24.11.2013 Aufrufe

Liegeplatzantrag im PDF-Format - Blankeneser Segel-Club eV

Liegeplatzantrag im PDF-Format - Blankeneser Segel-Club eV

Liegeplatzantrag im PDF-Format - Blankeneser Segel-Club eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mietvertrag über einen Wasser- oder Landliegeplatz<br />

<strong>im</strong> <strong>Blankeneser</strong> Jollenhafen<br />

zwischen dem<br />

<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> e.V., Jollenhafen Blankenese, 22587 Hamburg, Telefon: 862373, Fax: 860397<br />

-nachstehend BSC-<br />

und<br />

*Name:<br />

*Straße:<br />

*Vorname:<br />

*PLZ, Ort:<br />

*Tel. priv: Tel. dienstl. : *mobil: _______<br />

*e-mail: ____________________________<br />

mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden<br />

-nachstehend Mieter-<br />

§ 1 Mietobjekt<br />

Der BSC vermietet dem Mieter jeweils für die Zeit vom 15. April bis 20. Oktober, einen Wasser- und/oder einen<br />

Landliegeplatz (nicht zutreffendes bitte streichen) für die Lagerung einer <strong>Segel</strong>-/Motoryacht:<br />

Schiffsname:<br />

Größte Länge:<br />

Schiffstyp:<br />

Größte Breite:<br />

und zusätzlich einen Stellplatz auf dem BSC Vorland für einen Trailer:<br />

Fabrikat:<br />

Amtl. KZ.:<br />

§ 2 Liegegeld<br />

1. Für die Ermittlung der Liegeplatzgebühren gelten die Maße über alles, Länge x Breite, gemessen über<br />

Bugsprit, Ruder, Außenbordmotor, o. ä.<br />

2. Die Aufnahmegebühr für neue Mieter beträgt 60,-- €/m². Es handelt sich um einen verlorenen Zuschuss<br />

für 5 Jahre. Bei vorzeitiger Kündigung werden pro nicht genutztem Jahr 10,00 €/ m² erstattet.<br />

3. Sofern ein Abstellplatz für einen Trailer, unabhängig vom oder zusätzlich zum Bootsliegeplatz, benötigt<br />

wird, so ist hierfür eine pauschale Stellplatzgebühr von 75,-- € zu bezahlen. Liegeplätze für Boote haben<br />

bei der Vergabe Vorrang!<br />

1


4. Als Kostenbeitrag für Arbeitsleistungen an der Hafenanlage wird erhoben:<br />

- für Opt<strong>im</strong>isten 25,-- € für alle anderen Schiffe 125,-- €<br />

5. Gebührenzusammenstellung:<br />

a. Sommerlager, Wasserlieger 13,50 €/m² €<br />

b. Sommerlager, Landlieger 13,50 €/m² €<br />

c. Abstellplatz für Trailer 75,00 € €<br />

d. Zwischensumme I €<br />

e. Zuzüglich z.Zt. 7% Ust €<br />

Zwischensume II €<br />

f. Aufnahmegebühr, Neulieger 60,--€/m² €<br />

g. Kostenbeitrag Arbeitsleistung (s. Ziffer 4) €<br />

Gesamtsumme: €<br />

6. Die jährliche Miete gemäß der vorstehenden Aufstellung ist zum 1. April eines jeden Jahres zur Zahlung<br />

fällig. Der Mietbetrag wird per Lastschrift eingezogen von:<br />

Konto Nummer:<br />

Bankleitzahl:<br />

Bank:<br />

Kontoinhaber:<br />

§ 3 Beginn, Dauer und Beendigung des Mietverhältnisses<br />

1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien.<br />

2. Der Mietvertrag ist auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit geschlossen. Er beinhaltet die Benutzung des Liegeplatzes<br />

jährlich für die Zeit der Saison vom 15. April bis zum 20. Oktober.<br />

3. Das Mietverhältnis ist von jedem Vertragspartner fristgemäß kündbar bis zum 31.12. eines Jahres für das<br />

Folgejahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />

4. Jede Vertragspartei hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die andere<br />

Vertragspartei ihre mietvertraglichen Pflichten grob verletzt. Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung<br />

durch den BSC sind u.a.:<br />

- Zahlungsrückstand mit den Mieten oder Kostenbeiträgen von mehr als drei Monaten nach Fälligkeit<br />

- Zweckentfremdung des Liegeplatzes<br />

Grober Verstoß gegen die Hafenbetriebsordnung oder grob unkameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen<br />

Mitgliedern des BSC.<br />

§ 4 Hafenbetriebsordnung<br />

1. Der BSC teilt dem Mieter den von ihm einzunehmenden Liegeplatz zu.<br />

2. Der Liegeplatz ist nicht übertragbar. Auch kurzfristige Überlassung an Dritte ist untersagt.<br />

3. Der Liegeplatz ist spätestens am 20. Oktober eines Jahres zu räumen. Für nicht vereinbarte Liegeplatz-<br />

Nutzung außerhalb der in §3.2 definierten Saison wird ein zusätzliches Entgelt von € 5,--/Tag erhoben.<br />

4. Jedes Schiff ist mit der sich jährlich ändernden Liegeplatzplakette so zu versehen, dass die Plakette auch<br />

bei geschlossenem Persenning zu erkennen ist. Jedes Schiff muss mit seinem Namen gekennzeichnet<br />

sein.<br />

An jedem Trailer muss die Plakette sowie Name und Telefonnr. des Eigners deutlich sichtbar<br />

angebracht sein! Eigner von Schiffen und Trailern ohne gültige Plakette werden als unberechtigte<br />

2


Liegeplatz-Nutzer angesehen und behandelt.<br />

5. Jedes Schiff auf einem Wasserliegeplatz muß mit einwandfreien Festmachern (Vorleine, Vorspring,<br />

Achterleine, Achterspring) und Fendern seemänisch festgemacht sein.<br />

6. Bei Unwetter und Sturmfluten hat jeder Schiffseigner für die Sicherheit seines Schiffes Sorge zu<br />

tragen. Der BSC untern<strong>im</strong>mt keine Sicherungsmaßnahmen!<br />

7. Bei Regatten sind die Liegeplätze für die Regattateilnehmer rechtzeitig zu räumen. Die Termine sind<br />

aus den <strong>Club</strong>mitteilungen oder den Anschlägen am schwarzen Brett <strong>im</strong> <strong>Club</strong>-Ponton zu entnehmen.<br />

8. Sollte keine rechtzeitige Räumung durch den Schiffseigner erfolgen, ist der BSC berechtigt, die Räumung<br />

vorzunehmen und hierzu eine Gebühr zu erheben. Sollten hierdurch Schäden entstehen, haftet der BSC<br />

nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.<br />

9. Der Hafenobmann ist gegenüber allen Mietern weisungsbefugt. Seinen Weisungen ist unverzüglich Folge<br />

zu leisten.<br />

10.Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder den Weisungen des Hafenobmannes<br />

auch nach einer Mahnung nicht nach, so ist der BSC berechtigt, die Maßnahmen durch Dritte ausführen<br />

zu lassen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.<br />

§ 5 Zufahrt zum Liegeplatz<br />

Den Mietern ist bekannt, dass der Zufahrtsweg entlang der Promenade von den Behörden lediglich geduldet ist. Die<br />

Transponderkarte für die Schranke kann für z. Zt. 25,-- € in der Geschäftsstelle erworben werden. Die Schranke schließt<br />

nach jeder Durchfahrt automatisch.<br />

Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ist 10 km/h. Auf Spaziergänger und Radfahrer ist unbedingt Rücksicht<br />

zu nehmen!<br />

Hamburg, den<br />

<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> e.V.<br />

Mieter<br />

Vom BSC auszufüllen:<br />

Plaketten Nummer: ___________________<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!