NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT
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3. Besondere Bemerkungen<br />
Der Ausschuß ist mit der Analyse der Kommission zur nicht angemeldeten<br />
Erwerbstätigkeit grundsätzlich einverstanden.<br />
Er betrachtet die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit jedoch vor allem als Folge<br />
unzureichender Verwaltungsvorschriften sowie der Kosten des Faktors Arbeit. Auf diesen Punkt hat<br />
der Ausschuß im übrigen in seinen früheren Stellungnahmen bereits mehrfach hingewiesen.<br />
In allen bzw. fast allen Fällen entwickelt sich die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit<br />
aus finanziellen Gründen sowohl auf der Nachfrage- als auch der Angebotsseite.<br />
Es ist deshalb von größter Wichtigkeit, daß eine Strategie ausgearbeitet wird, die zu<br />
einer Verringerung der aus der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit resultierenden finanziellen<br />
Vorteile beiträgt.<br />
Außerdem ist es wichtig, gleichzeitig über die Strukturierung der personengebundenen<br />
Dienstleistungen nachzudenken und den Unternehmergeist sowie die Anpassung<br />
bestimmter Rechtsvorschriften zu fördern.<br />
In dieser Hinsicht wäre es nach Ansicht des Ausschusses folgerichtiger, an erster<br />
Stelle Präventivmaßnahmen und dann erst Sanktionen vorzusehen. Aus der Analyse der nicht<br />
angemeldeten Erwerbstätigkeit durch die Kommission wird deutlich, daß die rechtlichen<br />
Bestimmungen an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebeneheiten angepaßt werden<br />
müssen. Sanktionen könnten erst in einem zweiten Schritt ein wirksames Mittel zur Bekämpfung der<br />
nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit darstellen.<br />
3.1 Präventivmaßnahmen<br />
3.1.1 Liberalisierung der Produkt- und Dienstleistungsmärkte und Vereinfachung der<br />
Verfahren bei der Gründung kleiner Unternehmen<br />
Der Ausschuß hat sich immer wieder für die Förderung des Unternehmergeistes und<br />
der Investitionsbereitschaft in KMU und Kleinstunternehmen, die Arbeitsplätze schaffen,<br />
ausgesprochen und das "Amsterdam-Sonderaktionsprogramm" der Europäischen Investitionsbank in<br />
diesem Bereich begrüßt.<br />
Daher befürwortet der Ausschuß die Vereinfachung der Verfahren bei der Gründung<br />
kleiner Unternehmen, hält es aber auch für notwendig, im Sinne des Delors-Weißbuchs für kleine<br />
Unternehmen eine Verbesserung bei den gesamten rechtlichen und administrativen Beschränkungen<br />
herbeizuführen.<br />
CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />
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