Vergabe - u. Vertragsunterlagen HS Kehl 12-01 ... - Hochschule Kehl
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<strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong><br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOL / A<br />
Output Management System (Betrieb von Kopierern und Druckern mit<br />
Managementsoftware) der <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />
Inhalt:<br />
1. Einführung<br />
2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen<br />
3. Vertragliche Bestimmungen<br />
4. Angebotsprüfung und –wertung<br />
5. Leistungsbeschreibung mit techn. Anforderungen<br />
6. Umwelt<br />
7. Schlußbestimmungen<br />
1 Einführung<br />
1.1 Auftraggeber (AG)<br />
Auftraggeber ist die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong>.<br />
Die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong> (im folgenden <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> genannt) hat eine<br />
Kapazität von rd. 1000 Studienplätzen. Gemeinsam mit dem Studentenwerk Freiburg ist eine<br />
MulitfunktionsCard (im folgenden auch CampusCard genannt) der Firma InterCard mit Mifare-<br />
Technologie als Mulitfunktionskarte im Einsatz. Diese Karte wird u.a. als Studierenden oder<br />
Mitarbeiterausweis genutzt, welche mit Schlüssel- , Geldkarten- und Bibliotheksausleihfunktion<br />
versehen ist.<br />
1.2 Kontaktstelle<br />
<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung<br />
Kinzigallee 1<br />
77694 <strong>Kehl</strong> a. Rh.<br />
1.3 Bieter<br />
Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss des Verfahrens<br />
durch Zuschlagserteilung als Bieter bezeichnet. Für die Phase der Vertragsdurchführung wird das<br />
Unternehmen, welches den Zuschlag erhielt als Auftragnehmer bezeichnet.<br />
1.4 Gegenstand der Ausschreibung / Maßgebliche Projektziele<br />
• Hochschulweite Bereitstellung adäquater Druck- und Kopiersysteme durch einen zentralen<br />
Dienstleister, die den Anforderungen einer in Forschung und Lehre hochschulgerechten<br />
Standards verpflichteten, modernen und zukunftsorientierten <strong>Hochschule</strong> gerecht werden.<br />
• Vorrangiger und flächendeckender Einsatz von nutzerübergreifenden Multifunktionsgeräten<br />
(MFPs) mit den Grundfunktionen Kopieren, Drucken und Scannen.<br />
• Zur Verwaltung der MFPs und Arbeitsplatzdrucker soll eine zentrale, serverbasierte<br />
Managementsoftware zur Verfügung stehen, die automatisiert sämtliche Druck-, Kopier-,<br />
Fax- und Scanaufträge der verteilten Systeme erfasst und die erforderlichen Auswertungen<br />
für die <strong>Hochschule</strong> bereitstellt.<br />
• Die derzeit bestehende, sehr heterogene Systemlandschaft im Druck- und Kopierbereich soll<br />
auf möglichst wenige leistungsfähige Modelltypen reduziert werden. Die<br />
Systemkonfiguration und das voraussichtliche Mengengerüst können der Anlage Hardware<br />
entnommen werden.<br />
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• Nachhaltige Prozess- und Kostenoptimierung sowie höhere Kostentransparenz und<br />
Planungssicherheit. Serviceverbesserung für die Studierenden, Lehrpersonal und<br />
Hochschulbediensteten.<br />
• Die <strong>Hochschule</strong> verfügt derzeit über eine zentrale Hausdruckerei. Für diese werden zwei<br />
entsprechend leistungsfähige Drucksysteme beschafft.<br />
1.5 Neue Systemumgebung<br />
Im Fokus der neu einzuführenden Systemlandschaft stehen im Wesentlichen nutzer- bzw.<br />
einrichtungsübergreifende Kopierer mit großem Durchsatz sowie kleinere Arbeitsplatzdrucker.<br />
Nach Möglichkeit sind Geräte nur eines oder nur sehr weniger Hersteller zu berücksichtigen.<br />
Die neu gelieferten Anlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden auf Mietbasis<br />
betrieben. Es handelt sich hierbei ausschließlich um fabrikneue Geräte. Lediglich bei<br />
Nachbestellungen des Auftraggebers ab der zweiten Hälfte der Vertragslaufzeit (ab dem 31. Monat<br />
der Anmietung) hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, Gebrauchtsysteme anzubieten.<br />
Die Installation der betr. Anlagen erfolgt kostenfrei mit der Maßgabe, dass die Vor-Ort-Installation<br />
der kleineren Arbeitsplatzdrucker (Leistungsklasse 1) von der <strong>Hochschule</strong> selbst übernommen wird<br />
(nur das Aufstellen der Geräte und die Netzwerkanbindung).<br />
1.6 Leistungsort<br />
Die Aufstellung bzw. Anlieferung der Geräte hat am Standort der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>,<br />
Kinzigallee 1, 77694 <strong>Kehl</strong> zu erfolgen.<br />
Ein detaillierter Aufstellungsplan wird bei Vertragsabschluss dem Auftragnehmer zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
1.7 Losbildung<br />
Es erfolgt keine Losaufteilung.<br />
1.8 Leistungszeitraum und Mengenangaben<br />
Der Beginn der Mietlaufzeit ist der <strong>01</strong>. März 2<strong>01</strong>3. Die Mietlaufzeit endet am 28.02.2<strong>01</strong>8.<br />
1.9 Zeitplan des Ausschreibungsverfahrens<br />
Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:<br />
Aktivität<br />
Termin zur Abgabe der Angebote<br />
Geplanter Zuschlagstermin 10.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
Ende Zuschlags- und Bindefrist 31.<strong>01</strong>.2<strong>01</strong>3<br />
Meilenstein<br />
14.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong>, <strong>12</strong>:00 Uhr<br />
Beginn der Leistungserbringung <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>3<br />
Ende der Leistungserbringung 28.02.2<strong>01</strong>8<br />
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2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen<br />
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen<br />
Die <strong>Vergabe</strong> erfolgt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach VOL / A.<br />
Es gelten zuerst die Bestimmungen dieser <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> mit Anlagen, danach<br />
die nachfolgenden nacheinander genannten Bestimmungen in der jeweils bei Vertragsabschluss<br />
gültigen Fassung:<br />
• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZBV-BW)<br />
• Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B<br />
• die Bestimmungen des BGB<br />
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine<br />
Gültigkeit.<br />
2.2 Vollständigkeit der Unterlagen<br />
Die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> bestehen aus durchnummerierten Seiten zuzüglich der<br />
weiteren in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und Anlagen.<br />
Sollten Seiten oder angegebene Anhänge oder Anlagen fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese bei<br />
der Kontaktstelle unverzüglich anzufordern.<br />
2.3 Verwendung der Unterlagen<br />
Die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu<br />
verwenden.<br />
2.4 Fragen zur Ausschreibung<br />
Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des<br />
Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese bei der Kontaktstelle zu stellen. Hierbei ist auf die<br />
Ausschreibung sowie das Aktenzeichen Bezug zu nehmen. Ein späterer Verweis auf existierende<br />
Unklarheiten in den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong>, ist ausgeschlossen.<br />
2.5 Angebotsabgabe<br />
Jeder Bieter ist berechtigt ein Hauptangebot entsprechend der Leistungsbeschreibung abzugeben.<br />
Nebenangebote sind nicht zugelassen.<br />
2.5.1 Elektronische Angebotsabgabe<br />
Elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.<br />
2.5.2 Teilnahme auf dem Postweg<br />
Bei Teilnahme auf dem Postweg sind alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen mit einer<br />
eigenhändigen Unterschrift bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist bei der Kontaktstelle<br />
einzureichen.<br />
Das Angebot ist in einem fensterlosen verschlossenen Umschlag zu verpacken, von außen mit dem<br />
Angebotskennzettel zu versehen sowie mit Firmennamen und Anschrift zu bezeichnen und an<br />
folgende Adresse zu übermitteln:<br />
<strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />
Kinzigallee 1<br />
77694 <strong>Kehl</strong><br />
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Eine persönliche Abgabe der Angebote kann zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten<br />
Montag bis Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr Freitag: 9.00 – <strong>12</strong>.00 Uhr ausschließlich bei oben<br />
genannter Adresse erfolgen.<br />
Mit der Unterschrift unter dem Leistungsverzeichnis bestätigt der Bieter, dass sein Angebot alle in<br />
diesem <strong>Vergabe</strong>verfahren dargestellten Anforderungen erfüllt und die geforderten Bedingungen<br />
anerkannt werden. Die kompletten Angebotsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung (ein<br />
Original und eine Kopie) einzureichen!<br />
Für die Angebotsprüfung ist ausschließlich das als Original gekennzeichnete Angebot mit allen<br />
geforderten Unterschriften maßgeblich.<br />
Die Abgabe des Angebotes mittels Telekopie (Fax) ist nicht erlaubt und führt zum sofortigen<br />
Ausschluss vom weiteren Verfahren!<br />
2.6 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen<br />
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren sich an einer<br />
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.<br />
Bieter, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer Bietergemeinschaft<br />
abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass<br />
beide konkurrierenden Angebote unabhängig voneinander eingereicht wurden. Gleiches gilt, wenn<br />
ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet.<br />
Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß<br />
einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen<br />
den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und<br />
Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine<br />
Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.<br />
2.7 Frist zur Angebotsabgabe<br />
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum 14.<strong>12</strong>.20<strong>12</strong>, <strong>12</strong>.00 Uhr, bei der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> und nicht<br />
das Datum des Poststempels.<br />
Angebote, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sind, können nicht berücksichtigt<br />
werden, es sei denn der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
2.8 Form und Inhalt der Angebote<br />
Das Angebot ist gem. Leistungsverzeichnis einzureichen.<br />
Im Angebot ist auf alle in den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> aufgeführten Punkte einzugehen.<br />
Änderungen, wie z.B. Streichungen, Umformulierungen oder Ergänzungen an den<br />
<strong>Vertragsunterlagen</strong> sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Werden dem<br />
Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters oder eines<br />
möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, führt dies ebenfalls zum Ausschluss vom weiteren<br />
Verfahren. Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden von der <strong>Vergabe</strong>stelle nicht<br />
als Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte Broschüren und<br />
Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese nicht in den <strong>Vergabe</strong>- und<br />
<strong>Vertragsunterlagen</strong> gefordert waren. Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind<br />
nicht zulässig und werden nicht gewertet. Es müssen sämtliche Erklärungen und Nachweise (z.B.<br />
Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen, Muster) des Angebotes – soweit dies gefordert wird –<br />
ausgefüllt, an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum, Ort sowie Firmenstempel versehen und<br />
eigenhändig unterzeichnet werden.<br />
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise (z.B. Bescheinigungen, Zertifikate, Erklärungen,<br />
Muster) müssen bei Angebotsabgabe vorgelegt werden. Die in dem Leistungsverzeichnis als<br />
zwingend aufgeführten Erklärungen und Nachweise führen bei Nichtvorliegen direkt zum<br />
Ausschluss.<br />
2.9 Sprache<br />
Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu<br />
erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die<br />
Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch.<br />
2.10 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme<br />
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müssen diese<br />
zweifelsfrei und als solche erkennbar sein. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.<br />
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen und<br />
müssen in einem verschlossenen Umschlag (wie das Angebot selbst) zugestellt werden. Die<br />
Änderungen müssen dokumentenecht vorgenommen werden.<br />
Änderungen oder Ergänzungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.<br />
Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />
Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.<br />
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen<br />
werden.<br />
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.<br />
2.11 Zuschlags- und Bindefrist<br />
Der Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist schriftlich erteilt.<br />
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist). Die<br />
Bindefrist endet in jedem Fall mit dem rechtswirksamen Zuschlag.<br />
2.<strong>12</strong> Zuschlagserteilung<br />
Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der Vertrag zu den<br />
Bedingungen dieser Ausschreibung und auf Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande<br />
gekommen.<br />
Eine besondere Urkunde über den Vertrag wird nicht gefertigt.<br />
2.13 Vergütung<br />
Für die Teilnahme an der Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt.<br />
Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl.<br />
entstehender Kosten.<br />
2.14 Aufhebung der Ausschreibung<br />
Die Kontaktstelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 17 VOL/A die teilweise oder<br />
vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. Die Aufhebung wird den Bietern schriftlich<br />
mitgeteilt.<br />
2.15 Prüfung von <strong>Vergabe</strong>sperren<br />
Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der<br />
Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und - bekämpfung bei der Melde- und<br />
Informationsstelle für <strong>Vergabe</strong>sperren vorliegt.<br />
Bei Vorliegen einer <strong>Vergabe</strong>sperre wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.<br />
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2.16 Bietergemeinschaften<br />
In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu<br />
benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur Berücksichtigung, wenn<br />
• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter für die<br />
Durchführung des Vertrages benannt ist und<br />
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag<br />
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.<br />
Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eigenhändig<br />
unterschriebene gesonderte Erklärung zu bestätigen. Eine entsprechend vorgefertigte Vollmacht<br />
für Bietergemeinschaften können Sie gerne bei der Kontaktstelle auf Anfrage erhalten. Einer<br />
notariellen Beglaubigung dieser Erklärung bedarf es nicht.<br />
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder umgebildet<br />
werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer<br />
Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden<br />
Angebotsbearbeitungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Kontaktstelle gegenüber<br />
unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer<br />
Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig<br />
sein und führt dann zur Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots.<br />
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die geforderten Unterlagen zur<br />
persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen,<br />
die technische Leistungsfähigkeit muss dagegen nur von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft<br />
erbracht werden, die die Leistung oder den jeweiligen Teil der Leistung erbringen sollen.<br />
Sofern nach den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> im Rahmen der Angebotserstellung<br />
Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft<br />
eigenhändig geleistet werden. Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages<br />
bevollmächtigte Vertreter durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt<br />
werden, die im Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die<br />
gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.<br />
g. Erklärung zu erteilen.<br />
2.17 Unterauftragnehmer<br />
Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen.<br />
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer (auch Freiberufler)<br />
ausführen zu lassen, so hat er die beabsichtigte Erfüllung der entsprechenden Leistung durch einen<br />
Unterauftragnehmer bereits bei Angebotsabgabe anzuzeigen.<br />
Der Bieter muss die zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für die<br />
entsprechende Leistung sowie den vorgesehenen Umfang erst nach Aufforderung durch die<br />
Kontaktstelle mit Namen und Anschrift benennen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens<br />
sollten diese Angaben möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden.<br />
Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der vertragsgemäßen<br />
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Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Weiterhin ist nachzuweisen, dass der Bieter über<br />
die Ressourcen der benannten Unterauftragnehmer hinsichtlich des Umfangs des geplanten<br />
Einsatzes tatsächlich verfügen kann.<br />
Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Ein Zulieferer wird hingegen nicht als<br />
Unterauftragnehmer angesehen.<br />
In den Bereichen, in denen ein Unterauftragnehmer zum Einsatz kommen soll, muss vom Bieter die<br />
technische Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers nachgewiesen werden. Die Einschaltung<br />
weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten, bedarf der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer<br />
die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter<br />
vergibt.<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags<br />
• nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu verfahren,<br />
• dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,<br />
• dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere<br />
hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen als zwischen ihm und<br />
dem Auftraggeber vereinbart sind.<br />
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere<br />
Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unteraufträge an<br />
kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der<br />
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.<br />
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern<br />
ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.<br />
2.18 Verschwiegenheitspflicht<br />
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des<br />
Vertrages - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des<br />
Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere<br />
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von<br />
Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder Teststellungen erlangt werden, wie zum<br />
Beispiel die Daten der teilnehmenden Bieter, deren Preise, angebotene Geräte, Dienstleistungen<br />
oder Ähnliches, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten<br />
Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> nur zur<br />
Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß des<br />
Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht führt zum Ausschluss vom Verfahren und verpflichtet<br />
zudem zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden. Eine (auch auszugsweise) Weitergabe<br />
solcher Unterlagen an Dritte ist nicht gestattet. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht an der<br />
Ausschreibung beteiligen, sind Sie verpflichtet, über sämtliche Details Verschwiegenheit zu wahren<br />
und die Unterlagen ggf. dauerhaft und nicht wieder herstellbar zu vernichten.<br />
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3 Vertragliche Bestimmungen<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Ausschreibungsinhalte in den <strong>Vergabe</strong>unterlagen mit<br />
Zuschlagserteilung zum verbindlichen Vertragsinhalt werden.<br />
3.1 Vertragsbestandteile<br />
Im Fall eines Zuschlags werden Vertragsbestandteile:<br />
• die <strong>Vergabe</strong>unterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur Angebotsabgabe<br />
• das Angebot des Auftragnehmers auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den<br />
zugehörigen Angebotsblättern, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages nur<br />
ausfüllen, aber nicht abändern kann sowie das im Angebot enthaltene Preisblatt.<br />
Dazugehörige Anlagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente<br />
• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/A) – in<br />
der bei Veröffentlichung der <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> gültigen Fassung<br />
• Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Baden-Württemberg (ZBV-BW)<br />
• Allgemeine Vertragsbedingungen der VOL/B<br />
• die Bestimmungen des BGB<br />
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge.<br />
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte<br />
Vertragsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum Vertragsbestandteil.<br />
Die VOL kann unter www.bmwi.de abgerufen werden.<br />
3.2 Vertragsschluss<br />
Der Vertrag gilt mit Zuschlag als geschlossen.<br />
3.3 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 60 Monaten geschlossen.<br />
3.4 Einbindung und Ablöse bestehender Geräte und Anlagen<br />
Der Auftragnehmer hat sämtliche an der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns<br />
vorhandenen Drucker und Faxe zum jeweiligen Restbuchwert abzunehmen. Es bleibt der<br />
<strong>Hochschule</strong> unbenommen, einzelne Geräte von dieser Regelung auszunehmen und<br />
erforderlichenfalls in eigener Verantwortung weiter zu betreiben.<br />
Auf Basis einer aktuell durchgeführten Erhebung der <strong>Hochschule</strong> ergibt sich eine Restwertsumme<br />
zum geplanten Übernahmezeitpunkt <strong>01</strong>.03.2<strong>01</strong>3 von 2.490,-- Euro für 10 Geräte. Auf Anfrage stellt<br />
der Auftraggeber eine Übersicht der bestehenden Geräte mit Restbuchwert zur Verfügung.<br />
Der genaue Fälligkeitstermin für eine eventuelle Zahlung ist abhängig vom Rollout und wird<br />
zwischen den Vertragsparteien gesondert vereinbart. Spätestens zum Zeitpunkt der Geräteübergabe<br />
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muss die Gutschrift auf dem Konto der <strong>Hochschule</strong> nachgewiesen sein.<br />
Die Abholung der bei Vertragsbeginn zu übernehmenden Geräte hat durch den<br />
Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.<br />
3.5 Nachmietoption<br />
Um auf eventuelle Veränderungen bei der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> reagieren zu können, steht es der<br />
<strong>Hochschule</strong> frei, bis zum Vertragsbeginn die in Anlage 1_Technische Mindestanforderungen<br />
aufgeführte Geräteanzahl der Leistungsklassen 1 bis 5 in der Größenordnung bis 10 v.H. zu<br />
verändern. Sollte dies Auswirkungen auf die angegebenen Mietpreise (vgl. Leistungsverzeichnis)<br />
bspw. wegen Mindestbestellmengen etc. haben, ist dies detailliert anzugeben und zu erläutern.<br />
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, Systeme der<br />
Leistungsklassen 1-5 nachzumieten.<br />
Der Auftraggeber hat jedoch nicht die Pflicht nachzumieten. Es steht dem Auftraggeber auch nach<br />
Leistungsbeginn (1.3.20<strong>12</strong>) jederzeit frei Geräte, auch von anderen Anbietern zu mieten oder sonst<br />
wie zu beschaffen.<br />
Die Preise richten sich hierbei ebenfalls nach den Angaben im Leistungsverzeichnis mit der<br />
nachfolgenden Maßgabe:<br />
Die jeweilige Monatsgrundmiete berechnet sich in diesen Fällen wie folgt:<br />
a) Nachmietungen in der Zeit vom 1. Monat bis 30. Monat der Anmietung: Grundmiete gem.<br />
Angebot / Anzahl Monate Restlaufzeit x 60 Monate<br />
b) Nachmietungen in der Zeit vom 31. Monat bis zum regulären Vertragsende (60. Monat):<br />
Grundmiete gem. Angebot / 30 Monate Restlaufzeit x 60 Monate<br />
Der Anbieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, Gebrauchtsysteme anzubieten, sofern diese<br />
vorab auf ihre technische Funktionsfähigkeit überprüft wurden und mindestens den Leistungsdaten<br />
entsprechen, die in der Ausschreibung festgelegt wurden.<br />
Mit Beendigung des Vertrages enden auch die abgeschlossenen Nachmietverträge, ohne dass es<br />
einer besonderen Kündigung bedarf. Alle sonstigen Vertragsbedingungen gelten auch für die<br />
nachträglich gemieteten Geräte.<br />
3.6 Änderungen und Anpassungen während der Vertragslaufzeit<br />
Der Auftraggeber hat während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit das Recht, den<br />
Gerätebestand zu verändern und Anpassungen – auch technischer Art– im Rahmen des<br />
Vertragsverhältnisses bspw. durch<br />
• eine Änderung des Stellplatzes,<br />
• einen Gerätetausch,<br />
• eine Geräteerweiterung (z.B. Zubehör, optionale Erweiterungen soweit nicht bereits in der<br />
Standardausstattung enthalten, Abrechnungssystem, veränderte Leistungsanforderungen<br />
u.ä.),<br />
• Einrichtung eines neuen Stellplatzes,<br />
bei sich ändernden Anforderungen der Nutzer und zur Herstellung bedarfsgerechter Installationen<br />
vom Auftraggeber zu verlangen. Die Anpassungen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
abzustimmen. Sie sind jederzeit möglich und zeitnah zu realisieren.<br />
Kommt es im Rahmen dieser Anpassungen nicht zu einer für beide Vertragsparteien<br />
zufriedenstellenden Einigung bspw. hinsichtlich der Ausstattung etc., behält sich der Auftraggeber<br />
vor, Geräte anderer Bieter kurzfristig zu beschaffen bzw. anzumieten.<br />
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Die Durchführung der betr. (Installations-) Maßnahmen, optionale Erweiterungen / Nachrüstungen,<br />
soweit sie nicht bereits ohnehin typenbedingt sind, Transporte von Druck-/Kopiergeräten inkl.<br />
Zubehör, Montagemaß- nahmen und ähnliches obliegt dem Auftragnehmer auf eigene Kosten und<br />
Gefahr. Für den An- und Abtransport werden demnach keine zusätzlichen Kosten in Rechnung<br />
gestellt. Zu realisierende Standortänderungen innerhalb der Gebäude und Anlagen des<br />
Auftraggebers erfolgen –falls erforderlich unter angemessener Beteiligung der <strong>Hochschule</strong><br />
ebenfalls kostenlos.<br />
3.7 Preise<br />
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise, das heißt es sind alle für die Erbringung<br />
der Leistung anfallenden Kosten im angegebenen Preis enthalten. Die anzugebenden Preise<br />
beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z.B. Verpackung, Aufladen, Beförderung zu<br />
den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen, Übernachtungs- und Fahrtkosten, Reise- und<br />
Aufenthaltskosten, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten,<br />
gesetzliche Abgaben etc.), auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung<br />
weiterer Kosten ist nicht möglich.<br />
Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen Auftragnehmers. Bei den zugrunde<br />
gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige Leistungen“.<br />
Die Mehrwertsteuer wird nach dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden Steuersatz<br />
in Rechnung gestellt.<br />
3.8 Finanzierungsmodell / Zahlungsbedingungen<br />
Die gesamte Systemkonzeption finanziert sich über eine geräteabhängige Grundmiete sowie<br />
verbrauchsabhängigen Seitenpreisen pro gedruckter schwarz/weiss-Seite DIN A4 sowie<br />
Seitenpreisen pro gedruckter Farbseite DIN A4. Dabei soll unterschieden werden zwischen<br />
Seitenpreisen für die Arbeitsplatzdrucker und für zentrale Multifunktionssysteme. Diese<br />
Seitenpreise werden nachfolgend auch Klickpreise genannt.<br />
Durch die Grundmiete ist die bereitgestellte Hard- und Software (inkl. Upgrades und Updates), u.a.<br />
bestehend aus Managementsoftware, Druckern, MFPs, Umbuchungsterminals und Kartenlesern<br />
finanziert. In den Klickpreisen enthalten sind der Service für die Instandhaltung / Wartung der<br />
Hardwaresysteme (Drucker, MFPs, Umbucher und Kartenleser) sowie sämtliches Reparatur- und<br />
Verbrauchsmaterial, insbesondere Toner und Ersatzteile, auch Heftklammern, jedoch kein Papier.<br />
Das Papier wird von der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> gesondert beschafft. Scans werden nicht berechnet.<br />
Die genannten Volumina dienen gleichzeitig als Richtwert für die Kalkulation im Rahmen des<br />
<strong>Vergabe</strong>verfahrens und werden bei Vertragsschluss nicht garantiert. Die Volumina können sich<br />
während der Vertragslaufzeit ändern. Mindestabnahmemengen werden nicht zugesichert.<br />
Eine DIN A3-Seite wird wie zwei DlN A4-Seiten abgerechnet.<br />
Die Verbrauchsmengen müssen vom Anbieter automatisiert abgelesen werden.<br />
Es erfolgt vierteljährliche Abrechnung nach Verbrauch mit den jeweiligen Grundmonatsmieten. Die<br />
Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen<br />
nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung an den Auftraggeber.<br />
3.9 Lieferbedingungen<br />
Die Anlieferung und Installation aller vertraglich vereinbarter Hardwarekomponenten, des<br />
Abrechnungssystems (Managementsoftware) und der notwendigen Infrastruktur erfolgt mit der<br />
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Maßgabe, dass die Vorortinstallation der Geräte von dem Auftragnehmer ausgeführt wird<br />
(Ausnahme LKL. 1 Arbeitsplatzdrucker, hier erfolgt das Aufstellen und nur die Netzwerkanbindung<br />
durch die <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong>). Die bereitzustellende Hardware besteht aus Druckern, MFPs, Kartenlesern,<br />
Umbuchungsterminals (der Fa. InterCard GmbH, 78054 VS-Schwenningen sowie der ggf.<br />
erforderlichen Zubehörteile (siehe Anlage 1_Techn.Anforderungen)<br />
Die Hardwarekomponenten inkl. Umbucher sind nach Absprache mit der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong><br />
innerhalb des Auslieferungszeitraumes vom <strong>01</strong>.02.2<strong>01</strong>3 bis 28.02.2<strong>01</strong>3 zu liefern, aufzustellen und<br />
in Betrieb zu nehmen.<br />
Die Geräte sind zum Ende der Mietzeit wieder kostenlos abzubauen und abzuholen. Die Daten<br />
müssen auf den Geräten fachgerecht gelöscht werden. Die Löschung ist dem Auftraggeber<br />
nachzuweisen.<br />
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mindestens drei Werktage vor Lieferung der<br />
Hardwarekomponenten den genauen Termin der Lieferung mit. Sollte die Terminvorgabe der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> nicht passen, so wird im gegenseitigen Einvernehmen ein für beide Seiten<br />
passender alternativer Liefertermin gefunden. Eine Annahme einer Anlieferung ohne entsprechende<br />
Vereinbarung kann von der <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> verweigert werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt<br />
allein der Auftragnehmer.<br />
Die Aufstellung enthält folgende Leistungen (Ausnahme LKl. 1):<br />
- Anlieferung und Transport an den Bestimmungsort im jeweiligen Gebäude<br />
- Entfernung der Verpackungen<br />
- Vorkonfiguration der Geräte (die dazu benötigten Daten wie IP-Adresse, Subnetzwerke und<br />
Gateway werden vorgegeben)<br />
- Fachgerechter Aufbau am Bestimmungsort<br />
- Installation und Konfiguration der Neusysteme und der Software mit entsprechender<br />
Einweisung der EDV-Personals des AG<br />
- Anschluss des Systems an die vorhandene Netzwerkdose bzw. bei Fax an die Faxdose und<br />
Eintragen der vorgegebenen IP-Adresse<br />
- Überprüfung der Netzwerkverbindung<br />
- Installation Administrationstool zur Verwaltung der MFGs<br />
- Funktionstest der Geräte (Kopie und Ausdruck Testseiten)<br />
- Abnahmeprotokoll erstellen<br />
- Entsorgung des Verpackungsmaterials<br />
3.10 Verbrauchsmaterial<br />
Die Lieferung von Verbrauchsmaterial, insbesondere Toner und Ersatzteile, auch Heftklammern,<br />
jedoch kein Papier hat durch den Auftraggeber bedarfsgerecht und rechtzeitig zu erfolgen. In der<br />
Regel mindestens einmal je Quartal in ein Lager der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong>.<br />
3.11 Wechsel von Druckkartuschen und Heftklammern<br />
Der Wechsel von Druckkartuschen und Heftklammern wird nach entsprechender<br />
Einweisung durch den Auftraggeber vorgenommen.<br />
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dafür im Lager der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> immer ein<br />
ausreichender Vorrat vorhanden ist.<br />
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Service und Betrieb<br />
3.<strong>12</strong>. Störungsmeldungen und Service<br />
Störungsmeldungen durch die <strong>Hochschule</strong> können telefonisch an eine kostenlose Servicenummer<br />
erfolgen. Die Sprache ist deutsch. Darüber hinaus sind Störungsmeldungen ebenfalls per E-Mail<br />
möglich. Der Auftragnehmer teilt der <strong>Hochschule</strong> zu diesem Zwecke die betr. Servicenummer und<br />
E-Mail- Adresse mit.<br />
Für den Vor-Ort-Service werden folgende Reaktionszeiten für die unterschiedlichen<br />
Leistungsklassen inkl. Zubehör gem. Anlage 1_Technische Mindestanforderungen (Tabellenblatt 4)<br />
zugesagt:<br />
• spätestens am nächsten Arbeitstag für die Arbeitsplatzdrucker (Leistungsklasse 1)<br />
• innerhalb 6 Arbeitsstunden für alle anderen Leistungsklassen (inklusive Kartenleser)<br />
• innerhalb 8 Arbeitsstunden für die Umbuchungsterminals der Fa. InterCard GmbH in 78054<br />
VS- Schwenningen (gilt nur, soweit das dem Bieter unter Berücksichtigung der Zusagen der o.a.<br />
Firma überhaupt möglich ist; ansonsten wird zwingend um Angabe des betr. Zeitrahmens<br />
gebeten).<br />
Alle Systeme müssen an ein Fernwartungssystem des Anbieters angebunden sein. Dieses umfasst<br />
folgende Leistungen:<br />
• automatisierte Zählerstandsauslesung<br />
• Tonerleerstandsmeldungen und Tonerlagermanagement<br />
• Meldung von Störungen an das Helpdesk des Auftragnehmers<br />
Die Störung muss spätestens am 1. Arbeitstag nach einer eingegangenen Störmeldung beseitigt<br />
sein. Sollte eine Störungsbeseitigung innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, so ist spätestens am<br />
dritten Arbeitstag nach einer eingegangenen Störmeldung ein funktional gleichwertiges Gerät oder<br />
Zubehöreinrichtung betriebsbereit zu installieren.<br />
Bei Nichterfüllung dieser Anforderung kann die <strong>Hochschule</strong> für jeden vollen Kalendertag an dem<br />
das betreffende Gerät ab dieser Frist nicht voll funktionsfähig ist, einen pauschalen Betrag in<br />
Rechnung gestellen. Es finden folgende pauschale Minderungen statt:<br />
Geräte der Leistungsklasse 1: 10,-- Euro / je Geräte / je Arbeitstag,<br />
Geräte der Leistungsklasse 2: 30,-- Euro /je Geräte / je Arbeitstag,<br />
Geräte der Leistungsklasse 3 bis 5: 100,-- Euro /je Geräte / je Arbeitstag.<br />
Dieser pauschale Betrag kann vom Auftraggeber jeweils von der Monatsrechnung abgezogen<br />
werden.<br />
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unbenommen.<br />
In der Serviceleistung sind auch die Schäden abgedeckt, welche an den Geräten durch den<br />
Auftraggeber bei sachgerechter Benutzung und bei sachgerechter Befüllung mit Verbrauchsmaterial<br />
fahrlässig verursacht werden.<br />
Wenn an einem Gerät innerhalb von drei Monaten drei Störungen auftreten, bei denen der Betrieb<br />
jeweils mindestens 24 Stunden nicht möglich ist, kann der Auftraggeber verlangen, dass dieses<br />
Gerät dauerhaft durch ein gleichwertiges anderes System ersetzt wird.<br />
Der Bieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen (Servicekonzept), wie er gewährleistet, dass<br />
diese Service-Bedingungen eingehalten werden (Prozesse, Eskalation, Verfügbarkeit von<br />
Ersatzteilen und Service- Technikern). Eventuelle Zertifizierungen der Service-Organisation sind<br />
anzugeben.<br />
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3.13 Einweisung / Schulungskonzeption<br />
Es sind Schulungen für die Bedienung der MFPs und der Managementsoftware durchzuführen. Die<br />
Schulung beinhaltet die visuelle Bereitstellung der betr. Anleitungen sowie die erforderlichen<br />
Workshops zur Präsentation der Möglichkeiten des Systems und Abstimmung für das nachfolgende<br />
Customizing, Integration des Systems in die IT-Landschaft des Auftraggebers und zur Definition<br />
und Anpassung der erforderlichen Schnittstellen. Im Rahmen des vom Bieter mit den<br />
Angebotsunterlagen zwingend vorzulegenden Schulungskonzepts ist zu berücksichtigen, dass<br />
sowohl die Studierenden als auch die MitarbeiterInnen der <strong>Hochschule</strong> eine gründliche Einweisung,<br />
insbesondere in die Funktion der Multifunktionssysteme erhalten müssen. Hierzu soll ein kleiner<br />
Kreis von Hochschulmitarbeitern und Studierenden zu sog. Keyusern ausgebildet werden. Es sind<br />
hier zwei Gruppen mit jeweils ca. 10 Teilnehmern zu schulen. Diese sollen ein gesondertes,<br />
intensives Produkttraining erhalten. Außerdem ist eine Schulung in die Funktionalitäten der<br />
Managementsoftware für ca. 5 Mitarbeiter der <strong>Hochschule</strong> einzuplanen (Administratoren). Eine<br />
laminierte Kurzbedienungsanleitung, insbesondere mit konkreten Hinweisen im Störungsfall, ist<br />
nach vorheriger Abstimmung mit der <strong>Hochschule</strong> an jedem MFP von dem Auftragnehmer<br />
anzubringen.<br />
Die Kosten für diese Schulung sind im Angebotspreis enthalten. Im Einzelfall werden kostenlose<br />
Nachschulungen nach Anforderung durch die <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> während der gesamten<br />
Vertragsdauer durchgeführt.<br />
3.14 Beistellleistungen des Auftraggebers<br />
• Die Hardware und das Betriebssystem für den Betrieb von einem Windows- Printserver (MS<br />
Server2008 R2) für die Managementsoftware.<br />
• Daneben stellt der Auftraggeber bei Bedarf noch einen MS SQLServer 2008 zur Verfügung.<br />
Falls der Auftragnehmer für die Managementsoftware eine andere Datenbank als MS-SQL<br />
benötigt, muss er diese selbst bereitstellen.<br />
• Bereitstellung eines Lagerraumes an der <strong>Hochschule</strong> für das anzuliefernde<br />
Verbrauchsmaterial.<br />
• Pflege der Benutzerverwaltung(en) mit den notwendigen Daten<br />
• Befüllung der Geräte mit Papier, Toner und Heftkammern<br />
3.15 Gefahrübergang<br />
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Geräte<br />
über. Der Auftragnehmer haftet demnach für alle Schäden auf dem Transportweg bis zur<br />
Auslieferung an den Auftragggeber. Eine Untersuchungs- und Rügepflicht des<br />
Auftraggeber/Bezugsberechtigten im Sinne des § 377 HGB besteht nicht.<br />
3.16 Verpackungsmaterial<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial zurückzunehmen oder einen<br />
Ansprechpartner für die Entsorgung des Verpackungsmaterials zu benennen. Der Auftragnehmer<br />
hat das Verpackungsmaterial nach den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen.<br />
Bei einer Lieferung „Frei Haus“ ist eine sofortige Rückgabe des Verpackungsmaterials aus<br />
organisatorischen Gründen meist nicht möglich. Die Verpackung ist in diesem Fall vom<br />
Auftragnehmer nach Abstimmung, in der Regel innerhalb von einer Woche nach Lieferung der<br />
Ware, auf seine Kosten abzuholen und zu entsorgen.<br />
3.17 Verzug<br />
Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine nicht ein, kommt er ohne Mahnung in<br />
Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.<br />
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3.18 Mängelhaftung<br />
Alle im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte müssen mangelfrei sein, auch unerhebliche<br />
Mängel sind beachtlich.<br />
3.19 Vertragsstrafe<br />
Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins in Verzug, kann der<br />
Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag, der auf einen Werktag fällt, eine Vertragsstrafe<br />
verlangen. Die Vertragsstrafe beträgt 0,1 % je Arbeitstag und höchstens 10 % der Auftragsumme.<br />
Es gelten die §§ 339 bis 345 BGB.<br />
3.20 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Insolvenz<br />
Im Falle von vorzeitigen Vertragsbeendigungen jeglicher Art und insbesondere bei einem<br />
Insolvenzverfahren gegen den Auftragnehmer treffen den Auftragnehmer die im Folgenden<br />
aufgeführten Pflichten.<br />
Über die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
hat der AN den AG unverzüglich zu unterrichten. Das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht bleibt<br />
unberührt.<br />
Der Auftraggeber hat ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgenden Fällen:<br />
• bei Nichteinhaltung der festgelegten Lieferzeiträume,<br />
• bei schuldhafter Nichteinhaltung der Pflichten gemäß „Vereinbarung Geheimhaltung und<br />
Datenschutz“ innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist oder vorsätzlicher oder grob<br />
fahrlässiger Verletzung von Datenschutzvorschriften,<br />
• bei Bekanntwerden nachweislich wettbewerbsbeschränkender Absprachen des<br />
Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung,<br />
• wenn die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage oder wirtschaftlichen und finanziellen<br />
Leistungsfähigkeit schuldhaft falsch ausgefüllt werden oder sonstige die Zuverlässigkeit<br />
erheblich beeinträchtigende Umstände eintreten<br />
• wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGH die BRD<br />
verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw. rückabzuwickeln.<br />
3.21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht<br />
Der Auftragnehmer kann gegenüber Ansprüchen des Auftraggebers mit eigenen Ansprüchen nicht<br />
aufrechnen, es sei denn, der Auftraggeber hat solche Ansprüche ausdrücklich anerkannt oder sie<br />
sind rechtskräftig festgestellt.<br />
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis<br />
geltend gemacht werden.<br />
3.22 Geheimhaltung und Datenschutz<br />
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse<br />
von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln; im Übrigen bleibt der Erfahrungsaustausch<br />
zwischen öffentlichen Auftraggebern unberührt.<br />
Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und<br />
Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen gegen die Kenntnisnahme durch<br />
Unbefugte zu sichern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Unterlagen<br />
einschließlich evtl. Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung herauszugeben.<br />
Über diese Verpflichtungen hinaus können Sicherheitsvereinbarungen in den <strong>Vergabe</strong>- und<br />
<strong>Vertragsunterlagen</strong> oder in einem gesonderten Vertrag getroffen werden.<br />
Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und in der bei Veröffentlichung<br />
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der Verdingungsunterlagen gültigen Fassung.<br />
3.23 Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und den Einzelaufträgen ist <strong>Kehl</strong> a. Rhein.<br />
4 Angebotsprüfung und –wertung<br />
4.1 Überblick Bewertungsvorgehen<br />
Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Wertungsstufen:<br />
a) Formale Angebotsprüfung<br />
b) Eignungsprüfung<br />
c) Prüfung der Angemessenheit der Preise<br />
d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes<br />
Die Angebote müssen die Anforderungen der einzelnen Wertungsstufen erfüllen, um in der<br />
nächsten Bewertungsstufe berücksichtigt werden zu können.<br />
4.1 Formale Angebotsprüfung<br />
Alle Angebote werden gem. VOL/A formal geprüft. Insbesondere werden folgende<br />
Ausschlusskriterien überprüft:<br />
• ordnungsgemäßer und termingerechter Eingang des Angebots<br />
• ein Angebot (Original) ist als solches gekennzeichnet, mit Datum, Ort sowie Firmenstempel<br />
versehen und eigenhändig unterschrieben<br />
• alle geforderten eigenhändigen Unterschriften wurden geleistet<br />
• zur Angebotserstellung wurden die Originalvordrucke und Formulare verwendet<br />
• Vorliegen sämtlicher geforderter Erklärungen und Nachweise (Anlage 2)<br />
• es wurden keine Veränderungen an den <strong>Vergabe</strong>- und <strong>Vertragsunterlagen</strong>, Vordrucken und<br />
Formularen vorgenommen<br />
• Änderungen in den Angebotsunterlagen sind zweifelsfrei<br />
• es wurden keine eigenen Geschäfts-, Liefer- und / oder Zahlungsbedingungen mit den<br />
Angebotsunterlagen eingereicht<br />
• für die Wertung sind alle Preisangaben vorhanden.<br />
Von der Kontaktstelle werden sämtliche abgefragten Preise als wesentlich angesehen, das bedeutet<br />
bei fehlenden Preisangaben erfolgt ein Ausschluss vom weiteren <strong>Vergabe</strong>verfahren.<br />
4.<strong>12</strong> Eignungsprüfung<br />
Da der Auftrag nur an geeignete, fachkundige, zuverlässige, gesetzestreue und leistungsfähige<br />
Bieter vergeben werden darf, muss der Bieter ein wirtschaftlich gesundes und leistungsfähiges<br />
Unternehmen sein.<br />
Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung nachweisen, in dem<br />
sie die geforderten Unterlagen vorlegen.<br />
Der Bieter hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern für die übertragenen Bereiche die<br />
technische Leistungsfähigkeit für die vorgesehenen Unterauftragnehmer nach Aufforderung<br />
nachzuweisen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens sollten diese Angaben möglichst<br />
bereits mit dem Angebot eingereicht werden.<br />
In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen. Die geforderten<br />
Unterlagen zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie die geforderten<br />
Unterlagen zur persönlichen Lage sind zwingend von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft<br />
vorzulegen. Hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit kommt es auf die gemeinschaftlichen<br />
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Bewerber insgesamt an, d. h. der Einzelnachweis muss nur von dem jeweiligen Mitglied der<br />
Bietergemeinschaft, der den entsprechenden Teil der Leistung ausführt, erbracht werden.<br />
4.<strong>12</strong>.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers<br />
1) aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der<br />
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens<br />
eingetragen ist, in dem er ansässig ist.<br />
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register<br />
geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in<br />
dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B.<br />
bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.<br />
2) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A<br />
aufgezählten Straftaten vorliegen (vgl. Leistungsverzeichnis).<br />
3) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen drei Jahre.<br />
4) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen drei<br />
Jahre.<br />
4.<strong>12</strong>.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit<br />
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht und dass die Versicherung bei<br />
Angebotsabgabe nicht gekündigt ist. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des<br />
Auftragswertes.<br />
2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein<br />
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag<br />
mangels Masse abgelehnt worden ist.<br />
3) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.<br />
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und<br />
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft)<br />
ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />
5) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur<br />
Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister<br />
wegen illegaler Beschäftigung bestehen.<br />
6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch<br />
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder<br />
Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und<br />
2580/20<strong>01</strong> sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 20<strong>01</strong>/931/GASP befindlichen Terrorlisten<br />
erscheint.<br />
4.<strong>12</strong>.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />
1) Nachweis von mind. einem, max. drei vergleichbaren Referenzprojekten (bevorzugt im<br />
Hochschulbereich) der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot.<br />
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Die Referenz(en) müssen Angaben zum Ansprechpartner bei dem jeweiligen Referenz-<br />
Auftraggeber beinhalten und erkennen lassen, dass der Bieter für die Erbringung der gewünschten<br />
Leistung geeignet ist. Insbesondere muss daraus hervorgehen, dass der Auftraggeber kompetent und<br />
erfahren im Betrieb von Druckern und Kopierern in heterogenen LAN- und WLAN-Netzen sowie<br />
in der Installation einer geeigneten Managementsoftware ist.<br />
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen<br />
und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen.<br />
Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom<br />
weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden.<br />
2) Zertifikat Umweltmanagement ISO 140<strong>01</strong> und/oder EMAS als Anlage zum Angebot.<br />
Der Bieter hat alle geforderten Angaben zum Eignungsnachweis als Anlage zum Angebot<br />
beizufügen, die vorgefertigten Anlagen auszufüllen bzw. im Rahmen von Eigenerklärungen im<br />
Leistungsverzeichnis zu bestätigen.<br />
3) Kriterien „A“ Ausschlusskriterium<br />
Alle „A“-Kriterien stellen die Mindestanforderungen an die ausgeschriebenen Produkte dar und<br />
legen so die geforderte Leistung fest.<br />
Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden. Bei<br />
Nichterfüllung von Ausschlusskriterien wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es auf<br />
anderen Gebieten besonders gute Leistungen beinhaltet. A-Kriterien müssen entweder mit einem<br />
„JA“ bestätigt werden oder die geforderten Angaben liefern. Jede anders lautende Formulierung<br />
führt zum Ausschluss.<br />
„B“<br />
Bewertungskriterium<br />
Die Anforderung ist wichtig und soll uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden.<br />
4.13 Angemessenheit der Preise<br />
Es wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt. Auf Angebote, deren Preise in<br />
offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen (sowohl zu niedrige als auch zu hohe Preise), darf<br />
der Zuschlag nicht erteilt werden. Ein solches Angebot wird daher von der weiteren Wertung<br />
ausgeschlossen.<br />
4.14 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots<br />
Der Zuschlag wird, nach erfolgreicher verifizierender Teststellung, auf den preislich günstigsten<br />
Anbieter erteilt.<br />
4.15 Gerätevorführungen beim Bieter<br />
Eine Vorführung der angebotenen Gerätetypen und der Managementsoftware ist vom Bieter im<br />
angebotenen Leistungsumfang auf Anforderung innerhalb von 20 Tagen zu ermöglichen. Die<br />
Bemusterung erfolgt für den Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Aus der Erprobung kann<br />
kein Rechtsanspruch auf eine spätere Beschaffung abgeleitet werden. Die Gerätevorführungen<br />
dienen dabei lediglich zur Verifizierung der von den Bietern gemachten Angaben.<br />
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5 Leistungsbeschreibung (inkl. technischer Anforderungen)<br />
5.1 Funktionen der Managementsoftware<br />
Die Managementsoftware (im folgenden MS genannt) muss sich folgende Informationen<br />
automatisiert aus einer oder mehreren Benutzerverwaltungen importieren:<br />
• Seriennummern der Chipkarten,<br />
• Matrikel- bzw. Personalnummern,<br />
• Windows- und E-Mail-Accounts der Benutzer,<br />
• Pfade der Homedirectories,<br />
• Kostenstellen/Kostenträger.<br />
5.1.1 Interne Abrechnung und Auswertung<br />
Die Verbräuche (Kopien, Scans und Drucke) der Nutzer werden zentral in der Managementsoftware<br />
auf benutzerbezogenen Konten verbucht. Diese werden auf einem zentralen Server gespeichert.<br />
Hierbei wird unterschieden zwischen Konten von Studierenden und Konten von Mitarbeitern für<br />
Dienst- bzw. Privatkopien sowie von Gästen.<br />
Die internen Preise können seitens des Auftraggebers für die Geräte- und/oder die Benutzer<br />
und/oder Benutzergruppen spezifisch- bzw. beliebig definiert und festgelegt werden.<br />
Die Auswertungen der Verbräuche müssen mindestens möglich sein nach folgenden Kritierien:<br />
• Nutzer/-gruppen (Studierende, Mitarbeiter ggf. sep. nach Dienst- und Privatverbrauch,<br />
Gäste),<br />
• KostensteIlen und/oder Kostenträger (Projekte),<br />
• Geräte inkl. Auslastung der einzelnen Systeme in verschiedenen Zeiträumen.<br />
Der Auswertungsbericht nach Kostenstellen/-träger beinhaltet neben den jeweils aufgelaufenen<br />
Summen sowohl die Kostenstellen/-trägerbezeichnung als auch die dazugehörige Numerik, die auch<br />
das führende Kriterium bei der Sortierung darstellt.<br />
Der Auftragnehmer gewährleistet insbesondere, dass neben den Dienst- auch die Privatkopien/-<br />
drucke der HochschulmitarbeiterInnen separat ausgewertet werden können. Auf Anforderung der<br />
<strong>Hochschule</strong> werden die ursprünglich vom Nutzer verwendeten Druckauftragsbezeichungen<br />
kostenlos vom Auftragnehmer in den betr. systemseitig vorgehaltenen<br />
Berichtsvorlagen/Dateien/Tabellen entfernt bzw. systemseitig kryptisiert. Die Auswertungen<br />
müssen in den Formaten Excel, PDF und XML erstellt werden können.<br />
Die Anzahl der Benutzer (Client) und der Ausgabegeräte hat im Hinblick auf die<br />
Managementsoftware den in Anlagen aufgeführten Kriterien zu entsprechen.<br />
5.1.2 Nutzerkonten für Studierende und Gästekarteninhaber<br />
Das Guthaben des serverbasierten Nutzerkontos für Studierende und Gäste wird über sogenannte<br />
Umbuchungsterminals aufgebucht. Zur Authentifizierung wird die betreffende Chipkarte der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> (derzeit: MifareClassic-Technologie) genutzt. Nur solange auf dem betr.<br />
Nutzerkonto ein Guthaben vorhanden ist, kann der Studierende/Gast kopieren und drucken.<br />
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Die Umbuchungsterminals sollen in der Eingangshalle der <strong>Hochschule</strong> installiert werden. Die<br />
Installation hat auf Kosten des Auftragnehmer zu erfolgen.<br />
5.1.3 Nutzerkonten für Mitarbeiter<br />
Die Nutzerkonten der Mitarbeiter sind jeweils direkt einer Kostenstelle / Kostenträger zugeordnet.<br />
Es ist möglich, einem Mitarbeiter auch mehrere Kostenstellen/Kostenträger zuzuordnen, welche<br />
dann beim Drucken oder Kopieren spezifisch ausgewählt werden müssen. Den Mitarbeitern muss<br />
die Möglichkeit geboten werden Privatkopien bzw. Privatdrucke durchführen zu können. Im<br />
Idealfall soll für die Privatkopien die gleiche Umbuchungsfunktion wie bei den Studierenden<br />
genutzt werden.<br />
5.1.4 Benutzerverwaltung<br />
Das Managementsystem verfügt zur Eingliederung in das zentrale Identitätsmanagement der<br />
<strong>Hochschule</strong> über eine Schnittstelle zur Anbindung an dem AD (Microsoft Active Directory)<br />
Verzeichnisdienst. Der Verzeichnisdienst nimmt dabei die Rolle des führenden Systems ein, so dass<br />
sich die Verwaltung der Benutzerkonten im Managementsystem durch Pflege entsprechender<br />
Attribute im Verzeichnisdienst in folgendem Umfang steuern und automatisieren lässt:<br />
• Import und zeitnahe Aktualisierung definierter Benutzerdaten in das Managementsystem<br />
• Steuerung der Vorgänge zur Neuanlage, Sperrung, Löschung von Benutzerkonten im<br />
Managementsystem und angeschlossenen Diensten<br />
• Authentifizierung gegen den Verzeichnisdienst (Account, Chipkarten- Seriennummer)<br />
• Authorisierung zur Nutzung der Dienste des „Outputmanagementsystems“ anhand im<br />
Verzeichnisdienst hinterlegter Berechtigungsinformation (Attribut-, Gruppen-basiert)<br />
• Zuordnung von Benutzern zu Gruppen im Managementsystem auf Basis von Attributen und<br />
Gruppenmitgliedschaften im Verzeichnisdienst. Mindestens folgende Benutzerdaten können<br />
im Managementsystem geführt und über die Schnittstelle aus dem Verzeichnisdienst<br />
bezogen und in interne Benutzerdaten umgesetzt werden:<br />
• Kennung des Benutzeraccounts (Loginname), zur Authentifizierung und als<br />
persistenter Synchronisationsschlüssel<br />
• Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Homedirectory (Pfad Netzlaufwerk)<br />
• Matrikel- oder Personalnummer<br />
• Primäre und weitere Kostenstellen/-träger (bei Mitarbeitern und Gästen)<br />
• Mitgliedschaft in definierten Benutzer- und Berechtigungsgruppen<br />
(im Verzeichnisdienst)<br />
• die Chipkarten-Seriennummer der <strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> sind nicht im Verzeichnisdienst<br />
hinterlegt, Es muss deshalb eine Möglichkeit geboten werden diese maschinell den<br />
Benutzern im Druckmanagementsystem zuzuordnen. Eine manuelle Massenerfassung ist<br />
grundsätzlich nicht zulässig.<br />
Benutzerkonten und Schnittstelle des Managementsystems sind hinsichtlich der Attribute<br />
erweiterbar.<br />
Die Neuanlage eines Benutzerkontos im Managementsystem erfolgt erst, wenn der Benutzer im<br />
Verzeichnisdienst die Freigabe zur Nutzung des Dienstes erhalten hat (z.B. über ein Dienst-<br />
Berechtigungsattribut im Verzeichnisdienst, das vom Suchfilter der Schnittstelle berücksichtigt<br />
wird). Bei der erstmaligen Nutzung der Dienste muss eine Zuordnung der Karte zum AD Account<br />
erfolgen bzw. schon gegeben sein, zB durch Einlesen der Kartennummer am Gerät und<br />
Authentifizierung gegen den Verzeichnisdienst (Login/Passwort).<br />
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Das Managementsystem unterstützt den automatisierten, asynchronen Abgleich von Benutzerdaten<br />
aus dem AD Verzeichnisdienst. Eine synchrone Online- Aktualisierung von Benutzerdaten zum<br />
Zeitpunkt der Nutzung der Dienste (Drucker, Kopierer, MFP) ist wünschenswert, so dass im AD<br />
hinterlegte Berechtigungs- bzw. Sperrinformationen vom Managementsystem auch unabhängig<br />
vom zeitgesteuerten AD Datenabgleich berücksichtigt werden.<br />
Die Verwaltung der „Budget/Abrechnungs-Klasse“ im Managementsystem kann über den<br />
Verzeichnisdienst erfolgen: Z.B. wird für Benutzer mit Kostenstelle die Kontingent-Überwachung<br />
automatisch deaktiviert, während sie bei anderen Benutzergruppen, z.B. Studierende automatisch<br />
aktiviert wird.<br />
Die Sperrung von Benutzerkonten bzw. Chipkarten und der angeschlossenen Dienste kann über den<br />
Verzeichnisdienst automatisch angestoßen werden: z.B. durch Setzen eines expliziten Sperrattributs<br />
oder durch Entzug des oben genannten Berechtigungsattributs, oder durch Entfernen der<br />
Chipkarten-Seriennummer im Verzeichnisdienst (nur Sperrung Chipkarten basierter Dienste). Die<br />
Löschung von Benutzerkonten lässt sich analog über den Verzeichnisdienst gezielt steuern.<br />
Spezifische Anforderungen an die Verzeichnisdienst-Schnittstelle des Managementsystems:<br />
• Unterstützung des LDAP Protokollstandards und der Standardfunktionen von LDAP Clients<br />
als konfigurierbare Parameter: Server-Name/URL, BaseDN, insbesondere besteht die<br />
Möglichkeit über LDAP-konforme Suchfilter gezielte LDAP-Objekte auszuwählen.<br />
• Die Anbindung sowohl an ein Microsoft Active Directory, als auch an andere LDAP<br />
Verzeichnis- dienste, wie z.B. OpenLDAP wird unterstützt. Mehrere, unterschiedliche<br />
Verzeichnisdienste können in der Schnittstelle als parallele Instanzen mit eigener<br />
Synchronisation konfiguriert und angesteuert werden(z.B. Quelle für verschiedene<br />
Benutzergruppen, Implementierung definierter Synchronisations-Jobs).<br />
• Konfigurierbares Mapping von Verzeichnisdienst-Attributen zu Attributen im<br />
Managementsystem (Benutzer-,Steuerungsdaten). Die Verzeichnisdienst- Attribute, darunter<br />
das persistente Schlüsselattribut für den Abgleich sowie das Attribut für die<br />
Benutzerkennung, sind frei definierbar und unterliegen keiner Schema-Vorgabe.<br />
• Ein konfigurierbares Mapping von Attributen und Gruppenzugehörigkeiten im<br />
Verzeichnisdienst in Gruppenmitgliedschaften im Managementsystem wird unterstützt<br />
• Unterstützung der spezifischen Authentifizierungsmechanismen von Active Directory und<br />
anderen Verzeichnisdiensten (gängige Passwort Hashverfahren werden unterstützt).<br />
Die Umsetzung aus dem Verzeichnisdienst in das Managementsystem erfolgt entsprechend<br />
den jeweiligen Anforderungen an die Aktualität der einzelnen Information zeitnah über die<br />
Schnittstelle. Diese unterstützt dazu verschiedene Mechanismen der Synchronisation:<br />
• automatisiert durch im Managementsystem hinterlegte, zeitlich konfigurierbare<br />
Synchronisations-Jobs (sog. Scheduling, z.B. täglich, stündlich, alle X Minuten). Sowohl für<br />
alle Einträge im Verzeichnisdienst (Vollabgleich) als auch für spezifische, z.B. im<br />
Verzeichnisdienst durch ein bestimmtes Attribut markierte, Benutzer (z.B. gezielter<br />
Abgleich der seit einem definierbaren Zeitraum geänderten Benutzer, etwa gesteuert durch<br />
Angabe des LDAP- ModifyTimestamp im Suchfilter).<br />
• on demand für spezifische Benutzerkonten, entweder manuell im Managementsystem<br />
angestoßen oder extern durch programmgesteuerten Aufruf einer Schnittstelle, vorzugsweise<br />
der LDAP- Schnittstelle, des Managementsystems (z.B. durch RPC oder Webservice).<br />
Bei der Erstellung der Schnittstelle wirkt der Auftragnehmer mit: Im notwendigen Umfang<br />
werden dazu Programmierleistungen erbracht.<br />
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5.1.5 Identifikation der Nutzer an den Systemen<br />
Die Nutzer identifizieren sich an den öffentlich zugänglichen Geräten über ihre Chipkarte. Dazu ist<br />
an den MFP-Geräten der Leistungsklassen 3-5 jeweils ein Chipkartenleser (erkennt Mifare-Classic<br />
und Mifare-Desfire) zu installieren, welcher die Seriennummer von der Chipkarte des Nutzers liest.<br />
Optional können Nutzer sich auch über ihren Windows-Account an den MFPs identifizieren. Die<br />
Software muss gewährleisten, dass mehrere Kostenstellen/-träger ausgewählt werden können.<br />
An nicht-öffentlichen Geräten erfolgt die Identifikation mittels PIN, sofern das Gerät von<br />
Mitarbeitern unterschiedlicher Kostenstellen/Kostenträger genutzt wird.<br />
Wird ein Gerät von Mitarbeitern nur einer Kostenstelle genutzt, ist keine Anmeldung notwendig<br />
und die Verbräuche des Gerätes werden direkt auf die betreffende KostensteIle/Kostenträger<br />
gebucht.<br />
Für die an das Managementsystem angeschlossenen Arbeitsplatzdrucker ist keine Anmeldung<br />
notwendig. An diesen Geräten erfolgt der Ausdruck direkt. Die Identifikation des Nutzers erfolgt<br />
hierbei auf Basis des Login- namens des Benutzers, unter welchem der Druckjob gesendet wird.<br />
5.2 Funktionsumfang der Systeme<br />
5.2.1 Voraussetzungen an den MFPs<br />
Die MFPs der Leistungsklassen 3-5 beinhalten jeweils einen Chipkartenleser, der die<br />
Seriennummer der an der <strong>Hochschule</strong> eingesetzten Chipkarten lesen kann. Die MFPs müssen an das<br />
Netzwerk der <strong>Hochschule</strong> angeschlossen werden können.<br />
Ein MFP kann auch wie ein Drucker ohne Nutzung des Follow-Me-Speichers adressiert werden.<br />
Um u.U. Warteschlangen an den betr. zentralen MFPs der Leistungsklassen 3 - 5 durch evtl.<br />
vorhandene sehr zeitintensive Phasen der Geräteerwärmung zu vermeiden, ist der Standby-Betrieb<br />
bei Installation auf die Erfordernisse der <strong>Hochschule</strong> abzustimmen. Eine automatisierte<br />
Energieabsenkung der Geräte außerhalb der üblichen Betriebszeiten sollte zwingend möglich sein.<br />
Es ist darüber hinaus möglich, an den MFPs ein externes USB-Speichermedium anzuschließen und<br />
die dort gespeicherten Dateien auszudrucken. Die druckbaren Formate sind in den Anlagen<br />
spezifiziert. Diese Drucke werden dann ebenfalls von der Abrechnungs-Software erfasst und nach<br />
erfolgtem Druck abgerechnet.<br />
5.2.2 Kopiervorgang<br />
Im Rahmen der Identifikation mittels Chipkarte muss es möglich sein, dass das verfügbare<br />
Guthaben des jeweiligen Nutzers eingesehen werden kann. Nach erfolgtem Kopieren wird das<br />
Nutzerkonto mit dem systemseitig hinterlegten Preis belastet. Wenn das Nutzerkonto nicht die<br />
erforderliche Deckung aufweist, wird die Ausführung des Kopierauftrages verweigert.<br />
Sofern ein Mitarbeiter auf mehrere Kostenstellen kopiert, erscheint zunächst eine Auswahl der<br />
Kostenstellen auf dem Display. Der Nutzer muss zunächst die Kostenstelle auswählen die belastet<br />
werden soll, bevor der Kopiervorgang gestartet werden kann.<br />
5.2.3 Druckvorgang<br />
Von jedem Rechner, der sich im Hochschulnetz befindet, kann ein Druckauftrag abgesendet<br />
werden. Über einen Druckmanager werden zu diesem Zweck verschiedene Zieldrucker angeboten -<br />
und zwar die vorhanden Netzwerkdrucker, der gegebenenfalls lokal angeschlossene Drucker sowie<br />
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alle MFPs, auf denen nach dem "Follow-Me"-Prinzip gedruckt werden kann. Die Funktionen der<br />
Drucker und MFPs können dabei angesteuert werden.<br />
Wenn das Nutzerkonto nicht die erforderliche Deckung aufweist, muss dies im Display des MFPs<br />
erkennbar sein. und der komplette Druckauftrag soll abgelehnt werden.<br />
An allen Geräten ist die Einstellung „Duplexdruck" sowie der Farbmodus „schwarz/weiss“<br />
voreingestellt.<br />
5.2.4 Drucken auf einen sog. Arbeitsplatzdrucker<br />
Jeder Arbeitsplatzdrucker (LK 1) ist mindestens einer Kostenstelle zugeordnet. Wird ein<br />
Arbeitsplatzdrucker ausgewählt, wird der Druck sofort an dem gewünschten Zielgerät ausgegeben.<br />
Zusätzlich muss benutzer – bzw. benutzergruppenabhängig konfigurierbar sein, dass ab einer<br />
bestimmten Seitenzahl der Ausdruck automatisiert an die „Follow-Me-Queue“ umgelenkt werden<br />
kann.<br />
Das Nutzerkonto wird nach erfolgtem Ausdruck mit dem systemseitig hinterlegten Preis belastet.<br />
5.2.5 Drucken in den "Follow-Me"-Speicher<br />
Der Druck auf die MFP-Systeme erfolgt nach dem "Follow-Me"-Prinzip. Der Druckauftrag des<br />
Benutzers wird benutzerbezogen zentral gespeichert. Der Ausdruck kann dann an einem beliebigen<br />
Gerät durchgeführt werden, an welchem sich der Nutzer per Chipkarte identifiziert hat. Nach der<br />
Identifizierung wird das Nutzerkonto mit dem verfügbaren Guthaben angezeigt. Außerdem werden<br />
dem Nutzer alle (persönlichen) Druckaufträge angezeigt, die noch in der FollowMe-<br />
Druckerwarteschlange stehen. Jeder der angezeigten Druckaufträge kann selektiert und nachfolgend<br />
entweder gelöscht oder ausgedruckt werden. Vor dem Ausdruck können noch die<br />
Ausgabemodalitäten modifiziert werden (z.B. Anzahl Kopien, Verkleinern, Vergrößern,<br />
Papierformat, Doppelseitig, Farbe, Heften, Lochen etc.). Nach erfolgtem Ausdruck wird das<br />
Nutzerkonto mit dem vereinbarten Preis belastet. Wenn das Nutzerkonto nicht die erforderliche<br />
Deckung aufweist, wird die Ausführung des kompletten Druckauftrages verweigert. Nicht<br />
abgeholte Drucke werden nach Ablauf einer einstellbaren Frist gelöscht.<br />
5.2.6 Drucken aus einem Archiv<br />
Verschiedene Dokumente (z.B. Scripte) werden von der <strong>Hochschule</strong> in einem zentralen Archiv<br />
vorgehalten und regelmäßig aktualisiert. Über das Display eines MFPs (LK 3 bis 5) muss ein<br />
Zugriff auf dieses Archiv möglich sein. Die Dokumente können dann ausgedruckt werden und<br />
werden entsprechend dem Nutzerkonto belastet.<br />
5.2.7 Mobile Printing über E-Mail (Optionale Position)<br />
Druckjobs können auch per e-Mail an die Follow-Me-Funktion übergeben werden. Mindestens<br />
zwei E-Mail Adressen pro User sollen in der MS verwaltet werden können.<br />
5.2.8 Datenschutzkonforme Löschung von Kopierdaten<br />
Die zum Kopieren eingescannten Dokumente müssen automatisiert gelöscht werden, sodass ein<br />
Zugriff auf sensible Daten verhindert wird.<br />
5.2.9 Scanvorgang<br />
Nach der Identifikation mittels Chipkarte kann an den betreffenden Systemen gescannt werden. Die<br />
Scans können entweder auf einem mobilen Datenträger (USB-Schnittstelle) gespeichert oder per<br />
Mail versendet werden. Bei Mailversand darf nur an die E-Mail-Adresse des am MFP<br />
angemeldeten Nutzers versendet werden. Scans werden zwar durch die Abrechnungssoftware<br />
separat nachgewiesen, es erfolgt jedoch keine Inrechnungstellung zu Lasten der <strong>Hochschule</strong>.<br />
Es muss möglich sein, dass die <strong>Hochschule</strong> Scans berechnen kann.<br />
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5.3 Systemumgebung<br />
5.3.1 Installation und Betrieb des Managementsystems<br />
• Die notwendige Infrastruktur des Managementsystems (Applikationssoftware,<br />
Schnittstellen) wird vom Auftragnehmer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber<br />
installiert.<br />
• Zur Wartung und Pflege stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen<br />
Fernwartungszugang zur Verfügung.<br />
• Die Pflege der Bewegungsdaten im System (Benutzerkonten, Preise, Clearing) wird von<br />
der <strong>Hochschule</strong> vorgenommen.<br />
5.3.2 Unterstützte Client-Betriebssysteme<br />
Druckaufträge müssen von PCs und Notebooks abgesendet werden können, die mit<br />
folgenden Betriebssystemen arbeiten:<br />
• Microsoft Windows (XP und neuer),<br />
• Mac OSX,<br />
• Linux<br />
Die Managementsoftware gewährleistet, dass der Nutzer mehrere Logins gleichzeitig durchführen<br />
kann und verschiedene Loginnamen (z.B. für Windows und Linux) verwenden kann.<br />
5.3.3 Netzwerkumgebung<br />
Das System muss auch von Clients genutzt werden können, die über WLAN angeschlossen sind.<br />
5.4. Datenschutzkonzept<br />
Der Datenschutz des Outputmanagmentsystems der <strong>HS</strong> <strong>Kehl</strong> ist nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat für die Erstellung des<br />
Datenschutzkonzeptes, insbesondere am Verfahrensverzeichnis nach § 11 Landesdatenschutzgesetz<br />
Baden Württemberg, die erforderlichen Vorlagen, Informationen und Beschreibungen kostenlos der<br />
<strong>Hochschule</strong> <strong>Kehl</strong> zu liefern.<br />
6 Umweltschutz<br />
Das Land Baden-Württemberg und damit auch die <strong>Hochschule</strong> für öffentliche Verwaltung <strong>Kehl</strong><br />
legen besonderen Wert darauf, dass bei der Herstellung, dem Betrieb und der Wartung der Druckund<br />
Kopiersysteme Gesichtspunkte des Umweltschutzes und der Energieeinsparung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die angebotenen Systeme müssen dem neuesten Standard und somit allen derzeit gültigen<br />
Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften entsprechen. Geeignete technische Vorrichtungen<br />
müssen insbesondere einen staubfreien Tonerwechsel ermöglichen.<br />
Für jede Leistungsklasse ist dem Angebot ein sep. Informationsblatt mit den maßgeblichen<br />
technischen Daten inklusive Energieverbrauch und Geräuschemission beizulegen.<br />
7 Schlussbestimmungen<br />
Sollten einzelne Bestimmungen der Ausschreibungs- und <strong>Vertragsunterlagen</strong> unwirksam sein, so<br />
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.<br />
Nebenabreden und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.<br />
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