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NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT

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- 12 -<br />

Inwiefern sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die neuen Arbeitsformen<br />

inadäquater als für herkömmliche Tätigkeiten? Betrifft dieses Problem ausschließlich die neuen<br />

Arbeitsformen?<br />

Die Kommission könnte in diesem Zusammenhang die Sozialpartner stärker<br />

ermutigen, auf Ebene der Mitgliedstaaten Überlegungen zur Weiterentwicklung der arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen insbesondere in bezug auf die kleinen Unternehmen anzustellen.<br />

Da die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit - wie die Kommission in ihrer Mitteilung<br />

feststellt - in erster Linie kleine Unternehmen betrifft, müssen die Überlegungen folglich auch auf<br />

dieser Ebene ansetzen. Es ist offenkundig, daß ein nicht unerheblicher Teil der kleinen Unternehmen<br />

heutzutage Angst hat, Arbeitskräfte einzustellen.<br />

Man muß sich generell fragen, ob die rechtlichen, steuerlichen und administrativen<br />

Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit den Gegebenheiten kleiner Unternehmen gerecht werden.<br />

3.1.5 Reform des Sozialschutzsystems im Sinne einer Berücksichtigung kurzer Beschäftigungszeiten,<br />

unregelmäßiger Tätigkeit, mehrfachen Wechsels zwischen Arbeitslosigkeit<br />

und Beschäftigung, von Pflegezeiten usw.<br />

Im Weißbuch von Präsident Delors wurde bereits der Gedanke entwickelt,<br />

unregelmäßige kurzzeitige Beschäftigungen stärker in die Sozialschutzsysteme einzubinden.<br />

Empfohlen wurde insbesondere "eine Umgestaltung der nationalen Einkommenssicherungssysteme,<br />

um eine Kumulierung der Arbeitseinkommen mit Leistungen aus der sozialen Sicherheit in einem<br />

integrierten Besteuerungs- und Einkommenssicherungssystem zu ermöglichen, wobei geeignete<br />

Schutzvorkehrungen zu treffen sind" 7 . In der Erklärung des Gipfels von Dublin zur Beschäftigung<br />

wurde an die Adresse der Mitgliedstaaten überdies die Forderung erhoben, daß "Sozialschutzsysteme<br />

entwickelt werden, die sich an neue Arbeitsstrukturen anpassen lassen und jedem, der im Rahmen<br />

solcher Strukturen arbeitet, auch einen angemessenen sozialen Schutz bieten".<br />

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat zu dieser Thematik ebenfalls Stellung<br />

genommen. Er hat insbesondere vorgeschlagen, zur Förderung und Anerkennung angemeldeter<br />

Erwerbstätigkeit in den Bereichen Pflege und Betreuung, Verkehr, Energie und Umwelt durch<br />

öffentlich-privatwirtschaftliche Partnerschaften beizutragen; derartige Partnerschaften sollen<br />

Zuwendungen aus Systemen zur Stützung der Lohnnebenkosten erhalten und über die Einbeziehung<br />

der Sozialpartner, der Gemeinwirtschaft, der entsprechenden nichtstaatlichen Organisationen sowie<br />

der lokalen und regionalen staatlichen Ebenen durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen flankiert<br />

werden 8 .<br />

7<br />

8<br />

Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins<br />

21. Jahrhundert", KOM (93) 700 endg., Ziffer 8.8., Buchstabe c, dritter Spiegelstrich.<br />

Stellungnahme des WSA "Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes in der Europäischen Union", CES 1397/97 vom<br />

10.12.1997, Ziffer 2.2.2.<br />

CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />

…/…

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