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Vergabe - u. Vertragsunterlagen HS Kehl 12-01 ... - Hochschule Kehl

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3 Vertragliche Bestimmungen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den <strong>Vergabe</strong>unterlagen mit<br />

Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt werden.<br />

3.1 Vertragsbestandteile<br />

Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile:<br />

• die <strong>Vergabe</strong>unterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

• das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den<br />

zugehörigen Angebotsblättern, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages nur<br />

ausfüllen, aber nicht abändern kann sowie das im Angebot enthaltene Preisblatt.<br />

Dazugehörige Anlagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente<br />

• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A) – in<br />

der bei Veröffentlichung der <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> gültigen Fassung<br />

• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZBV-BW)<br />

• Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B<br />

• die Bestimmungen des BGB<br />

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.<br />

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte<br />

Vertragsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum Vertragsbestandteil.<br />

Die VOL kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.<br />

3.2 Vertragsschluss<br />

Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen.<br />

3.3 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 60 Monaten geschlossen.<br />

3.4 Einbindung und Ablöse bestehender Geräte und Anlagen<br />

Der Auftragnehmer hat sämtliche an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns<br />

vorhandenen Drucker und Faxe zum jeweiligen Restbuchwert abzunehmen. Es bleibt der<br />

<strong>Hochschule</strong> unbenommen, einzelne Geräte von dieser Regelung auszunehmen und<br />

erforderlichenfalls in eigener Verantwortung weiter zu betreiben.<br />

Auf Basis einer aktuell durchgeführten Erhebung der <strong>Hochschule</strong> ergibt sich eine Restwertsumme<br />

zum geplanten Übernahmezeitpunkt <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>3 von 2.490,-- Euro für 10 Geräte. Auf Anfrage stellt<br />

der Auftraggeber eine Übersicht der bestehenden Geräte mit Restbuchwert zur Verfügung.<br />

Der genaue Fälligkeitstermin für eine eventuelle Zahlung ist abhängig vom Rollout und wird<br />

zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart. Spätestens zum Zeitpunkt der Geräteübergabe<br />

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