Staatsvertrag Deutschland – Schweiz zum Flugverkehr Zürich
Staatsvertrag Deutschland – Schweiz zum Flugverkehr Zürich
Staatsvertrag Deutschland – Schweiz zum Flugverkehr Zürich
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Staatsvertrag</strong> - Artikel 1 -<br />
(2) Die <strong>Schweiz</strong>erische Eidgenossenschaft kann Anflüge auf die Pisten 14<br />
und 16 über schweizerisches Hoheitsgebiet ohne Nutzung des deutschen<br />
Luftraums unter Flugfläche 120 unter Anwendung modernster<br />
Anflugverfahren sowie unter Einhaltung des technisch maximal möglichen<br />
Abstandes zur Staatsgrenze einrichten. Dieser Abstand wird durch die<br />
Flugsicherungsorganisationen beider Vertragsparteien, DFS und<br />
Skyguide, gemeinsam festgelegt.<br />
32 26. Juli 2012