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Prof. Schimke Datenschutz und Kinderschutz ... - Kreis Borken

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Rechtsgr<strong>und</strong>lagen der ärztlichen<br />

Schweigepflicht<br />

Verpflichtung, anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu<br />

offenbaren (§ 203 StGB, Standesethik, Berufsrecht)<br />

Geheimnis Offenbaren Unbefugt<br />

Jede in<br />

Zusammenhang<br />

mit der ärztlichen<br />

Tätigkeit erlangte<br />

Information über<br />

eine Person<br />

Jede<br />

Weitergabe<br />

von personenbezogenen<br />

Daten<br />

•Ohne Einwilligung des<br />

einsichtsfähigen Betroffenen<br />

•Ohne gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage;<br />

Ausnahmen:<br />

1. Gesetzliche Anzeigepflichten<br />

(§ 138 StGB;<br />

B<strong>und</strong>esseuchengesetz etc.)<br />

2. Rechtfertigender Notstand (§<br />

34 StGB)

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