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Pflegeversicherung 2013 - IKK Nord

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Zusatzleistungen bei ambulanter Wohngruppenbetreuung<br />

Leben regelmäßig mindestens drei Pflegebedürftige<br />

(mindestens Pflegestufe I), die<br />

Pflegesachleistung, Pflegegeld oder die Kobinationsleistung<br />

beziehen, in einer gemeinsamen<br />

Wohnung, in der sie als Wohngruppe ambulant<br />

betreut werden, erhält jeder Pflegebedürftige<br />

dieser Wohngruppe jeweils zusätzlich pauschal<br />

200 Euro monatlich, wenn in der Wohngruppe<br />

eine Pflegekraft tätig ist, die organisatorische,<br />

verwaltende oder pflegerische Tätigkeit verrichtet.<br />

Ein spezieller Kostennachweis, welcher<br />

Kostenaufwand für die Pflegekraft entsteht, ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Eine Wohngruppe in diesem Sinne wird nur<br />

anerkannt, wenn für die Pflegebedürftigen die<br />

freie Wählbarkeit ihrer Pflege- und Betreuungsleistungen<br />

rechtlich und tatsächlich nicht<br />

eingeschränkt ist. Denn dann wäre die Betreuung<br />

nicht mehr ambulant, sondern es lägen<br />

eher stationäre Strukturen vor, die aber nicht<br />

über diesen Weg zusätzlich gefördert werden<br />

sollen.<br />

Beispiel:<br />

Drei Pflegebedürftige (2 x Pflegestufe I, 1 x Pflegestufe II)<br />

leben gemeinsam in einer Wohnung. Sie beziehen jeweils<br />

die Pflegesachleistung und haben hierfür aus freier<br />

Entscheidung mit einem Pflegedienst – jeder für sich –<br />

einen Pflegevertrag geschlossen. Zusätzlich übernimmt<br />

in der Wohngruppe eine Einzelpflegekraft verwaltende<br />

und organisatorische Arbeiten.<br />

Jedem Pflegebedürftigen stehen zusätzlich 200 Euro<br />

monatlich (insgesamt somit 600 Euro) zur Finanzierung<br />

der Verwaltungspflegekraft zu.<br />

Um diese Lebensform der ambulant betreuten<br />

Wohngruppe zu fördern, beteiligt sich die <strong>Pflegeversicherung</strong><br />

an der Neugründung. Um die<br />

geplante Wohnung altersgerecht und barrierearm<br />

umzugestalten, erhält jeder Pflegebedürftige<br />

der Wohngruppe einmalig bis zu 2.500 Euro –<br />

und das zusätzlich zu einem eventuellen Zuschuss<br />

zur Verbesserung des Wohnumfeldes<br />

(s. Seite 24). Ziehen mehr als vier Pflegebedürftige<br />

in die Wohnung ein, ist der Höchstzuschuss<br />

für alle Pflegebedürftigen auf 10.000 Euro<br />

begrenzt. Diesen Betrag teilen die beteiligten<br />

Pflegekassen anteilig unter sich auf.<br />

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