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Hatzendorfer Agricola Ausgabe Nr. 59

Der Hatzendorfer Agricola ist eine kostenloses Informationsblatt der ÖVP Hatzendorf welches mehrmals im Jahr an alle Haushalte der Gemeinde verschickt wird.

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30 <strong>Ausgabe</strong> <strong>59</strong> März 2012<br />

In Österreich gibt es derzeit über eine<br />

halbe Million betreuungsbedürftige<br />

Personen, wovon in etwa 65.000 Menschen<br />

in Wohn- und Pflegeheimen leben.<br />

Die Zahl der pflegebedürftigen<br />

Personen wird sich bis zum Jahr 2030<br />

schätzungsweise auf rund 800.000 Betroffene<br />

erhöhen. Um zumindest einen<br />

Teil der Finanzierungsproblematik zu<br />

lösen, wurde der Pflegeregress auch in<br />

der Steiermark neuerdings eingeführt.<br />

Was bedeutet „Regress“?<br />

Regress bedeutet per Definition -<br />

Rückgriff. Im Fall des Pflege-Regress<br />

wird darunter die teilweise Rückforderung<br />

diverser Kosten verstanden, die<br />

für einen Pflegeheimplatz anfallen und<br />

nicht durch das Vermögen des Hilfsbedürftigen<br />

selbst gedeckt sind.<br />

Tipp vom Steuerberater<br />

Pflege - Regress<br />

Wer ist regresspflichtig?<br />

Regresspflicht besteht grundsätzlich<br />

für Kinder, deren Eltern in einem<br />

Pflegheim leben, aber auch für Eltern,<br />

deren Kinder in einem Pflegeheim untergebracht<br />

werden mussten. Weiters<br />

müssen Ehepartner ebenfalls einen<br />

angemessenen Beitrag für die Pflegeheimkosten<br />

leisten, allerdings wird<br />

dies im Wege der Unterhaltspflicht abgegolten.<br />

Keine Regresspflicht besteht<br />

für Groß- oder Schwiegereltern, ebenfalls<br />

nicht für Enkel- oder Schwiegerkinder.<br />

Wie hoch ist die Regresspflicht?<br />

Die Höhe des Regress ist sozial nach<br />

dem Nettoeinkommen gestaffelt und<br />

mit einer Höchstgrenze von 2.700<br />

Euro gedeckelt. Für ein Nettoeinkommen<br />

unter 1.500 Euro wird kein Regress<br />

fällig, während zwischen € 1.500<br />

und 2.700 Euro Kinder für ihre Eltern<br />

von 4 bis 10 % des Nettoeinkommens<br />

zahlen müssen. Eltern, die für ihre<br />

Kinder Zahlungen zu leisten haben,<br />

müssen sogar noch tiefer in die Tasche<br />

greifen und zwischen 9 und 15 %<br />

an Regressbeiträgen leisten. Sollten<br />

mehrere Kinder gegenüber ihren Eltern<br />

regresspflichtig werden, so muss<br />

jedes Kind die errechnete Summe von<br />

seinem Nettoeinkommen bereitstellen.<br />

Werden die tatsächlichen Pflegeheimkosten<br />

durch den Regressbetrag<br />

überschritten, wird für jedes Kind der<br />

Regress aliquot reduziert. Bezieht ein<br />

Kind kein Einkommen, so sind die anderen<br />

Geschwister nicht verpflichtet,<br />

dessen Teil zu übernehmen. Dieser<br />

Anteil trifft nach wie vor die öffentliche<br />

Hand.<br />

Wann tritt das Gesetz in Kraft?<br />

Grundsätzlich wurde das Gesetz bereits<br />

im Sommer 2011 beschlossen und<br />

gilt auch für alle Neuzugänge seit dem<br />

1. August 2011. Für alle Angehörigen<br />

von Pflegeheimbewohnern, die bereits<br />

vor dem 1. August 2011 in einem solchen<br />

Pflegeheim untergebracht waren,<br />

gilt der Pflege-Regress erst mit 1. Jänner<br />

2012, d.h. es sind keinerlei nachträgliche<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Für weitere Fragen stehen Ihnen die<br />

Mitarbeiter/Innen unserer Kanzlei gerne<br />

zur Verfügung!<br />

Wir gratulieren sehr herzlich<br />

Zum runden Geburtstag<br />

Lehrabschlussprüfung<br />

Franz Josef Kapper aus Kirchenegg hat die Lehrabschlussprüfung<br />

für den Beruf „Chemie - Labortechniker“<br />

mit gutem Erfolg abgeschlossen.<br />

Speck Kaiser 2012<br />

Gemeindekassier Hans Rudolf Rath herzlichen Glückwunsch<br />

zum 50. Geburtstag.<br />

Herzliche Gratulation an dieser Stelle auch noch einmal an<br />

die Landwirtschaftliche Fachschule Hatzendorf zur Auszeichnung<br />

„Speck Kaiser 2012“ beim Bündnerfleisch.<br />

Es handelt sich hier um eine österreichweite Auszeichnung,<br />

weshalb der <strong>Hatzendorfer</strong> <strong>Agricola</strong> dies zum Anlass<br />

genommen hat, diese besondere Ehrung mit der Titelseite<br />

zu würdigen (auf dem Titelbild DI Johann Oswald,<br />

Michaela Temmel und Franz Fink).

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