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Vergabe - u. Vertragsunterlagen HS Kehl 12-01 ... - Hochschule Kehl

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<strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong><br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOL / A<br />

Output Management System (Betrieb von Kopierern und Druckern mit<br />

Managementsoftware) der <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />

Inhalt:<br />

1. Einführung<br />

2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen<br />

3. Vertragliche Bestimmungen<br />

4. Angebotsprüfung und –wertung<br />

5. Leistungsbeschreibung mit techn. Anforderungen<br />

6. Umwelt<br />

7. Schlußbestimmungen<br />

1 Einführung<br />

1.1 Auftraggeber (AG)<br />

Auftraggeber ist die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong>.<br />

Die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong> (im folgenden <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> genannt) hat eine<br />

Kapazität von rd. 1000 Studienplätzen. Gemeinsam mit dem Studentenwerk Freiburg ist eine<br />

MulitfunktionsCard (im folgenden auch CampusCard genannt) der Firma InterCard mit Mifare-<br />

Technologie als Mulitfunktionskarte im Einsatz. Diese Karte wird u.a. als Studierenden oder<br />

Mitarbeiterausweis genutzt, welche mit Schlüssel- , Geldkarten- und Bibliotheksausleihfunktion<br />

versehen ist.<br />

1.2 Kontaktstelle<br />

<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung<br />

Kinzigallee 1<br />

77694 <strong>Kehl</strong> a. Rh.<br />

1.3 Bieter<br />

Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des Verfahrens<br />

durch Zuschlagserteilung als Bieter bezeichnet. Für die Phase der Vertragsdurchführung wird das<br />

Unternehmen, welches den Zuschlag erhielt als Auftragnehmer bezeichnet.<br />

1.4 Gegenstand der Ausschreibung / Maßgebliche Projektziele<br />

• Hochschulweite Bereitstellung adäquater Druck- und Kopiersysteme durch einen zentralen<br />

Dienstleister, die den Anforderungen einer in Forschung und Lehre hochschulgerechten<br />

Standards verpflichteten, modernen und zukunftsorientierten <strong>Hochschule</strong> gerecht werden.<br />

• Vorrangiger und flächendeckender Einsatz von nutzerübergreifenden Multifunktionsgeräten<br />

(MFPs) mit den Grundfunktionen Kopieren, Drucken und Scannen.<br />

• Zur Verwaltung der MFPs und Arbeitsplatzdrucker soll eine zentrale, serverbasierte<br />

Managementsoftware zur Verfügung stehen, die automatisiert sämtliche Druck-, Kopier-,<br />

Fax- und Scanaufträge der verteilten Systeme erfasst und die erforderlichen Auswertungen<br />

für die <strong>Hochschule</strong> bereitstellt.<br />

• Die derzeit bestehende, sehr heterogene Systemlandschaft im Druck- und Kopierbereich soll<br />

auf möglichst wenige leistungsfähige Modelltypen reduziert werden. Die<br />

Systemkonfiguration und das voraussichtliche Mengengerüst können der Anlage Hardware<br />

entnommen werden.<br />

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• Nachhaltige Prozess- und Kostenoptimierung sowie höhere Kostentransparenz und<br />

Planungssicherheit. Serviceverbesserung für die Studierenden, Lehrpersonal und<br />

Hochschulbediensteten.<br />

• Die <strong>Hochschule</strong> verfügt derzeit über eine zentrale Hausdruckerei. Für diese werden zwei<br />

entsprechend leistungsfähige Drucksysteme beschafft.<br />

1.5 Neue Systemumgebung<br />

Im Fokus der neu einzuführenden Systemlandschaft stehen im Wesentlichen nutzer- bzw.<br />

einrichtungsübergreifende Kopierer mit großem Durchsatz sowie kleinere Arbeitsplatzdrucker.<br />

Nach Möglichkeit sind Geräte nur eines oder nur sehr weniger Hersteller zu berücksichtigen.<br />

Die neu gelieferten Anlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden auf Mietbasis<br />

betrieben. Es handelt sich hierbei ausschließlich um fabrikneue Geräte. Lediglich bei<br />

Nachbestellungen des Auftraggebers ab der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit (ab dem 31. Monat<br />

der Anmietung) hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, Gebrauchtsysteme anzubieten.<br />

Die Installation der betr. Anlagen erfolgt kostenfrei mit der Maßgabe, dass die Vor-Ort-Installation<br />

der kleineren Arbeitsplatzdrucker (Leistungsklasse 1) von der <strong>Hochschule</strong> selbst übernommen wird<br />

(nur das Aufstellen der Geräte und die Netzwerkanbindung).<br />

1.6 Leistungsort<br />

Die Aufstellung bzw. Anlieferung der Geräte hat am Standort der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>,<br />

Kinzigallee 1, 77694 <strong>Kehl</strong> zu erfolgen.<br />

Ein detaillierter Aufstellungsplan wird bei Vertragsabschluss dem Auftragnehmer zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

1.7 Losbildung<br />

Es erfolgt keine Losaufteilung.<br />

1.8 Leistungszeitraum und Mengenangaben<br />

Der Beginn der Mietlaufzeit ist der <strong>01</strong>. März 2<strong>01</strong>3. Die Mietlaufzeit endet am 28.02.2<strong>01</strong>8.<br />

1.9 Zeitplan des Ausschreibungsverfahrens<br />

Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:<br />

Aktivität<br />

Termin zur Abgabe der Angebote<br />

Geplanter Zuschlagstermin 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

Ende Zuschlags- und Bindefrist 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />

Meilenstein<br />

14.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong>, <strong>12</strong>:00 Uhr<br />

Beginn der Leistungserbringung <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>3<br />

Ende der Leistungserbringung 28.02.2<strong>01</strong>8<br />

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2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen<br />

2.1 Grundsätzliche Bestimmungen<br />

Die <strong>Vergabe</strong> erfolgt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach VOL / A.<br />

Es gelten zuerst die Bestimmungen dieser <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> mit Anlagen, danach<br />

die nachfolgenden nacheinander genannten Bestimmungen in der jeweils bei Vertragsabschluss<br />

gültigen Fassung:<br />

• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZBV-BW)<br />

• Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B<br />

• die Bestimmungen des BGB<br />

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine<br />

Gültigkeit.<br />

2.2 Vollständigkeit der Unterlagen<br />

Die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> bestehen aus durchnummerierten Seiten zuzüglich der<br />

weiteren in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und Anlagen.<br />

Sollten Seiten oder angegebene Anhänge oder Anlagen fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese bei<br />

der Kontaktstelle unverzüglich anzufordern.<br />

2.3 Verwendung der Unterlagen<br />

Die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu<br />

verwenden.<br />

2.4 Fragen zur Ausschreibung<br />

Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des<br />

Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese bei der Kontaktstelle zu stellen. Hierbei ist auf die<br />

Ausschreibung sowie das Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Ein späterer Verweis auf existierende<br />

Unklarheiten in den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong>, ist ausgeschlossen.<br />

2.5 Angebotsabgabe<br />

Jeder Bieter ist berechtigt ein Hauptangebot entsprechend der Leistungsbeschreibung abzugeben.<br />

Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />

2.5.1 Elektronische Angebotsabgabe<br />

Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.<br />

2.5.2 Teilnahme auf dem Postweg<br />

Bei Teilnahme auf dem Postweg sind alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen mit einer<br />

eigenhändigen Unterschrift bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist bei der Kontaktstelle<br />

einzureichen.<br />

Das Angebot ist in einem fensterlosen verschlossenen Umschlag zu verpacken, von außen mit dem<br />

Angebotskennzettel zu versehen sowie mit Firmennamen und Anschrift zu bezeichnen und an<br />

folgende Adresse zu übermitteln:<br />

<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />

Kinzigallee 1<br />

77694 <strong>Kehl</strong><br />

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Eine persönliche Abgabe der Angebote kann zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten<br />

Montag bis Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr Freitag: 9.00 – <strong>12</strong>.00 Uhr ausschließlich bei oben<br />

genannter Adresse erfolgen.<br />

Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass sein Angebot alle in<br />

diesem <strong>Vergabe</strong>verfahren dargestellten Anforderungen erfüllt und die geforderten Bedingungen<br />

anerkannt werden. Die kompletten Angebotsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung (ein<br />

Original und eine Kopie) einzureichen!<br />

Für die Angebotsprüfung ist ausschließlich das als Original gekennzeichnete Angebot mit allen<br />

geforderten Unterschriften maßgeblich.<br />

Die Abgabe des Angebotes mittels Telekopie (Fax) ist nicht erlaubt und führt zum sofortigen<br />

Ausschluss vom weiteren Verfahren!<br />

2.6 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen<br />

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren sich an einer<br />

wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />

Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft<br />

abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass<br />

beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn<br />

ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet.<br />

Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß<br />

einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen<br />

den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und<br />

Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine<br />

Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.<br />

2.7 Frist zur Angebotsabgabe<br />

Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum 14.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong>, <strong>12</strong>.00 Uhr, bei der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> und nicht<br />

das Datum des Poststempels.<br />

Angebote, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind, können nicht berücksichtigt<br />

werden, es sei denn der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung<br />

nicht zu vertreten hat.<br />

2.8 Form und Inhalt der Angebote<br />

Das Angebot ist gem. Leistungsverzeichnis einzureichen.<br />

Im Angebot ist auf alle in den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> aufgeführten Punkte einzugehen.<br />

Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den<br />

<strong>Vertragsunterlagen</strong> sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Werden dem<br />

Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines<br />

möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren<br />

Verfahren. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der <strong>Vergabe</strong>stelle nicht<br />

als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren und<br />

Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese nicht in den <strong>Vergabe</strong>- und<br />

<strong>Vertragsunterlagen</strong> gefordert waren. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind<br />

nicht zulässig und werden nicht gewertet. Es müssen sämtliche Erklärungen und Nachweise (z.B.<br />

Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) des Angebotes – soweit dies gefordert wird –<br />

ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und<br />

eigenhändig unterzeichnet werden.<br />

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Die geforderten Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen,<br />

Muster) müssen bei Angebotsabgabe vorgelegt werden. Die in dem Leistungsverzeichnis als<br />

zwingend aufgeführten Erklärungen und Nachweise führen bei Nichtvorliegen direkt zum<br />

Ausschluss.<br />

2.9 Sprache<br />

Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu<br />

erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die<br />

Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.<br />

2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme<br />

Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen diese<br />

zweifelsfrei und als solche erkennbar sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und<br />

müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Die<br />

Änderungen müssen dokumentenecht vorgenommen werden.<br />

Änderungen oder Ergänzungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.<br />

Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />

Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.<br />

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen<br />

werden.<br />

Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.<br />

2.11 Zuschlags- und Bindefrist<br />

Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich erteilt.<br />

Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die<br />

Bindefrist endet in jedem Fall mit dem rechtswirksamen Zuschlag.<br />

2.<strong>12</strong> Zuschlagserteilung<br />

Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der Vertrag zu den<br />

Bedingungen dieser Ausschreibung und auf Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande<br />

gekommen.<br />

Eine besondere Urkunde über den Vertrag wird nicht gefertigt.<br />

2.13 Vergütung<br />

Für die Teilnahme an der Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt.<br />

Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl.<br />

entstehender Kosten.<br />

2.14 Aufhebung der Ausschreibung<br />

Die Kontaktstelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 17 VOL/A die teilweise oder<br />

vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. Die Aufhebung wird den Bietern schriftlich<br />

mitgeteilt.<br />

2.15 Prüfung von <strong>Vergabe</strong>sperren<br />

Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der<br />

Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und - bekämpfung bei der Melde- und<br />

Informationsstelle für <strong>Vergabe</strong>sperren vorliegt.<br />

Bei Vorliegen einer <strong>Vergabe</strong>sperre wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.<br />

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2.16 Bietergemeinschaften<br />

In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu<br />

benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur Berücksichtigung, wenn<br />

• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für die<br />

Durchführung des Vertrages benannt ist und<br />

• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag<br />

entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.<br />

Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig<br />

unterschriebene gesonderte Erklärung zu bestätigen. Eine entsprechend vorgefertigte Vollmacht<br />

für Bietergemeinschaften können Sie gerne bei der Kontaktstelle auf Anfrage erhalten. Einer<br />

notariellen Beglaubigung dieser Erklärung bedarf es nicht.<br />

Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder umgebildet<br />

werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer<br />

Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden<br />

Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Kontaktstelle gegenüber<br />

unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer<br />

Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig<br />

sein und führt dann zur Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.<br />

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur<br />

persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen,<br />

die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft<br />

erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen Teil der Leistung erbringen sollen.<br />

Sofern nach den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> im Rahmen der Angebotserstellung<br />

Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft<br />

eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages<br />

bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt<br />

werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die<br />

gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.<br />

g. Erklärung zu erteilen.<br />

2.17 Unterauftragnehmer<br />

Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen.<br />

Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer (auch Freiberufler)<br />

ausführen zu lassen, so hat er die beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistung durch einen<br />

Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe anzuzeigen.<br />

Der Bieter muss die zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die<br />

entsprechende Leistung sowie den vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die<br />

Kontaktstelle mit Namen und Anschrift benennen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens<br />

sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.<br />

Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der vertragsgemäßen<br />

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Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Bieter über<br />

die Ressourcen der benannten Unterauftragnehmer hinsichtlich des Umfangs des geplanten<br />

Einsatzes tatsächlich verfügen kann.<br />

Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Ein Zulieferer wird hingegen nicht als<br />

Unterauftragnehmer angesehen.<br />

In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss vom Bieter die<br />

technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachgewiesen werden. Die Einschaltung<br />

weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten, bedarf der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer<br />

die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter<br />

vergibt.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags<br />

• nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren,<br />

• dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,<br />

• dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere<br />

hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen als zwischen ihm und<br />

dem Auftraggeber vereinbart sind.<br />

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere<br />

Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an<br />

kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der<br />

vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.<br />

Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern<br />

ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.<br />

2.18 Verschwiegenheitspflicht<br />

Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des<br />

Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des<br />

Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere<br />

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von<br />

Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum<br />

Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotene Geräte, Dienstleistungen<br />

oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten<br />

Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> nur zur<br />

Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß des<br />

Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet<br />

zudem zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden. Eine (auch auszugsweise) Weitergabe<br />

solcher Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht an der<br />

Ausschreibung beteiligen, sind Sie verpflichtet, über sämtliche Details Verschwiegenheit zu wahren<br />

und die Unterlagen ggf. dauerhaft und nicht wieder herstellbar zu vernichten.<br />

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3 Vertragliche Bestimmungen<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den <strong>Vergabe</strong>unterlagen mit<br />

Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt werden.<br />

3.1 Vertragsbestandteile<br />

Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile:<br />

• die <strong>Vergabe</strong>unterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />

• das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den<br />

zugehörigen Angebotsblättern, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages nur<br />

ausfüllen, aber nicht abändern kann sowie das im Angebot enthaltene Preisblatt.<br />

Dazugehörige Anlagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente<br />

• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A) – in<br />

der bei Veröffentlichung der <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> gültigen Fassung<br />

• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZBV-BW)<br />

• Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B<br />

• die Bestimmungen des BGB<br />

Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.<br />

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte<br />

Vertragsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum Vertragsbestandteil.<br />

Die VOL kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.<br />

3.2 Vertragsschluss<br />

Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen.<br />

3.3 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 60 Monaten geschlossen.<br />

3.4 Einbindung und Ablöse bestehender Geräte und Anlagen<br />

Der Auftragnehmer hat sämtliche an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns<br />

vorhandenen Drucker und Faxe zum jeweiligen Restbuchwert abzunehmen. Es bleibt der<br />

<strong>Hochschule</strong> unbenommen, einzelne Geräte von dieser Regelung auszunehmen und<br />

erforderlichenfalls in eigener Verantwortung weiter zu betreiben.<br />

Auf Basis einer aktuell durchgeführten Erhebung der <strong>Hochschule</strong> ergibt sich eine Restwertsumme<br />

zum geplanten Übernahmezeitpunkt <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>3 von 2.490,-- Euro für 10 Geräte. Auf Anfrage stellt<br />

der Auftraggeber eine Übersicht der bestehenden Geräte mit Restbuchwert zur Verfügung.<br />

Der genaue Fälligkeitstermin für eine eventuelle Zahlung ist abhängig vom Rollout und wird<br />

zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart. Spätestens zum Zeitpunkt der Geräteübergabe<br />

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muss die Gutschrift auf dem Konto der <strong>Hochschule</strong> nachgewiesen sein.<br />

Die Abholung der bei Vertragsbeginn zu übernehmenden Geräte hat durch den<br />

Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.<br />

3.5 Nachmietoption<br />

Um auf eventuelle Veränderungen bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> reagieren zu können, steht es der<br />

<strong>Hochschule</strong> frei, bis zum Vertragsbeginn die in Anlage 1_Technische Mindestanforderungen<br />

aufgeführte Geräteanzahl der Leistungsklassen 1 bis 5 in der Größenordnung bis 10 v.H. zu<br />

verändern. Sollte dies Auswirkungen auf die angegebenen Mietpreise (vgl. Leistungsverzeichnis)<br />

bspw. wegen Mindestbestellmengen etc. haben, ist dies detailliert anzugeben und zu erläutern.<br />

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, Systeme der<br />

Leistungsklassen 1-5 nachzumieten.<br />

Der Auftraggeber hat jedoch nicht die Pflicht nachzumieten. Es steht dem Auftraggeber auch nach<br />

Leistungsbeginn (1.3.20<strong>12</strong>) jederzeit frei Geräte, auch von anderen Anbietern zu mieten oder sonst<br />

wie zu beschaffen.<br />

Die Preise richten sich hierbei ebenfalls nach den Angaben im Leistungsverzeichnis mit der<br />

nachfolgenden Maßgabe:<br />

Die jeweilige Monatsgrundmiete berechnet sich in diesen Fällen wie folgt:<br />

a) Nachmietungen in der Zeit vom 1. Monat bis 30. Monat der Anmietung: Grundmiete gem.<br />

Angebot / Anzahl Monate Restlaufzeit x 60 Monate<br />

b) Nachmietungen in der Zeit vom 31. Monat bis zum regulären Vertragsende (60. Monat):<br />

Grundmiete gem. Angebot / 30 Monate Restlaufzeit x 60 Monate<br />

Der Anbieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, Gebrauchtsysteme anzubieten, sofern diese<br />

vorab auf ihre technische Funktionsfähigkeit überprüft wurden und mindestens den Leistungsdaten<br />

entsprechen, die in der Ausschreibung festgelegt wurden.<br />

Mit Beendigung des Vertrages enden auch die abgeschlossenen Nachmietverträge, ohne dass es<br />

einer besonderen Kündigung bedarf. Alle sonstigen Vertragsbedingungen gelten auch für die<br />

nachträglich gemieteten Geräte.<br />

3.6 Änderungen und Anpassungen während der Vertragslaufzeit<br />

Der Auftraggeber hat während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, den<br />

Gerätebestand zu verändern und Anpassungen – auch technischer Art– im Rahmen des<br />

Vertragsverhältnisses bspw. durch<br />

• eine Änderung des Stellplatzes,<br />

• einen Gerätetausch,<br />

• eine Geräteerweiterung (z.B. Zubehör, optionale Erweiterungen soweit nicht bereits in der<br />

Standardausstattung enthalten, Abrechnungssystem, veränderte Leistungsanforderungen<br />

u.ä.),<br />

• Einrichtung eines neuen Stellplatzes,<br />

bei sich ändernden Anforderungen der Nutzer und zur Herstellung bedarfsgerechter Installationen<br />

vom Auftraggeber zu verlangen. Die Anpassungen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

abzustimmen. Sie sind jederzeit möglich und zeitnah zu realisieren.<br />

Kommt es im Rahmen dieser Anpassungen nicht zu einer für beide Vertragsparteien<br />

zufriedenstellenden Einigung bspw. hinsichtlich der Ausstattung etc., behält sich der Auftraggeber<br />

vor, Geräte anderer Bieter kurzfristig zu beschaffen bzw. anzumieten.<br />

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Die Durchführung der betr. (Installations-) Maßnahmen, optionale Erweiterungen / Nachrüstungen,<br />

soweit sie nicht bereits ohnehin typenbedingt sind, Transporte von Druck-/Kopiergeräten inkl.<br />

Zubehör, Montagemaß- nahmen und ähnliches obliegt dem Auftragnehmer auf eigene Kosten und<br />

Gefahr. Für den An- und Abtransport werden demnach keine zusätzlichen Kosten in Rechnung<br />

gestellt. Zu realisierende Standortänderungen innerhalb der Gebäude und Anlagen des<br />

Auftraggebers erfolgen –falls erforderlich unter angemessener Beteiligung der <strong>Hochschule</strong><br />

ebenfalls kostenlos.<br />

3.7 Preise<br />

Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise, das heißt es sind alle für die Erbringung<br />

der Leistung anfallenden Kosten im angegebenen Preis enthalten. Die anzugebenden Preise<br />

beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z.B. Verpackung, Aufladen, Beförderung zu<br />

den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Reise- und<br />

Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten,<br />

gesetzliche Abgaben etc.), auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung<br />

weiterer Kosten ist nicht möglich.<br />

Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde<br />

gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistungen“.<br />

Die Mehrwertsteuer wird nach dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz<br />

in Rechnung gestellt.<br />

3.8 Finanzierungsmodell / Zahlungsbedingungen<br />

Die gesamte Systemkonzeption finanziert sich über eine geräteabhängige Grundmiete sowie<br />

verbrauchsabhängigen Seitenpreisen pro gedruckter schwarz/weiss-Seite DIN A4 sowie<br />

Seitenpreisen pro gedruckter Farbseite DIN A4. Dabei soll unterschieden werden zwischen<br />

Seitenpreisen für die Arbeitsplatzdrucker und für zentrale Multifunktionssysteme. Diese<br />

Seitenpreise werden nachfolgend auch Klickpreise genannt.<br />

Durch die Grundmiete ist die bereitgestellte Hard- und Software (inkl. Upgrades und Updates), u.a.<br />

bestehend aus Managementsoftware, Druckern, MFPs, Umbuchungsterminals und Kartenlesern<br />

finanziert. In den Klickpreisen enthalten sind der Service für die Instandhaltung / Wartung der<br />

Hardwaresysteme (Drucker, MFPs, Umbucher und Kartenleser) sowie sämtliches Reparatur- und<br />

Verbrauchsmaterial, insbesondere Toner und Ersatzteile, auch Heftklammern, jedoch kein Papier.<br />

Das Papier wird von der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> gesondert beschafft. Scans werden nicht berechnet.<br />

Die genannten Volumina dienen gleichzeitig als Richtwert für die Kalkulation im Rahmen des<br />

<strong>Vergabe</strong>verfahrens und werden bei Vertragsschluss nicht garantiert. Die Volumina können sich<br />

während der Vertragslaufzeit ändern. Mindestabnahmemengen werden nicht zugesichert.<br />

Eine DIN A3-Seite wird wie zwei DlN A4-Seiten abgerechnet.<br />

Die Verbrauchsmengen müssen vom Anbieter automatisiert abgelesen werden.<br />

Es erfolgt vierteljährliche Abrechnung nach Verbrauch mit den jeweiligen Grundmonatsmieten. Die<br />

Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen<br />

nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung an den Auftraggeber.<br />

3.9 Lieferbedingungen<br />

Die Anlieferung und Installation aller vertraglich vereinbarter Hardwarekomponenten, des<br />

Abrechnungssystems (Managementsoftware) und der notwendigen Infrastruktur erfolgt mit der<br />

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Maßgabe, dass die Vorortinstallation der Geräte von dem Auftragnehmer ausgeführt wird<br />

(Ausnahme LKL. 1 Arbeitsplatzdrucker, hier erfolgt das Aufstellen und nur die Netzwerkanbindung<br />

durch die <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong>). Die bereitzustellende Hardware besteht aus Druckern, MFPs, Kartenlesern,<br />

Umbuchungsterminals (der Fa. InterCard GmbH, 78054 VS-Schwenningen sowie der ggf.<br />

erforderlichen Zubehörteile (siehe Anlage 1_Techn.Anforderungen)<br />

Die Hardwarekomponenten inkl. Umbucher sind nach Absprache mit der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong><br />

innerhalb des Auslieferungszeitraumes vom <strong>01</strong>.02.2<strong>01</strong>3 bis 28.02.2<strong>01</strong>3 zu liefern, aufzustellen und<br />

in Betrieb zu nehmen.<br />

Die Geräte sind zum Ende der Mietzeit wieder kostenlos abzubauen und abzuholen. Die Daten<br />

müssen auf den Geräten fachgerecht gelöscht werden. Die Löschung ist dem Auftraggeber<br />

nachzuweisen.<br />

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mindestens drei Werktage vor Lieferung der<br />

Hardwarekomponenten den genauen Termin der Lieferung mit. Sollte die Terminvorgabe der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> nicht passen, so wird im gegenseitigen Einvernehmen ein für beide Seiten<br />

passender alternativer Liefertermin gefunden. Eine Annahme einer Anlieferung ohne entsprechende<br />

Vereinbarung kann von der <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> verweigert werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt<br />

allein der Auftragnehmer.<br />

Die Aufstellung enthält folgende Leistungen (Ausnahme LKl. 1):<br />

- Anlieferung und Transport an den Bestimmungsort im jeweiligen Gebäude<br />

- Entfernung der Verpackungen<br />

- Vorkonfiguration der Geräte (die dazu benötigten Daten wie IP-Adresse, Subnetzwerke und<br />

Gateway werden vorgegeben)<br />

- Fachgerechter Aufbau am Bestimmungsort<br />

- Installation und Konfiguration der Neusysteme und der Software mit entsprechender<br />

Einweisung der EDV-Personals des AG<br />

- Anschluss des Systems an die vorhandene Netzwerkdose bzw. bei Fax an die Faxdose und<br />

Eintragen der vorgegebenen IP-Adresse<br />

- Überprüfung der Netzwerkverbindung<br />

- Installation Administrationstool zur Verwaltung der MFGs<br />

- Funktionstest der Geräte (Kopie und Ausdruck Testseiten)<br />

- Abnahmeprotokoll erstellen<br />

- Entsorgung des Verpackungsmaterials<br />

3.10 Verbrauchsmaterial<br />

Die Lieferung von Verbrauchsmaterial, insbesondere Toner und Ersatzteile, auch Heftklammern,<br />

jedoch kein Papier hat durch den Auftraggeber bedarfsgerecht und rechtzeitig zu erfolgen. In der<br />

Regel mindestens einmal je Quartal in ein Lager der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>.<br />

3.11 Wechsel von Druckkartuschen und Heftklammern<br />

Der Wechsel von Druckkartuschen und Heftklammern wird nach entsprechender<br />

Einweisung durch den Auftraggeber vorgenommen.<br />

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dafür im Lager der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> immer ein<br />

ausreichender Vorrat vorhanden ist.<br />

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Service und Betrieb<br />

3.<strong>12</strong>. Störungsmeldungen und Service<br />

Störungsmeldungen durch die <strong>Hochschule</strong> können telefonisch an eine kostenlose Servicenummer<br />

erfolgen. Die Sprache ist deutsch. Darüber hinaus sind Störungsmeldungen ebenfalls per E-Mail<br />

möglich. Der Auftragnehmer teilt der <strong>Hochschule</strong> zu diesem Zwecke die betr. Servicenummer und<br />

E-Mail- Adresse mit.<br />

Für den Vor-Ort-Service werden folgende Reaktionszeiten für die unterschiedlichen<br />

Leistungsklassen inkl. Zubehör gem. Anlage 1_Technische Mindestanforderungen (Tabellenblatt 4)<br />

zugesagt:<br />

• spätestens am nächsten Arbeitstag für die Arbeitsplatzdrucker (Leistungsklasse 1)<br />

• innerhalb 6 Arbeitsstunden für alle anderen Leistungsklassen (inklusive Kartenleser)<br />

• innerhalb 8 Arbeitsstunden für die Umbuchungsterminals der Fa. InterCard GmbH in 78054<br />

VS- Schwenningen (gilt nur, soweit das dem Bieter unter Berücksichtigung der Zusagen der o.a.<br />

Firma überhaupt möglich ist; ansonsten wird zwingend um Angabe des betr. Zeitrahmens<br />

gebeten).<br />

Alle Systeme müssen an ein Fernwartungssystem des Anbieters angebunden sein. Dieses umfasst<br />

folgende Leistungen:<br />

• automatisierte Zählerstandsauslesung<br />

• Tonerleerstandsmeldungen und Tonerlagermanagement<br />

• Meldung von Störungen an das Helpdesk des Auftragnehmers<br />

Die Störung muss spätestens am 1. Arbeitstag nach einer eingegangenen Störmeldung beseitigt<br />

sein. Sollte eine Störungsbeseitigung innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, so ist spätestens am<br />

dritten Arbeitstag nach einer eingegangenen Störmeldung ein funktional gleichwertiges Gerät oder<br />

Zubehöreinrichtung betriebsbereit zu installieren.<br />

Bei Nichterfüllung dieser Anforderung kann die <strong>Hochschule</strong> für jeden vollen Kalendertag an dem<br />

das betreffende Gerät ab dieser Frist nicht voll funktionsfähig ist, einen pauschalen Betrag in<br />

Rechnung gestellen. Es finden folgende pauschale Minderungen statt:<br />

Geräte der Leistungsklasse 1: 10,-- Euro / je Geräte / je Arbeitstag,<br />

Geräte der Leistungsklasse 2: 30,-- Euro /je Geräte / je Arbeitstag,<br />

Geräte der Leistungsklasse 3 bis 5: 100,-- Euro /je Geräte / je Arbeitstag.<br />

Dieser pauschale Betrag kann vom Auftraggeber jeweils von der Monatsrechnung abgezogen<br />

werden.<br />

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unbenommen.<br />

In der Serviceleistung sind auch die Schäden abgedeckt, welche an den Geräten durch den<br />

Auftraggeber bei sachgerechter Benutzung und bei sachgerechter Befüllung mit Verbrauchsmaterial<br />

fahrlässig verursacht werden.<br />

Wenn an einem Gerät innerhalb von drei Monaten drei Störungen auftreten, bei denen der Betrieb<br />

jeweils mindestens 24 Stunden nicht möglich ist, kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses<br />

Gerät dauerhaft durch ein gleichwertiges anderes System ersetzt wird.<br />

Der Bieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen (Servicekonzept), wie er gewährleistet, dass<br />

diese Service-Bedingungen eingehalten werden (Prozesse, Eskalation, Verfügbarkeit von<br />

Ersatzteilen und Service- Technikern). Eventuelle Zertifizierungen der Service-Organisation sind<br />

anzugeben.<br />

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3.13 Einweisung / Schulungskonzeption<br />

Es sind Schulungen für die Bedienung der MFPs und der Managementsoftware durchzuführen. Die<br />

Schulung beinhaltet die visuelle Bereitstellung der betr. Anleitungen sowie die erforderlichen<br />

Workshops zur Präsentation der Möglichkeiten des Systems und Abstimmung für das nachfolgende<br />

Customizing, Integration des Systems in die IT-Landschaft des Auftraggebers und zur Definition<br />

und Anpassung der erforderlichen Schnittstellen. Im Rahmen des vom Bieter mit den<br />

Angebotsunterlagen zwingend vorzulegenden Schulungskonzepts ist zu berücksichtigen, dass<br />

sowohl die Studierenden als auch die MitarbeiterInnen der <strong>Hochschule</strong> eine gründliche Einweisung,<br />

insbesondere in die Funktion der Multifunktionssysteme erhalten müssen. Hierzu soll ein kleiner<br />

Kreis von Hochschulmitarbeitern und Studierenden zu sog. Keyusern ausgebildet werden. Es sind<br />

hier zwei Gruppen mit jeweils ca. 10 Teilnehmern zu schulen. Diese sollen ein gesondertes,<br />

intensives Produkttraining erhalten. Außerdem ist eine Schulung in die Funktionalitäten der<br />

Managementsoftware für ca. 5 Mitarbeiter der <strong>Hochschule</strong> einzuplanen (Administratoren). Eine<br />

laminierte Kurzbedienungsanleitung, insbesondere mit konkreten Hinweisen im Störungsfall, ist<br />

nach vorheriger Abstimmung mit der <strong>Hochschule</strong> an jedem MFP von dem Auftragnehmer<br />

anzubringen.<br />

Die Kosten für diese Schulung sind im Angebotspreis enthalten. Im Einzelfall werden kostenlose<br />

Nachschulungen nach Anforderung durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> während der gesamten<br />

Vertragsdauer durchgeführt.<br />

3.14 Beistellleistungen des Auftraggebers<br />

• Die Hardware und das Betriebssystem für den Betrieb von einem Windows- Printserver (MS<br />

Server2008 R2) für die Managementsoftware.<br />

• Daneben stellt der Auftraggeber bei Bedarf noch einen MS SQLServer 2008 zur Verfügung.<br />

Falls der Auftragnehmer für die Managementsoftware eine andere Datenbank als MS-SQL<br />

benötigt, muss er diese selbst bereitstellen.<br />

• Bereitstellung eines Lagerraumes an der <strong>Hochschule</strong> für das anzuliefernde<br />

Verbrauchsmaterial.<br />

• Pflege der Benutzerverwaltung(en) mit den notwendigen Daten<br />

• Befüllung der Geräte mit Papier, Toner und Heftkammern<br />

3.15 Gefahrübergang<br />

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Geräte<br />

über. Der Auftragnehmer haftet demnach für alle Schäden auf dem Transportweg bis zur<br />

Auslieferung an den Auftragggeber. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht des<br />

Auftraggeber/Bezugsberechtigten im Sinne des § 377 HGB besteht nicht.<br />

3.16 Verpackungsmaterial<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial zurückzunehmen oder einen<br />

Ansprechpartner für die Entsorgung des Verpackungsmaterials zu benennen. Der Auftragnehmer<br />

hat das Verpackungsmaterial nach den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen.<br />

Bei einer Lieferung „Frei Haus“ ist eine sofortige Rückgabe des Verpackungsmaterials aus<br />

organisatorischen Gründen meist nicht möglich. Die Verpackung ist in diesem Fall vom<br />

Auftragnehmer nach Abstimmung, in der Regel innerhalb von einer Woche nach Lieferung der<br />

Ware, auf seine Kosten abzuholen und zu entsorgen.<br />

3.17 Verzug<br />

Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine nicht ein, kommt er ohne Mahnung in<br />

Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.<br />

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3.18 Mängelhaftung<br />

Alle im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte müssen mangelfrei sein, auch unerhebliche<br />

Mängel sind beachtlich.<br />

3.19 Vertragsstrafe<br />

Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins in Verzug, kann der<br />

Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag, der auf einen Werktag fällt, eine Vertragsstrafe<br />

verlangen. Die Vertragsstrafe beträgt 0,1 % je Arbeitstag und höchstens 10 % der Auftragsumme.<br />

Es gelten die §§ 339 bis 345 BGB.<br />

3.20 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz<br />

Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem<br />

Insolvenzverfahren gegen den Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden<br />

aufgeführten Pflichten.<br />

Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht bleibt<br />

unberührt.<br />

Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen:<br />

• bei Nichteinhaltung der festgelegten Lieferzeiträume,<br />

• bei schuldhafter Nichteinhaltung der Pflichten gemäß „Vereinbarung Geheimhaltung und<br />

Datenschutz“ innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist oder vorsätzlicher oder grob<br />

fahrlässiger Verletzung von Datenschutzvorschriften,<br />

• bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen des<br />

Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung,<br />

• wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden oder sonstige die Zuverlässigkeit<br />

erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten<br />

• wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGH die BRD<br />

verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw. rückabzuwickeln.<br />

3.21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht<br />

Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen nicht<br />

aufrechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich anerkannt oder sie<br />

sind rechtskräftig festgestellt.<br />

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis<br />

geltend gemacht werden.<br />

3.22 Geheimhaltung und Datenschutz<br />

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse<br />

von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln; im Übrigen bleibt der Erfahrungsaustausch<br />

zwischen öffentlichen Auftraggebern unberührt.<br />

Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und<br />

Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen gegen die Kenntnisnahme durch<br />

Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Unterlagen<br />

einschließlich evtl. Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung herauszugeben.<br />

Über diese Verpflichtungen hinaus können Sicherheitsvereinbarungen in den <strong>Vergabe</strong>- und<br />

<strong>Vertragsunterlagen</strong> oder in einem gesonderten Vertrag getroffen werden.<br />

Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und in der bei Veröffentlichung<br />

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der Verdingungsunterlagen gültigen Fassung.<br />

3.23 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und den Einzelaufträgen ist <strong>Kehl</strong> a. Rhein.<br />

4 Angebotsprüfung und –wertung<br />

4.1 Überblick Bewertungsvorgehen<br />

Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:<br />

a) Formale Angebotsprüfung<br />

b) Eignungsprüfung<br />

c) Prüfung der Angemessenheit der Preise<br />

d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes<br />

Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um in der<br />

nächsten Bewertungsstufe berücksichtigt werden zu können.<br />

4.1 Formale Angebotsprüfung<br />

Alle Angebote werden gem. VOL/A formal geprüft. Insbesondere werden folgende<br />

Ausschlusskriterien überprüft:<br />

• ordnungsgemäßer und termingerechter Eingang des Angebots<br />

• ein Angebot (Original) ist als solches gekennzeichnet, mit Datum, Ort sowie Firmenstempel<br />

versehen und eigenhändig unterschrieben<br />

• alle geforderten eigenhändigen Unterschriften wurden geleistet<br />

• zur Angebotserstellung wurden die Originalvordrucke und Formulare verwendet<br />

• Vorliegen sämtlicher geforderter Erklärungen und Nachweise (Anlage 2)<br />

• es wurden keine Veränderungen an den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong>, Vordrucken und<br />

Formularen vorgenommen<br />

• Änderungen in den Angebotsunterlagen sind zweifelsfrei<br />

• es wurden keine eigenen Geschäfts-, Liefer- und / oder Zahlungsbedingungen mit den<br />

Angebotsunterlagen eingereicht<br />

• für die Wertung sind alle Preisangaben vorhanden.<br />

Von der Kontaktstelle werden sämtliche abgefragten Preise als wesentlich angesehen, das bedeutet<br />

bei fehlenden Preisangaben erfolgt ein Ausschluss vom weiteren <strong>Vergabe</strong>verfahren.<br />

4.<strong>12</strong> Eignungsprüfung<br />

Da der Auftrag nur an geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesetzestreue und leistungsfähige<br />

Bieter vergeben werden darf, muss der Bieter ein wirtschaftlich gesundes und leistungsfähiges<br />

Unternehmen sein.<br />

Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem<br />

sie die geforderten Unterlagen vorlegen.<br />

Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die<br />

technische Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung<br />

nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst<br />

bereits mit dem Angebot eingereicht werden.<br />

In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten<br />

Unterlagen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten<br />

Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft<br />

vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaftlichen<br />

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Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der<br />

Bietergemeinschaft, der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden.<br />

4.<strong>12</strong>.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers<br />

1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der<br />

Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens<br />

eingetragen ist, in dem er ansässig ist.<br />

Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register<br />

geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in<br />

dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B.<br />

bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.<br />

2) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A<br />

aufgezählten Straftaten vorliegen (vgl. Leistungsverzeichnis).<br />

3) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen drei Jahre.<br />

4) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen drei<br />

Jahre.<br />

4.<strong>12</strong>.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit<br />

1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und dass die Versicherung bei<br />

Angebotsabgabe nicht gekündigt ist. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des<br />

Auftragswertes.<br />

2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein<br />

vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist.<br />

3) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.<br />

4) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und<br />

Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft)<br />

ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />

5) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur<br />

Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister<br />

wegen illegaler Beschäftigung bestehen.<br />

6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch<br />

Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder<br />

Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und<br />

2580/20<strong>01</strong> sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 20<strong>01</strong>/931/GASP befindlichen Terrorlisten<br />

erscheint.<br />

4.<strong>12</strong>.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />

1) Nachweis von mind. einem, max. drei vergleichbaren Referenzprojekten (bevorzugt im<br />

Hochschulbereich) der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot.<br />

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Die Referenz(en) müssen Angaben zum Ansprechpartner bei dem jeweiligen Referenz-<br />

Auftraggeber beinhalten und erkennen lassen, dass der Bieter für die Erbringung der gewünschten<br />

Leistung geeignet ist. Insbesondere muss daraus hervorgehen, dass der Auftraggeber kompetent und<br />

erfahren im Betrieb von Druckern und Kopierern in heterogenen LAN- und WLAN-Netzen sowie<br />

in der Installation einer geeigneten Managementsoftware ist.<br />

Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen<br />

und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.<br />

Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom<br />

weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden.<br />

2) Zertifikat Umweltmanagement ISO 140<strong>01</strong> und/oder EMAS als Anlage zum Angebot.<br />

Der Bieter hat alle geforderten Angaben zum Eignungsnachweis als Anlage zum Angebot<br />

beizufügen, die vorgefertigten Anlagen auszufüllen bzw. im Rahmen von Eigenerklärungen im<br />

Leistungsverzeichnis zu bestätigen.<br />

3) Kriterien „A“ Ausschlusskriterium<br />

Alle „A“-Kriterien stellen die Mindestanforderungen an die ausgeschriebenen Produkte dar und<br />

legen so die geforderte Leistung fest.<br />

Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden. Bei<br />

Nichterfüllung von Ausschlusskriterien wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es auf<br />

anderen Gebieten besonders gute Leistungen beinhaltet. A-Kriterien müssen entweder mit einem<br />

„JA“ bestätigt werden oder die geforderten Angaben liefern. Jede anders lautende Formulierung<br />

führt zum Ausschluss.<br />

„B“<br />

Bewertungskriterium<br />

Die Anforderung ist wichtig und soll uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden.<br />

4.13 Angemessenheit der Preise<br />

Es wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf Angebote, deren Preise in<br />

offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen (sowohl zu niedrige als auch zu hohe Preise), darf<br />

der Zuschlag nicht erteilt werden. Ein solches Angebot wird daher von der weiteren Wertung<br />

ausgeschlossen.<br />

4.14 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots<br />

Der Zuschlag wird, nach erfolgreicher verifizierender Teststellung, auf den preislich günstigsten<br />

Anbieter erteilt.<br />

4.15 Gerätevorführungen beim Bieter<br />

Eine Vorführung der angebotenen Gerätetypen und der Managementsoftware ist vom Bieter im<br />

angebotenen Leistungsumfang auf Anforderung innerhalb von 20 Tagen zu ermöglichen. Die<br />

Bemusterung erfolgt für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Aus der Erprobung kann<br />

kein Rechtsanspruch auf eine spätere Beschaffung abgeleitet werden. Die Gerätevorführungen<br />

dienen dabei lediglich zur Verifizierung der von den Bietern gemachten Angaben.<br />

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5 Leistungsbeschreibung (inkl. technischer Anforderungen)<br />

5.1 Funktionen der Managementsoftware<br />

Die Managementsoftware (im folgenden MS genannt) muss sich folgende Informationen<br />

automatisiert aus einer oder mehreren Benutzerverwaltungen importieren:<br />

• Seriennummern der Chipkarten,<br />

• Matrikel- bzw. Personalnummern,<br />

• Windows- und E-Mail-Accounts der Benutzer,<br />

• Pfade der Homedirectories,<br />

• Kostenstellen/Kostenträger.<br />

5.1.1 Interne Abrechnung und Auswertung<br />

Die Verbräuche (Kopien, Scans und Drucke) der Nutzer werden zentral in der Managementsoftware<br />

auf benutzerbezogenen Konten verbucht. Diese werden auf einem zentralen Server gespeichert.<br />

Hierbei wird unterschieden zwischen Konten von Studierenden und Konten von Mitarbeitern für<br />

Dienst- bzw. Privatkopien sowie von Gästen.<br />

Die internen Preise können seitens des Auftraggebers für die Geräte- und/oder die Benutzer<br />

und/oder Benutzergruppen spezifisch- bzw. beliebig definiert und festgelegt werden.<br />

Die Auswertungen der Verbräuche müssen mindestens möglich sein nach folgenden Kritierien:<br />

• Nutzer/-gruppen (Studierende, Mitarbeiter ggf. sep. nach Dienst- und Privatverbrauch,<br />

Gäste),<br />

• KostensteIlen und/oder Kostenträger (Projekte),<br />

• Geräte inkl. Auslastung der einzelnen Systeme in verschiedenen Zeiträumen.<br />

Der Auswertungsbericht nach Kostenstellen/-träger beinhaltet neben den jeweils aufgelaufenen<br />

Summen sowohl die Kostenstellen/-trägerbezeichnung als auch die dazugehörige Numerik, die auch<br />

das führende Kriterium bei der Sortierung darstellt.<br />

Der Auftragnehmer gewährleistet insbesondere, dass neben den Dienst- auch die Privatkopien/-<br />

drucke der HochschulmitarbeiterInnen separat ausgewertet werden können. Auf Anforderung der<br />

<strong>Hochschule</strong> werden die ursprünglich vom Nutzer verwendeten Druckauftragsbezeichungen<br />

kostenlos vom Auftragnehmer in den betr. systemseitig vorgehaltenen<br />

Berichtsvorlagen/Dateien/Tabellen entfernt bzw. systemseitig kryptisiert. Die Auswertungen<br />

müssen in den Formaten Excel, PDF und XML erstellt werden können.<br />

Die Anzahl der Benutzer (Client) und der Ausgabegeräte hat im Hinblick auf die<br />

Managementsoftware den in Anlagen aufgeführten Kriterien zu entsprechen.<br />

5.1.2 Nutzerkonten für Studierende und Gästekarteninhaber<br />

Das Guthaben des serverbasierten Nutzerkontos für Studierende und Gäste wird über sogenannte<br />

Umbuchungsterminals aufgebucht. Zur Authentifizierung wird die betreffende Chipkarte der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> (derzeit: MifareClassic-Technologie) genutzt. Nur solange auf dem betr.<br />

Nutzerkonto ein Guthaben vorhanden ist, kann der Studierende/Gast kopieren und drucken.<br />

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Die Umbuchungsterminals sollen in der Eingangshalle der <strong>Hochschule</strong> installiert werden. Die<br />

Installation hat auf Kosten des Auftragnehmer zu erfolgen.<br />

5.1.3 Nutzerkonten für Mitarbeiter<br />

Die Nutzerkonten der Mitarbeiter sind jeweils direkt einer Kostenstelle / Kostenträger zugeordnet.<br />

Es ist möglich, einem Mitarbeiter auch mehrere Kostenstellen/Kostenträger zuzuordnen, welche<br />

dann beim Drucken oder Kopieren spezifisch ausgewählt werden müssen. Den Mitarbeitern muss<br />

die Möglichkeit geboten werden Privatkopien bzw. Privatdrucke durchführen zu können. Im<br />

Idealfall soll für die Privatkopien die gleiche Umbuchungsfunktion wie bei den Studierenden<br />

genutzt werden.<br />

5.1.4 Benutzerverwaltung<br />

Das Managementsystem verfügt zur Eingliederung in das zentrale Identitätsmanagement der<br />

<strong>Hochschule</strong> über eine Schnittstelle zur Anbindung an dem AD (Microsoft Active Directory)<br />

Verzeichnisdienst. Der Verzeichnisdienst nimmt dabei die Rolle des führenden Systems ein, so dass<br />

sich die Verwaltung der Benutzerkonten im Managementsystem durch Pflege entsprechender<br />

Attribute im Verzeichnisdienst in folgendem Umfang steuern und automatisieren lässt:<br />

• Import und zeitnahe Aktualisierung definierter Benutzerdaten in das Managementsystem<br />

• Steuerung der Vorgänge zur Neuanlage, Sperrung, Löschung von Benutzerkonten im<br />

Managementsystem und angeschlossenen Diensten<br />

• Authentifizierung gegen den Verzeichnisdienst (Account, Chipkarten- Seriennummer)<br />

• Authorisierung zur Nutzung der Dienste des „Outputmanagementsystems“ anhand im<br />

Verzeichnisdienst hinterlegter Berechtigungsinformation (Attribut-, Gruppen-basiert)<br />

• Zuordnung von Benutzern zu Gruppen im Managementsystem auf Basis von Attributen und<br />

Gruppenmitgliedschaften im Verzeichnisdienst. Mindestens folgende Benutzerdaten können<br />

im Managementsystem geführt und über die Schnittstelle aus dem Verzeichnisdienst<br />

bezogen und in interne Benutzerdaten umgesetzt werden:<br />

• Kennung des Benutzeraccounts (Loginname), zur Authentifizierung und als<br />

persistenter Synchronisationsschlüssel<br />

• Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Homedirectory (Pfad Netzlaufwerk)<br />

• Matrikel- oder Personalnummer<br />

• Primäre und weitere Kostenstellen/-träger (bei Mitarbeitern und Gästen)<br />

• Mitgliedschaft in definierten Benutzer- und Berechtigungsgruppen<br />

(im Verzeichnisdienst)<br />

• die Chipkarten-Seriennummer der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> sind nicht im Verzeichnisdienst<br />

hinterlegt, Es muss deshalb eine Möglichkeit geboten werden diese maschinell den<br />

Benutzern im Druckmanagementsystem zuzuordnen. Eine manuelle Massenerfassung ist<br />

grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Benutzerkonten und Schnittstelle des Managementsystems sind hinsichtlich der Attribute<br />

erweiterbar.<br />

Die Neuanlage eines Benutzerkontos im Managementsystem erfolgt erst, wenn der Benutzer im<br />

Verzeichnisdienst die Freigabe zur Nutzung des Dienstes erhalten hat (z.B. über ein Dienst-<br />

Berechtigungsattribut im Verzeichnisdienst, das vom Suchfilter der Schnittstelle berücksichtigt<br />

wird). Bei der erstmaligen Nutzung der Dienste muss eine Zuordnung der Karte zum AD Account<br />

erfolgen bzw. schon gegeben sein, zB durch Einlesen der Kartennummer am Gerät und<br />

Authentifizierung gegen den Verzeichnisdienst (Login/Passwort).<br />

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Das Managementsystem unterstützt den automatisierten, asynchronen Abgleich von Benutzerdaten<br />

aus dem AD Verzeichnisdienst. Eine synchrone Online- Aktualisierung von Benutzerdaten zum<br />

Zeitpunkt der Nutzung der Dienste (Drucker, Kopierer, MFP) ist wünschenswert, so dass im AD<br />

hinterlegte Berechtigungs- bzw. Sperrinformationen vom Managementsystem auch unabhängig<br />

vom zeitgesteuerten AD Datenabgleich berücksichtigt werden.<br />

Die Verwaltung der „Budget/Abrechnungs-Klasse“ im Managementsystem kann über den<br />

Verzeichnisdienst erfolgen: Z.B. wird für Benutzer mit Kostenstelle die Kontingent-Überwachung<br />

automatisch deaktiviert, während sie bei anderen Benutzergruppen, z.B. Studierende automatisch<br />

aktiviert wird.<br />

Die Sperrung von Benutzerkonten bzw. Chipkarten und der angeschlossenen Dienste kann über den<br />

Verzeichnisdienst automatisch angestoßen werden: z.B. durch Setzen eines expliziten Sperrattributs<br />

oder durch Entzug des oben genannten Berechtigungsattributs, oder durch Entfernen der<br />

Chipkarten-Seriennummer im Verzeichnisdienst (nur Sperrung Chipkarten basierter Dienste). Die<br />

Löschung von Benutzerkonten lässt sich analog über den Verzeichnisdienst gezielt steuern.<br />

Spezifische Anforderungen an die Verzeichnisdienst-Schnittstelle des Managementsystems:<br />

• Unterstützung des LDAP Protokollstandards und der Standardfunktionen von LDAP Clients<br />

als konfigurierbare Parameter: Server-Name/URL, BaseDN, insbesondere besteht die<br />

Möglichkeit über LDAP-konforme Suchfilter gezielte LDAP-Objekte auszuwählen.<br />

• Die Anbindung sowohl an ein Microsoft Active Directory, als auch an andere LDAP<br />

Verzeichnis- dienste, wie z.B. OpenLDAP wird unterstützt. Mehrere, unterschiedliche<br />

Verzeichnisdienste können in der Schnittstelle als parallele Instanzen mit eigener<br />

Synchronisation konfiguriert und angesteuert werden(z.B. Quelle für verschiedene<br />

Benutzergruppen, Implementierung definierter Synchronisations-Jobs).<br />

• Konfigurierbares Mapping von Verzeichnisdienst-Attributen zu Attributen im<br />

Managementsystem (Benutzer-,Steuerungsdaten). Die Verzeichnisdienst- Attribute, darunter<br />

das persistente Schlüsselattribut für den Abgleich sowie das Attribut für die<br />

Benutzerkennung, sind frei definierbar und unterliegen keiner Schema-Vorgabe.<br />

• Ein konfigurierbares Mapping von Attributen und Gruppenzugehörigkeiten im<br />

Verzeichnisdienst in Gruppenmitgliedschaften im Managementsystem wird unterstützt<br />

• Unterstützung der spezifischen Authentifizierungsmechanismen von Active Directory und<br />

anderen Verzeichnisdiensten (gängige Passwort Hashverfahren werden unterstützt).<br />

Die Umsetzung aus dem Verzeichnisdienst in das Managementsystem erfolgt entsprechend<br />

den jeweiligen Anforderungen an die Aktualität der einzelnen Information zeitnah über die<br />

Schnittstelle. Diese unterstützt dazu verschiedene Mechanismen der Synchronisation:<br />

• automatisiert durch im Managementsystem hinterlegte, zeitlich konfigurierbare<br />

Synchronisations-Jobs (sog. Scheduling, z.B. täglich, stündlich, alle X Minuten). Sowohl für<br />

alle Einträge im Verzeichnisdienst (Vollabgleich) als auch für spezifische, z.B. im<br />

Verzeichnisdienst durch ein bestimmtes Attribut markierte, Benutzer (z.B. gezielter<br />

Abgleich der seit einem definierbaren Zeitraum geänderten Benutzer, etwa gesteuert durch<br />

Angabe des LDAP- ModifyTimestamp im Suchfilter).<br />

• on demand für spezifische Benutzerkonten, entweder manuell im Managementsystem<br />

angestoßen oder extern durch programmgesteuerten Aufruf einer Schnittstelle, vorzugsweise<br />

der LDAP- Schnittstelle, des Managementsystems (z.B. durch RPC oder Webservice).<br />

Bei der Erstellung der Schnittstelle wirkt der Auftragnehmer mit: Im notwendigen Umfang<br />

werden dazu Programmierleistungen erbracht.<br />

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5.1.5 Identifikation der Nutzer an den Systemen<br />

Die Nutzer identifizieren sich an den öffentlich zugänglichen Geräten über ihre Chipkarte. Dazu ist<br />

an den MFP-Geräten der Leistungsklassen 3-5 jeweils ein Chipkartenleser (erkennt Mifare-Classic<br />

und Mifare-Desfire) zu installieren, welcher die Seriennummer von der Chipkarte des Nutzers liest.<br />

Optional können Nutzer sich auch über ihren Windows-Account an den MFPs identifizieren. Die<br />

Software muss gewährleisten, dass mehrere Kostenstellen/-träger ausgewählt werden können.<br />

An nicht-öffentlichen Geräten erfolgt die Identifikation mittels PIN, sofern das Gerät von<br />

Mitarbeitern unterschiedlicher Kostenstellen/Kostenträger genutzt wird.<br />

Wird ein Gerät von Mitarbeitern nur einer Kostenstelle genutzt, ist keine Anmeldung notwendig<br />

und die Verbräuche des Gerätes werden direkt auf die betreffende KostensteIle/Kostenträger<br />

gebucht.<br />

Für die an das Managementsystem angeschlossenen Arbeitsplatzdrucker ist keine Anmeldung<br />

notwendig. An diesen Geräten erfolgt der Ausdruck direkt. Die Identifikation des Nutzers erfolgt<br />

hierbei auf Basis des Login- namens des Benutzers, unter welchem der Druckjob gesendet wird.<br />

5.2 Funktionsumfang der Systeme<br />

5.2.1 Voraussetzungen an den MFPs<br />

Die MFPs der Leistungsklassen 3-5 beinhalten jeweils einen Chipkartenleser, der die<br />

Seriennummer der an der <strong>Hochschule</strong> eingesetzten Chipkarten lesen kann. Die MFPs müssen an das<br />

Netzwerk der <strong>Hochschule</strong> angeschlossen werden können.<br />

Ein MFP kann auch wie ein Drucker ohne Nutzung des Follow-Me-Speichers adressiert werden.<br />

Um u.U. Warteschlangen an den betr. zentralen MFPs der Leistungsklassen 3 - 5 durch evtl.<br />

vorhandene sehr zeitintensive Phasen der Geräteerwärmung zu vermeiden, ist der Standby-Betrieb<br />

bei Installation auf die Erfordernisse der <strong>Hochschule</strong> abzustimmen. Eine automatisierte<br />

Energieabsenkung der Geräte außerhalb der üblichen Betriebszeiten sollte zwingend möglich sein.<br />

Es ist darüber hinaus möglich, an den MFPs ein externes USB-Speichermedium anzuschließen und<br />

die dort gespeicherten Dateien auszudrucken. Die druckbaren Formate sind in den Anlagen<br />

spezifiziert. Diese Drucke werden dann ebenfalls von der Abrechnungs-Software erfasst und nach<br />

erfolgtem Druck abgerechnet.<br />

5.2.2 Kopiervorgang<br />

Im Rahmen der Identifikation mittels Chipkarte muss es möglich sein, dass das verfügbare<br />

Guthaben des jeweiligen Nutzers eingesehen werden kann. Nach erfolgtem Kopieren wird das<br />

Nutzerkonto mit dem systemseitig hinterlegten Preis belastet. Wenn das Nutzerkonto nicht die<br />

erforderliche Deckung aufweist, wird die Ausführung des Kopierauftrages verweigert.<br />

Sofern ein Mitarbeiter auf mehrere Kostenstellen kopiert, erscheint zunächst eine Auswahl der<br />

Kostenstellen auf dem Display. Der Nutzer muss zunächst die Kostenstelle auswählen die belastet<br />

werden soll, bevor der Kopiervorgang gestartet werden kann.<br />

5.2.3 Druckvorgang<br />

Von jedem Rechner, der sich im Hochschulnetz befindet, kann ein Druckauftrag abgesendet<br />

werden. Über einen Druckmanager werden zu diesem Zweck verschiedene Zieldrucker angeboten -<br />

und zwar die vorhanden Netzwerkdrucker, der gegebenenfalls lokal angeschlossene Drucker sowie<br />

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alle MFPs, auf denen nach dem "Follow-Me"-Prinzip gedruckt werden kann. Die Funktionen der<br />

Drucker und MFPs können dabei angesteuert werden.<br />

Wenn das Nutzerkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, muss dies im Display des MFPs<br />

erkennbar sein. und der komplette Druckauftrag soll abgelehnt werden.<br />

An allen Geräten ist die Einstellung „Duplexdruck" sowie der Farbmodus „schwarz/weiss“<br />

voreingestellt.<br />

5.2.4 Drucken auf einen sog. Arbeitsplatzdrucker<br />

Jeder Arbeitsplatzdrucker (LK 1) ist mindestens einer Kostenstelle zugeordnet. Wird ein<br />

Arbeitsplatzdrucker ausgewählt, wird der Druck sofort an dem gewünschten Zielgerät ausgegeben.<br />

Zusätzlich muss benutzer – bzw. benutzergruppenabhängig konfigurierbar sein, dass ab einer<br />

bestimmten Seitenzahl der Ausdruck automatisiert an die „Follow-Me-Queue“ umgelenkt werden<br />

kann.<br />

Das Nutzerkonto wird nach erfolgtem Ausdruck mit dem systemseitig hinterlegten Preis belastet.<br />

5.2.5 Drucken in den "Follow-Me"-Speicher<br />

Der Druck auf die MFP-Systeme erfolgt nach dem "Follow-Me"-Prinzip. Der Druckauftrag des<br />

Benutzers wird benutzerbezogen zentral gespeichert. Der Ausdruck kann dann an einem beliebigen<br />

Gerät durchgeführt werden, an welchem sich der Nutzer per Chipkarte identifiziert hat. Nach der<br />

Identifizierung wird das Nutzerkonto mit dem verfügbaren Guthaben angezeigt. Außerdem werden<br />

dem Nutzer alle (persönlichen) Druckaufträge angezeigt, die noch in der FollowMe-<br />

Druckerwarteschlange stehen. Jeder der angezeigten Druckaufträge kann selektiert und nachfolgend<br />

entweder gelöscht oder ausgedruckt werden. Vor dem Ausdruck können noch die<br />

Ausgabemodalitäten modifiziert werden (z.B. Anzahl Kopien, Verkleinern, Vergrößern,<br />

Papierformat, Doppelseitig, Farbe, Heften, Lochen etc.). Nach erfolgtem Ausdruck wird das<br />

Nutzerkonto mit dem vereinbarten Preis belastet. Wenn das Nutzerkonto nicht die erforderliche<br />

Deckung aufweist, wird die Ausführung des kompletten Druckauftrages verweigert. Nicht<br />

abgeholte Drucke werden nach Ablauf einer einstellbaren Frist gelöscht.<br />

5.2.6 Drucken aus einem Archiv<br />

Verschiedene Dokumente (z.B. Scripte) werden von der <strong>Hochschule</strong> in einem zentralen Archiv<br />

vorgehalten und regelmäßig aktualisiert. Über das Display eines MFPs (LK 3 bis 5) muss ein<br />

Zugriff auf dieses Archiv möglich sein. Die Dokumente können dann ausgedruckt werden und<br />

werden entsprechend dem Nutzerkonto belastet.<br />

5.2.7 Mobile Printing über E-Mail (Optionale Position)<br />

Druckjobs können auch per e-Mail an die Follow-Me-Funktion übergeben werden. Mindestens<br />

zwei E-Mail Adressen pro User sollen in der MS verwaltet werden können.<br />

5.2.8 Datenschutzkonforme Löschung von Kopierdaten<br />

Die zum Kopieren eingescannten Dokumente müssen automatisiert gelöscht werden, sodass ein<br />

Zugriff auf sensible Daten verhindert wird.<br />

5.2.9 Scanvorgang<br />

Nach der Identifikation mittels Chipkarte kann an den betreffenden Systemen gescannt werden. Die<br />

Scans können entweder auf einem mobilen Datenträger (USB-Schnittstelle) gespeichert oder per<br />

Mail versendet werden. Bei Mailversand darf nur an die E-Mail-Adresse des am MFP<br />

angemeldeten Nutzers versendet werden. Scans werden zwar durch die Abrechnungssoftware<br />

separat nachgewiesen, es erfolgt jedoch keine Inrechnungstellung zu Lasten der <strong>Hochschule</strong>.<br />

Es muss möglich sein, dass die <strong>Hochschule</strong> Scans berechnen kann.<br />

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5.3 Systemumgebung<br />

5.3.1 Installation und Betrieb des Managementsystems<br />

• Die notwendige Infrastruktur des Managementsystems (Applikationssoftware,<br />

Schnittstellen) wird vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber<br />

installiert.<br />

• Zur Wartung und Pflege stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen<br />

Fernwartungszugang zur Verfügung.<br />

• Die Pflege der Bewegungsdaten im System (Benutzerkonten, Preise, Clearing) wird von<br />

der <strong>Hochschule</strong> vorgenommen.<br />

5.3.2 Unterstützte Client-Betriebssysteme<br />

Druckaufträge müssen von PCs und Notebooks abgesendet werden können, die mit<br />

folgenden Betriebssystemen arbeiten:<br />

• Microsoft Windows (XP und neuer),<br />

• Mac OSX,<br />

• Linux<br />

Die Managementsoftware gewährleistet, dass der Nutzer mehrere Logins gleichzeitig durchführen<br />

kann und verschiedene Loginnamen (z.B. für Windows und Linux) verwenden kann.<br />

5.3.3 Netzwerkumgebung<br />

Das System muss auch von Clients genutzt werden können, die über WLAN angeschlossen sind.<br />

5.4. Datenschutzkonzept<br />

Der Datenschutz des Outputmanagmentsystems der <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> ist nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat für die Erstellung des<br />

Datenschutzkonzeptes, insbesondere am Verfahrensverzeichnis nach § 11 Landesdatenschutzgesetz<br />

Baden Württemberg, die erforderlichen Vorlagen, Informationen und Beschreibungen kostenlos der<br />

<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zu liefern.<br />

6 Umweltschutz<br />

Das Land Baden-Württemberg und damit auch die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />

legen besonderen Wert darauf, dass bei der Herstellung, dem Betrieb und der Wartung der Druckund<br />

Kopiersysteme Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Energieeinsparung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die angebotenen Systeme müssen dem neuesten Standard und somit allen derzeit gültigen<br />

Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften entsprechen. Geeignete technische Vorrichtungen<br />

müssen insbesondere einen staubfreien Tonerwechsel ermöglichen.<br />

Für jede Leistungsklasse ist dem Angebot ein sep. Informationsblatt mit den maßgeblichen<br />

technischen Daten inklusive Energieverbrauch und Geräuschemission beizulegen.<br />

7 Schlussbestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen der Ausschreibungs- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> unwirksam sein, so<br />

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.<br />

Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />

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