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RUNDBRIEF DES THEOLOGINNENKONVENTS NR. 40 - April 2008 ...

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18 Konvent intern<br />

Rundbrief Nr. <strong>40</strong>/ <strong>2008</strong><br />

der Bewerber/ die Bewerberin seine Lebensform<br />

bekannt gibt, zumal dann, wenn er/ sie „offen“<br />

in einer Partnerschaft lebt. In diesem Fall ist der<br />

„magnus consensus“, d.h. die Zustimmung des<br />

KVs, des Dekans/ der Dekanin und des/ der<br />

OKR/in im Kirchenkreis und des LKR notwendig.<br />

(Anmerkung Landesbischof: Ich habe dies wie<br />

versprochen im Rahmen der Diskussion meines<br />

Berichtes an die LS weitergegeben. Im übrigen<br />

ist die Handreichung von Anfang an im Intranet<br />

veröffentlicht – auf meine Bitte hin wird sie jetzt<br />

leichter zu finden sein.)<br />

Die OKR im Kirchenkreis wurden gebeten, bei<br />

den Stellenbesetzungsgesprächen mit dem KV<br />

grundsätzlich die Möglichkeit anzusprechen,<br />

ob ein schwuler Pfarrer, eine lesbische Pfarrerin<br />

für die Gemeinde in Frage käme. Das wäre<br />

sehr hilfreich, damit sich der KV nicht erst in der<br />

Situation des Bewerbungsverfahrens mit diesem<br />

Thema auseinandersetzen muss.<br />

Auch könnte, z.B. in Pfarrkonferenzen und Kirchenvorstandssitzungen<br />

die „Partnerschaft fürs<br />

Leben – Dokumentation der ELKB zum Umgang<br />

mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“<br />

veröffentlicht und eventuell thematisiert werden.<br />

Dann würden weder Pfarrer und Pfarrerinnen<br />

noch Kirchenvorstände unvorbereitet in ein Bewerbungsverfahren<br />

mit einem schwulen Pfarrer<br />

oder einer lesbischen Pfarrerin als Bewerber/-in<br />

gehen.<br />

Auf jeden Fall soll die „Partnerschaft fürs Leben<br />

– Dokumentation der ELKB zum Umgang<br />

mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ im<br />

Intranet der ELKB veröffentlicht werden, so dass<br />

jeder dazu Zugang hat.<br />

„Paris wa a woman“ Foto: Salzgeber<br />

Ad 3:<br />

Ein Zusammenwohnen gleichgeschlechtlicher<br />

Paare im Pfarrhaus bzw. in der Dienstwohnung<br />

wird in naher Zukunft aus dienstrechtlichen und<br />

kirchenpolitischen Gründen nicht möglich sein.<br />

Momentan lässt die Stimmung in der Landessynode<br />

sowie „in der kirchlichen Landschaft“ eine<br />

Veränderung nicht zu.<br />

Mehrere OKRe stellen fest, dass diese kirchenpolitische<br />

Entscheidung Widersprüche in sich<br />

birgt. Einerseits sollen Schwule und Lesben ihre<br />

Partnerschaft verantwortlich, in gegenseitiger<br />

Treue und Fürsorge gestalten – andererseits<br />

dürfen sie diese Partnerschaft nicht in einem<br />

gemeinsamen Haushalt leben. Von Seiten der<br />

schwulen und lesbischen Pfarrer und Pfarrerinnen<br />

wird anerkannt, dass sie zwar nicht diskriminiert<br />

werden sollen, aber für sie komme<br />

dennoch die Haltung der Landeskirche einem<br />

„Berufsverbot als Gemeindepfarrer“ für in Partnerschaft<br />

lebende Lesben und Schwule gleich,<br />

weil ihnen das Gemeindepfarramt entweder<br />

verwehrt bleibe, oder sie ihre Beziehung heimlich<br />

leben müssten, oder - was von einigen OKR<br />

heftig bestritten wird - es finde eine<br />

„Abdrängung“ von schwulen Pfarrern<br />

und lesbischen Pfarrerinnen, die in<br />

Partnerschaft leben, in Funktionsstellen<br />

statt.<br />

Landesbischof Dr. Friedrich fordert<br />

dazu auf, das Thema weiter mit Sensibilität<br />

sowohl für schwule Pfarrer/ lesbische<br />

Pfarrerinnen und ihre Lebenssituation<br />

als auch für die zu bearbeiten,<br />

die nach wie vor Vorbehalte gegen eine<br />

solche Lebensform haben.

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