Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
Abweichungen <strong>von</strong> Durchschnittssätzen<br />
Das Innenministerium hat die Polizeidienststellen inzwischen unter Hinweis<br />
auf die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />
erneut gebeten, die entsprechenden Durchschnittssätze und Fallzahlen bei<br />
Blutentnahmen, Blutuntersuchungen und Haftfähigkeitsuntersuchungen zu<br />
ermitteln und mitzuteilen. Abweichungen und sonstigen Auffälligkeiten wird<br />
das Innenministerium weiterhin nachgehen.<br />
Umsatzsteuerpflicht <strong>von</strong> Alkohol-Gutachten<br />
Nach einem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 sind Leistungen eines<br />
Arztes nur dann <strong>von</strong> der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn sie der medizinischen<br />
Betreuung <strong>von</strong> Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln <strong>von</strong><br />
Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. In Abweichung <strong>von</strong><br />
der bisherigen Praxis sind deshalb u.a. Alkohol-Gutachten künftig umsatzsteuerpflichtig<br />
und die anfallende Steuer muss zusätzlich aus den Haushaltsmitteln<br />
für Ermittlungskosten aufgebracht werden.<br />
Zentrale Ausnüchterungseinheit bei der LPD Stuttgart II (ZAE)<br />
Es ist geplant, bei der LPD Stuttgart II eine Zentrale Ausnüchterungseinheit<br />
einzurichten. Durch Umbau des Gebäudes des Polizeigewahrsams in der<br />
Hahnemannstraße soll erreicht werden, dass die infolge <strong>von</strong> Alkohol- und<br />
Drogenkonsum in Gewahrsam genommenen Personen durch fachlich qualifiziertes<br />
Personal (Arzt, Pfleger) betreut und überwacht werden. Dadurch wird<br />
die Betreuungsqualität der in Gewahrsam genommenen Personen verbessert<br />
und gleichzeitig der Polizeivollzugsdienst <strong>von</strong> einer Tätigkeit entlastet. Das<br />
Innenministerium hat der Einrichtung einer ZAE unter folgenden Voraussetzungen<br />
zugestimmt:<br />
– Die ZAE kann <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II dauerhaft im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden laufenden Haushaltsmittel innerhalb des dortigen Budgets<br />
und ohne zusätzliche Personalstellen betrieben werden.<br />
– Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte, mindestens jedoch<br />
in Höhe des bisher in Aussicht gestellten Betrags (160.000 DM) an den<br />
Baukosten. Die Frage einer Finanzierung außerhalb des laufenden Bauunterhalts<br />
wird <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II in eigener Verantwortung mit der zuständigen<br />
OFD Stuttgart abgeklärt.<br />
– Der bisherige ärztliche Bereitschaftsdienst wird aufgegeben.<br />
– Der beabsichtigte Dienstleistungsvertrag für ärztliche und pflegerische Betreuung<br />
wird unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben.<br />
– Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wird <strong>von</strong> der dafür verantwortlichen<br />
LPD Stuttgart II u.a. unter Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs<br />
nachgewiesen und entsprechend dokumentiert.<br />
Gutachten bei Medikamenten- und Drogenmissbrauch<br />
Die bereits 1998 begonnenen Fortbildungsmaßnahmen zur Erkennung drogenbeeinflusster<br />
Verkehrsteilnehmer wurden im vergangenen Jahr konsequent<br />
fortgesetzt. Noch in diesem Jahr soll das bisherige Schulungskonzept<br />
grundlegend überarbeitet und durch die verstärkte Einbindung praktischer<br />
Ausbildungsanteile weiter optimiert werden.<br />
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