16.2.03. Strafbestimmungen StGB - Sozialhilfe-Behördenhandbuch ...
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Sicherheitsdirektion Kanton Zürich<br />
Kantonales Sozialamt<br />
geworden bei der <strong>Sozialhilfe</strong> gemeldet und ein Arztzeugnis vorlegt, welche seine 100%-ige<br />
Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch der Vorinstanz<br />
wegen Betruges: Ergeben sich aus den bei der Gesuchstellung eingereichten Unterlagen<br />
keine oder voraussichtlich keine Hinweise auf nicht deklarierte Einkommens- und Vermögenswerte,<br />
handelt die Sozialbehörde, welche eine Vielzahl von Klienten und Klientinnen<br />
zu betreuen hat, nicht leichtfertig, wenn sie nicht die Vorlage weiterer für die Abklärung der<br />
Einkommens- und Vermögensverhältnisse relevanten Unterlagen verlangt oder selbst keine<br />
weiteren Abklärungen trifft. )<br />
Urteil 6P.123/2005 vom 24. Juni 2005 (Ausführungen zur Arglist und zur Opfermitverantwortung)<br />
Praxishilfen<br />
16 Strafrecht, Gewaltschutz, Opferhilfe<br />
16.2. Strafrecht 01.11.2012<br />
<strong>16.2.03.</strong> <strong>Strafbestimmungen</strong> <strong>StGB</strong> 9