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Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord

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Ab 1.1.<strong>2013</strong>: Zusätzliche Leistungen<br />

für demenziell erkrankte Menschen<br />

Bei Pflegedürftigen mit einer demenziellen<br />

Erkrankung mildert der zusätzliche Betreuungsbetrag<br />

von 100 bzw. 200 Euro (s. Seite 22)<br />

zwar die insgesamt belastende Pflegesituation<br />

auch in finanzieller Hinsicht, dennoch wird<br />

der Pflegebedarf dieser Menschen, meistens<br />

von nahen Angehörigen geleistet, hierdurch<br />

im Allgemeinen finanziell nicht ausreichend<br />

unterstützt.<br />

Zusätzlich zu allen schon bisher zustehenden<br />

Leistungen stehen ab 1. Januar <strong>2013</strong> weitere<br />

finanzielle Hilfen der Pflegekasse zur Verfügung,<br />

um die pflegerische Versorgungssituation dieser<br />

demenziell erkrankten Menschen zu verbessern.<br />

So erhalten diese Pflegebedürftigen<br />

ohne Pflegestufe<br />

auch Pflegegeld in Höhe von 120 Euro<br />

je Kalendermonat oder<br />

Pflegesachleistung in Höhe von bis zu<br />

225 Euro monatlich, verwendbar auch<br />

für gezielte Betreuungsleistungen eines<br />

ambulant tätigen Pflegedienstes oder<br />

eine Kombination dieser beiden Leistungen<br />

(s. Seite 16) und<br />

die Leistung „Ersatzpflege“ (s. Seite 18)<br />

sowie<br />

Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zu Maßnahmen<br />

zur Verbesserung des Wohnumfeldes<br />

(s. Seite 24).<br />

Pflegebedürftige der Pflegestufe I mit erheblich<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten<br />

zusätzlich<br />

Pflegegeld in Höhe von 70 Euro (insgesamt<br />

somit 305 Euro) je Kalendermonat oder<br />

Pflegesachleistung in Höhe von bis zu<br />

215 Euro (insgesamt somit bis zu 665 Euro)<br />

monatlich.<br />

Werden beide Leistungen kombiniert (s. Seite 16),<br />

gelten diese Beträge, um die anteiligen Prozentsätze<br />

zu berechnen.<br />

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