Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
Eine Prognose darüber, ob die für das Jahr 2000 genannten Zahlen bereits<br />
den Abschluss der mit der Einführung der Atemalkoholmessgeräte eingeleiteten<br />
Entwicklung darstellen, lässt sich derzeit verlässlich nicht abgeben. Über<br />
die weitere Entwicklung der Häufigkeit <strong>von</strong> Blutentnahmen bestehen unterschiedliche<br />
Auffassungen.<br />
Insbesondere folgende Aspekte sind für die weitere Entwicklung des Probenaufkommens<br />
im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in<br />
die Überlegungen einzubeziehen:<br />
– Zunehmend werden bei Kontrollen drogenbeeinflusste Verkehrsteilnehmer<br />
festgestellt. Innerhalb <strong>von</strong> 5 Jahren wurde bei der Polizei eine Verdreifachung<br />
der entsprechenden Fallzahlen registriert. Drogeneinfluss tritt zudem<br />
vermehrt in Kombination mit Alkoholaufnahme auf, was besondere<br />
Anforderungen an die durchzuführenden Blutuntersuchungen stellt. Somit<br />
steht einem Rückgang beim Aufkommen relativ einfach zu untersuchender<br />
Proben auf Blutalkohol auf der anderen Seite eine Zunahme aufwändigerer<br />
Untersuchungen gegenüber. Diese insbesondere <strong>von</strong> den Vertretern der<br />
rechtsmedizinischen Institute betonte Zunahme an komplexeren Untersuchungen<br />
ist dabei vor dem Hintergrund des absoluten Probenaufkommens<br />
zu bewerten, das im Jahre 2000 rund 26.000 Untersuchungen auf<br />
Blutalkohol bei rund 2.300 Blutentnahmen zum Nachweis einer Drogenbzw.<br />
Medikamentenbeeinflussung im Verkehr umfasste.<br />
– Die Innenministerkonferenz sprach sich im Mai diesen Jahres dafür aus,<br />
die Atemalkoholanalyse auch im strafrechtlichen Bereich der Verkehrsdelikte<br />
(§§ 315 c, 316 StGB) als Beweismittel anzuerkennen. Dies hätte<br />
einen weiteren Rückgang der Blutalkoholuntersuchungen zur Folge. Der<br />
Zeitpunkt einer eventuellen entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches<br />
ist aus heutiger Sicht allerdings zeitlich nicht zu fixieren.<br />
– Auf Bundesebene wird derzeit geprüft, die Substanz-Liste im Anhang zu<br />
§ 24 a Abs. 2 StVG zu überarbeiten, was sich sowohl hinsichtlich der Anzahl<br />
der Blutentnahmen als auch auf den Umfang der erforderlichen Untersuchungen<br />
auswirken würde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die weitere Entwicklung<br />
ebenfalls nicht konkretisierbar.<br />
– Die Entwicklung <strong>von</strong> Drogen-Vortestgeräten ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Die Entwicklung klarer Vorgaben, die zu einer Beschleunigung oder gezielten<br />
Ausrichtung auf beweissichere Nachweise eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes<br />
nach § 24 a Abs. 2 StVG oder zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit<br />
beitragen, ist in ihren Auswirkungen derzeit daher noch nicht<br />
absehbar. Festzustellen ist dabei, dass die bereits bestehenden Möglichkeiten<br />
zur Präzisierung des Untersuchungsauftrags und die qualitative Verbesserung<br />
der polizeilichen Verdachtsgewinnung im Jahre 2000 gegenüber<br />
dem Vorjahr zu einer Verdoppelung der Blutentnahmen zum Nachweis<br />
einer Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr beigetragen<br />
haben, die in den meisten Fällen auch den erforderlichen Nachweis<br />
erbringen konnten.<br />
In Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den rechtsmedizinischen<br />
Instituten wurden diese Unsicherheiten im Hinblick auf den künftigen Bedarf<br />
an Blutuntersuchungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht teilweise<br />
unterschiedlich beurteilt. Des Weiteren wurden insbesondere die Bedeutung<br />
der Ortsnähe und der zeitnahen Untersuchungsmöglichkeit im Hinblick auf<br />
Qualität des Untersuchungsmaterials und auf gegebenenfalls erforderliche<br />
Nachuntersuchungen einer entnommenen Blutprobe auf weitere Substanzen<br />
– etwa für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit – betont. Die mit der Untersuchung<br />
der Blutproben befassten Institutionen müssten dabei in jedem Fall<br />
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