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NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT

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- 4 -<br />

gesucht werden, die Steuer- und Sozialabgabenlast der personalintensiven Unternehmen zu<br />

verringern.<br />

2.2.1.3 Nach Meinung des Ausschusses könnte möglicherweise eine Reihe historisch<br />

begründeter Faktoren Auswirkungen auf die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit gehabt haben bzw.<br />

nach wie vor haben; gleichwohl scheinen die Hauptursachen folgende zu sein:<br />

− die hohe Belastung durch Steuern und Sozialabgaben;<br />

− der durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bedingte Aufwand;<br />

− die starren arbeitsrechtlichen Bestimmungen;<br />

− die illegale Einwanderung.<br />

2.2.1.4 Der Ausschuß weist darauf hin, daß nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vor allem in<br />

Tätigkeitsbereichen (Handwerk, Handel, Dienstleistungen u.a.) ausgeübt wird, in denen die kleinen<br />

Unternehmen deutlich überwiegen. Diese werden durch die finanziellen, sozialen, rechtlichen und<br />

administrativen Beschränkungen unverhältnismäßig stark belastet, wie dies im Weißbuch von<br />

Präsident DELORS 4 hervorgehoben wird.<br />

2.2.1.5 Wie auch die Kommission anmerkt, kann eine ganze Reihe weiterer Faktoren den<br />

Anstieg der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit begünstigen bzw. erleichtern (kulturelle Akzeptanz,<br />

geringe Wettbewerbsfähigkeit, mangelnde Attraktivität der gewünschten Dienstleistung usw.).<br />

Der Feststellung der Kommission, daß "ein weiterer Faktor, der die nicht angemeldete<br />

Erwerbstätigkeit möglichweise begünstigt, [...] die Existenz von Berufsverbänden im Handwerk" 5 sei,<br />

kann sich der Ausschuß allerdings nicht anschließen, und zwar um so weniger, als es sich zumeist um<br />

privatrechtliche Organisationen handelt und die Mitgliedschaft in einem derartigen Verband keine<br />

zwingende Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes ist.<br />

2.2.1.6 Der Ausschuß ist außerdem der Auffassung, daß die Kommission nicht ausreichend<br />

auf das systematische Auftreten von Schwarzarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und die<br />

eventuellen Folgen dieses Phänomens eingeht. So sind z.B. im Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau),<br />

zumindest in den meisten Mitgliedstaaten, regelmäßig und in großem Maßstab Vermittler von<br />

Schwarzarbeitern aktiv, die teilweise auch länderübergreifend operieren.<br />

2.2.2 Wer arbeitet im informellen Sektor?<br />

2.2.2.1 Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission ihre Analyse auf vier<br />

Gruppen von nicht angemeldeten Erwerbstätigen stützt:<br />

4<br />

5<br />

Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21.<br />

Jahrhundert", KOM (93) 700 endg., Ziffer 8.8., Buchstabe d, vierter Absatz.<br />

KOM (1998) 219 endg., Ziffer 2.2, zweiter Spiegelstrich, S. 6.<br />

CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />

…/…

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