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Prof. Schimke Datenschutz und Kinderschutz ... - Kreis Borken

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Schutzauftrag nach § 8a <strong>und</strong> Vertraulichkeit<br />

in der Jugendhilfe<br />

Informationsgewinnung<br />

Sozialdaten sind beim<br />

Betroffenen zu erheben (§ 62<br />

Abs. 2)<br />

Ohne Mitwirkung des<br />

Betroffenen dürfen Sozialdaten<br />

nur erhoben werden, wenn<br />

..die Kenntnis der Daten<br />

erforderlich ist für die Erfüllung<br />

des Schutzauftrags .. nach § 8a<br />

(§ 62 Abs. 3 Ziff. 2d)<br />

Risikoabschätzung<br />

Dem Mitarbeiter persönlich<br />

anvertraute Sozialdaten dürfen<br />

von diesem nur weitergegeben<br />

werden ..<br />

Bei Zuständigkeitswechsel <strong>und</strong><br />

Gefährdung des Kindeswohls<br />

sowie<br />

An die Fachkräfte, die zum<br />

Zweck der Abschätzung des<br />

Gefährdungsrisikos nach § 8a<br />

hinzugezogen werden.<br />

(vgl. § 65 Abs. 1 Ziff. 3 <strong>und</strong> 4)

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