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NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT

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3. Besondere Bemerkungen<br />

Der Ausschuß ist mit der Analyse der Kommission zur nicht angemeldeten<br />

Erwerbstätigkeit grundsätzlich einverstanden.<br />

Er betrachtet die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit jedoch vor allem als Folge<br />

unzureichender Verwaltungsvorschriften sowie der Kosten des Faktors Arbeit. Auf diesen Punkt hat<br />

der Ausschuß im übrigen in seinen früheren Stellungnahmen bereits mehrfach hingewiesen.<br />

In allen bzw. fast allen Fällen entwickelt sich die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit<br />

aus finanziellen Gründen sowohl auf der Nachfrage- als auch der Angebotsseite.<br />

Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, daß eine Strategie ausgearbeitet wird, die zu<br />

einer Verringerung der aus der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit resultierenden finanziellen<br />

Vorteile beiträgt.<br />

Außerdem ist es wichtig, gleichzeitig über die Strukturierung der personengebundenen<br />

Dienstleistungen nachzudenken und den Unternehmergeist sowie die Anpassung<br />

bestimmter Rechtsvorschriften zu fördern.<br />

In dieser Hinsicht wäre es nach Ansicht des Ausschusses folgerichtiger, an erster<br />

Stelle Präventivmaßnahmen und dann erst Sanktionen vorzusehen. Aus der Analyse der nicht<br />

angemeldeten Erwerbstätigkeit durch die Kommission wird deutlich, daß die rechtlichen<br />

Bestimmungen an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebeneheiten angepaßt werden<br />

müssen. Sanktionen könnten erst in einem zweiten Schritt ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der<br />

nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit darstellen.<br />

3.1 Präventivmaßnahmen<br />

3.1.1 Liberalisierung der Produkt- und Dienstleistungsmärkte und Vereinfachung der<br />

Verfahren bei der Gründung kleiner Unternehmen<br />

Der Ausschuß hat sich immer wieder für die Förderung des Unternehmergeistes und<br />

der Investitionsbereitschaft in KMU und Kleinstunternehmen, die Arbeitsplätze schaffen,<br />

ausgesprochen und das "Amsterdam-Sonderaktionsprogramm" der Europäischen Investitionsbank in<br />

diesem Bereich begrüßt.<br />

Daher befürwortet der Ausschuß die Vereinfachung der Verfahren bei der Gründung<br />

kleiner Unternehmen, hält es aber auch für notwendig, im Sinne des Delors-Weißbuchs für kleine<br />

Unternehmen eine Verbesserung bei den gesamten rechtlichen und administrativen Beschränkungen<br />

herbeizuführen.<br />

CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />

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