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Antrag zur Dynamischen Handwerker-Plus-Police ...

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Nr. Pauschaldeklaration Dynamische <strong>Handwerker</strong>-<strong>Plus</strong>-<strong>Police</strong> bis höchstens<br />

% EUR<br />

c) außerhalb dieser Behältnisse. 10 750<br />

Die Entschädigung der Nr. III.1 b) und III.1 c) ist auf insgesamt 1.500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />

2. Geschäftsunterlagen (z. B. Akten, Geschäftsbücher, Karteien, Pläne, Zeichnungen), Daten und Programme (Wiederherstellungskosten); nicht versichert sind Daten und Programme,<br />

die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig (Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen) bzw. die auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger<br />

gespeichert sind (Handelsware). 10 25.000<br />

3. Kosten für neuerlichen Lizenzerwerb von versicherten Daten und Programmen (Nr. III.2); die zusätzlichen Kosten entstehen, weil die Daten oder Programme durch Kopierschutz-,<br />

Zugriffsschutz- oder vergleichbare Vorkehrungen (z. B. Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen) gesichert sind. 10 2.500<br />

4. Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert). 10 25.000<br />

5. Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung auch Abbruchkosten, in der Feuerversicherung<br />

auch Feuerlöschkosten. – Versicherungssumme<br />

6. Abbruch-, Aufräum-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen (Klausel 1101). – Versicherungssumme<br />

7. Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung - Klausel<br />

1301).<br />

– Versicherungssumme<br />

8. Mehrkosten durch Technologiefortschritt (Klausel 1304). – Versicherungssumme<br />

9. Sachverständigenkosten (Klausel 1302)<br />

Ersatz von 80 % des vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kostenanteils, den der Versicherungsnehmer im Sachverständigenverfahren zu tragen hat, soweit der entschädigungspflichtige<br />

Schaden 25.000 EUR übersteigt.<br />

– Versicherungssumme<br />

In der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />

10. an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Klimaanlagen, Schilder und Transparente, Markisen,<br />

Blendläden, Schutz- und Trennwände, Überdachungen, soweit der Versicherungsnehmer für diese die Gefahr trägt. 10 30.000<br />

11. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (ohne Restwerte) (Klausel 1306); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 25 % – Versicherungssumme<br />

In der Feuerversicherung<br />

12. Kosten für die Dekontamination von Erdreich (Klausel 3301); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 15 % 10 25.000<br />

13. Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (Klausel 3114), infolge Spannungs- und Stromschwankungen durch Photovoltaikanlagen (z. B.<br />

beim Auftreten von Schaltspitzen beim Ein- und Ausschalten der Anlage oder beim Ausfall des Wechselrichters); Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 250 EUR 10 10.000<br />

In der Einbruchdiebstahlversicherung<br />

14. Kosten für<br />

a) die Beseitigung von Gebäudeschäden und von Schäden an Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der<br />

Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung; ausgenommen Schäden an Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasungen. 10 15.000<br />

b) Schlossänderungen an den Türen der Versicherungsräume, wenn Schlüssel zu diesen Türen durch einen Versicherungsfall oder durch einen außerhalb des Versicherungsortes<br />

begangenen Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind. 10 15.000<br />

Die Entschädigung der Nr. III.14 a) und III.14 b) ist auf insgesamt 15.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.<br />

15. Kosten für unvermeidliche, provisorische Sicherungsmaßnahmen an Fenstern – ausgenommen Schaufenster-, Schaukästen- und Vitrinenverglasung – und Türen nach einem<br />

Versicherungsfall (Notreparatur). 10 2.500<br />

16. Aufwendungen durch Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresorräumen, Geldschränken, mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von 300 kg oder<br />

eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger Tür (Klausel 4301).<br />

– Versicherungssumme<br />

17. Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub<br />

a) innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt. 10 50.000<br />

b) auf Transportwegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter der Voraussetzung, dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind. 10 25.000<br />

In der Glasversicherung (Glasbruch inklusive Werbeanlagen)<br />

18. Verbundsicherheits- und Panzerglasscheiben, gebogene und künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten, -spiegel einschließlich Schäden an nicht aus Glas bestehenden<br />

Teilen (nicht Rahmen) von Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen oder von transparentem Glasmosaik, wenn gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an<br />

der zugehörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Ursache beruhen oder der Schaden an der Scheibe den anderen Schaden verursacht hat. – 3.000<br />

19. Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. – 1.000<br />

20. Scheiben von Sonnenkollektoren (keine Photovoltaikanlagen), einschließlich deren Rahmen. – 1.000<br />

21. Kosten für Gerüste und Kräne und für die Beseitigung von Hindernissen, Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und<br />

Folien auf den versicherten Sachen, Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen und Schäden an<br />

Waren- und Dekorationsmitteln hinter versicherten Scheiben von Schaufenstern, Schaukästen oder Vitrinen, wenn die Waren und Dekorationsmittel durch Glassplitter oder<br />

durch Gegenstände zerstört oder beschädigt wurden. – 1.500<br />

IV. Sonstige Einschlüsse<br />

In der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm- und Erweiterten Elementarschadenversicherung<br />

1. Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung<br />

a) Der Versicherer nimmt bis zu einer beantragten - nicht nach Klausel 1701 (Summenanpassung für die Versicherung beweglicher Sachen) angepassten - Versicherungssumme von 250.000 EUR<br />

und solange nicht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort besteht, abweichend von Abschnitt “A” § 8 Nr. 5 AFB 2008, AERB 2008,<br />

AWB 2008 und AStB 2008 (Unterversicherung) keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.<br />

b) Besteht ein weiterer Versicherungsvertrag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort und/oder beträgt die beantragte - nicht nach Klausel 1701 angepasste - Versicherungssumme<br />

über 250.000 EUR, verzichtet der Versicherer bei Schäden bis zu einer Höhe von 5 % der Versicherungssumme nach Nr. I., maximal 10.000 EUR, auf die Prüfung einer Unterversicherung<br />

im Versicherungsfall (Klausel 1702), solange Summenanpassung (Klausel 1701) vertraglich vereinbart ist.<br />

2. Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit<br />

Abweichend von Abschnitt “B” § 16 Nr. 1 b) AFB 2008, AERB 2008, AWB 2008 und AStB 2008 verzichtet der Versicherer im Versicherungsfall bei Schäden, deren Schadenhöhe den Betrag von<br />

5.000 EUR nicht überschreitet, auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens und auf eine Leistungskürzung. Der Versicherungsnehmer hat die anspruchsbegründende Schadenhöhe<br />

nachzuweisen. Bei Schäden über 5.000 EUR entfällt dieser besondere Leistungseinschluss.<br />

E: Erläuterung <strong>zur</strong> Gewerblichen Haftpflichtversicherung<br />

S99980265116000<br />

Sondertarif für Mitglieder im Versorgungswerk:<br />

Mitglieder in Versorgungswerken, die einen Kollektivrahmenvertrag mit der INTER Versicherungsgruppe<br />

haben, erhalten einen Prämiennachlass von 10 %.Die Berechtigung für den Nachlass durch die<br />

Mitgliedschaft in einem der vorgenannten Versorgungswerke ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.<br />

Der Nachlass entfällt bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ab der auf den Austritt<br />

folgenden Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages.<br />

Meisterbetriebenachlass:<br />

Die Rabattberechtigung von 10 % besteht, wenn der Betriebsinhaber den Nachweis einer von ihm<br />

selbst bestandenen Meisterprüfung für eine von ihm versicherte Tätigkeit vor einer deutschen Handwerkskammer<br />

erbringen kann. Höherwertige Ausbildungen, z. B. Studium als Bauingenieur, werden<br />

auch anerkannt.<br />

Dauernachlass:<br />

Bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit 5 % Nachlass ein<strong>zur</strong>äumen.<br />

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