NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT
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2.1.7 Der Ausschuß möchte ferner das Problem der Vergabe von Unteraufträgen 2<br />
hervorheben, das in der Praxis bei Mißbrauch zur Umgehung von Steuern und Sozialabgaben, zu<br />
strukturierter oder im Alleingang ausgeübter Schwarzarbeit führen kann.<br />
2.1.8 Der Ausschuß schlägt vor, daß sich die Kommission mit diesem Problem, das nie<br />
gezielt untersucht wurde, beschäftigen sollte.<br />
2.2 Die Merkmale der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit<br />
Der Ausschuß begrüßt vor allem, daß die Kommission die nicht angemeldete<br />
Erwerbstätigkeit sowohl ausgehend von den Unternehmen als auch ausgehend von den Einzelpersonen<br />
untersucht. Es ist nämlich wichtig, daß beide Seiten der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit<br />
deutlich sichtbar werden: die (natürliche oder juristische) Person, die unangemeldet arbeitet, und das<br />
Unternehmen bzw. die Einzelperson, das/die sie beschäftigt.<br />
2.2.1 Hauptursachen<br />
2.2.1.1 Der Analyse der Kommission, daß der Hauptanreiz für die nicht angemeldete<br />
Erwerbstätigkeit wirtschaftlicher Art ist, schließt sich der Ausschuß uneingeschränkt an.<br />
2.2.1.2 Die Konsequenz dieser Feststellung soll wahrscheinlich sein, daß der Umfang der auf<br />
dem Faktor Arbeit lastenden Steuern und Sozialabgaben, die sowohl von den Einzelpersonen als auch<br />
von den Unternehmen - und zwar insbesondere Kleinstbetrieben - zu tragen sind, hervorgehoben wird.<br />
Überdies wird auf die steuerliche Belastung von Privatpersonen hingewiesen, die häufig die<br />
"Abnehmer" nicht angemeldeter Arbeitsleistungen sind.<br />
Der Ausschuß ist in diesem Zusammenhang bereits zu dem Schluß gelangt, daß es<br />
notwendig ist, den derzeitigen Trend bei den Steuerstrukturen hin zu einer im Vergleich zu anderen<br />
Bemessungsgrundlagen immer stärkeren Belastung des Faktors Arbeit umzukehren 3 .<br />
Obwohl eingeräumt werden muß, daß dies ein generelles Problem des illegalen<br />
Arbeitsmarktes ist, liegt doch auf der Hand, daß die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit um so<br />
unattraktiver wird, je geringer die Verdienst- bzw. Gewinnspanne zwischen einer angemeldeten und<br />
einer nicht angemeldeten Arbeitsleistung ist. Es sollte zunächst einmal nach Mitteln und Wegen<br />
2<br />
3<br />
Mehrere Stellungnahmen des Ausschusses behandeln die Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von<br />
Unteraufträgen, jedoch noch nicht unter einem "globalen" Blickwinkel (z.B. "Die sozialen Grundrechte der Europäischen<br />
Gemeinschaften"- Berichterstatter: Herr STAEDELIN - ABl. C 126 vom 23.5.1989; "Nachweis für Arbeitsverhältnisse" -<br />
Berichterstatter: Herr CAVALEIRO BRANDÃO - ABl. C 159 vom 17.6.1991; "Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der<br />
Erbringung von Dienstleistungen" - Berichterstatter: Herr PEARSON - ABl. C 49 vom 24.2.1992; "Übergang von Unternehmen"<br />
- Berichterstatter: Herr LIVERANI - ABl. C 133 vom 31.5.1995; "Wahrung ergänzender Rentenansprüche" - Berichterstatter:<br />
Herr WHITWORTH - ABl. C 157 vom 25.5.1998).<br />
Stellungnahme des WSA "Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes in der Europäischen Union" (Berichterstatterin:<br />
Frau MADDOCKS - ABl. C 73 vom 9.3.1998 - Ziffer 2.2.5.1). Aus den vorliegenden Daten über die Steuerstrukturen,<br />
wirtschaftlich erfaßt als Prozentsatz des BIP, geht hervor, daß für die 15 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 1993 die steuerliche<br />
Belastung wie folgt gelagert war: Verbrauch 11%, abhängige Beschäftigung 21,2%, Kapital 7%, Energie 2,1% und Umwelt<br />
0,6%.<br />
CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />
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