27.11.2013 Aufrufe

KOBI Kursprogramm Januar–September 2014

KOBIseminare ist eine seit 1982 vom Land NRW anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in freier Trägerschaft. Unsere Seminare werden auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes NRW gefördert. Dabei stehen die Qualität der Bildungsangebote und die Zufriedenheit unserer Teilnehmenden im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dies bescheinigt uns auch der Gütesiegelverbund Weiterbildung, der KOBIseminare für seine Qualität in der Bildungsarbeit bereits 2009 zertifiziert hat. Potenziale erweitern, Veränderungen ermöglichen, sich selbst im Lebensalltag und in gesellschaftlicher Umgebung zu entwickeln, sich in oder für einen Beruf weiterzubilden - das sind Schwerpunkte unseres Programms. Es soll unsere Teilnehmenden unterstützen, mit gebündelter Energie und in solidarischem Miteinander den vielfältigen Herausforderungen des Lebens noch besser begegnen zu können. Umfassende Persönlichkeitsförderung sowie die Begleitung durch Lernprozesse in allen Lebensphasen und Lebensbereichen liegen uns besonders am Herzen. Mit unserer Arbeit knüpfen wir an den Erfahrungen der Teilnehmenden an, unterstützen sie dabei, innere Haltungen zu entwickeln, eigene Lösungen zu finden und aktiv gestaltend tätig zu werden. Das kann nebenbei auch Spaß machen. Die Entdeckung unbekannter Welten, das Begreifen eines komplexen Zusammenhangs, das plötzliche Aha-Erlebnis - was kann einem Menschen Interessanteres und Schöneres widerfahren! Ein umfangreiches Kursprogramm, das zweimal im Jahr erscheint, informiert über unsere aktuellen Kurse, Workshops und Fortbildungen. Wir freuen uns über jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer, die/der sich der Weiterbildung im KOBI mit Neugier und Lust widmet!

KOBIseminare ist eine seit 1982 vom Land NRW anerkannte Einrichtung der Weiterbildung in freier Trägerschaft. Unsere Seminare werden auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes NRW gefördert. Dabei stehen die Qualität der Bildungsangebote und die Zufriedenheit unserer Teilnehmenden im Mittelpunkt unserer Arbeit. Dies bescheinigt uns auch der Gütesiegelverbund Weiterbildung, der KOBIseminare für seine Qualität in der Bildungsarbeit bereits 2009 zertifiziert hat.
Potenziale erweitern, Veränderungen ermöglichen, sich selbst im Lebensalltag und in gesellschaftlicher Umgebung zu entwickeln, sich in oder für einen Beruf weiterzubilden - das sind Schwerpunkte unseres Programms. Es soll unsere Teilnehmenden unterstützen, mit gebündelter Energie und in solidarischem Miteinander den vielfältigen Herausforderungen des Lebens noch besser begegnen zu können. Umfassende Persönlichkeitsförderung sowie die Begleitung durch Lernprozesse in allen Lebensphasen und Lebensbereichen liegen uns besonders am Herzen. Mit unserer Arbeit knüpfen wir an den Erfahrungen der Teilnehmenden an, unterstützen sie dabei, innere Haltungen zu entwickeln, eigene Lösungen zu finden und aktiv gestaltend tätig zu werden.
Das kann nebenbei auch Spaß machen. Die Entdeckung unbekannter Welten, das Begreifen eines komplexen Zusammenhangs, das plötzliche Aha-Erlebnis - was kann einem Menschen Interessanteres und Schöneres widerfahren!
Ein umfangreiches Kursprogramm, das zweimal im Jahr erscheint, informiert über unsere aktuellen Kurse, Workshops und Fortbildungen. Wir freuen uns über jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer, die/der sich der Weiterbildung im KOBI mit Neugier und Lust widmet!

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AGB<br />

nehmenden umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Insbesondere<br />

übernimmt <strong>KOBI</strong> keine Haftung für in Verbindung mit der Absage einer Veranstaltung<br />

der/dem Teilnehmenden entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten,<br />

die nicht mehr storniert werden können, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder<br />

grob fahrlässiges Verhalten von <strong>KOBI</strong> vor, das zu dem eingetretenen Schaden geführt<br />

hat. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen<br />

bestimmten Referenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung<br />

mit dem Namen eines Referenten angekündigt wurde. <strong>KOBI</strong> kann aus<br />

sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit<br />

aus von <strong>KOBI</strong> nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen<br />

Erkrankung eines Referenten), wird sie nach Möglichkeit nachgeholt.<br />

Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin<br />

verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können<br />

von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein<br />

Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.<br />

VII. Rücktritt<br />

Bei Kursen und Bildungsurlauben berechnet <strong>KOBI</strong> im Falle des Rücktritts bis zu drei<br />

Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine pauschale Aufwandsentschädigung von 12<br />

EUR. Im Falle einer Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber bis zu<br />

diesem Zeitpunkt wird keine Aufwandsentschädigung berechnet. Bei einem späteren<br />

Rücktritt sind die Teilnehmenden zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Für<br />

Fortbildungsseminare gelten besondere Rücktrittsregelungen. Diese sind in der jeweiligen<br />

Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit<br />

ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei <strong>KOBI</strong>. Die Nichtinanspruchnahme einzelner<br />

Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.<br />

VIII. Haftung<br />

<strong>KOBI</strong> haftet gegenüber dem Vertragspartner nur für Schäden aus grob fahrlässigem<br />

oder vorsätzlichem Verhalten, es sei denn, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper<br />

oder Gesundheit vor. <strong>KOBI</strong> haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit<br />

verursacht werden nur, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung<br />

von Rechten, die dem Vertragspartner nach Inhalt und Zweck des Vertrages<br />

gerade zu gewähren sind und/oder auf der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung<br />

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen<br />

und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen<br />

darf (Kardinalpflichten), beruhen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist zudem<br />

auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br />

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der<br />

Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer<br />

Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die <strong>KOBI</strong> nicht zu vertreten hat,<br />

befreien <strong>KOBI</strong> für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.<br />

In diesen Fällen ist <strong>KOBI</strong> nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht<br />

zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.<br />

<strong>KOBI</strong> wird im Falle höherer Gewalt die Teilnehmenden unverzüglich von<br />

dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und die Teilnahmegebühr bei Ausfall der<br />

Veranstaltung unmittelbar erstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.<br />

IX. Urheberrecht<br />

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen sowie<br />

für die Software. Das Kopieren und Weiterleiten von Unterlagen oder Software an<br />

Dritte sind nur mit vorheriger Einwilligung von <strong>KOBI</strong> zulässig.<br />

X. Nebenabreden<br />

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.<br />

XI. Schlussbestimmungen<br />

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss<br />

des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts<br />

des Staates, in dem der Teilnehmer, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat, gewährte Schutz entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so<br />

bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.<br />

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