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Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />

Abweichungen <strong>von</strong> Durchschnittssätzen<br />

Das Innenministerium hat die Polizeidienststellen inzwischen unter Hinweis<br />

auf die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />

erneut gebeten, die entsprechenden Durchschnittssätze und Fallzahlen bei<br />

Blutentnahmen, Blutuntersuchungen und Haftfähigkeitsuntersuchungen zu<br />

ermitteln und mitzuteilen. Abweichungen und sonstigen Auffälligkeiten wird<br />

das Innenministerium weiterhin nachgehen.<br />

Umsatzsteuerpflicht <strong>von</strong> Alkohol-Gutachten<br />

Nach einem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 sind Leistungen eines<br />

Arztes nur dann <strong>von</strong> der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn sie der medizinischen<br />

Betreuung <strong>von</strong> Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln <strong>von</strong><br />

Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. In Abweichung <strong>von</strong><br />

der bisherigen Praxis sind deshalb u.a. Alkohol-Gutachten künftig umsatzsteuerpflichtig<br />

und die anfallende Steuer muss zusätzlich aus den Haushaltsmitteln<br />

für Ermittlungskosten aufgebracht werden.<br />

Zentrale Ausnüchterungseinheit bei der LPD Stuttgart II (ZAE)<br />

Es ist geplant, bei der LPD Stuttgart II eine Zentrale Ausnüchterungseinheit<br />

einzurichten. Durch Umbau des Gebäudes des Polizeigewahrsams in der<br />

Hahnemannstraße soll erreicht werden, dass die infolge <strong>von</strong> Alkohol- und<br />

Drogenkonsum in Gewahrsam genommenen Personen durch fachlich qualifiziertes<br />

Personal (Arzt, Pfleger) betreut und überwacht werden. Dadurch wird<br />

die Betreuungsqualität der in Gewahrsam genommenen Personen verbessert<br />

und gleichzeitig der Polizeivollzugsdienst <strong>von</strong> einer Tätigkeit entlastet. Das<br />

Innenministerium hat der Einrichtung einer ZAE unter folgenden Voraussetzungen<br />

zugestimmt:<br />

– Die ZAE kann <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II dauerhaft im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden laufenden Haushaltsmittel innerhalb des dortigen Budgets<br />

und ohne zusätzliche Personalstellen betrieben werden.<br />

– Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte, mindestens jedoch<br />

in Höhe des bisher in Aussicht gestellten Betrags (160.000 DM) an den<br />

Baukosten. Die Frage einer Finanzierung außerhalb des laufenden Bauunterhalts<br />

wird <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II in eigener Verantwortung mit der zuständigen<br />

OFD Stuttgart abgeklärt.<br />

– Der bisherige ärztliche Bereitschaftsdienst wird aufgegeben.<br />

– Der beabsichtigte Dienstleistungsvertrag für ärztliche und pflegerische Betreuung<br />

wird unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben.<br />

– Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wird <strong>von</strong> der dafür verantwortlichen<br />

LPD Stuttgart II u.a. unter Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs<br />

nachgewiesen und entsprechend dokumentiert.<br />

Gutachten bei Medikamenten- und Drogenmissbrauch<br />

Die bereits 1998 begonnenen Fortbildungsmaßnahmen zur Erkennung drogenbeeinflusster<br />

Verkehrsteilnehmer wurden im vergangenen Jahr konsequent<br />

fortgesetzt. Noch in diesem Jahr soll das bisherige Schulungskonzept<br />

grundlegend überarbeitet und durch die verstärkte Einbindung praktischer<br />

Ausbildungsanteile weiter optimiert werden.<br />

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