23.11.2013 Aufrufe

Häufig gestellte Fragen - Favv

Häufig gestellte Fragen - Favv

Häufig gestellte Fragen - Favv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

PB 07 – FAQ (G-003–)- REV 9 – 2007 - 13/32<br />

• Art des Produktes und gegebenenfalls das<br />

Aufbewahrungsverfahren<br />

• Vermerk, dass das Produkt für Hunde und Katzen bestimmt ist<br />

• Name des Rohstoffes für Tierfuttermittel (Name des Produktes)<br />

• Das Nettogewicht,<br />

• Verbrauchsdatum<br />

• Name des Verantwortlichen oder des Betriebes sowie die Adresse<br />

des Anbieters<br />

Die Produkte dürfen darüber hinaus nicht verdorben sein und müssen<br />

immer in versiegelten Verpackungen verpackt werden, versehen mit<br />

einem Etikett, welches die Produkte gegen Kontaminationen schützen.<br />

6.<br />

• Frage<br />

Falls ein Metzger auf Anfrage eines Verbrauchers für diesen Fleisch<br />

zerlegt und vakuumverpackt und/oder tiefkühlt und dieser das Produkt<br />

später abholt; muss dieses Fleisch den Anforderungen in Sachen<br />

Etikettierung von vorverpackten Lebensmitteln entsprechen?<br />

• Antwort<br />

In einem solchen Fall ist eine vollständige Etikettierung nicht<br />

erforderlich. Solche Produkte müssen identifizierbar sein (z.B. getrennte<br />

Päckchen pro Kunde) und ,,rückverfolgbar’’ sein. Das Datum der<br />

Verpackung oder Tiefkühlverpackung muss zumindest angegeben<br />

werden.<br />

7.<br />

• Frage<br />

Dürfen Nebenprodukte tierischen Ursprungs im ,,Haushaltsmüll’’<br />

entsorgt werden?<br />

• Antwort<br />

Ausschließlich, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:<br />

1- es handelt sich um Materialien der Kategorie 3: Lebensmittel,<br />

die aus Handelsgründen entsorgt werden<br />

2- diese Lebensmittel müssen verpackt sein(<br />

Ursprungsverpackung des Lebensmittels, wenn es zum<br />

Verkauf bestimmt wurde),<br />

3- die im ,,Haushaltsmüll’’ entsorgte Menge darf keine 20 kg pro<br />

Woche überschreiten<br />

Siehe auch ,,Erläuterungsnotiz für die Möglichkeiten alte Lebensmittel<br />

einzusammeln, zu transportieren und zu entsorgen in Einklang mit den<br />

Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr.<br />

142/2011 (www.afsca.be > Berufssektoren> Tierproduktion ><br />

Tierprodukte > nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische<br />

Nebenprodukte > Notiz).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!