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Festschrift evangelische kinder- und jugendhilfe - Evangelisches ...

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lernbehinderte, verhaltensgestörte <strong>und</strong> psychisch<br />

geschädigte Kinder in dieses Kinderheim. Deshalb<br />

musste sich die Erziehungs- <strong>und</strong> Betreuungsarbeit<br />

nach neuen Erkenntnissen ausrichten. Die Mitarbeiter<br />

nahmen laufend an Fortbildungsmaßnahmen teil.<br />

Nachdem das Mütter- <strong>und</strong> Säuglingsheim im Wiehagen<br />

1975 aufgr<strong>und</strong> umfassender Stadtsanierungsarbeiten<br />

abgerissen werden musste, konnte mit dem<br />

Erlös das Kinderheim Wilhelminenstraße um einen<br />

Anbau erweitert werden. Bereits 1976 wurde mit<br />

dem Jugendhaus erstmals ein eigenständiger Bereich<br />

für Jugendliche eröffnet. 1980 lebten hier 60 Kinder<br />

in fünf familienähnlich strukturierten Gruppen <strong>und</strong> 16<br />

Jugendliche im Jugendhaus. Ziel der Jugendlichen<br />

war es, kurz vor der Gesellenprüfung in eine eigene<br />

kleine Wohnung einzuziehen. Die Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

wurden von Erziehern, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen<br />

<strong>und</strong> einer Diplompsychologin betreut.<br />

Mit dem Mütter- <strong>und</strong> Säuglingsheim <strong>und</strong> dem Kinderheim<br />

Wilhelminenstraße gründete Herr Pfarrer<br />

Sauer, damals Leiter der Inneren Mission, heute<br />

Diakonisches Werk, im Jahr 1957 den „Evangelischkirchlichen<br />

Heimverein Gelsenkirchen e.V.“ Durch<br />

seine besondere Rechtslage als eingetragener Verein<br />

war es möglich, staatliche <strong>und</strong> kommunale Zuschüsse<br />

für soziale Arbeiten zu bekommen.<br />

Die Struktur des Heimvereins sah vor, dass jedes<br />

Haus ein Kuratorium besaß, zu dem Menschen<br />

gehörten, die sich für die Arbeit interessierten <strong>und</strong><br />

einsetzten. Aus den meist vier bis fünf Frauen wurde<br />

die Vorsitzende des Kuratoriums gewählt. Diese war<br />

dann „geborenes Mitglied“ des Heimverein-Vorstandes.<br />

Weitere Mitglieder des Vorstandes wurden durch<br />

die jährliche Mitgliederversammlung vorgeschlagen<br />

<strong>und</strong> für vier Jahre gewählt. Dieser Vorstand bestimmte<br />

dann den 1. <strong>und</strong> 2. Vorsitzenden.<br />

Unterschriftenberechtigt waren die jeweiligen<br />

Verwaltungsdirektoren des Kirchenkreises sowie die<br />

amtierenden 1. Vorsitzenden des Vorstandes.<br />

Finanziert wurde der Aufenthalt der Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendlichen in unseren Häusern aus verschiedenen<br />

Quellen: Elternbeiträge, Einsatzstellen der anerkannten<br />

Privathäuser, Sozialämter der zuständigen<br />

Städte, Landschaftsverband, Kirchengemeinden,<br />

Mitgliederbeiträge <strong>und</strong> Spenden.<br />

Die Abrechnung mit den einzelnen Häusern einerseits<br />

<strong>und</strong> den Geldgebern andererseits geschah durch die<br />

Verwaltung, bestehend aus zwei bis drei Angestellten.<br />

Nachdem der Kirchenkreis bereits 1955 ein r<strong>und</strong><br />

12.000m² großes Gr<strong>und</strong>stück in Willingen (Hochsauerland)<br />

erworben <strong>und</strong> dem Heimverein zur Verfügung<br />

gestellt hatte, baute der Heimverein hier ein<br />

Schullandheim: das Matthias-Claudius-Heim. Das<br />

Haus wurde in den ersten zehn Jahren in 14-tägigem<br />

Wechsel mit 120 Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern aus Gelsenkirchen<br />

belegt. Später wurde die Belegungszahl<br />

auf 80 reduziert. Die Stadt gab allen Schülern eine<br />

Finanzierungshilfe von 5 DM pro Tag. In den Schulferien<br />

füllten Ferienmaßnahmen verschiedener Gruppen<br />

das Haus.<br />

Als 1980 alle Städte in die Rezession kamen, kündigte<br />

die Stadt Gelsenkirchen den Belegungsvertrag mit<br />

dem Heimverein. Das war bitter für Schüler, Lehrer<br />

<strong>und</strong> den Heimverein selbst. Das Haus ging in den<br />

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