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1. Datensicherung und Notfallwiederherstellung - tomtec

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IT Sicherheitshandbuch für KMU<br />

7. Einhaltung rechtlicher Vorgaben<br />

Eine Reihe von Gesetzen ist auch für den Informationssicherheitsbereich relevant: Das österreichische<br />

Unternehmensgesetzbuch <strong>und</strong> das GmbH-Gesetz, das Datenschutzgesetz etc. Verschiedene rechtliche<br />

Bestimmungen haben zusätzlich Auswirkungen z.B. auf die Festlegung von Aufbewahrungsfristen<br />

für Protokolle oder Daten.<br />

BESTIMMUNGEN ZUR GESCHÄFTSFÜHRERHAFTUNG<br />

(UGB, GMBH-GESETZ)<br />

Aus den Bestimmungen der oben angeführten Gesetze ergibt sich, dass die Verantwortung für<br />

Informationssicherheit gr<strong>und</strong>sätzlich immer bei der Unternehmensführung verbleibt. Sicherheitsrelevante<br />

IT-Aufgaben können im Rahmen formeller Festlegungen (z.B. einer IT-<br />

Sicherheitspolitik) an einzelne Mitarbeiter delegiert werden; das Management trägt dennoch<br />

insbesondere für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die Letztverantwortung.<br />

DAS ÖSTERREICHISCHE DATENSCHUTZGESETZ (DSG 2000)<br />

Das Datenschutzgesetz regelt den Umgang mit personenbezogenen, schutzwürdigen Daten. Zu<br />

„Personen“ sind auch juristische Personen <strong>und</strong> Personengemeinschaften zu zählen; bei den<br />

Daten wird u.a. zwischen sensiblen (z. B. Ges<strong>und</strong>heitsdaten, religiöse oder politische Überzeugung)<br />

<strong>und</strong> nicht-sensiblen Daten (Adressen, Geburtsdatum, K<strong>und</strong>endaten) unterschieden.<br />

Auch nicht-sensible Daten müssen – wenn auch in geringerem Ausmaß – geschützt werden.<br />

Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige <strong>und</strong> rechtmäßige Zwecke verwendet werden.<br />

Die Datenanwendungen, mit denen sie verarbeitet werden, müssen an das Datenverarbeitungsregister<br />

(DVR) gemeldet werden; allerdings zählt das DSG auch eine Reihe von Standardanwendungen<br />

auf, für die diese Meldung nicht nötig ist. Den Personen, deren Daten verwendet werden,<br />

stehen besondere Rechte (Auskunfts-, Richtigstellungs- <strong>und</strong> Löschungsrecht) zu.<br />

Zu den wichtigsten Inhalten des DSG zählt die Festlegung bestimmter Datensicherheitsmaßnahmen:<br />

Die Daten müssen vor Zerstörung <strong>und</strong> Verlust <strong>und</strong> vor ordnungswidriger oder unrechtmäßiger<br />

Verwendung geschützt werden.<br />

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