Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord
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Zusatzleistungen bei ambulanter Wohngruppenbetreuung<br />
Leben regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige<br />
(mindestens Pflegestufe I), die<br />
Pflegesachleistung, Pflegegeld oder die Kobinationsleistung<br />
beziehen, in einer gemeinsamen<br />
Wohnung, in der sie als Wohngruppe ambulant<br />
betreut werden, erhält jeder Pflegebedürftige<br />
dieser Wohngruppe jeweils zusätzlich pauschal<br />
200 Euro monatlich, wenn in der Wohngruppe<br />
eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische,<br />
verwaltende oder pflegerische Tätigkeit verrichtet.<br />
Ein spezieller Kostennachweis, welcher<br />
Kostenaufwand für die Pflegekraft entsteht, ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Eine Wohngruppe in diesem Sinne wird nur<br />
anerkannt, wenn für die Pflegebedürftigen die<br />
freie Wählbarkeit ihrer Pflege- und Betreuungsleistungen<br />
rechtlich und tatsächlich nicht<br />
eingeschränkt ist. Denn dann wäre die Betreuung<br />
nicht mehr ambulant, sondern es lägen<br />
eher stationäre Strukturen vor, die aber nicht<br />
über diesen Weg zusätzlich gefördert werden<br />
sollen.<br />
Beispiel:<br />
Drei Pflegebedürftige (2 x Pflegestufe I, 1 x Pflegestufe II)<br />
leben gemeinsam in einer Wohnung. Sie beziehen jeweils<br />
die Pflegesachleistung und haben hierfür aus freier<br />
Entscheidung mit einem Pflegedienst – jeder für sich –<br />
einen Pflegevertrag geschlossen. Zusätzlich übernimmt<br />
in der Wohngruppe eine Einzelpflegekraft verwaltende<br />
und organisatorische Arbeiten.<br />
Jedem Pflegebedürftigen stehen zusätzlich 200 Euro<br />
monatlich (insgesamt somit 600 Euro) zur Finanzierung<br />
der Verwaltungspflegekraft zu.<br />
Um diese Lebensform der ambulant betreuten<br />
Wohngruppe zu fördern, beteiligt sich die <strong>Pflegeversicherung</strong><br />
an der Neugründung. Um die<br />
geplante Wohnung altersgerecht und barrierearm<br />
umzugestalten, erhält jeder Pflegebedürftige<br />
der Wohngruppe einmalig bis zu 2.500 Euro –<br />
und das zusätzlich zu einem eventuellen Zuschuss<br />
zur Verbesserung des Wohnumfeldes<br />
(s. Seite 24). Ziehen mehr als vier Pflegebedürftige<br />
in die Wohnung ein, ist der Höchstzuschuss<br />
für alle Pflegebedürftigen auf 10.000 Euro<br />
begrenzt. Diesen Betrag teilen die beteiligten<br />
Pflegekassen anteilig unter sich auf.<br />
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