NICHT ANGEMELDETE ERWERBSTÄTIGKEIT
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Inwiefern sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die neuen Arbeitsformen<br />
inadäquater als für herkömmliche Tätigkeiten? Betrifft dieses Problem ausschließlich die neuen<br />
Arbeitsformen?<br />
Die Kommission könnte in diesem Zusammenhang die Sozialpartner stärker<br />
ermutigen, auf Ebene der Mitgliedstaaten Überlegungen zur Weiterentwicklung der arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen insbesondere in bezug auf die kleinen Unternehmen anzustellen.<br />
Da die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit - wie die Kommission in ihrer Mitteilung<br />
feststellt - in erster Linie kleine Unternehmen betrifft, müssen die Überlegungen folglich auch auf<br />
dieser Ebene ansetzen. Es ist offenkundig, daß ein nicht unerheblicher Teil der kleinen Unternehmen<br />
heutzutage Angst hat, Arbeitskräfte einzustellen.<br />
Man muß sich generell fragen, ob die rechtlichen, steuerlichen und administrativen<br />
Rahmenbedingungen in ihrer Gesamtheit den Gegebenheiten kleiner Unternehmen gerecht werden.<br />
3.1.5 Reform des Sozialschutzsystems im Sinne einer Berücksichtigung kurzer Beschäftigungszeiten,<br />
unregelmäßiger Tätigkeit, mehrfachen Wechsels zwischen Arbeitslosigkeit<br />
und Beschäftigung, von Pflegezeiten usw.<br />
Im Weißbuch von Präsident Delors wurde bereits der Gedanke entwickelt,<br />
unregelmäßige kurzzeitige Beschäftigungen stärker in die Sozialschutzsysteme einzubinden.<br />
Empfohlen wurde insbesondere "eine Umgestaltung der nationalen Einkommenssicherungssysteme,<br />
um eine Kumulierung der Arbeitseinkommen mit Leistungen aus der sozialen Sicherheit in einem<br />
integrierten Besteuerungs- und Einkommenssicherungssystem zu ermöglichen, wobei geeignete<br />
Schutzvorkehrungen zu treffen sind" 7 . In der Erklärung des Gipfels von Dublin zur Beschäftigung<br />
wurde an die Adresse der Mitgliedstaaten überdies die Forderung erhoben, daß "Sozialschutzsysteme<br />
entwickelt werden, die sich an neue Arbeitsstrukturen anpassen lassen und jedem, der im Rahmen<br />
solcher Strukturen arbeitet, auch einen angemessenen sozialen Schutz bieten".<br />
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat zu dieser Thematik ebenfalls Stellung<br />
genommen. Er hat insbesondere vorgeschlagen, zur Förderung und Anerkennung angemeldeter<br />
Erwerbstätigkeit in den Bereichen Pflege und Betreuung, Verkehr, Energie und Umwelt durch<br />
öffentlich-privatwirtschaftliche Partnerschaften beizutragen; derartige Partnerschaften sollen<br />
Zuwendungen aus Systemen zur Stützung der Lohnnebenkosten erhalten und über die Einbeziehung<br />
der Sozialpartner, der Gemeinwirtschaft, der entsprechenden nichtstaatlichen Organisationen sowie<br />
der lokalen und regionalen staatlichen Ebenen durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen flankiert<br />
werden 8 .<br />
7<br />
8<br />
Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung: Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins<br />
21. Jahrhundert", KOM (93) 700 endg., Ziffer 8.8., Buchstabe c, dritter Spiegelstrich.<br />
Stellungnahme des WSA "Modernisierung und Verbesserung des Sozialschutzes in der Europäischen Union", CES 1397/97 vom<br />
10.12.1997, Ziffer 2.2.2.<br />
CES 63/99 (FR) HK/S/el<br />
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