Dokumentation der MCard-Bibliothek 1.18.0.0 der bremen-online ...
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Handbuch Governikus - Kartenansteuerung (<strong>MCard</strong>) Version <strong>1.18.0.0</strong><br />
Tabelle zum Editieren und zum Kopieren<br />
Unterstützte Java Runtime<br />
Environment (JRE)<br />
Update<br />
1.6.0 37<br />
1.7.0 9<br />
Abkündigung<br />
Tabelle 3: Unterstützte JRE/abgekündigte JRE<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Ende Februar 2013 endet die Unterstützung für Java 6 SE durch Oracle (siehe Java SE 6<br />
End-Of-Life (EOL) Notice). Die <strong>MCard</strong> bleibt zwar bis auf weiteres mit Java 6 SE lauffähig,<br />
berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass Oracle ab diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsupdates<br />
mehr bereitstellen wird. Dieser Umstand kann die für eine Signaturanwendungskomponente<br />
(SAK) gefor<strong>der</strong>te hohe Sicherheit gegen potentielle Bedrohungen maßgeblich beeinträchtigen.<br />
Die bos KG empfiehlt daher, rechtzeitig auf Java 7 SE umzustellen.<br />
4.3 Chipkartenlesegeräte<br />
Die <strong>MCard</strong> unterstützt fast alle Chipkartenlesegeräte, die für die Erzeugung einer qualifizierten<br />
elektronischen Signatur (QES) geeignet sind. Dieses sind Chipkartenlesegeräte, die gemäß<br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen des deutschen Signaturgesetzes bestätigt o<strong>der</strong> herstellererklärt<br />
sind und <strong>der</strong>en Bestätigung o<strong>der</strong> Herstellererklärung bei <strong>der</strong> Bundesnetzagentur (BNetzA)<br />
veröffentlicht wurde.<br />
Es handelt sich dabei ausschließlich um Geräte, die eine sichere PIN-Eingabe über das PIN-<br />
Pad des Chipkartenlesers erlauben (Geräte <strong>der</strong> sogenannten HBCI-Klassen 2 und 3). Außerdem<br />
werden ausgewählte Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad unterstützt, die nicht für<br />
die Erzeugung einer QES verwendet werden dürfen. Die Listen mit den unterstützten Chipkartenlesegeräten<br />
befinden sich in Tabelle 4, Tabelle 5 und Tabelle 6. Wird eine Clientapplikation<br />
als SAK, also zur Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verwendet,<br />
müssen die Listen <strong>der</strong> durch die Clientapplikation unterstützten, SigG-bestätigten und herstellererklärten<br />
Chipkartenlesegeräte in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>dokumentation veröffentlicht als sogenannte<br />
„Positivliste“ werden.<br />
Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> in dieser Liste benannten Chipkartenlesegeräte wurde jeweils für<br />
die angebenden Betriebssysteme getestet. Getestet wurde jeweils mit den bei den Herstellern<br />
verfügbaren aktuellen Treibern bzw. mit dem generischen Linux-Treiber unter Verwendung<br />
<strong>der</strong> zum Testzeitpunkt aktuellen Firmware <strong>der</strong> Chipkartenlesegeräte, soweit diese Geräte<br />
updatefähig sind. Detailinformationen zu den getesteten Treiber- und Firmware Versionen<br />
finden Sie in den Tabellen am Ende dieses Dokuments.<br />
Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass<br />
<br />
<br />
<br />
an<strong>der</strong>e Versionen <strong>der</strong> unterstützten Chipkartenlesegeräte verwendet werden können,<br />
die unterstützten Chipkartenlesegeräte auch mit älteren Treiberversionen, an<strong>der</strong>er<br />
Firmware o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en als den genannten Betriebssystemen funktionieren und<br />
an<strong>der</strong>e als die explizit aufgeführten Chipkartenlesegeräte unterstützt werden.<br />
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