Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
13. Wahlperiode 31. 07. 2001<br />
<strong>Mitteilung</strong><br />
der Landesregierung<br />
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des <strong>Landtag</strong>s;<br />
hier: Denkschrift 2000 des Rechnungshofs zur Landeshaushaltsrechnung<br />
<strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> für das Haushaltsjahr<br />
1998 (Nr. 7);<br />
– Polizeiliche Ermittlungskosten<br />
<strong>Landtag</strong>sbeschluss<br />
Der <strong>Landtag</strong> hat am 23. November 2000 folgenden Beschluss gefasst<br />
(Drucksache 12/5701 lfd. Nr. IV):<br />
Die Landesregierung zu ersuchen,<br />
1. die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />
zu überprüfen und entsprechend umzusetzen;<br />
2. dem <strong>Landtag</strong> bis 31. Juli 2001 über das Veranlasste zu berichten.<br />
Bericht<br />
Mit Schreiben vom 27. Juli 2001 Az.: I 0451.1 berichtet das Staatsministerium<br />
wie folgt:<br />
Entwicklung bei den Blutentnahmen und Blutuntersuchungen<br />
Die vorliegenden Daten bestätigen der Tendenz nach die vom Rechnungshof<br />
in der Denkschrift 2000 geäußerte Annahme, dass auf Grund der Einführung<br />
<strong>von</strong> Atemalkoholmessgeräten deutlich weniger Blutentnahmen anfallen werden.<br />
Die Ausstattung der Polizei mit beweissicheren Atemalkoholmessgeräten<br />
ist mittlerweile abgeschlossen. Im Jahre 2000 fielen rund 34.000 Untersuchungen<br />
auf Blutalkohol an, etwa 3.300 Blutuntersuchungen bezogen sich<br />
auf Drogen, Medikamente u.a. Die Zahl der Blutalkoholuntersuchungen im<br />
Verkehrsbereich ist im Jahr 2000 auf rd. 26.000 (da<strong>von</strong> rd. 8.500 Blutentnahmen<br />
nach Unfällen) zurückgegangen, in den Jahren 1995 bis 1999 lag die<br />
Zahl der Blutentnahmen hier bei jährlich rd. 35.000.<br />
Eingegangen: 31. 07. 2001 / Ausgegeben: 14. 08. 2001 1
<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
Eine Prognose darüber, ob die für das Jahr 2000 genannten Zahlen bereits<br />
den Abschluss der mit der Einführung der Atemalkoholmessgeräte eingeleiteten<br />
Entwicklung darstellen, lässt sich derzeit verlässlich nicht abgeben. Über<br />
die weitere Entwicklung der Häufigkeit <strong>von</strong> Blutentnahmen bestehen unterschiedliche<br />
Auffassungen.<br />
Insbesondere folgende Aspekte sind für die weitere Entwicklung des Probenaufkommens<br />
im Zusammenhang mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in<br />
die Überlegungen einzubeziehen:<br />
– Zunehmend werden bei Kontrollen drogenbeeinflusste Verkehrsteilnehmer<br />
festgestellt. Innerhalb <strong>von</strong> 5 Jahren wurde bei der Polizei eine Verdreifachung<br />
der entsprechenden Fallzahlen registriert. Drogeneinfluss tritt zudem<br />
vermehrt in Kombination mit Alkoholaufnahme auf, was besondere<br />
Anforderungen an die durchzuführenden Blutuntersuchungen stellt. Somit<br />
steht einem Rückgang beim Aufkommen relativ einfach zu untersuchender<br />
Proben auf Blutalkohol auf der anderen Seite eine Zunahme aufwändigerer<br />
Untersuchungen gegenüber. Diese insbesondere <strong>von</strong> den Vertretern der<br />
rechtsmedizinischen Institute betonte Zunahme an komplexeren Untersuchungen<br />
ist dabei vor dem Hintergrund des absoluten Probenaufkommens<br />
zu bewerten, das im Jahre 2000 rund 26.000 Untersuchungen auf<br />
Blutalkohol bei rund 2.300 Blutentnahmen zum Nachweis einer Drogenbzw.<br />
Medikamentenbeeinflussung im Verkehr umfasste.<br />
– Die Innenministerkonferenz sprach sich im Mai diesen Jahres dafür aus,<br />
die Atemalkoholanalyse auch im strafrechtlichen Bereich der Verkehrsdelikte<br />
(§§ 315 c, 316 StGB) als Beweismittel anzuerkennen. Dies hätte<br />
einen weiteren Rückgang der Blutalkoholuntersuchungen zur Folge. Der<br />
Zeitpunkt einer eventuellen entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches<br />
ist aus heutiger Sicht allerdings zeitlich nicht zu fixieren.<br />
– Auf Bundesebene wird derzeit geprüft, die Substanz-Liste im Anhang zu<br />
§ 24 a Abs. 2 StVG zu überarbeiten, was sich sowohl hinsichtlich der Anzahl<br />
der Blutentnahmen als auch auf den Umfang der erforderlichen Untersuchungen<br />
auswirken würde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die weitere Entwicklung<br />
ebenfalls nicht konkretisierbar.<br />
– Die Entwicklung <strong>von</strong> Drogen-Vortestgeräten ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Die Entwicklung klarer Vorgaben, die zu einer Beschleunigung oder gezielten<br />
Ausrichtung auf beweissichere Nachweise eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes<br />
nach § 24 a Abs. 2 StVG oder zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit<br />
beitragen, ist in ihren Auswirkungen derzeit daher noch nicht<br />
absehbar. Festzustellen ist dabei, dass die bereits bestehenden Möglichkeiten<br />
zur Präzisierung des Untersuchungsauftrags und die qualitative Verbesserung<br />
der polizeilichen Verdachtsgewinnung im Jahre 2000 gegenüber<br />
dem Vorjahr zu einer Verdoppelung der Blutentnahmen zum Nachweis<br />
einer Drogen- oder Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr beigetragen<br />
haben, die in den meisten Fällen auch den erforderlichen Nachweis<br />
erbringen konnten.<br />
In Besprechungen mit den beteiligten Ressorts und den rechtsmedizinischen<br />
Instituten wurden diese Unsicherheiten im Hinblick auf den künftigen Bedarf<br />
an Blutuntersuchungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht teilweise<br />
unterschiedlich beurteilt. Des Weiteren wurden insbesondere die Bedeutung<br />
der Ortsnähe und der zeitnahen Untersuchungsmöglichkeit im Hinblick auf<br />
Qualität des Untersuchungsmaterials und auf gegebenenfalls erforderliche<br />
Nachuntersuchungen einer entnommenen Blutprobe auf weitere Substanzen<br />
– etwa für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit – betont. Die mit der Untersuchung<br />
der Blutproben befassten Institutionen müssten dabei in jedem Fall<br />
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
so ausgerüstet sein, dass sie nicht nur im Stande sind, Messungen der Blutalkoholkonzentration<br />
durchzuführen, sondern auch in der Lage, zuverlässig<br />
und wegen der Sanktionswirkung in Führerscheinsachen auch zügig Konzentrationsbestimmungen<br />
weiterer berauschender Mittel durchzuführen. Zur<br />
Sicherung der Qualität müssten beide Messungen an einem Standort erfolgen,<br />
da andernfalls die Blutprobe bei einem weiteren Transport einem zu hohen<br />
Risiko der Unbrauchbarkeit ausgesetzt würde. Ebenso müssten akademische<br />
Mitarbeiter solcher Einrichtungen in der Lage sein, in kompetenter Weise<br />
verkehrsmedizinische Gutachten in mündlicher oder schriftlicher Form<br />
entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung zu erstatten.<br />
Bei den beteiligten Institutionen wurde zur Bewertung der Wirtschaftlichkeitsaspekte<br />
eine Kostenkalkulation auf der Basis der im Jahre 2000 erfolgten<br />
Untersuchungszahlen erhoben, die zusätzlich eine Bandbreite <strong>von</strong> einer<br />
Abnahme und Zunahme der zu untersuchenden Proben um jeweils 2 /3 umfassen<br />
sollte. Aus den erhobenen Zahlen, denen hier nicht näher überprüfbare<br />
Berechnungsgrundlagen zu Grunde lagen, ergab sich bemerkenswerterweise,<br />
dass die Kosten der Untersuchungsstellen je Blutalkoholuntersuchung zum<br />
einen relativ dicht beieinander lagen, zum anderen, dass keine deutliche Abnahme<br />
der jeweiligen Untersuchungskosten auch bei einer signifikanten Zunahme<br />
der Untersuchungen zu erwarten ist. Des Weiteren ist nach gegenwärtigem<br />
Stand damit zu rechnen, dass die CVUA Stuttgart mit Einführung der<br />
Kosten-Leistungsrechnung ebenfalls Kosten in Rechnung stellen wird (s. folgender<br />
Abschnitt) und dass der Fachbereich Toxikologie beim Chemischen<br />
Institut des Amts für Umweltschutz der Stadt Stuttgart möglichst bald,<br />
spätestens jedoch bis zum Jahre 2006, aufgelöst werden soll.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass vorbehaltlich der weiteren Erörterung<br />
mit den beteiligten Ressorts eine Neukonzeption der Untersuchungsstellen<br />
neben wirtschaftlichen Kriterien insbesondere auch Qualitätskriterien zu<br />
berücksichtigen haben wird und dabei für nach Zeit und Umfang heute noch<br />
nicht näher konkretisierbare Entwicklungen nach Anzahl und Untersuchungsgegenstand<br />
anpassungsfähig sein sollte.<br />
Chemisches Institut des Amtes für Umweltschutz der Stadt Stuttgart (CI) und<br />
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA)<br />
Bei einer Neukonzeption des Verfahrens der Blutalkoholuntersuchungen sind<br />
außerdem folgende neue Entwicklungen in organisatorischer Hinsicht zu<br />
berücksichtigen:<br />
Der Fachbereich Toxikologie beim Chemischen Institut der Stadt Stuttgart<br />
soll möglichst rasch, d.h. so bald eine anderweitige adäquate Unterbringung<br />
des Personals gewährleistet ist, spätestens jedoch im Jahr 2006, geschlossen<br />
werden. Laut MLR ist das CVUA Stuttgart, mit Sitz in Fellbach, an der Übernahme<br />
des Fachbereichs Toxikologie des Chemischen Instituts interessiert,<br />
die Gespräche mit der Stadt Stuttgart sind jedoch noch nicht abgeschlossen.<br />
Eine Übernahme der Einrichtung durch das LKA wurde vom IM aus wirtschaftlichen<br />
Erwägungen nicht in Betracht gezogen.<br />
Das MLR prüft außerdem, ob das CVUA Stuttgart im Zusammenhang mit der<br />
Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in ca. 1 bis 2 Jahren künftig<br />
Kosten für Blutuntersuchungen erheben soll. Nach Auffassung des IM sind<br />
als Voraussetzung hierfür Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang <strong>von</strong><br />
der CVUA auf die Polizei zu übertragen.<br />
Kapazitäten zur Übernahme der bisher vom Chemischen Institut vorgenommenen<br />
Untersuchungen bestehen im ausreichenden Maße sowohl bei der<br />
CVUA als auch bei den rechtsmedizinischen Instituten.<br />
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
Abweichungen <strong>von</strong> Durchschnittssätzen<br />
Das Innenministerium hat die Polizeidienststellen inzwischen unter Hinweis<br />
auf die Vorschläge des Rechnungshofs zur Einsparung <strong>von</strong> Ermittlungskosten<br />
erneut gebeten, die entsprechenden Durchschnittssätze und Fallzahlen bei<br />
Blutentnahmen, Blutuntersuchungen und Haftfähigkeitsuntersuchungen zu<br />
ermitteln und mitzuteilen. Abweichungen und sonstigen Auffälligkeiten wird<br />
das Innenministerium weiterhin nachgehen.<br />
Umsatzsteuerpflicht <strong>von</strong> Alkohol-Gutachten<br />
Nach einem EuGH-Urteil vom 14. September 2000 sind Leistungen eines<br />
Arztes nur dann <strong>von</strong> der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn sie der medizinischen<br />
Betreuung <strong>von</strong> Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln <strong>von</strong><br />
Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. In Abweichung <strong>von</strong><br />
der bisherigen Praxis sind deshalb u.a. Alkohol-Gutachten künftig umsatzsteuerpflichtig<br />
und die anfallende Steuer muss zusätzlich aus den Haushaltsmitteln<br />
für Ermittlungskosten aufgebracht werden.<br />
Zentrale Ausnüchterungseinheit bei der LPD Stuttgart II (ZAE)<br />
Es ist geplant, bei der LPD Stuttgart II eine Zentrale Ausnüchterungseinheit<br />
einzurichten. Durch Umbau des Gebäudes des Polizeigewahrsams in der<br />
Hahnemannstraße soll erreicht werden, dass die infolge <strong>von</strong> Alkohol- und<br />
Drogenkonsum in Gewahrsam genommenen Personen durch fachlich qualifiziertes<br />
Personal (Arzt, Pfleger) betreut und überwacht werden. Dadurch wird<br />
die Betreuungsqualität der in Gewahrsam genommenen Personen verbessert<br />
und gleichzeitig der Polizeivollzugsdienst <strong>von</strong> einer Tätigkeit entlastet. Das<br />
Innenministerium hat der Einrichtung einer ZAE unter folgenden Voraussetzungen<br />
zugestimmt:<br />
– Die ZAE kann <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II dauerhaft im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden laufenden Haushaltsmittel innerhalb des dortigen Budgets<br />
und ohne zusätzliche Personalstellen betrieben werden.<br />
– Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich zur Hälfte, mindestens jedoch<br />
in Höhe des bisher in Aussicht gestellten Betrags (160.000 DM) an den<br />
Baukosten. Die Frage einer Finanzierung außerhalb des laufenden Bauunterhalts<br />
wird <strong>von</strong> der LPD Stuttgart II in eigener Verantwortung mit der zuständigen<br />
OFD Stuttgart abgeklärt.<br />
– Der bisherige ärztliche Bereitschaftsdienst wird aufgegeben.<br />
– Der beabsichtigte Dienstleistungsvertrag für ärztliche und pflegerische Betreuung<br />
wird unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen ausgeschrieben.<br />
– Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wird <strong>von</strong> der dafür verantwortlichen<br />
LPD Stuttgart II u.a. unter Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs<br />
nachgewiesen und entsprechend dokumentiert.<br />
Gutachten bei Medikamenten- und Drogenmissbrauch<br />
Die bereits 1998 begonnenen Fortbildungsmaßnahmen zur Erkennung drogenbeeinflusster<br />
Verkehrsteilnehmer wurden im vergangenen Jahr konsequent<br />
fortgesetzt. Noch in diesem Jahr soll das bisherige Schulungskonzept<br />
grundlegend überarbeitet und durch die verstärkte Einbindung praktischer<br />
Ausbildungsanteile weiter optimiert werden.<br />
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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 145<br />
Durch die Schulung weiterer Multiplikatoren ist es zwischenzeitlich nicht nur<br />
gelungen, den Kenntnisstand in der Polizei bzgl. Drogen im Verkehr weiter<br />
zu verbessern, sondern auch die Verdachtsgewinnung vor Ort zu präzisieren.<br />
So gewinnen neben der Feststellung <strong>von</strong> Verhaltensauffälligkeiten – welche<br />
meist nicht nur durch eine spezifische Droge, sondern durch eine Vielzahl<br />
psychotroper Substanzen hervorgerufen werden können – insbesondere auch<br />
Ermittlungen hinsichtlich der konkret konsumierten Substanz (bspw. durch<br />
Konsumgegenstände bzw. Konsumspuren im Fahrzeug) zunehmend an Bedeutung.<br />
Einen weiteren Beitrag zur Optimierung der Verdachtsgewinnung konnte<br />
durch die Einführung neuer Vortestgeräte erreicht werden. So stehen den Beamten<br />
zwischenzeitlich neben Urintests auch sog. Drugwipes (Wischtests)<br />
zum Nachweis <strong>von</strong> Amphetamin, Kokain und Heroin auf der Haut bzw. im<br />
Speichel zur Verfügung. Ein weiterer Drugwipe für den Nachweis <strong>von</strong> Cannabis<br />
wurde nach einer ersten Praxiserprobung auf Grund zu geringer Empfindlichkeit<br />
noch einmal grundlegend überarbeitet und kann voraussichtlich<br />
ab Juli in einem erneuten Pilotversuch weiter erprobt werden.<br />
Darüber hinaus wurde noch für dieses Jahr ein neuartiges chromatographisches<br />
Testverfahren zur Analyse <strong>von</strong> Drogen im Speichel (Dräger Drug Test)<br />
angekündigt, welches nach ersten klinischen Erprobungen mit hoher Genauigkeit<br />
bis zu zehn Substanzen in einem einzigen Testzyklus nachweisen kann.<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> wird sich nach derzeitigen Planungen in der zweiten<br />
Jahreshälfte an einer Felderprobung des Gerätes beteiligen und anschließend<br />
– auf Basis der hierbei gewonnenen Erfahrungen – über eine landesweite<br />
Einführung dieses Verfahrens entscheiden.<br />
Insgesamt trugen diese Maßnahmen wesentlich dazu bei, dass in <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> im vergangenen Jahr deutlich mehr Blutentnahmen zum Nachweis<br />
einer aktuellen Drogen- bzw. Medikamentenbeeinflussung im Verkehr<br />
(2.299) angeordnet wurden als noch im Vorjahr (1.146). Damit einher ging<br />
auch eine qualitative Verbesserung der polizeilichen Verdachtsgewinnung.<br />
So konnte im vergangenen Jahr in den meisten untersuchten Proben (1.926)<br />
auch tatsächlich Drogen nachgewiesen werden.<br />
§ 9 LHO und die VV dazu wurden beachtet.<br />
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