Prof. Schimke Datenschutz und Kinderschutz ... - Kreis Borken
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Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der ärztlichen<br />
Schweigepflicht<br />
Verpflichtung, anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu<br />
offenbaren (§ 203 StGB, Standesethik, Berufsrecht)<br />
Geheimnis Offenbaren Unbefugt<br />
Jede in<br />
Zusammenhang<br />
mit der ärztlichen<br />
Tätigkeit erlangte<br />
Information über<br />
eine Person<br />
Jede<br />
Weitergabe<br />
von personenbezogenen<br />
Daten<br />
•Ohne Einwilligung des<br />
einsichtsfähigen Betroffenen<br />
•Ohne gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage;<br />
Ausnahmen:<br />
1. Gesetzliche Anzeigepflichten<br />
(§ 138 StGB;<br />
B<strong>und</strong>esseuchengesetz etc.)<br />
2. Rechtfertigender Notstand (§<br />
34 StGB)