Jahrbuch 2007 - Bayerisches Rotes Kreuz
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20 Rettungsdienst<br />
Rettungsdienst<br />
Eindrucksvolle Bilanz des Rettungsdienstes in Bayern<br />
Das Bayerische Rote <strong>Kreuz</strong>, mit 3.800 hauptamtlichen beschäftigten<br />
Mitarbeitern und rund 3.100 Ehrenamtlichen<br />
im Rettungsdienst, erbrachte <strong>2007</strong> eine beeindruckende<br />
Leistung: Etwa 1,02 Millionen Einsätze wurden bewältigt.<br />
Dafür wurden für Notfallrettung und Krankentransport an<br />
317 Rettungswachen (inkl. Stellplätzen), 463 Rettungswagen<br />
(RTW, inkl. Reservefahrzeugen), 495 Krankentransportwagen<br />
(KTW) und 225 Nortarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)<br />
eingesetzt. Durch zusätzlich bereitgehaltene Reservefahrzeuge<br />
konnte gewährleistet werden, dass ein Unfallschaden<br />
oder eine Reparatur nicht zur Schmälerung der vertraglich<br />
vereinbarten Leistung im Rettungsdienst führte.<br />
Sachstandsbericht zur Novellierung des<br />
Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG)<br />
Im Berichtsjahr <strong>2007</strong> begannen die Fachgespräche zur Novellierung<br />
des BayRDG. In zahlreichen Gesprächen brachte<br />
sich das BRK in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit ein,<br />
um die Belange des größten Leistungserbringers im Rettungsdienst<br />
darzustellen. In den Vorbereitungen zur Gesetzesnovelle<br />
stand und steht das BRK dem Staatsministerium<br />
des Inneren als kompetenter Partner zur Verfügung.<br />
Dabei konnte das BRK wichtige Meilensteine für den<br />
Rettungsdienst der Zukunft setzen.<br />
Vorrang der Hilfsorganisationen<br />
Auch weiterhin wird die Durchführung des Rettungsdienstes<br />
in Bayern den Hilfsorganisationen übertragen. Dies<br />
bedeutet, dass der Rettungsdienst auch für die Zukunft in<br />
bewährter Form betrieben werden kann und die ehrenamtlichen<br />
Potenziale ein wichtiger Bestandteil des öffentlichrechtlichen<br />
Rettungsdienstes bleiben.<br />
Einheit von Notfallrettung und Krankentransport<br />
Die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport<br />
konnte erhalten werden. Dadurch stehen die Ressourcen<br />
des Krankentransports weiterhin zur Unterstützung<br />
bei großen Schadenslagen zur Verfügung und werden gemeinsam<br />
mit der Notfallrettung durch die Integrierte Leitstelle<br />
disponiert.<br />
Regelungen für den Großschadensfall<br />
Die Erfahrungen, die das Rote <strong>Kreuz</strong> bei Großschadenslagen<br />
gewonnen hat, konnten in das Gesetz mit eingebracht<br />
werden. So wird die gesamte Abwicklung bei derartigen<br />
Fällen nun durch das BayRDG geregelt und die Führung im<br />
Rettungsdienst durch Rechtsverordnung defi niert.<br />
Berg-, Höhlen- und Wasserrettung<br />
Die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung werden eigenständig<br />
defi niert. Mit der Durchführung werden die Bergwacht<br />
im BRK und die Wasserwacht sowie die DLRG beauftragt.<br />
Dadurch wird die hohe Kompetenz der Bergwacht und der<br />
Wasserwacht in diesen rettungsdienstlichen Spezialaufgaben<br />
anerkannt.<br />
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden nun verschiedene<br />
Arbeitsgruppen, gemeinsam mit dem Innenmi-<br />
<strong>Jahrbuch</strong> | <strong>2007</strong>