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Jahrbuch 2007 - Bayerisches Rotes Kreuz

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20 Rettungsdienst<br />

Rettungsdienst<br />

Eindrucksvolle Bilanz des Rettungsdienstes in Bayern<br />

Das Bayerische Rote <strong>Kreuz</strong>, mit 3.800 hauptamtlichen beschäftigten<br />

Mitarbeitern und rund 3.100 Ehrenamtlichen<br />

im Rettungsdienst, erbrachte <strong>2007</strong> eine beeindruckende<br />

Leistung: Etwa 1,02 Millionen Einsätze wurden bewältigt.<br />

Dafür wurden für Notfallrettung und Krankentransport an<br />

317 Rettungswachen (inkl. Stellplätzen), 463 Rettungswagen<br />

(RTW, inkl. Reservefahrzeugen), 495 Krankentransportwagen<br />

(KTW) und 225 Nortarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)<br />

eingesetzt. Durch zusätzlich bereitgehaltene Reservefahrzeuge<br />

konnte gewährleistet werden, dass ein Unfallschaden<br />

oder eine Reparatur nicht zur Schmälerung der vertraglich<br />

vereinbarten Leistung im Rettungsdienst führte.<br />

Sachstandsbericht zur Novellierung des<br />

Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG)<br />

Im Berichtsjahr <strong>2007</strong> begannen die Fachgespräche zur Novellierung<br />

des BayRDG. In zahlreichen Gesprächen brachte<br />

sich das BRK in unterschiedlichen Arbeitsgruppen mit ein,<br />

um die Belange des größten Leistungserbringers im Rettungsdienst<br />

darzustellen. In den Vorbereitungen zur Gesetzesnovelle<br />

stand und steht das BRK dem Staatsministerium<br />

des Inneren als kompetenter Partner zur Verfügung.<br />

Dabei konnte das BRK wichtige Meilensteine für den<br />

Rettungsdienst der Zukunft setzen.<br />

Vorrang der Hilfsorganisationen<br />

Auch weiterhin wird die Durchführung des Rettungsdienstes<br />

in Bayern den Hilfsorganisationen übertragen. Dies<br />

bedeutet, dass der Rettungsdienst auch für die Zukunft in<br />

bewährter Form betrieben werden kann und die ehrenamtlichen<br />

Potenziale ein wichtiger Bestandteil des öffentlichrechtlichen<br />

Rettungsdienstes bleiben.<br />

Einheit von Notfallrettung und Krankentransport<br />

Die Einheit von Notfallrettung und Krankentransport<br />

konnte erhalten werden. Dadurch stehen die Ressourcen<br />

des Krankentransports weiterhin zur Unterstützung<br />

bei großen Schadenslagen zur Verfügung und werden gemeinsam<br />

mit der Notfallrettung durch die Integrierte Leitstelle<br />

disponiert.<br />

Regelungen für den Großschadensfall<br />

Die Erfahrungen, die das Rote <strong>Kreuz</strong> bei Großschadenslagen<br />

gewonnen hat, konnten in das Gesetz mit eingebracht<br />

werden. So wird die gesamte Abwicklung bei derartigen<br />

Fällen nun durch das BayRDG geregelt und die Führung im<br />

Rettungsdienst durch Rechtsverordnung defi niert.<br />

Berg-, Höhlen- und Wasserrettung<br />

Die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung werden eigenständig<br />

defi niert. Mit der Durchführung werden die Bergwacht<br />

im BRK und die Wasserwacht sowie die DLRG beauftragt.<br />

Dadurch wird die hohe Kompetenz der Bergwacht und der<br />

Wasserwacht in diesen rettungsdienstlichen Spezialaufgaben<br />

anerkannt.<br />

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden nun verschiedene<br />

Arbeitsgruppen, gemeinsam mit dem Innenmi-<br />

<strong>Jahrbuch</strong> | <strong>2007</strong>

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