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Dokumentation der MCard-Bibliothek 1.18.0.0 der bremen-online ...

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Handbuch Governikus - Kartenansteuerung (<strong>MCard</strong>) Version <strong>1.18.0.0</strong><br />

Tabelle zum Editieren und zum Kopieren<br />

Unterstützte Java Runtime<br />

Environment (JRE)<br />

Update<br />

1.6.0 37<br />

1.7.0 9<br />

Abkündigung<br />

Tabelle 3: Unterstützte JRE/abgekündigte JRE<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Ende Februar 2013 endet die Unterstützung für Java 6 SE durch Oracle (siehe Java SE 6<br />

End-Of-Life (EOL) Notice). Die <strong>MCard</strong> bleibt zwar bis auf weiteres mit Java 6 SE lauffähig,<br />

berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass Oracle ab diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsupdates<br />

mehr bereitstellen wird. Dieser Umstand kann die für eine Signaturanwendungskomponente<br />

(SAK) gefor<strong>der</strong>te hohe Sicherheit gegen potentielle Bedrohungen maßgeblich beeinträchtigen.<br />

Die bos KG empfiehlt daher, rechtzeitig auf Java 7 SE umzustellen.<br />

4.3 Chipkartenlesegeräte<br />

Die <strong>MCard</strong> unterstützt fast alle Chipkartenlesegeräte, die für die Erzeugung einer qualifizierten<br />

elektronischen Signatur (QES) geeignet sind. Dieses sind Chipkartenlesegeräte, die gemäß<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen des deutschen Signaturgesetzes bestätigt o<strong>der</strong> herstellererklärt<br />

sind und <strong>der</strong>en Bestätigung o<strong>der</strong> Herstellererklärung bei <strong>der</strong> Bundesnetzagentur (BNetzA)<br />

veröffentlicht wurde.<br />

Es handelt sich dabei ausschließlich um Geräte, die eine sichere PIN-Eingabe über das PIN-<br />

Pad des Chipkartenlesers erlauben (Geräte <strong>der</strong> sogenannten HBCI-Klassen 2 und 3). Außerdem<br />

werden ausgewählte Chipkartenlesegeräte ohne PIN-Pad unterstützt, die nicht für<br />

die Erzeugung einer QES verwendet werden dürfen. Die Listen mit den unterstützten Chipkartenlesegeräten<br />

befinden sich in Tabelle 4, Tabelle 5 und Tabelle 6. Wird eine Clientapplikation<br />

als SAK, also zur Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen verwendet,<br />

müssen die Listen <strong>der</strong> durch die Clientapplikation unterstützten, SigG-bestätigten und herstellererklärten<br />

Chipkartenlesegeräte in <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong>dokumentation veröffentlicht als sogenannte<br />

„Positivliste“ werden.<br />

Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> in dieser Liste benannten Chipkartenlesegeräte wurde jeweils für<br />

die angebenden Betriebssysteme getestet. Getestet wurde jeweils mit den bei den Herstellern<br />

verfügbaren aktuellen Treibern bzw. mit dem generischen Linux-Treiber unter Verwendung<br />

<strong>der</strong> zum Testzeitpunkt aktuellen Firmware <strong>der</strong> Chipkartenlesegeräte, soweit diese Geräte<br />

updatefähig sind. Detailinformationen zu den getesteten Treiber- und Firmware Versionen<br />

finden Sie in den Tabellen am Ende dieses Dokuments.<br />

Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass<br />

<br />

<br />

<br />

an<strong>der</strong>e Versionen <strong>der</strong> unterstützten Chipkartenlesegeräte verwendet werden können,<br />

die unterstützten Chipkartenlesegeräte auch mit älteren Treiberversionen, an<strong>der</strong>er<br />

Firmware o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en als den genannten Betriebssystemen funktionieren und<br />

an<strong>der</strong>e als die explizit aufgeführten Chipkartenlesegeräte unterstützt werden.<br />

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