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Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord

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Der Gutachter legt regelmäßig auch einen Termin<br />

für eine Wiederholungsbegutachtung<br />

fest. Die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse veranlasst diese<br />

zum angegebenen Zeitpunkt von sich aus.<br />

Sollte schon vorher wegen einer Verschlechterung<br />

des Gesundheitszustandes ein höherer<br />

Hilfebedarf eintreten, kann selbstverständlich<br />

auch der Pflegebedürftige den Anstoß für eine<br />

frühere Wiederholungsbegutachtung geben<br />

(uns genügt z. B. ein telefonischer Hinweis).<br />

Pflegeberatung<br />

Die <strong>IKK</strong>-Pflegekasse wertet jedes einzelne<br />

Gutachten des Medizinischen Dienstes genauestens<br />

aus, insbesondere auch Hinweise zu benötigten<br />

Hilfeleistungen sowie zur Versorgung<br />

mit Hilfsmitteln oder zu Maßnahmen zur<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes. Die <strong>IKK</strong>-<br />

Berater nutzen diese Hinweise, um Pflegebedürftige<br />

wie pflegende Angehörige persönlich<br />

zu ihrer Pflegesituation zu beraten, die Pflege<br />

zu organisieren und ggf. bei der Beantragung<br />

von Leistungen anderer Leistungsträger behilflich<br />

zu sein.<br />

<strong>IKK</strong> wertet<br />

Gutachten<br />

sorgfältig aus<br />

Aber schon vor der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit<br />

bietet die <strong>IKK</strong> Erstantragstellern<br />

innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des<br />

Antrags auf Pflegeleistungen einen Beratungstermin<br />

zur umfassenden Information rund<br />

um die Pflege an. Beantwortet werden beispielsweise<br />

Fragen zum Leistungsumfang der<br />

<strong>Pflegeversicherung</strong>, zur Realisierung der Leistungsansprüche,<br />

auch unter Berücksichtigung<br />

notwendiger Eigenleistungen, und zur Organisation<br />

der Pflege. Gern entsprechen wir<br />

Ihrem Wunsch, wenn Sie in Ihrem häuslichen<br />

Umfeld beraten werden möchten. Unser Beratungsangebot<br />

kann auch zu einem späteren<br />

Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.<br />

Diese Form einer umfassenden Pflegeberatung<br />

gehört schon seit Jahren zum selbst gewählten<br />

Standard der <strong>IKK</strong>-Pflegekasse. Sofern die<br />

zuständigen Landesbehörden dies für erforderlich<br />

halten, kann die Pflegeberatung auch als<br />

gemeinsame Beratung der an der pflegerischen<br />

Versorgung Beteiligten in sog. Pflegestützpunkten<br />

angeboten werden. Ob dieses Angebot in Ihrer<br />

Region besteht, darüber informieren wir Sie<br />

gern persönlich. Rufen Sie uns einfach an.<br />

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