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Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

13. Wahlperiode 31. 07. 2001<br />

<strong>Mitteilung</strong><br />

der Landesregierung<br />

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des <strong>Landtag</strong>s;<br />

hier: Denkschrift 2000 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung<br />

<strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> für das Haushaltsjahr<br />

1998 (Nr. 7);<br />

– Polizeiliche Ermittlungskosten<br />

<strong>Landtag</strong>sbeschluss<br />

Der <strong>Landtag</strong> hat am 23. November 2000 folgenden Beschluss gefasst<br />

(Drucksache 12/5701 lfd. Nr. IV):<br />

Die Landesregierung zu ersuchen,<br />

1. die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />

zu überprüfen und entsprechend umzusetzen;<br />

2. dem <strong>Landtag</strong> bis 31. Juli 2001 über das Veranlasste zu berichten.<br />

Bericht<br />

Mit Schreiben vom 27. Juli 2001 Az.: I 0451.1 berichtet das Staatsministerium<br />

wie folgt:<br />

Entwicklung bei den Blutentnahmen und Blutuntersuchungen<br />

Die vorliegenden Daten bestätigen der Tendenz nach die vom Rechnungshof<br />

in der Denkschrift 2000 geäußerte Annahme, dass auf Grund der Einführung<br />

<strong>von</strong> Atemalkoholmessgeräten deutlich weniger Blutentnahmen anfallen werden.<br />

Die Ausstattung der Polizei mit beweissicheren Atemalkoholmessgeräten<br />

ist mittlerweile abgeschlossen. Im Jahre 2000 fielen rund 34.000 Untersuchungen<br />

auf Blutalkohol an, etwa 3.300 Blutuntersuchungen bezogen sich<br />

auf Drogen, Medikamente u.a. Die Zahl der Blutalkoholuntersuchungen im<br />

Verkehrsbereich ist im Jahr 2000 auf rd. 26.000 (da<strong>von</strong> rd. 8.500 Blutentnahmen<br />

nach Unfällen) zurückgegangen, in den Jahren 1995 bis 1999 lag die<br />

Zahl der Blutentnahmen hier bei jährlich rd. 35.000.<br />

Eingegangen: 31. 07. 2001 / Ausgegeben: 14. 08. 2001 1


<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

Eine Prognose darüber, ob die für das Jahr 2000 genannten Zahlen bereits<br />

den Abschluss der mit der Einführung der Atemalkoholmessgeräte eingeleiteten<br />

Entwicklung darstellen, lässt sich derzeit verlässlich nicht abgeben. Über<br />

die weitere Entwicklung der Häufigkeit <strong>von</strong> Blutentnahmen bestehen unterschiedliche<br />

Auffassungen.<br />

Insbesondere folgende Aspekte sind für die weitere Entwicklung des Probenaufkommens<br />

im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in<br />

die Überlegungen einzubeziehen:<br />

– Zunehmend werden bei Kontrollen drogenbeeinflusste Verkehrsteilnehmer<br />

festgestellt. Innerhalb <strong>von</strong> 5 Jahren wurde bei der Polizei eine Verdreifachung<br />

der entsprechenden Fallzahlen registriert. Drogeneinfluss tritt zudem<br />

vermehrt in Kombination mit Alkoholaufnahme auf, was besondere<br />

Anforderungen an die durchzuführenden Blutuntersuchungen stellt. Somit<br />

steht einem Rückgang beim Aufkommen relativ einfach zu untersuchender<br />

Proben auf Blutalkohol auf der anderen Seite eine Zunahme aufwändigerer<br />

Untersuchungen gegenüber. Diese insbesondere <strong>von</strong> den Vertretern der<br />

rechtsmedizinischen Institute betonte Zunahme an komplexeren Untersuchungen<br />

ist dabei vor dem Hintergrund des absoluten Probenaufkommens<br />

zu bewerten, das im Jahre 2000 rund 26.000 Untersuchungen auf<br />

Blutalkohol bei rund 2.300 Blutentnahmen zum Nachweis einer Drogenbzw.<br />

Medikamentenbeeinflussung im Verkehr umfasste.<br />

– Die Innenministerkonferenz sprach sich im Mai diesen Jahres dafür aus,<br />

die Atemalkoholanalyse auch im strafrechtlichen Bereich der Verkehrsdelikte<br />

(§§ 315 c, 316 StGB) als Beweismittel anzuerkennen. Dies hätte<br />

einen weiteren Rückgang der Blutalkoholuntersuchungen zur Folge. Der<br />

Zeitpunkt einer eventuellen entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches<br />

ist aus heutiger Sicht allerdings zeitlich nicht zu fixieren.<br />

– Auf Bundesebene wird derzeit geprüft, die Substanz-Liste im Anhang zu<br />

§ 24 a Abs. 2 StVG zu überarbeiten, was sich sowohl hinsichtlich der Anzahl<br />

der Blutentnahmen als auch auf den Umfang der erforderlichen Untersuchungen<br />

auswirken würde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die weitere Entwicklung<br />

ebenfalls nicht konkretisierbar.<br />

– Die Entwicklung <strong>von</strong> Drogen-Vortestgeräten ist noch nicht abgeschlossen.<br />

Die Entwicklung klarer Vorgaben, die zu einer Beschleunigung oder gezielten<br />

Ausrichtung auf beweissichere Nachweise eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes<br />

nach § 24 a Abs. 2 StVG oder zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit<br />

beitragen, ist in ihren Auswirkungen derzeit daher noch nicht<br />

absehbar. Festzustellen ist dabei, dass die bereits bestehenden Möglichkeiten<br />

zur Präzisierung des Untersuchungsauftrags und die qualitative Verbesserung<br />

der polizeilichen Verdachtsgewinnung im Jahre 2000 gegenüber<br />

dem Vorjahr zu einer Verdoppelung der Blutentnahmen zum Nachweis<br />

einer Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr beigetragen<br />

haben, die in den meisten Fällen auch den erforderlichen Nachweis<br />

erbringen konnten.<br />

In Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den rechtsmedizinischen<br />

Instituten wurden diese Unsicherheiten im Hinblick auf den künftigen Bedarf<br />

an Blutuntersuchungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht teilweise<br />

unterschiedlich beurteilt. Des Weiteren wurden insbesondere die Bedeutung<br />

der Ortsnähe und der zeitnahen Untersuchungsmöglichkeit im Hinblick auf<br />

Qualität des Untersuchungsmaterials und auf gegebenenfalls erforderliche<br />

Nachuntersuchungen einer entnommenen Blutprobe auf weitere Substanzen<br />

– etwa für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit – betont. Die mit der Untersuchung<br />

der Blutproben befassten Institutionen müssten dabei in jedem Fall<br />

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

so ausgerüstet sein, dass sie nicht nur im Stande sind, Messungen der Blutalkoholkonzentration<br />

durchzuführen, sondern auch in der Lage, zuverlässig<br />

und wegen der Sanktionswirkung in Führerscheinsachen auch zügig Konzentrationsbestimmungen<br />

weiterer berauschender Mittel durchzuführen. Zur<br />

Sicherung der Qualität müssten beide Messungen an einem Standort erfolgen,<br />

da andernfalls die Blutprobe bei einem weiteren Transport einem zu hohen<br />

Risiko der Unbrauchbarkeit ausgesetzt würde. Ebenso müssten akademische<br />

Mitarbeiter solcher Einrichtungen in der Lage sein, in kompetenter Weise<br />

verkehrsmedizinische Gutachten in mündlicher oder schriftlicher Form<br />

entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung zu erstatten.<br />

Bei den beteiligten Institutionen wurde zur Bewertung der Wirtschaftlichkeitsaspekte<br />

eine Kostenkalkulation auf der Basis der im Jahre 2000 erfolgten<br />

Untersuchungszahlen erhoben, die zusätzlich eine Bandbreite <strong>von</strong> einer<br />

Abnahme und Zunahme der zu untersuchenden Proben um jeweils 2 /3 umfassen<br />

sollte. Aus den erhobenen Zahlen, denen hier nicht näher überprüfbare<br />

Berechnungsgrundlagen zu Grunde lagen, ergab sich bemerkenswerterweise,<br />

dass die Kosten der Untersuchungsstellen je Blutalkoholuntersuchung zum<br />

einen relativ dicht beieinander lagen, zum anderen, dass keine deutliche Abnahme<br />

der jeweiligen Untersuchungskosten auch bei einer signifikanten Zunahme<br />

der Untersuchungen zu erwarten ist. Des Weiteren ist nach gegenwärtigem<br />

Stand damit zu rechnen, dass die CVUA Stuttgart mit Einführung der<br />

Kosten-Leistungsrechnung ebenfalls Kosten in Rechnung stellen wird (s. folgender<br />

Abschnitt) und dass der Fachbereich Toxikologie beim Chemischen<br />

Institut des Amts für Umweltschutz der Stadt Stuttgart möglichst bald,<br />

spätestens jedoch bis zum Jahre 2006, aufgelöst werden soll.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass vorbehaltlich der weiteren Erörterung<br />

mit den beteiligten Ressorts eine Neukonzeption der Untersuchungsstellen<br />

neben wirtschaftlichen Kriterien insbesondere auch Qualitätskriterien zu<br />

berücksichtigen haben wird und dabei für nach Zeit und Umfang heute noch<br />

nicht näher konkretisierbare Entwicklungen nach Anzahl und Untersuchungsgegenstand<br />

anpassungsfähig sein sollte.<br />

Chemisches Institut des Amtes für Umweltschutz der Stadt Stuttgart (CI) und<br />

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA)<br />

Bei einer Neukonzeption des Verfahrens der Blutalkoholuntersuchungen sind<br />

außerdem folgende neue Entwicklungen in organisatorischer Hinsicht zu<br />

berücksichtigen:<br />

Der Fachbereich Toxikologie beim Chemischen Institut der Stadt Stuttgart<br />

soll möglichst rasch, d.h. so bald eine anderweitige adäquate Unterbringung<br />

des Personals gewährleistet ist, spätestens jedoch im Jahr 2006, geschlossen<br />

werden. Laut MLR ist das CVUA Stuttgart, mit Sitz in Fellbach, an der Übernahme<br />

des Fachbereichs Toxikologie des Chemischen Instituts interessiert,<br />

die Gespräche mit der Stadt Stuttgart sind jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />

Eine Übernahme der Einrichtung durch das LKA wurde vom IM aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen nicht in Betracht gezogen.<br />

Das MLR prüft außerdem, ob das CVUA Stuttgart im Zusammenhang mit der<br />

Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in ca. 1 bis 2 Jahren künftig<br />

Kosten für Blutuntersuchungen erheben soll. Nach Auffassung des IM sind<br />

als Voraussetzung hierfür Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang <strong>von</strong><br />

der CVUA auf die Polizei zu übertragen.<br />

Kapazitäten zur Übernahme der bisher vom Chemischen Institut vorgenommenen<br />

Untersuchungen bestehen im ausreichenden Maße sowohl bei der<br />

CVUA als auch bei den rechtsmedizinischen Instituten.<br />

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

Abweichungen <strong>von</strong> Durchschnittssätzen<br />

Das Innenministerium hat die Polizeidienststellen inzwischen unter Hinweis<br />

auf die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />

erneut gebeten, die entsprechenden Durchschnittssätze und Fallzahlen bei<br />

Blutentnahmen, Blutuntersuchungen und Haftfähigkeitsuntersuchungen zu<br />

ermitteln und mitzuteilen. Abweichungen und sonstigen Auffälligkeiten wird<br />

das Innenministerium weiterhin nachgehen.<br />

Umsatzsteuerpflicht <strong>von</strong> Alkohol-Gutachten<br />

Nach einem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 sind Leistungen eines<br />

Arztes nur dann <strong>von</strong> der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn sie der medizinischen<br />

Betreuung <strong>von</strong> Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln <strong>von</strong><br />

Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. In Abweichung <strong>von</strong><br />

der bisherigen Praxis sind deshalb u.a. Alkohol-Gutachten künftig umsatzsteuerpflichtig<br />

und die anfallende Steuer muss zusätzlich aus den Haushaltsmitteln<br />

für Ermittlungskosten aufgebracht werden.<br />

Zentrale Ausnüchterungseinheit bei der LPD Stuttgart II (ZAE)<br />

Es ist geplant, bei der LPD Stuttgart II eine Zentrale Ausnüchterungseinheit<br />

einzurichten. Durch Umbau des Gebäudes des Polizeigewahrsams in der<br />

Hahnemannstraße soll erreicht werden, dass die infolge <strong>von</strong> Alkohol- und<br />

Drogenkonsum in Gewahrsam genommenen Personen durch fachlich qualifiziertes<br />

Personal (Arzt, Pfleger) betreut und überwacht werden. Dadurch wird<br />

die Betreuungsqualität der in Gewahrsam genommenen Personen verbessert<br />

und gleichzeitig der Polizeivollzugsdienst <strong>von</strong> einer Tätigkeit entlastet. Das<br />

Innenministerium hat der Einrichtung einer ZAE unter folgenden Voraussetzungen<br />

zugestimmt:<br />

– Die ZAE kann <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II dauerhaft im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden laufenden Haushaltsmittel innerhalb des dortigen Budgets<br />

und ohne zusätzliche Personalstellen betrieben werden.<br />

– Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte, mindestens jedoch<br />

in Höhe des bisher in Aussicht gestellten Betrags (160.000 DM) an den<br />

Baukosten. Die Frage einer Finanzierung außerhalb des laufenden Bauunterhalts<br />

wird <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II in eigener Verantwortung mit der zuständigen<br />

OFD Stuttgart abgeklärt.<br />

– Der bisherige ärztliche Bereitschaftsdienst wird aufgegeben.<br />

– Der beabsichtigte Dienstleistungsvertrag für ärztliche und pflegerische Betreuung<br />

wird unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben.<br />

– Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wird <strong>von</strong> der dafür verantwortlichen<br />

LPD Stuttgart II u.a. unter Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs<br />

nachgewiesen und entsprechend dokumentiert.<br />

Gutachten bei Medikamenten- und Drogenmissbrauch<br />

Die bereits 1998 begonnenen Fortbildungsmaßnahmen zur Erkennung drogenbeeinflusster<br />

Verkehrsteilnehmer wurden im vergangenen Jahr konsequent<br />

fortgesetzt. Noch in diesem Jahr soll das bisherige Schulungskonzept<br />

grundlegend überarbeitet und durch die verstärkte Einbindung praktischer<br />

Ausbildungsanteile weiter optimiert werden.<br />

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

Durch die Schulung weiterer Multiplikatoren ist es zwischenzeitlich nicht nur<br />

gelungen, den Kenntnisstand in der Polizei bzgl. Drogen im Verkehr weiter<br />

zu verbessern, sondern auch die Verdachtsgewinnung vor Ort zu präzisieren.<br />

So gewinnen neben der Feststellung <strong>von</strong> Verhaltensauffälligkeiten – welche<br />

meist nicht nur durch eine spezifische Droge, sondern durch eine Vielzahl<br />

psychotroper Substanzen hervorgerufen werden können – insbesondere auch<br />

Ermittlungen hinsichtlich der konkret konsumierten Substanz (bspw. durch<br />

Konsumgegenstände bzw. Konsumspuren im Fahrzeug) zunehmend an Bedeutung.<br />

Einen weiteren Beitrag zur Optimierung der Verdachtsgewinnung konnte<br />

durch die Einführung neuer Vortestgeräte erreicht werden. So stehen den Beamten<br />

zwischenzeitlich neben Urintests auch sog. Drugwipes (Wischtests)<br />

zum Nachweis <strong>von</strong> Amphetamin, Kokain und Heroin auf der Haut bzw. im<br />

Speichel zur Verfügung. Ein weiterer Drugwipe für den Nachweis <strong>von</strong> Cannabis<br />

wurde nach einer ersten Praxiserprobung auf Grund zu geringer Empfindlichkeit<br />

noch einmal grundlegend überarbeitet und kann voraussichtlich<br />

ab Juli in einem erneuten Pilotversuch weiter erprobt werden.<br />

Darüber hinaus wurde noch für dieses Jahr ein neuartiges chromatographisches<br />

Testverfahren zur Analyse <strong>von</strong> Drogen im Speichel (Dräger Drug Test)<br />

angekündigt, welches nach ersten klinischen Erprobungen mit hoher Genauigkeit<br />

bis zu zehn Substanzen in einem einzigen Testzyklus nachweisen kann.<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird sich nach derzeitigen Planungen in der zweiten<br />

Jahreshälfte an einer Felderprobung des Gerätes beteiligen und anschließend<br />

– auf Basis der hierbei gewonnenen Erfahrungen – über eine landesweite<br />

Einführung dieses Verfahrens entscheiden.<br />

Insgesamt trugen diese Maßnahmen wesentlich dazu bei, dass in <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong> im vergangenen Jahr deutlich mehr Blutentnahmen zum Nachweis<br />

einer aktuellen Drogen- bzw. Medikamentenbeeinflussung im Verkehr<br />

(2.299) angeordnet wurden als noch im Vorjahr (1.146). Damit einher ging<br />

auch eine qualitative Verbesserung der polizeilichen Verdachtsgewinnung.<br />

So konnte im vergangenen Jahr in den meisten untersuchten Proben (1.926)<br />

auch tatsächlich Drogen nachgewiesen werden.<br />

§ 9 LHO und die VV dazu wurden beachtet.<br />

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