Liegeplatzantrag im PDF-Format - Blankeneser Segel-Club eV
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Mietvertrag über einen Wasser- oder Landliegeplatz<br />
<strong>im</strong> <strong>Blankeneser</strong> Jollenhafen<br />
zwischen dem<br />
<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> e.V., Jollenhafen Blankenese, 22587 Hamburg, Telefon: 862373, Fax: 860397<br />
-nachstehend BSC-<br />
und<br />
*Name:<br />
*Straße:<br />
*Vorname:<br />
*PLZ, Ort:<br />
*Tel. priv: Tel. dienstl. : *mobil: _______<br />
*e-mail: ____________________________<br />
mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden<br />
-nachstehend Mieter-<br />
§ 1 Mietobjekt<br />
Der BSC vermietet dem Mieter jeweils für die Zeit vom 15. April bis 20. Oktober, einen Wasser- und/oder einen<br />
Landliegeplatz (nicht zutreffendes bitte streichen) für die Lagerung einer <strong>Segel</strong>-/Motoryacht:<br />
Schiffsname:<br />
Größte Länge:<br />
Schiffstyp:<br />
Größte Breite:<br />
und zusätzlich einen Stellplatz auf dem BSC Vorland für einen Trailer:<br />
Fabrikat:<br />
Amtl. KZ.:<br />
§ 2 Liegegeld<br />
1. Für die Ermittlung der Liegeplatzgebühren gelten die Maße über alles, Länge x Breite, gemessen über<br />
Bugsprit, Ruder, Außenbordmotor, o. ä.<br />
2. Die Aufnahmegebühr für neue Mieter beträgt 60,-- €/m². Es handelt sich um einen verlorenen Zuschuss<br />
für 5 Jahre. Bei vorzeitiger Kündigung werden pro nicht genutztem Jahr 10,00 €/ m² erstattet.<br />
3. Sofern ein Abstellplatz für einen Trailer, unabhängig vom oder zusätzlich zum Bootsliegeplatz, benötigt<br />
wird, so ist hierfür eine pauschale Stellplatzgebühr von 75,-- € zu bezahlen. Liegeplätze für Boote haben<br />
bei der Vergabe Vorrang!<br />
1
4. Als Kostenbeitrag für Arbeitsleistungen an der Hafenanlage wird erhoben:<br />
- für Opt<strong>im</strong>isten 25,-- € für alle anderen Schiffe 125,-- €<br />
5. Gebührenzusammenstellung:<br />
a. Sommerlager, Wasserlieger 13,50 €/m² €<br />
b. Sommerlager, Landlieger 13,50 €/m² €<br />
c. Abstellplatz für Trailer 75,00 € €<br />
d. Zwischensumme I €<br />
e. Zuzüglich z.Zt. 7% Ust €<br />
Zwischensume II €<br />
f. Aufnahmegebühr, Neulieger 60,--€/m² €<br />
g. Kostenbeitrag Arbeitsleistung (s. Ziffer 4) €<br />
Gesamtsumme: €<br />
6. Die jährliche Miete gemäß der vorstehenden Aufstellung ist zum 1. April eines jeden Jahres zur Zahlung<br />
fällig. Der Mietbetrag wird per Lastschrift eingezogen von:<br />
Konto Nummer:<br />
Bankleitzahl:<br />
Bank:<br />
Kontoinhaber:<br />
§ 3 Beginn, Dauer und Beendigung des Mietverhältnisses<br />
1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Vertragsparteien.<br />
2. Der Mietvertrag ist auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit geschlossen. Er beinhaltet die Benutzung des Liegeplatzes<br />
jährlich für die Zeit der Saison vom 15. April bis zum 20. Oktober.<br />
3. Das Mietverhältnis ist von jedem Vertragspartner fristgemäß kündbar bis zum 31.12. eines Jahres für das<br />
Folgejahr. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.<br />
4. Jede Vertragspartei hat das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn die andere<br />
Vertragspartei ihre mietvertraglichen Pflichten grob verletzt. Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung<br />
durch den BSC sind u.a.:<br />
- Zahlungsrückstand mit den Mieten oder Kostenbeiträgen von mehr als drei Monaten nach Fälligkeit<br />
- Zweckentfremdung des Liegeplatzes<br />
Grober Verstoß gegen die Hafenbetriebsordnung oder grob unkameradschaftliches Verhalten gegenüber anderen<br />
Mitgliedern des BSC.<br />
§ 4 Hafenbetriebsordnung<br />
1. Der BSC teilt dem Mieter den von ihm einzunehmenden Liegeplatz zu.<br />
2. Der Liegeplatz ist nicht übertragbar. Auch kurzfristige Überlassung an Dritte ist untersagt.<br />
3. Der Liegeplatz ist spätestens am 20. Oktober eines Jahres zu räumen. Für nicht vereinbarte Liegeplatz-<br />
Nutzung außerhalb der in §3.2 definierten Saison wird ein zusätzliches Entgelt von € 5,--/Tag erhoben.<br />
4. Jedes Schiff ist mit der sich jährlich ändernden Liegeplatzplakette so zu versehen, dass die Plakette auch<br />
bei geschlossenem Persenning zu erkennen ist. Jedes Schiff muss mit seinem Namen gekennzeichnet<br />
sein.<br />
An jedem Trailer muss die Plakette sowie Name und Telefonnr. des Eigners deutlich sichtbar<br />
angebracht sein! Eigner von Schiffen und Trailern ohne gültige Plakette werden als unberechtigte<br />
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Liegeplatz-Nutzer angesehen und behandelt.<br />
5. Jedes Schiff auf einem Wasserliegeplatz muß mit einwandfreien Festmachern (Vorleine, Vorspring,<br />
Achterleine, Achterspring) und Fendern seemänisch festgemacht sein.<br />
6. Bei Unwetter und Sturmfluten hat jeder Schiffseigner für die Sicherheit seines Schiffes Sorge zu<br />
tragen. Der BSC untern<strong>im</strong>mt keine Sicherungsmaßnahmen!<br />
7. Bei Regatten sind die Liegeplätze für die Regattateilnehmer rechtzeitig zu räumen. Die Termine sind<br />
aus den <strong>Club</strong>mitteilungen oder den Anschlägen am schwarzen Brett <strong>im</strong> <strong>Club</strong>-Ponton zu entnehmen.<br />
8. Sollte keine rechtzeitige Räumung durch den Schiffseigner erfolgen, ist der BSC berechtigt, die Räumung<br />
vorzunehmen und hierzu eine Gebühr zu erheben. Sollten hierdurch Schäden entstehen, haftet der BSC<br />
nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.<br />
9. Der Hafenobmann ist gegenüber allen Mietern weisungsbefugt. Seinen Weisungen ist unverzüglich Folge<br />
zu leisten.<br />
10.Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder den Weisungen des Hafenobmannes<br />
auch nach einer Mahnung nicht nach, so ist der BSC berechtigt, die Maßnahmen durch Dritte ausführen<br />
zu lassen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.<br />
§ 5 Zufahrt zum Liegeplatz<br />
Den Mietern ist bekannt, dass der Zufahrtsweg entlang der Promenade von den Behörden lediglich geduldet ist. Die<br />
Transponderkarte für die Schranke kann für z. Zt. 25,-- € in der Geschäftsstelle erworben werden. Die Schranke schließt<br />
nach jeder Durchfahrt automatisch.<br />
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Zufahrtsweg ist 10 km/h. Auf Spaziergänger und Radfahrer ist unbedingt Rücksicht<br />
zu nehmen!<br />
Hamburg, den<br />
<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong>-<strong>Club</strong> e.V.<br />
Mieter<br />
Vom BSC auszufüllen:<br />
Plaketten Nummer: ___________________<br />
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