besprechung am 21.03.2002<br />

− RP Darmstadt, StUA <strong>Frankfurt</strong>/<strong>Main</strong>, telefonische Abstimmung sowie schriftliche<br />

Bestätigung vom 27.03.2002 [21]<br />

− HLUG Wiesbaden, Dezernat G6 (Hydrogeologie), telefonische Information am<br />

11.04.2002<br />

− WSA Aschaffenburg, telefonische Information vom 29.04.2002<br />

− RP Darmstadt, Vorantragskonferenz „Wasser“ am 16.10.2002 in Darmstadt<br />

− RP/StUA <strong>Frankfurt</strong>, Besprechung „Wasser/Boden“ zum Planfeststellungsverfahren<br />

kapazitativer <strong>Ausbau</strong> am 03.06.2004 in Darmstadt.<br />

Vorgaben zur Qualität von direkteinzuleitenden Wässern<br />

Grundsätzlich sind nach Information des RP Darmstadt, StUA <strong>Frankfurt</strong>, bei der Direkteinleitung<br />

von (Grund)wässern in den <strong>Main</strong> oder benachbarte Seen/Gruben –<br />

soweit im Einzelfall nicht anders geregelt - am Auslauf des Einleitbauwerkes die in<br />

Anlage 12 dieses Berichtes aufgeführten Orientierungswerte aus der Hessischen<br />

Grundwasserverwaltungsvorschrift einzuhalten (→ Prüfwert für Wasser) [21].<br />

Bei der Einleitung in vorhandene Seen ist zusätzlich die Maßgabe zu berücksichtigen,<br />

dass die Qualität der eingeleiteten Wässer nicht schlechter sein darf als die<br />

Qualität des in den Vorflutern bereits vorhandenen Wassers.<br />

Bei der Einleitung von Wässern in aufgedeckte Grundwasserleiter (z.B. Grube Mitteldorf)<br />

sind die Anforderungen der TwVO (s.u.) einzuhalten.<br />

Bei einer Direkteinleitung von (Grund-)Wässern in die Kanalisation sind die Richtwerte<br />

der jeweiligen Kanalnetzbewirtschafter (hier: Fraport bzw. Abwasserreinigungsanlagenbetreiber)<br />

zu berücksichtigen.<br />

Neben der chemikalischen Beschaffenheit des eingeleiteten Wassers sind bei der<br />

Einleitung in ein Gewässer auch die Belange der Betreiber und Nutzer dieser Gewässer<br />

zu berücksichtigen (z.B. der Schifffahrt im <strong>Main</strong> in Bezug auf zulässige<br />

Querströmungen).<br />

Vorgaben zur Qualität von zu versickernden Wässern<br />

Für die Konzeption der Wasserreinigungsanlagen orientiert sich die Vorhabensträgerin<br />

an den Forderungen des Genehmigungsbescheides für den Bau der<br />

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A380-Werft, die auf Seite 23/24 des verfügenden Teils der wasserrechtlichen Gestattungen<br />

zum Bau der A380-Werft [51] niedergeschrieben und diesem <strong>Planteil</strong> als<br />

Anlage 13 beigefügt sind. Die genannten Werte orientieren sich an den sog. „Geringfügigkeitsschwellenwerten“<br />

der LAWA (2004).<br />

9.4.5 Direkteinleitung/Vorfluter<br />

Da eine weitestmögliche Versickerung des bauzeitlich anfallenden Grundwassers<br />

angestrebt wird, wird hier lediglich die Direktableitung der anfallenden Bauwässer in<br />

den <strong>Main</strong> sowie in das Kanalsystem des nördlichen <strong>Flughafen</strong>bereiches beschrieben.<br />

Weitere Varianten zur Direkteinleitung kommen vor dem Hintergrund der o. g. behördlichen<br />

Stellungnahmen nicht in Betracht und werden daher nicht diskutiert.<br />

Die Lokalisierung aller hier genannten Vorflutmöglichkeiten ist in Plan B.5.4-2 dargestellt.<br />

9.4.5.1 Ableitung in den <strong>Main</strong><br />

Der <strong>Main</strong> verläuft in ca. 2 km Entfernung nordwestlich am <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> vorbei.<br />

Für den <strong>Ausbau</strong>zustand ist die Ableitung des im südlichen Erweiterungsbereich<br />

anfallenden Niederschlagswassers durch einen neu zu errichtenden Ableitungssammler<br />

entlang der südlichen und westlichen <strong>Flughafen</strong>grenze in den <strong>Main</strong> vorgesehen.<br />

Der Ableitungssammler besteht aus insgesamt vier Druckrohrleitungen (2 x<br />

DN800, 1 x DN400 und 1 x DN250). Die Einleitstelle befindet sich oberhalb der<br />

Schleuse Eddersheim (<strong>Main</strong>-km 15,6).<br />

Das im Zuge der bauzeitlichen Grundwasserhaltung anfallende Wasser kann (nach<br />

entsprechender Aufbereitung an der Gewinnungsstelle) ebenfalls durch den neuen<br />

Ableitungssammler in den <strong>Main</strong> abgeleitet werden. Sollte dieser zum Zeitpunkt der<br />

Errichtung einzelner grundwasserrelevanter Bauwerke noch nicht fertiggestellt sein,<br />

so wird das einzuleitende Wasser über eine temporäre, provisorische Leitung (ca.<br />

DN300) zum <strong>Main</strong> transportiert.<br />

Der <strong>Main</strong> besitzt in Höhe des <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong>s eine mittlere Abflussleistung<br />

von ca. MQ = 200 m³/s.<br />

Für den derzeitigen Zustand wird die Einleitmenge von Wasser in den <strong>Main</strong> durch<br />

eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung des WSA Aschaffenburg vom<br />

05.07.1984 auf 3,52 m³/s begrenzt.<br />

Nach Aussage des für schifffahrtstechnische und wasserpolizeiliche Belange zuständigen<br />

WSA Aschaffenburg darf in der Fahrrinne des <strong>Main</strong>s eine Querströmung<br />

von 0,3 m/s nicht überschritten werden.<br />

Für den Endausbauzustand des <strong>Flughafen</strong>s ist geplant, die Rohre DN 800 mit max.<br />

2,0 m³/s zu beaufschlagen, während die Leitung DN 400 mit max. 0,14 m³/s und die<br />

Leitung DN250 mit max. 0,05 m³/s beaufschlagt wird. Insgesamt ergibt sich hiermit<br />

ein maximaler Einleitstrom von ca. 2,08 m³/s (s. entsprechenden <strong>Planteil</strong> des Planfeststellungsantrages,<br />

Ver- und Entsorgungsplanung [36]).<br />

Der nach den vorliegenden Berechnungen maximal zu erwartende bauzeitliche<br />

Einzel-Grundwasserstrom liegt mit max. Q = 0,07 m³/s (entspricht 244 m³/h, Spitzenabfluss<br />

aus Gesamtverteilungskurve in Anlage 18) deutlich unterhalb aller vorgenannten<br />

Marken, eine negative Auswirkung auf die Schifffahrt oder die Hydraulik<br />

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des <strong>Main</strong>s kann daher bei entsprechender Ausbildung des Einleitbauwerkes ausgeschlossen<br />

werden.<br />

9.4.5.2 Verbringen des Grundwassers im Kanalisationssystem des <strong>Flughafen</strong>s<br />

Diese Variante kommt aus ökonomischen, ökologischen und Kapazitätsgründen<br />

nur für die Verbringung kleiner Mengen im Bereich ansonsten schwer zu entwässernder<br />

Objekte in Betracht.<br />

Bei entsprechender Reinigung des anfallenden Grundwassers kann dieses in die<br />

Regenwasserkanalisation des <strong>Flughafen</strong>s abgeschlagen werden, um die bestehenden<br />

Abwasserreinigungsanlagen nicht mit zusätzlichen Schmutzwassermengen zu<br />

beaufschlagen.<br />

Das Verbringen des Grundwassers in der Regenwasserkanalisation bietet sich an<br />

für die Entwässerung der nördlich gelegen Zielbaugrube des GFA-Tunnels. Da sich<br />

diese unmittelbar im Vorfeldbereich des bestehenden Terminals 1 befindet, ist eine<br />

oberirdische Leitungsführung mit Rücksicht auf den ungestörten Flugverkehr hier<br />

nur in sehr engen Grenzen realisierbar. Es wird daher ein baugrubennaher Einleitpunkt<br />

gewählt, der unmittelbar westlich des Gebäudes Nr. 252 (Gepäckhalle) liegt<br />

(s. Abb. 9.17).<br />

176


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Abb. 9-17: Anschluss des GFA-Zielschachts an das Regenentwässerungssystem im <strong>Flughafen</strong>-Nordbereich<br />

9.4.5.3 Abfahren des anfallenden Wassers<br />

Ein Zwischenspeichern und Abfahren des anfallenden Wassers ist aus ökonomischen<br />

und Kapazitätsgründen nur bei kleinen Wassermengen bei ansonsten<br />

schwer zugänglichen Objekten sinnvoll.<br />

Eine solche Lösung kommt daher nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei der Entsorgung<br />

von in-situ nicht zu reinigendem Wasser oder bei Kapazitätsengpässen in<br />

Havariefällen, in Betracht.<br />

Bei der Installation von Rohrleitungen und Containern im Vorfeldbereich des <strong>Flughafen</strong>s<br />

ist auf die Aspekte des Flugbetriebs und der Flugsicherheit besonderes Augenmerk<br />

zu richten.<br />

9.4.5.4 Abtreten des Wassers an andere Nutzer<br />

Ebenfalls in Erwägung zu ziehen ist ein Abtreten des geförderten und ggf. gereinigten<br />

(Brauch)wassers an andere Nutzer. Diese Option wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens<br />

aufgrund der zur Zeit noch nicht absehbaren organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen (wer kommt in Frage, wie viel Wasser wird vom potenziellen<br />

Nutzer in welchem Zeitraum benötigt, wann findet die Bauausführung überhaupt<br />

statt?) allerdings nicht weiter verfolgt und soll daher als Option für die Bauausführung<br />

offengehalten werden.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

177<br />

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9.4.6 Versickerungsanlagen<br />

9.4.6.1 Grundsätzliches Vorgehen bei der Auswahl potenzieller Versickerungsflächen<br />

Bei der Auswahl der nachfolgend vorgestellten Versickerungsflächen werden ausschließlich<br />

solche Flächen betrachtet, die sich auf dem (derzeitigem bzw. zukünftigen)<br />

<strong>Flughafen</strong>gelände befinden.<br />

Für die Auswahl der nachfolgend vorgestellten Versickerungsflächen wurden zahlreiche,<br />

auf dem gesamten <strong>Flughafen</strong>gelände verteilte, potenzielle Versickerungsflächen<br />

untersucht und bewertet. Zur Bewertung der einzelnen Flächen wurden dabei<br />

folgende Kriterien herangezogen:<br />

− bekannte Boden- und Grundwasserkontaminationen im Versickerungsgebiet<br />

bzw. im nahen Umfeld/Abstrom/Seitenstrom der Versickerungsfläche<br />

− Entfernung zu grundwasserberührten Bauwerken/Baugruben<br />

− mögliche Beeinträchtigung/Fließdauer zu Grundwassernutzungen<br />

− Grundwasserflurabstände<br />

− Vorhandensein schwebender Grundwasserleiter.<br />

Im Folgenden werden die zur Versickerung ausgewählten Flächen detailliert beschrieben.<br />

Insgesamt werden 5 Versickerungsanlagen vorgesehen, von denen drei Anlagen<br />

extra für diesen Zweck neu angelegt werden. Lediglich die Flächen „West 1“ und<br />

„Süd“ (s. u.) sind bereits vorhandene Versickerungsflächen bzw. -anlagen.<br />

Sämtliche Versickerungsflächen – mit Ausnahme der Fläche Süd - werden nur<br />

temporär, also während der Bauzeit der an sie angeschlossenen Bauwerke benötigt.<br />

Die Flächen stehen nach Beendigung ihrer Versickerungsnutzung anderen<br />

Nutzungszwecken zur Verfügung. Jede Versickerungsfläche wird im Regelfall mit<br />

den Wassermengen von mehreren Einzelbauwerken beaufschlagt.<br />

Die Versickerung der bauzeitlichen Grundwässer wird ausschließlich als oberflächliche<br />

(Flächen- oder Mulden-) Versickerung vorgesehen. Grundsätzlich ist<br />

bei einer oberflächlichen Versickerung des bauzeitlich anfallenden Wassers aufgrund<br />

der Bodenpassage ein zusätzlicher Grundwasserschutz gegeben (s. o.). Dies<br />

spielt bei den vorherrschenden, überwiegend geringen bis mittleren Grundwasserflurabständen<br />

sowie dem hohen Nutzungsgrad des Aquifers eine entscheidende<br />

Rolle.<br />

Eine alternative Versickerung des anfallenden Bauwassers in Schluckbrunnen oder<br />

Rigolen erfordert einen deutlich höheren Reinheitsgrad des zu versickernden Wassers<br />

als bei der oberflächigen Versickerung. Zudem ist eine Rigolen- oder Schluckbrunnenversickerung<br />

bei den erwarteten, hohen Durchsatzraten und der daraus resultierenden<br />

Vielzahl an Einzelanlagen verhältnismäßig teuer.<br />

Die Anordnung aller hier aufgezählten Versickerungsanlagen ist in Plan B 5.4-2<br />

dargestellt.<br />

178


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Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

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9.4.6.2 Bauweise der Versickerungsanlagen<br />

Die Grundrisse der Versickerungsanlagen (Ausnahme: Anlage Süd, s. hierzu <strong>Planteil</strong><br />

B 3: „Ver- und Entsorgungsanlagen“) sind zeichnerisch in Plan B 5.4-3 dargestellt.<br />

Alle Versickerungsanlagen (außer der bereits vorhandenen Anlage Süd) werden<br />

aus Gründen der Redundanz mit zwei ungefähr gleichgroßen, in der Regel alternierend<br />

betriebenen Einzelbecken ausgestattet, um Betriebsunterbrechungen (beispielsweise<br />

bei Reinigungs- oder Wartungsarbeiten an einem Becken) zu vermeiden.<br />

Jedes einzelne Becken ist dabei so dimensioniert, dass es den für die jeweilige<br />

Anlage bestimmten Restleckagestrom (s. Anlagen 14 bis 17) alleine bewältigen<br />

kann. Eine Zusammenbeaufschlagung beider Becken in einer Versickerungsanlage<br />

ist daher – wenn überhaupt - nur in Zeiten mit außergewöhnlich hohem Grundwasseranfall<br />

erforderlich (z. B. bei der Versickerung der Lenzwasserspitzen).<br />

Ein Wassereinstau in den Versickerungsbecken findet planmäßig nicht statt. Nur in<br />

Ausnahmefällen (z. B. Lenzwasserspitzen) kann sich ein kurzzeitiger Einstau der<br />

Versickerungsanlagen im Bereich weniger Dezimeter ergeben, der sich jedoch zügig<br />

wieder abbaut. Ein „Überlaufen“ der Becken wird ausgeschlossen, da bei Überschreiten<br />

einer definierten Einstauhöhe das Entnahmeschöpfwerk (s. u.) anspringt<br />

und das eingestaute Wasser in den Ableitungssammler Richtung <strong>Main</strong> abführt.<br />

Jedes Becken ist mit einer 5 m breiten Zufahrt für Baufahrzeuge versehen (für Reinigungs-<br />

und Instandsetzungsarbeiten).<br />

Für die Einleitung in die Versickerungsbecken wird das ankommende Wasser verteilt<br />

auf mehrere Rohre (Ausnahme: bestehende Anlage Süd). Zur Vermeidung von<br />

Erosionen/Ausspülungen in der Beckensohle münden die Rohre in befestigten „Beruhigungsbecken“,<br />

aus denen das Wasser in die eigentlichen Versickerungsflächen<br />

überläuft (s. Plan B 5.4-4, Detail „A“).<br />

An der dem Einlauf gegenüberliegenden Seite befindet sich ein „Entnahmebereich“,<br />

aus dem sich ggf. aufstauendes Wasser abgeschöpft und durch eine Druckleitung<br />

zum Ableitungssammler (= Notüberlauf) und weiter in den <strong>Main</strong> geleitet wird (s.<br />

Plan B 5.4-4, Detail „B“, Ausnahme: Versickerungsanlage Süd (ist eine bestehende<br />

Anlage)).<br />

Das Entnahmebauwerk besteht aus einer in einem Pumpschacht trocken und winterfest<br />

aufgestellten Kreiselpumpe. Der Wasserzulauf zur Pumpe erfolgt durch ein<br />

von der Beckensohle in den Pumpschacht mit leichtem Gefälle verlegtes Rohr. Ein<br />

Feuchte- oder Wasserdrucksensor schaltet bei Überschreitung eines Beckenwasserstandes<br />

im Entnahmebereich von ca. 50 cm die Entnahmepumpe ein.<br />

Da in die Versickerungsbecken nur den Versickerungsbedingungen genügendes<br />

Wasser eingeleitet wird, werden die Becken aus Gründen der besseren Unterhaltbarkeit<br />

nicht mit einer bewachsenen Oberbodenschicht vorgesehen, sondern werden<br />

als offene, im Mittel ca. 1,2 m tiefe „Sandbecken“ ausgebildet. Der Boden der<br />

neu errichteten, temporären Versickerungsbecken wird eben angelegt (ohne Einbau<br />

von Gerinnen/Mulden in der Fläche wie bei der derzeitigen Versickerungsfläche<br />

Süd), wodurch eine bessere Unterhaltung/Reinigung gewährleistet wird. Die<br />

Beckensohlen sind so geneigt, dass zwischen dem Einlaufbereich und dem Entnahmebereich<br />

eine Sohlhöhendifferenz von ca. 0,5 m besteht.<br />

Für den Winterbetrieb werden keine besonderen Vorkehrungen getroffen. Durch die<br />

Art der Wasserzuführung (in einen wassergefüllten „Topf“ hinein) wird gewährleistet,<br />

dass das Wasser im Zulaufbereich ständig in Bewegung ist. Das aus dem Topf<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

179<br />

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überlaufende Wasser passiert zunächst eine ca. 0,8 m mächtige Steinschüttung,<br />

bevor es in dem umgebenden Sandboden versickert. Ein Zufrieren des Einlaufbereiches<br />

wird daher – auch bei stärkeren Frostperioden – unwahrscheinlich.<br />

Sollten die Becken unerwarteterweise dennoch zufrieren, so wird das auf der Fläche<br />

stehende Wasser durch das (frostgeschützte) Entnahmeschöpfwerk und den<br />

Ableitungssammler in den <strong>Main</strong> abgeschlagen.<br />

9.4.6.3 Versickerungsanlage Nordwest<br />

Die Versickerungsanlage „Nordwest“ wird auf dem Gelände der Landebahn Nordwest<br />

ca. 800 m östlich des geplanten Tunnels angeordnet.<br />

Die Anlage ist vorgesehen für die Versickerung der Bauwässer aus dem<br />

−<br />

Tunnel unter der Landebahn Nordwest (s. Abschnitt 9.3.1) sowie dem<br />

− Zulaufpumpschacht PW1 (s. Abschnitt 9.3.7).<br />

Sie befindet sich 20 m südlich der für die Entwässerung der Landebahn Nordwest<br />

vorgesehenen Bodenfilter 1.1 und 1.2.<br />

Der Ableitungssammler zum <strong>Main</strong> - der als Notüberlauf für die Versickerungsanlage<br />

fungiert - führt in ca. 800 m Entfernung an der Versickerungsanlage Nordwest vorbei.<br />

Sollte der Ableitungssammler zu Beginn der Nutzung der Versickerungsanlage<br />

Nordwest noch nicht zur Verfügung stehen, so wird das Wasser über eine provisorische,<br />

temporäre Leitung ca. DN 300 in den <strong>Main</strong> geleitet.<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Versickerungsfläche beträgt 11 bis<br />

12 m (Bezug: Hochwasser April 2001). Im Bereich der Versickerungsfläche wurden<br />

keine schwebenden Grundwasserstockwerke erbohrt [24]. Die nahe der Fläche abgeteuften<br />

Aufschlussbohrungen (BK 1024, BK 1035, BK 1040) weisen Sande und<br />

Kiese bis in eine Tiefe von > 80 m unter Gelände auf. Lediglich bei Bohrung<br />

BK 1024 sind zwei geringmächtige (0,5 m starke), oberflächennahe Schluffhorizonte<br />

erbohrt worden.<br />

Vorhandene Grundwasser- und Bodenqualität<br />

Die Versickerungsfläche Nordwest befindet sich im Bereich des kartierten Nitratschadens<br />

(Nitratbelastung zwischen 100 und 150 mg/l). Darüber hinaus sind keine<br />

weiteren Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen im Bereich der Versickerungsanlage<br />

bekannt.<br />

Im Abstrom der Versickerungsfläche befinden sich keine Grundwassernutzungen/-entnahmen.<br />

Ein Zufluss des hier versickerten Wassers zur ca. 2,5 km westlich<br />

gelegenen Grundwasserentnahme der InfraServ (s. Plan B 5.4.2-1) kann anhand<br />

der kartierten Grundwasser-Isolinien ausgeschlossen werden (GW-Strömung ist<br />

zum <strong>Main</strong> gerichtet).<br />

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Kapazität<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert für die Berechnung der Versickerungskapazität kann<br />

für die Fläche Nordwest nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen auf der sicheren<br />

Seite liegend zu k = 1,0 ⋅ 10 -4 m/s angesetzt werden (s. a. Kapitel 9.2.1). Für<br />

die Dimensionierung der Flächenversickerung wird der k-Wert um 50 % reduziert.<br />

Gem. ATV-Arbeitsblatt A 138 [41] kann bei einer Größe der Versickerungsbecken<br />

von jeweils ca. 1.000 m² und den vorliegenden Untergrundverhältnissen eine maximale<br />

Versickerungskapazität von Q = ca. 180 m³/h je Becken (insgesamt also<br />

360 m³/h) bereitgestellt werden.<br />

Die auf der Fläche Nordwest zur Versickerung kommenden Wassermengen sowie<br />

deren zeitliche Verteilung sind der Anlage 14 zu entnehmen. Demnach reicht die<br />

vorgehaltene Kapazität von 180 m³/h je Becken aller Voraussicht nach aus, um<br />

selbst die Lenzwasserspitzen (Q = 147 m³/h im Baujahr 2, 1. Quartal) ohne nennenswerten<br />

Überstau auf der Fläche zu versickern.<br />

9.4.6.4 Versickerungsanlage West 1<br />

Die Versickerungsanlage „West 1“ befindet sich am südlichen Ende des Tunnels<br />

unter der Rollwegbrücke West. Die momentan mit lichtem Bewuchs bestandene<br />

Fläche diente bereits mehrfach als Versickerungsfläche.<br />

Die Anlage ist vorgesehen für die Versickerung der Bauwässer aus dem Bau der<br />

folgenden Bauwerke:<br />

− RW-Sammlersystem RHB K (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Querung Ableitungssammler mit Startbahn 18 West (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Regenrückhaltebecken K (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Tunnel unter der Startbahn 18 West (s. Abschnitt 9.3.2).<br />

Der Ableitungssammler zum <strong>Main</strong> - der als Notüberlauf für die Versickerungsanlage<br />

fungiert - führt unmittelbar an der Versickerungsanlage West 1 vorbei.<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Versickerungsfläche West 1 beträgt 5<br />

bis 6 m (Bezug: Hochwasser April 2001). Im Bereich der Versickerungsfläche<br />

West 1 wurden keine schwebenden Grundwasserstockwerke sondiert [24]. Eine<br />

unmittelbar neben der Fläche abgeteufte Aufschlussbohrung (BK 1135) weist<br />

durchgehend Sande und Kiese bis in eine Tiefe von 78 m unter Gelände auf.<br />

Bei den früheren Versickerungen auf dieser Fläche gab es nach Auskunft des<br />

Fachpersonals der Vorhabensträgerin keine Probleme. Über die seinerzeit versickerten<br />

Wassermengen liegen keine Informationen vor.<br />

Vorhandene Grundwasser- und Bodenqualität<br />

Im Bereich der Versickerungsanlage West 1 sind keine Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen<br />

bekannt.<br />

Im Abstrom der Versickerungsfläche befindet sich die Grundwassernutzung der Fa.<br />

InfraServ (Fließweg ca. 2,5 km). Die Grundwasserfließzeiten bis zu den Brauchwasserbrunnen<br />

der InfraServ werden in [24] jedoch mit ca. 7 Jahren angegeben.<br />

Vor diesem Hintergrund ist eine Gefährdung der vorhandenen Grundwassernutzungen<br />

der InfraServ durch die temporäre Inanspruchnahme der Versickerungsfläche<br />

West 1 praktisch auszuschließen.<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

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Kapazität<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert für die Berechnung der Versickerungskapazität kann<br />

für die Fläche West 1 nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen auf der sicheren<br />

Seite liegend zu k = 1 ⋅ 10 -4 m/s angesetzt werden (s. a. Kapitel 9.2.1). Für die<br />

Dimensionierung der Flächenversickerung wird der k-Wert um 50 % reduziert.<br />

Gem. ATV-Arbeitsblatt A 138 [41] kann bei einer Größe der Versickerungsbecken<br />

von jeweils ca. 2.100 m² und den vorliegenden Untergrundverhältnissen eine maximale<br />

Versickerungskapazität von Q = ca. 370 m³/h je Becken (insgesamt also<br />

740 m³/h) bereitgestellt werden.<br />

Die auf der Fläche West 1 zur Versickerung kommenden Wassermengen sowie deren<br />

zeitliche Verteilung sind der Anlage 15 zu entnehmen. Demnach reicht die vorgehaltene<br />

Gesamtkapazität von 370 m³/h (je Becken) aus, um selbst die Lenzwasserspitzen<br />

(Q = 120 m³/h im 3. Baujahr, 1. Quartal) ohne Überstau in der Anlage zu<br />

versickern. Sollten wider Erwarten dennoch Kapazitätsengpässe bei der Versickerung<br />

auf der Fläche West 1 auftreten, so kann das „überschüssige“ Wasser auch<br />

auf der ca. 400 m weiter südlich gelegenen Fläche West 2 versickert werden (s. u.)<br />

9.4.6.5 Versickerungsanlage West 2<br />

Die Versickerungsanlage „West 2“ befindet sich am westlichen Rand des <strong>Flughafen</strong>geländes<br />

in unmittelbarer Verlängerung der Start- und Landebahn Nord,<br />

ca. 400 m südlich der Versickerungsanlage West 1 gelegen (s. o.). Die Fläche ist<br />

derzeit mit Rasen bewachsen und unterliegt keiner bestimmten Nutzung.<br />

Die Versickerungsanlage West 2 soll alternierend bzw. ergänzend zu der oben beschriebenen<br />

Anlage West 1 betrieben werden. Dieses Vorgehen wurde in Anbetracht<br />

der relativ großen Wassermengen gewählt, die beim Bau des Tunnels unter<br />

Startbahn 18 West im ungünstigsten Fall erwartet werden (Restleckagerate bis<br />

Q = 79 m³/h, Q ges. = 804.000 m³) und die in Kombination mit den übrigen, an die<br />

Fläche West 1 angeschlossenen Baumaßnahmen zu einer hydraulischen Überlastung<br />

der Fläche West 1 führen könnten.<br />

Die an die Fläche West 2 angeschlossenen Bauwerke entsprechen denen der Fläche<br />

West 1:<br />

− Sammlersystem West (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Querung Startbahn 18 West des Ableitungssammlers (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Regenrückhaltebecken K (s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Tunnel unter der Startbahn 18 West (s. Abschnitt 9.3.2).<br />

Der Ableitungssammler zum <strong>Main</strong> - der als Notüberlauf für die Versickerungsanlage<br />

fungiert - führt unmittelbar an der Versickerungsanlage West 2 vorbei.<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Versickerungsanlage West 2 beträgt 5<br />

bis 6 m (Bezug: Hochwasser April 2001). Im Bereich der Versickerungsfläche<br />

West 2 wird nicht mit dem Vorhandensein schwebender Grundwasserstockwerke<br />

gerechnet [24].<br />

Da die Versickerungsanlage West 2 in der Verlängerung der Start- und Landebahn<br />

Nord gelegen ist, sind hier (für den Fall eines unplanmäßigen, temporären Einstaus<br />

der Versickerungsfläche) Maßnahmen gegen Vogelschlag vorzusehen.<br />

182


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Vorhandene Grundwasser- und Bodenqualität<br />

Im Bereich der Versickerungsanlage West 2 sind keine Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen<br />

bekannt.<br />

Im Abstrom der Versickerungsfläche befindet sich die Grundwassernutzung der Fa.<br />

InfraServ. Die Grundwasserfließzeiten bis zu den Brauchwasserbrunnen der Infra-<br />

Serv werden in [24] jedoch mit ca. 12 bis 15 Jahren angegeben. Vor diesem Hintergrund<br />

ist eine Gefährdung der vorhandenen Grundwassernutzungen der<br />

InfraServ durch die temporäre Inanspruchnahme der Versickerungsfläche West 2<br />

praktisch auszuschließen.<br />

Kapazität<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert für die Berechnung der Versickerungskapazität kann<br />

für die Fläche West 2 nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen auf der sicheren<br />

Seite liegend zu k = 1 ⋅ 10 -4 m/s angesetzt werden (s. a. Kapitel 9.2.1). Für die<br />

Dimensionierung der Flächenversickerung wird der k-Wert um 50 % reduziert.<br />

Gem. ATV-Arbeitsblatt A 138 [41] kann bei einer Größe der Versickerungsbecken<br />

von jeweils ca. 1.500 m² und den vorliegenden Untergrundverhältnissen eine maximale<br />

Versickerungskapazität von Q = ca. 260 m³/h je Becken (insgesamt also<br />

420 m³/h) bereitgestellt werden.<br />

Die auf der Fläche West 2 zur Versickerung kommenden Wassermengen sowie deren<br />

zeitliche Verteilung entsprechen denen der Fläche West 1 und sind der Anlage<br />

15 zu entnehmen. Demnach reicht die vorgehaltene Kapazität von 260 m³/h (je<br />

Becken) aus, um selbst die Lenzwasserspitzen (Q = 120 m³/h im 3. Baujahr,<br />

1. Quartal) ohne Überstau auf einer der beiden Flächen zu versickern.<br />

9.4.6.6 Versickerungsanlage T3<br />

Die Versickerungsanlage „T3“ befindet sich in der Verlängerung des „H-Fingers“<br />

des geplanten Terminals 3 auf der ehemaligen US-Air Base (südlich der Start- und<br />

Landebahn Süd). Die Fläche ist derzeit befestigt, unterliegt aber keiner besonderen<br />

Nutzung.<br />

Die für den Anschluss an die Versickerungsanlage T3 vorgesehenen Bauwerke<br />

sind:<br />

− GFA- Startschacht (s. Abschnitt 9.3.3)<br />

− GFA- Anschlusstunnel (s. Abschnitt 9.3.3)<br />

− PTS-Tunnel (s. Abschnitt 9.3.4)<br />

− PTS-Bahnhof (s. Abschnitt 9.3.6)<br />

− Regenrückhaltebecken E (s. Abschnitt 9.3.5).<br />

Falls eine Versickerung der Bauwässer auf der Versickerungsanlage Süd<br />

(s. Abschnitt 9.4.6.7) nicht möglich sein sollte, so werden diese Wässer auch in der<br />

Anlage T3 versickert. Dies wurde bei der Dimensionierung der Anlage T3 berücksichtigt.<br />

Der Ableitungssammler zum <strong>Main</strong> - der als Notüberlauf für die Versickerungsanlage<br />

fungiert - führt in ca. 550 m Entfernung an der Versickerungsanlage T3 vorbei.<br />

Der Grundwasserflurabstand im Bereich der Versickerungsfläche T3 beträgt ca.<br />

7 m (Bezug: Hochwasser April 2001). Im Bereich der Versickerungsfläche T3 wur-<br />

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den keine schwebenden Grundwasserstockwerke sondiert [24]. Bei der unmittelbar<br />

südlich der Fläche abgeteuften Grundwassermessstelle 106 wurden durchgehend<br />

Sande und Kiese bis in eine Tiefe von 25 m unter Gelände erbohrt.<br />

Da die Versickerungsanlage T3 in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Start- und<br />

Landebahnsystem gelegen ist, sind hier (für den Fall eines unplanmäßigen, temporären<br />

Einstaus der Versickerungsfläche) Maßnahmen gegen Vogelschlag vorzusehen.<br />

Vorhandene Grundwasser- und Bodenqualität<br />

Die Versickerungsanlage T3 liegt im südlichen Ausläufer des kartierten Nitrat-<br />

Grundwasserschadens (Nitratkonzentration 50 – 100 mg/l). Ca. 180 m entfernt in<br />

östlicher Richtung befindet sich im Grundwasserseitenstrom zur Versickerungsanlage<br />

T3 der Grundwasser-Kohlenwasserstoffschaden GFA G02 [33].<br />

Die Versickerungsanlage T3 befindet sich zudem im Bereich der Altlastenverdachtsflächen<br />

GFA-ALVF 02 (vermutete Altablagerungen aus Bombenabwürfen,<br />

Flakstellungen, Gräben etc.) und GFA-ALVF 04 (ehemalige Flakstellungen) [33].<br />

Aus diesem Grund wird eine vorausgehende Detailuntersuchung des Altlastenverdachts<br />

vor der Nutzung der Versickerungsfläche T3 als nötig erachtet.<br />

Sollte die Detailuntersuchung des Altlastenverdachts zeigen, dass eine Nutzung<br />

der Fläche als Versickerungsanlage T3 erst nach vorhergehender Altlastensanierung<br />

erfolgen kann, so soll vor der Bauausführung in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde<br />

eines der folgenden Szenarien umgesetzt werden (Auflistung in<br />

absteigender Priorität):<br />

1) Durchführen der Altlastensanierung, danach Nutzung der Fläche als Versickerungsanlage<br />

T3<br />

2) Versickern der für die Anlage T3 vorgesehenen Grundwässer in der Versickerungsanlage<br />

Süd (s. Kapitel 9.4.6.7). Sollte dies aufgrund hoher Grundwasserstände<br />

oder anderer Kapazitätsbeschränkungen nicht möglich sein, dann<br />

3) Versickern der für die Anlage T3 vorgesehenen Grundwässer in der Versickerungsanlage<br />

West 1 (s. Kapitel 9.4.6.4) oder West 2 (s. Kapitel 9.4.6.5). Diese<br />

beiden Versickerungsanlagen besitzen eine ausreichend hohe Kapazität, um<br />

auch die ggf. zusätzlich anfallenden Grundwassermengen aus der Anlage T3<br />

(in der Spitze 145 m³/h, s. u.) mitzuversickern.<br />

Im Abstrom der Versickerungsfläche befinden sich keine ausgewiesenen Grundwassernutzungen.<br />

Die Versickerungsanlage T3 grenzt jedoch unmittelbar an die<br />

Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Schwanheim/Hinkelstein/Goldstein“.<br />

Da gem. [24] die Fließrichtung des Grundwasserstroms aus dem Bereich der Versickerungsfläche<br />

jedoch in Richtung Nordwest/<strong>Main</strong> und nicht in Richtung der o. g.<br />

Trinkwassergewinnungsanlagen gerichtet ist, ist eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung<br />

aus hydraulischer Sicht nicht zu befürchten.<br />

Kapazität<br />

Der Durchlässigkeitsbeiwert für die Berechnung der Versickerungskapazität kann<br />

für die Fläche T3 nach Auswertung der vorhandenen Unterlagen auf der sicheren<br />

Seite liegend zu k = 1,0 ⋅ 10 -4 m/s angesetzt werden (s. a. Kapitel 9.2.1). Für die<br />

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Dimensionierung der Flächenversickerung wird der k-Wert um 50 % reduziert.<br />

Gem. ATV-Arbeitsblatt A 138 [41] kann bei einer Größe der Versickerungsbecken<br />

von jeweils ca. 1.000 m² und den vorliegenden Untergrundverhältnissen eine maximale<br />

Versickerungskapazität von Q = ca. 180 m³/h je Becken (insgesamt also<br />

360 m³/h) bereitgestellt werden.<br />

Die auf der Fläche T3 zur Versickerung kommenden Wassermengen sowie deren<br />

zeitliche Verteilung sind der Anlage 16 zu entnehmen. Demnach reicht die vorgehaltene<br />

Kapazität von 180 m³/h (je Becken) aus, um selbst die erwarteten Lenzwasserspitzen<br />

(Q = 145 m³/h) ohne Überstau auf einer der beiden Flächen zu versickern.<br />

9.4.6.7 Versickerungsanlage Süd<br />

Die Versickerungsanlage „Süd“ befindet sich südlich der Rhein-<strong>Main</strong> Air Base am<br />

äußersten südlichen Rand des <strong>Flughafen</strong>gebietes in Nähe der Anschlussstelle<br />

Zeppelinheim.<br />

Die für den Anschluss an die Versickerungsanlage Süd vorgesehenen Bauwerke/Baulose<br />

sind:<br />

− Sammlersystem RHB G (Schmutz- und Regenwasser, s. Abschnitt 9.3.7)<br />

− Regenrückhaltebecken D und G (s. Abschnitt 9.3.7).<br />

− Abbruch Regenrückhaltebecken 32/33 (s. Abschnitt 9.3.5).<br />

Die Versickerungsanlage Süd ist bereits als Versickerungsfläche für den südlichen<br />

<strong>Flughafen</strong>bereich in Benutzung. Sie besteht aus einem ca. 0,6 ha großen Muldensystem.<br />

Es ist geplant, die vorhandene Versickerungsanlage Süd im Zuge der<br />

<strong>Flughafen</strong>erweiterung auf ca. 2,0 ha zu vergrößern. Die Bauarbeiten zur Vergrößerung<br />

der Versickerungsanlage Süd sollen planmäßig im 1. Quartal des ersten Baujahres<br />

abgeschlossen werden, die erweiterte Versickerungsfläche ist daher bereits<br />

frühzeitig auch für die bauzeitliche Grundwasserversickerung nutzbar.<br />

Der GW-Flurabstand wird in [49] mit ≥ 5 m angegeben. Bezogen auf den maßgebenden<br />

Grundwasserstand im April 2001 beträgt der Grundwasserflurabstand im<br />

Bereich der Versickerungsanlage Süd jedoch nur ca. 3 m. Die Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

des Grundwassers kann daher als hoch bis mittel eingestuft werden<br />

[10], [24]. Es wird kein bestehendes Wasserschutzgebiet berührt.<br />

Vorhandene Grundwasser- und Bodenqualität<br />

Im Bereich der Versickerungsanlage Süd sind keine Grundwasser- oder Bodenverunreinigungen<br />

bekannt.<br />

Die im Altlastengutachten G4 [33] ausgewiesene Altlastenverdachtsfläche AS-B 06,<br />

die im Erweiterungsgebiet der Versickerungsanlage Süd liegt, ist nach Aussage im<br />

Gutachten G4 zwischenzeitlich saniert worden. Eine Gefährdung des Aquifers aufgrund<br />

von Schadstoffverschleppungen durch an dieser Stelle versickertes Wasser<br />

kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Kapazität<br />

Die Beschickung der derzeit vorhandenen Versickerungsanlage mit Niederschlagswasser<br />

wird durch die vorgeschalteten Beschickungspumpen auf einen Ge-<br />

Band B 5 Erläuterungsbericht Baulogistik und Grundwasserhaltung<br />

185<br />

während der Bauzeit<br />

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samtzustrom von max. Q = 1,8 m³/s (= 6.480 m³/h, Spitzenbelastung) begrenzt. Die<br />

vorhandene Versickerungsanlage Süd ist jedoch erfahrungsgemäß bei Ausnutzung<br />

dieser Beschickungsmenge von 1,8 m³/s teilweise bereits überlastet. Dieses Ergebnis<br />

wird durch in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführte Messungen zur Beschickung<br />

der bestehenden Versickerungsanlage bestätigt, bei denen tatsächlich<br />

vereinzelt Überlastungen der Versickerungsanlage und ein Abschlagen von Wasser<br />

in den Gundbach beobachtet wurden [24].<br />

Versickerungsversuche in der vorhandenen Versickerungsanlage Süd haben gezeigt,<br />

dass für die Versickerungsanlage ein mittlerer k f -Wert von 3 ⋅ 10 -4 m/s anzusetzen<br />

ist [49]. Gem. ATV-Arbeitsblatt A 138 [43] kann daher bei einer Größe der<br />

Versickerungsanlage Süd von insgesamt ca. 20.300 m² (<strong>Ausbau</strong>zustand) eine maximale<br />

Versickerungskapazität von Q = ca. 11.000 m³/h bereitgestellt werden (s.<br />

a. [38]). Es soll jedoch während des geplanten <strong>Ausbau</strong>s und im späteren Betrieb an<br />

der Limitierung des Beschickungsstroms auf max. Q = 6.480 m³/h (Spitzenbelastung)<br />

festgehalten werden [38].<br />

Die in der Versickerungsanlage Süd zur Versickerung kommenden Wassermengen<br />

sowie deren zeitliche Verteilung sind der Anlage 17 zu entnehmen. Demnach beträgt<br />

die maximal erwartete Lenzwasserspitzen Q = 123 m³/h (1. Baujahr, 3. Quartal).<br />

Diese Wassermenge kann im Regelfall ohne Überstau auf der Fläche Süd versickert<br />

werden.<br />

Das Grundwasser soll über ein separates, temporäres Leitungssystem (DN 300) in<br />

die Versickerungsanlage eingebracht werden.<br />

Hydraulische Überlastung<br />

Das RP Darmstadt weist in seiner landesplanerischen Beurteilung [10] darauf hin,<br />

dass bei hohen GW-Ständen (wie z. B. im April 2001) jeder Dezimeter GW-Anstieg<br />

unmittelbare Auswirkungen auf das in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Versickerungsfläche<br />

gelegene Gewässersystem Gundbach/Schwarzbach einschl. des<br />

stromabwärts gelegenen Bereiches „Mönchbruch“ hat, der dann nicht mehr als Retentionsraum<br />

nutzbar wäre. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung der Versickerungsfläche<br />

Süd für die bauzeitliche Wasserverbringung in Zeiten hoher Grundwasserstände<br />

nicht erfolgen.<br />

Für diesen Fall müssen die für die Versickerung auf der Fläche Süd vorgesehenen<br />

Bauwässer auf der Fläche T3 mitversickert werden. Aufgrund der großen Versickerungskapazität<br />

der Fläche T3 (s. Abschnitt 9.4.6.6) ist dies hydraulisch möglich.<br />

Sollte aufgrund von Verschiebungen im Bauablauf oder sonstiger betrieblicher<br />

Randbedingungen eine Versickerung der für die Fläche Süd vorgesehenen Bauwässer<br />

auf der Fläche T3 doch nicht möglich sein, so wird eine Ableitung der anfallenden<br />

Wässer über den Ableitungssammler in den <strong>Main</strong> vorgesehen.<br />

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9.5 Leitungsnetz<br />

9.5.1 Leitungssysteme<br />

Zum Transport der anfallenden Wassermengen vom Übergabepunkt auf der jeweiligen<br />

Baustelle bis zur vorgesehenen Versickerungsfläche wird ein Rohrleitungssystem<br />

verwendet, welches den folgenden Überlegungen Rechnung trägt:<br />

− Die zurückzulegenden Strecken zwischen Entnahmeort und Anschlusspunkt<br />

sind möglichst kurz zu halten.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Die Rohrleitungsführung darf den Bau(stellen)betrieb nicht behindern.<br />

Das Rohrleitungssystem muss so dimensioniert sein, dass ergänzend zu den<br />

planmäßig auftretenden Wassermengen noch Kapazitäten verfügbar sind, die<br />

den Abtransport zusätzlicher Wässer erlauben (z. B. nach starken Regenfällen).<br />

Es ist davon auszugehen, dass die einzelnen Baumaßnahmen unter Umständen<br />

zeitlich weit auseinanderliegen, jede Baustelle muss also autark entwässerbar<br />

sein.<br />

Die Verlegung des Verbringungsrohrsystems erfolgt aus Kosten- und Wartungsgründen<br />

- wo möglich - grundsätzlich oberirdisch im Bereich vorhandener Wege<br />

und Straßen.<br />

Für die Verbringung des Grundwassers aus den einzelnen Bereichen wurde auf<br />

Grundlage der abgeschätzten Restleckageraten sowie einer denkbaren Rohrleitungsführung<br />

auf dem Gelände der Vorhabensträgerin eine vorläufige Rohrdimensionierung<br />

vorgenommen. (Anmerkung: i.A. ist der Lenzvorgang ausschlaggebend<br />

für den Bemessungsdurchfluss, daher sind die in der Tabelle 9-4 angegebenen<br />

Bemessungsdurchflüsse nicht unbedingt identisch mit der im Plan B 5.4-2 angegebenen<br />

Restleckage.)<br />

Daraus ergeben sich die in Tab. 9-4 genannten Rohrdurchmesser (Anmerkung: die<br />

in Tab. 9-4 aufgeführten Rohrdimensionen dienen nur der Information, sie werden<br />

nicht zur Genehmigung beantragt!).<br />

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während der Bauzeit<br />

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Tab. 9-3:<br />

Übersicht über das Verbringungsrohrsystem<br />

Bauwerk<br />

Tunnel Landebahn<br />

Nordwest<br />

[m³/h]<br />

Bemessungsdurchfluss<br />

Rohrdurchmesser<br />

[mm]<br />

Leitungslänge<br />

ca.<br />

[m]<br />

Druckverlusthöhe<br />

inkl. Einbauteile<br />

ca.<br />

[m]<br />

150 300 1.200 2,50<br />

Tunnel Startbahn 18<br />

West – Westseite*<br />

Tunnel Startbahn 18<br />

West – Ostseite*<br />

121 300 1.400 1,90<br />

121 300 1.800 2,40<br />

GFA-Zielbaugrube 29 150 110 0,35<br />

GFA-Startbaugrube 26 200 850 0,40<br />

GFA- Anschlusstunnel 65 250 950 0,95<br />

PTS-Tunnel 52 250 1.200 0,80<br />

PTS-Bahnhof 92 300 650 0,52<br />

RHB D 62 200 650 1,90<br />

RHB E 92 250 350 0,70<br />

RHB G<br />

(einschl. Sammler)<br />

RHB K (einschl.<br />

Sammler)*<br />

98 300 2.800 2,40<br />

83 250 1.000 1,80<br />

Abbruch RHB 32/33 25 200 1.900 0,90<br />

Querung SB West* 34 200 1.100 1,00<br />

Pumpschacht PW1 10 150 2.400 0,90<br />

* = Verbringung in Versickerungsanlage West 1 zugrundegelegt<br />

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9.5.2 Förder- und Steuereinrichtungen<br />

Das zu verbringende Wasser wird am Einspeisepunkt (hinter der Wasserreinigungsanlage)<br />

vom Betreiber des Verbringungsrohrsystems drucklos entgegengenommen.<br />

Die Annahmestelle kann kurzfristig mit Hilfe von Absperrschiebern geschlossen<br />

werden, wenn unzulässiges Wasser in der Leitung festgestellt wird.<br />

Zur Förderung des übergebenen Wassers in dem Verbringungsrohrsystem bis zur<br />

Versickerungsfläche sind Einzelpumpwerke an den Übergabepunkten der Baustellen<br />

vorzusehen.<br />

Für den Fall der Inanspruchnahme des Ableitungssammlers in den <strong>Main</strong> als „Notüberlauf“<br />

werden im Tiefpunkt der einzelnen Versickerungsanlagen/-becken separate<br />

Pumpanlagen vorgesehen, die das Wasser, das aus kapazitativen Gründen<br />

nicht versickert werden kann, in den Ableitungssammler befördern, in dem es dann<br />

unter Druck bis in den <strong>Main</strong> gefördert wird (s. a. Abschnitt 9.4.6.2). Die erforderliche<br />

zu installierende Pumpenleistung ist in Abhängigkeit der sonstigen, bereits vorhandenen<br />

Beaufschlagung des Ableitungssammlers individuell im Rahmen der Ausführungsplanung<br />

der einzelnen Bauwerke festzulegen.<br />

Alle Pumpwerke werden redundant ausgelegt, so dass auch bei Wartungsarbeiten<br />

oder Ausfall eines Systems die Wasserförderung unterbrechungsfrei weiterbetrieben<br />

werden kann. Hierzu werden entsprechende Ersatzpumpen vorgehalten, die im<br />

Bedarfsfall zugeschaltet werden.<br />

Zur Regulierung des Wasserstroms und der Druckhöhe sowie zur Minimierung der<br />

Anlaufströme sollen drehzahlgeregelte Pumpen eingesetzt werden.<br />

Als weitere Einbauteile in den Verbringungsrohrleitungen sind Absperrarmaturen<br />

vorzusehen, mit denen neben einer teilweisen oder vollständigen Absperrung von<br />

Verbindungsrohren innerhalb gewisser Grenzen auch eine Drosselung der Wassermenge<br />

erfolgen kann. Hier sollten Absperrschieber vorgesehen werden, da sie<br />

bei Vollöffnung den hydraulischen Rohrquerschnitt nicht einengen und sowohl manuell<br />

als auch automatisch betrieben werden können. Die genaue Lokalisierung der<br />

Absperrschieber bleibt der Ausführungsplanung vorbehalten.<br />

9.6 Hinweise zum Grundwassermanagement während der Bauzeit<br />

Die ordnungsgemäße Grundwasserverbringung sowie eine entsprechende Wassergüteüberwachung<br />

während der Bauzeit der Erweiterungsmaßnahmen wird<br />

durch die folgende Organisationsstruktur sichergestellt:<br />

− Der bauausführenden Firma wird die ordnungsgemäße Fassung, Reinigung<br />

und Förderung des anfallenden Wassers von der Baugrubensohle bis zum<br />

Übergabepunkt in das Verbringungsrohrsystem an der Oberkante der Baugrube<br />

übertragen, einschließlich Errichtung, Vorhaltung/Betrieb sowie Rückbau aller<br />

dazu notwendigen Einrichtungen. Vor Einleitung in das Verbringungsrohrsystem<br />

ist das Wasser einer Qualitätskontrolle durch die bauausführende Firma zu unterziehen<br />

(= Eigenüberwachung). Diese Qualitätskontrollen sind zu protokollieren<br />

und befugten Dritten jederzeit zugänglich zu machen. Die Firma meldet den<br />

Termin der benötigten Verbringung und die zu verbringenden Wassermengen<br />

sowie die geplante Ganglinie der GW-Verbringung beim Grundwassermanagement<br />

(s. u.) rechtzeitig an.<br />

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−<br />

Die Errichtung und Vorhaltung, der Betrieb und der Rückbau des Verbringungsrohrsystems<br />

sowie der Versickerungsanlagen fällt in den Zuständigkeitsbereich&